Gemeindevertretung Pinnow - Amt Oder-Welse
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Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
BV49/2012/010<br />
Im Ahornweg ist derzeit das Verkehrszeichen (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem<br />
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen,<br />
ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) aufgestellt.<br />
Nach abgeschlossener Teileinziehung ist das Befahren des Mürower Weges in und aus Richtung<br />
Mürow fahrend bzw. kommend für Fahrzeuge über 7,5 t tatsächliches Gewicht verboten.<br />
Das Verkehrszeichen 262 besagt, dass die Durchfahrt für Fahrzeuge über das auf dem VZ<br />
angegebene tatsächliche Gewicht verboten ist. Dabei zählt jedes Fahrzeug für sich allein. Das<br />
bedeutet im Klartext, dass bei einer Zugmaschine mit Anhänger beide Fahrzeuge für sich gezählt<br />
werden (Zugmaschine < 7,5 t und auch Anhänger < 7,5 t, da ein Anhänger ein eigenes Fahrzeug im<br />
Sinne des § 1 StVG darstellt) und somit durch die teil eingezogene Straße auch ein Traktor mit<br />
Hänger fahren kann, bei dem sowohl die Zugmaschine unter 7,5 t als auch der Anhänger unter 7,5 t<br />
wiegt (in der Praxis kann dann das Gewicht bei < 15 t liegen).<br />
Um allen Anliegern und dem Linienverkehr die Durchfahrt zu gewähren müssen die Zusatzzeichen<br />
1020-30 (Anlieger frei) und 1026-32 (Linienverkehr frei) an beiden Einfahrten Am Dorfteich sowie am<br />
Ortseingang <strong>Pinnow</strong> aus Richtung Mürow kommend gestellt werden.<br />
Nach erfolgreicher Teileinziehung würde die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Uckermark die<br />
Aufstellung eines Hinweises auf die 7,5 t - Beschränkung im Mürower Weg durch den<br />
Straßenbaulastträger der Ortsdurchfahrt Mürow anordnen.<br />
Anlagen:<br />
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