Niederschrift der Gemeindevertretung vom 13.04 ... - Amt Oder-Welse
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In <strong>der</strong> heutigen Diskussion erneuern Sie die For<strong>der</strong>ung, den Beschluss zum Ausbau des Birkenwegs<br />
aufzuheben und bemängeln, dass die Anlieger nicht in die Entscheidung einbezogen wurden.<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor und Herr Henke erläutern die Sachlage:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> Schönow hat den Ausbau des Birkenweges schon 2001 o. 2002 diskutiert<br />
und den Beschluss gefasst, den Ausbau nach Bewilligung von För<strong>der</strong>mitteln durchzuführen.<br />
Jede Gemeindevertretersitzung ist öffentlich und auch die Beschlüsse wurden entsprechend <strong>der</strong><br />
Hauptsatzung bekannt gemacht. Die Bürger haben die Möglichkeit und die Pflicht sich selbst zu<br />
informieren.<br />
Eine gesetzliche Pflicht zur öffentlichen Auslegung zum Ausbau von Gemeindestraßen gibt es<br />
nicht.<br />
Der Bewilligungsbescheid <strong>vom</strong> 22.08.2003 für den Ausbau des Birkenweges liegt vor. Der<br />
Bewilligungsbescheid beinhaltet eine Verpflichtungsermächtigung für die Auszahlung <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>mittel im Jahr 2005. Der Eigenanteil <strong>der</strong> Gemeinde ist in den Haushalt 2005 eingestellt<br />
worden. Die För<strong>der</strong>mittel sind zweckgebunden für den Birkenweg, wenn <strong>der</strong> Ausbau nicht<br />
durchgeführt wird, dann müssen die För<strong>der</strong>mittel zurückgegeben werden. Ohne För<strong>der</strong>mittel wird<br />
die Gemeinde aber nicht in <strong>der</strong> Lage sein, den Birkenweg auszubauen.<br />
Das Ausbauprogramm wird in <strong>der</strong> nächsten Gemeindevertretersitzung vorgestellt, zu <strong>der</strong> die<br />
Anlieger eingeladen werden. Erst dann wird <strong>der</strong> Ausbaubeschluss gefasst.<br />
Die Aufhebung des Beschlusses <strong>der</strong> GV Schönow kann nur auf Antrag aus <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeindevertretung</strong> erfolgen.<br />
Über die Höhe <strong>der</strong> Beiträge können nach Beschluss des Ausbauprogramms erst Beitragschätzungen<br />
je Quadratmeter erfolgen. Die endgültige Höhe <strong>der</strong> Beiträge können erst mit Fertigstellung <strong>der</strong><br />
Straße ermittelt werden.<br />
Die Bürger haben die Möglichkeit Ratenzahlungen und Stundungen zu beantragen.<br />
Frau Piepenburg, Leiterin <strong>der</strong> Kita in Passow/Wendemark, hat Bedenken gegen den<br />
Grundsatzbeschluss 14/05 – Verlegung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte auf das Schulgelände in den<br />
Flachbau, nach Auslaufen <strong>der</strong> Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule Passow. Sie bittet bei <strong>der</strong> Umsetzung des<br />
Beschlusses zu bedenken, dass<br />
für den Umbau erhebliche Kosten entstehen, eine Lärmbelästigung für Schüler während des<br />
Unterrichts und für die KitaKin<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Mittagsruhe entstehen und ein neuer Spielplatz<br />
geschaffen werden muss.<br />
Frau Sanft erinnert daran, dass das gesamte Schulgelände eingezäunt werden sollte.<br />
Herr Henke verwies darauf, dass vor <strong>der</strong> Umsetzung des Grundsatzbeschlusses erst alle Kriterien<br />
geprüft werden.<br />
Eine Einzäunung des Schulgeländes wird wohl in <strong>der</strong> Trägerschaft des LKU nicht erfolgen.<br />
Einwohner von Jamikow interessiert, wann eine Sanierung des Gutshauses möglich wäre, denn <strong>der</strong><br />
jetzige Zustand, duldet keinen Aufschub mehr, <strong>der</strong> Verfall hält unaufhörlich an, vor allem, wenn<br />
das Dach nicht repariert wird und die Ableitung des Regenwassers nicht ordnungsgemäß erfolgt.<br />
Die Jamikower Einwohner sind immer bereit Eigenleistungen zum Erhalt des Gebäudes zu<br />
erbringen. Da dieses Gebäude die einzige Möglichkeit für die gemeindliche Nutzung darstellt.<br />
Herr Henke dazu: Eine diesbezügliche Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn über den<br />
Standort <strong>der</strong> zukünftigen Feuerwehr in den OT Schönow und Jamikow entschieden wurde.<br />
Eine Einwohnerin bemängelt die Durchführung des Winterdienstes im OT Jamikow im Waldweg.<br />
Der Waldweg wurde nicht in die Durchführung des Winterdienstes einbezogen.<br />
Das ist aber erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />
Der Waldweg im OT Jamikow ist in den Winterdienstvertrag aufzunehmen.