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MS „PILSUM“ - Hamburgische Seehandlung

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4.<br />

GRUNDLAGEN DES FONDS UND VERTRAGSPARTNER<br />

4.2.2 Zeichnungskapital und Einzahlung<br />

Das Gesellschaftskapital in Höhe von<br />

1 6.930.000 wird in Form von Vorzugskapital<br />

und Klassikkapital aufgebracht.<br />

Die Reederei F. Laeisz G.m.b.H., Rostock<br />

und die zur Warburg Gruppe gehörende<br />

Atalanta Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />

CO KG, Hamburg beteiligen sich mit je<br />

1 100.000 Vorzugskapital über den Treuhänder<br />

am Fonds.<br />

Die HAMBURGISCHE SEEHANDLUNG ist mit<br />

1 25.000 Klassikkapital beteiligt und die<br />

M.M.Warburg & CO Schiffahrtstreuhand<br />

GmbH mit 1 5.000 Klassikkapital. Von den<br />

Anlegern sollen 1 4.800.000 als Klassikkapital<br />

aufgebracht werden und weitere<br />

1 1.900.000 als Vorzugskapital.<br />

Darüber hinaus ist der Treuhänder berechtigt,<br />

das Kapital auf Anforderung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin um<br />

weitere 1 250.000 zu erhöhen.<br />

Die Beteiligung des Klassikkapitals soll<br />

1 15.000 nicht unterschreiten, die Beteiligung<br />

des Vorzugskapitals soll nicht<br />

unter 1 10.000 liegen. Beteiligungen<br />

sind in Schritten von 1 2.500 möglich.<br />

Neben dem Beteiligungsbetrag ist ein<br />

Agio in Höhe von 3 % zu entrichten.<br />

Der Treuhandkommanditist und die Gründungskommanditisten<br />

werden mit Hafteinlagen<br />

von jeweils 100% der nominellen<br />

Kommanditeinlagen in das Handelsregister<br />

eingetragen. Die HAMBURGISCHE<br />

SEEHANDLUNG ist berechtigt, sich mit<br />

einer höheren Hafteinlage im Handelsregister<br />

eintragen zu lassen.<br />

18 BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

<strong>MS</strong> <strong>„PILSUM“</strong><br />

Die Einzahlungen des Klassik- und des<br />

Vorzugskapitals sind wie folgt zu leisten:<br />

1. Einzahlung: 28.11.2003: 35 %<br />

zzgl. Agio 3 %<br />

2. Einzahlung: 01.04.2004: 35 %<br />

3. Einzahlung: 01.04.2005: 30 %<br />

des nominellen Beteiligungsbetrages<br />

Anleger haben die Möglichkeit, eine Vorabzahlung<br />

auf ihre Einzahlungsverpflichtungen<br />

zu leisten. Ein vorzeitig eingezahlter<br />

Betrag wird zeitanteilig bis zu<br />

den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten<br />

mit 3,5 % p. a. verzinst, sofern er spätestens<br />

bis 14 Tage vor Fälligkeit eingezahlt<br />

wurde.<br />

4.2.3 Rechte der Anleger<br />

Kapitalanleger haben nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

und dem Treuhandvertrag<br />

umfangreiche Kontroll-, Mitwirkungs- und<br />

Informationsrechte. Anleger, die zusammen<br />

Kapitalanteile von mindestens 25 %<br />

auf sich vereinigen – auch wenn ihre<br />

Anteile treuhänderisch gehalten werden<br />

– sowie der Beirat können jederzeit verlangen,<br />

dass eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

einberufen wird. Die<br />

Stimmrechte stehen jedem Gesellschafter<br />

und Treugeber direkt zu, ebenso wie die<br />

Kontrollrechte gemäß §§ 164, 166 HGB.<br />

4.2.4 Beirat<br />

A R C H I V<br />

Gemäß § 15 des Gesellschaftsvertrages<br />

hat die Gesellschaft einen Beirat, der aus<br />

drei Mitgliedern besteht. Zwei Mitglieder<br />

werden aus dem Kreis der Anleger von<br />

der Gesellschafterversammlung gewählt,<br />

ein Mitglied wird von der Komplementärin<br />

benannt. Die Vergütung des Beirates<br />

wird von der Gesellschafterversammlung<br />

festgesetzt. Für die erste Amtsperiode<br />

wird eine jährliche Gesamtvergütung in<br />

Höhe von 1 7.000 ggf. zuzüglich Umsatzsteuer<br />

gezahlt.<br />

Der Beirat vertritt laufend die Interessen<br />

der Anleger, wirkt bei zustimmungsbedürftigen<br />

Geschäften mit, überprüft den<br />

Treuhänder bezüglich der Ausführung von<br />

Weisungen und berät die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin in Fragen der Geschäftsführung.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

hat den Beirat über den Gang der Geschäfte<br />

zu unterrichten, insbesondere<br />

wird sie den Beirat über ungewöhnliche<br />

Geschäftsvorfälle mit erheblicher wirtschaftlicher<br />

Bedeutung sofort unterrichten.<br />

Auf den Schluss jedes Kalenderhalbjahres<br />

wird sie einen zusammenfassenden<br />

Bericht erstellen, der einen Einblick in<br />

alle wichtigen Kennzahlen der Gesellschaft<br />

bietet.<br />

Bis zur ersten Beiratswahl, die spätestens<br />

im Jahr nach der Fondsemission erfolgt,<br />

kann ein kommissarischer Beirat von der<br />

Komplementärin benannt werden; die<br />

gewählten Mitglieder müssen aus dem<br />

Gesellschafterkreis stammen.<br />

4.2.5 Dauer, Beendigung und<br />

Kündigung der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wird durch den Verkauf<br />

des Schiffes bzw. einen Liquidationsbeschluss<br />

beendet. Hierfür ist ein Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung (qualifizierte<br />

Mehrheit) sowie die Zustimmung<br />

der Komplementärin erforderlich. Die Gesellschaft<br />

wird planmäßig erst aufgelöst,<br />

wenn ein hinreichender steuerlicher Totalgewinn<br />

zum Zeitpunkt der Auflösung<br />

erzielt wird.<br />

Die Folgen der Beendigung der Gesellschaft<br />

ergeben sich aus § 27 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Der Liquiditätsüberschuss<br />

ist nach Erfüllung der Verbindlichkeiten<br />

und Vergütungen an die Kommanditisten<br />

nach den Vorschriften über die Gewinn-

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