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Gemeindevertretung Pinnow - Amt Oder-Welse

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Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

BV49/2012/010<br />

Im Ahornweg ist derzeit das Verkehrszeichen (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem<br />

zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen,<br />

ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) aufgestellt.<br />

Nach abgeschlossener Teileinziehung ist das Befahren des Mürower Weges in und aus Richtung<br />

Mürow fahrend bzw. kommend für Fahrzeuge über 7,5 t tatsächliches Gewicht verboten.<br />

Das Verkehrszeichen 262 besagt, dass die Durchfahrt für Fahrzeuge über das auf dem VZ<br />

angegebene tatsächliche Gewicht verboten ist. Dabei zählt jedes Fahrzeug für sich allein. Das<br />

bedeutet im Klartext, dass bei einer Zugmaschine mit Anhänger beide Fahrzeuge für sich gezählt<br />

werden (Zugmaschine < 7,5 t und auch Anhänger < 7,5 t, da ein Anhänger ein eigenes Fahrzeug im<br />

Sinne des § 1 StVG darstellt) und somit durch die teil eingezogene Straße auch ein Traktor mit<br />

Hänger fahren kann, bei dem sowohl die Zugmaschine unter 7,5 t als auch der Anhänger unter 7,5 t<br />

wiegt (in der Praxis kann dann das Gewicht bei < 15 t liegen).<br />

Um allen Anliegern und dem Linienverkehr die Durchfahrt zu gewähren müssen die Zusatzzeichen<br />

1020-30 (Anlieger frei) und 1026-32 (Linienverkehr frei) an beiden Einfahrten Am Dorfteich sowie am<br />

Ortseingang <strong>Pinnow</strong> aus Richtung Mürow kommend gestellt werden.<br />

Nach erfolgreicher Teileinziehung würde die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Uckermark die<br />

Aufstellung eines Hinweises auf die 7,5 t - Beschränkung im Mürower Weg durch den<br />

Straßenbaulastträger der Ortsdurchfahrt Mürow anordnen.<br />

Anlagen:<br />

Seite: 2/4

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