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97 2010 dargestellt. Da hohe Abflussspitzen und ... - Ruhrverband

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Bereits in der Vorbereitung befinden sich die UV-Desinfektionsanlagen<br />

in den Wasserwerken in Witten-Heven <strong>und</strong> Schwerte-Westhofen.<br />

Beide Anlagen sollen bereits im Frühjahr 2012 in Betrieb<br />

gehen. Eine Anordnung der UV-Anlage in der bestehenden Maschinenhalle<br />

im Wasserwerk Westhofen 1 verdeutlicht Bild 15.5.<br />

<strong>Da</strong>s Wasserwerk Westhofen 1 wird ebenfalls auf eine maximale<br />

St<strong>und</strong>enförderung von 4000 m³/h (5 UV-Strahlermodule), das<br />

Wasserwerk Witten auf 4500 m³/h (6 Strahler) ausgelegt.<br />

Die Wasserwerke Westfalen sehen die Einführung der UV-Desinfektionstechnik<br />

in ihren Ruhrwasserwerken als einen wichtige Bestandteil<br />

der Aufbereitungsverfahren an, um auch zukünftigen<br />

hygienischen Anforderungen uneingeschränkt Rechnung tragen<br />

zu können <strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en die gewohnt <strong>hohe</strong> Qualität in der<br />

Trinkwasserversorgung bieten zu können.<br />

Bild 15.5: Geplante UV-Desinfektionsanlage in der Maschinenhalle des Wasserwerkes<br />

in Schwerte-Westhofen<br />

Fig 15.5: Planned ultraviolet disinfection facility in the machinery hall of the<br />

waterworks in Schwerte-Westhofen<br />

16 Verfahrenstechnische Trennung von<br />

Aktivkohle- / Sand-gemischen aus der<br />

Langsamsandfiltration<br />

Thomas Bock, Wasserwerke Westfalen GmbH, Schwerte<br />

Mit der Feststellung signifikanter Konzentrationen der Industriechemikalie<br />

PFT (perfluorierte Tenside) über Eintragspfade aus dem<br />

Hochsauerland in die Ruhr im Jahr 2006, wurde der Betrieb von<br />

Langsamsandfilteranlagen bis dato vor neue Herausforderungen<br />

gestellt.<br />

Schnell zeigte sich, dass die Dosierung von Pulveraktivkohle in den<br />

Rohwasserzufluss zur nachgeschalteten künstlichen Gr<strong>und</strong>wasseranreicherung<br />

ein probates Mittel zur Reduktion der PFT-Konzentrationen<br />

darstellt.<br />

Die Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) reagierte durch den<br />

Einsatz mobiler Dosiereinrichtungen, welche seit den 90er Jahren<br />

zur Abwehr unkontrollierter Schadstoffeinwirkungen durch evtl.<br />

Verunreinigungen der Ruhr durch PBSM vorgehalten wurden, unmittelbar<br />

auf die neue <strong>und</strong> überraschende Problematik.<br />

Im Rahmen der politischen Diskussion sah sich die Landesregierung<br />

NRW veranlasst, behördliche Verfügungen zu erlassen, in<br />

denen eine dauerhafte Dosierung von Pulveraktivkohle in den<br />

Rohwasserstrom gefordert wird.<br />

Für den Betrieb der Anreicherungsanlagen der WWW bedeutete<br />

dies, dass auf Gr<strong>und</strong> der dauerhaften Dosierung, die aus den Filterbeckenreinigungen<br />

anfallenden Schmutzsandmengen vor deren<br />

Wiederverwendung einer weiteren Aufbereitung bedürfen.<br />

Betriebliche Ausgangssituation<br />

Auf Gr<strong>und</strong> anlagenspezifischer Gegebenheiten erfolgt die Dosierung<br />

von Pulveraktivkohle in den Wassergewinnungsanlagen der<br />

WWW vorwiegend in den Ablauf der den Versickerungsbecken<br />

vorgeschalteten Sedimentationsbecken bzw. der Vorfilteranlagen<br />

(Bild 16.1). <strong>Da</strong>s Rohwasser gelangt von dort über ein Leitungssystem<br />

zu den Langsamsandfilterbecken. Hier führt die dosierte Pulveraktivkohle<br />

schon nach kurzer Zeit zu einer deutlich sichtbaren<br />

Schwarzfärbung der Filtersandschicht. Untersuchungen dieser<br />

Sandschichten haben ergeben, dass eine Verfrachtung der Pulveraktivkohle<br />

in die unteren Sandschichten nicht erfolgt.<br />

Steht ein Filterbecken zur Reinigung an, erfolgt durch Einsatz einer<br />

Abhebemaschine das Abschälen der oberen Filtersandschicht in<br />

der Regel in einer Stärke von 3 bis 5 cm. Die Verschmutzung des<br />

Filtersandes besteht aus Ruhrsedimenten, Algen <strong>und</strong> der dosierten<br />

Pulveraktivkohle. Ein geordneter Entsorgungsweg wie z. B. Abgabe<br />

an einen Entsorgungsfachbetrieb (nach vorheriger qualifizierter<br />

Beprobung) stand für dieses Material nicht zur Verfügung, zumal<br />

die Deklarierung des Pulveraktivkohle-/Sandgemisches nur unzureichend<br />

hätte erfolgen können. Überdies sollte wegen der nicht<br />

gänzlich auszuschließenden Gefahr einer Rücklösung der in der<br />

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