Mitgliedsvertrag - RSV - Reitsportverein Rodenkirchen eV
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Aufnahmebedingungen<br />
1. Sollte der Bankeinzug durch Verschulden des Mitglieds nicht getätigt werden können,<br />
verpflichtet sich das Mitglied, die dadurch entstehenden Gebühren zu übernehmen.<br />
Die jeweiligen Gebühren werden zum Einzug des darauf folgenden Monats fällig.<br />
2. Im Mitgliedsbeitrag sind 4 Reitstunden pro Monat enthalten. Diese sind nicht auf<br />
Folgemonate bzw. andere Personen übertragbar.<br />
3. Reitstunden, die nicht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden,<br />
werden in Rechnung gestellt.<br />
4. Ordentliche (erwachsene und jugendliche) Mitglieder und Mitglieder auf Probe müssen lt.<br />
Satzung jährlich 10 Arbeitsstunden leisten. Werden die Arbeitsstunden ganz oder teilweise<br />
nicht geleistet, wird ein Zusatzbeitrag von 10,00 € / Std. fällig. Jedes Mitglied erhält eine<br />
Arbeitskarte und ist eigenverantwortlich für die Eintragung der geleisteten Arbeitsstunden.<br />
Die Karten sind unaufgefordert zum Jahresende abzugeben.<br />
5. Ausbildungsverträge, Studienbescheinigungen etc. sind vorzulegen.<br />
6. Der Verein übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Gegenstände wie<br />
Reitbekleidung und Zubehör, sowie persönliche Gegenstände anderer Art.<br />
Die o.a. Aufnahmebedingungen habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen.<br />
Unterschrift des Mitglieds/gesetzlichen Vertreters<br />
1. Vorsitzende: Dr.Andrea Kamphausen