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Erziehungsgeldantragnach dem Bundeserziehungsgeldgesetz

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Angaben zur Bestimmung des Erziehungsgeldberechtigten<br />

12 (Ehe-)Partner müssen bestimmen, wer von ihnen das Kind betreut und das Erziehungsgeld erhält (in diesem Fall ist der Antrag von beiden<br />

(Ehe-)Partnern zu unterschreiben); im Falle eines Wechsels in der Betreuung des Kindes und damit im Leistungsbezug ist von beiden<br />

Berechtigten ein gesonderter Antrag zu stellen (der Wechsel ist nur zu Beginn eines neuen Lebensmonats des Kindes möglich).<br />

Zum Erziehungsgeldberechtigten bestimmen wir:<br />

die Mutter für den gesamten Leistungszeitraum; für die Zeit vom bis<br />

den Vater für den gesamten Leistungszeitraum; für die Zeit vom bis<br />

die/den gleichgeschlechtliche(n)<br />

Lebenspartner (in)<br />

Angaben zum Einkommen<br />

Einkommensart Antragsteller(in) (Ehe)Partner(in) Nachweise<br />

Betrag in € Betrag in €<br />

Einkünfte aus<br />

nichtselbständiger ja<br />

Tätigkeit<br />

Werbungskosten über<br />

der Pauschale<br />

ja Anlage 2<br />

Geringfügige Arbeitgeberbescheinigung<br />

Beschäftigung bis 400 € mtl. ja oder Verdienstbescheinigung<br />

Versorgungsbezüge<br />

( nach beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften)<br />

ja ja<br />

Selbständige Tätigkeit<br />

(ohne Verlustausgleich)<br />

Gewerbe<br />

(ohne Verlustausgleich)<br />

ja ja<br />

Bescheinigung der<br />

zahlenden Stelle<br />

Jahresabschluss oder<br />

detaillierte Aufstellung<br />

ja ja des Steuerberaters<br />

Bescheinigung Landwirtschaftl.<br />

Land- und Forstwirtschaft ja ja Buchstelle/ des Steuerberaters<br />

oder Anlage LuF<br />

Vermietung und Verpachtung ja ja Anlage VuV<br />

Kapitalvermögen ja ja Zinsbescheinigung<br />

Sonstige Einkünfte § 22 EStG Bewilligungsbescheid, letzter<br />

z.B. Rente, Unterhalt, private ja ja Rentenbescheid, Unterhaltsurteil,<br />

Veräußerungsgeschäfte sonstige Nachweise<br />

Ausländische Einkünfte ja ja Anlage AUS<br />

Einkünfte die keiner<br />

Besteuerung unterliegen<br />

Bitte fügen Sie den letzten vorliegenden Steuerbescheid bei.<br />

für den gesamten Leistungszeitraum; für die Zeit vom bis<br />

13 Grundsätzlich ist für das erste Lebensjahr/Anspruchsjahr des Kindes das Einkommen maßgebend, das im Kalenderjahr vor der<br />

Geburt/Aufnahme des Kindes erzielt worden ist.<br />

Sofern das Einkommen des/der Antragstellers/in und (Ehe-)Partners für das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes bereits<br />

durch Steuerbescheid(e) nachgewiesen werden kann, fügen Sie bitte den Steuerbescheid bei.<br />

Die nachstehenden Fragen sind zu beantworten, wenn kein Steuerbescheid vorliegt oder wenn der/die Antragsteller/in eine<br />

Teilzeittätigkeit im Bezugszeitraum ausübt.<br />

14 Ein Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres vor der Geburt/Aufnahme liegt noch nicht vor. Ich/wir habe/n im Kalenderjahr vor<br />

der Geburt/Aufnahme des Kindes folgende Einkünfte erzielt.<br />

!<br />

Die nachstehenden Fragen sind mit „ja“ zu beantworten, wenn von Ihnen und /oder Ihrem Partner/Ihrer Partnerin Einkünfte<br />

aus einer der genannten Einkommensart bezogen wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht mit „ja“<br />

beantwortete Fragen als mit „nein“ beantwortet gelten, dies bedeutet u.a. bei den Einkunftsarten, dass Sie aus diesen kein<br />

Einkommen erzielen.<br />

Seite 4 von 7<br />

ja ja Anlage AUS<br />

Steuerkarte,<br />

Jahresverdienstbescheinigung

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