Jahresrückblick 2012 - Schiffdorf
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J a h r e s r ü c k b l i c k 2 0 1 2<br />
der Gemeinde. Teilweise kann<br />
die Höhe der Steuern unmittelbar<br />
durch eine politische Entscheidung<br />
der Gemeinde beeinflusst<br />
werden. Dies gilt sowohl für die<br />
Grundsteuern A und B als auch<br />
für die Gewerbesteuer. Seitens<br />
der Verwaltung wurde vorgeschlagen,<br />
die Grundsteuer B und<br />
die Gewerbesteuer moderat anzuheben.<br />
Bislang liegen die<br />
<strong>Schiffdorf</strong>er Hebesätze unter den<br />
Durchschnittshebesätzen der benachbarten<br />
Gemeinden. Durch<br />
die Anhebung um je 85.000 €<br />
verblieben nach Abzug der Kreisumlage<br />
jährlich rund 90.000 €<br />
für die Konsolidierung unseres<br />
Haushaltes.<br />
Eine Fortsetzung der positiven<br />
Entwicklung wird insbesondere<br />
beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer<br />
und dem Finanzausgleich<br />
erwartet. Aus Gründen<br />
der Vorsicht sind die seitens des<br />
Landes prognostizierten Steigerungsraten<br />
für den Gemeindeanteil<br />
an der Einkommenssteuer<br />
ab dem Jahre 2014 nur zur Hälfte<br />
berücksichtigt worden. Die Höhe<br />
des Gemeindeanteiles an der<br />
Entwicklung der Steuern und des Finanzausgleiches<br />
Einkommenssteuer und der<br />
Leistungen aus dem niedersäch-<br />
sischen Finanzausgleich kann<br />
nicht durch politische Entscheidungen<br />
der Gemeinde verändert<br />
werden.<br />
Die Aufteilung der Nettobelastung<br />
des Haushaltes nach<br />
Aufgabenarten kann der nachfolgenden<br />
Grafik entnommen<br />
werden.<br />
Zuschussbedarfe nach Aufgabenarten<br />
Steuerverwaltung<br />
Wir bitten Sie, Ihren Abgabenbescheid<br />
für das Jahr 2013 auf<br />
Vollständigkeit und Richtigkeit zu<br />
überprüfen; insbesondere bei<br />
erteilten Lastschriftverfahren die<br />
korrekte Bankverbindung. Bei<br />
Änderungen oder Korrekturen<br />
hierzu oder aber bei Erstattung<br />
eines Guthabens/einer Überzahlung<br />
wenden Sie sich bitte<br />
direkt an die Gemeindekasse,<br />
04706/181-224.<br />
Bei Änderungen/Korrekturen zu<br />
Grundbesitzabgaben sprechen<br />
Sie bitte unsere Mitarbeiterinnen<br />
im Steueramt, 04706/181-220<br />
oder -227, an.<br />
Wir möchten die Bürgerinnen und<br />
Bürger auf diesem Wege noch<br />
einmal darüber informieren, dass<br />
aufgrund der Neufassung des<br />
Nds. Gesetzes über das Halten<br />
von Hunden bei Anmeldung<br />
eines Hundes eine aktuelle<br />
Versicherungspolice und die Registrierung<br />
eines Transponders<br />
(Chip) nachgewiesen werden<br />
müssen.