Richter - Amtsgericht Lahr
Richter - Amtsgericht Lahr Richter - Amtsgericht Lahr
Amtsgericht Lahr 77933 Lahr, 03.07.2012 - Präsidium - E 270 c Geschäftsverteilung unter den Richtern des Amtsgerichts Lahr vom 16.07.2012 bis 31.12.2012 Richterabteilung 1: Richterin am Amtsgericht Bosbach 1. Familiengericht für die 6. bis 20. von jeweils 20 neu einzutragenden Richterfamiliensa- chen mit Ausnahme der Adoptionen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Ge- schäftsstelle. Bei gleichzeitigem Eingang werden die Verfahren geordnet nach dem Namen des Beklagten/Antragsgegners, bei mehreren Personen entscheidet der Name des im Alphabet vorangehenden. Abweichend hiervon ist die Abteilung 6 zuständig, wenn dort ein Verfahren anhängig ist, bei dem mindestens ein Beteiligter des einge- henden Verfahrens auch beteiligt ist. In einem solchen Fall ist die Abteilung 1 als Aus- gleich für das nächste nach dem Turnus eigentlich auf die Abteilung 6 entfallende Ver- fahren zuständig. 2. Zwangsvollstreckungssachen des Familiengerichts, soweit das Erkenntnisverfahren bereits in der Abteilung 1 anhängig war. 3. Rechtshilfe in Familiensachen. 4. Adoptionen. 5. Entscheidungen über die Ablehnungen der Richter der Abteilung 3 und 5.
- Seite 2 und 3: - 2 - Richterabteilung 2: Direktori
- Seite 4 und 5: - 4 - 3. Strafsachen, die in die Zu
- Seite 6 und 7: - 6 - Anlage zur Geschäftsverteilu
- Seite 8 und 9: - 8 - Schutzschriften werden unabh
- Seite 10: - 10 - Richterin 6: wird vertreten
<strong>Amtsgericht</strong> <strong>Lahr</strong> 77933 <strong>Lahr</strong>, 03.07.2012<br />
- Präsidium -<br />
E 270 c<br />
Geschäftsverteilung<br />
unter den <strong>Richter</strong>n des <strong>Amtsgericht</strong>s <strong>Lahr</strong><br />
vom 16.07.2012 bis 31.12.2012<br />
<strong>Richter</strong>abteilung 1: <strong>Richter</strong>in am <strong>Amtsgericht</strong> Bosbach<br />
1. Familiengericht für die 6. bis 20. von jeweils 20 neu einzutragenden <strong>Richter</strong>familiensa-<br />
chen mit Ausnahme der Adoptionen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Ge-<br />
schäftsstelle. Bei gleichzeitigem Eingang werden die Verfahren geordnet nach dem<br />
Namen des Beklagten/Antragsgegners, bei mehreren Personen entscheidet der Name<br />
des im Alphabet vorangehenden. Abweichend hiervon ist die Abteilung 6 zuständig,<br />
wenn dort ein Verfahren anhängig ist, bei dem mindestens ein Beteiligter des einge-<br />
henden Verfahrens auch beteiligt ist. In einem solchen Fall ist die Abteilung 1 als Aus-<br />
gleich für das nächste nach dem Turnus eigentlich auf die Abteilung 6 entfallende Ver-<br />
fahren zuständig.<br />
2. Zwangsvollstreckungssachen des Familiengerichts, soweit das Erkenntnisverfahren<br />
bereits in der Abteilung 1 anhängig war.<br />
3. Rechtshilfe in Familiensachen.<br />
4. Adoptionen.<br />
5. Entscheidungen über die Ablehnungen der <strong>Richter</strong> der Abteilung 3 und 5.
- 2 -<br />
<strong>Richter</strong>abteilung 2: Direktorin des <strong>Amtsgericht</strong>s von Péterffy<br />
1. Allgemeine Zivilsachen sowie Rechtshilfe- und Zwangsvollstreckungssachen - mit<br />
Ausnahme der Verfahren mit Registerzeichen M - in allgemeinen Zivilsachen ge-<br />
mäß der anliegenden Turnusregelung, die nur für neu eingehende Verfahren gilt.<br />
2. Entscheidungen über Erinnerungen gegen Erkenntnisse des Rechtspflegers in<br />
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen.<br />
3. Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungen der Grundbuchämter und Notariate im<br />
<strong>Amtsgericht</strong>sbezirk <strong>Lahr</strong>.<br />
4. Entscheidungen über die Ablehnung des <strong>Richter</strong>s der Abteilung 1.<br />
<strong>Richter</strong>abteilung 3: <strong>Richter</strong> Hiltl<br />
1. Sachen, die in die Zuständigkeit des Strafrichters fallen, soweit nicht Abteilung 4<br />
zuständig ist.<br />
2. Ermittlungsrichtersachen, soweit nicht Abteilung 5 zuständig ist.<br />
3. Rechtshilfe in Strafsachen, soweit nicht Abteilung 5 zuständig ist.<br />
4. Bewährungsaufsicht in Strafverfahren, soweit nicht Abteilung 5 zuständig ist, auch<br />
wenn diese unter einem Aktenzeichen der Abteilung 4 geführt werden.<br />
5. Privatklagen.<br />
6. Allgemeine Zivilsachen gemäß der anliegenden Turnusregelung, die nur für neu<br />
eingehende Verfahren gilt.
- 3 -<br />
7. Zwangsvollstreckungsangelegenheiten mit Registerzeichen M, soweit diese nach<br />
der in der Anlage befindlichen Turnusregelung nicht Abt. 5 zugeordnet werden.<br />
8. Entscheidungen über die Ablehnungen der <strong>Richter</strong> 2 und 4.<br />
9. Ordnungswidrigkeitsverfahren, soweit diese nicht Abt. 4 zugewiesen sind.<br />
<strong>Richter</strong>abteilung 4: <strong>Richter</strong>in am <strong>Amtsgericht</strong> Knoll<br />
1. Betreuungs- und Unterbringungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 271 ff,<br />
312 ff FamFG und §§ 1896 ff BGB, 65 ff FGG und nach den Vorschriften des<br />
Unterbringungsgesetzes.<br />
2. Vorsitz im Schöffen-Wahlausschuss.<br />
3. Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, Jugendrichterin in Ordnungswidrigkeitssa-<br />
chen sowie Erzwingungshaftsachen.<br />
4. Rechtshilfe der Abteilungszuständigkeit.<br />
5. Entscheidungen über die Ablehnungen der <strong>Richter</strong>in der Abteilung 6.<br />
<strong>Richter</strong>abteilung 5: <strong>Richter</strong> Weber<br />
1. Allgemeine Zivilsachen sowie Zwangsvollstreckungs- und Rechtshilfesachen in all-<br />
gemeinen Zivilsachen gemäß der anliegenden Turnusregelung, die nur für neu ein-<br />
gehende Verfahren gilt.<br />
2. Allgemeine Zivilsachen, welche in Abt. 5 anhängig sind, und welche - mit Ausnah-<br />
me der WEG-Verfahren - in Abt. 6 ab dem 01.05.2012 eingegangen sind .
- 4 -<br />
3. Strafsachen, die in die Zuständigkeit des Jugendrichters fallen.<br />
4. Gs-Sachen und Bewährungsaufsicht im Rahmen der sich aus Ziffer 3 ergebenden<br />
Zuständigkeit.<br />
5. Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der den übrigen<br />
<strong>Richter</strong>n zugeteilten Angelegenheiten.<br />
6. Rechtshilfe im Rahmen der Abteilungszuständigkeit.<br />
<strong>Richter</strong>abteilung 6: <strong>Richter</strong>in am <strong>Amtsgericht</strong> Granderath<br />
1. Allgemeine Zivilsachen sowie Rechtshilfe- und Zwangsvollstreckungssachen - mit<br />
Ausnahme der Verfahren mit Registerzeichen M - in allgemeinen Zivilsachen gemäß<br />
der anliegenden Turnusregelung, die nur für neu eingehende Verfahren gilt.<br />
2. Allgemeine Zivilsachen, welche in Abt. 6 vor dem 01.05.2012 eingegangen sind.<br />
3. WEG-Sachen einschließlich Zwangsvollstreckungssachen hieraus im <strong>Amtsgericht</strong>sbe-<br />
zirk.<br />
4. Familiengericht für die ersten 5 von jeweils 20 neu einzutragenden <strong>Richter</strong>familiensa-<br />
chen mit Ausnahme der Adoptionen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Ge-<br />
schäftsstelle. Bei gleichzeitigem Eingang werden die Verfahren geordnet nach dem<br />
Namen des Beklagten/Antragsgegners, bei mehreren Personen entscheidet der Name<br />
des im Alphabet vorangehenden. Abweichend hiervon ist die Abteilung 1 zuständig,<br />
wenn dort ein Verfahren anhängig ist, bei dem mindestens ein Beteiligter des einge-<br />
henden Verfahrens auch beteiligt ist. In einem solchen Fall ist die Abteilung 6 als Aus-<br />
gleich für das nächste nach dem Turnus eigentlich auf die Abteilung 1 entfallende Ver-<br />
fahren zuständig.<br />
5. Zwangsvollstreckungssachen des Familiengerichts, soweit das Erkenntnisverfahren<br />
bereits in der Abteilung 6 anhängig war.
- 5 -<br />
6. Alle in Abt. 5 anhängigen Familiensachen einschließlich Zwangsvollstreckungssachen<br />
des Familiengerichts.<br />
<strong>Richter</strong>abteilung 3, 4 und 5:<br />
Bei Aufhebung einer Entscheidung durch ein Obergericht und Zurückverweisung an eine<br />
andere Abteilung richtet sich die Zuständigkeit nach der Vertretungsregelung, soweit nicht<br />
anderweitig eine abweichende Regelung getroffen wurde.<br />
Altverfahren und gesonderte Zuweisung:<br />
1. Strafsachen der Abteilung 4<br />
Alle am 31.03.2006 in der Abteilung 4 anhängigen Strafsachen im Hauptverfahren<br />
(Registerzeichen Cs und Ds), die an diesem Tage nicht vorläufig eingestellt sind und in<br />
die Zuständigkeit des Strafrichters fallen, werden mit Wirkung zum 01.04.2006 der Ab-<br />
teilung 3 zugewiesen.<br />
2. Verbleib der übrigen Altverfahren<br />
Sofern nach den Ziffern 1 bis 2 des Abschnitts „Altverfahren“ keine Regelung getroffen<br />
wurde, verbleiben die in den Abteilungen eingetragenen Verfahren in den jeweiligen<br />
Abteilungen.
- 6 -<br />
Anlage zur<br />
Geschäftsverteilung<br />
unter den <strong>Richter</strong>n des <strong>Amtsgericht</strong>s <strong>Lahr</strong><br />
für die Zeit vom 16.07.2012 bis 31.12.2012<br />
Turnusregelung für Zivilsachen:<br />
Die neu bei den Zivilabteilungen des <strong>Amtsgericht</strong>s <strong>Lahr</strong> eingehenden allgemeinen Zivilsa-<br />
chen (C-Verfahren) mit Ausnahme der WEG-Sachen werden zwischen den <strong>Richter</strong>abtei-<br />
lungen 2, 3, 5 und 6 wie folgt verteilt.<br />
Die neu eingehenden C-Sachen einschließlich PKH-Anträge werden nach ihrem Eingang<br />
in der Poststelle geordnet, mit einer (jahresweise) laufenden Nummer versehen und in<br />
eine gemeinsame Liste eingetragen, die bei der Geschäftsstelle 5/6 C geführt wird. Bei<br />
gleichzeitigem Eingang werden die Verfahren geordnet nach dem im Alphabet vorange-<br />
henden Namen des Beklagten/Antragsgegners; wenn ein solcher fehlt, des Antragstellers.<br />
Bei mehreren Personen entscheidet der Name des im Alphabet Vorangehenden, bei Ein-<br />
zelfirmen der Name des Geschäftsinhabers, bei juristischen Personen, bei Gesellschaf-<br />
ten, Vereinen und Körperschaften der erste Namensbestandteil.
- 7 -<br />
Anschließend werden die Verfahren in einem Turnus, der 37 Verfahren umfasst, unter<br />
Vermerk in der Liste wie folgt verteilt:<br />
4 auf Abt. 2,<br />
4 auf Abt. 3,<br />
2 auf Abt. 5,<br />
4 auf Abt. 6,<br />
6 auf Abt. 2,<br />
5 auf Abt. 5,<br />
6 auf Abt. 2,<br />
6 auf Abt. 5.<br />
Eine fehlerhaft erfolgte Verteilung berührt nicht die Wirksamkeit dieser und folgender Zu-<br />
teilungen.<br />
Nach Eintrag in die Liste und Verteilung auf die Abteilungen wird in den folgenden Fällen<br />
später das Verfahren abgegeben (Zusammenhangsregel):<br />
Für Mahnverfahren gegen mehrere Schuldner, die vor Abgabe getrennt wurden, ist die<br />
Abteilung zuständig, für die das erste Verfahren eingetragen wurde. Ebenso ist bei voran-<br />
gegangenem Selbständigen Beweisverfahren und Einstweiligem Verfügungsverfahren<br />
diese Abteilung auch für das nachfolgende Hauptsacheverfahren zuständig, wenn deren<br />
Gegenstand ganz oder teilweise identisch ist. Eine Abgabe erfolgt auch, falls sich erst<br />
später herausstellt, dass ein eingehender Schriftsatz zu einem bereits laufenden Verfah-<br />
ren gehört. In den Fällen der §§ 323, 731, 767, 578 und 34 ZPO ist die Abteilung zustän-<br />
dig, die mit dem Vorprozess befasst war.<br />
Ein Ausgleich erfolgt in sämtlichen Fällen nicht. Eine Abgabe erfolgt nicht mehr, nachdem<br />
die eigentlich abgebende Abteilung bereits Termin bestimmt hat.<br />
Durch Verfahrenstrennung entstehende Verfahren unterfallen nicht der Turnusregelung,<br />
für sie bleibt ohne Anrechnung die abtrennende Abteilung zuständig.
- 8 -<br />
Schutzschriften werden unabhängig von der Turnusregelung der Abt. 5 C zugewiesen und<br />
dort gesammelt. Ein nachfolgendes C-Verfahren unterfällt aber der Turnusregelung.<br />
Für H-Sachen (insbesondere Selbständige Beweisverfahren) sowie für AR-Zivilrichter-<br />
sachen (insbesondere Rechtshilfesachen in allgemeinen Zivilsachen) werden jeweils ei-<br />
gene Listen geführt. Auch hier gilt die Zusammenhangsregel entsprechend. Die Verteilung<br />
erfolgt abweichend von oben je in einem 4er-Turnus wie folgt:<br />
Abt. 2 C: 2 Verfahren,<br />
Abt. 5 C: 1 Verfahren,<br />
Abt. 6 C: 1 Verfahren.<br />
Zwangsvollstreckungsverfahren in allgemeinen Zivilsachen (M-Sachen), die dem <strong>Richter</strong><br />
vorbehalten sind, werden unter den Zivilabteilungen nach folgendem 4er-Turnus verteilt:<br />
Abt. 3 C: 2 Verfahren,<br />
Abt. 5 C: 2 Verfahren.<br />
Für die Listenführung bzw. einen Vermerk in eine bestehende Liste ist die M-Abteilung<br />
zuständig. Die Zusammenhangsregel gilt nicht.
- 9 -<br />
Vertretungsregelung der <strong>Richter</strong>:<br />
<strong>Richter</strong>in 1: wird vertreten durch <strong>Richter</strong>in 6,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 4,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 2,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong> 3,<br />
bei dessen Verhinderung durch <strong>Richter</strong> 5.<br />
<strong>Richter</strong>in 2: wird vertreten durch <strong>Richter</strong>in 4,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 1,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong> 3,<br />
bei dessen Verhinderung durch <strong>Richter</strong> 5,<br />
bei dessen Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 6.<br />
<strong>Richter</strong> 3: wird vertreten durch <strong>Richter</strong> 5,<br />
bei dessen Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 2,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 4,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 1,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 6.<br />
<strong>Richter</strong>in 4: wird vertreten durch <strong>Richter</strong>in 2,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong> 5,<br />
bei dessen Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 1,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong> 3,<br />
bei dessen Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 6.<br />
<strong>Richter</strong> 5: wird vertreten durch <strong>Richter</strong> 3,<br />
bei dessen Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 1,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 2,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 4,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 6.
- 10 -<br />
<strong>Richter</strong>in 6: wird vertreten durch <strong>Richter</strong>in 1,<br />
Der Vorsitzende:<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong> 3,<br />
bei dessen Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 2,<br />
bei deren Verhinderung durch <strong>Richter</strong> 5,<br />
bei dessen Verhinderung durch <strong>Richter</strong>in 4.<br />
______________________ ______________________<br />
Stumpp von Péterffy<br />
Präsident des Landgerichts Direktorin des <strong>Amtsgericht</strong>s<br />
______________________ ______________________<br />
Knoll Granderath<br />
<strong>Richter</strong>in am <strong>Amtsgericht</strong> <strong>Richter</strong>in am <strong>Amtsgericht</strong><br />
______________________<br />
Bosbach<br />
<strong>Richter</strong>in am <strong>Amtsgericht</strong>