Niederschrift der Gemeindevertretung vom 13.04 ... - Amt Oder-Welse
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Gemeinde Passow<br />
Der ehrenamtliche Bürgermeister Datum: 14. 04. 2005<br />
im Landgasthof Schönow im OT Schönow<br />
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr<br />
Sitzungsende: 22:00 Uhr<br />
Anwesend waren:<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
zur 2. Sitzung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>vom</strong> <strong>13.04</strong>.2005<br />
Grambauer, Ulrich<br />
Henke, Walter<br />
Jung, Udo<br />
Krug, Erna<br />
Lenski, Ingolf nicht anwesend, entschuldigt<br />
Lüdtke, André<br />
NeugebauerWallura, Uwe nicht anwesend, entschuldigt<br />
Nitz, Fred<br />
Steffini, Wolfgang<br />
Suckow, Ernst<br />
Woitge, Burkhard<br />
WolffMolorciuc, Irene ab 20:05 Uhr<br />
Anwesende Verwaltungsvertreter: <strong>Amt</strong>sdirektor Herr Krause, Frau Schulz, Frau Höfert,<br />
Frau Würfel<br />
Anwesende Gäste: zahlreiche Einwohner, MOZ<br />
A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1. Eröffnung und Begrüßung mit <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Ladung,<br />
Anwesenheit, Beschlussfähigkeit<br />
Der ehrenamtliche Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.<br />
Er stellt fest, dass zu <strong>der</strong> Gemeindevertretersitzung durch Einladung <strong>vom</strong> 05. 04. 2005<br />
ordnungsgemäß geladen worden ist.<br />
Die Sitzung wurde öffentlich durch Aushang gemäß § 11 (6) <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
bekannt gemacht.<br />
Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> gesetzlichen Mitglie<strong>der</strong> ist anwesend.<br />
2. Einwohnerfragestunde<br />
Herr Henke begrüßt die zahlreichen Einwohner und bittet um eine sachliche Diskussion, da die<br />
<strong>Gemeindevertretung</strong> eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten hat.<br />
2.1 Die Einwohner des OT Schönow sprachen sich gegen das Bauvorhaben Ausbau Birkenweg in<br />
Schönow aus. Mit einer Unterschriftsliste, die im <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong><strong>Welse</strong> am 03.03.05 eingegangen ist,<br />
lehnen die Anlieger am Birkenweg den Neubau <strong>der</strong> Straße entschieden ab.<br />
Sie for<strong>der</strong>n die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow auf, den Ausbaubeschluss für die Straße<br />
"Birkenweg“ nicht zu fassen, da die Anlieger sehr hohe Kosten befürchten.
Seite 2 <br />
In <strong>der</strong> heutigen Diskussion erneuern Sie die For<strong>der</strong>ung, den Beschluss zum Ausbau des Birkenwegs<br />
aufzuheben und bemängeln, dass die Anlieger nicht in die Entscheidung einbezogen wurden.<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor und Herr Henke erläutern die Sachlage:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> Schönow hat den Ausbau des Birkenweges schon 2001 o. 2002 diskutiert<br />
und den Beschluss gefasst, den Ausbau nach Bewilligung von För<strong>der</strong>mitteln durchzuführen.<br />
Jede Gemeindevertretersitzung ist öffentlich und auch die Beschlüsse wurden entsprechend <strong>der</strong><br />
Hauptsatzung bekannt gemacht. Die Bürger haben die Möglichkeit und die Pflicht sich selbst zu<br />
informieren.<br />
Eine gesetzliche Pflicht zur öffentlichen Auslegung zum Ausbau von Gemeindestraßen gibt es<br />
nicht.<br />
Der Bewilligungsbescheid <strong>vom</strong> 22.08.2003 für den Ausbau des Birkenweges liegt vor. Der<br />
Bewilligungsbescheid beinhaltet eine Verpflichtungsermächtigung für die Auszahlung <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>mittel im Jahr 2005. Der Eigenanteil <strong>der</strong> Gemeinde ist in den Haushalt 2005 eingestellt<br />
worden. Die För<strong>der</strong>mittel sind zweckgebunden für den Birkenweg, wenn <strong>der</strong> Ausbau nicht<br />
durchgeführt wird, dann müssen die För<strong>der</strong>mittel zurückgegeben werden. Ohne För<strong>der</strong>mittel wird<br />
die Gemeinde aber nicht in <strong>der</strong> Lage sein, den Birkenweg auszubauen.<br />
Das Ausbauprogramm wird in <strong>der</strong> nächsten Gemeindevertretersitzung vorgestellt, zu <strong>der</strong> die<br />
Anlieger eingeladen werden. Erst dann wird <strong>der</strong> Ausbaubeschluss gefasst.<br />
Die Aufhebung des Beschlusses <strong>der</strong> GV Schönow kann nur auf Antrag aus <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeindevertretung</strong> erfolgen.<br />
Über die Höhe <strong>der</strong> Beiträge können nach Beschluss des Ausbauprogramms erst Beitragschätzungen<br />
je Quadratmeter erfolgen. Die endgültige Höhe <strong>der</strong> Beiträge können erst mit Fertigstellung <strong>der</strong><br />
Straße ermittelt werden.<br />
Die Bürger haben die Möglichkeit Ratenzahlungen und Stundungen zu beantragen.<br />
Frau Piepenburg, Leiterin <strong>der</strong> Kita in Passow/Wendemark, hat Bedenken gegen den<br />
Grundsatzbeschluss 14/05 – Verlegung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte auf das Schulgelände in den<br />
Flachbau, nach Auslaufen <strong>der</strong> Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule Passow. Sie bittet bei <strong>der</strong> Umsetzung des<br />
Beschlusses zu bedenken, dass<br />
für den Umbau erhebliche Kosten entstehen, eine Lärmbelästigung für Schüler während des<br />
Unterrichts und für die KitaKin<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Mittagsruhe entstehen und ein neuer Spielplatz<br />
geschaffen werden muss.<br />
Frau Sanft erinnert daran, dass das gesamte Schulgelände eingezäunt werden sollte.<br />
Herr Henke verwies darauf, dass vor <strong>der</strong> Umsetzung des Grundsatzbeschlusses erst alle Kriterien<br />
geprüft werden.<br />
Eine Einzäunung des Schulgeländes wird wohl in <strong>der</strong> Trägerschaft des LKU nicht erfolgen.<br />
Einwohner von Jamikow interessiert, wann eine Sanierung des Gutshauses möglich wäre, denn <strong>der</strong><br />
jetzige Zustand, duldet keinen Aufschub mehr, <strong>der</strong> Verfall hält unaufhörlich an, vor allem, wenn<br />
das Dach nicht repariert wird und die Ableitung des Regenwassers nicht ordnungsgemäß erfolgt.<br />
Die Jamikower Einwohner sind immer bereit Eigenleistungen zum Erhalt des Gebäudes zu<br />
erbringen. Da dieses Gebäude die einzige Möglichkeit für die gemeindliche Nutzung darstellt.<br />
Herr Henke dazu: Eine diesbezügliche Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn über den<br />
Standort <strong>der</strong> zukünftigen Feuerwehr in den OT Schönow und Jamikow entschieden wurde.<br />
Eine Einwohnerin bemängelt die Durchführung des Winterdienstes im OT Jamikow im Waldweg.<br />
Der Waldweg wurde nicht in die Durchführung des Winterdienstes einbezogen.<br />
Das ist aber erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />
Der Waldweg im OT Jamikow ist in den Winterdienstvertrag aufzunehmen.
Seite 3 <br />
Konkrete Festlegungen zur Schaffung eines Unterstellplatzes für Feuerwehreinsatztechnik können<br />
erst getroffen werden, wenn zwischen den beiden Ortsteilen Schönow und Jamikow eine<br />
einvernehmliche Lösung erzielt wurde.<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben <strong>der</strong> Schaffung eines<br />
Gebäudes, es beson<strong>der</strong>s notwendig ist, die Anzahl <strong>der</strong> aktiven Kameraden zu erhöhen.<br />
Die Einwohner beantragen Re<strong>der</strong>echt bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Tagesordnungspunkte<br />
6.7. Grundsatzbeschluss – Rückstellung <strong>der</strong> Haushaltsmittel für die Investition zur Herstellung<br />
eines Feuerwehrgebäudes an einem gemeinsamen Standort für die Ortsteile Jamikow und Schönow<br />
in das Haushaltsjahr 2006<br />
7.2 Haushaltssatzung 2005<br />
Herr Henke stellt die beiden Anträge zur Abstimmung:<br />
Abstimmergebnis: 0 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 3 Stimmenthaltungen<br />
3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über den öffentlichen<br />
Teil <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 20.01.2005<br />
Einwendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>vom</strong> 20.01.05 liegen nicht vor.<br />
4. Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung für den öffentlichen Teil <strong>der</strong> Sitzung<br />
Auf Antrag des <strong>Amt</strong>sdirektor soll folgende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tagesordnung vorgenommen werden:<br />
TOP 8.2. Erhebung <strong>der</strong> Klage gegen den Heranziehungsbescheid für die Kreisumlage 2004 des<br />
Landkreises Uckermark Vorlage: 36/2005<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> stimmt <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tagesordnung einstimmig zu.<br />
5. Beantwortung <strong>der</strong> Anfragen aus <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />
5.1 Bauvorhaben Ausbau Birkenweg in Schönow<br />
Im <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong> <strong>Welse</strong> ist <strong>der</strong> Protest <strong>der</strong> Anwohner des Birkenweges gegen den Ausbau des Weges<br />
am 03.03.05 eingegangen. 16 Anwohner haben unterschrieben.<br />
In <strong>der</strong> Einwohnerfragestunde wurde die Problematik erörtert.<br />
5.2 Beschwerde <strong>der</strong> Anwohner zur Abholung <strong>der</strong> gelben Wertstoffsäcke aus dem OT Jamikow<br />
Schreiben <strong>der</strong> UDG mbH <strong>vom</strong> 1.02.05<br />
In Beantwortung <strong>der</strong> o.g. Beschwerden führt die UDG mbH Folgendes aus:<br />
Beide Entsorgungsfirmen wurden zur angesprochenen Problematik (Jordan und REMONDIS)<br />
befragt. So gab es im Dezember 2003 auch in Jamikow falsch befüllte gelbe Wertstoffsäcke. Diese<br />
wurden jedoch von <strong>der</strong> Fa. Jordan über das Restmüllsammelfahrzeug eingesammelt. Die Fa. Jordan<br />
wäre jedoch hierzu nicht verpflichtet, da die Falschbefüllung <strong>der</strong> gelben Wertstoffsäcke gegen die<br />
Abfallsatzung u.a. Abfallgesetze verstößt.<br />
Gemäß § 10 Abs. 3 <strong>der</strong> Abfallentsorgungssatzung ist das Einfüllen von Hausmüll und sonstigen<br />
Abfällen zur Beseitigung bzw. Verwertung (außer Leichtstoffen mit dem „Grünen Punkt“) in die<br />
Leichtstoffbehälter (z.B. gelbe Säcke) verboten.<br />
Gemäß § 30 Abs. 1 <strong>der</strong> Abfallentsorgungsatzung handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 10 Abs.<br />
3 Wertstoffe o<strong>der</strong> Abfälle … falsch in Wertstoffbehälter einfüllt.<br />
Gemäß § 30 Abs. 2 <strong>der</strong> Abfallentsorgungssatzung können Ordnungswidrigkeiten bis zu einer in §<br />
48 des Bbg. Abfallgesetzes vorgegebenen Größe geahndet werden.
Seite 4 <br />
Bei <strong>der</strong> Fa. Jordan gab es gegenüber den Bürgern keine Beanstandungen über Falschbefüllung <strong>der</strong><br />
gelben Wertstoffsäcke, obwohl auch vor Jahren in Jamikow Falschbefüllungen erfolgt sind. Es ist<br />
jedoch auf jeden Fall festzustellen, dass sowohl <strong>der</strong> öffentlichrechtliche Entsorgungsträger als<br />
auch <strong>der</strong> beauftragte Entsorger eine ordnungsgemäße Befüllung <strong>der</strong> gelben Wertstoffsäcke durch<br />
Bürger, Betriebe und Institutionen for<strong>der</strong>n, um die abfallrechtlichen Bestimmungen (z.B. <strong>der</strong><br />
Abfallentsorgungssatzung) einzuhalten.<br />
Je<strong>der</strong> Anschlusspflichtige muss sich deshalb gut überlegen, dass er eine Restmülltonne vorhält,<br />
welche auch tatsächlich ausreichend ist, wenn bestimmte Dinge, welche keine Verpackungen<br />
darstellen, nicht mehr in die gelben Wertstoffsäcke gegeben werden.<br />
Je<strong>der</strong> ordentliche Bürger kann es sicher nachvollziehen, dass die Müllwerker <strong>der</strong> Fa. REMONDIS<br />
nicht gerade erfreut darüber sind, wenn Abfälle, die keine Verpackungen darstellen, rechtswidrig in<br />
gelbe Wertstoffsäcke gefüllt werden und die betreffen<strong>der</strong> Bürger aber meinen, alles richtig getan zu<br />
haben.<br />
Ich bitte darum, dass dem abfallrechtlichen Aspekt bei <strong>der</strong> Befüllung <strong>der</strong> gelben Wertstoffsäcke die<br />
notwendige Aufmerksamkeit durch Bürger, Betriebe und Institutionen zuteil wird.<br />
5.3 Grillen Reithalle in Passow<br />
Zur Thematik des Grillens in <strong>der</strong> Reithalle:<br />
Das Betreiben eines Grills in <strong>der</strong> Reithalle sollte aus mehreren Gründen unterbleiben:<br />
1.) Grundsätzlich besteht durch offenes Feuer immer eine Brandgefahr. Der Verbrennungsvorgang<br />
bringt außerdem eine Rauchentwicklung und die Entstehung von giftigem Kohlenmonoxid mit sich.<br />
Diesen Gefahren sollte strikt begegnet werden, indem das Grillen ins Freie verlagert wird.<br />
2.) Weitere For<strong>der</strong>ungen in diesem Zusammenhang stellt die Lebensmittelhygieneverordnung. Sie<br />
for<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Untergrund zum Grillen fest sein muss und Vorkehrungen gegen z. B. Staub o<strong>der</strong><br />
Schmutzkontakt des Grillgutes getroffen werden müssen. Bei einer Halle mit Sandboden ist die<br />
Gefahr, dass es zu Staubaufwirbelungen kommt, die dann auch das Grillgut erreichen, gegeben.<br />
Ferner sind fließendes Wasser und Seife bereitzustellen. Zur Vermeidung schädlicher<br />
Einwirkungen ist auch hier die Verlagerung des Grillens sehr zu empfehlen.<br />
Der Vorsitzende des Vereins, Herr Bogs, wurde entsprechend informiert und gebeten, zukünftig auf<br />
das Grillen im Halleninneren zu verzichten.<br />
5.4 Verlässliche Halbtagsgrundschule<br />
Die Genehmigung für die Betreibung einer verlässlichen Halbtagsrundschule in Passow wurde zum<br />
Beginn des Schuljahres 2005/2006 erteilt.<br />
6. Grundsatzentscheidungen<br />
Herr Henke erläutert, dass die zur Entscheidung stehenden Grundsatzentscheidungen notwendig<br />
sind, um ein konkretes Arbeitsziel für die nächsten Jahre zu haben.<br />
6.1. Grundsatzbeschluss zur Verlegung <strong>der</strong> Kleinsportanlage aus <strong>der</strong> Schulstraße an den Weg zum<br />
Sportplatz Gemarkung Passow, Flur 3, Flurstück 79/3)<br />
Vorlage: 13/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass die Kleinsportanlage für die Schule aus <strong>der</strong><br />
Schulstraße an den Weg zum Sportplatz (Gemarkung Passow, Flur 3, Flurstück 79/3) verlegt wird.<br />
Im Haushaltsjahr 2005 werden dazu die planerischen Voraussetzungen geschaffen. Die Realisierung wird für<br />
den Finanzplanungszeitraum 2006 2008 vorgesehen.<br />
Beratungsergebnis:: 7 Stimmen dafür, 0 dagegen, 3 Enthaltungen
Seite 5 <br />
6.2. Grundsatzbeschluss Verlegung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte auf das Schulgelände in den Flachbau, nach<br />
Auslaufen <strong>der</strong> Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule Passow<br />
Vorlage: 14/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass die Kin<strong>der</strong>tagesstätte auf das Schulgelände in<br />
den Flachbau verlegt wird.<br />
Dieser Beschluss wird erst zu dem Zeitpunkt umgesetzt, zu dem die Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule ausgelaufen ist<br />
und nur noch eine Grundschule in Passow fortgeführt wird.<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor wird beauftragt, über das Landesjugendamt zu klären, ob in diesem Gebäude eine Kita<br />
betrieben werden kann und ob Schulräume für den Hortbetrieb genutzt werden können.<br />
Ergänzungen:<br />
Es ist zu prüfen, welche Kosten für den Umbau zur Kita entstehen,<br />
wo <strong>der</strong> Spielplatz entstehen soll,<br />
die Lärmbelästigung für die Schüler während <strong>der</strong> Schulzeit und <strong>der</strong> Kita während <strong>der</strong> Mittagsruhe,<br />
die Einzäunung des gesamten Objektes.<br />
Danach muss die weitere Verfahrensweise <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> zur Beschlussfassung vorgelegt<br />
werden.<br />
Beratungsergebnis:: 8 Stimmen dafür, 0 dagegen, 2 Enthaltungen<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor weist in diesem Zusammenhang auf die Genehmigung zur Betreibung <strong>der</strong> verlässlichen<br />
Halbtagsgrundschule hin. Notwendige Investitionen sollten unter dem Gesichtspunkt dieses Beschlusses<br />
vorgenommen werden.<br />
6.3. Grundsatzbeschluss – Erstellen eines Nutzungskonzeptes für das Gebäude <strong>der</strong> Kita in <strong>der</strong><br />
Schulstraße nach Verlegung <strong>der</strong> Kita auf das Schulgelände durch die <strong>Gemeindevertretung</strong><br />
Vorlage: 15/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass sie ein Nutzungskonzept für das Gebäude <strong>der</strong><br />
Kita in <strong>der</strong> Schulstraße nach Verlegung <strong>der</strong> Kita auf das Schulgelände erstellt.<br />
Beratungsergebnis:: 9 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen<br />
6.4. Grundsatzbeschluss Verlegung <strong>der</strong> Mittagsversorgung <strong>der</strong> Schüler in das Schulgebäude nach<br />
Auslaufen <strong>der</strong> Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule Passow<br />
Vorlage: 16/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass nach Auslaufen <strong>der</strong> Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule<br />
Passow die Mittagsversorgung <strong>der</strong> Schüler in das Schulgebäude verlegt wird.<br />
Dieser Beschluss wird erst zu dem Zeitpunkt umgesetzt, zu dem die Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule ausgelaufen ist<br />
und nur noch eine Grundschule in Passow fortgeführt wird.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
6.5. Grundsatzbeschluss – Erstellen eines Nutzungskonzeptes für das Gebäude <strong>der</strong> ehemaligen<br />
Schulspeisung im Wiesenweg nach Verlegung <strong>der</strong> Mittagsversorgung <strong>der</strong> Schüler in das<br />
Schulgebäude durch die <strong>Gemeindevertretung</strong><br />
Vorlage: 17/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass sie ein Nutzungskonzept für das Gebäude <strong>der</strong><br />
ehemaligen Schulspeisung im Wiesenweg nach Verlegung <strong>der</strong> Mittagsversorgung <strong>der</strong> Schüler in das<br />
Schulgebäude erstellt.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen
Seite 6 <br />
6.6. Absichtserklärung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> im Jahr 2005 einen Grundsatzbeschluss zur<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Zahnarztpraxis zu fassen<br />
Vorlage: 18/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, im Jahr 2005 einen Grundsatzbeschluss zur<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Zahnarztpraxis zu fassen.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
6.7. Grundsatzbeschluss – Rückstellung <strong>der</strong> Haushaltsmittel für die Investition zur Herstellung eines<br />
Feuerwehrgebäudes an einem gemeinsamen Standort für die Ortsteile Jamikow und Schönow in das<br />
Haushaltsjahr 2006<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor stellt den Variatenvergleich zur Errichtung eines Unterstellplatzes TLF 16/25 in<br />
eine Feuerwehrhalle bzw. FFWGebäude sowie Mannschaftsräume vor.<br />
Es wurden 5 Varianten für Schönow und 2 Varianten für Jamikow geprüft. Alle Varianten sind mit<br />
einen erheblichen Kostenaufwand verbunden.<br />
Herr Villwock gibt zu bedenken, dass <strong>der</strong> Umbau des Gutshauses in Jamikow zur Nutzung durch<br />
die Feuerwehr, ein unmöglicher Vorschlag ist, weil die Schäden am Gutshaus schon sehr hoch sind<br />
und ein Umbau unvorhersehbare Kosten verursachen könnte.<br />
Er betrachtet einen Neubau zur Nutzung durch die Feuerwehr und Dorfgemeinschaft als<br />
Kostengünstiger.<br />
Vorlage: 19/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass die Haushaltsmittel für die Investition zur<br />
Herstellung eines Feuerwehrgebäudes an einem gemeinsamen Standort für die Ortsteile Jamikow und Schönow<br />
in das Haushaltsjahr 2006 zurück gestellt werden.<br />
Voraussetzung für den Beginn <strong>der</strong> Investition an einem Feuerwehrgebäude ist die einvernehmliche<br />
Entscheidung des Ortsbeirates Schönow und des Ortsbürgermeisters Jamikow für einen gemeinsamen<br />
Standort.<br />
Dieser Standort soll i.V.m. <strong>der</strong> Entscheidung für die Räumlichkeiten <strong>der</strong> Dorfgemeinschaft gewählt werden.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
6.8. Grundsatzbeschluss – Rückstellung <strong>der</strong> Entscheidung zum Verkauf des Gutshauses im OT<br />
Jamikow<br />
Vorlage: 20/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass das Gutshaus in Jamikow im Haushaltsjahr<br />
2005 nicht verkauft wird.<br />
Die Entscheidung zum Verkauf kann erst erfolgen, wenn die Entscheidung über den Standort eines<br />
gemeinsamen Feuerwehrgebäudes für die Ortsteile Jamikow und Schönow verbunden mit <strong>der</strong> Entscheidung<br />
einer Räumlichkeit für die Dorfgemeinschaft in Jamikow getroffen wurde.<br />
Beratungsergebnis:: 5 Stimmen dafür, 3 dagegen, 2 Enthaltungen<br />
Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />
Die Dachrinne am Gutshaus soll unverzüglich repariert werden.<br />
6.9. Übertragung <strong>der</strong> Selbstverwaltungsaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde Passow auf das <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong><strong>Welse</strong> <br />
Beitritt in den Bauhof des <strong>Amt</strong>es O<strong>der</strong><strong>Welse</strong><br />
Vorlage: 35/2005<br />
Beschluss:
Seite 7 <br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, die Selbstverwaltungsaufgaben:<br />
• Unterhaltung <strong>der</strong> Straßen, Wege und Plätze nach dem Brandenburgischen Straßengesetz,<br />
• Ausführung von Reparaturen und Baumaßnahmen an gemeindeeigenen Straßen und an<strong>der</strong>en<br />
kommunalen Projekten.<br />
• Unterhaltung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Grünflächen und an<strong>der</strong>en ähnlichen Selbstverwaltungsaufgaben<br />
Nach § 5 Absatz 4 <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sordnung des Landes Brandenburg an das <strong>Amt</strong> zu übertragen.<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor wird beauftragt die Umsetzung <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Selbstverwaltungsaufgaben bis zum<br />
01.01.2006 vorzubereiten.<br />
Eine Konzeption <strong>der</strong> Personalüberleitung nach § 613 a BGB für die 3 Gemeindearbeiter zu erarbeiten und<br />
dieses dem <strong>Amt</strong>sausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
7. Beschlussfassung von Satzungen<br />
7.1. Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2005<br />
Vorlage: 23/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt gemäß § 74 (4) GO Land Brandenburg das<br />
Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2005.<br />
Beratungsergebnis:: 9 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen<br />
7.2. Haushaltssatzung 2005<br />
Vorlage: 24/2005<br />
Frau Höfert informiert über eine notwendige Än<strong>der</strong>ung im Vorbericht zur Haushaltssatzung 2005.<br />
Auf <strong>der</strong> Seite 10 ist unter dem Abschnitt – Zweckbindungsvermerke im Verwaltungshaushalt<br />
gemäß § 16 GemHV <strong>der</strong> 1. Absatz zu streichen, da Eintrittsgel<strong>der</strong> keiner Zweckbindung<br />
unterliegen dürfen.<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt gemäß § 76 Gemeindeordnung des Landes<br />
Brandenburg (GO) die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und gemäß § 83 Abs. 4 GO das<br />
Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2005.<br />
Beratungsergebnis:: 7 Stimmen dafür, 0 dagegen, 3 Enthaltungen<br />
7.3. Satzung <strong>der</strong> Gemeinde Passow zum Schutz von Bäumen Baumschutzsatzung <br />
Vorlage: 12/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Passow zum Schutz von Bäumen – Baumschutzsatzung .<br />
Beratungsergebnis:: 9 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen<br />
8. Beratung finanzieller Angelegenheiten<br />
8.1. Gebührenkalkulation für die Festlegung des Höchstbetrages <strong>der</strong> Benutzungsgebühr ab dem Jahr<br />
2005 Kita Passow<br />
Vorlage: 34/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt die beiliegende Gebührenkalkulation für die<br />
Festlegung des Höchstbetrages <strong>der</strong> Benutzungsgebühr gem. § 10 Abs. 6 <strong>der</strong> Gebührensatzung für die
Seite 8 <br />
Inanspruchnahme von Kin<strong>der</strong>betreuungsleistungen in <strong>der</strong> kommunalen Kin<strong>der</strong>tagesstätte und in<br />
Kin<strong>der</strong>tagespflegestellen ab Festsetzung <strong>der</strong> vorläufigen Benutzungsgebühren ab dem Jahr 2005.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
8.2. Erhebung <strong>der</strong> Klage gegen den Heranziehungsbescheid für die Kreisumlage 2004 des Landkreises<br />
Uckermark<br />
Vorlage: 36/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow genehmigt die Einreichung <strong>der</strong> Klage gegen den<br />
Heranziehungsbescheid zur Kreisumlage 2004 des Landkreises Uckermark <strong>vom</strong> 15.12.2004 in <strong>der</strong> Fassung<br />
des Wi<strong>der</strong>spruchsbescheides <strong>vom</strong> 04.03.2005 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
9. Vertragsangelegenheiten<br />
9.1. Aufhebung des Beschlusses Nr. 101/2004 <strong>vom</strong> 15.11.2004 „2. Än<strong>der</strong>ung zum Mietvertrag <strong>vom</strong><br />
01.07.02 zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Passow und <strong>der</strong> Gaststätte MMM Kantine Schwedt“<br />
Vorlage: 25/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 101/2004 <strong>vom</strong><br />
15.11.2004 „2. Än<strong>der</strong>ung zum Mietvertrag <strong>vom</strong> 01.07.02 zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Passow und <strong>der</strong> Gaststätte<br />
MMM Kantine Schwedt“ zum Betrieb einer Ausgabestelle zur Mittagsversorgung und zum Betrieb einer<br />
Cafeteria.<br />
Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
9.2. Antrag des USV 57 Passow e.V. auf Übernahme <strong>der</strong> Bewirtschaftungskosten für das Jahr 2003<br />
durch die Gemeinde Passow<br />
Vorlage: 21/2005<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass <strong>der</strong> Antrag des Uckermärkischen Sportvereins<br />
57 Passow e.V. auf Übernahme <strong>der</strong> Bewirtschaftungskosten 2003 i.H.v. 2.075,50 € abgelehnt wird und die<br />
Bewirtschaftungskosten 2003 im Jahr 2005 auf das Konto <strong>der</strong> Gemeinde Passow einzuzahlen sind.<br />
Die Beschlussvorlage 105/2004 wird durch diese Vorlage ersetzt.<br />
Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />
Herr Suckow informiert, dass die Wasseruhr für den Sportplatz sich auf dem Gelände des<br />
Reitsportzentrums befindet. Für die korrekte Abrechnung <strong>der</strong> Betriebskosten muss <strong>der</strong> Sportplatz<br />
einen eigenen Wasseranschluss erhalten.<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor informiert, dass er diesbezüglich schon Rücksprache mit dem ZOWA geführt<br />
hat. 2006 sollen hier Verän<strong>der</strong>ungen vorgenommen werden.<br />
10. Informationen des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />
10.1 Demontage Spielplatzgeräte Kleine Straße – Freifläche vor dem Pfarrgarten im OT Briest<br />
Die defekten Spielplatzgeräte wurden durch die Gemeindearbeiter demontiert.<br />
10.2 Planfeststellung für die Errichtung eines Gebäudes für die elektronische Stellwerkstechnik<br />
( ESTWA) und von Bahn km 90,900 – Bahnkm 119,600<br />
Das Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg führt obiges<br />
Planfeststellungsverfahren durch. Im jetzigen Verfahren ist die Gemeinde Passow in Teilen <strong>der</strong><br />
Gemarkung Passow und Schönow betroffen (Bereich <strong>der</strong> Bahnlinie)
Seite 9 <br />
Hierzu wird eine öffentliche Auslage <strong>der</strong> Planungsunterlagen im Zeitraum <strong>vom</strong> 01.03.2005 bis<br />
31.03.2005 durchgeführt.<br />
10.3 Information zur Wahl des Vorstandes des RFV e.V.<br />
(Das Schreiben wird als Anlage <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> beigefügt)<br />
10.4 Schreiben des LKU zur Behandlung von Anfragen <strong>der</strong> Stadtverordneten und Gemeindevertreter an<br />
die Kommunalaufsichtsbehörde<br />
Das Schreiben wurde allen Gemeindevertretern mit <strong>der</strong> Einladung zu dieser Sitzung übergeben.<br />
10.5 Vorstellung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Passow<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor erläutert das o.g. Konzept und die Projekte (Anlage z. <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>)<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> nimmt zustimmend folgende vernetzte Schwerpunkte zur Kenntnis<br />
1. Wegenetz (Radweg/für Landwirtschaft)<br />
2. Wegenetz für Pferdekutschen<br />
3. Skaterbahn<br />
10.6 Windfarm Jamikow, Bauantrag zur Errichtung von 5 Stück Windkraftanlagen (WKA) durch die<br />
Fa. Win:pro Ing.büro<br />
Hier : Information über Entscheidung des Landes Brandenburg als Genehmigungsbehörde <strong>vom</strong><br />
17.03.05<br />
Da die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen auch nicht durch die Erfüllung von<br />
Nebenbestimmungen geschaffen werden können, wurde <strong>der</strong> Antrag gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 <strong>der</strong><br />
9. BImSchV aufgrund <strong>der</strong> dort enthaltenen Ermessensreduzierung auf Null, durch das<br />
Landesumweltamt des Landes Brandenburg abgelehnt.<br />
Der Antragsteller win:pro kann gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Wi<strong>der</strong>spruch<br />
erheben.<br />
Anmerkung: Lt. telf. Information am 12.04.05 ist Wi<strong>der</strong>spruch durch die Firma beim LUA<br />
eingereicht worden 1<br />
10.7 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Passow<br />
Eigenanteil <strong>der</strong> Gemeinde an den Ausbaumaßnahmen:<br />
„Vorwerker Weg“<br />
„Gehweg entlang des Briester Weges“ in Passow/Wendemark<br />
Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />
Vorwerker Weg:<br />
Die Gemeinde hat aufgrund <strong>der</strong> gegenwärtigen finanziellen Lage nicht die Möglichkeit den Anteil<br />
für die Teilnehmergesellschaft in Höhe v. 10 %, entspricht ca. 60.000 Euro zu übernehmen.<br />
Gehweg entlang Briester Weg.<br />
Der Ausbau des Gehweges wäre denkbar, wenn För<strong>der</strong>mittel für den Eigenanteil <strong>der</strong> Gemeinde zur<br />
Verfügung gestellt werden und wenn im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips von den Anliegern<br />
Beiträge erhoben werden.<br />
Die Teilnehmergemeinschaft soll über die Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> informiert werden.<br />
10.8 Privatrechtliche Entgelte für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten durch Dritte<br />
Durch die <strong>Gemeindevertretung</strong> wurden mit Beschluss 83/2004 privatrechtlichen Entgelte für die<br />
Nutzung kommunaler Räumlichkeiten durch Dritte festgelegt.<br />
Diese Möglichkeit wird von den Einwohnern und Vereinen <strong>der</strong> Gemeinden rege angenommen.
Seite 10 <br />
Die Räumlichkeiten werden mittlerweile auch von an<strong>der</strong>en Personen aus an<strong>der</strong>en Gemeinden o<strong>der</strong><br />
nicht ortsansässigen Vereinen o<strong>der</strong> Institutionen nachgefragt.<br />
Z.B. wurde die Nutzung des Saales in <strong>der</strong> ehemaligen Schulspeisung für den MOZStammtisch bei<br />
dem ehrenamtlichen Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Passow Herrn Henke für den 03.03.2005<br />
nachgefragt. Die Nutzung wurde <strong>der</strong> MOZ unentgeltlich ermöglicht.<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> sollte in <strong>der</strong> Sitzung festlegen,<br />
1. ob Privatpersonen o<strong>der</strong> Vereine aus an<strong>der</strong>en Gemeinden die Räumlichkeiten ebenfalls gegen<br />
das festgelegte Entgelt nutzen dürfen (Das Datum <strong>der</strong> Antragstellung wird für die Entscheidung <strong>der</strong><br />
Nutzung herangezogen.),<br />
2. ob eine unentgeltliche Nutzung ermöglicht wird und<br />
3. wer die Entscheidung darüber fällt, ob ein Entgelt erhoben wird o<strong>der</strong> nicht.<br />
In jedem Fall sollte eine Information an die zuständige Mitarbeiterin in <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sverwaltung über<br />
die Modalitäten erfolgen.<br />
Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />
In <strong>der</strong> nächsten Sitzung soll dieses Problem beraten werden, eine entsprechende Beschlussvorlage<br />
ist vorzubereiten.<br />
10.9 Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben <strong>vom</strong> 1. Konzert im Schloss Schönow<br />
Für das am 22.01.2005 stattgefundene 1. Schönower Schlosskonzert in Schönow wurde durch Herrn<br />
NeugebauerWallura Abrechnung eingereicht.<br />
Der verbleibende Differenzbetrag zwischen den Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 127,79 € wurde am<br />
30.01.2005 auf das Konto <strong>der</strong> Gemeinde Passow eingezahlt und für die Gemeinde Passow<br />
vereinnahmt.<br />
Die GEMA hat für das Konzert einen Betrag i.H.v. 21,72 € mit Schreiben <strong>vom</strong> 03.02.2005 in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Folglich verbleibt für die Gemeinde Passow eine Mehreinnahme im Haushalt i.H.v. 106,07 €.<br />
11. Informationen des ehrenamtlichen Bürgermeisters keine