Amtsblatt 19/2012 vom 14. November 2012 - Rudolstadt
Amtsblatt 19/2012 vom 14. November 2012 - Rudolstadt
Amtsblatt 19/2012 vom 14. November 2012 - Rudolstadt
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Beschlüsse Stadtratsitzung<br />
11. Oktober <strong>2012</strong><br />
Beschluss: 157/<strong>2012</strong> - Beschluss zur Berufung von sachkundigen Bürgern<br />
in den Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Bauausschuss,<br />
<strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />
Der Stadtrat beschließt, folgende Person als sachkundigen Bürger in den Wirtschafts-,<br />
Verkehrs-, Umwelt- und Bauausschuss zu berufen:<br />
Name: Horst-Dieter Brömel, Schillerstraße 17, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />
Beschluss: 158/<strong>2012</strong> - Beschluss zur Berufung von sachkundigen Bürgern<br />
in den Finanzausschuss, <strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />
Der Stadtrat beschließt, folgende Person als sachkundigen Bürger in den Finanzausschuss<br />
zu berufen:<br />
Name: Steffen Günsche, Werner-John-Str. 25, 07407 <strong>Rudolstadt</strong><br />
Beschluss: 143/<strong>2012</strong> - Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr<br />
<strong>2012</strong> der Saalemaxx Freizeit- und Erlebnisbad <strong>Rudolstadt</strong> GmbH,<br />
<strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, Herrn Albert Bock von der ALBO<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH zum Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss<br />
<strong>2012</strong> der Saalemaxx Freizeit- und Erlebnisbad <strong>Rudolstadt</strong> GmbH zu<br />
bestellen.<br />
Beschluss: 144/<strong>2012</strong> - Entlastung des Aufsichtsrates der Saalemaxx<br />
Freizeit- und Erlebnisbad <strong>Rudolstadt</strong> GmbH für das Geschäftsjahr 2011,<br />
<strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />
Gemäß § 10, (Punkt 0) des Gesellschaftervertrages der Saalemaxx Freizeitund<br />
Erlebnisbad <strong>Rudolstadt</strong> GmbH wird den Mitgliedern des Aufsichtsrates<br />
die Entlastung erteilt und ist der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von<br />
674.636,30 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.<br />
Beschluss: 139/<strong>2012</strong> - Ausschreibung des Grundstücks Berthold-<br />
Rein-Str. 18 in <strong>Rudolstadt</strong>, <strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />
Die Stadtverwaltung wird zur öffentlichen Ausschreibung zum Verkauf des<br />
Grundstücks Berthold-Rein-Str. 18, Flurstück 113/3 mit einer Größe von 274<br />
qm, gelegen in der Flur 1 von <strong>Rudolstadt</strong>, eingetragen im Grundbuch von <strong>Rudolstadt</strong>,<br />
Blatt 3800, eingetragener Eigentümer: Stadt <strong>Rudolstadt</strong>, zu den in der<br />
Begründung genannten Bedingungen ermächtigt.<br />
Beschluss: 147/<strong>2012</strong> - Rudolstädter Satzung über die Erhebung einmaliger<br />
Beiträge für den grundhaften Ausbau Marktplatz (Straßenausbaubeitragssatzung<br />
Marktplatz) -RuStrABSMaPl, <strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />
Die Rudolstädter Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für den<br />
grundhaften Ausbau Marktplatz (Straßenausbaubeitragssatzung Marktplatz) -<br />
RuStrABSMaPl wird beschlossen.<br />
Beschluss: 151/<strong>2012</strong> - 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung<br />
des Marktwesens für die Stadt <strong>Rudolstadt</strong>, <strong>vom</strong> 11.10.<strong>2012</strong><br />
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung des Marktwesens für die<br />
Stadt <strong>Rudolstadt</strong> wird beschlossen.<br />
Beschlüsse des Wirtschafts-, Verkehrs-,<br />
Umwelt - und Bauausschusses<br />
<strong>vom</strong> 10. 09.<strong>2012</strong><br />
Beschluss Nr. 135/<strong>2012</strong><br />
Einrichtung von zusätzlichen Parkplätzen für Besucher der Stadtbibliothek<br />
<strong>vom</strong> 10.09.<strong>2012</strong><br />
Nach Abschluss der Fördermittelbindung für das Quartier Schulplatz wird der<br />
Bürgermeister beauftragt, Kundenparkplätze für Besucher der Bibliothek neu<br />
einzurichten.<br />
Beschluss Nr. 145/<strong>2012</strong><br />
Fördermittelvergabe für gestalterische Mehraufwendungen Fassadensanierung<br />
Wohn- und Geschäftshaus Marktstraße 6<br />
<strong>vom</strong> 10.09.<strong>2012</strong><br />
Die Stadt <strong>Rudolstadt</strong> beschließt die Vergabe von Fördermitteln für gestalterische<br />
Mehraufwendungen für die Fassadensanierung des Wohn- und Geschäftshauses<br />
Marktstraße 6 gemäß Mehraufwandsförderrichtlinie „Altstadt <strong>Rudolstadt</strong>“.<br />
Gefördert werden die Erneuerung der Fenster und der Haustür mit ihren Einfassungen<br />
in Holz. Die beantragten Ausnahmen zur Förderrichtlinie hinsichtlich<br />
Punkt 7 (Durchführung) und 8 (Verwendungsnachweis) werden bestätigt. Die<br />
Förderhöhe errechnet sich auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes.<br />
Stadt <strong>Rudolstadt</strong><br />
Bekanntmachung<br />
<strong>14.</strong> <strong>November</strong> <strong>2012</strong>_<strong>19</strong>/12<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnbebauung Friedensstraße<br />
in <strong>Rudolstadt</strong> - Schwarza“ der Stadt <strong>Rudolstadt</strong> im<br />
Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />
- Öffentliche Auslegung des Entwurfes -<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Rudolstadt</strong> hat am 1. <strong>November</strong> <strong>2012</strong> in öffentlicher Sitzung<br />
(Beschluss Nr. 154/<strong>2012</strong>) beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 29 an seiner nördlichen Grenze durch Anpassung<br />
an die örtlichen Gegebenheiten (u.a. Einfriedungen) geringfügig zu ändern.<br />
Zudem wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 (einschließlich der Begründung)<br />
in der Fassung <strong>vom</strong> 28. September <strong>2012</strong> gebilligt und die Durchführung<br />
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestätigt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt:<br />
- im Norden durch die Wohnbebauung südlich der Bahnhofstraße,<br />
- im Osten durch die Wohnbebauung westlich der Friedrich-Engels-Straße,<br />
- im Süden durch die Karl-Liebknecht-Straße und<br />
- im Westen durch die Friedensstraße.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung wird gemäß §<br />
3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit <strong>vom</strong><br />
22. <strong>November</strong> <strong>2012</strong> bis einschließlich 28. Dezember <strong>2012</strong><br />
in der Stadtverwaltung <strong>Rudolstadt</strong>, Markt 7, 07407 <strong>Rudolstadt</strong>, Bürgerservice<br />
im Erdgeschoss des Rathauses während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns<br />
Einsicht einen Monat öffentlich ausgelegt:<br />
Montag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr<br />
Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr<br />
Mittwoch 08:00 bis 14:00 Uhr<br />
Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr<br />
Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen<br />
zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden.<br />
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht<br />
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben können und dass nach § 47 Abs. 2a<br />
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ein Normenkontrollantrag unzulässig ist,<br />
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die<br />
sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht oder<br />
verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Für die<br />
Unterrichtung und Erörterung zu den Auswirkungen der Planänderung steht<br />
der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Dienststunden<br />
zur Verfügung.<br />
Der beiliegende Übersichtsplan (ohne Maßstab) stellt die ungefähre Lage des<br />
Geltungsbereiches dar und dient nur zur allgemeinen Information.<br />
Reichl<br />
Bürgermeister<br />
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