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Ausgabe 10 – Seite 2 <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> 1. Oktober 2007<br />
Veräußerungsanzeige der Gemeinde Tettau<br />
Zum Verkauf stehen leerstehende und vermietete Eigentumswohnungen<br />
in der Straße am Sportplatz 2 – 18 in<br />
01945 Tettau. Die Wohnungsgrößen bewegen sich zwischen<br />
ca. 46 m² und ca. 67 m². Die Gebäude wurden zwischen<br />
1967 und 1970 errichtet, von 1992 bis 1993 erfolgte<br />
eine umfassende Sanierung der Fassade, des Daches, der<br />
Fenster, der Sanitär- und Elektroinstallationen.<br />
Weitere Auskünfte erteilt das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>, Bauamt, Altmarkt<br />
1, Herr Konzack, unter der Telefonnummer 035755 /<br />
605321 oder der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde<br />
Tettau, Herr Petrenz unter 0178 / 5091949.<br />
Bauland in der Gemeinde Frauendorf / OL<br />
Die Gemeinde Frauendorf verkauft in der Schulstraße /<br />
Weidmannsruher Straße Bauland. Der Grundstückszuschnitt<br />
ist frei wählbar. Baulandpreis ist zurzeit sehr niedrig<br />
– 11 Euro. Die Grundstücke sind mit einer neuen Straße erschlossen<br />
und Medien, wie Wasser, Abwasser, Telefon und<br />
Strom liegen straßenseitig an.<br />
Haben Sie noch Fragen zu den Grundstücken?<br />
... dann melden Sie sich bitte beim Bürgermeister – Herrn<br />
Mirko Friedrich, Hauptstraße 11, 01945 Frauendorf – Tel.<br />
035755 / 51536 oder im Bauamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong>.<br />
Weitere Grundstücke im Internet:<br />
www.gemeinde-frauendorf.de<br />
Beschlüsse der Sitzung der SW <strong>Ortrand</strong><br />
vom 4.9.2007<br />
Öffentlicher Teil<br />
Die Stadtverordnetenversammlung <strong>Ortrand</strong> beschließt die 1.<br />
Nachtragshaushaltssatzung 2007 für die Stadt <strong>Ortrand</strong>.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung <strong>Ortrand</strong> beschließt den 1.<br />
Nachtrag zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2007 für<br />
die Stadt <strong>Ortrand</strong>.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Ortrand</strong> beschließt<br />
nachfolgende Maßnahmen für den Schutz des Bereiches Großenhainer<br />
Straße/Grenzstraße vor Niederschlagswasser:<br />
1. Schaffung einer Verbindung in Form eines Grabens parallel<br />
zu den Schrebergärten bis zum Stadtgraben<br />
2. Öffnung bzw. Erweiterung des Stadtgrabens im Bereich der<br />
WG Neues Leben.<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Ortrand</strong> beschließt<br />
den Verkauf des Wohn- und Geschäftsgrundstückes „Altmarkt<br />
16".<br />
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Ortrand</strong> beschließt<br />
über zwei Grundstücksangelegenheiten.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung <strong>Ortrand</strong> beschließt den Abschluss<br />
eines neuen Stromliefervertrages für die Tarifabnahmestellen<br />
und Straßenbeleuchtungen für den Zeitraum vom<br />
1.1.2008 bis 31.12.2009 mit der Envia M.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Ortrand</strong> beschließt<br />
die Vergabe von Bauleistungen für die Straßenbeleuchtung der<br />
Kreisverkehre Zilmplatz und Bahnhofsplatz an die Fa. Bielig in<br />
Gorden.<br />
Beschlüsse der Sitzung der GV Frauendorf<br />
vom 5.9.2007<br />
Öffentlicher Teil<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Frauendorf beschließt<br />
die Hauptsatzung der Gemeinde Frauendorf.<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Frauendorf beschließt<br />
einen Zuschuss an die Sportgemeinschaft 1921 e.V.<br />
Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt den Verkauf<br />
des Grundstückes „Hauptstraße 55" Gemarkung Frauendorf,<br />
Flur 8, Flurstück 782 mit einer Größe von 1.713 m2 an den<br />
Traditionsverein Frauendorf 1998 e.V.<br />
Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Frauendorf beschließt<br />
die Gewährung eines Zuschusses an den Traditionsverein<br />
Frauendorf 1998 e.V.<br />
Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt den Abschluss<br />
eines neuen Stromliefervertrages für die Tarifabnahmestellen<br />
und Straßenbeleuchtungen für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis<br />
31.12.2009 mit der Envia M.<br />
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt <strong>Ortrand</strong><br />
für das Haushaltsiahr 2007<br />
Aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBI. U01, Seite 154),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 15 des Ersten Brandenburgischen<br />
Bürokratieabbaugesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBI. I, S.<br />
74) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung<br />
<strong>Ortrand</strong> vom 4.9.2007 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Mit dem Nachtragshaushalt werden<br />
1. im Verwaltungshaushalt<br />
die Einnahmen erhöht um 66.100 Euro, vermindert um 0 Euro<br />
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich<br />
der Nachträge gegenüber bisher 2.515.500 Euro auf nunmehr<br />
2.581.600 Euro, die Ausgaben erhöht um 82.400 Euro,<br />
vermindert um 16.300 Euro und damit der Gesamtbetrag des<br />
Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher<br />
2.515.500 Euro auf nunmehr 2.581.600 Euro festgesetzt.<br />
2. im Vermögenshaushalt<br />
die Einnahmen erhöht um 667.100 Euro, vermindert um 0 Euro<br />
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich<br />
der Nachträge gegenüber bisher 323.600 Euro auf nunmehr<br />
990.700 Euro, die Ausgaben erhöht um 699.600 Euro,<br />
vermindert um 32.500 Euro und damit der Gesamtbetrag des<br />
Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher<br />
323.600 Euro auf nunmehr 990.700 Euro festgesetzt.<br />
§ 2<br />
1. Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird nicht<br />
geändert.<br />
2. Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />
bleibt unverändert.<br />
3. Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite<br />
bleibt unverändert.<br />
§ 3<br />
Die Hebesätze für die Realsteuem bleiben unverändert.<br />
§ 4<br />
Die Festlegungen zur Änderung der Haushaltssatzung durch<br />
eine Nachtragssatzung gern. § 79 Abs. 2 GO bleiben unverändert.<br />
§ 5<br />
Die Vorschriften zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
bleiben unverändert.<br />
aufgestellt: 26.7.2007 festgestellt: 26.7.2007<br />
gez. Schober gez. Sickert<br />
Kä mmerin <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
<strong>Ortrand</strong>, 10.9.2007<br />
gez. Kersten S i c k e r t - <strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong><br />
Sprechzeiten der Schiedsstelle des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong><br />
Sprechstunden finden jeden 1. und 3. Dienstag im Monat<br />
von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus in <strong>Ortrand</strong> statt.<br />
Außerhalb der Sprechzeiten können unverbindlich telefonische<br />
Anfragen gestellt werden.<br />
Herr Faustmann Tel: 035755 / 51304<br />
Fax: 035755 / 51303<br />
Frau Döring Tel: 035755 / 50944<br />
Besucherzeiten nur während der Öffnungszeiten im <strong>Amt</strong><br />
<strong>Ortrand</strong>, Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong>.<br />
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
1. Oktober 2007 <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> Ausgabe 10 – Seite 3<br />
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