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Mitgliedsvertrag - RSV - Reitsportverein Rodenkirchen eV

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Aufnahmebedingungen<br />

1. Sollte der Bankeinzug durch Verschulden des Mitglieds nicht getätigt werden können,<br />

verpflichtet sich das Mitglied, die dadurch entstehenden Gebühren zu übernehmen.<br />

Die jeweiligen Gebühren werden zum Einzug des darauf folgenden Monats fällig.<br />

2. Im Mitgliedsbeitrag sind 4 Reitstunden pro Monat enthalten. Diese sind nicht auf<br />

Folgemonate bzw. andere Personen übertragbar.<br />

3. Reitstunden, die nicht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden,<br />

werden in Rechnung gestellt.<br />

4. Ordentliche (erwachsene und jugendliche) Mitglieder und Mitglieder auf Probe müssen lt.<br />

Satzung jährlich 10 Arbeitsstunden leisten. Werden die Arbeitsstunden ganz oder teilweise<br />

nicht geleistet, wird ein Zusatzbeitrag von 10,00 € / Std. fällig. Jedes Mitglied erhält eine<br />

Arbeitskarte und ist eigenverantwortlich für die Eintragung der geleisteten Arbeitsstunden.<br />

Die Karten sind unaufgefordert zum Jahresende abzugeben.<br />

5. Ausbildungsverträge, Studienbescheinigungen etc. sind vorzulegen.<br />

6. Der Verein übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Gegenstände wie<br />

Reitbekleidung und Zubehör, sowie persönliche Gegenstände anderer Art.<br />

Die o.a. Aufnahmebedingungen habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unterschrift des Mitglieds/gesetzlichen Vertreters<br />

1. Vorsitzende: Dr.Andrea Kamphausen

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