ISEK 2012 Endbericht - Stadt Salzgitter
ISEK 2012 Endbericht - Stadt Salzgitter
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Integriertes <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept <strong>Salzgitter</strong>: Schwerpunkträume der <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Entwicklungspotenziale und Erhalt als städtebauliches Denkmal<br />
Trotz der demografischen Entwicklung verfügen die Ost- und Westsiedlung über viele Qualitäten:<br />
ein harmonisches Siedlungsbild, großzügige Freiflächen, zusammenhängende Grünbereiche, eine<br />
verkehrsgünstige Lage und ein großes Maß an Bürgerengagement. Die nach dem <strong>ISEK</strong> 2004 als<br />
Investitionsvorranggebiet 3 festgelegte Ost- und Westsiedlung steht mit den Bemühungen einer<br />
Stabilisierung noch am Anfang.<br />
Erste Effekte aus der Umsetzung der Fördermaßnahme „Soziale <strong>Stadt</strong>“ sind zwar bereits feststellbar,<br />
doch besonders der Handlungsbedarf zur Anpassung des Wohnungsbestandes an die demografische<br />
Situation ist noch als erheblich zu bezeichnen.<br />
Insgesamt besitzt das Quartier wegen der Grundausstattung mit Einrichtungen der sozialen, kulturellen<br />
und Bildungsinfrastruktur gute Voraussetzungen für den Erhalt und die Weiterentwicklung<br />
als Wohnstandort. Wohnungsnahe Dienstleistungen sollen die bereits vorhandenen Angebote ergänzen.<br />
Langfristig erscheint ohne den Rückbau von Wohnungen und Gebäuden aufgrund der anhaltenden<br />
demografischen Entwicklung eine Konsolidierung des Wohnungsmarktes, eine Anpassung an<br />
die nachgefragten Bedarfe und eine qualitative Aufwertung des Bestandes unwahrscheinlich. Die<br />
Rückbauflächen bieten aufgrund der gut ausgebauten technischen und verkehrlichen Infrastruktur<br />
gute Potenziale für Neubauvorhaben für Familien, aber auch für andere Zielgruppen wie Ältere und<br />
Behinderte bzw. für Neubauten auf einem hohen energetischen Standard. Dadurch kann sich das<br />
Quartier ein besonderes Image und Alleinstellungsmerkmal verschaffen.<br />
Die Ost- und Westsiedlung wurde als Baudenkmal am 23. März 1993 in der Liste „Gruppe baulicher<br />
Anlagen“ inventarisiert. Die Unterschutzstellung erfolgte durch das damalige Institut für<br />
Denkmalpflege als zusammenhängende städtebauliche Anlage aufgrund der erhaltenswerten<br />
Siedlungsstrukturen, zahlreicher historischer Gestaltungselemente und der Entstehungshistorie als<br />
Arbeitersiedlung im Zusammenhang mit der Industriekultur von <strong>Salzgitter</strong> [Abb. 23].<br />
Als erhaltenswert werden entsprechend der denkmalpflegerischen Zielsetzung städtebauliche besonders<br />
wirksame Freiraumstrukturen definiert, wozu insbesondere die Straßenräume sowie die<br />
stark durchgrünten Blockinnenbereiche der Siedlungen zählen. Grundsätzliches Ziel ist der Erhalt<br />
der Siedlung als Gesamtensemble, wobei dies in entscheidendem Maße davon abhängig ist, ob es<br />
gelingt den zunehmenden Leerstand zu beseitigen und die Wohnungsunternehmen zu nachhaltigen<br />
Investitionen in den Gebäudebestand zu motivieren.<br />
Rechtliche Folgen des Rückbaus von Gebäuden bzw. –teilen sind für die <strong>Stadt</strong> unter Verweis auf<br />
das <strong>Stadt</strong>umbaurecht und zahlreiche Urteile zu Gunsten des Rückbaus nicht zu erwarten. Planungssicherheit<br />
für den Rückbau ist durch Transparenz und Kommunikation der Planung mit den<br />
Wohnungsunternehmen erreichbar.<br />
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