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Richter - Amtsgericht Lahr

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Schutzschriften werden unabhängig von der Turnusregelung der Abt. 5 C zugewiesen und<br />

dort gesammelt. Ein nachfolgendes C-Verfahren unterfällt aber der Turnusregelung.<br />

Für H-Sachen (insbesondere Selbständige Beweisverfahren) sowie für AR-Zivilrichter-<br />

sachen (insbesondere Rechtshilfesachen in allgemeinen Zivilsachen) werden jeweils ei-<br />

gene Listen geführt. Auch hier gilt die Zusammenhangsregel entsprechend. Die Verteilung<br />

erfolgt abweichend von oben je in einem 4er-Turnus wie folgt:<br />

Abt. 2 C: 2 Verfahren,<br />

Abt. 5 C: 1 Verfahren,<br />

Abt. 6 C: 1 Verfahren.<br />

Zwangsvollstreckungsverfahren in allgemeinen Zivilsachen (M-Sachen), die dem <strong>Richter</strong><br />

vorbehalten sind, werden unter den Zivilabteilungen nach folgendem 4er-Turnus verteilt:<br />

Abt. 3 C: 2 Verfahren,<br />

Abt. 5 C: 2 Verfahren.<br />

Für die Listenführung bzw. einen Vermerk in eine bestehende Liste ist die M-Abteilung<br />

zuständig. Die Zusammenhangsregel gilt nicht.

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