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Kindergeld Lebensbescheinigung

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Artikel Nr. 035378 Telefon 07082/9464-0 - Telefax 07082/9464-17 und elektronische Speicherung nur mit Genehmigung!<br />

A - Erklärung der Frau/des Herrn<br />

Familienstand<br />

<strong>Lebensbescheinigung</strong> zur Vorlage bei der Familienkasse<br />

Familienname Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Dienst-/Kenn-/Personal-Nr.<br />

Straße, Hausnummer PLZ Ort<br />

ledig verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft geschieden verwitwet getrennt lebend<br />

über Kinder, die außerhalb ihres/seines Haushaltes wohnen.<br />

Ich erkläre hiermit, dass mein folgendes Kind/meine folgenden Kinder<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

*) Von nichtdeutschen Staatsangehörigen ist hier anzugeben, seit wann sich das Kind in Deutschland ununterbrochen aufhält.<br />

in<br />

Straße, Hausnummer PLZ Ort<br />

bei<br />

wohnen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

B - Amtliche Bescheinigung<br />

Es wird hiermit bescheinigt, dass das/die unter laufender Nummer<br />

aufgeführte/n Kind/er nach<br />

wie angegeben gemeldet<br />

ist/sind.<br />

den hier vorhandenen Unterlagen<br />

wohnhaft<br />

persönlicher Kenntnis<br />

Ergänzungen/Bemerkungen<br />

i.A.<br />

Familienname Vorname Geburtsdatum<br />

(TT.MM.JJJJ)<br />

Ort, Datum Dienstsiegel oder Stempel, Unterschrift<br />

Seite 1 von 2<br />

KG 3b<br />

Aufenthalt in der<br />

BRD seit *)


Hinweise<br />

<strong>Kindergeld</strong> wird zwar grundsätzlich nur für die Kinder gezahlt, die zum Haushalt des Antragstellers bzw. der<br />

Antragstellerin gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch Kinder, die außerhalb Ihres Haushalts<br />

leben, z.B. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, als "Zahlkinder" oder "Zählkinder" berücksichtigt werden.<br />

Näheres findet sich dazu im Merkblatt über <strong>Kindergeld</strong>.<br />

Das Vorhandensein der Kinder und ihr Aufenthalt ist in der Regel durch die vorseitige <strong>Lebensbescheinigung</strong><br />

nachzuweisen.<br />

Füllen Sie bitte den Abschnitt A genau und gut leserlich aus. Im Abschnitt B sind Ihre Angaben durch die zuständige<br />

Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) oder eine andere hierzu befugte öffentliche Stelle zu bescheinigen und mit dem<br />

Dienstsiegel oder Dienststempel zu versehen.<br />

Für Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, kann die Bescheinigung von der Heimleitung ausgestellt werden.<br />

Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung kann anstelle einer <strong>Lebensbescheinigung</strong> auch eine Schul- oder<br />

Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden, die jedoch nicht älter als sechs Monate sein darf. Die entsprechenden<br />

Vordrucke sind bei der Familienkasse erhältlich.<br />

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