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Hymer-Welt 2005

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HYMER-<strong>Welt</strong> <strong>2005</strong><br />

HYMER-europass<br />

HYMER-finance<br />

<strong>Hymer</strong>Card<br />

<strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

CampingCard ACSI<br />

<strong>Hymer</strong>Card-Magazin<br />

<strong>Hymer</strong>Card-Reisen<br />

<strong>Hymer</strong>Card-Fährservice<br />

HYMER-assistance


2<br />

Willkommen<br />

IN DER WELT VON HYMER<br />

Vielfalt und Erlebnis pur: In der <strong>Welt</strong> von<br />

HYMER erwartet Sie ein ungewöhnlich breites<br />

Angebot rund um den mobilen Urlaub.<br />

Das beginnt bereits bei der Modellpalette.<br />

Vom kompakten Exsis bis zur luxuriösen<br />

S-Klasse reicht das Spektrum unserer Reisemobile,<br />

vom legendären Puck bis zum<br />

komfortablen Eriba Nova bei den Caravans.<br />

Alles in allem 44 Reisemobil- und<br />

44 Caravan-Modelle, dazu über 70 Varianten.<br />

Wo finden Sie das sonst?<br />

Doch damit nicht genug. Denn unser Produktprogramm<br />

ergänzen wir seit vielen Jahren mit einem umfassenden<br />

Dienstleistungsangebot: vom HYMER-europass über die<br />

interessanten Versicherungs- und Finanzierungsangebote<br />

bis zum komfortablen <strong>Hymer</strong>Card-Fährservice.<br />

Der Schlüssel dazu ist die <strong>Hymer</strong>Card. Mit ihr steht<br />

Ihnen vom Magazin über den Reiseservice bis zum<br />

bargeldlosen Bezahlen mit der <strong>Hymer</strong>Card-VISA eine<br />

Fülle attraktiver Angebote offen. Mehr dazu erfahren<br />

Sie in dieser Broschüre. Viel Freude beim Lesen!


3<br />

HYMER – Zukunft erfahren<br />

INHALT<br />

Der HYMER-europass 4<br />

Die HYMER-finance 6<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card 8<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA 10<br />

Die CampingCard ACSI 12<br />

Das <strong>Hymer</strong>Card-Magazin 13<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-Reisen 14<br />

Der <strong>Hymer</strong>Card-Fährservice 15<br />

Die HYMER-assistance 16<br />

Ihre <strong>Hymer</strong>Card-Anträge 17<br />

Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Prospekte. Den Reisemobil-Prospekt, den Caravan-<br />

Prospekt und das Exklusiv-Programm der S-Klasse und des Exsis.<br />

Hinweis: Einige Leistungen, die in dieser Broschüre beschrieben werden, können aus rechtlichen<br />

Gründen leider nur für Kunden mit deutschem Wohnsitz angeboten werden.


4<br />

Der HYMER-europass<br />

SORGLOS UNTERWEGS – EUROPAWEIT<br />

Sie stehen kurz vor der Entscheidung für ein<br />

HYMER-Reisemobil oder einen Eriba-Caravan?<br />

Gut so, denn neben zuverlässiger Technik,<br />

hohem Reisekomfort und der großen Freiheit<br />

erwerben Sie damit noch eine Menge mehr.<br />

Die Leistungen des HYMER-europass zum<br />

Beispiel. Er gibt Ihnen ein ganzes Jahr lang<br />

die Sicherheit, auch dann weiterzukommen,<br />

wenn es mal nicht mehr weitergeht.<br />

Fahrzeugtyp: <strong>Hymer</strong>mobil B 644<br />

Seriennummer: 10 00 01 05<br />

Fahrgestellnr.: ZFA23000005767705<br />

Gültig bis: Erstzulassung + 365 T<br />

✆ 01802/49 63 73<br />

aus dem Ausland 00 49/89/76 76 42 42<br />

Der Servicepartner für den<br />

HYMER europass ist der ADAC<br />

Dieser Mobilitätsschutz gilt übrigens nicht nur für das<br />

Basisfahrzeug, sondern auch für die Funktionselemente des<br />

Aufbaus sowie für die Insassen. Und das in ganz Europa.<br />

Sollten Sie also mit Ihrem Fahrzeug einmal liegen bleiben,<br />

rufen Sie einfach den HYMER-europass-Service an.<br />

Dabei arbeiten wir mit dem ADAC als Servicepartner<br />

zusammen, der auf Europas dichtestes Assistance-Netz<br />

für Kraftfahrer zurückgreifen kann: die ARC Transistance.<br />

Dort leitet einer von rund 2.000 Service-Mitarbeitern<br />

alles Nötige in die Wege, und schon nach kurzer Zeit<br />

ist einer von europaweit 28.000 Pannenhelfern zu Ihnen<br />

unterwegs. So steht einem sorglosen, rundum mobilen<br />

Urlaub nichts mehr im Wege.


5<br />

Fahrzeugbezogene Leistungen<br />

Pannenhilfe im In- und Ausland<br />

Abschleppen im In- und Ausland<br />

Bergung im In- und Ausland<br />

Übernachtung im In- und Ausland<br />

Rückfahrt der Fahrzeuginsassen<br />

oder Fortsetzung der Fahrt im In- und Ausland<br />

Ersatzfahrzeug im In- und Ausland<br />

Lieferungen von Ersatzteilen ins Ausland<br />

Abholung des Fahrzeugs im In- und Ausland<br />

Die Leistungen des HYMER-europass*<br />

Personenbezogene Leistungen<br />

Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall<br />

im In- und Ausland<br />

Heimholung von Kindern im In- und Ausland<br />

Rückholung von Haustieren im In- und Ausland<br />

Arzneimittel- und Brillenversand ins Ausland<br />

* Gemäß den Bedingungen zum HYMEReuropass,<br />

dem Mobilitäts-Versicherungsschutz<br />

der DTC-Touring Versicherung AG,<br />

Am Westpark 8, 81373 München.<br />

Servicepartner: ADAC Service GmbH


6<br />

Die HYMER-finance*<br />

SO WERDEN WÜNSCHE SCHNELL WAHR<br />

Ihr neuer HYMER ist schon so gut<br />

wie ausgesucht? Prima. Dann gibt es<br />

jetzt keinen Grund mehr zu zögern.<br />

Denn mit der HYMER-finance, einem<br />

Service-Center der CC-Bank, können<br />

Sie sofort starten, ohne sofort alles zu<br />

bezahlen. Das Beste daran: Sie genießen<br />

besonders vorteilhafte Konditionen –<br />

ob Finanzierung oder Leasing.<br />

Die HYMER-finance ist so flexibel, dass sich<br />

die Finanzierungen genau auf Ihre persönlichen Pläne<br />

abstimmen lassen.<br />

Hier ein Überblick über die verschiedenen<br />

Finanzierungsmöglichkeiten.<br />

„Classic“<br />

Die Standardfinanzierung<br />

Eine günstige Finanzierung mit gleich bleibenden<br />

monatlichen Raten über eine fest vereinbarte Laufzeit<br />

bis zu 120 Monaten.<br />

„Relax“<br />

Die Budgetfinanzierung<br />

Kleine monatliche Raten und eine erhöhte Schlussrate.<br />

Am Ende der Laufzeit haben Sie drei Möglichkeiten:<br />

Schlussrate zahlen<br />

Fahrzeug-Rückgabe (falls vorher vereinbart)<br />

Schlussrate einfach finanzieren


7<br />

Leasing<br />

Sie bezahlen nur den Wertverzehr des Fahrzeugs<br />

während der Laufzeit.<br />

*Ein Service-Center der<br />

Der HYMER-Handelspartner in Ihrer Nähe informiert<br />

Sie gerne umfassend und individuell. Oder kalkulieren<br />

Sie Ihre persönliche Wunschrate mit dem „Online-<br />

Kalkulator“ – im Internet unter www.hymer.com.<br />

CC-Bank AG,<br />

HYMER-finance*, Kaiserstr. 74, 41061 Mönchengladbach,<br />

Telefon 0180 5 663310, E-Mail finance@hymer.com


8<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card<br />

MIT SERVICE UNTERWEGS<br />

Die kostenfreie <strong>Hymer</strong>Card ist Ihre Eintrittskarte<br />

zu einer Vielzahl exklusiver Service-Leistungen.*<br />

Sie sichert Ihnen auf Reisen in mancherlei Hinsicht<br />

Freiheit, Unabhängigkeit und Mobilität. Schon über<br />

28.000 HYMER-Reisemobilisten und Eriba-Caravaner<br />

haben sich für die <strong>Hymer</strong>Card entschieden.<br />

Und das bietet sie Ihnen:<br />

Pannen- und Abschleppservice<br />

Liegen geblieben? Der <strong>Hymer</strong>Card-Service hilft Ihnen in<br />

ganz Europa. Anruf genügt, und wir vermitteln Ihnen ein<br />

dienstbereites Pannenhilfe-Unternehmen in Ihrer Nähe.<br />

Falls nötig, organisieren wir auch spezielle Bergungsfahrzeuge.<br />

Damit Sie Ihre Reise schnell fortsetzen können.<br />

Medizinische Hilfe<br />

Krank im Urlaub? Wir nennen Ihnen direkt am Telefon<br />

die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung vor Ort.<br />

Soweit möglich, erhalten Sie von uns auch Adressen von<br />

deutsch oder englisch sprechenden Ärzten. Und falls<br />

Sie ein bestimmtes Medikament brauchen, nennen wir<br />

Ihnen im Land erhältliche Äquivalenzpräparate.


9<br />

Juristischer Dienst<br />

Geht’s um Ihr gutes Recht? Wir vermitteln Ihnen über<br />

unser Service-Telefon die Adressen zuverlässiger Rechtsanwälte<br />

vor Ort, natürlich auch im Ausland. Dabei<br />

achten wir darauf, dass sie möglichst die deutsche oder<br />

die englische Sprache beherrschen. So sind Sie im<br />

Notfall immer gut beraten.<br />

Reise-Service<br />

Gut vorbereitet? Stichworte Einreise- und Devisenbestimmungen,<br />

Impfvorschriften, klimatische Bedingungen,<br />

besondere Verkehrsvorschriften usw. Der <strong>Hymer</strong>Card-<br />

Service gibt Ihnen zuverlässig und schnell Auskunft.<br />

Dolmetscher-Service<br />

Fehlen die Worte? Dann nutzen Sie auf Ihren selbst<br />

organisierten Reisen einfach unseren Dolmetscher-Service.<br />

Zum Beispiel dann, wenn Sie es im Ausland mit<br />

Zoll, Polizei oder Behörden zu tun haben. Einfach den<br />

<strong>Hymer</strong>Card-Service anrufen – wir finden einen<br />

Dolmetscher, der direkt am Telefon für Sie übersetzt.<br />

Dokumenten-Depot<br />

Papiere verloren? Sorgen Sie einfach vor – indem Sie in<br />

unserem Dokumenten-Depot Kopien oder Daten wichtiger<br />

Papiere hinterlegen. Kommen dann zum Beispiel Führer-<br />

schein oder Personalausweis abhanden, helfen wir Ihnen auf<br />

Passwort ganz schnell – auch bei der Ersatzbeschaffung<br />

oder bei der Sperrung von Kredit- oder EC-Karten. Diese<br />

umfangreichen Service-Leistungen der <strong>Hymer</strong>Card erbringt<br />

ebenfalls der ADAC, der stärkste Partner auf Europas<br />

Straßen. Für Ihr Plus an Sicherheit und Mobilität.<br />

Schlüsselfind-Service<br />

Schlüssel weg? Mit dem <strong>Hymer</strong>Card-Schlüsselanhänger<br />

bleiben Sie nicht auf der Verliererseite. Der Finder wirft<br />

Ihren Schlüssel dank klarer Aufforderung einfach in<br />

den nächsten Postbriefkasten, und über die Codenummer<br />

findet der Schlüssel dann zurück zu Ihnen nach Hause.<br />

Weitere <strong>Hymer</strong>Card-Vorteile<br />

Zusätzlich erhalten Sie viermal jährlich das <strong>Hymer</strong>Card-<br />

Magazin, profitieren von attraktiven Kooperations-<br />

Angeboten und genießen interessante Sonderkonditionen<br />

bei der HYMER-assistance. Ebenfalls exklusiv für Sie:<br />

die <strong>Hymer</strong>Card-Reisen – hier können Sie mehr erleben<br />

als jeder „normale“ Tourist. Näheres dazu erfahren Sie<br />

auf den folgenden Seiten.<br />

Einen Antrag zur <strong>Hymer</strong>Card finden Sie am Ende dieser<br />

Broschüre.<br />

*Gemäß den Vertragsbedingungen des <strong>Hymer</strong>-<br />

Card-Dienstleistungsvertrags mit den Serviceleistungen<br />

durch die ADAC Service GmbH.


10<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

SERVICE UND GROSSE FREIHEIT – WELTWEIT<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA ist <strong>Hymer</strong>Card und Kreditkarte<br />

in einem. Ganz klar: Alles, was die <strong>Hymer</strong>Card<br />

kann, kann auch die <strong>Hymer</strong>Card-VISA. Nur werden<br />

Sie mit ihr die „große Freiheit“ unterwegs noch<br />

besser genießen. Denn schließlich können Sie mit<br />

der <strong>Hymer</strong>Card-VISA zusätzlich rund um den<br />

Globus bargeldlos bezahlen.<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA ist sicher, flexibel und bequem.<br />

Sicher, weil Sie bei Verlust oder Diebstahl nur bis<br />

maximal 50,– Euro haften. Flexibel, weil mehr als<br />

20 Millionen Vertragspartner Ihre <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

akzeptieren – außerdem können Sie bei rund 800.000<br />

Geldautomaten mit dem VISA-Zeichen weltweit<br />

Bargeld abheben. Und bequem, weil Sie immer die<br />

richtige Währung parat haben.


11<br />

Was spricht sonst noch für die <strong>Hymer</strong>Card-VISA?<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA bekommen Sie als Halter eines<br />

HYMER-Reisemobils oder eines Eriba-Caravans selbstverständlich<br />

ohne die sonst übliche Jahresgebühr.<br />

Sie genießen variable Rückzahlungsmöglichkeiten<br />

(Bonität vorausgesetzt).<br />

Zusätzlich sind bei der <strong>Hymer</strong>Card-VISA bis zu<br />

zwei Partnerkarten inklusive.<br />

Sind Sie schon glücklicher Besitzer eines HYMER-Reisemobils<br />

oder eines Eriba-Caravans? Dann starten Sie<br />

mit der <strong>Hymer</strong>Card-VISA doch gleich in die ganz große<br />

Kartenfreiheit.<br />

Möchten Sie die Vorteile der <strong>Hymer</strong>Card-VISA möglichst<br />

schnell nutzen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihren<br />

HYMER-Partner. Ihr persönliches Antragsformular finden<br />

Sie am Ende dieser Broschüre. Wenn Sie die Karte bei<br />

Ihrem HYMER-Partner beantragen möchten, vergessen<br />

Sie bitte nicht Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass<br />

mitzubringen.<br />

Die Partnerbank der <strong>Hymer</strong>Card-VISA


Sie möchten jenseits des großen Ferientrubels so<br />

richtig ausspannen – und dabei bis zu 50 % der<br />

Campinggebühren sparen? Ein Fall für die Camping-<br />

Card ACSI. Denn die clevere Ermäßigungskarte<br />

unseres niederländischen Partners ACSI Publishing BV<br />

sichert Ihnen in der Nebensaison attraktive Nachlässe<br />

auf ausgesuchten europäischen Komfort-Plätzen.<br />

12<br />

Die CampingCard ACSI<br />

CLEVER SPAREN IN DER NEBENSAISON<br />

Infos auch unter www.hymer.com<br />

Im Klartext heißt das: Je nach Platz bezahlen Sie in der<br />

Saison <strong>2005</strong> zu zweit für eine Übernachtung einen Festpreis<br />

von lediglich 9,50, 11,50 oder 13,50 Euro. Das ist weniger<br />

als der niedrigste Preis, der sonst während der Nebensaison<br />

auf dem jeweiligen Campingplatz gilt. Alles in allem sparen<br />

Sie damit zwischen 10 und 50 Prozent der Gebühren!<br />

Auf manchen Plätzen können Sie bei längeren Aufenthalten<br />

sogar noch zusätzlich sparen. So bezahlen Sie dank interessanter<br />

Extra-Rabatte teilweise nur 6 statt 7, 12 statt 14<br />

oder 18 statt 21 Übernachtungen. Je länger Sie bleiben,<br />

desto günstiger wird’s normalerweise.<br />

Die CampingCard ACSI erhalten Sie bei Ihrem HYMER-Handelspartner<br />

zusammen mit dem CampingCard ACSI-Führer.<br />

Als <strong>Hymer</strong>Card-Besitzer sogar kostenlos. Im CampingCard<br />

ACSI-Führer finden Sie nicht nur übersichtliche Beschreibungen<br />

der teilnehmenden Plätze, sondern Sie erfahren<br />

auch, welche der drei Preiskategorien wo gilt und welcher<br />

Extra-Rabatt möglich ist. So komfortabel kann Sparen sein.


13<br />

Das <strong>Hymer</strong>Card-Magazin<br />

LESEN UND ERLEBEN<br />

Als <strong>Hymer</strong>Card-Inhaber haben Sie nicht nur beim Service die besseren Karten – Sie sind auch<br />

einfach gut informiert. Dafür sorgt das <strong>Hymer</strong>Card-Magazin, das Sie viermal jährlich im Briefkasten<br />

haben. Früher als andere erfahren Sie viel Wissenswertes über neue Reiseangebote, Freizeit-<br />

Aktivitäten, Camping-Möglichkeiten und natürlich alles über den Service rund um die <strong>Hymer</strong>Card.<br />

Freuen Sie sich auf interessante Reiseberichte,<br />

vielfältige Reise- und Kulturtipps sowie Empfehlungen<br />

zu attraktiven Ausflugszielen. Über Produkt-Neuheiten<br />

von HYMER informieren wir Sie im <strong>Hymer</strong>Card-Magazin<br />

natürlich so früh wie möglich. Und auch für Kinder<br />

haben wir eine eigene Seite reserviert.<br />

Kurz: Mit dem <strong>Hymer</strong>Card-Magazin ist ganzjährige<br />

Urlaubsstimmung so gut wie garantiert.<br />

Und das selbstverständlich zum Nulltarif!


14<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-Reisen<br />

EINFACH MEHR ERLEBEN<br />

Ganz gleich, ob Sie Abenteurer, Genießer oder Freund fremder Kulturen sind:<br />

<strong>Hymer</strong>Card-Reisen sind ein Erlebnis für sich. Für Reisemobilisten und Caravaner gibt<br />

es kaum eine schönere und angenehmere Art, Land und Leute kennen zu lernen,<br />

Eindrücke zu sammeln und den eigenen Horizont im besten Sinne zu erweitern.<br />

Von Schottland bis Südafrika, von Frankreich über<br />

Schlesien bis nach Russland reicht die <strong>Hymer</strong>Card-<br />

Reisewelt. <strong>Welt</strong>weit über 20 Ziele steuern wir<br />

dieses Jahr an. Doch strapaziöse Expeditionen<br />

und ermüdende Konvoifahrten gibt es auf diesen<br />

Touren nicht. Hier zählt einzig und allein das<br />

Reiseerlebnis. Und damit das unvergesslich bleibt,<br />

arbeiten wir mit professionellen Tourismus-Partnern<br />

zusammen, die ihr Metier verstehen und die<br />

Reiseziele so gut kennen wie wenige andere.<br />

Deshalb können Sie auf einer <strong>Hymer</strong>Card-Reise<br />

auch viel mehr erleben als jeder „normale“ Tourist:<br />

von exklusiven Ausflügen bis zu gemeinsamen<br />

kulinarischen Genüssen. Ganz nebenbei lernen<br />

Sie viele nette Mitglieder der großen <strong>Hymer</strong>Card-<br />

Familie kennen. Und natürlich bleibt unterwegs<br />

immer ausreichend Zeit für Erholung und alles, was<br />

sonst noch Spaß macht.<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-Exklusivreisen<br />

Entdeckerfreude hin oder her – oft ist es eine<br />

unschätzbare Bereicherung, wenn einem ein<br />

versierter Insider zur Seite steht. Jemand, der<br />

Land und Leute aus der Erfahrung heraus kennt –<br />

und der Sie Dinge erleben lässt, die vielen<br />

anderen schlichtweg entgehen. Genau darin<br />

besteht das Konzept der <strong>Hymer</strong>Card-Exklusivreisen.<br />

Vom ersten bis zum letzten Tag führt Sie<br />

ein erfahrener Reisebegleiter. So haben Sie bei<br />

allen Fragen immer einen kompetenten<br />

Ansprechpartner.<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-Fernreisen<br />

Zieht es Sie noch weiter in die Ferne? Auch dann haben wir<br />

etwas gegen Ihr Reisefieber. Denn <strong>Hymer</strong>Card-Reisende<br />

sind inzwischen auch in Südafrika unterwegs. Auch dort<br />

immer unter der Führung versierter Reiseleiter und mit<br />

komfortablen Miet-Reisemobilen. Herzlich willkommen!<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-Reisen: Früh buchen lohnt sich, denn<br />

viele Reisen sind schon nach kurzer Zeit ausgebucht.<br />

Infos gibt’s unter: Telefon +49 (0) 7524 999-370 / -303,<br />

Telefax +49 (0) 7524 999-300 oder<br />

E-Mail hymercard@hymer.com.


15<br />

Der <strong>Hymer</strong>Card-Fährservice<br />

KLAR SCHIFF!<br />

Norwegen, Irland, Sizilien: Viele europäische<br />

Reiseziele sind für Campingfreunde nur übers<br />

Meer zu erreichen. Wäre es da nicht schön,<br />

wenn Sie Ihre Fähre ganz bequem telefonisch<br />

von zu Hause aus buchen könnten? Mit dem<br />

<strong>Hymer</strong>Card-Fährservice ist genau das möglich.<br />

<strong>Hymer</strong>Card-Fährservice<br />

Mo–Fr 10–17 Uhr<br />

Telefon 0180 2 496376<br />

und<br />

+49 (0) 431 9719555<br />

Telefax +49 (0) 431 2396675<br />

E-Mail faehren@hymer.com<br />

Internet www.hymer.com<br />

Sparen Sie sich den Weg zum Reisebüro! Als Inhaber der<br />

<strong>Hymer</strong>Card rufen Sie einfach unter Telefon 0180 2 496376<br />

den Reise-Service Kiel an. Der angesehene Spezialist ist<br />

seit mehreren Jahren unser Partner und hilft Ihnen sofort<br />

bei allen Buchungswünschen weiter. Ein Service-Mitarbeiter<br />

berät Sie – auch zu speziellen Camper-Tarifen –, findet<br />

die passende Fährverbindung für Sie und schickt Ihnen<br />

die Tickets per Post zu. Das ist nicht nur komfortabel,<br />

sondern spart auch Zeit, Wege und oft sogar bares Geld.<br />

Ob Mittelmeer, Nordsee oder Ostsee: Über den <strong>Hymer</strong>Card-<br />

Fährservice können Sie mehr als 75 europäische Fährpassagen<br />

buchen, auch Verbindungen mit „Camping an<br />

Deck“.* Wenn es Sie also nach Großbritannien oder<br />

Skandinavien, vielleicht auch zu einem Traumziel am<br />

oder im Mittelmeer zieht – mit dem <strong>Hymer</strong>Card-<br />

Fährservice treffen Sie in jedem Fall die richtige Wahl.<br />

*Camping an Deck ist nur auf einigen Strecken in der Adria möglich


16<br />

Die HYMER-assistance<br />

MIT SICHERHEIT UNTERWEGS<br />

Kennen Sie das beruhigende Gefühl, auch im Urlaub rundum gut versichert zu sein? Falls nicht,<br />

empfehlen wir Ihnen die maßgeschneiderten Versicherungspakete der HYMER-assistance.<br />

Damit genießen Sie einen kompletten Schutz, der hervorragend zu Ihrem Lebensstil passt.<br />

Denn wir haben diese Pakete speziell für HYMER-Reisemobilisten und Eriba-Caravaner geschnürt.<br />

Kfz-Versicherung<br />

Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

Voll- und Teilkasko-Versicherung<br />

auf Wunsch mit integrierter Reisemobilund<br />

Caravan-Hausratversicherung<br />

auf Wunsch mit integrierter Vorzelt-Versicherung<br />

Rechtsschutz-Versicherung<br />

Verkehrs-Rechtsschutz<br />

Privat- und Familien-Rechtsschutz<br />

Haus-, Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz<br />

Berufs-Rechtsschutz<br />

Unfallversicherung<br />

Auslandsreise-Krankenversicherung<br />

Übrigens, <strong>Hymer</strong>Card-Inhaber versichern wir zu<br />

Sonderkonditionen. Möchten Sie mehr wissen?<br />

Dann rufen Sie an: Service-Telefon 0180 2 496378*<br />

(wochentags 8–17 Uhr).<br />

Oder nutzen Sie unseren Online-Rechner unter<br />

www.hymer.com.<br />

*(0,06 L/Min)<br />

Bereich HYMER-assistance, L. Funk & Söhne GmbH<br />

Lautenschlagerstraße 2, 70173 Stuttgart<br />

Telefon 0180 2 496378*, Telefon 0711 22293850<br />

Telefax 0711 22293810<br />

E-Mail assistance@hymer.com<br />

Internet www.hymer.com


F 100776000/1 VPE 10 08/2004 Antrag über HYMER an die CC-Bank AG 50.000 Auflage<br />

Antrag auf Ausstellung einer <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

1. Antrag <strong>Hymer</strong>Card<br />

❏ Frau ❏ Herr ❏ Titel<br />

Vorname: Name:<br />

Straße, Nr.:<br />

PLZ, Ort:<br />

*wohnhaft seit:<br />

*Wenn kürzer als 3 Jahre wohnhaft, bitte frühere Anschrift angeben:<br />

Geb.-Datum: *Geb.-Ort:<br />

Tel. privat: Mobil:<br />

Tel. dienstl.: E-Mail:<br />

Familienstand: ❏ ledig ❏ verheiratet ❏ zusammenlebend<br />

❏ verwitwet ❏ geschieden ❏ getrennt<br />

*unterhaltspfl. Kinder/sonstige Personen: ❏ ja, Anzahl ❏ nein<br />

Staatsangehörigkeit: Beruf:<br />

Angabe nach § 8 GwG1) 2) : ❏ Ich handle für eigene Rechnung<br />

❏ Ich handle für fremde Rechnung<br />

*(nur bei zusätzlicher Beantragung der <strong>Hymer</strong>Card-VISA)<br />

❏ Ich beantrage hiermit erstmals die <strong>Hymer</strong>Card<br />

❏ Die <strong>Hymer</strong>Card habe ich bereits. Meine <strong>Hymer</strong>Card-Nr. lautet:<br />

❏ Ich beantrage die <strong>Hymer</strong>Card für mein neues Fahrzeug<br />

Angaben zum Fahrzeug:<br />

HYMER-Reisemobil-Typ/Eriba-Caravan-Typ: __________________________________________<br />

Gekauft bei (Händler/Ort):_________________________________________________________<br />

gekauft als ❏ Neuwagen ❏ Gebrauchtwagen<br />

Seriennummer (8-stellige HYMER-Aufbau-Nr.)<br />

Fahrz.-Ident.-Nr.:<br />

Tag der Erstzulassung: ______________ Amtliches Kennzeichen: ______________________<br />

Ich habe bereits früher folgendes Reisemobil/folgenden Caravan gefahren:<br />

Marke: ___________________________ Modell: ____________________________________<br />

Das ist mein . (Anzahl) Reisemobil/Caravan<br />

✗<br />

Datum<br />

✗<br />

Unterschrift<br />

Zusatzantrag für die Ausstellung der <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA wird von der CC-Bank AG ausgegeben. Voraussetzung ist, dass der Hauptkarteninhaber seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands hat, die Bedingungen der <strong>Hymer</strong>Card-<br />

Mitgliedschaft erfüllt und eine <strong>Hymer</strong>Card besitzt oder mit diesem Antrag neu beantragt.<br />

2. Meine beruflichen Angaben<br />

Arbeitgeber/Firmenname:<br />

Straße, Nr.:<br />

PLZ, Ort:<br />

beschäftigt seit: Position:<br />

selbstständig: Branche:<br />

Wenn kürzer als 3 Jahre, bitte Name und Anschrift des vorherigen Arbeitgebers angeben:<br />

Monatseinkommen netto:<br />

3. Meine persönliche Bankverbindung<br />

Name der Bank:<br />

Kto.-Verbindung seit (Monat/Jahr):<br />

PLZ, Ort:<br />

Kto.-Nr.: BLZ:<br />

Ich verfüge über andere Konten: ❏ ec/Maestro ❏ Amex ❏ Diners<br />

❏ Eurocard ❏ VISA<br />

4. Zusatzkarte (nur in Verbindung mit einer Hauptkarte)<br />

❏ Frau ❏ Herr ❏ Titel<br />

Vorname: Name:<br />

Straße, Nr.:<br />

PLZ, Ort:<br />

beschäftigt bei:<br />

5. Widerrufsbelehrung<br />

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieser<br />

Belehrung und einer Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrages ohne Angabe von Gründen in<br />

Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des<br />

Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: CC-Bank AG, Kaiserstraße 74, 41061 Mönchengladbach,<br />

Telefax-Nr. 0180 5556121 (12 Ct./Min), E-Mail: CC-Bank@atosorigin.com.<br />

Der Widerruf des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er einen bestehenden Sollsaldo nicht<br />

binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Inanspruchnahme des Darlehens<br />

zurückzahlt.<br />

Ihre CC-Bank AG<br />

6. Identifikationsverfahren für Kreditkartenbeantragungen auf dem Postweg<br />

Sofern die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung nicht in einer unserer CC-Bank Filialen oder<br />

durch einen HYMER-Partner durchgeführt wurde, erhalten Sie Ihre Kontounterlagen per Einschreiben mit<br />

Rückschein eigenhändig zugestellt. Der Briefzusteller prüft in unserem Auftrage Ihre Identität anhand<br />

Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses.<br />

7. Zahlungs- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie Zinssätze<br />

Der Rechnungsausgleich erfolgt mittels Lastschrift von dem unter Punkt 3 angegebenen Konto. Ich ermächtige<br />

die CC-Bank AG widerruflich, den jeweiligen Teilbetrag in Höhe von 5 % des Gesamtrechnungsbetrages,<br />

min. 25,– C, 10 Tage nach dem jeweiligen Rechnungsdatum von dem unter Punkt 3 angegebenen<br />

Konto einzuziehen. Für ausreichende Deckung werde ich Sorge tragen. Im Falle der Zahlung von Teilbeträgen<br />

gilt zur Zeit der Zinssatz 11,26 % und der anfängliche effektive Jahreszins 11,90 % (Änderungen<br />

vorbehalten gemäß Ziffer 8 der derzeitigen umseitigen Vertragsbedingungen); der Verfügungs- und Kreditrahmen<br />

beträgt 1600,– C (auf Wunsch auch mehr möglich, Bonität vorausgesetzt).<br />

❏ Ich wünsche vorerst die monatliche Abbuchung des Gesamtrechnungsbetrages (ohne Zinsberechnung).<br />

Die Zahlungsweise kann ich jederzeit in Teilzahlungen umstellen. In diesem Fall gelten die oben genannten<br />

Teilzahlungsbedingungen.<br />

8. Ich versichere/wir versichern die Richtigkeit der zuvor gemachten Angaben.<br />

9. Ich beantrage die Ausstellung einer CC-Bank AG VISA-Karte auf meinen in Feld 1 angegebenen Namen.<br />

Solange ich Halter eines HYMER-Fahrzeuges bin, wird die Karte von den Jahresgebühren befreit (sonst<br />

beträgt die Jahresgebühr 12,– C pro Jahr bis zum Ablauf der Kartengültigkeit).<br />

Ich/wir beantrage(n) die Ausstellung einer Zusatzkarte auf den im Feld 4 angegebenen Namen und übernehme(n)<br />

die gesamtschuldnerische Haftung für alle Rechnungsbeträge, die durch diese Zusatzkarte<br />

verursacht werden. Die ersten zwei Zusatzkarten erhalte(n) ich/wir kostenlos, jede weitere zu einem Preis<br />

von 6,– C pro Jahr. Zugleich ermächtige ich die CC-Bank AG, die für die Ausstellung und Benutzung der<br />

Karte erforderlichen banküblichen Auskünfte bei meiner Bank oder Kreditkartengesellschaft (Punkt 3), die<br />

ich hiermit zur Auskunftserteilung an die CC-Bank AG ermächtige, einzuholen.<br />

10. SCHUFA-Klausel zu Kreditkartenanträgen<br />

Ich/wir willige(n) ein, dass die CC-Bank AG der SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden,<br />

Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt.<br />

Unabhängig davon wird die CC-Bank AG der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen<br />

Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen<br />

dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen<br />

Interessen zulässig ist. Insoweit befreie(n) ich/wir die CC-Bank AG zugleich vom Bankgeheimnis.<br />

Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen<br />

Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der<br />

SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die<br />

SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und<br />

Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten zur Verfügung, wenn ein<br />

berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die<br />

SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern<br />

ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos<br />

mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden<br />

gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA Auskunfts- und Score-<br />

Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet:<br />

SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum.<br />

SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.<br />

Ich /wir willige(n) ein, dass AtosOrigin Processing Services GmbH, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt a. M.<br />

oder ein anderes Dienstleistungsunternehmen, das mit Kreditkartenprocessing betraut wurde, alle für die<br />

Beantragung und Aufnahme des Vertrages benötigten Daten zur Verarbeitung erhält.<br />

11. Im Übrigen erkenne(n) ich/wir die umseitigen Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der<br />

VISA-Karte durch meine/unsere Unterschrift an. Eine Kopie meines/unseres Antrages sowie die Vertragsbedingungen<br />

werden mir/uns auf Wunsch nochmals zugesandt.<br />

✗ Ort, Datum<br />

✗ Unterschrift des VISA-Hauptkarten-Antragstellers<br />

✗ Unterschrift des VISA-Zusatzkarten-Antragstellers<br />

Legitimationsprüfung (wird vom HYMER-Partner bzw. von der Bank ausgefüllt):<br />

VISA-Hauptkarten-Antragsteller: Personalausweis-/Reisepass-Nr.<br />

Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

VISA-Zusatzkarten-Antragsteller: Personalausweis-/Reisepass-Nr.<br />

Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

Firmenstempel und Unterschrift des Händlers/der Bank<br />

1) Gesetz über das Aufspüren von<br />

Gewinnen aus schweren<br />

Straftaten (Geldwäschegesetz)<br />

2) Name und Anschrift desjenigen,<br />

für dessen Rechnung das Konto/<br />

Depot geführt wird, sind auf dem<br />

dafür vorgesehenen separaten<br />

Vordruck aufzuzeichnen.<br />

VISA-Karten-Nr.<br />

CC-Konto-Nr.<br />

HYMER-Kundennummer<br />

10


Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

1. Nach Annahme des Antrages übersendet die CC-Bank AG, Mönchengladbach (Bank), eine auf den<br />

Namen des Antragstellers (Karteninhabers) ausgestellte VISA-Karte an die im Antrag angegebene Anschrift.<br />

Die Karte ist sofort nach Erhalt vom Karteninhaber zu unterzeichnen.<br />

2. Die Karte ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bank. Sie ist sorgfältig aufzubewahren. Die Karte<br />

ist jeweils bis zum aufgedruckten Datum gültig. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erhält der Karteninhaber<br />

eine neue Karte.<br />

3. Die Karte berechtigt den Inhaber weltweit zum bargeldlosen Erwerb von Waren und Leistungen bei VISA-<br />

Vertragsunternehmen. Ferner zu Bargeldabhebungen bei angeschlossenen Gesellschaften sowie zur Teilnahme<br />

an anderen Dienstleistungsprogrammen, die von der Bank ausdrücklich für den Inhaber vermittelt<br />

oder angeboten werden. Andere Nutzungen sind nicht zulässig. Der Karteninhaber unterzeichnet lediglich<br />

einen vom Vertragsunternehmen unter Versendung der Karte ausgestellten Beleg, von dem ihm das Vertragsunternehmen<br />

eine Kopie aushändigt. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte<br />

übereinstimmen. Im Einzelfall kann das Vertragsunternehmen oder die angeschlossene Bank verpflichtet<br />

sein, vor Akzeptanz der Karte die Genehmigung der Bank einzuholen. Für die Bargeldabhebung mit Hilfe der<br />

Karte ist die zusätzliche Eingabe der persönlichen Geheimzahl des Karteninhabers (PIN) erforderlich. Diese<br />

ist streng geheim zu halten. Die Bank weist darauf hin, dass jede Person, die im Besitz der Karte ist und<br />

die PIN kennt, zu Lasten des Kartenkontos Bargeldabhebungen bei den dem VISA-System angeschlossenen<br />

Geldautomaten tätigen kann. Hieraus entstehende Schäden sind von den Parteien nach Maßgabe der in<br />

Ziffer 11 dieser Bedingungen getroffenen Schadensregelung zu tragen. Im Falle von Bargeldauszahlungen<br />

bei Banken ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.<br />

4. Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, für seine Rechnung Forderungen der Vertragsunternehmen zu<br />

erfüllen, die er unter Verwendung der Karte begründet hat. Er ist verpflichtet, der Bank alle Leistungen zu erstatten,<br />

die diese unmittelbar oder über Dritte zur Erfüllung, wie dargestellt, erbracht hat. Der Karteninhaber<br />

ist darüber hinaus verpflichtet, der Bank alle sonstigen durch die Kartennutzung entstehenden Aufwendungen<br />

zu erstatten. Ein Widerruf dieser Ermächtigung in Einzelfällen oder insgesamt ist ausgeschlossen.<br />

5. Für Leistungen der Vertragsunternehmen und der dem VISA-System angeschlossenen Banken oder anderen<br />

von der Bank vermittelten und angebotenen Dienstleistungen haftet die Bank nicht, insbesondere nicht<br />

für Mängel der erworbenen Waren oder Dienstleistungen oder Leistungsstörungen im Vertragsverhältnis des<br />

Karteninhabers zum Vertragsunternehmen. Solche Beanstandungen muss der Karteninhaber mit dem Vertragsunternehmen<br />

unmittelbar regeln; sie berühren nicht seine Verpflichtung zu den Erstattungszahlungen an<br />

die Bank. Unzulässig ist es, für bargeldlose Geschäfte, die unter Verwendung der Karte geschlossen wurden,<br />

Rückvergütungen in bar oder auch durch Überweisungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Rückabwicklungen<br />

von Geschäften sind grundsätzlich nur durch Verwendung von VISA-Gutschriftsbelegen vorzunehmen.<br />

Bei der Rücksendung von Waren ist die Rückerstattung ebenfalls ausschließlich durch einen VISA-<br />

Gutschriftsbeleg zu regeln. Sofern in zwei aufeinander folgenden Saldenmitteilungen keine Gutschrift auf dem<br />

Kartenkonto erfolgt ist, hat der Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftsbeleges vorzulegen. Die<br />

Bank haftet auch nicht, wenn ein Vertragsunternehmen, gleich aus welchen Gründen, die Karte nicht akzeptiert<br />

oder ein Vertragsunternehmen die Genehmigung der Bank nach Punkt 3 nicht einholen kann. In Hinblick<br />

auf die nicht erfolgte Einholung der Bankgenehmigung gilt dies jedoch nur, wenn das Vertragsunternehmen<br />

oder die Bank diese Verhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Bank übernimmt<br />

keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Geldautomaten. Die Bank weist<br />

darauf hin, dass der Einsatz der Karte am Geldautomaten ausgeschlossen sein kann, wenn die PIN dreimal<br />

hintereinander falsch eingegeben worden ist. Die Bank haftet bei einer schuldhaften Pflichtverletzung im<br />

Rahmen der von ihr angebotenen Dienstleistungsprogramme sowie bei Fehlern in der Abrechnung. Bei von<br />

ihr vermittelten Dienstleistungsprogrammen beschränkt sich ihre Verantwortlichkeit auf die sorgfältige Auswahl<br />

und Unterweisung des das Dienstleistungsprogramm anbietenden Dritten. Bei Vertragsunternehmen<br />

und dem VISA-System angeschlossenen Banken beschränkt sich ihre Verantwortlichkeit auf die sorgfältige<br />

Unterweisung. Die Bank ist jedoch verpflichtet, dem Karteninhaber auf Verlangen etwa bestehende Ansprüche<br />

gegen Dritte abzutreten. Im Übrigen ersetzt die Bank dem Karteninhaber einen etwaigen Schaden nur,<br />

soweit dieser durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Tun oder Unterlassen von Mitarbeitern der Bank<br />

verursacht wurde.<br />

6. Wird eine Zusatzkarte ausgegeben, so wird der Vertrag mit Haupt- und Zusatzkarteninhabern gemeinsam<br />

und einheitlich abgeschlossen. Haupt- und Zusatzkarteninhaber haften für die Verbindlichkeiten aus der Verwendung<br />

der Zusatzkarte als Gesamtschuldner. Die Abwicklung der mit der Zusatzkarte getätigten Umsätze<br />

erfolgt über das Kartenkonto des Hauptkarteninhabers. Mit Unterzeichnung des Antrages für eine Zusatzkarte<br />

erteilt der Antragsteller der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis<br />

betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen. Die Erteilung der<br />

gemeinsamen Rechnungen (Saldenmitteilung) erfolgt ausschließlich an den Hauptkarteninhaber. Der Inhaber<br />

einer Zusatzkarte kann für sich allein das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte jederzeit dadurch beenden,<br />

dass er seine Zusatzkarte an die Bank zurückgibt. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses über die Zusatzkarte<br />

durch den Hauptkarteninhaber wird erst mit Rückgabe der Zusatzkarte wirksam. Unabhängig davon<br />

wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit der Zusatzkarte nach einer schriftlichen<br />

Erklärung der Kündigung zu unterbinden.<br />

7. Die der Bank gegen den Karteninhaber zustehenden Zahlungsansprüche und die vom Karteninhaber an<br />

die Bank geleisteten Zahlungen werden auf dem Kartenkonto in laufende Rechnung eingestellt. Die Bank erteilt<br />

monatlich einen Rechnungsabschluss, sofern Kartenumsätze angefallen sind. Etwaige Beanstandungen<br />

durch den Karteninhaber sind innerhalb von 6 Wochen ab dem Tag der Ausstellung des Rechnungsabschlusses<br />

an die Bank abzusenden. Stillschweigen des Karteninhabers gilt als Genehmigung. Die Bank wird bei<br />

Rechnungsabschlüssen und sonstigen Abrechnungen auf die Folgen der Unterlassung rechtzeitiger Einwendung<br />

besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Karteninhabers bei begründeten Einwendungen nach<br />

Fristablauf bleiben durch die vorstehende Abschlussregelung unberührt. Der Karteninhaber benennt der<br />

Bank ein Konto für den Lastschrifteinzug. Er ermächtigt die Bank, getätigte Kreditkartenumsätze vollständig<br />

per Lastschrift von diesem Konto einzuziehen und wird für ausreichende Deckung auf seinem Konto Sorge<br />

tragen. Die getätigten Kartenumsätze werden per Lastschrift vom Kartenkonto des Karteninhabers nach Erstellen<br />

der Saldenmitteilung, wenn der Lastschrifteinzug nicht in monatlichen Teilbeträgen mit der CC-Bank<br />

AG vereinbart ist, eingezogen. Wird der Saldo innerhalb der Zahlungsfrist vollständig ausgeglichen, berechnet<br />

die Bank keine Zinsen. Erfolgt die Rückgabe der ausgestellten Lastschrift, ist die Bank berechtigt – ab<br />

Datum der Saldenmitteilung – Zinsen in Höhe des zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Soll-Zinssatzes zu berechnen.<br />

Alle weiteren Posten werden mit diesem Zinssatz berechnet. Der Zinssatz ist gemäß PANGV im Preisund<br />

Leistungsverzeichnis der CC-Bank AG bekannt gegeben. Er kann jederzeit telefonisch abgefragt werden.<br />

Dem Karteninhaber steht der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens der Bank offen. Die Bank ist<br />

im Falle der Lastschriftrückgabe berechtigt, die weitere Benutzung der Karte bis zur Begleichung des Lastschriftbetrages<br />

zu untersagen.<br />

8. (1) Die Bank räumt dem Hauptkarteninhaber einen Kreditrahmen für den Ausgleich der Monatsrechnung<br />

ein. Nimmt der Hauptkarteninhaber das ihm von der Bank eingeräumte Darlehen für den Ausgleich der<br />

Monatsrechnung in Anspruch, ist er verpflichtet, das ihm gewährte Darlehen in monatlichen Teilbeträgen in<br />

Höhe von mindestens 5 % des Saldos der jeweiligen Monatsrechnung, mindestens in Höhe von O 25,–, zu<br />

tilgen. Beträgt der Saldo der Monatsrechnung weniger als O 25,–, ist eine Kreditgewährung ausgeschlossen.<br />

(2) Der Hauptkarteninhaber hat für die Inanspruchnahme des Darlehens Zinsen in Höhe des von der Bank<br />

unter Berücksichtigung der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt im Rahmen des § 315 BGB festgelegten<br />

Zinssatzes zu entrichten. Die Höhe des jeweiligen Zinssatzes ergibt sich aus dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis<br />

der CC-Bank AG. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen gemäß § 315<br />

BGB zu erhöhen oder zu ermäßigen, und wird dies dem Karteninhaber schriftlich mitteilen. Die Kreditzinsen<br />

werden ab Datum der Monatsrechnung von dem jeweils offen stehenden Gesamtsaldo berechnet. Weiterhin<br />

werden auf Belastungen, die nach dem Datum der Monatsrechnung eingehen, Kreditzinsen ab Buchungsdatum<br />

der Belastung bis zum Datum der nachfolgenden Monatsrechnung berechnet. Die fälligen Zinsen<br />

werden in der nächsten Monatsrechnung ausgewiesen. Wird der Saldo der Monatsrechnung innerhalb von<br />

21 Tagen nach Rechnungsdatum in voller Höhe ausgeglichen, verzichtet die Bank auf die Berechnung von<br />

Kreditzinsen.<br />

(3) Unterbleibt die Zahlung des Mindestbetrages oder kann der Einzug des Mindestbetrages nicht erfolgen,<br />

wird dieser dem aus der nächstfolgenden Monatsrechnung ersichtlichen Mindestbetrag hinzugerechnet.<br />

Die Bank kann die Nutzung der Karte mit sofortiger Wirkung bis zur Zahlung des Mindestbetrages untersagen,<br />

wenn der Karteninhaber mit der Zahlung des Mindestbetrages im Rückstand ist. Dies gilt auch im Fall der<br />

Rückgabe einer Lastschrift bis zur Begleichung des Lastschriftbetrages.<br />

9. Für den Bargeldservice, für die Nutzung der Karte im Ausland sowie für sonstige Leistungen, die im<br />

Zusammenhang mit der Karte erbracht werden, berechnet die Bank angemessene Entgelte. Die Höhe der<br />

jeweiligen Entgelte ergeben sich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preis-<br />

und Leistungsverzeichnis der CC-Bank AG. Auf Wunsch wird dieses zugesendet. Der Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen<br />

beträgt o 300,– pro Tag, im Ausland der entsprechende Betrag in der Landeswährung.<br />

Soweit Bargeldauszahlungen durch ein vorhandenes Guthaben auf dem VISA-Konto gedeckt sind, steht dem<br />

Kontoinhaber zusätzlich das gesamte Guthaben zur Verfügung.<br />

10. Der Karteninhaber verpflichtet sich, den ihm gewährten persönlichen Kreditrahmen einzuhalten. Die<br />

Höhe des persönlichen Kreditrahmens sowie eventuelle Änderungen werden dem Karteninhaber schriftlich,<br />

erstmals mit Übersendung der PIN-Nr., mitgeteilt. Der Kreditrahmen steht dem Haupt- und gegebenenfalls<br />

dem Zusatzkarteninhaber gemeinschaftlich zu. Verfügungen sind nur innerhalb des mitgeteilten Rahmens<br />

zulässig. Überschreitet der Karteninhaber diesen persönlichen Kreditrahmen, kann die Bank den Betrag,<br />

der über die Kreditrahmen-Grenze hinausgeht, einfordern. Er ist dann sofort auszugleichen. Die Bank ist in<br />

diesem Fall auch berechtigt, die weitere Benutzung der Karte bis zum Ausgleich des Differenzbetrages zu<br />

untersagen oder erforderliche Genehmigungen – bei Verwendung der Karte – im Einzelfall zu verweigern.<br />

Guthaben auf dem Kartenkonto werden von der Bank mit monatlicher Gutschrift verzinst. Die Bank bestimmt<br />

den Zinssatz. Der gültige Habenszinssatz kann jederzeit bei der Bank telefonisch abgefragt werden. Die<br />

Einzahlung von Guthaben hat ausschließlich auf das von der Bank schriftlich benannte Verrechnungskonto<br />

unter Angabe der Kartennummer zu erfolgen. Die in das Kartenkonto eingestellten Zahlungsansprüche der<br />

Bank gegen den Karteninhaber mindern das zu verzinsende Guthaben vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an.<br />

Die entsprechende Abrechnung erfolgt im monatlichen Rechnungsabschluss. Übersteigen die Zahlungsansprüche<br />

das Guthaben, erfolgt die Begleichung des Differenzbetrages im Wege des Lastschrifteinzuges<br />

nach Ziffer 7. Über ein Guthaben kann auch durch schriftlichen Überweisungsauftrag verfügt werden.<br />

11. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, ist dies der Bank sofort<br />

telefonisch oder schriftlich bzw. per Telefax anzuzeigen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die telefonische<br />

Sperrmeldung nach Entdeckung des Abhandenkommens an den Sperrannahmedienst (derzeit: 069 66571-333,<br />

24-Stunden-Service) zu übermitteln. Die Bank ist in diesem Fall berechtigt, unverzüglich die Karte zu sperren.<br />

Bis zum Tage des Eingangs der Verlustmeldung haftet der Karteninhaber bis zu maximal o 50,–. Die für den<br />

Inhaber vorgesehene Schadensbegrenzung von o 50,– gilt jedoch nicht, wenn der Schaden dadurch ermöglicht<br />

wurde, dass die PIN auf der abhanden gekommenen Kreditkarte vermerkt oder in anderer Weise mit<br />

ihr verbunden oder vom Karteninhaber Dritten mitgeteilt worden ist. In diesen Fällen trägt der Inhaber alle<br />

Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte entstanden sind. Die Bank ist berechtigt,<br />

die Nummern abhanden gekommener, gesperrter oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten den<br />

Vertragsunternehmen bekannt zu geben. Ein Wiederauffinden der Karte ist der Bank unverzüglich anzuzeigen<br />

und diese an die Bank zurückzugeben. Die Verwendung einer solchen Karte ist unzulässig. Bei missbräuchlichem<br />

Einsatz der Karte oder ihrem Abhandenkommen (außer in den Fällen ihres Verlorengehens) ist von<br />

dem Inhaber unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.<br />

12. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit mit Einhaltung einer Frist von 6 Wochen<br />

schriftlich mit Wirkung auch für den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des<br />

Karteninhabers wird erst mit Rückgabe der Karte und gegebenenfalls der Zusatzkarte wirksam. Das Recht<br />

der Kündigung aus wichtigen Gründen wird hierdurch nicht berührt. Die Bank behält sich das Recht vor, die<br />

Benutzung der Karte oder der Zusatzkarten jederzeit ohne Angabe von Gründen zu untersagen. Das Herausgabeverlangen<br />

gilt als Kündigung des Vertrages durch die Bank, soweit kein anderer Grund dafür angegeben<br />

wird. Der weitere Gebrauch ist in diesem Fall unzulässig. Im Falle der Kündigung oder Untersagung hat der<br />

Karteninhaber die Karten unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm in<br />

keinem Fall zu. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein<br />

bis zum Fälligkeitszeitpunkt bestehender Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung, entsprechend Ziffer<br />

7, verzinst. Dem Karteninhaber steht der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens der Bank offen.<br />

13. Zur Verwendung der Karte ist deren Inhaber nur insofern befugt, als er nach seinen jeweiligen Einkommens-<br />

und Vermögensverhältnissen sicher in der Lage ist, die durch die Kartenverwendung verursachten<br />

Forderungen der Bank vollständig und fristgemäß zu erfüllen. Änderungen der Anschrift, des Namens, des<br />

Arbeitgebers und der sonstigen im Antrag gemachten Angaben – insbesondere Bankverbindungen – sind<br />

der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für Änderungen im Lastschriftverfahren. Versäumt<br />

der Karteninhaber eine Mitteilung, ist die Bank berechtigt, Nachforschungen auf seine Kosten anzustellen.<br />

14. Die Bank kann die Vertragsbedingungen für die Ausgabe und Nutzung der CC-Bank VISA-Karte ändern.<br />

Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mitteilung die Karte einmalig oder mehrmalig<br />

weiterverwendet oder nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen schriftlich widerspricht. Hierauf wird<br />

die Bank den Karteninhaber beim Bekanntmachen der Änderung besonders hinweisen.<br />

15. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt<br />

dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Bank ist in diesem Fall berechtigt, die unwirksame<br />

oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine nach billigem Ermessen zutreffende Bestimmung<br />

zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen<br />

Zweck möglichst nahe kommt. Die getroffene Bestimmung wird unter den in Ziffer 14 genannten Voraussetzungen<br />

Bestandteil dieser Vertragsbestimmungen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Deutschen Recht.<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mönchengladbach.<br />

16. Telefonklausel: Die Bank kann sich zu Informations- und Dispositionszwecken im Rahmen der Bearbeitung<br />

dieses Kontos jederzeit mit dem Kontoinhaber telefonisch in Verbindung setzen.<br />

<strong>Hymer</strong>Card-Mitgliedschaftsbedingungen<br />

1. Die <strong>Hymer</strong> AG übersendet Ihnen nach Annahme des entsprechenden Antrages die <strong>Hymer</strong>Card. Mitglied kann<br />

nur werden, wer Eigentümer und gleichzeitig Besitzer eines HYMER-Reisemobils oder eines Eriba-Caravans ist.<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card ist personen- und fahrzeuggebunden. Für die Benutzung der Karte gelten diese Bedingungen<br />

sowie die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen der <strong>Hymer</strong> AG.<br />

2. Die <strong>Hymer</strong>Card berechtigt Sie, den <strong>Hymer</strong>Card-Service in Anspruch zunehmen. Die <strong>Hymer</strong> AG bedient sich<br />

zur Erfüllung dieser Leistungen der <strong>Hymer</strong>Card-Erfüllungsgehilfen, mit denen entsprechende Vereinbarungen<br />

getroffen wurden, auf die die <strong>Hymer</strong> AG aber keinen Einfluss hat. Die <strong>Hymer</strong> AG haftet nicht für irgendwelche<br />

Verluste oder Schäden, die durch nicht oder fehlerhaft erbrachte Leistungen von Erfüllungsgehilfen oder deren<br />

Dienstleistern entstanden sein könnten.<br />

3. Die <strong>Hymer</strong>Card ist gültig, solange der Karteninhaber im Besitz des HYMER-Fahrzeugs ist. Adress- und<br />

Fahrzeugdaten-Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der alleinige Besitz der <strong>Hymer</strong>Card berechtigt nicht,<br />

Eigentumsansprüche auf das dazugehörende Fahrzeug zu erheben.<br />

4. Die Karte bleibt Eigentum der <strong>Hymer</strong> AG. Die <strong>Hymer</strong> AG kann ihre Benutzung mit oder ohne Nennung von<br />

Gründen untersagen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.<br />

Widerruft der Darlehensnehmer fristgemäß seine auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Willenserklärung, gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn er einen bestehenden Sollsaldo nicht binnen zwei Wochen<br />

entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Inanspruchnahme des Darlehens zurückzahlt.<br />

Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Karten-Antrag auf der nebenstehenden Seite.


19<br />

❶<br />

<strong>Hymer</strong>Card<br />

<strong>Hymer</strong>Card-<br />

VISA<br />

❷<br />

Legitimation<br />

Antrag auf<br />

die <strong>Hymer</strong>Card/<br />

<strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

bitte direkt an:<br />

<strong>Hymer</strong>Card<br />

Postfach 1140<br />

D-88330 Bad Waldsee<br />

Ihr Karten-Antrag<br />

Für Sie leicht gemacht – So gehen Sie vor<br />

➔ Neuantrag/Änderungsantrag<br />

Antrag auf die <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

Der schnellste und einfachste Weg ist die Legitimation<br />

über Ihren HYMER-Partner, der Ihren Antrag gerne an<br />

den <strong>Hymer</strong>Card-Service weiterleitet.<br />

Teil ❶ ➔ Antrag auf die <strong>Hymer</strong>Card<br />

Teil ❶ + ❷ ➔ Antrag auf die <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

mit Legitimationsunterschrift<br />

Bitte unterschreiben Sie als Antragsteller für die <strong>Hymer</strong>-<br />

Card-VISA bei „Unterschrift des Hauptkarten-Antragstellers“<br />

WICHTIG!<br />

Legitimation<br />

(nur bei Anträgen für die <strong>Hymer</strong>Card-VISA)<br />

Zu Ihrem eigenen Schutz und um den gesetzlichen Vorschriften<br />

zu entsprechen, ist eine Identitätsfeststellung notwendig.<br />

So einfach geht’s:<br />

1. Schnellster und einfachster Weg – Sie können Ihre persönliche<br />

<strong>Hymer</strong>Card-VISA einige Tage früher erhalten,<br />

wenn Sie die erforderliche Legitimation bei Ihrem HYMER-<br />

Partner durchführen lassen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren<br />

Personalausweis oder Reisepass mit. Die Unterschrift<br />

Ihres HYMER-Partners auf dem Antrag – das ist alles!<br />

2. PostIdent-Verfahren – Wenn Sie die <strong>Hymer</strong>Card-VISA<br />

auf dem Postweg beantragen möchten, wird Ihnen die<br />

Karte per so genanntem „PostIdent-Verfahren“ zugestellt.<br />

Damit wir sicher sein können, dass nur Sie Ihre<br />

persönliche <strong>Hymer</strong>Card-VISA erhalten.<br />

Einige Worte zur Sicherheit:<br />

➔Die Karte wird Ihnen persönlich durch den Postboten<br />

überreicht.<br />

➔Bitte zeigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder<br />

Reisepass, denn die Karte wird nur an Sie persönlich<br />

ausgehändigt.<br />

➔Der Postbote notiert dann Ihre Personaldaten,<br />

und Sie bestätigen die Angaben mit Ihrer Unterschrift.<br />

➔Falls Sie nicht erreichbar sind, hinterlässt der Postbote<br />

Ihnen eine Information.<br />

➔Sie können Ihre <strong>Hymer</strong>Card-VISA dann innerhalb<br />

1 Woche bei Ihrer zuständigen Postdienststelle abholen.<br />

Nehmen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder<br />

Reisepass mit.<br />

➔Ihre PIN-Nummer erhalten Sie mit separater Post nach<br />

Ihrer <strong>Hymer</strong>Card-VISA.<br />

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie keine Vollmacht<br />

an andere Personen zur Entgegennahme vergeben können.<br />

Und so geht es weiter<br />

Bei einem Neuantrag erhalten Sie in den nächsten Tagen Ihre<br />

persönlichen Begrüßungsunterlagen.<br />

Die <strong>Hymer</strong>Card-VISA ersetzt die <strong>Hymer</strong>Card.


Zukunft erfahren<br />

Zukunft erfahren<br />

Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Prospekte. Den Reisemobil-Prospekt, den Caravan-<br />

Prospekt und das Exklusiv-Programm der S-Klasse und des Exsis.<br />

HYMER AKTIENGESELLSCHAFT • Postfach 1140 • 88330 Bad Waldsee • Telefon +49 (0) 7524 999-0 • Telefax +49 (0) 7524 999-220 • www.hymer.com<br />

www.slogan.de/08.2004/50.000/Copyright bei HYMER AG, Bad Waldsee

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