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Das Konzept der Kindertagesstätte "Feste Burg". - Rudolstadt

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eginnt die Aufsichtspflicht erst, wenn das Kind einer<br />

Erzieherin „Guten Morgen“ sagt.<br />

Die Eltern legen schriftlich fest und unterschreiben, welche<br />

Personen berechtigt sind, ihre Kin<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung<br />

abzuholen. Bei Abholung von an<strong>der</strong>en Personen, die nicht auf <strong>der</strong><br />

Karteikarte festgehalten sind, muss eine schriftliche Bestätigung<br />

vorliegen.<br />

Bei Veranstaltungen mit Teilnahme <strong>der</strong> Eltern tragen diese selbst<br />

die volle Verantwortung für ihr Kind.<br />

Beim Fernbleiben wegen Urlaub o<strong>der</strong> Krankheit sind die Kin<strong>der</strong> bis<br />

7.00 Uhr Frühstück, und bis 8.30 Uhr zu entschuldigen, sonst<br />

erfolgt die Berechnung des Essengeldes.<br />

In <strong>der</strong> Einrichtung werden grundsätzlich keine Medikamente<br />

verabreicht. Im Ausnahmefall muss die schriftliche<br />

Einverständniserklärung von den Eltern und dem behandelnden<br />

Kin<strong>der</strong>arzt vorliegen.<br />

Eine ansteckende Krankheit des Kindes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Familie muss<br />

umgehend gemeldet werden. Bei Wie<strong>der</strong>aufnahme in die<br />

Einrichtung muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Die Einrichtung ist Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 17.00<br />

Uhr geöffnet.<br />

Ferien und Schließung <strong>der</strong> Einrichtung werden rechtzeitig bekannt<br />

gegeben.<br />

3. Regelung im Krankheitsfall und bei Unfällen<br />

Während des Tages auftretende Krankheitsfälle o<strong>der</strong> Unfälle bei<br />

den Kin<strong>der</strong>n sind <strong>der</strong> Leiterin zu melden. Erfor<strong>der</strong>lichenfalls sind<br />

die Eltern zu benachrichtigen.

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