Richter - Amtsgericht Lahr
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7. Zwangsvollstreckungsangelegenheiten mit Registerzeichen M, soweit diese nach<br />
der in der Anlage befindlichen Turnusregelung nicht Abt. 5 zugeordnet werden.<br />
8. Entscheidungen über die Ablehnungen der <strong>Richter</strong> 2 und 4.<br />
9. Ordnungswidrigkeitsverfahren, soweit diese nicht Abt. 4 zugewiesen sind.<br />
<strong>Richter</strong>abteilung 4: <strong>Richter</strong>in am <strong>Amtsgericht</strong> Knoll<br />
1. Betreuungs- und Unterbringungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 271 ff,<br />
312 ff FamFG und §§ 1896 ff BGB, 65 ff FGG und nach den Vorschriften des<br />
Unterbringungsgesetzes.<br />
2. Vorsitz im Schöffen-Wahlausschuss.<br />
3. Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, Jugendrichterin in Ordnungswidrigkeitssa-<br />
chen sowie Erzwingungshaftsachen.<br />
4. Rechtshilfe der Abteilungszuständigkeit.<br />
5. Entscheidungen über die Ablehnungen der <strong>Richter</strong>in der Abteilung 6.<br />
<strong>Richter</strong>abteilung 5: <strong>Richter</strong> Weber<br />
1. Allgemeine Zivilsachen sowie Zwangsvollstreckungs- und Rechtshilfesachen in all-<br />
gemeinen Zivilsachen gemäß der anliegenden Turnusregelung, die nur für neu ein-<br />
gehende Verfahren gilt.<br />
2. Allgemeine Zivilsachen, welche in Abt. 5 anhängig sind, und welche - mit Ausnah-<br />
me der WEG-Verfahren - in Abt. 6 ab dem 01.05.2012 eingegangen sind .