14.05.2013 Aufrufe

ISEK 2012 Endbericht - Stadt Salzgitter

ISEK 2012 Endbericht - Stadt Salzgitter

ISEK 2012 Endbericht - Stadt Salzgitter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Integriertes <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept <strong>Salzgitter</strong>: Rahmenbedingungen und Leitziel<br />

In Niedersachsen gewinnt diese Programmkomponente an Bedeutung und wird dementsprechend<br />

mit zunehmenden Mitteln ausgestattet. Anders als in der Programmkomponente Soziale <strong>Stadt</strong> liegt<br />

im <strong>Stadt</strong>umbau West der Schwerpunkt auf dem Gebäudebestand und dem Wohnumfeld. Fördergegenstand<br />

sind die demografisch bedingten Anpassungen des Wohnungsbestandes, wozu auch<br />

der Rückbau dauerhaft leerstehender Gebäude zählt, des Wohnumfeldes und des öffentlichen<br />

Raums sowie der sozialen Infrastruktur. Abweichend von anderen Programmkomponenten wird<br />

die „normale“ Gebäudemodernisierung nicht gefördert. Gleiches gilt für Entschädigungszahlungen<br />

beim Rückbau von Gebäuden. Das Programm soll vorbeugend wirken, um städtische Gebiete erst<br />

gar nicht auf den Zustand der Fördervoraussetzungen für die Soziale <strong>Stadt</strong> zurückfallen zu lassen.<br />

Können die Wohnungsmarktakteure in den Wohnquartieren der Ost- und Westsiedlung, im<br />

Sonnenbergweg und in Steterburg vom familien- bzw. altersgerechten Umbau der Gebäude und<br />

vom Rückbau nicht mehr nachgefragter Wohnungen überzeugt werden, ist diese Programmkomponente<br />

zur Beseitigung der städtebaulichen und baulichen Missstände in den Siedlungen der<br />

1930 und 1940 Jahre sowie der 1960er und 1970er Jahre geeignet. Eine Weitergabe der Förderung<br />

an Dritte ist notwendig, um zusätzlich privates Kapital, aber auch die Wohnungsbauförderung<br />

des Landes einsetzen zu können.<br />

Das Quartier Seeviertel in SZ-Lebenstedt ist bereits in dieses Programm aufgenommen.<br />

Städtebauförderung: Programmkomponente Städtebaulicher Denkmalschutz<br />

Seit 2008 wurde das bis dahin auf die östlichen Bundesländer beschränkte Programm auf das gesamte<br />

Bundesgebiet ausgeweitet. Erste Programmaufnahmen sind in Niedersachsen seit 2009<br />

möglich, mit jährlich steigender Finanzausstattung.<br />

In der Förderpraxis wesentliche Programmpunkte des Normalprogramms fortsetzend wird der Erhalt<br />

historischer städtebaulicher Strukturen in <strong>Stadt</strong>kernen und Siedlungen mit erhaltenswerter<br />

(und denkmalgeschützter) Bausubstanz gefördert. Allgemeiner Fördergegenstand sind der Erhalt<br />

und die Aktivierung des baukulturellen Erbes, im Einzelnen die Modernisierung von Gebäuden, die<br />

Wiederherstellung historischer städtebaulicher Strukturen und die Aufwertung des öffentlichen<br />

Raumes. Eine ergänzende bzw. parallele Anmeldung für die Ost- und Westsiedlung ist sinnvoll, da<br />

die Gebiete bereits als städtebauliches Denkmal eingestuft worden. Die Abgrenzung zum laufenden<br />

Programmgebiet Soziale <strong>Stadt</strong> ist gegebenenfalls mit der Programmbehörde abzustimmen.<br />

Die Weitergabe der Fördermittel an Private zu deren Multiplizierung ist insbesondere im Bereich<br />

der Gebäudemodernisierung erforderlich.<br />

Städtebauförderung: Programmkomponente Aktive <strong>Stadt</strong>- und Ortsteilzentren<br />

Das Programm wurde erstmalig 2008 eingeführt und verfügt nach dem <strong>Stadt</strong>umbau über die größte<br />

Mittelausstattung. Es ist für solche städtischen Gebiete (auch von ländlichen Zentralorten) vorgesehen,<br />

in denen durch funktionale Defizite Leerstand und Immobilienverfall von Gewerbe drohen.<br />

Abweichend vom <strong>Stadt</strong>umbauprogramm sollen mit der Förderung nicht vorrangig die Wohnsiedlungen,<br />

sondern die zentralen Versorgungs- und Dienstleistungsbereiche als Initialinvestition<br />

und Katalysator stabilisiert und gestärkt werden. Die Fördermittel können für öffentliche Investitionen<br />

eingesetzt, aber auch an Dritte im Rahmen von Förderverträgen weitergereicht werden.<br />

Seite 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!