ISEK 2012 Endbericht - Stadt Salzgitter
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Integriertes <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept <strong>Salzgitter</strong>: Rahmenbedingungen und Leitziel<br />
In Niedersachsen gewinnt diese Programmkomponente an Bedeutung und wird dementsprechend<br />
mit zunehmenden Mitteln ausgestattet. Anders als in der Programmkomponente Soziale <strong>Stadt</strong> liegt<br />
im <strong>Stadt</strong>umbau West der Schwerpunkt auf dem Gebäudebestand und dem Wohnumfeld. Fördergegenstand<br />
sind die demografisch bedingten Anpassungen des Wohnungsbestandes, wozu auch<br />
der Rückbau dauerhaft leerstehender Gebäude zählt, des Wohnumfeldes und des öffentlichen<br />
Raums sowie der sozialen Infrastruktur. Abweichend von anderen Programmkomponenten wird<br />
die „normale“ Gebäudemodernisierung nicht gefördert. Gleiches gilt für Entschädigungszahlungen<br />
beim Rückbau von Gebäuden. Das Programm soll vorbeugend wirken, um städtische Gebiete erst<br />
gar nicht auf den Zustand der Fördervoraussetzungen für die Soziale <strong>Stadt</strong> zurückfallen zu lassen.<br />
Können die Wohnungsmarktakteure in den Wohnquartieren der Ost- und Westsiedlung, im<br />
Sonnenbergweg und in Steterburg vom familien- bzw. altersgerechten Umbau der Gebäude und<br />
vom Rückbau nicht mehr nachgefragter Wohnungen überzeugt werden, ist diese Programmkomponente<br />
zur Beseitigung der städtebaulichen und baulichen Missstände in den Siedlungen der<br />
1930 und 1940 Jahre sowie der 1960er und 1970er Jahre geeignet. Eine Weitergabe der Förderung<br />
an Dritte ist notwendig, um zusätzlich privates Kapital, aber auch die Wohnungsbauförderung<br />
des Landes einsetzen zu können.<br />
Das Quartier Seeviertel in SZ-Lebenstedt ist bereits in dieses Programm aufgenommen.<br />
Städtebauförderung: Programmkomponente Städtebaulicher Denkmalschutz<br />
Seit 2008 wurde das bis dahin auf die östlichen Bundesländer beschränkte Programm auf das gesamte<br />
Bundesgebiet ausgeweitet. Erste Programmaufnahmen sind in Niedersachsen seit 2009<br />
möglich, mit jährlich steigender Finanzausstattung.<br />
In der Förderpraxis wesentliche Programmpunkte des Normalprogramms fortsetzend wird der Erhalt<br />
historischer städtebaulicher Strukturen in <strong>Stadt</strong>kernen und Siedlungen mit erhaltenswerter<br />
(und denkmalgeschützter) Bausubstanz gefördert. Allgemeiner Fördergegenstand sind der Erhalt<br />
und die Aktivierung des baukulturellen Erbes, im Einzelnen die Modernisierung von Gebäuden, die<br />
Wiederherstellung historischer städtebaulicher Strukturen und die Aufwertung des öffentlichen<br />
Raumes. Eine ergänzende bzw. parallele Anmeldung für die Ost- und Westsiedlung ist sinnvoll, da<br />
die Gebiete bereits als städtebauliches Denkmal eingestuft worden. Die Abgrenzung zum laufenden<br />
Programmgebiet Soziale <strong>Stadt</strong> ist gegebenenfalls mit der Programmbehörde abzustimmen.<br />
Die Weitergabe der Fördermittel an Private zu deren Multiplizierung ist insbesondere im Bereich<br />
der Gebäudemodernisierung erforderlich.<br />
Städtebauförderung: Programmkomponente Aktive <strong>Stadt</strong>- und Ortsteilzentren<br />
Das Programm wurde erstmalig 2008 eingeführt und verfügt nach dem <strong>Stadt</strong>umbau über die größte<br />
Mittelausstattung. Es ist für solche städtischen Gebiete (auch von ländlichen Zentralorten) vorgesehen,<br />
in denen durch funktionale Defizite Leerstand und Immobilienverfall von Gewerbe drohen.<br />
Abweichend vom <strong>Stadt</strong>umbauprogramm sollen mit der Förderung nicht vorrangig die Wohnsiedlungen,<br />
sondern die zentralen Versorgungs- und Dienstleistungsbereiche als Initialinvestition<br />
und Katalysator stabilisiert und gestärkt werden. Die Fördermittel können für öffentliche Investitionen<br />
eingesetzt, aber auch an Dritte im Rahmen von Förderverträgen weitergereicht werden.<br />
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