ISEK 2012 Endbericht - Stadt Salzgitter
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Integriertes <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept <strong>Salzgitter</strong>: Rahmenbedingungen und Leitziel<br />
In den für diese Programmkomponente in Frage kommenden Schwerpunkträumen City in SZ-<br />
Lebenstedt und Altstadt in SZ-Bad sind bereits in der Vergangenheit Städtebauförderungsmittel<br />
eingesetzt worden (siehe auch Kapitel 2.2). Nur mit Begründung neuer Förderziele und Darstellung<br />
von geänderten Rahmenbedingungen ist eine Programmanmeldung möglich. Die im Einzelhandelskonzept<br />
beschriebenen Defizite und Maßnahmenvorschläge sind dafür heranzuziehen.<br />
Städtebauförderung: Kleinere Städte und Gemeinden<br />
Das Programm richtet sich unter anderem an großflächige Gemeinden mit mehreren zugehörigen<br />
Ortsteilen. Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Entwicklung der Zentren in ländlichen, von Abwanderung<br />
geprägten Räumen. Dabei geht es um die dauerhafte Sicherung der Daseinsvorsorge<br />
auf hohem Niveau für die gesamte Region und eine Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur<br />
an die veränderte Nachfrage. Voraussetzung für die Förderung ist die Erstellung eines interkommunalen<br />
bzw. mit mehreren Ortsteilen abgestimmten, integrierten Entwicklungskonzeptes oder<br />
einer entsprechenden Entwicklungsstrategie.<br />
Die Programmkomponente ist für die städtischen Gebiete in <strong>Salzgitter</strong> eingeschränkt bzw. nicht<br />
einsetzbar und wird daher in diesem Konzept nicht weiter verfolgt.<br />
KfW-Programm: Energetische <strong>Stadt</strong>sanierung<br />
Trotz der in Deutschland erreichten Erfolge bei der Reduzierung des Energieverbrauchs und klimaschädlicher<br />
Emissionen sind die weltweiten Auswirkungen auf eine Verlangsamung des anthropogen<br />
verursachten Klimawandels seit der Klimarahmenkonvention von Rio 1992 bzw. der 3. Klimakonferenz<br />
von Kyoto 1997 bisher leider nur gering. Die Bundesregierung hat daher die Zielsetzungen<br />
für die Verringerung des Energieverbrauchs bis 2020 und bis 2050 nochmals deutlich erhöht.<br />
Standen bisher eher die Industrie, die Energieerzeuger und Wohnungseigentümer im Fokus<br />
der Klimaschutzinitiativen von Bund und EU, hat sich das gerade in den letzten Jahren grundsätzlich<br />
geändert. Klimaschutz und Energieeffizienz in städtischen Quartieren und insbesondere in<br />
kommunalen Liegenschaften sind aktuell in den Mittelpunkt der politischen Aktivitäten gerückt.<br />
Der Bund stellt dafür in den kommenden Jahren mehrere Mrd. € zur Verfügung. Für die Feststellung<br />
der lokalen CO2- und Energiebilanz und die Erarbeitung einer realistischen Potenzialanalyse<br />
zur Nutzungbarmachung Erneuerbarer Energien können Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte<br />
und Sanierungsmanager beantragt werden. Am 15.11.2011 startete die KfW-Bankengruppe<br />
dafür das Programm „Energetische <strong>Stadt</strong>sanierung“. Die aus dem Sondervermögen „Energie- und<br />
Klimafonds“ (Emissionshandel) stammenden Mittel sollen insbesondere Kommunen bei der Erstellung<br />
eines Klimaschutzkonzeptes finanziell unterstützen und bei Anstellung eines Sanierungsmanagers<br />
(bzw. Klimaschutzbeauftragten), der die Planung und Umsetzung des Konzeptes koordiniert,<br />
die Personalkosten übernehmen. Auf Basis dieses quartiersbezogenen Klimaschutzkonzeptes<br />
gilt es gerade Eigentümer und Akteure der Wohnungswirtschaft mit einzubeziehen, wobei insbesondere<br />
in städtebauliche Sanierungsgebieten und Gebieten der Städtebauförderung eine CO 2-<br />
Minderung und Verbesserung der Energieeffizienz angestrebt wird. Gemeinsam sollen Vorhaben<br />
zur Energieeinsparung, Emissionsminderung und Wärmeversorgung entwickelt werden. Antragsberechtigt<br />
sind Kommunen und deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe, die die Zuschüsse<br />
an öffentliche Unternehmen, Wohnungsunternehmen oder Eigentümer weiterleiten können.<br />
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