Schülerfirmen und Schulgenossenschaft in der Joseph-Beuys ...
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Städtische<br />
<strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule<br />
Düsseldorf<br />
Siegburger Str. 149<br />
40591 Düsseldorf<br />
Tel. 0211 / 8922800<br />
Fax: 0211 8929227<br />
www. joseph-beuys-gesamtschule.de<br />
e: ge.siegburgerstr@duesseldorf.de<br />
12 / 2010<br />
<strong>Schülerfirmen</strong><br />
<strong>und</strong><br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule<br />
Informationen<br />
zur Arbeit mit <strong>der</strong> genossenschaftlichen<br />
Rechtsform<br />
Aus den Leitl<strong>in</strong>ien des Schulprogramms:<br />
• Wir geben <strong>in</strong> vielfältiger Weise Möglichkeiten zur Vorbereitung auf Berufswahl, Berufsf<strong>in</strong>dung <strong>und</strong><br />
Berufsleben.<br />
• Wir lernen <strong>und</strong> arbeiten <strong>in</strong> Teams <strong>und</strong> Gruppen.<br />
• Wir lernen <strong>und</strong> arbeiten fächerübergreifend, problem- <strong>und</strong> projektorientiert.<br />
• Wir bemühen uns um e<strong>in</strong> gleichberechtigtes Zusammenleben <strong>der</strong> Geschlechter.<br />
• Wir vermitteln <strong>und</strong> stärken e<strong>in</strong>e konstruktive Konfliktkultur.<br />
• Wir för<strong>der</strong>n die schöpferisch-gestalterischen Fähigkeiten.<br />
• Wir bieten För<strong>der</strong>möglichkeiten zur Persönlichkeitsentwicklung <strong>und</strong> zum Aufbau von Lernkompetenzen.<br />
• Wir för<strong>der</strong>n Experimente zur Weiterentwicklung des Schulprogramms.
Redaktion: Re<strong>in</strong>hold Weber<br />
6. überarbeitete Auflage, Düsseldorf 2010<br />
Herausgeber: <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule<br />
Siegburger Str. 149<br />
40591 Düsseldorf<br />
Tel. 0211-8922800<br />
E-mail: ge.siegburgerstr@duesseldorf.de<br />
Internet: www.joseph-beuys-gesamtschule.de<br />
Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> geG<br />
E-mail: <strong>in</strong>fo@schulgenossenchaft.de<br />
Internet: www.schulgenossenschaft.de<br />
Tel. 01520-2370247<br />
V.i.S.d.P.: Brochhagen-Kle<strong>in</strong>, Siegburger Str. 149, 40591 Düsseldorf<br />
2
Inhalt<br />
Seite<br />
1. <strong>Schülerfirmen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule 4<br />
1.1 Gr<strong>und</strong>lagen 4<br />
1.2 Verankerung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule 7<br />
1.3 Haftungsfrage 7<br />
1.4 Zeitstruktur 7<br />
1.5 Mögliche Arbeitsbereiche 8<br />
1.6 Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen 8<br />
1.7 Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen 9<br />
1.8 F<strong>in</strong>anzen 10<br />
1.9 Öffentlichkeitsarbeit 10<br />
1.10 Bewertung 10<br />
2. Die „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> geG“ <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule 11<br />
2.1 Gr<strong>und</strong>lagen 11<br />
2.2 Pilot-Projekt 12<br />
3. Quellenverzeichnis 13<br />
4. Anlagen 14<br />
4.1 Satzungsvorlage <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong> 14<br />
4.2 Satzung <strong>der</strong> „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> geG“ 20<br />
3
1.1 Gr<strong>und</strong>lagen<br />
1. <strong>Schülerfirmen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule<br />
„Ökonomische Bildung soll sich an bedeutsamen gegenwärtigen <strong>und</strong> zukünftigen<br />
wirtschaftlichen Strukturen, Handlungs- <strong>und</strong> Lebenssituationen <strong>der</strong> Lernenden orientieren <strong>und</strong><br />
diese <strong>in</strong> den Stand versetzen, <strong>in</strong> wirtschaftlich bestimmten Situationen handlungsfähig zu se<strong>in</strong>.<br />
Dazu müssen sie die notwendigen Kompetenzen erwerben, d.h. Wissen, kognitive<br />
Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten zur Problemlösung, Verständnis, Haltungen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>stellungen,<br />
motivationale Bereitschaften <strong>und</strong> soziale Fähigkeiten. Für den Bereich <strong>der</strong> ökonomischen<br />
Bildung lassen sich drei übergreifende Kompetenzen unterscheiden, <strong>in</strong> denen kognitive,<br />
e<strong>in</strong>stellungsmäßige, motivationale <strong>und</strong> soziale Kompetenzelemente gebündelt s<strong>in</strong>d:<br />
ökonomische Sachkompetenz, ökonomische Urteilskompetenz, ökonomische Entscheidungs-<br />
<strong>und</strong> Handlungskompetenz.“ (1, S. 15)<br />
<strong>Schülerfirmen</strong> s<strong>in</strong>d nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie als reale Unternehmen, son<strong>der</strong>n als Projekte zu<br />
verstehen. E<strong>in</strong>e Gruppe von Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern entwickelt e<strong>in</strong>e geeignete<br />
Geschäftsidee, gründet e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>iunternehmen <strong>und</strong> versucht, e<strong>in</strong> Produkt zu verkaufen.<br />
Dabei darf dieses Schüler-Unternehmen ke<strong>in</strong>e ernsthafte Konkurrenz zu an<strong>der</strong>en Firmen<br />
darstellen, muss also e<strong>in</strong>e Nischenfunktion haben. Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> steht nicht e<strong>in</strong> möglichst<br />
hoher Umsatz, son<strong>der</strong>n Ziel e<strong>in</strong>er jeden Schülerfirma sollte es se<strong>in</strong>, Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schülern durch selbsttätiges, praktisches Arbeiten erste E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> die Welt <strong>der</strong> Wirtschaft<br />
zu vermitteln. In Phasen des Ausprobierens <strong>und</strong> Übens sollen Fähigkeiten, Fertigkeiten <strong>und</strong><br />
Kenntnisse durch den Umgang mit Geschäftsbüchern, <strong>der</strong> Bestellung, dem E<strong>in</strong>kauf <strong>und</strong><br />
Verkauf von Produkten <strong>und</strong> Waren entwickelt werden.<br />
Die Schule unterstützt das Schüler-Unternehmen <strong>und</strong> stellt Platz <strong>und</strong> Raum (je nach Form <strong>und</strong><br />
Produkt <strong>der</strong> Schülerfirma) zur Verfügung. Es ist hilfreich, wenn sich e<strong>in</strong>/e Lehrer/<strong>in</strong> als<br />
Berater/<strong>in</strong> für dieses Projekt anbietet. So ergibt sich zum Beispiel die Möglichkeit,<br />
theoretische Unterrichts<strong>in</strong>halte mit <strong>der</strong> praktischen Arbeit zu verb<strong>in</strong>den. Auf diese Weise<br />
lernen Schüler/<strong>in</strong>nen leichter, oft aber auch lieber.<br />
Neben den praktischen Erfahrungen prägen sich auch soziale Kompetenzen aus bzw. werden<br />
e<strong>in</strong>geübt. Angefangen von <strong>der</strong> so wichtigen Teamarbeit <strong>in</strong>nerhalb des Schüler-Unternehmens,<br />
dem Kontakt mit K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kollegen sowie e<strong>in</strong>er möglichen Kooperation mit realen<br />
Firmen bis h<strong>in</strong> zu E<strong>in</strong>stellungsgesprächen mit Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern, welche sich als<br />
Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen bewerben.<br />
E<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong> für den stetigen Erfolg von <strong>Schülerfirmen</strong> ist, dass den Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern<br />
erste Gr<strong>und</strong>kenntnisse <strong>in</strong> Betriebsaufbau <strong>und</strong> -ablauf sowie betriebswirtschaftliches Wissen<br />
vermittelt wird. Durch diesen Kontakt mit dem Berufs- <strong>und</strong> Wirtschaftsleben wird e<strong>in</strong><br />
wichtiger Beitrag zur Annäherung von Schule <strong>und</strong> Wirtschaft geleistet <strong>und</strong> die Schule stellt<br />
den Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern gleichzeitig e<strong>in</strong> Lernfeld für zukünftige Arbeitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
zur Verfügung.<br />
Erfahrungen <strong>und</strong> Schlüsselqualifikationen durch die E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> betriebliche Geschehnisse<br />
<strong>und</strong> Zusammenhänge bieten Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern die Möglichkeit, für ihre Zukunft<br />
bewusster berufliche Entscheidungen zu treffen, also besser auf die Berufswahl vorbereitet zu<br />
se<strong>in</strong>.<br />
Auch für die Wirtschaft <strong>und</strong> die Beschäftigten offerieren diese Projekte Vorteile, da sich für<br />
die "Junge<strong>in</strong>steiger" als Auszubildende, Facharbeiter o<strong>der</strong> Hochschulabsolventen bereits <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Schule e<strong>in</strong> besseres Verständnis für betriebliche Zusammenhänge entwickelt hat.<br />
"Learn<strong>in</strong>g by do<strong>in</strong>g" - Lernen durch Handeln - ist Gr<strong>und</strong> für die Attraktivität dieser Projekte.<br />
Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler arbeiten mit Eigenmotivation <strong>und</strong> Engagement, denn <strong>der</strong><br />
Arbeitsprozess <strong>und</strong> damit auch <strong>der</strong> Lernprozess wird durch die Schüler/<strong>in</strong>nen selbst<br />
organisiert. Sie müssen eigene Entscheidungen treffen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d für den Erfolg ihrer<br />
4
Schülerfirma selbst verantwortlich. Egal für welches Projekt sich die Schüler/<strong>in</strong>nen<br />
entscheiden: Eigen<strong>in</strong>itiative, Unternehmensgeist, Zielorientierung, Selbstständigkeit,<br />
Persönlichkeitsbildung, Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong> <strong>und</strong> Teamgeist werden durch die<br />
tatkräftige Mitarbeit geför<strong>der</strong>t (vgl. 2, S. 10-11).<br />
Schule ist für uns Lern- <strong>und</strong> Lebensraum, <strong>in</strong> dem Bildung auch <strong>in</strong> eigenverantwortlicher<br />
Mitgestaltung erfolgt. Dazu ist es notwendig, dass zum Beispiel Gebäude, Tagesablauf,<br />
Unterrichts<strong>in</strong>halte <strong>und</strong> -formen, Ganztagsangebote <strong>und</strong> <strong>der</strong> Umgang mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> die<br />
beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse von Schüler/<strong>in</strong>nen, Lehrer/<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Eltern berücksichtigen sowie<br />
<strong>der</strong>en Handlungsmotive <strong>und</strong> Initiativen e<strong>in</strong>beziehen. Die Schule nutzt den rechtlich<br />
gesicherten Freiraum zur Eigengestaltung <strong>und</strong> sieht es als ihre Aufgabe an, ihn wo möglich zu<br />
erweitern. Sie ist sich bewusst, dass es zu ihren Rechten <strong>und</strong> Pflichten gehört, sich <strong>in</strong> diesem<br />
Rahmen selbst Regeln zu geben <strong>und</strong> für die getroffenen Entscheidungen Verantwortung zu<br />
übernehmen.<br />
Mündigkeit als Verb<strong>in</strong>dung von Selbstbestimmung <strong>und</strong> Verantwortungsübernahme verlangt<br />
nach Gestaltungsfreiheit. Die damit verb<strong>und</strong>enen Bildungsprozesse beruhen vor allem auf<br />
persönlicher Begegnung <strong>und</strong> können ohne Eigenanteil <strong>der</strong> Betroffenen nicht gel<strong>in</strong>gen. Dazu<br />
ist e<strong>in</strong>e kooperative Leistung erfor<strong>der</strong>lich, e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Gestaltung, e<strong>in</strong>e Entwicklung <strong>der</strong><br />
Schule h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er lernenden Organisation. Zielvere<strong>in</strong>barungen, Kontrakte <strong>und</strong> Abkommen<br />
s<strong>in</strong>d hierbei wichtige Formen <strong>und</strong> Verfahren aller Beteiligten. Diese wirken dabei <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Weise zusammen, die von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>samkeit <strong>der</strong> Verantwortung aller Betroffenen aus geht.<br />
Die Wirklichkeit, mit <strong>der</strong> sich K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche heute ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzen, zeichnet sich<br />
durch Komplexität, <strong>in</strong>tensiven Informationsfluss, schnelle Verän<strong>der</strong>ungen, hohe Mobilität <strong>und</strong><br />
zunehmende Vernetzung aus. Schulen, die dies bei Beibehaltung ihrer alten Lernformen <strong>und</strong><br />
Unterrichts<strong>in</strong>halte nicht zur Kenntnis nehmen wollen, entlassen ihre Schüler/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Welt, die es heute nicht mehr gibt.<br />
Die neu anzustrebende Lernkultur zeichnet sich vor allem durch die Prozesshaftigkeit des<br />
Lernens aus. Vollständige Lernprozesse umfassen mehrere Phasen o<strong>der</strong> Stufen: Aufgaben-<br />
<strong>und</strong> Problemorientierung, genaue Formulierung von Absichten <strong>und</strong> Zielen, klare Def<strong>in</strong>ition<br />
<strong>der</strong> Aufgaben o<strong>der</strong> Probleme, zielorientierte Bearbeitungsprozesse <strong>und</strong> Überprüfung von<br />
Lösungen.<br />
Die Qualität von Lernen <strong>und</strong> damit die Qualität von Schule selbst hängt davon ab, ob <strong>und</strong><br />
<strong>in</strong>wieweit es gel<strong>in</strong>gt, e<strong>in</strong>e Balance zu f<strong>in</strong>den zwischen den fach- <strong>und</strong> diszipl<strong>in</strong>orientierten<br />
Strukturen des Unterrichts <strong>und</strong> dem Lernen <strong>in</strong> übergreifenden Zusammenhängen. Es ist<br />
notwendig, dass die Fächer ihre spezifische Lernleistung entwickeln <strong>und</strong> ihr eigenes Profil<br />
weiterentwickeln, sich aber über die fächerbezogenen Zielsetzungen h<strong>in</strong>aus auf komplexere<br />
Fragestellungen <strong>und</strong> Zusammenhänge h<strong>in</strong> neu verstehen <strong>und</strong> ausgestalten (vgl. 3).<br />
5
Schüler/<strong>in</strong>nen können <strong>in</strong> Schüler-Unternehmen folgende<br />
Projekt-Kompetenzen erwerben <strong>in</strong>...<br />
Kreativität<br />
(Kreative Kompetenz)<br />
Planung, Organisation <strong>und</strong> vernetztem Denken<br />
(Planungskompetenz, Organisationskompetenz, Interdiszipl<strong>in</strong>äre<br />
Kompetenz, Systemische Kompetenz, Produktkompetenz)<br />
Kommunikationsfähigkeit<br />
(Informationskompetenz, Entscheidungskompetenz, Kommunikative<br />
Kompetenz, Konfliktlösungskompetenz, Rollenkompetenz, Soziale<br />
Kompetenz, Teamkompetenz)<br />
Verantwortlichkeit<br />
(Konfliktlösungskompetenz, Reflexionskompetenz, Soziale<br />
Kompetenz, Verantwortungskompetenz)<br />
Handlung <strong>und</strong> Problemlösung<br />
(Forschungskompetenz, Handlungskompetenz, Teamkompetenz,<br />
Reflexionskompetenz, Problemlösekompetenz)<br />
Produkterstellung <strong>und</strong> Präsentation<br />
(Dokumentationskompetenz, Interdiszipl<strong>in</strong>äre Kompetenz,<br />
Kommunikative Kompetenz, Kreative Kompetenz,<br />
Produktkompetenz)<br />
Vermittlung <strong>und</strong> Bewertung<br />
(Dokumentationskompetenz, Analysekompetenz,<br />
Evaluationskompetenz)<br />
Fachlicher Qualifikation bezüglich des Projektthemas<br />
(vgl. 4)<br />
6<br />
<strong>und</strong> sich die Fähigkeiten aneignen...<br />
...Ideen zu entwickeln / Informationen zu beschaffen / zu erf<strong>in</strong>den / zu<br />
gestalten / den Bezug zum eigenen Leben herzustellen /<br />
Bezugspartner zu entdecken / Produktmöglichkeiten zu sammeln<br />
...zu analysieren / zu recherchieren / logisch zu denken / Methoden<br />
kennen zu lernen <strong>und</strong> anzuwenden / sich zu e<strong>in</strong>igen / Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen<br />
zu werben / sich <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e zu organisieren / arbeitsteilig zu arbeiten<br />
/ komplexe Zusammenhänge zu erkennen / zielorientiert zu planen /<br />
Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen zu klären <strong>und</strong> zu verbessern / Zeitpläne zu<br />
erstellen / Bündnispartner <strong>und</strong> Gegner zu erkennen / sich auf e<strong>in</strong><br />
Produkt zu e<strong>in</strong>igen<br />
...Material zu beschaffen / Kontakte zu Bezugspartnern herzustellen /<br />
mit Fremden zu kommunizieren / sich über den Arbeits- <strong>und</strong><br />
Lernprozess zu <strong>in</strong>formieren <strong>und</strong> sie zu reflektieren / sich sachgemäß<br />
zu entscheiden / eigene <strong>und</strong> Probleme an<strong>der</strong>er konstruktiv zu<br />
bewältigen / Konflikte zu regeln / sich gegenseitig zu helfen <strong>und</strong> zu<br />
kontrollieren / die eigene Rolle <strong>und</strong> die Rolle an<strong>der</strong>er zu erkennen <strong>und</strong><br />
damit konstruktiv umzugehen / zum Rollenwechsel bereit zu se<strong>in</strong><br />
...an gesellschaftlichen Problemen <strong>und</strong> Bedürfnissen anzuknüpfen /<br />
e<strong>in</strong>e positive Arbeitse<strong>in</strong>stellung zu haben / kont<strong>in</strong>uierlich<br />
mitzuarbeiten / selbstständig zu arbeiten / sich verantwortlich zu<br />
fühlen / zuverlässig zu se<strong>in</strong> / den Gruppenprozess zu unterstützen /<br />
sachlich <strong>und</strong> fair zu kritisieren / sich für das Produkt e<strong>in</strong>zusetzen<br />
...für Neues aufgeschlossen zu se<strong>in</strong> / zu handeln / Probleme zu<br />
analysieren / Probleme konstruktiv zu bewältigen / zu verschiedenen<br />
Arbeitsformen bereit zu se<strong>in</strong> <strong>und</strong> sie zu koord<strong>in</strong>ieren / mit allen S<strong>in</strong>nen<br />
zu gestalten / zielstrebig zu se<strong>in</strong> / beständig zu se<strong>in</strong> / Ziele zu<br />
erreichen / Misserfolge positiv anzunehmen / belastbar zu se<strong>in</strong> / das<br />
Projektprodukt vorzubereiten<br />
...die Projektergebnisse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Produkt zu verwerten / Ergebnisse zu<br />
visualisieren / Ergebnisse zu dramatisieren / Ergebnisse auditiv zu<br />
gestalten / Ergebnisse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Aktion zu verwirklichen / das Produkt<br />
an<strong>der</strong>en zu vermitteln / Maßnahmen zur Sicherung des Produkts zu<br />
ergreifen<br />
...an<strong>der</strong>en den Projektverlauf <strong>und</strong> das –ergebnis zu vermitteln (z.B.<br />
durch e<strong>in</strong> Portfolio) / zu dokumentieren /den eigenen Arbeitsanteil <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Gruppe e<strong>in</strong>zuschätzen / emotional <strong>und</strong> sachlich zu bewerten / zu<br />
evaluieren / zu archivieren<br />
...fachspezifische Arbeitsmittel zu beherrschen / fachliches Wissen<br />
(Kernwissen, Strukturwissen) zu erarbeiten / auf Orientierungswissen<br />
(Zugriffswissen) zugreifen zu können / e<strong>in</strong> Ergebnis mit hoher<br />
fachlicher Qualität vorzulegen
1.2 Verankerung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule<br />
Die <strong>Schülerfirmen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule können <strong>in</strong> folgenden Bereichen<br />
verankert se<strong>in</strong> <strong>und</strong> sich von dort aus entfalten:<br />
<strong>in</strong> den „Ergänzungsst<strong>und</strong>en“<br />
<strong>in</strong> Freizeitstationen<br />
<strong>in</strong> Fächern <strong>und</strong> Lernbereichen.<br />
Es ist auch möglich, verschiedene Bereiche mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu verb<strong>in</strong>den. So kann zum Beispiel<br />
e<strong>in</strong>e Schülerfirma im Unterrichtsbereich (Ergänzungsst<strong>und</strong>en) ihre Arbeit auf e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche<br />
f<strong>und</strong>ierte Gr<strong>und</strong>lage stellen, <strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Freizeitstation / Offenem Angebot sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Freizeit <strong>der</strong> Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen die konkreten Arbeiten erledigen.<br />
1.3 Haftungsfrage<br />
Bei allen schulischen Veranstaltungen haften die Schulleitung bzw. die von ihr beauftragten<br />
(Beratungs-)Lehrer/<strong>in</strong>nen entsprechend <strong>der</strong> Regelungen im sonstigen Unterricht. Die<br />
Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler s<strong>in</strong>d durch den Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband versichert.<br />
Bei <strong>der</strong> Produktion von Speisen o<strong>der</strong> dem Verkauf von unverpackten Lebensmitteln ist<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich das Ges<strong>und</strong>heitsamt e<strong>in</strong>zubeziehen. Dieses gibt den Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern<br />
e<strong>in</strong>e Belehrung, so dass e<strong>in</strong>e Arbeit im Cater<strong>in</strong>g-Bereich möglich ist.<br />
Soweit Schülerunternehmen Produkte auf dem freien Markt anbieten, unterliegen sie <strong>der</strong><br />
Produkthaftung. Es s<strong>in</strong>d die üblichen Sorgfaltspflichten zu beachten.<br />
Das Arbeitsschutzgesetz greift bei Schülerunternehmen nicht, weil es sich ja nach wie vor um<br />
e<strong>in</strong>e Unterrichtsveranstaltung handelt. Gleichwohl handelt es sich um e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz, <strong>der</strong><br />
den Anfor<strong>der</strong>ungen des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes gerecht werden muss.<br />
Von verbotener K<strong>in</strong><strong>der</strong>arbeit kann man gemäß K<strong>in</strong><strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzgesetz nicht<br />
sprechen.<br />
1.4 Zeitstruktur<br />
Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong> müssen sich m<strong>in</strong>destens für die Dauer e<strong>in</strong>es Jahres<br />
vertraglich zur Mitarbeit verpflichten. Die Teilnahme wird im Zeugnis vermerkt (<strong>in</strong> den<br />
Ergänzungsst<strong>und</strong>en durch e<strong>in</strong>e Note, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Freizeitstation durch e<strong>in</strong>en Vermerk, <strong>in</strong>sgesamt<br />
bei entsprechen<strong>der</strong> Bewährung durch e<strong>in</strong> Zertifikat). Unentschuldigte Fehlzeiten werden<br />
ebenfalls im Zeugnis aufgeführt.<br />
7
1.5 Mögliche Arbeitsbereiche<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Kreativität, den Ideen <strong>und</strong> den Marktanalysen <strong>der</strong> Schüler/<strong>in</strong>nen ke<strong>in</strong>e<br />
Grenzen gesetzt. Folgende Themen wurden im Schuljahr 2010 / 2011 durch <strong>Schülerfirmen</strong><br />
bearbeitet:<br />
Schülerfirma<br />
Die Honigpumpe<br />
(Imkerei)<br />
Schülerfirma<br />
J-B-Services<br />
(Schülerladen)<br />
Schülerfirma<br />
easy food<br />
(Cater<strong>in</strong>g)<br />
Schülerfirma<br />
write-tell<br />
(Texte <strong>und</strong> Märchen)<br />
Schülerfirma<br />
Stylish Pics<br />
(Foto-Service)<br />
Schülerfirma<br />
Schulkleidung<br />
Schülerfirma<br />
PC-Boss<br />
(PC-Führersche<strong>in</strong>)<br />
Schülerfirma<br />
Bürodienstleistungen<br />
1.6 Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen<br />
Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> Schülerfirma erhalten e<strong>in</strong>e Imker-Gr<strong>und</strong>ausbildung, züchten<br />
auf dem Schuldach e<strong>in</strong> Bienenvolk <strong>und</strong> lassen es Honig produzieren. Dieser wird an<br />
Interessenten verkauft.<br />
Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> Schülerfirma erhalten e<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>ausbildung für die Führung<br />
e<strong>in</strong>es Ladens, erk<strong>und</strong>en, welches Schulmaterial unsere Schüler/<strong>in</strong>nen haben wollen,<br />
besorgen es günstig <strong>und</strong> verkaufen es im Schülerladen.<br />
Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> Schülerfirma erhalten e<strong>in</strong>e Cater<strong>in</strong>g-Gr<strong>und</strong>ausbildung (Speisen<br />
<strong>und</strong> Getränke), erwerben im Ges<strong>und</strong>heitsamt e<strong>in</strong>e entsprechende Besche<strong>in</strong>igung,<br />
besorgen Aufträge <strong>und</strong> verkaufen ihre Angebote, die sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Küche vorbereiten.<br />
Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> Schülerfirma erhalten e<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>ausbildung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Produktion<br />
von Texten <strong>und</strong> Märchen. Sie besorgen Aufträge <strong>und</strong> erzählen o<strong>der</strong> lesen ihre<br />
Produktionen vor.<br />
Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> Schülerfirma erhalten e<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>ausbildung <strong>in</strong> Fotografieren.<br />
Sie besorgen Aufträge, produzieren Fotos <strong>und</strong> bearbeiten sie.<br />
Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> Schülerfirma erhalten e<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>ausbildung für die Führung<br />
e<strong>in</strong>es Ladens, übernehmen An- <strong>und</strong> Verkauf <strong>der</strong> Schulkleidung <strong>und</strong> gründen e<strong>in</strong>en<br />
Second-Hand-Shop.<br />
Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> Schülerfirma erhalten e<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>ausbildung für den Umgang<br />
mit dem Computer <strong>und</strong> bilden dann jüngere Schüler/<strong>in</strong>nen so aus, dass diese e<strong>in</strong>en PC-<br />
Führersche<strong>in</strong> machen können.<br />
Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> Schülerfirma erhalten e<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>ausbildung für Verwaltungs-<br />
<strong>und</strong> F<strong>in</strong>anzdienstleistungen <strong>und</strong> übernehmen diesen Anteil von an<strong>der</strong>en <strong>Schülerfirmen</strong>,<br />
die dazu nicht selbst <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage s<strong>in</strong>d.<br />
Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong> s<strong>in</strong>d Schüler/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule. Die<br />
Komplexität <strong>der</strong> Aufgaben macht es notwendig, dass überwiegend die Jahrgänge 8 – 10<br />
vertreten s<strong>in</strong>d. Lehrer/<strong>in</strong>nen sowie die „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> eG“ mit Lehrer/<strong>in</strong>nen,<br />
Eltern, Ehemaligen o<strong>der</strong> Außerschulischen s<strong>in</strong>d Berater/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong>. Eltern,<br />
Ehemalige <strong>und</strong> Außerschulische haben versicherungsrechtlich den gleichen Status wie AG-<br />
Leiter/<strong>in</strong>nen.<br />
8
1.7 Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />
Die Schulleitung trifft mit den <strong>Schülerfirmen</strong> folgende Vere<strong>in</strong>barungen:<br />
• Die <strong>Schülerfirmen</strong> werden <strong>in</strong> weitestgehen<strong>der</strong> Verantwortung von den beteiligten<br />
Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern selbst betrieben. Als Ansprechpartner/<strong>in</strong>nen stehen ihnen <strong>in</strong><br />
beraten<strong>der</strong> <strong>und</strong> unterstützen<strong>der</strong> Form Lehrkräfte sowie die <strong>Schulgenossenschaft</strong> mit<br />
ehrenamtlichen Erwachsenen zur Verfügung.<br />
• Die Aufnahme neuer „Mitarbeiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Mitarbeiter“ wird <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />
Arbeitsvertrages geregelt. Die Eltern <strong>der</strong> beteiligten Schüler/<strong>in</strong>nen werden über die<br />
Mitarbeit ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schülerfirma <strong>in</strong>formiert.<br />
• Die <strong>Schülerfirmen</strong> geben sich als Arbeitsgr<strong>und</strong>lage e<strong>in</strong>e Satzung, die von <strong>der</strong><br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> zu genehmigen ist.<br />
• Die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong> s<strong>in</strong>d für ihre Tätigkeiten voll verantwortlich. Bei<br />
Verstößen gegen die Schulordnung, gegen die Satzung, gegen Beschlüsse ihrer<br />
Betriebsversammlung, ihres Vorstands <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> können<br />
betriebs<strong>in</strong>tern Abmahnungen <strong>und</strong> ansonsten alle Maßnahmen erfolgen, die auch für an<strong>der</strong>e<br />
Schüler/<strong>in</strong>nen möglich s<strong>in</strong>d.<br />
• Die <strong>Schülerfirmen</strong> erhalten e<strong>in</strong>en Raum sowie zeitweise weitere Räume zur mietfreien<br />
<strong>und</strong> zweckgeb<strong>und</strong>enen Nutzung. Die Besenre<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> genutzten Räume erfolgt durch<br />
Schüler/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong>.<br />
• Die Versicherung des Eigentums <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong> erfolgt -soweit möglich- über die<br />
schulische Versicherung.<br />
• Die <strong>Schülerfirmen</strong> richten eigene Girokonten e<strong>in</strong>, zu dem Schüler/<strong>in</strong>nen jeweils<br />
geme<strong>in</strong>sam mit e<strong>in</strong>em/e<strong>in</strong>er Erwachsenen zugangsberechtigt s<strong>in</strong>d. Für die Konten wird<br />
ke<strong>in</strong> Dispo-Kredit beantragt.<br />
• Die <strong>Schülerfirmen</strong> sorgen dafür, dass sie telefonisch erreichbar s<strong>in</strong>d.<br />
• Kopien <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong> können gegen Kostenerstattung erfolgen.<br />
• Information <strong>und</strong> Werbung <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong> auf dem Schulgelände s<strong>in</strong>d nach Absprache<br />
mit <strong>der</strong> Schulleiter<strong>in</strong> <strong>und</strong> vorheriger Vorlage beim Berater / bei <strong>der</strong> Berater<strong>in</strong> erlaubt. Bei<br />
Verstoß gegen die Schulordnung muss die Werbung/Information nach Auffor<strong>der</strong>ung<br />
durch die Schulleiter<strong>in</strong> sofort entfernt werden.<br />
• Die <strong>Schülerfirmen</strong> müssen bei allen Verträgen ihren Partnern deutlich machen, dass es<br />
sich um e<strong>in</strong> Projekt <strong>der</strong> Schule handelt, also um e<strong>in</strong>e Schülerfirma. Gleiches gilt für<br />
Briefkopf, Firmenausweise usw.<br />
• Die Schule bestätigt allen Schülern <strong>und</strong> Schüler<strong>in</strong>nen, die m<strong>in</strong>destens für die Dauer e<strong>in</strong>es<br />
Schuljahres <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schülerfirma tätig waren, ihre Teilnahme mit e<strong>in</strong>em Zeugnisvermerk<br />
o<strong>der</strong> stellt e<strong>in</strong> Zertifikat aus.<br />
• Die Vorsitzenden <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong> s<strong>in</strong>d dafür verantwortlich, dass jährlich vor <strong>der</strong><br />
Generalversammlung <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> e<strong>in</strong> Geschäftsbericht verlesen <strong>und</strong> auf<br />
Verlangen <strong>der</strong> Schulleiter<strong>in</strong> ausgehändigt wird.<br />
9
1.8 F<strong>in</strong>anzen<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong> <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule müssen aus rechtlichen <strong>und</strong><br />
pädagogischen Gründen Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> eG“ se<strong>in</strong> <strong>und</strong> zahlen<br />
dazu e<strong>in</strong>en Geschäftsanteil von m<strong>in</strong>destens 12,50 € e<strong>in</strong>, den sie bei Austritt aus <strong>der</strong><br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> zurückbekommen. Sie werden von <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> unterstützt,<br />
beraten <strong>und</strong> kontrolliert.<br />
Jede Schülerfirma erhält auf Antrag von <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> als Startkapital e<strong>in</strong>en<br />
Kredit.<br />
Vor den Weihnachtsferien <strong>und</strong> vor Schuljahresende werden dem Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> von den <strong>Schülerfirmen</strong> alle E<strong>in</strong>ladungen, Protokolle, die Adressliste<br />
sowie alle Buchungen <strong>und</strong> die Bilanz zur Kontrolle vorgelegt. Angewiesene Korrekturen<br />
müssen befolgt werden.<br />
Die <strong>Schulgenossenschaft</strong> kann bei nicht ordnungsgemäßen Unterlagen <strong>der</strong> Schülerfirma die<br />
Berechtigung entziehen, den Jahresüberschuss unter den Mitarbeitern zu verteilen.<br />
1.9 Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die <strong>Schülerfirmen</strong> s<strong>in</strong>d für ihre Öffentlichkeitsarbeit selbst verantwortlich. Presseerklärungen<br />
<strong>und</strong> Verlautbarungen s<strong>in</strong>d dem Berater / <strong>der</strong> Berater<strong>in</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schulleiter<strong>in</strong> vorher<br />
vorzulegen. Über Pressegespräche <strong>und</strong> Veranstaltungen müssen diese vorab <strong>in</strong>formiert<br />
werden.<br />
1.10 Bewertung<br />
Neben den üblichen Formen <strong>der</strong> Bewertung <strong>und</strong> den Zeugnise<strong>in</strong>tragungen gibt es für die<br />
Arbeit <strong>in</strong> den <strong>Schülerfirmen</strong> Zertifikate. Diese können vor allem bei Bewerbungen genutzt<br />
werden.<br />
10
2.1 Gr<strong>und</strong>lagen<br />
2. Die <strong>Schulgenossenschaft</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule<br />
<strong>Joseph</strong> <strong>Beuys</strong> sagte 1982: „Ich würde den Menschen erzählen, dass es längst entwickelte<br />
alternative Wirtschaftsvorstellungen gibt, die den Menschen die Freiheit besorgen, die er<br />
nötig hat, die den Menschen die demokratische Gleichheit besorgen können, die er braucht<br />
<strong>und</strong> die ihm die Möglichkeit zum selbstverantwortlichen Handeln im Wirtschaftsleben<br />
ermöglichen.“ (5) Entsprechend dieser Aussage kann e<strong>in</strong>e <strong>Schulgenossenschaft</strong>, die<br />
demokratisch organisierte <strong>Schülerfirmen</strong> unterstützt, e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Schritt se<strong>in</strong> h<strong>in</strong> zu dem,<br />
wofür auch <strong>Joseph</strong> <strong>Beuys</strong> schon vor vielen Jahren kämpfte.<br />
„Die Genossenschaft ist e<strong>in</strong>e Gesellschaft von nicht geschlossener Mitglie<strong>der</strong>zahl mit dem<br />
Zweck, den Erwerb o<strong>der</strong> die Wirtschaft ihrer Mitglie<strong>der</strong> mittels geme<strong>in</strong>schaftlichen<br />
Geschäftsbetriebes zu för<strong>der</strong>n. Der Charakter <strong>der</strong> Genossenschaft als Personenvere<strong>in</strong>igung<br />
mit wirtschaftlicher För<strong>der</strong>ungsaufgabe kommt zum Ausdruck:<br />
a) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gleichberechtigung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer<br />
Kapitalbeteiligung an <strong>der</strong> Genossenschaft, sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Selbstverwaltung durch die<br />
Genossenschaftsorgane<br />
b) <strong>in</strong> dem geme<strong>in</strong>schaftlich begründeten Geschäftsbetrieb, <strong>der</strong> im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ungsaufgabe ausgerichtet ist. Die Genossenschaft als Form solidarischer Selbsthilfe<br />
ist e<strong>in</strong> privatwirtschaftlich ausgerichtetes Unternehmen. Dieses ist e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en <strong>in</strong> den<br />
marktwirtschaftlichen Prozess.“ (6)<br />
Mit <strong>der</strong> Gesellschaftsform <strong>der</strong> Genossenschaft hat die <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule die<br />
rechtlich abgesicherte Möglichkeit, <strong>Schülerfirmen</strong> unabhängig von außerschulischen<br />
Interessenverbänden zu unterstützen sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Intention des Aufbaus von selbstständigen<br />
Schulen bei Bedarf auch außerunterrichtliche Honorarkräfte e<strong>in</strong>zustellen, um so die<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> besser zu för<strong>der</strong>n.<br />
Gr<strong>und</strong> für die Initiative zur Gründung e<strong>in</strong>er <strong>Schulgenossenschaft</strong> war auch, dass sich Städte<br />
<strong>und</strong> Län<strong>der</strong> immer mehr <strong>der</strong> Verantwortung für die F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Schulen entziehen.<br />
Deshalb müssen sich die Betroffenen neue Wege ausdenken: „Zweck <strong>der</strong> Genossenschaft ist<br />
die För<strong>der</strong>ung von Erziehung <strong>und</strong> Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch:<br />
• Unterstützung von <strong>Schülerfirmen</strong><br />
• Kooperation mit Firmen bei Praktikums- <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen<br />
• E<strong>in</strong>richtungen zur För<strong>der</strong>ung sozialer Kompetenzen wie Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsraum für<br />
Sozialverhalten <strong>und</strong> Berufsorientierung (7).<br />
Die e<strong>in</strong>getragene Genossenschaft eG ist ke<strong>in</strong>e Kapitalgesellschaft, da sie ke<strong>in</strong> bestimmtes<br />
Stamm- o<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>kapital hat. Zweck <strong>der</strong> Genossenschaft ist die „För<strong>der</strong>ung des Erwerbes<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wirtschaft <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Genossenschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en sozialer o<strong>der</strong> kultureller<br />
Belange“ (§ 1 GenG). Für die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten <strong>der</strong> eG haftet den Gläubigern nur das<br />
Vermögen <strong>der</strong> Genossenschaft (vgl. das Genossenschaftsgesetz vom 25.05.2009).<br />
Für die <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule ist die <strong>Schulgenossenschaft</strong> e<strong>in</strong>e notwendige Ergänzung<br />
zu den Aufgaben des Vere<strong>in</strong>s <strong>der</strong> Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> För<strong>der</strong>er. Beide zusammen haben die<br />
Möglichkeit, die Interessen <strong>der</strong> Schule optimal zu unterstützen.<br />
Für ehemalige Schüler/<strong>in</strong>nen, Lehrer/<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Eltern <strong>der</strong> Gesamtschule ist die<br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> e<strong>in</strong>e Möglichkeit, Kontakt zur Schule zu halten, diese weiterh<strong>in</strong> zu<br />
för<strong>der</strong>n <strong>und</strong> über neue Entwicklungen regelmäßig <strong>in</strong>formiert zu werden.<br />
11
2.2 Pilot-Projekt<br />
Bisher gibt es <strong>in</strong> Deutschland ke<strong>in</strong>e Schule, die ihre <strong>Schülerfirmen</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e <strong>Schulgenossenschaft</strong><br />
e<strong>in</strong>gebettet hat. Bestehende Schüler-Unternehmen orientieren sich an<br />
unterschiedlichen Rechtsformen, lassen <strong>in</strong> ihrer großen Mehrheit die genossenschaftliche<br />
Form aber außen vor. Diese Tendenz wird auch von M<strong>in</strong>isterien, Unternehmen <strong>und</strong><br />
Gewerkschaften vertreten. Für die schulische Pädagogik <strong>und</strong> die wirtschaftliche Bildung <strong>der</strong><br />
Schüler/<strong>in</strong>nen ist das fatal.<br />
Die <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule hat vor längerer Zeit Erfahrungen gesammelt mit<br />
<strong>Schülerfirmen</strong>, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Aktiengesellschaft arbeiteten. Nach <strong>der</strong> Auswertung <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em offen ausgeschriebenen Sem<strong>in</strong>ar mit Teilnehmern aus verschiedenen Schulen <strong>und</strong> aus<br />
Genossenschaften entschieden sich Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schule, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pilot-Projekt die<br />
Rechtsform <strong>der</strong> Genossenschaft anzustreben <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e <strong>Schulgenossenschaft</strong> aufzubauen. Dies<br />
wurde im Jahr 2007 mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>tragung <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> <strong>in</strong>s Genossenschaftsregister<br />
abgeschlossen.<br />
Zurzeit sieht die „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> eG“ ihre vornehmliche Aufgabe dar<strong>in</strong>,<br />
<strong>Schülerfirmen</strong> <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule zu beraten <strong>und</strong> <strong>in</strong> ihrer Arbeit personell,<br />
f<strong>in</strong>anziell <strong>und</strong> ideell zu unterstützen. Daneben hat sie mit Hilfe von EU-Gel<strong>der</strong>n die<br />
E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsraums (zum besseren Umgang mit Unterrichtsstörungen) <strong>und</strong> den<br />
Aufbau e<strong>in</strong>es Netzwerks für Schüler/<strong>in</strong>nen zur Vermittlung von Praktikums- <strong>und</strong><br />
Ausbildungsstellen sowie weiterführenden Schulen <strong>in</strong>itiiert (AidA – Ab <strong>in</strong> die Ausbildung).<br />
Sie gibt außerdem regelmäßig e<strong>in</strong> Jahrbuch <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule heraus, das von<br />
<strong>der</strong> Schülerfirma, die den Verkauf von Schulmaterialien organisiert, verkauft wird.<br />
12
3. Quellenverzeichnis<br />
1. M<strong>in</strong>isterium für Schule, Jugend <strong>und</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> des Landes NRW, Ökonomische Bildung <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Sek<strong>und</strong>arstufe I. Rahmenvorgaben, Düsseldorf 2004<br />
2. Landesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Schule Wirtschaft Thür<strong>in</strong>gen, <strong>Schülerfirmen</strong> – Wenn Schüler<br />
zu Unternehmern werden, Thür<strong>in</strong>gen 2000<br />
3. Bildungskommission NRW, Zukunft <strong>der</strong> Bildung - Schule <strong>der</strong> Zukunft. Neuwied 1995.<br />
4. Umbruch-Bildungswerk Dortm<strong>und</strong> / <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule Düsseldorf, Projekt-<br />
Portfolio, Dortm<strong>und</strong> 2003<br />
5. <strong>Joseph</strong> <strong>Beuys</strong> / Ra<strong>in</strong>er Rappmann, Gespräch über 7000 Eichen, die Aufgabe<br />
Mitteleuropas, Die Grünen <strong>und</strong> die gesellschaftspolitische Arbeit ... am 26.8.1982 <strong>in</strong><br />
Altusried bei Kempten/Allgäu, <strong>in</strong>: <strong>Beuys</strong>/Blume/Rappmann, Gespräche über Bäume,<br />
Wangen 1990, S. 64<br />
6. Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V., Unterlagen für die Gründung<br />
e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>getragenen Genossenschaft, Hamburg 2004<br />
7. <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule Düsseldorf, Satzung <strong>der</strong> „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> eG“,<br />
Düsseldorf 2010<br />
13
4.1 Satzungsvorlage <strong>der</strong> <strong>Schülerfirmen</strong><br />
4. Anlagen<br />
I. FIRMA, SITZ, ZWECK UND GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />
§ 1 Firma <strong>und</strong> Sitz<br />
(1) Die Schülerfirma lautet …<br />
(2) Der Sitz <strong>der</strong> Schülerfirma ist Düsseldorf.<br />
§ 2 Zweck <strong>und</strong> Gegenstand<br />
(1) Zweck <strong>der</strong> Schülerfirma ist die wirtschaftliche För<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Betreuung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />
(2) Gegenstand des Unternehmens ist …<br />
(3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglie<strong>der</strong> ist zugelassen.<br />
II. MITGLIEDSCHAFT<br />
§ 3 Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
(1) Die Mitgliedschaft können Schüler/<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule ab dem 8. Schuljahr erwerben.<br />
(2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch<br />
a) e<strong>in</strong>e von dem/<strong>der</strong> Beitretenden <strong>und</strong> dem Vorstand zu unterzeichnenden Arbeitsvertrag <strong>und</strong><br />
b) die Mitgliedschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> geG“.<br />
(3) Das Mitglied ist unverzüglich <strong>in</strong> die Mitglie<strong>der</strong>liste (§ 12 Abs. 2 Buchst. h) e<strong>in</strong>zutragen <strong>und</strong> hiervon<br />
unverzüglich zu benachrichtigen.<br />
§ 4 Beendigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft endet durch<br />
- Kündigung (§ 5);<br />
- Ausschluss (§ 6).<br />
§ 5 Kündigung<br />
Jedes Mitglied kann se<strong>in</strong>e Mitgliedschaft zum Ende e<strong>in</strong>es Schuljahres schriftlich kündigen. Die Kündigung muss<br />
spätestens <strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten Betriebsversammlung des Schuljahres beim Vorstand <strong>der</strong> Schülerfirma e<strong>in</strong>gehen.<br />
§ 6 Ausschluss von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses<br />
(1) E<strong>in</strong> Mitglied kann von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses ausgeschlossen werden, wenn<br />
a) es trotz schriftlicher Auffor<strong>der</strong>ung unter Androhung des Ausschlusses den satzungsmäßigen o<strong>der</strong> sonstigen<br />
<strong>der</strong> Schülerfirma gegenüber bestehenden Verpflichtungen nicht nachkommt;<br />
b) es durch Nichterfüllung se<strong>in</strong>er Verpflichtungen gegenüber <strong>der</strong> Schülerfirma diese schädigt o<strong>der</strong> geschädigt<br />
hat;<br />
c) es e<strong>in</strong> eigenes, mit <strong>der</strong> Schülerfirma <strong>in</strong> Wettbewerb stehendes Unternehmen betreibt o<strong>der</strong> sich an e<strong>in</strong>em<br />
solchen beteiligt;<br />
d) sich se<strong>in</strong> Verhalten mit den Belangen <strong>der</strong> Schülerfirma nicht vere<strong>in</strong>baren lässt.<br />
(2) Für den Ausschluss von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses ist <strong>der</strong> Vorstand nach Anhörung <strong>der</strong><br />
Betriebsversammlung zuständig. Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands o<strong>der</strong> des Aufsichtsrats können jedoch nur durch<br />
Beschluss <strong>der</strong> Betriebsversammlung von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses ausgeschlossen werden.<br />
(3) Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung ist dem/<strong>der</strong> Auszuschließenden Gelegenheit zu geben, sich zu dem beabsichtigten<br />
Ausschluss von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses zu äußern. Hierbei s<strong>in</strong>d ihm/ihr die wesentlichen<br />
Tatsachen, auf denen <strong>der</strong> Ausschluss beruhen soll, sowie <strong>der</strong> satzungsmäßige Ausschließungsgr<strong>und</strong> mitzuteilen.<br />
(4) Der Beschluss, durch den das Mitglied von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses ausgeschlossen wird, hat<br />
die Tatsachen, auf denen <strong>der</strong> Ausschluss beruht, sowie den satzungsmäßigen Ausschließungsgr<strong>und</strong> anzugeben<br />
<strong>und</strong> muss protokolliert werden.<br />
(5) Der Beschluss ist dem Ausgeschlossenen vom Vorstand unverzüglich durch e<strong>in</strong>en Brief mitzuteilen.<br />
(6) Der/Die von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses Ausgeschlossene kann, wenn nicht die<br />
Betriebsversammlung den Ausschluss beschlossen hat, <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats seit <strong>der</strong> Absendung des Briefes<br />
Beschwerde beim Vorstand <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> e<strong>in</strong>legen. Die Beschwerdeentscheidung des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> ist endgültig. Legt <strong>der</strong>/die Ausgeschlossene nicht fristgerecht Beschwerde e<strong>in</strong>, bleibt es<br />
beim Ausschluss von <strong>der</strong> Verwendung des Jahresüberschusses durch den Vorstand.<br />
14
§ 7 Rechte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
Jedes Mitglied hat das Recht,<br />
a) die E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> Schülerfirma nach Maßgabe <strong>der</strong> dafür getroffenen Bestimmungen zu benutzen;<br />
b) an <strong>der</strong> Betriebsversammlung, an ihren Beratungen, Abstimmungen <strong>und</strong> Wahlen teilzunehmen <strong>und</strong> dort<br />
Auskünfte über Angelegenheiten <strong>der</strong> Schülerfirma zu verlangen, soweit dem § 25 nicht wi<strong>der</strong>spricht;<br />
c) Anträge für die Tagesordnung <strong>der</strong> Betriebsversammlung e<strong>in</strong>zureichen; hierzu bedarf es <strong>der</strong> Unterschriften von<br />
m<strong>in</strong>destens fünf<strong>und</strong>zwanzig Prozent <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> (§ 19 Abs. 4);<br />
d) bei Anträgen auf Berufung e<strong>in</strong>er außerordentlichen Betriebsversammlung mitzuwirken; zu solchen Anträgen<br />
bedarf es <strong>der</strong> Unterschriften von m<strong>in</strong>destens fünf<strong>und</strong>zwanzig Prozent <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> (§ 19 Abs. 2);<br />
e) rechtzeitig vor Feststellung des Rechnungsabschlusses durch die Betriebsversammlung e<strong>in</strong>e Kopie des<br />
Rechnungsabschlusses, des Lageberichts <strong>und</strong> des Berichts des Vorstands hierzu zu verlangen;<br />
f) das Protokoll über die Betriebsversammlung e<strong>in</strong>zusehen;<br />
g) die Mitglie<strong>der</strong>liste e<strong>in</strong>zusehen.<br />
§ 8 Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Schülerfirma nach Kräften zu unterstützen. Das Mitglied hat <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
a) den Bestimmungen <strong>der</strong> Satzung <strong>und</strong> den Beschlüssen <strong>der</strong> Betriebsversammlung nachzukommen;<br />
b) die geltenden allgeme<strong>in</strong>en Arbeits-, Geschäfts-, Lieferungs- <strong>und</strong> Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>zuhalten;<br />
c) Angebotsunterlagen, Preise <strong>und</strong> Konditionen, R<strong>und</strong>schreiben <strong>und</strong> sonstige Informationen <strong>der</strong> Schülerfirma<br />
gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln;<br />
d) auf Anfor<strong>der</strong>ung die für die Schülerfirma erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen e<strong>in</strong>zureichen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e se<strong>in</strong>e<br />
Arbeitsberichte vorzulegen <strong>und</strong> dem Vorstand Auskünfte über se<strong>in</strong>e Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schülerfirma zu geben. Die<br />
Auskünfte werden von <strong>der</strong> Schülerfirma vertraulich behandelt;<br />
e) <strong>der</strong> Schülerfirma jede Än<strong>der</strong>ung se<strong>in</strong>er Adresse o<strong>der</strong> Klasse/Jahrgangsstufe unverzüglich mitzuteilen;<br />
III. ORGANE DER SCHÜLERFIRMA<br />
§ 9 Organe <strong>der</strong> Schülerfirma<br />
Die Organe <strong>der</strong> Schülerfirma s<strong>in</strong>d:<br />
A. DER VORSTAND<br />
B. DIE BETRIEBSVERSAMMLUNG<br />
A. DER VORSTAND<br />
§ 10 Leitung <strong>der</strong> Schülerfirma<br />
(1) Der Vorstand leitet die Schülerfirma <strong>in</strong> eigener Verantwortung.<br />
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte <strong>der</strong> Schülerfirma gemäß den Vorschriften <strong>der</strong> Satzung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Geschäftsordnung für den Vorstand.<br />
(3) Der Vorstand vertritt die Schülerfirma nach außen wie <strong>in</strong> § 12 ausgeführt.<br />
§ 11 Vertretung<br />
(1) Der Vorstand besteht aus fünf Mitglie<strong>der</strong>n. Zwei Vorstandsmitglie<strong>der</strong> können verb<strong>in</strong>dlich für die<br />
Schülerfirma zeichnen <strong>und</strong> Erklärungen abgeben.<br />
(2) Die Erteilung von Vollmachten zur geschäftlichen Vertretung ist zulässig. Näheres regelt die<br />
Geschäftsordnung für den Vorstand.<br />
§ 12 Aufgaben <strong>und</strong> Pflichten des Vorstands<br />
(1) Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt e<strong>in</strong>es ordentlichen <strong>und</strong><br />
gewissenhaften Geschäftsleiters e<strong>in</strong>er Schülerfirma anzuwenden. Über vertrauliche Angaben <strong>und</strong> Geheimnisse,<br />
namentlich Betriebs- o<strong>der</strong> Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden<br />
s<strong>in</strong>d, haben sie Stillschweigen zu bewahren.<br />
(2) Der Vorstand hat <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
a) die Geschäfte entsprechend Zweck <strong>und</strong> Gegenstand <strong>der</strong> Schülerfirma ordnungsgemäß zu führen;<br />
b) die für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendigen personellen <strong>und</strong> sachlichen Maßnahmen<br />
rechtzeitig zu planen <strong>und</strong> durchzuführen;<br />
c) sicherzustellen, dass Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen ordnungsgemäß erbracht <strong>und</strong> die Mitglie<strong>der</strong> sachgemäß<br />
betreut werden;<br />
d) e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung aufzustellen, e<strong>in</strong>stimmig zu beschließen <strong>und</strong> von allen Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n<br />
unterzeichnen zu lassen;<br />
e) für e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Buchführung <strong>und</strong> e<strong>in</strong> zweckdienliches Rechnungswesen zu sorgen;<br />
15
f) ordnungsmäßige Inventuren vorzunehmen, e<strong>in</strong> Inventarverzeichnis zum Ende des Schuljahres aufzustellen <strong>und</strong><br />
unverzüglich <strong>der</strong> Betriebsversammlung vorzulegen;<br />
g) spätestens e<strong>in</strong>en Monat vor Ende des Schuljahres den Rechnungsabschluss <strong>und</strong> den Lagebericht aufzustellen<br />
<strong>und</strong> diesen <strong>der</strong> Betriebsversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses vorzulegen;<br />
h) über die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs zu entscheiden sowie die Mitglie<strong>der</strong>liste nach Maßgabe <strong>der</strong><br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> zu führen sowie für die ihm nach Weisung <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> obliegenden<br />
Anmeldungen <strong>und</strong> Anzeigen Sorge zu tragen;<br />
i) <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> auf <strong>der</strong>en Bitte h<strong>in</strong> E<strong>in</strong>berufung, Term<strong>in</strong>, Tagesordnung <strong>und</strong> Anträge für die<br />
Betriebsversammlung rechtzeitig anzuzeigen;<br />
j) im Prüfungsbericht festgestellte Mängel abzustellen <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> hierüber zu berichten;<br />
k) <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> von beabsichtigten Satzungsän<strong>der</strong>ungen rechtzeitig Mitteilung zu machen.<br />
§ 13 Berichterstattung gegenüber <strong>der</strong> Betriebsversammlung<br />
Der Vorstand hat <strong>der</strong> Betriebsversammlung m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal pro Schulhalbjahr, auf Verlangen auch <strong>in</strong><br />
kürzeren Zeitabständen, u. a. vorzulegen,<br />
a) e<strong>in</strong>e Übersicht über die geschäftliche Entwicklung <strong>der</strong> Schülerfirma im abgelaufenen Zeitraum anhand von<br />
Lageberichten;<br />
b) e<strong>in</strong>e Aufstellung über die Gesamtverb<strong>in</strong>dlichkeiten <strong>der</strong> Schülerfirma e<strong>in</strong>schließlich möglicher<br />
Verpflichtungen aus Lieferverträgen, Darlehen <strong>und</strong> Bürgschaften;<br />
c) e<strong>in</strong>e Übersicht über die von <strong>der</strong> Schülerfirma gewährten Kredite;<br />
d) e<strong>in</strong>en Geschäftsplan, aus dem <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Investitions- <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kapitalbedarf hervorgeht;<br />
e) e<strong>in</strong>en Bericht über beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse.<br />
§ 14 Wahl, Zusammensetzung <strong>und</strong> Amtsverständnis<br />
(1) Der Vorstand besteht aus fünf Mitglie<strong>der</strong>n. Vorstandsmitglie<strong>der</strong> sollen selbstständige, aktiv tätige Mitglie<strong>der</strong><br />
se<strong>in</strong>.<br />
(2) Der Vorstand wird von <strong>der</strong> Betriebsversammlung gewählt. Dabei wird jedes Vorstandsmitglied e<strong>in</strong>zeln<br />
gewählt. Die Wahl erfolgt mit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong>; Stimmenthaltungen<br />
wirken wie Ne<strong>in</strong>stimmen. Für die Wahl <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> gilt ferner § 24.<br />
(3) Die Amtsdauer beträgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> Jahr. Sie beg<strong>in</strong>nt mit dem neuen Schuljahr.<br />
(4) Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands scheiden mit Ende des Schuljahres aus dem Vorstand aus.<br />
(5) E<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig.<br />
(6) Die Betriebsversammlung kann je<strong>der</strong>zeit e<strong>in</strong> Vorstandsmitglied se<strong>in</strong>es Amtes entheben.<br />
(7) Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> ist befugt, nach se<strong>in</strong>em Ermessen Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands vorläufig,<br />
bis zur Entscheidung <strong>der</strong> unverzüglich zu berufenden Betriebsversammlung, von ihren Geschäften zu entheben<br />
<strong>und</strong> die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur e<strong>in</strong>stweiligen Fortführung <strong>der</strong> Geschäfte zu treffen.<br />
§ 15 Willensbildung<br />
(1) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte se<strong>in</strong>er Mitglie<strong>der</strong> mitwirkt. Er fasst se<strong>in</strong>e<br />
Beschlüsse mit Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen; im Fall des § 12 Abs. 2 Buchst. d ist E<strong>in</strong>stimmigkeit<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
(2) Beschlüsse, die über den regelmäßigen Geschäftsbetrieb h<strong>in</strong>ausgehen, s<strong>in</strong>d zu Beweiszwecken zu<br />
protokollieren. Die Protokolle s<strong>in</strong>d von dem/<strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>und</strong> dem Protokollanten / <strong>der</strong> Protokollant<strong>in</strong> zu<br />
unterzeichnen.<br />
(3) Wird über geschäftliche Angelegenheiten <strong>der</strong> Schülerfirma beraten, die die Interessen e<strong>in</strong>es<br />
Vorstandsmitglieds berühren, so darf das betroffene Vorstandsmitglied an <strong>der</strong> Beratung <strong>und</strong> Abstimmung nicht<br />
teilnehmen. Das Vorstandsmitglied ist jedoch vor <strong>der</strong> Beschlussfassung zu hören.<br />
§ 16 Teilnahme an Sitzungen des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong><br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands s<strong>in</strong>d berechtigt, an den Sitzungen des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong><br />
teilzunehmen, soweit es um Belange <strong>der</strong> Schülerfirma geht. In den Sitzungen des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> Schülerfirma die erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte über geschäftliche<br />
Angelegenheiten zu erteilen.<br />
B. DIE BETRIEBSVERSAMMLUNG<br />
§ 17 Ausübung <strong>der</strong> Mitgliedsrechte<br />
(1) Die Mitglie<strong>der</strong> üben ihre Rechte <strong>in</strong> den Angelegenheiten <strong>der</strong> Schülerfirma <strong>in</strong> <strong>der</strong> Betriebsversammlung aus.<br />
Sie sollen ihre Rechte persönlich ausüben.<br />
(2) Jedes Mitglied hat e<strong>in</strong>e Stimme.<br />
16
(3) Niemand kann für sich das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluss gefasst wird, ob er/sie zu entlasten<br />
o<strong>der</strong> von e<strong>in</strong>er Verb<strong>in</strong>dlichkeit zu befreien ist, o<strong>der</strong> ob die Schülerfirma gegen ihn/sie e<strong>in</strong>en Anspruch geltend<br />
machen soll. Er/Sie ist jedoch vor <strong>der</strong> Beschlussfassung zu hören.<br />
§ 18 Frist <strong>und</strong> Tagungsort<br />
(1) Die Betriebsversammlung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> f<strong>in</strong>det m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Schulhalbjahr, wenn nötig auch öfter<br />
statt.<br />
(2) Außerordentliche Betriebsversammlungen können nach Bedarf e<strong>in</strong>berufen werden.<br />
(3) Die Betriebsversammlung f<strong>in</strong>det am Sitz <strong>der</strong> Schülerfirma statt, soweit nicht <strong>der</strong> Vorstand e<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>en<br />
Tagungsort festlegt.<br />
§ 19 E<strong>in</strong>berufung <strong>und</strong> Tagesordnung<br />
(1) Die Betriebsversammlung wird durch den Vorstand, vertreten durch den/die Vorsitzenden, e<strong>in</strong>berufen.<br />
(2) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülerfirma können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em von ihnen unterzeichneten Antrag unter Angabe des<br />
Zwecks <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gründe die E<strong>in</strong>berufung e<strong>in</strong>er außerordentlichen Betriebsversammlung verlangen. Hierzu bedarf<br />
es <strong>der</strong> Unterschriften von m<strong>in</strong>destens fünf<strong>und</strong>zwanzig Prozent <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />
(3) Die Betriebsversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>berufen unter<br />
E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist von m<strong>in</strong>destens sieben Tagen, die zwischen dem Tag des Zugangs (Absatz 7) bzw. <strong>der</strong><br />
Veröffentlichung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>berufung <strong>und</strong> dem Tag <strong>der</strong> Betriebsversammlung liegen muss. Die Information <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> kann auch persönlich o<strong>der</strong> auf elektronischem Wege erfolgen. Bereits bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>berufung sollen die<br />
Gegenstände <strong>der</strong> Beschlussfassung bekannt gegeben werden.<br />
(4) Die Tagesordnung wird von dem Organ festgesetzt, das die Betriebsversammlung e<strong>in</strong>beruft. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Schülerfirma können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em von ihnen unterzeichneten Antrag unter Angabe <strong>der</strong> Gründe verlangen, dass<br />
Gegenstände zur Beschlussfassung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Betriebsversammlung angekündigt werden. Hierzu bedarf es <strong>der</strong><br />
Unterschriften von m<strong>in</strong>destens fünf<strong>und</strong>zwanzig Prozent <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />
(5) Über die Gegenstände, <strong>der</strong>en Verhandlung nicht so rechtzeitig angekündigt ist, dass m<strong>in</strong>destens drei Tage<br />
zwischen dem Zugang <strong>der</strong> Ankündigung (Absatz 7) <strong>und</strong> dem Tag <strong>der</strong> Betriebsversammlung liegen, können<br />
Beschlüsse nicht gefasst werden; hiervon s<strong>in</strong>d jedoch Beschlüsse über den Ablauf <strong>der</strong> Versammlung sowie über<br />
Anträge auf Berufung e<strong>in</strong>er außerordentlichen Betriebsversammlung ausgenommen.<br />
(6) Zu Anträgen <strong>und</strong> Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es <strong>der</strong> Ankündigung nicht.<br />
(7) In den Fällen <strong>der</strong> Absätze 3 <strong>und</strong> 5 gelten die entsprechenden Mitteilungen als zugegangen, wenn sie zwei<br />
Tage vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Frist zur Post gegeben worden s<strong>in</strong>d.<br />
§ 20 Versammlungsleitung<br />
Den Vorsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Betriebsversammlung führt <strong>der</strong>/die Vorsitzende des Vorstands o<strong>der</strong> <strong>der</strong>/die Stellvertreter/<strong>in</strong>.<br />
Durch Beschluss kann <strong>der</strong> Vorsitz e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Mitglied <strong>der</strong> Schülerfirma o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em/e<strong>in</strong>er Vertreter/<strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> übertragen werden. Der/Die Vorsitzende <strong>der</strong> Betriebsversammlung ernennt e<strong>in</strong>e/n<br />
Schriftführer/<strong>in</strong> <strong>und</strong> die erfor<strong>der</strong>lichen Stimmzähler. Jede ordnungsgemäß e<strong>in</strong>berufene Betriebsversammlung ist<br />
beschlussfähig.<br />
§ 21 Gegenstände <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
Der Beschlussfassung <strong>der</strong> Betriebsversammlung unterliegen neben den <strong>in</strong> dieser Satzung bezeichneten sonstigen<br />
Angelegenheiten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
a) jede Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung;<br />
b) die Auflösung <strong>der</strong> Schülerfirma;<br />
c) e<strong>in</strong>e Zusammenlegung <strong>der</strong> Schülerfirma mit e<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> mehreren an<strong>der</strong>en <strong>Schülerfirmen</strong>;<br />
d) die Abwahl von Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstands;<br />
e) die Fortsetzung <strong>der</strong> Schülerfirma im nächsten Schuljahr;<br />
f) Bestätigung e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>stweiligen Amtsenthebung des Vorstands nach §14 (7).<br />
g) Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresüberschusses o<strong>der</strong> Deckung des Jahresfehlbetrages<br />
sowie aus dem Prüfungsbericht folgende Beschlüsse;<br />
h) Entlastung des Vorstands;<br />
i) Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes.<br />
§ 22 Mehrheitserfor<strong>der</strong>nisse<br />
(1) Die Beschlüsse <strong>der</strong> Betriebsversammlung bedürfen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>fachen Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen,<br />
soweit nicht diese Satzung e<strong>in</strong>e größere Mehrheit vorschreibt.<br />
(2) E<strong>in</strong>e Mehrheit von drei Vierteln <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen ist <strong>in</strong> den <strong>in</strong> § 21 a – f genannten Fällen<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
(3) Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung über die Verschmelzung o<strong>der</strong> Fortsetzung <strong>der</strong> Schülerfirma ist die<br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> zu fragen. E<strong>in</strong>e entsprechende Antwort <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> ist <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Betriebsversammlung zu verlesen.<br />
17
§ 23 Entlastung<br />
Über die Entlastung des Vorstands ist abzustimmen; hierbei haben die Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands ke<strong>in</strong><br />
Stimmrecht.<br />
§ 24 Abstimmung <strong>und</strong> Wahlen<br />
(1) Abstimmungen <strong>und</strong> Wahlen erfolgen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Betriebsversammlung durch Handzeichen. Abstimmungen o<strong>der</strong><br />
Wahlen müssen geheim mit Stimmzettel durchgeführt werden, wenn <strong>der</strong> Vorstand o<strong>der</strong> die Mehrheit <strong>der</strong> bei<br />
e<strong>in</strong>er Beschlussfassung hierüber gültig abgegebenen Stimmen es verlangt.<br />
(2) Bei Stimmengleichheit gilt e<strong>in</strong> Antrag als abgelehnt; bei Wahlen entscheiden <strong>in</strong> diesem Fall die Berater.<br />
(3) Bei <strong>der</strong> Feststellung des Stimmenverhältnisses werden nur die abgegebenen Stimmen gezählt;<br />
Stimmenthaltungen <strong>und</strong> ungültige Stimmen werden dabei nicht berücksichtigt.<br />
(4) Wird e<strong>in</strong>e Wahl mit Handzeichen durchgeführt, so ist für jedes zu vergebende Mandat e<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>er<br />
Wahlgang erfor<strong>der</strong>lich. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat.<br />
(5) Wird e<strong>in</strong>e Wahl mit Stimmzettel durchgeführt, so hat je<strong>der</strong> Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Mandate<br />
zu vergeben s<strong>in</strong>d. Der/Die Wahlberechtigte bezeichnet auf dem Stimmzettel die Bewerber/<strong>in</strong>nen, denen er<br />
se<strong>in</strong>e/ihre Stimme geben will; auf e<strong>in</strong>e/n Bewerber/<strong>in</strong> kann dabei nur e<strong>in</strong>e Stimme entfallen. Gewählt s<strong>in</strong>d die<br />
Bewerber/<strong>in</strong>nen, die die meisten Stimmen erhalten.<br />
(6) Der/Die Gewählte hat unverzüglich gegenüber <strong>der</strong> Schülerfirma zu erklären, ob er/sie die Wahl annimmt.<br />
§ 25 Auskunftsrecht<br />
(1) Jedem Mitglied ist auf Verlangen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Betriebsversammlung Auskunft über Angelegenheiten <strong>der</strong><br />
Schülerfirma zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands <strong>der</strong> Tagesordnung erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist. Die Auskunft erteilt <strong>der</strong> Vorstand.<br />
(2) Die Auskunft darf verweigert werden, falls<br />
a) die Erteilung <strong>der</strong> Auskunft nach vernünftiger Beurteilung geeignet ist, <strong>der</strong> Schülerfirma e<strong>in</strong>en nicht<br />
unerheblichen Nachteil zuzufügen;<br />
b) durch die Erteilung <strong>der</strong> Auskunft e<strong>in</strong>e satzungsmäßige o<strong>der</strong> vertragliche Geheimhaltungspflicht verletzt<br />
würde;<br />
c) das Auskunftsverlangen die persönlichen o<strong>der</strong> geschäftlichen Verhältnisse e<strong>in</strong>es Nichtmitgliedes betrifft.<br />
§ 26 Protokoll<br />
(1) Die Beschlüsse <strong>der</strong> Betriebsversammlung s<strong>in</strong>d zu Beweiszwecken zu protokollieren. Die Beschlüsse s<strong>in</strong>d ab<br />
Beschlussfassung, auch schon vor <strong>der</strong> Protokollierung wirksam.<br />
(2) Die Protokollierung muss spätestens <strong>in</strong>nerhalb von zwei Wochen erfolgen. Dabei sollen Ort <strong>und</strong> Tag <strong>der</strong><br />
Versammlung, Name des Versammlungsleiters / <strong>der</strong> Versammlungsleiter<strong>in</strong> sowie Art <strong>und</strong> Ergebnis <strong>der</strong><br />
Abstimmungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Wortlaut <strong>der</strong> Beschlussfassungen angegeben werden. Das Protokoll muss von dem/<strong>der</strong><br />
Vorsitzenden <strong>der</strong> Betriebsversammlung <strong>und</strong> dem/<strong>der</strong> Schriftführer/<strong>in</strong> unterschrieben werden. Dem Protokoll ist<br />
die E<strong>in</strong>ladung zur Versammlung sowie alle Vorlagen, die als Gr<strong>und</strong>lagen für Beschlüsse dienten, als Anlagen<br />
beizufügen.<br />
(3) Wird e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung beschlossen, die e<strong>in</strong>e wesentliche Än<strong>der</strong>ung des Gegenstands des<br />
Unternehmens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kündigungsfrist <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> betrifft, so ist dem Protokoll außerdem e<strong>in</strong> Verzeichnis<br />
<strong>der</strong> erschienenen o<strong>der</strong> vertretenen Mitglie<strong>der</strong> beizufügen.<br />
(4) Das Protokoll ist mit den dazugehörenden Anlagen aufzubewahren. Die E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>in</strong> das Protokoll ist<br />
jedem Mitglied <strong>der</strong> Schülerfirma zu gestatten.<br />
§ 27 Teilnahmerecht <strong>und</strong> Kontrollrecht <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong><br />
(1) Vertreter <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> können an je<strong>der</strong> Betriebsversammlung beratend teilnehmen.<br />
(2) Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>e Berater/<strong>in</strong>nen hat die Geschäftsführung des Vorstands <strong>der</strong><br />
Schülerfirma zu überwachen <strong>und</strong> sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten <strong>der</strong> Schülerfirma zu<br />
unterrichten. Er kann je<strong>der</strong>zeit hierüber Berichterstattung von dem Vorstand verlangen <strong>und</strong> selbst o<strong>der</strong> durch<br />
e<strong>in</strong>zelne von ihm zu bestimmende Berater die Bücher <strong>und</strong> Schriften <strong>der</strong> Schülerfirma e<strong>in</strong>sehen sowie den<br />
Kassenbestand <strong>und</strong> die E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> Bestände an Handelsware prüfen.<br />
(3) Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> hat den Halbjahres- <strong>und</strong> den Jahresabschluss, den Lagebericht <strong>und</strong><br />
den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung e<strong>in</strong>es Jahresüberschusses o<strong>der</strong> für die Deckung e<strong>in</strong>es<br />
Jahresfehlbetrages zu prüfen. Er kann sich darüber äußern <strong>und</strong> <strong>der</strong> Betriebsversammlung vor Feststellung des<br />
Jahresabschlusses Bericht erstatten.<br />
(4) Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> empfiehlt ferner die Auflösung o<strong>der</strong> Weiterführung <strong>der</strong> Schülerfirma<br />
je nach Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung.<br />
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III. EIGENKAPITAL UND HAFTUNG<br />
§ 28 Geschäftsanteil <strong>und</strong> Geschäftsguthaben<br />
(1) Der Geschäftsanteil bei <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> beträgt 12,50 EUR.<br />
(2) Der Geschäftsanteil ist sofort nach E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> die Mitglie<strong>der</strong>liste voll e<strong>in</strong>zuzahlen.<br />
§ 29 Ergebnisrücklagen<br />
Nach Vere<strong>in</strong>barung mit <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> bildet die Schülerfirma e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destrücklage. Diese dient nur<br />
zur Deckung von Verlusten.<br />
§ 30 Nachschusspflicht<br />
E<strong>in</strong>e Nachschusspflicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> gibt es nicht.<br />
IV. RECHNUNGSWESEN<br />
§ 31 Geschäftsjahr<br />
Das Schuljahr ist das Geschäftsjahr <strong>der</strong> Schülerfirma.<br />
§ 32 Jahresabschluss <strong>und</strong> Lagebericht<br />
(1) Der Vorstand hat spätestens e<strong>in</strong>en Monat vor Ende des Schuljahres den Rechnungsabschluss <strong>und</strong> den<br />
Lagebericht für das vergangene Schuljahr aufzustellen.<br />
(2) Der Vorstand hat gemäß § 12 Abs. 2 Buchst. g den Jahresabschluss <strong>und</strong> den Lagebericht dem Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Schulgenossenschaft</strong> unverzüglich <strong>und</strong> sodann mit dessen Bemerkungen <strong>der</strong> Betriebsversammlung zur<br />
Feststellung des Jahresabschlusses vorzulegen.<br />
(3) Jahresabschluss, Lagebericht <strong>und</strong> Kommentare des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> sollen m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong>e Woche vor <strong>der</strong> letzten Betriebsversammlung des Schuljahres im Schülerladen o<strong>der</strong> an e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en<br />
bekannt zu machenden Stelle zur E<strong>in</strong>sicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> ausgelegt o<strong>der</strong> ihnen sonst zur Kenntnis gebracht<br />
werden.<br />
(4) Der Bericht des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> über se<strong>in</strong>e Prüfung des Jahresabschlusses <strong>und</strong> des<br />
Lageberichts ist <strong>der</strong> ordentlichen Betriebsversammlung zu erstatten.<br />
§ 33 Nachvergütung<br />
Über die Ausschüttung e<strong>in</strong>er Nachvergütung beschließt <strong>der</strong> Vorstand vor Aufstellung <strong>der</strong> Bilanz. Auf die vom<br />
Vorstand beschlossene Rückvergütung haben die Mitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Rechtsanspruch.<br />
§ 34 Verwendung des Jahresüberschusses<br />
Über die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt die Betriebsversammlung unter Beachtung <strong>der</strong><br />
Vorschriften <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> <strong>und</strong> dieser Satzung.<br />
§ 35 Deckung e<strong>in</strong>es Jahresfehlbetrages<br />
(1) Über die Behandlung <strong>der</strong> Deckung e<strong>in</strong>es Jahresfehlbetrages beschließt die Betriebsversammlung.<br />
(2) Soweit e<strong>in</strong> Jahresfehlbetrag nicht durch Heranziehung <strong>der</strong> Ergebnisrücklagen gedeckt wird, ist er durch die<br />
M<strong>in</strong>destrücklage zu decken.<br />
V. LIQUIDATION<br />
§ 36 Liquidation<br />
Nach <strong>der</strong> Auflösung erfolgt die Liquidation <strong>der</strong> Schülerfirma. Dabei werden entstandene Überschüsse bzw.<br />
Fehlbeträge im Verhältnis <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Schulgenossenschaft</strong> gezeichneten Geschäftsanteile unter die Mitglie<strong>der</strong><br />
verteilt.<br />
VII. BEKANNTMACHUNGEN<br />
§ 37 Bekanntmachungen<br />
Die Bekanntmachungen <strong>der</strong> Schülerfirma werden unter ihrem Firmennamen am schwarzen Brett vor dem<br />
Schülerladen veröffentlicht.<br />
§ 38 Mediation <strong>und</strong> Schiedsgericht<br />
Schiedsgericht für alle Streitigkeiten zwischen dem Mitglied <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schülerfirma aus dem<br />
Mitgliedschaftsverhältnis ist <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> geG“.<br />
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4.2 Satzung <strong>der</strong> „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> geG“<br />
§ 1 Name, Sitz, Ziele <strong>und</strong> Zweck<br />
(1) Die Genossenschaft heißt „Hut ab! <strong>Schulgenossenschaft</strong> geG“. Sitz ist Düsseldorf.<br />
(2) Zweck <strong>der</strong> Genossenschaft ist die För<strong>der</strong>ung von Erziehung <strong>und</strong> Berufsbildung. Der Satzungszweck wird<br />
verwirklicht <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch:<br />
• Unterstützung von <strong>Schülerfirmen</strong><br />
• Kooperation mit Firmen bei Praktikums- <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen<br />
• E<strong>in</strong>richtungen zur För<strong>der</strong>ung sozialer Kompetenzen wie Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsraum für Sozialverhalten <strong>und</strong><br />
Berufsorientierung<br />
(3) Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich <strong>und</strong> unmittelbar geme<strong>in</strong>nützige Zwecke im S<strong>in</strong>ne des Abschnitts<br />
"Steuerbegünstigte Zwecke" <strong>der</strong> Abgabenordnung.<br />
§ 2 Geschäftsanteil, Zahlungen, Geme<strong>in</strong>nützigkeit, Rücklagen, Nachschüsse<br />
(1) Der Geschäftsanteil beträgt 12,50 €. Er ist sofort <strong>in</strong> voller Höhe e<strong>in</strong>zuzahlen.<br />
(2) Die Mitglie<strong>der</strong> können bis zu vier Geschäftsanteile übernehmen.<br />
(3) Durch Beschluss <strong>der</strong> Generalversammlung kann e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>trittsgeld festgelegt werden, das den Rücklagen<br />
zugeführt wird.<br />
(4) Die Genossenschaft ist selbstlos tätig <strong>und</strong> verfolgt nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige<br />
Gew<strong>in</strong>ne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten ke<strong>in</strong>e<br />
Gew<strong>in</strong>nanteile <strong>und</strong> <strong>in</strong> ihrer Eigenschaft als Mitglie<strong>der</strong> auch ke<strong>in</strong>e sonstigen Zuwendungen aus Mitteln <strong>der</strong><br />
Genossenschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden o<strong>der</strong> bei Auflösung o<strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Genossenschaft<br />
nicht mehr als ihre e<strong>in</strong>gezahlten Geschäftsanteile zurück.<br />
(5) Es darf ke<strong>in</strong>e Person durch Ausgaben, die dem Zweck <strong>der</strong> Genossenschaft fremd s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> durch<br />
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />
(6) Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.<br />
§ 3 Generalversammlung<br />
(1) Die Generalversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>berufen. Die<br />
E<strong>in</strong>ladung muss m<strong>in</strong>destens 14 Kalen<strong>der</strong>tage vor <strong>der</strong> Generalversammlung zur Post gegeben o<strong>der</strong> veröffentlicht<br />
werden. Ergänzungen <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Tagesordnung müssen spätestens e<strong>in</strong>e Woche vor <strong>der</strong> Generalversammlung<br />
zur Post gegeben o<strong>der</strong> veröffentlicht werden. Die Information <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> kann auch persönlich,<br />
per Fax o<strong>der</strong> auf elektronischem Wege erfolgen.<br />
(2) Jede ordnungsgemäß e<strong>in</strong>berufene Generalversammlung ist beschlussfähig.<br />
(3) Mitglie<strong>der</strong> haben e<strong>in</strong>e Stimme.<br />
(4) Die Generalversammlung bestimmt die Versammlungsleitung.<br />
(5) Die Generalversammlung beschließt e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung. Dar<strong>in</strong> kann<br />
e<strong>in</strong>e virtuelle Mitglie<strong>der</strong>versammlung zur Vorbereitung <strong>der</strong> Generalversammlung vorgesehen werden.<br />
(6) Beschlüsse werden gem. § 47 GenG protokolliert.<br />
(7) Die Generalversammlung wählt die Mitglie<strong>der</strong> von Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat für 2 Jahre.<br />
(8) E<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung kann nur durch die Generalversammlung beschlossen werden. Erfor<strong>der</strong>lich ist<br />
e<strong>in</strong>e Mehrheit von 3/4 <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen.<br />
§ 4 Vorstand<br />
(1) Der Vorstand besteht aus zwei volljährigen Mitglie<strong>der</strong>n. Er kann auch schriftlich, telefonisch <strong>und</strong> auf<br />
elektronischem Wege Beschlüsse fassen.<br />
(2) Dienstverträge mit Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n werden vom Aufsichtsrat im Rahmen <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong><br />
Generalversammlung abgeschlossen.<br />
(3) Der Vorstand bedarf <strong>der</strong> Zustimmung des Aufsichtsrates für Geschäftsordnungsbeschlüsse <strong>und</strong> für Geschäfte,<br />
<strong>der</strong>en Wert 5.000 € übersteigt, bei wie<strong>der</strong>kehrenden Leistungen berechnet für die Frist bis zur möglichen<br />
Vertragsbeendigung. Die Zustimmung kann für gleichartige Geschäfte generell erteilt werden.<br />
§ 5 Aufsichtsrat<br />
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus m<strong>in</strong>destens drei volljährigen Mitglie<strong>der</strong>n, möglichst je e<strong>in</strong>em (ehemaligen)<br />
Schülervertreter, e<strong>in</strong>em (ehemaligen) Elternvertreter <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em (ehemaligen) Lehrervertreter.<br />
(2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn m<strong>in</strong>destens die Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
teilnimmt. Der Aufsichtsrat kann schriftlich, telefonisch <strong>und</strong> auf elektronischem Wege Beschlüsse fassen, wenn<br />
ke<strong>in</strong> Aufsichtsratsmitglied <strong>der</strong> Beschlussfassung wi<strong>der</strong>spricht.<br />
(3) Der Aufsichtsrat überwacht die Leitung <strong>der</strong> Genossenschaft. In dr<strong>in</strong>genden Fällen bestellt er Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Vorstandes bis zur nächsten Generalversammlung.<br />
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§ 6 Beendigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft, Ausschluss, Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung<br />
(1) Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Schluss des Geschäftsjahres, das jeweils am 1.1. des Jahres<br />
beg<strong>in</strong>nt <strong>und</strong> am 31.12. endet.<br />
(2) Mitglie<strong>der</strong>, die die Genossenschaft schädigen, können ausgeschlossen werden.<br />
(3) Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d verpflichtet, <strong>der</strong> Genossenschaft ihre Anschrift mitzuteilen. Dauerhaft nicht erreichbare<br />
Mitglie<strong>der</strong> können ausgeschlossen werden.<br />
(4) Über den Ausschluss entscheidet <strong>der</strong> Vorstand. Gegen die Entscheidung kann beim Aufsichtsrat Wi<strong>der</strong>spruch<br />
e<strong>in</strong>gelegt werden. Erst nach dessen Entscheidung kann <strong>der</strong> Ausschluss gerichtlich angefochten werden. Über<br />
Ausschlüsse von Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstandes o<strong>der</strong> Aufsichtsrats entscheidet die Generalversammlung.<br />
§ 7 Verwendung des Genossenschaftsvermögens nach Beendigung <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>nützigen Genossenschaft<br />
Bei Auflösung o<strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Körperschaft o<strong>der</strong> bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das<br />
Vermögen <strong>der</strong> Genossenschaft an den „Vere<strong>in</strong> <strong>der</strong> Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> För<strong>der</strong>er <strong>der</strong> Städt. <strong>Joseph</strong>-<strong>Beuys</strong>-Gesamtschule<br />
Düsseldorf e.V.“, <strong>der</strong> es unmittelbar <strong>und</strong> ausschließlich für geme<strong>in</strong>nützige Zwecke zu verwenden hat.“<br />
§ 8 Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachungen erfolgen unter <strong>der</strong> Firma <strong>der</strong> Genossenschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>ischen Post.<br />
So beschlossen auf <strong>der</strong> Generalversammlung am 18.06.2010.<br />
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