Schülerfirmen und Schulgenossenschaft in der Joseph-Beuys ...
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1.2 Verankerung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule<br />
Die <strong>Schülerfirmen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule können <strong>in</strong> folgenden Bereichen<br />
verankert se<strong>in</strong> <strong>und</strong> sich von dort aus entfalten:<br />
<strong>in</strong> den „Ergänzungsst<strong>und</strong>en“<br />
<strong>in</strong> Freizeitstationen<br />
<strong>in</strong> Fächern <strong>und</strong> Lernbereichen.<br />
Es ist auch möglich, verschiedene Bereiche mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu verb<strong>in</strong>den. So kann zum Beispiel<br />
e<strong>in</strong>e Schülerfirma im Unterrichtsbereich (Ergänzungsst<strong>und</strong>en) ihre Arbeit auf e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche<br />
f<strong>und</strong>ierte Gr<strong>und</strong>lage stellen, <strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Freizeitstation / Offenem Angebot sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Freizeit <strong>der</strong> Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen die konkreten Arbeiten erledigen.<br />
1.3 Haftungsfrage<br />
Bei allen schulischen Veranstaltungen haften die Schulleitung bzw. die von ihr beauftragten<br />
(Beratungs-)Lehrer/<strong>in</strong>nen entsprechend <strong>der</strong> Regelungen im sonstigen Unterricht. Die<br />
Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler s<strong>in</strong>d durch den Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband versichert.<br />
Bei <strong>der</strong> Produktion von Speisen o<strong>der</strong> dem Verkauf von unverpackten Lebensmitteln ist<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich das Ges<strong>und</strong>heitsamt e<strong>in</strong>zubeziehen. Dieses gibt den Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern<br />
e<strong>in</strong>e Belehrung, so dass e<strong>in</strong>e Arbeit im Cater<strong>in</strong>g-Bereich möglich ist.<br />
Soweit Schülerunternehmen Produkte auf dem freien Markt anbieten, unterliegen sie <strong>der</strong><br />
Produkthaftung. Es s<strong>in</strong>d die üblichen Sorgfaltspflichten zu beachten.<br />
Das Arbeitsschutzgesetz greift bei Schülerunternehmen nicht, weil es sich ja nach wie vor um<br />
e<strong>in</strong>e Unterrichtsveranstaltung handelt. Gleichwohl handelt es sich um e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz, <strong>der</strong><br />
den Anfor<strong>der</strong>ungen des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes gerecht werden muss.<br />
Von verbotener K<strong>in</strong><strong>der</strong>arbeit kann man gemäß K<strong>in</strong><strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzgesetz nicht<br />
sprechen.<br />
1.4 Zeitstruktur<br />
Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong> müssen sich m<strong>in</strong>destens für die Dauer e<strong>in</strong>es Jahres<br />
vertraglich zur Mitarbeit verpflichten. Die Teilnahme wird im Zeugnis vermerkt (<strong>in</strong> den<br />
Ergänzungsst<strong>und</strong>en durch e<strong>in</strong>e Note, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Freizeitstation durch e<strong>in</strong>en Vermerk, <strong>in</strong>sgesamt<br />
bei entsprechen<strong>der</strong> Bewährung durch e<strong>in</strong> Zertifikat). Unentschuldigte Fehlzeiten werden<br />
ebenfalls im Zeugnis aufgeführt.<br />
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