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ISEK 2012 Endbericht - Stadt Salzgitter

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Integriertes <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept <strong>Salzgitter</strong>: Rahmenbedingungen und Leitziel<br />

Städtebauförderung: Programmkomponente Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

(Normalprogramm A)<br />

Dieses Programm ist das „klassische“ Städtebauförderungsprogramm von 1971. Fördergegenstand<br />

sind im Wesentlichen die Beseitigung städtebaulicher und baulicher Missstände sowie der<br />

Erhalt, die Stabilisierung und (städtebauliche) Weiterentwicklung von städtischen Gebieten. Die<br />

Arrondierung von vorhandenen urbanen Strukturen durch bauliche Ergänzungen in Baulücken und<br />

auf Brachflächen ist sekundäres Förderziel. Da diese Programmkomponente vom Bund mit zunehmend<br />

weniger Mitteln ausgestattet wird (in <strong>2012</strong> nur noch 16 Mio. €), sind Neuaufnahmen in<br />

Niedersachsen selten. Das Programm wird sukzessiv vom Bund zugunsten themenbezogener<br />

neuer Programmkomponenten aufgegeben. Im Land Niedersachsen wird das Programm vorwiegend<br />

für die abschließende Finanzierung auslaufender Sanierungsmaßnahmen eingesetzt.<br />

Städtebauförderung: Programmkomponente Soziale <strong>Stadt</strong> (Investitionen im Quartier)<br />

Die Schwerpunkträume Fredenberg und die Ost- und Westsiedlung wurden bereits in die Programmkomponente<br />

„Soziale <strong>Stadt</strong>“ der Städtebauförderung aufgenommen. Die Förderkulisse Soziale<br />

<strong>Stadt</strong> ist ein investives Städtebauförderprogramm. Sie erlaubt aber den Programmkommunen,<br />

eigeninitiativ zusätzlich zu den für investive Maßnahmen verwendbaren Mitteln der Städtebauförderung<br />

aus anderen Förderprogrammen (z. B. STÄRKEN vor Ort) für begleitende soziale<br />

Projekte finanzielle Mittel einzuwerben. Damit wird ein integrativer Ansatz mit dem Ziel der Bündelung<br />

von Förder- und Finanzierungsmitteln verfolgt. Es werden nur solche städtischen Gebiete<br />

gefördert, in denen neben städtebaulichen auch wirtschaftliche und soziale Defizite nachweisbar<br />

sind. Voraussetzung für die Programmaufnahme ist ein integriertes Handlungskonzept, dessen<br />

Maßnahmenvorschläge dazu geeignet sind, die sozialen und lokalwirtschaftlichen Defizite nachhaltig<br />

zu beseitigen. Die Fördermittel können im Rahmen von Vereinbarungen an Dritte (Private) weitergegeben<br />

werden, wodurch zusätzliches privates Kapital mobilisiert und die eingesetzten Fördermittel<br />

vervielfacht werden.<br />

Die Aufnahme weiterer städtischer Gebiete in diese Programmkomponente wird eher nicht empfohlen,<br />

weil zwar bis auf SZ-Watenstedt in praktisch allen anderen Gebieten die Voraussetzungen<br />

und Gründe wie Strukturverlust aufgrund des Bevölkerungsrückganges, soziale Defizite, die drohende<br />

bzw. bereits vorhandene Segregation, geringe Einkommen und eine hohe Zahl von Beziehern<br />

von Transferleistungen nach dem SGB, der Verlust von Wohn- und Wohnumfeldqualität<br />

durch den zunehmenden Leerstand und ein erheblicher Modernisierungsrückstau, wenige oder gar<br />

nicht vorhandene Einrichtungen für Kinder, Nachbarschaften und benachteiligte Bewohnergruppen<br />

vorhanden sind – aber mit anderen Förderkomponenten zielgerichteter der Gebäudebestand an<br />

die geänderten Bedarfe und Nachfragen angepasst werden kann. Der Erhalt und die Festigung der<br />

Wohnfunktion ist grundlegende Voraussetzung für alle anderen Einrichtungen der technischen,<br />

verkehrlichen, kulturellen, sozialen und Bildungsinfrastruktur<br />

Städtebauförderung: Programmkomponente <strong>Stadt</strong>umbau West<br />

Das Programm ist nur für solche städtischen Gebiete geeignet, die von erheblichen städtebaulichen<br />

Funktionsverlusten (vorwiegend Wohnen) betroffen sind. Förderziel ist die Regulierung eines<br />

dauerhaften Überangebotes an baulichen Nutzungen aufgrund von demografischen und strukturellen<br />

Änderungen. Der vorhandene bzw. drohende dauerhafte Leerstand von Wohnungen und/ oder<br />

Infrastruktureinrichtungen muss nachgewiesen werden. Außerdem ist das Vorliegen eines integrierten<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungskonzeptes (<strong>ISEK</strong>) erforderlich.<br />

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