Die Patientenverfügung - Salus BKK
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<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong><br />
Christian Rappert, Jurist<br />
Köln, im März 2013
Themenübersicht<br />
• Was ist ein <strong>Patientenverfügung</strong>?<br />
• Wann und für wen ist sie sinnvoll?<br />
• Rechtliche Wirkung der Verfügung<br />
• Inhalte einer <strong>Patientenverfügung</strong><br />
• Adressen und Ansprechpartner<br />
<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013 2
Was ist eine <strong>Patientenverfügung</strong>?<br />
§ 1901 a Abs. 1 BGB<br />
Das Gesetz definiert die <strong>Patientenverfügung</strong> als<br />
• schriftliche Festlegung<br />
• einer volljährigen Person,<br />
• ob sie in eine bestimmte,<br />
• zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht<br />
unmittelbar bevorstehende<br />
• Untersuchung ihres Gesundheitszustandes,<br />
Heilbehandlungen, oder in ärztliche Eingriffe<br />
• einwilligt oder sie untersagt.<br />
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Warum ist eine <strong>Patientenverfügung</strong><br />
sinnvoll?<br />
• Der medizinische Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte bietet vielen schwer<br />
kranken Menschen Hoffnung und Chancen.<br />
• Für viele andere Menschen bedeutet es aber auch die Angst vor Sterbens Sterbens- und<br />
Leidensverlängerung.<br />
• Jeder Patient hat das Recht selbst<br />
über medizinische Maßnahmen zu<br />
entscheiden.<br />
• <strong>Die</strong>ser Wille kann über eine Patienten-<br />
verfügung festgestellt werden.<br />
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Für wen ist eine <strong>Patientenverfügung</strong><br />
sinnvoll?<br />
• Eine <strong>Patientenverfügung</strong> kann und darf grundsätzlich jeder erstellen.<br />
• Der Stellenwert einer <strong>Patientenverfügung</strong> wächst mit den individuellen<br />
Gestaltungsbedürfnissen im Einzelfall.<br />
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Hintergedanken bei der<br />
<strong>Patientenverfügung</strong><br />
Folgende Punkte können dabei eine Rolle spielen<br />
• Familiäre Besonderheiten / Zerwürfnisse<br />
• Was ist Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig?<br />
• Wovor haben Sie Angst und<br />
was erhoffen Sie sich?<br />
• Religiöse Motive<br />
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Wirkung der <strong>Patientenverfügung</strong><br />
Festlegungen in <strong>Patientenverfügung</strong>en bedeuten, dass jeder selbst die<br />
Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn ein Arzt diesen Anordnungen<br />
entspricht.<br />
• Vergegenwärtigen Sie sich, dass Festlegungen die Sie heute für oder gegen<br />
eine bestimmte Behandlung treffen, unter Umständen bedeutet, dass Sie auf ein<br />
Weiterleben verzichten.<br />
• Umgekehrt müssen müssen müssen Sie sich auch im Klaren sein, dass Sie für die Chance,<br />
weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in<br />
Kauf nehmen.<br />
Fazit:<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung für oder gegen eine <strong>Patientenverfügung</strong> ist eine sehr<br />
persönliche Entscheidung. Sinnvoll kann sie für jeden sein.<br />
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Was bedeutet das für die Entscheidung?<br />
• Nehmen Sie sich alle Zeit für die Entscheidung und Formulierung, die Sie<br />
brauchen.<br />
• Beraten Sie sich mit Ihrem Arzt.<br />
• Sprechen Sie mit Angehörigen, Freunden,<br />
Seelsorgern oder spezialisierten Beratungsstellen.<br />
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Form der <strong>Patientenverfügung</strong><br />
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Wie muss die <strong>Patientenverfügung</strong><br />
aussehen?<br />
• <strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong> muss schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift<br />
eigenhändig unterzeichnet sein.<br />
• Alternativ kann die schriftlich verfasste Verfügung auch durch notarielles<br />
Handzeichen beglaubigt werden.<br />
• Mündliche Äußerungen des Verfügenden<br />
sind deshalb aber nicht wirkungslos.<br />
• Ist der mutmaßliche Patientenwille<br />
festzustellen, werden mündliche<br />
Äußerungen einbezogen.<br />
Vgl.:§ 1901 a Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 126 Abs. 1 BGB<br />
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Ist ein Widerruf möglich?<br />
• <strong>Die</strong> schriftlich zu verfassende <strong>Patientenverfügung</strong> kann jederzeit formlos<br />
widerrufen werden.<br />
Vgl.: § 1901 Abs. 1 S. 3 BGB<br />
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Tipp für die Praxis<br />
• <strong>Patientenverfügung</strong>en sollten in regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich) erneuert<br />
oder bestätigt werden.<br />
• So kann sichergestellt werden, dass die Verfügung<br />
Ihrem aktuellen Willen entspricht.<br />
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Wie kommt die <strong>Patientenverfügung</strong> zum<br />
behandelnden Arzt?<br />
• Das Umfeld muss über die Existenz der <strong>Patientenverfügung</strong> informiert werden.<br />
• Bei besonderen Krankheiten sollten die behandelnden Ärzte informiert werden –<br />
ggf. Aushändigung einer Kopie<br />
• Es kann ein Hinweis auf die Existenz<br />
mitgeführt werden,<br />
z.B. im Organspenderausweis.<br />
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Rechtsverbindlichkeit<br />
Der Gesetzgeber hat mit der neuen gesetzlichen Regelung zur Patienten-<br />
verfügung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Festlegungen für<br />
bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich sind.<br />
Voraussetzung ist, dass<br />
• die konkrete Lebens- und<br />
Behandlungssituation eindeutig<br />
festgestellt werden kann.<br />
• die Erklärung freiverantwortlich und<br />
ohne Druck von außen abgegeben<br />
worden ist.<br />
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Weitere Voraussetzungen<br />
• Ärztliche Aufklärung muss vorausgegangen sein<br />
• oder: Ausdrücklicher – schriftlicher – Verzicht auf die Aufklärung<br />
• Es darf kein Widerruf vorliegen.<br />
• Es dürfen keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen,<br />
dass die Verfügung zum Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten sollte.<br />
• Ist ein Vertreter bestellt, hat dieser die <strong>Patientenverfügung</strong> zu prüfen und den<br />
Willen des Patienten festzustellen. (Vgl.: § 1901 a Abs. 1 S. 2 BGB)<br />
• Der Vertreter darf seinen Willen nicht an die Stelle des Patientenwillens setzen.<br />
• Unbeachtlich sind Anordnungen in <strong>Patientenverfügung</strong>en, die gegen ein<br />
gesetzliches Verbot verstoßen. (§ 134 BGB)<br />
• Daher ist es unzulässig, wenn der Verfügende in seiner <strong>Patientenverfügung</strong> von<br />
dem behandelnden Arzt z.B. eine strafbare Tötung auf Verlangen fordert.<br />
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Sinnvolle Ergänzungen<br />
• Sind eigene Entscheidungen nicht mehr möglich, bestellt das Betreuungsgericht<br />
einen Betreuer, der alle Fragen der Gesundheitsfürsorge im Sinne des<br />
Betreuten entscheidet.<br />
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Weitere Vollmachten<br />
• Vorsorgevollmacht<br />
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen,<br />
d.h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen<br />
Vollmachtgebers. Es ist unbedingtes Vertrauen erforderlich.<br />
• Betreuungsverfügung<br />
<strong>Die</strong> Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und<br />
selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage<br />
ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen.<br />
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Inhalte der <strong>Patientenverfügung</strong><br />
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Inhalte der <strong>Patientenverfügung</strong><br />
Aufbau<br />
• Eingangsformel<br />
• Situation, in der die <strong>Patientenverfügung</strong> greifen soll<br />
• Festlegung zu ärztlichen / pflegerischen Maßnahmen<br />
• Wünsche zu Ort und Begleitung<br />
• Aussage zur Verbindlichkeit<br />
• Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen<br />
• Hinweise auf beigefügte Erläuterungen zur <strong>Patientenverfügung</strong><br />
• Organspende<br />
• Schlussformel<br />
• Datum, Unterschrift – ggf. Aktualisierung<br />
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Verwendung von Vordrucken<br />
Es gibt im Internet eine Vielzahl von Entwürfen und Vordrucken<br />
• Stichworte: <strong>Patientenverfügung</strong>, Patientenbrief, Patientenanwaltschaft,<br />
Vorausverfügung, etc.)<br />
Prüfen sie vor der Verwendung genau, ob ein Formulierungsvorschlag Ihren<br />
Anforderungen und Wertvorstellungen entspricht.<br />
Eine ärztliche Beratung oder die Inanspruchnahme einer fachkundigen<br />
Organisation ist zur Vermeidung von folgenschweren Fehlern nahezu<br />
unumgänglich.<br />
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Was gibt es zu beachten?<br />
Vermeiden Sie unbestimmte Formulierungen ohne allgemeingültige Aussagekraft<br />
• „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens<br />
besteht erwarte ich, dass ...“<br />
• „unwürdiges Dahinvegetieren“<br />
• „qualvolles Leiden“<br />
• „Apparatemedizin“<br />
<strong>Die</strong>se Aussagen sind wenig hilfreich<br />
und lassen Spielraum für<br />
umfassende Auslegungen, da Sie<br />
nichts darüber aussagen, was für<br />
Sie ein erträgliches Leben ist.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />
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Was gibt es zu beachten?<br />
• Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht inhaltlich widersprechen.<br />
• Sie erklären möglichst lange leben zu wollen, lehnen aber bestimmte<br />
lebenserhaltende Maßnahmen ab.<br />
• Stellen Sie heraus, in welcher Situation Ihre Verfügung greifen soll<br />
• Stellen Sie möglicherweise sogar konkret auf eine bestimmte Krankheit ab<br />
• Sterbephase<br />
• Endstadium einer unheilbaren Krankheit<br />
• dauernder Verlust der Einsichts- und<br />
Kommunikationsfähigkeit<br />
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Was gibt es zu beachten?<br />
Legen Sie konkrete Maßnahmen fest<br />
z.B.:<br />
• keine künstliche Ernährung<br />
• künstliche Beatmung<br />
• keine Reanimation<br />
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über mögliche Behandlungsverläufe und was in Ihrer<br />
konkreten Situation sinnvoll ist.<br />
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Adressen und Ansprechpartner<br />
• Zentrum für medizinische Ethik in Bochum<br />
• www.medizinethik.de/verfuegungen.htm<br />
• Bayerisches Justizministerium „Vorsorge<br />
für Unfall, Krankheit und Alter, www.justiz.<br />
bayern.de/_broschueren/download.htm<br />
/download.htm<br />
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!<br />
<strong>Die</strong> <strong>Salus</strong> <strong>BKK</strong> überzeugt mit starken Leistungen und ausgezeichnetem Service.<br />
Alle Infos unter www.salus-bkk.de/auszeichnung.