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Bedienungsanleitung euro-Tiger V8 - Ausgabe 3 ... - ROPA Fahrzeug

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2 Straßenfahrt<br />

In der Bauartvariante mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit unterliegt der <strong>euro</strong>-<strong>Tiger</strong> der<br />

Zulassungs- und Kennzeichenpflicht. Zudem ist das <strong>Fahrzeug</strong> gegen Schäden aus der<br />

<strong>Fahrzeug</strong>halterhaftpflicht gemäß den regional geltenden Bestimmungen zu versichern.<br />

Bei beiden Varianten sind folgende Auflagen stets zu erfüllen:<br />

– Es ist stets dann ein Einweiser einzusetzen, der dem Führer des <strong>Fahrzeug</strong>es<br />

die für das sichere Führen erforderlichen Hinweise gibt, wenn sonst ein sicheres<br />

Führen des <strong>Fahrzeug</strong>es (z.B. an Kreuzungen und Straßeneinmündungen,<br />

beim Zurücksetzen oder bei den herrschenden Witterungsbedingungen) nicht<br />

gewährleistet ist.<br />

– Die Hinterradlenkung darf nur zum Durchfahren enger Kurven mit niedriger<br />

Fahrgeschwindigkeit kurzzeitig zugeschaltet werden.<br />

– Als Fahrer und Begleitpersonal (Einweiser) sind ausschließlich ortskundige,<br />

erfahrene und zuverlässige Personen einzusetzen.<br />

– Das <strong>Fahrzeug</strong> darf auf öffentlichen Straßen und Wegen nur von Fahrern bewegt<br />

werden, die die erforderliche und gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzen.<br />

Der Fahrer hat neben der gültigen Fahrerlaubnis auch die allgemeine<br />

Betriebserlaubnis des <strong>euro</strong>-<strong>Tiger</strong>s und die vorhandene und gültige<br />

Ausnahmegenehmigung mitzuführen.<br />

– Auf der Plattform vor der Fahrerkabine dürfen keine Personen mitgeführt werden.<br />

– Der <strong>Fahrzeug</strong>halter oder dessen Beauftragter hat jeden Fahrer jeweils vor<br />

Beginn einer Einsatzzeit umfassend über seine besondere Verpflichtung in der<br />

verkehrssicheren Führung des <strong>Fahrzeug</strong>s zu belehren. Die Belehrung ist von den<br />

Fahrern unterschriftlich zu bestätigen. Der <strong>Fahrzeug</strong>halter hat die Bestätigungen<br />

mindestens ein Jahr aufzubewahren.<br />

– Einen Vordruck für diese Belehrung finden Sie in Kapitel 9.<br />

<strong>ROPA</strong> empfiehlt, diesen Vordruck vor dem Ausfüllen zu kopieren.<br />

– Wie bereits erwähnt, kann die regional zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

zusätzliche oder von den aufgeführten Bestimmungen abweichende Auflagen<br />

festsetzen. Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich von <strong>Fahrzeug</strong>halter<br />

und <strong>Fahrzeug</strong>fahrer, sich über diese Bestimmungen zu informieren und diese auch<br />

einzuhalten.<br />

– Werden nachträglich Teile oder Funktionen des <strong>Fahrzeug</strong>es verändert, deren<br />

Beschaffenheit bzw. Ablauf vorgeschrieben ist, erlischt die „Allgemeine<br />

Betriebserlaubnis“ und es muss eine neue „Allgemeine Betriebserlaubnis“ auf dem<br />

jeweils landesspezifischen Verwaltungsweg beantragt werden.<br />

– Das Rückwärtsfahren mit Transportwagen ist nur mit Einweiser gestattet.<br />

Kapitel 2 e-T <strong>V8</strong><br />

Straßenfahrt

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