ISEK 2012 Endbericht - Stadt Salzgitter
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Integriertes <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept <strong>Salzgitter</strong>: Rechtsinstrumente und Umsetzung<br />
6. Rechtsinstrumente und Umsetzung<br />
6.1 Rechtsinstrumente zur Sicherung der Entwicklungsziele. <strong>Stadt</strong>monitor.<br />
Für die Umsetzung von <strong>Stadt</strong>erneuerungs- bzw. <strong>Stadt</strong>entwicklungsaufgaben unter Nutzung von<br />
Fördermitteln bestehen verschiedenste Regelungen. So werden z.B. im zweiten Kapitel des Baugesetzbuches<br />
Aussagen zu den Förderkulissen Soziale <strong>Stadt</strong> und <strong>Stadt</strong>umbau West getroffen.<br />
Auch die aktualisierte Städtebauförderrichtlinie des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2008 ist<br />
eine wichtige Grundlage. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich bei der weiteren Vorbereitung<br />
von Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung an den Leitfäden der jeweiligen Programmkomponente<br />
zu orientieren. Die Beachtung der Förderschwerpunkte verbessert die Aussichten auf<br />
eine erfolgreiche Programmaufnahme.<br />
Zudem verfügt die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> über vielfältige Erfahrungen in der Umsetzung von städtebaulichen<br />
Sanierungs- und Erneuerungsaufgaben, vor allem in den laufenden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen<br />
und bei der Bündelung von Förderkomponenten sowie bei der Beteiligung der<br />
Betroffenen.<br />
Grundsätzlich können die folgenden Hinweise zur Sicherung der Entwicklungsziele in möglichen<br />
Programmgebieten möglicherweise Hilfestellungen geben:<br />
Die Festlegung der in den jeweiligen Investitionsvorranggebieten notwendigen Fördergebiete<br />
soll i.S.v. § 171 b BauGB durch einfachen Beschluss erfolgen.<br />
Die Anwendung restriktiver Rechtsinstrumente aus dem BauGB zur Durchsetzung der Entwicklungsziele<br />
wie Gebote ist nicht sinnvoll. Dies schafft weder Vertrauen noch vereinfacht es die<br />
Umsetzung der Gesamtmaßnahmen. Vielmehr sollte auf das Einvernehmen zwischen den<br />
Akteuren gesetzt werden.<br />
Die Weitergabe von Fördermitteln an private Dritte, z.B. Wohnungsunternehmen soll auf der<br />
Grundlage von Vereinbarungen, <strong>Stadt</strong>umbauverträgen und städtebaulichen Verträgen erfolgen.<br />
Die in allen Förderkomponenten geforderte Beteiligung der Betroffenen muss frühzeitig erfolgen,<br />
möglichst bereits auf der Grundlage der vorliegenden Fortschreibung des <strong>ISEK</strong>. Über die<br />
Form der Beteiligung und Information müssen keine Entscheidungen getroffen werden. Bewährt<br />
haben sich Bürgerwerkstätten und Workshops, in denen die Bürger und weitere Akteure<br />
aktiv an den Zielen der Planung mitwirken können.<br />
Ein <strong>Stadt</strong>- bzw. <strong>Stadt</strong>teilmonitoring als ein Instrument der Selbstkontrolle und der laufenden Überprüfung<br />
der Entwicklungsziele wurde bisher für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> nicht eingerichtet. Für die Beobachtung<br />
der Ergebnisse der Einzelmaßnahmen, vor allem in den Bereichen Wohnen und Infrastruktur<br />
und der dadurch ausgelösten Effekte ist ein solches Beobachtungssystem jedoch dringend<br />
notwendig. Außerdem kann der <strong>Stadt</strong>monitor die zeitlichen Zielsetzungen und die eingesetzten<br />
finanziellen und personellen Ressourcen der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> überwachen. Nur dadurch wird es<br />
den Akteuren und der <strong>Stadt</strong> ermöglicht, die Auswirkungen der geplanten und realisierten Maßnahmen<br />
zu analysieren und die Ergebnisse bei der Entwicklung künftiger Projekte zu berücksichtigen.<br />
In einem Monitor sollen folgende Mindestdaten enthalten sein:<br />
Zahl der Wohnungen und laufende Entwicklung<br />
differenzierte Leerstandsbeobachtung (Gebäudetyp, Modernisierungsgrad …)<br />
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