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Jahresrückblick 2012 - Schiffdorf

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J a h r e s r ü c k b l i c k 2 0 1 2<br />

der Gemeinde. Teilweise kann<br />

die Höhe der Steuern unmittelbar<br />

durch eine politische Entscheidung<br />

der Gemeinde beeinflusst<br />

werden. Dies gilt sowohl für die<br />

Grundsteuern A und B als auch<br />

für die Gewerbesteuer. Seitens<br />

der Verwaltung wurde vorgeschlagen,<br />

die Grundsteuer B und<br />

die Gewerbesteuer moderat anzuheben.<br />

Bislang liegen die<br />

<strong>Schiffdorf</strong>er Hebesätze unter den<br />

Durchschnittshebesätzen der benachbarten<br />

Gemeinden. Durch<br />

die Anhebung um je 85.000 €<br />

verblieben nach Abzug der Kreisumlage<br />

jährlich rund 90.000 €<br />

für die Konsolidierung unseres<br />

Haushaltes.<br />

Eine Fortsetzung der positiven<br />

Entwicklung wird insbesondere<br />

beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer<br />

und dem Finanzausgleich<br />

erwartet. Aus Gründen<br />

der Vorsicht sind die seitens des<br />

Landes prognostizierten Steigerungsraten<br />

für den Gemeindeanteil<br />

an der Einkommenssteuer<br />

ab dem Jahre 2014 nur zur Hälfte<br />

berücksichtigt worden. Die Höhe<br />

des Gemeindeanteiles an der<br />

Entwicklung der Steuern und des Finanzausgleiches<br />

Einkommenssteuer und der<br />

Leistungen aus dem niedersäch-<br />

sischen Finanzausgleich kann<br />

nicht durch politische Entscheidungen<br />

der Gemeinde verändert<br />

werden.<br />

Die Aufteilung der Nettobelastung<br />

des Haushaltes nach<br />

Aufgabenarten kann der nachfolgenden<br />

Grafik entnommen<br />

werden.<br />

Zuschussbedarfe nach Aufgabenarten<br />

Steuerverwaltung<br />

Wir bitten Sie, Ihren Abgabenbescheid<br />

für das Jahr 2013 auf<br />

Vollständigkeit und Richtigkeit zu<br />

überprüfen; insbesondere bei<br />

erteilten Lastschriftverfahren die<br />

korrekte Bankverbindung. Bei<br />

Änderungen oder Korrekturen<br />

hierzu oder aber bei Erstattung<br />

eines Guthabens/einer Überzahlung<br />

wenden Sie sich bitte<br />

direkt an die Gemeindekasse,<br />

04706/181-224.<br />

Bei Änderungen/Korrekturen zu<br />

Grundbesitzabgaben sprechen<br />

Sie bitte unsere Mitarbeiterinnen<br />

im Steueramt, 04706/181-220<br />

oder -227, an.<br />

Wir möchten die Bürgerinnen und<br />

Bürger auf diesem Wege noch<br />

einmal darüber informieren, dass<br />

aufgrund der Neufassung des<br />

Nds. Gesetzes über das Halten<br />

von Hunden bei Anmeldung<br />

eines Hundes eine aktuelle<br />

Versicherungspolice und die Registrierung<br />

eines Transponders<br />

(Chip) nachgewiesen werden<br />

müssen.

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