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Ausgabe 10 – Seite 2 <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> 1. Oktober 2007<br />

Veräußerungsanzeige der Gemeinde Tettau<br />

Zum Verkauf stehen leerstehende und vermietete Eigentumswohnungen<br />

in der Straße am Sportplatz 2 – 18 in<br />

01945 Tettau. Die Wohnungsgrößen bewegen sich zwischen<br />

ca. 46 m² und ca. 67 m². Die Gebäude wurden zwischen<br />

1967 und 1970 errichtet, von 1992 bis 1993 erfolgte<br />

eine umfassende Sanierung der Fassade, des Daches, der<br />

Fenster, der Sanitär- und Elektroinstallationen.<br />

Weitere Auskünfte erteilt das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>, Bauamt, Altmarkt<br />

1, Herr Konzack, unter der Telefonnummer 035755 /<br />

605321 oder der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde<br />

Tettau, Herr Petrenz unter 0178 / 5091949.<br />

Bauland in der Gemeinde Frauendorf / OL<br />

Die Gemeinde Frauendorf verkauft in der Schulstraße /<br />

Weidmannsruher Straße Bauland. Der Grundstückszuschnitt<br />

ist frei wählbar. Baulandpreis ist zurzeit sehr niedrig<br />

– 11 Euro. Die Grundstücke sind mit einer neuen Straße erschlossen<br />

und Medien, wie Wasser, Abwasser, Telefon und<br />

Strom liegen straßenseitig an.<br />

Haben Sie noch Fragen zu den Grundstücken?<br />

... dann melden Sie sich bitte beim Bürgermeister – Herrn<br />

Mirko Friedrich, Hauptstraße 11, 01945 Frauendorf – Tel.<br />

035755 / 51536 oder im Bauamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong>.<br />

Weitere Grundstücke im Internet:<br />

www.gemeinde-frauendorf.de<br />

Beschlüsse der Sitzung der SW <strong>Ortrand</strong><br />

vom 4.9.2007<br />

Öffentlicher Teil<br />

Die Stadtverordnetenversammlung <strong>Ortrand</strong> beschließt die 1.<br />

Nachtragshaushaltssatzung 2007 für die Stadt <strong>Ortrand</strong>.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung <strong>Ortrand</strong> beschließt den 1.<br />

Nachtrag zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2007 für<br />

die Stadt <strong>Ortrand</strong>.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Ortrand</strong> beschließt<br />

nachfolgende Maßnahmen für den Schutz des Bereiches Großenhainer<br />

Straße/Grenzstraße vor Niederschlagswasser:<br />

1. Schaffung einer Verbindung in Form eines Grabens parallel<br />

zu den Schrebergärten bis zum Stadtgraben<br />

2. Öffnung bzw. Erweiterung des Stadtgrabens im Bereich der<br />

WG Neues Leben.<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Ortrand</strong> beschließt<br />

den Verkauf des Wohn- und Geschäftsgrundstückes „Altmarkt<br />

16".<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Ortrand</strong> beschließt<br />

über zwei Grundstücksangelegenheiten.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung <strong>Ortrand</strong> beschließt den Abschluss<br />

eines neuen Stromliefervertrages für die Tarifabnahmestellen<br />

und Straßenbeleuchtungen für den Zeitraum vom<br />

1.1.2008 bis 31.12.2009 mit der Envia M.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Ortrand</strong> beschließt<br />

die Vergabe von Bauleistungen für die Straßenbeleuchtung der<br />

Kreisverkehre Zilmplatz und Bahnhofsplatz an die Fa. Bielig in<br />

Gorden.<br />

Beschlüsse der Sitzung der GV Frauendorf<br />

vom 5.9.2007<br />

Öffentlicher Teil<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Frauendorf beschließt<br />

die Hauptsatzung der Gemeinde Frauendorf.<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Frauendorf beschließt<br />

einen Zuschuss an die Sportgemeinschaft 1921 e.V.<br />

Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt den Verkauf<br />

des Grundstückes „Hauptstraße 55" Gemarkung Frauendorf,<br />

Flur 8, Flurstück 782 mit einer Größe von 1.713 m2 an den<br />

Traditionsverein Frauendorf 1998 e.V.<br />

Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Frauendorf beschließt<br />

die Gewährung eines Zuschusses an den Traditionsverein<br />

Frauendorf 1998 e.V.<br />

Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt den Abschluss<br />

eines neuen Stromliefervertrages für die Tarifabnahmestellen<br />

und Straßenbeleuchtungen für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis<br />

31.12.2009 mit der Envia M.<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt <strong>Ortrand</strong><br />

für das Haushaltsiahr 2007<br />

Aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBI. U01, Seite 154),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 15 des Ersten Brandenburgischen<br />

Bürokratieabbaugesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBI. I, S.<br />

74) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung<br />

<strong>Ortrand</strong> vom 4.9.2007 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushalt werden<br />

1. im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen erhöht um 66.100 Euro, vermindert um 0 Euro<br />

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich<br />

der Nachträge gegenüber bisher 2.515.500 Euro auf nunmehr<br />

2.581.600 Euro, die Ausgaben erhöht um 82.400 Euro,<br />

vermindert um 16.300 Euro und damit der Gesamtbetrag des<br />

Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher<br />

2.515.500 Euro auf nunmehr 2.581.600 Euro festgesetzt.<br />

2. im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen erhöht um 667.100 Euro, vermindert um 0 Euro<br />

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich<br />

der Nachträge gegenüber bisher 323.600 Euro auf nunmehr<br />

990.700 Euro, die Ausgaben erhöht um 699.600 Euro,<br />

vermindert um 32.500 Euro und damit der Gesamtbetrag des<br />

Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher<br />

323.600 Euro auf nunmehr 990.700 Euro festgesetzt.<br />

§ 2<br />

1. Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird nicht<br />

geändert.<br />

2. Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

bleibt unverändert.<br />

3. Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

bleibt unverändert.<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze für die Realsteuem bleiben unverändert.<br />

§ 4<br />

Die Festlegungen zur Änderung der Haushaltssatzung durch<br />

eine Nachtragssatzung gern. § 79 Abs. 2 GO bleiben unverändert.<br />

§ 5<br />

Die Vorschriften zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

bleiben unverändert.<br />

aufgestellt: 26.7.2007 festgestellt: 26.7.2007<br />

gez. Schober gez. Sickert<br />

Kä mmerin <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

<strong>Ortrand</strong>, 10.9.2007<br />

gez. Kersten S i c k e r t - <strong>Amt</strong>sdirektor des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong><br />

Sprechzeiten der Schiedsstelle des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong><br />

Sprechstunden finden jeden 1. und 3. Dienstag im Monat<br />

von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus in <strong>Ortrand</strong> statt.<br />

Außerhalb der Sprechzeiten können unverbindlich telefonische<br />

Anfragen gestellt werden.<br />

Herr Faustmann Tel: 035755 / 51304<br />

Fax: 035755 / 51303<br />

Frau Döring Tel: 035755 / 50944<br />

Besucherzeiten nur während der Öffnungszeiten im <strong>Amt</strong><br />

<strong>Ortrand</strong>, Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong>.<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen


1. Oktober 2007 <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> Ausgabe 10 – Seite 3<br />

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