Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 15 der ... - Amt Berkenthin
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 15 der ... - Amt Berkenthin
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Bekanntmachung <strong>des</strong> <strong>Amt</strong>es <strong>Berkenthin</strong> für die Gemeinde Kastorf<br />
Öffentliche <strong>Auslegung</strong> <strong>des</strong> Entwurfs <strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>15</strong> <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Kastorf nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der von <strong>der</strong> Gemeindevertretung in <strong>der</strong> Sitzung am 09.11.2010 gebilligte und zur<br />
<strong>Auslegung</strong> bestimmte Entwurf <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>15</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Kastorf<br />
für das Gebiet „Hauptstraße <strong>Nr</strong>. 97 und <strong>Nr</strong>. 99“ und die Begründung liegen vom<br />
24.02.2011 bis zum 24.03.2011<br />
in <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Berkenthin</strong> in 23919 <strong>Berkenthin</strong>, Am Schart 16, montags<br />
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von<br />
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von<br />
14.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu je<strong>der</strong>manns Einsicht öffentlich aus.<br />
Von <strong>der</strong> frühzeitigen Unterrichtung und <strong>der</strong> Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 Baugesetzbuch abgesehen.<br />
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer<br />
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.<br />
Es liegen keine umweltrelevanten Informationen vor.<br />
Während <strong>der</strong> <strong>Auslegung</strong>sfrist können alle an <strong>der</strong> Planung Interessierten die Planunterlagen<br />
einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Dienststunden<br />
zur Nie<strong>der</strong>schrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
über den <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>15</strong> unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den<br />
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und <strong>der</strong>en Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />
<strong>des</strong> Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.<br />
Einwendungen, die im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Auslegung</strong> nicht o<strong>der</strong> verspätet geltend gemacht<br />
werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen<br />
einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.<br />
<strong>Berkenthin</strong>, 08.02.2011<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Berkenthin</strong><br />
Der <strong>Amt</strong>svorsteher