Richter - Amtsgericht Lahr

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- 4 - 3. Strafsachen, die in die Zuständigkeit des Jugendrichters fallen. 4. Gs-Sachen und Bewährungsaufsicht im Rahmen der sich aus Ziffer 3 ergebenden Zuständigkeit. 5. Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der den übrigen Richtern zugeteilten Angelegenheiten. 6. Rechtshilfe im Rahmen der Abteilungszuständigkeit. Richterabteilung 6: Richterin am Amtsgericht Granderath 1. Allgemeine Zivilsachen sowie Rechtshilfe- und Zwangsvollstreckungssachen - mit Ausnahme der Verfahren mit Registerzeichen M - in allgemeinen Zivilsachen gemäß der anliegenden Turnusregelung, die nur für neu eingehende Verfahren gilt. 2. Allgemeine Zivilsachen, welche in Abt. 6 vor dem 01.05.2012 eingegangen sind. 3. WEG-Sachen einschließlich Zwangsvollstreckungssachen hieraus im Amtsgerichtsbe- zirk. 4. Familiengericht für die ersten 5 von jeweils 20 neu einzutragenden Richterfamiliensa- chen mit Ausnahme der Adoptionen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Ge- schäftsstelle. Bei gleichzeitigem Eingang werden die Verfahren geordnet nach dem Namen des Beklagten/Antragsgegners, bei mehreren Personen entscheidet der Name des im Alphabet vorangehenden. Abweichend hiervon ist die Abteilung 1 zuständig, wenn dort ein Verfahren anhängig ist, bei dem mindestens ein Beteiligter des einge- henden Verfahrens auch beteiligt ist. In einem solchen Fall ist die Abteilung 6 als Aus- gleich für das nächste nach dem Turnus eigentlich auf die Abteilung 1 entfallende Ver- fahren zuständig. 5. Zwangsvollstreckungssachen des Familiengerichts, soweit das Erkenntnisverfahren bereits in der Abteilung 6 anhängig war.

- 5 - 6. Alle in Abt. 5 anhängigen Familiensachen einschließlich Zwangsvollstreckungssachen des Familiengerichts. Richterabteilung 3, 4 und 5: Bei Aufhebung einer Entscheidung durch ein Obergericht und Zurückverweisung an eine andere Abteilung richtet sich die Zuständigkeit nach der Vertretungsregelung, soweit nicht anderweitig eine abweichende Regelung getroffen wurde. Altverfahren und gesonderte Zuweisung: 1. Strafsachen der Abteilung 4 Alle am 31.03.2006 in der Abteilung 4 anhängigen Strafsachen im Hauptverfahren (Registerzeichen Cs und Ds), die an diesem Tage nicht vorläufig eingestellt sind und in die Zuständigkeit des Strafrichters fallen, werden mit Wirkung zum 01.04.2006 der Ab- teilung 3 zugewiesen. 2. Verbleib der übrigen Altverfahren Sofern nach den Ziffern 1 bis 2 des Abschnitts „Altverfahren“ keine Regelung getroffen wurde, verbleiben die in den Abteilungen eingetragenen Verfahren in den jeweiligen Abteilungen.

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3. Strafsachen, die in die Zuständigkeit des Jugendrichters fallen.<br />

4. Gs-Sachen und Bewährungsaufsicht im Rahmen der sich aus Ziffer 3 ergebenden<br />

Zuständigkeit.<br />

5. Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der den übrigen<br />

<strong>Richter</strong>n zugeteilten Angelegenheiten.<br />

6. Rechtshilfe im Rahmen der Abteilungszuständigkeit.<br />

<strong>Richter</strong>abteilung 6: <strong>Richter</strong>in am <strong>Amtsgericht</strong> Granderath<br />

1. Allgemeine Zivilsachen sowie Rechtshilfe- und Zwangsvollstreckungssachen - mit<br />

Ausnahme der Verfahren mit Registerzeichen M - in allgemeinen Zivilsachen gemäß<br />

der anliegenden Turnusregelung, die nur für neu eingehende Verfahren gilt.<br />

2. Allgemeine Zivilsachen, welche in Abt. 6 vor dem 01.05.2012 eingegangen sind.<br />

3. WEG-Sachen einschließlich Zwangsvollstreckungssachen hieraus im <strong>Amtsgericht</strong>sbe-<br />

zirk.<br />

4. Familiengericht für die ersten 5 von jeweils 20 neu einzutragenden <strong>Richter</strong>familiensa-<br />

chen mit Ausnahme der Adoptionen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Ge-<br />

schäftsstelle. Bei gleichzeitigem Eingang werden die Verfahren geordnet nach dem<br />

Namen des Beklagten/Antragsgegners, bei mehreren Personen entscheidet der Name<br />

des im Alphabet vorangehenden. Abweichend hiervon ist die Abteilung 1 zuständig,<br />

wenn dort ein Verfahren anhängig ist, bei dem mindestens ein Beteiligter des einge-<br />

henden Verfahrens auch beteiligt ist. In einem solchen Fall ist die Abteilung 6 als Aus-<br />

gleich für das nächste nach dem Turnus eigentlich auf die Abteilung 1 entfallende Ver-<br />

fahren zuständig.<br />

5. Zwangsvollstreckungssachen des Familiengerichts, soweit das Erkenntnisverfahren<br />

bereits in der Abteilung 6 anhängig war.

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