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Amtsblatt 19/2012 vom 14. November 2012 - Rudolstadt

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Beschlüsse Stadtratsitzung<br />

11. Oktober <strong>2012</strong><br />

Beschluss: 157/<strong>2012</strong> - Beschluss zur Berufung von sachkundigen Bürgern<br />

in den Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Bauausschuss,<br />

<strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />

Der Stadtrat beschließt, folgende Person als sachkundigen Bürger in den Wirtschafts-,<br />

Verkehrs-, Umwelt- und Bauausschuss zu berufen:<br />

Name: Horst-Dieter Brömel, Schillerstraße 17, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />

Beschluss: 158/<strong>2012</strong> - Beschluss zur Berufung von sachkundigen Bürgern<br />

in den Finanzausschuss, <strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />

Der Stadtrat beschließt, folgende Person als sachkundigen Bürger in den Finanzausschuss<br />

zu berufen:<br />

Name: Steffen Günsche, Werner-John-Str. 25, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />

Beschluss: 143/<strong>2012</strong> - Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr<br />

<strong>2012</strong> der Saalemaxx Freizeit- und Erlebnisbad <strong>Rudolstadt</strong> GmbH,<br />

<strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />

Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, Herrn Albert Bock von der ALBO<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH zum Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss<br />

<strong>2012</strong> der Saalemaxx Freizeit- und Erlebnisbad <strong>Rudolstadt</strong> GmbH zu<br />

bestellen.<br />

Beschluss: 144/<strong>2012</strong> - Entlastung des Aufsichtsrates der Saalemaxx<br />

Freizeit- und Erlebnisbad <strong>Rudolstadt</strong> GmbH für das Geschäftsjahr 2011,<br />

<strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />

Gemäß § 10, (Punkt 0) des Gesellschaftervertrages der Saalemaxx Freizeitund<br />

Erlebnisbad <strong>Rudolstadt</strong> GmbH wird den Mitgliedern des Aufsichtsrates<br />

die Entlastung erteilt und ist der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von<br />

674.636,30 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

Beschluss: 139/<strong>2012</strong> - Ausschreibung des Grundstücks Berthold-<br />

Rein-Str. 18 in <strong>Rudolstadt</strong>, <strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />

Die Stadtverwaltung wird zur öffentlichen Ausschreibung zum Verkauf des<br />

Grundstücks Berthold-Rein-Str. 18, Flurstück 113/3 mit einer Größe von 274<br />

qm, gelegen in der Flur 1 von <strong>Rudolstadt</strong>, eingetragen im Grundbuch von <strong>Rudolstadt</strong>,<br />

Blatt 3800, eingetragener Eigentümer: Stadt <strong>Rudolstadt</strong>, zu den in der<br />

Begründung genannten Bedingungen ermächtigt.<br />

Beschluss: 147/<strong>2012</strong> - Rudolstädter Satzung über die Erhebung einmaliger<br />

Beiträge für den grundhaften Ausbau Marktplatz (Straßenausbaubeitragssatzung<br />

Marktplatz) -RuStrABSMaPl, <strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />

Die Rudolstädter Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für den<br />

grundhaften Ausbau Marktplatz (Straßenausbaubeitragssatzung Marktplatz) -<br />

RuStrABSMaPl wird beschlossen.<br />

Beschluss: 151/<strong>2012</strong> - 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung<br />

des Marktwesens für die Stadt <strong>Rudolstadt</strong>, <strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung des Marktwesens für die<br />

Stadt <strong>Rudolstadt</strong> wird beschlossen.<br />

Beschlüsse des Wirtschafts-, Verkehrs-,<br />

Umwelt - und Bauausschusses<br />

<strong>vom</strong> 10. 09.<strong>2012</strong><br />

Beschluss Nr. 135/<strong>2012</strong><br />

Einrichtung von zusätzlichen Parkplätzen für Besucher der Stadtbibliothek<br />

<strong>vom</strong> 10.09.<strong>2012</strong><br />

Nach Abschluss der Fördermittelbindung für das Quartier Schulplatz wird der<br />

Bürgermeister beauftragt, Kundenparkplätze für Besucher der Bibliothek neu<br />

einzurichten.<br />

Beschluss Nr. 145/<strong>2012</strong><br />

Fördermittelvergabe für gestalterische Mehraufwendungen Fassadensanierung<br />

Wohn- und Geschäftshaus Marktstraße 6<br />

<strong>vom</strong> 10.09.<strong>2012</strong><br />

Die Stadt <strong>Rudolstadt</strong> beschließt die Vergabe von Fördermitteln für gestalterische<br />

Mehraufwendungen für die Fassadensanierung des Wohn- und Geschäftshauses<br />

Marktstraße 6 gemäß Mehraufwandsförderrichtlinie „Altstadt <strong>Rudolstadt</strong>“.<br />

Gefördert werden die Erneuerung der Fenster und der Haustür mit ihren Einfassungen<br />

in Holz. Die beantragten Ausnahmen zur Förderrichtlinie hinsichtlich<br />

Punkt 7 (Durchführung) und 8 (Verwendungsnachweis) werden bestätigt. Die<br />

Förderhöhe errechnet sich auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes.<br />

Stadt <strong>Rudolstadt</strong><br />

Bekanntmachung<br />

<strong>14.</strong> <strong>November</strong> <strong>2012</strong>_<strong>19</strong>/12<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnbebauung Friedensstraße<br />

in <strong>Rudolstadt</strong> - Schwarza“ der Stadt <strong>Rudolstadt</strong> im<br />

Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />

- Öffentliche Auslegung des Entwurfes -<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Rudolstadt</strong> hat am 1. <strong>November</strong> <strong>2012</strong> in öffentlicher Sitzung<br />

(Beschluss Nr. 154/<strong>2012</strong>) beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 29 an seiner nördlichen Grenze durch Anpassung<br />

an die örtlichen Gegebenheiten (u.a. Einfriedungen) geringfügig zu ändern.<br />

Zudem wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 (einschließlich der Begründung)<br />

in der Fassung <strong>vom</strong> 28. September <strong>2012</strong> gebilligt und die Durchführung<br />

der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestätigt.<br />

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt:<br />

- im Norden durch die Wohnbebauung südlich der Bahnhofstraße,<br />

- im Osten durch die Wohnbebauung westlich der Friedrich-Engels-Straße,<br />

- im Süden durch die Karl-Liebknecht-Straße und<br />

- im Westen durch die Friedensstraße.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung wird gemäß §<br />

3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit <strong>vom</strong><br />

22. <strong>November</strong> <strong>2012</strong> bis einschließlich 28. Dezember <strong>2012</strong><br />

in der Stadtverwaltung <strong>Rudolstadt</strong>, Markt 7, 07407 <strong>Rudolstadt</strong>, Bürgerservice<br />

im Erdgeschoss des Rathauses während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns<br />

Einsicht einen Monat öffentlich ausgelegt:<br />

Montag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr<br />

Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr<br />

Mittwoch 08:00 bis 14:00 Uhr<br />

Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr<br />

Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen<br />

zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden.<br />

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht<br />

abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben können und dass nach § 47 Abs. 2a<br />

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ein Normenkontrollantrag unzulässig ist,<br />

wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die<br />

sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Für die<br />

Unterrichtung und Erörterung zu den Auswirkungen der Planänderung steht<br />

der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Dienststunden<br />

zur Verfügung.<br />

Der beiliegende Übersichtsplan (ohne Maßstab) stellt die ungefähre Lage des<br />

Geltungsbereiches dar und dient nur zur allgemeinen Information.<br />

Reichl<br />

Bürgermeister<br />

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