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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DAS AMT ODERWELSE

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September 2001 Grundsätze der Flächennutzungsplanung<br />

<strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong> <strong>FÜR</strong> <strong>DAS</strong><br />

<strong>AMT</strong> ODER­WELSE<br />

Seite<br />

1 GRUNDSÄTZE DER <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>UNG 1<br />

1.1 Anlaß und Ziel der Planaufstellung 1<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen 3<br />

1.3 Parallelaufstellung der Flächennutzungsplanung und der örtlichen 5<br />

Landschaftsplanung<br />

2 RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG<br />

2.1 Territoriale Einordnung des Amtbereichs 6<br />

2.2 Voraussetzungen der örtlichen und regionalen Nutzungsstruktur 6<br />

2.3 Historische Entwicklung 7<br />

2.4 Naturräumliche Gegebenheiten 8<br />

2.5 Siedlungsstruktur 9<br />

2.6 Bevölkerungsentwicklung 14<br />

2.7 Raumordnung und Landesplanung 14<br />

3 ERLÄUTERUNGEN ZUM INHALT DES<br />

<strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>S<br />

3.1 Regionale Entwicklungsmöglichkeiten/Entwicklungs­ und 16<br />

Handlungsschwerpunkte<br />

3.2 Für die Bebauung vorgesehene Flächen 19<br />

3.2.1 Siedlungsentwicklung / Flächenbedarf 19<br />

3.2.2 Geplante Ausweisungen von Siedlungsflächen 21<br />

3.2.3 Gewerbliche Entwicklung 22<br />

3.2.4 Sondernutzungen / Sonderbauflächen 22<br />

3.3 Flächen für die Land­ und Forstwirtschaft 24<br />

3.4 Gemeinbedarf 25<br />

3.5 Verkehr 26<br />

Flächennutzungsplan 1


Grundsätze der Flächennutzungsplanung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

3.6 Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen 30<br />

3.6.1 Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz 30<br />

3.6.2 Abfallwirtschaft 35<br />

3.6.3 Immissionsschutz 36<br />

3.6.4 Energiewirtschaft 41<br />

3.6.5 Telekom 43<br />

3.6.6 Windkraftnutzung 43<br />

3.7 Landschaft und Umwelt 46<br />

3.7.1 Grünflächen 46<br />

3.7.2 Erholung und Fremdenverkehr 47<br />

3.7.3 Natur­ und Landschaftsschutz 48<br />

3.8 Exklaven 59<br />

4 INHALT DER PLANZEICHNUNG<br />

4.1 Denkmalpflege 50<br />

4.2 Schutzgebiete 50<br />

4.2.1 Ergänzung zu den Schutzgebieten 52<br />

4.3 Altlasten/Altlastverdachtsflächen 52<br />

4.4 Nutzungseinschränkungen 57<br />

4.5 Bodenabbau 57<br />

5 BILANZ<br />

5.1 Bauflächenbilanz 58<br />

5.2 Zusammenfassung 59<br />

6 BEWERTUNG DER PLANUNGSFLÄCHEN DES FNP<br />

DURCH DEN LP<br />

6.1 Prüfschema des Landschaftsplans 64<br />

6.2 Bewertung der Eingriffsintensität 66<br />

6.3 Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen 69<br />

6.4 Ersatzmaßnahmen 72<br />

2 Amt Oder­Welse


September 2001 Grundsätze der Flächennutzungsplanung<br />

7 BEGRÜNDUNG DES FNP ZUR WEITEREN PLANUNG<br />

DER ALS NICHT AUSGLEICHBAR/VERMEIDBAR<br />

EINGESCHÄTZTEN EINGRIFFE AUS DEM LP 75<br />

Literaturverzeichnis 77<br />

ANHANG<br />

1: Auszug aus der Denkmalliste des Landkreises Uckermark 79<br />

(Stand 01.01.2000)<br />

2: Liste der Naturdenkmale (ausgewiesene Naturdenkmale 81<br />

und Vorschläge des Landschaftsplans)<br />

3 Exklaven 82<br />

ANLAGE (liegt gesondert bei)<br />

Teilpläne M 1 : 10.000 (farbig)<br />

1 Zichow, Fredersdorf, Golm, Briest, Grünow<br />

2 Schönow, Jamikow, Stendell, Herrenhof, Passow, Wendemark<br />

4 Schönermark, Landin, Pinnow<br />

5 Felchow, Flemsdorf, Schöneberg<br />

6 Berkholz­Meyenburg<br />

Legende<br />

Beiplan ‘ERHOLUNG/TOURISMUS’<br />

Beiplan ‘BODENDENKMALE’<br />

Übersichtsplan Geltungsbereich M 1 : 25.000<br />

Flächennutzungsplan 3


Grundsätze der Flächennutzungsplanung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

1 GRUNDSÄTZE DER <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>UNG<br />

1.1 Anlaß und Ziel der Planung<br />

Die dem Amt Oder­Welse angehörigen Gemeinden<br />

Berkholz­Meyenburg Schöneberg<br />

Felchow Schönermark<br />

Flemsdorf Schönow<br />

Fredersdorf Stendell<br />

Grünow Welsebruch (mit<br />

Golm Briest Jamikow, Passow)<br />

Landin Zichow<br />

Pinnow<br />

übertrugen die Aufstellung eines gemeinsamen gemeindeübergreifenden<br />

Flächennutzungsplanes (FNP) für den Amtsbereich dem Amtssausschuß des Amtes<br />

Oder­Welse.<br />

Der Amtssausschuß des Amtes Oder­Welse faßte in seiner Sitzung am 06.06.2000 den<br />

entsprechenden Aufstellungsbeschluß.<br />

Die amtsangehörigen Gemeinden Criewen und Zützen sind nicht an der Aufstellung des<br />

FNP beteiligt, da hier abgestimmte Einzelflächennutzungspläne vorliegen.<br />

Die Gemeinde Kummerow beendete mit ihrer Eingemeindung in die Stadt Schwedt,<br />

vollzogen ab 01.01.1998, ihre Mitarbeit im Amtsausschuß Oder­Welse. Der bis dahin<br />

vorliegende Planungsstand konnte von der Stadt Schwedt übernommen werden. Im<br />

vorliegenden FNP werden keine Aussagen zu Kummerow mehr getroffen.<br />

Die Durchführung einer genehmigungsfähigen Flächennutzungsplanung erlangt beson­<br />

dere Bedeutung, da mit Ablauf der Sonderregelung für die neuen Bundesländer zum<br />

31.12.1997 (§ 246a BauGB) seit 01.01.1998 eine verbindliche Bauleitplanung<br />

(B­ bzw. VE­Planung) in der Regel nicht mehr ohne einen Flächennutzungsplan (FNP)<br />

durchgeführt werden kann.<br />

Die Flächennutzungsplanung dient der vorausschauenden städtebaulichen Ordnung der<br />

Fläche einer oder mehrerer Gemeinden.<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so­<br />

weit es für die städtebauliche Entwicklung notwendig ist.<br />

Der Flächennutzungsplan legt die Art der Bodennutzung entsprechend der<br />

voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde in den Grundzügen fest, insbesondere<br />

werden Bauflächen bzw. Baugebiete, Versorgungsanlagen, Verkehrs­ und Grünflächen,<br />

Immissionsschutzvorkehrungen, Flächen für Gemeinbedarfsfunktionen u. a.<br />

ausgewiesen.<br />

Die Fixierung dieser Flächen erfolgt in der Flächennutzungsplanung als der<br />

vorbereitenden Phase der Bauleitplanung nicht parzellenscharf.<br />

4 Amt Oder­Welse


September 2001 Grundsätze der Flächennutzungsplanung<br />

Der Zeitraum der Gültigkeit der Planung liegt bei ca. 10 ­ 15 Jahren, wobei eine<br />

Unterscheidung in absehbare kurz­ und mittelfristige Entwicklungen und nicht unmittelbar<br />

absehbare längerfristige Planungen getroffen werden kann.<br />

Eine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für den einzelnen Bürger besteht über den<br />

Flächennutzungsplan nicht. Die planaufstellenden Gemeinden und die einbezogenen<br />

Träger öffentlicher Belange binden sich mit ihrer Planungsaussage bzw. ihrer<br />

Stellungnahme zur Planung. Konkretes Baurecht entsteht erst, wenn aus den<br />

Darstellungen des FNP verbindliche Bauleitpläne (B­Pläne) entwickelt werden oder wenn<br />

die Voraussetzungen gemäß § 34 BauGB bei Vorhaben innerhalb der im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteile vorliegen.<br />

Der gemeinsam aufzustellende Flächennutzungsplan bietet günstige Voraussetzungen<br />

der Abstimmung und Koordinierung gemeindeübergreifender Belange wie Gemein­<br />

bedarfs­ und Versorgungseinrichtungen, Verkehrs­ und Erschließungsanlagen, Bau­<br />

flächenvorsorge, Sicherung von Erholungsbereichen und Wegekonzeptionen u. a. Ein<br />

Ausgleich der verschiedenen Voraussetzungen und Anforderungen ist eher gegeben als<br />

bei Einzelplanungen jeder Gemeinde.<br />

Die Planaufstellung unterliegt einem nach Baugesetzbuch vorgeschriebenen förmlichen<br />

Verfahren, in welchem die angemessene Beteiligung und Information der Bürger von<br />

besonderer Bedeutung ist.<br />

In folge der parallelen Erarbeitung des Landschaftsplans (LP) des Amtes Oder­Welse<br />

werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege nach Abwägung mit allen anderen Belangen in den FNP<br />

aufgenommen.<br />

Flächennutzungsplan 5


Grundsätze der Flächennutzungsplanung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen<br />

Grundlegend wird die Aufstellung und Durchführung von Bauleitplänen im Baugesetz­<br />

buch geregelt.<br />

Gemäß § 2 Abs.1 BauGB wird der FNP von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden<br />

in eigener Verantwortung aufgestellt. Er soll die sich aus der beabsichtigten<br />

städtebaulichen Entwicklung abzuleitende Art der Bodennutzung für das gesamte<br />

Gemeindegebiet in den Grundzügen darstellen.<br />

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und<br />

Landesplanung anzupassen. Landesplanerische Ziele und Vorgaben können nicht<br />

abgewogen werden.<br />

Für die Erarbeitung und Aufstellung des FNP des Amtes Oder­Welse gelten unmittelbar<br />

folgende Gesetze und Verordnungen:<br />

­ Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes,<br />

i. d. F. vom 18.08.1997,<br />

­ Gesetz zu dem Landesplanungsvertrag,<br />

vom 06.04.1995,<br />

­ Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm Berlin/Brandenburg LEPro,<br />

vom 04.02.1998<br />

­ Landesentwicklungsplan Brandenburg LEP I ­ zentralörtliche Gliederung,<br />

vom 04.07.1995<br />

­ Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen­ und Sanierungs­<br />

planung im Land Brandenburg,<br />

vom 13.05.1993,<br />

zuletzt geändert durch das Gesetz zum Landesplanungsvertrag vom 06.04.1995<br />

­ Sachlicher Teilplan "Zentralörtliche Gliederung, Siedlungsschwerpunkte und Ländliche<br />

Versorgungsorte" der Region Uckermark­Barnim,Regionale Planungsgesellschaft<br />

Uckermark­Barnim<br />

vom 26. 06.1997<br />

Weitere fachgesetzliche Vorgaben sind:<br />

­ Baugesetzbuch (BauGB)<br />

vom 18. 08.1997<br />

­ Brandenburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BbgNatSchG),<br />

vom 25.06.1992<br />

­ Landeswaldgesetz (LWaldG),<br />

vom 17.06.1991<br />

­ Brandenburgisches Wassergesetz,<br />

vom 13.07.1994, zuletzt geändert am 22.12.1997<br />

­ Bundesberggesetz,<br />

vom 13.08.1980<br />

­ Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts,<br />

vom 23.09.1986, zuletzt geändert am 18.10.1996<br />

6 Amt Oder­Welse


September 2001 Grundsätze der Flächennutzungsplanung<br />

­ Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land<br />

Brandenburg,<br />

vom 22.07.1991<br />

Weiterhin wurde der Vorentwurf des Sachlichen Teilplanes ‘Vorrang­ und<br />

Vorbehaltsgebiete für flächenintensive Landnutzung ‘ der Region Uckermark­Barnim vom<br />

Juni 1997, überarbeitet zum Entwurf des Sachlichen Teilplans 'Windnutzung, Rohstoff­<br />

sicherung und ­gewinnung', Stand Februar 2000, weiterentwickelt zum Sachlichen<br />

Teilplan 'Windnutzung, Rohstoffsicherung und­gewinnung' mit Satzungsbeschluß der<br />

Regionalversammlung der regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark­Barnim vom<br />

04.10.2000, zur Kenntnis genommen.<br />

Folgende räumliche Strukturen lassen sich für den Planungsraum und die umgebende<br />

Region direkt aus der im LEP I enthaltenen zentralörtlichen Gliederung ableiten:<br />

Als Mittelzentrum ausgewiesen wurden die Stadt Schwedt sowie die Stadt Prenzlau<br />

(beide außerhalb des Planungsgebietes).<br />

Entsprechend dem von der Landesplanungsbehörde entwickelten räumlichen Leitbild der<br />

"Dezentralen Konzentration" sollen die weiter von Berlin entfernten Landesteile beson­<br />

dere Förderung erfahren, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu<br />

schaffen. Der Planungsraum befindet sich nach diesem Leitbild nördlich des regionalen<br />

Entwicklungszentrums des Städtekranzes Eberswalde an das regionale Entwicklungs­<br />

zentrum des äußeren Entwicklungsraums um Schwedt angrenzend.<br />

Die mit der Lage im Grenzraum zu Polen zusammenhängenden Möglichkeiten und<br />

Chancen bestehen vor allem darin, eine aufeinander abgestimmte wirtschaftliche,<br />

soziale, kulturelle und ökologische Entwicklung auf beiden Seiten der Oder zu verfolgen,<br />

und dabei eine Brücken­Funktion in Europa wahrzunehmen.<br />

Das Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen­ und Sanierungs­<br />

planung im Land Brandenburg in der Fassung vom 06. April 1995 und das Gesetz zu<br />

dem Landesplanungsvertrag vom 06. April 1995 bestimmen die regionalen Planungs­<br />

gemeinschaften als Träger der Regionalplanung. Bisher liegt der sachliche Teilplan<br />

"Zentralörtliche Gliederung, Siedlungsschwerpunkte und ländliche Versorgungsorte" der<br />

Region Uckermark­Barnim vor.<br />

Folgende Aussagen untersetzen und konkretisieren die Festlegungen des LEP I:<br />

• Als Mittelzentrum wurde die Stadt Schwedt ausgewiesen,<br />

• die Stadt Angermünde als Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums,<br />

• die Stadt Gartz als Grundzentrum,<br />

• und die Gemeinden Casekow und Passow als Kleinzentrum.<br />

Weiterhin wurde die Gemeinde Pinnow als ländlicher Versorgungsort bestimmt.<br />

Flächennutzungsplan 7


Grundsätze der Flächennutzungsplanung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

1.3 Parallelaufstellung der Flächennutzungs­ und der örtlichen<br />

Landschaftsplanung<br />

Die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege werden von den Trägern der Bauleitplanung in Landschaftsplänen<br />

dargestellt (Brandenburgisches Naturschutzgesetz ­BbgNatSchG ­ § 7 Abs. 1).<br />

„Die Darstellung der Landschaftspläne sind als Darstellungen in die Flächennutzungspläne ... aufzunehmen.“<br />

Der Landschaftsplan als Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege erfaßt parallel<br />

zum Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet in seinem Bestand und nimmt<br />

eine Bewertung vor allem der Grundlagen des Naturhaushalts vor.<br />

Gemäß §§ 10 ff. BbgNatSchG sollen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie<br />

zum Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen, die von der Flächennutzungsplanung<br />

ausgehen können, dargestellt werden.<br />

Die Verpflichtung, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unter­<br />

lassen, kann durch die Parallelaufstellung und die damit verbundene intensive Planungs­<br />

diskussion optimal wahrgenommen werden.<br />

Die Ergebnisse des Landschaftsplanes wurden nach Abwägung mit allen anderen<br />

planungsrelevanten Belangen und Nutzungen in den Flächennutzungsplan<br />

aufgenommen. Sie erlangen damit eine Bindungswirkung im Rahmen des Flächen­<br />

nutzungsplanes.<br />

8 Amt Oder­Welse


September 2001 Rahmenbedingungen der Planung<br />

2 RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG<br />

2.1 Territoriale Einordnung des Amtsbereichs<br />

Die 16 amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder­Welse (ohne Zützen und<br />

Criewen), die im vorliegenden Flächennutzungsplan des Amtes Oder­Welse betrachtet<br />

werden, nehmen eine Gesamtfläche von 21.485 ha ein.<br />

Nach dem Zählstand des Jahres 1996 betrug die Einwohnerzahl 6 239.<br />

Der Planungsbereich gehört zum südöstlichen Teil des Landkreises Uckermark.<br />

Die Hauptverkehrsanbindung besteht über die Autobahn Berlin­Stettin über die Zufahrt<br />

Joachimsthal, die B 198 und B 2 in Richtung Angermünde und über die Zufahrt Pfingst­<br />

berg, die mit der B 166 über Gramzow, Zichow, Passow nach Schwedt führt.<br />

Die Entfernung von Berlin beträgt ca. 80 km.<br />

Bahnseitig besteht eine sehr gute Anbindung über Angermünde an die Regionalstrecke<br />

Berlin­Stettin sowie an die Regionalstrecke Berlin­Stralsund.<br />

2.2 Voraussetzung der örtlichen und regionalen Nutzungsstruktur<br />

Die geringe Bevölkerungsdichte im Amtsbereich von etwa 26 Einwohnern/km² (Branden­<br />

burg 89, Deutschland 152) spiegelt sich in der Flächennutzung wider. So beträgt der An­<br />

teil der Siedlungsfläche an der Gesamtfläche maximal ca. 5 %.<br />

Der landwirtschaftlich genutzte Flächenanteil liegt bei ca. 75 %, in einigen Orten bei über<br />

90 % und ist damit außerordentlich hoch. Hiervon befinden sich ca. 60 % in ackerbau­<br />

licher Nutzung, überwiegend auf den Hochflächen der Moränenplatten.<br />

Als Besonderheit ist der seit dem 17. Jahrhundert in der Region betriebene Tabakanbau<br />

im Raum Schwedt/Vierraden bis Berkholz­Meyenburg, Stendell und Criewen zu<br />

erwähnen, der jedoch heute kaum noch eine wirtschaftliche Bedeutung besitzt.<br />

Die ausgedehnten Grünlandbereiche erstrecken sich im wesentlichen auf die Nieder­<br />

moor­ und Auenstandorte im Odertal und im Randow­Welse­Bruch.<br />

Den zweitgrößten Flächenanteil im Planungsbereich nehmen die Waldgebiete mit ca. 11<br />

% ein. Die größten Waldflächen konzentrieren sich auf den Bereich Schönow, die<br />

Niederlandiner Heide zwischen Felchowsee und Flemsdorf und den Wald westlich von<br />

Schöneberg, der Bestandteil des Nationalparks 'Unteres Odertal' ist.<br />

Der Amtsbereich Oder­Welse gilt innerhalb des Landes Brandenburg und als Teilgebiet<br />

der Uckermark als dünn besiedelter Raum und aus der Entwicklung der Wende heraus<br />

vor allem durch die Veränderungen im landwirtschaftlichen Bereich als Problembereich.<br />

Flächennutzungsplan 9


Rahmenbedingungen der Planung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Der hohe Anteil der landwirtschaftlichen Fläche verdeutlicht die Dringlichkeit ihrer<br />

nachhaltigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit und die Funktion der Landwirtschaft als<br />

bedeutende Erwerbs­ und Lebensgrundlage.<br />

Bei der Erarbeitung des FNP wurde darauf hingewirkt, die Interessen der landwirt­<br />

schaftlichen Unternehmen als wichtige Wirtschaftseinheiten grundsätzlich zu sichern und<br />

im Zusammenwirken mit der Landschaftsplanung Aussagen zur Erhaltung der natür­<br />

lichen Lebens­ und Wirtschaftgrundlagen zu treffen.<br />

Eine weitere Besonderheit des Amtsbereiches ist durch die überregionale Wirkung des<br />

großflächigen Industrie­ und Gewerbeparkes in der Gemeinde Pinnow gegeben.<br />

Die regionalplanerische Klassifizierung von Pinnow als ländlicher Versorgungsort schafft<br />

den im Zusammenhang mit dem Industrie­ und Gewerbeschwerpunkt notwendigen Spiel­<br />

raum für infrastrukturelle und wohnungsmarktpolitische Entwicklungen.<br />

Die Nähe bzw. unmittelbar benachbarte Lage eines Teils der amtsangehörigen<br />

Gemeinden zur Stadt Schwedt führte in den vergangenen Jahren dazu, daß der<br />

Ansiedlungsdruck aus Schwedt aufgenommen wurde. Vor allem Berkholz­Meyenburg,<br />

aber auch einige andere Gemeinden wie Jamikow und Stendell verzeichneten zum Teil<br />

erhebliche Einwohnerzuwächse.<br />

2.3 Historische Entwicklung<br />

Das Untere Odertal, wozu großräumig das Planungsgebiet gehört, war bereits in der<br />

Steinzeit von Jägern und später von einwandernden Stämmen, die Ackerbau und Vieh­<br />

zucht betrieben, besiedelt (BROSE, 1994). Während der Bronzezeit verbesserten sich<br />

die klimatischen Verhältnisse und aufgrund effektiverer Produktionsmöglichkeiten wurde<br />

das Land besser genutzt. Vor etwa 1500 Jahren wanderten slawische Stämme in das<br />

Gebiet. Die anfangs in Flußnähe siedelnden Gruppen erweiterten den waldfreien Raum<br />

um ihre Siedlungen. Anstelle der Wälder wurden die Flüsse zu Elementen der<br />

Grenzziehung. Zahlreiche archäologische Funde lassen diese Besiedlung nachvoll­<br />

ziehen. Eine große Anzahl von Gefäßen, Werkzeugen, Grabstätten, aber auch Burg­<br />

wälle zeugen ebenso wie viele der Ortsnamen mit der Endung ­ow von frühen Siedlungs­<br />

plätzen der Slawen. Auch Funde militärischer Art belegen, daß das Gebiet schon sehr<br />

früh Grenz­ und Durchgangsgebiet war.<br />

Im frühen Mittelalter begann die frühdeutsche Einwanderung und damit siedlungs­<br />

geschichtlich ein neuer Abschnitt. Die Neuanlage frühdeutscher Siedlungen begann auf­<br />

grund eines weiträumig nachweisbaren Grundwasseranstieges zumeist am Auenrand<br />

auf höhergelegenen eiszeitlichen Terrassen. Die Siedler begannen mit dem Bau<br />

zahlreicher Gebäude und Kirchen, und errichteten zur Sicherung der unruhigen<br />

Grenzregion Burgen.<br />

Die eiszeitlichen Geröllhaufen dienten den deutschen Siedlern als Baumaterial für ihre<br />

Bauten. Nahezu jeder Ort im Gebiet besitzt noch heute einen Kirchenbau aus dem 13.<br />

Jahrhundert, aus Feldsteinen errichtet. Gleichzeitig wurde jede Menge Steine zum<br />

10 Amt Oder­Welse


September 2001 Rahmenbedingungen der Planung<br />

Aufbau von Scheunen, Gehöften und Wohnhäusern verwendet. Dieser spezifische Bau­<br />

stil blieb über Jahrhunderte prägend.<br />

Vor 1323 waren die askanischen Grafen von Brandenburg in Besitz der Region, 1355<br />

fielen Teile des Gebietes an Pommern. Im 15. Jahrhundert gelangte die Region unter die<br />

Herrschaft der Hohenzollern.<br />

Jahrzehntelang war die Welse Grenzfluß nach Schwedisch­Pommern.<br />

Nach dem 30jährigen Krieg lagen viele der Siedlungen und Siedlungsteile wüst, die Ein­<br />

wohnerzahlen hatten sich drastisch reduziert.<br />

Mit der Angliederung an das Königreich Preußen wurde unter Friedrich Wilhelm I. und<br />

Friedrich II. die systematische Wiederbesiedlung der Mark betrieben. Die Siedler kamen<br />

u. a. aus Böhmen, Preußen, Holland, Frankreich und der Schweiz. Damit einher ging die<br />

Trockenlegung der Bruchgebiete durch massive Meliorationsmaßnahmen mit dem Ziel<br />

der Gewinnung von landwirtschaftlicher Fläche. Nachdem 1747 die Entwässerung des<br />

Oderbruchs begann und man 6 Jahre später den Oderlauf um 28 km verkürzt, das Ge­<br />

fälle vergrößert und die Fließgeschwindigkeit der Oder erhöht hatte, wurde von 1849 bis<br />

1859 u. a. der Polder von Lunow­Stolpe eingedeicht.<br />

Der wirtschaftliche Aufschwung wurde weiter verstärkt durch den Ausbau der Verkehrs­<br />

infrastruktur durch den Anschluß an die großen Verkehrsverbindungen. So erhielt Berlin<br />

mit der Strecke Berlin­Angermünde­Stettin (1842/43) auf dem Schienenweg Zugang zu<br />

dem wichtigsten Ostseehafen. Bereits 1873 wurde von Angermünde die Stichbahn nach<br />

Schwedt gebaut. Kleinbahnen entstanden, wenn Landwirtschaft ein gewisses Verkehrs­<br />

aufkommen garantierte.<br />

Von 1886 bis 1920 wurde die Hohensaaten­Friedrichsthaler­Wasserstraße gebaut, die<br />

über den Oder­Havel­Kanal wiederum Berlin mit Stettin verbindet.<br />

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde das enteignete Junkerland im Rahmen der<br />

Bodenreform an die Bauern verteilt. Diese Kleinstrukturen gingen jedoch kurze Zeit<br />

später durch die Bildung der sozialistischen landwirtschaftlichen Großbetriebe wieder<br />

verloren.<br />

Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung, insbesondere bei der industriemäßigen<br />

Landwirtschaft kam es zu erheblichen baulichen Erweiterungen bei landwirtschaftlichen<br />

Gebäuden und Anlagen. Oftmals wurden Erweiterungen an den Ortsrändern, aber auch<br />

in der freien Feldflur in der Nähe der Wirtschaftsflächen vorgenommen.<br />

Die Landwirtschaft war ebenso wie auch in früheren Zeiten Haupterwerbsgrundlage für<br />

die Bevölkerung, wenn auch in anderer Wirtschaftsform.<br />

In Pinnow siedelte sich auf dem Standort eines ehemaligen Rüstungsproduktions­<br />

betriebes 1964 das Instandsetzungswerk Pinnow an. Dieser industrielle Schwerpunkt<br />

sorgte für zahlreiche Arbeitsplätze und Ansiedlungen im ländlichen Raum.<br />

Flächennutzungsplan 11


Rahmenbedingungen der Planung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

2.4 Naturräumliche Gegebenheiten<br />

Das Gebiet ist Teil der Uckermark und beinhaltet sowohl Grundmoränenbereiche des<br />

Uckermärkischen Platten­ und Hügellandes mit dem Felchowseegebiet als auch das<br />

Urstromtal der Randow­Welse­Niederung und Teile des Unteren Odertals.<br />

Zusammenhängende Waldbestände findet man teilweise an den Randhängen des<br />

Unteren Odertals und westlich Schönow im nördlichen Amtsbereich vor.<br />

Die Landschaft ist geprägt von der letzten Eiszeit. Von ihr erhielt sie die flachwellige,<br />

teilweise auch hügelige Struktur. Die markante Häufung zahlreicher Sölle und Kleinseen<br />

ist ebenso landschaftsbildbestimmend wie die Flußtäler von Oder und Welse und die<br />

Bruchlandschaft der Randow­Welse­Niederung.<br />

Im parallel zum Flächennutzungsplan erarbeiteten Landschaftsplan werden detaillierte<br />

Aussagen zu diesem Thema getroffen.<br />

2.5 Siedlungsstruktur<br />

Im Unterschied zu den Orten und Ämtern im engeren Raum um Berlin hat sich im Amt<br />

Oder­Welse der insgesamt ländliche Charakter erhalten. Die Orte sind als ländliche<br />

Standorte noch deutlich charakterisiert und strukturiert, sie stehen relativ deutlich gegen<br />

die Landschaft und bilden, bis auf wenige Ausnahmen, mit ihr noch eine Einheit.<br />

Größere Veränderungen im Ortsbild bzw. im Landschaftsbild sind bis auf die Gemeinde<br />

Berkholz­Meyenburg nach der Wende nicht erfolgt.<br />

Bestimmende ortstypische Elemente wie Kirchen, Kirchtürme, Friedhöfe, Friedhofs­<br />

mauern, Gutshäuser, Gutshofanlagen und Alleen kennzeichnen das Planungsgebiet. Auf<br />

längere Sicht werden sich auch diese Gemeinden einerseits auf die naheliegenden<br />

Städte Angermünde und Schwedt, anderseits aber auch auf das große Ballungsgebiet<br />

Berlin beziehen. Dabei haben die Orte von ihrer historischen Entwicklung her durchaus<br />

eigenständige Entwicklungschancen. Einleitend soll hier zunächst auf Ortsgruppen ein­<br />

gegangen werden.<br />

Die Entwicklung der Orte läßt folgende nutzungsbezogene Ordnung zu:<br />

Berkholz­Meyenburg, Passow, Pinnow<br />

Hier handelt es sich um Orte, die entweder eine größere Wachstumsentwicklung bereits<br />

vollzogen haben wie Berkholz­Meyenburg oder Orte, die aus der historischen Bedeutung<br />

heraus bereits Gewerbe­ und Industrieansiedlungen aufweisen sowie überörtliche<br />

Versorgungsfunktionen wahrnehmen, also Passow und Pinnow. Dabei ist die<br />

Gewichtung des Gewerbes auch wieder aus der historischen Entwicklung heraus<br />

unterschiedlich anzusehen. Pinnow vollzieht als ehemaliger Standort der Rüstungs­<br />

industrie den Sprung in eine Nachfolgeentwicklung und dürfte zweifelsohne der zentrale<br />

Ort in der Arbeitsplatzbeschaffung für das gesamte Amt sein. Daneben wird mit einer<br />

kleineren Größenordnung Passow treten. Die Bedeutung von Passow als Kleinzentrum<br />

im ländlichen Raum bestimmt sich aus der gewachsenen örtlichen Versorgungs­ und<br />

Infrastruktur, während Pinnow seine Funktion als ländlicher Versorgungsort vor allem in<br />

Verbindung mit den Umnutzungs­ und Entwicklungsbemühungen im Gutsbereich und<br />

12 Amt Oder­Welse


September 2001 Rahmenbedingungen der Planung<br />

den Arbeitsplatzangeboten auf dem Gelände des ehemaligen Instandsetzungswerkes<br />

(IWP) und dem anschließenden Wirkungsbereich der Firma BUCK­INPAR wahrnimmt.<br />

Felchow, Flemsdorf, Schöneberg<br />

Ihre Bedeutung wird vor allem geprägt durch die Nähe oder die Lage im Nationalpark<br />

'Unteres Odertal' bzw. am Naturschutzgebiet Felchowsee. Diese Orte werden durch ihre<br />

Lagegunst bevorzugt in der künftigen Entwicklung touristischer Angebote sein,<br />

Erholungszwecken dienen und als ruhige Wohnorte über den eigenen Bedarf hinaus für<br />

die Industrie­ und Gewerbestandorte Pinnow und das nahe Schwedt von Interesse sein.<br />

Die Koordinierung zwischen den Gemeinden und dem Nationalpark 'Unteres Odertal' im<br />

touristischen Bereich muß hier vordringlich vorgenommen werden.<br />

Grünow, Jamikow, Stendell, Schönow, Schönermark<br />

Diese Orte liegen zwar außerhalb des Nationalparks, aber samt und sonders in land­<br />

schaftlich reizvollen Lagen, teilweise in der Nähe von Waldgebieten im Einzugsbereich<br />

des Randow­Welse­Bruchs. Sie alle zeichnen sich aus durch ein intaktes Ortsbild und<br />

weitgehend erhaltene historische Gesamtstrukturen, welche häufig verbesserungs­ und<br />

rekonstruktionsfähig sind. Sie liegen außerhalb der großen Durchgangsströme, so daß<br />

hier ruhige Wohnlagen aber auch touristische Entwicklungen möglich sind. In diesen<br />

Orten werden künftig mehr Zuzüge als Abgänge bei den Bewohnern zu erwarten sein,<br />

auch unabhängig davon, ob es zu Gewerbeansiedlungen kommt. Teilweise ist heute<br />

schon ein Zuwachs der Einwohnerzahlen zu verzeichnen, beispielsweise in Stendell und<br />

Jamikow.<br />

Fredersdorf, Golm, Zichow<br />

Diese Orte weisen die Merkmale der vorangegangenen Gruppe auf. Darüber hinaus<br />

können sie aber durch die historische Bedeutung des Ortes Zichow mit dem Schloß und<br />

dem Schloßpark zukünftig eine hohe Attraktivität im Fremdenverkehr und Kulturbereich<br />

gewinnen.<br />

Briest<br />

Briest wird als Zentrum der Landwirtschaft eingeordnet. Die große Milchviehanlage prägt<br />

die örtliche Wirtschaftsstruktur.<br />

Landin<br />

Einen Sondertatbestand nimmt in diesem Zusammenhang Landin ein. Landin hat einer­<br />

seits mit Schloß und Schloßpark von Lenné und dem Naturschutzgebiet 'Landiner Haus­<br />

see' einen hohen Wert als zukünftiger Fremdenverkehrs­ und eventuell Tagungsort,<br />

andererseits durch die Nähe zu Schwedt eine hohe Attraktivität als Wohngebiet. Den<br />

Vorzügen der örtlichen Gegebenheiten steht der schlechte Zustand wichtiger baulicher<br />

Anlagen und Flächen entgegen.<br />

Flächennutzungsplan 13


Rahmenbedingungen der Planung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Faßt man nach diesen Überlegungen die Gesamtentwicklungschancen der Orte zusam­<br />

men, kann auf mittlere Sicht die gegenwärtig allgemein übliche Betrachtung der<br />

Uckermark als (Grenzlage) Randgebiet mit schwierigen Entwicklungschancen zwar nicht<br />

völlig entkräftet werden, es sind jedoch Enwicklungsansätze­ und Chancen gegeben.<br />

Das Amtsgebiet besitzt mit Pinnow und Passow zukunftsorientierte Gewerbestandorte,<br />

die nach dem schwierigen Prozess der Umstrukturierung der Landwirtschaft Ersatzar­<br />

beitsplätze für die Landwirtschaft schaffen können bzw. sie bereits geschaffen haben.<br />

In Berkholz­Meyenburg wurde die Gunst der Wendezeit genutzt, um Vorsorge für<br />

umfangreiche attraktive Wohngebiete zu schaffen, wenngleich eventuell die Entwicklung<br />

etwas zu stürmisch verlaufen ist. Anderseits ist dies für die übrigen künftigen Wohn­<br />

standorte ein Vergleichsmaßstab, der bei angemessener Größenordnung und einiger<br />

Verbesserung der Planungen Möglichkeiten bietet, einerseits die Orte in ihrer Struktur, in<br />

ihrem Kern und ihrem Charakter zu erhalten, anderseits aber durch geschickte<br />

Integration von Neubauten Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />

Insoweit bieten alle Orte des Amtsbereiches je nach ihrer Eigenart in den nächsten 10­<br />

15 Jahren durchaus Entwicklungschancen, die den Ballungsgebieten im Umland von<br />

Berlin nicht grundsätzlich nachstehen. Dabei muß beachtet werden, daß ein<br />

ungehemmter Zuzug diese Chancen in Frage stellen würde und daß die Landschaft in<br />

ihrer jetzigen Struktur erhalten bzw. durch gezielte Rekultivierungsmaßnahmen auf<br />

ursprünglichere Wurzeln zurückgeführt werden muß. Das ist keine kurzfristige Maß­<br />

nahme, sondern ein langfristiges Entwicklungsziel.<br />

Erfolge im Ansiedlungsbereich und in der touristischen Entwicklung sind nur mittelfristig<br />

zu erzielen und keinesfalls kurzfristig. Dabei wird wesentlich sein, daß die Planungen der<br />

einzelnen Gemeinden stark miteinander vernetzt werden und jede Gemeinde über einen<br />

längeren Zeitraum ihre eigenen Entwicklungsziele stetig verfolgt.<br />

14 Amt Oder­Welse


September 2001 Rahmenbedingungen der Planung<br />

Lage des Planungsgebietes in Brandenburg<br />

Flächennutzungsplan 15


Rahmenbedingungen der Planung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

16 Amt Oder­Welse


September 2001 Rahmenbedingungen der Planung<br />

2.6 Bevölkerungsentwicklung<br />

Zwar ist die Bevölkerungsentwicklung insgesamt seit den 60iger Jahren als rückläufig<br />

aus den statistischen Einwohnerzahlen zu entnehmen, jedoch kann im Planungsgebiet<br />

seit etwa 1992 von einem leichten stetigen Anstieg gesprochen werden. Diese Tendenz<br />

wird durch die statistisch ausgewiesenen Zuwächse bei der Arbeitsplatzentwicklung<br />

bestätigt (Vorentwurf Kreisentwicklungskonzeption)<br />

Im Kreismaßstab trifft dies auf das Amt Oder­Welse in besonderem Maße zu.<br />

Diese Entwicklung verlief und verläuft in den einzelnen hier betrachteten Gemeinden<br />

unterschiedlich.<br />

So verloren zwischen 1964 und 1981 eine Reihe von Gemeinden erhebliche Einwohner­<br />

anteile in einer Größenordnung von bis zu 30 %, was zum großen Teil auf die industrielle<br />

Entwicklung der Stadt Schwedt und die damit entstehenden Wohnungsbaugebiete<br />

zurückzuführen war. Dies traf in besonderem Maße auf die schwedtnahen Gemeinden<br />

Berkholz­Meyenburg, Stendell und Landin zu, hatte aber auch Auswirkungen auf eine<br />

Reihe anderer Gemeinden.<br />

Seit 1990 kehrte sich dieser Trend um. Die Möglichkeiten dieser Gemeinden hinsichtlich<br />

der Angebote von Bauland und einer besseren Wohnqualität bewirkten einen deutlichen<br />

Anstieg der Bevölkerungszahlen. Diese Entwicklung, die seit 1994 z. T. schon seit 1992<br />

für den größten Teil der amtsangehörigen Gemeinden erkennbar ist, gibt Anlaß zu der<br />

Prognose, daß dieser Trend sich im gewissen Umfang fortsetzen wird.<br />

Die Gemeinden Berkholz­Meyenburg, Flemsdorf, Jamikow, Landin, Schöneberg,<br />

Schönermark und Stendell sind hier beispielhaft zu nennen.<br />

Heute (Stand 1996) leben im Planungsgebiet ca. 6.335 Einwohner, eine Einwohnerzahl<br />

von über 6.000 wurde seit 1981 erstmals wieder 1995 erreicht.<br />

Der Einwohnerzuwachs für den gesamten Planungsbereich seit 1989 beträgt ca. 6 %.<br />

Die Tabelle 1 (vorhergehende Seite) enthält die Übersicht über die Bevölkerungsentwick­<br />

lung seit 1734.<br />

2.7 Raumordnung und Landesplanung<br />

Seit Juli 1997 liegt der zweite sachliche Teilplan des Regionalplanes Uckermark­Barnim<br />

‘Vorrang­ und Vorsorgegebiete für flächenintensive Landnutzung’ im Vorentwurf vor. Die<br />

für die Erarbeitung der Regionalpläne zuständige Regionale Planungsstelle legte damit<br />

ein Instrument vor, daß neben der Untersetzung der Raumstruktur und durch<br />

Ausweisung von Verdichtungsräumen als auch von Haupt­Freiräumen die Inanspruch­<br />

nahme des offenen Landschaftsraums durch flächenintensive und stark beeinflussende<br />

Nutzungsformen regeln soll.<br />

Flächennutzungsplan 17


Rahmenbedingungen der Planung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Es werden Ziele und Grundsätze zu den Bereichen:<br />

­ Landwirtschaft<br />

­ Forstwirtschaft<br />

­ Rohstoffgewinnung<br />

­ Natur­ und Landschaftsschutz<br />

­ Wasserwirtschaft<br />

­ Windenergienutzung<br />

­ Deponiesuchbereiche<br />

­ Trassenbereiche<br />

­ Fremdenverkehr und Erholung<br />

formuliert und entsprechende räumliche Festlegungen getroffen.<br />

Die Ausweisung von Vorrang­ und Vorbehaltsgebieten als regionalplanerische Kate­<br />

gorien soll vor allem einer nachhaltigen Landnutzung dienen. Die formulierten Leitlinien<br />

verdeutlichen dieses Anliegen. Während der Erarbeitung des gemeinsamen Flächen­<br />

nutzungsplans wurden notwendige Abstimmungen mit der Regionalen Planungsstelle<br />

vorgenommen.<br />

Seit Februar 2000 liegen aus dem vorgenannten Vorentwurf des Sachlichen Teilplanes<br />

die Teile 'Windnutzung, Rohstoffsicherung und ­gewinnung 'als überarbeiteter Entwurf<br />

vor, am 04.10. erfolgte der Satzungsbeschluß der Regionalversammlung.<br />

Der aktuelle Stand wurde berücksichtigt, jedoch hinsichtlich der veränderten<br />

Festlegungen zur Windkraftnutzung nicht in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

Infolge des bestehenden Widerspruches mußte der sachliche Teil Windenergienutzung<br />

aus dem Flächennutzungsplan ausgenommen werden.<br />

18 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Entwicklungs­ und Handlungsschwerpunkte<br />

3 ERLÄUTERUNGEN ZUM INHALT DES<br />

<strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>S<br />

3.1 Regionale Entwicklungsmöglichkeiten / Entwicklungs­ und<br />

Handlungsschwerpunkte<br />

Entwicklungsfähige Regionen brauchen eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur,<br />

eine verkehrsgünstige Lage, die ohne große Störungen das Gebiet erschließt, intakte<br />

oder entwicklungsfähige Landschaften, attraktive Ortsbilder und qualifizierte Menschen,<br />

die für ein vorhandenes oder zu entwickelndes Gewerbe ein Arbeitskräftepotential<br />

darstellen.<br />

Das Amt Oder­Welse hat eine attraktive, wenig zersiedelte Landschaft, die durch die<br />

Lage zwischen dem Nationalpark ‘Unteres Odertal’ und dem Biosphärenreservat ‘Schorf­<br />

heide­Chorin’ langfristig ihren Wert und ihre Substanz erhalten kann. Es besitzt ein<br />

zukunftsweisendes Gewerbegebiet in Pinnow, das durch die ehemalige Funktion als<br />

Rüstungsbetrieb im Wald angesiedelt worden ist und damit als Gewerbegebiet einerseits<br />

gewissen Beschränkungen unterliegt, sich anderseits aber als innovativer Standort<br />

anbietet. Dieses Gewerbegebiet besitzt eine gute bis sehr gute regionale Anbindung<br />

über Bahn und Straße. Vor allem im letzten Bereich wurde sehr schnell und sehr früh<br />

eine Verbesserung erreicht, die sich langfristig auszahlen wird.<br />

In den einzelnen Gemeinden steht eine größere Zahl von Bauflächen zur Verfügung, die<br />

vor allem für Menschen aus Schwedt und Angermünde attraktiv sind, obwohl die<br />

Entwicklung der Grundstückspreise teilweise zu Bedenken Anlaß gibt. In vergleichbaren<br />

westdeutschen Regionen liegen die Grundstückspreise niedriger. Diese Bauflächen<br />

können aber auch mittelfristig zu einer Stabilisierung der Gemeinden führen und darüber<br />

hinaus zusätzlich zu kleineren Ansiedlungen im Handwerks­ und Gewerbebereich.<br />

Mit dem Kleinzentrum Passow ist auch künftig die Versorgung des nördlichen<br />

Amtsbereiches sowohl im Gemeinbedarfsbereich als auch in infrastruktureller Hinsicht<br />

gegeben. Pinnow als ländlicher Versorgungsort und bedeutender Industrie­ und<br />

Gewerbeschwerpunkt ergänzt diese Funktion als Schwerpunkt für den südlichen Amts­<br />

bereich.<br />

Damit liegen die Entwicklungs­ und Handlungsschwerpunkte von der Prioritätensetzung<br />

her<br />

1. im mittleren und kleinen Gewerbe,<br />

2. in der Ansiedlung von Wohnbevölkerung,<br />

3. im Fremdenverkehr,<br />

4. in einer umstrukturierten Landwirtschaft.<br />

Darüber hinaus stehen gerade durch die Umstrukturierung der Landwirtschaft Gewerbe­<br />

ansiedlungsgebiete in Form von umzunutzenden landwirtschaftlichen Betriebsanlagen<br />

an sich zur Verfügung, d.h. sie müssen nicht aufwendig entwickelt werden, sondern<br />

vorhandene erschlossene Flächen können unmittelbar umgenutzt werden.<br />

Der Preisvorteil der ländlichen Region im Grundstücksbereich dürfte mittelfristig ebenfalls<br />

ein Vorteil sein.<br />

Flächennutzungsplan 19


FNP: Entwicklungs­ und Handlungsschwerpunkte Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Als weiterer attraktiver Schwerpunkt dieser Entwicklung kann eine Verknüpfung<br />

zwischen Tourismus, Mittel­ und Kleingewerbe, Marktgeschehen und Wohnbevölkerung<br />

gesehen werden, mit dem Schwerpunkt des Gutshofs Pinnow, in dem all die beschrie­<br />

benen Maßnahmen gebündelt und langfristig zu einem Markt­ und Gewerbetreiben mit<br />

veschiedenen Schwerpunkten gestaltet werden können. Diesen Handlungsschwer­<br />

punkten müssen weitere Maßnahmen hinzugefügt werden, die vor allem im Wieder­<br />

aufbau der historischen Gebäude Handwerkern Arbeit beschaffen, damit attraktiv für den<br />

Tourismus sind und als Folge zu infrastrukturellen Anreicherungen im Gebiet führen<br />

können, was wiederum Sekundäreffekte auf dem Arbeitsmarkt auslösen kann.<br />

Sport, Erholung, Tourismus<br />

Bei der Förderung dieser Kombinationsmöglichkeiten zwischen Tourismus, Gewerbe und<br />

Freizeitgestaltung fehlte bisher eine Betrachtung der Sportmöglichkeiten. Bei regionalen<br />

Entwicklungskonzepten werden diese häufig mit Tennis, Golf, Reiten und Bädern in Ver­<br />

bindung gebracht.<br />

Der Amtsbereich Oder­Welse hat von Anfang an in seinen Planungen andere Schwer­<br />

punkte gesetzt.<br />

Durch die Vorstellung, einen Fahrradrundweg zu entwickeln, der gleichzeitig als Rund­<br />

wanderweg dienen kann und den Nationalpark und die Schorfheide miteinander<br />

verbindet und dabei die Naturschutzgebiete 'Felchowsee' und 'Landiner Haussee' und<br />

die Bruchlandschaft des Randow­Welse­Bruch berührt, wurden die Weichen für eine<br />

landschaftsbezogene Erholung gestellt.<br />

Das Konzept 'Landschaftspark Oder­Welse' aus dem Jahr 1992/93 beschreibt diesen<br />

dezentralen Ansatz einschließlich seiner infrastrukturellen Komponenten. Die aktuelle<br />

Weiterentwicklung erfolgt mit dem gemeinsamen Landschaftsplan. Darüber hinaus<br />

wurde eine Verknüpfung mit regionalen und überregionalen Wegenetzen abgestimmt<br />

und vorgenommen. Die planerischen Aussagen des LP zur landschaftsbezogenen<br />

Erholung wurden in den vorliegenden FNP integriert. (Übernahme der Karte ‘Tourismus/<br />

Erholung’ aus dem PL als Beiplan in den FNP)<br />

Für den Sportstättenbereich liegt der Schwerpunkt der aktuellen und künftigen Entwick­<br />

lung im Amtsbereich in der Gemeinde Schönow. Die Möglichkeiten und die Bedeutung<br />

der lokalen Sportstätten für Fußball und Reit­ und Pferdesport gehen weit über die Ge­<br />

meindegrenzen hinaus.<br />

Zur langfristigen Sicherung dieser Potentiale wurde in der Gemeinde Schönow die ent­<br />

sprechende Fläche als "Fläche für Sport­ und Spielanlagen" und öffentliche Grünfläche<br />

ausgewiesen. Die Erweiterung des Natursportbereiches ist Bestandteil dieser Auswei­<br />

sung.<br />

Weiterhin gibt es lokale Sportstätten mit überörtlicher Bedeutung für Fußball in Passow<br />

und Schönermark und gute Voraussetzungen für den Reitsport in Passow. Für den vor­<br />

handenen Reit­ und Sportbereich in Passow wurden Erweiterungs­ und Entwicklungs­<br />

möglichkeiten durch die Ausweisung von Zuwachsflächen als öffentliche Grünflächen<br />

ausgewiesen.<br />

Entwicklungspotentiale besitzen auch Schönermark, Pinnow sowie Felchow.<br />

20 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Entwicklungs­ und Handlungsschwerpunkte<br />

Dem Wasser­ bzw. auch Wasserwandersport bieten sich gegenwärtig kaum Möglich­<br />

keiten. In Stützkow wird eine Bootsanlegestelle an der Hohensaathen­Friedrichsthaler<br />

Wasserstraße realisiert. Die Möglichkeiten für den Wasserwandersport (Kajak, Paddeln<br />

u.a.) sollen hier weiter ausgebaut werden, ebenso wie an der Welse im Raum Stendell.<br />

Gelegenheiten für Rast und Übernachtung gehören ebenso zu den Planungsvorhaben<br />

wie Informations­ und Versorgungsangebote.<br />

Die Wiederherstellung der Stützkower Brücke für Radfahrer und Wanderer ist ein<br />

wichtiger Beitrag zur Ergänzung vorhandener attraktiver Wegerouten.<br />

Darüber hinaus können einige der zahlreichen Kleinseen als natürliche oder im Fall von<br />

ehemaligen Sand­ oder Kiesgruben auch künstliche Badeseen genutzt werden und da­<br />

mit zu einer naturnahen Sportausübung in der Region beitragen.<br />

Bereiche, die vorrangig einer Erholungssnutzung dienen sollen, wurden in Passow am<br />

Kiessee ausgewiesen, ebenso in Pinnow am Haussee, in Flemsdorf am Haussee und in<br />

Stützkow im Zusammenhang mit der o. g. Brücke sowie in Schönow am Haussee.<br />

Flächennutzungsplan 21


FNP: Für die Bebauung vorgesehene Flächen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

3.2 Für die Bebauung vorgesehene Flächen<br />

3.2.1 Siedlungsentwicklung / Flächenbedarf<br />

Die Auswertung des aktuellen Standes der verbindlichen Bauleitplanung und anderer re­<br />

levanter Planungen wie Innenbereichs­ und Abrundungssatzungen, Dorferneuerungspla­<br />

nungen und städtebauliche Rahmenplanungen zeigt, daß auch bei der Vielzahl von Be­<br />

bauungs­ sowie Vorhaben­ und Erschließungsplänen die innerörtliche Entwicklung vor­<br />

rangig betrieben wird.<br />

In einer Reihe von Orten des Amtsbereichs außer Fredersdorf, Grünow und Pinnow lie­<br />

gen genehmigte Innenbereichs­ bzw. Abrundungssatzungen vor, wurden Lücken in den<br />

letzten Jahren schon bebaut oder dafür vorbereitet. Für die Gemeinden Felchow, Flems­<br />

dorf und Schöneberg sowie für Passow, Briest, Zichow und Schönermark liegen Ent­<br />

würfe der Abrundungssatzungen vor, die für den Flächennutzungsplan zur Erhebung<br />

des Potentials an Bauflächen herangezogen wurden.<br />

Die Entwicklung von Baugebieten mit einer Größe von über 2 ha wurde vor allem für die<br />

Orte mit Entwicklungs­bzw. Versorgungsfunktion Pinnow und Passow, sowie für<br />

Stendell, Schönermark und Schönow vorgeschlagen bzw. in Berkholz­Meyenburg bereits<br />

zum größten Teil realisiert.<br />

Für die historisch als reine Bauerndörfer entstandenen Gemeinden Fredersdorf und<br />

Briest bietet es sich an, die großen Hofstrukturen vorrangig durch zeitgemäße Umnut­<br />

zungen zu erhalten. Besonders für Briest sollte eine moderne Art der Erhaltung bzw. Er­<br />

gänzung der geräumigen Vierseitenhöfe durch Wohn­ und Mischbebauung vorgenom­<br />

men werden.<br />

Die Umnutzung bzw. Nutzungsergänzung innerhalb bebauter ortsbildprägender Struktu­<br />

ren wird generell gegenüber der Neuausweisung von Flächen favorisiert. Das Aus­<br />

schöpfen der planerischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen sollte hierbei im<br />

Interesse aller Beteiligten liegen.<br />

Für die Gemeinde Briest wird darüber hinaus eine Abrundung des südlichen Ortsrandes<br />

aufgenommen. Die Bebauung beiderseits der von Passow kommenden Straße sollte<br />

mittels B­Plan in ihren gestalterischen Rahmenbedingungen bestimmt werden.<br />

Die Darstellung aller im Rahmen des FNP vorgesehenen Bauflächen wurde in Tabelle 2<br />

zusammengefaßt.<br />

Der mit der Flächennutzungsplanung ausgewiesene Bedarf an Bauflächen im Sinne der<br />

Flächenvorsorge für einen Zeitraum von 10­15 Jahren setzt sich zusammen aus:<br />

• einem Anteil an Ersatz für verschlissene Bausubstanz in Höhe von ca. 2 % der vor­<br />

handenen bebauten Flächen,<br />

• einem Eigenentwicklungsanteil von ca. 10 % und<br />

• einem Anteil an Zuzug von ca. 4 %.<br />

Der sich ergebende Anteil von 16 % ist ein Durchschnittswert für den gesamten Untersu­<br />

chungsraum. Von Gemeinde zu Gemeinde gibt es Schwankungen. Diese Größenord­<br />

nung der Flächenentwicklung beinhaltet alle Abrundungsflächen, welche teilweise sogar<br />

22 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Für die Bebauung vorgesehene Flächen<br />

den überwiegenden Anteil ausmachen und Potentiale aus bisher unbebauten Flächen,<br />

die über verbindliche Bauleitplanungen entwickeltes Baurecht bieten.<br />

Die geplanten Flächenzuwächse sind in der Bauflächenbilanz unter Punkt 5.1 im Einzel­<br />

nen gemeindeweise ausgewiesen.<br />

Als Vergleichswert wurde der Anteil der Siedlungsfläche jeder Gemeinde aus der Zu­<br />

sammenstellung der Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung in den Gemein­<br />

den herangezogen (siehe Tabelle 3). Da, wo seit 1992 Baugebiete entwickelt wurden,<br />

wurde die aktuelle Siedlungsfläche nach dem Stand der genehmigten und verwirklichten<br />

Planungen hochgerechnet.<br />

Durch verbindliche Bauleitplanungsverfahren entwickelte und genehmigte Gebiete sowie<br />

Gebiete für die ein Bebauungsplanverfahren oder ein VEP­Verfahren eingeleitet wurde,<br />

die landesplanerische Zustimmung vorliegt und nach der Offenlegung eine Genehmi­<br />

gung in Aussicht steht, wurden ebenso wie genehmigte Abrundungsflächen und andere<br />

innerörtliche nach § 34 BauGB genehmigungsfähige Bereiche als Bestand bilanziert.<br />

Die darüber hinaus geplante bedarfsgerechte Ausweisung von Siedlungsfläche wurde<br />

ebenso wie die Bestandskennzeichnung überwiegend als gemischte Baufläche M vorge­<br />

nommen, um den Spielraum für die Nutzung der Flächen den ländlichen Bedürfnissen<br />

anzupassen und dem dörflichen Charakter den Vorzug gegenüber eher städtisch<br />

geprägten Wohnbereichen zu geben.<br />

In Berkholz­Meyenburg, Passow, Pinnow, Felchow und Schönow, Landin, Grünow,<br />

Schönermark u. a. wurden Flächenausweisungen als Wohnbaufläche vorgenommen, da<br />

in diesen Gebieten die Gemengelage von Wohnen, Handwerk und Landwirtschaft kaum<br />

mehr gegeben ist bzw. vorangegangene B­Planungen diese Ausweisung bereits<br />

vornahmen.<br />

Außenbereich<br />

Obwohl der sogenannte ‘Außenbereich’ gemäß § 35 BauGB definiert ist als Bereich<br />

außerhalb der bebauten Ortslage bzw. außerhalb eines bebauten räumlichen Zusam­<br />

menhanges, soll im FNP des Amtes Oder­Welse eine Differenzierung getroffen werden.<br />

In Wendemark wird wegen der Einheitlichkeit der Einzelbebauung und des insgesamt<br />

vorhandenen baulichen Gewichts der Entwicklungsspielraum durch die Ausweisung der<br />

einzelnen Hofstellen als gemischte Bauflächen bewußt unterstrichen. Gleiches gilt für<br />

Hohenlandin­Augustenhof. Hier liegt es ebenfalls im Interesse der Gemeinde, für eine<br />

gezielte städtebauliche Ordnung über eine Außenbereichssatzung die künftige ergän­<br />

zende Bebauung zu regeln.<br />

Die immissionsschutzrechtlichen Belange beim vorsorgenden Schutz benachbarter<br />

Nutzungen vor vermeidbaren Beeinträchtigungen oder Belastungen wurden bei der<br />

Flächenausweisung berücksichtigt. Insbesondere wurden die zulässigen Abstände der<br />

Nutzungen untereinander geprüft.<br />

So wurde in den Schwerpunktbereichen der landwirtschaftlichen Produktion wie Briest,<br />

Schöneberg, Flemsdorf auf die Ausweisung von Wohnbauflächen zugunsten gemischter<br />

Bauflächen verzichtet, um die immissionsschutzrechtlich geforderten Mindestabstände<br />

einhalten zu können und damit auch die vorhandene Wirtschaftsgrundlage zu sichern.<br />

Flächennutzungsplan 23


FNP: Für die Bebauung vorgesehene Flächen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

3.2.2 Geplante Ausweisungen von Siedlungsflächen<br />

Erläuterungen zur Tabelle 2:<br />

Eine Übersicht über alle ausgewiesenen geplanten Siedlungsflächen im Rahmen des<br />

FNP gibt die Tabelle 2. Die Tabelle enthält darüber hinaus weitere potentielle<br />

Bauflächen, die jedoch im Rahmen anderer Planungen bzw. Gesetzlichkeiten geregelt<br />

sind und daher nicht in die Bilanz eingehen. Dies wird jeweils vermerkt (kursiv)<br />

Tabelle 2: Übersicht über die ausgewiesenen geplanten Siedlungsflächen<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Gemeinde Ausweisung /<br />

Größe<br />

Lage / Bemerkung<br />

1 Berkholz W 2,50 ha Erweiterungsoption für das Gebiet „Kastanienallee“ mit der<br />

Einschränkung der Gebietsentwicklung erst nach lfd. Nr. 2<br />

2 Berkholz WA 0,70 ha Gebiet „Koppel“<br />

3 Briest M 0,90 ha Ortsausgang Richtung Passow<br />

4 Felchow W 3,10 ha Siedlerweg entfällt, da B­Plan­Gebiet<br />

5 Flemsdorf M 1,00 ha Erweiterung am Ortsausgang Richtung Schwedt<br />

6 Grünow M 1,20 ha Lücken am Weg Richtung Landin<br />

7 Grünow W 0,40 ha entlang der Passower Straße, entfällt nach § 34<br />

8 Hohenlandin M 0,70 ha Abrundung, entfällt,.<br />

9 Augustenhof M 0,60 ha Außenbereich (Satzung entwicklen)<br />

10 Jamikow M 0,30 ha westliche Abrundung<br />

11 Jamikow M 0,40 ha südl. Ortsrand entfällt, da Abrundungsfläche<br />

12 Kummerow seit 01.01.1998 zur Stadt Schwedt gehörig<br />

13 Kummerow seit 01.01.1998 zur Stadt Schwedt gehörig<br />

14 Kummerow seit 01.01.1998 zur Stadt Schwedt gehörig<br />

15 Kummerow seit 01.01.1998 zur Stadt Schwedt gehörig<br />

16 Niederlandin W 1,50 ha östlich des ehemaligen Schweinestalls, entfällt, da<br />

Abrundungsfläche (stark durchgrünt)<br />

17 Niederlandin M 1,20 ha Abrundung in Richtung Hohenlandin, entfällt, da Abrundungsfläche<br />

18 Passow W 2,50 ha Am Sportplatz<br />

19 Pinnow MI 3,00 ha Umnutzung des Standortes Holzhäuser, entfällt nach § 34<br />

20 Pinnow WA 3,00 ha Weiterführung nördlich des sozialen Wohnungsbaus<br />

21 Pinnow WA 3,90 ha Abrundung des südlichen Ortsrandes<br />

22 Schöneberg M 0,30 ha entfällt, da Abrundungsfläche<br />

23 Schönermark M 0,28 ha Grünower Straße, am Sportplatz<br />

24 Schönermark M 0,90 ha Umnutzung der landwirtschaftl. Betriebsfläche in Richtung<br />

Grünow<br />

25 Schönermark WA 1,08 ha Am Wasserwerk<br />

26 Schönow W 0,56 ha Ehemalige Tabakscheunen am südlichen Ortsrand<br />

27 Schönow W 1,15 ha Umnutzung der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen, entfällt,<br />

da Abrundungsfläche<br />

28 Schönow W 1,35 ha Ortseingang aus Richtung Jamikow (stark durchgrünt)<br />

29 Stendell M 1,50 ha ehemalige landwirtschaftliche Anlage an Herrenhofer Weg<br />

24 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Für die Bebauung vorgesehene Flächen<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Gemeinde Ausweisung /<br />

Größe<br />

Lage / Bemerkung<br />

30 Stendell M 0,80 ha südliche Ortsabrundung<br />

31 Stendell M 0,45 ha Fläche zwischen Herrenhofer Weg und Bahnlinie<br />

32 Wendemark M 0,60 ha Abrundung<br />

33 Wendemark M 1,10 ha Dorfstraße, Hangseite<br />

34 Zichow M 0,40 ha Ordnung und Verdichtung am Lindenweg (östlicher Teil)<br />

SUMME: 25,62 ha<br />

3.2.3 Gewerbliche Entwicklung<br />

Die gewerblichen Bauflächen konzentrieren sich auf die Orte Passow, Pinnow und<br />

Berkholz­Meyenburg sowie Flemsdorf. Alle gewerblichen Bauflächen bis auf die Erwei­<br />

terungsfläche der Bauschuttrecyclinganlage südlich von Pinnow und die Erweiterungs­<br />

fläche auf dem Recyclinggrundstück am westlichen Ortsrand von Flemsdorf werden als<br />

Bestand ausgewiesen.<br />

Erweiterung der gewerblichen Baufläche südlich Pinnow: ca.1,8 ha<br />

Erweiterung der gewerblichen Baufläche westlich Flemsdorf: ca.o,9 ha<br />

Das Gewerbe­ und Industriegebiet Pinnow wurde in seiner Abgrenzung entsprechend<br />

dem vorzufindenden Bestand der Außenbegrenzung des ehemaligen IWP Pinnow und<br />

nach Abgleichung mit dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan BUCK­Inpar im<br />

Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

Diese gewerbliche Baufläche dient auch weiterhin als langfristig angelegtes<br />

Entwicklungspotential im Rahmen des Gesamtplanungsbereiches des Amtes Oder­<br />

Welse. Die weitere Strukturierung des Bereiches wird als unternehmensunabhängige<br />

Investition in die regionale Entwicklung betrachtet.<br />

3.2.4 Sondernutzungen / Sonderbauflächen<br />

Als Sonderbauflächen, die der Erholung dienen sind als Bestand die Gebiete in<br />

Stützkow ­ Wochenendhausgebiet von ca.3,5 ha<br />

Neu­Galow ­ Wochenendhausgebiet von ca.1,0 ha<br />

vorhanden.<br />

Die Wochenendhausgebiete in Stützkow und Neu­Galow mit ihrer sensiblen Lage im<br />

Bereich des Nationalparks 'Unteres Odertal' genießen Bestandsschutz, sollen jedoch für<br />

Erweiterungen oder Verfestigungen, also Entwicklungen zur Wohnnutzung, nicht zuge­<br />

lassen werden. Diese Gebiete befinden sich außerdem abseits der bebauten Ortslage im<br />

Außenbereich. Sie werden daher nicht als Bauflächen, sondern als Grünflächen<br />

ausgewiesen.<br />

Flächennutzungsplan 25


FNP: Für die Bebauung vorgesehene Flächen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Für einen Teil der geplanten Erholungs­ und Freizeitfläche südwestlich des Haussees in<br />

Schönow ist für das Vorhaben ‘Pony­ und Abenteuerland Randowtal’ die Ausweisung als<br />

Sondergebiet ‘Ponyland’ in einer Größe von ca. 1,3 ha vorgenommen worden. Die maxi­<br />

male Größe und Anzahl der geplanten Blockhäuser und anderen Anlagen sowie die<br />

Erschließung und etappenweise Entwicklung des Bereiches ist mit der notwendigen<br />

verbindlichen Planung festzuschreiben. Die Sicherung der Zuwegung zum vorhandenen<br />

Wohngrundstück ist nachzuweisen.<br />

Durch die Baulichkeiten darf kein Wald beeinträchtigt werden. Zum Seeufer ist ein<br />

Abstand von 50 m einzuhalten.<br />

Eine landschaftsgerechte Anordnung und Gestaltung der Anlage muß mit der Gemeinde<br />

abgestimmt werden.<br />

Als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Landwirtschaftliche Nutzung'<br />

wurde die Milchviehanlage in Briest in ihrem Bestand gekennzeichnet.<br />

Bei der Beherbergungskapazität in Julienwalde wird davon ausgegangen, daß durch die<br />

unmittelbare Lage am NSG Felchowsee keine Erweiterung der Anlage zulässig ist,<br />

jedoch die hohe Attraktivität der naturräumlichen Gegebenheiten eine sichere Nachfrage<br />

im Fremdenverkehrsbereich gewährleistet.<br />

Der Bereich Julienwalde wird im Bestand gesichert, wegen der Unverträglichkeit von<br />

Erweiterungen oder Nutzungsveränderungen jedoch nicht als Baufläche ausgewiesen.<br />

Die fehlende städtebauliche Anbindung in Verbindung mit der zurückgezogenen Lage im<br />

Schutzgebiet 'Erweiterung NSG Felchowsee' (im Verfahren) schließt eine anders­<br />

lautende Festsetzung aus.<br />

26 Amt Oder­Welse


Oktober 2000 FNP: Flächen für die Land­ und Forstwirtschaft<br />

3.3 Flächen für die Land­ und Forstwirtschaft<br />

Die Landwirtschaftsflächen nehmen den weitaus größten Teil des Planungsgebietes ein,<br />

gefolgt von den Waldflächen und den Wasserflächen.<br />

Vorranggebiete für die Landwirtschaft sind vor allem die Grundmoränenplatten um<br />

Pinnow und Landin.<br />

Die großen Betriebsgrößen der landwirtschaftlichen Betriebe bieten günstige Bewirt­<br />

schaftungsmöglichkeiten.<br />

Der FNP stellt als Übernahme aus dem LP die Unterscheidung der landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen nach Acker und Grünland im Bestand dar.<br />

Eine große Anzahl der landwirtschaftlichen Gebäude und Anlagen im Planungsgebiet<br />

werden nur zum Teil genutzt oder stehen gänzlich leer. Der bauliche Zustand vieler An­<br />

lagen ist so, daß eine Sanierung und Umnutzung nur nach erheblichen Aufwendungen<br />

möglich wäre. Einige Anlagen wurden bereits abgerissen. (Schönermark, Ortsausgang<br />

nach Grünow)<br />

Der Landschaftsplan trifft detaillierte Aussagen zu Betriebsflächen, die für Entsiegelun­<br />

gen als Ersatzmaßnahmen für andere Bauvorhaben zur Verfügung stehen, wenn eine<br />

Nutzung nicht mehr gegeben ist (vgl. 6.4­Ersatzmaßnahmen).<br />

Je nach Lage, gegenwärtiger Nutzung und baulichem Zustand wurden diese Anlagen im<br />

FNP des Amtes Oder­Welse als Bauflächen, die im Umnutzungsfall auch für gewerbliche<br />

oder andere Nutzungen zur Verfügung stehen, gekennzeichnet, oder sie wurden als<br />

unbeplante Flächen belassen. In diesem Fall stehen sie der Landwirtschaft als<br />

privilegierter Nutzung im Außenbereich zur Verfügung, können aber nicht anderweitig<br />

(gewerblich) genutzt werden.<br />

Forstflächen sind im Gebiet sehr unregelmäßig verteilt und insgesamt mit einem Anteil<br />

von 11,5 % an der Gesamtfläche nicht sehr umfangreich vertreten.<br />

Alle dargestellten Forstflächen einschließlich der vorgeschlagenen Erweiterungen<br />

wurden in ihren Abgrenzungen aus dem Landschaftsplan übernommen. Im Unterschied<br />

zu den Forstflächen wurden auch Gehölzbestände ohne forstliche Nutzung als<br />

Übernahme aus dem Landschaftsplan dargestellt.<br />

Vorschläge für Aufforstungsflächen ( A ) als Übernahme aus dem Landschaftsplan<br />

enthält der FNP in den Bereichen: ­ westlich des Zichower Waldes<br />

­ bei Herrenhof<br />

­ südlich der Bahnlinie bei Pinnow<br />

­ südlich Passow (Zigeunerdreieck)<br />

­ nördlich des Kiesabbaus Passow<br />

Flächennutzungsplan 27


FNP: Gemeinbedarf Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

3.4 Gemeinbedarf<br />

Die Schulstandorte des Amtsbereiches in Passow (Gesamtschule mit integrierter Grund­<br />

schule) und in Pinnow (Grundschule) können nur durch Erhaltung bzw. Erweiterung des<br />

Einzugsbereiches sowie weitere Bemühungen um Einwohnerzuwachs im Amtsgebiet<br />

mittelfristig gesichert werden. Vor allem die nördlich angrenzenden weiteren Schulstand­<br />

orte Greiffenberg und Gramzow sind Konkurrenten.<br />

Die vorhandenen Flächen für die Schulnutzung decken sowohl in Passow als auch in<br />

Pinnow den absehbaren Bedarf ab. Geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten sind<br />

vorhanden.<br />

Die Aufrechterhaltung der noch existierenden 9 Kindergärten ist problematisch. Eine Prü­<br />

fung der zukünftigen Auslastung und wirtschaftlichen Betreibung durch das Amt Oder­<br />

Welse ergab, daß eine Reduzierung auf 7 nur einen kurzfristigen Zwischenstand<br />

darstellt. Die Zahl der angemeldeten Kinder ist nach wie vor rückläufig, so daß von einer<br />

weiteren Verringerung der Kindergärten ausgegangen werden muß.<br />

Es zeigte sich, daß die Amtsplanung aus dem Jahr 1994, die schon damals von einer<br />

Reduzierung der wirtschaftlich tragbaren Kindergartenstandorte ausging, der realen<br />

Entwicklung nicht entsprechen konnte. Eine offensive Gestaltung der weiteren<br />

Entwicklungsprozesse im Amts­ und auch kreislichen Maßstab ist hier angeraten.<br />

Die medizinische Versorgung der Bevölkerung wird durch die Ärztin in Passow gesichert.<br />

Weitere medizinische Versorgungseinrichtungen einschließlich Krankenhäuser befinden<br />

sich in Angermünde und Schwedt.<br />

Die öffentliche Verwaltung ist in Passow und Pinnow angesiedelt.<br />

In allen Gemeinden außer Schöneberg gibt es Kirchen, in denen Gottesdienste durch­<br />

geführt werden können. Alle kirchlichen Einrichtungen werden im FNP des Amtes Oder­<br />

Welse gekennzeichnet.<br />

Mehrere Gemeinden unterhalten eine freiwillige Feuerwehr. Die Standorte wurden im<br />

Plan gekennzeichnet.<br />

Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen außer Sportplätze (vgl. 3.7.1<br />

Grünflächen) und den Schulen direkt zugeordnete Einrichtungen wurden im Bestand in<br />

den Gemeinden Schönow und Passow gekennzeichnet.<br />

28 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Verkehr<br />

3.5 Verkehr<br />

Das Amtsgebiet liegt im Dreieck zwischen Joachimsthal, Schwedt und Prenzlau. Es wird<br />

im Straßenverkehrsbereich von drei Verkehrsachsen berührt, der Autobahn A 11 zwi­<br />

schen Joachimsthal und Prenzlau, der Bundesstraße B 2 zwischen Joachimsthal und<br />

Schwedt und der Bundesstraße B 166 zwischen Schwedt und Prenzlau. Diese drei gro­<br />

ßen Straßenzüge durchziehen die Region und durchschneiden die Orte Felchow,<br />

Flemsdorf, Passow und Zichow.<br />

Die Bundesstraße 166 wird im künftigen Verkehrsknoten A 11/A 20/B 166 bei Gramzow<br />

einbinden.<br />

Weiterhin tangiert die B 198 den Planungsbereich.<br />

Darüber hinaus erschließt die Bahn den Bereich zwischen Pinnow und Landin durch die<br />

Verbindung Angermünde­Schwedt und über die Strecke Passow, die am Rande der<br />

Trasse Berlin­Stettin liegt und im Regionalverkehr noch Haltepunkte in Schönermark,<br />

Passow und Schönow hat.<br />

Es ist für die Verkehrsentwicklung wichtig, den Regionalverkehr auf der Strecke nach<br />

Stettin aufrechtzuerhalten und für die Haltepunkte zu kämpfen. Denkbar sind hier auch<br />

technische Maßnahmen für Bedarfshalte.<br />

Darüber hinaus ist es wichtig, die Strecke Angermünde­Schwedt auszubauen und zu be­<br />

schleunigen. Und zwar nicht nur für die Orte Pinnow und Landin, sondern auch im Inter­<br />

esse von Schwedt und der touristischen Anbindung des Nationalparks.<br />

Daneben gibt es im öffentlichen Nahverkehrsbereich ein Bussystem, das auf den heuti­<br />

gen Straßentrassen verkehrt und nach der verkehrlichen Ordnung über die neue<br />

Straßenführung erneut überdacht und linienmäßig verändert werden müßte, um die<br />

Verbindungen vor allem zwischen Zichow, Golm, Fredersdorf, Passow und Pinnow zu<br />

verbessern.<br />

Straßenverkehr<br />

Heute ist in einem dünn besiedelten Bereich wie ihn das Amtsgebiet darstellt der indivi­<br />

duelle Pkw­Verkehr einer der Hauptträger des Personenverkehrs. Dies wird sich auch bei<br />

einer Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und des Eisenbahnverkehrs nicht ver­<br />

ändern und dem muß durch ein vernünftiges umweltschonendes Straßensystem Rech­<br />

nung getragen werden. Hierzu sind seit der Wende Planungen gelaufen, die nunmehr<br />

umgesetzt werden.<br />

Hierzu gehören die Verlegung der Bundesstraße 2 von Angermünde bis Schwedt<br />

weitestgehend parallel zur Trasse der Bahn und im Rahmen des Ausbaus der Bundes­<br />

straße 166 die Ortsumgehungen Passow und Zichow.<br />

Nach Abschluß dieser Straßenbauten steht dem überregionalen Verkehr ein zukunfts­<br />

orientiertes Straßennetz zur Verfügung, das den Bedürfnissen sowohl des Durchgangs­<br />

verkehrs durch das Gebiet als auch des Zielverkehrs der einzelnen Orte entspricht.<br />

Die Verlegung der B 2 dient langfristig bei allen Problemen, die sie an einigen Stellen<br />

schaffen wird, dem Schutz des Odertals und der Entlastung der Orte Flemsdorf und<br />

Felchow.<br />

Flächennutzungsplan 29


FNP: Verkehr Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Der Ausbau der B 166 als Kfz­Straße entlastet die Ortslagen Passow und Zichow und<br />

verbessert die Anbindung des Gewerbegebiets Passow, so daß die Voraussetzungen für<br />

eine mittelfristig günstige Entwicklung gegeben sind.<br />

Darüber hinaus wurde das Industrie­ und Gewerbegebiet in Pinnow über eine separate<br />

Zuführung an das Verkehrsnetz angeschlossen, wodurch die Ortslage Pinnow teilweise<br />

vom durchgehenden Lastverkehr entlastet wird, und der Gewerbestandort BUCK INPAR<br />

GmbH günstigere Bedingungen erhält.<br />

Aufgrund der Zielstellung der Ausbauplanungen für die B 2 und B 166 als Schnell­<br />

straßen, die vor allem dem Durchgangsverkehr und der besseren Autobahnanbindung<br />

von Schwedt dienen werden, erlangen bestimmte vernetzende regionale und auch<br />

überregionale Ortsverbindungsstraßen eine veränderte Bedeutung.<br />

Für die bessere Anbindung der regionalen Wirtschaft an das überregionale Bunde­<br />

straßennetz ist vor allem der Ausbau der Trasse:<br />

• Pinnow (Verknüpfung mit B 2 ­ neu),<br />

• Landin (über den 'Schwarzen Weg'),<br />

• Herrenhof (Knoten B 166),<br />

• weiter über die L 273 über Stendell, Jamikow, Woltersdorf<br />

• und weiterführend über Casekow, Gartz (Knotenpunkt B 2), Rosow bis Pomellen/<br />

Stettin<br />

von Bedeutung.<br />

Eine solche Vernetzung ist über den Ausbau vorhandener Trassen zügig realisierbar und<br />

äußerst effektvoll. Sie bietet sowohl die Möglichkeit, den langsamer fahrenden Verkehr<br />

einzubinden als auch die Anbindung der regionalen an die überregionale Wirtschafts­<br />

struktur, insbesondere über den Grenzübergang Pomellen, zu stärken.<br />

Innerhalb des Amtsbereiches Oder­Welse kann unmittelbar die Entwicklung der Gemein­<br />

den Pinnow, Landin, Passow, Stendell, Jamikow von der geplanten Trasse profitieren.<br />

Der Trend des Zuwachses an Einwohnern und Arbeitsplätzen, der sich seit 1994 deutlich<br />

abzeichnet, kann dadurch weiter ausgebaut werden.<br />

In den Gemeinden Landin, Stendell und Jamikow ist in den letzten Jahren bereits ein<br />

Einwohnerzuwachs zu verzeichnen. Durch die im FNP des Amtes Oder­Welse<br />

ausgewiesenen Entwicklungspotentiale sowohl im Wohnbauflächen­ als auch im<br />

gewerblichen Bereich wird es vor allem in Pinnow, Passow, Stendell und Schönow zu<br />

Strukturerweiterungen kommen.<br />

Während für Pinnow und Passow die Gewichtung des Gewerbes und der Versorgungs­<br />

funktion aus der historischen Situation heraus hervorzuheben ist, bezieht Schönow sein<br />

Entwicklungspotential vor allem aus seinen bedeutenden Möglichkeiten und Angeboten<br />

im Sportbereich.<br />

Die Ansiedlung von Wohnbau­ bzw. Mischbauflächen in einer der jeweiligen örtlichen<br />

Struktur angemessenen Größenordnung (10 ­ 15%) wird für alle genannten Gemeinden<br />

als Entwicklungsziel angestrebt.<br />

30 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Verkehr<br />

Die Darstellung der beschriebenen Trasse wurde daher in den Flächennutzungsplan als<br />

geplantes Vorhaben aufgenommen. Wegen der dargestellten regionalen Bedeutung wird<br />

angeregt, der Trasse planerisch einen Landesstraßenstatus zuzuordnen.<br />

Weiterhin wurde als geplantes Vorhaben eine Zufahrt von der B­2 ­ neu im Bereich des<br />

ehemaligen Bahnhaltepunkts Pinnow in das Gelände des Industrie­ und Gewerbeparkes<br />

Pinnow aufgenommen. Diese Straße soll in die vorhandene Straße am östlichen Rand<br />

des Industriegebiets anbinden, in westlicher Richtung das Betriebsgelände durchqueren<br />

und mit einem Ringanschluß in die vorhandene öffentliche Straße im Westteil des<br />

Geländes einmünden und somit das vorhandene Netz ergänzen.<br />

Flächennutzungsplan 31


FNP: Verkehr Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

32 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen<br />

3.6 Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen<br />

3.6.1 Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz<br />

Wasserversorgung<br />

Alle Gemeinden im Amtsgebiet sind Mitglied im Zweckverband Ostuckermärkische Was­<br />

serversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) und beziehen über diesen Verband<br />

aus 6 Wasserwerken ihr Trinkwasser. Im Amtsgebiet fördern derzeitig Wasserfassungen<br />

für 5 kommunale Wasserwerke (Landin, Schöneberg, Schönermark, Schönow, Wende­<br />

mark) und eine Wasserfassung für industrielle Nutzungen (Pinnow). Die Fördermengen<br />

der kommunalen Wasserwerke sind in Tabelle 4 ausgewiesen. Desweiteren versorgen<br />

diese Wasserwerke Gemeinden außerhalb des Amtsbereiches, wie auch amtszugehö­<br />

rige Gemeinden von anderen Wasserwerken versorgt werden (Tabelle 5). Darüber hin­<br />

aus ist es möglich, daß abgelegene Einzelhöfe sich dezentral über Hausbrunnen ver­<br />

sorgen.<br />

Die Standorte der kommunal und industriell genutzten Wasserwerke im Planungsbereich<br />

und der Verlauf der Hauptversorgungsleitungen zwischen den Gemeinden sind in den<br />

Flächennutzungsplänen aufgenommen.<br />

Tabelle 4: Kommunale Wasserwerke im Amtsgebiet<br />

(Quelle: ZOWA, 1996, Kreisverwaltung Angermünde 1991)<br />

Wasserwerk/ angeschlossene Bruttowasserförderung Anlagen Brunnen­ Kreistags­<br />

Ort Einwohner Ist (1995) kapazität zahl beschluß<br />

EW + EGW m³ m³/d m³/d<br />

Landin 1.947 58.278 160 784 3 77­21/73<br />

Schöneberg 265 22.377 61 220 2 22­05/80<br />

Schönermark 2.364 104.634 287 1.610 1 77­24/83<br />

Schönow 476 61.554 169 575 3<br />

Wendemark 1.175 70.537 193 1.495 2 28­08/75<br />

gesamt 6.227 317.380 870 4.684<br />

Nach der Anlagenkapazität besitzen die Wasserwerke Schönermark und Wendemark für<br />

die zentrale Wasserversorgung eine mittlere Bedeutung (größer 1.000 m³/d), während<br />

die Wasserwerke in Landin, Schönow und Schöneberg nur mit einer geringen Bedeu­<br />

tung einzustufen sind. Aufgrund der seit 1990 stark gesunkenen Trinkwasserentnahmen<br />

sind die durchschnittlichen täglichen Bruttowasserförderungen der Wasserwerke durch­<br />

gängig auf unter 300 m³/d zurückgegangen.<br />

Zwischen den Wasserwerken Landin und Schönermark besteht eine Verbindungsleitung,<br />

so daß bei Erfordernis eine Überleitung zwischen den beiden Wasserwerken möglich ist.<br />

Durch die ZOWA ist als Vorhaben im Planungsbereich der Neubau einer Verbindungs­<br />

leitung zwischen Crussow und Schöneberg geplant. Damit wird die Gemeinde Schöne­<br />

berg zukünftig vom Wasserwerk Görlsdorf versorgt.<br />

Im Zusammenhang mit dem Neubau der Umgehungsstraße (B 166) von Passow und<br />

den damit verbundenen umfangreichen Tiefbauarbeiten bei der Querung des Welse­<br />

Flächennutzungsplan 33


FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

bruchs sollte erwogen werden, eine Trinkwasserverbindungsleitung zwischen den örtli­<br />

chen Netzen der Gemeinden Passow und Wendemark zu verlegen. Damit wären im<br />

Planungsgebiet die beiden größten Wasserwerke (Wendemark und Schönermark) mit­<br />

einander verbunden. Durch die bereits bestehende Verbindung zwischen den Wasser­<br />

werken Landin und Schönermark besteht damit eine noch höhere Versorgungssicher­<br />

heit. Es könnten so im Planungsgebiet bei Erfordernis insgesamt 12 Gemeinden wahl­<br />

weise aus einer Kombination der drei größten Wasserwerken versorgt werden.<br />

Tabelle 5: Wasserwerke und angeschlossene Gemeinden<br />

(Quelle: ZOWA, 1996)<br />

Wasserwerk/Ort angeschlossene<br />

Gemeinden<br />

Landin Felchow<br />

Hohenlandin<br />

Niederlandin<br />

Mürow<br />

OT Neu­Mürow<br />

Pinnow<br />

Schöneberg Schöneberg<br />

OT Altgalow<br />

OT Neugalow<br />

OT Stützkow<br />

Schönermark Frauenhagen<br />

Grünow<br />

Passow<br />

Schönermark<br />

Stendell/Herrenhof<br />

Schönow Jamikow<br />

Kummerow<br />

Schönow<br />

Wendemark Wendemark (Einwoh­<br />

ner bei Passow)<br />

Biesenbrow<br />

OT Altenhof<br />

OT Leopoldsthal<br />

Briest<br />

Fredersdorf<br />

Golm<br />

Zichow<br />

Schwedt/O.<br />

(Schloßwiesen­<br />

polder)<br />

Schwedt/O.<br />

(Springallee)<br />

Schwedt/O.<br />

Vierraden<br />

Berkholz­Meyenburg<br />

Blumenhagen<br />

Criewen<br />

Flemsdorf<br />

Gatow<br />

Hohenfelde<br />

Kunow<br />

OT Niederfelde<br />

OT Vogelsangsruh<br />

Zützen<br />

angeschlos­<br />

sene<br />

Einwohner<br />

Ein­<br />

wohner<br />

gesamt­<br />

Einwohner<br />

31.12.1995<br />

(nach LDS)<br />

Trinkwasser­<br />

entnahme<br />

(absolut)<br />

Trinkwasser­<br />

entnahme<br />

(relativ)<br />

EW + EGW EW m³ (1995) l/EW∙d<br />

327<br />

440<br />

311<br />

869<br />

1.947 319<br />

425<br />

34 Amt Oder­Welse<br />

327<br />

805<br />

52.914 74<br />

265 265 261 20.119 208<br />

342<br />

138<br />

1.224<br />

400<br />

260<br />

96<br />

98<br />

282<br />

266<br />

214<br />

155<br />

153<br />

387<br />

49.294<br />

857<br />

336<br />

156<br />

439<br />

204<br />

119<br />

124<br />

249<br />

157<br />

2.364 357<br />

144<br />

1.187<br />

419<br />

286<br />

476 119<br />

103<br />

249<br />

1.175<br />

259<br />

221<br />

136<br />

145<br />

367<br />

51.935 48.634<br />

874<br />

602<br />

469<br />

291<br />

133<br />

185<br />

95.701 111<br />

4.617 27<br />

63.693 149<br />

2.223.328 117


September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen<br />

Für jedes der 6 Wasserwerke bestehen Trinkwasserschutzgebiete, die dem Schutz des<br />

für die Trinkwasserversorgung zu gewinnenden Rohwassers dienen. Trinkwasserschutz­<br />

gebiete werden in Trinkwasserschutzzonen untergliedert.<br />

Gemäß § 16 Abs. 2 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) werden die Wasser­<br />

schutzgebiete durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt. Nach Abs.­5<br />

gelten bis zum Erlaß neuer Rechtsverordnungen die bisher für die öffentliche Trinkwas­<br />

serversorgung festgelegten Trinkwasserschutzgebiete.<br />

Bislang erfolgte keine rechtsverbindliche Neuausweisung. Die bestehenden Trinkwasser­<br />

schutzgebiete mit kommunaler und industrieller Nutzung haben ihre Rechtsgrundlage in<br />

Kreistagsbeschlüssen aus der Zeit 1971 bis 1988. Grundsätzlich sind somit weiterhin die<br />

in diesen Beschlüssen festgelegten Nutzungsverbote und ­beschränkungen gültig, deren<br />

grundsätzlichen Forderungen in der TGL­24­348 (1970) niedergelegt sind. Zur Sicherung<br />

der knappen Grundwasserressourcen nach Menge und Güte ist die Einhaltung dieser<br />

Festlegungen durchzusetzen.<br />

Im Flächennutzungsplan wurden die Trinkwasserschutzgebiete in den Grenzen der<br />

Schutzzone II (TWSZ II) und Schutzzone III (TWSZ III) ausgewiesen. Bei einer Untertei­<br />

lung der Schutzzone III in III.1 und III.2 wurde grundsätzlich nur die TWSZ III.1 eingetra­<br />

gen. Nach Aussagen der Unteren Wasserbehörde wird derzeitig die TWSZ III.2 nicht in<br />

den schutzrechtlichen Betrachtungen berücksichtigt.<br />

Das Trinkwasserschutzgebiet in Herrenhof wird derzeitig nicht mehr für eine Wasser­<br />

fassung genutzt. Entsprechend der Zielformulierung (Z15) der REGIONALEN PLA­<br />

NUNGSGEMEINSCHAFT (1997) soll dieser Schutzstatus aufgehoben und als Vorbe­<br />

haltsgebiet gesichert werden.<br />

Aufgrund der in den Wasserschutzzonen befindlichen bzw. an diese angrenzenden<br />

Nutzungen bestehen für die Wasserwerke Schönermark, Wendemark und Schönow<br />

Konfliktpotentiale durch Besiedlung. Eine Wohnbebauung in der Trinkwasserschutzzone<br />

III ist nach Aussage der ZOWA nur dann zulässig, wenn das Abwasser gefahrlos<br />

beseitigt werden kann (mündl. ZOWA, 1996). Desweiteren sind für die geplanten<br />

Siedlungsflächen Erweiterungen im Trinkwasserleitungsnetz erforderlich.<br />

Abwasserentsorgung<br />

Zwischenzeitlich sind im Amtsgebiet alle Gemeinden Mitglied in der ZOWA. Obwohl<br />

derzeitig 5 der 16 betrachteten Gemeinden an zentrale Kläranlagen angeschlossen sind,<br />

liegt aufgrund der hohen Einwohnerzahlen dieser Gemeinden der Gesamtanschlußgrad<br />

bei 50 %.<br />

Eine kommunale Kläranlage befindet sich in der Gemeinde Passow. Diese, derzeitig<br />

ausschließlich die Abwässer von Passow behandelnde Qxydationsgrabenanlage wird<br />

von der ZOWA betrieben. Der Auslastungsgrad dieser Anlage beträgt 90 %.<br />

Die Kläranlage in Pinnow ist Eigentum der BUCK INPAR GmbH und dient vorrangig der<br />

Behandlung der industriellen Abwässer dieses Unternehmens am Standort Pinnow.<br />

Gleichzeitig werden auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der<br />

BUCK INPAR GmbH und der ZOWA die kommunalen Abwässer der Gemeinden Pinnow<br />

und Landin behandelt. In dem derzeitigen Zustand ist diese Anlage voll ausgelastet.<br />

Flächennutzungsplan 35


FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Tabelle 6: Abwasserentsorgung im Planungsgebiet<br />

(Quelle: ZOWA, 1996)<br />

bestehende Gemeinde Anschluß an eine Kläranlage auch nach 2005<br />

Kläranlage (KA) vorhanden geplant bis 2005 weiterhin Grund­<br />

stückskläranlagen<br />

Passow Passow x<br />

Pinnow Pinnow<br />

Landin<br />

Schwedt Berkholz­<br />

Meyenburg<br />

Flemsdorf Flemsdorf<br />

(Aussiedlerheim)<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

nur für 100<br />

Einwohner<br />

Schönermark Kanalnetz und<br />

Überleitung zur<br />

KA Frauenhagen<br />

Felchow Kanalnetz und<br />

Überleitung zur<br />

KA Pinnow<br />

Stendell Kanalnetz und<br />

Überleitung zur<br />

KA Passow<br />

Briest x<br />

Fredersdorf x<br />

Golm x<br />

Grünow x<br />

Jamikow x<br />

Schöneberg x<br />

Schönow x<br />

Zichow x<br />

Die Abwässer der Gemeinde Berkholz­Meyenburg werden durch eine Überleitung zur<br />

kommunalen Kläranlage Schwedt gefördert und dort behandelt.<br />

In Flemsdorf werden die Abwässer des Aussiedlerheimes in einer Kleinkläranlage<br />

behandelt. Der Ort selbst verfügt noch nicht über eine Kanalisation.<br />

In den anderen 12 Gemeinden erfolgt derzeit die Abwasserentsorgung dezentral über<br />

grundstückseigene Kleinkläranlagen und abflußlose Sammelgruben. Das betrifft auch<br />

einzelne Grundstücke in den bereits zentral erschlossenen Gemeinden, bei denen ein<br />

Anschluß an die zentrale Abwasserbehandlungsanlage aufgrund ihrer Lage im Sied­<br />

lungsgebiet wirtschaftlich nicht vertretbar ist.<br />

Die jahrelang betriebene und weit verbreitete Ausbríngung der Fäkalien und Fäkal­<br />

schlämme auf Ackerflächen war seit 1990 in diesem Gebiet nur noch zeitlich begrenzten<br />

genehmigt. Ab 01.01.1997 ist im Planungsbereich wie auch im gesamten Gebiet der<br />

ZOWA die Entsorgung von Grundstückskläranlagen durch eine Satzungsänderung<br />

36 Amt Oder­Welse<br />

x


September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen<br />

grundsätzlich neu geregelt. Ziel ist die geordnete und kostenverträgliche Entsorgung<br />

dieser Anlagen in ländlichen Bereichen, die nicht an eine zentrale Entsorgung<br />

angeschlossen sind.<br />

Hierzu wurden die Kläranlagen in Angermünde, Schwedt, Gartz und Passow mit neuen<br />

Fäkalannahmestationen ausgerüstet. Mit dem Neubau einer Fäkalannahmestation im<br />

Welsebruch zwischen Biesenbrow und Bahnhof Schönermark wird dieses Netz noch<br />

dichter.<br />

Die ZOWA beabsichtigt in den nächsten Jahren, soweit ökologisch und wirtschaftlich<br />

sinnvoll, in einzelnen Gemeinden eine Abwasserkanalisation zu errichten und das<br />

Schmutzwasser in bereits bestehende zentrale Kläranlagen überzuleiten. So ist der An­<br />

schluß der Gemeinden Felchow an die Kläranlage Pinnow (2002), Schönermark an die<br />

Kläranlage Frauenhagen (2002­2004) und Stendell an die Kläranlage Passow (2003)<br />

vorgesehen (Tabelle 5).<br />

Nach dem derzeitigen Stand werden nach 2005 in diesem äußerst dünn besiedelten Pla­<br />

nungsgebiet keine weiteren öffentlichen Schmutzwasserleitungen und Kläranlagen er­<br />

richtet. Die Abwasserentsorgung von 10 Gemeinden erfolgt dann grundsätzlich über<br />

Grundstückskläranlagen. Durch die ZOWA werden die Schlammentsorgung und Gruben­<br />

entleerung abgesichert.<br />

Die Standorte der Kläranlagen und ausgewählte bestehende bzw. geplante Schmutz­<br />

wasserleitungen sind im Flächennutzungsplan ausgewiesen.<br />

Hochwasserschutz<br />

Gemäß § 100 Abs.1 Brandenburger Wassergesetz (BbgWG) werden Überschwem­<br />

mungsgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt. Im Amtsgebiet sind derzeitig noch<br />

keine Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt.<br />

Im Amtsgebiet befinden sich drei Überschwemmungsbereiche, die in den Flächen­<br />

nutzungsplänen ausgewiesen sind .<br />

• im Randow­Welse­Bruch zwischen Zichow und Kummerow<br />

• im Welse­Bruch zwischen Bahnhof Schönermark und Grünow<br />

• im Unteren Odertal der zur Gemeinde Schöneberg gehörende Teil des Polders A.<br />

Die Flächenausdehnung im Randow­Welse­Bruch wurde aus der Anlage 3 des Gesetzes<br />

zum LANDESPLANUNGSVERTRAG vom 06.08.1995 übernommen. Diese Flächen<br />

werden bei Hochwasserführung der Welse bzw. Randow überflutet. In der REGIO­<br />

NALEN PLANUNGSGEMEINSCHAFT UCKERMARK­BARNIM (1997) ist bei den Erläu­<br />

terungen zu AG 32 die Abgrenzung dieser Überschwemmungsgebiete mit angegeben.<br />

Der Polder A wird unter bestimmten Voraussetzungen und entsprechend den<br />

Festlegungen der WÄSSERORDNUNG (1931) geflutet. Der Lunow­Stolper Polder ist ein<br />

Trockenpolder. Er ist durch einen Winterdeich zur Oder sowie zur Hohensaaten­<br />

Friedrichsthaler­Wasserstraße (Ho­Frie­Wa) allseitig vor dem höheren Winterhoch­<br />

wasser geschützt.<br />

Flächennutzungsplan 37


FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen an der Oder, der Ho­Frie­Wa und im<br />

Polder A obliegt dem Landesumweltamt. Es hat diese Aufgabe dem Wasser­ und<br />

Bodenverband 'Welse' übertragen. Für die Fließgewässerunterhaltung der Randow und<br />

Welse ist ebenfalls der Wasser­ und Bodenverband ‘Welse’ zuständig.<br />

3.6.2 Abfallwirtschaft<br />

Der Landkreis ist als entsorgungspflichtige Körperschaft für die Einsammlung und Ent­<br />

sorgung der in seinem Kreisgebiet anfallenden Abfälle verantwortlich. Ab dem 01.<br />

Januar 1995 wird die Abfallentsorgung im gesamten Landkreis entsprechend der Ab­<br />

fallsatzung einheitlich durchgeführt.<br />

Der Landkreis Uckermark betreibt die Siedlungsabfalldeponie Pinnow als öffentliche Ein­<br />

richtung für die Abfallentsorgung. Er hat damit als Eigenbetrieb des Landkreises den<br />

Deponiebetrieb Landkreis Uckermark (DLU) mit Sitz in Angermünde beauftragt. Die<br />

Bewirtschaftung dieser Deponie erfolgt durch die AWU Schwedt GmbH.<br />

Die Deponie Pinnow ist die größte Siedlungsabfalldeponie des Landkreises. Durch das<br />

Landesumweltamt Brandenburg wurde im Januar 1995 eine Nachträgliche Anordnung<br />

für die Errichtung und den weiteren Betrieb der Siedlungsabfalldeponie getroffen. Die<br />

Deponie in Pinnow ist für die Ablagerung von Hausmüll, Gewerbemüll und Siedlungs­<br />

abfälle zugelassen (MUNR, 1992)<br />

Die bisher genutzte Fläche liegt auf der Gemarkung Pinnow und umfaßt 10,2 ha, davon<br />

sind 9,7 ha mit Abfall belegt. Eine Erweiterung der Schüttfläche innerhalb des bestands­<br />

geschützten Deponiegeländes (insgesamt 35,7 ha) ist auf der Gemarkung Pinnow (ca.<br />

6,4 ha) möglich. Inwiefern auch auf der angrenzenden Gemarkung Dobberzin (zu<br />

Angermünde gehörig) eine Erweiterung denkbar ist, hängt vom planerischen Willen der<br />

Stadt Angermünde ab.<br />

Auf der Deponie Pinnow steht ab 01.01.1998 ein Verfüllvolumen von ca. 855.000 m³ zur<br />

Verfügung. Damit kann das Abfallaufkommen der Region bis über das Jahr 2010 hinaus<br />

aufgenommen werden. Bei einer Verringerung des jährlichen Abfallaufkommens verlän­<br />

gert sich die Einlagerungsmöglichkeit über diesen Zeitraum.<br />

Die Höhe des Deponiekörpers der Deponie Pinnow wird im wesentlichen durch die<br />

Regeln des Deponiebaus und eine Höherlegung der im südlichen Bereich die Deponie<br />

querenden 110 kV­Hochspannungsfreileitung bestimmt. Unter Beachtung beider Prämis­<br />

sen beträgt die Endhöhe der Deponie 75 m ü. HN, während der tiefste Punkt der durch­<br />

hängenden Leitungsseile nicht unter 82 m ü. HN liegen darf.<br />

Die täglichen Abfallmengen (ca. 350­500 t) werden durch 40 bis 50 Müll­ und Container­<br />

fahrzeuge antransportiert. Die Müllschwerpunkte sind Schwedt (49.600 EW), Anger­<br />

münde (10.730 EW) und ca.­6.000­Einwohner (EW) in den umliegenden Gemeinden.<br />

Ein Gleisanschluß besteht nicht. Ein entsprechendes Nebengleis könnte ca. 2.500­m<br />

entfernt in Pinnow von der Bahnlinie Angermünde­Schwedt abgehen und zur Deponie<br />

geführt werden. Damit wäre der Mülltransport aus den beiden Städten auf dem Schie­<br />

nenweg möglich.<br />

38 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen<br />

In den letzten Jahren wurden auf der Deponie Pinnow folgende Ablagerungsmengen (in<br />

t) eingebaut:<br />

1994 1995 1996 1997<br />

Ablagerungsmenge (t) 90.739,90 79.696,70 77.322,11 59.377,90<br />

Bodenaushub für Abdeckung u.ä. (t) 793,92 594,38 2.308,78 7.125,60<br />

Gesamte Jahresablagerungsmenge 91.533,82 80.291,08 79.630,89 66.503,50<br />

Für 1998 werden 58.000 t angenommen. Eine Ursache für diese geringeren Abfall­<br />

mengen ist im KREISLAUFWIRTSCHAFTS­ UND ABFALLGESETZ (1994) begründet,<br />

das von den Unternehmen eine Umstellung der Abfallwirtschaft abverlangt. Beispiels­<br />

weise ging die Schwedter Papier & Karton GmbH dazu über, die anfallenden Spuck­<br />

stoffe (alles, was bei der Altpapierverarbeitung nicht verwertbar oder trennbar ist; ca.<br />

20.000 t/Jahr) schrittweise in einer eigenen Anlage zu verbrennen. Die Schredderabfälle<br />

fielen ebenfalls ab 1997 weg.<br />

Im Zusammenhang mit der weiteren Deponieplanung wurden Setzungs­ und Gasgutach­<br />

ten sowie eine Gefährdungsabschätzung erarbeitet. Über einen Kombinationsbrunnen<br />

von 2 m Durchmesser, der an der tiefsten Stelle der Deponiesohle, dem ehemaligen Fer­<br />

kelpfuhl, niedergebracht wurde, versucht man eine Sickerwasserdrainage aufzubauen.<br />

Der Schadstoffaustrag über das Sickerwasser soll durch die kontinuierliche Leerung<br />

dieses Tiefpunktes unterbrochen werden.<br />

Zur Emissionsminderung ist am 27.07.1998 eine Deponiegasfassung mit anschließender<br />

Verwertung in einem Blockheizkraftwerk (Wärmegewinnung und Verstromung) in Betrieb<br />

gegangen. Stündlich werden ca. 400 kW in das Netz gespeist. Der maximale Gasanfall<br />

wird für das Jahr 2005 erwartet.<br />

Nach Aussagen der Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwas­<br />

serbehandlung (ZOWA) werden alle ausgefaulten Abwasserschlämme aus den kommu­<br />

nalen Kläranlagen kompostiert. Hauptabnehmer ist die in Schwedt ansässige Naturerden<br />

und Recycling GmbH. Eine weitere Kompostieranlage für das Planungsgebiet befindet<br />

sich in Schönermark.<br />

Die Ablagerung von Bauschutt und Erdaushub wird in Schwedt auf der Mineralboden­<br />

und Bauschuttdeponie der PCK Raffinerie GmbH durch den Betreiber vorgenommen<br />

(MUNR, 1992). Auf den Deponien in Meyenburg und Pinnow werden<br />

Bauschuttrecyclingplätze betrieben.<br />

Eine Anlage zur biologischen Bodenbehandlung betrieben die BUCK INPAR GmbH in<br />

Pinnow (Technologiezentrum).<br />

3.6.3 Immissionsschutz<br />

Lufthygienische Belastungen gehen im Amtsgebiet überwiegend von den verschiedenen<br />

punktuellen und linearen Emittenten aus.<br />

Zu den punktuellen Belastungsquellen gehören im wesentlichen Anlagen, die entspre­<br />

chend dem Bundes­Immissionschutzgesetz je nach Größe und den möglichen schädli­<br />

Flächennutzungsplan 39


FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

chen Umwelteinwirkungen in genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbe­<br />

dürftige Anlagen eingeteilt werden. Für das Amtsgebiet wurden die genehmigungsbe­<br />

dürftigen Anlagen gemäß 4. BImSchV in Tabelle 7 zusammengefaßt und im Zusammen­<br />

hang mit den Angaben des Landschaftsplans im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

Auf der Grundlage seiner einschlägigen Berichte (LUA Studien Bd. 5, 1995) wird vom<br />

Landesumweltamt eingeschätzt, daß das Gebiet insgesamt eine geringe Emission auf­<br />

weist. Die Immissionsbefunde zeigten und zeigen bei SO2 eine niedrige Belastung und<br />

bezüglich Schwebstaub ein typisches Belastungsniveau für nichtindustrielle Bereiche.<br />

Unmittelbare Belastungsschwerpunkte von lokaler Bedeutung sind im Planungsgebiet<br />

die BUCK INPAR GmbH in Pinnow und die Tierhaltungen in Briest und Flemsdorf.<br />

Die im Nahbereich der Stadt Schwedt liegenden Gemeinden (hier Berkholz­Meyenburg)<br />

sind erhöhten Immission an SO2, NOx, Stäuben und organischen Verbindungen ausge­<br />

setzt.<br />

Das Planungsgebiet kann zusammenfassend als unbelastet charakterisiert werden.<br />

40 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen<br />

Tabelle 7­1: Genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) im Amtsgebiet<br />

(Quelle: Amt für Immissionsschutz Schwedt, Erfassungsstand 06/1997)<br />

geordnet nach Standorten<br />

Standort Unternehmen Anlage 4. BImSchV Spalte<br />

Berkholz­<br />

Meyenburg<br />

Berkholz­<br />

Meyenburg<br />

Berkholz­<br />

Meyenburg<br />

Berkholz­<br />

Meyenburg<br />

Kart­Bahn Berkholz/Schwedt GO­Kart­Anlage 10.17 2<br />

Lichtner Transportbeton<br />

GmbH<br />

Metalle & Autoverwertung<br />

Weckwerth<br />

Bau­ und Erdstoffrecycling<br />

(Ihlow)<br />

Briest Agrar­, Handels­ und<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Passow (AHV Passow))<br />

Flemsdorf Gut Tierproduktion Criewen<br />

GmbH<br />

Zuschlagstoffboxen einer<br />

Betonmischanlage<br />

9.11 2<br />

Autoverwertung 8.9 2<br />

Baustoffrecyclinganlage mit<br />

Zwischenlager<br />

Güllelager zur MVA<br />

(15.000 m³)<br />

2.2<br />

9.11<br />

Flächennutzungsplan 41<br />

2<br />

9.36 2<br />

Güllelager 9.36 2<br />

Golm Schützenverein Golm e.V. Schießstätte 10.18 2<br />

Landin BUCK INPAR GmbH Flüssiggasbehälteranlage 9.1 2<br />

Landin Schützenverein Pinnow e.V. Schießplatz 10.18 2<br />

Pinnow 3s Gesellschaft Pinnow Bauschuttrecyclinganlage 2.2 2<br />

Pinnow BUCK INPAR GmbH Propangaslager 10.1 1<br />

Pinnow BUCK INPAR GmbH Wasserstrahlschneideanlage 10.1 1<br />

Pinnow BUCK INPAR GmbH Ausschmelzanlage 10.1 1<br />

Pinnow BUCK INPAR GmbH Panzerdrehrohrofen 10.1 1<br />

Pinnow BUCK INPAR GmbH thermische Behandlung<br />

explosionsgefährlicher<br />

Stoffe<br />

Pinnow BUCK INPAR GmbH Abwasserbehandlungs­<br />

anlage<br />

Pinnow BUCK INPAR GmbH Anlage zur Verarbeitung<br />

explosionsgefährlicher<br />

Stoffe<br />

10,1 1<br />

8.8 1<br />

10.1 1<br />

Pinnow BUCK INPAR GmbH Autoverwertungsanlage 8.9e 2<br />

Pinnow BUCK INPAR GmbH biologische Bodenreinigung 8.75 1<br />

Pinnow Deponiebetrieb des<br />

Landkreises Uckermark<br />

Pinnow Pinnower Agrarprodukte<br />

GmbH<br />

Verdichterstation<br />

Deponiegas<br />

Schönermark Naturerde Schönermark GbR Kompostieranlage mit<br />

Zwischenlager<br />

8.1 2<br />

Gülleanlage 9.36 2<br />

8.5<br />

8.11<br />

9.11<br />

2


FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Darüber hinaus beabsichtigt der in der Gemeinde Grünow ansässige Agrarbetrieb die<br />

Einrichtung einer Schweinemastanlage in den vorhandenen Stallanlagen am Ortsrand<br />

Richtung Schönermark. Ein Genehmigungsverfahren wurde eingeleitet.<br />

Gemäß § 16 Abs.2 BImSchG hat der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage<br />

den Zeitpunkt der Einstellung ihres Betriebes anzuzeigen. Die Genehmigung zum<br />

Betrieb dieser Anlage erlischt nach § 18 Abs.1 Ziff.2 dann, wenn eine Anlage während<br />

eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist. Eine<br />

Fristverlängerung ist unter bestimmten Umständen möglich. Daher sind folgende bereits<br />

stillgelegte genehmigungsbedürftige Anlagen bezüglich ihrer ehemaligen Nutzung in den<br />

Betrachtungen mit zu berücksichtigen. Aufgrund der Fristenregelung kann davon<br />

ausgegangen werden, daß bis auf den Standort Hohenlandin die Tierhaltungsanlagen<br />

nicht mehr in Nutzung gehen bzw. gehen werden.<br />

Tabelle 7­2: Stillgelegte genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />

im Amtsgebiet<br />

(Quelle: Amt für Immissionsschutz Schwedt, Erfassungsstand 06/1997)<br />

geordnet nach dem Monat der Stillegungsanzeige<br />

Standort Unternehmen Anlage 4. BImSchV Spalte An­<br />

zeige<br />

Schönermark Alexander Kiehn GmbH<br />

Berlin<br />

Landin,<br />

Pinnow<br />

Umschlag­ und<br />

Lagerplatz<br />

9.11 1 06/97<br />

BUCK INPAR GmbH Raketentreibstofflager 9.35 1 11/95<br />

Landin Agrar GmbH Landin Schweinemastanlage 7.1 1 12/94<br />

Landin Agrar GmbH Landin Sauenanlage 7.1 1 12/94<br />

Stendell­<br />

Herrenhof<br />

DELTA GmbH Passow Sauenanlage 7.1 1 08/94<br />

Zichow AHV Passow Schweinemastanlage 7.1 1 08/94<br />

Passow DELTA GmbH Passow Schweinemastanlage 7.1 1 05/94<br />

In Hohenlandin lag unmittelbar an die Trinkwasserschutzzone II angrenzend in der Trink­<br />

wasserschutzzone III eine Schweinemastanlage mit 2.500 Tierplätzen. Diese ist seit<br />

mehreren Jahren nicht mehr genutzt. Durch einen neuen Betreiber ist die Nutzung des<br />

Geländes als Schweinemastanlage mit 3.100 Tierplätzen vorgesehen. Fristgemäß wurde<br />

dazu beim AfI Schwedt nach § 18 BImSchG eine Fristverlängerung erwirkt.<br />

Bei einer Reaktivierung dieser Anlage können sich weitreichende Nutzungskonflikte<br />

ergeben:<br />

1. Nach dem noch gültigen Trinkwasserschutzzonenbeschluß 21/73, basierend auf der<br />

TGL 24 348/02 (gültig ab 01.10.1971), sind industrielle Mastanlagen in der TWSZ III<br />

verboten, es sei denn, es wurde deren Unbedenklichkeit wissenschaftlich nachge­<br />

wiesen. Nach DVGW W 101 wird die Massentierhaltung in der Zone III A als gefähr­<br />

lich und in der Regel als nicht tragbar eingeschätzt. Im Landeswassergesetz ist die<br />

Notwendigkeit und die Verfahrensweise einer Neufestlegung von Wasserschutzzonen<br />

angegeben. In Hinblick auf die weitere Nutzung der Wasserfassung und einer<br />

42 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen<br />

Neufestlegung dieser Wasserschutzzone wäre in Hinblick auf die beabsichtigte<br />

Errichtung einer Schweinemastanlage auf dem Geländes insbesondere die Schutz­<br />

fähigkeit des betreffenden Gebietes zu prüfen.<br />

2. Der Abstand zur nächstgelegenen bestehenden Wohnbebauung beträgt etwa 20 m.<br />

Damit wird der Mindestabstand erheblich unterschritten sowohl nach der Abstands­<br />

richtlinie (Abstandsklasse IV ­ 500 m) als auch nach der VDI 3471 (mindenstens 350<br />

m; bei Halbierung des Abstandes nach Ziff. 3.2.3.2 bleiben 175 m).<br />

3. Im Nahbereich von unter 100 m ist nach VDI 3471 Ziff. 3.2.3.4 eine Sonderbeurteilung<br />

durch Fachbehörden erforderlich. Gegenüber dem ehemaligen Tierbesatz ist zudem<br />

eine Erhöhung um ca. 20 % angezeigt. Eine erhebliche Lärm­, Geruchs­ und<br />

Insektenbelastung der bestehenden Bebauung ist insgesamt somit nicht<br />

auszuschließen.<br />

Im Zusammenhang mit den in der Vergangenheit noch während des Betriebs der<br />

Stallanlage aufgetretenen erheblichen Nutzungskonflikte ist es das Ziel der Gemeinde<br />

Landin, die vorhandene Wohnnutzung gegenüber der aufgegebenen landwirtschaft­<br />

lichen Nutzung zu unterstützen und ggf. weiter zu entwickeln. Städtebaulich sinnvoll ist<br />

die Abrundung der Bebauung durch Inanspruchnahme der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite.<br />

Die in der Flächennutzungsplanung dargestellten Bauflächen betreffen ausschließlich<br />

Vorhaben, die nicht bereits durch andere verbindliche Planungsverfahren ausgewiesen<br />

wurden. Alle durch vorliegende Bebauungs­ bzw. Vorhaben­ und Erschließungspläne<br />

entwickelten Flächen wurden in den FNP des Amtes Oder­Welse als Bestand<br />

übernommen. Die Prüfung erfolgte dementsprechend in den vorangegangenen<br />

Verfahren. Gleiches gilt für Flächen die über Innenbereichs­ und Abrundungssatzungen<br />

gesichert wurden.<br />

Die räumliche Lage der ausgewiesenen Bauflächen wurden gemäß § 50 BImSchG in<br />

Verbindung mit § 1 Abs.5 Ziffer 1 und 7 BauGB und der Abstandsrichtlinie vom<br />

06.06.1995 in Beziehung zu der angrenzenden Bebauung hinsichtlich ihrer immissions­<br />

schutzrechtlichen Verträglichkeit untersucht. Es wurden hierbei davon ausgegangen,<br />

daß die emittierenden Anlagen dem Stand der Technik entsprechen. Zusätzlich fanden<br />

die Normen der VDI 63471 und 3473 Berücksichtigung.<br />

Es wird eingeschätzt, daß für die geplanten Bauflächen die geforderten Mindestab­<br />

stände eingehalten werden.<br />

Durch das Planungsgebiet verläuft eine Richtfunkverbindung der Deutschen Telekom<br />

AG von Angermünde über Passow, Casekow nach Luckow. Das Planungsgebiet wird<br />

weiterhin im Bereich Schöneberg von der Richtfunkstrecke Altkünkendorf (Teleberg)<br />

nach Zützen (Schlangenberg ­ Antennenhöhe 75 m) überquert. Der Sendebereich der<br />

Richtfunkstrecken beträgt 100 m beiderseits der Richtfunkachse. Um das Funkfeld nicht<br />

zu beeinträchtigen, darf die maximale Bauhöhe von 20 m in bestimmten Abschnitten<br />

innerhalb dieser Schutzzone des Funkbereiches nicht überschritten werden. Rechtzeitig<br />

vor Planungsbeginn ist erforderlichenfalls die Deutsche Telekom AG als Netzbetreiber zu<br />

konsultieren.<br />

In Passow wurde ein Antennenträger für Richtfunk errichtet, der in Richtung Casekow<br />

sendet. Seine maximale Antennehöhe beträgt 50 m. Eine Siedlungsfläche ist in einem<br />

radialen Abstand von 50 m von der Mitte des Antennenträgers (vgl. Anlage 4 der<br />

Flächennutzungsplan 43


FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Abstandsrichtlinie) nicht geplant. Der Antennenstandort ist im FNP des Amtes Oder­<br />

Welse ausgewiesen.<br />

Durch das Planungsgebiet verlaufen drei Energieversorgungstrassen. Ihre Lage ist im<br />

FNP ausgewiesen. Entsprechend Anlage 4 der Abstandsleitlinie beträgt bei einer instal­<br />

lierten Spannung ab 110 kV bis 220 kV der Abstand 30 m zu den äußeren Trassen­<br />

grenzen. Diese wiederum werden durch die Energieversorger mit 25 m (110 kV) bzw.<br />

50 m (220 kV) ab Leitungsachse angegeben. In dem Bereich von 55 m beiderseits der<br />

Trassen sind keine Siedlungsflächen geplant.<br />

Belastungsbänder mit erhöhten Schadstoff­ und Lärmemissionen stellen insbesondere<br />

die Bundesstraßen B 2 und B 166. Nach der VERKEHRSSTÄRKEKARTE (1995) betrug<br />

die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke nach DTV­Klassen 12.749 PKW /<br />

1.181 LKW (B 2 von Angermünde in Richtung Schwedt) bzw. 5.654 PKW / 594 LkW<br />

(B 166 zwischen Stendell und Gramzow). Mittlerweile können ca. 20 % hinzugerechnet<br />

werden. Das Anlegen von Immissionsschutzpflanzungen längs dieser Belastungsbänder<br />

hat im Rahmen der Straßenbauvorhaben zu erfolgen und ist nicht Gegenstand der<br />

Flächennutzungsplanung.<br />

Im geringeren Maße ist die Eisenbahnstrecken Angermünde­Schwedt und Berlin­<br />

Szczeczin (Stettin) von derartigen Emissionen betroffen.<br />

Die Angaben zum Immissionsschutz wurden nachrichtlich im Flächennutzungsplan<br />

übernommen. Eine ausführliche Darstellung der Problematik erfolgte im Landschafts­<br />

plan.<br />

3.6.4 Energiewirtschaft<br />

Elektroenergie<br />

Der Verlauf der Hochspannungsfreileitungen von 110 kV bzw. 220 kV, wurde nachricht­<br />

lich entsprechend den Bestandsangaben der Oder­Spree­Energieversorgung AG (OSE)<br />

bzw. der Vereinigten Energiewerke AG (VEAG) in den Flächennutzungsplänen<br />

übernommen. Die Hauptumspannwerke befinden sich in Angermünde und Vierraden.<br />

Für vorgesehene Bauvorhaben im Bereich der 110 kV­Freileitungen (25 m beiderseitig<br />

der Trassenachse) ist bei der OSE die Zustimmung einzuholen.<br />

Bei der 220 kV­Freileitung ist ein Freileitungsbereich von 50 m (Anhaltswert) beiderseitig<br />

der Trassenachse zu beachten, für den Bau­ und Nutzungsbeschränkungen bestehen.<br />

In diesem Bereich können keine Gebäude errichtet und Grundstücke genutzt werden, die<br />

zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dazu zählen<br />

Wohnungen, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Kinderhorte und Spielplätze. Für<br />

sonstige Bauvorhaben in diesem Bereich bestehen Höhenbeschränkungen. Darüber<br />

hinaus ist hier für die Errichtung von Bauwerken, wie Bungalows, Garagen, Lauben,<br />

Antennenmasten u. ä. die Zustimmung der VEAG erforderlich. (VEAG, 1998)<br />

In den Gemeinden sind eine Reihe von Mittel­ und Niederspannungsleitungen als Freilei­<br />

tungen vorhanden. Innerhalb der Ortslagen wurde damit begonnen, die Freileitungen<br />

durch Erdkabel zu ersetzen.<br />

44 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen<br />

Gas<br />

Die öffentliche Versorgung mit Erdgas erfolgt durch die EWE AG (Energieversorgung<br />

Weser­Ems Aktiengesellschaft).<br />

Die Hauptversorgungsleitung (Gastransportleitung) DN 150 verläuft aus Richtung Berlin<br />

über Angermünde kommend innerhalb des Amtsgebietes, dem Verlauf der B 2 folgend,<br />

bis nach Schwedt. Eine weitere Erdgas­Transportleitung DN 400 wurde 1993 zur Versor­<br />

gung der Schwedter Papierfabrik durch das Amtsgebiet von Angermünde bis nach<br />

Schwedt verlegt und in Betrieb genommen.<br />

Die Versorgung der Kommunen über örtliche Anschlußleitungen, bei Erfordernis mit Hilfe<br />

von Druckregelungsstationen, ist im Bereich südlich des Verlaufs der Welse weitestge­<br />

hend abgeschlossen. Die nördlich liegenden Gemeinden Briest, Golm, Fredersdorf,<br />

Zichow, Jamikow und Schönow sind bislang nicht angebunden. Über beabsichtigte<br />

Anschlüsse wurden noch keine verbindlichen Verhandlungen geführt. Es wird die Wirt­<br />

schaftlichkeit dieses großräumigen Versorgungsnetzes geprüft.<br />

Heizenergie<br />

Im Amtsgebiet befinden sich keine genehmigungsbedürftigen Anlagen der Wärmeerzeu­<br />

gung.<br />

Erdöl/Kraftstoff<br />

Für den Transport von Rohölen und den Abtransport von Benzinen und<br />

Dieselkraftstoffen verschiedener Qualität ist die PCK Raffinerie GmbH durch mehrere<br />

unterirdisch verlegte Pipelines direkt bzw. über die Mineralölverbundleitung GmbH<br />

Schwedt (MVL GmbH Schwedt) mit anderen Raffinerien bzw. Zwischenlager verbunden.<br />

Die durch das Amtsgebiet führenden Leitungen sind in den Flächenutzungsplänen aus­<br />

gewiesen.<br />

Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Leitungen:<br />

Tabelle 8: Angaben zu den Fernleitungen der MVL GmbH Schwedt<br />

(Quelle: Anlagenkataster MVL­Pipelines, 1995; aktualisiert PCK Raffinerie GmbH, 1997)<br />

Bezeichnung Anfangspunkt Endpunkt Nennweite (mm)<br />

Rohölpipeline<br />

Freundschaft 1<br />

Rohölpipeline<br />

Freundschaft 2<br />

Rohölpipeline<br />

Heinersdorf­Spergau 1<br />

Rohölpipeline<br />

Heinersdorf­Spergau 2<br />

Produktenpipeline<br />

Schwedt­Seefeld<br />

Mitte Oder Tanklager Heinersdorf 500<br />

Mitte Oder Tanklager Heinersdorf 800<br />

Tanklager Heinersdorf Tanklager Spergau<br />

bei Leuna<br />

Tanklager Heinersdorf Tanklager Spergau<br />

bei Leuna<br />

Tanklager PCK Tanklager Seefeld<br />

bei Berlin<br />

Flächennutzungsplan 45<br />

500<br />

700<br />

300


FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Rohölpipeline Rostock­<br />

Schwedt<br />

Tanklager Rostock Tanklager PCK 400<br />

Stichleitung Berkholz Tanklager PCK 500<br />

Die beiden Rohölpipelines Freundschaft 1 (Inbetriebnahme 1963) und Freundschaft 2<br />

(Inbetriebnahme 1973) bestehen aus zwei parallel verlegten Mineralölfernleitungen.<br />

Durch sie wird Rohöl aus Rußland über Plock (Polen) nach Schwedt gepumpt.<br />

In Deutschland kreuzen die beiden Rohölfernleitungen Freundschaft bei Lunow die Oder<br />

sowie die Hohensaaten­Friedrichsthaler­Wasserstraße (Ho­Frie­Wa). Sie verlaufen bis<br />

Meyenburg führt durch den Nationalpark (Oderniederung und Polder) sowie das angren­<br />

zende Landschaftsschutzgebiet 'Nationalparkregion Unteres Odertal'. Ab Crussow bis<br />

zum Tanklager nach Schwedt/Heinersdorf werden sie gemeinsam mit den beiden<br />

Rohölfernleitungen Schwedt­Spergau (Inbetriebnahme 1967 und 1978) und der Kraft­<br />

stoffleitung Schwedt­Seefeld ca. 16 km in einer Trasse parallel geführt. Von Berkholz<br />

gibt es eine Stichleitung zur PCK Raffinerie GmbH. An der Kiesgrube Berkholz vorbei<br />

unterquert die Trasse die Kastanienallee Schwedt­Berkholz.<br />

Im Verlauf der ersten Streckenführung ist der Trassenschutzstreifen 10 m breit. Im Ver­<br />

lauf der gemeinsamen Trassenführung verbreitert sich der Trassenschutzstreifen auf<br />

30 m.<br />

Die Rohölpipeline Rostock­Schwedt ist eine unterirdisch verlegte Mineralölleitung<br />

(Inbetriebnahme 1969), die aus dem Tanklager Rostock kommend zum Tanklager PCK<br />

führt.<br />

Die Trasse beginnt im Planungsgebiet am westlichen Rand der Randow­Niederung. Vor<br />

Wendemark biegt die Trasse ab und quert das Wasserschutzgebiet III. Sie verläuft nach<br />

der Kreuzung mit der B 166 westlich dieser Bundesstraße. Nacheinander kreuzt sie dann<br />

die Eisenbahnstrecke Angermünde­Szczeczin, den Schmidtgraben und die Welse<br />

(Düker 100 m).<br />

3.6.5 Telekom<br />

Die Deutsche Telekom AG hat in weiten Teilen des Planungsgebietes bereits modernste<br />

Telefonietechnik eingebaut. Durch die Inbetriebnahme neuer digitaler Vermittlungsstellen<br />

bzw. die Erweiterung vorhandener kann die Telekom die Mehrzahl der Anträge auf einen<br />

Telefonanschluß erfüllen. Die Leitungsführung wurde teils unterirdisch, teils oberirdisch<br />

vorgenommen.<br />

Bei der Aufstellung von B­Plänen sind geeignete und ausreichende Trassen für die<br />

Unterbringung der Fernmeldeanlagen vorzusehen.<br />

Das Richtfunknetz ist bereits unter Ziffer 3.6.3 beschrieben worden.<br />

3.6.6 Windkraftnutzung<br />

Die Hinwendung zur Nutzung von Energieformen, die nicht auf dem Verbrauch<br />

nichtregenerierbarer Rohstoffe beruhen und keine oder geringe Schadstoffemissionen<br />

46 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen<br />

im Prozeß der Energieumwandlung mit sich bringen, ist generell als zukunftsweisend<br />

und umweltverträglich zu begrüßen.<br />

Auch wenn die Windenergienutzung eine umweltschonende Form der Energieerzeugung<br />

darstellt, so sind Windkraftanlagen nicht an sich umweltfreundlich, sondern nur im<br />

Vergleich zu anderen Energieerzeugungsarten umweltschonender. Störungen entstehen<br />

durch die Windenergienutzung vor allem für den Bereich Fauna und Landschaftsbild. In<br />

sensiblen Bereichen können diese Auswirkungen zu nicht verantwortbaren Folgen<br />

führen. Landschaftsverträglichere Arten der Energieerzeugung wie z. B. Solarenergie<br />

sollten zumindest gleichberechtigt neben der gegenwärtigen Praxis der einseitigen<br />

Windkraftbevorzugung befördert werden.<br />

Mit dem 'Windkrafterlaß des MUNR' wird in Brandenburg angestrebt, einen Interessens­<br />

ausgleich von Naturschutz und Umweltschutz zu entwickeln. Mit dem Erlaß soll eine<br />

grundsätzliche Klarstellung und Erleichterung der Verfahren bei der Beurteilung von<br />

raumbedeutsamen Windkraftanlagen auf der Grundlage des Naturschutzrechts und des<br />

Landesplanungsrechts erreicht werden. Die Ministerien für Umwelt, Naturschutz und<br />

Raumordnung und Städtebau, Wohnen und Verkehr bereiten gegenwärtig die<br />

Herausgabe eines weiterführenden gemeinsamen Erlasses zur Planung und Beurteilung<br />

von Windenergieanlagen vor, um eine Vereinheitlichung bei der Planung und der<br />

Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen zu erreichen.<br />

Wegen der notwendigen Abstände zu Siedlungsbereichen (Lärmschutz) handelt es sich<br />

im allgemeinen bei Anträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen um Vorhaben im Au­<br />

ßenbereich.<br />

Von der planungsrechtlichen Beurteilung eines Vorhabens im Einzelfall hing es lange<br />

Zeit ab, ob ein Privilegierungstatbestand nach § 35 BauGB nachgewiesen werden<br />

konnte oder ob dies nicht der Fall war bzw. ob und welche öffentlichen Belange beein­<br />

trächtigt wurden. Mit der ab 01.01.1997 wirksam gewordenen grundsätzlichen Änderung<br />

des Baugesetzbuches, welche Windkraftanlagen als privilegiert einordnet (§ 35), hat sich<br />

dies verändert, wenngleich die Auswirkungen von Windkraftanlagen unverändert bleiben<br />

bzw. durch immer größere Anlagen eher noch weitreichender werden.<br />

Im Vorgriff auf die Neufassung des o. g. gemeinsamen Windenergieerlasses sind die<br />

nachfolgend benannten Kriterien zu berücksichtigen:<br />

Windenergieanlagen gelten in der Regel als raumbedeutsam, wenn es sich um im<br />

Verbund errichtete Anlagen (ab zwei Anlagen im räumlichen Zusammenhang) handelt.<br />

Bei der Beurteilung der Raumbedeutsamkeit ist ein festgelegter Umkreis in Abhängigkeit<br />

von der Höhe der Anlage zu berücksichtigen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die<br />

Anlagen zeitlich gestaffelt entstehen oder von verschiedenen Eigentümern betrieben<br />

werden.<br />

Im Ausnahmefall können auch Einzelanlagen raumbedeutsam sein. Dafür ist vor allem<br />

die Lage der zu errichtenden Anlage(n) in Bereichen mit hohem Konfliktpotential oder die<br />

Beeinträchtigung von Schutzgütern und generell die Beeinflussung der Entwicklung<br />

eines Gebietes hinsichtlich der berührten Raumordnungsziele sowie der konkreten<br />

örtlichen Bedingungen zu prüfen.<br />

Flächennutzungsplan 47


FNP: Flächen mit Hauptver­ und ­entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Gegebenenfalls können die zur Windkrafterzeugung notwendigen baulichen Anlagen<br />

kleinräumig gravierend und nachhaltig auf Natur und Landschaft einwirken und die Be­<br />

lange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Landschaftsbildes und der na­<br />

türlichen Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder ihnen entgegenstehen.<br />

Der Prüfung dieser Belange mittels der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird im<br />

Landschaftsplan als Fachplan für Naturschutz und Landschaftspfege besondere<br />

Aufmerksamkeit gewidmet.<br />

Es kann durch Windenergienutzung zu Beeinträchtigungen der Bereiche Fauna, Land­<br />

schaftsbild, Ortsbild, Siedlungsqualität kommen. Es muß daher genau abgewogen<br />

werden, in welchen Bereichen der uckermärkischen Landschaft und hier des Amtes<br />

Oder­Welse die Anlage von einzelnen Windrädern oder Windparks sinnvoll ist und wo<br />

sie zu vermeiden ist, da andere Belange der Landnutzung und der Schutz von Natur und<br />

Landschaft Vorrang haben.<br />

Darüber hinaus spielt es für den Amtsbereich eine große Rolle, daß die jeweils wirt­<br />

schaftliche und lokale Sinnfälligkeit einer Windkraftanlage nicht von kurzfristigen Vor­<br />

teilen ausschließlich für einen Betreiber dominiert wird.<br />

Weiterhin muß die Abstimmung über die Amtsgrenzen hinaus von einer angemessenen<br />

Rücksicht auf die jeweiligen Bemühungen im Umgang mit der Ausweisung von Wind­<br />

kraftanlagen geprägt sein.<br />

Aus Gründen der Anpassungspflicht an den Regionalplan, hier den sachlichen Teilplan<br />

"Windnutzung, Rohstoffsicherung und­gewinnung" wird der sachliche Teil Wind­<br />

energienutzung aus dem Flächennutzungsplan des Amtes Oder­Welse ausgenommen.<br />

Es werden keine Festlegungen, weder im Erläuterungsbericht noch in den Plänen, zu<br />

diesem Thema getroffen.<br />

Damit wird der ausgesprochenen Ausnahme von der durch den Landkreis Uckermark<br />

erteilten Genehmigung des Flächennutzungsplanes entsprochen.<br />

48 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Landschaft und Umwelt<br />

3.7 Landschaft und Umwelt<br />

3.7.1 Grünflächen<br />

Der relativ hohe Anteil innerörtlicher Grün­ und Freiflächen in allen Gemeinden bietet<br />

günstige Voraussetzungen für nutzungsgerechte ortstypische Gestaltungen unterschied­<br />

licher Art.<br />

Die typische dörfliche Struktur der Gärten bzw. Nutzgärten hinter dem Haus als Verbin­<br />

dungsglied zum Landschaftsraum ergänzt das System der öffentlichen Grünflächen und<br />

wurde als Gartenland (privat) im FNP gekennzeichnet.<br />

Parkanlagen<br />

Die Vielzahl der meist denkmalgeschützten Guts­ und Landschaftsparke muß mit ihren<br />

Besonderheiten und als Gesamtpotential entsprechend gewürdigt werden. Hierzu trifft<br />

der gemeinsame Landschaftsplan detaillierte Aussagen, die auch Pflege und Sa­<br />

nierungsmaßnahmen betreffen:.<br />

Als Parkanlagen stehen unter Denkmalschutz: (lt.Denkmalliste des Landkreises<br />

Uckermark, Stand 01.01.2000)<br />

­ Landschaftspark Felchow<br />

­ ehemaliger Gutspark Grünow<br />

­ ehemaliger Gutspark Hohenlandin<br />

(Landschaftspark nach Lenné)<br />

­ Landschaftspark Pinnow<br />

­ Landschaftspark Stendell<br />

­ ehemaliger Schloßpark Zichow.<br />

Alle Parkanlagen wurden im FNP als öffentliche Grünflächen "Park" bestimmt. Teilweise<br />

bedarf die Abgrenzung genauerer historischer Untersuchungen. Vorschläge wurden<br />

hierzu im Zusammenhang mit der Bestandserhebung im Rahmen der Erarbeitung des<br />

Landschaftsplanes unterbreitet. Der FNP übernimmt diese Abgrenzungsvorschläge. Die<br />

Darstellung ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />

Als Parkflächen wurden weiterhin gekennzeichnet die ehemaligen Gutsparke in<br />

Niederlandin und Wendemark sowie der das Schloß Schönow umgebende Schloßpark.<br />

Kleingärten<br />

Dauerkleingärten wurden im Bestand in Herrenhof, Schönermark und Pinnow aus­<br />

gewiesen.<br />

Sportplätze<br />

Alle vorhandenen Sportplätze wurden im Bestand gesichert. Neuausweisungen sind<br />

nicht geplant.<br />

Die vorhandene Ausstattung der Gemeinden ist ausreichend.<br />

Badeplätze<br />

Als ausgewiesener Badeplatz gilt der Baggersee in Passow. Darüber hinaus werden<br />

eine Reihe von kleinen Seen von der örtlichen Bevölkerung zum Baden genutzt.<br />

Flächennutzungsplan 49


FNP: Landschaft und Umwelt Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Friedhöfe<br />

Die Friedhöfe, zum überwiegenden Teil in den Ortskernen an den Kirchen gelegen,<br />

besitzen ausreichende Größen. Es werden keine Neuausweisungen vorgenommen.<br />

Grünflächen für die Erholung<br />

Als Übernahme aus dem Landschaftsplan wurden folgende Bereiche für die Erholungs­<br />

nutzung ausgewiesen: Bereich Kiessee Passow, Bereich am Haussee Schönow, Bereich<br />

am Kanalufer Stützkow, Teile um den Hauptmannsee und Mongepfuhl Pinnow, Ufer­<br />

bereich am Haussee Flemsdorf.<br />

HINWEIS: Für die genannten Flächen und einige der zumeist denkmalgeschützten<br />

Parkanlagen sollen zur Unterstützung ihrer angemessenen und fachgerechten Entwick­<br />

lung die Möglichkeiten konkreter weiterer planerischer Schritte genutzt werden. Geeig­<br />

nete Instrumentarien sind selbstständige Grünordnungspläne, die zur Satzung beschlos­<br />

sen werden oder Festsetzungsverfahren für geschützte Landschaftsbestandteile inner­<br />

halb bebauter Ortsteile (gem. § 24 BbgNatSchG) mit abschließendem Satzungsbe­<br />

schluß. Letzteres Verfahren ist vor allem für Parkanlagen, hier für Zichow, Pinnow und<br />

ggf. auch Felchow sinnvoll.<br />

Sondernutzungen<br />

Als Sondernutzungen wurden die vorhandenen Schießbahnen bei Golm und Landin so­<br />

wie die geplante Kartbahn in Berkholz ­Meyenburg dargestellt.<br />

3.7.2 Erholung und Fremdenverkehr<br />

Der Gemeinsame Flächennutzungsplan orientiert sich in seinen Inhalten an dem Kon­<br />

zept ‘Dezentrales, regionales Entwicklungskonzept für das Gebiet Oder­Welse’ vom<br />

10.11.1992. Das seit 1992 im Amt vorliegende Konzept ‘Landschaftspark Oder­Welse’<br />

geht von einem dezentralen Tourismusansatz aus, in dem allen Dörfern des Amtes die<br />

Übernahme spezifischer Funktionen vorgeschlagen werden. Der Tourismus soll als Wirt­<br />

schaftsfaktor gefördert und entwickelt werden. Seitdem sind in den einzelnen Bereichen<br />

Vorarbeiten zur Umsetzung des Konzeptes erfolgt. Diese Vorarbeiten müssen nun in das<br />

Realisierungsstadium treten und dabei durch ein konkretes Rad­ und Wanderweg­<br />

konzept ergänzt werden.<br />

Der parallel zum FNP erarbeitete gemeinsame Landschaftsplan entwickelte das o.g.<br />

Konzept auf der Grundlage einer Bestands­ und Konfliktanalyse weiter. In der Karte<br />

‘Tourismus/Erholung’ (Karte 11 im LP) wurden Wege mit touristischer Bedeutung mar­<br />

kiert. Diese Wege sind größtenteils vorhanden und können mit geringem Aufwand zu<br />

Wanderwegen qualifiziert werden. Nur in einigen wenigen Bereichen wäre eine Neuan­<br />

lage erforderlich. Gleiches gilt für Radwege außerhalb der Ortslagen. Dabei sind meh­<br />

rere Rundwegesysteme möglich.<br />

Für Bahntouristen ist wegen der vorhandenen Haltepunkte der Ausgangspunkt von<br />

Wanderungen Pinnow, Passow oder Schönow. Die übrigen Touristen können an jeder<br />

50 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Landschaft und Umwelt<br />

beliebigen Stelle beginnen und sich die Strecken nach ihrem Leistungsvermögen ein­<br />

teilen.<br />

Lokale Wanderwege, die Abzweige zwischen einzelnen Dörfern und Aussichtspunkten<br />

darstellen, sind teilweise bereits angelegt, beispielsweise in Schönow und Schöneberg.<br />

Ein einheitliches Wanderwegesystem müßte an allen Aussichtspunkten und markanten<br />

Stellen durch einen Plan stationär als Hinweis bekannt gemacht werden und darüber hin­<br />

aus in künftigen Prospekten dauerhaft verbreitet werden.<br />

Da die Wanderwege gleichzeitig Fahrradwege sein sollen und entsprechend ausgebaut<br />

werden, stellen sie auch kleine und größere Radwandersysteme dar. Die Wanderwege<br />

können über das Gebiet hinaus in Richtung Gartz, Angermünde und Schwedt und in<br />

Richtung des Nationalparks ‘Unteres Odertal’ mit den dortigen Wegesystemen vernetzt<br />

werden.<br />

Auf eine Besonderheit sei noch hingewiesen. Der Wanderweg zwischen Golm und Schö­<br />

nermark führt über Biesenbrow auf dem ehemaligen Eisenbahndamm entlang und ver­<br />

bindet sich da mit dem Wegesystem von Angermünde­Land.<br />

Mit diesem Wegesystem werden mehr oder weniger alle natur­ und kunsthistorisch wert­<br />

vollen Punkte im Amtsgebiet angelaufen. Es werden alle Aussichtspunkte angebunden<br />

und markiert und der Erholungssuchende erhält mit diesem Konzept einen höchstmögli­<br />

chen Zugang zu den interessanten Bereichen und zu Schutzgebieten. Gleichzeitig wer­<br />

den die Bereiche und Schutzgebiete vor unangemessenen Beeinträchtigungen ge­<br />

schützt, da diese Maßnahmen der Besucherlenkung dienen. Die übrigen kleinen lokalen<br />

Wanderwege sollen mehr oder weniger spontan weiterentwickelt werden und sich den<br />

Änderungen, denen die Landschaft zweifelsohne durch die Veränderungen vor allem in<br />

der Landwirtschaft noch unterliegen wird, anpassen.<br />

In den Gemeinden Schönow, Flemsdorf, Passow, Stützkow und Pinnow wurden Ent­<br />

wicklungsbereiche für Erholungsflächen als 'Grünflächen für die Erholung' ausgewiesen<br />

(vgl.auch 3.7.1­Grünflächen)<br />

3.7.3 Natur­ und Landschaftsschutz<br />

Als Übernahmen aus dem Landschaftsplan wurden Bereiche mit 'Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Landschaft' gekennzeichnet.<br />

Die Beschreibung der jeweiligen Maßnahmen und Entwicklungsziele ist nicht Bestandteil<br />

des FNP, sondern wird im Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege dargelegt.<br />

Die Integration der abgestimmten Darstellungen aus dem Landschaftsplans wurde wei­<br />

terhin wie folgt vorgenommen:<br />

Als nachrichtliche Übernahme wurden alle Schutzgebiete in ihren aktuellen Abgren­<br />

zungen dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan 51


FNP: Landschaft und Umwelt Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Vollständig übernommen wurden die nach § 31 und § 32 BbgNatSchG geschützten<br />

Biotope, Alleen und Gebiete mit erhöhter Konzentration von Söllen als Kennzeichnung.<br />

Weiterhin wurden alle vorgeschlagenen<br />

• Flächen für Maßnahmen zum Schutz, der Pflege und Entwicklung der Landschaft<br />

• Forstwirtschaftsflächen / Erstaufforstungsflächen (A)<br />

• Grünflächen für die Erholung<br />

• Grünflächen unterteilt in Gartenflächen, Kleingärten, Parks und andere öffentliche<br />

Grünflächen<br />

• Eingrünungen der Ortsränder<br />

• von Bebauung freizuhaltende Bereiche<br />

und der Erhalt und die Ergänzung von Alleen integriert sowie die Unterscheidung der<br />

Landwirtschaftsflächen in Grünland und Acker übernommen.<br />

Entsprechend den Angaben des Landesamtes für Geowissenschaften und Rohstoffe<br />

des Landes Brandenburg (LGRB) werden die folgenden geologischen Naturdenkmale<br />

(Geotope) textlich nachrichtlich übenommen:<br />

­ Endmoräne der Angermünder Staffel südlich Felchow<br />

­ zwei Findlinge an der B 2 von Felchow nach Flemsdorf<br />

­ ein Findling bei Berkholz<br />

Ein rechtlicher Schutzstatus für Geotope besteht bislang nicht. Es handelt sich um<br />

Vorschläge entsprechend dem Kenntnisstand des LGRB .<br />

3.8 Exklaven<br />

Außerhalb des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes des Amtes Oder­Welse<br />

befinden sich zwei Exklaven: ­ Enger Strom (Nr. 1 in der Anlage) und<br />

­ Kapellenweg (Nr. 2 in der Anlage)<br />

Beide liegen innerhalb Schwedter Gemarkung. Über den Umgang mit den Flächen<br />

wurde eine Abstimmung mit der Stadt Schwedt vorgenommen:<br />

Bei der Exklave Kapellenberg handelt es sich um eine Fläche für die Landwirtschaft.<br />

Eine Nutzungsveränderung ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung nicht<br />

vorgesehen. Die Stadt Schwedt stellte diese Nutzungsart ebenfalls im Entwurf ihres FNP<br />

dar.<br />

Gegebenenfalls wird es zu einem Flächenaustausch kommen.<br />

Die kleine Fläche der Exklave Enger Strom liegt innerhalb der Grenzen des<br />

"Nationalparkes Unteres Odertal". Insofern wurde sie mit dem gegenwärtigen Stand des<br />

Flächennutzungsplanes der Stadt Schwedt als nachrichtliche Übernahme im räumlichen<br />

Zusammenhang ebenfalls als Fläche für die Landwirtschaft und<br />

Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Diese Ausweisung steht in Übereinstimmung<br />

mit den Zielen des Flächennutzungsplanes des Amtes Oder­Welse.<br />

52 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Inhalt der Planzeichnungen<br />

4 INHALT DER PLANZEICHNUNGEN<br />

4.1 Denkmalpflege<br />

Bau­ und Gartendenkmale<br />

Alle in der Denkmalliste des Landkreises Uckermark, Stand 01.01.1998, geführten<br />

Denkmale (Bau­ und Gartendenkmale) werden nachrichtlich in den FNP des Amtes<br />

Oder­Welse übernommen. Sie sind im Anhang aufgeführt. Die kartenmäßige Darstellung<br />

beschränkt sich auf denkmalgeschützte Anlagen und Ensembles. Als Einzelanlagen<br />

wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur Kirchen dargestellt.<br />

Ergänzend werden Vorschläge zur Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude­<br />

ensembles bzw. Ortsstrukturen (historischer Ortskern oder Teilbereiche) unterbreitet und<br />

im Plan als Bereiche für den Denkmalschutz gekennzeichnet. Derartige Ausweisungen<br />

wurden im historischen Ortskern von Fredersdorf und Briest und für die Gutsbereiche in<br />

Golm, Grünow und Zichow vorgenommen. Für die so gekennzeichneten Bereiche wird<br />

angeregt, eine Erhaltungs­ oder Denkmalbereichs­Satzung zu erarbeiten.<br />

Bisher liegt für den historischen Ortskern der Gemeinde Pinnow der Entwurf einer<br />

Denkmalbereichssatzung vor, deren Geltungsbereich nachrichtlich in den FNP über­<br />

nommen wurde. Die Satzung bezieht sich auf den historischen Gutshof, das ehemalige<br />

Gutshaus, den Gutspark, das Gärtnerhaus, das ehemalige Pfarrhaus, die Gebäude der<br />

Angermünder Straße 1, die beiden Wohnhäuser und die ehemalige Gemeindeverwal­<br />

tung/Konsum südlich der Kirche, das ‘Lange Haus’, die Alte Schmiede, das ehemalige<br />

Postgebäude, die Landarbeiterhäuser an der Bahnhofstraße mit Pfuhl, das ehemalige<br />

Forstverwalterhaus, das Bahnhofsgebäude, die Angermünder Straße 10, das ehemalige<br />

Schnitterwaschhaus, die Schnitterkaserne, die ehemalige Bäckerei.<br />

Bodendenkmale<br />

Im Planungsbereich befinden sich geschützte Bodendenkmale, die einschließlich ihrer<br />

Umgebungsschutzzone nach den §§ 12 Abs. 1, 13 Abs.1 und 14 BbgDSchG zu schüt­<br />

zen und in ihrem Bestand zu erhalten sind. Die Bodendenkmale sind im LP in der Karte<br />

‘Bodendenkmale’ als nachrichtliche Übernahme der Angaben der Unteren Denkmal­<br />

schutzbehörde dargestellt worden. In den FNP des Amtes Oder­Welse wird der Plan als<br />

‘Beiplan Bodendenkmale’ aufgenommen.<br />

Die im Planungsgebiet liegenden historischen Ortskerne von Altgalow, Berkholz, Briest,<br />

Felchow, Flemsdorf, Fredersdorf, Golm, Grünow, Jamikow, Landin, Meyenburg, Passow,<br />

Pinnow, Schöneberg, Schönermark, Schönow, Stendell, Wendemark, Zichow gelten im<br />

Sinne § 2 V BbgDSchG als Bodendenkmale und stehen als solche gemäß<br />

§ 8 BbgDSchgG unter Schutz.<br />

4.2 Schutzgebiete<br />

Die vorhandenen Schutzgebiete wurden entsprechend ihres Schutzstatus im gemein­<br />

samen Flächennutzungsplan gekennzeichnet. Neben den Schutzgebieten wurden alle<br />

Flächennutzungsplan 53


FNP: Inhalt der Planzeichnungen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

im Planungsbereich festgestellten nach BbgNatSchG geschützten Biotope und Alleen<br />

nachrichtlich aus dem Landschaftsplan übernommen. Die im Planungsgebiet vorzufin­<br />

denden nach dem BbgNatSchG u. a. europäischen Naturschutzregelungen geschützten<br />

Bereiche spiegeln den hohen Wert dieser Landschaft wider.<br />

Alle festgesetzten und einstweilig gesicherten Schutzgebiete werden im folgenden<br />

aufgeführt. Nähere Ausführungen zu den einzelnen Schutzgebieten enthält der LP.<br />

Nationalpark 'Unteres Odertal'<br />

Biosphärenreservat 'Schorfheide­Chorin'<br />

Der westlich von Schöneberg gelegene Wald liegt im Nationalpark 'Unteres Odertal. Im<br />

Gemarkungsgebiet der Gemeinde befinden sich weitere Teile des Nationalparks (u. a.<br />

Lunow­Stolper Polder und Criewener Polder), die sowohl der Schutzzone I als auch der<br />

Schutzzone II angehören.<br />

Am südwestlichen Rand der Gemeinde Schönermark in Richtung Frauenhagen ist ein<br />

kleiner landwirtschaftlich genutzter Teil ausgegrenzt, der zum Biosphärenreservat gehört.<br />

Naturschutzgebiete (NSG) / Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

Bestehende Einstweilig gesichert<br />

NSG 'Felchowsee' NSG 'Felchowsee' (Erweiterung)<br />

NSG 'Zichower Wald/Weinberg NSG 'Landiner Haussee'<br />

NSG 'Trockenrasen Jamikow'<br />

LSG 'Nationalparkregion Unteres Odertal'<br />

LSG 'Flemsdorf' )*<br />

LSG 'Schöne Seen'<br />

LSG 'Blumberger Forst'<br />

)* Das LSG ist mit Verordnung vom 06.01.98 aufgehoben und in das LSG 'Nationalparkregion<br />

Unteres Odertal' aufgegangen.<br />

Schutzgebiete nach EG­Vogelschutzrichtlinie<br />

Im Amt Oder­Welse befinden sich zwei derartige Gebiete, die im Grundsatz indentisch<br />

sind mit der Ausweisung bereits bestehender Schutzgebiete:<br />

• Gebiet Schorfheide­Chorin identisch mit Trappenschongebiet Brutgebiet Briest<br />

• Gebiet identisch mit Nationalpark 'Unteres Odertal',<br />

NSG 'Felchowseengebiet',<br />

LSG 'Landiner Haussee'.<br />

Trappenschongebiete<br />

Die Schongebiete wurden nachrichtlich in den FNP des Amtes Oder­Welse<br />

übernommen:<br />

• Balzplatz Blumberger Sägemühle<br />

54 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Inhalt der Planzeichnungen<br />

• Brutgebiet Briest<br />

• Brutgebiet Kummerow<br />

Naturdenkmale sind im Anhang 2 als nachrichtliche Übernahme aufgeführt.<br />

4.2.1 Ergänzung zu den Schutzgebieten<br />

In den Gemeinen Felchow und Schöneberg ist jeweils eine als Wohnbaufläche<br />

ausgewiesene Teilfläche aus der Flächennutzungsplanung ausgenommen, da diese<br />

Flächen innerhalb des LSG "Nationalparkregion Unteres Odertal" liegen.<br />

Es handelt sich um eine Wohnbaufläche nördlich der Straße nach Pinnow in Felchow<br />

und um eine Wohnbaufläche in Schöneberg südöstlich von Felchow.<br />

Beide Flächen wurden im Plan weiß dargestellt.<br />

4.3 Altlasten / Altlastverdachstflächen<br />

Die Altablagerungen und Altstandorte sowie die Altlastverdachtsflächen sind im<br />

Informationssystem Altlasten des Landkreises Uckermark (ISAL) erfaßt. Die Übersicht<br />

wurde anfangs im Rahmen einer landesweiten Zustandserfassung und Erstbewertung<br />

von Altablagerungen erarbeitet. Die Erfassung des Datenbestandes begann 1991/1992<br />

und wird ständig aktualisiert.<br />

Altlastverdachstflächen / Altablagerungen<br />

Im Amtsgebiet liegen 32 Altlastverdachstflächen/Altablagerungen. Es handelt sich dabei<br />

um kommunale und industrielle Altablagerungen (Müllkippen bis Sonderabfalldeponien).<br />

Die Standorte sind in Tabelle 9 zusammengefaßt und zur besseren Übersichtlichkeit mit<br />

einem Symbol im Flächennutzungsplan eingetragen. Für Altablagerungen, bei denen<br />

eine detaillierte Untersuchung/Gutachten durchgeführt wurde, liegt eine flächenmäßige<br />

Ausweisung in der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAB) des Landkreises vor.<br />

Berühren Einzelplanungen das Gelände von Altablagerungen, so sind rechtzeitig alle<br />

erforderlichen Angaben bei der UAB einzuholen.<br />

Die ISAL­Nummern wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht in den Karten mit<br />

aufgenommen. Über den Ortsnamen sind die Standorte in der Tabelle 9 aufzufinden.<br />

Eine direkte Zuordnung der Altablagerungen zu den ISAL­Datensätzen ist möglich.<br />

Ab 01.01.1998 ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Uckermark<br />

(UAB) ­jetzt Untere Bodenschutzbehörde­ für alle Altablagerungen zuständig.<br />

Alle ehemaligen Müllkippen der Gemeinden sind geschlossen. Schrittweise werden sie,<br />

soweit zwischenzeitlich noch nicht erfolgt, abgedeckt und rekultiviert. Den Abschluß<br />

bildet die Abnahme durch die UAB.<br />

Im Amtsgebiet befindet sich eine Altablagerung, auf der über Jahrzehnte industrielle<br />

Abfälle aus der Erdölverarbeitung abgelagert und zeitweise offen abgefackelt wurde.<br />

Flächennutzungsplan 55


FNP: Inhalt der Planzeichnungen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Diese Altablagerung befindet sich auf der Gemarkung Briest. In allen amtlichen Unter­<br />

lagen wird sie jedoch unter der Bezeichnung ‘Große Hölle’ Zichow geführt.<br />

Zichow (ISAL­Nummer 099)<br />

Die geschlossene Deponie ‘Große Hölle’ hat nicht den Qualitätsstandard einer Sonder­<br />

schadstoffdeponie. Im Auftrag des Landekreises Uckermark und gefördert durch das<br />

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie das<br />

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg wurde<br />

in einem Modellprojekt die historische Recherche und die Gefährdungsabschätzung<br />

erarbeitet. Das Projektmanagement lag beim Deponiebetrieb des Landkreises Ucker­<br />

mark (DLU). Zwischenzeitlich ist die Gefährdungsabschätzung abgeschlossen.<br />

Für diese Altablagerung besteht derzeit keine Sanierungsnotwendigkeit, da keine akute<br />

Gefährdung vorliegt. Es erfolgt weiterhin ein Grundwassermonitoring. (mdl. DLU, 10/98)<br />

56 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Inhalt der Planzeichnungen<br />

Tabelle 9: Übersicht der Altablagerungen (AA)<br />

(Quelle: Kreisverwaltung Uckermark; ISAL­Erfassungsbögen, Erfassungsstand 08/1996,<br />

ergänzt 10/98 und 10/2000 *)<br />

ISAL­<br />

Nummer<br />

Ortsname Fläche Volumen ehemalige Nutzung Lage im Schutzgebiet<br />

(NSG, LSG,<br />

Nationalpark,<br />

Wasserschutzzone)<br />

073 Altgalow 3.000 m²<br />

6.000 m³<br />

Kiesgrube LSG X<br />

076 Berkholz 600 m²<br />

1.200 m³<br />

Sandgrube LSG<br />

077 Berkholz­Meyenburg 20.000 m²<br />

40.000 m³<br />

Mulde<br />

107 Berkholz­Meyenburg 750 m² Grubenrand Randlage zur<br />

X X<br />

o. A.<br />

WSZ III<br />

051 Briest 45.000 m²<br />

360.000 m³<br />

Sandgrube<br />

079 Felchow 15.000 m²<br />

45.000 m³<br />

Kiesgrube LSG<br />

126 Felchow neu I * Grube<br />

127 Felchow neu II * Grube<br />

078 Flemsdorf 8.000 m²<br />

4.000 m³<br />

Grube / Ebene LSG X<br />

053 Grünow 9.000 m² Sandgrube /<br />

X<br />

50.000 m³ Kiesgrube<br />

071 Hohenlandin 3.000 m²<br />

6.000 m³<br />

Grube X<br />

072 Niederlandin 1.000 m²<br />

1.000 m³<br />

Hang LSG<br />

095 Niederlandin 6.000 m²<br />

6.000 m³<br />

Mulde NSG<br />

129 Passow * Bergbau<br />

080 Pinnow 170.000 m²<br />

700.000 m³<br />

Grube<br />

109 Pinnow 5.000 m²<br />

20.000 m³<br />

Sandgrube X<br />

110 Pinnow 400 m²<br />

2.000 m³<br />

Graben WSZ III A<br />

111 Pinnow 2.000 m²<br />

2.000 m³<br />

Mulde<br />

112 Pinnow 12.000 m²<br />

36.000 m³<br />

Grube WSZ III A X<br />

113 Pinnow 4.800 m²<br />

14.400 m³<br />

Kiesgrube WSZ III A X<br />

114 Pinnow 5.000 m²<br />

15.000 m³<br />

Bombentrichter WSZ III A<br />

115 Pinnow 20.000 m²<br />

o. A.<br />

Grube LSG und NSG<br />

116 Pinnow 2.500 m²<br />

o. A.<br />

Grube<br />

117 Pinnow 1.500 m²<br />

3.000 m³<br />

Grube<br />

082 Schöneberg 16.000 m²<br />

48.000 m³<br />

Grube NP<br />

047 Schönermark 18.000 m²<br />

36.000 m³<br />

Hang<br />

024 Schönow 20.000 m²<br />

20.000 m³<br />

Kiegrube LSG X<br />

050 Stendell 15.000 m² Sand­und Kies­<br />

45.000 m³ grube / Ebene<br />

052 Stendell­Herrenhof 7.500 m²<br />

7.500 m³<br />

Mulde<br />

046 Zichow 7.000 m²<br />

35.000 m³<br />

Kiesgrube<br />

121 Zichow II 3.500 m² Randlage LSG, Überschwemmungsgebiet<br />

099 Zichow<br />

12.000 m²<br />

Grube<br />

(Große Hölle)<br />

100.000 m³<br />

1) Beeinflussungsmöglichkeit des Grundwassers<br />

2) Beeinflussungsmöglichkeit des Oberflächenwassers<br />

Flächennutzungsplan 57<br />

GW<br />

1)<br />

OFW<br />

2)


FNP: Inhalt der Planzeichnungen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Altlastverdachstflächen / Altstandorte<br />

Für die Auswertung standen die Erhebungsbögen nach dem ISAL­System zur<br />

Verfügung.<br />

Bei der Erfassung wurden überwiegend landwirtschaftliche Anlagen innerhalb der<br />

bebauten Ortslage aufgenommen. Die Altstandorte sind in Tabelle 10 zusammengefaßt<br />

und aus den gleichen Gründen wie bei den Altablagerungen mit einem Symbol im<br />

Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die ISAL­Nummern wurden aus Gründen der Über­<br />

sichtlichkeit kartenmäßig nicht dargestellt. Über den Ortsnamen sind die Standorte in der<br />

Tabelle 10 aufzufinden.<br />

Tabelle 10: Übersicht der Altstandorte (AS)<br />

(Quelle: Kreisverwaltung Uckermark; ISAL­Erfassungsbögen, Erfassungsstand 09/1995,<br />

ergänzt 05/97 und 10/2000 *)<br />

ISAL­ Nummer Ortsname ehemalige Nutzung<br />

1071 Berkholz­Meyenburg Tankstelle<br />

1072 Berkholz­Meyenburg Werkstatt<br />

1181 Berkholz­Meyenburg Milchviehanlage<br />

1073 Briest Tankstelle, Altölbehälter<br />

1074 Briest Werkstatt, Pflegestützpunkt<br />

1080 Felchow Tankstelle, Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

1081 Felchow Werkstatt<br />

1082 Flemsdorf Tankstelle<br />

1083 Flemsdorf Werkstatt<br />

1084 Flemsdorf Tankstelle<br />

1088 Grünow Werkstatt, Tanklager<br />

1203 Jamikow Werkstatt<br />

1090 Landin Tankstelle<br />

1091 Landin Werkstatt<br />

1003 Passow ACZ, Reparaturstützpunkt<br />

1092 Passow Tankstelle<br />

1093 Passow Werkstatt<br />

1094 Passow Tankstelle<br />

1095 Passow Milchviehanlage<br />

1252 Passow * Fäkalienablaßstelle<br />

1268 Passow * Tankstelle<br />

9573 Passow * Schießstand<br />

1096 Pinnow Tankstelle<br />

1097 Pinnow Werkstatt, Öllager<br />

58 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Inhalt der Planzeichnungen<br />

1180 Pinnow Milchviehanlage<br />

ISAL­ Nummer Ortsname ehemalige Nutzung<br />

1085 Schöneberg Tankstelle<br />

1086 Schöneberg Werkstatt<br />

1087 Schöneberg Werkstatt<br />

1182 Schöneberg Michviehanlage<br />

1270 Schönow * Ölfaßlager, Rampe<br />

1173 Schönermark Tankstelle<br />

1202 Schönermark Reparaturwerkstatt<br />

1258 Schönermark * Schacht unter NSA<br />

1259 Schönermark * Trafo (Schweinemast)<br />

1260 Schönermark * Waschhalle<br />

1261 Schönermark * Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

1098 Stendell Tankstelle<br />

1099 Stendell Werkstatt<br />

1100 Zichow Tankstelle, Werkstatt Trockenwerk<br />

1101 Zichow Betriebstankstelle<br />

1102 Zichow Kran­ und Diagnosewerkstatt<br />

1275 Zichow * Waschhalle, Staplerwerkstatt<br />

1276 Zichow * Schmiede, Werkstätten, Altöllager<br />

1277 Zichow * Lackiererei<br />

1279 Zichow * Tankstelle Stützpunkt<br />

Rüstungsaltlastverdachtsflächen<br />

Die Erfassung von Rüstungsaltlastverdachtsflächen erfolgte 1993 bis 1995 im Auftrag<br />

des MUNR/Landesumweltamtes bzw. der Unteren Abfallbehörde. Im gesamten Kreis­<br />

gebiet wurden Verdachtsflächen erfaßt, die überwiegend aus dem 2. Weltkrieg<br />

stammen. Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanung wurde eine Auswahl relevanter<br />

Verdachtsflächen vorgenommen. Dazu gehört<br />

Pinnow 1931 Errichtung einer Heeresmunitionsanstalt<br />

(Munitionslaborierung und ­lagerung)<br />

1939 arbeiteten bereits 1.000 Menschen auf dem Gelände<br />

1945 Flüchtlingsunterkunft<br />

ab 1950 NVA­Liegenschaft<br />

ab 1964 Instandsetzungswerk Pinnow (IWP)<br />

Spezialbetrieb zur Wartung, Instandhaltung und Herstellung<br />

von Militärtechnik, insbesondere von Raketen (mit Standort­<br />

übungsplatz und Schießstand)<br />

Flächennutzungsplan 59


FNP: Inhalt der Planzeichnungen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Im Zusammenhang mit einer historisch­deskriptiven Nacherfassung ausgewählter Flä­<br />

chen und einer Prioritätensetzung bezüglich des weiteren Untersuchungsbedarfs wurde<br />

der Standort Pinnow in die Landesliste aufgenommen.<br />

Die historische Recherche zum Standort Pinnow ist ebenso abgeschlossen wie die<br />

Untersuchungen zum Boden. Im Entwurf des B­Planes sind die belasteten Flächen mit<br />

dem zugehörigen Handlungsbedarf exakt ausgewiesen. Ein Grundwassermonitoring wird<br />

durchgeführt.<br />

Nördlich an das Gelände des ehemaligen IWP schließt ein Gelände an, das bis 1990<br />

durch die NVA als zentrales Tanklager für zwei flüssige Raketentreibstoffkomponenten<br />

(Raketentreibstoffbasis RTB­24) genutzt wurde. In der Folge wurde dieses Lager von der<br />

MDSG bis etwa 1993 zur Heranführung der in anderen ehemaligen NVA­Liegenschaften<br />

verbliebenen Raketentreibstoffe für eine nachfolgende Entsorgung genutzt.<br />

Diese Liegenschaft wurde 1999 einer umfassenden historischen Recherche und einer<br />

orientierenden Erkundung unterzogen.<br />

Beide Flächen, IWP und RTB, sind einer neuen Nutzung zugeführt bzw. für eine neue<br />

Nutzung oder teilweisen Rückbau vorgesehen.<br />

4.4 Nutzungseinschränkungen<br />

Die Kennzeichnung von Nutzungseinschränkungen aus Gründen des Immissionsschut­<br />

zes beziehen sich auf Emissionen durch Verkehrstrassen und auf benachbarte, sich<br />

gegenseitig beeinträchtigende Nutzungen.<br />

Nutzungsbeschränkungen wurden in Passow und in Pinnow jeweils ausgehend von den<br />

Auswirkungen der gewerblichen Bereiche vorgenommen.<br />

4.5 Bodenabbau<br />

Der einzige Abbau oberflächennaher Rohstoffe im Amtsbereich in der Gemarkung<br />

Passow wurde nachrichtlich übernommen und gekennzeichnet.<br />

Es handelt sich um einen umfangreichen Kiesabbau im Naßschnittverfahren, d. h., der<br />

Abbau erfolgt in Grundwassertiefe.<br />

Der alte Baggersee, der bereits vor 1990 als Badesee genutzt wurde, sollte nach Ab­<br />

schluß bzw. nach Abbaufortschritt in nördlicher Richtung auch wieder als Badesee nutz­<br />

bar gestaltet werden.<br />

Der Hauptbetriebsplan, der zur Abbaugenehmigung eingereicht wurde, ist auf diesbe­<br />

zügliche Rekultivierungsaussagen zu prüfen. Die landschaftspflegerische Ausgleichs­<br />

planung und ­durchführung muß in das Gesamtkonzept ‘Erholungsnutzung’, welches im<br />

LP und im FNP flächenhaft ausgewiesen ist, integriert werden.<br />

60 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Bilanz<br />

5 BILANZ<br />

5.1 Bauflächenbilanz<br />

Die Gesamtflächenbilanz wurde in Tabelle 11 ermittelt. Die Planungsflächen des FNP,<br />

die in der Tabelle 2 zusammengefaßt sind sowie Zuwachsflächen im gewerblichen<br />

Bereich und Sonderausweisungen wurden gemäß der kartenmäßigen Darstellungen per<br />

Hand herausgemessen. Entsprechend dem Darstellungsmaßstab 1:10.000 handelt es<br />

sich bei den ermittelten Flächen nicht um parzellscharfe Größen.<br />

Ausgangswerte für die Bestandsflächen sind die Bodenflächen nach Art der tat­<br />

sächlichen Nutzung (Tabelle 3), hier jedoch ohne Verkehrsflächenanteil.<br />

Die flächenbezogenen Nutzungsarten, für die die Größen ermittelt werden, entsprechen<br />

weitgehend den Flächenkategorien der auf der Planzeichnung dargestellten Legende.<br />

Abrundungsflächen und andere Lücken im innerörtlichen Bereich sowie durch verbind­<br />

liche Bauleitplanungen entwickelte Flächen wurden auf den Bestand hochgerechnet.<br />

Flächennutzungsplan 61


FNP: Bilanz Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Tabelle 11: Bauflächenbilanz<br />

Gemeinde Siedlungsflächen<br />

Bestand in ha<br />

Planung in ha<br />

ingesamt dar. G dar. SO W M G SO<br />

Berkholz­<br />

Meyenburg 73,0 20 ­ 3,2 ­ ­ ­<br />

Briest 32,0 ­ 7,6 ­ 0,9 ­ ­<br />

Felchow 33,1 ­ ­ ­ ­ ­ ­<br />

Flemsdorf 24,0 0,4 ­ ­ 1,0 0,9 ­<br />

Fredersdorf 24,0 ­ ­ ­ ­ ­ ­<br />

Golm 17,0 ­ ­ ­ ­ ­ ­<br />

Grünow 13,0 ­ ­ ­ 1,2 ­ ­<br />

Jamikow 10,0 ­ ­ ­ 0,3 ­ ­<br />

Landin 55,5 ­ ­ ­ 0,6 ­ ­<br />

Passow mit<br />

OT Wendemark 70,0 9,0 ­ 2,5 1,7 ­ ­<br />

Pinnow 46,5 178,8 ­ 6,9 ­ 1,8 ­<br />

Schöneberg 35,5 ­ 4,5 ­ ­ ­ ­ 4,5<br />

Schönermark 44,5 ­ ­ 1,08 1,18 ­ ­<br />

Schönow 27,5 ­ ­ 1,91 ­ ­ 0,8<br />

Stendell mit<br />

OT Herrenhof 46,5 ­ ­ ­ 2,75 ­ ­<br />

Zichow 47,0 ­ ­ ­ 0,4 ­ ­<br />

insgesamt 599,1 208,2 12,1 15,59 10,03 2,7 ­3,7<br />

5.2 Zusammenfassung<br />

Gemäß dem Städtebaurecht dient die Flächennutzungsplanung der vorausschauenden<br />

städtebaulichen Ordnung der Fläche einer oder mehrerer Gemeinden. Das Gesetz<br />

vertritt hier eine Lehrmeinung, die kaum einen Unterschied macht zwischen städte­<br />

baulicher Ordnung und regionalplanerischer Einordnung von ländlichen Siedlungs­<br />

räumen und Landschaftsräumen in den Regionalplan. Genau dieser Unterschied ist aber<br />

in einem Fall wie diesem bei dem Amt Oder­Welse zu beachten.<br />

Wenn die Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihre natürlichen Grundlagen und die Dör­<br />

fer weiterhin als Grundlage der Entwicklung erhalten und genutzt werden sollen, bedarf<br />

62 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Bilanz<br />

es einer sehr sorgfältigen regionalplanerischen Analyse und einer Empfehlung, die eine<br />

natürliche und zukunftszugewandte Entwicklung ermöglicht.<br />

Hierzu gehört in erster Linie, daß in einem dünnbesiedelten ländlichen Raum die Qualität<br />

der Landschaft als Grundlage für die Entwicklung der Dörfer als Siedlungen genutzt wird.<br />

Die Wohn­ und Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden hängen entscheidend von ei­<br />

ner vernünftigen Einbindung ihrer Struktur in die sie umgebende Landschaft ab. Das wird<br />

in Zukunft noch stärker eine Rolle spielen als heute, weil in vielen Untersuchungen und<br />

Gutachten deutlich geworden ist, daß die Bewahrung der Grundelemente des Lebens:<br />

Wasser, Luft und Boden mit einer möglichst vielfältigen Arterhaltung der Pflanzen und<br />

Tiere einhergeht.<br />

Insoweit sind die Flächennutzungsplanung und die Landschaftsplanung Grundvorausset­<br />

zung für die zukunftszugewandte regionale Entwicklung und die Regenerierung bzw. Er­<br />

haltung der natürlichen Lebensgrundlagen.<br />

Die technischen Möglichkeiten, die heute in der Gestaltung der Arbeitsplätze gegeben<br />

sind, ermöglichen ein konstruktives Miteinander von Natur, Technik und Siedlungs­<br />

flächen mit hoher Qualität.<br />

Im Amt Oder­Welse wurde schon sehr früh nach der Wende ein Gesamtkonzept für eine<br />

dezentrale Struktur der einzelnen Orte mit einem zentralen Planungsansatz entwickelt.<br />

Im Sinne des Konzeptes ‘Landschaftspark Oder­Welse’ ist zwar an vielen Stellen mit<br />

Erhaltungs­, Sanierungs­ und anderen Maßnahmen begonnen worden, dies muß jedoch<br />

jetzt auf der Grundlage dieser Flächennutzungsplanung weiterentwickelt, vor allem aber<br />

umgesetzt werden.<br />

Es zeigt sich immer deutlicher, daß nur sehr begrenzt ‘Große Arbeitgeber’ die<br />

Ansiedlung von Arbeitsplätzen ermöglichen, während kleine und mittlere Betriebe immer<br />

wieder das Wagnis einer Neugründung eingehen. Dieser Trend ist bundesweit zu<br />

beobachten. Dies kann auch langfristig für den Amtsbereich gelten. Dabei müssen aber<br />

Strukturen geschaffen werden, die auf kleine und mittlere Betriebe ermutigend wirken<br />

und es muß davon ausgegangen werden, daß diese kleinen und mittleren Existenz­<br />

gründungen nicht nur aus dem eigenen Bestand der ansässigen Einwohnerschaft<br />

kommen, sondern auch innovativ von außen hinzu kommen sollen.<br />

Die Flächennutzungsplanung, die hier vorgelegt wird dient der geordneten und abge­<br />

stimmten Zurverfügungstellung von Flächen für diese innovativen Ansätze, sowohl im<br />

Gewerbebereich als auch im Wohnbereich. Sie dient aber auch dazu, Grenzen zu<br />

setzen und Investoren deutlich zu machen, daß ein übermäßiges und zerstörerisches<br />

Wachstum nicht gewollt ist.<br />

Die Gemeinden binden sich mit dieser Planung selbst und geben zu erkennen, daß sie<br />

die Ortsstrukturen, die Historie der Orte und die Landschaft vor schwerwiegenden<br />

Eingriffen schützen wollen. Dazu kommt, daß mit den vorgelegten Planungen im<br />

infrastrukturellen Bereich Verkehr Voraussetzungen geschaffen werden, die für die<br />

nächsten 30 Jahre einerseits günstige Verkehrsanbindungen schaffen, indem sie die<br />

Bahnanschlüsse an das Ballungsgebiet Berlin aufrechterhalten bzw. Ausbaumöglich­<br />

Flächennutzungsplan 63


FNP: Bilanz Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

keiten schaffen und andererseits ein Straßennetz entwickelt wird, das durch seine<br />

Einbindung in die Landschaft möglichst wenig neue Beeinträchtigungen schafft.<br />

Wenn die hier geplanten Straßen realisiert sind, besitzt das Amt eine hervorragende<br />

verkehrliche Infrastruktur und gleichzeitig zukunftsweisende Voraussetzungen im Bereich<br />

der Nutzung der Landschaft durch Freizeit, Erholung und Tourismus.<br />

Es ist nicht zu erwarten, daß über das jetzige Maß hinaus noch weitere Straßenplanun­<br />

gen möglich wären oder wünschenswert sind. Insoweit bleibt hier kein Planungsbedarf<br />

offen, was für die Flächennutzungsplanung bezüglich der Nutzung der Flächen für Ge­<br />

werbe und Wohnen nicht zutrifft. Das Ergebnis dieser Planung wird ein milder Zuzug aus<br />

dem Ballungsgebiet Berlin sein und eine eingeschränkte Weiterentwicklung aus eigenem<br />

Bestand. Dabei wird der Zuzug aus dem Ballungsgebiet Berlin nicht primär ein Zuzug<br />

von Einwohnern auf Dauer, sondern von Zweitwohnungen werden. Es sollte aber nicht<br />

verkannt werden, daß sich aus solchen Zweitwohnungen sehr häufig kleinere Ansied­<br />

lungen im Gewerbebereich, aber auch Nachfolgeeinrichtungen im Wohnbereich auf<br />

Dauer entwickeln. Vor allem kann hiermit die noch vorherrschende Landflucht im Bereich<br />

der mehr jugendlichen Bewohner gestoppt werden. Dies ist wünschenswert und schafft<br />

eine Veränderung, sowohl in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft als auch in<br />

den soziologischen Strukturen der Bevölkerungsstatistik.<br />

Wenn man Vergleiche mit anderen, westdeutschen Regionen anstellt, die strukturellen<br />

Grundlagen betrachtet und die landschaftlichen Standortvorteile einschätzt, so kommt<br />

man zu dem Schluß, daß das Amt Oder­Welse langfristig attraktiv als Wohnstandort ist<br />

und attraktiver Standort für kleineres Handwerk und Gewerbe sowie seine Chancen zur<br />

zukunftsweisenden Industriestrukturentwicklung besitzt. Dies kann aber nur in die<br />

Realität umgesetzt werden, wenn diese Standortvorteile von der eigenen Bevölkerung<br />

erkannt werden und wenn die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Konzepte im<br />

Rahmen der weiteren Entwicklung der Gemeinden überwunden werden.<br />

Aus der Flächennutzungsplanung nach der Wende und dem jetzigen Planwerk und<br />

seiner Behandlung im Amt sollte ein zukunftsweisender Schluß gezogen werden. Die<br />

Zusammenfassung der Gemeinden zu größeren Einheiten muß nicht zwangsläufig als<br />

Nachteil für die langfristige Entwicklung und die täglichen Belange der Bürger gesehen<br />

werden. Die Jahre nach der Wende brachten eine Menge Veränderungen im Bezug auf<br />

die Neuregelung oder die Wiedereinrichtung der Eigentumsverhältnisse, das Verhältnis<br />

der Bürger in Bezug auf Verwaltungen usw. Das heißt, in diesen Jahren war eine sehr<br />

nahe, fast ortsansässige Gemeindeverwaltung wichtig, weil es sehr viele Dinge zu regeln<br />

galt, z. B. die Eigentumsverhältnisse, die Übernahme vieler Gesetze und ihre Anwen­<br />

dung, die Ausgabe neuer Ausweise, die Änderungen im Schulbereich, die unmittelbar in<br />

der Gemeindeverwaltung durchgesetzt werden mußten. Dabei ist auch zu bedenken,<br />

daß die meisten Bürger in den damaligen Zeiten noch keinen Telekomanschluß hatten.<br />

Dieses wird in spätestens einem Jahr vollendet sein, so daß direktere Verbindungen<br />

zwischen den Bürgern und der Verwaltung über die Telekommunikation möglich sind.<br />

Und zwar nicht nur mündlich, sondern auch per Fax und die weiteren Anwendungs­<br />

möglichkeiten, die die Datennetze über Rechner bieten oder bieten werden. Insoweit<br />

wird zu diesem Zeitpunkt der Standort der Gemeindeverwaltung für den<br />

Besucherverkehr immer unwichtiger werden. Nicht nur aus Kostengründen, denn die<br />

personalwirtschaftlichen Folgen einer Gemeindeverwaltung werden immer schmerzlicher<br />

64 Amt Oder­Welse


September 2001 FNP: Bilanz<br />

in die Haushalte einschneiden, sondern auch aus Gründen der Entwicklungsmöglich­<br />

keiten des Amtsgebiets nach außen ist aus dieser Sicht eine Zusammenfassung der<br />

jetzigen amtsangehörigen Gemeinden sinnvoll.<br />

Es dürfte auf lange Sicht sinnvoller sein, eine Gesamt­Gemeindevertretung zu bilden<br />

und in den Orten gewählte Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister zu erhalten.<br />

Das Amtsgebiet ist nach diesen Entwicklungen und dem jetzigen Stand der Flächennut­<br />

zungsplanung schlagkräftig genug, um gezielt weitere Einwohner aufzunehmen, dabei<br />

die übermäßigen Entwicklungen, die zum Beispiel in Berkholz­Meyenburg gelaufen sind,<br />

künftig zu vermeiden, aber die Eigenständigkeit des ländlichen Raumes gegenüber den<br />

Städten Schwedt und Angermünde zu wahren, und zwar im Interesse der Einwohner<br />

dieses ländlichen Raumes und der Landschaft, die die Grundlage ihres Lebens ist. Die<br />

jetzige Tendenz, daß in den Randbereichen des Amtes Abspaltungen zu Gunsten von<br />

Schwedt stattfinden, wird für die betroffenen Gemeinden zu einem wesentlich größeren<br />

Verlust ihrer Eigenständigkeit führen als bei einem Verbleiben im Amt Oder­Welse.<br />

Dabei muß noch einmal betont werden, daß es nicht nur um die Interessen des Amtes<br />

Oder­Welse und seiner Einwohner geht, sondern daß das Amt Oder­Welse regionalpla­<br />

nerisch zwischen dem ‘Nationalpark Unteres Odertal’ und dem ‘Biosphärenreservat<br />

Schorfheide­Chorin’ liegt, also zwangsläufig einen besonderen Auftrag zum Landschafts­<br />

schutz hat: Diese Landschaft als Brücke zwischen den beiden geschützten und artenrei­<br />

chen Regionen in Mitteleuropa wahrzunehmen. Die Chancen, die für die Gemeinden aus<br />

dieser schweren Aufgabe erwachsen, können nicht kurzfristig eingelöst werden, sondern<br />

nur in einer langfristigen Entwicklung gesehen werden.<br />

Daher weist der Flächennutzungsplan auch trotz aller Schutzmaßnahmen für die<br />

Landschaft und für die Abgrenzung der Siedlungsräume zur Landschaft eine deutliche<br />

Bilanz des Zuwachses vor allem im Siedlungsflächenbereich auf. Das heißt, aus der<br />

Einschätzung heraus, daß es hier Entwicklungen geben wird, die über die Eigenbedarfs­<br />

entwicklung hinaus mit einem milden Zuzug von Einwohnern und Gewerbe verbunden<br />

sind, wird ein relativ hoher Zuwachs an Flächen eingeplant. Diese Flächen sind so<br />

verteilt über die einzelnen Gemeinden, daß an keiner Stelle entstellende Entwicklungen<br />

zu erwarten sind.<br />

In den Gemeinden, wo ein überproportionaler Flächenzuwachs geplant ist und wo dieser<br />

im Grunde gar nicht erwartet werden kann, zum Beispiel in Schönow, resultiert dies aus<br />

den natürlichen und historischen Gegebenheiten und Besonderheiten.<br />

In Schönow bauen die Flächenausweisungen auf eine alte Entwicklungsplanung auf, die<br />

sich harmonisch um das Dorf herum entwickelte.<br />

In allen übrigen Orten gibt es bei der Entwicklung der Flächen keine Besonderheiten.<br />

Hier werden in erster Linie geordnete Abrundungen vorgenommen, die ein organisches<br />

Wachstum der Orte im Innenbereich ermöglichen, während Bebauungspläne sich ergän­<br />

zend in die dörfliche Ordnung integrieren lassen.<br />

Neben diesen regionalplanerischen Gesichtspunkten der Flächenentwicklung ist es wich­<br />

tig, die Empfehlungen des Landschaftsplans, sowohl die Ortslagen als auch den Land­<br />

schaftsraum und die entsprechenden Nutzungen betreffend einzubeziehen und aufzu­<br />

nehmen.<br />

Flächennutzungsplan 65


FNP: Bilanz Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Zusammenfassend kann man danach feststellen: Das Amt Oder­Welse ist eine<br />

historisch gewachsene Kulturlandschaft, die ihr jetziges Erscheinungsbild vor allem den<br />

Einwirkungen der Menschen über viele Generationen verdankt. Im Gegensatz dazu wird<br />

der ‘Nationalpark Unteres Odertal’ längerfristig einen wesentlich größeren Anteil an na­<br />

türlichen Entwicklungen der Landschaft, die mehr oder weniger ohne den Menschen<br />

stattfinden, zulassen und als Pendant dazu das ‘Biosphärenreservat Schorfheide­Chorin’<br />

ebenso. Damit wird diese Dreiheit der Gliederung in einem relativ begrenzten Raum die<br />

Struktur einer künftigen Landschaftsentwicklung in Mitteleuropa aufzeigen. Insoweit kön­<br />

nen die Entwicklungschancen des Flächennutzungsplans, des Landschaftsplans und<br />

des Plans zur Entwicklung des Landschaftsparks Oder­Welse als integrierte<br />

Konzeptionen ein Zukunftsmodell für Entwicklungen in Europa darstellen.<br />

66 Amt Oder­Welse


September 2001<br />

6 BEWERTUNG DER PLANUNGSFLÄCHEN DES FNP DURCH DEN<br />

LP (Übernahme aus dem LP)<br />

Durch den Art. 5 des Investitionserleichterungs­ und Wohnbaulandgesetz mit Wirkung<br />

zum 1.5.1993 wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung geändert. Der Art. 5<br />

führt den § 8 a ­ c als direkt geltendes Recht in das Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) ein. Durch diese Rechtsänderung muß bei der Aufstellung von<br />

Bauleitplänen über die auf der Grundlage der Planung vorbereiteten Eingriffe befunden<br />

werden, d.h. Vermeidung, Minimierung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes und des Erholungswertes sind darzustellen.<br />

Durch die Berücksichtigung der Darstellungen von Landschaftsplänen und<br />

Grünordnungsplänen sowie deren Integration in die Bauleitplanung wird die<br />

naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abschließend geregelt.<br />

Allgemeine Anforderungen an die landschaftsverträgliche Siedlungsentwicklung sind:<br />

• Reduzierung des Flächenverbrauchs durch vorrangige Entwicklung des<br />

Innenbereichs, flächensparendes Bauen und Flächenrecycling<br />

• Vermeidung von Zersiedelung durch Anknüpfung an bestehende Siedlungsstrukturen,<br />

keine Ausweitung von bestehenden Splittersiedlungen<br />

• Freihalten von ökologisch wertvollen Räumen durch Verlagerung der Siedlungs­<br />

entwicklung in weniger empfindliche Bereiche<br />

• Erhalt typischer, historischer Dorfstrukturen durch die Anpassung neuer Gebäude,<br />

Siedlungsteile und Straßen an diese Strukturen<br />

• Anpassung der Entwicklung an den tatsächlichen Wohn­ und Gewerbebedarf und in<br />

einem angemessenen Verhältnis zur bestehenden Ortslage<br />

6.1 Prüfschema des Landschaftsplans<br />

Handelt es sich um einen Eingriff?<br />

Diese Frage muß als erstes geklärt werden, da z.B. die ordnungsgemäße Land­, Forst­<br />

und Fischwirtschaft kein Eingriff nach § 11 BbgNatSchG darstellt. Der § 10 BbgNtSchG<br />

definiert Eingriffe als<br />

„Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen im besiedelten wie im<br />

unbesiedelten Bereich, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Landschafts­<br />

bild oder den Erholungswert der Landschaft erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen“.<br />

In einer anschließend folgenden Liste werden Beispiele von Eingriffen genannt. Die hier<br />

zu behandelnde Eingriffsregelung bezieht sich nur auf die durch die Bauleitplanung fest­<br />

gelegten Veränderungen.<br />

Ist der Eingriff vermeidbar?<br />

Die Vermeidbarkeit von Eingriffen kann auf der Ebene Landschaftsplan/FNP nur über<br />

die Wahl der Standorte oder die angestrebte Größenordnung der Planungsabsichten<br />

Flächennutzungsplan 67


Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

erfolgen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Landschaftsplan und FNP ermöglicht<br />

hierbei die Entschärfung von Konflikten im Vorfeld. Ausschlußkriterien für Siedlungs­<br />

erweiterungen sind:<br />

• gesetzlich geschützte Biotope nach § 32 BbgNatSchG<br />

• Lage im Schutzgebiet<br />

• Lage in der Niederung<br />

• Hanglage<br />

• Wald<br />

• Lage in der Nähe eines natürlichen oder naturnahen Gewässers<br />

§ 32 Biotope dürfen nicht zerstört oder beeinträchtigt werden, die Inanspruchnahme<br />

einer solchen Fläche für die Siedlungserweiterung würde aber genau dieses<br />

verursachen. Liegt das Planungsvorhabens in einem Schutzgebiet, bedarf es der<br />

Entlassung aus diesem. Es ist als Ausschlußkriterium zu betrachten. In Niederungen wie<br />

dem Randow­Welse­Bruch ist nicht zu bauen, eine Ausnahme kann gestattet werden,<br />

wenn die Fläche bereits in ähnlicher Weise genutzt wird. Hänge sind ebenfalls von der<br />

Bebauung freizuhalten. Sie sind weithin einsehbare landschaftsprägende Kanten. Der<br />

Waldanteil im Amt ist sehr gering. Er soll durch Bauvorhaben nicht weiter vermindert<br />

werden. Gewässerufer und ihre unmittelbare Nähe sind ökologisch wertvolle sowie für<br />

die Erholung wichtige Bereiche, so daß deren Bebauung auszuschließen ist.<br />

Bleiben trotz der Ausschlußkriterien Planungsvorhaben bestehen, so gelten diese Ein­<br />

griffe als nicht ausgleichbar oder ersetzbar (nicht kompensierbar). Wertvolle Bereiche<br />

von Natur und Landschaft werden zerstört, sie sind nicht wiederherzustellen. Der Eingriff<br />

ist dann aus naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen.<br />

Ist der Eingriff minimierbar?<br />

Die Minimierung von Eingriffen kann auf der übergeordneten Ebene ebenfalls nur über<br />

die Standortwahl bzw. Dimensionierung beeinflußt werden. Da die Angaben zu Art und<br />

Umfang des Vorhabens nur unzureichend bekannt sind, können die Minimierungs­<br />

angaben auch nur begrenzt erfolgen.<br />

Ist der Eingriff kompensierbar (ausgleichbar oder ersetzbar)?<br />

Die Bewertung der verbleibenden Eingriffe erfolgt über die Einschätzung der Art und<br />

Intensität des Eingriffes. Sollen trotz der o. g. Ausschlußkriterien die Planungsabsichten<br />

beibehalten werden, gelten diese Eingriffe als nicht kompensierbar.<br />

Die Eingriffe, die als kompensierbar gelten, werden hinsichtlich des notwendigen Kom­<br />

pensationsaufwandes bewertet und der Umfang der Maßnahmen beschrieben. Eine Ein­<br />

schätzung zur Größe des zukünftigen Bebauungsplangebietes wird vorgenommen. Die<br />

Größe des Bebauungsplangebietes ist so zu wählen, daß alle Kompensationsmaßnah­<br />

men ­ oder zumindestens ein großer Teil ­ in dem Planungsgebiet realisiert werden kann,<br />

damit eine Umsetzung problemlos möglich ist. Werden Kompensationsmaßnahmen<br />

außerhalb des Bebauungsplanbereichs notwendig, dann sind diese sogenannten Ersatz­<br />

maßnahmen über einen städtebaulichen Vertrag zu sichern. Dieser Weg ist allerdings<br />

sehr viel aufwendiger und schwieriger in der Umsetzung. Bei der Abgrenzung des<br />

68 Amt Oder­Welse


September 2001<br />

Plangebietes sind daher die notwendig werdenden Kompensationsmaßnahmen zu<br />

berücksichtigen.<br />

Mögliche Flächen für Ersatzmaßnahmen sind im Rahmen des Landschaftsplans zu be­<br />

nennen und die dort notwendigen Maßnahmen zu beschreiben. Ersatzmaßnahmen­<br />

flächen sind nicht nur zur Kompensation der durch die Bauleitplanung vorbereiteten Ein­<br />

griffe darzustellen, sondern für alle Eingriffe, die zur Zeit der Aufstellung des Land­<br />

schaftsplans absehbar sind. Die verbindliche Bauleitplanung kann diese Flächen recht­<br />

zeitig in das städtebauliche und landschaftsplanerische Konzept mit einbinden.<br />

6.2 Bewertung der Eingriffsintensität<br />

Jeder Eingriff wird hinsichtlich der ausgewiesenen Bauflächengröße, der geplanten<br />

Nutzung und der aktuellen Nutzung kurz beschrieben. Die zu erwartende Bodenver­<br />

siegelung wird wie folgt berechnet:<br />

• GRZ bzw. zulässige GRZ<br />

• zusätzlich die zulässige maximale Überschreitung (50 % gemäß § 19 BauNVO)<br />

• zusätzlich Versiegelung für Erschließungsanlagen außerhalb der Grundstücke (10 %)<br />

Es erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Eingriffe nach folgenden Kriterien:<br />

Biotop­ und Artenschutz<br />

• Verlust von Lebensraum durch Flächeninanspruchnahme und/oder Änderung der<br />

Nutzung<br />

Von einem Verlust, der aber nicht als erheblich eingestuft wurde (+), wurde ausgegan­<br />

gen, wenn es sich bei dem Gebiet um einen Acker oder einer bereits für Siedlung ge­<br />

nutzte Fläche handelt. Der Verlust aller anderen strukturreicheren Biotope wurde als er­<br />

hebliche Beeinträchtigung (++) eingestuft<br />

• Beeinträchtigung angrenzender Lebensräume<br />

Eine Beeinträchtigung angrenzender Lebensräume wird dann angenommen, wenn diese<br />

Lebensräume als wertvoll eingestuft wurden oder das Planungsvorhaben an ein Schutz­<br />

gebiet angrenzt. Je nach Art und Größe des Planungsvorhabens kann es sich dann um<br />

eine erhebliche oder weniger erhebliche Beeinträchtigung handeln. Aufgrund der ausge­<br />

wiesenen geringen Größen und Nutzungsart Wohnen konnte keine erhebliche Beein­<br />

trächtigung bei diesem Kriterium festgestellt werden.<br />

Boden<br />

• Verlust des Bodens mit seinen Funktionen für den Naturhaushalt<br />

Ist der Boden bisher unversiegelt, in seinen Funktionen nicht beeinträchtigt, so wurde der<br />

Eingriff als eine erhebliche Beeinträchtigung (++) bewertet. Wenn die Fläche bereits als<br />

Siedlungsfläche genutzt wird, dann ist je nach dem Grad der bestehenden Versiegelung<br />

in weniger erhebliche Beeinträchtigung (+) und keine Beeinträchtigung (o) zu unter­<br />

scheiden.<br />

Flächennutzungsplan 69


Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

• Verlust fruchtbaren Bodens<br />

Um einen möglichst geringen Energieaufwand bei der landwirtschaftlichen Nutzung zu<br />

gewährleisten, ist der Erhalt fruchtbarer Böden für diese Nutzung unerläßlich. Daher wird<br />

die Bebauung fruchtbarer Böden als Beeinträchtigung (+) gewertet. Die Bebauung von<br />

seltenen Böden (d.h. Niedermoorböden) wurde als erhebliche Beeinträchtigung (++) be­<br />

wertet.<br />

Wasser<br />

• Beeinträchtigung der Versickerungsleistung, Verlust des Retentionsraumes<br />

Dieses Kriterium wurde analog zum Kriterium Verlust des Bodens mit seinen Funktionen<br />

für den Naturhaushalt bewertet.<br />

• potentielle Gefährdung des Grundwassers durch Verschmutzung<br />

Wenn der Geschütztheitsgrad des Grundwassers als gering eingestuft wurde und ein<br />

Mischgebiet geplant ist, dann erfolgte eine Einstufung als erhebliche Beeinträchtigung<br />

(++). Bei einem geplanten Wohngebiet wurde von einer weniger erheblichen Belastung<br />

(+) ausgegangen.<br />

Klima<br />

• Beeinträchtigung des Mikroklimas<br />

Beeinträchtigungen des Mikroklimas sind immer die Folge durch die Bebauung bislang<br />

unbebauter Flächen. Hier wurde nur nach der Größe des geplanten Vorhabens unter­<br />

schieden: Von erheblichen Beeinträchtigungen (++) wurde ausgegangen, wenn eine<br />

Fläche von mehr als 2 ha bebaut werden soll.<br />

• Störung der Durchlüftung durch Verbauung der Luftaustauschbahnen<br />

Die Bebauung eines Gebietes, das dem Abfluß von Kaltluft oder der Entstehung von<br />

Frischluft dient, wurde als Beeinträchtigung (+) bewertet. Die Neubebauung immissions­<br />

gefährdeter Niederungen und der Frischluftbahnen ist als erhebliche Beeinträchtigung<br />

(++) eingeschätzt worden.<br />

Landschaftsbild<br />

• Beeinträchtigung der Siedlungsstruktur<br />

Die Verfestigung eines in die Landschaft ragenden Siedlungsbands wird als Beeinträch­<br />

tigung (+) gewertet. Eine sich nicht in die Landschaft oder in die Siedlungsstruktur<br />

einpassende Fläche stellt aus der Sicht des Landschaftsbildes eine erhebliche Beein­<br />

trächtigung (++) dar.<br />

• Verlust von für das Landschaftsbild wertvollen Bereichen, insbesondere durch Natur­<br />

nähe geprägte Flächen<br />

Reich strukturierte Flächen, die ein Spiegelbild der Kulturlandschaft bieten, sind für das<br />

Landschaftsbild wertvolle Bereiche. Bei Verlust ist dieses eine erhebliche Beeinträchti­<br />

gung (++). Der Verlust von gut eingebundenen Ortsränder oder strukturierten, vielfältigen<br />

aber weniger naturnahen Flächen wird als Beeinträchtigung (+) bewertet.<br />

• Störung wichtiger Blickbeziehungen/Bebauung weithin einsehbare Bereiche<br />

(Fernwirkung)<br />

70 Amt Oder­Welse


September 2001<br />

Ist die zu bebauende Fläche von weithin einsehbar, so ist die Beeinträchtigung immer er­<br />

heblich (++). Das heißt, alle erhöht liegenden oder am Hang liegenden Vorhaben sind<br />

als erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild zu werten.<br />

Die einzelnen Naturhaushalts­ bzw. Landschaftsbild/Erholungsfaktoren werden hinsicht­<br />

lich der Eingriffsintensität beurteilt. Unterschieden wird in:<br />

• erhebliche Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzgutes wahrscheinlich (++)<br />

• Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzgutes wahrscheinlich (+)<br />

• Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzgutes nicht zu erwarten (o)<br />

Folgende Kriterien wurden mit überprüft, fanden aber bei den geplanten Vorhaben keine<br />

Verwendung:<br />

• Zerschneidung von lokalen Biotopverbundsystemen<br />

• Beeinträchtigung des Lebensraumes an Gewässern<br />

• Beeinträchtigung der Lufthygiene<br />

• Verlust einer wichtigen Erholungsfläche<br />

• Unterbrechung von Wegeverbindungen<br />

Die Gesamtbewertung erfolgt nach den folgenden Kategorien:<br />

ausgleichbar<br />

Ein Vorhaben gilt als ausgleichbar, wenn die Fläche bereits für Siedlungen (Wohnen,<br />

landwirtschaftliche Betriebe, Gewerbe) in Anspruch genommen wird. Die Fläche weist<br />

bereits eine Versiegelung auf, es findet eine Umnutzung statt. In Einzelfällen kann die<br />

Bilanz sogar eine Verbesserung der Situation für Natur und Umwelt ergeben. Diese<br />

Bewertung trifft auf sechs Flächen zu.<br />

bei Vergrößerung des Plangebietes ausgleichbar<br />

Das Planungsvorhaben kann nur dann ausgeglichen werden, wenn das Plangebiet des<br />

Bebauungsplan oder Vorhaben­ und Erschließungsplans gegenüber der zu<br />

bebauenden, im FNP ausgewiesenen Fläche erweitert wird. Die Grundstücke allein<br />

reichen nicht für die Kompensationsmaßnahmen aus, da es sich um bislang nicht<br />

versiegelte Flächen handelt, d.h. im Bereich Boden ­Versiegelung und Grundwasser ­<br />

Versickerung kommt es zu erheblichen Eingriffen. Bei allen anderen Schutzgütern sind<br />

keine erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Diese Bewertung trifft auf die meisten<br />

Vorhaben zu.<br />

Der Vergrößerung eines Plangebiets muß eine sorgfältige Einzelfallprüfung mit dem Ziel<br />

der sinnfälligen Abrundung durch die evtl.Hinzunahme von Randbereichen vorausgehen.<br />

Randbereiche werden in bestimmten Fällen zur Aufnahme von Begrünungs­ bzw.<br />

landschaftspflegerischen Einbindungsmaßnahmen benötigt.<br />

Priorität haben jedoch Entsiegelungs­ und ökologische Aufwertungsmaßnahmen, die im<br />

allgemeinen nicht in direktem räumlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen.<br />

nicht ausgleichbar, ersetzbar<br />

Vorhaben werden als nicht ausgleichbar aber ersetzbar eingeschätzt, wenn es eine<br />

relativ große Fläche einnimmt, eine Plangebietserweiterung im o.g. Sinne sich aber nicht<br />

Flächennutzungsplan 71


Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

anbietet. Allein durch die Größe sind mehrere erhebliche Beeinträchtigungen der<br />

Schutzgüter zu erwarten. Diese Gesamtbewertung erhielten 3 der Planungsvorhaben.<br />

nicht ausgleichbar, nicht ersetzbar (Eingriff ist zu vermeiden)<br />

Diese Bewertung wurde bereits im Prüfschema erläutert. Diese Bewertung erhielt ein<br />

Planungsvorhaben, das am Hang liegt. Hier besteht ein Dissenz zwischen FNP und<br />

Landschaftsplan.<br />

6.3 Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen<br />

Durchgrünung des Baugebietes<br />

Eine Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet eine bessere Einbindung der neuen<br />

Bebauung in die bestehende Siedlung. Darunter verstanden wird die Pflanzung von ein­<br />

heimischen Bäumen im Straßenraum und entlang von Wegen. Über Pflanzbindungen<br />

kann ein hoher Anteil an dorftypischen Gehölzen in den Gärten erzielt werden.<br />

Ortsrandgestaltung<br />

Neue Baugebiete sind durch eine Gestaltung der Randbereiche in die Landschaft einzu­<br />

gliedern. Hierbei sollte die Eingrünung über die Grundstücksabgrenzung in Form von<br />

Hecken und Sträuchern einem vorgelagerten Strauchgürtel vorgezogen werden, um<br />

einen dorftypischen Ortsrand zu erhalten. Allerdings kann insbesondere in windreichen<br />

Gebieten (z.B. Jamikow) ein mindestens 10 m breiter Windschutzpflanzung sinnvoll sein.<br />

Die Gärten sollten grundsätzlich zur Landschaft hin orientiert sein, d.h. über eine Bau­<br />

grenze ist dieses zu gewährleisten.<br />

Maßnahmen zum Grundwasserschutz<br />

Hierunter fallen vor allem Maßnahmen zur Erhöhung der Versickerungsleistung, um die<br />

Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung so gering wie möglich zu halten. Der Ver­<br />

siegelungsgrad ist so gering wie möglich zu halten, wobei wasser­ und luftdurchlässigen<br />

Materialien zur Befestigung von Wegen, Straßen, Parkplätzen u.ä. verwendet werden<br />

sollen. Alle anfallenden, unverschmutzten Niederschlagswasser sind auf belebtem Ober­<br />

boden zu versickern. Bestehende Bodenversiegelung in nicht mehr genutzten Bereichen<br />

ist zu entfernen.<br />

Maßnahmen zum Gewässerschutz<br />

Auf Bauflächen, die an Gewässer angrenzen oder auf denen Gewässer (z.B. Gräben)<br />

liegen, ist ein mindestens 10 m breiter Uferstreifen von der Bebauung freizuhalten.<br />

Natürliche Vegetation ­ sofern vorhanden ­ ist zu erhalten.<br />

Dorftypische Bauweise<br />

Die Häuser sind der Bauweise des Dorfes anzugleichen, d.h. Baumaterialien und<br />

Bauformen sollten sich an den ortstypischen Gegebenheiten orientieren. Entlang von<br />

Straßen ist eine einheitliche Bauflucht sowie Ausrichtung der Häuser einzuhalten. Die<br />

Höhe und Dichte der Bebauung ist der der umgebenden Siedlungsbereiche anzupassen.<br />

72 Amt Oder­Welse


September 2001<br />

Schonung des Gehölzbestandes<br />

Vorhandene Gehölzstrukturen sind bei der Planung zu integrieren und so weit wie<br />

möglich zu erhalten. Dieses gilt vor allem für Bäume entlang der Straße sowie für alle<br />

Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen.<br />

Tabelle 12: Übersicht über die Eingriffsbewertung der durch den FNP des Amtes<br />

Oder­Welse vorbereiteten Eingriffe<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Gemeinde / Ausweisung /<br />

Größe<br />

I Bauflächen<br />

1 Berkholz, W, 2,5 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

Bewertung Ersatzmaßnahmen bzw.<br />

notwendige Planungs­<br />

gebietserweiterungen<br />

Erweiterung:<br />

angrenzender Acker<br />

2 Berkholz, WA, 0,7 ha nicht ausgleichbar, ersetzbar Ersatzmaßnahmen:<br />

angrenzende Niederung<br />

3 Briest, M, 0,9 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

4 Felchow, W, 3,1 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

5 Flemsdorf, M, 1,0 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

6 Grünow, M, 1,2 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

7 Grünow, W, 0,4 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

8 Hohenlandin, M, 0,7 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

9 Augustenhof, M, 0,6 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

10 Jamikow, M, 0,3 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

11 Jamikow, M, 0,4 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

12 Kummerow entfällt<br />

13 Kummerow entfällt<br />

14 Kummerow entfällt<br />

15 Kummerow entfällt<br />

16 Niederlandin, W, 1,5 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

17 Niederlandin, M, 1,2 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

18 Passow, W, 2,5 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

Erweiterung:<br />

angrenzender Acker<br />

Erweiterung:<br />

Freifläche in Richtung B2<br />

Erweiterung:<br />

in Richtung See<br />

Erweiterung: östlich<br />

angrenzenden Acker<br />

Erweiterung:<br />

in Richtung Niederung<br />

Erweiterung:<br />

angrenzender Acker<br />

Erweiterung:<br />

angrenzender Acker<br />

Erweiterung:<br />

angrenzenden Acker<br />

Erweiterung:<br />

angrenzenden Acker<br />

Erweiterung:<br />

angrenzende Grünfläche<br />

einschl. See<br />

Erweiterung: in Richtung<br />

ehemaligen Gutspark<br />

Erweiterung: in Richtung<br />

angrenzenden Acker<br />

Flächennutzungsplan 73


Gemeinde / Ausweisung /<br />

Größe<br />

I Bauflächen<br />

Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

Bewertung Ersatzmaßnahmen bzw.<br />

notwendige Planungs­<br />

gebietserweiterungen<br />

19 Pinnow, MI, 3,0 ha ausgleichbar entfällt<br />

20 Pinnow, WA, 3,0 ha nicht ausgleichbar, ersetzbar Ersatzmaßnahmen: auf<br />

der Grünfläche mit<br />

Hauptmannssee und<br />

Haussee<br />

21 Pinnow, WA, 3,9 ha nicht ausgleichbar, ersetzbar Ersatzmaßnahmen: auf<br />

der Grünfläche mit<br />

Hauptmannssee und<br />

Haussee<br />

22 Schöneberg entfällt<br />

23 Schönermark, M, 0,28 ha ausgleichbar entfällt<br />

24 Schönermark, WA,<br />

0,9 ha<br />

25 Schönermark, WA,<br />

1,08 ha<br />

ausgleichbar entfällt<br />

ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

26 Schönow, W, 0,56 ha ausgleichbar entfällt<br />

27 Schönow, W, 1,15 ha ausgleichbar entfällt<br />

28 Schönow, W, 1,35 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

29 Stendell, M, 1,5 ha ausgleichbar entfällt<br />

30 Stendell, M, 0,8 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

31 Stendell, M, 0,45 ha ausgleichbar entfällt<br />

32 Wendemark, M, 0,6 ha ausgleichbar bei<br />

Plangebietserweiterung<br />

33 Wendemark, M, 1,1 ha vermeidbar, nicht ausgleichbar und<br />

ersetzbar<br />

34 Zichow, M, 0,4 ha ausgleichbar entfällt<br />

II Verkehrsflächen<br />

35 Pinnow Anbindung ­ Ge­<br />

werbegebiet an B 2 ­neu<br />

Erweiterung: Grünfläche<br />

einschließlich mehrge­<br />

schossiger Gebäude<br />

Erweiterung: landwirt­<br />

schaftliche Fläche auf<br />

der anderen Straßenseite<br />

Erweiterung: dreieckige<br />

Grünfläche nordöstlich<br />

Erweiterung: Niederung<br />

Ablehnung aus natur­<br />

schutzfachlicher Sicht<br />

nicht ausgleichbar, ersetzbar Aufforstung westlich<br />

Straße bis an Bahntrasse<br />

36 Straße Pinnow ­ Stendell vermeidbar, nicht ausgleichbar und<br />

ersetzbar<br />

Ablehnung aus natur­<br />

schutzfachlicher Sicht<br />

74 Amt Oder­Welse


September 2001<br />

6.4 Ersatzmaßnahmen<br />

Ersatzmaßnahmen werden nur für die durch den FNP vorbereiteten Planungsvorhaben,<br />

die nicht ausgleichbar aber ersetzbar sind, vorgeschlagen.<br />

Als weiteres absehbare Vorhaben, das auf anderen Planungsebenen behandelt wird,<br />

deren Art und Umfang Ersatzmaßnahmen notwendig machen, soll hier benannt werden:<br />

• Industrie und­Gewerbegebietes bei Pinnow (Grünordnungsplan / Bebauungsplan im<br />

Verfahren ­ angepaßt an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung)<br />

­ Größe des Geltungsbereiches des B­Planes (Brottofläche): 240 ha.<br />

­ Bauflächen netto: 106 ha<br />

Die Genehmigung steht aufgrund der fehlenden Nachweises geeigneter<br />

Ersatzmaßnahmen noch aus. Die vom Amt für Forstwirtschaft in Eberswalde geforderten<br />

96 ha neu anzulegender Wald sind nur schwer im Amtsgebiet zu realisieren.<br />

Mit dem Landschaftsplan des Amtes Oder­Welse werden eine Reihe von Maßnahmen<br />

vorgeschlagen, die auch als Ersatz für das geplante Gewerbegebiet geeignet sein<br />

können.<br />

Abriß und Entsiegelung von stillgelegten landwirtschaftlichen Betriebsflächen<br />

Voraussetzung für die Anerkennung dieser Maßnahme als Ersatzmaßnahme für Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft ist, daß die betreffende Fläche derzeit und auch in Zukunft nicht<br />

mehr für landwirtschaftliche Betriebszwecke genutzt wird. Außerdem muß die Fläche im<br />

FNP als Landwirtschafts­ oder Waldfläche ­ jedenfalls nicht als Siedlungsfläche ­<br />

gekennzeichnet sein.<br />

Folgende Flächen würden für eine Entsiegelungsmaßnahme in Frage kommen, wobei<br />

die Aufgabe des Standortes teilweise mehrere Jahre zurückliegt. Ob eine<br />

Stillegungsanzeige vorliegt, war nicht in jedem Fall zu klären. Die aufgeführten Bereiche<br />

sind daher beispielhaft zu werten. Die Entscheidung über eine Entsiegelung ist immer<br />

am Einzelfall unter Berücksichtigung der o. g. Voraussetzungen zu beurteilen.<br />

• Zichow Lindenwegsiedlung: Fläche des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebs und<br />

des ehemaligen Trockenwerks<br />

• Briest: ehemalige landwirtschaftliche Anlage am Westrand in der Niederung und am<br />

Nordostrand, ehemaliger Technikstützpunkt<br />

• Niederlandin: ehemalige landwirtschaftliche Anlage südlich des Landiner Haussees<br />

• Hohenlandin/Augustenhof: ehemalige landwirtschaftliche Anlage<br />

• Fredersdorf: Teile der Stallanlagen<br />

• Herrenhof: Stallanlagen (außer Kuhställe)<br />

Mehrere Orte haben landwirtschaftliche Betriebe, die große Flächen und Anlagen<br />

nutzen. Die Nutzung ist dabei aber sehr ungeordnet, so daß eine Zusammenlegung<br />

weitere Entsiegelungspotentiale zukünftig bieten würde (z.B. in Schöneberg).<br />

Entwicklungsbereich bei Pinnow<br />

Der Ort Pinnow zieht durch seine Siedlungsstruktur einen Bogen um eine Senke mit<br />

mehreren Seen (Haussee, Hauptmannssee). Die Senke ist immer von der Bebauung<br />

Flächennutzungsplan 75


Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

freigehalten worden, weil sich die Bodenverhältnisse zum Bauen nicht anbieten. Früher<br />

wurde dieser Bereich schon als Park für das Gut Pinnow genutzt, Reste des Parks sind<br />

noch vorhanden. Die Fläche sollte als Erholungsraum genutzt werden, folgende Maß­<br />

nahmen bieten sich in dem Bereich an:<br />

• Entwicklung eines Gesamtkonzeptes<br />

• Anlegen von Wegen<br />

• Pflanzen von Bäumen zur Abschirmung der weiten offenen Fläche von der Siedlung<br />

• Renaturierung der Ufer des Haussees<br />

• Renaturierung des Grabensystems<br />

• Anlegen einer Streuobstwiese<br />

• Planung und Durchführung der Gutsparksanierung<br />

Entwicklungsbereich bei Passow<br />

Nördlich von Passow in der Welseniederung wird auf einer großen Fläche Kies<br />

abgebaut. Die Kiesabbaufläche selbst wie auch die angrenzende Niederung bis zur<br />

B 166 eignet sich als Erholungsraum.<br />

• Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für ein naturnahes Erholungsgebiet in der<br />

Niederung<br />

• Uferrenaturierung an den Gräben und an der Welse<br />

• Entwicklung des Ortsrandes<br />

• Anbindung des Kiesabbaugebietes an den Ort durch Schaffung von naturnahen<br />

Erholungsmöglichkeiten<br />

• Anlage und Sicherung von Vogelbrutplätzen/Vogelschutzinseln<br />

Aufforstung<br />

In der Karte Landschaftsentwicklung sind folgende Bereiche als mögliche Aufforstungs­<br />

flächen dargestellt worden:<br />

• Fläche südöstlich von Herrenhof<br />

• Flächen südlich von Passow<br />

• Streifen zwischen Industrie­ und Gewerbegebiet (ehemals BUCK INPAR GmbH) und<br />

Bahnlinie in Pinnow<br />

• Zichow, Teilfl.westlich des Zichower Waldes<br />

• Fläche bei Briest<br />

• Passow, Bruchwald<br />

Diese Flächen sind von der Forstwirtschaft als Erstaufforstungsflächen ausgewiesen<br />

worden. Aus naturschutzfachlicher Sicht steht der Aufforstung dieser Flächen nichts ent­<br />

gegen. Sie sind als naturnaher Wald mit vielschichtigen, geschwungenen Waldrändern<br />

aufzuforsten, die Artenzusammensetzung lehnt sich an die potentiell natürliche Vege­<br />

tation an.<br />

Natürliche Sukzession<br />

Im Randbereich des Welsebruchs nahe des Ochsenbruchs soll eine Fläche der natür­<br />

lichen Sukzession überlassen werden. Behutsame Initialpflanzungen können vorgenom­<br />

men werden, um die Entwicklung zum Wald zu beschleunigen. Über Flächenankauf<br />

kann diese Maßnahme realisiert werden.<br />

76 Amt Oder­Welse


September 2001<br />

Anpflanzen von Alleebäumen<br />

Viele der Straßen besitzen keine Alleebäume oder sonstige Gehölzstrukturen mehr. Die<br />

typischen Alleebäume Kastanie und Linde sind wieder anzupflanzen. An folgenden<br />

Straßen sollen Alleen neugepflanzt werden:<br />

• zwischen Fredersdorf und Golm<br />

• zwischen Schönow und Jamikow<br />

• zwischen Jamikow und Wolterdorf<br />

• zwischen Passow und Grünow<br />

• zwischen Grünow und Schönermark<br />

• zwischen Grünow und Bahnhof Schönermark<br />

• zwischen Schönermark und Bahnhof Schönermark<br />

• zwischen Schönermark und Frauenhagen<br />

• entlang der B 2 nach einem Rückbau<br />

• zwischen Schöneberg und Alt­Galow<br />

Ergänzungen von Alleen oder Baumreihen sind mit der gleichen Baumart durchzuführen,<br />

die schon vorhanden ist, um ein einheitliches Bild zu erreichen. In den Karten 8 und 10<br />

des LP sind die vorhandenen Baumreihen und Alleen nach Obstbäumen und anderen<br />

unterschieden. Nachpflanzungen sind an folgenden Straßen möglich:<br />

• zwischen Zichow und Gramzow<br />

• zum Weinberg<br />

• Lindenwegsiedlung<br />

• zwischen Wendemark und dem Zichower Wald<br />

• zwischen Briest und Biesenbrow<br />

• zwischen Jamikow und Stendell<br />

• zwischen Passow und Herrenhof<br />

• zwischen Pinnow und Niederlandin<br />

• zwischen Hohenlandin und Heinersdorf<br />

• zwischen Niederlandin und Berkholz<br />

• zwischen Pinnow und Felchow<br />

• von Pinnow zur B 2<br />

• zwischen Felchow und Schöneberg<br />

• zwischen Felchow und Crussow<br />

• zwischen Alt­Galow und Neu­Galow<br />

• zwischen Berkholz und Meyenburg<br />

• von Berkholz zum Pagelsee<br />

Flächennutzungsplan 77


Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

7 BEGRÜNDUNG DES FNP ZUR WEITEREN PLANUNG DER IM LP<br />

ALS NICHT AUSGLEICHBARE / VERMEIDBARE EINGRIFFE<br />

EINGESCHÄTZTEN VORHABEN<br />

Nicht ausgleichbar, aber ersetzbar<br />

Als nicht ausgleichbar, aber ersetzbar wurden durch den LP in der Eingriffsbewertung<br />

( Tabelle 12 ) folgende drei Vorhaben bewertet:<br />

­ lfd. Nr. 2: Gebiet ‘Koppel’ in Berkholz, WA: Größe 0,7 ha<br />

­ lfd. Nr. 20 und 21: zwei Gebiete am westlichen Ortsrand in Pinnow,<br />

WA: Größen 3,0 und 3,9 ha.<br />

Die Einschätzung des Landschaftsplanes kam hier zu dem Schluß, daß eine<br />

Plangebietserweiterung nicht in Frage kommt, weil die betroffene Fläche jeweils schon<br />

relativ groß ist bzw. im Fall von Berkholz eine Erweiterung wegen der Besonderheit der<br />

Lage des Gebietes nicht möglich ist.<br />

Die beiden Planungsgebiete in Pinnow dienen dazu, entsprechend dem absehbaren<br />

Bedarf die mit dem vorhandenen sozialen Wohnungsbau begonnene städtebauliche<br />

Ordnung und Abrundung des westlichen Ortsrandes fortzusetzen.<br />

Die vorausschauende Nutzungsordnung im Rahmen des FNP läßt wegen der<br />

Beeinträchtigungen aus dem vorhandenen Industrie­ und Gewerbegebiet am östlichen<br />

Ortsrand die Anordnung von Wohnbauflächen nur im westlichen Teil der Ortslage zu.<br />

Das Gewicht der städtebaulichen Belange überwiegt hier gegenüber den Anforderungen<br />

an Natur und Landschaft.<br />

Ersatzmaßnahmen, die den zu erwartenden Beeinträchtigungen entsprechen, wurden<br />

unter dem Namen: ’Entwicklungsbereich bei Pinnow’ im LP formuliert und in den FNP<br />

übernommen (sh. S. 77,78).<br />

Vermeidbar, nicht ausgleichbar und ersetzbar<br />

Die Vorhaben lfd. Nr. 33 Wendemark, Dorfstraße Hangseite, M: Größe 1,1 ha<br />

und lfd. Nr. 36 Straße Pinnow­Stendell<br />

wurden durch den LP als nicht ausgleichbar und ersetzbar, also vermeidbar beurteilt.<br />

Für beide Vorhaben stehen gewichtige städtebauliche und sonstige Belange der<br />

Allgemeinheit im Rang vor den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege:<br />

Für die Straße Pinnow­Stendell werden auf den Seiten 28,29 des Erläuterungsberichtes<br />

des FNP die wirtschaftlichen und regionalpolitischen Gründe dargelegt, die den Vorrang<br />

dieses Vorhabens belegen.<br />

Die Trassenführung ging aus mehreren möglichen untersuchten Varianten als die<br />

landschaftsverträglichste Lösung hervor.<br />

78 Amt Oder­Welse


September 2001<br />

Für Wendemark kann auf das Vorhaben nicht verzichtet werden, da die spezifische<br />

örtliche Struktur von Passow und Wendemark nicht genügend Zuwachsmöglichkeiten an<br />

anderen Stellen bietet, die Passow entsprechend seiner Bedeutung als Kleinzentrum<br />

benötigt.<br />

Der Flächenzuwachs, der sich aus der Innenbereichssatzung ergibt, ist für einen<br />

Planungshorizont von ca. 15 Jahren absehbar nicht ausreichend. Die geplante<br />

weitgehend straßenbegleitende Bebauung knüpft an drei bereits bebaute Grundstücke<br />

an der Dorfstraße an. Sie soll weiterhin der städtebaulichen Entwicklung des<br />

gegenüberliegenden Gutshofarreals dienen.<br />

Flächennutzungsplan 79


Literaturverzeichnis Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

LITERATUR­ UND QUELLENVERZEICHNIS<br />

Gesetze, Richtlinien und Verordnungen<br />

BAUGESETZBUCH (BauGB): in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997<br />

(BGBl I. S. 2141)<br />

BRANDENBURGISCHES ABFALLGESETZ (BbgAbfG) vom 06.06.1997 (BbgGVBl. I S. 40)<br />

BRANDENBURGISCHES LADESPLANUNGSGESETZ ­ BbLPlG: Landesplanungsgesetz und<br />

Vorschaltgesetz zum Landesentwicklungsprogramm für das Land Brandenburg vom<br />

06.04.1995 (BbgGVBl. I S. 210)<br />

BRANDENBURGISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BbgNatSchG): Brandenburgisches Gesetz<br />

über Naturschutz und Landschaftspflege vom 25. Juni 1992 (BbgGVBl. I, S. 208)<br />

BRANDENBURGISCHES WASSERGESETZ (BbgWG) vom 13.07.1994 (BbgGVBl. I S. 302)<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1997 (BbgGVBl. I S. 168)<br />

BUNDESBERGGESETZ<br />

BUNDES­IMMISSIONSSCHUTZGESETZ ­ BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche<br />

Vorgänge. ­ vom 14.05.1990 (BGBI. I S. 880) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes<br />

vom 18.04.1997 (BGBI I S. 805)<br />

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

vom 12. März 1987 (BGBl. I S. 889), zuletzt geändert am 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />

Gesetz zum Landesplanungsvertrag in der Fassung vom 06. April 1995 (BbgGVBl. I, S. 210)<br />

Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen­ und Sanierungsplanung im<br />

Land Brandenburg (RegBkPlG) vom 13. Mai 1993 (BbgGVBl. I S. 170) geändert durch Artikel 3<br />

des Gesetzes zu dem Landesplanungsvertrag vom 06. April 1995 (BbgGVBl. I S.210)<br />

DENKMALSCHUTZGESETZ ­BbgDSchG vom 22.07.1991<br />

KREISLAUFWIRTSCHAFTS­ UND ABFALLGESETZ (KrW­/AbfG): Gesetz zur Förderung der<br />

Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom<br />

27.09.1994, verkündet als Art. 1 G zur Vermeidung und Beseitigung von Abfällen<br />

(BGBl. I S. 2705)<br />

LEP I : Landesentwicklungsplan Brandenburg LEP I vom 04.07.1995 ­ Zentralörtliche Gliederung<br />

(GVBl. II S. 474)<br />

LEP ro : Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm Berlin/Brandenburg, Entwurf vom<br />

04.04.1995<br />

MUNR ­ MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />

BRANDENBURG (1995): Abstandsleitlinie vom 06.06.1995 ­ Empfehlungen zu den Abständen<br />

zwischen Industrie./Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/ Funksendestellen<br />

und Wohgebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionschutzes<br />

(ABl. Nr. 49 S. 590)<br />

MUNR ­ MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />

BRANDENBURG (1996): Erlaß zur landesplanerischen und naturschutzrechtlichen Beurteilung<br />

von Windkraftanlagen im Land Brandenburg (Windkrafterlaß des MUNR). (ABl. Nr. 28 S. 654)<br />

NATIONALPARKGESETZ 'Unteres Odertal' (NatPUOG) vom 27.06.1995 (BbgGVBl. I S. 114)<br />

VERORDNUNG ÜBER <strong>DAS</strong> LSG 'NATIONALPARKREGION UNTERES ODERTAL' vom<br />

06.01.1998 BbgGVBl. II S. 104)<br />

VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN ­ 4. BImSchV: Vierte Verord­<br />

nung zur Durchführung des Bundes­Immissionschutzgesetzes vom 14.03.1997<br />

(BGBI. I S. 504)<br />

80 Amt Oder­Welse


September 2001 Literaturverzeichnis<br />

VORSCHALTGESETZ ZUM IMMISSIONSCHUTZ (LImSchG) vom 03.03.1992 (BbgGVBL. I S.<br />

78) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1996 (BbgGVBl. I S. 364)<br />

WALDGESETZ DES LANDES BRANDENBURG (LWaldG) vom 17. Juni 1991 (BbgGVBl. S. 273)<br />

WASSERHAUSHALTSGESETZ ­WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts; i.d.F der<br />

Bekanntmachung vom 18.10.1996 (BGBI. I Nr. 58 S. 1695)<br />

WÄSSERORDNUNG Polizeiverordnung zur Regelung der Wasserwirtschaft im Gebiet der unteren<br />

Oder vom 14.07.1931 Der Reichsverkehrsminister<br />

Literatur<br />

AfI SCHWEDT (1997): Amt für Immissionsschutz Schwedt,<br />

Genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />

BROSE, Fritz (1994): Das Untere Odertal: Talentwicklung, Nutzung und Wasserbau<br />

in: Führer zur Geologie von Berlin und Brandenburg Nr.2: Bad Freienwalde­Parsteiner See<br />

Selbstverlag, Geowissenschaftler in Berlin und Brandenburg e. V. Berlin, 1994<br />

KREISVERWALTUNG UCKERMARK (1996 a): Untere Abfallwirtschaftsbehörde,<br />

Altlastverdachtsflächen (Altablagerungen und Altstandorte), ISAL­Erfassung,<br />

KREISVERWALTUNG UCKERMARK (1996 b): Amt für Landwirtschaft,<br />

Übersicht landwirtschaftlicher Betriebe<br />

KREISVERWALTUNG UCKERMARK (1996 c), Untere Wasserbehörde, Wasserschutzzonen<br />

KREISVERWALTUNG UCKERMARK (1996 d) Planungsamt : Vorentwurf<br />

Kreisentwicklungskonzeption, (Vorentwurf, Dezember 1996)<br />

KREISVERWALTUNG UCKERMARK (1996 e): Entwicklungskonzeption zur Verbesserung der<br />

Wirtschaftsstruktur des Landkreises Uckermark (Endbericht) von prognos<br />

LUA ­Studien und Tagungsberichte Bd. 5, Luftqualität 1975 bis 1990, 1995<br />

MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />

BRANDENBURG (1992): Vorläufiger Abfallentsorgungsplan für das Land Brandenburg<br />

­Teil Siedlungsabfälle­ Stand 12. Dezember 1992<br />

MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />

BRANDENBURG (1993): Vorläufiger Abfallentsorgungsplan für das Land Brandenburg ­Teil<br />

Sonderabfälle­ Stand November 1993<br />

MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />

BRANDENBURG (1995 a): Abfallbilanz der entsorgungspflichtigen Körperschaften des Landes<br />

Brandenburg 1994, September 1995<br />

MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />

BRANDENBURG (1995b): Entwurf des Landschaftsprogramms Brandenburg. ­ Potsdam<br />

MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />

BRANDENBURG (1997): Entwurf des Landschaftsprogramms Brandenburg. ­ Potsdam<br />

REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT UCKERMARK­BARNIM (1997): Sachlicher Teilplan<br />

Vorrang­ und Vorsorgegebiete für flächenintensive Landnutzung der Region Uckermark­<br />

Barnim, Vorentwurf Juni 1997, Eberswalde<br />

REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT UCKERMARK­BARNIM (1997): Sachlicher Teilplan<br />

Vorrang­ und Vorbehaltsgebiete für flächenintensive Landnutzung der Region Uckermark­<br />

Barnim, Vorentwurf<br />

VEAG (1998): Kommunale Bauleitplanung/Flächennutzung, VEAG, Abt. VNE, 13.07.1998<br />

VERKEHRSSTÄRKEKARTE (1995): Land Brandenburg, Brandenburgisches Landesamt für<br />

Verkehr und Straßenbau 1996<br />

Flächennutzungsplan 81


Literaturverzeichnis Büro für ökologische Planung und Architektur<br />

WASSER­ UND BODENVERBAND ‘WELSE’ (1996): Schöpfwerke<br />

ZOWA (1996): Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und<br />

Abwasserbehandlung, Wasserwerke, Wasserschutzzonen, Kläranlagen<br />

82 Amt Oder­Welse

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