Das Konzept der Kindertagesstätte "Feste Burg". - Rudolstadt
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1. Aufnahmebedingungen<br />
Rechtsanspruch<br />
Hausordnung<br />
Jedes Kind vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Abschluss <strong>der</strong><br />
Grundschule hat einen Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und<br />
Betreuung in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung (§2 abs. 1 ThürKitaG).<br />
Für Kin<strong>der</strong> bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist ein<br />
bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn die entsprechenden<br />
Voraussetzungen vorliegen(§2 abs. 1 Satz 4).<br />
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Aufnahme von Kin<strong>der</strong>n von<br />
0 bis 2 Jahre gemäß §2 Abs. 1Satz 4 ThürKitaG sind:<br />
- Die familiäre Situation, insbeson<strong>der</strong>e Erwerbstätigkeit,<br />
- Häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche,<br />
- Teilnahme an einer Maßnahme <strong>der</strong> Arbeitsför<strong>der</strong>ung nach §3 des<br />
SGB III,<br />
- Die Aus- und Fortbildung <strong>der</strong> Eltern sowie<br />
- Ein beson<strong>der</strong>er Erziehungsbedarf.<br />
Voraussetzung für die Aufnahme von Kin<strong>der</strong>n im Alter von 2-3 sind :<br />
a) Antragsstellung auf Erziehungsgeld bei <strong>der</strong> zuständigen Stadt/<br />
Gemeinde<br />
b) entsprechende Abtretungserklärung des Erziehungsgeldes von bis<br />
...zu 150,-€ monatlich gemäß §2 Abs. 3 Satz 1 ThürErzGG<br />
2. Besuch <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung, Öffnungszeiten, Ferien und Schließung<br />
Im Interesse des Kindes und <strong>der</strong> Gruppe ist ein regelmäßiger Besuch<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung zu empfehlen. Um den Gruppenablauf nicht<br />
zu stören, sollten die Kin<strong>der</strong> bis 9.00 Uhr gebracht und nicht vor<br />
11.45 Uhr abgeholt werden.<br />
Für den Weg zur und von <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung sind die<br />
Eltern voll verantwortlich. Für allein kommende Kin<strong>der</strong>