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8.03 Haus- und Saunaordnung bellamar.pdf - Schwetzingen

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Stadt <strong>Schwetzingen</strong><br />

Rhein-Neckar-Kreis<br />

H a u s - u n d S a u n a o r d n u n g<br />

für die Saunaanlage im Freizeitbad "Bellamar" <strong>Schwetzingen</strong>/<br />

Oftersheim<br />

§ 1<br />

Zweck der <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Saunaordnung</strong><br />

Eine Durchführung des Saunabetriebes als Gemeinschaftsbad verlangt gegenseitige Rücksichtnahme.<br />

Die <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Saunaordnung</strong> soll dem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionell richtige<br />

Anwendung des Saunabades ermöglichen.<br />

§ 2<br />

Saunagäste<br />

Die Benutzung des Saunabades steht gr<strong>und</strong>sätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen<br />

mit ansteckenden Krankheiten, offenen W<strong>und</strong>en, Hautausschlägen sowie Epileptiker,<br />

Geisteskranke <strong>und</strong> Betrunkene. Jugendliche unter 16 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener<br />

zugelassen.<br />

§ 3<br />

Eintrittsberechtigung<br />

Durch Zahlung des Saunatarifes erwirbt der Besucher die Berechtigung, die Sauna zu benutzen.<br />

Tage, an denen die Sauna gemischt betrieben wird, werden durch Anschlag bekanntgemacht.<br />

§ 4<br />

Betriebszeit<br />

Die Öffnungszeiten der Sauna werden am Eingang durch Anschlag bekanntgegeben.<br />

§ 5<br />

Wäschebenutzung<br />

Badewäsche wird gegen Bezahlung leihweise ausgegeben. Die Badewäsche ist pfleglich zu<br />

behandeln.


- 2 -<br />

§ 6<br />

Einrichtung der Sauna<br />

Die Einrichtung der Sauna ist schonend zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung<br />

ist zu vermeiden. Findet ein Saunagast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt<br />

vor, so hat er dies sofort der Aufsicht zu melden.<br />

§ 7<br />

Verhalten in der Sauna<br />

Die Benutzer der Sauna haben alles zu vermeiden, was den guten Sitten widerläuft.<br />

§ 8<br />

Aufsicht<br />

Das Aufsichtspersonal hat zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe <strong>und</strong> Ordnung für die Einhaltung<br />

der <strong>Saunaordnung</strong> zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu<br />

leisten. Das Aufsichtspersonal ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit berechtigt, die Räume zu<br />

kontrollieren.<br />

§ 9<br />

Vorreinigung<br />

Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung vorzunehmen.<br />

Glasflaschen <strong>und</strong> andere Glas-<br />

sachen dürfen nicht in die Duschräume mitgenommen werden. Das Auswaschen von Handtüchern<br />

oder anderen Wäschestücken ist auf keinen Fall gestattet. Trocknen von Gegenständen<br />

an Heizkörpern ist untersagt.<br />

§ 10<br />

Verhalten im Saunaraum<br />

Der Saunaraum darf nur mit einem großen Handtuch <strong>und</strong> Badeschuhen betreten werden. Die<br />

Handtücher sind beim Verlassen des Saunaraumes mitzunehmen. Aufgr<strong>und</strong> der hohen Temperaturen<br />

ist entsprechende Vorsicht geboten. Ges<strong>und</strong>heitlich labilen Personen ist die Benützung<br />

des Saunaraumes untersagt. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Berühren<br />

<strong>und</strong> Hantieren an Thermostaten, Thermometern <strong>und</strong> anderen Einrichtungen. Das Mitnehmen<br />

von Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik in den Saunaraum ist verboten. Ebenso<br />

verboten ist auch aus Rücksicht auf andere Saunagäste, die in der Sauna Entspannung suchen,<br />

jede Gymnastik oder ähnliches. Das Mitbringen von stark riechenden Essenzen, insbesondere<br />

das Ausschütten solcher Substanzen auf den Ofen ist streng verboten. Die Aufenthaltsdauer im<br />

Saunaraum richtet sich nach eigenem Gutdünken, soll aber die vorgeschriebene Zeit nicht überschreiten.<br />

Im Saunaraum werden Wasseraufgüsse gr<strong>und</strong>sätzlich nur durch das Badepersonal<br />

ausgeführt. In den Ruheräumen haben sich die Badegäste so zu verhalten, daß andere Besucher<br />

nicht belästigt oder gestört werden.<br />

O:\Allgemein\Stadtrecht\<strong>8.03</strong> <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Saunaordnung</strong> <strong>bellamar</strong>.doc


- 3 -<br />

§ 11<br />

Kaltwasserbecken<br />

Das Benutzen der Kaltwasserbecken ist erst nach vorherigem Ab-<br />

duschen zulässig.<br />

<strong>Schwetzingen</strong>, den 23. September 1982<br />

(Stratthaus)<br />

Bürgermeister<br />

O:\Allgemein\Stadtrecht\<strong>8.03</strong> <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Saunaordnung</strong> <strong>bellamar</strong>.doc

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