Richter - Amtsgericht Lahr
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Schutzschriften werden unabhängig von der Turnusregelung der Abt. 5 C zugewiesen und<br />
dort gesammelt. Ein nachfolgendes C-Verfahren unterfällt aber der Turnusregelung.<br />
Für H-Sachen (insbesondere Selbständige Beweisverfahren) sowie für AR-Zivilrichter-<br />
sachen (insbesondere Rechtshilfesachen in allgemeinen Zivilsachen) werden jeweils ei-<br />
gene Listen geführt. Auch hier gilt die Zusammenhangsregel entsprechend. Die Verteilung<br />
erfolgt abweichend von oben je in einem 4er-Turnus wie folgt:<br />
Abt. 2 C: 2 Verfahren,<br />
Abt. 5 C: 1 Verfahren,<br />
Abt. 6 C: 1 Verfahren.<br />
Zwangsvollstreckungsverfahren in allgemeinen Zivilsachen (M-Sachen), die dem <strong>Richter</strong><br />
vorbehalten sind, werden unter den Zivilabteilungen nach folgendem 4er-Turnus verteilt:<br />
Abt. 3 C: 2 Verfahren,<br />
Abt. 5 C: 2 Verfahren.<br />
Für die Listenführung bzw. einen Vermerk in eine bestehende Liste ist die M-Abteilung<br />
zuständig. Die Zusammenhangsregel gilt nicht.