97 2010 dargestellt. Da hohe Abflussspitzen und ... - Ruhrverband
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Bereits in der Vorbereitung befinden sich die UV-Desinfektionsanlagen<br />
in den Wasserwerken in Witten-Heven <strong>und</strong> Schwerte-Westhofen.<br />
Beide Anlagen sollen bereits im Frühjahr 2012 in Betrieb<br />
gehen. Eine Anordnung der UV-Anlage in der bestehenden Maschinenhalle<br />
im Wasserwerk Westhofen 1 verdeutlicht Bild 15.5.<br />
<strong>Da</strong>s Wasserwerk Westhofen 1 wird ebenfalls auf eine maximale<br />
St<strong>und</strong>enförderung von 4000 m³/h (5 UV-Strahlermodule), das<br />
Wasserwerk Witten auf 4500 m³/h (6 Strahler) ausgelegt.<br />
Die Wasserwerke Westfalen sehen die Einführung der UV-Desinfektionstechnik<br />
in ihren Ruhrwasserwerken als einen wichtige Bestandteil<br />
der Aufbereitungsverfahren an, um auch zukünftigen<br />
hygienischen Anforderungen uneingeschränkt Rechnung tragen<br />
zu können <strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en die gewohnt <strong>hohe</strong> Qualität in der<br />
Trinkwasserversorgung bieten zu können.<br />
Bild 15.5: Geplante UV-Desinfektionsanlage in der Maschinenhalle des Wasserwerkes<br />
in Schwerte-Westhofen<br />
Fig 15.5: Planned ultraviolet disinfection facility in the machinery hall of the<br />
waterworks in Schwerte-Westhofen<br />
16 Verfahrenstechnische Trennung von<br />
Aktivkohle- / Sand-gemischen aus der<br />
Langsamsandfiltration<br />
Thomas Bock, Wasserwerke Westfalen GmbH, Schwerte<br />
Mit der Feststellung signifikanter Konzentrationen der Industriechemikalie<br />
PFT (perfluorierte Tenside) über Eintragspfade aus dem<br />
Hochsauerland in die Ruhr im Jahr 2006, wurde der Betrieb von<br />
Langsamsandfilteranlagen bis dato vor neue Herausforderungen<br />
gestellt.<br />
Schnell zeigte sich, dass die Dosierung von Pulveraktivkohle in den<br />
Rohwasserzufluss zur nachgeschalteten künstlichen Gr<strong>und</strong>wasseranreicherung<br />
ein probates Mittel zur Reduktion der PFT-Konzentrationen<br />
darstellt.<br />
Die Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) reagierte durch den<br />
Einsatz mobiler Dosiereinrichtungen, welche seit den 90er Jahren<br />
zur Abwehr unkontrollierter Schadstoffeinwirkungen durch evtl.<br />
Verunreinigungen der Ruhr durch PBSM vorgehalten wurden, unmittelbar<br />
auf die neue <strong>und</strong> überraschende Problematik.<br />
Im Rahmen der politischen Diskussion sah sich die Landesregierung<br />
NRW veranlasst, behördliche Verfügungen zu erlassen, in<br />
denen eine dauerhafte Dosierung von Pulveraktivkohle in den<br />
Rohwasserstrom gefordert wird.<br />
Für den Betrieb der Anreicherungsanlagen der WWW bedeutete<br />
dies, dass auf Gr<strong>und</strong> der dauerhaften Dosierung, die aus den Filterbeckenreinigungen<br />
anfallenden Schmutzsandmengen vor deren<br />
Wiederverwendung einer weiteren Aufbereitung bedürfen.<br />
Betriebliche Ausgangssituation<br />
Auf Gr<strong>und</strong> anlagenspezifischer Gegebenheiten erfolgt die Dosierung<br />
von Pulveraktivkohle in den Wassergewinnungsanlagen der<br />
WWW vorwiegend in den Ablauf der den Versickerungsbecken<br />
vorgeschalteten Sedimentationsbecken bzw. der Vorfilteranlagen<br />
(Bild 16.1). <strong>Da</strong>s Rohwasser gelangt von dort über ein Leitungssystem<br />
zu den Langsamsandfilterbecken. Hier führt die dosierte Pulveraktivkohle<br />
schon nach kurzer Zeit zu einer deutlich sichtbaren<br />
Schwarzfärbung der Filtersandschicht. Untersuchungen dieser<br />
Sandschichten haben ergeben, dass eine Verfrachtung der Pulveraktivkohle<br />
in die unteren Sandschichten nicht erfolgt.<br />
Steht ein Filterbecken zur Reinigung an, erfolgt durch Einsatz einer<br />
Abhebemaschine das Abschälen der oberen Filtersandschicht in<br />
der Regel in einer Stärke von 3 bis 5 cm. Die Verschmutzung des<br />
Filtersandes besteht aus Ruhrsedimenten, Algen <strong>und</strong> der dosierten<br />
Pulveraktivkohle. Ein geordneter Entsorgungsweg wie z. B. Abgabe<br />
an einen Entsorgungsfachbetrieb (nach vorheriger qualifizierter<br />
Beprobung) stand für dieses Material nicht zur Verfügung, zumal<br />
die Deklarierung des Pulveraktivkohle-/Sandgemisches nur unzureichend<br />
hätte erfolgen können. Überdies sollte wegen der nicht<br />
gänzlich auszuschließenden Gefahr einer Rücklösung der in der<br />
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