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IDM- Infotag

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Weitere Anforderungen<br />

Erforderliche Einreichunterlagen für<br />

Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme (AGE) über Tiefensonden<br />

Mit der Wasserrechtsnovelle 2006, BGBl. Nr. I 123/2006 (WRG), welche mit<br />

27.Juli 2006 in Kraft getreten ist, wurde dem § 31 c Abs. 5 WRG folgender Satz<br />

angefügt:<br />

„Auf Vorhaben gem. lit b und c ist das Anzeigeverfahren gemäß § 114<br />

anzuwenden. In Ab-weichung von § 114 Abs. 4 sind Bewilligungen für<br />

Tiefsonden mit 25 Jahren ab Einbrin-gung der Anzeige befristet.“<br />

Gemäß § 114 WRG1959 gilt eine anzeigepflichtige Anlage nach Ablauf von 3<br />

Monaten als genehmigt, wenn die Behörde nicht vorher ein<br />

Bewilligungsverfahren einleitet.<br />

Für die sachgerechte Behandlung einer Anzeige innerhalb dieser Frist ist es<br />

daher erfor-derlich, für die Projektsplanung hinsichtlich Geologie und<br />

Hydrogeologie einen Fachmann für Geologie beizuziehen.<br />

...<br />

abrufbar Homepage Wasserrechtsbehörde, Abt. Wasser- Forst- und<br />

Energierecht<br />

Präsentation <strong>IDM</strong> - <strong>Infotag</strong> 12.8.2008 Dr. Gunther Heißel; Mag. Petra Nittel;<br />

Landesgeologie

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