Richter - Amtsgericht Lahr
Richter - Amtsgericht Lahr
Richter - Amtsgericht Lahr
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 7 -<br />
Anschließend werden die Verfahren in einem Turnus, der 37 Verfahren umfasst, unter<br />
Vermerk in der Liste wie folgt verteilt:<br />
4 auf Abt. 2,<br />
4 auf Abt. 3,<br />
2 auf Abt. 5,<br />
4 auf Abt. 6,<br />
6 auf Abt. 2,<br />
5 auf Abt. 5,<br />
6 auf Abt. 2,<br />
6 auf Abt. 5.<br />
Eine fehlerhaft erfolgte Verteilung berührt nicht die Wirksamkeit dieser und folgender Zu-<br />
teilungen.<br />
Nach Eintrag in die Liste und Verteilung auf die Abteilungen wird in den folgenden Fällen<br />
später das Verfahren abgegeben (Zusammenhangsregel):<br />
Für Mahnverfahren gegen mehrere Schuldner, die vor Abgabe getrennt wurden, ist die<br />
Abteilung zuständig, für die das erste Verfahren eingetragen wurde. Ebenso ist bei voran-<br />
gegangenem Selbständigen Beweisverfahren und Einstweiligem Verfügungsverfahren<br />
diese Abteilung auch für das nachfolgende Hauptsacheverfahren zuständig, wenn deren<br />
Gegenstand ganz oder teilweise identisch ist. Eine Abgabe erfolgt auch, falls sich erst<br />
später herausstellt, dass ein eingehender Schriftsatz zu einem bereits laufenden Verfah-<br />
ren gehört. In den Fällen der §§ 323, 731, 767, 578 und 34 ZPO ist die Abteilung zustän-<br />
dig, die mit dem Vorprozess befasst war.<br />
Ein Ausgleich erfolgt in sämtlichen Fällen nicht. Eine Abgabe erfolgt nicht mehr, nachdem<br />
die eigentlich abgebende Abteilung bereits Termin bestimmt hat.<br />
Durch Verfahrenstrennung entstehende Verfahren unterfallen nicht der Turnusregelung,<br />
für sie bleibt ohne Anrechnung die abtrennende Abteilung zuständig.