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Altstadtsanierung Teil 1 - Stadt Salzgitter

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<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Referat <strong>Stadt</strong>umbau und Soziale <strong>Stadt</strong><br />

Sanierung der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad 1972 bis 2004


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort .......................................................................................................................................................5<br />

Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad ...............................................................................................................................6<br />

1956 bis 1959 - Erste Maßnahmen ...........................................................................................................7<br />

Bestandsplan .......................................................................................................................................8<br />

Entwicklungsplan .................................................................................................................................8<br />

1962 - Bestandsaufnahme - Vorbereitende Untersuchungen – Ratsbeschluss .................................9<br />

1. Verkehrsstruktur ..............................................................................................................................9<br />

2. Grundstückszuschnitte ..................................................................................................................10<br />

3. Zustand der Gebäude ....................................................................................................................11<br />

4. Mängel in der Wohnungssubstanz ................................................................................................12<br />

5. Unverträgliche Gemengelagen ......................................................................................................13<br />

1970 bis 1972 - Vöppstedter Tor ............................................................................................................14<br />

1975 - Frankfurter Straße (heute Liebenhaller Straße) ........................................................................15<br />

1976 bis 1979 – Vorsalz ...........................................................................................................................16<br />

1984 - Petershagener Straße (früher Triftweg) .....................................................................................18<br />

1980 bis 1986 - Zusammenfassung der Sanierungsgebiete ...............................................................19<br />

1982 bis 1986 - Südwall/0stteil ...............................................................................................................20<br />

1986 Geplante, jedoch nicht realisierte Erweiterungsgebiete ............................................................20<br />

Südwall, Westteil "E" .........................................................................................................................20<br />

Kniestedt Süd "D" ..............................................................................................................................20<br />

Vöppstedter Tor - „Gildehaus“ und Gittertor, Grundstück „Hausbrandt“ ...........................................22<br />

ab 1986 - (Weiter-) Entwicklung der Ziele der <strong>Altstadtsanierung</strong> .......................................................23<br />

1980 bis heute - <strong>Stadt</strong>gestaltung und örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über Gestaltung .....................24<br />

Städtebauliches Konzept ........................................................................................................................26<br />

Nutzungskonzept .....................................................................................................................................28<br />

Verkehrskonzept ......................................................................................................................................30<br />

Bauleitpläne .............................................................................................................................................31<br />

Öffentliche Maßnahmen ..........................................................................................................................33<br />

Verbesserung des Verkehrsnetzes ................................................................................................33<br />

Der so genannte „Bohlwegdurchbruch" ........................................................................................33<br />

Umgestaltung des Marktplatzes ....................................................................................................35<br />

Frankfurter Straße - (heute Liebenhaller Straße) ..........................................................................36<br />

Liebenhaller Straße (2.Bauabschnitt) ............................................................................................37<br />

Tiefgarage Marienplatz ..................................................................................................................37<br />

Klesmerplatz und Vorsalzer Straße ...............................................................................................37<br />

Vorsalzer Straße und Klesmerzopf ...............................................................................................38<br />

Aufgabe des Schützenplatzes .......................................................................................................39<br />

Die Schützenplatz-Bebauung ........................................................................................................40<br />

Schließung der Breslauer Straße ..................................................................................................42<br />

Neubau eines ZOB ........................................................................................................................43<br />

Weitere noch durchgeführte Erschließungsmaßnahmen ...........................................................44<br />

Neuherstellung des Emil-Langen-Weges ......................................................................................44<br />

Neuherstellung des Gertrud-Bartels-Weges .................................................................................44<br />

Umgestaltung der Kaiserstraße .....................................................................................................44<br />

Umgestaltung des Altstadtweges ..................................................................................................44<br />

Umgestaltung des Kirchplatzes .....................................................................................................44<br />

Umgestaltung der Klesmerstraße ..................................................................................................45<br />

Umgestaltung der Warnestraße ....................................................................................................45<br />

Umgestaltung der Gutenbergstraße ..............................................................................................45<br />

Umgestaltung der Passage ...........................................................................................................45<br />

Umgestaltung der Bismarckstraße ................................................................................................45<br />

Umgestaltung der Töpferreihe .......................................................................................................45<br />

Umgestaltung des Nordwalles .......................................................................................................45<br />

Umgestaltung des Südwalles ........................................................................................................45<br />

Translotion Kniestedter Gutshaus 1976, Garßenhof 1981/82 .....................................................46<br />

Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen .............................................................47<br />

Private Baumaßnahmen ….....................................................................................................................48<br />

… im Bereich Vöppstedter Tor … ..................................................................................................48<br />

Neubebauung Bohlweg, Nordseite ................................................................................................49<br />

Neubau Bohlweg 39 ......................................................................................................................49<br />

Neubau Bohlweg/Ecke Kaiserstraße .............................................................................................49<br />

Neubau Bohlweg 14/Ecke Gutenbergstr. ......................................................................................49


… im Bereich Frankfurter Straße ….............................................................................................. 49<br />

Neubau Marienplatz 22 ................................................................................................................. 49<br />

Warnestraße 9 .............................................................................................................................. 50<br />

Neubau Bergstraße 3 ................................................................................................................... 50<br />

Neubau Marktplatz 1 ..................................................................................................................... 50<br />

Kirchplatz 3 ................................................................................................................................... 51<br />

Kirchplatz 5 ................................................................................................................................... 51<br />

… im Bereich Vorsalz …................................................................................................................. 51<br />

Neubebauung Solte-Zentrum ....................................................................................................... 51<br />

Warnestraße 19 ............................................................................................................................ 51<br />

Klesmerplatz 7, „Schuh- und Sporthaus Oehlert“ ......................................................................... 52<br />

Vorsalzer Straße 10, „Ofen Löffler“ .............................................................................................. 52<br />

Neubau und Sanierung „Vorsalzer Straße 18“, ehem. Bali-Kino .................................................. 52<br />

Neubau Petershagener Straße 3, ehem. Bahnhofsvorplatz ......................................................... 53<br />

Bahnhof <strong>Salzgitter</strong>-Bad ................................................................................................................. 54<br />

Kuhstraße 1 und 3 ........................................................................................................................ 56<br />

Marktstraße 2A ............................................................................................................................. 56<br />

Marktstraße 6 und 7 ...................................................................................................................... 57<br />

Altstadtweg 10 .............................................................................................................................. 57<br />

Altstadtweg 12 .............................................................................................................................. 57<br />

… im Bereich Petershagener Straße ............................................................................................. 58<br />

Gittertor 5 ...................................................................................................................................... 58<br />

Neubau Emil-Langen-Weg/Gertrud-Bartels-Weg ......................................................................... 58<br />

… im Bereich Südwall/Ostteil ........................................................................................................ 59<br />

Neubau Bohlweg 29 ..................................................................................................................... 60<br />

Bohlweg 5 ..................................................................................................................................... 60<br />

Bohlweg 7 ..................................................................................................................................... 60<br />

Liebenhaller Straße 8 ................................................................................................................... 61<br />

Bismarckstraße 9 .......................................................................................................................... 61<br />

Südwall 5 ...................................................................................................................................... 62<br />

Verlagerung störender Gewerbebetriebe ............................................................................................. 62<br />

Petershagener Straße, HUNO-Stahlbau und Neubau HUNO-Parkplatz ......................................... 62<br />

Bergstraße, Schlachterei Fricke ....................................................................................................... 62<br />

Frankfurter Straße (heute Liebenhaller Straße) ............................................................................... 63<br />

Kirchplatz und Marktplatz, Schlachterei Rose u.a. ........................................................................... 63<br />

Südwall-Ostteil, Irenen-Heilquelle und VORLO- Getränkehandel .................................................... 63<br />

Kosten und Finanzierung ....................................................................................................................... 64<br />

Klassische <strong>Stadt</strong>sanierung – Kosten ................................................................................................ 64<br />

Klassische Städtebauförderung – Finanzierungsmittel .................................................................... 65<br />

ZIP geförderte Projekte – Kosten in Euro ......................................................................................... 66<br />

ZIP geförderte Projekte – Finanzierung in Euro ............................................................................... 66<br />

Kosten insgesamt in Euro ................................................................................................................. 66<br />

Finanzierungsmittel insgesamt in Euro............................................................................................... 66


Vorwort<br />

Die vorliegende Abschlussdokumentation der Sanierungsmaßnahme „Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad“<br />

stellt mehr als den eigentlichen Bericht an die Förderstellen des Bundes und des Landes dar.<br />

Sie dokumentiert eine außerordentlich erfolgreiche städtebauliche Gesamtmaßnahme und die<br />

damit verbundenen finanziellen Hilfen von Bund und Land. Zugleich stellt sie ein sehr lebhaftes<br />

Stück <strong>Stadt</strong>geschichte der vergangenen Jahrzehnte dar.<br />

Pläne und Einzelbeispiele dokumentieren die ersten planerischen Vorstellungen in den 60er<br />

und 70er Jahren. Die einst radikal geplante Beseitigung alter Bausubstanz zugunsten einer verkehrsgerechten<br />

Altstadt wich schnell den Zielen in das Traditionelle und zugunsten des Bewahrens<br />

und Erhaltens insbesondere historischer Fachwerkhäuser der „Sölterschen“.<br />

Nicht nur von der <strong>Stadt</strong> wurde sehr viel Geld investiert. An der <strong>Stadt</strong>sanierung beteiligten sich<br />

vor allem auch viele Privatleute mit hohem finanziellen Engagement.<br />

Einschließlich der investiven Mittel, die in der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad aus dem damaligen<br />

Zukunftsinvestitionsprogramm zum Einsatz kamen, sind ca. 25 Mio Euro an öffentlichen Mitteln<br />

des Bundes, des Landes und der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> in das Gebiet geflossen. Diese Mittel lösten<br />

weitere Investitionen Dritter und Privater, sowie Wertzuwächse in einer geschätzten Höhe von<br />

ca. 183 Mio Euro aus.<br />

Vieles steht in <strong>Salzgitter</strong>-Bad noch an.<br />

Derzeit wird weiterhin an dem bisher während der Sanierungsmaßnahmen nicht erreichten Ziel,<br />

das Karstadt-/Avacon-Areal altstadtgerecht mit Einzelhandel zu bebauen, mit äußerster Anstrengung<br />

gearbeitet.<br />

Der weitere Entwicklungsprozess der Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad wird mit der vorliegenden Dokumentation<br />

daher nicht beendet sein, sondern in anderer Form fortgeführt.<br />

Oberbürgermeister <strong>Stadt</strong>baurat<br />

5


6<br />

Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

Städtebauliche Sanierungsgesamtmaßnahmen sind in aller Regel auf einen Zeitraum von 10 Jahren angelegt.<br />

Die Sanierung der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad dauerte aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfes<br />

mehr als das Dreifache dieser grundsätzlich vorgesehenen Zeit und muss daher besonders<br />

hervorgehoben und zuerst erwähnt werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> hat eine besondere Entstehungsgeschichte und deshalb auch eine andere städtebauliche<br />

Struktur als gewachsene Städte gleicher Größenordnung.<br />

Sie ist zum einen von der historischen Landschaft mit einer lebhaften Geschichte und Topographie geprägt,<br />

zum anderen entstand 1942 durch die Gründung der <strong>Stadt</strong> mit dem Bau der Reichswerke Hermann<br />

Göring (später <strong>Salzgitter</strong> AG) und die Errichtung der Arbeitersiedlungen der 40er Jahre eine Kommune,<br />

bestehend aus zunächst 29 und später im Zuge der Gebietsreform aus 31 <strong>Stadt</strong>eilen.<br />

Die bis zur <strong>Stadt</strong>gründung für nur wenige Bewohner ausgerichteten historischen Dörfer, die von Landwirtschaft<br />

mit fruchtbaren Böden hoher Bonität und durch die Ausnutzung der Wasser- und Windkraft<br />

durch Mühlen geprägt waren, wurden auf Weisung innerhalb eines Jahrzehntes <strong>Stadt</strong>-, oder Ortskern und<br />

Lebensmittelpunkt der in <strong>Salzgitter</strong> angesiedelten Berg- und Hüttenarbeiter. Die neu gegründete <strong>Stadt</strong><br />

wurde zum Lebensmittelpunkt für Menschen unterschiedlichster Nationen. Wobei die einzelnen <strong>Stadt</strong>teile<br />

zum <strong>Teil</strong> immer noch in dem Spannungsfeld zwischen einer Architektur der Moderne und der damaligen<br />

ländlich-dörflich geprägten Tradition der historischen Siedlungen und Dörfer stehen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> im Grünen mit den rauchenden Schloten besitzt eine umfassend nachvollziehbare Historie. So<br />

auch der <strong>Stadt</strong>teil <strong>Salzgitter</strong>-Bad, welcher aus den traditionellen Orten „Kniestedt“, „Vöppstedt“ und „Vorsalz“<br />

entstanden ist.<br />

In der Wohnungsnot der 50er Jahre, in denen die Bevölkerungszahl der <strong>Stadt</strong> durch den Zuzug von<br />

Flüchtlingsfamilien und durch Familienzusammenführungen nahezu explodiert ist, stand man in Politik<br />

und Verwaltung vor der Szenerie, die Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad in ein urbanes Mittelzentrum umzuformen.<br />

Die historisch gewachsene Hinterhofbebauung der Altstadt und die dortige Infrastruktur im Handel<br />

und im Kleingewerbe entsprach infrastrukturell nicht den Ansprüchen eines Mittelzentrums und musste<br />

somit auch gleich nach dem Kriege im Zuge des Wirtschaftswunders erneuert und ergänzt werden.<br />

Die über mehrere Jahrzehnte verlaufende Sanierung hat den Charme, dass die Entwicklung in den Köpfen<br />

der <strong>Stadt</strong>väter(-mütter) und der für die <strong>Stadt</strong>planung Verantwortlichen und damit die sich im Verlauf<br />

der Zeit wandelnden Vorstellungen über <strong>Stadt</strong>sanierung in einzigartiger Weise in <strong>Salzgitter</strong>-Bad nachvollziehbar<br />

und zu dokumentieren sind.<br />

Der Abschlussbericht beabsichtigt diese besondere Auffassung von <strong>Stadt</strong>sanierung in der Altstadt von<br />

<strong>Salzgitter</strong>-Bad sowie die sich im Verlauf der Jahrzehnte verändernden Ziel- und Wertvorstellungen hervorzuheben.


1956 bis 1959 - Erste Maßnahmen<br />

Schon in den 50er Jahren erkannte man in <strong>Salzgitter</strong>,<br />

dass zum Erhalt und zur Weiterentwicklung<br />

der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad die damals vorhandenen<br />

städtebaurechtlichen Instrumente angewendet<br />

werden müssten. Aus diesem Grunde<br />

wurde auf der Grundlage des Niedersächsischen<br />

Aufbaugesetzes für den Bereich der Altstadt<br />

<strong>Salzgitter</strong>-Bad vom 25.1.1956 bis 9.2.1959 eine<br />

so genannte „Bausperre“ verhängt, um im Hinblick<br />

auf neue Zielplanungen Fehlentwicklungen<br />

zu verhindern.<br />

Bereits in dieser Zeit wurden die ersten „Durchführungspläne“<br />

erarbeitet, die die damaligen Planungsziele<br />

festschrieben.<br />

Durchführungsplan<br />

7


Bestandsplan<br />

Im so genannten „Bestandsplan", der zugleich<br />

eine Übersicht über die Durchführungspläne bot,<br />

wurde in den 50er Jahren die städtebauliche Situation<br />

in der Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad analysiert.<br />

Deutlich ist z.B. der West-Ost-Verkehrsablauf<br />

durch die Frankfurter Straße (später Liebenhaller<br />

Straße) und das Vöppstedter Tor zu erkennen.<br />

Als Zentrum östlich des Marktplatzes liegt der<br />

Kurgarten mit der Saline. Das „Kleine Rathaus“<br />

ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht geplant.<br />

Anstelle der später folgenden Schützenplatzbebauung<br />

wird eine südliche „Umgehung" des<br />

Schützenplatzes in opulenter Form in die Breslauer-Straße<br />

geführt. Die Vorsalzer Straße ist<br />

noch als öffentliche Straße erkennbar und an eine<br />

Fußgängerzone wurde noch nicht gedacht.<br />

Allerdings ist ein südlich gerichteter Straßendurchbruch<br />

von der Frankfurter Straße zur Straße<br />

Hinter dem Salze geplant.<br />

Die am Triftweg (später Petershagener Straße),<br />

gelegene Firma HUNO ist noch nicht in die Planung<br />

einbezogen und wird als städtebauliches<br />

Problem erst im späteren „Entwicklungsplan"<br />

(s.u.) aufgezeigt.<br />

Entwicklungsplan<br />

Der Entwicklungsplan konkretisiert einige Vorschläge<br />

zur Problemlösung in verschiedenen<br />

städtebaulichen Bereichen der Altstadt.<br />

So wird z.B. bezüglich der Verkehrsplanung im<br />

Bereich des ruhenden Verkehrs gegenüber der<br />

Stahlbaufirma HUNO am Triftweg ein großer<br />

Entwicklungsplan<br />

8<br />

Parkplatz konzipiert und westlich dieser Firma eine<br />

Verkehrsverbindung nach Norden über die Eisenbahnlinie<br />

eingebracht.<br />

Dort, vom Triftweg aus, ist eine Verkehrsspange<br />

mit einem Durchbruch durch den Nordwall bis hin<br />

zur Frankfurter Straße mit entsprechend neuen<br />

Baublöcken vorgesehen. Die Vorsalzer Straße<br />

soll erstmalig eine Fußgängerzone werden.<br />

Der Bahnhofsvorplatz wird Busbahnhof, und<br />

auch der Schützenplatz soll öffentlicher Parkplatz<br />

werden. Entsprechend wird der Straßenzug zwischen<br />

Triftweg und der Kaiserstraße ausgebaut<br />

und der Verkehr auch zum Pfingstanger und zur<br />

Breslauer Straße geführt.<br />

Elementare verkehrsplanerische Aussage in diesem<br />

„Entwicklungsplan" ist jedoch die Umleitung<br />

des Bohlweges, nicht mehr in die Straße Vöppstedter<br />

Tor, sondern mit einer komplett neuen<br />

Spange in nord-östliche Richtung zur Kaiserstraße.<br />

Neben der Vorsalzer Straße sollen damit auch<br />

die Straße Vöppstedter Tor Fußgängerzone werden<br />

und zwischen dem neuen Bohlweg und dem<br />

Vöppstedter Tor sowie auch nördlich des neuen<br />

Straßendurchbruches jeweils komplett neue<br />

Baublöcke entstehen.<br />

Derartige Planungen waren eindeutig Ansätze,<br />

die später als so genannte „Flächensanierung"<br />

bezeichnet wurden, von denen man sich dann<br />

doch wieder trennte und in eine <strong>Stadt</strong>sanierung<br />

umkehrte, die weniger in bestehende Substanzen<br />

eingriff.


Zum Standort westlich des Ratskellers dachte<br />

noch niemand z.B. an eine Umsetzung und<br />

Translotion des Garßenhofes als Hotelerweiterung.<br />

Stattdessen war nördlich des Salinengartens<br />

ein Parkplatz geplant. Der Salinengarten<br />

selbst erhält im Entwicklungsplan eine Art „Randbebauung"<br />

und auch das „Kleine Ratshaus“<br />

scheint bereits geplant zu sein.<br />

Südlich des Schützenplatzes (ehem. Lattemansches<br />

Grundstück) ist entlang der Kaiserstraße<br />

ein komplett neuer Baublock angedacht.<br />

1962 - Bestandsaufnahme - Vorbereitende<br />

Untersuchungen - Ratsbeschluss<br />

In Anwendung der Maßgaben eines damals erst<br />

im Verfahren befindlichen „Sanierungsgesetzes“<br />

wurde ab 1962 für die Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

eine gründliche Bestandsaufnahme in Form einer<br />

vorbereitenden Untersuchung vorangetrieben,<br />

die alle städtebauliche Missstände oder Sanierungskriterien<br />

in der Altstadt aufzeigte.<br />

Nach dem einheitlich im Bundesgebiet geltenden<br />

Bundesbaugesetz wurde mit dem Ratsbeschluss<br />

vom 07.02.1962 einer der ersten Schritte für die<br />

<strong>Altstadtsanierung</strong> in <strong>Salzgitter</strong>-Bad getan.<br />

Der Beschluss bestimmte unabhängig von kommenden<br />

rechtlichen Regelungen die Altstadt zum<br />

Sanierungsgebiet und beauftragte die Verwaltung<br />

mit der Aufstellung von Bebauungsplänen.<br />

Die Zusammenfassung der Vorbereitenden Untersuchungen<br />

ergab bereits 1962 Erkenntnisse<br />

über folgende städtebauliche Missstände in der<br />

Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad:<br />

1. Verkehrsstruktur<br />

Die Straßenführung in der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-<br />

Bad war in Anbetracht der sich in den 50er und<br />

60er Jahren enorm entwickelnden Motorisierung<br />

mangelhaft. Sie war unübersichtlich und zu<br />

schmal für die Andienung der Geschäfte der Altstadt,<br />

aber vor allem aufgrund der engen historischen<br />

Straßenführung verkehrsmäßig konzeptionslos.<br />

Im Rahmen der allerersten verkehrsplanerischen<br />

Überlegungen wurde daher eine Idee entwickelt,<br />

den Verkehr um die Altstadt herum zu leiten. Neben<br />

der Ost-West-Spange über den Bohlweg erhielten<br />

Petershagener Straße, Bergstraße, Hinter<br />

dem Salze und Kaiserstraße eine Art „Tangentenfunktion".<br />

Die geplanten Fußgängerzonen<br />

werden in diesem Verkehrskonzept besonders<br />

betont.<br />

Verkehrsstruktur<br />

9


2. Grundstückszuschnitte<br />

Die Großzahl der privaten und öffentlichen<br />

Grundstücke war klein und verwinkelt. Von 405<br />

Grundstücken in der Altstadt waren entsprechend<br />

der ersten Bestandsaufnahmen insgesamt 235<br />

zu schmal oder zu klein, um baulich genutzt werden<br />

zu können.<br />

In dieser Skizze und dem Foto (Bereich zwischen<br />

Triftweg und Vorsalzer Straße) werden die mangelhaften<br />

Grundstückszuschnitte besonders<br />

deutlich.<br />

Hauptsächlich wird in der Kartierung dargestellt,<br />

dass im Bereich nördlich der Vorsalzer Straße<br />

aber auch nördlich der Warnestraße zu kleine, zu<br />

schmale und zu dicht bebaute Grundstückparzellen<br />

existieren und eine „Bodenordnung" wird vorgeschlagen.<br />

Eine ähnliche Problematik wird im<br />

Bereich südlich des Bohlweges/Vöppstedter Tor<br />

gesehen.<br />

10<br />

Kleingliedrige Hinterhofbebauung am Triftweg, Bereich zwischen<br />

Triftweg und Vorsalzer Straße, der heutigen Petershagener<br />

Straße


3. Zustand der Gebäude<br />

Der bauliche Zustand vieler Gebäude war mangelhaft<br />

und ließ oft nur noch den Abriss zu. Die<br />

schlechte Bausubstanz ging einher mit z.T. sehr<br />

intensiver und verdichteter Hinterhofbebauung,<br />

die in einigen Fällen ein gesundes Wohnen nicht<br />

mehr gewährleisten konnte.<br />

In einer Kartierung (siehe nächste Skizze) klassifizierte<br />

man den Zustand der Gebäude in eine<br />

„Brandgefahrenzone" und in die Zustandsklassen<br />

„Mittelmäßig" und „Abbruchreif". Nach der Erfassung<br />

der Bausubstanz wurde zudem in einer weiteren<br />

Skizze die z.T. mangelhafte Wohnqualität<br />

auf den Grundstücken und in den vorhandenen<br />

Gebäuden analysiert und dargestellt.<br />

11


4. Mängel in der Wohnungssubstanz<br />

Nach Auffassung der damaligen Planer ließen<br />

„strukturelle Wohnungs- und Ausstattungsmängel“<br />

in der Altstadt die Bewohner in die Randgebiete<br />

umziehen. Man beklagte „zu niedrige Geschosshöhen<br />

und schlechte Isolierung“ in den<br />

Gebäuden, und kategorisierte sie in Wohnungsqualität<br />

I (baulicher Zustand) und Wohnungsqualität<br />

2 (strukturelle Wohnungs- und Ausstattungsmängel).<br />

Die Denkmaleigenschaft einiger Gebäude wurde<br />

ebenfalls eher negativ bewertet. Der Zeitgeist<br />

führte zunächst zur Zielsetzung, alte Fachwerksubstanz<br />

einer moderneren <strong>Stadt</strong>planung und<br />

Flächensanierung rigoros zu opfern.<br />

12


5. Unverträgliche Gemengelagen<br />

Es gab auch erhebliche Einwirkung einzelner störender<br />

Betriebe auf die Wohnlage und Geschäftsbebauung<br />

der Altstadt durch z.B. eine<br />

Großschlachterei (Fricke), Kfz-Werkstatt (Hille) in<br />

der Nähe des Elisabeth-Krankenhaus, Tischlereien,<br />

Metall- Stahlbaubetriebe (so z.B. HUNO)<br />

u.v.a.m.<br />

Diese „unverträglichen Gemengelagen" stellten<br />

die größten Probleme in der anstehenden Sanierung<br />

der Altstadt dar. Vier der fünf aufgeführten<br />

Betriebe wurden entweder aufgegeben oder mit<br />

der Zeit aus der Altstadt verlagert. Die Kfz-<br />

Werkstatt mit Fahrschule Hille existiert heute<br />

nicht mehr, die Stahlbaufirma HUNO wurde in<br />

das Gewerbegebiet Porschestraße verlegt und<br />

die Schlachterei Fricke zog mit ihrer Betriebsstätte<br />

in das Gewerbegebiet zwischen <strong>Salzgitter</strong>-<br />

Hohenrode und <strong>Salzgitter</strong>-Gitter.<br />

Lediglich die Tischlerei Förster existiert noch<br />

heute in der Warnestraße, sie kann jedoch heute<br />

nicht mehr zu den verarbeitenden störenden Betrieben<br />

gezählt werden.<br />

Zustand der ehem. Schlachterei Rose westlich von St. Mariae<br />

Jakobi<br />

13


Man sah damals die Funktionsfähigkeit des gesamten<br />

Altstadtgebietes als „stark gestört“ an<br />

durch...<br />

- mangelhafte Verkehrsverhältnisse hinsichtlich<br />

des fließenden und ruhenden Verkehrs,<br />

- fehlende Attraktivität der Straßenräume,<br />

- mangelhafte Ausstattung mit Grünflächen und<br />

Spielplätzen,<br />

- fehlende kulturelle Angebote,<br />

- fehlende Verbindungsmöglichkeiten für Fußgänger<br />

und Radfahrer abseits der Hauptverkehrsstraßen,<br />

- mangelhafte Entwicklungsmöglichkeiten der<br />

Betriebe und Versorgung der Bevölkerung mit<br />

Gütern und Dienstleistungen,<br />

- schlechte Bausubstanz.<br />

Die Festlegung von Gebieten und Maßnahmen in<br />

der Altstadt erfolgte dann schrittweise.<br />

14<br />

1970 bis 1972 - Vöppstedter Tor<br />

Mit den vorgenannten Unterlagen und den ersten<br />

vorbereitenden Untersuchungen aus den Jahren<br />

ab 1962 wurde im Jahr 1970 ein Antrag auf Anerkennung<br />

des Gebietes der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

als Studien- und Modellvorhaben gestellt.<br />

Um Erfahrungen zu sammeln, wurde zunächst<br />

nur ein relativ kleines gut überschaubares Gebiet<br />

als Sanierungsmaßnahme durch die Aufstellung<br />

eines Bebauungsplanes in Angriff genommen.<br />

Erst nach mehrmaliger Offenlage (Auslegung)<br />

wurde der erste Bebauungsplan mit dem Namen<br />

„Vöppstedter Tor“ aus dem Altstadtbereich<br />

rechtswirksam.<br />

Eine finanzielle Förderung dieser „Maßnahme“<br />

wurde noch 1970 bewilligt und das Festlegungsverfahren<br />

nach dem Städtebauförderungsgesetz<br />

1971 nachgeholt.<br />

Die Fläche der „Sanierungsmaßnahme“ betrug<br />

2,511 ha und wurde mit der Satzung vom<br />

07.07.1972 wirksam und in den amtlichen Bekanntmachungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> Nr. 20 am<br />

14.08.1972 veröffentlicht.<br />

Wichtigstes Sanierungsziel war die Planung der<br />

Straßenverbindung zwischen Bohlweg und Kaiserstraße<br />

durch nicht bebaute Gärten, um Geschäftsgrundstücke<br />

in angemessener Größe erschließen<br />

zu können und die Verkehrsknoten an<br />

der Kreuzung Vöppstedter Tor/ Schlopweg/Hinter<br />

dem Salze/Kaiserstraße zu entlasten. Gleichzeitig<br />

konnte das Vöppstedter Tor zum Ausbau als<br />

Fußgängerzone vorgeschlagen werden.<br />

Zur Realisierung dieser Planungsziele waren der<br />

Umzug von Bewohnern innerhalb der Altstadt,<br />

der Rückbau alter Gebäude und die Neubebauung<br />

sowie die öffentliche Erschließung erforderlich.<br />

1. SAN “Vöppstedter Tor“


Altes Gehöft<br />

Als öffentliche Investitionen wurden im ersten<br />

Sanierungsgebiet später eine Turnhalle, eine<br />

Straße (verlängerter Bohlweg), eine Fußwegverbindung<br />

(neuer Südwall), eine Fußgängerpassage<br />

(Vöppstedter Tor) mit Brunnen und Straßenmöblierung<br />

geschaffen. Dazu kamen diverse Instandsetzungen<br />

älterer Gebäude.<br />

1975 - Frankfurter Straße (heute Liebenhaller<br />

Straße)<br />

2. SAN “Frankfurter Straße“<br />

Da für den größten <strong>Teil</strong> des Altstadtgebietes bereits<br />

Bestandspläne, ein Sozialplan und für andere<br />

Planungen alle notwendigen Unterlagen vorlagen,<br />

konnte auch der zweite Schritt und Abschnitt<br />

der Sanierung der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad, die<br />

Maßnahme „Frankfurter Straße“ mit einer Größe<br />

von 6,695 ha am 25.9.1975 veröffentlicht und<br />

verbindlich bekannt gemacht werden.<br />

Bohlweg, früher<br />

15


Diese zweite Sanierungsmaßnahme schloss sich<br />

unmittelbar westlich an die erste Maßnahme<br />

„Vöppstedter Tor“ an und betraf den Kern der Altstadt<br />

mit Markt und Salinengarten. Die Abgrenzung<br />

des Sanierungsgebietes wurde so gewählt,<br />

dass notwendige Straßenbauvorhaben in funktionsfähigen<br />

<strong>Teil</strong>abschnitten möglich wurden. Mit<br />

der Beruhigung der damaligen „Frankfurter Straße“<br />

sollte hauptsächlich das St. Elisabeth Krankenhaus<br />

vor Verkehrslärm soweit wie möglich<br />

geschützt werden. Der ruhende Verkehr sollte in<br />

einer Tiefgarage im Bereich des Salinengartens<br />

untergebracht werden.<br />

Nach den Vorstellungen der Planer boten die angrenzenden<br />

Grundstücke nördlich der Warnestraße<br />

die Möglichkeit, Baugrund für den<br />

mehrgeschossigen Wohnungsbau auszuweisen.<br />

Mit dem Ausbau von Marktplatz, Salinengarten<br />

und Marienplatz zu einer „guten Stube" der Altstadt<br />

und der Umsetzung des Kniestedter Gutshauses<br />

als Altenbegegnungsstätte und Musikschule<br />

an den Salinengarten sowie der Wohnbebauung<br />

südlich des Marienplatzes wurde die<br />

zweite Sanierungsmaßnahme nach dem Städtebauförderungsgesetz<br />

begonnen. Das Hotel Ratskeller<br />

wurde um ein Bettenhaus, den aus <strong>Salzgitter</strong>-Gitter<br />

umgesetzten „Garßenhof" erweitert,<br />

worauf später noch näher eingegangen wird.<br />

Eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung<br />

der Planungen war die Aussiedlung der<br />

Großschlachterei Fricke von der Bergstraße zum<br />

Schacht Georg in <strong>Salzgitter</strong>-Hohenrode sowie<br />

kleinerer Betriebe im Bereich der Liebenhaller<br />

Straße, die nur im Rahmen der Sanierungsmaßnahme<br />

finanziell verwirklicht werden konnten.<br />

Schützenplatz und Fußgängerzone Vorsalzer Straße<br />

16<br />

1976 bis 1979 - Vorsalz<br />

Der dritte Sanierungsabschnitt erstreckte sich<br />

über das Hauptgeschäftsgebiet der Altstadt von<br />

der Marktstraße bis zum Bahnhof und entsprach<br />

mit seinem Geltungsbereich in etwa dem historischen<br />

Ort namens „Vorsalz“.<br />

Nachdem die Vorsalzer Straße bereits im Vorgriff<br />

auf die Genehmigung des Gebietes als Sanierungsmaßnahme<br />

im Rahmen des Konjunkturprogrammes<br />

1976 zur Fußgängerzone umgestaltet<br />

werden konnte, lag mit dem dritten Sanierungsgebiet<br />

der neue Schwerpunkt der Sanierungs-<br />

und Erneuerungsaufgaben im Bereich des<br />

Bahnhofsvorplatzes und des Schützenplatzes.<br />

Der Schützenplatz, die Kaiserstraße, die Südseite<br />

der Vorsalzer Straße und die Südseite der Petershagener<br />

Straße bedurften laut Sanierungsziel<br />

„baulicher Abrundungen“; die Petershagener<br />

Straße benötigte nach Auffassung der Planer in<br />

den Straßeneinmündungsbereichen auch noch<br />

gewisser Verbreiterungen.<br />

Mit der städtebaulichen Absicht, die Platzmitte<br />

des Schützenplatzes mit einem Wohn- und Geschäftsblock<br />

zu bebauen, sollte zum einen eine<br />

räumliche Begrenzung des kleinen Schützenplatzes<br />

erreicht und zum anderen die Verlängerung<br />

der Fußgängerzone Vorsalzer Straße bis zum<br />

Kaufhaus Karstadt baulich begrenzt werden.<br />

Hierdurch sollte gleichzeitig eine verstärkte Einbindung<br />

der Fußgängerzone Vorsalzer Straße in<br />

die Einkaufszone Schützenplatz-Marktplatz erreicht<br />

werden, woraus man sich eine wesentliche<br />

Steigerung der Attraktivität der Altstadt erhoffte.


Die Größe dieses dritten Sanierungsgebietes betrug<br />

13,837 ha. Die Satzung datierte mit dem<br />

16.06.1977 und wurde mit Genehmigung der Bezirksregierung<br />

vom 28.02.1979 am 06.09.1979<br />

im Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> Nr. 24 veröffentlicht.<br />

3. SAN “Vorsalz“<br />

Alter Bahnhof mit Bahnhofsvorplatz<br />

17


18<br />

1984 - Petershagener Straße (früher<br />

Triftweg)<br />

Die Ergänzung der drei bis dato unabhängigen<br />

Sanierungsgebiete in der Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

um den <strong>Teil</strong>bereich „Petershagener Straße" wurde<br />

notwendig, um mit Hilfe des Städtebauförderungsgesetzes<br />

die Umsetzung des hier ansässigen<br />

Industriebetriebes, der Firma HUNO-<br />

Stahlbau, zu erreichen. Der damals stark expandierende<br />

Stahlbaubetrieb war mit Rücksicht auf<br />

die Sicherung von Arbeitsplätzen in <strong>Salzgitter</strong><br />

von hohem Stellenwert für die städtische Wirtschaftsförderung.<br />

Die Ausweisung eines Industriegebietes wie auch<br />

die bauliche Expansion am bestehenden Standort<br />

an der Petershagener Straße war in unmittelbarer<br />

Nähe eines mit Wohnungen durchsetzten<br />

Altstadtgebietes unzulässig und städtebaulich<br />

nicht denkbar. So blieb im Rahmen der <strong>Stadt</strong>sanierung<br />

nur die Lösung einer Betriebsverlagerung.<br />

Das verbleibende Grundstück sollte entsprechend<br />

des Verkehrskonzeptes der Bereitstellung<br />

von Stellplatzflächen dienen, um am Rande der<br />

Altstadt den erforderlichen Nachweis der privaten<br />

Stellplatzverpflichtungen für Neubaumaßnahmen<br />

in der Altstadt erfüllen zu können.<br />

Gleichzeitig war geboten, die Durchführung der<br />

bereits laufenden Sanierungsmaßnahmen<br />

Vöppstedter Tor, Frankfurter Straße und Vorsalzer<br />

Straße nicht zu gefährden, so dass die Folge<br />

eine Ergänzung um den Abschnitt Petershagener<br />

Straße war.<br />

Das vierte Sanierungsgebiet betrug 4,25 ha, seine<br />

Bekanntmachung erfolgte am 23.10.1984 im<br />

Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>.<br />

Die Verlagerung der Stahlbaufirma HUNO war<br />

eine der größten und bedeutendsten Maßnahmen<br />

im Rahmen der Sanierung „Petershagener<br />

Straße“ und somit im Rahmen der Sanierung der<br />

Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad. Darüber wird noch<br />

gesonderten berichtet.<br />

4. SAN “Petershagener Straße“


1980 bis 1986 - Zusammenfassung der<br />

Sanierungsgebiete<br />

Einer Zusammenfassung der drei bestehenden<br />

Sanierungsgebiete hatte das Niedersächsische<br />

Sozialministerium bereits in seinem Programmaufnahmeerlass<br />

vom 27.05.1980 für das Programmjahr<br />

1980 zugestimmt und mit Erlass vom<br />

10.05.1984 um das Sanierungsgebiet „Petershagener<br />

Straße" erweitert.<br />

In einem Schreiben der Bezirksregierung Braunschweig,<br />

dass im Zusammenhang mit der Genehmigung<br />

der Satzung über die förmliche Festlegung<br />

des Sanierungsgebietes „Petershagener<br />

Straße“ erlassen wurde, empfahl die Behörde<br />

nunmehr die vier Sanierungsgebiete der Altstadt<br />

aus bau- und förderungsrechtlichen Gründen zu<br />

einem Sanierungsgebiet mit dem Arbeitstitel „Sanierungsgebiet<br />

<strong>Salzgitter</strong>-Bad und Erweiterung“<br />

zusammenzufassen. Davon versprach man sich<br />

verwaltungs- und finanzierungstechnische Vereinfachungen<br />

aller Verfahren und Maßnahmen.<br />

Die Bezirksregierung Braunschweig führte mit<br />

Schreiben vom 20.01.1986 aus, dass die erforderliche<br />

Satzung über die Zusammenlegung der<br />

vier förmlich festgelegten Sanierungsgebiete keiner<br />

Genehmigung gem. § 5 Abs. 2 StBauFG bedürfe.<br />

Somit betrug die Fläche des gesamten Sanierungsgebietes<br />

„Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad“ ab sofort<br />

27,293 Hektar. Das Datum der Satzung war der<br />

10.07.1985, und sie wurde am 26.02.86 im<br />

Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> Nr. 5 öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

19


20<br />

1982 bis 1986 - Südwall/0stteil<br />

Die letzte Ergänzung bzw. Erweiterung der Gesamtmaßnahme<br />

„Sanierung Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-<br />

Bad“ wurde im Bereich „Südwall, Ostteil" vorgenommen.<br />

Es handelte sich nochmals um eine<br />

Fläche in der Größe von fast drei Hektar. Nach<br />

Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im<br />

1986 Geplante, jedoch nicht realisierte<br />

Erweiterungsgebiete<br />

Nach Auffassung der <strong>Stadt</strong>planung sollte die<br />

bestehende Gesamtmaßnahme um die Bereiche<br />

„Südwall Westteil" und „Kniestedt Süd" ergänzt<br />

werden.<br />

Man plante mit Hilfe von Fördermitteln die Komplettierung<br />

der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen,<br />

die Erhaltung der Wallanlagen, die<br />

Unterbringung des ruhenden Verkehrs, die Erhaltung<br />

der historischen Gebäude und die private<br />

Modernisierung für die Altstadt.<br />

Südwall, Westteil "E"<br />

Im Zusammenhang mit den vorbereitenden Untersuchungen<br />

für das Erweiterungsgebiet „Südwall<br />

Ostteil" hatte sich gezeigt, dass die Sicherung<br />

der historischen Wallanlage als<br />

Jahre 1982 erfolgte der Satzungsbeschluss des<br />

Rates am 28.05.1986.<br />

Die Sanierungsmaßnahme „Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-<br />

Bad“ wurde nunmehr als eine Gesamtmaßnahme<br />

Gegenstand der Förderung und räumlich auf ein<br />

insgesamt 31,485 ha großes Gebiet begrenzt.<br />

Überdies wurde angestrebt, das Sanierungsgebiet<br />

mit weiteren <strong>Teil</strong>bereichen zu ergänzen.<br />

5. SAN “Südwall - Ostteil“<br />

Spazierweg nur im Zusammenhang mit dem<br />

westlichen <strong>Teil</strong> zu regeln sei.<br />

Insbesondere zur Erschließung dieses Gebietes<br />

und der Unterbringung dringend notwendiger<br />

Flächen für den ruhenden Verkehr im bereits<br />

förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „<strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

und Erweiterung“ sollte dieser Bereich in<br />

das Plangebiet aufgenommen werden. Ferner<br />

sollten dringend gebotene private Modernisierungen<br />

durchgeführt werden.<br />

Das Gebiet bestand aus einer fast drei Hektar<br />

großen Fläche, wurde jedoch nicht mehr förmlich<br />

festgesetzt bzw. der Gesamtmaßnahme zugeordnet.<br />

Kniestedt Süd "D"<br />

Auch „Kniestedt Süd" sollte am nördlichen Rande<br />

der Altstadt gelegen als einer der alten Siedlungskerne<br />

des <strong>Stadt</strong>teiles und für die Entwicklung<br />

von <strong>Salzgitter</strong>-Bad von großer historischer<br />

Bedeutung als Erweiterungsgebiet der Gesamt-


maßnahme zugeordnet werden. Der heute noch<br />

verbliebene Kern des Erweiterungsabschnittes<br />

hat einen Umfang von etwas mehr als fünf Hektar<br />

Größe und wird durch drei historisch wertvolle<br />

Gebäude markiert: Dem Kniestedter Herrenhaus,<br />

der Kniestedter Steinscheune und der<br />

Kniestedter Kirche (Kniki).<br />

Das Kniestedter Herrenhaus ist inzwischen saniert<br />

und als Gemeinbedarfseinrichtung mit der<br />

Nutzung „Volkshochschule und Altentagesstätte“<br />

in einem guten baulichen Zustand.<br />

Kniestedter Herrenhaus<br />

Die Kniestedter Kirche wurde „entweiht" und zu<br />

einem kulturellen Veranstaltungsraum umgestaltet<br />

und restauriert, der aufgrund seines Ambientes<br />

inzwischen weit über die <strong>Stadt</strong>grenzen von<br />

<strong>Salzgitter</strong> einen guten Ruf hat. Lediglich die<br />

Kniestedter Steinscheune, der ehemalige<br />

Schafstall, steht heute noch leer und wartet auf<br />

eine Nachnutzung.<br />

Obwohl es nie zu einer förmlichen Festsetzung<br />

dieses Erweiterungsgebietes gekommen ist,<br />

kann man gleichwohl von einer Sanierung und<br />

erfolgreichen Ergänzung der Gesamtmaßnahme<br />

„Altstadt …“ sprechen.<br />

Letzteres liegt an der Tatsache, dass in diesem<br />

"Nicht-Sanierungsgebiet" zwei wichtige Neubauten<br />

entstanden sind. Das Vorhaben „Mütterzentrum<br />

2000" erschien den Verantwortlichen der<br />

EXPO 2000 in Hannover als so wegweisend,<br />

dass sie den Neubau des SOS-Mütterzentrums<br />

(in Trägerschaft der SOS-Kinderdörfer) in <strong>Salzgitter</strong><br />

als registriertes Projekt der Weltausstellung<br />

auswählten.<br />

Es entstand ein neues, gestalterisch und konzeptionell<br />

sehr gelungenes Gebäude, das eine<br />

der zentralen Einrichtungen für den Gemeinbedarf<br />

in <strong>Salzgitter</strong>-Bad darstellt. Im Zuge dieses<br />

Neubaus entstand ein weiteres so genanntes<br />

„Mehrgenerationen-Haus" zwischen Mütterzentrum<br />

und „Kniki", in dem heute jung und alt musterbeispielhaft<br />

unter einem Dach leben.<br />

Im Zuge dieser Neubauten, der Umnutzung der<br />

Kniestedter Kirche und der Sanierung des<br />

Kniestedter Herrenhauses wurde auch der Freibereich<br />

dieses beabsichtigten Untersuchungsgebietes<br />

zur Ergänzung der Gesamtmaßnahme<br />

neu gestaltet. Die einst vorhandenen städtebaulichen<br />

Missstände reduzieren sich heute lediglich<br />

auf den leerstehenden und immer noch ungenutzten<br />

Schafstall, der einer Sanierung bedarf.<br />

21


Vöppstedter Tor - „Gildehaus“ und Gittertor,<br />

Grundstück „Hausbrandt“<br />

Die Untersuchung verschiedener Verkehrslösungen<br />

im Rahmen der Verkehrsplanung auf<br />

der Basis einer zunehmenden Verkehrsentwicklung<br />

führte zwischenzeitlich zu der Erkenntnis,<br />

dass der Ausbau eines innerstädtischen Ringsystems<br />

(Kaiserstraße/ Petershagener Straße/<br />

Tillystraße/ Hinter dem Salze) und die Anlage<br />

von Parkierungsschwerpunkten die Voraussetzungen<br />

zur Verkehrsentflechtung und Beruhigung<br />

im Hauptgeschäftsbereich sei und den<br />

langfristig geplanten Ausbau von verkehrsberuhigten<br />

Zonen sichern würde.<br />

Daher war beabsichtigt, die vorhandene historische<br />

Wallanlage mit den übrigen Grünflächen zu<br />

verbinden und den Salinengarten in eine Parkanlage<br />

(späterer Rosengarten) umzugestalten,<br />

welche zur wesentlichen Attraktivitätssteigerung<br />

des Altstadtkernes beitragen sollte.<br />

Zum Schutz des Südwalls als historische Fußwegverbindung<br />

sollte die Erschließung dieses<br />

Gebietes von der Straße „Hinter dem Salze“ aus<br />

erfolgen (Grundstück Gärtnerei Hoffmann, Fläche:<br />

0,75 ha).<br />

Im Bereich „Gittertor", am westlichen Rande der<br />

Altstadt befand sich ebenfalls eine gewerblich<br />

genutzte Anlage, die nach Goslar verlagert wurde<br />

(Grundstück „Hausbrandt“).<br />

Gildehaus ca. 1960<br />

22<br />

Im Rahmen der <strong>Altstadtsanierung</strong> hat sich gezeigt,<br />

dass in weiteren Ergänzungsgebieten<br />

noch Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der<br />

Errichtung zusätzlicher Infrastruktureinrichtungen<br />

gegeben waren.<br />

Gleichzeitig sollte im Rahmen der Sanierung der<br />

Erhalt eines denkmalpflegerisch wertvollen Gebäudes<br />

im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme<br />

ermöglicht werden. (ehemaliges Gildehaus,<br />

Fläche: 0,45 ha).<br />

Das Grundstück des ehemaligen „Gildehauses“<br />

am Vöppstedter Tor liegt am östlichen Rande<br />

der Altstadt und war für die bauliche Entwicklung<br />

der Altstadt von großer Bedeutung. Insbesondere<br />

sollte die Einbeziehung des Bereiches die<br />

Möglichkeit eröffnen, innenstadtnahes Wohnen<br />

und Altenwohnen in der Nähe der Altstadt zu<br />

ermöglichen.<br />

Die vorbereitenden Untersuchungen für beide<br />

Bereiche wurden vom Rat 1986 beschlossen<br />

und bekannt gemacht.<br />

Die geplanten Erweiterungsgebiete „Gildehausgrundstück",<br />

Grundstück „Hausbrandt", „Südwall<br />

Westteil“ und „Kniestedt Süd" wurden leider jedoch<br />

nie Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />

„Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad“.


ab 1986 - (Weiter-) Entwicklung der<br />

Ziele der <strong>Altstadtsanierung</strong><br />

Die einzelnen Vorplanungen und die vorbereitenden<br />

Maßnahmen der seit 1956 entwickelten<br />

Sanierungsabschnitte ergaben zunächst entsprechend<br />

der Lage der Sanierungsgebiete in<br />

der Altstadt folgende Planungsziele:<br />

1. Erhaltung der Schwerpunktfunktionen<br />

innerhalb der Gesamtstadt<br />

2. Schaffung von ausreichendem und<br />

zeitgemäß ausgestattetem Wohnraum<br />

3. Gesundung des innerstädtischen<br />

Wohnens durch Auskernung und Umsetzung<br />

störender Betriebe<br />

4. Erhaltung und Modernisierung der vorhandenen<br />

historischen Bausubstanz<br />

5. Ausbildung eines ausreichend dimensionierten<br />

Straßennetzes sowie Errichtung<br />

von ausreichenden Flächen für<br />

den ruhenden Verkehr<br />

6. Attraktive Gestaltung von Fußgängerzonen<br />

und verkehrsberuhigten Bereichen<br />

7. Stärkung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

des Sanierungsgebietes durch<br />

Um- und Zusammenlegung von<br />

Grundstücken<br />

Luftbild <strong>Salzgitter</strong>-Bad, Altstadt<br />

8. Erhaltung des vorhandenen<br />

Baumbestandes und der Grünflächen,<br />

insbesondere Aufwertung der<br />

historischen Wallanlagen sowie<br />

intensive Begrünung der Altstadt im<br />

Rahmen einer umfassenden<br />

Grünordnung<br />

9. Verbesserung der Erschließung des<br />

Altstadtgebietes durch den öffentlichen<br />

Personennahverkehr<br />

10. Verbesserung des kulturellen Angebotes<br />

11. Verbesserung des Wohnumfeldes<br />

Entsprechend der Funktionen der Altstadt, die<br />

sich mit den Stichworten - zentrale Versorgung -<br />

Kommunikation - Wohnen - Beherbergung umreißen<br />

ließen, wurden zunächst noch folgende<br />

Aufgabenbereiche besonders hervor gehoben:<br />

Sport- und Spieleinrichtungen, vorrangig<br />

für die wohnungsnahe Versorgung<br />

Beherbergung<br />

Ortsbild einschl. der erforderlichen<br />

Eingrünungsmaßnahmen<br />

Alle städtebaulichen Maßnahmen in diesen Bereichen<br />

sollten den Bewohnern als auch den<br />

Gästen dienen und wesentlicher Bestandteil des<br />

Freizeit- und Fremdenverkehrsangebotes von<br />

<strong>Salzgitter</strong>-Bad werden.<br />

23


1980 bis heute - <strong>Stadt</strong>gestaltung und<br />

örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über<br />

Gestaltung<br />

Im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme<br />

„Sanierung Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad“ stellte sich<br />

die Frage der Notwendigkeit des Erlasses einer<br />

Gestaltungssatzung. Hauptsächliches Ziel war<br />

inzwischen doch der Schutz des historischen<br />

<strong>Stadt</strong>bildes und die Verhinderung der immer<br />

häufiger festzustellenden „Verplattungen“ von<br />

Fachwerkgebäuden. Bis in die 80er Jahre war<br />

das <strong>Stadt</strong>bild der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

durch die Kleinmaßstäblichkeit der mittelalterlichen<br />

Fachwerkhäuser geprägt.<br />

Eine Vielzahl verschiedener Bauformen machte<br />

den besonderen Reiz dieser Kleinstadt aus. Die<br />

vorherrschende Zweigeschossigkeit in <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

war nur teilweise von einzelnen drei-<br />

und mehrgeschossigen Gebäuden überragt.<br />

Häufig wurden die Gebäude vom Eigentümer<br />

selbst bewohnt. Die Bebauung war durch zweigeschossige<br />

Geschäftshäuser gekennzeichnet,<br />

die es zu pflegen, zu fördern und zur Geltung zu<br />

bringen galt.<br />

24<br />

Die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> zur Erhaltung und Gestaltung<br />

des <strong>Stadt</strong>bildes der Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

(ÖBV) wurde am 15.07.1980 im Ratskeller in einer<br />

vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 2a<br />

BBauG (Bundesbaugesetz) beraten und am<br />

22.11.1983 von der Bezirksregierung Braunschweig<br />

mit Maßgaben genehmigt.<br />

Gemäß Beschluss vom 25.01.1984 ist der Rat<br />

der <strong>Stadt</strong> diesen Maßgaben beigetreten und die<br />

Vorschrift konnte am 28.06.1985 durch Bekanntmachung<br />

im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

rechtswirksam veröffentlicht werden.<br />

Die Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) ist noch heute<br />

verbindlich, obwohl es inzwischen einen Ratsbeschluss<br />

zur Liberalisierung des örtlichen Baurechts<br />

und Abschaffung fast aller anderen örtlichen<br />

Gestaltungsvorschriften in der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

gibt.<br />

Die Altstadtsatzung wurde hiervon ausgenommen<br />

und soll weiterhin Gültigkeit besitzen.


Die wichtigsten Regelungen, zum Erhalt des altstädtischen<br />

Ambientes, die in der ÖBV vorgeschrieben<br />

sind, betreffen vor allem die folgenden<br />

Bereiche:<br />

- Allgem. Festsetzungen über die Instandsetzung<br />

von Fachwerkgebäuden (§ 2)<br />

- Gebäudehöhen (§ 3)<br />

- Dächer und Dachaufbauten (§ 4)<br />

- Gliederung der Gebäudefassaden (§ 5)<br />

- Fassadenmaterial (§ 6)<br />

- Fenster, Türen und Schaufenster (§ 7)<br />

- Kragdächer und Markisen (§ 8)<br />

- Werbeanlagen (§ 9)<br />

Dabei ist es bemerkenswert, dass § 2 gerade<br />

am Anfang der Sanierung und bereits vor der<br />

Rechtskraft der ÖBV 1983 eine extrem hohe<br />

Wichtigkeit erhielt.<br />

Die Nachkriegszeit und die der 70er- und 80er<br />

Jahre war durch die etwas „sachliche“ Kubatur<br />

einiger Stahlbeton-Massivbauten - auch in <strong>Salzgitter</strong><br />

- besonders geprägt.<br />

Es entstanden Gebäude wie am neuen Bohlweg<br />

oder das „Kleine Rathaus“ am Marktplatz, von<br />

denen man bald erkannte, dass massive Betonarchitektur<br />

weniger zum „Flair“ der historischen<br />

Altstadt beitrugen.<br />

Somit sollte doch wieder die einst ungeliebte<br />

„Billigarchitektur“ des armen Sölters aus dem<br />

Mittelalter, die Fachwerkbebauung, für das Bild<br />

der Altstadt die prägende Architektur sein.<br />

Neben den Translotionen im Bereich des historischen<br />

„Tilly-Hauses“ (z.B. Garßenhof, Kniestedter<br />

Gutshaus) entdeckte man wieder den tatsächlichen<br />

„Wert“ des Fachwerkes für das<br />

<strong>Stadt</strong>bild und schuf in der ÖBV den § 2 „Allgemeine<br />

Festsetzungen über die Instandsetzung<br />

von Fachwerkgebäuden“, in dem heute noch<br />

folgendes geregelt ist:<br />

Abs. (1)<br />

Tritt bei Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen<br />

Gebäuden Holzfachwerk zutage,<br />

so ist der ursprüngliche Zustand der Fachwerkfassade<br />

wiederherzustellen. Auch vorhandene<br />

Ausmauerungen aus Ziegelstein<br />

sind in der ehemaligen Form wiederherzustellen.<br />

bzw. zu ergänzen. Das Anstreichen<br />

oder Schlämmen von Ziegelsteinausfachungen<br />

ist unzulässig.<br />

Abs. (2)<br />

Bei Fachwerkhäusern darf das Fachwerk<br />

weder verändert noch durch Putz oder Verkleidung<br />

überdeckt werden. Werden Fachwerkhäuser<br />

zum Zwecke einer Neubebauung<br />

abgebrochen oder sollen zerstörte<br />

Fachwerkgebäude wieder aufgebaut werden,<br />

so müssen diese neuen Gebäude<br />

wieder in konstruktivem Holzfachwerk von<br />

mindestens 12 cm Tiefe und 16 cm Ansichtsbreite<br />

errichtet werden.<br />

Abs. (3) Die Holzteile sind farblich von den<br />

übrigen Fassadenflächen abzusetzen.<br />

Die Ausführungen vor allem aber in der Begründung<br />

zur ÖBV zeigen deutlich auf, wie<br />

sehr das einst ungeliebte mittelalterliche<br />

Fachwerk eine Wiedergeburt und stadtarchitektonische<br />

Reminiszenz erfuhr:<br />

Zitat der Begründung zu § 2 …:<br />

„Da das geschichtlich überlieferte <strong>Stadt</strong>bild von<br />

<strong>Salzgitter</strong>-Bad durch Fachwerkbebauung geprägt<br />

war, ist es notwendig, die noch erhaltenen<br />

Fachwerkgebäude besonders zu schützen.<br />

Es werden deshalb Festsetzungen getroffen, die<br />

die weitere Reduzierung von Fachwerksubstanz<br />

verhindern und die Verkleidung von Fachwerkbebauung<br />

mit bauartfremden Baustoffen ausschließt.<br />

Nur mit dieser Voraussetzung besteht<br />

die Möglichkeit, die qualitative Verbesserung der<br />

historischen Gebäude und die Erneuerung der<br />

vorhandenen Bausubstanz in der Altstadt zu erreichen“.<br />

Nachdem diese Vorschrift zu Beginn z.T. übertriebene<br />

Anwendung fand und deshalb in <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

am Marktplatz 1 ein für das Mittelalter<br />

ungewöhnliches viergeschossiges Fachwerkhaus<br />

errichtet wurde, leisteten in den Folgejahren<br />

vor allem die §§ 8 „Kragdächer und Markisen“<br />

und 9 „Werbeanlagen“ recht gute Dienste<br />

für die Gestaltung und das <strong>Stadt</strong>bild der Altstadt.<br />

Insbesondere aufgrund der Vorschriften über die<br />

Werbeanlagen konnten durch die Bauaufsichts-<br />

und Denkmalschutzämter so manche geplante<br />

„Schandtat“ einiger Plakataufsteller und Firmen<br />

erfolgreich verhindert und die Altstadt vor Kitsch<br />

und Überfrachtung - von wenigen Ausnahmen<br />

abgesehen – wohltuend freigehalten werden<br />

25


26<br />

Städtebauliches Konzept<br />

Da, wie im Kapitel zuvor im Zusammenhang mit<br />

der ÖBV bereits ausgeführt, die Kleinmaßstäblichkeit<br />

der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad durch mittelalterliche<br />

Fachwerkhäuser geprägt war und<br />

ist, wurde 1986 eine städtebauliche Konzeption<br />

entwickelt, die eine weitaus behutsamere Erneuerung<br />

der Altstadt vorsah.<br />

Hierbei sollte, soweit vertretbar, auf die Erhaltung<br />

von Bauten, Straßen und Straßenräumen<br />

von geschichtlicher bzw. künstlerischer Bedeutung<br />

Rücksicht genommen werden.<br />

Eingriffe in diese historische Bausubstanz sollten<br />

nur vorgenommen werden, wenn diese in<br />

Verbindung mit einer gesunden städtebaulichen<br />

Entwicklung und der erwünschten Verbesserung<br />

der Funktion der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad wie<br />

Wohnungsangebot, Wohnumfeld, Verkehr etc. in<br />

Einklang zu bringen waren.<br />

Das städtebauliche Konzept beinhaltete daher<br />

hauptsächlich die Entkernung der überbauten<br />

Innenhöfe, die Verdichtung der Wohnbebauung<br />

und eine Konzentrierung der Geschäftsbebauung<br />

auf den engeren Einkaufsbereich.<br />

Zum ersten Mal wurde auch über die Bebauung<br />

des ehem. Güterbahnhofes nördlich der Bahnlinie<br />

diskutiert und in die Planungen konzeptionell<br />

mit einbezogen.


So wurde in gewissem Umfang konzeptionell<br />

auch Neubebauung zugelassen.<br />

Das Neubaugeschehen sollte sich im Wesentlichen<br />

auf die Schließung von Baulücken beschränken.<br />

Im Übrigen wurden private Modernisierungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert.<br />

Entscheidende Neubaumaßnahmen, Baulückenschließungen<br />

oder Neubau nach Abbruch<br />

sollten daher im Rahmen des Konzeptes erreicht<br />

werden:<br />

1. Grundstück Vorsalzer Straße (ehemals<br />

Strehlau)<br />

2. Klesmerplatz/Ecke Töpferreihe<br />

3. Marienplatz/Gittertor<br />

4. Bergstraße (Wohnbau <strong>Salzgitter</strong>)<br />

5. Gutenbergstraße/Ecke Bohlweg<br />

6. Bohlweg Südseite<br />

7. Bismarckstraße/Südwall<br />

8. Bahnhofsplatz<br />

9. Vöppstedter Tor (ehemaliges Gildehaus)<br />

10. Schützenplatz und Grundstück Lattemann/Eise<br />

11. Vöppstedter Tor/Ecke Brunnenplatz<br />

12. Marktplatz/Ecke Bohlweg<br />

13. Erschließung und Neubebauung des<br />

gesamten Areals im Einwirkungsbereich<br />

der ausgelagerten Stahlbaufirma „HU-<br />

NO" an der Petershagener Straße<br />

14. Ostseite der Klesmerstraße<br />

15. Erschließung und Neubebauung des<br />

Gertrud-Bartels-Weges zwischen Warnestraße<br />

und Nordwall<br />

16. Neubau der Sparkasse am Klesmerplatz<br />

17. Oberflächenbebauung der Tiefgarage<br />

am Salinengarten, heute Rosengarten<br />

18. Erschließung und Neubebauung im Erweiterungsgebiet<br />

„Südwall/Westteil"<br />

zwischen der Straße „Hinter dem Salze"<br />

und dem „Südwall“<br />

Inwieweit diese damals angestrebten Ziele erreicht<br />

werden konnten, wird in den weiteren Kapiteln<br />

dieser Dokumentation noch ausführlich<br />

beschrieben.<br />

So z.B. zur Geschichte der Gestaltung des<br />

„Klesmerplatzes“ und dem dritten Neubau der<br />

Sparkasse.<br />

Sparkasse ca. 1920<br />

Sparkasse ca. 1970<br />

Planung und …<br />

… Neubau Sparkasse ca. 1996<br />

27


28<br />

Nutzungskonzept<br />

Das Nutzungskonzept für die Sanierung der Altstadt<br />

sah einen geschlossenen Ring von Geschäftsbebauung<br />

vor, der noch heute einen<br />

Funktionskern mit der (ehem.) Post, der Altstadtschule,<br />

der Katholischen Kirche und dem<br />

Wahrzeichen der Altstadt, die St. Mariae Jacobikirche<br />

umschließt. Die vorbereitenden Untersuchungen<br />

zeigten, dass die Funktionsfähigkeit<br />

der Altstadt als Einkaufsstandort nur durch eine<br />

Konzentrierung der Geschäftsfläche auf den<br />

zentralen Altstadtkern bewirkt werden konnte.<br />

Auf Grundlage der Zielplanung für das Sanierungsgebiet<br />

waren zentrale Einkaufsstraßen und<br />

Fußgängerzonen entstanden, die durch ihre vielfältigen<br />

Verflechtungen von Verweil- und Erholungsräumen<br />

mit Geschäftsnutzungen für den<br />

täglichen, langfristigen und gehobenen Bedarf<br />

sowie Banken, Sparkassen, gastronomische Betriebe<br />

und der Funktion des innerstädtischen<br />

Wohnen, dem zentralen Bereich einen prägenden<br />

Charakter verleihen sollten. Ziel der Nutzungskonzeption<br />

war es also, eine Verbesserung<br />

der wirtschaftlichen Struktur zu erreichen<br />

und die zentralen Funktionen der Altstadt zu<br />

stärken.<br />

Es wurde die Auffassung vertreten, dass eine<br />

zusätzliche Ausweitung von Geschäftsflächen<br />

außerhalb des engeren Geschäftsgebietes der<br />

Altstadt den Sanierungserfolg nicht nur gefährden,<br />

sondern eine negative Entwicklung der <strong>Altstadtsanierung</strong><br />

nachhaltig einleiten würde.<br />

(Anmerkung aus heutiger Sicht: Diese städtebauliche<br />

Zielsetzung sollte sich später dann<br />

zwangsläufig mit der Aufgabe des Karstadt-<br />

Hauses (nebst Neuplanung) und der Errichtung<br />

des V-Marktes auf dem nördlich der Altstadt gelegenen<br />

Gelände des Güterbahnhofes ändern).<br />

In jedem Fall sollten im Kerngebiet mit Rücksicht<br />

auf den historischen Innenstadtbereich der Altstadt<br />

Vergnügungsstätten ausgeschlossen sein,<br />

da derartige Einrichtungen zunächst einen besonderen<br />

Verdrängungseffekt „gewachsener“<br />

und „urbaner“ Geschäftsflächen erzeugen und<br />

„Quellen besonders starker Lärm-Immissionen“<br />

bzw. Lärm-Emissionen.<br />

Den Ausschluss von Spielhallen und Vergnügungsstätten<br />

sah man aufgrund der notwendigen<br />

„Rücksicht auf die ...vorhandene und geplante<br />

Wohnnutzung“ als zwingend erforderlich.<br />

Deshalb sollten insbesondere die für das Image<br />

der einzelnen Straßenabschnitte und Fußgängerzonen<br />

der Altstadt besonders wichtigen Erdgeschosszonen<br />

von Spielhallen und Vergnügungsstätten<br />

frei gehalten werden.<br />

Letzteres erfolgte konsequent und erfolgreich,<br />

da in den empfindlichen Bereichen gemäß § 1<br />

(4) Ziffer 2 BauNVO eine entsprechende Gebietsgliederung<br />

im Kerngebiet (MK) vorgesehen<br />

wurde, die heute noch Spielhallen und Vergnügungsstätten<br />

in den Hauptfußgänger- und Verkehrszonen<br />

der Altstadt dauerhaft ausschließt.


Bedauerlicherweise hatte dieser konsequente<br />

Ausschluss von Spielhallen im Erdgeschoss der<br />

Verkaufslagen auch den negativen Effekt, dass<br />

ein Hauseigentümer seit Jahrzehnten sein<br />

Ladengeschäft in der Breslauer Straße aufgrund<br />

eines höchstrichterlich bestätigten Verbotes einer<br />

Spielhalle ungenutzt stehen und verfallen<br />

lässt.<br />

29


30<br />

Verkehrskonzept<br />

Die gute Erreichbarkeit einer historischen Altstadt<br />

ist für den Erhalt ihres Ambientes und ihrer<br />

Wirtschaftskraft oberstes Gebot. Nur eine gute<br />

An- und Einbindung in das städtische Verkehrsnetz<br />

bewirkt eine hohe Akzeptanz der Altstadt<br />

für die in <strong>Salzgitter</strong>-Bad und Umgebung lebende<br />

Bevölkerung, die mit Hilfe von Verkehrsmitteln<br />

des Individualverkehrs und des ÖPNV die Altstadt<br />

erreichen möchte.<br />

Das Gebiet wird im Osten von der verlängerten<br />

Mittelachse des <strong>Stadt</strong>gebietes, der dann in die<br />

Friedrich-Ebert-Straße übergehenden Nord-Süd-<br />

Straße, flankiert. Über die so genannte „Südtangente“<br />

der Altstadt, die Straße „Hinter dem Salze“,<br />

ist zugleich die Bundesstraße 6 am Gittertorknoten<br />

schnell zu erreichen.<br />

Verkehrskonzept<br />

(Planung, teilw. realisiert)<br />

Die Untersuchung verschiedener Verkehrsnetzalternativen<br />

führte zu der Erkenntnis, dass der<br />

Ausbau des „Altstadtringes“ im Verlauf Kaiserstraße/<br />

Petershagener Straße/ Tillystraße/ Hinter<br />

dem Salze und die Anlage von Parkierungsschwerpunkten<br />

(Parkplätze) am Rande der Altstadt<br />

wesentliche Voraussetzungen zur Verkehrsentflechtung<br />

und Beruhigung im Hauptgeschäftsbereich<br />

sind.<br />

Nur so konnte der Ausbau der verkehrsberuhigten<br />

Zonen gesichert werden, was sich als Konzept<br />

schlussendlich als richtig erwiesen hatte<br />

und weiterhin städtebauliche Grundlage zur<br />

Entwicklung der heutigen Altstadt ist.<br />

Die Durchführung der geplanten Verkehrsmaßnahmen<br />

mit den erforderlichen Parkflächen und<br />

ggf. auch den damit verbundenen Angeboten im<br />

Bereich des (großflächigen) Einzelhandels am<br />

Rande der Altstadt sollte für den Erfolg der Sanierung<br />

von großer Bedeutung sein.


Mehrere Innenstadtquartiere (Vöppstedter Tor,<br />

Marktstraße, Marktplatz, Vorsalzer Straße) wurden<br />

im Verlauf der Sanierung in Fußgängerzonen<br />

umgewandelt. Damit wurde der Verkehr auf<br />

die die Altstadt umschließenden Straßen verlagert.<br />

Gleichzeitig entstanden entlang dieser „Altstadt-<br />

Tangenten“ Parkplatzflächen (so z.B. entlang<br />

der Petershagener Straße, „HUNO-Parkplatz“<br />

aber auch später am ALDI-Markt „Hinter dem<br />

Salze“), von denen aus man fußläufig und bequem<br />

die Altstadt erreichen kann. So wurde als<br />

erstes ein öffentlicher Parkplatz als „Park & Ride<br />

(P&R)“ westlich des Bahnhofsgebäudes unter<br />

Berücksichtigung der aus dem Verkehrskonzept<br />

sich ergebenden Parkbedarfsuntersuchung erstellt.<br />

Weitere öffentliche Parkplätze konnten im Rahmen<br />

der zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel<br />

hergestellt und vertragliche Regelungen<br />

mit der damaligen Deutschen Bundesbahn zur<br />

Herstellung von P&R Stellplätzen für Pendler<br />

zum Abschluss gebracht werden.<br />

Bauleitpläne<br />

Die sich durch das ständig fortzuschreibende<br />

Sanierungskonzept wandelnden Sanierungsziele<br />

wurden zum <strong>Teil</strong> durch rechtsverbindliche Bebauungspläne<br />

detailliert und konkretisiert.<br />

Für die von Bebauungsplänen abhängigen Sanierungsmaßnahmen<br />

wurden somit die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für bauordnungsrechtliche<br />

Genehmigungen geschaffen.<br />

Ein rund 26 ha großes Gebiet der Altstadt wird<br />

noch heute durch rechtswirksame Bebauungspläne<br />

abgedeckt.<br />

Übersichtsplan der Bauleitpläne<br />

(rechtswirksame Bebauungspläne)<br />

31


Folgende rechtswirksame Bebauungspläne sind<br />

bis heute relevant und bilden die<br />

Bebauungsplanbezeichnung<br />

Bad – 51<br />

Vorsalzer Straße<br />

Bad - 51, 2. Änderung<br />

Vorsalzer Straße<br />

Bad - 51, 3. Änderung<br />

Vorsalzer Straße<br />

Bad - 51, 4. Änderung<br />

Vorsalzer Straße<br />

Bad - 51, 5. Änderung<br />

Vorsalzer Straße<br />

Bad - 51, 6. Änderung<br />

Vorsalzer Straße<br />

Bad - 72<br />

Marktplatz<br />

Bad - 72, 1. Änderung<br />

Marktplatz (Spielhallenkonzept)<br />

SB - S - 1 - 5 - 65<br />

Vöppstedter Tor<br />

SB - S - 1 - 5 - 65, 1. Änderung<br />

Vöppstedter Tor<br />

SB - S - 1 - 5 - 65, 2. Änderung<br />

Vöppstedter Tor<br />

SB - S - 1 - 5 - 65, 3. Änderung<br />

Vöppstedter Tor<br />

Bad - 40, 2. Änderung<br />

Osterfeld<br />

Bad - 40, 3. Änderung<br />

Osterfeld (Spielhallenkonzept)<br />

Bad - 63<br />

Töpferreihe<br />

Bad - 79<br />

Südwall Ostteil (Fortschreibung Sanierungskonzept)<br />

Bad - 86<br />

An der Erzbahn / Breslauer Straße<br />

SB - S - 5 - 2 - 61, 6. Änderung<br />

Friedrich - Ebert - Straße, Wiesenstraße, Schlopweg<br />

SB - S - 5 - 2 - 61, 12. Änderung<br />

Friedrich – Ebert – Straße, Wiesenstraße, Schlopweg<br />

(Spielhallenkonzept)<br />

Bad - 46<br />

Liebenhaller Straße<br />

Bad - 73<br />

Petershagener Straße<br />

Bad - 82A<br />

Petershagener Straße / Liebenhaller Straße<br />

(Spielhallenkonzept)<br />

Bad - 93<br />

Bahnhofsvorplatz<br />

SB - S - 2 - 2 - 57<br />

<strong>Teil</strong>ortsbauplan Vöppstedter Tor - Windmühlenberg<br />

(Festsetzung von Straßenlinien)<br />

SB - S - 1 - 3 - 60<br />

<strong>Teil</strong>ortsbauplan Triftweg<br />

32<br />

Rechtsgrundlage für die bauliche Entwicklung<br />

der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad:<br />

genehmigt am 28.10.1985<br />

rechtswirksam seit 21.11.1985<br />

genehmigt am 08.07.1988<br />

rechtswirksam seit 29.07.1988<br />

genehmigt am 30.03.1989<br />

rechtswirksam seit 10.05.1989<br />

rechtswirksam seit 11.07.1991<br />

Aufstellungsbeschl. am 23.09.1992<br />

rechtswirksam seit 04.11.2004<br />

genehmigt am 27.05.1983<br />

rechtswirksam seit 29.06.1983<br />

Planungsauftrag am 24.06.1987<br />

vorgez. Bürgerbeteilig. 24.04.1987<br />

genehmigt am 21.04.1971<br />

rechtswirksam seit 27.05.1971<br />

genehmigt am 24.10.1980<br />

rechtswirksam seit 01.12.1980<br />

genehmigt am 23.07.1992<br />

rechtswirksam seit 04.08.1992<br />

rechtswirksam seit 19.03.1981<br />

genehmigt am 13.12.1985<br />

rechtswirksam seit 14.02.1986<br />

Planungsauftrag am 24.06.1987<br />

vorgez. Bürgerbeteilig. 24.04.1987<br />

genehmigt am 11.04.1988<br />

rechtswirksam seit 18.05.1988<br />

Planungsauftrag am 24.06.1987<br />

vorgez. Bürgerbeteilig. 24.04.1987<br />

genehmigt am 13.02.1997<br />

rechtswirksam seit 22.05.1997<br />

genehmigt am 17.07.1969<br />

rechtswirksam seit 25.08.1969<br />

Planungsauftrag am 24.06.1987<br />

vorgez. Bürgerbeteilig. 24.04.1987<br />

Auslegung vom 12.09. – 14.10.1983<br />

nach Überarbeitung erneute öffentliche Auslegung<br />

Aufstellungsbeschluss am 21.10.1997<br />

Planungsauftrag am 24.06.1987<br />

vorgez. Bürgerbeteilig. 24.04.1987<br />

vorgez. Bürgerbeteilig. 19.05.1992<br />

Aufstellungsbeschluss am 03.05.1995<br />

Auslegung vom 26.11.1997 – 07.01.1998<br />

genehmigt am 06.12.1957<br />

rechtswirksam seit 17.01.1958<br />

genehmigt am 26.02.1962<br />

rechtswirksam seit 15.03.1962

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