Das Konzept der Kindertagesstätte "Feste Burg". - Rudolstadt
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eginnt die Aufsichtspflicht erst, wenn das Kind einer<br />
Erzieherin „Guten Morgen“ sagt.<br />
Die Eltern legen schriftlich fest und unterschreiben, welche<br />
Personen berechtigt sind, ihre Kin<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung<br />
abzuholen. Bei Abholung von an<strong>der</strong>en Personen, die nicht auf <strong>der</strong><br />
Karteikarte festgehalten sind, muss eine schriftliche Bestätigung<br />
vorliegen.<br />
Bei Veranstaltungen mit Teilnahme <strong>der</strong> Eltern tragen diese selbst<br />
die volle Verantwortung für ihr Kind.<br />
Beim Fernbleiben wegen Urlaub o<strong>der</strong> Krankheit sind die Kin<strong>der</strong> bis<br />
7.00 Uhr Frühstück, und bis 8.30 Uhr zu entschuldigen, sonst<br />
erfolgt die Berechnung des Essengeldes.<br />
In <strong>der</strong> Einrichtung werden grundsätzlich keine Medikamente<br />
verabreicht. Im Ausnahmefall muss die schriftliche<br />
Einverständniserklärung von den Eltern und dem behandelnden<br />
Kin<strong>der</strong>arzt vorliegen.<br />
Eine ansteckende Krankheit des Kindes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Familie muss<br />
umgehend gemeldet werden. Bei Wie<strong>der</strong>aufnahme in die<br />
Einrichtung muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.<br />
Öffnungszeiten:<br />
Die Einrichtung ist Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 17.00<br />
Uhr geöffnet.<br />
Ferien und Schließung <strong>der</strong> Einrichtung werden rechtzeitig bekannt<br />
gegeben.<br />
3. Regelung im Krankheitsfall und bei Unfällen<br />
Während des Tages auftretende Krankheitsfälle o<strong>der</strong> Unfälle bei<br />
den Kin<strong>der</strong>n sind <strong>der</strong> Leiterin zu melden. Erfor<strong>der</strong>lichenfalls sind<br />
die Eltern zu benachrichtigen.