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ISEK 2012 Endbericht - Stadt Salzgitter

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2.3 Finanzierung der <strong>Stadt</strong>erneuerung.<br />

Integriertes <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept <strong>Salzgitter</strong>: Rahmenbedingungen und Leitziel<br />

Die in den nachfolgenden Kapiteln beschriebenen Veränderungen vor allem der soziodemografischen<br />

Grundlagen stellen die <strong>Stadt</strong>entwicklung in <strong>Salzgitter</strong> vor zum Teil völlig neue Aufgaben. So<br />

muss sich die <strong>Stadt</strong> heute mit strukturellen Fehlentwicklungen auseinandersetzen, deren Ursachen<br />

nur zu einem Teil in <strong>Salzgitter</strong> selbst zu finden sind. Die Anpassung städtischer Entwicklungen an<br />

die sich permanent und massiv verändernden äußeren Rahmenbedingungen und Herausforderungen<br />

ist mittlerweile zu einer Daueraufgabe für den Bund, das Land Niedersachsen und die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> geworden, deren Finanzierung ohne den Einsatz von öffentlichen Mitteln vom städtischen<br />

Haushalt und Privaten nicht mehr geleistet werden kann.<br />

Das 1971 erstmalig aufgelegte Städtebauförderungsprogramm 4 ist zur Bewältigung immer neuer<br />

Aufgaben in der <strong>Stadt</strong>entwicklung mehrfach um themenbezogene Komponenten erweitert und an<br />

die speziellen Erfordernisse der Städte angepasst worden. Daneben gibt es eine Reihe von Förderungsprogrammen,<br />

die die Städtebauförderung insgesamt oder bei Einzelmaßnahmen komplementieren.<br />

Dazu gehören u.a. die Wohnungsbauförderungsprogramme des Landes Niedersachsen<br />

genauso wie die aktuellen Programme des Bundes bzw. der KfW zum städtebaulichen Klimaschutz,<br />

zu Gebäudemodernisierung und zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz.<br />

In den zurückliegenden Jahren wurden die Bundesmittel, in Niedersachsen teilweise auch der<br />

Landesanteil, deutlich reduziert, obwohl nachweislich die Städtebauförderung wie in <strong>Salzgitter</strong><br />

sichtbar erhebliche Synergie- und Vervielfältigungseffekte generiert. Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Kürzung der Förderkulisse in den Städtebauförderungsprogrammen fortgesetzt<br />

bzw. weiter thematisch differenziert wird.<br />

Für das laufende Jahr <strong>2012</strong> stellt der Bund 455 Mio. € in allen Städtebauförderungsprogrammen<br />

zur Verfügung, wobei die Programme <strong>Stadt</strong>umbau und Aktive <strong>Stadt</strong>- und Ortsteilzentren die größte<br />

Mittelausstattung aufweisen 5 . Im Bundesdurchschnitt überwiegen Großstädte als Förderempfänger<br />

gegenüber kleineren Siedlungsformen deutlich. Dies trifft jedoch im Flächenland Niedersachsen<br />

nicht zu, in dem der größte Teil der Fördermittel in Klein- und Mittelstädten bzw. in ländlichen Regionen<br />

verteilt wird.<br />

Die Mittel des Bundes werden um gleich hohe Landesanteile und zusätzlich um die kommunalen<br />

Eigenanteile ergänzt, die programmabhängig jeweils 33 % betragen. In Niedersachsen hat sich der<br />

Wettbewerb unter den Städten um die Städtebauförderungsmittel als Voraussetzung für die Programmaufnahme<br />

durchgesetzt. Das hat zur Folge, das sich <strong>Salzgitter</strong> darauf einstellen muss, sich<br />

bei künftigen Programmaufnahmen nur noch mit gut ausgearbeiteten Konzepten, mit detaillierten<br />

zeitlichen Umsetzungsplänen, mit einer nachvollziehbaren Darstellung und Begründung des Förderbedarfs<br />

und mit bereitstehenden privaten und öffentlichen Investoren mit gesicherter Kofinanzierung<br />

erfolgreich bewerben kann. Außerdem sind die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen so<br />

vorzubereiten, dass Umsetzungszeiträume von 10 Jahren nicht überschritten werden. Eine vorherige<br />

Abstimmung mit der Programmbehörde zu den Zielen und Inhalten der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme,<br />

zur Umsetzungsstrategie, zum konkreten Förderbedarf und zu den mitwirkungsbereiten<br />

Akteuren ist dringend empfohlen.<br />

4 Beschluss des Städtebauförderungsgesetzes am 19. Juni 1971 als Rechts- und Fördergrundlage<br />

5 BMVBS, VV Städtebauförderung <strong>2012</strong><br />

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