Anmeldung zur Zahlung einer Hundesteuer - Amt Oeversee
Anmeldung zur Zahlung einer Hundesteuer - Amt Oeversee
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Name des<br />
<strong>Zahlung</strong>spflichtigen:<br />
Anschrift:<br />
Anzahl der Hunde:<br />
Rasse des Hundes:<br />
<strong>Anmeldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zahlung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Hundesteuer</strong><br />
aufgenommen ab:<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
Die <strong>Hundesteuer</strong> soll per Lastschrift eingezogen werden. Übersenden Sie mir<br />
bitte einen entspr. Vordruck<br />
Sehr geehrte Hundehalterin,<br />
sehr geehrter Hundehalter,<br />
es geschieht hin und wieder, dass ein Hund wegläuft. Entlaufene Hunde werden in<br />
der Regel bei der Polizei oder im Tierheim abgegeben. Damit das Tier dem Halter<br />
wieder zugeführt werden kann, ist der Name und die Anschrift zu ermitteln. Dies ist<br />
anhand der <strong>Hundesteuer</strong>markennummer nur über die Steuerabteilung möglich. Um<br />
Auskunft erteilen zu können, ist die Steuerabteilung im Vorwege von der Wahrung<br />
des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) zu entbinden. Ihre Einwilligung<br />
erfolgt auf freiwilliger Basis und kann zu jeder Zeit mit Wirkung für die Zukunft<br />
widerrufen werden.<br />
Erklärung:<br />
Für den Fall, dass mein Hund entlaufen ist, erkläre ich mich damit einverstanden,<br />
dass die Steuerabteilung dem Tierheim und der Polizei Auskunft über meinen Namen<br />
und meine Anschrift erteilt. Ich entbinde die Steuerabteilung insoweit von der<br />
Wahrung des Steuergeheimnisses.<br />
Ort, Datum Unterschrift
Informationen <strong>zur</strong> <strong>Hundesteuer</strong>pflicht<br />
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.<br />
Steuerpflichtige/r ist, wer einen Hund in ihrem/seinem Haushalt oder<br />
Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat.<br />
Die Steuerpflicht entsteht in dem Kalendervierteljahr, in dem ein Hund aufgenommen<br />
wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er drei Monate alt wird.<br />
Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem der Hund abgeschafft<br />
wird, abhanden kommt oder eingeht.<br />
Die Steuersätze betragen jährlich in der<br />
Gemeinde <strong>Oeversee</strong> Sieverstedt Tarp<br />
1. Hund 45,00 EUR 75,00 EUR 40,00 EUR<br />
2. Hund 75,00 EUR 90,00 EUR 70,00 EUR<br />
3. Hund 110,00 EUR 120,00 EUR 100,00 EUR<br />
Gefährliche Hunde 600,00 EUR 600,00 EUR<br />
Evtl. Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen sind beim Steueramt des <strong>Amt</strong>es<br />
<strong>Oeversee</strong> unter der Telefonnummer 04638-8845 zu erfragen.