Schülerfirmen und Schulgenossenschaft in der Joseph-Beuys ...
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4.1 Satzungsvorlage <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong><br />
4. Anlagen<br />
I. FIRMA, SITZ, ZWECK UND GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />
§ 1 Firma <strong>und</strong> Sitz<br />
(1) Die Schülerfirma lautet …<br />
(2) Der Sitz <strong>der</strong> Schülerfirma ist Düsseldorf.<br />
§ 2 Zweck <strong>und</strong> Gegenstand<br />
(1) Zweck <strong>der</strong> Schülerfirma ist die wirtschaftliche För<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Betreuung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />
(2) Gegenstand des Unternehmens ist …<br />
(3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglie<strong>der</strong> ist zugelassen.<br />
II. MITGLIEDSCHAFT<br />
§ 3 Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
(1) Die Mitgliedschaft können Schüler/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule ab dem 8. Schuljahr erwerben.<br />
(2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch<br />
a) e<strong>in</strong>e von dem/<strong>der</strong> Beitretenden <strong>und</strong> dem Vorstand zu unterzeichnenden Arbeitsvertrag <strong>und</strong><br />
b) die Mitgliedschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> geG“.<br />
(3) Das Mitglied ist unverzüglich <strong>in</strong> die Mitglie<strong>der</strong>liste (§ 12 Abs. 2 Buchst. h) e<strong>in</strong>zutragen <strong>und</strong> hiervon<br />
unverzüglich zu benachrichtigen.<br />
§ 4 Beendigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft endet durch<br />
- Kündigung (§ 5);<br />
- Ausschluss (§ 6).<br />
§ 5 Kündigung<br />
Jedes Mitglied kann se<strong>in</strong>e Mitgliedschaft zum Ende e<strong>in</strong>es Schuljahres schriftlich kündigen. Die Kündigung muss<br />
spätestens <strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten Betriebsversammlung des Schuljahres beim Vorstand <strong>der</strong> Schülerfirma e<strong>in</strong>gehen.<br />
§ 6 Ausschluss von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses<br />
(1) E<strong>in</strong> Mitglied kann von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses ausgeschlossen werden, wenn<br />
a) es trotz schriftlicher Auffor<strong>der</strong>ung unter Androhung des Ausschlusses den satzungsmäßigen o<strong>der</strong> sonstigen<br />
<strong>der</strong> Schülerfirma gegenüber bestehenden Verpflichtungen nicht nachkommt;<br />
b) es durch Nichterfüllung se<strong>in</strong>er Verpflichtungen gegenüber <strong>der</strong> Schülerfirma diese schädigt o<strong>der</strong> geschädigt<br />
hat;<br />
c) es e<strong>in</strong> eigenes, mit <strong>der</strong> Schülerfirma <strong>in</strong> Wettbewerb stehendes Unternehmen betreibt o<strong>der</strong> sich an e<strong>in</strong>em<br />
solchen beteiligt;<br />
d) sich se<strong>in</strong> Verhalten mit den Belangen <strong>der</strong> Schülerfirma nicht vere<strong>in</strong>baren lässt.<br />
(2) Für den Ausschluss von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses ist <strong>der</strong> Vorstand nach Anhörung <strong>der</strong><br />
Betriebsversammlung zuständig. Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands o<strong>der</strong> des Aufsichtsrats können jedoch nur durch<br />
Beschluss <strong>der</strong> Betriebsversammlung von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses ausgeschlossen werden.<br />
(3) Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung ist dem/<strong>der</strong> Auszuschließenden Gelegenheit zu geben, sich zu dem beabsichtigten<br />
Ausschluss von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses zu äußern. Hierbei s<strong>in</strong>d ihm/ihr die wesentlichen<br />
Tatsachen, auf denen <strong>der</strong> Ausschluss beruhen soll, sowie <strong>der</strong> satzungsmäßige Ausschließungsgr<strong>und</strong> mitzuteilen.<br />
(4) Der Beschluss, durch den das Mitglied von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses ausgeschlossen wird, hat<br />
die Tatsachen, auf denen <strong>der</strong> Ausschluss beruht, sowie den satzungsmäßigen Ausschließungsgr<strong>und</strong> anzugeben<br />
<strong>und</strong> muss protokolliert werden.<br />
(5) Der Beschluss ist dem Ausgeschlossenen vom Vorstand unverzüglich durch e<strong>in</strong>en Brief mitzuteilen.<br />
(6) Der/Die von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses Ausgeschlossene kann, wenn nicht die<br />
Betriebsversammlung den Ausschluss beschlossen hat, <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats seit <strong>der</strong> Absendung des Briefes<br />
Beschwerde beim Vorstand <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> e<strong>in</strong>legen. Die Beschwerdeentscheidung des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> ist endgültig. Legt <strong>der</strong>/die Ausgeschlossene nicht fristgerecht Beschwerde e<strong>in</strong>, bleibt es<br />
beim Ausschluss von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses durch den Vorstand.<br />
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