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Antrag als PDF - Hymer AG

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<strong>Antrag</strong> auf Ausstellung einer <strong>Hymer</strong>Card/<strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen.<br />

(Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden)<br />

1. <strong>Antrag</strong> <strong>Hymer</strong>Card<br />

Frau Herr Titel<br />

Name Vorname<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Wohnhaft seit Wenn kürzer <strong>als</strong> drei Jahre, bitte frühere Anschrift angeben<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Telefon (Festnetz) tagsüber zu erreichen Mobil<br />

E-Mail<br />

Ich bin damit einverstanden, dass ich per E-Mail über Angebote der Santander Consumer Bank <strong>AG</strong><br />

informiert werde. Dem Empfang kann ich jederzeit per E-Mail unter mailadmin@santander.de ohne<br />

zusätzliche Kosten widersprechen.<br />

Familienstand<br />

Ich wünsche zukünftig den Bezug des<br />

Internet-Newsletters der <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong><br />

Unterhaltspflichtige Kinder/sonstige Personen<br />

ja Anzahl nein<br />

Staatsangehörigkeit ausgeübter Beruf<br />

Arbeitgeber/Firma<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Beschäftigt seit Position<br />

Wenn kürzer <strong>als</strong> drei Jahre, bitte früheren Arbeitgeber angeben<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Monatseinkommen Netto unter € 1.000,- bitte<br />

genauen Betrag angeben<br />

Name der Bank<br />

Ort Kontoverbindung seit<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

Ich verfüge über<br />

andere Karten<br />

Frau Herr Titel<br />

Name Vorname<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

ledig verheiratet verwitwet geschieden getrennt zusammenlebend<br />

Zusatzantrag für die Ausstellung der <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Beschäftigt seit Position<br />

selbstständig Rentner<br />

Der Rechnungsausgleich erfolgt mittels Lastschrift von dem unter Punkt 3. angegebenen Konto. Ich ermächtige die Santander<br />

Consumer Bank <strong>AG</strong> widerruflich, den jeweiligen Teilbetrag in Höhe von 5% des Gesamtrechnungsbetrages gem. Rechnungsabschluss,<br />

min. 25,-€, 10 Tage nach dem jeweiligen Rechnungsdatum von dem unter Punkt 3. angegebenen Konto einzuziehen. Für ausreichende<br />

Deckung werde ich Sorge tragen. Im Falle der Zahlung von Teilbeträgen gilt zur Zeit der Zinssatz 11,26% und der anfängliche effektive<br />

Jahreszins 11,90% (Änderungen vorbehalten gemäß Ziffer 8 der derzeitigen umseitigen Vertragsbedingungen); der Verfügungs- und<br />

Kreditrahmen beträgt 1600,-€ (auf Wunsch auch mehr möglich, Bonität vorausgesetzt).<br />

❏ Ich wünsche vorerst die monatliche Abbuchung des Gesamtrechnungsbetrages gem. Rechnungsabschluss (ohne<br />

Zinsberechnung). Die Zahlungsweise kann ich jederzeit in Teilzahlungen umstellen. In diesem Fall gelten die oben genannten Teilzahlungsbedingungen.<br />

,<br />

Ich beantrage hiermit erstm<strong>als</strong> die <strong>Hymer</strong>Card<br />

* Die <strong>Hymer</strong>Card habe ich bereits. Meine <strong>Hymer</strong>Card-Nr. lautet:<br />

Angaben zum<br />

aktuellen Fahrzeug:<br />

Ich habe bereits früher<br />

folgendes Reisemobil/<br />

folgenden Caravan<br />

gefahren:<br />

6. Erklärungen /Datenverarbeitung/Schufa<br />

Allgemeine Erklärungen: Ich beantrage die Ausstellung einer VISA-Karte der Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> auf meinen in Feld 1 angegebenen<br />

Namen. Solange ich Halter eines <strong>Hymer</strong> Fahrzeuges bin, wird die Karte von den Jahresgebühren befreit (sonst beträgt die Jahresgebühr<br />

12,- € pro Jahr bis zum Ablauf der Kartengültigkeit). Ich/wir beantrage(n) die Ausstellung einer Zusatzkarte auf den im Feld 4<br />

angegebenen Namen und übernehme(n) die gesamtschuldnerische Haftung für alle Rechnungsbeträge, die durch diese Zusatzkarte verursacht<br />

werden. Die ersten zwei Zusatzkarten erhalte(n) ich/wir kostenlos, jede weitere zu einem Preis von 6,- € pro Jahr. Zugleich ermächtige<br />

ich die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong>, die für die Ausstellung und Benutzung der Karte erforderlichen banküblichen Auskünfte bei<br />

meiner Bank oder Kreditkartengesellschaft (Punkt 3.), die ich hiermit zur Auskunftserteilung an die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> ermächtige,<br />

einzuholen.<br />

Datenverarbeitung: Ich/Wir willige(n) ein, dass ATOS Worldline Processing GmbH, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt a. M.,<br />

oder ein anderes Dienstleistungsunternehmen, das mit dem Kreditkartenprocessing betraut wurde, alle für die Beantragung<br />

und Aufnahme des Vertrages benötigten Daten zur Verarbeitung erhält.<br />

Schufa: Der Karteninhaber willigt nach Maßgabe der umseitig abgedruckten SCHUFA-Klausel darin ein, dass<br />

die Bank Daten des Kreditkartenvertrages an die zuständige SCHUFA-Gesellschaft übermittelt. Wegen der<br />

Einzelheiten wird auf den umseitig abgedruckten Text Bezug genommen.<br />

7. Widerrufsbelehrung<br />

Der Karteninhaber kann seine Vertragserklärung ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen in<br />

Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bank<br />

den Kartenantrag angenommen hat, sowie dem Karteninhaber eine Vertragsurkunde, den schriftlichen<br />

Kartenantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Kartenantrages mit den jeweils<br />

darin enthaltenen gesetzlichen Informationspflichten zur Verfügung gestellt hat und der<br />

Karteninhaber von der Annahme des Kartenantrages Kenntnis erhalten hat. Zur Fristwahrung<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Santander<br />

Consumer Bank <strong>AG</strong>, Kaiserstraße 74, 41052 Mönchengladbach, Telefax: 0180 / 55 56 121 (12 Ct./Min.<br />

aus dem Festnetz der Dt. Telekom); e-mail: Karteninhaberservice@santander.de. Im Falle des<br />

Widerrufs ist der bestehende Sollsaldo zurück zu gewähren und sind gezogene Nutzungen (z. B.<br />

Wertersatz) herauszugeben. Der Wertersatz berechnet sich nach der im Vertrag bestimmten<br />

Gegenleistung, es sei denn, der Karteninhaber kann nachweisen, dass der Gebrauchsvorteil des<br />

Darlehens niedriger war. Der Karteninhaber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen<br />

nach Abgabe seiner Widerrufserklärung seine Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen erfüllt.<br />

Ihre Santander Consumer Bank <strong>AG</strong><br />

8. Angaben nach § 8 Geldwäschegesetz (GWG)<br />

Erforderliche Angabe nach § 8 GWG: Ich handele für eigene Rechnung. Mir ist bekannt, dass die<br />

Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> nur Konten führt, die der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse führt.<br />

Ich/Wir erkennen die umseitigen Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der <strong>Hymer</strong>Card/<strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

durch meine/unsere Unterschrift an<br />

Ort Datum<br />

Unterschrift des Hauptkartenantragstellers<br />

Unterschrift des Zusatzkartenantragstellers<br />

Legitimationsprüfung wird vom <strong>Hymer</strong>-Partner bzw. von der Bank ausgefüllt<br />

VISA Hauptkarten-<strong>Antrag</strong>steller: Personalausweis-/Reisepass-Nummer<br />

Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

VISA Zusatzkarten-<strong>Antrag</strong>steller Personalausweis-/Reisepass-Nummer<br />

Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

Firmenstempel und Unterschrift des Händlers/der Bank<br />

Genehmigter Kreditrahmen<br />

VISA-Karten-Nummer<br />

<strong>Hymer</strong>-Reisemobil-Typ/Eriba-Caravan-Typ<br />

Gekauft bei Händler/Ort<br />

Gekauft <strong>als</strong><br />

Serien-Nr.: (6- oder 8-stellige <strong>Hymer</strong>-Aufbau-Nr.)<br />

Fahrzeug-Ident-Nr.: (17-stellig)<br />

Tag der Erstzulassung amtliches Kennzeichen<br />

✗<br />

Marke<br />

Modell<br />

Datum Unterschrift<br />

Neuwagen Gebrauchtwagen<br />

* Ihre blaue <strong>Hymer</strong>Card/VISA bleibt bei einem Fahrzeugwechsel weiterhin gültig!<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA wird von der Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> ausgegeben. Voraussetzung ist, dass der Hauptkarteninhaber seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands hat, die Bedingungen der<br />

<strong>Hymer</strong>Card-Mitgliedschaft erfüllt und eine <strong>Hymer</strong>Card besitzt oder mit diesem <strong>Antrag</strong> neu beantragt.<br />

2. Meine beruflichen Angaben<br />

3. Meine persönliche Bankverbindung<br />

4. Zusatzkarte (nur in Verbindung mit einer Hauptkarte)<br />

5. Rückzahlung/Zinssätze sowie Verfügungsrahmen<br />

€ 1.000-2.000 € 2.000-3.000 € 3.000-4.000 über € 4.000<br />

ec-/Maestro Amex Diners MasterCard VISA<br />

✗<br />

✗<br />

✗<br />

Santander Consumer Bank, Kontonummer HYMER Kundennummer<br />

1 0


Allgemeine Bedingungen zum Fernabsatzgesetz<br />

Der Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Bankgeschäften aller Art, mit Ausnahme des Investmentgeschäftes<br />

im Sinne des §1 Abs. 1 Ziffer 6 des Gesetzes über das Kreditwesen.<br />

Der Vertrag kommt durch Angebot des Kunden und durch Annahme der Bank zu Stande. Die Vertragsanbahnung sowie der<br />

Vertragsabschluss unterliegen deutschem Recht. Vertragssprache ist Deutsch.<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten<br />

Banken anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband<br />

deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin, zu richten.<br />

Angaben zum Anbieter<br />

Die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong>, Kaiserstraße 74, 41061 Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 1747)<br />

wird vertreten durch den Vorstand; dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Andreas Finkenberg. Das zuständige<br />

Aufsichtsamt ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Umsatzsteuer-ID-Nr. der Santander Consumer<br />

Bank <strong>AG</strong> lautet DE 120492390. Soweit nicht anders angegeben sind Entgelte aus Finanzdienstleistungen umsatzsteuerfrei.<br />

Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

1. Nach Annahme des <strong>Antrag</strong>es übersendet die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong>, Mönchengladbach (nachfolgend Bank<br />

genannt), eine auf den Namen des <strong>Antrag</strong>stellers (Karteninhabers) ausgestellte VISA-Karte (Karte) an die im <strong>Antrag</strong> angegebene<br />

Anschrift. Die Karte ist sofort nach Erhalt vom Karteninhaber zu unterzeichnen.<br />

2. Die Karte ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bank. Sie ist sorgfältig aufzubewahren. Die Karte ist jeweils bis<br />

zum aufgedruckten Datum gültig. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erhält der Karteninhaber eine neue Karte.<br />

3. Die Karte berechtigt den Inhaber weltweit zum bargeldlosen Erwerb von Waren und Leistungen bei VISA-<br />

Vertragsunternehmen. Ferner zu Bargeldabhebungen bei angeschlossenen Gesellschaften sowie zur Teilnahme an anderen<br />

Dienstleistungsprogrammen, die von der Bank ausdrücklich für den Inhaber vermittelt oder angeboten werden. Andere<br />

Nutzungen sind nicht zulässig. Der Karteninhaber unterzeichnet lediglich einen vom Vertragsunternehmen unter Versendung<br />

der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem<br />

Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen. Im Einzelfall kann das Vertragsunternehmen oder die angeschlossene<br />

Bank verpflichtet sein, vor Akzeptanz der Karte die Genehmigung der Bank einzuholen. Für die Bargeldabhebung<br />

mit Hilfe der Karte ist die zusätzliche Eingabe der persönlichen Geheimzahl des Karteninhabers (PIN) erforderlich. Diese ist<br />

streng geheim zu halten. Die Bank weist darauf hin, dass jede Person, die im Besitz der Karte ist und die PIN kennt, zu Lasten<br />

des Kartenkontos Bargeldabhebungen bei den dem VISA-System angeschlossenen Geldautomaten tätigen kann. Hieraus entstehende<br />

Schäden sind von den Parteien nach Maßgabe der in Ziffer 12 dieser Bedingungen getroffenen Schadensregelung<br />

zu tragen. Im Falle von Bargeldauszahlungen bei Banken ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.<br />

4. Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, für seine Rechnung Forderungen der Vertragsunternehmen zu erfüllen, die er unter<br />

Verwendung der Karte begründet hat. Er ist verpflichtet, der Bank alle Leistungen zu erstatten, die diese unmittelbar oder<br />

über Dritte zur Erfüllung, wie dargestellt, erbracht hat. Der Karteninhaber ist darüber hinaus verpflichtet, der Bank alle sonstigen<br />

durch die Kartennutzung entstehenden Aufwendungen zu erstatten. Ein Widerruf dieser Ermächtigung in Einzelfällen<br />

oder insgesamt ist ausgeschlossen.<br />

5. Für Leistungen der Vertragsunternehmen und der dem VISA-System angeschlossenen Banken oder anderen von der Bank<br />

vermittelten und angebotenen Dienstleistungen haftet die Bank nicht, insbesondere nicht für Mängel der erworbenen Waren<br />

oder Dienstleistungen oder Leistungsstörungen im Vertragsverhältnis des Karteninhabers zum Vertragsunternehmen. Solche<br />

Beanstandungen muss der Karteninhaber mit dem Vertragsunternehmen unmittelbar regeln; sie berühren nicht seine<br />

Verpflichtung zu den Erstattungszahlungen an die Bank. Unzulässig ist es, für bargeldlose Geschäfte, die unter Verwendung<br />

der Karte geschlossen wurden, Rückvergütungen in bar oder auch durch Überweisungen vorzunehmen oder vornehmen zu<br />

lassen. Rückabwicklungen von Geschäften sind grundsätzlich nur durch Verwendung von VISA-Gutschriftsbelegen vorzunehmen.<br />

Bei der Rücksendung von Waren ist die Rückerstattung ebenfalls ausschließlich durch einen VISA-Gutschriftsbeleg<br />

zu regeln. Sofern in zwei aufeinander folgenden Saldenmitteilungen keine Gutschrift auf dem Kartenkonto erfolgt ist, hat der<br />

Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftsbeleges vorzulegen. Die Bank haftet auch nicht, wenn ein Vertragsunternehmen,<br />

gleich aus welchen Gründen, die Karte nicht akzeptiert oder ein Vertragsunternehmen die Genehmigung der<br />

Bank nach Punkt 3. nicht einholen kann. In Hinblick auf die nicht erfolgte Einholung der Bankgenehmigung gilt dies jedoch<br />

nur, wenn das Vertragsunternehmen oder die Bank diese Verhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt<br />

haben. Die Bank übernimmt keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Geldautomaten. Die Bank<br />

weist darauf hin, dass der Einsatz der Karte am Geldautomaten ausgeschlossen sein kann, wenn die PIN dreimal hintereinander<br />

f<strong>als</strong>ch eingegeben worden ist. Die Bank haftet bei einer schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen der von ihr angebotenen<br />

Dienstleistungsprogramme sowie bei Fehlern in der Abrechnung. Bei von ihr vermittelten Dienstleistungsprogrammen<br />

beschränkt sich ihre Verantwortlichkeit auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des das<br />

Dienstleistungsprogramm anbietenden Dritten. Bei Vertragsunternehmen und dem VISA-System angeschlossenen Banken<br />

beschränkt sich ihre Verantwortlichkeit auf die sorgfältige Unterweisung. Die Bank ist jedoch verpflichtet, dem Karteninhaber<br />

auf Verlangen etwa bestehende Ansprüche gegen Dritte abzutreten. Im Übrigen ersetzt die Bank dem Karteninhaber einen<br />

etwaigen Schaden nur, soweit dieser durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Tun oder Unterlassen<br />

von Mitarbeitern der Bank verursacht wurde.<br />

6. Wird eine Zusatzkarte ausgegeben, so wird der Vertrag mit Haupt- und Zusatzkarteninhabern gemeinsam und einheitlich<br />

abgeschlossen. Haupt- und Zusatzkarteninhaber haften für die Verbindlichkeiten aus der Verwendung der Zusatzkarte <strong>als</strong><br />

Gesamtschuldner. Die Abwicklung der mit der Zusatzkarte getätigten Umsätze erfolgt über das Kartenkonto des<br />

Hauptkarteninhabers. Mit Unterzeichnung des <strong>Antrag</strong>es für eine Zusatzkarte erteilt der <strong>Antrag</strong>steller der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber<br />

Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen.<br />

Die Erteilung der gemeinsamen Rechnungen erfolgt ausschließlich an den Hauptkarteninhaber. Der Inhaber<br />

einer Zusatzkarte kann für sich allein das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte jederzeit dadurch beenden, dass er seine<br />

Zusatzkarte an die Bank zurückgibt. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses über die Zusatzkarte durch den<br />

Hauptkarteninhaber wird erst mit Rückgabe der Zusatzkarte wirksam. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen<br />

ergreifen, um Verfügungen mit der Zusatzkarte nach einer schriftlichen Erklärung der Kündigung zu unterbinden.<br />

7. Die der Bank gegen den Karteninhaber zustehenden Zahlungsansprüche und die vom Karteninhaber an die Bank geleisteten<br />

Zahlungen werden auf dem Kartenkonto in laufende Rechnung eingestellt. Die Bank erteilt monatlich einen<br />

Rechnungsabschluss, sofern Kartenumsätze angefallen sind. Etwaige Beanstandungen durch den Karteninhaber sind<br />

innerhalb von 6 Wochen ab dem Tag der Ausstellung des Rechnungsabschlusses an die Bank abzusenden. Stillschweigen des<br />

Karteninhabers gilt <strong>als</strong> Genehmigung. Die Bank wird bei Rechnungsabschlüssen und sonstigen Abrechnungen auf die Folgen<br />

der Unterlassung rechtzeitiger Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Karteninhabers bei begründeten<br />

Einwendungen nach Fristablauf bleiben durch die vorstehende Abschlussregelung unberührt.<br />

8. Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, getätigte Kreditkartenumsätze nach Erstellung des Rechnungsabschlusses - sofern<br />

gemäß Ziffer 5 der Vorderseite des Kartenantrages gewünscht - vollständig per Lastschrift von seinem hierfür auf der Vorderseite<br />

des Kartenantrages benannten Konto einzuziehen. Er verpflichtet sich, für ausreichende Deckung auf seinem Konto Sorge zu tragen.Wird<br />

der Saldo gemäß Rechnungsabschluss vollständig ausgeglichen, berechnet die Bank keine Zinsen. Erfolgt die Rückgabe<br />

der ausgestellten Lastschrift, ist die Bank berechtigt, ab dem Datum des Rechnungsabschlusses Zinsen in Höhe des zum Zeitpunkt<br />

der Rückgabe der Lastschrift gütligen Soll-Zinssatzes zu berechnen. Auf alle weiteren Posten wird bis zum Ausgleich des<br />

Rechnungsabschlusses ebenfalls der vorgenannte Soll-Zinssatz berechnet. Dem Karteninhaber steht der Nachweis eines wesentlich<br />

geringeren Schadens der Bank offen. Der Soll-Zinssatz ist gemäß PANGV im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank<br />

bekanntgegeben. Er kann darüber hinaus jederzeit telefonisch abgefragt werden. Die Bank ist im Falle der Lastschriftrückgabe<br />

berechtigt, die weitere Benutzung der Karte bis zur Begleichung des Lastschriftbetrages zu untersagen.<br />

9.(1) Die Bank räumt dem Hauptkarteninhaber - sofern gemäß Ziffer 5 der Vorderseite nicht die Abbuchung des<br />

Gesamtbetrages gewünscht - einen Darlehensrahmen auf dem Kartenkonto für den Ausgleich des Rechnungsabschlusses ein<br />

und erteilt über den auf dem Kartenkonto in Anspruch genommenen Darlehensbetrag und die der Bank gegen den<br />

Karteninhaber zustehenden Zahlungsansprüche einen monatlichen Rechnungsabschluss. Nimmt der Hauptkarteninhaber den<br />

ihm von der Bank eingeräumten Darlehensrahmen für den Ausgleich des Rechnungsabschlusses in Anspruch, ist er verpflichtet,<br />

das ihm innerhalb des Darlehensrahmens gewährte Darlehen in monatlichen Teilbeträgen in Höhe von mindestens<br />

5 % des Saldos des jeweiligen Rechnungsabschlusses, mindestens in Höhe von € 25,- zu tilgen. Beträgt<br />

der Saldo des Rechnungsabschlusses weniger <strong>als</strong> € 25,-, ist eine Darlehensgewährung ausgeschlossen. Der<br />

Hauptkarteninhaber ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, den bestehenden Sollsaldo jederzeit vollständig<br />

oder teilweise zu tilgen.<br />

(2) Der Hauptkarteninhaber hat für die Inanspruchnahme des Darlehens Zinsen in Höhe des von der Bank unter<br />

Berücksichtigung der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt im Rahmen des § 315 BGB festgelegten Zinssatzes zu entrichten.<br />

Die Höhe des jeweiligen Zinssatzes ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Die Bank ist<br />

berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu erhöhen oder zu ermäßigen und wird dies dem<br />

Karteninhaber schriftlich mitteilen. Die Darlehenszinsen werden ab Datum des Rechnungsabschlusses von dem jeweils offenstehenden<br />

Gesamtsaldo berechnet. Weiterhin werden auf Belastungen, die nach dem Datum des Rechnungsabschlusses<br />

eingehen, Darlehenszinsen ab Buchungsdatum der Belastung bis zum Datum des nachfolgenden Rechnungsabschlusses<br />

berechnet. Die fälligen Zinsen werden in dem nächsten Rechnungsabschluss ausgewiesen.<br />

(3) Unterbleibt die Zahlung des Mindestbetrages oder kann der Einzug des Mindestbetrages nicht erfolgen, wird dieser dem<br />

aus dem nächstfolgenden Rechnungsabschluss ersichtlichen Mindestbetrag hinzugerechnet. Die Bank kann die Nutzung der<br />

Schufa-Klausel zu Kreditkartenanträgen<br />

Karte mit sofortiger Wirkung bis zur Zahlung des Mindestbetrages untersagen, wenn der Karteninhaber mit der Zahlung des<br />

Mindestbetrages im Rückstand ist.<br />

(4) Eine Belastung von Darlehenszinsen erfolgt nicht, wenn im ersten Monat und in den Folgemonaten jeweils der im<br />

Rechnungsabschluss ausgewiesene Rechnungsbetrag bis zum nächsten Rechnungsabschluss vollständig ausgeglichen wird.<br />

Dies ist der Fall, wenn der Rechnungsbetrag gemäß Rechnungsabschluss des Vormonats vor Erstellung des nächsten<br />

Rechnungsabschlusses auf dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben wurde.<br />

10. Für den Bargeldservice, für die Nutzung der Karte im Ausland sowie für sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit<br />

der Karte erbracht werden, berechnet die Bank angemessene Entgelte. Die Höhe der jeweiligen Entgelte ergeben sich aus<br />

dem jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Auf Wunsch wird dieses<br />

zugesendet. Der Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen beträgt € 300,– pro Tag, im Ausland der entsprechende Betrag<br />

in der Landeswährung. Soweit Bargeldauszahlungen durch ein vorhandenes Guthaben auf dem VISA-Konto gedeckt sind, steht<br />

dem Karteninhaber zusätzlich das gesamte Guthaben zur Verfügung.<br />

11. Der Karteninhaber verpflichtet sich, den ihm gewährten persönlichen Darlehensrahmen einzuhalten. Die Höhe des<br />

persönlichen Darlehensrahmens sowie eventuelle Änderungen werden dem Karteninhaber schriftlich, erstm<strong>als</strong> mit Übersendung<br />

der PIN-Nr., mitgeteilt. Der Darlehensrahmen steht dem Haupt- und gegebenenfalls dem Zusatzkarteninhaber gemeinschaftlich<br />

zu.Verfügungen sind nur innerhalb des mitgeteilten Rahmens zulässig. Überschreitet der Karteninhaber diesen persönlichen<br />

Darlehensrahmen, kann die Bank den Betrag, der über die Darlehensrahmen-Grenze hinausgeht, einfordern. Er ist<br />

dann sofort auszugleichen. Die Bank ist in diesem Fall auch berechtigt, die weitere Benutzung der Karte bis zum Ausgleich<br />

des Differenzbetrages zu untersagen oder erforderliche Genehmigungen – bei Verwendung der Karte - im Einzelfall zu verweigern.<br />

Die Einzahlung von Guthaben hat ausschließlich auf das von der Bank schriftlich benannte Verrechnungskonto unter<br />

Angabe der Kartennummer zu erfolgen. Die in das Kartenkonto eingestellten Zahlungsansprüche der Bank gegen den<br />

Karteninhaber mindern das Guthaben vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an. Die entsprechende Abrechnung erfolgt im monatlichen<br />

Rechnungsabschluss. Übersteigen die Zahlungsansprüche das Guthaben, erfolgt die Begleichung des<br />

Differenzbetrages gemäß Ziffer 5 der Vorderseite. Über ein Guthaben kann auch durch schriftlichen Überweisungsauftrag verfügt<br />

werden.<br />

12. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, ist dies der Bank sofort telefonisch oder<br />

schriftlich bzw. per Telefax anzuzeigen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die telefonische Sperrmeldung nach Entdeckung<br />

des Abhandenkommens an den Sperrannahmedienst (derzeit: 069 66571-333, 24-Stunden-Service) zu übermitteln. Die<br />

Bank ist in diesem Fall berechtigt, unverzüglich die Karte zu sperren. Bis zum Tage des Eingangs der Verlustmeldung haftet<br />

der Karteninhaber bis zu maximal € 50,–. Die für den Inhaber vorgesehene Schadensbegrenzung von € 50,– gilt jedoch nicht,<br />

wenn der Schaden dadurch ermöglicht wurde, dass die PIN auf der abhanden gekommenen Kreditkarte vermerkt oder in<br />

anderer Weise mit ihr verbunden oder vom Karteninhaber Dritten mitgeteilt worden ist. In diesen Fällen trägt der Inhaber alle<br />

Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte entstanden sind. Die Bank ist berechtigt, die Nummern<br />

abhanden gekommener, gesperrter oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten den Vertragsunternehmen bekannt<br />

zu geben. Ein Wiederauffinden der Karte ist der Bank unverzüglich anzuzeigen und diese an die Bank zurückzugeben. Die<br />

Verwendung einer solchen Karte ist unzulässig. Bei missbräuchlichem Einsatz der Karte oder ihrem Abhandenkommen (außer<br />

in den Fällen ihres Verlorengehens) ist von dem Inhaber unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.<br />

13.(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kartenvertrag kann von beiden Parteien jederzeit<br />

ohne Einhaltung einer Frist schriftlich mit Wirkung auch für den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. Der<br />

Karteninhaber hat seine Karte unverzüglich zurückzugeben. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird<br />

mit Zugang der Karte wirksam, bei Kündigung durch den Hauptkarteninhaber ist der Zugang seiner Karte sowie<br />

sämtlicher Partnerkarten bei der Bank maßgeblich. Die Kündigung des Partnerkarteninhabers berührt den<br />

Vertrag mit dem Hauptkarteninhaber nicht. Die Bank hat bei der Ausübung des Kündigungsrechtes auf die<br />

berechtigten Belange des Karteninhabers Rücksicht zu nehmen. Das Herausgabeverlangen der Karte oder<br />

Zusatzkarte durch die Bank gilt <strong>als</strong> Kündigung des Kartenvertrages, soweit kein anderer Grund für das<br />

Herausgabeverlangen angegeben wird. Der weitere Gebrauch ist in diesem Fall unzulässig. Im Falle der<br />

Kündigung oder Untersagung hat der Karteninhaber die Karten unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Ein<br />

Zurückbehaltungsrecht steht ihm in keinem Fall zu. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem<br />

Kartenvertrag sofort fällig. Die Bank behält sich das Recht vor, die Benutzung der Karte oder Zusatzkarten jederzeit<br />

ohne Angabe von Gründen zu untersagen.<br />

(2) Die Bank kann das Darlehen in den Grenzen des § 498 BGB kündigen und den gesamten Schuldsaldo zur<br />

sofortigen Rückzahlung fällig stellen, wenn der Karteninhaber seiner Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten<br />

Mindestbetrages nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht fristgerecht nachkommt.<br />

(3) Das Recht der Kündigung des Kartenvertrages und des Darlehensvertrages aus wichtigen Gründen wird hierdurch<br />

nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben<br />

über seine Vermögenslage gemacht hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage<br />

eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der Bank gefährdet<br />

ist.<br />

14. Zur Verwendung der Karte ist deren Inhaber nur insofern befugt, <strong>als</strong> er nach seinen jeweiligen Einkommens- und<br />

Vermögensverhältnissen sicher in der Lage ist, die durch die Kartenverwendung verursachten Forderungen der Bank vollständig<br />

und fristgemäß zu erfüllen. Änderungen der Anschrift, des Namens, des Arbeitgebers und der sonstigen im <strong>Antrag</strong><br />

gemachten Angaben – insbesondere Bankverbindungen – sind der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für<br />

Änderungen im Lastschriftverfahren. Versäumt der Darlehens- bzw. Karteninhaber eine Mitteilung, ist die Bank berechtigt,<br />

Nachforschungen auf seine Kosten anzustellen.<br />

15. Die Bank kann die Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der Bank VISA-Karte ändern. Änderungen gelten<br />

<strong>als</strong> vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mitteilung die Karte einmalig oder mehrmalig weiterverwendet oder nicht innerhalb<br />

einer Frist von 6 Wochen schriftlich widerspricht. Hierauf wird die Bank den Karteninhaber beim Bekanntmachen der Änderung<br />

besonders hinweisen.<br />

16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies die<br />

Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Bank ist in diesem Fall berechtigt, die unwirksame oder nicht<br />

durchsetzbare Bestimmung durch eine nach billigem Ermessen zutreffende Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen<br />

oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Die getroffene<br />

Bestimmung wird unter den in Ziffer 15 genannten Voraussetzungen Bestandteil dieser Vertragsbestimmungen. Das<br />

Vertragsverhältnis unterliegt dem Deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mönchengladbach.<br />

17. Telefonklausel: Die Bank kann sich zu Informations- und Dispositionszwecken im Rahmen der Bearbeitung dieses<br />

Kontos jederzeit mit dem Kontoinhaber telefonisch in Verbindung setzen.<br />

18. Falls erforderlich, erhalten Sie Ihre Kontounterlagen per Einschreiben mit Rückschein eigenhändig zugestellt. Der<br />

Briefzusteller prüft in unserem Auftrage Ihre Identität anhand Ihres gültigen Personalausweises/Reisepasses.<br />

<strong>Hymer</strong>Card Mitgliedschaftsbedingungen<br />

1. Die <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong> übersendet Ihnen nach Annahme des entsprechenden <strong>Antrag</strong>es die <strong>Hymer</strong>Card. Mitglied kann nur werden, wer Eigentümer<br />

und gleichzeitig Besitzer eines HYMER-Reisemobils oder eines Eriba-Caravans ist. Die <strong>Hymer</strong>Card ist personen- und fahrzeuggebunden.<br />

Für die Benutzung der Karte gelten diese Bedingungen sowie die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen der <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong>.<br />

2. Die <strong>Hymer</strong>Card berechtigt Sie, den <strong>Hymer</strong>Card-Service in Anspruch zunehmen. Die <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong> bedient sich zur Erfüllung dieser Leistungen<br />

der <strong>Hymer</strong>Card Erfüllungsgehilfen, mit denen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, auf die die <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong> aber keinen<br />

Einfluss hat. Die <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong> haftet nicht für irgendwelche Verluste oder Schäden, die durch nicht oder fehlerhaft erbrachte Leistungen von<br />

Erfüllungsgehilfen oder deren Dienstleistern entstanden sein könnten.<br />

3. Die <strong>Hymer</strong>Card ist gültig, solange der Karteninhaber im Besitz des angegebenen <strong>Hymer</strong>-Fahrzeugs ist. Adress- und Fahrzeugdaten-Änderungen<br />

sind unverzüglich mitzuteilen. Der alleinige Besitz der <strong>Hymer</strong>Card berechtigt nicht, Eigentumsansprüche auf das dazugehörende<br />

Fahrzeug zu erheben.<br />

4. Die Karte bleibt Eigentum der <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong>. Die <strong>Hymer</strong> <strong>AG</strong> kann ihre Benutzung mit oder ohne Nennung von Gründen untersagen, wenn<br />

ein wichtiger Grund vorliegt.<br />

Ich/wir willige(n) ein, dass die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> der SCHUFA HOLDING <strong>AG</strong>, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt. Unabhängig<br />

davon wird die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem<br />

Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie(n) ich/wir die Santander Consumer Bank <strong>AG</strong> zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die<br />

Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften.<br />

Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn<br />

ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem<br />

Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das<br />

SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />

Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING <strong>AG</strong>, Verbraucherservice, Postfach 56 40, 30056 Hannover.

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