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Rind im Bild - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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14<br />

rüber informiert wurde, dass ein AMV geplant ist,<br />

wird der/die für den Betrieb zuständige Zuchtwart/in<br />

den Betrieb aufsuchen und in einem Gespräch die<br />

wichtigsten Dinge klären sowie die technischen Daten<br />

aufnehmen.<br />

Der LKV <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> verwendet bei Robotern<br />

der Fabrikate Lely und SAC ein Probenahmegerät<br />

von Lely-Dänemark, das gegenüber dem<br />

Standardprobenahmegerät aus den Niederlanden<br />

einige Vorteile aufweist. Bei Fullwood-Anlagen<br />

kann es auch verwendet werden, wegen fehlender<br />

Anschlüsse an den älteren Anlagen ist dies jedoch<br />

derzeit nicht überall möglich. Alle Lely-, SAC- und<br />

Fullwood-Roboter, die neu in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

installiert werden, müssen mit den dafür notwendigen<br />

Anschlüssen ausgestattet werden. Dies ist allen<br />

Firmen bekannt und muss vor der ersten MLP erfolgen.<br />

Am einfachsten funktioniert dies, wenn bereits<br />

be<strong>im</strong> Kauf des Roboters mit dem Händler über<br />

die benötigten Anschlüsse gesprochen wird, damit<br />

der Roboter mit den entsprechenden Anschlüssen<br />

ausgeliefert wird. Aber auch ältere Roboter können<br />

nachträglich umgerüstet werden. Eventuell anfallende<br />

Kosten für die Um- bzw. Nachrüstung werden<br />

nicht vom LKV übernommen.<br />

Bei Robotern aller Fabrikate muss vor Inbetriebnahme<br />

die Milchmengenmesseinheit kalibriert werden,<br />

um von vornherein verlässliche Daten zu erhalten,<br />

die bei der MLP an den LKV übermittelt werden.<br />

Nach der Inbetriebnahme wird die Messgenauigkeit<br />

einmal jährlich vom zuständigen Zuchtwart<br />

überprüft.<br />

Zur Übermittlung der Daten aus dem Roboter an<br />

den LKV ist eine Internetverbindung erforderlich,<br />

entweder über den Roboterrechner oder über einen<br />

separaten PC. Ist dies nicht der Fall, muss eine andere<br />

Möglichkeit zur Übermittlung der Daten gefunden<br />

werden. Die Datenübermittlung ist sofort,<br />

spätestens aber am Tag nach Durchführung der<br />

MLP durchzuführen.<br />

Da die Kühe in den Daten zweifelsfrei identifizierbar<br />

sein müssen, sind alle Kühe mit ihrer vollständigen<br />

Ohrmarkennummer in die AMV-Software einzuge-<br />

// <strong>Rind</strong> <strong>im</strong> <strong>Bild</strong> 4/2011<br />

// LKV<br />

ben. Der LKV bietet seinen Mitgliedern hierzu die<br />

Möglichkeit, die Stammdaten ihrer Kühe als ADIS/<br />

ADED-Datei anzufordern. Diese Daten können<br />

dann in den Steuerungs-PC des AMV übernommen<br />

werden.<br />

Zur ersten MLP <strong>im</strong> Melkroboter ist vom Betrieb<br />

eine Liste aller Kühe mit Ohrmarkennummer, alter<br />

Stallnummer und neuer Nummer am Roboter zu<br />

erstellen, sofern die neuen Nummern am Roboter<br />

nicht den alten Stallnummern entsprechen. Bei Anschaffung<br />

eines AMV ist zu empfehlen, mindestens<br />

so viele Halsbänder und Transponder zu bestellen,<br />

dass einige in Reserve bleiben. So kann vermieden<br />

werden, dass die Halsbandnummern abgegangener<br />

Kühe sofort wieder auf neue Färsen umgelegt werden.<br />

Um Verwechslungen zu vermeiden, sollte<br />

zwischen dem Abgang einer Kuh und dem Zugang<br />

einer neuen Kuh mit der gleichen Stallnummer<br />

mindestens eine MLP liegen. Dies sollte eigentlich<br />

eine Selbstverständlichkeit sein, da andernfalls <strong>im</strong><br />

Betrieb keine sichere Überwachung des Melkens<br />

möglich ist.<br />

Auch wenn viele Daten be<strong>im</strong> automatischen Melken<br />

auf elektronischem Weg erfasst und übermittelt<br />

werden, muss das MLP-Taschenbuch weiterhin<br />

sorgfältig ausgefüllt werden. Neue Tiere müssen<br />

mit Lebensnummer, Stallnummer, Kalbedatum, Rasse<br />

und Status Kuh oder Färse angegeben werden,<br />

bei Abgängen muss der Abgangsgrund angegeben<br />

sein. Das MLP-Taschenbuch ist dem Leistungsprüfer<br />

bei Abholung der MLP-Geräte und der Proben ausgefüllt<br />

zu übergeben.<br />

Die erste MLP am Melkroboter sollte <strong>im</strong> Vorfeld gut<br />

geplant sein. Dazu gehört auch, die letzte MLP <strong>im</strong><br />

Melkstand direkt vor dem Einmelken <strong>im</strong> Roboter<br />

durchzuführen. So bleibt genug Zeit, in der sich die<br />

Kühe an das System gewöhnen können, damit die<br />

MLP aussagekräftige Daten liefert. Dies ist mit dem<br />

Leistungsprüfer oder dem Zuchtwart rechtzeitig abzusprechen.<br />

Bei der ersten AMV-MLP erfolgt eine Einweisung<br />

in die Handhabung des Probenahmegeräts und<br />

die Durchführung der MLP durch den zuständigen<br />

Entwicklung der Milchqualität<br />

in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Die Milchqualität wird in Deutschland engmaschig<br />

überwacht. Zur Sicherung einer guten Qualität<br />

werden neben den Inhaltsstoffen Fett und<br />

Eiweiß, die Qualitätsparameter Zellzahl, Ke<strong>im</strong>zahl,<br />

Gefrierpunkt und Hemmstoffe der Anlieferungsmilch<br />

regelmäßig untersucht. Diese Untersuchungen<br />

sind gesetzlich vorgegeben und werden<br />

in der Milchgüteverordnung geregelt. Insbesondere<br />

für die Qualitätsparameter Zellzahl, Ke<strong>im</strong>zahl und<br />

Hemmstoffe sind hier Grenzwerte (Tabelle 1) festgelegt,<br />

um sowohl aus Sicht der Lebensmittelsicherheit<br />

als auch <strong>im</strong> Hinblick auf die Verarbeitungseigenschaften<br />

eine gute Milchqualität zu sichern. In<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> wird die Untersuchung der An-<br />

Zuchtwart. Bei einigen Fabrikaten ist es üblich, dass<br />

der Servicetechniker dabei ebenfalls vor Ort ist, um<br />

eventuelle Einstellungen vorzunehmen. Die Einführung<br />

in die Datenmeldung erfolgt je nach Servicepartner<br />

des Herstellers entweder durch den Servicetechniker<br />

oder durch den Zuchtwart.<br />

Jede MLP am Roboter muss sorgfältig durchgeführt<br />

werden, d. h. bei Anschluss des Probenahmegeräts<br />

muss die Uhrzeit und die erste Kuh notiert werden.<br />

Während der ersten Proben sollte eine Person anwesend<br />

sein und überprüfen, ob die Probenahme<br />

problemlos läuft und ob die Füllmenge in den Flaschen<br />

den Vorgaben entspricht. Außerdem muss<br />

geprüft werden, ob die Probenahme <strong>im</strong> PC registriert<br />

wird und eine richtige Zuordnung der Proben<br />

erfolgt.<br />

Be<strong>im</strong> Umsetzen der Probenflaschen aus dem Probenahmegerät<br />

in die Probenkiste ist unbedingt darauf<br />

zu achten, die richtige Reihenfolge einzuhalten, da<br />

die Zuordnung der Proben zu den jeweiligen Kühen<br />

zurzeit noch über die Reihenfolge erfolgt. Für jeden<br />

Probendurchgang am Roboter muss eine neue Probenkiste<br />

verwendet werden, unabhängig davon, ob<br />

die vorherige voll ist oder nicht.<br />

Bei Problemen mit der Probenahme oder der Datenmeldung<br />

muss der Leistungsprüfer oder Zuchtwart<br />

informiert werden und vor allem das Problem<br />

notiert werden. Auch wenn Proben verworfen wurden,<br />

muss dies genau festgehalten werden, um<br />

eventuelle Unst<strong>im</strong>migkeiten zwischen abgelieferten<br />

Proben und den gesendeten Daten klären zu können.<br />

Die Erfahrungen der letzten beiden strengen Winter<br />

haben gezeigt, dass auch in den AMV erhebliche<br />

Probleme auftreten, wenn sie nicht ausreichend vor<br />

Frost geschützt sind. Deshalb ist <strong>im</strong> Winter auch darauf<br />

zu achten, dass die Probenahmegeräte und die<br />

Probenkisten vor, während und nach der MLP frostfrei<br />

gehalten werden. Im Sommer müssen darüber<br />

hinaus die offenen Probenflaschen vor Fliegen geschützt<br />

sein. M. Thomsen und M. Röstel, LKV<br />

lieferungsmilch <strong>im</strong> Zentralen Milchlabor (ZML) be<strong>im</strong><br />

Landeskontrollverband (LKV) durchgeführt. Die<br />

meisten schleswig-holsteinischen Meiereien lassen<br />

die Milch häufiger als gesetzlich vorgeschrieben untersuchen.<br />

So erfolgen bis zu fünf Untersuchungen<br />

<strong>im</strong> Monat auf Inhaltsstoffe und Ke<strong>im</strong>zahl und bis zu<br />

zehn auf Hemmstoffe.

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