Kindergeld Lebensbescheinigung
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Artikel Nr. 035378 Telefon 07082/9464-0 - Telefax 07082/9464-17 und elektronische Speicherung nur mit Genehmigung!<br />
A - Erklärung der Frau/des Herrn<br />
Familienstand<br />
<strong>Lebensbescheinigung</strong> zur Vorlage bei der Familienkasse<br />
Familienname Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Dienst-/Kenn-/Personal-Nr.<br />
Straße, Hausnummer PLZ Ort<br />
ledig verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft geschieden verwitwet getrennt lebend<br />
über Kinder, die außerhalb ihres/seines Haushaltes wohnen.<br />
Ich erkläre hiermit, dass mein folgendes Kind/meine folgenden Kinder<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
*) Von nichtdeutschen Staatsangehörigen ist hier anzugeben, seit wann sich das Kind in Deutschland ununterbrochen aufhält.<br />
in<br />
Straße, Hausnummer PLZ Ort<br />
bei<br />
wohnen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
B - Amtliche Bescheinigung<br />
Es wird hiermit bescheinigt, dass das/die unter laufender Nummer<br />
aufgeführte/n Kind/er nach<br />
wie angegeben gemeldet<br />
ist/sind.<br />
den hier vorhandenen Unterlagen<br />
wohnhaft<br />
persönlicher Kenntnis<br />
Ergänzungen/Bemerkungen<br />
i.A.<br />
Familienname Vorname Geburtsdatum<br />
(TT.MM.JJJJ)<br />
Ort, Datum Dienstsiegel oder Stempel, Unterschrift<br />
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KG 3b<br />
Aufenthalt in der<br />
BRD seit *)
Hinweise<br />
<strong>Kindergeld</strong> wird zwar grundsätzlich nur für die Kinder gezahlt, die zum Haushalt des Antragstellers bzw. der<br />
Antragstellerin gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch Kinder, die außerhalb Ihres Haushalts<br />
leben, z.B. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, als "Zahlkinder" oder "Zählkinder" berücksichtigt werden.<br />
Näheres findet sich dazu im Merkblatt über <strong>Kindergeld</strong>.<br />
Das Vorhandensein der Kinder und ihr Aufenthalt ist in der Regel durch die vorseitige <strong>Lebensbescheinigung</strong><br />
nachzuweisen.<br />
Füllen Sie bitte den Abschnitt A genau und gut leserlich aus. Im Abschnitt B sind Ihre Angaben durch die zuständige<br />
Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) oder eine andere hierzu befugte öffentliche Stelle zu bescheinigen und mit dem<br />
Dienstsiegel oder Dienststempel zu versehen.<br />
Für Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, kann die Bescheinigung von der Heimleitung ausgestellt werden.<br />
Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung kann anstelle einer <strong>Lebensbescheinigung</strong> auch eine Schul- oder<br />
Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden, die jedoch nicht älter als sechs Monate sein darf. Die entsprechenden<br />
Vordrucke sind bei der Familienkasse erhältlich.<br />
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