Altstadtsanierung Teil 1 - Stadt Salzgitter
Altstadtsanierung Teil 1 - Stadt Salzgitter
Altstadtsanierung Teil 1 - Stadt Salzgitter
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Referat <strong>Stadt</strong>umbau und Soziale <strong>Stadt</strong><br />
Sanierung der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad 1972 bis 2004
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort .......................................................................................................................................................5<br />
Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad ...............................................................................................................................6<br />
1956 bis 1959 - Erste Maßnahmen ...........................................................................................................7<br />
Bestandsplan .......................................................................................................................................8<br />
Entwicklungsplan .................................................................................................................................8<br />
1962 - Bestandsaufnahme - Vorbereitende Untersuchungen – Ratsbeschluss .................................9<br />
1. Verkehrsstruktur ..............................................................................................................................9<br />
2. Grundstückszuschnitte ..................................................................................................................10<br />
3. Zustand der Gebäude ....................................................................................................................11<br />
4. Mängel in der Wohnungssubstanz ................................................................................................12<br />
5. Unverträgliche Gemengelagen ......................................................................................................13<br />
1970 bis 1972 - Vöppstedter Tor ............................................................................................................14<br />
1975 - Frankfurter Straße (heute Liebenhaller Straße) ........................................................................15<br />
1976 bis 1979 – Vorsalz ...........................................................................................................................16<br />
1984 - Petershagener Straße (früher Triftweg) .....................................................................................18<br />
1980 bis 1986 - Zusammenfassung der Sanierungsgebiete ...............................................................19<br />
1982 bis 1986 - Südwall/0stteil ...............................................................................................................20<br />
1986 Geplante, jedoch nicht realisierte Erweiterungsgebiete ............................................................20<br />
Südwall, Westteil "E" .........................................................................................................................20<br />
Kniestedt Süd "D" ..............................................................................................................................20<br />
Vöppstedter Tor - „Gildehaus“ und Gittertor, Grundstück „Hausbrandt“ ...........................................22<br />
ab 1986 - (Weiter-) Entwicklung der Ziele der <strong>Altstadtsanierung</strong> .......................................................23<br />
1980 bis heute - <strong>Stadt</strong>gestaltung und örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über Gestaltung .....................24<br />
Städtebauliches Konzept ........................................................................................................................26<br />
Nutzungskonzept .....................................................................................................................................28<br />
Verkehrskonzept ......................................................................................................................................30<br />
Bauleitpläne .............................................................................................................................................31<br />
Öffentliche Maßnahmen ..........................................................................................................................33<br />
Verbesserung des Verkehrsnetzes ................................................................................................33<br />
Der so genannte „Bohlwegdurchbruch" ........................................................................................33<br />
Umgestaltung des Marktplatzes ....................................................................................................35<br />
Frankfurter Straße - (heute Liebenhaller Straße) ..........................................................................36<br />
Liebenhaller Straße (2.Bauabschnitt) ............................................................................................37<br />
Tiefgarage Marienplatz ..................................................................................................................37<br />
Klesmerplatz und Vorsalzer Straße ...............................................................................................37<br />
Vorsalzer Straße und Klesmerzopf ...............................................................................................38<br />
Aufgabe des Schützenplatzes .......................................................................................................39<br />
Die Schützenplatz-Bebauung ........................................................................................................40<br />
Schließung der Breslauer Straße ..................................................................................................42<br />
Neubau eines ZOB ........................................................................................................................43<br />
Weitere noch durchgeführte Erschließungsmaßnahmen ...........................................................44<br />
Neuherstellung des Emil-Langen-Weges ......................................................................................44<br />
Neuherstellung des Gertrud-Bartels-Weges .................................................................................44<br />
Umgestaltung der Kaiserstraße .....................................................................................................44<br />
Umgestaltung des Altstadtweges ..................................................................................................44<br />
Umgestaltung des Kirchplatzes .....................................................................................................44<br />
Umgestaltung der Klesmerstraße ..................................................................................................45<br />
Umgestaltung der Warnestraße ....................................................................................................45<br />
Umgestaltung der Gutenbergstraße ..............................................................................................45<br />
Umgestaltung der Passage ...........................................................................................................45<br />
Umgestaltung der Bismarckstraße ................................................................................................45<br />
Umgestaltung der Töpferreihe .......................................................................................................45<br />
Umgestaltung des Nordwalles .......................................................................................................45<br />
Umgestaltung des Südwalles ........................................................................................................45<br />
Translotion Kniestedter Gutshaus 1976, Garßenhof 1981/82 .....................................................46<br />
Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen .............................................................47<br />
Private Baumaßnahmen ….....................................................................................................................48<br />
… im Bereich Vöppstedter Tor … ..................................................................................................48<br />
Neubebauung Bohlweg, Nordseite ................................................................................................49<br />
Neubau Bohlweg 39 ......................................................................................................................49<br />
Neubau Bohlweg/Ecke Kaiserstraße .............................................................................................49<br />
Neubau Bohlweg 14/Ecke Gutenbergstr. ......................................................................................49
… im Bereich Frankfurter Straße ….............................................................................................. 49<br />
Neubau Marienplatz 22 ................................................................................................................. 49<br />
Warnestraße 9 .............................................................................................................................. 50<br />
Neubau Bergstraße 3 ................................................................................................................... 50<br />
Neubau Marktplatz 1 ..................................................................................................................... 50<br />
Kirchplatz 3 ................................................................................................................................... 51<br />
Kirchplatz 5 ................................................................................................................................... 51<br />
… im Bereich Vorsalz …................................................................................................................. 51<br />
Neubebauung Solte-Zentrum ....................................................................................................... 51<br />
Warnestraße 19 ............................................................................................................................ 51<br />
Klesmerplatz 7, „Schuh- und Sporthaus Oehlert“ ......................................................................... 52<br />
Vorsalzer Straße 10, „Ofen Löffler“ .............................................................................................. 52<br />
Neubau und Sanierung „Vorsalzer Straße 18“, ehem. Bali-Kino .................................................. 52<br />
Neubau Petershagener Straße 3, ehem. Bahnhofsvorplatz ......................................................... 53<br />
Bahnhof <strong>Salzgitter</strong>-Bad ................................................................................................................. 54<br />
Kuhstraße 1 und 3 ........................................................................................................................ 56<br />
Marktstraße 2A ............................................................................................................................. 56<br />
Marktstraße 6 und 7 ...................................................................................................................... 57<br />
Altstadtweg 10 .............................................................................................................................. 57<br />
Altstadtweg 12 .............................................................................................................................. 57<br />
… im Bereich Petershagener Straße ............................................................................................. 58<br />
Gittertor 5 ...................................................................................................................................... 58<br />
Neubau Emil-Langen-Weg/Gertrud-Bartels-Weg ......................................................................... 58<br />
… im Bereich Südwall/Ostteil ........................................................................................................ 59<br />
Neubau Bohlweg 29 ..................................................................................................................... 60<br />
Bohlweg 5 ..................................................................................................................................... 60<br />
Bohlweg 7 ..................................................................................................................................... 60<br />
Liebenhaller Straße 8 ................................................................................................................... 61<br />
Bismarckstraße 9 .......................................................................................................................... 61<br />
Südwall 5 ...................................................................................................................................... 62<br />
Verlagerung störender Gewerbebetriebe ............................................................................................. 62<br />
Petershagener Straße, HUNO-Stahlbau und Neubau HUNO-Parkplatz ......................................... 62<br />
Bergstraße, Schlachterei Fricke ....................................................................................................... 62<br />
Frankfurter Straße (heute Liebenhaller Straße) ............................................................................... 63<br />
Kirchplatz und Marktplatz, Schlachterei Rose u.a. ........................................................................... 63<br />
Südwall-Ostteil, Irenen-Heilquelle und VORLO- Getränkehandel .................................................... 63<br />
Kosten und Finanzierung ....................................................................................................................... 64<br />
Klassische <strong>Stadt</strong>sanierung – Kosten ................................................................................................ 64<br />
Klassische Städtebauförderung – Finanzierungsmittel .................................................................... 65<br />
ZIP geförderte Projekte – Kosten in Euro ......................................................................................... 66<br />
ZIP geförderte Projekte – Finanzierung in Euro ............................................................................... 66<br />
Kosten insgesamt in Euro ................................................................................................................. 66<br />
Finanzierungsmittel insgesamt in Euro............................................................................................... 66
Vorwort<br />
Die vorliegende Abschlussdokumentation der Sanierungsmaßnahme „Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad“<br />
stellt mehr als den eigentlichen Bericht an die Förderstellen des Bundes und des Landes dar.<br />
Sie dokumentiert eine außerordentlich erfolgreiche städtebauliche Gesamtmaßnahme und die<br />
damit verbundenen finanziellen Hilfen von Bund und Land. Zugleich stellt sie ein sehr lebhaftes<br />
Stück <strong>Stadt</strong>geschichte der vergangenen Jahrzehnte dar.<br />
Pläne und Einzelbeispiele dokumentieren die ersten planerischen Vorstellungen in den 60er<br />
und 70er Jahren. Die einst radikal geplante Beseitigung alter Bausubstanz zugunsten einer verkehrsgerechten<br />
Altstadt wich schnell den Zielen in das Traditionelle und zugunsten des Bewahrens<br />
und Erhaltens insbesondere historischer Fachwerkhäuser der „Sölterschen“.<br />
Nicht nur von der <strong>Stadt</strong> wurde sehr viel Geld investiert. An der <strong>Stadt</strong>sanierung beteiligten sich<br />
vor allem auch viele Privatleute mit hohem finanziellen Engagement.<br />
Einschließlich der investiven Mittel, die in der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad aus dem damaligen<br />
Zukunftsinvestitionsprogramm zum Einsatz kamen, sind ca. 25 Mio Euro an öffentlichen Mitteln<br />
des Bundes, des Landes und der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> in das Gebiet geflossen. Diese Mittel lösten<br />
weitere Investitionen Dritter und Privater, sowie Wertzuwächse in einer geschätzten Höhe von<br />
ca. 183 Mio Euro aus.<br />
Vieles steht in <strong>Salzgitter</strong>-Bad noch an.<br />
Derzeit wird weiterhin an dem bisher während der Sanierungsmaßnahmen nicht erreichten Ziel,<br />
das Karstadt-/Avacon-Areal altstadtgerecht mit Einzelhandel zu bebauen, mit äußerster Anstrengung<br />
gearbeitet.<br />
Der weitere Entwicklungsprozess der Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad wird mit der vorliegenden Dokumentation<br />
daher nicht beendet sein, sondern in anderer Form fortgeführt.<br />
Oberbürgermeister <strong>Stadt</strong>baurat<br />
5
6<br />
Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
Städtebauliche Sanierungsgesamtmaßnahmen sind in aller Regel auf einen Zeitraum von 10 Jahren angelegt.<br />
Die Sanierung der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad dauerte aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfes<br />
mehr als das Dreifache dieser grundsätzlich vorgesehenen Zeit und muss daher besonders<br />
hervorgehoben und zuerst erwähnt werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> hat eine besondere Entstehungsgeschichte und deshalb auch eine andere städtebauliche<br />
Struktur als gewachsene Städte gleicher Größenordnung.<br />
Sie ist zum einen von der historischen Landschaft mit einer lebhaften Geschichte und Topographie geprägt,<br />
zum anderen entstand 1942 durch die Gründung der <strong>Stadt</strong> mit dem Bau der Reichswerke Hermann<br />
Göring (später <strong>Salzgitter</strong> AG) und die Errichtung der Arbeitersiedlungen der 40er Jahre eine Kommune,<br />
bestehend aus zunächst 29 und später im Zuge der Gebietsreform aus 31 <strong>Stadt</strong>eilen.<br />
Die bis zur <strong>Stadt</strong>gründung für nur wenige Bewohner ausgerichteten historischen Dörfer, die von Landwirtschaft<br />
mit fruchtbaren Böden hoher Bonität und durch die Ausnutzung der Wasser- und Windkraft<br />
durch Mühlen geprägt waren, wurden auf Weisung innerhalb eines Jahrzehntes <strong>Stadt</strong>-, oder Ortskern und<br />
Lebensmittelpunkt der in <strong>Salzgitter</strong> angesiedelten Berg- und Hüttenarbeiter. Die neu gegründete <strong>Stadt</strong><br />
wurde zum Lebensmittelpunkt für Menschen unterschiedlichster Nationen. Wobei die einzelnen <strong>Stadt</strong>teile<br />
zum <strong>Teil</strong> immer noch in dem Spannungsfeld zwischen einer Architektur der Moderne und der damaligen<br />
ländlich-dörflich geprägten Tradition der historischen Siedlungen und Dörfer stehen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> im Grünen mit den rauchenden Schloten besitzt eine umfassend nachvollziehbare Historie. So<br />
auch der <strong>Stadt</strong>teil <strong>Salzgitter</strong>-Bad, welcher aus den traditionellen Orten „Kniestedt“, „Vöppstedt“ und „Vorsalz“<br />
entstanden ist.<br />
In der Wohnungsnot der 50er Jahre, in denen die Bevölkerungszahl der <strong>Stadt</strong> durch den Zuzug von<br />
Flüchtlingsfamilien und durch Familienzusammenführungen nahezu explodiert ist, stand man in Politik<br />
und Verwaltung vor der Szenerie, die Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad in ein urbanes Mittelzentrum umzuformen.<br />
Die historisch gewachsene Hinterhofbebauung der Altstadt und die dortige Infrastruktur im Handel<br />
und im Kleingewerbe entsprach infrastrukturell nicht den Ansprüchen eines Mittelzentrums und musste<br />
somit auch gleich nach dem Kriege im Zuge des Wirtschaftswunders erneuert und ergänzt werden.<br />
Die über mehrere Jahrzehnte verlaufende Sanierung hat den Charme, dass die Entwicklung in den Köpfen<br />
der <strong>Stadt</strong>väter(-mütter) und der für die <strong>Stadt</strong>planung Verantwortlichen und damit die sich im Verlauf<br />
der Zeit wandelnden Vorstellungen über <strong>Stadt</strong>sanierung in einzigartiger Weise in <strong>Salzgitter</strong>-Bad nachvollziehbar<br />
und zu dokumentieren sind.<br />
Der Abschlussbericht beabsichtigt diese besondere Auffassung von <strong>Stadt</strong>sanierung in der Altstadt von<br />
<strong>Salzgitter</strong>-Bad sowie die sich im Verlauf der Jahrzehnte verändernden Ziel- und Wertvorstellungen hervorzuheben.
1956 bis 1959 - Erste Maßnahmen<br />
Schon in den 50er Jahren erkannte man in <strong>Salzgitter</strong>,<br />
dass zum Erhalt und zur Weiterentwicklung<br />
der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad die damals vorhandenen<br />
städtebaurechtlichen Instrumente angewendet<br />
werden müssten. Aus diesem Grunde<br />
wurde auf der Grundlage des Niedersächsischen<br />
Aufbaugesetzes für den Bereich der Altstadt<br />
<strong>Salzgitter</strong>-Bad vom 25.1.1956 bis 9.2.1959 eine<br />
so genannte „Bausperre“ verhängt, um im Hinblick<br />
auf neue Zielplanungen Fehlentwicklungen<br />
zu verhindern.<br />
Bereits in dieser Zeit wurden die ersten „Durchführungspläne“<br />
erarbeitet, die die damaligen Planungsziele<br />
festschrieben.<br />
Durchführungsplan<br />
7
Bestandsplan<br />
Im so genannten „Bestandsplan", der zugleich<br />
eine Übersicht über die Durchführungspläne bot,<br />
wurde in den 50er Jahren die städtebauliche Situation<br />
in der Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad analysiert.<br />
Deutlich ist z.B. der West-Ost-Verkehrsablauf<br />
durch die Frankfurter Straße (später Liebenhaller<br />
Straße) und das Vöppstedter Tor zu erkennen.<br />
Als Zentrum östlich des Marktplatzes liegt der<br />
Kurgarten mit der Saline. Das „Kleine Rathaus“<br />
ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht geplant.<br />
Anstelle der später folgenden Schützenplatzbebauung<br />
wird eine südliche „Umgehung" des<br />
Schützenplatzes in opulenter Form in die Breslauer-Straße<br />
geführt. Die Vorsalzer Straße ist<br />
noch als öffentliche Straße erkennbar und an eine<br />
Fußgängerzone wurde noch nicht gedacht.<br />
Allerdings ist ein südlich gerichteter Straßendurchbruch<br />
von der Frankfurter Straße zur Straße<br />
Hinter dem Salze geplant.<br />
Die am Triftweg (später Petershagener Straße),<br />
gelegene Firma HUNO ist noch nicht in die Planung<br />
einbezogen und wird als städtebauliches<br />
Problem erst im späteren „Entwicklungsplan"<br />
(s.u.) aufgezeigt.<br />
Entwicklungsplan<br />
Der Entwicklungsplan konkretisiert einige Vorschläge<br />
zur Problemlösung in verschiedenen<br />
städtebaulichen Bereichen der Altstadt.<br />
So wird z.B. bezüglich der Verkehrsplanung im<br />
Bereich des ruhenden Verkehrs gegenüber der<br />
Stahlbaufirma HUNO am Triftweg ein großer<br />
Entwicklungsplan<br />
8<br />
Parkplatz konzipiert und westlich dieser Firma eine<br />
Verkehrsverbindung nach Norden über die Eisenbahnlinie<br />
eingebracht.<br />
Dort, vom Triftweg aus, ist eine Verkehrsspange<br />
mit einem Durchbruch durch den Nordwall bis hin<br />
zur Frankfurter Straße mit entsprechend neuen<br />
Baublöcken vorgesehen. Die Vorsalzer Straße<br />
soll erstmalig eine Fußgängerzone werden.<br />
Der Bahnhofsvorplatz wird Busbahnhof, und<br />
auch der Schützenplatz soll öffentlicher Parkplatz<br />
werden. Entsprechend wird der Straßenzug zwischen<br />
Triftweg und der Kaiserstraße ausgebaut<br />
und der Verkehr auch zum Pfingstanger und zur<br />
Breslauer Straße geführt.<br />
Elementare verkehrsplanerische Aussage in diesem<br />
„Entwicklungsplan" ist jedoch die Umleitung<br />
des Bohlweges, nicht mehr in die Straße Vöppstedter<br />
Tor, sondern mit einer komplett neuen<br />
Spange in nord-östliche Richtung zur Kaiserstraße.<br />
Neben der Vorsalzer Straße sollen damit auch<br />
die Straße Vöppstedter Tor Fußgängerzone werden<br />
und zwischen dem neuen Bohlweg und dem<br />
Vöppstedter Tor sowie auch nördlich des neuen<br />
Straßendurchbruches jeweils komplett neue<br />
Baublöcke entstehen.<br />
Derartige Planungen waren eindeutig Ansätze,<br />
die später als so genannte „Flächensanierung"<br />
bezeichnet wurden, von denen man sich dann<br />
doch wieder trennte und in eine <strong>Stadt</strong>sanierung<br />
umkehrte, die weniger in bestehende Substanzen<br />
eingriff.
Zum Standort westlich des Ratskellers dachte<br />
noch niemand z.B. an eine Umsetzung und<br />
Translotion des Garßenhofes als Hotelerweiterung.<br />
Stattdessen war nördlich des Salinengartens<br />
ein Parkplatz geplant. Der Salinengarten<br />
selbst erhält im Entwicklungsplan eine Art „Randbebauung"<br />
und auch das „Kleine Ratshaus“<br />
scheint bereits geplant zu sein.<br />
Südlich des Schützenplatzes (ehem. Lattemansches<br />
Grundstück) ist entlang der Kaiserstraße<br />
ein komplett neuer Baublock angedacht.<br />
1962 - Bestandsaufnahme - Vorbereitende<br />
Untersuchungen - Ratsbeschluss<br />
In Anwendung der Maßgaben eines damals erst<br />
im Verfahren befindlichen „Sanierungsgesetzes“<br />
wurde ab 1962 für die Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
eine gründliche Bestandsaufnahme in Form einer<br />
vorbereitenden Untersuchung vorangetrieben,<br />
die alle städtebauliche Missstände oder Sanierungskriterien<br />
in der Altstadt aufzeigte.<br />
Nach dem einheitlich im Bundesgebiet geltenden<br />
Bundesbaugesetz wurde mit dem Ratsbeschluss<br />
vom 07.02.1962 einer der ersten Schritte für die<br />
<strong>Altstadtsanierung</strong> in <strong>Salzgitter</strong>-Bad getan.<br />
Der Beschluss bestimmte unabhängig von kommenden<br />
rechtlichen Regelungen die Altstadt zum<br />
Sanierungsgebiet und beauftragte die Verwaltung<br />
mit der Aufstellung von Bebauungsplänen.<br />
Die Zusammenfassung der Vorbereitenden Untersuchungen<br />
ergab bereits 1962 Erkenntnisse<br />
über folgende städtebauliche Missstände in der<br />
Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad:<br />
1. Verkehrsstruktur<br />
Die Straßenführung in der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-<br />
Bad war in Anbetracht der sich in den 50er und<br />
60er Jahren enorm entwickelnden Motorisierung<br />
mangelhaft. Sie war unübersichtlich und zu<br />
schmal für die Andienung der Geschäfte der Altstadt,<br />
aber vor allem aufgrund der engen historischen<br />
Straßenführung verkehrsmäßig konzeptionslos.<br />
Im Rahmen der allerersten verkehrsplanerischen<br />
Überlegungen wurde daher eine Idee entwickelt,<br />
den Verkehr um die Altstadt herum zu leiten. Neben<br />
der Ost-West-Spange über den Bohlweg erhielten<br />
Petershagener Straße, Bergstraße, Hinter<br />
dem Salze und Kaiserstraße eine Art „Tangentenfunktion".<br />
Die geplanten Fußgängerzonen<br />
werden in diesem Verkehrskonzept besonders<br />
betont.<br />
Verkehrsstruktur<br />
9
2. Grundstückszuschnitte<br />
Die Großzahl der privaten und öffentlichen<br />
Grundstücke war klein und verwinkelt. Von 405<br />
Grundstücken in der Altstadt waren entsprechend<br />
der ersten Bestandsaufnahmen insgesamt 235<br />
zu schmal oder zu klein, um baulich genutzt werden<br />
zu können.<br />
In dieser Skizze und dem Foto (Bereich zwischen<br />
Triftweg und Vorsalzer Straße) werden die mangelhaften<br />
Grundstückszuschnitte besonders<br />
deutlich.<br />
Hauptsächlich wird in der Kartierung dargestellt,<br />
dass im Bereich nördlich der Vorsalzer Straße<br />
aber auch nördlich der Warnestraße zu kleine, zu<br />
schmale und zu dicht bebaute Grundstückparzellen<br />
existieren und eine „Bodenordnung" wird vorgeschlagen.<br />
Eine ähnliche Problematik wird im<br />
Bereich südlich des Bohlweges/Vöppstedter Tor<br />
gesehen.<br />
10<br />
Kleingliedrige Hinterhofbebauung am Triftweg, Bereich zwischen<br />
Triftweg und Vorsalzer Straße, der heutigen Petershagener<br />
Straße
3. Zustand der Gebäude<br />
Der bauliche Zustand vieler Gebäude war mangelhaft<br />
und ließ oft nur noch den Abriss zu. Die<br />
schlechte Bausubstanz ging einher mit z.T. sehr<br />
intensiver und verdichteter Hinterhofbebauung,<br />
die in einigen Fällen ein gesundes Wohnen nicht<br />
mehr gewährleisten konnte.<br />
In einer Kartierung (siehe nächste Skizze) klassifizierte<br />
man den Zustand der Gebäude in eine<br />
„Brandgefahrenzone" und in die Zustandsklassen<br />
„Mittelmäßig" und „Abbruchreif". Nach der Erfassung<br />
der Bausubstanz wurde zudem in einer weiteren<br />
Skizze die z.T. mangelhafte Wohnqualität<br />
auf den Grundstücken und in den vorhandenen<br />
Gebäuden analysiert und dargestellt.<br />
11
4. Mängel in der Wohnungssubstanz<br />
Nach Auffassung der damaligen Planer ließen<br />
„strukturelle Wohnungs- und Ausstattungsmängel“<br />
in der Altstadt die Bewohner in die Randgebiete<br />
umziehen. Man beklagte „zu niedrige Geschosshöhen<br />
und schlechte Isolierung“ in den<br />
Gebäuden, und kategorisierte sie in Wohnungsqualität<br />
I (baulicher Zustand) und Wohnungsqualität<br />
2 (strukturelle Wohnungs- und Ausstattungsmängel).<br />
Die Denkmaleigenschaft einiger Gebäude wurde<br />
ebenfalls eher negativ bewertet. Der Zeitgeist<br />
führte zunächst zur Zielsetzung, alte Fachwerksubstanz<br />
einer moderneren <strong>Stadt</strong>planung und<br />
Flächensanierung rigoros zu opfern.<br />
12
5. Unverträgliche Gemengelagen<br />
Es gab auch erhebliche Einwirkung einzelner störender<br />
Betriebe auf die Wohnlage und Geschäftsbebauung<br />
der Altstadt durch z.B. eine<br />
Großschlachterei (Fricke), Kfz-Werkstatt (Hille) in<br />
der Nähe des Elisabeth-Krankenhaus, Tischlereien,<br />
Metall- Stahlbaubetriebe (so z.B. HUNO)<br />
u.v.a.m.<br />
Diese „unverträglichen Gemengelagen" stellten<br />
die größten Probleme in der anstehenden Sanierung<br />
der Altstadt dar. Vier der fünf aufgeführten<br />
Betriebe wurden entweder aufgegeben oder mit<br />
der Zeit aus der Altstadt verlagert. Die Kfz-<br />
Werkstatt mit Fahrschule Hille existiert heute<br />
nicht mehr, die Stahlbaufirma HUNO wurde in<br />
das Gewerbegebiet Porschestraße verlegt und<br />
die Schlachterei Fricke zog mit ihrer Betriebsstätte<br />
in das Gewerbegebiet zwischen <strong>Salzgitter</strong>-<br />
Hohenrode und <strong>Salzgitter</strong>-Gitter.<br />
Lediglich die Tischlerei Förster existiert noch<br />
heute in der Warnestraße, sie kann jedoch heute<br />
nicht mehr zu den verarbeitenden störenden Betrieben<br />
gezählt werden.<br />
Zustand der ehem. Schlachterei Rose westlich von St. Mariae<br />
Jakobi<br />
13
Man sah damals die Funktionsfähigkeit des gesamten<br />
Altstadtgebietes als „stark gestört“ an<br />
durch...<br />
- mangelhafte Verkehrsverhältnisse hinsichtlich<br />
des fließenden und ruhenden Verkehrs,<br />
- fehlende Attraktivität der Straßenräume,<br />
- mangelhafte Ausstattung mit Grünflächen und<br />
Spielplätzen,<br />
- fehlende kulturelle Angebote,<br />
- fehlende Verbindungsmöglichkeiten für Fußgänger<br />
und Radfahrer abseits der Hauptverkehrsstraßen,<br />
- mangelhafte Entwicklungsmöglichkeiten der<br />
Betriebe und Versorgung der Bevölkerung mit<br />
Gütern und Dienstleistungen,<br />
- schlechte Bausubstanz.<br />
Die Festlegung von Gebieten und Maßnahmen in<br />
der Altstadt erfolgte dann schrittweise.<br />
14<br />
1970 bis 1972 - Vöppstedter Tor<br />
Mit den vorgenannten Unterlagen und den ersten<br />
vorbereitenden Untersuchungen aus den Jahren<br />
ab 1962 wurde im Jahr 1970 ein Antrag auf Anerkennung<br />
des Gebietes der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
als Studien- und Modellvorhaben gestellt.<br />
Um Erfahrungen zu sammeln, wurde zunächst<br />
nur ein relativ kleines gut überschaubares Gebiet<br />
als Sanierungsmaßnahme durch die Aufstellung<br />
eines Bebauungsplanes in Angriff genommen.<br />
Erst nach mehrmaliger Offenlage (Auslegung)<br />
wurde der erste Bebauungsplan mit dem Namen<br />
„Vöppstedter Tor“ aus dem Altstadtbereich<br />
rechtswirksam.<br />
Eine finanzielle Förderung dieser „Maßnahme“<br />
wurde noch 1970 bewilligt und das Festlegungsverfahren<br />
nach dem Städtebauförderungsgesetz<br />
1971 nachgeholt.<br />
Die Fläche der „Sanierungsmaßnahme“ betrug<br />
2,511 ha und wurde mit der Satzung vom<br />
07.07.1972 wirksam und in den amtlichen Bekanntmachungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> Nr. 20 am<br />
14.08.1972 veröffentlicht.<br />
Wichtigstes Sanierungsziel war die Planung der<br />
Straßenverbindung zwischen Bohlweg und Kaiserstraße<br />
durch nicht bebaute Gärten, um Geschäftsgrundstücke<br />
in angemessener Größe erschließen<br />
zu können und die Verkehrsknoten an<br />
der Kreuzung Vöppstedter Tor/ Schlopweg/Hinter<br />
dem Salze/Kaiserstraße zu entlasten. Gleichzeitig<br />
konnte das Vöppstedter Tor zum Ausbau als<br />
Fußgängerzone vorgeschlagen werden.<br />
Zur Realisierung dieser Planungsziele waren der<br />
Umzug von Bewohnern innerhalb der Altstadt,<br />
der Rückbau alter Gebäude und die Neubebauung<br />
sowie die öffentliche Erschließung erforderlich.<br />
1. SAN “Vöppstedter Tor“
Altes Gehöft<br />
Als öffentliche Investitionen wurden im ersten<br />
Sanierungsgebiet später eine Turnhalle, eine<br />
Straße (verlängerter Bohlweg), eine Fußwegverbindung<br />
(neuer Südwall), eine Fußgängerpassage<br />
(Vöppstedter Tor) mit Brunnen und Straßenmöblierung<br />
geschaffen. Dazu kamen diverse Instandsetzungen<br />
älterer Gebäude.<br />
1975 - Frankfurter Straße (heute Liebenhaller<br />
Straße)<br />
2. SAN “Frankfurter Straße“<br />
Da für den größten <strong>Teil</strong> des Altstadtgebietes bereits<br />
Bestandspläne, ein Sozialplan und für andere<br />
Planungen alle notwendigen Unterlagen vorlagen,<br />
konnte auch der zweite Schritt und Abschnitt<br />
der Sanierung der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad, die<br />
Maßnahme „Frankfurter Straße“ mit einer Größe<br />
von 6,695 ha am 25.9.1975 veröffentlicht und<br />
verbindlich bekannt gemacht werden.<br />
Bohlweg, früher<br />
15
Diese zweite Sanierungsmaßnahme schloss sich<br />
unmittelbar westlich an die erste Maßnahme<br />
„Vöppstedter Tor“ an und betraf den Kern der Altstadt<br />
mit Markt und Salinengarten. Die Abgrenzung<br />
des Sanierungsgebietes wurde so gewählt,<br />
dass notwendige Straßenbauvorhaben in funktionsfähigen<br />
<strong>Teil</strong>abschnitten möglich wurden. Mit<br />
der Beruhigung der damaligen „Frankfurter Straße“<br />
sollte hauptsächlich das St. Elisabeth Krankenhaus<br />
vor Verkehrslärm soweit wie möglich<br />
geschützt werden. Der ruhende Verkehr sollte in<br />
einer Tiefgarage im Bereich des Salinengartens<br />
untergebracht werden.<br />
Nach den Vorstellungen der Planer boten die angrenzenden<br />
Grundstücke nördlich der Warnestraße<br />
die Möglichkeit, Baugrund für den<br />
mehrgeschossigen Wohnungsbau auszuweisen.<br />
Mit dem Ausbau von Marktplatz, Salinengarten<br />
und Marienplatz zu einer „guten Stube" der Altstadt<br />
und der Umsetzung des Kniestedter Gutshauses<br />
als Altenbegegnungsstätte und Musikschule<br />
an den Salinengarten sowie der Wohnbebauung<br />
südlich des Marienplatzes wurde die<br />
zweite Sanierungsmaßnahme nach dem Städtebauförderungsgesetz<br />
begonnen. Das Hotel Ratskeller<br />
wurde um ein Bettenhaus, den aus <strong>Salzgitter</strong>-Gitter<br />
umgesetzten „Garßenhof" erweitert,<br />
worauf später noch näher eingegangen wird.<br />
Eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung<br />
der Planungen war die Aussiedlung der<br />
Großschlachterei Fricke von der Bergstraße zum<br />
Schacht Georg in <strong>Salzgitter</strong>-Hohenrode sowie<br />
kleinerer Betriebe im Bereich der Liebenhaller<br />
Straße, die nur im Rahmen der Sanierungsmaßnahme<br />
finanziell verwirklicht werden konnten.<br />
Schützenplatz und Fußgängerzone Vorsalzer Straße<br />
16<br />
1976 bis 1979 - Vorsalz<br />
Der dritte Sanierungsabschnitt erstreckte sich<br />
über das Hauptgeschäftsgebiet der Altstadt von<br />
der Marktstraße bis zum Bahnhof und entsprach<br />
mit seinem Geltungsbereich in etwa dem historischen<br />
Ort namens „Vorsalz“.<br />
Nachdem die Vorsalzer Straße bereits im Vorgriff<br />
auf die Genehmigung des Gebietes als Sanierungsmaßnahme<br />
im Rahmen des Konjunkturprogrammes<br />
1976 zur Fußgängerzone umgestaltet<br />
werden konnte, lag mit dem dritten Sanierungsgebiet<br />
der neue Schwerpunkt der Sanierungs-<br />
und Erneuerungsaufgaben im Bereich des<br />
Bahnhofsvorplatzes und des Schützenplatzes.<br />
Der Schützenplatz, die Kaiserstraße, die Südseite<br />
der Vorsalzer Straße und die Südseite der Petershagener<br />
Straße bedurften laut Sanierungsziel<br />
„baulicher Abrundungen“; die Petershagener<br />
Straße benötigte nach Auffassung der Planer in<br />
den Straßeneinmündungsbereichen auch noch<br />
gewisser Verbreiterungen.<br />
Mit der städtebaulichen Absicht, die Platzmitte<br />
des Schützenplatzes mit einem Wohn- und Geschäftsblock<br />
zu bebauen, sollte zum einen eine<br />
räumliche Begrenzung des kleinen Schützenplatzes<br />
erreicht und zum anderen die Verlängerung<br />
der Fußgängerzone Vorsalzer Straße bis zum<br />
Kaufhaus Karstadt baulich begrenzt werden.<br />
Hierdurch sollte gleichzeitig eine verstärkte Einbindung<br />
der Fußgängerzone Vorsalzer Straße in<br />
die Einkaufszone Schützenplatz-Marktplatz erreicht<br />
werden, woraus man sich eine wesentliche<br />
Steigerung der Attraktivität der Altstadt erhoffte.
Die Größe dieses dritten Sanierungsgebietes betrug<br />
13,837 ha. Die Satzung datierte mit dem<br />
16.06.1977 und wurde mit Genehmigung der Bezirksregierung<br />
vom 28.02.1979 am 06.09.1979<br />
im Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> Nr. 24 veröffentlicht.<br />
3. SAN “Vorsalz“<br />
Alter Bahnhof mit Bahnhofsvorplatz<br />
17
18<br />
1984 - Petershagener Straße (früher<br />
Triftweg)<br />
Die Ergänzung der drei bis dato unabhängigen<br />
Sanierungsgebiete in der Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
um den <strong>Teil</strong>bereich „Petershagener Straße" wurde<br />
notwendig, um mit Hilfe des Städtebauförderungsgesetzes<br />
die Umsetzung des hier ansässigen<br />
Industriebetriebes, der Firma HUNO-<br />
Stahlbau, zu erreichen. Der damals stark expandierende<br />
Stahlbaubetrieb war mit Rücksicht auf<br />
die Sicherung von Arbeitsplätzen in <strong>Salzgitter</strong><br />
von hohem Stellenwert für die städtische Wirtschaftsförderung.<br />
Die Ausweisung eines Industriegebietes wie auch<br />
die bauliche Expansion am bestehenden Standort<br />
an der Petershagener Straße war in unmittelbarer<br />
Nähe eines mit Wohnungen durchsetzten<br />
Altstadtgebietes unzulässig und städtebaulich<br />
nicht denkbar. So blieb im Rahmen der <strong>Stadt</strong>sanierung<br />
nur die Lösung einer Betriebsverlagerung.<br />
Das verbleibende Grundstück sollte entsprechend<br />
des Verkehrskonzeptes der Bereitstellung<br />
von Stellplatzflächen dienen, um am Rande der<br />
Altstadt den erforderlichen Nachweis der privaten<br />
Stellplatzverpflichtungen für Neubaumaßnahmen<br />
in der Altstadt erfüllen zu können.<br />
Gleichzeitig war geboten, die Durchführung der<br />
bereits laufenden Sanierungsmaßnahmen<br />
Vöppstedter Tor, Frankfurter Straße und Vorsalzer<br />
Straße nicht zu gefährden, so dass die Folge<br />
eine Ergänzung um den Abschnitt Petershagener<br />
Straße war.<br />
Das vierte Sanierungsgebiet betrug 4,25 ha, seine<br />
Bekanntmachung erfolgte am 23.10.1984 im<br />
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>.<br />
Die Verlagerung der Stahlbaufirma HUNO war<br />
eine der größten und bedeutendsten Maßnahmen<br />
im Rahmen der Sanierung „Petershagener<br />
Straße“ und somit im Rahmen der Sanierung der<br />
Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad. Darüber wird noch<br />
gesonderten berichtet.<br />
4. SAN “Petershagener Straße“
1980 bis 1986 - Zusammenfassung der<br />
Sanierungsgebiete<br />
Einer Zusammenfassung der drei bestehenden<br />
Sanierungsgebiete hatte das Niedersächsische<br />
Sozialministerium bereits in seinem Programmaufnahmeerlass<br />
vom 27.05.1980 für das Programmjahr<br />
1980 zugestimmt und mit Erlass vom<br />
10.05.1984 um das Sanierungsgebiet „Petershagener<br />
Straße" erweitert.<br />
In einem Schreiben der Bezirksregierung Braunschweig,<br />
dass im Zusammenhang mit der Genehmigung<br />
der Satzung über die förmliche Festlegung<br />
des Sanierungsgebietes „Petershagener<br />
Straße“ erlassen wurde, empfahl die Behörde<br />
nunmehr die vier Sanierungsgebiete der Altstadt<br />
aus bau- und förderungsrechtlichen Gründen zu<br />
einem Sanierungsgebiet mit dem Arbeitstitel „Sanierungsgebiet<br />
<strong>Salzgitter</strong>-Bad und Erweiterung“<br />
zusammenzufassen. Davon versprach man sich<br />
verwaltungs- und finanzierungstechnische Vereinfachungen<br />
aller Verfahren und Maßnahmen.<br />
Die Bezirksregierung Braunschweig führte mit<br />
Schreiben vom 20.01.1986 aus, dass die erforderliche<br />
Satzung über die Zusammenlegung der<br />
vier förmlich festgelegten Sanierungsgebiete keiner<br />
Genehmigung gem. § 5 Abs. 2 StBauFG bedürfe.<br />
Somit betrug die Fläche des gesamten Sanierungsgebietes<br />
„Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad“ ab sofort<br />
27,293 Hektar. Das Datum der Satzung war der<br />
10.07.1985, und sie wurde am 26.02.86 im<br />
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> Nr. 5 öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
19
20<br />
1982 bis 1986 - Südwall/0stteil<br />
Die letzte Ergänzung bzw. Erweiterung der Gesamtmaßnahme<br />
„Sanierung Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-<br />
Bad“ wurde im Bereich „Südwall, Ostteil" vorgenommen.<br />
Es handelte sich nochmals um eine<br />
Fläche in der Größe von fast drei Hektar. Nach<br />
Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im<br />
1986 Geplante, jedoch nicht realisierte<br />
Erweiterungsgebiete<br />
Nach Auffassung der <strong>Stadt</strong>planung sollte die<br />
bestehende Gesamtmaßnahme um die Bereiche<br />
„Südwall Westteil" und „Kniestedt Süd" ergänzt<br />
werden.<br />
Man plante mit Hilfe von Fördermitteln die Komplettierung<br />
der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen,<br />
die Erhaltung der Wallanlagen, die<br />
Unterbringung des ruhenden Verkehrs, die Erhaltung<br />
der historischen Gebäude und die private<br />
Modernisierung für die Altstadt.<br />
Südwall, Westteil "E"<br />
Im Zusammenhang mit den vorbereitenden Untersuchungen<br />
für das Erweiterungsgebiet „Südwall<br />
Ostteil" hatte sich gezeigt, dass die Sicherung<br />
der historischen Wallanlage als<br />
Jahre 1982 erfolgte der Satzungsbeschluss des<br />
Rates am 28.05.1986.<br />
Die Sanierungsmaßnahme „Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-<br />
Bad“ wurde nunmehr als eine Gesamtmaßnahme<br />
Gegenstand der Förderung und räumlich auf ein<br />
insgesamt 31,485 ha großes Gebiet begrenzt.<br />
Überdies wurde angestrebt, das Sanierungsgebiet<br />
mit weiteren <strong>Teil</strong>bereichen zu ergänzen.<br />
5. SAN “Südwall - Ostteil“<br />
Spazierweg nur im Zusammenhang mit dem<br />
westlichen <strong>Teil</strong> zu regeln sei.<br />
Insbesondere zur Erschließung dieses Gebietes<br />
und der Unterbringung dringend notwendiger<br />
Flächen für den ruhenden Verkehr im bereits<br />
förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „<strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
und Erweiterung“ sollte dieser Bereich in<br />
das Plangebiet aufgenommen werden. Ferner<br />
sollten dringend gebotene private Modernisierungen<br />
durchgeführt werden.<br />
Das Gebiet bestand aus einer fast drei Hektar<br />
großen Fläche, wurde jedoch nicht mehr förmlich<br />
festgesetzt bzw. der Gesamtmaßnahme zugeordnet.<br />
Kniestedt Süd "D"<br />
Auch „Kniestedt Süd" sollte am nördlichen Rande<br />
der Altstadt gelegen als einer der alten Siedlungskerne<br />
des <strong>Stadt</strong>teiles und für die Entwicklung<br />
von <strong>Salzgitter</strong>-Bad von großer historischer<br />
Bedeutung als Erweiterungsgebiet der Gesamt-
maßnahme zugeordnet werden. Der heute noch<br />
verbliebene Kern des Erweiterungsabschnittes<br />
hat einen Umfang von etwas mehr als fünf Hektar<br />
Größe und wird durch drei historisch wertvolle<br />
Gebäude markiert: Dem Kniestedter Herrenhaus,<br />
der Kniestedter Steinscheune und der<br />
Kniestedter Kirche (Kniki).<br />
Das Kniestedter Herrenhaus ist inzwischen saniert<br />
und als Gemeinbedarfseinrichtung mit der<br />
Nutzung „Volkshochschule und Altentagesstätte“<br />
in einem guten baulichen Zustand.<br />
Kniestedter Herrenhaus<br />
Die Kniestedter Kirche wurde „entweiht" und zu<br />
einem kulturellen Veranstaltungsraum umgestaltet<br />
und restauriert, der aufgrund seines Ambientes<br />
inzwischen weit über die <strong>Stadt</strong>grenzen von<br />
<strong>Salzgitter</strong> einen guten Ruf hat. Lediglich die<br />
Kniestedter Steinscheune, der ehemalige<br />
Schafstall, steht heute noch leer und wartet auf<br />
eine Nachnutzung.<br />
Obwohl es nie zu einer förmlichen Festsetzung<br />
dieses Erweiterungsgebietes gekommen ist,<br />
kann man gleichwohl von einer Sanierung und<br />
erfolgreichen Ergänzung der Gesamtmaßnahme<br />
„Altstadt …“ sprechen.<br />
Letzteres liegt an der Tatsache, dass in diesem<br />
"Nicht-Sanierungsgebiet" zwei wichtige Neubauten<br />
entstanden sind. Das Vorhaben „Mütterzentrum<br />
2000" erschien den Verantwortlichen der<br />
EXPO 2000 in Hannover als so wegweisend,<br />
dass sie den Neubau des SOS-Mütterzentrums<br />
(in Trägerschaft der SOS-Kinderdörfer) in <strong>Salzgitter</strong><br />
als registriertes Projekt der Weltausstellung<br />
auswählten.<br />
Es entstand ein neues, gestalterisch und konzeptionell<br />
sehr gelungenes Gebäude, das eine<br />
der zentralen Einrichtungen für den Gemeinbedarf<br />
in <strong>Salzgitter</strong>-Bad darstellt. Im Zuge dieses<br />
Neubaus entstand ein weiteres so genanntes<br />
„Mehrgenerationen-Haus" zwischen Mütterzentrum<br />
und „Kniki", in dem heute jung und alt musterbeispielhaft<br />
unter einem Dach leben.<br />
Im Zuge dieser Neubauten, der Umnutzung der<br />
Kniestedter Kirche und der Sanierung des<br />
Kniestedter Herrenhauses wurde auch der Freibereich<br />
dieses beabsichtigten Untersuchungsgebietes<br />
zur Ergänzung der Gesamtmaßnahme<br />
neu gestaltet. Die einst vorhandenen städtebaulichen<br />
Missstände reduzieren sich heute lediglich<br />
auf den leerstehenden und immer noch ungenutzten<br />
Schafstall, der einer Sanierung bedarf.<br />
21
Vöppstedter Tor - „Gildehaus“ und Gittertor,<br />
Grundstück „Hausbrandt“<br />
Die Untersuchung verschiedener Verkehrslösungen<br />
im Rahmen der Verkehrsplanung auf<br />
der Basis einer zunehmenden Verkehrsentwicklung<br />
führte zwischenzeitlich zu der Erkenntnis,<br />
dass der Ausbau eines innerstädtischen Ringsystems<br />
(Kaiserstraße/ Petershagener Straße/<br />
Tillystraße/ Hinter dem Salze) und die Anlage<br />
von Parkierungsschwerpunkten die Voraussetzungen<br />
zur Verkehrsentflechtung und Beruhigung<br />
im Hauptgeschäftsbereich sei und den<br />
langfristig geplanten Ausbau von verkehrsberuhigten<br />
Zonen sichern würde.<br />
Daher war beabsichtigt, die vorhandene historische<br />
Wallanlage mit den übrigen Grünflächen zu<br />
verbinden und den Salinengarten in eine Parkanlage<br />
(späterer Rosengarten) umzugestalten,<br />
welche zur wesentlichen Attraktivitätssteigerung<br />
des Altstadtkernes beitragen sollte.<br />
Zum Schutz des Südwalls als historische Fußwegverbindung<br />
sollte die Erschließung dieses<br />
Gebietes von der Straße „Hinter dem Salze“ aus<br />
erfolgen (Grundstück Gärtnerei Hoffmann, Fläche:<br />
0,75 ha).<br />
Im Bereich „Gittertor", am westlichen Rande der<br />
Altstadt befand sich ebenfalls eine gewerblich<br />
genutzte Anlage, die nach Goslar verlagert wurde<br />
(Grundstück „Hausbrandt“).<br />
Gildehaus ca. 1960<br />
22<br />
Im Rahmen der <strong>Altstadtsanierung</strong> hat sich gezeigt,<br />
dass in weiteren Ergänzungsgebieten<br />
noch Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der<br />
Errichtung zusätzlicher Infrastruktureinrichtungen<br />
gegeben waren.<br />
Gleichzeitig sollte im Rahmen der Sanierung der<br />
Erhalt eines denkmalpflegerisch wertvollen Gebäudes<br />
im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme<br />
ermöglicht werden. (ehemaliges Gildehaus,<br />
Fläche: 0,45 ha).<br />
Das Grundstück des ehemaligen „Gildehauses“<br />
am Vöppstedter Tor liegt am östlichen Rande<br />
der Altstadt und war für die bauliche Entwicklung<br />
der Altstadt von großer Bedeutung. Insbesondere<br />
sollte die Einbeziehung des Bereiches die<br />
Möglichkeit eröffnen, innenstadtnahes Wohnen<br />
und Altenwohnen in der Nähe der Altstadt zu<br />
ermöglichen.<br />
Die vorbereitenden Untersuchungen für beide<br />
Bereiche wurden vom Rat 1986 beschlossen<br />
und bekannt gemacht.<br />
Die geplanten Erweiterungsgebiete „Gildehausgrundstück",<br />
Grundstück „Hausbrandt", „Südwall<br />
Westteil“ und „Kniestedt Süd" wurden leider jedoch<br />
nie Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />
„Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad“.
ab 1986 - (Weiter-) Entwicklung der<br />
Ziele der <strong>Altstadtsanierung</strong><br />
Die einzelnen Vorplanungen und die vorbereitenden<br />
Maßnahmen der seit 1956 entwickelten<br />
Sanierungsabschnitte ergaben zunächst entsprechend<br />
der Lage der Sanierungsgebiete in<br />
der Altstadt folgende Planungsziele:<br />
1. Erhaltung der Schwerpunktfunktionen<br />
innerhalb der Gesamtstadt<br />
2. Schaffung von ausreichendem und<br />
zeitgemäß ausgestattetem Wohnraum<br />
3. Gesundung des innerstädtischen<br />
Wohnens durch Auskernung und Umsetzung<br />
störender Betriebe<br />
4. Erhaltung und Modernisierung der vorhandenen<br />
historischen Bausubstanz<br />
5. Ausbildung eines ausreichend dimensionierten<br />
Straßennetzes sowie Errichtung<br />
von ausreichenden Flächen für<br />
den ruhenden Verkehr<br />
6. Attraktive Gestaltung von Fußgängerzonen<br />
und verkehrsberuhigten Bereichen<br />
7. Stärkung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
des Sanierungsgebietes durch<br />
Um- und Zusammenlegung von<br />
Grundstücken<br />
Luftbild <strong>Salzgitter</strong>-Bad, Altstadt<br />
8. Erhaltung des vorhandenen<br />
Baumbestandes und der Grünflächen,<br />
insbesondere Aufwertung der<br />
historischen Wallanlagen sowie<br />
intensive Begrünung der Altstadt im<br />
Rahmen einer umfassenden<br />
Grünordnung<br />
9. Verbesserung der Erschließung des<br />
Altstadtgebietes durch den öffentlichen<br />
Personennahverkehr<br />
10. Verbesserung des kulturellen Angebotes<br />
11. Verbesserung des Wohnumfeldes<br />
Entsprechend der Funktionen der Altstadt, die<br />
sich mit den Stichworten - zentrale Versorgung -<br />
Kommunikation - Wohnen - Beherbergung umreißen<br />
ließen, wurden zunächst noch folgende<br />
Aufgabenbereiche besonders hervor gehoben:<br />
Sport- und Spieleinrichtungen, vorrangig<br />
für die wohnungsnahe Versorgung<br />
Beherbergung<br />
Ortsbild einschl. der erforderlichen<br />
Eingrünungsmaßnahmen<br />
Alle städtebaulichen Maßnahmen in diesen Bereichen<br />
sollten den Bewohnern als auch den<br />
Gästen dienen und wesentlicher Bestandteil des<br />
Freizeit- und Fremdenverkehrsangebotes von<br />
<strong>Salzgitter</strong>-Bad werden.<br />
23
1980 bis heute - <strong>Stadt</strong>gestaltung und<br />
örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über<br />
Gestaltung<br />
Im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme<br />
„Sanierung Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad“ stellte sich<br />
die Frage der Notwendigkeit des Erlasses einer<br />
Gestaltungssatzung. Hauptsächliches Ziel war<br />
inzwischen doch der Schutz des historischen<br />
<strong>Stadt</strong>bildes und die Verhinderung der immer<br />
häufiger festzustellenden „Verplattungen“ von<br />
Fachwerkgebäuden. Bis in die 80er Jahre war<br />
das <strong>Stadt</strong>bild der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
durch die Kleinmaßstäblichkeit der mittelalterlichen<br />
Fachwerkhäuser geprägt.<br />
Eine Vielzahl verschiedener Bauformen machte<br />
den besonderen Reiz dieser Kleinstadt aus. Die<br />
vorherrschende Zweigeschossigkeit in <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
war nur teilweise von einzelnen drei-<br />
und mehrgeschossigen Gebäuden überragt.<br />
Häufig wurden die Gebäude vom Eigentümer<br />
selbst bewohnt. Die Bebauung war durch zweigeschossige<br />
Geschäftshäuser gekennzeichnet,<br />
die es zu pflegen, zu fördern und zur Geltung zu<br />
bringen galt.<br />
24<br />
Die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> zur Erhaltung und Gestaltung<br />
des <strong>Stadt</strong>bildes der Altstadt <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
(ÖBV) wurde am 15.07.1980 im Ratskeller in einer<br />
vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 2a<br />
BBauG (Bundesbaugesetz) beraten und am<br />
22.11.1983 von der Bezirksregierung Braunschweig<br />
mit Maßgaben genehmigt.<br />
Gemäß Beschluss vom 25.01.1984 ist der Rat<br />
der <strong>Stadt</strong> diesen Maßgaben beigetreten und die<br />
Vorschrift konnte am 28.06.1985 durch Bekanntmachung<br />
im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
rechtswirksam veröffentlicht werden.<br />
Die Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) ist noch heute<br />
verbindlich, obwohl es inzwischen einen Ratsbeschluss<br />
zur Liberalisierung des örtlichen Baurechts<br />
und Abschaffung fast aller anderen örtlichen<br />
Gestaltungsvorschriften in der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
gibt.<br />
Die Altstadtsatzung wurde hiervon ausgenommen<br />
und soll weiterhin Gültigkeit besitzen.
Die wichtigsten Regelungen, zum Erhalt des altstädtischen<br />
Ambientes, die in der ÖBV vorgeschrieben<br />
sind, betreffen vor allem die folgenden<br />
Bereiche:<br />
- Allgem. Festsetzungen über die Instandsetzung<br />
von Fachwerkgebäuden (§ 2)<br />
- Gebäudehöhen (§ 3)<br />
- Dächer und Dachaufbauten (§ 4)<br />
- Gliederung der Gebäudefassaden (§ 5)<br />
- Fassadenmaterial (§ 6)<br />
- Fenster, Türen und Schaufenster (§ 7)<br />
- Kragdächer und Markisen (§ 8)<br />
- Werbeanlagen (§ 9)<br />
Dabei ist es bemerkenswert, dass § 2 gerade<br />
am Anfang der Sanierung und bereits vor der<br />
Rechtskraft der ÖBV 1983 eine extrem hohe<br />
Wichtigkeit erhielt.<br />
Die Nachkriegszeit und die der 70er- und 80er<br />
Jahre war durch die etwas „sachliche“ Kubatur<br />
einiger Stahlbeton-Massivbauten - auch in <strong>Salzgitter</strong><br />
- besonders geprägt.<br />
Es entstanden Gebäude wie am neuen Bohlweg<br />
oder das „Kleine Rathaus“ am Marktplatz, von<br />
denen man bald erkannte, dass massive Betonarchitektur<br />
weniger zum „Flair“ der historischen<br />
Altstadt beitrugen.<br />
Somit sollte doch wieder die einst ungeliebte<br />
„Billigarchitektur“ des armen Sölters aus dem<br />
Mittelalter, die Fachwerkbebauung, für das Bild<br />
der Altstadt die prägende Architektur sein.<br />
Neben den Translotionen im Bereich des historischen<br />
„Tilly-Hauses“ (z.B. Garßenhof, Kniestedter<br />
Gutshaus) entdeckte man wieder den tatsächlichen<br />
„Wert“ des Fachwerkes für das<br />
<strong>Stadt</strong>bild und schuf in der ÖBV den § 2 „Allgemeine<br />
Festsetzungen über die Instandsetzung<br />
von Fachwerkgebäuden“, in dem heute noch<br />
folgendes geregelt ist:<br />
Abs. (1)<br />
Tritt bei Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen<br />
Gebäuden Holzfachwerk zutage,<br />
so ist der ursprüngliche Zustand der Fachwerkfassade<br />
wiederherzustellen. Auch vorhandene<br />
Ausmauerungen aus Ziegelstein<br />
sind in der ehemaligen Form wiederherzustellen.<br />
bzw. zu ergänzen. Das Anstreichen<br />
oder Schlämmen von Ziegelsteinausfachungen<br />
ist unzulässig.<br />
Abs. (2)<br />
Bei Fachwerkhäusern darf das Fachwerk<br />
weder verändert noch durch Putz oder Verkleidung<br />
überdeckt werden. Werden Fachwerkhäuser<br />
zum Zwecke einer Neubebauung<br />
abgebrochen oder sollen zerstörte<br />
Fachwerkgebäude wieder aufgebaut werden,<br />
so müssen diese neuen Gebäude<br />
wieder in konstruktivem Holzfachwerk von<br />
mindestens 12 cm Tiefe und 16 cm Ansichtsbreite<br />
errichtet werden.<br />
Abs. (3) Die Holzteile sind farblich von den<br />
übrigen Fassadenflächen abzusetzen.<br />
Die Ausführungen vor allem aber in der Begründung<br />
zur ÖBV zeigen deutlich auf, wie<br />
sehr das einst ungeliebte mittelalterliche<br />
Fachwerk eine Wiedergeburt und stadtarchitektonische<br />
Reminiszenz erfuhr:<br />
Zitat der Begründung zu § 2 …:<br />
„Da das geschichtlich überlieferte <strong>Stadt</strong>bild von<br />
<strong>Salzgitter</strong>-Bad durch Fachwerkbebauung geprägt<br />
war, ist es notwendig, die noch erhaltenen<br />
Fachwerkgebäude besonders zu schützen.<br />
Es werden deshalb Festsetzungen getroffen, die<br />
die weitere Reduzierung von Fachwerksubstanz<br />
verhindern und die Verkleidung von Fachwerkbebauung<br />
mit bauartfremden Baustoffen ausschließt.<br />
Nur mit dieser Voraussetzung besteht<br />
die Möglichkeit, die qualitative Verbesserung der<br />
historischen Gebäude und die Erneuerung der<br />
vorhandenen Bausubstanz in der Altstadt zu erreichen“.<br />
Nachdem diese Vorschrift zu Beginn z.T. übertriebene<br />
Anwendung fand und deshalb in <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
am Marktplatz 1 ein für das Mittelalter<br />
ungewöhnliches viergeschossiges Fachwerkhaus<br />
errichtet wurde, leisteten in den Folgejahren<br />
vor allem die §§ 8 „Kragdächer und Markisen“<br />
und 9 „Werbeanlagen“ recht gute Dienste<br />
für die Gestaltung und das <strong>Stadt</strong>bild der Altstadt.<br />
Insbesondere aufgrund der Vorschriften über die<br />
Werbeanlagen konnten durch die Bauaufsichts-<br />
und Denkmalschutzämter so manche geplante<br />
„Schandtat“ einiger Plakataufsteller und Firmen<br />
erfolgreich verhindert und die Altstadt vor Kitsch<br />
und Überfrachtung - von wenigen Ausnahmen<br />
abgesehen – wohltuend freigehalten werden<br />
25
26<br />
Städtebauliches Konzept<br />
Da, wie im Kapitel zuvor im Zusammenhang mit<br />
der ÖBV bereits ausgeführt, die Kleinmaßstäblichkeit<br />
der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad durch mittelalterliche<br />
Fachwerkhäuser geprägt war und<br />
ist, wurde 1986 eine städtebauliche Konzeption<br />
entwickelt, die eine weitaus behutsamere Erneuerung<br />
der Altstadt vorsah.<br />
Hierbei sollte, soweit vertretbar, auf die Erhaltung<br />
von Bauten, Straßen und Straßenräumen<br />
von geschichtlicher bzw. künstlerischer Bedeutung<br />
Rücksicht genommen werden.<br />
Eingriffe in diese historische Bausubstanz sollten<br />
nur vorgenommen werden, wenn diese in<br />
Verbindung mit einer gesunden städtebaulichen<br />
Entwicklung und der erwünschten Verbesserung<br />
der Funktion der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad wie<br />
Wohnungsangebot, Wohnumfeld, Verkehr etc. in<br />
Einklang zu bringen waren.<br />
Das städtebauliche Konzept beinhaltete daher<br />
hauptsächlich die Entkernung der überbauten<br />
Innenhöfe, die Verdichtung der Wohnbebauung<br />
und eine Konzentrierung der Geschäftsbebauung<br />
auf den engeren Einkaufsbereich.<br />
Zum ersten Mal wurde auch über die Bebauung<br />
des ehem. Güterbahnhofes nördlich der Bahnlinie<br />
diskutiert und in die Planungen konzeptionell<br />
mit einbezogen.
So wurde in gewissem Umfang konzeptionell<br />
auch Neubebauung zugelassen.<br />
Das Neubaugeschehen sollte sich im Wesentlichen<br />
auf die Schließung von Baulücken beschränken.<br />
Im Übrigen wurden private Modernisierungs-<br />
und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert.<br />
Entscheidende Neubaumaßnahmen, Baulückenschließungen<br />
oder Neubau nach Abbruch<br />
sollten daher im Rahmen des Konzeptes erreicht<br />
werden:<br />
1. Grundstück Vorsalzer Straße (ehemals<br />
Strehlau)<br />
2. Klesmerplatz/Ecke Töpferreihe<br />
3. Marienplatz/Gittertor<br />
4. Bergstraße (Wohnbau <strong>Salzgitter</strong>)<br />
5. Gutenbergstraße/Ecke Bohlweg<br />
6. Bohlweg Südseite<br />
7. Bismarckstraße/Südwall<br />
8. Bahnhofsplatz<br />
9. Vöppstedter Tor (ehemaliges Gildehaus)<br />
10. Schützenplatz und Grundstück Lattemann/Eise<br />
11. Vöppstedter Tor/Ecke Brunnenplatz<br />
12. Marktplatz/Ecke Bohlweg<br />
13. Erschließung und Neubebauung des<br />
gesamten Areals im Einwirkungsbereich<br />
der ausgelagerten Stahlbaufirma „HU-<br />
NO" an der Petershagener Straße<br />
14. Ostseite der Klesmerstraße<br />
15. Erschließung und Neubebauung des<br />
Gertrud-Bartels-Weges zwischen Warnestraße<br />
und Nordwall<br />
16. Neubau der Sparkasse am Klesmerplatz<br />
17. Oberflächenbebauung der Tiefgarage<br />
am Salinengarten, heute Rosengarten<br />
18. Erschließung und Neubebauung im Erweiterungsgebiet<br />
„Südwall/Westteil"<br />
zwischen der Straße „Hinter dem Salze"<br />
und dem „Südwall“<br />
Inwieweit diese damals angestrebten Ziele erreicht<br />
werden konnten, wird in den weiteren Kapiteln<br />
dieser Dokumentation noch ausführlich<br />
beschrieben.<br />
So z.B. zur Geschichte der Gestaltung des<br />
„Klesmerplatzes“ und dem dritten Neubau der<br />
Sparkasse.<br />
Sparkasse ca. 1920<br />
Sparkasse ca. 1970<br />
Planung und …<br />
… Neubau Sparkasse ca. 1996<br />
27
28<br />
Nutzungskonzept<br />
Das Nutzungskonzept für die Sanierung der Altstadt<br />
sah einen geschlossenen Ring von Geschäftsbebauung<br />
vor, der noch heute einen<br />
Funktionskern mit der (ehem.) Post, der Altstadtschule,<br />
der Katholischen Kirche und dem<br />
Wahrzeichen der Altstadt, die St. Mariae Jacobikirche<br />
umschließt. Die vorbereitenden Untersuchungen<br />
zeigten, dass die Funktionsfähigkeit<br />
der Altstadt als Einkaufsstandort nur durch eine<br />
Konzentrierung der Geschäftsfläche auf den<br />
zentralen Altstadtkern bewirkt werden konnte.<br />
Auf Grundlage der Zielplanung für das Sanierungsgebiet<br />
waren zentrale Einkaufsstraßen und<br />
Fußgängerzonen entstanden, die durch ihre vielfältigen<br />
Verflechtungen von Verweil- und Erholungsräumen<br />
mit Geschäftsnutzungen für den<br />
täglichen, langfristigen und gehobenen Bedarf<br />
sowie Banken, Sparkassen, gastronomische Betriebe<br />
und der Funktion des innerstädtischen<br />
Wohnen, dem zentralen Bereich einen prägenden<br />
Charakter verleihen sollten. Ziel der Nutzungskonzeption<br />
war es also, eine Verbesserung<br />
der wirtschaftlichen Struktur zu erreichen<br />
und die zentralen Funktionen der Altstadt zu<br />
stärken.<br />
Es wurde die Auffassung vertreten, dass eine<br />
zusätzliche Ausweitung von Geschäftsflächen<br />
außerhalb des engeren Geschäftsgebietes der<br />
Altstadt den Sanierungserfolg nicht nur gefährden,<br />
sondern eine negative Entwicklung der <strong>Altstadtsanierung</strong><br />
nachhaltig einleiten würde.<br />
(Anmerkung aus heutiger Sicht: Diese städtebauliche<br />
Zielsetzung sollte sich später dann<br />
zwangsläufig mit der Aufgabe des Karstadt-<br />
Hauses (nebst Neuplanung) und der Errichtung<br />
des V-Marktes auf dem nördlich der Altstadt gelegenen<br />
Gelände des Güterbahnhofes ändern).<br />
In jedem Fall sollten im Kerngebiet mit Rücksicht<br />
auf den historischen Innenstadtbereich der Altstadt<br />
Vergnügungsstätten ausgeschlossen sein,<br />
da derartige Einrichtungen zunächst einen besonderen<br />
Verdrängungseffekt „gewachsener“<br />
und „urbaner“ Geschäftsflächen erzeugen und<br />
„Quellen besonders starker Lärm-Immissionen“<br />
bzw. Lärm-Emissionen.<br />
Den Ausschluss von Spielhallen und Vergnügungsstätten<br />
sah man aufgrund der notwendigen<br />
„Rücksicht auf die ...vorhandene und geplante<br />
Wohnnutzung“ als zwingend erforderlich.<br />
Deshalb sollten insbesondere die für das Image<br />
der einzelnen Straßenabschnitte und Fußgängerzonen<br />
der Altstadt besonders wichtigen Erdgeschosszonen<br />
von Spielhallen und Vergnügungsstätten<br />
frei gehalten werden.<br />
Letzteres erfolgte konsequent und erfolgreich,<br />
da in den empfindlichen Bereichen gemäß § 1<br />
(4) Ziffer 2 BauNVO eine entsprechende Gebietsgliederung<br />
im Kerngebiet (MK) vorgesehen<br />
wurde, die heute noch Spielhallen und Vergnügungsstätten<br />
in den Hauptfußgänger- und Verkehrszonen<br />
der Altstadt dauerhaft ausschließt.
Bedauerlicherweise hatte dieser konsequente<br />
Ausschluss von Spielhallen im Erdgeschoss der<br />
Verkaufslagen auch den negativen Effekt, dass<br />
ein Hauseigentümer seit Jahrzehnten sein<br />
Ladengeschäft in der Breslauer Straße aufgrund<br />
eines höchstrichterlich bestätigten Verbotes einer<br />
Spielhalle ungenutzt stehen und verfallen<br />
lässt.<br />
29
30<br />
Verkehrskonzept<br />
Die gute Erreichbarkeit einer historischen Altstadt<br />
ist für den Erhalt ihres Ambientes und ihrer<br />
Wirtschaftskraft oberstes Gebot. Nur eine gute<br />
An- und Einbindung in das städtische Verkehrsnetz<br />
bewirkt eine hohe Akzeptanz der Altstadt<br />
für die in <strong>Salzgitter</strong>-Bad und Umgebung lebende<br />
Bevölkerung, die mit Hilfe von Verkehrsmitteln<br />
des Individualverkehrs und des ÖPNV die Altstadt<br />
erreichen möchte.<br />
Das Gebiet wird im Osten von der verlängerten<br />
Mittelachse des <strong>Stadt</strong>gebietes, der dann in die<br />
Friedrich-Ebert-Straße übergehenden Nord-Süd-<br />
Straße, flankiert. Über die so genannte „Südtangente“<br />
der Altstadt, die Straße „Hinter dem Salze“,<br />
ist zugleich die Bundesstraße 6 am Gittertorknoten<br />
schnell zu erreichen.<br />
Verkehrskonzept<br />
(Planung, teilw. realisiert)<br />
Die Untersuchung verschiedener Verkehrsnetzalternativen<br />
führte zu der Erkenntnis, dass der<br />
Ausbau des „Altstadtringes“ im Verlauf Kaiserstraße/<br />
Petershagener Straße/ Tillystraße/ Hinter<br />
dem Salze und die Anlage von Parkierungsschwerpunkten<br />
(Parkplätze) am Rande der Altstadt<br />
wesentliche Voraussetzungen zur Verkehrsentflechtung<br />
und Beruhigung im Hauptgeschäftsbereich<br />
sind.<br />
Nur so konnte der Ausbau der verkehrsberuhigten<br />
Zonen gesichert werden, was sich als Konzept<br />
schlussendlich als richtig erwiesen hatte<br />
und weiterhin städtebauliche Grundlage zur<br />
Entwicklung der heutigen Altstadt ist.<br />
Die Durchführung der geplanten Verkehrsmaßnahmen<br />
mit den erforderlichen Parkflächen und<br />
ggf. auch den damit verbundenen Angeboten im<br />
Bereich des (großflächigen) Einzelhandels am<br />
Rande der Altstadt sollte für den Erfolg der Sanierung<br />
von großer Bedeutung sein.
Mehrere Innenstadtquartiere (Vöppstedter Tor,<br />
Marktstraße, Marktplatz, Vorsalzer Straße) wurden<br />
im Verlauf der Sanierung in Fußgängerzonen<br />
umgewandelt. Damit wurde der Verkehr auf<br />
die die Altstadt umschließenden Straßen verlagert.<br />
Gleichzeitig entstanden entlang dieser „Altstadt-<br />
Tangenten“ Parkplatzflächen (so z.B. entlang<br />
der Petershagener Straße, „HUNO-Parkplatz“<br />
aber auch später am ALDI-Markt „Hinter dem<br />
Salze“), von denen aus man fußläufig und bequem<br />
die Altstadt erreichen kann. So wurde als<br />
erstes ein öffentlicher Parkplatz als „Park & Ride<br />
(P&R)“ westlich des Bahnhofsgebäudes unter<br />
Berücksichtigung der aus dem Verkehrskonzept<br />
sich ergebenden Parkbedarfsuntersuchung erstellt.<br />
Weitere öffentliche Parkplätze konnten im Rahmen<br />
der zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel<br />
hergestellt und vertragliche Regelungen<br />
mit der damaligen Deutschen Bundesbahn zur<br />
Herstellung von P&R Stellplätzen für Pendler<br />
zum Abschluss gebracht werden.<br />
Bauleitpläne<br />
Die sich durch das ständig fortzuschreibende<br />
Sanierungskonzept wandelnden Sanierungsziele<br />
wurden zum <strong>Teil</strong> durch rechtsverbindliche Bebauungspläne<br />
detailliert und konkretisiert.<br />
Für die von Bebauungsplänen abhängigen Sanierungsmaßnahmen<br />
wurden somit die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für bauordnungsrechtliche<br />
Genehmigungen geschaffen.<br />
Ein rund 26 ha großes Gebiet der Altstadt wird<br />
noch heute durch rechtswirksame Bebauungspläne<br />
abgedeckt.<br />
Übersichtsplan der Bauleitpläne<br />
(rechtswirksame Bebauungspläne)<br />
31
Folgende rechtswirksame Bebauungspläne sind<br />
bis heute relevant und bilden die<br />
Bebauungsplanbezeichnung<br />
Bad – 51<br />
Vorsalzer Straße<br />
Bad - 51, 2. Änderung<br />
Vorsalzer Straße<br />
Bad - 51, 3. Änderung<br />
Vorsalzer Straße<br />
Bad - 51, 4. Änderung<br />
Vorsalzer Straße<br />
Bad - 51, 5. Änderung<br />
Vorsalzer Straße<br />
Bad - 51, 6. Änderung<br />
Vorsalzer Straße<br />
Bad - 72<br />
Marktplatz<br />
Bad - 72, 1. Änderung<br />
Marktplatz (Spielhallenkonzept)<br />
SB - S - 1 - 5 - 65<br />
Vöppstedter Tor<br />
SB - S - 1 - 5 - 65, 1. Änderung<br />
Vöppstedter Tor<br />
SB - S - 1 - 5 - 65, 2. Änderung<br />
Vöppstedter Tor<br />
SB - S - 1 - 5 - 65, 3. Änderung<br />
Vöppstedter Tor<br />
Bad - 40, 2. Änderung<br />
Osterfeld<br />
Bad - 40, 3. Änderung<br />
Osterfeld (Spielhallenkonzept)<br />
Bad - 63<br />
Töpferreihe<br />
Bad - 79<br />
Südwall Ostteil (Fortschreibung Sanierungskonzept)<br />
Bad - 86<br />
An der Erzbahn / Breslauer Straße<br />
SB - S - 5 - 2 - 61, 6. Änderung<br />
Friedrich - Ebert - Straße, Wiesenstraße, Schlopweg<br />
SB - S - 5 - 2 - 61, 12. Änderung<br />
Friedrich – Ebert – Straße, Wiesenstraße, Schlopweg<br />
(Spielhallenkonzept)<br />
Bad - 46<br />
Liebenhaller Straße<br />
Bad - 73<br />
Petershagener Straße<br />
Bad - 82A<br />
Petershagener Straße / Liebenhaller Straße<br />
(Spielhallenkonzept)<br />
Bad - 93<br />
Bahnhofsvorplatz<br />
SB - S - 2 - 2 - 57<br />
<strong>Teil</strong>ortsbauplan Vöppstedter Tor - Windmühlenberg<br />
(Festsetzung von Straßenlinien)<br />
SB - S - 1 - 3 - 60<br />
<strong>Teil</strong>ortsbauplan Triftweg<br />
32<br />
Rechtsgrundlage für die bauliche Entwicklung<br />
der Altstadt von <strong>Salzgitter</strong>-Bad:<br />
genehmigt am 28.10.1985<br />
rechtswirksam seit 21.11.1985<br />
genehmigt am 08.07.1988<br />
rechtswirksam seit 29.07.1988<br />
genehmigt am 30.03.1989<br />
rechtswirksam seit 10.05.1989<br />
rechtswirksam seit 11.07.1991<br />
Aufstellungsbeschl. am 23.09.1992<br />
rechtswirksam seit 04.11.2004<br />
genehmigt am 27.05.1983<br />
rechtswirksam seit 29.06.1983<br />
Planungsauftrag am 24.06.1987<br />
vorgez. Bürgerbeteilig. 24.04.1987<br />
genehmigt am 21.04.1971<br />
rechtswirksam seit 27.05.1971<br />
genehmigt am 24.10.1980<br />
rechtswirksam seit 01.12.1980<br />
genehmigt am 23.07.1992<br />
rechtswirksam seit 04.08.1992<br />
rechtswirksam seit 19.03.1981<br />
genehmigt am 13.12.1985<br />
rechtswirksam seit 14.02.1986<br />
Planungsauftrag am 24.06.1987<br />
vorgez. Bürgerbeteilig. 24.04.1987<br />
genehmigt am 11.04.1988<br />
rechtswirksam seit 18.05.1988<br />
Planungsauftrag am 24.06.1987<br />
vorgez. Bürgerbeteilig. 24.04.1987<br />
genehmigt am 13.02.1997<br />
rechtswirksam seit 22.05.1997<br />
genehmigt am 17.07.1969<br />
rechtswirksam seit 25.08.1969<br />
Planungsauftrag am 24.06.1987<br />
vorgez. Bürgerbeteilig. 24.04.1987<br />
Auslegung vom 12.09. – 14.10.1983<br />
nach Überarbeitung erneute öffentliche Auslegung<br />
Aufstellungsbeschluss am 21.10.1997<br />
Planungsauftrag am 24.06.1987<br />
vorgez. Bürgerbeteilig. 24.04.1987<br />
vorgez. Bürgerbeteilig. 19.05.1992<br />
Aufstellungsbeschluss am 03.05.1995<br />
Auslegung vom 26.11.1997 – 07.01.1998<br />
genehmigt am 06.12.1957<br />
rechtswirksam seit 17.01.1958<br />
genehmigt am 26.02.1962<br />
rechtswirksam seit 15.03.1962