FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DAS AMT ODERWELSE
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DAS AMT ODERWELSE
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DAS AMT ODERWELSE
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September 2001 Grundsätze der Flächennutzungsplanung<br />
<strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong> <strong>FÜR</strong> <strong>DAS</strong><br />
<strong>AMT</strong> ODERWELSE<br />
Seite<br />
1 GRUNDSÄTZE DER <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>UNG 1<br />
1.1 Anlaß und Ziel der Planaufstellung 1<br />
1.2 Rechtliche Grundlagen 3<br />
1.3 Parallelaufstellung der Flächennutzungsplanung und der örtlichen 5<br />
Landschaftsplanung<br />
2 RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG<br />
2.1 Territoriale Einordnung des Amtbereichs 6<br />
2.2 Voraussetzungen der örtlichen und regionalen Nutzungsstruktur 6<br />
2.3 Historische Entwicklung 7<br />
2.4 Naturräumliche Gegebenheiten 8<br />
2.5 Siedlungsstruktur 9<br />
2.6 Bevölkerungsentwicklung 14<br />
2.7 Raumordnung und Landesplanung 14<br />
3 ERLÄUTERUNGEN ZUM INHALT DES<br />
<strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>S<br />
3.1 Regionale Entwicklungsmöglichkeiten/Entwicklungs und 16<br />
Handlungsschwerpunkte<br />
3.2 Für die Bebauung vorgesehene Flächen 19<br />
3.2.1 Siedlungsentwicklung / Flächenbedarf 19<br />
3.2.2 Geplante Ausweisungen von Siedlungsflächen 21<br />
3.2.3 Gewerbliche Entwicklung 22<br />
3.2.4 Sondernutzungen / Sonderbauflächen 22<br />
3.3 Flächen für die Land und Forstwirtschaft 24<br />
3.4 Gemeinbedarf 25<br />
3.5 Verkehr 26<br />
Flächennutzungsplan 1
Grundsätze der Flächennutzungsplanung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
3.6 Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen 30<br />
3.6.1 Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz 30<br />
3.6.2 Abfallwirtschaft 35<br />
3.6.3 Immissionsschutz 36<br />
3.6.4 Energiewirtschaft 41<br />
3.6.5 Telekom 43<br />
3.6.6 Windkraftnutzung 43<br />
3.7 Landschaft und Umwelt 46<br />
3.7.1 Grünflächen 46<br />
3.7.2 Erholung und Fremdenverkehr 47<br />
3.7.3 Natur und Landschaftsschutz 48<br />
3.8 Exklaven 59<br />
4 INHALT DER PLANZEICHNUNG<br />
4.1 Denkmalpflege 50<br />
4.2 Schutzgebiete 50<br />
4.2.1 Ergänzung zu den Schutzgebieten 52<br />
4.3 Altlasten/Altlastverdachtsflächen 52<br />
4.4 Nutzungseinschränkungen 57<br />
4.5 Bodenabbau 57<br />
5 BILANZ<br />
5.1 Bauflächenbilanz 58<br />
5.2 Zusammenfassung 59<br />
6 BEWERTUNG DER PLANUNGSFLÄCHEN DES FNP<br />
DURCH DEN LP<br />
6.1 Prüfschema des Landschaftsplans 64<br />
6.2 Bewertung der Eingriffsintensität 66<br />
6.3 Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen 69<br />
6.4 Ersatzmaßnahmen 72<br />
2 Amt OderWelse
September 2001 Grundsätze der Flächennutzungsplanung<br />
7 BEGRÜNDUNG DES FNP ZUR WEITEREN PLANUNG<br />
DER ALS NICHT AUSGLEICHBAR/VERMEIDBAR<br />
EINGESCHÄTZTEN EINGRIFFE AUS DEM LP 75<br />
Literaturverzeichnis 77<br />
ANHANG<br />
1: Auszug aus der Denkmalliste des Landkreises Uckermark 79<br />
(Stand 01.01.2000)<br />
2: Liste der Naturdenkmale (ausgewiesene Naturdenkmale 81<br />
und Vorschläge des Landschaftsplans)<br />
3 Exklaven 82<br />
ANLAGE (liegt gesondert bei)<br />
Teilpläne M 1 : 10.000 (farbig)<br />
1 Zichow, Fredersdorf, Golm, Briest, Grünow<br />
2 Schönow, Jamikow, Stendell, Herrenhof, Passow, Wendemark<br />
4 Schönermark, Landin, Pinnow<br />
5 Felchow, Flemsdorf, Schöneberg<br />
6 BerkholzMeyenburg<br />
Legende<br />
Beiplan ‘ERHOLUNG/TOURISMUS’<br />
Beiplan ‘BODENDENKMALE’<br />
Übersichtsplan Geltungsbereich M 1 : 25.000<br />
Flächennutzungsplan 3
Grundsätze der Flächennutzungsplanung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
1 GRUNDSÄTZE DER <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>UNG<br />
1.1 Anlaß und Ziel der Planung<br />
Die dem Amt OderWelse angehörigen Gemeinden<br />
BerkholzMeyenburg Schöneberg<br />
Felchow Schönermark<br />
Flemsdorf Schönow<br />
Fredersdorf Stendell<br />
Grünow Welsebruch (mit<br />
Golm Briest Jamikow, Passow)<br />
Landin Zichow<br />
Pinnow<br />
übertrugen die Aufstellung eines gemeinsamen gemeindeübergreifenden<br />
Flächennutzungsplanes (FNP) für den Amtsbereich dem Amtssausschuß des Amtes<br />
OderWelse.<br />
Der Amtssausschuß des Amtes OderWelse faßte in seiner Sitzung am 06.06.2000 den<br />
entsprechenden Aufstellungsbeschluß.<br />
Die amtsangehörigen Gemeinden Criewen und Zützen sind nicht an der Aufstellung des<br />
FNP beteiligt, da hier abgestimmte Einzelflächennutzungspläne vorliegen.<br />
Die Gemeinde Kummerow beendete mit ihrer Eingemeindung in die Stadt Schwedt,<br />
vollzogen ab 01.01.1998, ihre Mitarbeit im Amtsausschuß OderWelse. Der bis dahin<br />
vorliegende Planungsstand konnte von der Stadt Schwedt übernommen werden. Im<br />
vorliegenden FNP werden keine Aussagen zu Kummerow mehr getroffen.<br />
Die Durchführung einer genehmigungsfähigen Flächennutzungsplanung erlangt beson<br />
dere Bedeutung, da mit Ablauf der Sonderregelung für die neuen Bundesländer zum<br />
31.12.1997 (§ 246a BauGB) seit 01.01.1998 eine verbindliche Bauleitplanung<br />
(B bzw. VEPlanung) in der Regel nicht mehr ohne einen Flächennutzungsplan (FNP)<br />
durchgeführt werden kann.<br />
Die Flächennutzungsplanung dient der vorausschauenden städtebaulichen Ordnung der<br />
Fläche einer oder mehrerer Gemeinden.<br />
Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so<br />
weit es für die städtebauliche Entwicklung notwendig ist.<br />
Der Flächennutzungsplan legt die Art der Bodennutzung entsprechend der<br />
voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde in den Grundzügen fest, insbesondere<br />
werden Bauflächen bzw. Baugebiete, Versorgungsanlagen, Verkehrs und Grünflächen,<br />
Immissionsschutzvorkehrungen, Flächen für Gemeinbedarfsfunktionen u. a.<br />
ausgewiesen.<br />
Die Fixierung dieser Flächen erfolgt in der Flächennutzungsplanung als der<br />
vorbereitenden Phase der Bauleitplanung nicht parzellenscharf.<br />
4 Amt OderWelse
September 2001 Grundsätze der Flächennutzungsplanung<br />
Der Zeitraum der Gültigkeit der Planung liegt bei ca. 10 15 Jahren, wobei eine<br />
Unterscheidung in absehbare kurz und mittelfristige Entwicklungen und nicht unmittelbar<br />
absehbare längerfristige Planungen getroffen werden kann.<br />
Eine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für den einzelnen Bürger besteht über den<br />
Flächennutzungsplan nicht. Die planaufstellenden Gemeinden und die einbezogenen<br />
Träger öffentlicher Belange binden sich mit ihrer Planungsaussage bzw. ihrer<br />
Stellungnahme zur Planung. Konkretes Baurecht entsteht erst, wenn aus den<br />
Darstellungen des FNP verbindliche Bauleitpläne (BPläne) entwickelt werden oder wenn<br />
die Voraussetzungen gemäß § 34 BauGB bei Vorhaben innerhalb der im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteile vorliegen.<br />
Der gemeinsam aufzustellende Flächennutzungsplan bietet günstige Voraussetzungen<br />
der Abstimmung und Koordinierung gemeindeübergreifender Belange wie Gemein<br />
bedarfs und Versorgungseinrichtungen, Verkehrs und Erschließungsanlagen, Bau<br />
flächenvorsorge, Sicherung von Erholungsbereichen und Wegekonzeptionen u. a. Ein<br />
Ausgleich der verschiedenen Voraussetzungen und Anforderungen ist eher gegeben als<br />
bei Einzelplanungen jeder Gemeinde.<br />
Die Planaufstellung unterliegt einem nach Baugesetzbuch vorgeschriebenen förmlichen<br />
Verfahren, in welchem die angemessene Beteiligung und Information der Bürger von<br />
besonderer Bedeutung ist.<br />
In folge der parallelen Erarbeitung des Landschaftsplans (LP) des Amtes OderWelse<br />
werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege nach Abwägung mit allen anderen Belangen in den FNP<br />
aufgenommen.<br />
Flächennutzungsplan 5
Grundsätze der Flächennutzungsplanung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
1.2 Rechtliche Grundlagen<br />
Grundlegend wird die Aufstellung und Durchführung von Bauleitplänen im Baugesetz<br />
buch geregelt.<br />
Gemäß § 2 Abs.1 BauGB wird der FNP von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden<br />
in eigener Verantwortung aufgestellt. Er soll die sich aus der beabsichtigten<br />
städtebaulichen Entwicklung abzuleitende Art der Bodennutzung für das gesamte<br />
Gemeindegebiet in den Grundzügen darstellen.<br />
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und<br />
Landesplanung anzupassen. Landesplanerische Ziele und Vorgaben können nicht<br />
abgewogen werden.<br />
Für die Erarbeitung und Aufstellung des FNP des Amtes OderWelse gelten unmittelbar<br />
folgende Gesetze und Verordnungen:<br />
Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes,<br />
i. d. F. vom 18.08.1997,<br />
Gesetz zu dem Landesplanungsvertrag,<br />
vom 06.04.1995,<br />
Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm Berlin/Brandenburg LEPro,<br />
vom 04.02.1998<br />
Landesentwicklungsplan Brandenburg LEP I zentralörtliche Gliederung,<br />
vom 04.07.1995<br />
Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen und Sanierungs<br />
planung im Land Brandenburg,<br />
vom 13.05.1993,<br />
zuletzt geändert durch das Gesetz zum Landesplanungsvertrag vom 06.04.1995<br />
Sachlicher Teilplan "Zentralörtliche Gliederung, Siedlungsschwerpunkte und Ländliche<br />
Versorgungsorte" der Region UckermarkBarnim,Regionale Planungsgesellschaft<br />
UckermarkBarnim<br />
vom 26. 06.1997<br />
Weitere fachgesetzliche Vorgaben sind:<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
vom 18. 08.1997<br />
Brandenburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BbgNatSchG),<br />
vom 25.06.1992<br />
Landeswaldgesetz (LWaldG),<br />
vom 17.06.1991<br />
Brandenburgisches Wassergesetz,<br />
vom 13.07.1994, zuletzt geändert am 22.12.1997<br />
Bundesberggesetz,<br />
vom 13.08.1980<br />
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts,<br />
vom 23.09.1986, zuletzt geändert am 18.10.1996<br />
6 Amt OderWelse
September 2001 Grundsätze der Flächennutzungsplanung<br />
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land<br />
Brandenburg,<br />
vom 22.07.1991<br />
Weiterhin wurde der Vorentwurf des Sachlichen Teilplanes ‘Vorrang und<br />
Vorbehaltsgebiete für flächenintensive Landnutzung ‘ der Region UckermarkBarnim vom<br />
Juni 1997, überarbeitet zum Entwurf des Sachlichen Teilplans 'Windnutzung, Rohstoff<br />
sicherung und gewinnung', Stand Februar 2000, weiterentwickelt zum Sachlichen<br />
Teilplan 'Windnutzung, Rohstoffsicherung undgewinnung' mit Satzungsbeschluß der<br />
Regionalversammlung der regionalen Planungsgemeinschaft UckermarkBarnim vom<br />
04.10.2000, zur Kenntnis genommen.<br />
Folgende räumliche Strukturen lassen sich für den Planungsraum und die umgebende<br />
Region direkt aus der im LEP I enthaltenen zentralörtlichen Gliederung ableiten:<br />
Als Mittelzentrum ausgewiesen wurden die Stadt Schwedt sowie die Stadt Prenzlau<br />
(beide außerhalb des Planungsgebietes).<br />
Entsprechend dem von der Landesplanungsbehörde entwickelten räumlichen Leitbild der<br />
"Dezentralen Konzentration" sollen die weiter von Berlin entfernten Landesteile beson<br />
dere Förderung erfahren, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu<br />
schaffen. Der Planungsraum befindet sich nach diesem Leitbild nördlich des regionalen<br />
Entwicklungszentrums des Städtekranzes Eberswalde an das regionale Entwicklungs<br />
zentrum des äußeren Entwicklungsraums um Schwedt angrenzend.<br />
Die mit der Lage im Grenzraum zu Polen zusammenhängenden Möglichkeiten und<br />
Chancen bestehen vor allem darin, eine aufeinander abgestimmte wirtschaftliche,<br />
soziale, kulturelle und ökologische Entwicklung auf beiden Seiten der Oder zu verfolgen,<br />
und dabei eine BrückenFunktion in Europa wahrzunehmen.<br />
Das Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen und Sanierungs<br />
planung im Land Brandenburg in der Fassung vom 06. April 1995 und das Gesetz zu<br />
dem Landesplanungsvertrag vom 06. April 1995 bestimmen die regionalen Planungs<br />
gemeinschaften als Träger der Regionalplanung. Bisher liegt der sachliche Teilplan<br />
"Zentralörtliche Gliederung, Siedlungsschwerpunkte und ländliche Versorgungsorte" der<br />
Region UckermarkBarnim vor.<br />
Folgende Aussagen untersetzen und konkretisieren die Festlegungen des LEP I:<br />
• Als Mittelzentrum wurde die Stadt Schwedt ausgewiesen,<br />
• die Stadt Angermünde als Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums,<br />
• die Stadt Gartz als Grundzentrum,<br />
• und die Gemeinden Casekow und Passow als Kleinzentrum.<br />
Weiterhin wurde die Gemeinde Pinnow als ländlicher Versorgungsort bestimmt.<br />
Flächennutzungsplan 7
Grundsätze der Flächennutzungsplanung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
1.3 Parallelaufstellung der Flächennutzungs und der örtlichen<br />
Landschaftsplanung<br />
Die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege werden von den Trägern der Bauleitplanung in Landschaftsplänen<br />
dargestellt (Brandenburgisches Naturschutzgesetz BbgNatSchG § 7 Abs. 1).<br />
„Die Darstellung der Landschaftspläne sind als Darstellungen in die Flächennutzungspläne ... aufzunehmen.“<br />
Der Landschaftsplan als Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege erfaßt parallel<br />
zum Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet in seinem Bestand und nimmt<br />
eine Bewertung vor allem der Grundlagen des Naturhaushalts vor.<br />
Gemäß §§ 10 ff. BbgNatSchG sollen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie<br />
zum Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen, die von der Flächennutzungsplanung<br />
ausgehen können, dargestellt werden.<br />
Die Verpflichtung, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unter<br />
lassen, kann durch die Parallelaufstellung und die damit verbundene intensive Planungs<br />
diskussion optimal wahrgenommen werden.<br />
Die Ergebnisse des Landschaftsplanes wurden nach Abwägung mit allen anderen<br />
planungsrelevanten Belangen und Nutzungen in den Flächennutzungsplan<br />
aufgenommen. Sie erlangen damit eine Bindungswirkung im Rahmen des Flächen<br />
nutzungsplanes.<br />
8 Amt OderWelse
September 2001 Rahmenbedingungen der Planung<br />
2 RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG<br />
2.1 Territoriale Einordnung des Amtsbereichs<br />
Die 16 amtsangehörigen Gemeinden des Amtes OderWelse (ohne Zützen und<br />
Criewen), die im vorliegenden Flächennutzungsplan des Amtes OderWelse betrachtet<br />
werden, nehmen eine Gesamtfläche von 21.485 ha ein.<br />
Nach dem Zählstand des Jahres 1996 betrug die Einwohnerzahl 6 239.<br />
Der Planungsbereich gehört zum südöstlichen Teil des Landkreises Uckermark.<br />
Die Hauptverkehrsanbindung besteht über die Autobahn BerlinStettin über die Zufahrt<br />
Joachimsthal, die B 198 und B 2 in Richtung Angermünde und über die Zufahrt Pfingst<br />
berg, die mit der B 166 über Gramzow, Zichow, Passow nach Schwedt führt.<br />
Die Entfernung von Berlin beträgt ca. 80 km.<br />
Bahnseitig besteht eine sehr gute Anbindung über Angermünde an die Regionalstrecke<br />
BerlinStettin sowie an die Regionalstrecke BerlinStralsund.<br />
2.2 Voraussetzung der örtlichen und regionalen Nutzungsstruktur<br />
Die geringe Bevölkerungsdichte im Amtsbereich von etwa 26 Einwohnern/km² (Branden<br />
burg 89, Deutschland 152) spiegelt sich in der Flächennutzung wider. So beträgt der An<br />
teil der Siedlungsfläche an der Gesamtfläche maximal ca. 5 %.<br />
Der landwirtschaftlich genutzte Flächenanteil liegt bei ca. 75 %, in einigen Orten bei über<br />
90 % und ist damit außerordentlich hoch. Hiervon befinden sich ca. 60 % in ackerbau<br />
licher Nutzung, überwiegend auf den Hochflächen der Moränenplatten.<br />
Als Besonderheit ist der seit dem 17. Jahrhundert in der Region betriebene Tabakanbau<br />
im Raum Schwedt/Vierraden bis BerkholzMeyenburg, Stendell und Criewen zu<br />
erwähnen, der jedoch heute kaum noch eine wirtschaftliche Bedeutung besitzt.<br />
Die ausgedehnten Grünlandbereiche erstrecken sich im wesentlichen auf die Nieder<br />
moor und Auenstandorte im Odertal und im RandowWelseBruch.<br />
Den zweitgrößten Flächenanteil im Planungsbereich nehmen die Waldgebiete mit ca. 11<br />
% ein. Die größten Waldflächen konzentrieren sich auf den Bereich Schönow, die<br />
Niederlandiner Heide zwischen Felchowsee und Flemsdorf und den Wald westlich von<br />
Schöneberg, der Bestandteil des Nationalparks 'Unteres Odertal' ist.<br />
Der Amtsbereich OderWelse gilt innerhalb des Landes Brandenburg und als Teilgebiet<br />
der Uckermark als dünn besiedelter Raum und aus der Entwicklung der Wende heraus<br />
vor allem durch die Veränderungen im landwirtschaftlichen Bereich als Problembereich.<br />
Flächennutzungsplan 9
Rahmenbedingungen der Planung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Der hohe Anteil der landwirtschaftlichen Fläche verdeutlicht die Dringlichkeit ihrer<br />
nachhaltigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit und die Funktion der Landwirtschaft als<br />
bedeutende Erwerbs und Lebensgrundlage.<br />
Bei der Erarbeitung des FNP wurde darauf hingewirkt, die Interessen der landwirt<br />
schaftlichen Unternehmen als wichtige Wirtschaftseinheiten grundsätzlich zu sichern und<br />
im Zusammenwirken mit der Landschaftsplanung Aussagen zur Erhaltung der natür<br />
lichen Lebens und Wirtschaftgrundlagen zu treffen.<br />
Eine weitere Besonderheit des Amtsbereiches ist durch die überregionale Wirkung des<br />
großflächigen Industrie und Gewerbeparkes in der Gemeinde Pinnow gegeben.<br />
Die regionalplanerische Klassifizierung von Pinnow als ländlicher Versorgungsort schafft<br />
den im Zusammenhang mit dem Industrie und Gewerbeschwerpunkt notwendigen Spiel<br />
raum für infrastrukturelle und wohnungsmarktpolitische Entwicklungen.<br />
Die Nähe bzw. unmittelbar benachbarte Lage eines Teils der amtsangehörigen<br />
Gemeinden zur Stadt Schwedt führte in den vergangenen Jahren dazu, daß der<br />
Ansiedlungsdruck aus Schwedt aufgenommen wurde. Vor allem BerkholzMeyenburg,<br />
aber auch einige andere Gemeinden wie Jamikow und Stendell verzeichneten zum Teil<br />
erhebliche Einwohnerzuwächse.<br />
2.3 Historische Entwicklung<br />
Das Untere Odertal, wozu großräumig das Planungsgebiet gehört, war bereits in der<br />
Steinzeit von Jägern und später von einwandernden Stämmen, die Ackerbau und Vieh<br />
zucht betrieben, besiedelt (BROSE, 1994). Während der Bronzezeit verbesserten sich<br />
die klimatischen Verhältnisse und aufgrund effektiverer Produktionsmöglichkeiten wurde<br />
das Land besser genutzt. Vor etwa 1500 Jahren wanderten slawische Stämme in das<br />
Gebiet. Die anfangs in Flußnähe siedelnden Gruppen erweiterten den waldfreien Raum<br />
um ihre Siedlungen. Anstelle der Wälder wurden die Flüsse zu Elementen der<br />
Grenzziehung. Zahlreiche archäologische Funde lassen diese Besiedlung nachvoll<br />
ziehen. Eine große Anzahl von Gefäßen, Werkzeugen, Grabstätten, aber auch Burg<br />
wälle zeugen ebenso wie viele der Ortsnamen mit der Endung ow von frühen Siedlungs<br />
plätzen der Slawen. Auch Funde militärischer Art belegen, daß das Gebiet schon sehr<br />
früh Grenz und Durchgangsgebiet war.<br />
Im frühen Mittelalter begann die frühdeutsche Einwanderung und damit siedlungs<br />
geschichtlich ein neuer Abschnitt. Die Neuanlage frühdeutscher Siedlungen begann auf<br />
grund eines weiträumig nachweisbaren Grundwasseranstieges zumeist am Auenrand<br />
auf höhergelegenen eiszeitlichen Terrassen. Die Siedler begannen mit dem Bau<br />
zahlreicher Gebäude und Kirchen, und errichteten zur Sicherung der unruhigen<br />
Grenzregion Burgen.<br />
Die eiszeitlichen Geröllhaufen dienten den deutschen Siedlern als Baumaterial für ihre<br />
Bauten. Nahezu jeder Ort im Gebiet besitzt noch heute einen Kirchenbau aus dem 13.<br />
Jahrhundert, aus Feldsteinen errichtet. Gleichzeitig wurde jede Menge Steine zum<br />
10 Amt OderWelse
September 2001 Rahmenbedingungen der Planung<br />
Aufbau von Scheunen, Gehöften und Wohnhäusern verwendet. Dieser spezifische Bau<br />
stil blieb über Jahrhunderte prägend.<br />
Vor 1323 waren die askanischen Grafen von Brandenburg in Besitz der Region, 1355<br />
fielen Teile des Gebietes an Pommern. Im 15. Jahrhundert gelangte die Region unter die<br />
Herrschaft der Hohenzollern.<br />
Jahrzehntelang war die Welse Grenzfluß nach SchwedischPommern.<br />
Nach dem 30jährigen Krieg lagen viele der Siedlungen und Siedlungsteile wüst, die Ein<br />
wohnerzahlen hatten sich drastisch reduziert.<br />
Mit der Angliederung an das Königreich Preußen wurde unter Friedrich Wilhelm I. und<br />
Friedrich II. die systematische Wiederbesiedlung der Mark betrieben. Die Siedler kamen<br />
u. a. aus Böhmen, Preußen, Holland, Frankreich und der Schweiz. Damit einher ging die<br />
Trockenlegung der Bruchgebiete durch massive Meliorationsmaßnahmen mit dem Ziel<br />
der Gewinnung von landwirtschaftlicher Fläche. Nachdem 1747 die Entwässerung des<br />
Oderbruchs begann und man 6 Jahre später den Oderlauf um 28 km verkürzt, das Ge<br />
fälle vergrößert und die Fließgeschwindigkeit der Oder erhöht hatte, wurde von 1849 bis<br />
1859 u. a. der Polder von LunowStolpe eingedeicht.<br />
Der wirtschaftliche Aufschwung wurde weiter verstärkt durch den Ausbau der Verkehrs<br />
infrastruktur durch den Anschluß an die großen Verkehrsverbindungen. So erhielt Berlin<br />
mit der Strecke BerlinAngermündeStettin (1842/43) auf dem Schienenweg Zugang zu<br />
dem wichtigsten Ostseehafen. Bereits 1873 wurde von Angermünde die Stichbahn nach<br />
Schwedt gebaut. Kleinbahnen entstanden, wenn Landwirtschaft ein gewisses Verkehrs<br />
aufkommen garantierte.<br />
Von 1886 bis 1920 wurde die HohensaatenFriedrichsthalerWasserstraße gebaut, die<br />
über den OderHavelKanal wiederum Berlin mit Stettin verbindet.<br />
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde das enteignete Junkerland im Rahmen der<br />
Bodenreform an die Bauern verteilt. Diese Kleinstrukturen gingen jedoch kurze Zeit<br />
später durch die Bildung der sozialistischen landwirtschaftlichen Großbetriebe wieder<br />
verloren.<br />
Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung, insbesondere bei der industriemäßigen<br />
Landwirtschaft kam es zu erheblichen baulichen Erweiterungen bei landwirtschaftlichen<br />
Gebäuden und Anlagen. Oftmals wurden Erweiterungen an den Ortsrändern, aber auch<br />
in der freien Feldflur in der Nähe der Wirtschaftsflächen vorgenommen.<br />
Die Landwirtschaft war ebenso wie auch in früheren Zeiten Haupterwerbsgrundlage für<br />
die Bevölkerung, wenn auch in anderer Wirtschaftsform.<br />
In Pinnow siedelte sich auf dem Standort eines ehemaligen Rüstungsproduktions<br />
betriebes 1964 das Instandsetzungswerk Pinnow an. Dieser industrielle Schwerpunkt<br />
sorgte für zahlreiche Arbeitsplätze und Ansiedlungen im ländlichen Raum.<br />
Flächennutzungsplan 11
Rahmenbedingungen der Planung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
2.4 Naturräumliche Gegebenheiten<br />
Das Gebiet ist Teil der Uckermark und beinhaltet sowohl Grundmoränenbereiche des<br />
Uckermärkischen Platten und Hügellandes mit dem Felchowseegebiet als auch das<br />
Urstromtal der RandowWelseNiederung und Teile des Unteren Odertals.<br />
Zusammenhängende Waldbestände findet man teilweise an den Randhängen des<br />
Unteren Odertals und westlich Schönow im nördlichen Amtsbereich vor.<br />
Die Landschaft ist geprägt von der letzten Eiszeit. Von ihr erhielt sie die flachwellige,<br />
teilweise auch hügelige Struktur. Die markante Häufung zahlreicher Sölle und Kleinseen<br />
ist ebenso landschaftsbildbestimmend wie die Flußtäler von Oder und Welse und die<br />
Bruchlandschaft der RandowWelseNiederung.<br />
Im parallel zum Flächennutzungsplan erarbeiteten Landschaftsplan werden detaillierte<br />
Aussagen zu diesem Thema getroffen.<br />
2.5 Siedlungsstruktur<br />
Im Unterschied zu den Orten und Ämtern im engeren Raum um Berlin hat sich im Amt<br />
OderWelse der insgesamt ländliche Charakter erhalten. Die Orte sind als ländliche<br />
Standorte noch deutlich charakterisiert und strukturiert, sie stehen relativ deutlich gegen<br />
die Landschaft und bilden, bis auf wenige Ausnahmen, mit ihr noch eine Einheit.<br />
Größere Veränderungen im Ortsbild bzw. im Landschaftsbild sind bis auf die Gemeinde<br />
BerkholzMeyenburg nach der Wende nicht erfolgt.<br />
Bestimmende ortstypische Elemente wie Kirchen, Kirchtürme, Friedhöfe, Friedhofs<br />
mauern, Gutshäuser, Gutshofanlagen und Alleen kennzeichnen das Planungsgebiet. Auf<br />
längere Sicht werden sich auch diese Gemeinden einerseits auf die naheliegenden<br />
Städte Angermünde und Schwedt, anderseits aber auch auf das große Ballungsgebiet<br />
Berlin beziehen. Dabei haben die Orte von ihrer historischen Entwicklung her durchaus<br />
eigenständige Entwicklungschancen. Einleitend soll hier zunächst auf Ortsgruppen ein<br />
gegangen werden.<br />
Die Entwicklung der Orte läßt folgende nutzungsbezogene Ordnung zu:<br />
BerkholzMeyenburg, Passow, Pinnow<br />
Hier handelt es sich um Orte, die entweder eine größere Wachstumsentwicklung bereits<br />
vollzogen haben wie BerkholzMeyenburg oder Orte, die aus der historischen Bedeutung<br />
heraus bereits Gewerbe und Industrieansiedlungen aufweisen sowie überörtliche<br />
Versorgungsfunktionen wahrnehmen, also Passow und Pinnow. Dabei ist die<br />
Gewichtung des Gewerbes auch wieder aus der historischen Entwicklung heraus<br />
unterschiedlich anzusehen. Pinnow vollzieht als ehemaliger Standort der Rüstungs<br />
industrie den Sprung in eine Nachfolgeentwicklung und dürfte zweifelsohne der zentrale<br />
Ort in der Arbeitsplatzbeschaffung für das gesamte Amt sein. Daneben wird mit einer<br />
kleineren Größenordnung Passow treten. Die Bedeutung von Passow als Kleinzentrum<br />
im ländlichen Raum bestimmt sich aus der gewachsenen örtlichen Versorgungs und<br />
Infrastruktur, während Pinnow seine Funktion als ländlicher Versorgungsort vor allem in<br />
Verbindung mit den Umnutzungs und Entwicklungsbemühungen im Gutsbereich und<br />
12 Amt OderWelse
September 2001 Rahmenbedingungen der Planung<br />
den Arbeitsplatzangeboten auf dem Gelände des ehemaligen Instandsetzungswerkes<br />
(IWP) und dem anschließenden Wirkungsbereich der Firma BUCKINPAR wahrnimmt.<br />
Felchow, Flemsdorf, Schöneberg<br />
Ihre Bedeutung wird vor allem geprägt durch die Nähe oder die Lage im Nationalpark<br />
'Unteres Odertal' bzw. am Naturschutzgebiet Felchowsee. Diese Orte werden durch ihre<br />
Lagegunst bevorzugt in der künftigen Entwicklung touristischer Angebote sein,<br />
Erholungszwecken dienen und als ruhige Wohnorte über den eigenen Bedarf hinaus für<br />
die Industrie und Gewerbestandorte Pinnow und das nahe Schwedt von Interesse sein.<br />
Die Koordinierung zwischen den Gemeinden und dem Nationalpark 'Unteres Odertal' im<br />
touristischen Bereich muß hier vordringlich vorgenommen werden.<br />
Grünow, Jamikow, Stendell, Schönow, Schönermark<br />
Diese Orte liegen zwar außerhalb des Nationalparks, aber samt und sonders in land<br />
schaftlich reizvollen Lagen, teilweise in der Nähe von Waldgebieten im Einzugsbereich<br />
des RandowWelseBruchs. Sie alle zeichnen sich aus durch ein intaktes Ortsbild und<br />
weitgehend erhaltene historische Gesamtstrukturen, welche häufig verbesserungs und<br />
rekonstruktionsfähig sind. Sie liegen außerhalb der großen Durchgangsströme, so daß<br />
hier ruhige Wohnlagen aber auch touristische Entwicklungen möglich sind. In diesen<br />
Orten werden künftig mehr Zuzüge als Abgänge bei den Bewohnern zu erwarten sein,<br />
auch unabhängig davon, ob es zu Gewerbeansiedlungen kommt. Teilweise ist heute<br />
schon ein Zuwachs der Einwohnerzahlen zu verzeichnen, beispielsweise in Stendell und<br />
Jamikow.<br />
Fredersdorf, Golm, Zichow<br />
Diese Orte weisen die Merkmale der vorangegangenen Gruppe auf. Darüber hinaus<br />
können sie aber durch die historische Bedeutung des Ortes Zichow mit dem Schloß und<br />
dem Schloßpark zukünftig eine hohe Attraktivität im Fremdenverkehr und Kulturbereich<br />
gewinnen.<br />
Briest<br />
Briest wird als Zentrum der Landwirtschaft eingeordnet. Die große Milchviehanlage prägt<br />
die örtliche Wirtschaftsstruktur.<br />
Landin<br />
Einen Sondertatbestand nimmt in diesem Zusammenhang Landin ein. Landin hat einer<br />
seits mit Schloß und Schloßpark von Lenné und dem Naturschutzgebiet 'Landiner Haus<br />
see' einen hohen Wert als zukünftiger Fremdenverkehrs und eventuell Tagungsort,<br />
andererseits durch die Nähe zu Schwedt eine hohe Attraktivität als Wohngebiet. Den<br />
Vorzügen der örtlichen Gegebenheiten steht der schlechte Zustand wichtiger baulicher<br />
Anlagen und Flächen entgegen.<br />
Flächennutzungsplan 13
Rahmenbedingungen der Planung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Faßt man nach diesen Überlegungen die Gesamtentwicklungschancen der Orte zusam<br />
men, kann auf mittlere Sicht die gegenwärtig allgemein übliche Betrachtung der<br />
Uckermark als (Grenzlage) Randgebiet mit schwierigen Entwicklungschancen zwar nicht<br />
völlig entkräftet werden, es sind jedoch Enwicklungsansätze und Chancen gegeben.<br />
Das Amtsgebiet besitzt mit Pinnow und Passow zukunftsorientierte Gewerbestandorte,<br />
die nach dem schwierigen Prozess der Umstrukturierung der Landwirtschaft Ersatzar<br />
beitsplätze für die Landwirtschaft schaffen können bzw. sie bereits geschaffen haben.<br />
In BerkholzMeyenburg wurde die Gunst der Wendezeit genutzt, um Vorsorge für<br />
umfangreiche attraktive Wohngebiete zu schaffen, wenngleich eventuell die Entwicklung<br />
etwas zu stürmisch verlaufen ist. Anderseits ist dies für die übrigen künftigen Wohn<br />
standorte ein Vergleichsmaßstab, der bei angemessener Größenordnung und einiger<br />
Verbesserung der Planungen Möglichkeiten bietet, einerseits die Orte in ihrer Struktur, in<br />
ihrem Kern und ihrem Charakter zu erhalten, anderseits aber durch geschickte<br />
Integration von Neubauten Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />
Insoweit bieten alle Orte des Amtsbereiches je nach ihrer Eigenart in den nächsten 10<br />
15 Jahren durchaus Entwicklungschancen, die den Ballungsgebieten im Umland von<br />
Berlin nicht grundsätzlich nachstehen. Dabei muß beachtet werden, daß ein<br />
ungehemmter Zuzug diese Chancen in Frage stellen würde und daß die Landschaft in<br />
ihrer jetzigen Struktur erhalten bzw. durch gezielte Rekultivierungsmaßnahmen auf<br />
ursprünglichere Wurzeln zurückgeführt werden muß. Das ist keine kurzfristige Maß<br />
nahme, sondern ein langfristiges Entwicklungsziel.<br />
Erfolge im Ansiedlungsbereich und in der touristischen Entwicklung sind nur mittelfristig<br />
zu erzielen und keinesfalls kurzfristig. Dabei wird wesentlich sein, daß die Planungen der<br />
einzelnen Gemeinden stark miteinander vernetzt werden und jede Gemeinde über einen<br />
längeren Zeitraum ihre eigenen Entwicklungsziele stetig verfolgt.<br />
14 Amt OderWelse
September 2001 Rahmenbedingungen der Planung<br />
Lage des Planungsgebietes in Brandenburg<br />
Flächennutzungsplan 15
Rahmenbedingungen der Planung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
16 Amt OderWelse
September 2001 Rahmenbedingungen der Planung<br />
2.6 Bevölkerungsentwicklung<br />
Zwar ist die Bevölkerungsentwicklung insgesamt seit den 60iger Jahren als rückläufig<br />
aus den statistischen Einwohnerzahlen zu entnehmen, jedoch kann im Planungsgebiet<br />
seit etwa 1992 von einem leichten stetigen Anstieg gesprochen werden. Diese Tendenz<br />
wird durch die statistisch ausgewiesenen Zuwächse bei der Arbeitsplatzentwicklung<br />
bestätigt (Vorentwurf Kreisentwicklungskonzeption)<br />
Im Kreismaßstab trifft dies auf das Amt OderWelse in besonderem Maße zu.<br />
Diese Entwicklung verlief und verläuft in den einzelnen hier betrachteten Gemeinden<br />
unterschiedlich.<br />
So verloren zwischen 1964 und 1981 eine Reihe von Gemeinden erhebliche Einwohner<br />
anteile in einer Größenordnung von bis zu 30 %, was zum großen Teil auf die industrielle<br />
Entwicklung der Stadt Schwedt und die damit entstehenden Wohnungsbaugebiete<br />
zurückzuführen war. Dies traf in besonderem Maße auf die schwedtnahen Gemeinden<br />
BerkholzMeyenburg, Stendell und Landin zu, hatte aber auch Auswirkungen auf eine<br />
Reihe anderer Gemeinden.<br />
Seit 1990 kehrte sich dieser Trend um. Die Möglichkeiten dieser Gemeinden hinsichtlich<br />
der Angebote von Bauland und einer besseren Wohnqualität bewirkten einen deutlichen<br />
Anstieg der Bevölkerungszahlen. Diese Entwicklung, die seit 1994 z. T. schon seit 1992<br />
für den größten Teil der amtsangehörigen Gemeinden erkennbar ist, gibt Anlaß zu der<br />
Prognose, daß dieser Trend sich im gewissen Umfang fortsetzen wird.<br />
Die Gemeinden BerkholzMeyenburg, Flemsdorf, Jamikow, Landin, Schöneberg,<br />
Schönermark und Stendell sind hier beispielhaft zu nennen.<br />
Heute (Stand 1996) leben im Planungsgebiet ca. 6.335 Einwohner, eine Einwohnerzahl<br />
von über 6.000 wurde seit 1981 erstmals wieder 1995 erreicht.<br />
Der Einwohnerzuwachs für den gesamten Planungsbereich seit 1989 beträgt ca. 6 %.<br />
Die Tabelle 1 (vorhergehende Seite) enthält die Übersicht über die Bevölkerungsentwick<br />
lung seit 1734.<br />
2.7 Raumordnung und Landesplanung<br />
Seit Juli 1997 liegt der zweite sachliche Teilplan des Regionalplanes UckermarkBarnim<br />
‘Vorrang und Vorsorgegebiete für flächenintensive Landnutzung’ im Vorentwurf vor. Die<br />
für die Erarbeitung der Regionalpläne zuständige Regionale Planungsstelle legte damit<br />
ein Instrument vor, daß neben der Untersetzung der Raumstruktur und durch<br />
Ausweisung von Verdichtungsräumen als auch von HauptFreiräumen die Inanspruch<br />
nahme des offenen Landschaftsraums durch flächenintensive und stark beeinflussende<br />
Nutzungsformen regeln soll.<br />
Flächennutzungsplan 17
Rahmenbedingungen der Planung Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Es werden Ziele und Grundsätze zu den Bereichen:<br />
Landwirtschaft<br />
Forstwirtschaft<br />
Rohstoffgewinnung<br />
Natur und Landschaftsschutz<br />
Wasserwirtschaft<br />
Windenergienutzung<br />
Deponiesuchbereiche<br />
Trassenbereiche<br />
Fremdenverkehr und Erholung<br />
formuliert und entsprechende räumliche Festlegungen getroffen.<br />
Die Ausweisung von Vorrang und Vorbehaltsgebieten als regionalplanerische Kate<br />
gorien soll vor allem einer nachhaltigen Landnutzung dienen. Die formulierten Leitlinien<br />
verdeutlichen dieses Anliegen. Während der Erarbeitung des gemeinsamen Flächen<br />
nutzungsplans wurden notwendige Abstimmungen mit der Regionalen Planungsstelle<br />
vorgenommen.<br />
Seit Februar 2000 liegen aus dem vorgenannten Vorentwurf des Sachlichen Teilplanes<br />
die Teile 'Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung 'als überarbeiteter Entwurf<br />
vor, am 04.10. erfolgte der Satzungsbeschluß der Regionalversammlung.<br />
Der aktuelle Stand wurde berücksichtigt, jedoch hinsichtlich der veränderten<br />
Festlegungen zur Windkraftnutzung nicht in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />
Infolge des bestehenden Widerspruches mußte der sachliche Teil Windenergienutzung<br />
aus dem Flächennutzungsplan ausgenommen werden.<br />
18 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Entwicklungs und Handlungsschwerpunkte<br />
3 ERLÄUTERUNGEN ZUM INHALT DES<br />
<strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong>S<br />
3.1 Regionale Entwicklungsmöglichkeiten / Entwicklungs und<br />
Handlungsschwerpunkte<br />
Entwicklungsfähige Regionen brauchen eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur,<br />
eine verkehrsgünstige Lage, die ohne große Störungen das Gebiet erschließt, intakte<br />
oder entwicklungsfähige Landschaften, attraktive Ortsbilder und qualifizierte Menschen,<br />
die für ein vorhandenes oder zu entwickelndes Gewerbe ein Arbeitskräftepotential<br />
darstellen.<br />
Das Amt OderWelse hat eine attraktive, wenig zersiedelte Landschaft, die durch die<br />
Lage zwischen dem Nationalpark ‘Unteres Odertal’ und dem Biosphärenreservat ‘Schorf<br />
heideChorin’ langfristig ihren Wert und ihre Substanz erhalten kann. Es besitzt ein<br />
zukunftsweisendes Gewerbegebiet in Pinnow, das durch die ehemalige Funktion als<br />
Rüstungsbetrieb im Wald angesiedelt worden ist und damit als Gewerbegebiet einerseits<br />
gewissen Beschränkungen unterliegt, sich anderseits aber als innovativer Standort<br />
anbietet. Dieses Gewerbegebiet besitzt eine gute bis sehr gute regionale Anbindung<br />
über Bahn und Straße. Vor allem im letzten Bereich wurde sehr schnell und sehr früh<br />
eine Verbesserung erreicht, die sich langfristig auszahlen wird.<br />
In den einzelnen Gemeinden steht eine größere Zahl von Bauflächen zur Verfügung, die<br />
vor allem für Menschen aus Schwedt und Angermünde attraktiv sind, obwohl die<br />
Entwicklung der Grundstückspreise teilweise zu Bedenken Anlaß gibt. In vergleichbaren<br />
westdeutschen Regionen liegen die Grundstückspreise niedriger. Diese Bauflächen<br />
können aber auch mittelfristig zu einer Stabilisierung der Gemeinden führen und darüber<br />
hinaus zusätzlich zu kleineren Ansiedlungen im Handwerks und Gewerbebereich.<br />
Mit dem Kleinzentrum Passow ist auch künftig die Versorgung des nördlichen<br />
Amtsbereiches sowohl im Gemeinbedarfsbereich als auch in infrastruktureller Hinsicht<br />
gegeben. Pinnow als ländlicher Versorgungsort und bedeutender Industrie und<br />
Gewerbeschwerpunkt ergänzt diese Funktion als Schwerpunkt für den südlichen Amts<br />
bereich.<br />
Damit liegen die Entwicklungs und Handlungsschwerpunkte von der Prioritätensetzung<br />
her<br />
1. im mittleren und kleinen Gewerbe,<br />
2. in der Ansiedlung von Wohnbevölkerung,<br />
3. im Fremdenverkehr,<br />
4. in einer umstrukturierten Landwirtschaft.<br />
Darüber hinaus stehen gerade durch die Umstrukturierung der Landwirtschaft Gewerbe<br />
ansiedlungsgebiete in Form von umzunutzenden landwirtschaftlichen Betriebsanlagen<br />
an sich zur Verfügung, d.h. sie müssen nicht aufwendig entwickelt werden, sondern<br />
vorhandene erschlossene Flächen können unmittelbar umgenutzt werden.<br />
Der Preisvorteil der ländlichen Region im Grundstücksbereich dürfte mittelfristig ebenfalls<br />
ein Vorteil sein.<br />
Flächennutzungsplan 19
FNP: Entwicklungs und Handlungsschwerpunkte Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Als weiterer attraktiver Schwerpunkt dieser Entwicklung kann eine Verknüpfung<br />
zwischen Tourismus, Mittel und Kleingewerbe, Marktgeschehen und Wohnbevölkerung<br />
gesehen werden, mit dem Schwerpunkt des Gutshofs Pinnow, in dem all die beschrie<br />
benen Maßnahmen gebündelt und langfristig zu einem Markt und Gewerbetreiben mit<br />
veschiedenen Schwerpunkten gestaltet werden können. Diesen Handlungsschwer<br />
punkten müssen weitere Maßnahmen hinzugefügt werden, die vor allem im Wieder<br />
aufbau der historischen Gebäude Handwerkern Arbeit beschaffen, damit attraktiv für den<br />
Tourismus sind und als Folge zu infrastrukturellen Anreicherungen im Gebiet führen<br />
können, was wiederum Sekundäreffekte auf dem Arbeitsmarkt auslösen kann.<br />
Sport, Erholung, Tourismus<br />
Bei der Förderung dieser Kombinationsmöglichkeiten zwischen Tourismus, Gewerbe und<br />
Freizeitgestaltung fehlte bisher eine Betrachtung der Sportmöglichkeiten. Bei regionalen<br />
Entwicklungskonzepten werden diese häufig mit Tennis, Golf, Reiten und Bädern in Ver<br />
bindung gebracht.<br />
Der Amtsbereich OderWelse hat von Anfang an in seinen Planungen andere Schwer<br />
punkte gesetzt.<br />
Durch die Vorstellung, einen Fahrradrundweg zu entwickeln, der gleichzeitig als Rund<br />
wanderweg dienen kann und den Nationalpark und die Schorfheide miteinander<br />
verbindet und dabei die Naturschutzgebiete 'Felchowsee' und 'Landiner Haussee' und<br />
die Bruchlandschaft des RandowWelseBruch berührt, wurden die Weichen für eine<br />
landschaftsbezogene Erholung gestellt.<br />
Das Konzept 'Landschaftspark OderWelse' aus dem Jahr 1992/93 beschreibt diesen<br />
dezentralen Ansatz einschließlich seiner infrastrukturellen Komponenten. Die aktuelle<br />
Weiterentwicklung erfolgt mit dem gemeinsamen Landschaftsplan. Darüber hinaus<br />
wurde eine Verknüpfung mit regionalen und überregionalen Wegenetzen abgestimmt<br />
und vorgenommen. Die planerischen Aussagen des LP zur landschaftsbezogenen<br />
Erholung wurden in den vorliegenden FNP integriert. (Übernahme der Karte ‘Tourismus/<br />
Erholung’ aus dem PL als Beiplan in den FNP)<br />
Für den Sportstättenbereich liegt der Schwerpunkt der aktuellen und künftigen Entwick<br />
lung im Amtsbereich in der Gemeinde Schönow. Die Möglichkeiten und die Bedeutung<br />
der lokalen Sportstätten für Fußball und Reit und Pferdesport gehen weit über die Ge<br />
meindegrenzen hinaus.<br />
Zur langfristigen Sicherung dieser Potentiale wurde in der Gemeinde Schönow die ent<br />
sprechende Fläche als "Fläche für Sport und Spielanlagen" und öffentliche Grünfläche<br />
ausgewiesen. Die Erweiterung des Natursportbereiches ist Bestandteil dieser Auswei<br />
sung.<br />
Weiterhin gibt es lokale Sportstätten mit überörtlicher Bedeutung für Fußball in Passow<br />
und Schönermark und gute Voraussetzungen für den Reitsport in Passow. Für den vor<br />
handenen Reit und Sportbereich in Passow wurden Erweiterungs und Entwicklungs<br />
möglichkeiten durch die Ausweisung von Zuwachsflächen als öffentliche Grünflächen<br />
ausgewiesen.<br />
Entwicklungspotentiale besitzen auch Schönermark, Pinnow sowie Felchow.<br />
20 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Entwicklungs und Handlungsschwerpunkte<br />
Dem Wasser bzw. auch Wasserwandersport bieten sich gegenwärtig kaum Möglich<br />
keiten. In Stützkow wird eine Bootsanlegestelle an der HohensaathenFriedrichsthaler<br />
Wasserstraße realisiert. Die Möglichkeiten für den Wasserwandersport (Kajak, Paddeln<br />
u.a.) sollen hier weiter ausgebaut werden, ebenso wie an der Welse im Raum Stendell.<br />
Gelegenheiten für Rast und Übernachtung gehören ebenso zu den Planungsvorhaben<br />
wie Informations und Versorgungsangebote.<br />
Die Wiederherstellung der Stützkower Brücke für Radfahrer und Wanderer ist ein<br />
wichtiger Beitrag zur Ergänzung vorhandener attraktiver Wegerouten.<br />
Darüber hinaus können einige der zahlreichen Kleinseen als natürliche oder im Fall von<br />
ehemaligen Sand oder Kiesgruben auch künstliche Badeseen genutzt werden und da<br />
mit zu einer naturnahen Sportausübung in der Region beitragen.<br />
Bereiche, die vorrangig einer Erholungssnutzung dienen sollen, wurden in Passow am<br />
Kiessee ausgewiesen, ebenso in Pinnow am Haussee, in Flemsdorf am Haussee und in<br />
Stützkow im Zusammenhang mit der o. g. Brücke sowie in Schönow am Haussee.<br />
Flächennutzungsplan 21
FNP: Für die Bebauung vorgesehene Flächen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
3.2 Für die Bebauung vorgesehene Flächen<br />
3.2.1 Siedlungsentwicklung / Flächenbedarf<br />
Die Auswertung des aktuellen Standes der verbindlichen Bauleitplanung und anderer re<br />
levanter Planungen wie Innenbereichs und Abrundungssatzungen, Dorferneuerungspla<br />
nungen und städtebauliche Rahmenplanungen zeigt, daß auch bei der Vielzahl von Be<br />
bauungs sowie Vorhaben und Erschließungsplänen die innerörtliche Entwicklung vor<br />
rangig betrieben wird.<br />
In einer Reihe von Orten des Amtsbereichs außer Fredersdorf, Grünow und Pinnow lie<br />
gen genehmigte Innenbereichs bzw. Abrundungssatzungen vor, wurden Lücken in den<br />
letzten Jahren schon bebaut oder dafür vorbereitet. Für die Gemeinden Felchow, Flems<br />
dorf und Schöneberg sowie für Passow, Briest, Zichow und Schönermark liegen Ent<br />
würfe der Abrundungssatzungen vor, die für den Flächennutzungsplan zur Erhebung<br />
des Potentials an Bauflächen herangezogen wurden.<br />
Die Entwicklung von Baugebieten mit einer Größe von über 2 ha wurde vor allem für die<br />
Orte mit Entwicklungsbzw. Versorgungsfunktion Pinnow und Passow, sowie für<br />
Stendell, Schönermark und Schönow vorgeschlagen bzw. in BerkholzMeyenburg bereits<br />
zum größten Teil realisiert.<br />
Für die historisch als reine Bauerndörfer entstandenen Gemeinden Fredersdorf und<br />
Briest bietet es sich an, die großen Hofstrukturen vorrangig durch zeitgemäße Umnut<br />
zungen zu erhalten. Besonders für Briest sollte eine moderne Art der Erhaltung bzw. Er<br />
gänzung der geräumigen Vierseitenhöfe durch Wohn und Mischbebauung vorgenom<br />
men werden.<br />
Die Umnutzung bzw. Nutzungsergänzung innerhalb bebauter ortsbildprägender Struktu<br />
ren wird generell gegenüber der Neuausweisung von Flächen favorisiert. Das Aus<br />
schöpfen der planerischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen sollte hierbei im<br />
Interesse aller Beteiligten liegen.<br />
Für die Gemeinde Briest wird darüber hinaus eine Abrundung des südlichen Ortsrandes<br />
aufgenommen. Die Bebauung beiderseits der von Passow kommenden Straße sollte<br />
mittels BPlan in ihren gestalterischen Rahmenbedingungen bestimmt werden.<br />
Die Darstellung aller im Rahmen des FNP vorgesehenen Bauflächen wurde in Tabelle 2<br />
zusammengefaßt.<br />
Der mit der Flächennutzungsplanung ausgewiesene Bedarf an Bauflächen im Sinne der<br />
Flächenvorsorge für einen Zeitraum von 1015 Jahren setzt sich zusammen aus:<br />
• einem Anteil an Ersatz für verschlissene Bausubstanz in Höhe von ca. 2 % der vor<br />
handenen bebauten Flächen,<br />
• einem Eigenentwicklungsanteil von ca. 10 % und<br />
• einem Anteil an Zuzug von ca. 4 %.<br />
Der sich ergebende Anteil von 16 % ist ein Durchschnittswert für den gesamten Untersu<br />
chungsraum. Von Gemeinde zu Gemeinde gibt es Schwankungen. Diese Größenord<br />
nung der Flächenentwicklung beinhaltet alle Abrundungsflächen, welche teilweise sogar<br />
22 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Für die Bebauung vorgesehene Flächen<br />
den überwiegenden Anteil ausmachen und Potentiale aus bisher unbebauten Flächen,<br />
die über verbindliche Bauleitplanungen entwickeltes Baurecht bieten.<br />
Die geplanten Flächenzuwächse sind in der Bauflächenbilanz unter Punkt 5.1 im Einzel<br />
nen gemeindeweise ausgewiesen.<br />
Als Vergleichswert wurde der Anteil der Siedlungsfläche jeder Gemeinde aus der Zu<br />
sammenstellung der Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung in den Gemein<br />
den herangezogen (siehe Tabelle 3). Da, wo seit 1992 Baugebiete entwickelt wurden,<br />
wurde die aktuelle Siedlungsfläche nach dem Stand der genehmigten und verwirklichten<br />
Planungen hochgerechnet.<br />
Durch verbindliche Bauleitplanungsverfahren entwickelte und genehmigte Gebiete sowie<br />
Gebiete für die ein Bebauungsplanverfahren oder ein VEPVerfahren eingeleitet wurde,<br />
die landesplanerische Zustimmung vorliegt und nach der Offenlegung eine Genehmi<br />
gung in Aussicht steht, wurden ebenso wie genehmigte Abrundungsflächen und andere<br />
innerörtliche nach § 34 BauGB genehmigungsfähige Bereiche als Bestand bilanziert.<br />
Die darüber hinaus geplante bedarfsgerechte Ausweisung von Siedlungsfläche wurde<br />
ebenso wie die Bestandskennzeichnung überwiegend als gemischte Baufläche M vorge<br />
nommen, um den Spielraum für die Nutzung der Flächen den ländlichen Bedürfnissen<br />
anzupassen und dem dörflichen Charakter den Vorzug gegenüber eher städtisch<br />
geprägten Wohnbereichen zu geben.<br />
In BerkholzMeyenburg, Passow, Pinnow, Felchow und Schönow, Landin, Grünow,<br />
Schönermark u. a. wurden Flächenausweisungen als Wohnbaufläche vorgenommen, da<br />
in diesen Gebieten die Gemengelage von Wohnen, Handwerk und Landwirtschaft kaum<br />
mehr gegeben ist bzw. vorangegangene BPlanungen diese Ausweisung bereits<br />
vornahmen.<br />
Außenbereich<br />
Obwohl der sogenannte ‘Außenbereich’ gemäß § 35 BauGB definiert ist als Bereich<br />
außerhalb der bebauten Ortslage bzw. außerhalb eines bebauten räumlichen Zusam<br />
menhanges, soll im FNP des Amtes OderWelse eine Differenzierung getroffen werden.<br />
In Wendemark wird wegen der Einheitlichkeit der Einzelbebauung und des insgesamt<br />
vorhandenen baulichen Gewichts der Entwicklungsspielraum durch die Ausweisung der<br />
einzelnen Hofstellen als gemischte Bauflächen bewußt unterstrichen. Gleiches gilt für<br />
HohenlandinAugustenhof. Hier liegt es ebenfalls im Interesse der Gemeinde, für eine<br />
gezielte städtebauliche Ordnung über eine Außenbereichssatzung die künftige ergän<br />
zende Bebauung zu regeln.<br />
Die immissionsschutzrechtlichen Belange beim vorsorgenden Schutz benachbarter<br />
Nutzungen vor vermeidbaren Beeinträchtigungen oder Belastungen wurden bei der<br />
Flächenausweisung berücksichtigt. Insbesondere wurden die zulässigen Abstände der<br />
Nutzungen untereinander geprüft.<br />
So wurde in den Schwerpunktbereichen der landwirtschaftlichen Produktion wie Briest,<br />
Schöneberg, Flemsdorf auf die Ausweisung von Wohnbauflächen zugunsten gemischter<br />
Bauflächen verzichtet, um die immissionsschutzrechtlich geforderten Mindestabstände<br />
einhalten zu können und damit auch die vorhandene Wirtschaftsgrundlage zu sichern.<br />
Flächennutzungsplan 23
FNP: Für die Bebauung vorgesehene Flächen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
3.2.2 Geplante Ausweisungen von Siedlungsflächen<br />
Erläuterungen zur Tabelle 2:<br />
Eine Übersicht über alle ausgewiesenen geplanten Siedlungsflächen im Rahmen des<br />
FNP gibt die Tabelle 2. Die Tabelle enthält darüber hinaus weitere potentielle<br />
Bauflächen, die jedoch im Rahmen anderer Planungen bzw. Gesetzlichkeiten geregelt<br />
sind und daher nicht in die Bilanz eingehen. Dies wird jeweils vermerkt (kursiv)<br />
Tabelle 2: Übersicht über die ausgewiesenen geplanten Siedlungsflächen<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Gemeinde Ausweisung /<br />
Größe<br />
Lage / Bemerkung<br />
1 Berkholz W 2,50 ha Erweiterungsoption für das Gebiet „Kastanienallee“ mit der<br />
Einschränkung der Gebietsentwicklung erst nach lfd. Nr. 2<br />
2 Berkholz WA 0,70 ha Gebiet „Koppel“<br />
3 Briest M 0,90 ha Ortsausgang Richtung Passow<br />
4 Felchow W 3,10 ha Siedlerweg entfällt, da BPlanGebiet<br />
5 Flemsdorf M 1,00 ha Erweiterung am Ortsausgang Richtung Schwedt<br />
6 Grünow M 1,20 ha Lücken am Weg Richtung Landin<br />
7 Grünow W 0,40 ha entlang der Passower Straße, entfällt nach § 34<br />
8 Hohenlandin M 0,70 ha Abrundung, entfällt,.<br />
9 Augustenhof M 0,60 ha Außenbereich (Satzung entwicklen)<br />
10 Jamikow M 0,30 ha westliche Abrundung<br />
11 Jamikow M 0,40 ha südl. Ortsrand entfällt, da Abrundungsfläche<br />
12 Kummerow seit 01.01.1998 zur Stadt Schwedt gehörig<br />
13 Kummerow seit 01.01.1998 zur Stadt Schwedt gehörig<br />
14 Kummerow seit 01.01.1998 zur Stadt Schwedt gehörig<br />
15 Kummerow seit 01.01.1998 zur Stadt Schwedt gehörig<br />
16 Niederlandin W 1,50 ha östlich des ehemaligen Schweinestalls, entfällt, da<br />
Abrundungsfläche (stark durchgrünt)<br />
17 Niederlandin M 1,20 ha Abrundung in Richtung Hohenlandin, entfällt, da Abrundungsfläche<br />
18 Passow W 2,50 ha Am Sportplatz<br />
19 Pinnow MI 3,00 ha Umnutzung des Standortes Holzhäuser, entfällt nach § 34<br />
20 Pinnow WA 3,00 ha Weiterführung nördlich des sozialen Wohnungsbaus<br />
21 Pinnow WA 3,90 ha Abrundung des südlichen Ortsrandes<br />
22 Schöneberg M 0,30 ha entfällt, da Abrundungsfläche<br />
23 Schönermark M 0,28 ha Grünower Straße, am Sportplatz<br />
24 Schönermark M 0,90 ha Umnutzung der landwirtschaftl. Betriebsfläche in Richtung<br />
Grünow<br />
25 Schönermark WA 1,08 ha Am Wasserwerk<br />
26 Schönow W 0,56 ha Ehemalige Tabakscheunen am südlichen Ortsrand<br />
27 Schönow W 1,15 ha Umnutzung der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen, entfällt,<br />
da Abrundungsfläche<br />
28 Schönow W 1,35 ha Ortseingang aus Richtung Jamikow (stark durchgrünt)<br />
29 Stendell M 1,50 ha ehemalige landwirtschaftliche Anlage an Herrenhofer Weg<br />
24 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Für die Bebauung vorgesehene Flächen<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Gemeinde Ausweisung /<br />
Größe<br />
Lage / Bemerkung<br />
30 Stendell M 0,80 ha südliche Ortsabrundung<br />
31 Stendell M 0,45 ha Fläche zwischen Herrenhofer Weg und Bahnlinie<br />
32 Wendemark M 0,60 ha Abrundung<br />
33 Wendemark M 1,10 ha Dorfstraße, Hangseite<br />
34 Zichow M 0,40 ha Ordnung und Verdichtung am Lindenweg (östlicher Teil)<br />
SUMME: 25,62 ha<br />
3.2.3 Gewerbliche Entwicklung<br />
Die gewerblichen Bauflächen konzentrieren sich auf die Orte Passow, Pinnow und<br />
BerkholzMeyenburg sowie Flemsdorf. Alle gewerblichen Bauflächen bis auf die Erwei<br />
terungsfläche der Bauschuttrecyclinganlage südlich von Pinnow und die Erweiterungs<br />
fläche auf dem Recyclinggrundstück am westlichen Ortsrand von Flemsdorf werden als<br />
Bestand ausgewiesen.<br />
Erweiterung der gewerblichen Baufläche südlich Pinnow: ca.1,8 ha<br />
Erweiterung der gewerblichen Baufläche westlich Flemsdorf: ca.o,9 ha<br />
Das Gewerbe und Industriegebiet Pinnow wurde in seiner Abgrenzung entsprechend<br />
dem vorzufindenden Bestand der Außenbegrenzung des ehemaligen IWP Pinnow und<br />
nach Abgleichung mit dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan BUCKInpar im<br />
Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
Diese gewerbliche Baufläche dient auch weiterhin als langfristig angelegtes<br />
Entwicklungspotential im Rahmen des Gesamtplanungsbereiches des Amtes Oder<br />
Welse. Die weitere Strukturierung des Bereiches wird als unternehmensunabhängige<br />
Investition in die regionale Entwicklung betrachtet.<br />
3.2.4 Sondernutzungen / Sonderbauflächen<br />
Als Sonderbauflächen, die der Erholung dienen sind als Bestand die Gebiete in<br />
Stützkow Wochenendhausgebiet von ca.3,5 ha<br />
NeuGalow Wochenendhausgebiet von ca.1,0 ha<br />
vorhanden.<br />
Die Wochenendhausgebiete in Stützkow und NeuGalow mit ihrer sensiblen Lage im<br />
Bereich des Nationalparks 'Unteres Odertal' genießen Bestandsschutz, sollen jedoch für<br />
Erweiterungen oder Verfestigungen, also Entwicklungen zur Wohnnutzung, nicht zuge<br />
lassen werden. Diese Gebiete befinden sich außerdem abseits der bebauten Ortslage im<br />
Außenbereich. Sie werden daher nicht als Bauflächen, sondern als Grünflächen<br />
ausgewiesen.<br />
Flächennutzungsplan 25
FNP: Für die Bebauung vorgesehene Flächen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Für einen Teil der geplanten Erholungs und Freizeitfläche südwestlich des Haussees in<br />
Schönow ist für das Vorhaben ‘Pony und Abenteuerland Randowtal’ die Ausweisung als<br />
Sondergebiet ‘Ponyland’ in einer Größe von ca. 1,3 ha vorgenommen worden. Die maxi<br />
male Größe und Anzahl der geplanten Blockhäuser und anderen Anlagen sowie die<br />
Erschließung und etappenweise Entwicklung des Bereiches ist mit der notwendigen<br />
verbindlichen Planung festzuschreiben. Die Sicherung der Zuwegung zum vorhandenen<br />
Wohngrundstück ist nachzuweisen.<br />
Durch die Baulichkeiten darf kein Wald beeinträchtigt werden. Zum Seeufer ist ein<br />
Abstand von 50 m einzuhalten.<br />
Eine landschaftsgerechte Anordnung und Gestaltung der Anlage muß mit der Gemeinde<br />
abgestimmt werden.<br />
Als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Landwirtschaftliche Nutzung'<br />
wurde die Milchviehanlage in Briest in ihrem Bestand gekennzeichnet.<br />
Bei der Beherbergungskapazität in Julienwalde wird davon ausgegangen, daß durch die<br />
unmittelbare Lage am NSG Felchowsee keine Erweiterung der Anlage zulässig ist,<br />
jedoch die hohe Attraktivität der naturräumlichen Gegebenheiten eine sichere Nachfrage<br />
im Fremdenverkehrsbereich gewährleistet.<br />
Der Bereich Julienwalde wird im Bestand gesichert, wegen der Unverträglichkeit von<br />
Erweiterungen oder Nutzungsveränderungen jedoch nicht als Baufläche ausgewiesen.<br />
Die fehlende städtebauliche Anbindung in Verbindung mit der zurückgezogenen Lage im<br />
Schutzgebiet 'Erweiterung NSG Felchowsee' (im Verfahren) schließt eine anders<br />
lautende Festsetzung aus.<br />
26 Amt OderWelse
Oktober 2000 FNP: Flächen für die Land und Forstwirtschaft<br />
3.3 Flächen für die Land und Forstwirtschaft<br />
Die Landwirtschaftsflächen nehmen den weitaus größten Teil des Planungsgebietes ein,<br />
gefolgt von den Waldflächen und den Wasserflächen.<br />
Vorranggebiete für die Landwirtschaft sind vor allem die Grundmoränenplatten um<br />
Pinnow und Landin.<br />
Die großen Betriebsgrößen der landwirtschaftlichen Betriebe bieten günstige Bewirt<br />
schaftungsmöglichkeiten.<br />
Der FNP stellt als Übernahme aus dem LP die Unterscheidung der landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen nach Acker und Grünland im Bestand dar.<br />
Eine große Anzahl der landwirtschaftlichen Gebäude und Anlagen im Planungsgebiet<br />
werden nur zum Teil genutzt oder stehen gänzlich leer. Der bauliche Zustand vieler An<br />
lagen ist so, daß eine Sanierung und Umnutzung nur nach erheblichen Aufwendungen<br />
möglich wäre. Einige Anlagen wurden bereits abgerissen. (Schönermark, Ortsausgang<br />
nach Grünow)<br />
Der Landschaftsplan trifft detaillierte Aussagen zu Betriebsflächen, die für Entsiegelun<br />
gen als Ersatzmaßnahmen für andere Bauvorhaben zur Verfügung stehen, wenn eine<br />
Nutzung nicht mehr gegeben ist (vgl. 6.4Ersatzmaßnahmen).<br />
Je nach Lage, gegenwärtiger Nutzung und baulichem Zustand wurden diese Anlagen im<br />
FNP des Amtes OderWelse als Bauflächen, die im Umnutzungsfall auch für gewerbliche<br />
oder andere Nutzungen zur Verfügung stehen, gekennzeichnet, oder sie wurden als<br />
unbeplante Flächen belassen. In diesem Fall stehen sie der Landwirtschaft als<br />
privilegierter Nutzung im Außenbereich zur Verfügung, können aber nicht anderweitig<br />
(gewerblich) genutzt werden.<br />
Forstflächen sind im Gebiet sehr unregelmäßig verteilt und insgesamt mit einem Anteil<br />
von 11,5 % an der Gesamtfläche nicht sehr umfangreich vertreten.<br />
Alle dargestellten Forstflächen einschließlich der vorgeschlagenen Erweiterungen<br />
wurden in ihren Abgrenzungen aus dem Landschaftsplan übernommen. Im Unterschied<br />
zu den Forstflächen wurden auch Gehölzbestände ohne forstliche Nutzung als<br />
Übernahme aus dem Landschaftsplan dargestellt.<br />
Vorschläge für Aufforstungsflächen ( A ) als Übernahme aus dem Landschaftsplan<br />
enthält der FNP in den Bereichen: westlich des Zichower Waldes<br />
bei Herrenhof<br />
südlich der Bahnlinie bei Pinnow<br />
südlich Passow (Zigeunerdreieck)<br />
nördlich des Kiesabbaus Passow<br />
Flächennutzungsplan 27
FNP: Gemeinbedarf Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
3.4 Gemeinbedarf<br />
Die Schulstandorte des Amtsbereiches in Passow (Gesamtschule mit integrierter Grund<br />
schule) und in Pinnow (Grundschule) können nur durch Erhaltung bzw. Erweiterung des<br />
Einzugsbereiches sowie weitere Bemühungen um Einwohnerzuwachs im Amtsgebiet<br />
mittelfristig gesichert werden. Vor allem die nördlich angrenzenden weiteren Schulstand<br />
orte Greiffenberg und Gramzow sind Konkurrenten.<br />
Die vorhandenen Flächen für die Schulnutzung decken sowohl in Passow als auch in<br />
Pinnow den absehbaren Bedarf ab. Geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten sind<br />
vorhanden.<br />
Die Aufrechterhaltung der noch existierenden 9 Kindergärten ist problematisch. Eine Prü<br />
fung der zukünftigen Auslastung und wirtschaftlichen Betreibung durch das Amt Oder<br />
Welse ergab, daß eine Reduzierung auf 7 nur einen kurzfristigen Zwischenstand<br />
darstellt. Die Zahl der angemeldeten Kinder ist nach wie vor rückläufig, so daß von einer<br />
weiteren Verringerung der Kindergärten ausgegangen werden muß.<br />
Es zeigte sich, daß die Amtsplanung aus dem Jahr 1994, die schon damals von einer<br />
Reduzierung der wirtschaftlich tragbaren Kindergartenstandorte ausging, der realen<br />
Entwicklung nicht entsprechen konnte. Eine offensive Gestaltung der weiteren<br />
Entwicklungsprozesse im Amts und auch kreislichen Maßstab ist hier angeraten.<br />
Die medizinische Versorgung der Bevölkerung wird durch die Ärztin in Passow gesichert.<br />
Weitere medizinische Versorgungseinrichtungen einschließlich Krankenhäuser befinden<br />
sich in Angermünde und Schwedt.<br />
Die öffentliche Verwaltung ist in Passow und Pinnow angesiedelt.<br />
In allen Gemeinden außer Schöneberg gibt es Kirchen, in denen Gottesdienste durch<br />
geführt werden können. Alle kirchlichen Einrichtungen werden im FNP des Amtes Oder<br />
Welse gekennzeichnet.<br />
Mehrere Gemeinden unterhalten eine freiwillige Feuerwehr. Die Standorte wurden im<br />
Plan gekennzeichnet.<br />
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen außer Sportplätze (vgl. 3.7.1<br />
Grünflächen) und den Schulen direkt zugeordnete Einrichtungen wurden im Bestand in<br />
den Gemeinden Schönow und Passow gekennzeichnet.<br />
28 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Verkehr<br />
3.5 Verkehr<br />
Das Amtsgebiet liegt im Dreieck zwischen Joachimsthal, Schwedt und Prenzlau. Es wird<br />
im Straßenverkehrsbereich von drei Verkehrsachsen berührt, der Autobahn A 11 zwi<br />
schen Joachimsthal und Prenzlau, der Bundesstraße B 2 zwischen Joachimsthal und<br />
Schwedt und der Bundesstraße B 166 zwischen Schwedt und Prenzlau. Diese drei gro<br />
ßen Straßenzüge durchziehen die Region und durchschneiden die Orte Felchow,<br />
Flemsdorf, Passow und Zichow.<br />
Die Bundesstraße 166 wird im künftigen Verkehrsknoten A 11/A 20/B 166 bei Gramzow<br />
einbinden.<br />
Weiterhin tangiert die B 198 den Planungsbereich.<br />
Darüber hinaus erschließt die Bahn den Bereich zwischen Pinnow und Landin durch die<br />
Verbindung AngermündeSchwedt und über die Strecke Passow, die am Rande der<br />
Trasse BerlinStettin liegt und im Regionalverkehr noch Haltepunkte in Schönermark,<br />
Passow und Schönow hat.<br />
Es ist für die Verkehrsentwicklung wichtig, den Regionalverkehr auf der Strecke nach<br />
Stettin aufrechtzuerhalten und für die Haltepunkte zu kämpfen. Denkbar sind hier auch<br />
technische Maßnahmen für Bedarfshalte.<br />
Darüber hinaus ist es wichtig, die Strecke AngermündeSchwedt auszubauen und zu be<br />
schleunigen. Und zwar nicht nur für die Orte Pinnow und Landin, sondern auch im Inter<br />
esse von Schwedt und der touristischen Anbindung des Nationalparks.<br />
Daneben gibt es im öffentlichen Nahverkehrsbereich ein Bussystem, das auf den heuti<br />
gen Straßentrassen verkehrt und nach der verkehrlichen Ordnung über die neue<br />
Straßenführung erneut überdacht und linienmäßig verändert werden müßte, um die<br />
Verbindungen vor allem zwischen Zichow, Golm, Fredersdorf, Passow und Pinnow zu<br />
verbessern.<br />
Straßenverkehr<br />
Heute ist in einem dünn besiedelten Bereich wie ihn das Amtsgebiet darstellt der indivi<br />
duelle PkwVerkehr einer der Hauptträger des Personenverkehrs. Dies wird sich auch bei<br />
einer Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und des Eisenbahnverkehrs nicht ver<br />
ändern und dem muß durch ein vernünftiges umweltschonendes Straßensystem Rech<br />
nung getragen werden. Hierzu sind seit der Wende Planungen gelaufen, die nunmehr<br />
umgesetzt werden.<br />
Hierzu gehören die Verlegung der Bundesstraße 2 von Angermünde bis Schwedt<br />
weitestgehend parallel zur Trasse der Bahn und im Rahmen des Ausbaus der Bundes<br />
straße 166 die Ortsumgehungen Passow und Zichow.<br />
Nach Abschluß dieser Straßenbauten steht dem überregionalen Verkehr ein zukunfts<br />
orientiertes Straßennetz zur Verfügung, das den Bedürfnissen sowohl des Durchgangs<br />
verkehrs durch das Gebiet als auch des Zielverkehrs der einzelnen Orte entspricht.<br />
Die Verlegung der B 2 dient langfristig bei allen Problemen, die sie an einigen Stellen<br />
schaffen wird, dem Schutz des Odertals und der Entlastung der Orte Flemsdorf und<br />
Felchow.<br />
Flächennutzungsplan 29
FNP: Verkehr Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Der Ausbau der B 166 als KfzStraße entlastet die Ortslagen Passow und Zichow und<br />
verbessert die Anbindung des Gewerbegebiets Passow, so daß die Voraussetzungen für<br />
eine mittelfristig günstige Entwicklung gegeben sind.<br />
Darüber hinaus wurde das Industrie und Gewerbegebiet in Pinnow über eine separate<br />
Zuführung an das Verkehrsnetz angeschlossen, wodurch die Ortslage Pinnow teilweise<br />
vom durchgehenden Lastverkehr entlastet wird, und der Gewerbestandort BUCK INPAR<br />
GmbH günstigere Bedingungen erhält.<br />
Aufgrund der Zielstellung der Ausbauplanungen für die B 2 und B 166 als Schnell<br />
straßen, die vor allem dem Durchgangsverkehr und der besseren Autobahnanbindung<br />
von Schwedt dienen werden, erlangen bestimmte vernetzende regionale und auch<br />
überregionale Ortsverbindungsstraßen eine veränderte Bedeutung.<br />
Für die bessere Anbindung der regionalen Wirtschaft an das überregionale Bunde<br />
straßennetz ist vor allem der Ausbau der Trasse:<br />
• Pinnow (Verknüpfung mit B 2 neu),<br />
• Landin (über den 'Schwarzen Weg'),<br />
• Herrenhof (Knoten B 166),<br />
• weiter über die L 273 über Stendell, Jamikow, Woltersdorf<br />
• und weiterführend über Casekow, Gartz (Knotenpunkt B 2), Rosow bis Pomellen/<br />
Stettin<br />
von Bedeutung.<br />
Eine solche Vernetzung ist über den Ausbau vorhandener Trassen zügig realisierbar und<br />
äußerst effektvoll. Sie bietet sowohl die Möglichkeit, den langsamer fahrenden Verkehr<br />
einzubinden als auch die Anbindung der regionalen an die überregionale Wirtschafts<br />
struktur, insbesondere über den Grenzübergang Pomellen, zu stärken.<br />
Innerhalb des Amtsbereiches OderWelse kann unmittelbar die Entwicklung der Gemein<br />
den Pinnow, Landin, Passow, Stendell, Jamikow von der geplanten Trasse profitieren.<br />
Der Trend des Zuwachses an Einwohnern und Arbeitsplätzen, der sich seit 1994 deutlich<br />
abzeichnet, kann dadurch weiter ausgebaut werden.<br />
In den Gemeinden Landin, Stendell und Jamikow ist in den letzten Jahren bereits ein<br />
Einwohnerzuwachs zu verzeichnen. Durch die im FNP des Amtes OderWelse<br />
ausgewiesenen Entwicklungspotentiale sowohl im Wohnbauflächen als auch im<br />
gewerblichen Bereich wird es vor allem in Pinnow, Passow, Stendell und Schönow zu<br />
Strukturerweiterungen kommen.<br />
Während für Pinnow und Passow die Gewichtung des Gewerbes und der Versorgungs<br />
funktion aus der historischen Situation heraus hervorzuheben ist, bezieht Schönow sein<br />
Entwicklungspotential vor allem aus seinen bedeutenden Möglichkeiten und Angeboten<br />
im Sportbereich.<br />
Die Ansiedlung von Wohnbau bzw. Mischbauflächen in einer der jeweiligen örtlichen<br />
Struktur angemessenen Größenordnung (10 15%) wird für alle genannten Gemeinden<br />
als Entwicklungsziel angestrebt.<br />
30 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Verkehr<br />
Die Darstellung der beschriebenen Trasse wurde daher in den Flächennutzungsplan als<br />
geplantes Vorhaben aufgenommen. Wegen der dargestellten regionalen Bedeutung wird<br />
angeregt, der Trasse planerisch einen Landesstraßenstatus zuzuordnen.<br />
Weiterhin wurde als geplantes Vorhaben eine Zufahrt von der B2 neu im Bereich des<br />
ehemaligen Bahnhaltepunkts Pinnow in das Gelände des Industrie und Gewerbeparkes<br />
Pinnow aufgenommen. Diese Straße soll in die vorhandene Straße am östlichen Rand<br />
des Industriegebiets anbinden, in westlicher Richtung das Betriebsgelände durchqueren<br />
und mit einem Ringanschluß in die vorhandene öffentliche Straße im Westteil des<br />
Geländes einmünden und somit das vorhandene Netz ergänzen.<br />
Flächennutzungsplan 31
FNP: Verkehr Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
32 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen<br />
3.6 Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen<br />
3.6.1 Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz<br />
Wasserversorgung<br />
Alle Gemeinden im Amtsgebiet sind Mitglied im Zweckverband Ostuckermärkische Was<br />
serversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) und beziehen über diesen Verband<br />
aus 6 Wasserwerken ihr Trinkwasser. Im Amtsgebiet fördern derzeitig Wasserfassungen<br />
für 5 kommunale Wasserwerke (Landin, Schöneberg, Schönermark, Schönow, Wende<br />
mark) und eine Wasserfassung für industrielle Nutzungen (Pinnow). Die Fördermengen<br />
der kommunalen Wasserwerke sind in Tabelle 4 ausgewiesen. Desweiteren versorgen<br />
diese Wasserwerke Gemeinden außerhalb des Amtsbereiches, wie auch amtszugehö<br />
rige Gemeinden von anderen Wasserwerken versorgt werden (Tabelle 5). Darüber hin<br />
aus ist es möglich, daß abgelegene Einzelhöfe sich dezentral über Hausbrunnen ver<br />
sorgen.<br />
Die Standorte der kommunal und industriell genutzten Wasserwerke im Planungsbereich<br />
und der Verlauf der Hauptversorgungsleitungen zwischen den Gemeinden sind in den<br />
Flächennutzungsplänen aufgenommen.<br />
Tabelle 4: Kommunale Wasserwerke im Amtsgebiet<br />
(Quelle: ZOWA, 1996, Kreisverwaltung Angermünde 1991)<br />
Wasserwerk/ angeschlossene Bruttowasserförderung Anlagen Brunnen Kreistags<br />
Ort Einwohner Ist (1995) kapazität zahl beschluß<br />
EW + EGW m³ m³/d m³/d<br />
Landin 1.947 58.278 160 784 3 7721/73<br />
Schöneberg 265 22.377 61 220 2 2205/80<br />
Schönermark 2.364 104.634 287 1.610 1 7724/83<br />
Schönow 476 61.554 169 575 3<br />
Wendemark 1.175 70.537 193 1.495 2 2808/75<br />
gesamt 6.227 317.380 870 4.684<br />
Nach der Anlagenkapazität besitzen die Wasserwerke Schönermark und Wendemark für<br />
die zentrale Wasserversorgung eine mittlere Bedeutung (größer 1.000 m³/d), während<br />
die Wasserwerke in Landin, Schönow und Schöneberg nur mit einer geringen Bedeu<br />
tung einzustufen sind. Aufgrund der seit 1990 stark gesunkenen Trinkwasserentnahmen<br />
sind die durchschnittlichen täglichen Bruttowasserförderungen der Wasserwerke durch<br />
gängig auf unter 300 m³/d zurückgegangen.<br />
Zwischen den Wasserwerken Landin und Schönermark besteht eine Verbindungsleitung,<br />
so daß bei Erfordernis eine Überleitung zwischen den beiden Wasserwerken möglich ist.<br />
Durch die ZOWA ist als Vorhaben im Planungsbereich der Neubau einer Verbindungs<br />
leitung zwischen Crussow und Schöneberg geplant. Damit wird die Gemeinde Schöne<br />
berg zukünftig vom Wasserwerk Görlsdorf versorgt.<br />
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Umgehungsstraße (B 166) von Passow und<br />
den damit verbundenen umfangreichen Tiefbauarbeiten bei der Querung des Welse<br />
Flächennutzungsplan 33
FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
bruchs sollte erwogen werden, eine Trinkwasserverbindungsleitung zwischen den örtli<br />
chen Netzen der Gemeinden Passow und Wendemark zu verlegen. Damit wären im<br />
Planungsgebiet die beiden größten Wasserwerke (Wendemark und Schönermark) mit<br />
einander verbunden. Durch die bereits bestehende Verbindung zwischen den Wasser<br />
werken Landin und Schönermark besteht damit eine noch höhere Versorgungssicher<br />
heit. Es könnten so im Planungsgebiet bei Erfordernis insgesamt 12 Gemeinden wahl<br />
weise aus einer Kombination der drei größten Wasserwerken versorgt werden.<br />
Tabelle 5: Wasserwerke und angeschlossene Gemeinden<br />
(Quelle: ZOWA, 1996)<br />
Wasserwerk/Ort angeschlossene<br />
Gemeinden<br />
Landin Felchow<br />
Hohenlandin<br />
Niederlandin<br />
Mürow<br />
OT NeuMürow<br />
Pinnow<br />
Schöneberg Schöneberg<br />
OT Altgalow<br />
OT Neugalow<br />
OT Stützkow<br />
Schönermark Frauenhagen<br />
Grünow<br />
Passow<br />
Schönermark<br />
Stendell/Herrenhof<br />
Schönow Jamikow<br />
Kummerow<br />
Schönow<br />
Wendemark Wendemark (Einwoh<br />
ner bei Passow)<br />
Biesenbrow<br />
OT Altenhof<br />
OT Leopoldsthal<br />
Briest<br />
Fredersdorf<br />
Golm<br />
Zichow<br />
Schwedt/O.<br />
(Schloßwiesen<br />
polder)<br />
Schwedt/O.<br />
(Springallee)<br />
Schwedt/O.<br />
Vierraden<br />
BerkholzMeyenburg<br />
Blumenhagen<br />
Criewen<br />
Flemsdorf<br />
Gatow<br />
Hohenfelde<br />
Kunow<br />
OT Niederfelde<br />
OT Vogelsangsruh<br />
Zützen<br />
angeschlos<br />
sene<br />
Einwohner<br />
Ein<br />
wohner<br />
gesamt<br />
Einwohner<br />
31.12.1995<br />
(nach LDS)<br />
Trinkwasser<br />
entnahme<br />
(absolut)<br />
Trinkwasser<br />
entnahme<br />
(relativ)<br />
EW + EGW EW m³ (1995) l/EW∙d<br />
327<br />
440<br />
311<br />
869<br />
1.947 319<br />
425<br />
34 Amt OderWelse<br />
327<br />
805<br />
52.914 74<br />
265 265 261 20.119 208<br />
342<br />
138<br />
1.224<br />
400<br />
260<br />
96<br />
98<br />
282<br />
266<br />
214<br />
155<br />
153<br />
387<br />
49.294<br />
857<br />
336<br />
156<br />
439<br />
204<br />
119<br />
124<br />
249<br />
157<br />
2.364 357<br />
144<br />
1.187<br />
419<br />
286<br />
476 119<br />
103<br />
249<br />
1.175<br />
259<br />
221<br />
136<br />
145<br />
367<br />
51.935 48.634<br />
874<br />
602<br />
469<br />
291<br />
133<br />
185<br />
95.701 111<br />
4.617 27<br />
63.693 149<br />
2.223.328 117
September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen<br />
Für jedes der 6 Wasserwerke bestehen Trinkwasserschutzgebiete, die dem Schutz des<br />
für die Trinkwasserversorgung zu gewinnenden Rohwassers dienen. Trinkwasserschutz<br />
gebiete werden in Trinkwasserschutzzonen untergliedert.<br />
Gemäß § 16 Abs. 2 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) werden die Wasser<br />
schutzgebiete durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt. Nach Abs.5<br />
gelten bis zum Erlaß neuer Rechtsverordnungen die bisher für die öffentliche Trinkwas<br />
serversorgung festgelegten Trinkwasserschutzgebiete.<br />
Bislang erfolgte keine rechtsverbindliche Neuausweisung. Die bestehenden Trinkwasser<br />
schutzgebiete mit kommunaler und industrieller Nutzung haben ihre Rechtsgrundlage in<br />
Kreistagsbeschlüssen aus der Zeit 1971 bis 1988. Grundsätzlich sind somit weiterhin die<br />
in diesen Beschlüssen festgelegten Nutzungsverbote und beschränkungen gültig, deren<br />
grundsätzlichen Forderungen in der TGL24348 (1970) niedergelegt sind. Zur Sicherung<br />
der knappen Grundwasserressourcen nach Menge und Güte ist die Einhaltung dieser<br />
Festlegungen durchzusetzen.<br />
Im Flächennutzungsplan wurden die Trinkwasserschutzgebiete in den Grenzen der<br />
Schutzzone II (TWSZ II) und Schutzzone III (TWSZ III) ausgewiesen. Bei einer Untertei<br />
lung der Schutzzone III in III.1 und III.2 wurde grundsätzlich nur die TWSZ III.1 eingetra<br />
gen. Nach Aussagen der Unteren Wasserbehörde wird derzeitig die TWSZ III.2 nicht in<br />
den schutzrechtlichen Betrachtungen berücksichtigt.<br />
Das Trinkwasserschutzgebiet in Herrenhof wird derzeitig nicht mehr für eine Wasser<br />
fassung genutzt. Entsprechend der Zielformulierung (Z15) der REGIONALEN PLA<br />
NUNGSGEMEINSCHAFT (1997) soll dieser Schutzstatus aufgehoben und als Vorbe<br />
haltsgebiet gesichert werden.<br />
Aufgrund der in den Wasserschutzzonen befindlichen bzw. an diese angrenzenden<br />
Nutzungen bestehen für die Wasserwerke Schönermark, Wendemark und Schönow<br />
Konfliktpotentiale durch Besiedlung. Eine Wohnbebauung in der Trinkwasserschutzzone<br />
III ist nach Aussage der ZOWA nur dann zulässig, wenn das Abwasser gefahrlos<br />
beseitigt werden kann (mündl. ZOWA, 1996). Desweiteren sind für die geplanten<br />
Siedlungsflächen Erweiterungen im Trinkwasserleitungsnetz erforderlich.<br />
Abwasserentsorgung<br />
Zwischenzeitlich sind im Amtsgebiet alle Gemeinden Mitglied in der ZOWA. Obwohl<br />
derzeitig 5 der 16 betrachteten Gemeinden an zentrale Kläranlagen angeschlossen sind,<br />
liegt aufgrund der hohen Einwohnerzahlen dieser Gemeinden der Gesamtanschlußgrad<br />
bei 50 %.<br />
Eine kommunale Kläranlage befindet sich in der Gemeinde Passow. Diese, derzeitig<br />
ausschließlich die Abwässer von Passow behandelnde Qxydationsgrabenanlage wird<br />
von der ZOWA betrieben. Der Auslastungsgrad dieser Anlage beträgt 90 %.<br />
Die Kläranlage in Pinnow ist Eigentum der BUCK INPAR GmbH und dient vorrangig der<br />
Behandlung der industriellen Abwässer dieses Unternehmens am Standort Pinnow.<br />
Gleichzeitig werden auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der<br />
BUCK INPAR GmbH und der ZOWA die kommunalen Abwässer der Gemeinden Pinnow<br />
und Landin behandelt. In dem derzeitigen Zustand ist diese Anlage voll ausgelastet.<br />
Flächennutzungsplan 35
FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Tabelle 6: Abwasserentsorgung im Planungsgebiet<br />
(Quelle: ZOWA, 1996)<br />
bestehende Gemeinde Anschluß an eine Kläranlage auch nach 2005<br />
Kläranlage (KA) vorhanden geplant bis 2005 weiterhin Grund<br />
stückskläranlagen<br />
Passow Passow x<br />
Pinnow Pinnow<br />
Landin<br />
Schwedt Berkholz<br />
Meyenburg<br />
Flemsdorf Flemsdorf<br />
(Aussiedlerheim)<br />
x<br />
x<br />
x<br />
x<br />
nur für 100<br />
Einwohner<br />
Schönermark Kanalnetz und<br />
Überleitung zur<br />
KA Frauenhagen<br />
Felchow Kanalnetz und<br />
Überleitung zur<br />
KA Pinnow<br />
Stendell Kanalnetz und<br />
Überleitung zur<br />
KA Passow<br />
Briest x<br />
Fredersdorf x<br />
Golm x<br />
Grünow x<br />
Jamikow x<br />
Schöneberg x<br />
Schönow x<br />
Zichow x<br />
Die Abwässer der Gemeinde BerkholzMeyenburg werden durch eine Überleitung zur<br />
kommunalen Kläranlage Schwedt gefördert und dort behandelt.<br />
In Flemsdorf werden die Abwässer des Aussiedlerheimes in einer Kleinkläranlage<br />
behandelt. Der Ort selbst verfügt noch nicht über eine Kanalisation.<br />
In den anderen 12 Gemeinden erfolgt derzeit die Abwasserentsorgung dezentral über<br />
grundstückseigene Kleinkläranlagen und abflußlose Sammelgruben. Das betrifft auch<br />
einzelne Grundstücke in den bereits zentral erschlossenen Gemeinden, bei denen ein<br />
Anschluß an die zentrale Abwasserbehandlungsanlage aufgrund ihrer Lage im Sied<br />
lungsgebiet wirtschaftlich nicht vertretbar ist.<br />
Die jahrelang betriebene und weit verbreitete Ausbríngung der Fäkalien und Fäkal<br />
schlämme auf Ackerflächen war seit 1990 in diesem Gebiet nur noch zeitlich begrenzten<br />
genehmigt. Ab 01.01.1997 ist im Planungsbereich wie auch im gesamten Gebiet der<br />
ZOWA die Entsorgung von Grundstückskläranlagen durch eine Satzungsänderung<br />
36 Amt OderWelse<br />
x
September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen<br />
grundsätzlich neu geregelt. Ziel ist die geordnete und kostenverträgliche Entsorgung<br />
dieser Anlagen in ländlichen Bereichen, die nicht an eine zentrale Entsorgung<br />
angeschlossen sind.<br />
Hierzu wurden die Kläranlagen in Angermünde, Schwedt, Gartz und Passow mit neuen<br />
Fäkalannahmestationen ausgerüstet. Mit dem Neubau einer Fäkalannahmestation im<br />
Welsebruch zwischen Biesenbrow und Bahnhof Schönermark wird dieses Netz noch<br />
dichter.<br />
Die ZOWA beabsichtigt in den nächsten Jahren, soweit ökologisch und wirtschaftlich<br />
sinnvoll, in einzelnen Gemeinden eine Abwasserkanalisation zu errichten und das<br />
Schmutzwasser in bereits bestehende zentrale Kläranlagen überzuleiten. So ist der An<br />
schluß der Gemeinden Felchow an die Kläranlage Pinnow (2002), Schönermark an die<br />
Kläranlage Frauenhagen (20022004) und Stendell an die Kläranlage Passow (2003)<br />
vorgesehen (Tabelle 5).<br />
Nach dem derzeitigen Stand werden nach 2005 in diesem äußerst dünn besiedelten Pla<br />
nungsgebiet keine weiteren öffentlichen Schmutzwasserleitungen und Kläranlagen er<br />
richtet. Die Abwasserentsorgung von 10 Gemeinden erfolgt dann grundsätzlich über<br />
Grundstückskläranlagen. Durch die ZOWA werden die Schlammentsorgung und Gruben<br />
entleerung abgesichert.<br />
Die Standorte der Kläranlagen und ausgewählte bestehende bzw. geplante Schmutz<br />
wasserleitungen sind im Flächennutzungsplan ausgewiesen.<br />
Hochwasserschutz<br />
Gemäß § 100 Abs.1 Brandenburger Wassergesetz (BbgWG) werden Überschwem<br />
mungsgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt. Im Amtsgebiet sind derzeitig noch<br />
keine Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt.<br />
Im Amtsgebiet befinden sich drei Überschwemmungsbereiche, die in den Flächen<br />
nutzungsplänen ausgewiesen sind .<br />
• im RandowWelseBruch zwischen Zichow und Kummerow<br />
• im WelseBruch zwischen Bahnhof Schönermark und Grünow<br />
• im Unteren Odertal der zur Gemeinde Schöneberg gehörende Teil des Polders A.<br />
Die Flächenausdehnung im RandowWelseBruch wurde aus der Anlage 3 des Gesetzes<br />
zum LANDESPLANUNGSVERTRAG vom 06.08.1995 übernommen. Diese Flächen<br />
werden bei Hochwasserführung der Welse bzw. Randow überflutet. In der REGIO<br />
NALEN PLANUNGSGEMEINSCHAFT UCKERMARKBARNIM (1997) ist bei den Erläu<br />
terungen zu AG 32 die Abgrenzung dieser Überschwemmungsgebiete mit angegeben.<br />
Der Polder A wird unter bestimmten Voraussetzungen und entsprechend den<br />
Festlegungen der WÄSSERORDNUNG (1931) geflutet. Der LunowStolper Polder ist ein<br />
Trockenpolder. Er ist durch einen Winterdeich zur Oder sowie zur Hohensaaten<br />
FriedrichsthalerWasserstraße (HoFrieWa) allseitig vor dem höheren Winterhoch<br />
wasser geschützt.<br />
Flächennutzungsplan 37
FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen an der Oder, der HoFrieWa und im<br />
Polder A obliegt dem Landesumweltamt. Es hat diese Aufgabe dem Wasser und<br />
Bodenverband 'Welse' übertragen. Für die Fließgewässerunterhaltung der Randow und<br />
Welse ist ebenfalls der Wasser und Bodenverband ‘Welse’ zuständig.<br />
3.6.2 Abfallwirtschaft<br />
Der Landkreis ist als entsorgungspflichtige Körperschaft für die Einsammlung und Ent<br />
sorgung der in seinem Kreisgebiet anfallenden Abfälle verantwortlich. Ab dem 01.<br />
Januar 1995 wird die Abfallentsorgung im gesamten Landkreis entsprechend der Ab<br />
fallsatzung einheitlich durchgeführt.<br />
Der Landkreis Uckermark betreibt die Siedlungsabfalldeponie Pinnow als öffentliche Ein<br />
richtung für die Abfallentsorgung. Er hat damit als Eigenbetrieb des Landkreises den<br />
Deponiebetrieb Landkreis Uckermark (DLU) mit Sitz in Angermünde beauftragt. Die<br />
Bewirtschaftung dieser Deponie erfolgt durch die AWU Schwedt GmbH.<br />
Die Deponie Pinnow ist die größte Siedlungsabfalldeponie des Landkreises. Durch das<br />
Landesumweltamt Brandenburg wurde im Januar 1995 eine Nachträgliche Anordnung<br />
für die Errichtung und den weiteren Betrieb der Siedlungsabfalldeponie getroffen. Die<br />
Deponie in Pinnow ist für die Ablagerung von Hausmüll, Gewerbemüll und Siedlungs<br />
abfälle zugelassen (MUNR, 1992)<br />
Die bisher genutzte Fläche liegt auf der Gemarkung Pinnow und umfaßt 10,2 ha, davon<br />
sind 9,7 ha mit Abfall belegt. Eine Erweiterung der Schüttfläche innerhalb des bestands<br />
geschützten Deponiegeländes (insgesamt 35,7 ha) ist auf der Gemarkung Pinnow (ca.<br />
6,4 ha) möglich. Inwiefern auch auf der angrenzenden Gemarkung Dobberzin (zu<br />
Angermünde gehörig) eine Erweiterung denkbar ist, hängt vom planerischen Willen der<br />
Stadt Angermünde ab.<br />
Auf der Deponie Pinnow steht ab 01.01.1998 ein Verfüllvolumen von ca. 855.000 m³ zur<br />
Verfügung. Damit kann das Abfallaufkommen der Region bis über das Jahr 2010 hinaus<br />
aufgenommen werden. Bei einer Verringerung des jährlichen Abfallaufkommens verlän<br />
gert sich die Einlagerungsmöglichkeit über diesen Zeitraum.<br />
Die Höhe des Deponiekörpers der Deponie Pinnow wird im wesentlichen durch die<br />
Regeln des Deponiebaus und eine Höherlegung der im südlichen Bereich die Deponie<br />
querenden 110 kVHochspannungsfreileitung bestimmt. Unter Beachtung beider Prämis<br />
sen beträgt die Endhöhe der Deponie 75 m ü. HN, während der tiefste Punkt der durch<br />
hängenden Leitungsseile nicht unter 82 m ü. HN liegen darf.<br />
Die täglichen Abfallmengen (ca. 350500 t) werden durch 40 bis 50 Müll und Container<br />
fahrzeuge antransportiert. Die Müllschwerpunkte sind Schwedt (49.600 EW), Anger<br />
münde (10.730 EW) und ca.6.000Einwohner (EW) in den umliegenden Gemeinden.<br />
Ein Gleisanschluß besteht nicht. Ein entsprechendes Nebengleis könnte ca. 2.500m<br />
entfernt in Pinnow von der Bahnlinie AngermündeSchwedt abgehen und zur Deponie<br />
geführt werden. Damit wäre der Mülltransport aus den beiden Städten auf dem Schie<br />
nenweg möglich.<br />
38 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen<br />
In den letzten Jahren wurden auf der Deponie Pinnow folgende Ablagerungsmengen (in<br />
t) eingebaut:<br />
1994 1995 1996 1997<br />
Ablagerungsmenge (t) 90.739,90 79.696,70 77.322,11 59.377,90<br />
Bodenaushub für Abdeckung u.ä. (t) 793,92 594,38 2.308,78 7.125,60<br />
Gesamte Jahresablagerungsmenge 91.533,82 80.291,08 79.630,89 66.503,50<br />
Für 1998 werden 58.000 t angenommen. Eine Ursache für diese geringeren Abfall<br />
mengen ist im KREISLAUFWIRTSCHAFTS UND ABFALLGESETZ (1994) begründet,<br />
das von den Unternehmen eine Umstellung der Abfallwirtschaft abverlangt. Beispiels<br />
weise ging die Schwedter Papier & Karton GmbH dazu über, die anfallenden Spuck<br />
stoffe (alles, was bei der Altpapierverarbeitung nicht verwertbar oder trennbar ist; ca.<br />
20.000 t/Jahr) schrittweise in einer eigenen Anlage zu verbrennen. Die Schredderabfälle<br />
fielen ebenfalls ab 1997 weg.<br />
Im Zusammenhang mit der weiteren Deponieplanung wurden Setzungs und Gasgutach<br />
ten sowie eine Gefährdungsabschätzung erarbeitet. Über einen Kombinationsbrunnen<br />
von 2 m Durchmesser, der an der tiefsten Stelle der Deponiesohle, dem ehemaligen Fer<br />
kelpfuhl, niedergebracht wurde, versucht man eine Sickerwasserdrainage aufzubauen.<br />
Der Schadstoffaustrag über das Sickerwasser soll durch die kontinuierliche Leerung<br />
dieses Tiefpunktes unterbrochen werden.<br />
Zur Emissionsminderung ist am 27.07.1998 eine Deponiegasfassung mit anschließender<br />
Verwertung in einem Blockheizkraftwerk (Wärmegewinnung und Verstromung) in Betrieb<br />
gegangen. Stündlich werden ca. 400 kW in das Netz gespeist. Der maximale Gasanfall<br />
wird für das Jahr 2005 erwartet.<br />
Nach Aussagen der Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwas<br />
serbehandlung (ZOWA) werden alle ausgefaulten Abwasserschlämme aus den kommu<br />
nalen Kläranlagen kompostiert. Hauptabnehmer ist die in Schwedt ansässige Naturerden<br />
und Recycling GmbH. Eine weitere Kompostieranlage für das Planungsgebiet befindet<br />
sich in Schönermark.<br />
Die Ablagerung von Bauschutt und Erdaushub wird in Schwedt auf der Mineralboden<br />
und Bauschuttdeponie der PCK Raffinerie GmbH durch den Betreiber vorgenommen<br />
(MUNR, 1992). Auf den Deponien in Meyenburg und Pinnow werden<br />
Bauschuttrecyclingplätze betrieben.<br />
Eine Anlage zur biologischen Bodenbehandlung betrieben die BUCK INPAR GmbH in<br />
Pinnow (Technologiezentrum).<br />
3.6.3 Immissionsschutz<br />
Lufthygienische Belastungen gehen im Amtsgebiet überwiegend von den verschiedenen<br />
punktuellen und linearen Emittenten aus.<br />
Zu den punktuellen Belastungsquellen gehören im wesentlichen Anlagen, die entspre<br />
chend dem BundesImmissionschutzgesetz je nach Größe und den möglichen schädli<br />
Flächennutzungsplan 39
FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
chen Umwelteinwirkungen in genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbe<br />
dürftige Anlagen eingeteilt werden. Für das Amtsgebiet wurden die genehmigungsbe<br />
dürftigen Anlagen gemäß 4. BImSchV in Tabelle 7 zusammengefaßt und im Zusammen<br />
hang mit den Angaben des Landschaftsplans im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
Auf der Grundlage seiner einschlägigen Berichte (LUA Studien Bd. 5, 1995) wird vom<br />
Landesumweltamt eingeschätzt, daß das Gebiet insgesamt eine geringe Emission auf<br />
weist. Die Immissionsbefunde zeigten und zeigen bei SO2 eine niedrige Belastung und<br />
bezüglich Schwebstaub ein typisches Belastungsniveau für nichtindustrielle Bereiche.<br />
Unmittelbare Belastungsschwerpunkte von lokaler Bedeutung sind im Planungsgebiet<br />
die BUCK INPAR GmbH in Pinnow und die Tierhaltungen in Briest und Flemsdorf.<br />
Die im Nahbereich der Stadt Schwedt liegenden Gemeinden (hier BerkholzMeyenburg)<br />
sind erhöhten Immission an SO2, NOx, Stäuben und organischen Verbindungen ausge<br />
setzt.<br />
Das Planungsgebiet kann zusammenfassend als unbelastet charakterisiert werden.<br />
40 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen<br />
Tabelle 71: Genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) im Amtsgebiet<br />
(Quelle: Amt für Immissionsschutz Schwedt, Erfassungsstand 06/1997)<br />
geordnet nach Standorten<br />
Standort Unternehmen Anlage 4. BImSchV Spalte<br />
Berkholz<br />
Meyenburg<br />
Berkholz<br />
Meyenburg<br />
Berkholz<br />
Meyenburg<br />
Berkholz<br />
Meyenburg<br />
KartBahn Berkholz/Schwedt GOKartAnlage 10.17 2<br />
Lichtner Transportbeton<br />
GmbH<br />
Metalle & Autoverwertung<br />
Weckwerth<br />
Bau und Erdstoffrecycling<br />
(Ihlow)<br />
Briest Agrar, Handels und<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Passow (AHV Passow))<br />
Flemsdorf Gut Tierproduktion Criewen<br />
GmbH<br />
Zuschlagstoffboxen einer<br />
Betonmischanlage<br />
9.11 2<br />
Autoverwertung 8.9 2<br />
Baustoffrecyclinganlage mit<br />
Zwischenlager<br />
Güllelager zur MVA<br />
(15.000 m³)<br />
2.2<br />
9.11<br />
Flächennutzungsplan 41<br />
2<br />
9.36 2<br />
Güllelager 9.36 2<br />
Golm Schützenverein Golm e.V. Schießstätte 10.18 2<br />
Landin BUCK INPAR GmbH Flüssiggasbehälteranlage 9.1 2<br />
Landin Schützenverein Pinnow e.V. Schießplatz 10.18 2<br />
Pinnow 3s Gesellschaft Pinnow Bauschuttrecyclinganlage 2.2 2<br />
Pinnow BUCK INPAR GmbH Propangaslager 10.1 1<br />
Pinnow BUCK INPAR GmbH Wasserstrahlschneideanlage 10.1 1<br />
Pinnow BUCK INPAR GmbH Ausschmelzanlage 10.1 1<br />
Pinnow BUCK INPAR GmbH Panzerdrehrohrofen 10.1 1<br />
Pinnow BUCK INPAR GmbH thermische Behandlung<br />
explosionsgefährlicher<br />
Stoffe<br />
Pinnow BUCK INPAR GmbH Abwasserbehandlungs<br />
anlage<br />
Pinnow BUCK INPAR GmbH Anlage zur Verarbeitung<br />
explosionsgefährlicher<br />
Stoffe<br />
10,1 1<br />
8.8 1<br />
10.1 1<br />
Pinnow BUCK INPAR GmbH Autoverwertungsanlage 8.9e 2<br />
Pinnow BUCK INPAR GmbH biologische Bodenreinigung 8.75 1<br />
Pinnow Deponiebetrieb des<br />
Landkreises Uckermark<br />
Pinnow Pinnower Agrarprodukte<br />
GmbH<br />
Verdichterstation<br />
Deponiegas<br />
Schönermark Naturerde Schönermark GbR Kompostieranlage mit<br />
Zwischenlager<br />
8.1 2<br />
Gülleanlage 9.36 2<br />
8.5<br />
8.11<br />
9.11<br />
2
FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Darüber hinaus beabsichtigt der in der Gemeinde Grünow ansässige Agrarbetrieb die<br />
Einrichtung einer Schweinemastanlage in den vorhandenen Stallanlagen am Ortsrand<br />
Richtung Schönermark. Ein Genehmigungsverfahren wurde eingeleitet.<br />
Gemäß § 16 Abs.2 BImSchG hat der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage<br />
den Zeitpunkt der Einstellung ihres Betriebes anzuzeigen. Die Genehmigung zum<br />
Betrieb dieser Anlage erlischt nach § 18 Abs.1 Ziff.2 dann, wenn eine Anlage während<br />
eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist. Eine<br />
Fristverlängerung ist unter bestimmten Umständen möglich. Daher sind folgende bereits<br />
stillgelegte genehmigungsbedürftige Anlagen bezüglich ihrer ehemaligen Nutzung in den<br />
Betrachtungen mit zu berücksichtigen. Aufgrund der Fristenregelung kann davon<br />
ausgegangen werden, daß bis auf den Standort Hohenlandin die Tierhaltungsanlagen<br />
nicht mehr in Nutzung gehen bzw. gehen werden.<br />
Tabelle 72: Stillgelegte genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />
im Amtsgebiet<br />
(Quelle: Amt für Immissionsschutz Schwedt, Erfassungsstand 06/1997)<br />
geordnet nach dem Monat der Stillegungsanzeige<br />
Standort Unternehmen Anlage 4. BImSchV Spalte An<br />
zeige<br />
Schönermark Alexander Kiehn GmbH<br />
Berlin<br />
Landin,<br />
Pinnow<br />
Umschlag und<br />
Lagerplatz<br />
9.11 1 06/97<br />
BUCK INPAR GmbH Raketentreibstofflager 9.35 1 11/95<br />
Landin Agrar GmbH Landin Schweinemastanlage 7.1 1 12/94<br />
Landin Agrar GmbH Landin Sauenanlage 7.1 1 12/94<br />
Stendell<br />
Herrenhof<br />
DELTA GmbH Passow Sauenanlage 7.1 1 08/94<br />
Zichow AHV Passow Schweinemastanlage 7.1 1 08/94<br />
Passow DELTA GmbH Passow Schweinemastanlage 7.1 1 05/94<br />
In Hohenlandin lag unmittelbar an die Trinkwasserschutzzone II angrenzend in der Trink<br />
wasserschutzzone III eine Schweinemastanlage mit 2.500 Tierplätzen. Diese ist seit<br />
mehreren Jahren nicht mehr genutzt. Durch einen neuen Betreiber ist die Nutzung des<br />
Geländes als Schweinemastanlage mit 3.100 Tierplätzen vorgesehen. Fristgemäß wurde<br />
dazu beim AfI Schwedt nach § 18 BImSchG eine Fristverlängerung erwirkt.<br />
Bei einer Reaktivierung dieser Anlage können sich weitreichende Nutzungskonflikte<br />
ergeben:<br />
1. Nach dem noch gültigen Trinkwasserschutzzonenbeschluß 21/73, basierend auf der<br />
TGL 24 348/02 (gültig ab 01.10.1971), sind industrielle Mastanlagen in der TWSZ III<br />
verboten, es sei denn, es wurde deren Unbedenklichkeit wissenschaftlich nachge<br />
wiesen. Nach DVGW W 101 wird die Massentierhaltung in der Zone III A als gefähr<br />
lich und in der Regel als nicht tragbar eingeschätzt. Im Landeswassergesetz ist die<br />
Notwendigkeit und die Verfahrensweise einer Neufestlegung von Wasserschutzzonen<br />
angegeben. In Hinblick auf die weitere Nutzung der Wasserfassung und einer<br />
42 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen<br />
Neufestlegung dieser Wasserschutzzone wäre in Hinblick auf die beabsichtigte<br />
Errichtung einer Schweinemastanlage auf dem Geländes insbesondere die Schutz<br />
fähigkeit des betreffenden Gebietes zu prüfen.<br />
2. Der Abstand zur nächstgelegenen bestehenden Wohnbebauung beträgt etwa 20 m.<br />
Damit wird der Mindestabstand erheblich unterschritten sowohl nach der Abstands<br />
richtlinie (Abstandsklasse IV 500 m) als auch nach der VDI 3471 (mindenstens 350<br />
m; bei Halbierung des Abstandes nach Ziff. 3.2.3.2 bleiben 175 m).<br />
3. Im Nahbereich von unter 100 m ist nach VDI 3471 Ziff. 3.2.3.4 eine Sonderbeurteilung<br />
durch Fachbehörden erforderlich. Gegenüber dem ehemaligen Tierbesatz ist zudem<br />
eine Erhöhung um ca. 20 % angezeigt. Eine erhebliche Lärm, Geruchs und<br />
Insektenbelastung der bestehenden Bebauung ist insgesamt somit nicht<br />
auszuschließen.<br />
Im Zusammenhang mit den in der Vergangenheit noch während des Betriebs der<br />
Stallanlage aufgetretenen erheblichen Nutzungskonflikte ist es das Ziel der Gemeinde<br />
Landin, die vorhandene Wohnnutzung gegenüber der aufgegebenen landwirtschaft<br />
lichen Nutzung zu unterstützen und ggf. weiter zu entwickeln. Städtebaulich sinnvoll ist<br />
die Abrundung der Bebauung durch Inanspruchnahme der gegenüberliegenden<br />
Straßenseite.<br />
Die in der Flächennutzungsplanung dargestellten Bauflächen betreffen ausschließlich<br />
Vorhaben, die nicht bereits durch andere verbindliche Planungsverfahren ausgewiesen<br />
wurden. Alle durch vorliegende Bebauungs bzw. Vorhaben und Erschließungspläne<br />
entwickelten Flächen wurden in den FNP des Amtes OderWelse als Bestand<br />
übernommen. Die Prüfung erfolgte dementsprechend in den vorangegangenen<br />
Verfahren. Gleiches gilt für Flächen die über Innenbereichs und Abrundungssatzungen<br />
gesichert wurden.<br />
Die räumliche Lage der ausgewiesenen Bauflächen wurden gemäß § 50 BImSchG in<br />
Verbindung mit § 1 Abs.5 Ziffer 1 und 7 BauGB und der Abstandsrichtlinie vom<br />
06.06.1995 in Beziehung zu der angrenzenden Bebauung hinsichtlich ihrer immissions<br />
schutzrechtlichen Verträglichkeit untersucht. Es wurden hierbei davon ausgegangen,<br />
daß die emittierenden Anlagen dem Stand der Technik entsprechen. Zusätzlich fanden<br />
die Normen der VDI 63471 und 3473 Berücksichtigung.<br />
Es wird eingeschätzt, daß für die geplanten Bauflächen die geforderten Mindestab<br />
stände eingehalten werden.<br />
Durch das Planungsgebiet verläuft eine Richtfunkverbindung der Deutschen Telekom<br />
AG von Angermünde über Passow, Casekow nach Luckow. Das Planungsgebiet wird<br />
weiterhin im Bereich Schöneberg von der Richtfunkstrecke Altkünkendorf (Teleberg)<br />
nach Zützen (Schlangenberg Antennenhöhe 75 m) überquert. Der Sendebereich der<br />
Richtfunkstrecken beträgt 100 m beiderseits der Richtfunkachse. Um das Funkfeld nicht<br />
zu beeinträchtigen, darf die maximale Bauhöhe von 20 m in bestimmten Abschnitten<br />
innerhalb dieser Schutzzone des Funkbereiches nicht überschritten werden. Rechtzeitig<br />
vor Planungsbeginn ist erforderlichenfalls die Deutsche Telekom AG als Netzbetreiber zu<br />
konsultieren.<br />
In Passow wurde ein Antennenträger für Richtfunk errichtet, der in Richtung Casekow<br />
sendet. Seine maximale Antennehöhe beträgt 50 m. Eine Siedlungsfläche ist in einem<br />
radialen Abstand von 50 m von der Mitte des Antennenträgers (vgl. Anlage 4 der<br />
Flächennutzungsplan 43
FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Abstandsrichtlinie) nicht geplant. Der Antennenstandort ist im FNP des Amtes Oder<br />
Welse ausgewiesen.<br />
Durch das Planungsgebiet verlaufen drei Energieversorgungstrassen. Ihre Lage ist im<br />
FNP ausgewiesen. Entsprechend Anlage 4 der Abstandsleitlinie beträgt bei einer instal<br />
lierten Spannung ab 110 kV bis 220 kV der Abstand 30 m zu den äußeren Trassen<br />
grenzen. Diese wiederum werden durch die Energieversorger mit 25 m (110 kV) bzw.<br />
50 m (220 kV) ab Leitungsachse angegeben. In dem Bereich von 55 m beiderseits der<br />
Trassen sind keine Siedlungsflächen geplant.<br />
Belastungsbänder mit erhöhten Schadstoff und Lärmemissionen stellen insbesondere<br />
die Bundesstraßen B 2 und B 166. Nach der VERKEHRSSTÄRKEKARTE (1995) betrug<br />
die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke nach DTVKlassen 12.749 PKW /<br />
1.181 LKW (B 2 von Angermünde in Richtung Schwedt) bzw. 5.654 PKW / 594 LkW<br />
(B 166 zwischen Stendell und Gramzow). Mittlerweile können ca. 20 % hinzugerechnet<br />
werden. Das Anlegen von Immissionsschutzpflanzungen längs dieser Belastungsbänder<br />
hat im Rahmen der Straßenbauvorhaben zu erfolgen und ist nicht Gegenstand der<br />
Flächennutzungsplanung.<br />
Im geringeren Maße ist die Eisenbahnstrecken AngermündeSchwedt und Berlin<br />
Szczeczin (Stettin) von derartigen Emissionen betroffen.<br />
Die Angaben zum Immissionsschutz wurden nachrichtlich im Flächennutzungsplan<br />
übernommen. Eine ausführliche Darstellung der Problematik erfolgte im Landschafts<br />
plan.<br />
3.6.4 Energiewirtschaft<br />
Elektroenergie<br />
Der Verlauf der Hochspannungsfreileitungen von 110 kV bzw. 220 kV, wurde nachricht<br />
lich entsprechend den Bestandsangaben der OderSpreeEnergieversorgung AG (OSE)<br />
bzw. der Vereinigten Energiewerke AG (VEAG) in den Flächennutzungsplänen<br />
übernommen. Die Hauptumspannwerke befinden sich in Angermünde und Vierraden.<br />
Für vorgesehene Bauvorhaben im Bereich der 110 kVFreileitungen (25 m beiderseitig<br />
der Trassenachse) ist bei der OSE die Zustimmung einzuholen.<br />
Bei der 220 kVFreileitung ist ein Freileitungsbereich von 50 m (Anhaltswert) beiderseitig<br />
der Trassenachse zu beachten, für den Bau und Nutzungsbeschränkungen bestehen.<br />
In diesem Bereich können keine Gebäude errichtet und Grundstücke genutzt werden, die<br />
zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dazu zählen<br />
Wohnungen, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Kinderhorte und Spielplätze. Für<br />
sonstige Bauvorhaben in diesem Bereich bestehen Höhenbeschränkungen. Darüber<br />
hinaus ist hier für die Errichtung von Bauwerken, wie Bungalows, Garagen, Lauben,<br />
Antennenmasten u. ä. die Zustimmung der VEAG erforderlich. (VEAG, 1998)<br />
In den Gemeinden sind eine Reihe von Mittel und Niederspannungsleitungen als Freilei<br />
tungen vorhanden. Innerhalb der Ortslagen wurde damit begonnen, die Freileitungen<br />
durch Erdkabel zu ersetzen.<br />
44 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen<br />
Gas<br />
Die öffentliche Versorgung mit Erdgas erfolgt durch die EWE AG (Energieversorgung<br />
WeserEms Aktiengesellschaft).<br />
Die Hauptversorgungsleitung (Gastransportleitung) DN 150 verläuft aus Richtung Berlin<br />
über Angermünde kommend innerhalb des Amtsgebietes, dem Verlauf der B 2 folgend,<br />
bis nach Schwedt. Eine weitere ErdgasTransportleitung DN 400 wurde 1993 zur Versor<br />
gung der Schwedter Papierfabrik durch das Amtsgebiet von Angermünde bis nach<br />
Schwedt verlegt und in Betrieb genommen.<br />
Die Versorgung der Kommunen über örtliche Anschlußleitungen, bei Erfordernis mit Hilfe<br />
von Druckregelungsstationen, ist im Bereich südlich des Verlaufs der Welse weitestge<br />
hend abgeschlossen. Die nördlich liegenden Gemeinden Briest, Golm, Fredersdorf,<br />
Zichow, Jamikow und Schönow sind bislang nicht angebunden. Über beabsichtigte<br />
Anschlüsse wurden noch keine verbindlichen Verhandlungen geführt. Es wird die Wirt<br />
schaftlichkeit dieses großräumigen Versorgungsnetzes geprüft.<br />
Heizenergie<br />
Im Amtsgebiet befinden sich keine genehmigungsbedürftigen Anlagen der Wärmeerzeu<br />
gung.<br />
Erdöl/Kraftstoff<br />
Für den Transport von Rohölen und den Abtransport von Benzinen und<br />
Dieselkraftstoffen verschiedener Qualität ist die PCK Raffinerie GmbH durch mehrere<br />
unterirdisch verlegte Pipelines direkt bzw. über die Mineralölverbundleitung GmbH<br />
Schwedt (MVL GmbH Schwedt) mit anderen Raffinerien bzw. Zwischenlager verbunden.<br />
Die durch das Amtsgebiet führenden Leitungen sind in den Flächenutzungsplänen aus<br />
gewiesen.<br />
Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Leitungen:<br />
Tabelle 8: Angaben zu den Fernleitungen der MVL GmbH Schwedt<br />
(Quelle: Anlagenkataster MVLPipelines, 1995; aktualisiert PCK Raffinerie GmbH, 1997)<br />
Bezeichnung Anfangspunkt Endpunkt Nennweite (mm)<br />
Rohölpipeline<br />
Freundschaft 1<br />
Rohölpipeline<br />
Freundschaft 2<br />
Rohölpipeline<br />
HeinersdorfSpergau 1<br />
Rohölpipeline<br />
HeinersdorfSpergau 2<br />
Produktenpipeline<br />
SchwedtSeefeld<br />
Mitte Oder Tanklager Heinersdorf 500<br />
Mitte Oder Tanklager Heinersdorf 800<br />
Tanklager Heinersdorf Tanklager Spergau<br />
bei Leuna<br />
Tanklager Heinersdorf Tanklager Spergau<br />
bei Leuna<br />
Tanklager PCK Tanklager Seefeld<br />
bei Berlin<br />
Flächennutzungsplan 45<br />
500<br />
700<br />
300
FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Rohölpipeline Rostock<br />
Schwedt<br />
Tanklager Rostock Tanklager PCK 400<br />
Stichleitung Berkholz Tanklager PCK 500<br />
Die beiden Rohölpipelines Freundschaft 1 (Inbetriebnahme 1963) und Freundschaft 2<br />
(Inbetriebnahme 1973) bestehen aus zwei parallel verlegten Mineralölfernleitungen.<br />
Durch sie wird Rohöl aus Rußland über Plock (Polen) nach Schwedt gepumpt.<br />
In Deutschland kreuzen die beiden Rohölfernleitungen Freundschaft bei Lunow die Oder<br />
sowie die HohensaatenFriedrichsthalerWasserstraße (HoFrieWa). Sie verlaufen bis<br />
Meyenburg führt durch den Nationalpark (Oderniederung und Polder) sowie das angren<br />
zende Landschaftsschutzgebiet 'Nationalparkregion Unteres Odertal'. Ab Crussow bis<br />
zum Tanklager nach Schwedt/Heinersdorf werden sie gemeinsam mit den beiden<br />
Rohölfernleitungen SchwedtSpergau (Inbetriebnahme 1967 und 1978) und der Kraft<br />
stoffleitung SchwedtSeefeld ca. 16 km in einer Trasse parallel geführt. Von Berkholz<br />
gibt es eine Stichleitung zur PCK Raffinerie GmbH. An der Kiesgrube Berkholz vorbei<br />
unterquert die Trasse die Kastanienallee SchwedtBerkholz.<br />
Im Verlauf der ersten Streckenführung ist der Trassenschutzstreifen 10 m breit. Im Ver<br />
lauf der gemeinsamen Trassenführung verbreitert sich der Trassenschutzstreifen auf<br />
30 m.<br />
Die Rohölpipeline RostockSchwedt ist eine unterirdisch verlegte Mineralölleitung<br />
(Inbetriebnahme 1969), die aus dem Tanklager Rostock kommend zum Tanklager PCK<br />
führt.<br />
Die Trasse beginnt im Planungsgebiet am westlichen Rand der RandowNiederung. Vor<br />
Wendemark biegt die Trasse ab und quert das Wasserschutzgebiet III. Sie verläuft nach<br />
der Kreuzung mit der B 166 westlich dieser Bundesstraße. Nacheinander kreuzt sie dann<br />
die Eisenbahnstrecke AngermündeSzczeczin, den Schmidtgraben und die Welse<br />
(Düker 100 m).<br />
3.6.5 Telekom<br />
Die Deutsche Telekom AG hat in weiten Teilen des Planungsgebietes bereits modernste<br />
Telefonietechnik eingebaut. Durch die Inbetriebnahme neuer digitaler Vermittlungsstellen<br />
bzw. die Erweiterung vorhandener kann die Telekom die Mehrzahl der Anträge auf einen<br />
Telefonanschluß erfüllen. Die Leitungsführung wurde teils unterirdisch, teils oberirdisch<br />
vorgenommen.<br />
Bei der Aufstellung von BPlänen sind geeignete und ausreichende Trassen für die<br />
Unterbringung der Fernmeldeanlagen vorzusehen.<br />
Das Richtfunknetz ist bereits unter Ziffer 3.6.3 beschrieben worden.<br />
3.6.6 Windkraftnutzung<br />
Die Hinwendung zur Nutzung von Energieformen, die nicht auf dem Verbrauch<br />
nichtregenerierbarer Rohstoffe beruhen und keine oder geringe Schadstoffemissionen<br />
46 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen<br />
im Prozeß der Energieumwandlung mit sich bringen, ist generell als zukunftsweisend<br />
und umweltverträglich zu begrüßen.<br />
Auch wenn die Windenergienutzung eine umweltschonende Form der Energieerzeugung<br />
darstellt, so sind Windkraftanlagen nicht an sich umweltfreundlich, sondern nur im<br />
Vergleich zu anderen Energieerzeugungsarten umweltschonender. Störungen entstehen<br />
durch die Windenergienutzung vor allem für den Bereich Fauna und Landschaftsbild. In<br />
sensiblen Bereichen können diese Auswirkungen zu nicht verantwortbaren Folgen<br />
führen. Landschaftsverträglichere Arten der Energieerzeugung wie z. B. Solarenergie<br />
sollten zumindest gleichberechtigt neben der gegenwärtigen Praxis der einseitigen<br />
Windkraftbevorzugung befördert werden.<br />
Mit dem 'Windkrafterlaß des MUNR' wird in Brandenburg angestrebt, einen Interessens<br />
ausgleich von Naturschutz und Umweltschutz zu entwickeln. Mit dem Erlaß soll eine<br />
grundsätzliche Klarstellung und Erleichterung der Verfahren bei der Beurteilung von<br />
raumbedeutsamen Windkraftanlagen auf der Grundlage des Naturschutzrechts und des<br />
Landesplanungsrechts erreicht werden. Die Ministerien für Umwelt, Naturschutz und<br />
Raumordnung und Städtebau, Wohnen und Verkehr bereiten gegenwärtig die<br />
Herausgabe eines weiterführenden gemeinsamen Erlasses zur Planung und Beurteilung<br />
von Windenergieanlagen vor, um eine Vereinheitlichung bei der Planung und der<br />
Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen zu erreichen.<br />
Wegen der notwendigen Abstände zu Siedlungsbereichen (Lärmschutz) handelt es sich<br />
im allgemeinen bei Anträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen um Vorhaben im Au<br />
ßenbereich.<br />
Von der planungsrechtlichen Beurteilung eines Vorhabens im Einzelfall hing es lange<br />
Zeit ab, ob ein Privilegierungstatbestand nach § 35 BauGB nachgewiesen werden<br />
konnte oder ob dies nicht der Fall war bzw. ob und welche öffentlichen Belange beein<br />
trächtigt wurden. Mit der ab 01.01.1997 wirksam gewordenen grundsätzlichen Änderung<br />
des Baugesetzbuches, welche Windkraftanlagen als privilegiert einordnet (§ 35), hat sich<br />
dies verändert, wenngleich die Auswirkungen von Windkraftanlagen unverändert bleiben<br />
bzw. durch immer größere Anlagen eher noch weitreichender werden.<br />
Im Vorgriff auf die Neufassung des o. g. gemeinsamen Windenergieerlasses sind die<br />
nachfolgend benannten Kriterien zu berücksichtigen:<br />
Windenergieanlagen gelten in der Regel als raumbedeutsam, wenn es sich um im<br />
Verbund errichtete Anlagen (ab zwei Anlagen im räumlichen Zusammenhang) handelt.<br />
Bei der Beurteilung der Raumbedeutsamkeit ist ein festgelegter Umkreis in Abhängigkeit<br />
von der Höhe der Anlage zu berücksichtigen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die<br />
Anlagen zeitlich gestaffelt entstehen oder von verschiedenen Eigentümern betrieben<br />
werden.<br />
Im Ausnahmefall können auch Einzelanlagen raumbedeutsam sein. Dafür ist vor allem<br />
die Lage der zu errichtenden Anlage(n) in Bereichen mit hohem Konfliktpotential oder die<br />
Beeinträchtigung von Schutzgütern und generell die Beeinflussung der Entwicklung<br />
eines Gebietes hinsichtlich der berührten Raumordnungsziele sowie der konkreten<br />
örtlichen Bedingungen zu prüfen.<br />
Flächennutzungsplan 47
FNP: Flächen mit Hauptver und entsorgungsanlagen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Gegebenenfalls können die zur Windkrafterzeugung notwendigen baulichen Anlagen<br />
kleinräumig gravierend und nachhaltig auf Natur und Landschaft einwirken und die Be<br />
lange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Landschaftsbildes und der na<br />
türlichen Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder ihnen entgegenstehen.<br />
Der Prüfung dieser Belange mittels der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird im<br />
Landschaftsplan als Fachplan für Naturschutz und Landschaftspfege besondere<br />
Aufmerksamkeit gewidmet.<br />
Es kann durch Windenergienutzung zu Beeinträchtigungen der Bereiche Fauna, Land<br />
schaftsbild, Ortsbild, Siedlungsqualität kommen. Es muß daher genau abgewogen<br />
werden, in welchen Bereichen der uckermärkischen Landschaft und hier des Amtes<br />
OderWelse die Anlage von einzelnen Windrädern oder Windparks sinnvoll ist und wo<br />
sie zu vermeiden ist, da andere Belange der Landnutzung und der Schutz von Natur und<br />
Landschaft Vorrang haben.<br />
Darüber hinaus spielt es für den Amtsbereich eine große Rolle, daß die jeweils wirt<br />
schaftliche und lokale Sinnfälligkeit einer Windkraftanlage nicht von kurzfristigen Vor<br />
teilen ausschließlich für einen Betreiber dominiert wird.<br />
Weiterhin muß die Abstimmung über die Amtsgrenzen hinaus von einer angemessenen<br />
Rücksicht auf die jeweiligen Bemühungen im Umgang mit der Ausweisung von Wind<br />
kraftanlagen geprägt sein.<br />
Aus Gründen der Anpassungspflicht an den Regionalplan, hier den sachlichen Teilplan<br />
"Windnutzung, Rohstoffsicherung undgewinnung" wird der sachliche Teil Wind<br />
energienutzung aus dem Flächennutzungsplan des Amtes OderWelse ausgenommen.<br />
Es werden keine Festlegungen, weder im Erläuterungsbericht noch in den Plänen, zu<br />
diesem Thema getroffen.<br />
Damit wird der ausgesprochenen Ausnahme von der durch den Landkreis Uckermark<br />
erteilten Genehmigung des Flächennutzungsplanes entsprochen.<br />
48 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Landschaft und Umwelt<br />
3.7 Landschaft und Umwelt<br />
3.7.1 Grünflächen<br />
Der relativ hohe Anteil innerörtlicher Grün und Freiflächen in allen Gemeinden bietet<br />
günstige Voraussetzungen für nutzungsgerechte ortstypische Gestaltungen unterschied<br />
licher Art.<br />
Die typische dörfliche Struktur der Gärten bzw. Nutzgärten hinter dem Haus als Verbin<br />
dungsglied zum Landschaftsraum ergänzt das System der öffentlichen Grünflächen und<br />
wurde als Gartenland (privat) im FNP gekennzeichnet.<br />
Parkanlagen<br />
Die Vielzahl der meist denkmalgeschützten Guts und Landschaftsparke muß mit ihren<br />
Besonderheiten und als Gesamtpotential entsprechend gewürdigt werden. Hierzu trifft<br />
der gemeinsame Landschaftsplan detaillierte Aussagen, die auch Pflege und Sa<br />
nierungsmaßnahmen betreffen:.<br />
Als Parkanlagen stehen unter Denkmalschutz: (lt.Denkmalliste des Landkreises<br />
Uckermark, Stand 01.01.2000)<br />
Landschaftspark Felchow<br />
ehemaliger Gutspark Grünow<br />
ehemaliger Gutspark Hohenlandin<br />
(Landschaftspark nach Lenné)<br />
Landschaftspark Pinnow<br />
Landschaftspark Stendell<br />
ehemaliger Schloßpark Zichow.<br />
Alle Parkanlagen wurden im FNP als öffentliche Grünflächen "Park" bestimmt. Teilweise<br />
bedarf die Abgrenzung genauerer historischer Untersuchungen. Vorschläge wurden<br />
hierzu im Zusammenhang mit der Bestandserhebung im Rahmen der Erarbeitung des<br />
Landschaftsplanes unterbreitet. Der FNP übernimmt diese Abgrenzungsvorschläge. Die<br />
Darstellung ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />
Als Parkflächen wurden weiterhin gekennzeichnet die ehemaligen Gutsparke in<br />
Niederlandin und Wendemark sowie der das Schloß Schönow umgebende Schloßpark.<br />
Kleingärten<br />
Dauerkleingärten wurden im Bestand in Herrenhof, Schönermark und Pinnow aus<br />
gewiesen.<br />
Sportplätze<br />
Alle vorhandenen Sportplätze wurden im Bestand gesichert. Neuausweisungen sind<br />
nicht geplant.<br />
Die vorhandene Ausstattung der Gemeinden ist ausreichend.<br />
Badeplätze<br />
Als ausgewiesener Badeplatz gilt der Baggersee in Passow. Darüber hinaus werden<br />
eine Reihe von kleinen Seen von der örtlichen Bevölkerung zum Baden genutzt.<br />
Flächennutzungsplan 49
FNP: Landschaft und Umwelt Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Friedhöfe<br />
Die Friedhöfe, zum überwiegenden Teil in den Ortskernen an den Kirchen gelegen,<br />
besitzen ausreichende Größen. Es werden keine Neuausweisungen vorgenommen.<br />
Grünflächen für die Erholung<br />
Als Übernahme aus dem Landschaftsplan wurden folgende Bereiche für die Erholungs<br />
nutzung ausgewiesen: Bereich Kiessee Passow, Bereich am Haussee Schönow, Bereich<br />
am Kanalufer Stützkow, Teile um den Hauptmannsee und Mongepfuhl Pinnow, Ufer<br />
bereich am Haussee Flemsdorf.<br />
HINWEIS: Für die genannten Flächen und einige der zumeist denkmalgeschützten<br />
Parkanlagen sollen zur Unterstützung ihrer angemessenen und fachgerechten Entwick<br />
lung die Möglichkeiten konkreter weiterer planerischer Schritte genutzt werden. Geeig<br />
nete Instrumentarien sind selbstständige Grünordnungspläne, die zur Satzung beschlos<br />
sen werden oder Festsetzungsverfahren für geschützte Landschaftsbestandteile inner<br />
halb bebauter Ortsteile (gem. § 24 BbgNatSchG) mit abschließendem Satzungsbe<br />
schluß. Letzteres Verfahren ist vor allem für Parkanlagen, hier für Zichow, Pinnow und<br />
ggf. auch Felchow sinnvoll.<br />
Sondernutzungen<br />
Als Sondernutzungen wurden die vorhandenen Schießbahnen bei Golm und Landin so<br />
wie die geplante Kartbahn in Berkholz Meyenburg dargestellt.<br />
3.7.2 Erholung und Fremdenverkehr<br />
Der Gemeinsame Flächennutzungsplan orientiert sich in seinen Inhalten an dem Kon<br />
zept ‘Dezentrales, regionales Entwicklungskonzept für das Gebiet OderWelse’ vom<br />
10.11.1992. Das seit 1992 im Amt vorliegende Konzept ‘Landschaftspark OderWelse’<br />
geht von einem dezentralen Tourismusansatz aus, in dem allen Dörfern des Amtes die<br />
Übernahme spezifischer Funktionen vorgeschlagen werden. Der Tourismus soll als Wirt<br />
schaftsfaktor gefördert und entwickelt werden. Seitdem sind in den einzelnen Bereichen<br />
Vorarbeiten zur Umsetzung des Konzeptes erfolgt. Diese Vorarbeiten müssen nun in das<br />
Realisierungsstadium treten und dabei durch ein konkretes Rad und Wanderweg<br />
konzept ergänzt werden.<br />
Der parallel zum FNP erarbeitete gemeinsame Landschaftsplan entwickelte das o.g.<br />
Konzept auf der Grundlage einer Bestands und Konfliktanalyse weiter. In der Karte<br />
‘Tourismus/Erholung’ (Karte 11 im LP) wurden Wege mit touristischer Bedeutung mar<br />
kiert. Diese Wege sind größtenteils vorhanden und können mit geringem Aufwand zu<br />
Wanderwegen qualifiziert werden. Nur in einigen wenigen Bereichen wäre eine Neuan<br />
lage erforderlich. Gleiches gilt für Radwege außerhalb der Ortslagen. Dabei sind meh<br />
rere Rundwegesysteme möglich.<br />
Für Bahntouristen ist wegen der vorhandenen Haltepunkte der Ausgangspunkt von<br />
Wanderungen Pinnow, Passow oder Schönow. Die übrigen Touristen können an jeder<br />
50 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Landschaft und Umwelt<br />
beliebigen Stelle beginnen und sich die Strecken nach ihrem Leistungsvermögen ein<br />
teilen.<br />
Lokale Wanderwege, die Abzweige zwischen einzelnen Dörfern und Aussichtspunkten<br />
darstellen, sind teilweise bereits angelegt, beispielsweise in Schönow und Schöneberg.<br />
Ein einheitliches Wanderwegesystem müßte an allen Aussichtspunkten und markanten<br />
Stellen durch einen Plan stationär als Hinweis bekannt gemacht werden und darüber hin<br />
aus in künftigen Prospekten dauerhaft verbreitet werden.<br />
Da die Wanderwege gleichzeitig Fahrradwege sein sollen und entsprechend ausgebaut<br />
werden, stellen sie auch kleine und größere Radwandersysteme dar. Die Wanderwege<br />
können über das Gebiet hinaus in Richtung Gartz, Angermünde und Schwedt und in<br />
Richtung des Nationalparks ‘Unteres Odertal’ mit den dortigen Wegesystemen vernetzt<br />
werden.<br />
Auf eine Besonderheit sei noch hingewiesen. Der Wanderweg zwischen Golm und Schö<br />
nermark führt über Biesenbrow auf dem ehemaligen Eisenbahndamm entlang und ver<br />
bindet sich da mit dem Wegesystem von AngermündeLand.<br />
Mit diesem Wegesystem werden mehr oder weniger alle natur und kunsthistorisch wert<br />
vollen Punkte im Amtsgebiet angelaufen. Es werden alle Aussichtspunkte angebunden<br />
und markiert und der Erholungssuchende erhält mit diesem Konzept einen höchstmögli<br />
chen Zugang zu den interessanten Bereichen und zu Schutzgebieten. Gleichzeitig wer<br />
den die Bereiche und Schutzgebiete vor unangemessenen Beeinträchtigungen ge<br />
schützt, da diese Maßnahmen der Besucherlenkung dienen. Die übrigen kleinen lokalen<br />
Wanderwege sollen mehr oder weniger spontan weiterentwickelt werden und sich den<br />
Änderungen, denen die Landschaft zweifelsohne durch die Veränderungen vor allem in<br />
der Landwirtschaft noch unterliegen wird, anpassen.<br />
In den Gemeinden Schönow, Flemsdorf, Passow, Stützkow und Pinnow wurden Ent<br />
wicklungsbereiche für Erholungsflächen als 'Grünflächen für die Erholung' ausgewiesen<br />
(vgl.auch 3.7.1Grünflächen)<br />
3.7.3 Natur und Landschaftsschutz<br />
Als Übernahmen aus dem Landschaftsplan wurden Bereiche mit 'Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Landschaft' gekennzeichnet.<br />
Die Beschreibung der jeweiligen Maßnahmen und Entwicklungsziele ist nicht Bestandteil<br />
des FNP, sondern wird im Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege dargelegt.<br />
Die Integration der abgestimmten Darstellungen aus dem Landschaftsplans wurde wei<br />
terhin wie folgt vorgenommen:<br />
Als nachrichtliche Übernahme wurden alle Schutzgebiete in ihren aktuellen Abgren<br />
zungen dargestellt.<br />
Flächennutzungsplan 51
FNP: Landschaft und Umwelt Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Vollständig übernommen wurden die nach § 31 und § 32 BbgNatSchG geschützten<br />
Biotope, Alleen und Gebiete mit erhöhter Konzentration von Söllen als Kennzeichnung.<br />
Weiterhin wurden alle vorgeschlagenen<br />
• Flächen für Maßnahmen zum Schutz, der Pflege und Entwicklung der Landschaft<br />
• Forstwirtschaftsflächen / Erstaufforstungsflächen (A)<br />
• Grünflächen für die Erholung<br />
• Grünflächen unterteilt in Gartenflächen, Kleingärten, Parks und andere öffentliche<br />
Grünflächen<br />
• Eingrünungen der Ortsränder<br />
• von Bebauung freizuhaltende Bereiche<br />
und der Erhalt und die Ergänzung von Alleen integriert sowie die Unterscheidung der<br />
Landwirtschaftsflächen in Grünland und Acker übernommen.<br />
Entsprechend den Angaben des Landesamtes für Geowissenschaften und Rohstoffe<br />
des Landes Brandenburg (LGRB) werden die folgenden geologischen Naturdenkmale<br />
(Geotope) textlich nachrichtlich übenommen:<br />
Endmoräne der Angermünder Staffel südlich Felchow<br />
zwei Findlinge an der B 2 von Felchow nach Flemsdorf<br />
ein Findling bei Berkholz<br />
Ein rechtlicher Schutzstatus für Geotope besteht bislang nicht. Es handelt sich um<br />
Vorschläge entsprechend dem Kenntnisstand des LGRB .<br />
3.8 Exklaven<br />
Außerhalb des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes des Amtes OderWelse<br />
befinden sich zwei Exklaven: Enger Strom (Nr. 1 in der Anlage) und<br />
Kapellenweg (Nr. 2 in der Anlage)<br />
Beide liegen innerhalb Schwedter Gemarkung. Über den Umgang mit den Flächen<br />
wurde eine Abstimmung mit der Stadt Schwedt vorgenommen:<br />
Bei der Exklave Kapellenberg handelt es sich um eine Fläche für die Landwirtschaft.<br />
Eine Nutzungsveränderung ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung nicht<br />
vorgesehen. Die Stadt Schwedt stellte diese Nutzungsart ebenfalls im Entwurf ihres FNP<br />
dar.<br />
Gegebenenfalls wird es zu einem Flächenaustausch kommen.<br />
Die kleine Fläche der Exklave Enger Strom liegt innerhalb der Grenzen des<br />
"Nationalparkes Unteres Odertal". Insofern wurde sie mit dem gegenwärtigen Stand des<br />
Flächennutzungsplanes der Stadt Schwedt als nachrichtliche Übernahme im räumlichen<br />
Zusammenhang ebenfalls als Fläche für die Landwirtschaft und<br />
Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Diese Ausweisung steht in Übereinstimmung<br />
mit den Zielen des Flächennutzungsplanes des Amtes OderWelse.<br />
52 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Inhalt der Planzeichnungen<br />
4 INHALT DER PLANZEICHNUNGEN<br />
4.1 Denkmalpflege<br />
Bau und Gartendenkmale<br />
Alle in der Denkmalliste des Landkreises Uckermark, Stand 01.01.1998, geführten<br />
Denkmale (Bau und Gartendenkmale) werden nachrichtlich in den FNP des Amtes<br />
OderWelse übernommen. Sie sind im Anhang aufgeführt. Die kartenmäßige Darstellung<br />
beschränkt sich auf denkmalgeschützte Anlagen und Ensembles. Als Einzelanlagen<br />
wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur Kirchen dargestellt.<br />
Ergänzend werden Vorschläge zur Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude<br />
ensembles bzw. Ortsstrukturen (historischer Ortskern oder Teilbereiche) unterbreitet und<br />
im Plan als Bereiche für den Denkmalschutz gekennzeichnet. Derartige Ausweisungen<br />
wurden im historischen Ortskern von Fredersdorf und Briest und für die Gutsbereiche in<br />
Golm, Grünow und Zichow vorgenommen. Für die so gekennzeichneten Bereiche wird<br />
angeregt, eine Erhaltungs oder DenkmalbereichsSatzung zu erarbeiten.<br />
Bisher liegt für den historischen Ortskern der Gemeinde Pinnow der Entwurf einer<br />
Denkmalbereichssatzung vor, deren Geltungsbereich nachrichtlich in den FNP über<br />
nommen wurde. Die Satzung bezieht sich auf den historischen Gutshof, das ehemalige<br />
Gutshaus, den Gutspark, das Gärtnerhaus, das ehemalige Pfarrhaus, die Gebäude der<br />
Angermünder Straße 1, die beiden Wohnhäuser und die ehemalige Gemeindeverwal<br />
tung/Konsum südlich der Kirche, das ‘Lange Haus’, die Alte Schmiede, das ehemalige<br />
Postgebäude, die Landarbeiterhäuser an der Bahnhofstraße mit Pfuhl, das ehemalige<br />
Forstverwalterhaus, das Bahnhofsgebäude, die Angermünder Straße 10, das ehemalige<br />
Schnitterwaschhaus, die Schnitterkaserne, die ehemalige Bäckerei.<br />
Bodendenkmale<br />
Im Planungsbereich befinden sich geschützte Bodendenkmale, die einschließlich ihrer<br />
Umgebungsschutzzone nach den §§ 12 Abs. 1, 13 Abs.1 und 14 BbgDSchG zu schüt<br />
zen und in ihrem Bestand zu erhalten sind. Die Bodendenkmale sind im LP in der Karte<br />
‘Bodendenkmale’ als nachrichtliche Übernahme der Angaben der Unteren Denkmal<br />
schutzbehörde dargestellt worden. In den FNP des Amtes OderWelse wird der Plan als<br />
‘Beiplan Bodendenkmale’ aufgenommen.<br />
Die im Planungsgebiet liegenden historischen Ortskerne von Altgalow, Berkholz, Briest,<br />
Felchow, Flemsdorf, Fredersdorf, Golm, Grünow, Jamikow, Landin, Meyenburg, Passow,<br />
Pinnow, Schöneberg, Schönermark, Schönow, Stendell, Wendemark, Zichow gelten im<br />
Sinne § 2 V BbgDSchG als Bodendenkmale und stehen als solche gemäß<br />
§ 8 BbgDSchgG unter Schutz.<br />
4.2 Schutzgebiete<br />
Die vorhandenen Schutzgebiete wurden entsprechend ihres Schutzstatus im gemein<br />
samen Flächennutzungsplan gekennzeichnet. Neben den Schutzgebieten wurden alle<br />
Flächennutzungsplan 53
FNP: Inhalt der Planzeichnungen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
im Planungsbereich festgestellten nach BbgNatSchG geschützten Biotope und Alleen<br />
nachrichtlich aus dem Landschaftsplan übernommen. Die im Planungsgebiet vorzufin<br />
denden nach dem BbgNatSchG u. a. europäischen Naturschutzregelungen geschützten<br />
Bereiche spiegeln den hohen Wert dieser Landschaft wider.<br />
Alle festgesetzten und einstweilig gesicherten Schutzgebiete werden im folgenden<br />
aufgeführt. Nähere Ausführungen zu den einzelnen Schutzgebieten enthält der LP.<br />
Nationalpark 'Unteres Odertal'<br />
Biosphärenreservat 'SchorfheideChorin'<br />
Der westlich von Schöneberg gelegene Wald liegt im Nationalpark 'Unteres Odertal. Im<br />
Gemarkungsgebiet der Gemeinde befinden sich weitere Teile des Nationalparks (u. a.<br />
LunowStolper Polder und Criewener Polder), die sowohl der Schutzzone I als auch der<br />
Schutzzone II angehören.<br />
Am südwestlichen Rand der Gemeinde Schönermark in Richtung Frauenhagen ist ein<br />
kleiner landwirtschaftlich genutzter Teil ausgegrenzt, der zum Biosphärenreservat gehört.<br />
Naturschutzgebiete (NSG) / Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />
Bestehende Einstweilig gesichert<br />
NSG 'Felchowsee' NSG 'Felchowsee' (Erweiterung)<br />
NSG 'Zichower Wald/Weinberg NSG 'Landiner Haussee'<br />
NSG 'Trockenrasen Jamikow'<br />
LSG 'Nationalparkregion Unteres Odertal'<br />
LSG 'Flemsdorf' )*<br />
LSG 'Schöne Seen'<br />
LSG 'Blumberger Forst'<br />
)* Das LSG ist mit Verordnung vom 06.01.98 aufgehoben und in das LSG 'Nationalparkregion<br />
Unteres Odertal' aufgegangen.<br />
Schutzgebiete nach EGVogelschutzrichtlinie<br />
Im Amt OderWelse befinden sich zwei derartige Gebiete, die im Grundsatz indentisch<br />
sind mit der Ausweisung bereits bestehender Schutzgebiete:<br />
• Gebiet SchorfheideChorin identisch mit Trappenschongebiet Brutgebiet Briest<br />
• Gebiet identisch mit Nationalpark 'Unteres Odertal',<br />
NSG 'Felchowseengebiet',<br />
LSG 'Landiner Haussee'.<br />
Trappenschongebiete<br />
Die Schongebiete wurden nachrichtlich in den FNP des Amtes OderWelse<br />
übernommen:<br />
• Balzplatz Blumberger Sägemühle<br />
54 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Inhalt der Planzeichnungen<br />
• Brutgebiet Briest<br />
• Brutgebiet Kummerow<br />
Naturdenkmale sind im Anhang 2 als nachrichtliche Übernahme aufgeführt.<br />
4.2.1 Ergänzung zu den Schutzgebieten<br />
In den Gemeinen Felchow und Schöneberg ist jeweils eine als Wohnbaufläche<br />
ausgewiesene Teilfläche aus der Flächennutzungsplanung ausgenommen, da diese<br />
Flächen innerhalb des LSG "Nationalparkregion Unteres Odertal" liegen.<br />
Es handelt sich um eine Wohnbaufläche nördlich der Straße nach Pinnow in Felchow<br />
und um eine Wohnbaufläche in Schöneberg südöstlich von Felchow.<br />
Beide Flächen wurden im Plan weiß dargestellt.<br />
4.3 Altlasten / Altlastverdachstflächen<br />
Die Altablagerungen und Altstandorte sowie die Altlastverdachtsflächen sind im<br />
Informationssystem Altlasten des Landkreises Uckermark (ISAL) erfaßt. Die Übersicht<br />
wurde anfangs im Rahmen einer landesweiten Zustandserfassung und Erstbewertung<br />
von Altablagerungen erarbeitet. Die Erfassung des Datenbestandes begann 1991/1992<br />
und wird ständig aktualisiert.<br />
Altlastverdachstflächen / Altablagerungen<br />
Im Amtsgebiet liegen 32 Altlastverdachstflächen/Altablagerungen. Es handelt sich dabei<br />
um kommunale und industrielle Altablagerungen (Müllkippen bis Sonderabfalldeponien).<br />
Die Standorte sind in Tabelle 9 zusammengefaßt und zur besseren Übersichtlichkeit mit<br />
einem Symbol im Flächennutzungsplan eingetragen. Für Altablagerungen, bei denen<br />
eine detaillierte Untersuchung/Gutachten durchgeführt wurde, liegt eine flächenmäßige<br />
Ausweisung in der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAB) des Landkreises vor.<br />
Berühren Einzelplanungen das Gelände von Altablagerungen, so sind rechtzeitig alle<br />
erforderlichen Angaben bei der UAB einzuholen.<br />
Die ISALNummern wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht in den Karten mit<br />
aufgenommen. Über den Ortsnamen sind die Standorte in der Tabelle 9 aufzufinden.<br />
Eine direkte Zuordnung der Altablagerungen zu den ISALDatensätzen ist möglich.<br />
Ab 01.01.1998 ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Uckermark<br />
(UAB) jetzt Untere Bodenschutzbehörde für alle Altablagerungen zuständig.<br />
Alle ehemaligen Müllkippen der Gemeinden sind geschlossen. Schrittweise werden sie,<br />
soweit zwischenzeitlich noch nicht erfolgt, abgedeckt und rekultiviert. Den Abschluß<br />
bildet die Abnahme durch die UAB.<br />
Im Amtsgebiet befindet sich eine Altablagerung, auf der über Jahrzehnte industrielle<br />
Abfälle aus der Erdölverarbeitung abgelagert und zeitweise offen abgefackelt wurde.<br />
Flächennutzungsplan 55
FNP: Inhalt der Planzeichnungen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Diese Altablagerung befindet sich auf der Gemarkung Briest. In allen amtlichen Unter<br />
lagen wird sie jedoch unter der Bezeichnung ‘Große Hölle’ Zichow geführt.<br />
Zichow (ISALNummer 099)<br />
Die geschlossene Deponie ‘Große Hölle’ hat nicht den Qualitätsstandard einer Sonder<br />
schadstoffdeponie. Im Auftrag des Landekreises Uckermark und gefördert durch das<br />
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie das<br />
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg wurde<br />
in einem Modellprojekt die historische Recherche und die Gefährdungsabschätzung<br />
erarbeitet. Das Projektmanagement lag beim Deponiebetrieb des Landkreises Ucker<br />
mark (DLU). Zwischenzeitlich ist die Gefährdungsabschätzung abgeschlossen.<br />
Für diese Altablagerung besteht derzeit keine Sanierungsnotwendigkeit, da keine akute<br />
Gefährdung vorliegt. Es erfolgt weiterhin ein Grundwassermonitoring. (mdl. DLU, 10/98)<br />
56 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Inhalt der Planzeichnungen<br />
Tabelle 9: Übersicht der Altablagerungen (AA)<br />
(Quelle: Kreisverwaltung Uckermark; ISALErfassungsbögen, Erfassungsstand 08/1996,<br />
ergänzt 10/98 und 10/2000 *)<br />
ISAL<br />
Nummer<br />
Ortsname Fläche Volumen ehemalige Nutzung Lage im Schutzgebiet<br />
(NSG, LSG,<br />
Nationalpark,<br />
Wasserschutzzone)<br />
073 Altgalow 3.000 m²<br />
6.000 m³<br />
Kiesgrube LSG X<br />
076 Berkholz 600 m²<br />
1.200 m³<br />
Sandgrube LSG<br />
077 BerkholzMeyenburg 20.000 m²<br />
40.000 m³<br />
Mulde<br />
107 BerkholzMeyenburg 750 m² Grubenrand Randlage zur<br />
X X<br />
o. A.<br />
WSZ III<br />
051 Briest 45.000 m²<br />
360.000 m³<br />
Sandgrube<br />
079 Felchow 15.000 m²<br />
45.000 m³<br />
Kiesgrube LSG<br />
126 Felchow neu I * Grube<br />
127 Felchow neu II * Grube<br />
078 Flemsdorf 8.000 m²<br />
4.000 m³<br />
Grube / Ebene LSG X<br />
053 Grünow 9.000 m² Sandgrube /<br />
X<br />
50.000 m³ Kiesgrube<br />
071 Hohenlandin 3.000 m²<br />
6.000 m³<br />
Grube X<br />
072 Niederlandin 1.000 m²<br />
1.000 m³<br />
Hang LSG<br />
095 Niederlandin 6.000 m²<br />
6.000 m³<br />
Mulde NSG<br />
129 Passow * Bergbau<br />
080 Pinnow 170.000 m²<br />
700.000 m³<br />
Grube<br />
109 Pinnow 5.000 m²<br />
20.000 m³<br />
Sandgrube X<br />
110 Pinnow 400 m²<br />
2.000 m³<br />
Graben WSZ III A<br />
111 Pinnow 2.000 m²<br />
2.000 m³<br />
Mulde<br />
112 Pinnow 12.000 m²<br />
36.000 m³<br />
Grube WSZ III A X<br />
113 Pinnow 4.800 m²<br />
14.400 m³<br />
Kiesgrube WSZ III A X<br />
114 Pinnow 5.000 m²<br />
15.000 m³<br />
Bombentrichter WSZ III A<br />
115 Pinnow 20.000 m²<br />
o. A.<br />
Grube LSG und NSG<br />
116 Pinnow 2.500 m²<br />
o. A.<br />
Grube<br />
117 Pinnow 1.500 m²<br />
3.000 m³<br />
Grube<br />
082 Schöneberg 16.000 m²<br />
48.000 m³<br />
Grube NP<br />
047 Schönermark 18.000 m²<br />
36.000 m³<br />
Hang<br />
024 Schönow 20.000 m²<br />
20.000 m³<br />
Kiegrube LSG X<br />
050 Stendell 15.000 m² Sandund Kies<br />
45.000 m³ grube / Ebene<br />
052 StendellHerrenhof 7.500 m²<br />
7.500 m³<br />
Mulde<br />
046 Zichow 7.000 m²<br />
35.000 m³<br />
Kiesgrube<br />
121 Zichow II 3.500 m² Randlage LSG, Überschwemmungsgebiet<br />
099 Zichow<br />
12.000 m²<br />
Grube<br />
(Große Hölle)<br />
100.000 m³<br />
1) Beeinflussungsmöglichkeit des Grundwassers<br />
2) Beeinflussungsmöglichkeit des Oberflächenwassers<br />
Flächennutzungsplan 57<br />
GW<br />
1)<br />
OFW<br />
2)
FNP: Inhalt der Planzeichnungen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Altlastverdachstflächen / Altstandorte<br />
Für die Auswertung standen die Erhebungsbögen nach dem ISALSystem zur<br />
Verfügung.<br />
Bei der Erfassung wurden überwiegend landwirtschaftliche Anlagen innerhalb der<br />
bebauten Ortslage aufgenommen. Die Altstandorte sind in Tabelle 10 zusammengefaßt<br />
und aus den gleichen Gründen wie bei den Altablagerungen mit einem Symbol im<br />
Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die ISALNummern wurden aus Gründen der Über<br />
sichtlichkeit kartenmäßig nicht dargestellt. Über den Ortsnamen sind die Standorte in der<br />
Tabelle 10 aufzufinden.<br />
Tabelle 10: Übersicht der Altstandorte (AS)<br />
(Quelle: Kreisverwaltung Uckermark; ISALErfassungsbögen, Erfassungsstand 09/1995,<br />
ergänzt 05/97 und 10/2000 *)<br />
ISAL Nummer Ortsname ehemalige Nutzung<br />
1071 BerkholzMeyenburg Tankstelle<br />
1072 BerkholzMeyenburg Werkstatt<br />
1181 BerkholzMeyenburg Milchviehanlage<br />
1073 Briest Tankstelle, Altölbehälter<br />
1074 Briest Werkstatt, Pflegestützpunkt<br />
1080 Felchow Tankstelle, Leichtflüssigkeitsabscheider<br />
1081 Felchow Werkstatt<br />
1082 Flemsdorf Tankstelle<br />
1083 Flemsdorf Werkstatt<br />
1084 Flemsdorf Tankstelle<br />
1088 Grünow Werkstatt, Tanklager<br />
1203 Jamikow Werkstatt<br />
1090 Landin Tankstelle<br />
1091 Landin Werkstatt<br />
1003 Passow ACZ, Reparaturstützpunkt<br />
1092 Passow Tankstelle<br />
1093 Passow Werkstatt<br />
1094 Passow Tankstelle<br />
1095 Passow Milchviehanlage<br />
1252 Passow * Fäkalienablaßstelle<br />
1268 Passow * Tankstelle<br />
9573 Passow * Schießstand<br />
1096 Pinnow Tankstelle<br />
1097 Pinnow Werkstatt, Öllager<br />
58 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Inhalt der Planzeichnungen<br />
1180 Pinnow Milchviehanlage<br />
ISAL Nummer Ortsname ehemalige Nutzung<br />
1085 Schöneberg Tankstelle<br />
1086 Schöneberg Werkstatt<br />
1087 Schöneberg Werkstatt<br />
1182 Schöneberg Michviehanlage<br />
1270 Schönow * Ölfaßlager, Rampe<br />
1173 Schönermark Tankstelle<br />
1202 Schönermark Reparaturwerkstatt<br />
1258 Schönermark * Schacht unter NSA<br />
1259 Schönermark * Trafo (Schweinemast)<br />
1260 Schönermark * Waschhalle<br />
1261 Schönermark * Leichtflüssigkeitsabscheider<br />
1098 Stendell Tankstelle<br />
1099 Stendell Werkstatt<br />
1100 Zichow Tankstelle, Werkstatt Trockenwerk<br />
1101 Zichow Betriebstankstelle<br />
1102 Zichow Kran und Diagnosewerkstatt<br />
1275 Zichow * Waschhalle, Staplerwerkstatt<br />
1276 Zichow * Schmiede, Werkstätten, Altöllager<br />
1277 Zichow * Lackiererei<br />
1279 Zichow * Tankstelle Stützpunkt<br />
Rüstungsaltlastverdachtsflächen<br />
Die Erfassung von Rüstungsaltlastverdachtsflächen erfolgte 1993 bis 1995 im Auftrag<br />
des MUNR/Landesumweltamtes bzw. der Unteren Abfallbehörde. Im gesamten Kreis<br />
gebiet wurden Verdachtsflächen erfaßt, die überwiegend aus dem 2. Weltkrieg<br />
stammen. Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanung wurde eine Auswahl relevanter<br />
Verdachtsflächen vorgenommen. Dazu gehört<br />
Pinnow 1931 Errichtung einer Heeresmunitionsanstalt<br />
(Munitionslaborierung und lagerung)<br />
1939 arbeiteten bereits 1.000 Menschen auf dem Gelände<br />
1945 Flüchtlingsunterkunft<br />
ab 1950 NVALiegenschaft<br />
ab 1964 Instandsetzungswerk Pinnow (IWP)<br />
Spezialbetrieb zur Wartung, Instandhaltung und Herstellung<br />
von Militärtechnik, insbesondere von Raketen (mit Standort<br />
übungsplatz und Schießstand)<br />
Flächennutzungsplan 59
FNP: Inhalt der Planzeichnungen Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Im Zusammenhang mit einer historischdeskriptiven Nacherfassung ausgewählter Flä<br />
chen und einer Prioritätensetzung bezüglich des weiteren Untersuchungsbedarfs wurde<br />
der Standort Pinnow in die Landesliste aufgenommen.<br />
Die historische Recherche zum Standort Pinnow ist ebenso abgeschlossen wie die<br />
Untersuchungen zum Boden. Im Entwurf des BPlanes sind die belasteten Flächen mit<br />
dem zugehörigen Handlungsbedarf exakt ausgewiesen. Ein Grundwassermonitoring wird<br />
durchgeführt.<br />
Nördlich an das Gelände des ehemaligen IWP schließt ein Gelände an, das bis 1990<br />
durch die NVA als zentrales Tanklager für zwei flüssige Raketentreibstoffkomponenten<br />
(Raketentreibstoffbasis RTB24) genutzt wurde. In der Folge wurde dieses Lager von der<br />
MDSG bis etwa 1993 zur Heranführung der in anderen ehemaligen NVALiegenschaften<br />
verbliebenen Raketentreibstoffe für eine nachfolgende Entsorgung genutzt.<br />
Diese Liegenschaft wurde 1999 einer umfassenden historischen Recherche und einer<br />
orientierenden Erkundung unterzogen.<br />
Beide Flächen, IWP und RTB, sind einer neuen Nutzung zugeführt bzw. für eine neue<br />
Nutzung oder teilweisen Rückbau vorgesehen.<br />
4.4 Nutzungseinschränkungen<br />
Die Kennzeichnung von Nutzungseinschränkungen aus Gründen des Immissionsschut<br />
zes beziehen sich auf Emissionen durch Verkehrstrassen und auf benachbarte, sich<br />
gegenseitig beeinträchtigende Nutzungen.<br />
Nutzungsbeschränkungen wurden in Passow und in Pinnow jeweils ausgehend von den<br />
Auswirkungen der gewerblichen Bereiche vorgenommen.<br />
4.5 Bodenabbau<br />
Der einzige Abbau oberflächennaher Rohstoffe im Amtsbereich in der Gemarkung<br />
Passow wurde nachrichtlich übernommen und gekennzeichnet.<br />
Es handelt sich um einen umfangreichen Kiesabbau im Naßschnittverfahren, d. h., der<br />
Abbau erfolgt in Grundwassertiefe.<br />
Der alte Baggersee, der bereits vor 1990 als Badesee genutzt wurde, sollte nach Ab<br />
schluß bzw. nach Abbaufortschritt in nördlicher Richtung auch wieder als Badesee nutz<br />
bar gestaltet werden.<br />
Der Hauptbetriebsplan, der zur Abbaugenehmigung eingereicht wurde, ist auf diesbe<br />
zügliche Rekultivierungsaussagen zu prüfen. Die landschaftspflegerische Ausgleichs<br />
planung und durchführung muß in das Gesamtkonzept ‘Erholungsnutzung’, welches im<br />
LP und im FNP flächenhaft ausgewiesen ist, integriert werden.<br />
60 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Bilanz<br />
5 BILANZ<br />
5.1 Bauflächenbilanz<br />
Die Gesamtflächenbilanz wurde in Tabelle 11 ermittelt. Die Planungsflächen des FNP,<br />
die in der Tabelle 2 zusammengefaßt sind sowie Zuwachsflächen im gewerblichen<br />
Bereich und Sonderausweisungen wurden gemäß der kartenmäßigen Darstellungen per<br />
Hand herausgemessen. Entsprechend dem Darstellungsmaßstab 1:10.000 handelt es<br />
sich bei den ermittelten Flächen nicht um parzellscharfe Größen.<br />
Ausgangswerte für die Bestandsflächen sind die Bodenflächen nach Art der tat<br />
sächlichen Nutzung (Tabelle 3), hier jedoch ohne Verkehrsflächenanteil.<br />
Die flächenbezogenen Nutzungsarten, für die die Größen ermittelt werden, entsprechen<br />
weitgehend den Flächenkategorien der auf der Planzeichnung dargestellten Legende.<br />
Abrundungsflächen und andere Lücken im innerörtlichen Bereich sowie durch verbind<br />
liche Bauleitplanungen entwickelte Flächen wurden auf den Bestand hochgerechnet.<br />
Flächennutzungsplan 61
FNP: Bilanz Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Tabelle 11: Bauflächenbilanz<br />
Gemeinde Siedlungsflächen<br />
Bestand in ha<br />
Planung in ha<br />
ingesamt dar. G dar. SO W M G SO<br />
Berkholz<br />
Meyenburg 73,0 20 3,2 <br />
Briest 32,0 7,6 0,9 <br />
Felchow 33,1 <br />
Flemsdorf 24,0 0,4 1,0 0,9 <br />
Fredersdorf 24,0 <br />
Golm 17,0 <br />
Grünow 13,0 1,2 <br />
Jamikow 10,0 0,3 <br />
Landin 55,5 0,6 <br />
Passow mit<br />
OT Wendemark 70,0 9,0 2,5 1,7 <br />
Pinnow 46,5 178,8 6,9 1,8 <br />
Schöneberg 35,5 4,5 4,5<br />
Schönermark 44,5 1,08 1,18 <br />
Schönow 27,5 1,91 0,8<br />
Stendell mit<br />
OT Herrenhof 46,5 2,75 <br />
Zichow 47,0 0,4 <br />
insgesamt 599,1 208,2 12,1 15,59 10,03 2,7 3,7<br />
5.2 Zusammenfassung<br />
Gemäß dem Städtebaurecht dient die Flächennutzungsplanung der vorausschauenden<br />
städtebaulichen Ordnung der Fläche einer oder mehrerer Gemeinden. Das Gesetz<br />
vertritt hier eine Lehrmeinung, die kaum einen Unterschied macht zwischen städte<br />
baulicher Ordnung und regionalplanerischer Einordnung von ländlichen Siedlungs<br />
räumen und Landschaftsräumen in den Regionalplan. Genau dieser Unterschied ist aber<br />
in einem Fall wie diesem bei dem Amt OderWelse zu beachten.<br />
Wenn die Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihre natürlichen Grundlagen und die Dör<br />
fer weiterhin als Grundlage der Entwicklung erhalten und genutzt werden sollen, bedarf<br />
62 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Bilanz<br />
es einer sehr sorgfältigen regionalplanerischen Analyse und einer Empfehlung, die eine<br />
natürliche und zukunftszugewandte Entwicklung ermöglicht.<br />
Hierzu gehört in erster Linie, daß in einem dünnbesiedelten ländlichen Raum die Qualität<br />
der Landschaft als Grundlage für die Entwicklung der Dörfer als Siedlungen genutzt wird.<br />
Die Wohn und Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden hängen entscheidend von ei<br />
ner vernünftigen Einbindung ihrer Struktur in die sie umgebende Landschaft ab. Das wird<br />
in Zukunft noch stärker eine Rolle spielen als heute, weil in vielen Untersuchungen und<br />
Gutachten deutlich geworden ist, daß die Bewahrung der Grundelemente des Lebens:<br />
Wasser, Luft und Boden mit einer möglichst vielfältigen Arterhaltung der Pflanzen und<br />
Tiere einhergeht.<br />
Insoweit sind die Flächennutzungsplanung und die Landschaftsplanung Grundvorausset<br />
zung für die zukunftszugewandte regionale Entwicklung und die Regenerierung bzw. Er<br />
haltung der natürlichen Lebensgrundlagen.<br />
Die technischen Möglichkeiten, die heute in der Gestaltung der Arbeitsplätze gegeben<br />
sind, ermöglichen ein konstruktives Miteinander von Natur, Technik und Siedlungs<br />
flächen mit hoher Qualität.<br />
Im Amt OderWelse wurde schon sehr früh nach der Wende ein Gesamtkonzept für eine<br />
dezentrale Struktur der einzelnen Orte mit einem zentralen Planungsansatz entwickelt.<br />
Im Sinne des Konzeptes ‘Landschaftspark OderWelse’ ist zwar an vielen Stellen mit<br />
Erhaltungs, Sanierungs und anderen Maßnahmen begonnen worden, dies muß jedoch<br />
jetzt auf der Grundlage dieser Flächennutzungsplanung weiterentwickelt, vor allem aber<br />
umgesetzt werden.<br />
Es zeigt sich immer deutlicher, daß nur sehr begrenzt ‘Große Arbeitgeber’ die<br />
Ansiedlung von Arbeitsplätzen ermöglichen, während kleine und mittlere Betriebe immer<br />
wieder das Wagnis einer Neugründung eingehen. Dieser Trend ist bundesweit zu<br />
beobachten. Dies kann auch langfristig für den Amtsbereich gelten. Dabei müssen aber<br />
Strukturen geschaffen werden, die auf kleine und mittlere Betriebe ermutigend wirken<br />
und es muß davon ausgegangen werden, daß diese kleinen und mittleren Existenz<br />
gründungen nicht nur aus dem eigenen Bestand der ansässigen Einwohnerschaft<br />
kommen, sondern auch innovativ von außen hinzu kommen sollen.<br />
Die Flächennutzungsplanung, die hier vorgelegt wird dient der geordneten und abge<br />
stimmten Zurverfügungstellung von Flächen für diese innovativen Ansätze, sowohl im<br />
Gewerbebereich als auch im Wohnbereich. Sie dient aber auch dazu, Grenzen zu<br />
setzen und Investoren deutlich zu machen, daß ein übermäßiges und zerstörerisches<br />
Wachstum nicht gewollt ist.<br />
Die Gemeinden binden sich mit dieser Planung selbst und geben zu erkennen, daß sie<br />
die Ortsstrukturen, die Historie der Orte und die Landschaft vor schwerwiegenden<br />
Eingriffen schützen wollen. Dazu kommt, daß mit den vorgelegten Planungen im<br />
infrastrukturellen Bereich Verkehr Voraussetzungen geschaffen werden, die für die<br />
nächsten 30 Jahre einerseits günstige Verkehrsanbindungen schaffen, indem sie die<br />
Bahnanschlüsse an das Ballungsgebiet Berlin aufrechterhalten bzw. Ausbaumöglich<br />
Flächennutzungsplan 63
FNP: Bilanz Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
keiten schaffen und andererseits ein Straßennetz entwickelt wird, das durch seine<br />
Einbindung in die Landschaft möglichst wenig neue Beeinträchtigungen schafft.<br />
Wenn die hier geplanten Straßen realisiert sind, besitzt das Amt eine hervorragende<br />
verkehrliche Infrastruktur und gleichzeitig zukunftsweisende Voraussetzungen im Bereich<br />
der Nutzung der Landschaft durch Freizeit, Erholung und Tourismus.<br />
Es ist nicht zu erwarten, daß über das jetzige Maß hinaus noch weitere Straßenplanun<br />
gen möglich wären oder wünschenswert sind. Insoweit bleibt hier kein Planungsbedarf<br />
offen, was für die Flächennutzungsplanung bezüglich der Nutzung der Flächen für Ge<br />
werbe und Wohnen nicht zutrifft. Das Ergebnis dieser Planung wird ein milder Zuzug aus<br />
dem Ballungsgebiet Berlin sein und eine eingeschränkte Weiterentwicklung aus eigenem<br />
Bestand. Dabei wird der Zuzug aus dem Ballungsgebiet Berlin nicht primär ein Zuzug<br />
von Einwohnern auf Dauer, sondern von Zweitwohnungen werden. Es sollte aber nicht<br />
verkannt werden, daß sich aus solchen Zweitwohnungen sehr häufig kleinere Ansied<br />
lungen im Gewerbebereich, aber auch Nachfolgeeinrichtungen im Wohnbereich auf<br />
Dauer entwickeln. Vor allem kann hiermit die noch vorherrschende Landflucht im Bereich<br />
der mehr jugendlichen Bewohner gestoppt werden. Dies ist wünschenswert und schafft<br />
eine Veränderung, sowohl in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft als auch in<br />
den soziologischen Strukturen der Bevölkerungsstatistik.<br />
Wenn man Vergleiche mit anderen, westdeutschen Regionen anstellt, die strukturellen<br />
Grundlagen betrachtet und die landschaftlichen Standortvorteile einschätzt, so kommt<br />
man zu dem Schluß, daß das Amt OderWelse langfristig attraktiv als Wohnstandort ist<br />
und attraktiver Standort für kleineres Handwerk und Gewerbe sowie seine Chancen zur<br />
zukunftsweisenden Industriestrukturentwicklung besitzt. Dies kann aber nur in die<br />
Realität umgesetzt werden, wenn diese Standortvorteile von der eigenen Bevölkerung<br />
erkannt werden und wenn die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Konzepte im<br />
Rahmen der weiteren Entwicklung der Gemeinden überwunden werden.<br />
Aus der Flächennutzungsplanung nach der Wende und dem jetzigen Planwerk und<br />
seiner Behandlung im Amt sollte ein zukunftsweisender Schluß gezogen werden. Die<br />
Zusammenfassung der Gemeinden zu größeren Einheiten muß nicht zwangsläufig als<br />
Nachteil für die langfristige Entwicklung und die täglichen Belange der Bürger gesehen<br />
werden. Die Jahre nach der Wende brachten eine Menge Veränderungen im Bezug auf<br />
die Neuregelung oder die Wiedereinrichtung der Eigentumsverhältnisse, das Verhältnis<br />
der Bürger in Bezug auf Verwaltungen usw. Das heißt, in diesen Jahren war eine sehr<br />
nahe, fast ortsansässige Gemeindeverwaltung wichtig, weil es sehr viele Dinge zu regeln<br />
galt, z. B. die Eigentumsverhältnisse, die Übernahme vieler Gesetze und ihre Anwen<br />
dung, die Ausgabe neuer Ausweise, die Änderungen im Schulbereich, die unmittelbar in<br />
der Gemeindeverwaltung durchgesetzt werden mußten. Dabei ist auch zu bedenken,<br />
daß die meisten Bürger in den damaligen Zeiten noch keinen Telekomanschluß hatten.<br />
Dieses wird in spätestens einem Jahr vollendet sein, so daß direktere Verbindungen<br />
zwischen den Bürgern und der Verwaltung über die Telekommunikation möglich sind.<br />
Und zwar nicht nur mündlich, sondern auch per Fax und die weiteren Anwendungs<br />
möglichkeiten, die die Datennetze über Rechner bieten oder bieten werden. Insoweit<br />
wird zu diesem Zeitpunkt der Standort der Gemeindeverwaltung für den<br />
Besucherverkehr immer unwichtiger werden. Nicht nur aus Kostengründen, denn die<br />
personalwirtschaftlichen Folgen einer Gemeindeverwaltung werden immer schmerzlicher<br />
64 Amt OderWelse
September 2001 FNP: Bilanz<br />
in die Haushalte einschneiden, sondern auch aus Gründen der Entwicklungsmöglich<br />
keiten des Amtsgebiets nach außen ist aus dieser Sicht eine Zusammenfassung der<br />
jetzigen amtsangehörigen Gemeinden sinnvoll.<br />
Es dürfte auf lange Sicht sinnvoller sein, eine GesamtGemeindevertretung zu bilden<br />
und in den Orten gewählte Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister zu erhalten.<br />
Das Amtsgebiet ist nach diesen Entwicklungen und dem jetzigen Stand der Flächennut<br />
zungsplanung schlagkräftig genug, um gezielt weitere Einwohner aufzunehmen, dabei<br />
die übermäßigen Entwicklungen, die zum Beispiel in BerkholzMeyenburg gelaufen sind,<br />
künftig zu vermeiden, aber die Eigenständigkeit des ländlichen Raumes gegenüber den<br />
Städten Schwedt und Angermünde zu wahren, und zwar im Interesse der Einwohner<br />
dieses ländlichen Raumes und der Landschaft, die die Grundlage ihres Lebens ist. Die<br />
jetzige Tendenz, daß in den Randbereichen des Amtes Abspaltungen zu Gunsten von<br />
Schwedt stattfinden, wird für die betroffenen Gemeinden zu einem wesentlich größeren<br />
Verlust ihrer Eigenständigkeit führen als bei einem Verbleiben im Amt OderWelse.<br />
Dabei muß noch einmal betont werden, daß es nicht nur um die Interessen des Amtes<br />
OderWelse und seiner Einwohner geht, sondern daß das Amt OderWelse regionalpla<br />
nerisch zwischen dem ‘Nationalpark Unteres Odertal’ und dem ‘Biosphärenreservat<br />
SchorfheideChorin’ liegt, also zwangsläufig einen besonderen Auftrag zum Landschafts<br />
schutz hat: Diese Landschaft als Brücke zwischen den beiden geschützten und artenrei<br />
chen Regionen in Mitteleuropa wahrzunehmen. Die Chancen, die für die Gemeinden aus<br />
dieser schweren Aufgabe erwachsen, können nicht kurzfristig eingelöst werden, sondern<br />
nur in einer langfristigen Entwicklung gesehen werden.<br />
Daher weist der Flächennutzungsplan auch trotz aller Schutzmaßnahmen für die<br />
Landschaft und für die Abgrenzung der Siedlungsräume zur Landschaft eine deutliche<br />
Bilanz des Zuwachses vor allem im Siedlungsflächenbereich auf. Das heißt, aus der<br />
Einschätzung heraus, daß es hier Entwicklungen geben wird, die über die Eigenbedarfs<br />
entwicklung hinaus mit einem milden Zuzug von Einwohnern und Gewerbe verbunden<br />
sind, wird ein relativ hoher Zuwachs an Flächen eingeplant. Diese Flächen sind so<br />
verteilt über die einzelnen Gemeinden, daß an keiner Stelle entstellende Entwicklungen<br />
zu erwarten sind.<br />
In den Gemeinden, wo ein überproportionaler Flächenzuwachs geplant ist und wo dieser<br />
im Grunde gar nicht erwartet werden kann, zum Beispiel in Schönow, resultiert dies aus<br />
den natürlichen und historischen Gegebenheiten und Besonderheiten.<br />
In Schönow bauen die Flächenausweisungen auf eine alte Entwicklungsplanung auf, die<br />
sich harmonisch um das Dorf herum entwickelte.<br />
In allen übrigen Orten gibt es bei der Entwicklung der Flächen keine Besonderheiten.<br />
Hier werden in erster Linie geordnete Abrundungen vorgenommen, die ein organisches<br />
Wachstum der Orte im Innenbereich ermöglichen, während Bebauungspläne sich ergän<br />
zend in die dörfliche Ordnung integrieren lassen.<br />
Neben diesen regionalplanerischen Gesichtspunkten der Flächenentwicklung ist es wich<br />
tig, die Empfehlungen des Landschaftsplans, sowohl die Ortslagen als auch den Land<br />
schaftsraum und die entsprechenden Nutzungen betreffend einzubeziehen und aufzu<br />
nehmen.<br />
Flächennutzungsplan 65
FNP: Bilanz Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Zusammenfassend kann man danach feststellen: Das Amt OderWelse ist eine<br />
historisch gewachsene Kulturlandschaft, die ihr jetziges Erscheinungsbild vor allem den<br />
Einwirkungen der Menschen über viele Generationen verdankt. Im Gegensatz dazu wird<br />
der ‘Nationalpark Unteres Odertal’ längerfristig einen wesentlich größeren Anteil an na<br />
türlichen Entwicklungen der Landschaft, die mehr oder weniger ohne den Menschen<br />
stattfinden, zulassen und als Pendant dazu das ‘Biosphärenreservat SchorfheideChorin’<br />
ebenso. Damit wird diese Dreiheit der Gliederung in einem relativ begrenzten Raum die<br />
Struktur einer künftigen Landschaftsentwicklung in Mitteleuropa aufzeigen. Insoweit kön<br />
nen die Entwicklungschancen des Flächennutzungsplans, des Landschaftsplans und<br />
des Plans zur Entwicklung des Landschaftsparks OderWelse als integrierte<br />
Konzeptionen ein Zukunftsmodell für Entwicklungen in Europa darstellen.<br />
66 Amt OderWelse
September 2001<br />
6 BEWERTUNG DER PLANUNGSFLÄCHEN DES FNP DURCH DEN<br />
LP (Übernahme aus dem LP)<br />
Durch den Art. 5 des Investitionserleichterungs und Wohnbaulandgesetz mit Wirkung<br />
zum 1.5.1993 wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung geändert. Der Art. 5<br />
führt den § 8 a c als direkt geltendes Recht in das Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) ein. Durch diese Rechtsänderung muß bei der Aufstellung von<br />
Bauleitplänen über die auf der Grundlage der Planung vorbereiteten Eingriffe befunden<br />
werden, d.h. Vermeidung, Minimierung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes und des Erholungswertes sind darzustellen.<br />
Durch die Berücksichtigung der Darstellungen von Landschaftsplänen und<br />
Grünordnungsplänen sowie deren Integration in die Bauleitplanung wird die<br />
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abschließend geregelt.<br />
Allgemeine Anforderungen an die landschaftsverträgliche Siedlungsentwicklung sind:<br />
• Reduzierung des Flächenverbrauchs durch vorrangige Entwicklung des<br />
Innenbereichs, flächensparendes Bauen und Flächenrecycling<br />
• Vermeidung von Zersiedelung durch Anknüpfung an bestehende Siedlungsstrukturen,<br />
keine Ausweitung von bestehenden Splittersiedlungen<br />
• Freihalten von ökologisch wertvollen Räumen durch Verlagerung der Siedlungs<br />
entwicklung in weniger empfindliche Bereiche<br />
• Erhalt typischer, historischer Dorfstrukturen durch die Anpassung neuer Gebäude,<br />
Siedlungsteile und Straßen an diese Strukturen<br />
• Anpassung der Entwicklung an den tatsächlichen Wohn und Gewerbebedarf und in<br />
einem angemessenen Verhältnis zur bestehenden Ortslage<br />
6.1 Prüfschema des Landschaftsplans<br />
Handelt es sich um einen Eingriff?<br />
Diese Frage muß als erstes geklärt werden, da z.B. die ordnungsgemäße Land, Forst<br />
und Fischwirtschaft kein Eingriff nach § 11 BbgNatSchG darstellt. Der § 10 BbgNtSchG<br />
definiert Eingriffe als<br />
„Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen im besiedelten wie im<br />
unbesiedelten Bereich, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Landschafts<br />
bild oder den Erholungswert der Landschaft erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen“.<br />
In einer anschließend folgenden Liste werden Beispiele von Eingriffen genannt. Die hier<br />
zu behandelnde Eingriffsregelung bezieht sich nur auf die durch die Bauleitplanung fest<br />
gelegten Veränderungen.<br />
Ist der Eingriff vermeidbar?<br />
Die Vermeidbarkeit von Eingriffen kann auf der Ebene Landschaftsplan/FNP nur über<br />
die Wahl der Standorte oder die angestrebte Größenordnung der Planungsabsichten<br />
Flächennutzungsplan 67
Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
erfolgen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Landschaftsplan und FNP ermöglicht<br />
hierbei die Entschärfung von Konflikten im Vorfeld. Ausschlußkriterien für Siedlungs<br />
erweiterungen sind:<br />
• gesetzlich geschützte Biotope nach § 32 BbgNatSchG<br />
• Lage im Schutzgebiet<br />
• Lage in der Niederung<br />
• Hanglage<br />
• Wald<br />
• Lage in der Nähe eines natürlichen oder naturnahen Gewässers<br />
§ 32 Biotope dürfen nicht zerstört oder beeinträchtigt werden, die Inanspruchnahme<br />
einer solchen Fläche für die Siedlungserweiterung würde aber genau dieses<br />
verursachen. Liegt das Planungsvorhabens in einem Schutzgebiet, bedarf es der<br />
Entlassung aus diesem. Es ist als Ausschlußkriterium zu betrachten. In Niederungen wie<br />
dem RandowWelseBruch ist nicht zu bauen, eine Ausnahme kann gestattet werden,<br />
wenn die Fläche bereits in ähnlicher Weise genutzt wird. Hänge sind ebenfalls von der<br />
Bebauung freizuhalten. Sie sind weithin einsehbare landschaftsprägende Kanten. Der<br />
Waldanteil im Amt ist sehr gering. Er soll durch Bauvorhaben nicht weiter vermindert<br />
werden. Gewässerufer und ihre unmittelbare Nähe sind ökologisch wertvolle sowie für<br />
die Erholung wichtige Bereiche, so daß deren Bebauung auszuschließen ist.<br />
Bleiben trotz der Ausschlußkriterien Planungsvorhaben bestehen, so gelten diese Ein<br />
griffe als nicht ausgleichbar oder ersetzbar (nicht kompensierbar). Wertvolle Bereiche<br />
von Natur und Landschaft werden zerstört, sie sind nicht wiederherzustellen. Der Eingriff<br />
ist dann aus naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen.<br />
Ist der Eingriff minimierbar?<br />
Die Minimierung von Eingriffen kann auf der übergeordneten Ebene ebenfalls nur über<br />
die Standortwahl bzw. Dimensionierung beeinflußt werden. Da die Angaben zu Art und<br />
Umfang des Vorhabens nur unzureichend bekannt sind, können die Minimierungs<br />
angaben auch nur begrenzt erfolgen.<br />
Ist der Eingriff kompensierbar (ausgleichbar oder ersetzbar)?<br />
Die Bewertung der verbleibenden Eingriffe erfolgt über die Einschätzung der Art und<br />
Intensität des Eingriffes. Sollen trotz der o. g. Ausschlußkriterien die Planungsabsichten<br />
beibehalten werden, gelten diese Eingriffe als nicht kompensierbar.<br />
Die Eingriffe, die als kompensierbar gelten, werden hinsichtlich des notwendigen Kom<br />
pensationsaufwandes bewertet und der Umfang der Maßnahmen beschrieben. Eine Ein<br />
schätzung zur Größe des zukünftigen Bebauungsplangebietes wird vorgenommen. Die<br />
Größe des Bebauungsplangebietes ist so zu wählen, daß alle Kompensationsmaßnah<br />
men oder zumindestens ein großer Teil in dem Planungsgebiet realisiert werden kann,<br />
damit eine Umsetzung problemlos möglich ist. Werden Kompensationsmaßnahmen<br />
außerhalb des Bebauungsplanbereichs notwendig, dann sind diese sogenannten Ersatz<br />
maßnahmen über einen städtebaulichen Vertrag zu sichern. Dieser Weg ist allerdings<br />
sehr viel aufwendiger und schwieriger in der Umsetzung. Bei der Abgrenzung des<br />
68 Amt OderWelse
September 2001<br />
Plangebietes sind daher die notwendig werdenden Kompensationsmaßnahmen zu<br />
berücksichtigen.<br />
Mögliche Flächen für Ersatzmaßnahmen sind im Rahmen des Landschaftsplans zu be<br />
nennen und die dort notwendigen Maßnahmen zu beschreiben. Ersatzmaßnahmen<br />
flächen sind nicht nur zur Kompensation der durch die Bauleitplanung vorbereiteten Ein<br />
griffe darzustellen, sondern für alle Eingriffe, die zur Zeit der Aufstellung des Land<br />
schaftsplans absehbar sind. Die verbindliche Bauleitplanung kann diese Flächen recht<br />
zeitig in das städtebauliche und landschaftsplanerische Konzept mit einbinden.<br />
6.2 Bewertung der Eingriffsintensität<br />
Jeder Eingriff wird hinsichtlich der ausgewiesenen Bauflächengröße, der geplanten<br />
Nutzung und der aktuellen Nutzung kurz beschrieben. Die zu erwartende Bodenver<br />
siegelung wird wie folgt berechnet:<br />
• GRZ bzw. zulässige GRZ<br />
• zusätzlich die zulässige maximale Überschreitung (50 % gemäß § 19 BauNVO)<br />
• zusätzlich Versiegelung für Erschließungsanlagen außerhalb der Grundstücke (10 %)<br />
Es erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Eingriffe nach folgenden Kriterien:<br />
Biotop und Artenschutz<br />
• Verlust von Lebensraum durch Flächeninanspruchnahme und/oder Änderung der<br />
Nutzung<br />
Von einem Verlust, der aber nicht als erheblich eingestuft wurde (+), wurde ausgegan<br />
gen, wenn es sich bei dem Gebiet um einen Acker oder einer bereits für Siedlung ge<br />
nutzte Fläche handelt. Der Verlust aller anderen strukturreicheren Biotope wurde als er<br />
hebliche Beeinträchtigung (++) eingestuft<br />
• Beeinträchtigung angrenzender Lebensräume<br />
Eine Beeinträchtigung angrenzender Lebensräume wird dann angenommen, wenn diese<br />
Lebensräume als wertvoll eingestuft wurden oder das Planungsvorhaben an ein Schutz<br />
gebiet angrenzt. Je nach Art und Größe des Planungsvorhabens kann es sich dann um<br />
eine erhebliche oder weniger erhebliche Beeinträchtigung handeln. Aufgrund der ausge<br />
wiesenen geringen Größen und Nutzungsart Wohnen konnte keine erhebliche Beein<br />
trächtigung bei diesem Kriterium festgestellt werden.<br />
Boden<br />
• Verlust des Bodens mit seinen Funktionen für den Naturhaushalt<br />
Ist der Boden bisher unversiegelt, in seinen Funktionen nicht beeinträchtigt, so wurde der<br />
Eingriff als eine erhebliche Beeinträchtigung (++) bewertet. Wenn die Fläche bereits als<br />
Siedlungsfläche genutzt wird, dann ist je nach dem Grad der bestehenden Versiegelung<br />
in weniger erhebliche Beeinträchtigung (+) und keine Beeinträchtigung (o) zu unter<br />
scheiden.<br />
Flächennutzungsplan 69
Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
• Verlust fruchtbaren Bodens<br />
Um einen möglichst geringen Energieaufwand bei der landwirtschaftlichen Nutzung zu<br />
gewährleisten, ist der Erhalt fruchtbarer Böden für diese Nutzung unerläßlich. Daher wird<br />
die Bebauung fruchtbarer Böden als Beeinträchtigung (+) gewertet. Die Bebauung von<br />
seltenen Böden (d.h. Niedermoorböden) wurde als erhebliche Beeinträchtigung (++) be<br />
wertet.<br />
Wasser<br />
• Beeinträchtigung der Versickerungsleistung, Verlust des Retentionsraumes<br />
Dieses Kriterium wurde analog zum Kriterium Verlust des Bodens mit seinen Funktionen<br />
für den Naturhaushalt bewertet.<br />
• potentielle Gefährdung des Grundwassers durch Verschmutzung<br />
Wenn der Geschütztheitsgrad des Grundwassers als gering eingestuft wurde und ein<br />
Mischgebiet geplant ist, dann erfolgte eine Einstufung als erhebliche Beeinträchtigung<br />
(++). Bei einem geplanten Wohngebiet wurde von einer weniger erheblichen Belastung<br />
(+) ausgegangen.<br />
Klima<br />
• Beeinträchtigung des Mikroklimas<br />
Beeinträchtigungen des Mikroklimas sind immer die Folge durch die Bebauung bislang<br />
unbebauter Flächen. Hier wurde nur nach der Größe des geplanten Vorhabens unter<br />
schieden: Von erheblichen Beeinträchtigungen (++) wurde ausgegangen, wenn eine<br />
Fläche von mehr als 2 ha bebaut werden soll.<br />
• Störung der Durchlüftung durch Verbauung der Luftaustauschbahnen<br />
Die Bebauung eines Gebietes, das dem Abfluß von Kaltluft oder der Entstehung von<br />
Frischluft dient, wurde als Beeinträchtigung (+) bewertet. Die Neubebauung immissions<br />
gefährdeter Niederungen und der Frischluftbahnen ist als erhebliche Beeinträchtigung<br />
(++) eingeschätzt worden.<br />
Landschaftsbild<br />
• Beeinträchtigung der Siedlungsstruktur<br />
Die Verfestigung eines in die Landschaft ragenden Siedlungsbands wird als Beeinträch<br />
tigung (+) gewertet. Eine sich nicht in die Landschaft oder in die Siedlungsstruktur<br />
einpassende Fläche stellt aus der Sicht des Landschaftsbildes eine erhebliche Beein<br />
trächtigung (++) dar.<br />
• Verlust von für das Landschaftsbild wertvollen Bereichen, insbesondere durch Natur<br />
nähe geprägte Flächen<br />
Reich strukturierte Flächen, die ein Spiegelbild der Kulturlandschaft bieten, sind für das<br />
Landschaftsbild wertvolle Bereiche. Bei Verlust ist dieses eine erhebliche Beeinträchti<br />
gung (++). Der Verlust von gut eingebundenen Ortsränder oder strukturierten, vielfältigen<br />
aber weniger naturnahen Flächen wird als Beeinträchtigung (+) bewertet.<br />
• Störung wichtiger Blickbeziehungen/Bebauung weithin einsehbare Bereiche<br />
(Fernwirkung)<br />
70 Amt OderWelse
September 2001<br />
Ist die zu bebauende Fläche von weithin einsehbar, so ist die Beeinträchtigung immer er<br />
heblich (++). Das heißt, alle erhöht liegenden oder am Hang liegenden Vorhaben sind<br />
als erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild zu werten.<br />
Die einzelnen Naturhaushalts bzw. Landschaftsbild/Erholungsfaktoren werden hinsicht<br />
lich der Eingriffsintensität beurteilt. Unterschieden wird in:<br />
• erhebliche Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzgutes wahrscheinlich (++)<br />
• Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzgutes wahrscheinlich (+)<br />
• Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzgutes nicht zu erwarten (o)<br />
Folgende Kriterien wurden mit überprüft, fanden aber bei den geplanten Vorhaben keine<br />
Verwendung:<br />
• Zerschneidung von lokalen Biotopverbundsystemen<br />
• Beeinträchtigung des Lebensraumes an Gewässern<br />
• Beeinträchtigung der Lufthygiene<br />
• Verlust einer wichtigen Erholungsfläche<br />
• Unterbrechung von Wegeverbindungen<br />
Die Gesamtbewertung erfolgt nach den folgenden Kategorien:<br />
ausgleichbar<br />
Ein Vorhaben gilt als ausgleichbar, wenn die Fläche bereits für Siedlungen (Wohnen,<br />
landwirtschaftliche Betriebe, Gewerbe) in Anspruch genommen wird. Die Fläche weist<br />
bereits eine Versiegelung auf, es findet eine Umnutzung statt. In Einzelfällen kann die<br />
Bilanz sogar eine Verbesserung der Situation für Natur und Umwelt ergeben. Diese<br />
Bewertung trifft auf sechs Flächen zu.<br />
bei Vergrößerung des Plangebietes ausgleichbar<br />
Das Planungsvorhaben kann nur dann ausgeglichen werden, wenn das Plangebiet des<br />
Bebauungsplan oder Vorhaben und Erschließungsplans gegenüber der zu<br />
bebauenden, im FNP ausgewiesenen Fläche erweitert wird. Die Grundstücke allein<br />
reichen nicht für die Kompensationsmaßnahmen aus, da es sich um bislang nicht<br />
versiegelte Flächen handelt, d.h. im Bereich Boden Versiegelung und Grundwasser <br />
Versickerung kommt es zu erheblichen Eingriffen. Bei allen anderen Schutzgütern sind<br />
keine erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Diese Bewertung trifft auf die meisten<br />
Vorhaben zu.<br />
Der Vergrößerung eines Plangebiets muß eine sorgfältige Einzelfallprüfung mit dem Ziel<br />
der sinnfälligen Abrundung durch die evtl.Hinzunahme von Randbereichen vorausgehen.<br />
Randbereiche werden in bestimmten Fällen zur Aufnahme von Begrünungs bzw.<br />
landschaftspflegerischen Einbindungsmaßnahmen benötigt.<br />
Priorität haben jedoch Entsiegelungs und ökologische Aufwertungsmaßnahmen, die im<br />
allgemeinen nicht in direktem räumlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen.<br />
nicht ausgleichbar, ersetzbar<br />
Vorhaben werden als nicht ausgleichbar aber ersetzbar eingeschätzt, wenn es eine<br />
relativ große Fläche einnimmt, eine Plangebietserweiterung im o.g. Sinne sich aber nicht<br />
Flächennutzungsplan 71
Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
anbietet. Allein durch die Größe sind mehrere erhebliche Beeinträchtigungen der<br />
Schutzgüter zu erwarten. Diese Gesamtbewertung erhielten 3 der Planungsvorhaben.<br />
nicht ausgleichbar, nicht ersetzbar (Eingriff ist zu vermeiden)<br />
Diese Bewertung wurde bereits im Prüfschema erläutert. Diese Bewertung erhielt ein<br />
Planungsvorhaben, das am Hang liegt. Hier besteht ein Dissenz zwischen FNP und<br />
Landschaftsplan.<br />
6.3 Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen<br />
Durchgrünung des Baugebietes<br />
Eine Durchgrünung des Baugebietes gewährleistet eine bessere Einbindung der neuen<br />
Bebauung in die bestehende Siedlung. Darunter verstanden wird die Pflanzung von ein<br />
heimischen Bäumen im Straßenraum und entlang von Wegen. Über Pflanzbindungen<br />
kann ein hoher Anteil an dorftypischen Gehölzen in den Gärten erzielt werden.<br />
Ortsrandgestaltung<br />
Neue Baugebiete sind durch eine Gestaltung der Randbereiche in die Landschaft einzu<br />
gliedern. Hierbei sollte die Eingrünung über die Grundstücksabgrenzung in Form von<br />
Hecken und Sträuchern einem vorgelagerten Strauchgürtel vorgezogen werden, um<br />
einen dorftypischen Ortsrand zu erhalten. Allerdings kann insbesondere in windreichen<br />
Gebieten (z.B. Jamikow) ein mindestens 10 m breiter Windschutzpflanzung sinnvoll sein.<br />
Die Gärten sollten grundsätzlich zur Landschaft hin orientiert sein, d.h. über eine Bau<br />
grenze ist dieses zu gewährleisten.<br />
Maßnahmen zum Grundwasserschutz<br />
Hierunter fallen vor allem Maßnahmen zur Erhöhung der Versickerungsleistung, um die<br />
Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung so gering wie möglich zu halten. Der Ver<br />
siegelungsgrad ist so gering wie möglich zu halten, wobei wasser und luftdurchlässigen<br />
Materialien zur Befestigung von Wegen, Straßen, Parkplätzen u.ä. verwendet werden<br />
sollen. Alle anfallenden, unverschmutzten Niederschlagswasser sind auf belebtem Ober<br />
boden zu versickern. Bestehende Bodenversiegelung in nicht mehr genutzten Bereichen<br />
ist zu entfernen.<br />
Maßnahmen zum Gewässerschutz<br />
Auf Bauflächen, die an Gewässer angrenzen oder auf denen Gewässer (z.B. Gräben)<br />
liegen, ist ein mindestens 10 m breiter Uferstreifen von der Bebauung freizuhalten.<br />
Natürliche Vegetation sofern vorhanden ist zu erhalten.<br />
Dorftypische Bauweise<br />
Die Häuser sind der Bauweise des Dorfes anzugleichen, d.h. Baumaterialien und<br />
Bauformen sollten sich an den ortstypischen Gegebenheiten orientieren. Entlang von<br />
Straßen ist eine einheitliche Bauflucht sowie Ausrichtung der Häuser einzuhalten. Die<br />
Höhe und Dichte der Bebauung ist der der umgebenden Siedlungsbereiche anzupassen.<br />
72 Amt OderWelse
September 2001<br />
Schonung des Gehölzbestandes<br />
Vorhandene Gehölzstrukturen sind bei der Planung zu integrieren und so weit wie<br />
möglich zu erhalten. Dieses gilt vor allem für Bäume entlang der Straße sowie für alle<br />
Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen.<br />
Tabelle 12: Übersicht über die Eingriffsbewertung der durch den FNP des Amtes<br />
OderWelse vorbereiteten Eingriffe<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Gemeinde / Ausweisung /<br />
Größe<br />
I Bauflächen<br />
1 Berkholz, W, 2,5 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
Bewertung Ersatzmaßnahmen bzw.<br />
notwendige Planungs<br />
gebietserweiterungen<br />
Erweiterung:<br />
angrenzender Acker<br />
2 Berkholz, WA, 0,7 ha nicht ausgleichbar, ersetzbar Ersatzmaßnahmen:<br />
angrenzende Niederung<br />
3 Briest, M, 0,9 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
4 Felchow, W, 3,1 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
5 Flemsdorf, M, 1,0 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
6 Grünow, M, 1,2 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
7 Grünow, W, 0,4 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
8 Hohenlandin, M, 0,7 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
9 Augustenhof, M, 0,6 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
10 Jamikow, M, 0,3 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
11 Jamikow, M, 0,4 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
12 Kummerow entfällt<br />
13 Kummerow entfällt<br />
14 Kummerow entfällt<br />
15 Kummerow entfällt<br />
16 Niederlandin, W, 1,5 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
17 Niederlandin, M, 1,2 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
18 Passow, W, 2,5 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
Erweiterung:<br />
angrenzender Acker<br />
Erweiterung:<br />
Freifläche in Richtung B2<br />
Erweiterung:<br />
in Richtung See<br />
Erweiterung: östlich<br />
angrenzenden Acker<br />
Erweiterung:<br />
in Richtung Niederung<br />
Erweiterung:<br />
angrenzender Acker<br />
Erweiterung:<br />
angrenzender Acker<br />
Erweiterung:<br />
angrenzenden Acker<br />
Erweiterung:<br />
angrenzenden Acker<br />
Erweiterung:<br />
angrenzende Grünfläche<br />
einschl. See<br />
Erweiterung: in Richtung<br />
ehemaligen Gutspark<br />
Erweiterung: in Richtung<br />
angrenzenden Acker<br />
Flächennutzungsplan 73
Gemeinde / Ausweisung /<br />
Größe<br />
I Bauflächen<br />
Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
Bewertung Ersatzmaßnahmen bzw.<br />
notwendige Planungs<br />
gebietserweiterungen<br />
19 Pinnow, MI, 3,0 ha ausgleichbar entfällt<br />
20 Pinnow, WA, 3,0 ha nicht ausgleichbar, ersetzbar Ersatzmaßnahmen: auf<br />
der Grünfläche mit<br />
Hauptmannssee und<br />
Haussee<br />
21 Pinnow, WA, 3,9 ha nicht ausgleichbar, ersetzbar Ersatzmaßnahmen: auf<br />
der Grünfläche mit<br />
Hauptmannssee und<br />
Haussee<br />
22 Schöneberg entfällt<br />
23 Schönermark, M, 0,28 ha ausgleichbar entfällt<br />
24 Schönermark, WA,<br />
0,9 ha<br />
25 Schönermark, WA,<br />
1,08 ha<br />
ausgleichbar entfällt<br />
ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
26 Schönow, W, 0,56 ha ausgleichbar entfällt<br />
27 Schönow, W, 1,15 ha ausgleichbar entfällt<br />
28 Schönow, W, 1,35 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
29 Stendell, M, 1,5 ha ausgleichbar entfällt<br />
30 Stendell, M, 0,8 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
31 Stendell, M, 0,45 ha ausgleichbar entfällt<br />
32 Wendemark, M, 0,6 ha ausgleichbar bei<br />
Plangebietserweiterung<br />
33 Wendemark, M, 1,1 ha vermeidbar, nicht ausgleichbar und<br />
ersetzbar<br />
34 Zichow, M, 0,4 ha ausgleichbar entfällt<br />
II Verkehrsflächen<br />
35 Pinnow Anbindung Ge<br />
werbegebiet an B 2 neu<br />
Erweiterung: Grünfläche<br />
einschließlich mehrge<br />
schossiger Gebäude<br />
Erweiterung: landwirt<br />
schaftliche Fläche auf<br />
der anderen Straßenseite<br />
Erweiterung: dreieckige<br />
Grünfläche nordöstlich<br />
Erweiterung: Niederung<br />
Ablehnung aus natur<br />
schutzfachlicher Sicht<br />
nicht ausgleichbar, ersetzbar Aufforstung westlich<br />
Straße bis an Bahntrasse<br />
36 Straße Pinnow Stendell vermeidbar, nicht ausgleichbar und<br />
ersetzbar<br />
Ablehnung aus natur<br />
schutzfachlicher Sicht<br />
74 Amt OderWelse
September 2001<br />
6.4 Ersatzmaßnahmen<br />
Ersatzmaßnahmen werden nur für die durch den FNP vorbereiteten Planungsvorhaben,<br />
die nicht ausgleichbar aber ersetzbar sind, vorgeschlagen.<br />
Als weiteres absehbare Vorhaben, das auf anderen Planungsebenen behandelt wird,<br />
deren Art und Umfang Ersatzmaßnahmen notwendig machen, soll hier benannt werden:<br />
• Industrie undGewerbegebietes bei Pinnow (Grünordnungsplan / Bebauungsplan im<br />
Verfahren angepaßt an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung)<br />
Größe des Geltungsbereiches des BPlanes (Brottofläche): 240 ha.<br />
Bauflächen netto: 106 ha<br />
Die Genehmigung steht aufgrund der fehlenden Nachweises geeigneter<br />
Ersatzmaßnahmen noch aus. Die vom Amt für Forstwirtschaft in Eberswalde geforderten<br />
96 ha neu anzulegender Wald sind nur schwer im Amtsgebiet zu realisieren.<br />
Mit dem Landschaftsplan des Amtes OderWelse werden eine Reihe von Maßnahmen<br />
vorgeschlagen, die auch als Ersatz für das geplante Gewerbegebiet geeignet sein<br />
können.<br />
Abriß und Entsiegelung von stillgelegten landwirtschaftlichen Betriebsflächen<br />
Voraussetzung für die Anerkennung dieser Maßnahme als Ersatzmaßnahme für Eingriffe<br />
in Natur und Landschaft ist, daß die betreffende Fläche derzeit und auch in Zukunft nicht<br />
mehr für landwirtschaftliche Betriebszwecke genutzt wird. Außerdem muß die Fläche im<br />
FNP als Landwirtschafts oder Waldfläche jedenfalls nicht als Siedlungsfläche <br />
gekennzeichnet sein.<br />
Folgende Flächen würden für eine Entsiegelungsmaßnahme in Frage kommen, wobei<br />
die Aufgabe des Standortes teilweise mehrere Jahre zurückliegt. Ob eine<br />
Stillegungsanzeige vorliegt, war nicht in jedem Fall zu klären. Die aufgeführten Bereiche<br />
sind daher beispielhaft zu werten. Die Entscheidung über eine Entsiegelung ist immer<br />
am Einzelfall unter Berücksichtigung der o. g. Voraussetzungen zu beurteilen.<br />
• Zichow Lindenwegsiedlung: Fläche des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebs und<br />
des ehemaligen Trockenwerks<br />
• Briest: ehemalige landwirtschaftliche Anlage am Westrand in der Niederung und am<br />
Nordostrand, ehemaliger Technikstützpunkt<br />
• Niederlandin: ehemalige landwirtschaftliche Anlage südlich des Landiner Haussees<br />
• Hohenlandin/Augustenhof: ehemalige landwirtschaftliche Anlage<br />
• Fredersdorf: Teile der Stallanlagen<br />
• Herrenhof: Stallanlagen (außer Kuhställe)<br />
Mehrere Orte haben landwirtschaftliche Betriebe, die große Flächen und Anlagen<br />
nutzen. Die Nutzung ist dabei aber sehr ungeordnet, so daß eine Zusammenlegung<br />
weitere Entsiegelungspotentiale zukünftig bieten würde (z.B. in Schöneberg).<br />
Entwicklungsbereich bei Pinnow<br />
Der Ort Pinnow zieht durch seine Siedlungsstruktur einen Bogen um eine Senke mit<br />
mehreren Seen (Haussee, Hauptmannssee). Die Senke ist immer von der Bebauung<br />
Flächennutzungsplan 75
Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
freigehalten worden, weil sich die Bodenverhältnisse zum Bauen nicht anbieten. Früher<br />
wurde dieser Bereich schon als Park für das Gut Pinnow genutzt, Reste des Parks sind<br />
noch vorhanden. Die Fläche sollte als Erholungsraum genutzt werden, folgende Maß<br />
nahmen bieten sich in dem Bereich an:<br />
• Entwicklung eines Gesamtkonzeptes<br />
• Anlegen von Wegen<br />
• Pflanzen von Bäumen zur Abschirmung der weiten offenen Fläche von der Siedlung<br />
• Renaturierung der Ufer des Haussees<br />
• Renaturierung des Grabensystems<br />
• Anlegen einer Streuobstwiese<br />
• Planung und Durchführung der Gutsparksanierung<br />
Entwicklungsbereich bei Passow<br />
Nördlich von Passow in der Welseniederung wird auf einer großen Fläche Kies<br />
abgebaut. Die Kiesabbaufläche selbst wie auch die angrenzende Niederung bis zur<br />
B 166 eignet sich als Erholungsraum.<br />
• Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für ein naturnahes Erholungsgebiet in der<br />
Niederung<br />
• Uferrenaturierung an den Gräben und an der Welse<br />
• Entwicklung des Ortsrandes<br />
• Anbindung des Kiesabbaugebietes an den Ort durch Schaffung von naturnahen<br />
Erholungsmöglichkeiten<br />
• Anlage und Sicherung von Vogelbrutplätzen/Vogelschutzinseln<br />
Aufforstung<br />
In der Karte Landschaftsentwicklung sind folgende Bereiche als mögliche Aufforstungs<br />
flächen dargestellt worden:<br />
• Fläche südöstlich von Herrenhof<br />
• Flächen südlich von Passow<br />
• Streifen zwischen Industrie und Gewerbegebiet (ehemals BUCK INPAR GmbH) und<br />
Bahnlinie in Pinnow<br />
• Zichow, Teilfl.westlich des Zichower Waldes<br />
• Fläche bei Briest<br />
• Passow, Bruchwald<br />
Diese Flächen sind von der Forstwirtschaft als Erstaufforstungsflächen ausgewiesen<br />
worden. Aus naturschutzfachlicher Sicht steht der Aufforstung dieser Flächen nichts ent<br />
gegen. Sie sind als naturnaher Wald mit vielschichtigen, geschwungenen Waldrändern<br />
aufzuforsten, die Artenzusammensetzung lehnt sich an die potentiell natürliche Vege<br />
tation an.<br />
Natürliche Sukzession<br />
Im Randbereich des Welsebruchs nahe des Ochsenbruchs soll eine Fläche der natür<br />
lichen Sukzession überlassen werden. Behutsame Initialpflanzungen können vorgenom<br />
men werden, um die Entwicklung zum Wald zu beschleunigen. Über Flächenankauf<br />
kann diese Maßnahme realisiert werden.<br />
76 Amt OderWelse
September 2001<br />
Anpflanzen von Alleebäumen<br />
Viele der Straßen besitzen keine Alleebäume oder sonstige Gehölzstrukturen mehr. Die<br />
typischen Alleebäume Kastanie und Linde sind wieder anzupflanzen. An folgenden<br />
Straßen sollen Alleen neugepflanzt werden:<br />
• zwischen Fredersdorf und Golm<br />
• zwischen Schönow und Jamikow<br />
• zwischen Jamikow und Wolterdorf<br />
• zwischen Passow und Grünow<br />
• zwischen Grünow und Schönermark<br />
• zwischen Grünow und Bahnhof Schönermark<br />
• zwischen Schönermark und Bahnhof Schönermark<br />
• zwischen Schönermark und Frauenhagen<br />
• entlang der B 2 nach einem Rückbau<br />
• zwischen Schöneberg und AltGalow<br />
Ergänzungen von Alleen oder Baumreihen sind mit der gleichen Baumart durchzuführen,<br />
die schon vorhanden ist, um ein einheitliches Bild zu erreichen. In den Karten 8 und 10<br />
des LP sind die vorhandenen Baumreihen und Alleen nach Obstbäumen und anderen<br />
unterschieden. Nachpflanzungen sind an folgenden Straßen möglich:<br />
• zwischen Zichow und Gramzow<br />
• zum Weinberg<br />
• Lindenwegsiedlung<br />
• zwischen Wendemark und dem Zichower Wald<br />
• zwischen Briest und Biesenbrow<br />
• zwischen Jamikow und Stendell<br />
• zwischen Passow und Herrenhof<br />
• zwischen Pinnow und Niederlandin<br />
• zwischen Hohenlandin und Heinersdorf<br />
• zwischen Niederlandin und Berkholz<br />
• zwischen Pinnow und Felchow<br />
• von Pinnow zur B 2<br />
• zwischen Felchow und Schöneberg<br />
• zwischen Felchow und Crussow<br />
• zwischen AltGalow und NeuGalow<br />
• zwischen Berkholz und Meyenburg<br />
• von Berkholz zum Pagelsee<br />
Flächennutzungsplan 77
Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
7 BEGRÜNDUNG DES FNP ZUR WEITEREN PLANUNG DER IM LP<br />
ALS NICHT AUSGLEICHBARE / VERMEIDBARE EINGRIFFE<br />
EINGESCHÄTZTEN VORHABEN<br />
Nicht ausgleichbar, aber ersetzbar<br />
Als nicht ausgleichbar, aber ersetzbar wurden durch den LP in der Eingriffsbewertung<br />
( Tabelle 12 ) folgende drei Vorhaben bewertet:<br />
lfd. Nr. 2: Gebiet ‘Koppel’ in Berkholz, WA: Größe 0,7 ha<br />
lfd. Nr. 20 und 21: zwei Gebiete am westlichen Ortsrand in Pinnow,<br />
WA: Größen 3,0 und 3,9 ha.<br />
Die Einschätzung des Landschaftsplanes kam hier zu dem Schluß, daß eine<br />
Plangebietserweiterung nicht in Frage kommt, weil die betroffene Fläche jeweils schon<br />
relativ groß ist bzw. im Fall von Berkholz eine Erweiterung wegen der Besonderheit der<br />
Lage des Gebietes nicht möglich ist.<br />
Die beiden Planungsgebiete in Pinnow dienen dazu, entsprechend dem absehbaren<br />
Bedarf die mit dem vorhandenen sozialen Wohnungsbau begonnene städtebauliche<br />
Ordnung und Abrundung des westlichen Ortsrandes fortzusetzen.<br />
Die vorausschauende Nutzungsordnung im Rahmen des FNP läßt wegen der<br />
Beeinträchtigungen aus dem vorhandenen Industrie und Gewerbegebiet am östlichen<br />
Ortsrand die Anordnung von Wohnbauflächen nur im westlichen Teil der Ortslage zu.<br />
Das Gewicht der städtebaulichen Belange überwiegt hier gegenüber den Anforderungen<br />
an Natur und Landschaft.<br />
Ersatzmaßnahmen, die den zu erwartenden Beeinträchtigungen entsprechen, wurden<br />
unter dem Namen: ’Entwicklungsbereich bei Pinnow’ im LP formuliert und in den FNP<br />
übernommen (sh. S. 77,78).<br />
Vermeidbar, nicht ausgleichbar und ersetzbar<br />
Die Vorhaben lfd. Nr. 33 Wendemark, Dorfstraße Hangseite, M: Größe 1,1 ha<br />
und lfd. Nr. 36 Straße PinnowStendell<br />
wurden durch den LP als nicht ausgleichbar und ersetzbar, also vermeidbar beurteilt.<br />
Für beide Vorhaben stehen gewichtige städtebauliche und sonstige Belange der<br />
Allgemeinheit im Rang vor den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege:<br />
Für die Straße PinnowStendell werden auf den Seiten 28,29 des Erläuterungsberichtes<br />
des FNP die wirtschaftlichen und regionalpolitischen Gründe dargelegt, die den Vorrang<br />
dieses Vorhabens belegen.<br />
Die Trassenführung ging aus mehreren möglichen untersuchten Varianten als die<br />
landschaftsverträglichste Lösung hervor.<br />
78 Amt OderWelse
September 2001<br />
Für Wendemark kann auf das Vorhaben nicht verzichtet werden, da die spezifische<br />
örtliche Struktur von Passow und Wendemark nicht genügend Zuwachsmöglichkeiten an<br />
anderen Stellen bietet, die Passow entsprechend seiner Bedeutung als Kleinzentrum<br />
benötigt.<br />
Der Flächenzuwachs, der sich aus der Innenbereichssatzung ergibt, ist für einen<br />
Planungshorizont von ca. 15 Jahren absehbar nicht ausreichend. Die geplante<br />
weitgehend straßenbegleitende Bebauung knüpft an drei bereits bebaute Grundstücke<br />
an der Dorfstraße an. Sie soll weiterhin der städtebaulichen Entwicklung des<br />
gegenüberliegenden Gutshofarreals dienen.<br />
Flächennutzungsplan 79
Literaturverzeichnis Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
LITERATUR UND QUELLENVERZEICHNIS<br />
Gesetze, Richtlinien und Verordnungen<br />
BAUGESETZBUCH (BauGB): in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997<br />
(BGBl I. S. 2141)<br />
BRANDENBURGISCHES ABFALLGESETZ (BbgAbfG) vom 06.06.1997 (BbgGVBl. I S. 40)<br />
BRANDENBURGISCHES LADESPLANUNGSGESETZ BbLPlG: Landesplanungsgesetz und<br />
Vorschaltgesetz zum Landesentwicklungsprogramm für das Land Brandenburg vom<br />
06.04.1995 (BbgGVBl. I S. 210)<br />
BRANDENBURGISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BbgNatSchG): Brandenburgisches Gesetz<br />
über Naturschutz und Landschaftspflege vom 25. Juni 1992 (BbgGVBl. I, S. 208)<br />
BRANDENBURGISCHES WASSERGESETZ (BbgWG) vom 13.07.1994 (BbgGVBl. I S. 302)<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1997 (BbgGVBl. I S. 168)<br />
BUNDESBERGGESETZ<br />
BUNDESIMMISSIONSSCHUTZGESETZ BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche<br />
Vorgänge. vom 14.05.1990 (BGBI. I S. 880) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes<br />
vom 18.04.1997 (BGBI I S. 805)<br />
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />
vom 12. März 1987 (BGBl. I S. 889), zuletzt geändert am 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />
Gesetz zum Landesplanungsvertrag in der Fassung vom 06. April 1995 (BbgGVBl. I, S. 210)<br />
Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen und Sanierungsplanung im<br />
Land Brandenburg (RegBkPlG) vom 13. Mai 1993 (BbgGVBl. I S. 170) geändert durch Artikel 3<br />
des Gesetzes zu dem Landesplanungsvertrag vom 06. April 1995 (BbgGVBl. I S.210)<br />
DENKMALSCHUTZGESETZ BbgDSchG vom 22.07.1991<br />
KREISLAUFWIRTSCHAFTS UND ABFALLGESETZ (KrW/AbfG): Gesetz zur Förderung der<br />
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom<br />
27.09.1994, verkündet als Art. 1 G zur Vermeidung und Beseitigung von Abfällen<br />
(BGBl. I S. 2705)<br />
LEP I : Landesentwicklungsplan Brandenburg LEP I vom 04.07.1995 Zentralörtliche Gliederung<br />
(GVBl. II S. 474)<br />
LEP ro : Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm Berlin/Brandenburg, Entwurf vom<br />
04.04.1995<br />
MUNR MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />
BRANDENBURG (1995): Abstandsleitlinie vom 06.06.1995 Empfehlungen zu den Abständen<br />
zwischen Industrie./Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/ Funksendestellen<br />
und Wohgebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionschutzes<br />
(ABl. Nr. 49 S. 590)<br />
MUNR MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />
BRANDENBURG (1996): Erlaß zur landesplanerischen und naturschutzrechtlichen Beurteilung<br />
von Windkraftanlagen im Land Brandenburg (Windkrafterlaß des MUNR). (ABl. Nr. 28 S. 654)<br />
NATIONALPARKGESETZ 'Unteres Odertal' (NatPUOG) vom 27.06.1995 (BbgGVBl. I S. 114)<br />
VERORDNUNG ÜBER <strong>DAS</strong> LSG 'NATIONALPARKREGION UNTERES ODERTAL' vom<br />
06.01.1998 BbgGVBl. II S. 104)<br />
VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN 4. BImSchV: Vierte Verord<br />
nung zur Durchführung des BundesImmissionschutzgesetzes vom 14.03.1997<br />
(BGBI. I S. 504)<br />
80 Amt OderWelse
September 2001 Literaturverzeichnis<br />
VORSCHALTGESETZ ZUM IMMISSIONSCHUTZ (LImSchG) vom 03.03.1992 (BbgGVBL. I S.<br />
78) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1996 (BbgGVBl. I S. 364)<br />
WALDGESETZ DES LANDES BRANDENBURG (LWaldG) vom 17. Juni 1991 (BbgGVBl. S. 273)<br />
WASSERHAUSHALTSGESETZ WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts; i.d.F der<br />
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WÄSSERORDNUNG Polizeiverordnung zur Regelung der Wasserwirtschaft im Gebiet der unteren<br />
Oder vom 14.07.1931 Der Reichsverkehrsminister<br />
Literatur<br />
AfI SCHWEDT (1997): Amt für Immissionsschutz Schwedt,<br />
Genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />
BROSE, Fritz (1994): Das Untere Odertal: Talentwicklung, Nutzung und Wasserbau<br />
in: Führer zur Geologie von Berlin und Brandenburg Nr.2: Bad FreienwaldeParsteiner See<br />
Selbstverlag, Geowissenschaftler in Berlin und Brandenburg e. V. Berlin, 1994<br />
KREISVERWALTUNG UCKERMARK (1996 a): Untere Abfallwirtschaftsbehörde,<br />
Altlastverdachtsflächen (Altablagerungen und Altstandorte), ISALErfassung,<br />
KREISVERWALTUNG UCKERMARK (1996 b): Amt für Landwirtschaft,<br />
Übersicht landwirtschaftlicher Betriebe<br />
KREISVERWALTUNG UCKERMARK (1996 c), Untere Wasserbehörde, Wasserschutzzonen<br />
KREISVERWALTUNG UCKERMARK (1996 d) Planungsamt : Vorentwurf<br />
Kreisentwicklungskonzeption, (Vorentwurf, Dezember 1996)<br />
KREISVERWALTUNG UCKERMARK (1996 e): Entwicklungskonzeption zur Verbesserung der<br />
Wirtschaftsstruktur des Landkreises Uckermark (Endbericht) von prognos<br />
LUA Studien und Tagungsberichte Bd. 5, Luftqualität 1975 bis 1990, 1995<br />
MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />
BRANDENBURG (1992): Vorläufiger Abfallentsorgungsplan für das Land Brandenburg<br />
Teil Siedlungsabfälle Stand 12. Dezember 1992<br />
MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />
BRANDENBURG (1993): Vorläufiger Abfallentsorgungsplan für das Land Brandenburg Teil<br />
Sonderabfälle Stand November 1993<br />
MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />
BRANDENBURG (1995 a): Abfallbilanz der entsorgungspflichtigen Körperschaften des Landes<br />
Brandenburg 1994, September 1995<br />
MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />
BRANDENBURG (1995b): Entwurf des Landschaftsprogramms Brandenburg. Potsdam<br />
MINISTERIUM <strong>FÜR</strong> UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />
BRANDENBURG (1997): Entwurf des Landschaftsprogramms Brandenburg. Potsdam<br />
REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT UCKERMARKBARNIM (1997): Sachlicher Teilplan<br />
Vorrang und Vorsorgegebiete für flächenintensive Landnutzung der Region Uckermark<br />
Barnim, Vorentwurf Juni 1997, Eberswalde<br />
REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT UCKERMARKBARNIM (1997): Sachlicher Teilplan<br />
Vorrang und Vorbehaltsgebiete für flächenintensive Landnutzung der Region Uckermark<br />
Barnim, Vorentwurf<br />
VEAG (1998): Kommunale Bauleitplanung/Flächennutzung, VEAG, Abt. VNE, 13.07.1998<br />
VERKEHRSSTÄRKEKARTE (1995): Land Brandenburg, Brandenburgisches Landesamt für<br />
Verkehr und Straßenbau 1996<br />
Flächennutzungsplan 81
Literaturverzeichnis Büro für ökologische Planung und Architektur<br />
WASSER UND BODENVERBAND ‘WELSE’ (1996): Schöpfwerke<br />
ZOWA (1996): Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und<br />
Abwasserbehandlung, Wasserwerke, Wasserschutzzonen, Kläranlagen<br />
82 Amt OderWelse