Bebauungsplan Nr. 2 Vieregge - Amt West Rügen
Bebauungsplan Nr. 2 Vieregge - Amt West Rügen
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III. Städtebauliche Planung<br />
1. Städtebauliches Konzept<br />
Der dörfliche Charakter des Ortsteiles "<strong>Vieregge</strong>" bestimmt sich wesentlich aus:<br />
1. der niedrigen baulichen Dichte<br />
2. der vorhandenen großen Weide westlich der Dorfstraße ("RÜG 6"), dein<br />
zukünftigen Dorfanger<br />
3. der bestehenden Bebauung aus eingeschossigen, kleineren Gebäuden mit<br />
Satteldach, teilweise rohrgedeckt.<br />
Diese so vorgefundene Situation soll im Planbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 2<br />
in ihren Grundzügen beibehalten werden:<br />
Ausgehend von der am Anleger/Hafenbereich endenden "RÜG 6" entwickelt sich<br />
entlang von Stichstraßen mit kleineren Wendeplätzen die lockere Bebauung.<br />
Eine entsprechende Festsetzung zum Maß der baulichen Dichte (GRZ und GFZ)<br />
bleibt deutlich unterhalb der nach BauNVO möglichen Obergrenze, damit wird<br />
auch gewährleistet, daß die Einzelgrundstücke nicht zu klein werden. Die bauliche<br />
Dichte nimmt gegenüber derjenigen des südöstlichen Teiles des "Hafendorfes" dabei<br />
nochmal deutlich ab, so daß von einer kontinuierlichen Dichte -Abnahme vom<br />
Hafen weg nach Ost, Süd und <strong>West</strong>- gesprochen werden kann.<br />
Eine Örtliche Bauvorschrift regelt zudem Bau- bzw. Dachformen, Materialien und<br />
Farben, orientiert an orts- bzw. inseltypischen Merkmalen.<br />
Die vorgeschlagene Siedlungsentwicklung geht von den vorhandenen Ortsstrukturen<br />
aus und entwickelt sie weiter. So soll ein völliges "Zuwachsen" des Ortes vermieden<br />
und einer aufgelockerten Struktur mit viel Freiraum, d.h., öffentlichem Grün<br />
zwischen bebauten Grundstücken, der Vorzug gegeben werden.<br />
Die fingerartig in die Landschaft greifende Außenform wird vom Grundsatz beibe-<br />
halten. Im Innenbereich besteht das öffentliche Grün aus dem "Dorfanger", im<br />
Außenbereich aus Festwiese bzw. Strandbereich.<br />
Dorfanger: Hier ist inmitten des Ortes an eine große, öffentliche Wiese mit Kinderspielplatz,<br />
auch Wechselnutzung (Weide, Festplatz, Spielwiese) als grüne Mitte des<br />
Ortes gedacht.<br />
Parkplatz: Östlich des Hafens und der Dorfstraße wird der Parkplatz angeordnet.<br />
Der Parkplatz wird für Hafen- und Strandnutzer als "offen" befestigte, mit<br />
Rasen begrünte Fläche zur Wechselnutzung angelegt (wassergebundene Decke als<br />
Fahrfläche, Schotterrasen als Stellplatzflächen).<br />
Sommernutzung: Parkplatz und Festplatz<br />
Abpflanzung des Parkplatzes zur Wasser- und zur Landseite mit standorttypischen<br />
Bepflanzungen gemäß Grünordnungsplan, Begrünung des Platzes mit Bäumen und<br />
Büschen.<br />
Die Lage des Parkplatzes wurde gewählt, weil sowohl Hafen als auch Strandnähe<br />
erforderliche Kriterien für eine gute Akzeptanz sind. Nur so kann wildes Parken im<br />
Ort vermieden werden. Das entsprechende Flurstück befindet sich in Gemeindebesitz<br />
und kann für Parkplatz- und Strandnutzung Verwendung finden.<br />
Am Hafen liegt südöstlich des Anlegers eine kleinere Baufläche (max. zwei Baukörper)<br />
für den Hafen bzw. dem Strand zugeordnete Nutzungen wie Gaststätte, Caf,<br />
Läden, Pension etc.<br />
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