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MS „PILSUM“ - Hamburgische Seehandlung

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6.<br />

WIRTSCHAFTLICHKEITSRECHNUNG<br />

Erläuterungen zur Mittelherkunft<br />

Zu 5 Eigenkapital<br />

Das Eigenkapital bzw. nominelle Kommanditkapital<br />

von insgesamt T 1 6.930 setzt<br />

sich aus T 1 4.830 Klassikkapital (siehe<br />

5.1) und T 1 2.100 Vorzugskapital<br />

(siehe 5.2) zusammen. Das zusätzlich<br />

zum Kommanditkapital aufzubringende<br />

3%ige Agio wird für Vertriebskosten verwendet.<br />

Das Eigenkapital kann gemäß<br />

§3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages um<br />

bis zu T 1 250 erhöht werden. Dies<br />

hätte zur Folge, dass sich die Ergebnisse<br />

der Planrechnung geringfügig ändern.<br />

Bis Konzeptionsende wurde noch kein<br />

Kurssicherungsgeschäft zur Absicherung<br />

des Investitionsplanes getätigt; siehe<br />

hierzu unter zu 1. Anschaffungskosten<br />

des Schiffes.<br />

Zu 5.1 Klassikkapital<br />

Nur das Klassikkapital nimmt an den<br />

(prognosegemäß negativen) steuerlichen<br />

Ergebnissen der Fondsgesellschaft in den<br />

Jahren 2003 und 2004 teil.<br />

Ab dem Jahr 2005 nehmen dann alle Gesellschafter<br />

am Gewinn und Verlust der<br />

Fondsgesellschaft teil. Bis zu einer Höhe<br />

von 6 % p. a. auf das nominelle Vorzugskapital<br />

ist der Gewinnanspruch der Klassikkommanditisten<br />

dem Gewinnanspruch<br />

der Vorzugskommanditisten nachgelagert.<br />

36 BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

<strong>MS</strong> <strong>„PILSUM“</strong><br />

Bei prognosegemäßer Optierung zur<br />

Tonnagesteuer ab dem Jahr 2005 ist der<br />

sogenannte Unterschiedsbetrag ausschließlich<br />

von den Kommanditisten des<br />

Klassikkapitals zu versteuern.<br />

Bei den (liquiditätsmäßigen) vorgesehenen<br />

Entnahmen ist der Anspruch der<br />

Kommanditisten des Klassikkapitals bis<br />

zu einer Höhe von 6% p.a. – ohne Kumulation<br />

– dem Anspruch der Kommanditisten<br />

des Vorzugskapitals nachgelagert.<br />

Unterbliebene Auszahlungen werden erst<br />

bei Veräußerung des Schiffes nachgeholt,<br />

soweit die Liquidität dies zulässt.<br />

Im Ergebnis wird nach erfolgreicher Veräußerung<br />

des Schiffes und unter Berücksichtigung<br />

bereits erhaltener Auszahlungen<br />

das Vorzugskapital zuerst bedient<br />

(d. h. zurückgezahlt inkl. Gewinnanspruch),<br />

danach wird das Klassikkapital<br />

bedient (d. h. zurückgezahlt inkl. Gewinnanspruch<br />

unter Berücksichtigung<br />

der anfangs zugewiesenen negativen<br />

steuerlichen Ergebnisse). Weitere Liquiditätsüberschüsse<br />

werden jedem Anleger<br />

nach Anteilen am gesamten Kommanditkapital<br />

(unabhängig davon, ob es sich<br />

um Vorzugs- oder Klassikkapital handelt)<br />

zugeführt.<br />

A R C H I V<br />

Innerhalb des Klassikkapitals beträgt das<br />

vorgesehene nominelle Kommanditkapital<br />

der Anleger T 1 4.800. Dieser Betrag<br />

ist über Zeichner dieses Beteiligungsangebotes<br />

aufzubringen. Das Initiatorenkapital<br />

innerhalb des Klassikkapitals beträgt<br />

T 1 30.<br />

Zu 5.2 Vorzugskapital<br />

Dem Vorzugskapital wird für die Jahre<br />

2003 und 2004 ein Vorabgewinn i. H. v.<br />

7% p. a. auf das eingezahlte nominelle<br />

Vorzugskapital zugewiesen. Es nimmt somit<br />

nicht an den (prognosegemäß negativen)<br />

steuerlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft<br />

in den Jahren 2003 und<br />

2004 teil.<br />

Ab dem Jahr 2005 nehmen dann alle<br />

Gesellschafter am Gewinn und Verlust<br />

der Fondsgesellschaft teil. Bis zu einer<br />

Höhe von 6 % p. a. auf das nominelle<br />

Vorzugskapital ist der Gewinnanspruch<br />

der Vorzugskommanditisten dem Gewinnanspruch<br />

der Klassikkommanditisten ab<br />

diesem Zeitpunkt vorgelagert.<br />

Bei prognosegemäßer Optierung zur Tonnagesteuer<br />

ab dem Jahr 2005 ist ein<br />

sogenannter Unterschiedsbetrag nicht<br />

von den Kommanditisten des Vorzugskapitals,<br />

sondern ausschließlich von den<br />

Kommanditisten des Klassikkapitals zu<br />

versteuern.<br />

Für die Vorzugskommanditisten sind für<br />

die Jahre 2003 und 2004 Liquiditätsentnahmen<br />

in Höhe ihres Gewinnanspruches<br />

i. H. v. 7 % p. a. auf das eingezahlte<br />

nominelle Vorzugskapital vorgesehen. Ab<br />

dem Jahr 2005 ist der Anspruch der<br />

Kommanditisten des Vorzugskapitals bis<br />

zu einer Höhe von 6 % p. a. – ohne Kumulation<br />

– dem Anspruch der Kommanditisten<br />

des Klassikkapitals vorgelagert.

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