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Niederschrift der Gemeindevertretung vom 13.04 ... - Amt Oder-Welse

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Gemeinde Passow<br />

Der ehrenamtliche Bürgermeister Datum: 14. 04. 2005<br />

im Landgasthof Schönow im OT Schönow<br />

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr<br />

Sitzungsende: 22:00 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

zur 2. Sitzung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>vom</strong> <strong>13.04</strong>.2005<br />

Grambauer, Ulrich<br />

Henke, Walter<br />

Jung, Udo<br />

Krug, Erna<br />

Lenski, Ingolf nicht anwesend, entschuldigt<br />

Lüdtke, André<br />

Neugebauer­Wallura, Uwe nicht anwesend, entschuldigt<br />

Nitz, Fred<br />

Steffini, Wolfgang<br />

Suckow, Ernst<br />

Woitge, Burkhard<br />

Wolff­Molorciuc, Irene ab 20:05 Uhr<br />

Anwesende Verwaltungsvertreter: <strong>Amt</strong>sdirektor Herr Krause, Frau Schulz, Frau Höfert,<br />

Frau Würfel<br />

Anwesende Gäste: zahlreiche Einwohner, MOZ<br />

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1. Eröffnung und Begrüßung mit <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Ladung,<br />

Anwesenheit, Beschlussfähigkeit<br />

Der ehrenamtliche Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.<br />

Er stellt fest, dass zu <strong>der</strong> Gemeindevertretersitzung durch Einladung <strong>vom</strong> 05. 04. 2005<br />

ordnungsgemäß geladen worden ist.<br />

Die Sitzung wurde öffentlich durch Aushang gemäß § 11 (6) <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

bekannt gemacht.<br />

Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> gesetzlichen Mitglie<strong>der</strong> ist anwesend.<br />

2. Einwohnerfragestunde<br />

Herr Henke begrüßt die zahlreichen Einwohner und bittet um eine sachliche Diskussion, da die<br />

<strong>Gemeindevertretung</strong> eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten hat.<br />

2.1 Die Einwohner des OT Schönow sprachen sich gegen das Bauvorhaben Ausbau Birkenweg in<br />

Schönow aus. Mit einer Unterschriftsliste, die im <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong>­<strong>Welse</strong> am 03.03.05 eingegangen ist,<br />

lehnen die Anlieger am Birkenweg den Neubau <strong>der</strong> Straße entschieden ab.<br />

Sie for<strong>der</strong>n die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow auf, den Ausbaubeschluss für die Straße<br />

"Birkenweg“ nicht zu fassen, da die Anlieger sehr hohe Kosten befürchten.


­ Seite 2 ­<br />

In <strong>der</strong> heutigen Diskussion erneuern Sie die For<strong>der</strong>ung, den Beschluss zum Ausbau des Birkenwegs<br />

aufzuheben und bemängeln, dass die Anlieger nicht in die Entscheidung einbezogen wurden.<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor und Herr Henke erläutern die Sachlage:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> Schönow hat den Ausbau des Birkenweges schon 2001 o. 2002 diskutiert<br />

und den Beschluss gefasst, den Ausbau nach Bewilligung von För<strong>der</strong>mitteln durchzuführen.<br />

Jede Gemeindevertretersitzung ist öffentlich und auch die Beschlüsse wurden entsprechend <strong>der</strong><br />

Hauptsatzung bekannt gemacht. Die Bürger haben die Möglichkeit und die Pflicht sich selbst zu<br />

informieren.<br />

Eine gesetzliche Pflicht zur öffentlichen Auslegung zum Ausbau von Gemeindestraßen gibt es<br />

nicht.<br />

Der Bewilligungsbescheid <strong>vom</strong> 22.08.2003 für den Ausbau des Birkenweges liegt vor. Der<br />

Bewilligungsbescheid beinhaltet eine Verpflichtungsermächtigung für die Auszahlung <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>mittel im Jahr 2005. Der Eigenanteil <strong>der</strong> Gemeinde ist in den Haushalt 2005 eingestellt<br />

worden. Die För<strong>der</strong>mittel sind zweckgebunden für den Birkenweg, wenn <strong>der</strong> Ausbau nicht<br />

durchgeführt wird, dann müssen die För<strong>der</strong>mittel zurückgegeben werden. Ohne För<strong>der</strong>mittel wird<br />

die Gemeinde aber nicht in <strong>der</strong> Lage sein, den Birkenweg auszubauen.<br />

Das Ausbauprogramm wird in <strong>der</strong> nächsten Gemeindevertretersitzung vorgestellt, zu <strong>der</strong> die<br />

Anlieger eingeladen werden. Erst dann wird <strong>der</strong> Ausbaubeschluss gefasst.<br />

Die Aufhebung des Beschlusses <strong>der</strong> GV Schönow kann nur auf Antrag aus <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeindevertretung</strong> erfolgen.<br />

Über die Höhe <strong>der</strong> Beiträge können nach Beschluss des Ausbauprogramms erst Beitragschätzungen<br />

je Quadratmeter erfolgen. Die endgültige Höhe <strong>der</strong> Beiträge können erst mit Fertigstellung <strong>der</strong><br />

Straße ermittelt werden.<br />

Die Bürger haben die Möglichkeit Ratenzahlungen und Stundungen zu beantragen.<br />

Frau Piepenburg, Leiterin <strong>der</strong> Kita in Passow/Wendemark, hat Bedenken gegen den<br />

Grundsatzbeschluss 14/05 – Verlegung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte auf das Schulgelände in den<br />

Flachbau, nach Auslaufen <strong>der</strong> Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule Passow. Sie bittet bei <strong>der</strong> Umsetzung des<br />

Beschlusses zu bedenken, dass<br />

für den Umbau erhebliche Kosten entstehen, eine Lärmbelästigung für Schüler während des<br />

Unterrichts und für die Kita­Kin<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Mittagsruhe entstehen und ein neuer Spielplatz<br />

geschaffen werden muss.<br />

Frau Sanft erinnert daran, dass das gesamte Schulgelände eingezäunt werden sollte.<br />

Herr Henke verwies darauf, dass vor <strong>der</strong> Umsetzung des Grundsatzbeschlusses erst alle Kriterien<br />

geprüft werden.<br />

Eine Einzäunung des Schulgeländes wird wohl in <strong>der</strong> Trägerschaft des LKU nicht erfolgen.<br />

Einwohner von Jamikow interessiert, wann eine Sanierung des Gutshauses möglich wäre, denn <strong>der</strong><br />

jetzige Zustand, duldet keinen Aufschub mehr, <strong>der</strong> Verfall hält unaufhörlich an, vor allem, wenn<br />

das Dach nicht repariert wird und die Ableitung des Regenwassers nicht ordnungsgemäß erfolgt.<br />

Die Jamikower Einwohner sind immer bereit Eigenleistungen zum Erhalt des Gebäudes zu<br />

erbringen. Da dieses Gebäude die einzige Möglichkeit für die gemeindliche Nutzung darstellt.<br />

Herr Henke dazu: Eine diesbezügliche Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn über den<br />

Standort <strong>der</strong> zukünftigen Feuerwehr in den OT Schönow und Jamikow entschieden wurde.<br />

Eine Einwohnerin bemängelt die Durchführung des Winterdienstes im OT Jamikow im Waldweg.<br />

Der Waldweg wurde nicht in die Durchführung des Winterdienstes einbezogen.<br />

Das ist aber erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />

Der Waldweg im OT Jamikow ist in den Winterdienstvertrag aufzunehmen.


­ Seite 3 ­<br />

Konkrete Festlegungen zur Schaffung eines Unterstellplatzes für Feuerwehreinsatztechnik können<br />

erst getroffen werden, wenn zwischen den beiden Ortsteilen Schönow und Jamikow eine<br />

einvernehmliche Lösung erzielt wurde.<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben <strong>der</strong> Schaffung eines<br />

Gebäudes, es beson<strong>der</strong>s notwendig ist, die Anzahl <strong>der</strong> aktiven Kameraden zu erhöhen.<br />

Die Einwohner beantragen Re<strong>der</strong>echt bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Tagesordnungspunkte<br />

6.7. Grundsatzbeschluss – Rückstellung <strong>der</strong> Haushaltsmittel für die Investition zur Herstellung<br />

eines Feuerwehrgebäudes an einem gemeinsamen Standort für die Ortsteile Jamikow und Schönow<br />

in das Haushaltsjahr 2006<br />

7.2 Haushaltssatzung 2005<br />

Herr Henke stellt die beiden Anträge zur Abstimmung:<br />

Abstimmergebnis: 0 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 3 Stimmenthaltungen<br />

3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über den öffentlichen<br />

Teil <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 20.01.2005<br />

Einwendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>vom</strong> 20.01.05 liegen nicht vor.<br />

4. Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung für den öffentlichen Teil <strong>der</strong> Sitzung<br />

Auf Antrag des <strong>Amt</strong>sdirektor soll folgende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tagesordnung vorgenommen werden:<br />

TOP 8.2. Erhebung <strong>der</strong> Klage gegen den Heranziehungsbescheid für die Kreisumlage 2004 des<br />

Landkreises Uckermark Vorlage: 36/2005<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> stimmt <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tagesordnung einstimmig zu.<br />

5. Beantwortung <strong>der</strong> Anfragen aus <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

5.1 Bauvorhaben Ausbau Birkenweg in Schönow<br />

Im <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong> <strong>Welse</strong> ist <strong>der</strong> Protest <strong>der</strong> Anwohner des Birkenweges gegen den Ausbau des Weges<br />

am 03.03.05 eingegangen. 16 Anwohner haben unterschrieben.<br />

In <strong>der</strong> Einwohnerfragestunde wurde die Problematik erörtert.<br />

5.2 Beschwerde <strong>der</strong> Anwohner zur Abholung <strong>der</strong> gelben Wertstoffsäcke aus dem OT Jamikow<br />

Schreiben <strong>der</strong> UDG mbH <strong>vom</strong> 1.02.05<br />

In Beantwortung <strong>der</strong> o.g. Beschwerden führt die UDG mbH Folgendes aus:<br />

Beide Entsorgungsfirmen wurden zur angesprochenen Problematik (Jordan und REMONDIS)<br />

befragt. So gab es im Dezember 2003 auch in Jamikow falsch befüllte gelbe Wertstoffsäcke. Diese<br />

wurden jedoch von <strong>der</strong> Fa. Jordan über das Restmüllsammelfahrzeug eingesammelt. Die Fa. Jordan<br />

wäre jedoch hierzu nicht verpflichtet, da die Falschbefüllung <strong>der</strong> gelben Wertstoffsäcke gegen die<br />

Abfallsatzung u.a. Abfallgesetze verstößt.<br />

Gemäß § 10 Abs. 3 <strong>der</strong> Abfallentsorgungssatzung ist das Einfüllen von Hausmüll und sonstigen<br />

Abfällen zur Beseitigung bzw. Verwertung (außer Leichtstoffen mit dem „Grünen Punkt“) in die<br />

Leichtstoffbehälter (z.B. gelbe Säcke) verboten.<br />

Gemäß § 30 Abs. 1 <strong>der</strong> Abfallentsorgungsatzung handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 10 Abs.<br />

3 Wertstoffe o<strong>der</strong> Abfälle … falsch in Wertstoffbehälter einfüllt.<br />

Gemäß § 30 Abs. 2 <strong>der</strong> Abfallentsorgungssatzung können Ordnungswidrigkeiten bis zu einer in §<br />

48 des Bbg. Abfallgesetzes vorgegebenen Größe geahndet werden.


­ Seite 4 ­<br />

Bei <strong>der</strong> Fa. Jordan gab es gegenüber den Bürgern keine Beanstandungen über Falschbefüllung <strong>der</strong><br />

gelben Wertstoffsäcke, obwohl auch vor Jahren in Jamikow Falschbefüllungen erfolgt sind. Es ist<br />

jedoch auf jeden Fall festzustellen, dass sowohl <strong>der</strong> öffentlich­rechtliche Entsorgungsträger als<br />

auch <strong>der</strong> beauftragte Entsorger eine ordnungsgemäße Befüllung <strong>der</strong> gelben Wertstoffsäcke durch<br />

Bürger, Betriebe und Institutionen for<strong>der</strong>n, um die abfallrechtlichen Bestimmungen (z.B. <strong>der</strong><br />

Abfallentsorgungssatzung) einzuhalten.<br />

Je<strong>der</strong> Anschlusspflichtige muss sich deshalb gut überlegen, dass er eine Restmülltonne vorhält,<br />

welche auch tatsächlich ausreichend ist, wenn bestimmte Dinge, welche keine Verpackungen<br />

darstellen, nicht mehr in die gelben Wertstoffsäcke gegeben werden.<br />

Je<strong>der</strong> ordentliche Bürger kann es sicher nachvollziehen, dass die Müllwerker <strong>der</strong> Fa. REMONDIS<br />

nicht gerade erfreut darüber sind, wenn Abfälle, die keine Verpackungen darstellen, rechtswidrig in<br />

gelbe Wertstoffsäcke gefüllt werden und die betreffen<strong>der</strong> Bürger aber meinen, alles richtig getan zu<br />

haben.<br />

Ich bitte darum, dass dem abfallrechtlichen Aspekt bei <strong>der</strong> Befüllung <strong>der</strong> gelben Wertstoffsäcke die<br />

notwendige Aufmerksamkeit durch Bürger, Betriebe und Institutionen zuteil wird.<br />

5.3 Grillen Reithalle in Passow<br />

Zur Thematik des Grillens in <strong>der</strong> Reithalle:<br />

Das Betreiben eines Grills in <strong>der</strong> Reithalle sollte aus mehreren Gründen unterbleiben:<br />

1.) Grundsätzlich besteht durch offenes Feuer immer eine Brandgefahr. Der Verbrennungsvorgang<br />

bringt außerdem eine Rauchentwicklung und die Entstehung von giftigem Kohlenmonoxid mit sich.<br />

Diesen Gefahren sollte strikt begegnet werden, indem das Grillen ins Freie verlagert wird.<br />

2.) Weitere For<strong>der</strong>ungen in diesem Zusammenhang stellt die Lebensmittelhygieneverordnung. Sie<br />

for<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Untergrund zum Grillen fest sein muss und Vorkehrungen gegen z. B. Staub­ o<strong>der</strong><br />

Schmutzkontakt des Grillgutes getroffen werden müssen. Bei einer Halle mit Sandboden ist die<br />

Gefahr, dass es zu Staubaufwirbelungen kommt, die dann auch das Grillgut erreichen, gegeben.<br />

Ferner sind fließendes Wasser und Seife bereitzustellen. Zur Vermeidung schädlicher<br />

Einwirkungen ist auch hier die Verlagerung des Grillens sehr zu empfehlen.<br />

Der Vorsitzende des Vereins, Herr Bogs, wurde entsprechend informiert und gebeten, zukünftig auf<br />

das Grillen im Halleninneren zu verzichten.<br />

5.4 Verlässliche Halbtagsgrundschule<br />

Die Genehmigung für die Betreibung einer verlässlichen Halbtagsrundschule in Passow wurde zum<br />

Beginn des Schuljahres 2005/2006 erteilt.<br />

6. Grundsatzentscheidungen<br />

Herr Henke erläutert, dass die zur Entscheidung stehenden Grundsatzentscheidungen notwendig<br />

sind, um ein konkretes Arbeitsziel für die nächsten Jahre zu haben.<br />

6.1. Grundsatzbeschluss zur Verlegung <strong>der</strong> Kleinsportanlage aus <strong>der</strong> Schulstraße an den Weg zum<br />

Sportplatz Gemarkung Passow, Flur 3, Flurstück 79/3)<br />

Vorlage: 13/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass die Kleinsportanlage für die Schule aus <strong>der</strong><br />

Schulstraße an den Weg zum Sportplatz (Gemarkung Passow, Flur 3, Flurstück 79/3) verlegt wird.<br />

Im Haushaltsjahr 2005 werden dazu die planerischen Voraussetzungen geschaffen. Die Realisierung wird für<br />

den Finanzplanungszeitraum 2006 ­ 2008 vorgesehen.<br />

Beratungsergebnis:: 7 Stimmen dafür, 0 dagegen, 3 Enthaltungen


­ Seite 5 ­<br />

6.2. Grundsatzbeschluss ­Verlegung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte auf das Schulgelände in den Flachbau, nach<br />

Auslaufen <strong>der</strong> Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule Passow<br />

Vorlage: 14/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass die Kin<strong>der</strong>tagesstätte auf das Schulgelände in<br />

den Flachbau verlegt wird.<br />

Dieser Beschluss wird erst zu dem Zeitpunkt umgesetzt, zu dem die Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule ausgelaufen ist<br />

und nur noch eine Grundschule in Passow fortgeführt wird.<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor wird beauftragt, über das Landesjugendamt zu klären, ob in diesem Gebäude eine Kita<br />

betrieben werden kann und ob Schulräume für den Hortbetrieb genutzt werden können.<br />

Ergänzungen:<br />

Es ist zu prüfen, welche Kosten für den Umbau zur Kita entstehen,<br />

wo <strong>der</strong> Spielplatz entstehen soll,<br />

die Lärmbelästigung für die Schüler während <strong>der</strong> Schulzeit und <strong>der</strong> Kita während <strong>der</strong> Mittagsruhe,<br />

die Einzäunung des gesamten Objektes.<br />

Danach muss die weitere Verfahrensweise <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> zur Beschlussfassung vorgelegt<br />

werden.<br />

Beratungsergebnis:: 8 Stimmen dafür, 0 dagegen, 2 Enthaltungen<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor weist in diesem Zusammenhang auf die Genehmigung zur Betreibung <strong>der</strong> verlässlichen<br />

Halbtagsgrundschule hin. Notwendige Investitionen sollten unter dem Gesichtspunkt dieses Beschlusses<br />

vorgenommen werden.<br />

6.3. Grundsatzbeschluss – Erstellen eines Nutzungskonzeptes für das Gebäude <strong>der</strong> Kita in <strong>der</strong><br />

Schulstraße nach Verlegung <strong>der</strong> Kita auf das Schulgelände durch die <strong>Gemeindevertretung</strong><br />

Vorlage: 15/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass sie ein Nutzungskonzept für das Gebäude <strong>der</strong><br />

Kita in <strong>der</strong> Schulstraße nach Verlegung <strong>der</strong> Kita auf das Schulgelände erstellt.<br />

Beratungsergebnis:: 9 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen<br />

6.4. Grundsatzbeschluss ­Verlegung <strong>der</strong> Mittagsversorgung <strong>der</strong> Schüler in das Schulgebäude nach<br />

Auslaufen <strong>der</strong> Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule Passow<br />

Vorlage: 16/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass nach Auslaufen <strong>der</strong> Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule<br />

Passow die Mittagsversorgung <strong>der</strong> Schüler in das Schulgebäude verlegt wird.<br />

Dieser Beschluss wird erst zu dem Zeitpunkt umgesetzt, zu dem die Sek I an <strong>der</strong> Gesamtschule ausgelaufen ist<br />

und nur noch eine Grundschule in Passow fortgeführt wird.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

6.5. Grundsatzbeschluss – Erstellen eines Nutzungskonzeptes für das Gebäude <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Schulspeisung im Wiesenweg nach Verlegung <strong>der</strong> Mittagsversorgung <strong>der</strong> Schüler in das<br />

Schulgebäude durch die <strong>Gemeindevertretung</strong><br />

Vorlage: 17/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass sie ein Nutzungskonzept für das Gebäude <strong>der</strong><br />

ehemaligen Schulspeisung im Wiesenweg nach Verlegung <strong>der</strong> Mittagsversorgung <strong>der</strong> Schüler in das<br />

Schulgebäude erstellt.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen


­ Seite 6 ­<br />

6.6. Absichtserklärung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> im Jahr 2005 einen Grundsatzbeschluss zur<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Zahnarztpraxis zu fassen<br />

Vorlage: 18/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, im Jahr 2005 einen Grundsatzbeschluss zur<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Zahnarztpraxis zu fassen.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

6.7. Grundsatzbeschluss – Rückstellung <strong>der</strong> Haushaltsmittel für die Investition zur Herstellung eines<br />

Feuerwehrgebäudes an einem gemeinsamen Standort für die Ortsteile Jamikow und Schönow in das<br />

Haushaltsjahr 2006<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor stellt den Variatenvergleich zur Errichtung eines Unterstellplatzes TLF 16/25 in<br />

eine Feuerwehrhalle bzw. FFW­Gebäude sowie Mannschaftsräume vor.<br />

Es wurden 5 Varianten für Schönow und 2 Varianten für Jamikow geprüft. Alle Varianten sind mit<br />

einen erheblichen Kostenaufwand verbunden.<br />

Herr Villwock gibt zu bedenken, dass <strong>der</strong> Umbau des Gutshauses in Jamikow zur Nutzung durch<br />

die Feuerwehr, ein unmöglicher Vorschlag ist, weil die Schäden am Gutshaus schon sehr hoch sind<br />

und ein Umbau unvorhersehbare Kosten verursachen könnte.<br />

Er betrachtet einen Neubau zur Nutzung durch die Feuerwehr und Dorfgemeinschaft als<br />

Kostengünstiger.<br />

Vorlage: 19/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass die Haushaltsmittel für die Investition zur<br />

Herstellung eines Feuerwehrgebäudes an einem gemeinsamen Standort für die Ortsteile Jamikow und Schönow<br />

in das Haushaltsjahr 2006 zurück gestellt werden.<br />

Voraussetzung für den Beginn <strong>der</strong> Investition an einem Feuerwehrgebäude ist die einvernehmliche<br />

Entscheidung des Ortsbeirates Schönow und des Ortsbürgermeisters Jamikow für einen gemeinsamen<br />

Standort.<br />

Dieser Standort soll i.V.m. <strong>der</strong> Entscheidung für die Räumlichkeiten <strong>der</strong> Dorfgemeinschaft gewählt werden.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

6.8. Grundsatzbeschluss – Rückstellung <strong>der</strong> Entscheidung zum Verkauf des Gutshauses im OT<br />

Jamikow<br />

Vorlage: 20/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass das Gutshaus in Jamikow im Haushaltsjahr<br />

2005 nicht verkauft wird.<br />

Die Entscheidung zum Verkauf kann erst erfolgen, wenn die Entscheidung über den Standort eines<br />

gemeinsamen Feuerwehrgebäudes für die Ortsteile Jamikow und Schönow verbunden mit <strong>der</strong> Entscheidung<br />

einer Räumlichkeit für die Dorfgemeinschaft in Jamikow getroffen wurde.<br />

Beratungsergebnis:: 5 Stimmen dafür, 3 dagegen, 2 Enthaltungen<br />

Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />

Die Dachrinne am Gutshaus soll unverzüglich repariert werden.<br />

6.9. Übertragung <strong>der</strong> Selbstverwaltungsaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde Passow auf das <strong>Amt</strong> O<strong>der</strong>­<strong>Welse</strong> ­<br />

Beitritt in den Bauhof des <strong>Amt</strong>es O<strong>der</strong>­<strong>Welse</strong><br />

Vorlage: 35/2005<br />

Beschluss:


­ Seite 7 ­<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, die Selbstverwaltungsaufgaben:<br />

• Unterhaltung <strong>der</strong> Straßen, Wege und Plätze nach dem Brandenburgischen Straßengesetz,<br />

• Ausführung von Reparaturen und Baumaßnahmen an gemeindeeigenen Straßen und an<strong>der</strong>en<br />

kommunalen Projekten.<br />

• Unterhaltung <strong>der</strong> gemeindeeigenen Grünflächen und an<strong>der</strong>en ähnlichen Selbstverwaltungsaufgaben<br />

Nach § 5 Absatz 4 <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sordnung des Landes Brandenburg an das <strong>Amt</strong> zu übertragen.<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor wird beauftragt die Umsetzung <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Selbstverwaltungsaufgaben bis zum<br />

01.01.2006 vorzubereiten.<br />

Eine Konzeption <strong>der</strong> Personalüberleitung nach § 613 a BGB für die 3 Gemeindearbeiter zu erarbeiten und<br />

dieses dem <strong>Amt</strong>sausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

7. Beschlussfassung von Satzungen<br />

7.1. Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2005<br />

Vorlage: 23/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt gemäß § 74 (4) GO Land Brandenburg das<br />

Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2005.<br />

Beratungsergebnis:: 9 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen<br />

7.2. Haushaltssatzung 2005<br />

Vorlage: 24/2005<br />

Frau Höfert informiert über eine notwendige Än<strong>der</strong>ung im Vorbericht zur Haushaltssatzung 2005.<br />

Auf <strong>der</strong> Seite 10 ist unter dem Abschnitt – Zweckbindungsvermerke im Verwaltungshaushalt<br />

gemäß § 16 GemHV ­ <strong>der</strong> 1. Absatz zu streichen, da Eintrittsgel<strong>der</strong> keiner Zweckbindung<br />

unterliegen dürfen.<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt gemäß § 76 Gemeindeordnung des Landes<br />

Brandenburg (GO) die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und gemäß § 83 Abs. 4 GO das<br />

Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2005.<br />

Beratungsergebnis:: 7 Stimmen dafür, 0 dagegen, 3 Enthaltungen<br />

7.3. Satzung <strong>der</strong> Gemeinde Passow zum Schutz von Bäumen ­ Baumschutzsatzung ­<br />

Vorlage: 12/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Passow zum Schutz von Bäumen – Baumschutzsatzung ­.<br />

Beratungsergebnis:: 9 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen<br />

8. Beratung finanzieller Angelegenheiten<br />

8.1. Gebührenkalkulation für die Festlegung des Höchstbetrages <strong>der</strong> Benutzungsgebühr ab dem Jahr<br />

2005 ­ Kita Passow<br />

Vorlage: 34/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt die beiliegende Gebührenkalkulation für die<br />

Festlegung des Höchstbetrages <strong>der</strong> Benutzungsgebühr gem. § 10 Abs. 6 <strong>der</strong> Gebührensatzung für die


­ Seite 8 ­<br />

Inanspruchnahme von Kin<strong>der</strong>betreuungsleistungen in <strong>der</strong> kommunalen Kin<strong>der</strong>tagesstätte und in<br />

Kin<strong>der</strong>tagespflegestellen ab Festsetzung <strong>der</strong> vorläufigen Benutzungsgebühren ab dem Jahr 2005.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

8.2. Erhebung <strong>der</strong> Klage gegen den Heranziehungsbescheid für die Kreisumlage 2004 des Landkreises<br />

Uckermark<br />

Vorlage: 36/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow genehmigt die Einreichung <strong>der</strong> Klage gegen den<br />

Heranziehungsbescheid zur Kreisumlage 2004 des Landkreises Uckermark <strong>vom</strong> 15.12.2004 in <strong>der</strong> Fassung<br />

des Wi<strong>der</strong>spruchsbescheides <strong>vom</strong> 04.03.2005 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

9. Vertragsangelegenheiten<br />

9.1. Aufhebung des Beschlusses Nr. 101/2004 <strong>vom</strong> 15.11.2004 „2. Än<strong>der</strong>ung zum Mietvertrag <strong>vom</strong><br />

01.07.02 zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Passow und <strong>der</strong> Gaststätte MMM Kantine Schwedt“<br />

Vorlage: 25/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 101/2004 <strong>vom</strong><br />

15.11.2004 „2. Än<strong>der</strong>ung zum Mietvertrag <strong>vom</strong> 01.07.02 zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Passow und <strong>der</strong> Gaststätte<br />

MMM Kantine Schwedt“ zum Betrieb einer Ausgabestelle zur Mittagsversorgung und zum Betrieb einer<br />

Cafeteria.<br />

Beratungsergebnis:: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

9.2. Antrag des USV 57 Passow e.V. auf Übernahme <strong>der</strong> Bewirtschaftungskosten für das Jahr 2003<br />

durch die Gemeinde Passow<br />

Vorlage: 21/2005<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Passow beschließt, dass <strong>der</strong> Antrag des Uckermärkischen Sportvereins<br />

57 Passow e.V. auf Übernahme <strong>der</strong> Bewirtschaftungskosten 2003 i.H.v. 2.075,50 € abgelehnt wird und die<br />

Bewirtschaftungskosten 2003 im Jahr 2005 auf das Konto <strong>der</strong> Gemeinde Passow einzuzahlen sind.<br />

Die Beschlussvorlage 105/2004 wird durch diese Vorlage ersetzt.<br />

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen<br />

Herr Suckow informiert, dass die Wasseruhr für den Sportplatz sich auf dem Gelände des<br />

Reitsportzentrums befindet. Für die korrekte Abrechnung <strong>der</strong> Betriebskosten muss <strong>der</strong> Sportplatz<br />

einen eigenen Wasseranschluss erhalten.<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor informiert, dass er diesbezüglich schon Rücksprache mit dem ZOWA geführt<br />

hat. 2006 sollen hier Verän<strong>der</strong>ungen vorgenommen werden.<br />

10. Informationen des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />

10.1 Demontage Spielplatzgeräte Kleine Straße – Freifläche vor dem Pfarrgarten im OT Briest<br />

Die defekten Spielplatzgeräte wurden durch die Gemeindearbeiter demontiert.<br />

10.2 Planfeststellung für die Errichtung eines Gebäudes für die elektronische Stellwerkstechnik<br />

( ESTW­A) und von Bahn­ km 90,900 – Bahn­km 119,600<br />

Das Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg führt obiges<br />

Planfeststellungsverfahren durch. Im jetzigen Verfahren ist die Gemeinde Passow in Teilen <strong>der</strong><br />

Gemarkung Passow und Schönow betroffen (Bereich <strong>der</strong> Bahnlinie)


­ Seite 9 ­<br />

Hierzu wird eine öffentliche Auslage <strong>der</strong> Planungsunterlagen im Zeitraum <strong>vom</strong> 01.03.2005 bis<br />

31.03.2005 durchgeführt.<br />

10.3 Information zur Wahl des Vorstandes des RFV e.V.<br />

(Das Schreiben wird als Anlage <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> beigefügt)<br />

10.4 Schreiben des LKU zur Behandlung von Anfragen <strong>der</strong> Stadtverordneten und Gemeindevertreter an<br />

die Kommunalaufsichtsbehörde<br />

Das Schreiben wurde allen Gemeindevertretern mit <strong>der</strong> Einladung zu dieser Sitzung übergeben.<br />

10.5 Vorstellung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Passow<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor erläutert das o.g. Konzept und die Projekte (Anlage z. <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>)<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> nimmt zustimmend folgende vernetzte Schwerpunkte zur Kenntnis<br />

1. Wegenetz (Radweg/für Landwirtschaft)<br />

2. Wegenetz für Pferdekutschen<br />

3. Skaterbahn<br />

10.6 Windfarm Jamikow, Bauantrag zur Errichtung von 5 Stück Windkraftanlagen (WKA) durch die<br />

Fa. Win:pro Ing.büro<br />

Hier : Information über Entscheidung des Landes Brandenburg als Genehmigungsbehörde <strong>vom</strong><br />

17.03.05<br />

Da die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen auch nicht durch die Erfüllung von<br />

Nebenbestimmungen geschaffen werden können, wurde <strong>der</strong> Antrag gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 <strong>der</strong><br />

9. BImSchV aufgrund <strong>der</strong> dort enthaltenen Ermessensreduzierung auf Null, durch das<br />

Landesumweltamt des Landes Brandenburg abgelehnt.<br />

Der Antragsteller win:pro kann gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Wi<strong>der</strong>spruch<br />

erheben.<br />

Anmerkung: Lt. telf. Information am 12.04.05 ist Wi<strong>der</strong>spruch durch die Firma beim LUA<br />

eingereicht worden 1<br />

10.7 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Passow<br />

Eigenanteil <strong>der</strong> Gemeinde an den Ausbaumaßnahmen:<br />

„Vorwerker Weg“<br />

„Gehweg entlang des Briester Weges“ in Passow/Wendemark<br />

Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />

Vorwerker Weg:<br />

Die Gemeinde hat aufgrund <strong>der</strong> gegenwärtigen finanziellen Lage nicht die Möglichkeit den Anteil<br />

für die Teilnehmergesellschaft in Höhe v. 10 %, entspricht ca. 60.000 Euro zu übernehmen.<br />

Gehweg entlang Briester Weg.<br />

Der Ausbau des Gehweges wäre denkbar, wenn För<strong>der</strong>mittel für den Eigenanteil <strong>der</strong> Gemeinde zur<br />

Verfügung gestellt werden und wenn im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips von den Anliegern<br />

Beiträge erhoben werden.<br />

Die Teilnehmergemeinschaft soll über die Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> informiert werden.<br />

10.8 Privatrechtliche Entgelte für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten durch Dritte<br />

Durch die <strong>Gemeindevertretung</strong> wurden mit Beschluss 83/2004 privatrechtlichen Entgelte für die<br />

Nutzung kommunaler Räumlichkeiten durch Dritte festgelegt.<br />

Diese Möglichkeit wird von den Einwohnern und Vereinen <strong>der</strong> Gemeinden rege angenommen.


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Die Räumlichkeiten werden mittlerweile auch von an<strong>der</strong>en Personen aus an<strong>der</strong>en Gemeinden o<strong>der</strong><br />

nicht ortsansässigen Vereinen o<strong>der</strong> Institutionen nachgefragt.<br />

Z.B. wurde die Nutzung des Saales in <strong>der</strong> ehemaligen Schulspeisung für den MOZ­Stammtisch bei<br />

dem ehrenamtlichen Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Passow Herrn Henke für den 03.03.2005<br />

nachgefragt. Die Nutzung wurde <strong>der</strong> MOZ unentgeltlich ermöglicht.<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> sollte in <strong>der</strong> Sitzung festlegen,<br />

1. ob Privatpersonen o<strong>der</strong> Vereine aus an<strong>der</strong>en Gemeinden die Räumlichkeiten ebenfalls gegen<br />

das festgelegte Entgelt nutzen dürfen (Das Datum <strong>der</strong> Antragstellung wird für die Entscheidung <strong>der</strong><br />

Nutzung herangezogen.),<br />

2. ob eine unentgeltliche Nutzung ermöglicht wird und<br />

3. wer die Entscheidung darüber fällt, ob ein Entgelt erhoben wird o<strong>der</strong> nicht.<br />

In jedem Fall sollte eine Information an die zuständige Mitarbeiterin in <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sverwaltung über<br />

die Modalitäten erfolgen.<br />

Festlegung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />

In <strong>der</strong> nächsten Sitzung soll dieses Problem beraten werden, eine entsprechende Beschlussvorlage<br />

ist vorzubereiten.<br />

10.9 Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben <strong>vom</strong> 1. Konzert im Schloss Schönow<br />

Für das am 22.01.2005 stattgefundene 1. Schönower Schlosskonzert in Schönow wurde durch Herrn<br />

Neugebauer­Wallura Abrechnung eingereicht.<br />

Der verbleibende Differenzbetrag zwischen den Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 127,79 € wurde am<br />

30.01.2005 auf das Konto <strong>der</strong> Gemeinde Passow eingezahlt und für die Gemeinde Passow<br />

vereinnahmt.<br />

Die GEMA hat für das Konzert einen Betrag i.H.v. 21,72 € mit Schreiben <strong>vom</strong> 03.02.2005 in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Folglich verbleibt für die Gemeinde Passow eine Mehreinnahme im Haushalt i.H.v. 106,07 €.<br />

11. Informationen des ehrenamtlichen Bürgermeisters keine

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