Hymer-Welt 2005
Hymer-Welt 2005
Hymer-Welt 2005
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
HYMER-<strong>Welt</strong> <strong>2005</strong><br />
HYMER-europass<br />
HYMER-finance<br />
<strong>Hymer</strong>Card<br />
<strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
CampingCard ACSI<br />
<strong>Hymer</strong>Card-Magazin<br />
<strong>Hymer</strong>Card-Reisen<br />
<strong>Hymer</strong>Card-Fährservice<br />
HYMER-assistance
2<br />
Willkommen<br />
IN DER WELT VON HYMER<br />
Vielfalt und Erlebnis pur: In der <strong>Welt</strong> von<br />
HYMER erwartet Sie ein ungewöhnlich breites<br />
Angebot rund um den mobilen Urlaub.<br />
Das beginnt bereits bei der Modellpalette.<br />
Vom kompakten Exsis bis zur luxuriösen<br />
S-Klasse reicht das Spektrum unserer Reisemobile,<br />
vom legendären Puck bis zum<br />
komfortablen Eriba Nova bei den Caravans.<br />
Alles in allem 44 Reisemobil- und<br />
44 Caravan-Modelle, dazu über 70 Varianten.<br />
Wo finden Sie das sonst?<br />
Doch damit nicht genug. Denn unser Produktprogramm<br />
ergänzen wir seit vielen Jahren mit einem umfassenden<br />
Dienstleistungsangebot: vom HYMER-europass über die<br />
interessanten Versicherungs- und Finanzierungsangebote<br />
bis zum komfortablen <strong>Hymer</strong>Card-Fährservice.<br />
Der Schlüssel dazu ist die <strong>Hymer</strong>Card. Mit ihr steht<br />
Ihnen vom Magazin über den Reiseservice bis zum<br />
bargeldlosen Bezahlen mit der <strong>Hymer</strong>Card-VISA eine<br />
Fülle attraktiver Angebote offen. Mehr dazu erfahren<br />
Sie in dieser Broschüre. Viel Freude beim Lesen!
3<br />
HYMER – Zukunft erfahren<br />
INHALT<br />
Der HYMER-europass 4<br />
Die HYMER-finance 6<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card 8<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA 10<br />
Die CampingCard ACSI 12<br />
Das <strong>Hymer</strong>Card-Magazin 13<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-Reisen 14<br />
Der <strong>Hymer</strong>Card-Fährservice 15<br />
Die HYMER-assistance 16<br />
Ihre <strong>Hymer</strong>Card-Anträge 17<br />
Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Prospekte. Den Reisemobil-Prospekt, den Caravan-<br />
Prospekt und das Exklusiv-Programm der S-Klasse und des Exsis.<br />
Hinweis: Einige Leistungen, die in dieser Broschüre beschrieben werden, können aus rechtlichen<br />
Gründen leider nur für Kunden mit deutschem Wohnsitz angeboten werden.
4<br />
Der HYMER-europass<br />
SORGLOS UNTERWEGS – EUROPAWEIT<br />
Sie stehen kurz vor der Entscheidung für ein<br />
HYMER-Reisemobil oder einen Eriba-Caravan?<br />
Gut so, denn neben zuverlässiger Technik,<br />
hohem Reisekomfort und der großen Freiheit<br />
erwerben Sie damit noch eine Menge mehr.<br />
Die Leistungen des HYMER-europass zum<br />
Beispiel. Er gibt Ihnen ein ganzes Jahr lang<br />
die Sicherheit, auch dann weiterzukommen,<br />
wenn es mal nicht mehr weitergeht.<br />
Fahrzeugtyp: <strong>Hymer</strong>mobil B 644<br />
Seriennummer: 10 00 01 05<br />
Fahrgestellnr.: ZFA23000005767705<br />
Gültig bis: Erstzulassung + 365 T<br />
✆ 01802/49 63 73<br />
aus dem Ausland 00 49/89/76 76 42 42<br />
Der Servicepartner für den<br />
HYMER europass ist der ADAC<br />
Dieser Mobilitätsschutz gilt übrigens nicht nur für das<br />
Basisfahrzeug, sondern auch für die Funktionselemente des<br />
Aufbaus sowie für die Insassen. Und das in ganz Europa.<br />
Sollten Sie also mit Ihrem Fahrzeug einmal liegen bleiben,<br />
rufen Sie einfach den HYMER-europass-Service an.<br />
Dabei arbeiten wir mit dem ADAC als Servicepartner<br />
zusammen, der auf Europas dichtestes Assistance-Netz<br />
für Kraftfahrer zurückgreifen kann: die ARC Transistance.<br />
Dort leitet einer von rund 2.000 Service-Mitarbeitern<br />
alles Nötige in die Wege, und schon nach kurzer Zeit<br />
ist einer von europaweit 28.000 Pannenhelfern zu Ihnen<br />
unterwegs. So steht einem sorglosen, rundum mobilen<br />
Urlaub nichts mehr im Wege.
5<br />
Fahrzeugbezogene Leistungen<br />
Pannenhilfe im In- und Ausland<br />
Abschleppen im In- und Ausland<br />
Bergung im In- und Ausland<br />
Übernachtung im In- und Ausland<br />
Rückfahrt der Fahrzeuginsassen<br />
oder Fortsetzung der Fahrt im In- und Ausland<br />
Ersatzfahrzeug im In- und Ausland<br />
Lieferungen von Ersatzteilen ins Ausland<br />
Abholung des Fahrzeugs im In- und Ausland<br />
Die Leistungen des HYMER-europass*<br />
Personenbezogene Leistungen<br />
Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall<br />
im In- und Ausland<br />
Heimholung von Kindern im In- und Ausland<br />
Rückholung von Haustieren im In- und Ausland<br />
Arzneimittel- und Brillenversand ins Ausland<br />
* Gemäß den Bedingungen zum HYMEReuropass,<br />
dem Mobilitäts-Versicherungsschutz<br />
der DTC-Touring Versicherung AG,<br />
Am Westpark 8, 81373 München.<br />
Servicepartner: ADAC Service GmbH
6<br />
Die HYMER-finance*<br />
SO WERDEN WÜNSCHE SCHNELL WAHR<br />
Ihr neuer HYMER ist schon so gut<br />
wie ausgesucht? Prima. Dann gibt es<br />
jetzt keinen Grund mehr zu zögern.<br />
Denn mit der HYMER-finance, einem<br />
Service-Center der CC-Bank, können<br />
Sie sofort starten, ohne sofort alles zu<br />
bezahlen. Das Beste daran: Sie genießen<br />
besonders vorteilhafte Konditionen –<br />
ob Finanzierung oder Leasing.<br />
Die HYMER-finance ist so flexibel, dass sich<br />
die Finanzierungen genau auf Ihre persönlichen Pläne<br />
abstimmen lassen.<br />
Hier ein Überblick über die verschiedenen<br />
Finanzierungsmöglichkeiten.<br />
„Classic“<br />
Die Standardfinanzierung<br />
Eine günstige Finanzierung mit gleich bleibenden<br />
monatlichen Raten über eine fest vereinbarte Laufzeit<br />
bis zu 120 Monaten.<br />
„Relax“<br />
Die Budgetfinanzierung<br />
Kleine monatliche Raten und eine erhöhte Schlussrate.<br />
Am Ende der Laufzeit haben Sie drei Möglichkeiten:<br />
Schlussrate zahlen<br />
Fahrzeug-Rückgabe (falls vorher vereinbart)<br />
Schlussrate einfach finanzieren
7<br />
Leasing<br />
Sie bezahlen nur den Wertverzehr des Fahrzeugs<br />
während der Laufzeit.<br />
*Ein Service-Center der<br />
Der HYMER-Handelspartner in Ihrer Nähe informiert<br />
Sie gerne umfassend und individuell. Oder kalkulieren<br />
Sie Ihre persönliche Wunschrate mit dem „Online-<br />
Kalkulator“ – im Internet unter www.hymer.com.<br />
CC-Bank AG,<br />
HYMER-finance*, Kaiserstr. 74, 41061 Mönchengladbach,<br />
Telefon 0180 5 663310, E-Mail finance@hymer.com
8<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card<br />
MIT SERVICE UNTERWEGS<br />
Die kostenfreie <strong>Hymer</strong>Card ist Ihre Eintrittskarte<br />
zu einer Vielzahl exklusiver Service-Leistungen.*<br />
Sie sichert Ihnen auf Reisen in mancherlei Hinsicht<br />
Freiheit, Unabhängigkeit und Mobilität. Schon über<br />
28.000 HYMER-Reisemobilisten und Eriba-Caravaner<br />
haben sich für die <strong>Hymer</strong>Card entschieden.<br />
Und das bietet sie Ihnen:<br />
Pannen- und Abschleppservice<br />
Liegen geblieben? Der <strong>Hymer</strong>Card-Service hilft Ihnen in<br />
ganz Europa. Anruf genügt, und wir vermitteln Ihnen ein<br />
dienstbereites Pannenhilfe-Unternehmen in Ihrer Nähe.<br />
Falls nötig, organisieren wir auch spezielle Bergungsfahrzeuge.<br />
Damit Sie Ihre Reise schnell fortsetzen können.<br />
Medizinische Hilfe<br />
Krank im Urlaub? Wir nennen Ihnen direkt am Telefon<br />
die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung vor Ort.<br />
Soweit möglich, erhalten Sie von uns auch Adressen von<br />
deutsch oder englisch sprechenden Ärzten. Und falls<br />
Sie ein bestimmtes Medikament brauchen, nennen wir<br />
Ihnen im Land erhältliche Äquivalenzpräparate.
9<br />
Juristischer Dienst<br />
Geht’s um Ihr gutes Recht? Wir vermitteln Ihnen über<br />
unser Service-Telefon die Adressen zuverlässiger Rechtsanwälte<br />
vor Ort, natürlich auch im Ausland. Dabei<br />
achten wir darauf, dass sie möglichst die deutsche oder<br />
die englische Sprache beherrschen. So sind Sie im<br />
Notfall immer gut beraten.<br />
Reise-Service<br />
Gut vorbereitet? Stichworte Einreise- und Devisenbestimmungen,<br />
Impfvorschriften, klimatische Bedingungen,<br />
besondere Verkehrsvorschriften usw. Der <strong>Hymer</strong>Card-<br />
Service gibt Ihnen zuverlässig und schnell Auskunft.<br />
Dolmetscher-Service<br />
Fehlen die Worte? Dann nutzen Sie auf Ihren selbst<br />
organisierten Reisen einfach unseren Dolmetscher-Service.<br />
Zum Beispiel dann, wenn Sie es im Ausland mit<br />
Zoll, Polizei oder Behörden zu tun haben. Einfach den<br />
<strong>Hymer</strong>Card-Service anrufen – wir finden einen<br />
Dolmetscher, der direkt am Telefon für Sie übersetzt.<br />
Dokumenten-Depot<br />
Papiere verloren? Sorgen Sie einfach vor – indem Sie in<br />
unserem Dokumenten-Depot Kopien oder Daten wichtiger<br />
Papiere hinterlegen. Kommen dann zum Beispiel Führer-<br />
schein oder Personalausweis abhanden, helfen wir Ihnen auf<br />
Passwort ganz schnell – auch bei der Ersatzbeschaffung<br />
oder bei der Sperrung von Kredit- oder EC-Karten. Diese<br />
umfangreichen Service-Leistungen der <strong>Hymer</strong>Card erbringt<br />
ebenfalls der ADAC, der stärkste Partner auf Europas<br />
Straßen. Für Ihr Plus an Sicherheit und Mobilität.<br />
Schlüsselfind-Service<br />
Schlüssel weg? Mit dem <strong>Hymer</strong>Card-Schlüsselanhänger<br />
bleiben Sie nicht auf der Verliererseite. Der Finder wirft<br />
Ihren Schlüssel dank klarer Aufforderung einfach in<br />
den nächsten Postbriefkasten, und über die Codenummer<br />
findet der Schlüssel dann zurück zu Ihnen nach Hause.<br />
Weitere <strong>Hymer</strong>Card-Vorteile<br />
Zusätzlich erhalten Sie viermal jährlich das <strong>Hymer</strong>Card-<br />
Magazin, profitieren von attraktiven Kooperations-<br />
Angeboten und genießen interessante Sonderkonditionen<br />
bei der HYMER-assistance. Ebenfalls exklusiv für Sie:<br />
die <strong>Hymer</strong>Card-Reisen – hier können Sie mehr erleben<br />
als jeder „normale“ Tourist. Näheres dazu erfahren Sie<br />
auf den folgenden Seiten.<br />
Einen Antrag zur <strong>Hymer</strong>Card finden Sie am Ende dieser<br />
Broschüre.<br />
*Gemäß den Vertragsbedingungen des <strong>Hymer</strong>-<br />
Card-Dienstleistungsvertrags mit den Serviceleistungen<br />
durch die ADAC Service GmbH.
10<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
SERVICE UND GROSSE FREIHEIT – WELTWEIT<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA ist <strong>Hymer</strong>Card und Kreditkarte<br />
in einem. Ganz klar: Alles, was die <strong>Hymer</strong>Card<br />
kann, kann auch die <strong>Hymer</strong>Card-VISA. Nur werden<br />
Sie mit ihr die „große Freiheit“ unterwegs noch<br />
besser genießen. Denn schließlich können Sie mit<br />
der <strong>Hymer</strong>Card-VISA zusätzlich rund um den<br />
Globus bargeldlos bezahlen.<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA ist sicher, flexibel und bequem.<br />
Sicher, weil Sie bei Verlust oder Diebstahl nur bis<br />
maximal 50,– Euro haften. Flexibel, weil mehr als<br />
20 Millionen Vertragspartner Ihre <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
akzeptieren – außerdem können Sie bei rund 800.000<br />
Geldautomaten mit dem VISA-Zeichen weltweit<br />
Bargeld abheben. Und bequem, weil Sie immer die<br />
richtige Währung parat haben.
11<br />
Was spricht sonst noch für die <strong>Hymer</strong>Card-VISA?<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA bekommen Sie als Halter eines<br />
HYMER-Reisemobils oder eines Eriba-Caravans selbstverständlich<br />
ohne die sonst übliche Jahresgebühr.<br />
Sie genießen variable Rückzahlungsmöglichkeiten<br />
(Bonität vorausgesetzt).<br />
Zusätzlich sind bei der <strong>Hymer</strong>Card-VISA bis zu<br />
zwei Partnerkarten inklusive.<br />
Sind Sie schon glücklicher Besitzer eines HYMER-Reisemobils<br />
oder eines Eriba-Caravans? Dann starten Sie<br />
mit der <strong>Hymer</strong>Card-VISA doch gleich in die ganz große<br />
Kartenfreiheit.<br />
Möchten Sie die Vorteile der <strong>Hymer</strong>Card-VISA möglichst<br />
schnell nutzen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihren<br />
HYMER-Partner. Ihr persönliches Antragsformular finden<br />
Sie am Ende dieser Broschüre. Wenn Sie die Karte bei<br />
Ihrem HYMER-Partner beantragen möchten, vergessen<br />
Sie bitte nicht Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass<br />
mitzubringen.<br />
Die Partnerbank der <strong>Hymer</strong>Card-VISA
Sie möchten jenseits des großen Ferientrubels so<br />
richtig ausspannen – und dabei bis zu 50 % der<br />
Campinggebühren sparen? Ein Fall für die Camping-<br />
Card ACSI. Denn die clevere Ermäßigungskarte<br />
unseres niederländischen Partners ACSI Publishing BV<br />
sichert Ihnen in der Nebensaison attraktive Nachlässe<br />
auf ausgesuchten europäischen Komfort-Plätzen.<br />
12<br />
Die CampingCard ACSI<br />
CLEVER SPAREN IN DER NEBENSAISON<br />
Infos auch unter www.hymer.com<br />
Im Klartext heißt das: Je nach Platz bezahlen Sie in der<br />
Saison <strong>2005</strong> zu zweit für eine Übernachtung einen Festpreis<br />
von lediglich 9,50, 11,50 oder 13,50 Euro. Das ist weniger<br />
als der niedrigste Preis, der sonst während der Nebensaison<br />
auf dem jeweiligen Campingplatz gilt. Alles in allem sparen<br />
Sie damit zwischen 10 und 50 Prozent der Gebühren!<br />
Auf manchen Plätzen können Sie bei längeren Aufenthalten<br />
sogar noch zusätzlich sparen. So bezahlen Sie dank interessanter<br />
Extra-Rabatte teilweise nur 6 statt 7, 12 statt 14<br />
oder 18 statt 21 Übernachtungen. Je länger Sie bleiben,<br />
desto günstiger wird’s normalerweise.<br />
Die CampingCard ACSI erhalten Sie bei Ihrem HYMER-Handelspartner<br />
zusammen mit dem CampingCard ACSI-Führer.<br />
Als <strong>Hymer</strong>Card-Besitzer sogar kostenlos. Im CampingCard<br />
ACSI-Führer finden Sie nicht nur übersichtliche Beschreibungen<br />
der teilnehmenden Plätze, sondern Sie erfahren<br />
auch, welche der drei Preiskategorien wo gilt und welcher<br />
Extra-Rabatt möglich ist. So komfortabel kann Sparen sein.
13<br />
Das <strong>Hymer</strong>Card-Magazin<br />
LESEN UND ERLEBEN<br />
Als <strong>Hymer</strong>Card-Inhaber haben Sie nicht nur beim Service die besseren Karten – Sie sind auch<br />
einfach gut informiert. Dafür sorgt das <strong>Hymer</strong>Card-Magazin, das Sie viermal jährlich im Briefkasten<br />
haben. Früher als andere erfahren Sie viel Wissenswertes über neue Reiseangebote, Freizeit-<br />
Aktivitäten, Camping-Möglichkeiten und natürlich alles über den Service rund um die <strong>Hymer</strong>Card.<br />
Freuen Sie sich auf interessante Reiseberichte,<br />
vielfältige Reise- und Kulturtipps sowie Empfehlungen<br />
zu attraktiven Ausflugszielen. Über Produkt-Neuheiten<br />
von HYMER informieren wir Sie im <strong>Hymer</strong>Card-Magazin<br />
natürlich so früh wie möglich. Und auch für Kinder<br />
haben wir eine eigene Seite reserviert.<br />
Kurz: Mit dem <strong>Hymer</strong>Card-Magazin ist ganzjährige<br />
Urlaubsstimmung so gut wie garantiert.<br />
Und das selbstverständlich zum Nulltarif!
14<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-Reisen<br />
EINFACH MEHR ERLEBEN<br />
Ganz gleich, ob Sie Abenteurer, Genießer oder Freund fremder Kulturen sind:<br />
<strong>Hymer</strong>Card-Reisen sind ein Erlebnis für sich. Für Reisemobilisten und Caravaner gibt<br />
es kaum eine schönere und angenehmere Art, Land und Leute kennen zu lernen,<br />
Eindrücke zu sammeln und den eigenen Horizont im besten Sinne zu erweitern.<br />
Von Schottland bis Südafrika, von Frankreich über<br />
Schlesien bis nach Russland reicht die <strong>Hymer</strong>Card-<br />
Reisewelt. <strong>Welt</strong>weit über 20 Ziele steuern wir<br />
dieses Jahr an. Doch strapaziöse Expeditionen<br />
und ermüdende Konvoifahrten gibt es auf diesen<br />
Touren nicht. Hier zählt einzig und allein das<br />
Reiseerlebnis. Und damit das unvergesslich bleibt,<br />
arbeiten wir mit professionellen Tourismus-Partnern<br />
zusammen, die ihr Metier verstehen und die<br />
Reiseziele so gut kennen wie wenige andere.<br />
Deshalb können Sie auf einer <strong>Hymer</strong>Card-Reise<br />
auch viel mehr erleben als jeder „normale“ Tourist:<br />
von exklusiven Ausflügen bis zu gemeinsamen<br />
kulinarischen Genüssen. Ganz nebenbei lernen<br />
Sie viele nette Mitglieder der großen <strong>Hymer</strong>Card-<br />
Familie kennen. Und natürlich bleibt unterwegs<br />
immer ausreichend Zeit für Erholung und alles, was<br />
sonst noch Spaß macht.<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-Exklusivreisen<br />
Entdeckerfreude hin oder her – oft ist es eine<br />
unschätzbare Bereicherung, wenn einem ein<br />
versierter Insider zur Seite steht. Jemand, der<br />
Land und Leute aus der Erfahrung heraus kennt –<br />
und der Sie Dinge erleben lässt, die vielen<br />
anderen schlichtweg entgehen. Genau darin<br />
besteht das Konzept der <strong>Hymer</strong>Card-Exklusivreisen.<br />
Vom ersten bis zum letzten Tag führt Sie<br />
ein erfahrener Reisebegleiter. So haben Sie bei<br />
allen Fragen immer einen kompetenten<br />
Ansprechpartner.<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-Fernreisen<br />
Zieht es Sie noch weiter in die Ferne? Auch dann haben wir<br />
etwas gegen Ihr Reisefieber. Denn <strong>Hymer</strong>Card-Reisende<br />
sind inzwischen auch in Südafrika unterwegs. Auch dort<br />
immer unter der Führung versierter Reiseleiter und mit<br />
komfortablen Miet-Reisemobilen. Herzlich willkommen!<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-Reisen: Früh buchen lohnt sich, denn<br />
viele Reisen sind schon nach kurzer Zeit ausgebucht.<br />
Infos gibt’s unter: Telefon +49 (0) 7524 999-370 / -303,<br />
Telefax +49 (0) 7524 999-300 oder<br />
E-Mail hymercard@hymer.com.
15<br />
Der <strong>Hymer</strong>Card-Fährservice<br />
KLAR SCHIFF!<br />
Norwegen, Irland, Sizilien: Viele europäische<br />
Reiseziele sind für Campingfreunde nur übers<br />
Meer zu erreichen. Wäre es da nicht schön,<br />
wenn Sie Ihre Fähre ganz bequem telefonisch<br />
von zu Hause aus buchen könnten? Mit dem<br />
<strong>Hymer</strong>Card-Fährservice ist genau das möglich.<br />
<strong>Hymer</strong>Card-Fährservice<br />
Mo–Fr 10–17 Uhr<br />
Telefon 0180 2 496376<br />
und<br />
+49 (0) 431 9719555<br />
Telefax +49 (0) 431 2396675<br />
E-Mail faehren@hymer.com<br />
Internet www.hymer.com<br />
Sparen Sie sich den Weg zum Reisebüro! Als Inhaber der<br />
<strong>Hymer</strong>Card rufen Sie einfach unter Telefon 0180 2 496376<br />
den Reise-Service Kiel an. Der angesehene Spezialist ist<br />
seit mehreren Jahren unser Partner und hilft Ihnen sofort<br />
bei allen Buchungswünschen weiter. Ein Service-Mitarbeiter<br />
berät Sie – auch zu speziellen Camper-Tarifen –, findet<br />
die passende Fährverbindung für Sie und schickt Ihnen<br />
die Tickets per Post zu. Das ist nicht nur komfortabel,<br />
sondern spart auch Zeit, Wege und oft sogar bares Geld.<br />
Ob Mittelmeer, Nordsee oder Ostsee: Über den <strong>Hymer</strong>Card-<br />
Fährservice können Sie mehr als 75 europäische Fährpassagen<br />
buchen, auch Verbindungen mit „Camping an<br />
Deck“.* Wenn es Sie also nach Großbritannien oder<br />
Skandinavien, vielleicht auch zu einem Traumziel am<br />
oder im Mittelmeer zieht – mit dem <strong>Hymer</strong>Card-<br />
Fährservice treffen Sie in jedem Fall die richtige Wahl.<br />
*Camping an Deck ist nur auf einigen Strecken in der Adria möglich
16<br />
Die HYMER-assistance<br />
MIT SICHERHEIT UNTERWEGS<br />
Kennen Sie das beruhigende Gefühl, auch im Urlaub rundum gut versichert zu sein? Falls nicht,<br />
empfehlen wir Ihnen die maßgeschneiderten Versicherungspakete der HYMER-assistance.<br />
Damit genießen Sie einen kompletten Schutz, der hervorragend zu Ihrem Lebensstil passt.<br />
Denn wir haben diese Pakete speziell für HYMER-Reisemobilisten und Eriba-Caravaner geschnürt.<br />
Kfz-Versicherung<br />
Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
Voll- und Teilkasko-Versicherung<br />
auf Wunsch mit integrierter Reisemobilund<br />
Caravan-Hausratversicherung<br />
auf Wunsch mit integrierter Vorzelt-Versicherung<br />
Rechtsschutz-Versicherung<br />
Verkehrs-Rechtsschutz<br />
Privat- und Familien-Rechtsschutz<br />
Haus-, Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz<br />
Berufs-Rechtsschutz<br />
Unfallversicherung<br />
Auslandsreise-Krankenversicherung<br />
Übrigens, <strong>Hymer</strong>Card-Inhaber versichern wir zu<br />
Sonderkonditionen. Möchten Sie mehr wissen?<br />
Dann rufen Sie an: Service-Telefon 0180 2 496378*<br />
(wochentags 8–17 Uhr).<br />
Oder nutzen Sie unseren Online-Rechner unter<br />
www.hymer.com.<br />
*(0,06 L/Min)<br />
Bereich HYMER-assistance, L. Funk & Söhne GmbH<br />
Lautenschlagerstraße 2, 70173 Stuttgart<br />
Telefon 0180 2 496378*, Telefon 0711 22293850<br />
Telefax 0711 22293810<br />
E-Mail assistance@hymer.com<br />
Internet www.hymer.com
F 100776000/1 VPE 10 08/2004 Antrag über HYMER an die CC-Bank AG 50.000 Auflage<br />
Antrag auf Ausstellung einer <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
1. Antrag <strong>Hymer</strong>Card<br />
❏ Frau ❏ Herr ❏ Titel<br />
Vorname: Name:<br />
Straße, Nr.:<br />
PLZ, Ort:<br />
*wohnhaft seit:<br />
*Wenn kürzer als 3 Jahre wohnhaft, bitte frühere Anschrift angeben:<br />
Geb.-Datum: *Geb.-Ort:<br />
Tel. privat: Mobil:<br />
Tel. dienstl.: E-Mail:<br />
Familienstand: ❏ ledig ❏ verheiratet ❏ zusammenlebend<br />
❏ verwitwet ❏ geschieden ❏ getrennt<br />
*unterhaltspfl. Kinder/sonstige Personen: ❏ ja, Anzahl ❏ nein<br />
Staatsangehörigkeit: Beruf:<br />
Angabe nach § 8 GwG1) 2) : ❏ Ich handle für eigene Rechnung<br />
❏ Ich handle für fremde Rechnung<br />
*(nur bei zusätzlicher Beantragung der <strong>Hymer</strong>Card-VISA)<br />
❏ Ich beantrage hiermit erstmals die <strong>Hymer</strong>Card<br />
❏ Die <strong>Hymer</strong>Card habe ich bereits. Meine <strong>Hymer</strong>Card-Nr. lautet:<br />
❏ Ich beantrage die <strong>Hymer</strong>Card für mein neues Fahrzeug<br />
Angaben zum Fahrzeug:<br />
HYMER-Reisemobil-Typ/Eriba-Caravan-Typ: __________________________________________<br />
Gekauft bei (Händler/Ort):_________________________________________________________<br />
gekauft als ❏ Neuwagen ❏ Gebrauchtwagen<br />
Seriennummer (8-stellige HYMER-Aufbau-Nr.)<br />
Fahrz.-Ident.-Nr.:<br />
Tag der Erstzulassung: ______________ Amtliches Kennzeichen: ______________________<br />
Ich habe bereits früher folgendes Reisemobil/folgenden Caravan gefahren:<br />
Marke: ___________________________ Modell: ____________________________________<br />
Das ist mein . (Anzahl) Reisemobil/Caravan<br />
✗<br />
Datum<br />
✗<br />
Unterschrift<br />
Zusatzantrag für die Ausstellung der <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA wird von der CC-Bank AG ausgegeben. Voraussetzung ist, dass der Hauptkarteninhaber seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands hat, die Bedingungen der <strong>Hymer</strong>Card-<br />
Mitgliedschaft erfüllt und eine <strong>Hymer</strong>Card besitzt oder mit diesem Antrag neu beantragt.<br />
2. Meine beruflichen Angaben<br />
Arbeitgeber/Firmenname:<br />
Straße, Nr.:<br />
PLZ, Ort:<br />
beschäftigt seit: Position:<br />
selbstständig: Branche:<br />
Wenn kürzer als 3 Jahre, bitte Name und Anschrift des vorherigen Arbeitgebers angeben:<br />
Monatseinkommen netto:<br />
3. Meine persönliche Bankverbindung<br />
Name der Bank:<br />
Kto.-Verbindung seit (Monat/Jahr):<br />
PLZ, Ort:<br />
Kto.-Nr.: BLZ:<br />
Ich verfüge über andere Konten: ❏ ec/Maestro ❏ Amex ❏ Diners<br />
❏ Eurocard ❏ VISA<br />
4. Zusatzkarte (nur in Verbindung mit einer Hauptkarte)<br />
❏ Frau ❏ Herr ❏ Titel<br />
Vorname: Name:<br />
Straße, Nr.:<br />
PLZ, Ort:<br />
beschäftigt bei:<br />
5. Widerrufsbelehrung<br />
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieser<br />
Belehrung und einer Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrages ohne Angabe von Gründen in<br />
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: CC-Bank AG, Kaiserstraße 74, 41061 Mönchengladbach,<br />
Telefax-Nr. 0180 5556121 (12 Ct./Min), E-Mail: CC-Bank@atosorigin.com.<br />
Der Widerruf des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er einen bestehenden Sollsaldo nicht<br />
binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Inanspruchnahme des Darlehens<br />
zurückzahlt.<br />
Ihre CC-Bank AG<br />
6. Identifikationsverfahren für Kreditkartenbeantragungen auf dem Postweg<br />
Sofern die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung nicht in einer unserer CC-Bank Filialen oder<br />
durch einen HYMER-Partner durchgeführt wurde, erhalten Sie Ihre Kontounterlagen per Einschreiben mit<br />
Rückschein eigenhändig zugestellt. Der Briefzusteller prüft in unserem Auftrage Ihre Identität anhand<br />
Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses.<br />
7. Zahlungs- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie Zinssätze<br />
Der Rechnungsausgleich erfolgt mittels Lastschrift von dem unter Punkt 3 angegebenen Konto. Ich ermächtige<br />
die CC-Bank AG widerruflich, den jeweiligen Teilbetrag in Höhe von 5 % des Gesamtrechnungsbetrages,<br />
min. 25,– C, 10 Tage nach dem jeweiligen Rechnungsdatum von dem unter Punkt 3 angegebenen<br />
Konto einzuziehen. Für ausreichende Deckung werde ich Sorge tragen. Im Falle der Zahlung von Teilbeträgen<br />
gilt zur Zeit der Zinssatz 11,26 % und der anfängliche effektive Jahreszins 11,90 % (Änderungen<br />
vorbehalten gemäß Ziffer 8 der derzeitigen umseitigen Vertragsbedingungen); der Verfügungs- und Kreditrahmen<br />
beträgt 1600,– C (auf Wunsch auch mehr möglich, Bonität vorausgesetzt).<br />
❏ Ich wünsche vorerst die monatliche Abbuchung des Gesamtrechnungsbetrages (ohne Zinsberechnung).<br />
Die Zahlungsweise kann ich jederzeit in Teilzahlungen umstellen. In diesem Fall gelten die oben genannten<br />
Teilzahlungsbedingungen.<br />
8. Ich versichere/wir versichern die Richtigkeit der zuvor gemachten Angaben.<br />
9. Ich beantrage die Ausstellung einer CC-Bank AG VISA-Karte auf meinen in Feld 1 angegebenen Namen.<br />
Solange ich Halter eines HYMER-Fahrzeuges bin, wird die Karte von den Jahresgebühren befreit (sonst<br />
beträgt die Jahresgebühr 12,– C pro Jahr bis zum Ablauf der Kartengültigkeit).<br />
Ich/wir beantrage(n) die Ausstellung einer Zusatzkarte auf den im Feld 4 angegebenen Namen und übernehme(n)<br />
die gesamtschuldnerische Haftung für alle Rechnungsbeträge, die durch diese Zusatzkarte<br />
verursacht werden. Die ersten zwei Zusatzkarten erhalte(n) ich/wir kostenlos, jede weitere zu einem Preis<br />
von 6,– C pro Jahr. Zugleich ermächtige ich die CC-Bank AG, die für die Ausstellung und Benutzung der<br />
Karte erforderlichen banküblichen Auskünfte bei meiner Bank oder Kreditkartengesellschaft (Punkt 3), die<br />
ich hiermit zur Auskunftserteilung an die CC-Bank AG ermächtige, einzuholen.<br />
10. SCHUFA-Klausel zu Kreditkartenanträgen<br />
Ich/wir willige(n) ein, dass die CC-Bank AG der SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden,<br />
Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt.<br />
Unabhängig davon wird die CC-Bank AG der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen<br />
Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen<br />
dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen<br />
Interessen zulässig ist. Insoweit befreie(n) ich/wir die CC-Bank AG zugleich vom Bankgeheimnis.<br />
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen<br />
Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der<br />
SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die<br />
SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und<br />
Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten zur Verfügung, wenn ein<br />
berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die<br />
SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern<br />
ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos<br />
mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden<br />
gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA Auskunfts- und Score-<br />
Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet:<br />
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum.<br />
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.<br />
Ich /wir willige(n) ein, dass AtosOrigin Processing Services GmbH, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt a. M.<br />
oder ein anderes Dienstleistungsunternehmen, das mit Kreditkartenprocessing betraut wurde, alle für die<br />
Beantragung und Aufnahme des Vertrages benötigten Daten zur Verarbeitung erhält.<br />
11. Im Übrigen erkenne(n) ich/wir die umseitigen Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der<br />
VISA-Karte durch meine/unsere Unterschrift an. Eine Kopie meines/unseres Antrages sowie die Vertragsbedingungen<br />
werden mir/uns auf Wunsch nochmals zugesandt.<br />
✗ Ort, Datum<br />
✗ Unterschrift des VISA-Hauptkarten-Antragstellers<br />
✗ Unterschrift des VISA-Zusatzkarten-Antragstellers<br />
Legitimationsprüfung (wird vom HYMER-Partner bzw. von der Bank ausgefüllt):<br />
VISA-Hauptkarten-Antragsteller: Personalausweis-/Reisepass-Nr.<br />
Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />
VISA-Zusatzkarten-Antragsteller: Personalausweis-/Reisepass-Nr.<br />
Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />
Firmenstempel und Unterschrift des Händlers/der Bank<br />
1) Gesetz über das Aufspüren von<br />
Gewinnen aus schweren<br />
Straftaten (Geldwäschegesetz)<br />
2) Name und Anschrift desjenigen,<br />
für dessen Rechnung das Konto/<br />
Depot geführt wird, sind auf dem<br />
dafür vorgesehenen separaten<br />
Vordruck aufzuzeichnen.<br />
VISA-Karten-Nr.<br />
CC-Konto-Nr.<br />
HYMER-Kundennummer<br />
10
Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
1. Nach Annahme des Antrages übersendet die CC-Bank AG, Mönchengladbach (Bank), eine auf den<br />
Namen des Antragstellers (Karteninhabers) ausgestellte VISA-Karte an die im Antrag angegebene Anschrift.<br />
Die Karte ist sofort nach Erhalt vom Karteninhaber zu unterzeichnen.<br />
2. Die Karte ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bank. Sie ist sorgfältig aufzubewahren. Die Karte<br />
ist jeweils bis zum aufgedruckten Datum gültig. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erhält der Karteninhaber<br />
eine neue Karte.<br />
3. Die Karte berechtigt den Inhaber weltweit zum bargeldlosen Erwerb von Waren und Leistungen bei VISA-<br />
Vertragsunternehmen. Ferner zu Bargeldabhebungen bei angeschlossenen Gesellschaften sowie zur Teilnahme<br />
an anderen Dienstleistungsprogrammen, die von der Bank ausdrücklich für den Inhaber vermittelt<br />
oder angeboten werden. Andere Nutzungen sind nicht zulässig. Der Karteninhaber unterzeichnet lediglich<br />
einen vom Vertragsunternehmen unter Versendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen<br />
eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte<br />
übereinstimmen. Im Einzelfall kann das Vertragsunternehmen oder die angeschlossene Bank verpflichtet<br />
sein, vor Akzeptanz der Karte die Genehmigung der Bank einzuholen. Für die Bargeldabhebung mit Hilfe der<br />
Karte ist die zusätzliche Eingabe der persönlichen Geheimzahl des Karteninhabers (PIN) erforderlich. Diese<br />
ist streng geheim zu halten. Die Bank weist darauf hin, dass jede Person, die im Besitz der Karte ist und<br />
die PIN kennt, zu Lasten des Kartenkontos Bargeldabhebungen bei den dem VISA-System angeschlossenen<br />
Geldautomaten tätigen kann. Hieraus entstehende Schäden sind von den Parteien nach Maßgabe der in<br />
Ziffer 11 dieser Bedingungen getroffenen Schadensregelung zu tragen. Im Falle von Bargeldauszahlungen<br />
bei Banken ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.<br />
4. Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, für seine Rechnung Forderungen der Vertragsunternehmen zu<br />
erfüllen, die er unter Verwendung der Karte begründet hat. Er ist verpflichtet, der Bank alle Leistungen zu erstatten,<br />
die diese unmittelbar oder über Dritte zur Erfüllung, wie dargestellt, erbracht hat. Der Karteninhaber<br />
ist darüber hinaus verpflichtet, der Bank alle sonstigen durch die Kartennutzung entstehenden Aufwendungen<br />
zu erstatten. Ein Widerruf dieser Ermächtigung in Einzelfällen oder insgesamt ist ausgeschlossen.<br />
5. Für Leistungen der Vertragsunternehmen und der dem VISA-System angeschlossenen Banken oder anderen<br />
von der Bank vermittelten und angebotenen Dienstleistungen haftet die Bank nicht, insbesondere nicht<br />
für Mängel der erworbenen Waren oder Dienstleistungen oder Leistungsstörungen im Vertragsverhältnis des<br />
Karteninhabers zum Vertragsunternehmen. Solche Beanstandungen muss der Karteninhaber mit dem Vertragsunternehmen<br />
unmittelbar regeln; sie berühren nicht seine Verpflichtung zu den Erstattungszahlungen an<br />
die Bank. Unzulässig ist es, für bargeldlose Geschäfte, die unter Verwendung der Karte geschlossen wurden,<br />
Rückvergütungen in bar oder auch durch Überweisungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Rückabwicklungen<br />
von Geschäften sind grundsätzlich nur durch Verwendung von VISA-Gutschriftsbelegen vorzunehmen.<br />
Bei der Rücksendung von Waren ist die Rückerstattung ebenfalls ausschließlich durch einen VISA-<br />
Gutschriftsbeleg zu regeln. Sofern in zwei aufeinander folgenden Saldenmitteilungen keine Gutschrift auf dem<br />
Kartenkonto erfolgt ist, hat der Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftsbeleges vorzulegen. Die<br />
Bank haftet auch nicht, wenn ein Vertragsunternehmen, gleich aus welchen Gründen, die Karte nicht akzeptiert<br />
oder ein Vertragsunternehmen die Genehmigung der Bank nach Punkt 3 nicht einholen kann. In Hinblick<br />
auf die nicht erfolgte Einholung der Bankgenehmigung gilt dies jedoch nur, wenn das Vertragsunternehmen<br />
oder die Bank diese Verhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Bank übernimmt<br />
keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Geldautomaten. Die Bank weist<br />
darauf hin, dass der Einsatz der Karte am Geldautomaten ausgeschlossen sein kann, wenn die PIN dreimal<br />
hintereinander falsch eingegeben worden ist. Die Bank haftet bei einer schuldhaften Pflichtverletzung im<br />
Rahmen der von ihr angebotenen Dienstleistungsprogramme sowie bei Fehlern in der Abrechnung. Bei von<br />
ihr vermittelten Dienstleistungsprogrammen beschränkt sich ihre Verantwortlichkeit auf die sorgfältige Auswahl<br />
und Unterweisung des das Dienstleistungsprogramm anbietenden Dritten. Bei Vertragsunternehmen<br />
und dem VISA-System angeschlossenen Banken beschränkt sich ihre Verantwortlichkeit auf die sorgfältige<br />
Unterweisung. Die Bank ist jedoch verpflichtet, dem Karteninhaber auf Verlangen etwa bestehende Ansprüche<br />
gegen Dritte abzutreten. Im Übrigen ersetzt die Bank dem Karteninhaber einen etwaigen Schaden nur,<br />
soweit dieser durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Tun oder Unterlassen von Mitarbeitern der Bank<br />
verursacht wurde.<br />
6. Wird eine Zusatzkarte ausgegeben, so wird der Vertrag mit Haupt- und Zusatzkarteninhabern gemeinsam<br />
und einheitlich abgeschlossen. Haupt- und Zusatzkarteninhaber haften für die Verbindlichkeiten aus der Verwendung<br />
der Zusatzkarte als Gesamtschuldner. Die Abwicklung der mit der Zusatzkarte getätigten Umsätze<br />
erfolgt über das Kartenkonto des Hauptkarteninhabers. Mit Unterzeichnung des Antrages für eine Zusatzkarte<br />
erteilt der Antragsteller der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis<br />
betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen. Die Erteilung der<br />
gemeinsamen Rechnungen (Saldenmitteilung) erfolgt ausschließlich an den Hauptkarteninhaber. Der Inhaber<br />
einer Zusatzkarte kann für sich allein das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte jederzeit dadurch beenden,<br />
dass er seine Zusatzkarte an die Bank zurückgibt. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses über die Zusatzkarte<br />
durch den Hauptkarteninhaber wird erst mit Rückgabe der Zusatzkarte wirksam. Unabhängig davon<br />
wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit der Zusatzkarte nach einer schriftlichen<br />
Erklärung der Kündigung zu unterbinden.<br />
7. Die der Bank gegen den Karteninhaber zustehenden Zahlungsansprüche und die vom Karteninhaber an<br />
die Bank geleisteten Zahlungen werden auf dem Kartenkonto in laufende Rechnung eingestellt. Die Bank erteilt<br />
monatlich einen Rechnungsabschluss, sofern Kartenumsätze angefallen sind. Etwaige Beanstandungen<br />
durch den Karteninhaber sind innerhalb von 6 Wochen ab dem Tag der Ausstellung des Rechnungsabschlusses<br />
an die Bank abzusenden. Stillschweigen des Karteninhabers gilt als Genehmigung. Die Bank wird bei<br />
Rechnungsabschlüssen und sonstigen Abrechnungen auf die Folgen der Unterlassung rechtzeitiger Einwendung<br />
besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Karteninhabers bei begründeten Einwendungen nach<br />
Fristablauf bleiben durch die vorstehende Abschlussregelung unberührt. Der Karteninhaber benennt der<br />
Bank ein Konto für den Lastschrifteinzug. Er ermächtigt die Bank, getätigte Kreditkartenumsätze vollständig<br />
per Lastschrift von diesem Konto einzuziehen und wird für ausreichende Deckung auf seinem Konto Sorge<br />
tragen. Die getätigten Kartenumsätze werden per Lastschrift vom Kartenkonto des Karteninhabers nach Erstellen<br />
der Saldenmitteilung, wenn der Lastschrifteinzug nicht in monatlichen Teilbeträgen mit der CC-Bank<br />
AG vereinbart ist, eingezogen. Wird der Saldo innerhalb der Zahlungsfrist vollständig ausgeglichen, berechnet<br />
die Bank keine Zinsen. Erfolgt die Rückgabe der ausgestellten Lastschrift, ist die Bank berechtigt – ab<br />
Datum der Saldenmitteilung – Zinsen in Höhe des zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Soll-Zinssatzes zu berechnen.<br />
Alle weiteren Posten werden mit diesem Zinssatz berechnet. Der Zinssatz ist gemäß PANGV im Preisund<br />
Leistungsverzeichnis der CC-Bank AG bekannt gegeben. Er kann jederzeit telefonisch abgefragt werden.<br />
Dem Karteninhaber steht der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens der Bank offen. Die Bank ist<br />
im Falle der Lastschriftrückgabe berechtigt, die weitere Benutzung der Karte bis zur Begleichung des Lastschriftbetrages<br />
zu untersagen.<br />
8. (1) Die Bank räumt dem Hauptkarteninhaber einen Kreditrahmen für den Ausgleich der Monatsrechnung<br />
ein. Nimmt der Hauptkarteninhaber das ihm von der Bank eingeräumte Darlehen für den Ausgleich der<br />
Monatsrechnung in Anspruch, ist er verpflichtet, das ihm gewährte Darlehen in monatlichen Teilbeträgen in<br />
Höhe von mindestens 5 % des Saldos der jeweiligen Monatsrechnung, mindestens in Höhe von O 25,–, zu<br />
tilgen. Beträgt der Saldo der Monatsrechnung weniger als O 25,–, ist eine Kreditgewährung ausgeschlossen.<br />
(2) Der Hauptkarteninhaber hat für die Inanspruchnahme des Darlehens Zinsen in Höhe des von der Bank<br />
unter Berücksichtigung der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt im Rahmen des § 315 BGB festgelegten<br />
Zinssatzes zu entrichten. Die Höhe des jeweiligen Zinssatzes ergibt sich aus dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis<br />
der CC-Bank AG. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen gemäß § 315<br />
BGB zu erhöhen oder zu ermäßigen, und wird dies dem Karteninhaber schriftlich mitteilen. Die Kreditzinsen<br />
werden ab Datum der Monatsrechnung von dem jeweils offen stehenden Gesamtsaldo berechnet. Weiterhin<br />
werden auf Belastungen, die nach dem Datum der Monatsrechnung eingehen, Kreditzinsen ab Buchungsdatum<br />
der Belastung bis zum Datum der nachfolgenden Monatsrechnung berechnet. Die fälligen Zinsen<br />
werden in der nächsten Monatsrechnung ausgewiesen. Wird der Saldo der Monatsrechnung innerhalb von<br />
21 Tagen nach Rechnungsdatum in voller Höhe ausgeglichen, verzichtet die Bank auf die Berechnung von<br />
Kreditzinsen.<br />
(3) Unterbleibt die Zahlung des Mindestbetrages oder kann der Einzug des Mindestbetrages nicht erfolgen,<br />
wird dieser dem aus der nächstfolgenden Monatsrechnung ersichtlichen Mindestbetrag hinzugerechnet.<br />
Die Bank kann die Nutzung der Karte mit sofortiger Wirkung bis zur Zahlung des Mindestbetrages untersagen,<br />
wenn der Karteninhaber mit der Zahlung des Mindestbetrages im Rückstand ist. Dies gilt auch im Fall der<br />
Rückgabe einer Lastschrift bis zur Begleichung des Lastschriftbetrages.<br />
9. Für den Bargeldservice, für die Nutzung der Karte im Ausland sowie für sonstige Leistungen, die im<br />
Zusammenhang mit der Karte erbracht werden, berechnet die Bank angemessene Entgelte. Die Höhe der<br />
jeweiligen Entgelte ergeben sich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preis-<br />
und Leistungsverzeichnis der CC-Bank AG. Auf Wunsch wird dieses zugesendet. Der Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen<br />
beträgt o 300,– pro Tag, im Ausland der entsprechende Betrag in der Landeswährung.<br />
Soweit Bargeldauszahlungen durch ein vorhandenes Guthaben auf dem VISA-Konto gedeckt sind, steht dem<br />
Kontoinhaber zusätzlich das gesamte Guthaben zur Verfügung.<br />
10. Der Karteninhaber verpflichtet sich, den ihm gewährten persönlichen Kreditrahmen einzuhalten. Die<br />
Höhe des persönlichen Kreditrahmens sowie eventuelle Änderungen werden dem Karteninhaber schriftlich,<br />
erstmals mit Übersendung der PIN-Nr., mitgeteilt. Der Kreditrahmen steht dem Haupt- und gegebenenfalls<br />
dem Zusatzkarteninhaber gemeinschaftlich zu. Verfügungen sind nur innerhalb des mitgeteilten Rahmens<br />
zulässig. Überschreitet der Karteninhaber diesen persönlichen Kreditrahmen, kann die Bank den Betrag,<br />
der über die Kreditrahmen-Grenze hinausgeht, einfordern. Er ist dann sofort auszugleichen. Die Bank ist in<br />
diesem Fall auch berechtigt, die weitere Benutzung der Karte bis zum Ausgleich des Differenzbetrages zu<br />
untersagen oder erforderliche Genehmigungen – bei Verwendung der Karte – im Einzelfall zu verweigern.<br />
Guthaben auf dem Kartenkonto werden von der Bank mit monatlicher Gutschrift verzinst. Die Bank bestimmt<br />
den Zinssatz. Der gültige Habenszinssatz kann jederzeit bei der Bank telefonisch abgefragt werden. Die<br />
Einzahlung von Guthaben hat ausschließlich auf das von der Bank schriftlich benannte Verrechnungskonto<br />
unter Angabe der Kartennummer zu erfolgen. Die in das Kartenkonto eingestellten Zahlungsansprüche der<br />
Bank gegen den Karteninhaber mindern das zu verzinsende Guthaben vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an.<br />
Die entsprechende Abrechnung erfolgt im monatlichen Rechnungsabschluss. Übersteigen die Zahlungsansprüche<br />
das Guthaben, erfolgt die Begleichung des Differenzbetrages im Wege des Lastschrifteinzuges<br />
nach Ziffer 7. Über ein Guthaben kann auch durch schriftlichen Überweisungsauftrag verfügt werden.<br />
11. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, ist dies der Bank sofort<br />
telefonisch oder schriftlich bzw. per Telefax anzuzeigen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die telefonische<br />
Sperrmeldung nach Entdeckung des Abhandenkommens an den Sperrannahmedienst (derzeit: 069 66571-333,<br />
24-Stunden-Service) zu übermitteln. Die Bank ist in diesem Fall berechtigt, unverzüglich die Karte zu sperren.<br />
Bis zum Tage des Eingangs der Verlustmeldung haftet der Karteninhaber bis zu maximal o 50,–. Die für den<br />
Inhaber vorgesehene Schadensbegrenzung von o 50,– gilt jedoch nicht, wenn der Schaden dadurch ermöglicht<br />
wurde, dass die PIN auf der abhanden gekommenen Kreditkarte vermerkt oder in anderer Weise mit<br />
ihr verbunden oder vom Karteninhaber Dritten mitgeteilt worden ist. In diesen Fällen trägt der Inhaber alle<br />
Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte entstanden sind. Die Bank ist berechtigt,<br />
die Nummern abhanden gekommener, gesperrter oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten den<br />
Vertragsunternehmen bekannt zu geben. Ein Wiederauffinden der Karte ist der Bank unverzüglich anzuzeigen<br />
und diese an die Bank zurückzugeben. Die Verwendung einer solchen Karte ist unzulässig. Bei missbräuchlichem<br />
Einsatz der Karte oder ihrem Abhandenkommen (außer in den Fällen ihres Verlorengehens) ist von<br />
dem Inhaber unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.<br />
12. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit mit Einhaltung einer Frist von 6 Wochen<br />
schriftlich mit Wirkung auch für den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des<br />
Karteninhabers wird erst mit Rückgabe der Karte und gegebenenfalls der Zusatzkarte wirksam. Das Recht<br />
der Kündigung aus wichtigen Gründen wird hierdurch nicht berührt. Die Bank behält sich das Recht vor, die<br />
Benutzung der Karte oder der Zusatzkarten jederzeit ohne Angabe von Gründen zu untersagen. Das Herausgabeverlangen<br />
gilt als Kündigung des Vertrages durch die Bank, soweit kein anderer Grund dafür angegeben<br />
wird. Der weitere Gebrauch ist in diesem Fall unzulässig. Im Falle der Kündigung oder Untersagung hat der<br />
Karteninhaber die Karten unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm in<br />
keinem Fall zu. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein<br />
bis zum Fälligkeitszeitpunkt bestehender Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung, entsprechend Ziffer<br />
7, verzinst. Dem Karteninhaber steht der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens der Bank offen.<br />
13. Zur Verwendung der Karte ist deren Inhaber nur insofern befugt, als er nach seinen jeweiligen Einkommens-<br />
und Vermögensverhältnissen sicher in der Lage ist, die durch die Kartenverwendung verursachten<br />
Forderungen der Bank vollständig und fristgemäß zu erfüllen. Änderungen der Anschrift, des Namens, des<br />
Arbeitgebers und der sonstigen im Antrag gemachten Angaben – insbesondere Bankverbindungen – sind<br />
der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für Änderungen im Lastschriftverfahren. Versäumt<br />
der Karteninhaber eine Mitteilung, ist die Bank berechtigt, Nachforschungen auf seine Kosten anzustellen.<br />
14. Die Bank kann die Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der CC-Bank VISA-Karte ändern.<br />
Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mitteilung die Karte einmalig oder mehrmalig<br />
weiterverwendet oder nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen schriftlich widerspricht. Hierauf wird<br />
die Bank den Karteninhaber beim Bekanntmachen der Änderung besonders hinweisen.<br />
15. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt<br />
dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Bank ist in diesem Fall berechtigt, die unwirksame<br />
oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine nach billigem Ermessen zutreffende Bestimmung<br />
zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen<br />
Zweck möglichst nahe kommt. Die getroffene Bestimmung wird unter den in Ziffer 14 genannten Voraussetzungen<br />
Bestandteil dieser Vertragsbestimmungen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Deutschen Recht.<br />
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mönchengladbach.<br />
16. Telefonklausel: Die Bank kann sich zu Informations- und Dispositionszwecken im Rahmen der Bearbeitung<br />
dieses Kontos jederzeit mit dem Kontoinhaber telefonisch in Verbindung setzen.<br />
<strong>Hymer</strong>Card-Mitgliedschaftsbedingungen<br />
1. Die <strong>Hymer</strong> AG übersendet Ihnen nach Annahme des entsprechenden Antrages die <strong>Hymer</strong>Card. Mitglied kann<br />
nur werden, wer Eigentümer und gleichzeitig Besitzer eines HYMER-Reisemobils oder eines Eriba-Caravans ist.<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card ist personen- und fahrzeuggebunden. Für die Benutzung der Karte gelten diese Bedingungen<br />
sowie die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen der <strong>Hymer</strong> AG.<br />
2. Die <strong>Hymer</strong>Card berechtigt Sie, den <strong>Hymer</strong>Card-Service in Anspruch zunehmen. Die <strong>Hymer</strong> AG bedient sich<br />
zur Erfüllung dieser Leistungen der <strong>Hymer</strong>Card-Erfüllungsgehilfen, mit denen entsprechende Vereinbarungen<br />
getroffen wurden, auf die die <strong>Hymer</strong> AG aber keinen Einfluss hat. Die <strong>Hymer</strong> AG haftet nicht für irgendwelche<br />
Verluste oder Schäden, die durch nicht oder fehlerhaft erbrachte Leistungen von Erfüllungsgehilfen oder deren<br />
Dienstleistern entstanden sein könnten.<br />
3. Die <strong>Hymer</strong>Card ist gültig, solange der Karteninhaber im Besitz des HYMER-Fahrzeugs ist. Adress- und<br />
Fahrzeugdaten-Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der alleinige Besitz der <strong>Hymer</strong>Card berechtigt nicht,<br />
Eigentumsansprüche auf das dazugehörende Fahrzeug zu erheben.<br />
4. Die Karte bleibt Eigentum der <strong>Hymer</strong> AG. Die <strong>Hymer</strong> AG kann ihre Benutzung mit oder ohne Nennung von<br />
Gründen untersagen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.<br />
Widerruft der Darlehensnehmer fristgemäß seine auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Willenserklärung, gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn er einen bestehenden Sollsaldo nicht binnen zwei Wochen<br />
entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Inanspruchnahme des Darlehens zurückzahlt.<br />
Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Karten-Antrag auf der nebenstehenden Seite.
19<br />
❶<br />
<strong>Hymer</strong>Card<br />
<strong>Hymer</strong>Card-<br />
VISA<br />
❷<br />
Legitimation<br />
Antrag auf<br />
die <strong>Hymer</strong>Card/<br />
<strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
bitte direkt an:<br />
<strong>Hymer</strong>Card<br />
Postfach 1140<br />
D-88330 Bad Waldsee<br />
Ihr Karten-Antrag<br />
Für Sie leicht gemacht – So gehen Sie vor<br />
➔ Neuantrag/Änderungsantrag<br />
Antrag auf die <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
Der schnellste und einfachste Weg ist die Legitimation<br />
über Ihren HYMER-Partner, der Ihren Antrag gerne an<br />
den <strong>Hymer</strong>Card-Service weiterleitet.<br />
Teil ❶ ➔ Antrag auf die <strong>Hymer</strong>Card<br />
Teil ❶ + ❷ ➔ Antrag auf die <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
mit Legitimationsunterschrift<br />
Bitte unterschreiben Sie als Antragsteller für die <strong>Hymer</strong>-<br />
Card-VISA bei „Unterschrift des Hauptkarten-Antragstellers“<br />
WICHTIG!<br />
Legitimation<br />
(nur bei Anträgen für die <strong>Hymer</strong>Card-VISA)<br />
Zu Ihrem eigenen Schutz und um den gesetzlichen Vorschriften<br />
zu entsprechen, ist eine Identitätsfeststellung notwendig.<br />
So einfach geht’s:<br />
1. Schnellster und einfachster Weg – Sie können Ihre persönliche<br />
<strong>Hymer</strong>Card-VISA einige Tage früher erhalten,<br />
wenn Sie die erforderliche Legitimation bei Ihrem HYMER-<br />
Partner durchführen lassen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren<br />
Personalausweis oder Reisepass mit. Die Unterschrift<br />
Ihres HYMER-Partners auf dem Antrag – das ist alles!<br />
2. PostIdent-Verfahren – Wenn Sie die <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />
auf dem Postweg beantragen möchten, wird Ihnen die<br />
Karte per so genanntem „PostIdent-Verfahren“ zugestellt.<br />
Damit wir sicher sein können, dass nur Sie Ihre<br />
persönliche <strong>Hymer</strong>Card-VISA erhalten.<br />
Einige Worte zur Sicherheit:<br />
➔Die Karte wird Ihnen persönlich durch den Postboten<br />
überreicht.<br />
➔Bitte zeigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder<br />
Reisepass, denn die Karte wird nur an Sie persönlich<br />
ausgehändigt.<br />
➔Der Postbote notiert dann Ihre Personaldaten,<br />
und Sie bestätigen die Angaben mit Ihrer Unterschrift.<br />
➔Falls Sie nicht erreichbar sind, hinterlässt der Postbote<br />
Ihnen eine Information.<br />
➔Sie können Ihre <strong>Hymer</strong>Card-VISA dann innerhalb<br />
1 Woche bei Ihrer zuständigen Postdienststelle abholen.<br />
Nehmen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder<br />
Reisepass mit.<br />
➔Ihre PIN-Nummer erhalten Sie mit separater Post nach<br />
Ihrer <strong>Hymer</strong>Card-VISA.<br />
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie keine Vollmacht<br />
an andere Personen zur Entgegennahme vergeben können.<br />
Und so geht es weiter<br />
Bei einem Neuantrag erhalten Sie in den nächsten Tagen Ihre<br />
persönlichen Begrüßungsunterlagen.<br />
Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA ersetzt die <strong>Hymer</strong>Card.
Zukunft erfahren<br />
Zukunft erfahren<br />
Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Prospekte. Den Reisemobil-Prospekt, den Caravan-<br />
Prospekt und das Exklusiv-Programm der S-Klasse und des Exsis.<br />
HYMER AKTIENGESELLSCHAFT • Postfach 1140 • 88330 Bad Waldsee • Telefon +49 (0) 7524 999-0 • Telefax +49 (0) 7524 999-220 • www.hymer.com<br />
www.slogan.de/08.2004/50.000/Copyright bei HYMER AG, Bad Waldsee