Antrag als PDF - Hymer AG
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<strong>Antrag</strong> auf Ausstellung einer <strong>Hymer</strong>Card/<strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen.<br />
(Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden)<br />
1. <strong>Antrag</strong> <strong>Hymer</strong>Card<br />
Frau Herr Titel<br />
Name Vorname<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Wohnhaft seit Wenn kürzer <strong>als</strong> drei Jahre, bitte frühere Anschrift angeben<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Geburtsdatum Geburtsort<br />
Telefon (Festnetz) tagsüber zu erreichen Mobil<br />
E-Mail<br />
Ich bin damit einverstanden, dass ich per E-Mail über Angebote der Santander Consumer Bank <strong>AG</strong><br />
informiert werde. Dem Empfang kann ich jederzeit per E-Mail unter mailadmin@santander.de ohne<br />
zusätzliche Kosten widersprechen.<br />
Familienstand<br />
Ich wünsche zukünftig den Bezug des<br />
Internet-Newsletters der <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong><br />
Unterhaltspflichtige Kinder/sonstige Personen<br />
ja Anzahl nein<br />
Staatsangehörigkeit ausgeübter Beruf<br />
Arbeitgeber/Firma<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Beschäftigt seit Position<br />
Wenn kürzer <strong>als</strong> drei Jahre, bitte früheren Arbeitgeber angeben<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Monatseinkommen Netto unter € 1.000,- bitte<br />
genauen Betrag angeben<br />
Name der Bank<br />
Ort Kontoverbindung seit<br />
Kontonummer<br />
Bankleitzahl<br />
Ich verfüge über<br />
andere Karten<br />
Frau Herr Titel<br />
Name Vorname<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
ledig verheiratet verwitwet geschieden getrennt zusammenlebend<br />
Zusatzantrag für die Ausstellung der <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
Geburtsdatum Geburtsort<br />
Beschäftigt seit Position<br />
selbstständig Rentner<br />
Der Rechnungsausgleich erfolgt mittels Lastschrift von dem unter Punkt 3. angegebenen Konto. Ich ermächtige die Santander<br />
Consumer Bank <strong>AG</strong> widerruflich, den jeweiligen Teilbetrag in Höhe von 5% des Gesamtrechnungsbetrages gem. Rechnungsabschluss,<br />
min. 25,-€, 10 Tage nach dem jeweiligen Rechnungsdatum von dem unter Punkt 3. angegebenen Konto einzuziehen. Für ausreichende<br />
Deckung werde ich Sorge tragen. Im Falle der Zahlung von Teilbeträgen gilt zur Zeit der Zinssatz 11,26% und der anfängliche effektive<br />
Jahreszins 11,90% (Änderungen vorbehalten gemäß Ziffer 8 der derzeitigen umseitigen Vertragsbedingungen); der Verfügungs- und<br />
Kreditrahmen beträgt 1600,-€ (auf Wunsch auch mehr möglich, Bonität vorausgesetzt).<br />
❏ Ich wünsche vorerst die monatliche Abbuchung des Gesamtrechnungsbetrages gem. Rechnungsabschluss (ohne<br />
Zinsberechnung). Die Zahlungsweise kann ich jederzeit in Teilzahlungen umstellen. In diesem Fall gelten die oben genannten Teilzahlungsbedingungen.<br />
,<br />
Ich beantrage hiermit erstm<strong>als</strong> die <strong>Hymer</strong>Card<br />
* Die <strong>Hymer</strong>Card habe ich bereits. Meine <strong>Hymer</strong>Card-Nr. lautet:<br />
Angaben zum<br />
aktuellen Fahrzeug:<br />
Ich habe bereits früher<br />
folgendes Reisemobil/<br />
folgenden Caravan<br />
gefahren:<br />
6. Erklärungen /Datenverarbeitung/Schufa<br />
Allgemeine Erklärungen: Ich beantrage die Ausstellung einer VISA-Karte der Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> auf meinen in Feld 1 angegebenen<br />
Namen. Solange ich Halter eines <strong>Hymer</strong> Fahrzeuges bin, wird die Karte von den Jahresgebühren befreit (sonst beträgt die Jahresgebühr<br />
12,- € pro Jahr bis zum Ablauf der Kartengültigkeit). Ich/wir beantrage(n) die Ausstellung einer Zusatzkarte auf den im Feld 4<br />
angegebenen Namen und übernehme(n) die gesamtschuldnerische Haftung für alle Rechnungsbeträge, die durch diese Zusatzkarte verursacht<br />
werden. Die ersten zwei Zusatzkarten erhalte(n) ich/wir kostenlos, jede weitere zu einem Preis von 6,- € pro Jahr. Zugleich ermächtige<br />
ich die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong>, die für die Ausstellung und Benutzung der Karte erforderlichen banküblichen Auskünfte bei<br />
meiner Bank oder Kreditkartengesellschaft (Punkt 3.), die ich hiermit zur Auskunftserteilung an die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> ermächtige,<br />
einzuholen.<br />
Datenverarbeitung: Ich/Wir willige(n) ein, dass ATOS Worldline Processing GmbH, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt a. M.,<br />
oder ein anderes Dienstleistungsunternehmen, das mit dem Kreditkartenprocessing betraut wurde, alle für die Beantragung<br />
und Aufnahme des Vertrages benötigten Daten zur Verarbeitung erhält.<br />
Schufa: Der Karteninhaber willigt nach Maßgabe der umseitig abgedruckten SCHUFA-Klausel darin ein, dass<br />
die Bank Daten des Kreditkartenvertrages an die zuständige SCHUFA-Gesellschaft übermittelt. Wegen der<br />
Einzelheiten wird auf den umseitig abgedruckten Text Bezug genommen.<br />
7. Widerrufsbelehrung<br />
Der Karteninhaber kann seine Vertragserklärung ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen in<br />
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bank<br />
den Kartenantrag angenommen hat, sowie dem Karteninhaber eine Vertragsurkunde, den schriftlichen<br />
Kartenantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Kartenantrages mit den jeweils<br />
darin enthaltenen gesetzlichen Informationspflichten zur Verfügung gestellt hat und der<br />
Karteninhaber von der Annahme des Kartenantrages Kenntnis erhalten hat. Zur Fristwahrung<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Santander<br />
Consumer Bank <strong>AG</strong>, Kaiserstraße 74, 41052 Mönchengladbach, Telefax: 0180 / 55 56 121 (12 Ct./Min.<br />
aus dem Festnetz der Dt. Telekom); e-mail: Karteninhaberservice@santander.de. Im Falle des<br />
Widerrufs ist der bestehende Sollsaldo zurück zu gewähren und sind gezogene Nutzungen (z. B.<br />
Wertersatz) herauszugeben. Der Wertersatz berechnet sich nach der im Vertrag bestimmten<br />
Gegenleistung, es sei denn, der Karteninhaber kann nachweisen, dass der Gebrauchsvorteil des<br />
Darlehens niedriger war. Der Karteninhaber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen<br />
nach Abgabe seiner Widerrufserklärung seine Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen erfüllt.<br />
Ihre Santander Consumer Bank <strong>AG</strong><br />
8. Angaben nach § 8 Geldwäschegesetz (GWG)<br />
Erforderliche Angabe nach § 8 GWG: Ich handele für eigene Rechnung. Mir ist bekannt, dass die<br />
Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> nur Konten führt, die der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse führt.<br />
Ich/Wir erkennen die umseitigen Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der <strong>Hymer</strong>Card/<strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
durch meine/unsere Unterschrift an<br />
Ort Datum<br />
Unterschrift des Hauptkartenantragstellers<br />
Unterschrift des Zusatzkartenantragstellers<br />
Legitimationsprüfung wird vom <strong>Hymer</strong>-Partner bzw. von der Bank ausgefüllt<br />
VISA Hauptkarten-<strong>Antrag</strong>steller: Personalausweis-/Reisepass-Nummer<br />
Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />
VISA Zusatzkarten-<strong>Antrag</strong>steller Personalausweis-/Reisepass-Nummer<br />
Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />
Firmenstempel und Unterschrift des Händlers/der Bank<br />
Genehmigter Kreditrahmen<br />
VISA-Karten-Nummer<br />
<strong>Hymer</strong>-Reisemobil-Typ/Eriba-Caravan-Typ<br />
Gekauft bei Händler/Ort<br />
Gekauft <strong>als</strong><br />
Serien-Nr.: (6- oder 8-stellige <strong>Hymer</strong>-Aufbau-Nr.)<br />
Fahrzeug-Ident-Nr.: (17-stellig)<br />
Tag der Erstzulassung amtliches Kennzeichen<br />
✗<br />
Marke<br />
Modell<br />
Datum Unterschrift<br />
Neuwagen Gebrauchtwagen<br />
* Ihre blaue <strong>Hymer</strong>Card/VISA bleibt bei einem Fahrzeugwechsel weiterhin gültig!<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA wird von der Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> ausgegeben. Voraussetzung ist, dass der Hauptkarteninhaber seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands hat, die Bedingungen der<br />
<strong>Hymer</strong>Card-Mitgliedschaft erfüllt und eine <strong>Hymer</strong>Card besitzt oder mit diesem <strong>Antrag</strong> neu beantragt.<br />
2. Meine beruflichen Angaben<br />
3. Meine persönliche Bankverbindung<br />
4. Zusatzkarte (nur in Verbindung mit einer Hauptkarte)<br />
5. Rückzahlung/Zinssätze sowie Verfügungsrahmen<br />
€ 1.000-2.000 € 2.000-3.000 € 3.000-4.000 über € 4.000<br />
ec-/Maestro Amex Diners MasterCard VISA<br />
✗<br />
✗<br />
✗<br />
Santander Consumer Bank, Kontonummer HYMER Kundennummer<br />
1 0
Allgemeine Bedingungen zum Fernabsatzgesetz<br />
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Bankgeschäften aller Art, mit Ausnahme des Investmentgeschäftes<br />
im Sinne des §1 Abs. 1 Ziffer 6 des Gesetzes über das Kreditwesen.<br />
Der Vertrag kommt durch Angebot des Kunden und durch Annahme der Bank zu Stande. Die Vertragsanbahnung sowie der<br />
Vertragsabschluss unterliegen deutschem Recht. Vertragssprache ist Deutsch.<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten<br />
Banken anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband<br />
deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin, zu richten.<br />
Angaben zum Anbieter<br />
Die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong>, Kaiserstraße 74, 41061 Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 1747)<br />
wird vertreten durch den Vorstand; dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Andreas Finkenberg. Das zuständige<br />
Aufsichtsamt ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Umsatzsteuer-ID-Nr. der Santander Consumer<br />
Bank <strong>AG</strong> lautet DE 120492390. Soweit nicht anders angegeben sind Entgelte aus Finanzdienstleistungen umsatzsteuerfrei.<br />
Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
1. Nach Annahme des <strong>Antrag</strong>es übersendet die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong>, Mönchengladbach (nachfolgend Bank<br />
genannt), eine auf den Namen des <strong>Antrag</strong>stellers (Karteninhabers) ausgestellte VISA-Karte (Karte) an die im <strong>Antrag</strong> angegebene<br />
Anschrift. Die Karte ist sofort nach Erhalt vom Karteninhaber zu unterzeichnen.<br />
2. Die Karte ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bank. Sie ist sorgfältig aufzubewahren. Die Karte ist jeweils bis<br />
zum aufgedruckten Datum gültig. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erhält der Karteninhaber eine neue Karte.<br />
3. Die Karte berechtigt den Inhaber weltweit zum bargeldlosen Erwerb von Waren und Leistungen bei VISA-<br />
Vertragsunternehmen. Ferner zu Bargeldabhebungen bei angeschlossenen Gesellschaften sowie zur Teilnahme an anderen<br />
Dienstleistungsprogrammen, die von der Bank ausdrücklich für den Inhaber vermittelt oder angeboten werden. Andere<br />
Nutzungen sind nicht zulässig. Der Karteninhaber unterzeichnet lediglich einen vom Vertragsunternehmen unter Versendung<br />
der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem<br />
Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Im Einzelfall kann das Vertragsunternehmen oder die angeschlossene<br />
Bank verpflichtet sein, vor Akzeptanz der Karte die Genehmigung der Bank einzuholen. Für die Bargeldabhebung<br />
mit Hilfe der Karte ist die zusätzliche Eingabe der persönlichen Geheimzahl des Karteninhabers (PIN) erforderlich. Diese ist<br />
streng geheim zu halten. Die Bank weist darauf hin, dass jede Person, die im Besitz der Karte ist und die PIN kennt, zu Lasten<br />
des Kartenkontos Bargeldabhebungen bei den dem VISA-System angeschlossenen Geldautomaten tätigen kann. Hieraus entstehende<br />
Schäden sind von den Parteien nach Maßgabe der in Ziffer 12 dieser Bedingungen getroffenen Schadensregelung<br />
zu tragen. Im Falle von Bargeldauszahlungen bei Banken ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.<br />
4. Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, für seine Rechnung Forderungen der Vertragsunternehmen zu erfüllen, die er unter<br />
Verwendung der Karte begründet hat. Er ist verpflichtet, der Bank alle Leistungen zu erstatten, die diese unmittelbar oder<br />
über Dritte zur Erfüllung, wie dargestellt, erbracht hat. Der Karteninhaber ist darüber hinaus verpflichtet, der Bank alle sonstigen<br />
durch die Kartennutzung entstehenden Aufwendungen zu erstatten. Ein Widerruf dieser Ermächtigung in Einzelfällen<br />
oder insgesamt ist ausgeschlossen.<br />
5. Für Leistungen der Vertragsunternehmen und der dem VISA-System angeschlossenen Banken oder anderen von der Bank<br />
vermittelten und angebotenen Dienstleistungen haftet die Bank nicht, insbesondere nicht für Mängel der erworbenen Waren<br />
oder Dienstleistungen oder Leistungsstörungen im Vertragsverhältnis des Karteninhabers zum Vertragsunternehmen. Solche<br />
Beanstandungen muss der Karteninhaber mit dem Vertragsunternehmen unmittelbar regeln; sie berühren nicht seine<br />
Verpflichtung zu den Erstattungszahlungen an die Bank. Unzulässig ist es, für bargeldlose Geschäfte, die unter Verwendung<br />
der Karte geschlossen wurden, Rückvergütungen in bar oder auch durch Überweisungen vorzunehmen oder vornehmen zu<br />
lassen. Rückabwicklungen von Geschäften sind grundsätzlich nur durch Verwendung von VISA-Gutschriftsbelegen vorzunehmen.<br />
Bei der Rücksendung von Waren ist die Rückerstattung ebenfalls ausschließlich durch einen VISA-Gutschriftsbeleg<br />
zu regeln. Sofern in zwei aufeinander folgenden Saldenmitteilungen keine Gutschrift auf dem Kartenkonto erfolgt ist, hat der<br />
Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftsbeleges vorzulegen. Die Bank haftet auch nicht, wenn ein Vertragsunternehmen,<br />
gleich aus welchen Gründen, die Karte nicht akzeptiert oder ein Vertragsunternehmen die Genehmigung der<br />
Bank nach Punkt 3. nicht einholen kann. In Hinblick auf die nicht erfolgte Einholung der Bankgenehmigung gilt dies jedoch<br />
nur, wenn das Vertragsunternehmen oder die Bank diese Verhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt<br />
haben. Die Bank übernimmt keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Geldautomaten. Die Bank<br />
weist darauf hin, dass der Einsatz der Karte am Geldautomaten ausgeschlossen sein kann, wenn die PIN dreimal hintereinander<br />
f<strong>als</strong>ch eingegeben worden ist. Die Bank haftet bei einer schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen der von ihr angebotenen<br />
Dienstleistungsprogramme sowie bei Fehlern in der Abrechnung. Bei von ihr vermittelten Dienstleistungsprogrammen<br />
beschränkt sich ihre Verantwortlichkeit auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des das<br />
Dienstleistungsprogramm anbietenden Dritten. Bei Vertragsunternehmen und dem VISA-System angeschlossenen Banken<br />
beschränkt sich ihre Verantwortlichkeit auf die sorgfältige Unterweisung. Die Bank ist jedoch verpflichtet, dem Karteninhaber<br />
auf Verlangen etwa bestehende Ansprüche gegen Dritte abzutreten. Im Übrigen ersetzt die Bank dem Karteninhaber einen<br />
etwaigen Schaden nur, soweit dieser durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Tun oder Unterlassen<br />
von Mitarbeitern der Bank verursacht wurde.<br />
6. Wird eine Zusatzkarte ausgegeben, so wird der Vertrag mit Haupt- und Zusatzkarteninhabern gemeinsam und einheitlich<br />
abgeschlossen. Haupt- und Zusatzkarteninhaber haften für die Verbindlichkeiten aus der Verwendung der Zusatzkarte <strong>als</strong><br />
Gesamtschuldner. Die Abwicklung der mit der Zusatzkarte getätigten Umsätze erfolgt über das Kartenkonto des<br />
Hauptkarteninhabers. Mit Unterzeichnung des <strong>Antrag</strong>es für eine Zusatzkarte erteilt der <strong>Antrag</strong>steller der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber<br />
Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen.<br />
Die Erteilung der gemeinsamen Rechnungen erfolgt ausschließlich an den Hauptkarteninhaber. Der Inhaber<br />
einer Zusatzkarte kann für sich allein das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte jederzeit dadurch beenden, dass er seine<br />
Zusatzkarte an die Bank zurückgibt. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses über die Zusatzkarte durch den<br />
Hauptkarteninhaber wird erst mit Rückgabe der Zusatzkarte wirksam. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen<br />
ergreifen, um Verfügungen mit der Zusatzkarte nach einer schriftlichen Erklärung der Kündigung zu unterbinden.<br />
7. Die der Bank gegen den Karteninhaber zustehenden Zahlungsansprüche und die vom Karteninhaber an die Bank geleisteten<br />
Zahlungen werden auf dem Kartenkonto in laufende Rechnung eingestellt. Die Bank erteilt monatlich einen<br />
Rechnungsabschluss, sofern Kartenumsätze angefallen sind. Etwaige Beanstandungen durch den Karteninhaber sind<br />
innerhalb von 6 Wochen ab dem Tag der Ausstellung des Rechnungsabschlusses an die Bank abzusenden. Stillschweigen des<br />
Karteninhabers gilt <strong>als</strong> Genehmigung. Die Bank wird bei Rechnungsabschlüssen und sonstigen Abrechnungen auf die Folgen<br />
der Unterlassung rechtzeitiger Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Karteninhabers bei begründeten<br />
Einwendungen nach Fristablauf bleiben durch die vorstehende Abschlussregelung unberührt.<br />
8. Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, getätigte Kreditkartenumsätze nach Erstellung des Rechnungsabschlusses - sofern<br />
gemäß Ziffer 5 der Vorderseite des Kartenantrages gewünscht - vollständig per Lastschrift von seinem hierfür auf der Vorderseite<br />
des Kartenantrages benannten Konto einzuziehen. Er verpflichtet sich, für ausreichende Deckung auf seinem Konto Sorge zu tragen.Wird<br />
der Saldo gemäß Rechnungsabschluss vollständig ausgeglichen, berechnet die Bank keine Zinsen. Erfolgt die Rückgabe<br />
der ausgestellten Lastschrift, ist die Bank berechtigt, ab dem Datum des Rechnungsabschlusses Zinsen in Höhe des zum Zeitpunkt<br />
der Rückgabe der Lastschrift gütligen Soll-Zinssatzes zu berechnen. Auf alle weiteren Posten wird bis zum Ausgleich des<br />
Rechnungsabschlusses ebenfalls der vorgenannte Soll-Zinssatz berechnet. Dem Karteninhaber steht der Nachweis eines wesentlich<br />
geringeren Schadens der Bank offen. Der Soll-Zinssatz ist gemäß PANGV im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank<br />
bekanntgegeben. Er kann darüber hinaus jederzeit telefonisch abgefragt werden. Die Bank ist im Falle der Lastschriftrückgabe<br />
berechtigt, die weitere Benutzung der Karte bis zur Begleichung des Lastschriftbetrages zu untersagen.<br />
9.(1) Die Bank räumt dem Hauptkarteninhaber - sofern gemäß Ziffer 5 der Vorderseite nicht die Abbuchung des<br />
Gesamtbetrages gewünscht - einen Darlehensrahmen auf dem Kartenkonto für den Ausgleich des Rechnungsabschlusses ein<br />
und erteilt über den auf dem Kartenkonto in Anspruch genommenen Darlehensbetrag und die der Bank gegen den<br />
Karteninhaber zustehenden Zahlungsansprüche einen monatlichen Rechnungsabschluss. Nimmt der Hauptkarteninhaber den<br />
ihm von der Bank eingeräumten Darlehensrahmen für den Ausgleich des Rechnungsabschlusses in Anspruch, ist er verpflichtet,<br />
das ihm innerhalb des Darlehensrahmens gewährte Darlehen in monatlichen Teilbeträgen in Höhe von mindestens<br />
5 % des Saldos des jeweiligen Rechnungsabschlusses, mindestens in Höhe von € 25,- zu tilgen. Beträgt<br />
der Saldo des Rechnungsabschlusses weniger <strong>als</strong> € 25,-, ist eine Darlehensgewährung ausgeschlossen. Der<br />
Hauptkarteninhaber ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, den bestehenden Sollsaldo jederzeit vollständig<br />
oder teilweise zu tilgen.<br />
(2) Der Hauptkarteninhaber hat für die Inanspruchnahme des Darlehens Zinsen in Höhe des von der Bank unter<br />
Berücksichtigung der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt im Rahmen des § 315 BGB festgelegten Zinssatzes zu entrichten.<br />
Die Höhe des jeweiligen Zinssatzes ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Die Bank ist<br />
berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu erhöhen oder zu ermäßigen und wird dies dem<br />
Karteninhaber schriftlich mitteilen. Die Darlehenszinsen werden ab Datum des Rechnungsabschlusses von dem jeweils offenstehenden<br />
Gesamtsaldo berechnet. Weiterhin werden auf Belastungen, die nach dem Datum des Rechnungsabschlusses<br />
eingehen, Darlehenszinsen ab Buchungsdatum der Belastung bis zum Datum des nachfolgenden Rechnungsabschlusses<br />
berechnet. Die fälligen Zinsen werden in dem nächsten Rechnungsabschluss ausgewiesen.<br />
(3) Unterbleibt die Zahlung des Mindestbetrages oder kann der Einzug des Mindestbetrages nicht erfolgen, wird dieser dem<br />
aus dem nächstfolgenden Rechnungsabschluss ersichtlichen Mindestbetrag hinzugerechnet. Die Bank kann die Nutzung der<br />
Schufa-Klausel zu Kreditkartenanträgen<br />
Karte mit sofortiger Wirkung bis zur Zahlung des Mindestbetrages untersagen, wenn der Karteninhaber mit der Zahlung des<br />
Mindestbetrages im Rückstand ist.<br />
(4) Eine Belastung von Darlehenszinsen erfolgt nicht, wenn im ersten Monat und in den Folgemonaten jeweils der im<br />
Rechnungsabschluss ausgewiesene Rechnungsbetrag bis zum nächsten Rechnungsabschluss vollständig ausgeglichen wird.<br />
Dies ist der Fall, wenn der Rechnungsbetrag gemäß Rechnungsabschluss des Vormonats vor Erstellung des nächsten<br />
Rechnungsabschlusses auf dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben wurde.<br />
10. Für den Bargeldservice, für die Nutzung der Karte im Ausland sowie für sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit<br />
der Karte erbracht werden, berechnet die Bank angemessene Entgelte. Die Höhe der jeweiligen Entgelte ergeben sich aus<br />
dem jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Auf Wunsch wird dieses<br />
zugesendet. Der Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen beträgt € 300,– pro Tag, im Ausland der entsprechende Betrag<br />
in der Landeswährung. Soweit Bargeldauszahlungen durch ein vorhandenes Guthaben auf dem VISA-Konto gedeckt sind, steht<br />
dem Karteninhaber zusätzlich das gesamte Guthaben zur Verfügung.<br />
11. Der Karteninhaber verpflichtet sich, den ihm gewährten persönlichen Darlehensrahmen einzuhalten. Die Höhe des<br />
persönlichen Darlehensrahmens sowie eventuelle Änderungen werden dem Karteninhaber schriftlich, erstm<strong>als</strong> mit Übersendung<br />
der PIN-Nr., mitgeteilt. Der Darlehensrahmen steht dem Haupt- und gegebenenfalls dem Zusatzkarteninhaber gemeinschaftlich<br />
zu.Verfügungen sind nur innerhalb des mitgeteilten Rahmens zulässig. Überschreitet der Karteninhaber diesen persönlichen<br />
Darlehensrahmen, kann die Bank den Betrag, der über die Darlehensrahmen-Grenze hinausgeht, einfordern. Er ist<br />
dann sofort auszugleichen. Die Bank ist in diesem Fall auch berechtigt, die weitere Benutzung der Karte bis zum Ausgleich<br />
des Differenzbetrages zu untersagen oder erforderliche Genehmigungen – bei Verwendung der Karte - im Einzelfall zu verweigern.<br />
Die Einzahlung von Guthaben hat ausschließlich auf das von der Bank schriftlich benannte Verrechnungskonto unter<br />
Angabe der Kartennummer zu erfolgen. Die in das Kartenkonto eingestellten Zahlungsansprüche der Bank gegen den<br />
Karteninhaber mindern das Guthaben vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an. Die entsprechende Abrechnung erfolgt im monatlichen<br />
Rechnungsabschluss. Übersteigen die Zahlungsansprüche das Guthaben, erfolgt die Begleichung des<br />
Differenzbetrages gemäß Ziffer 5 der Vorderseite. Über ein Guthaben kann auch durch schriftlichen Überweisungsauftrag verfügt<br />
werden.<br />
12. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, ist dies der Bank sofort telefonisch oder<br />
schriftlich bzw. per Telefax anzuzeigen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die telefonische Sperrmeldung nach Entdeckung<br />
des Abhandenkommens an den Sperrannahmedienst (derzeit: 069 66571-333, 24-Stunden-Service) zu übermitteln. Die<br />
Bank ist in diesem Fall berechtigt, unverzüglich die Karte zu sperren. Bis zum Tage des Eingangs der Verlustmeldung haftet<br />
der Karteninhaber bis zu maximal € 50,–. Die für den Inhaber vorgesehene Schadensbegrenzung von € 50,– gilt jedoch nicht,<br />
wenn der Schaden dadurch ermöglicht wurde, dass die PIN auf der abhanden gekommenen Kreditkarte vermerkt oder in<br />
anderer Weise mit ihr verbunden oder vom Karteninhaber Dritten mitgeteilt worden ist. In diesen Fällen trägt der Inhaber alle<br />
Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte entstanden sind. Die Bank ist berechtigt, die Nummern<br />
abhanden gekommener, gesperrter oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten den Vertragsunternehmen bekannt<br />
zu geben. Ein Wiederauffinden der Karte ist der Bank unverzüglich anzuzeigen und diese an die Bank zurückzugeben. Die<br />
Verwendung einer solchen Karte ist unzulässig. Bei missbräuchlichem Einsatz der Karte oder ihrem Abhandenkommen (außer<br />
in den Fällen ihres Verlorengehens) ist von dem Inhaber unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.<br />
13.(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kartenvertrag kann von beiden Parteien jederzeit<br />
ohne Einhaltung einer Frist schriftlich mit Wirkung auch für den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. Der<br />
Karteninhaber hat seine Karte unverzüglich zurückzugeben. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird<br />
mit Zugang der Karte wirksam, bei Kündigung durch den Hauptkarteninhaber ist der Zugang seiner Karte sowie<br />
sämtlicher Partnerkarten bei der Bank maßgeblich. Die Kündigung des Partnerkarteninhabers berührt den<br />
Vertrag mit dem Hauptkarteninhaber nicht. Die Bank hat bei der Ausübung des Kündigungsrechtes auf die<br />
berechtigten Belange des Karteninhabers Rücksicht zu nehmen. Das Herausgabeverlangen der Karte oder<br />
Zusatzkarte durch die Bank gilt <strong>als</strong> Kündigung des Kartenvertrages, soweit kein anderer Grund für das<br />
Herausgabeverlangen angegeben wird. Der weitere Gebrauch ist in diesem Fall unzulässig. Im Falle der<br />
Kündigung oder Untersagung hat der Karteninhaber die Karten unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Ein<br />
Zurückbehaltungsrecht steht ihm in keinem Fall zu. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem<br />
Kartenvertrag sofort fällig. Die Bank behält sich das Recht vor, die Benutzung der Karte oder Zusatzkarten jederzeit<br />
ohne Angabe von Gründen zu untersagen.<br />
(2) Die Bank kann das Darlehen in den Grenzen des § 498 BGB kündigen und den gesamten Schuldsaldo zur<br />
sofortigen Rückzahlung fällig stellen, wenn der Karteninhaber seiner Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten<br />
Mindestbetrages nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht fristgerecht nachkommt.<br />
(3) Das Recht der Kündigung des Kartenvertrages und des Darlehensvertrages aus wichtigen Gründen wird hierdurch<br />
nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben<br />
über seine Vermögenslage gemacht hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage<br />
eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der Bank gefährdet<br />
ist.<br />
14. Zur Verwendung der Karte ist deren Inhaber nur insofern befugt, <strong>als</strong> er nach seinen jeweiligen Einkommens- und<br />
Vermögensverhältnissen sicher in der Lage ist, die durch die Kartenverwendung verursachten Forderungen der Bank vollständig<br />
und fristgemäß zu erfüllen. Änderungen der Anschrift, des Namens, des Arbeitgebers und der sonstigen im <strong>Antrag</strong><br />
gemachten Angaben – insbesondere Bankverbindungen – sind der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für<br />
Änderungen im Lastschriftverfahren. Versäumt der Darlehens- bzw. Karteninhaber eine Mitteilung, ist die Bank berechtigt,<br />
Nachforschungen auf seine Kosten anzustellen.<br />
15. Die Bank kann die Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der Bank VISA-Karte ändern. Änderungen gelten<br />
<strong>als</strong> vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mitteilung die Karte einmalig oder mehrmalig weiterverwendet oder nicht innerhalb<br />
einer Frist von 6 Wochen schriftlich widerspricht. Hierauf wird die Bank den Karteninhaber beim Bekanntmachen der Änderung<br />
besonders hinweisen.<br />
16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies die<br />
Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Bank ist in diesem Fall berechtigt, die unwirksame oder nicht<br />
durchsetzbare Bestimmung durch eine nach billigem Ermessen zutreffende Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen<br />
oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Die getroffene<br />
Bestimmung wird unter den in Ziffer 15 genannten Voraussetzungen Bestandteil dieser Vertragsbestimmungen. Das<br />
Vertragsverhältnis unterliegt dem Deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mönchengladbach.<br />
17. Telefonklausel: Die Bank kann sich zu Informations- und Dispositionszwecken im Rahmen der Bearbeitung dieses<br />
Kontos jederzeit mit dem Kontoinhaber telefonisch in Verbindung setzen.<br />
18. Falls erforderlich, erhalten Sie Ihre Kontounterlagen per Einschreiben mit Rückschein eigenhändig zugestellt. Der<br />
Briefzusteller prüft in unserem Auftrage Ihre Identität anhand Ihres gültigen Personalausweises/Reisepasses.<br />
<strong>Hymer</strong>Card Mitgliedschaftsbedingungen<br />
1. Die <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong> übersendet Ihnen nach Annahme des entsprechenden <strong>Antrag</strong>es die <strong>Hymer</strong>Card. Mitglied kann nur werden, wer Eigentümer<br />
und gleichzeitig Besitzer eines HYMER-Reisemobils oder eines Eriba-Caravans ist. Die <strong>Hymer</strong>Card ist personen- und fahrzeuggebunden.<br />
Für die Benutzung der Karte gelten diese Bedingungen sowie die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen der <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong>.<br />
2. Die <strong>Hymer</strong>Card berechtigt Sie, den <strong>Hymer</strong>Card-Service in Anspruch zunehmen. Die <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong> bedient sich zur Erfüllung dieser Leistungen<br />
der <strong>Hymer</strong>Card Erfüllungsgehilfen, mit denen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, auf die die <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong> aber keinen<br />
Einfluss hat. Die <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong> haftet nicht für irgendwelche Verluste oder Schäden, die durch nicht oder fehlerhaft erbrachte Leistungen von<br />
Erfüllungsgehilfen oder deren Dienstleistern entstanden sein könnten.<br />
3. Die <strong>Hymer</strong>Card ist gültig, solange der Karteninhaber im Besitz des angegebenen <strong>Hymer</strong>-Fahrzeugs ist. Adress- und Fahrzeugdaten-Änderungen<br />
sind unverzüglich mitzuteilen. Der alleinige Besitz der <strong>Hymer</strong>Card berechtigt nicht, Eigentumsansprüche auf das dazugehörende<br />
Fahrzeug zu erheben.<br />
4. Die Karte bleibt Eigentum der <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong>. Die <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong> kann ihre Benutzung mit oder ohne Nennung von Gründen untersagen, wenn<br />
ein wichtiger Grund vorliegt.<br />
Ich/wir willige(n) ein, dass die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> der SCHUFA HOLDING <strong>AG</strong>, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt. Unabhängig<br />
davon wird die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem<br />
Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie(n) ich/wir die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die<br />
Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften.<br />
Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn<br />
ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem<br />
Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das<br />
SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />
Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING <strong>AG</strong>, Verbraucherservice, Postfach 56 40, 30056 Hannover.