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MS „PILSUM“ - Hamburgische Seehandlung

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6.<br />

WIRTSCHAFTLICHKEITSRECHNUNG<br />

Erläuterungen zur Mittelverwendung<br />

Alle Positionen wurden ohne Umsatzsteuer<br />

kalkuliert, da es sich – sofern diese anfällt<br />

– hierbei i.d.R. um durchlaufende Posten<br />

handelt. Eine eventuelle Nichtanerkennung<br />

von Vorsteuerbeträgen in der Investitionsphase<br />

ginge zu Lasten der Gesellschaft<br />

und damit der Anleger und wurde unter<br />

den sonstigen Fremdkosten berücksichtigt.<br />

Zu 1 Anschaffungskosten des Schiffes<br />

Neben den aufgeführten Anschaffungskosten<br />

in Höhe von T US-$ 16.867 fallen<br />

im Gegensatz zu Neubauprojekten die<br />

dort üblichen Nebenkosten wie Zwischenfinanzierungszinsen,<br />

Mehr- und Erstausrüstung<br />

sowie Bauaufsicht nicht an.<br />

Der nach Berücksichtigung des Schiffshypothekendarlehens<br />

verbleibende Kaufpreisanteil<br />

i.H.v. T US-$ 5.867 soll in US-$<br />

zwischenfinanziert werden. Für die Kalkulation<br />

wurde ein Kurs i. H. v. 1 1 = US-$<br />

1,15 herangezogen. Bei Konzeptionsende<br />

wurde noch kein Kurssicherungsgeschäft<br />

abgeschlossen. Die Übernahme des Schiffes<br />

ist für November 2003 vorgesehen.<br />

Zu 2.1 Emissionskosten<br />

In § 17 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

sowie dem Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

zwischen der HAMBURGISCHEN SEEHAND-<br />

LUNG und der Fondsgesellschaft sind diese<br />

Leistungen und Vergütungen vereinbart.<br />

Zusätzlich zur dargestellten Vergütung erhält<br />

der Initiator das Agio i.H.v. 3% auf<br />

das nominelle Kommanditkapital. Die Vergütung<br />

ist fällig, wenn das zu platzierende<br />

Kommanditkapital gezeichnet ist, spätestens<br />

am 30.12.2003. Ein Teil der Emissionskosten<br />

fließt den Vertriebspartnern<br />

der HAMBURGISCHEN SEEHANDLUNG zu.<br />

Zu 2.2 Finanzierungsvermittlung<br />

Für die Vermittlung und die Strukturierung<br />

des Schiffshypothekendarlehens, der<br />

34 BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

<strong>MS</strong> <strong>„PILSUM“</strong><br />

Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />

der Anleger, des Kontokorrentkredites<br />

und des Initiatorenkapitals erhält<br />

die HAMBURGISCHE SEEHANDLUNG die<br />

aufgeführte Vergütung. Die Vergütung ist<br />

unter den im Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

angegebenen Bedingungen, spätestens<br />

am 30.12.2003 fällig.<br />

Zu 2.3 Platzierungsgarantien<br />

Für die Übernahme der Platzierungsgarantien,<br />

betragsmäßig jeweils zur Hälfte<br />

durch M.M.Warburg & CO KGaA und Reederei<br />

Laeisz G.m.b.H., erhalten die Platzierungsgaranten<br />

jeweils zur Hälfte die<br />

in Kapitel 4.5 dargestellte Vergütung.<br />

Die Vergütung ist fällig spätestens am<br />

30.12.2003.<br />

Zu 2.4 Einrichtung<br />

der Treuhandverwaltung<br />

Die M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand<br />

GmbH erhält die dargestellte Vergütung<br />

zzgl. Umsatzsteuer gemäß Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag.<br />

A R C H I V<br />

Die Vergütung ist unter den im Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag angegebenen Bedingungen<br />

am 30.12.2003 fällig.<br />

Zu 3 Sonstige Fremdkosten<br />

Diese Position beinhaltet Kostenansätze<br />

für die Rechts- und Steuerberatung sowie<br />

die Prospektbeurteilung, die im wesentlichen<br />

auf Vereinbarungen beruhen. Ferner<br />

enthalten sind Kosten für die Mittelverwendungskontrolle,<br />

die sich aus dem<br />

Vertrag zwischen der Fondsgesellschaft<br />

und dem Mittelverwendungskontrolleur,<br />

der M.M.Warburg & CO KGaA ergeben,<br />

der in diesem Prospekt abgedruckt ist.<br />

Die weiteren Positionen bestehen im wesentlichen<br />

aus Gutachterkosten, Bearbeitungsgebühren,<br />

Registerkosten für das<br />

Schiff sowie nicht abzugsfähige Vorsteu-<br />

erbeträge. Sie basieren auf konkreten<br />

Angeboten oder Schätzungen.<br />

Zu 4 Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve dient dem Ausgleich<br />

unterjähriger Liquiditätsschwankungen,<br />

der Glättung des Auszahlungsverlaufes,<br />

der Vorauszahlung etwaiger Umsatzsteuer,<br />

der Abdeckung unerwarteter Ausgaben,<br />

der Berücksichtigung von Kursschwankungen<br />

und somit der Dispositionsfähigkeit<br />

der Fondsgesellschaft.

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