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2010/06/24 - Altenstadt

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32/152 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde <strong>Altenstadt</strong> vom<br />

<strong>24</strong>.<strong>06</strong>.2009 über die Benutzung der Kindertagesstätten<br />

2<br />

Über die Problematik der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3<br />

bzw. unter 2 Jahren bis zum Jahr 2013 nach dem Kinderförderungsgesetz<br />

wird intensiv diskutiert. Auch die von Bürgermeister Syguda vorgestellte<br />

Modellberechnung einer Altenstädter Tagesmutter wird in die Diskussion mit<br />

eingebracht.<br />

Letztendlich wird über nachfolgende Beschlussempfehlung, wie auch bereits<br />

vom Gemeindevorstand am 15.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong> vorgeschlagen, abgestimmt:<br />

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird das Betreuungsangebot der U2-Jährigen<br />

zurückgestellt.<br />

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.<br />

Die Erhöhung der Gebührensätze für den Besuch der Kindertagesstätten<br />

wurde anschließend andiskutiert und nachfolgende Beauftragung an den<br />

Gemeindevorstand wurde ausgesprochen:<br />

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein mittelfristiges Finanzierungsmodell<br />

mit einem Kostendeckungsgrad bis zu 33% darzustellen. Die Gebührensätze<br />

für die Vor- und Nachmittagsbetreuung sollen geprüft werden.<br />

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.<br />

Nachfolgende Änderungen zum Satzungsentwurf der 1. Satzung zur<br />

Änderung der Satzung der Gemeinde <strong>Altenstadt</strong> vom <strong>24</strong>.<strong>06</strong>.2009 über die<br />

Benutzung der Kindertagesstätten werden festgelegt:<br />

§ 1 entfällt.<br />

Aus § 2 wird § 1 mit folgendem Wortlaut:<br />

Im § 8 wird die Betreuungsform „Regelbetreuung“ mit den dazugehörigen<br />

Ausführungen ersatzlos gestrichen.<br />

§ 8 (6) erhält folgende Fassung:<br />

Für die Betreuung von Kindern zwischen 2 und 3 Jahren wird eine<br />

Zusatzgebühr zur Vormittagsbetreuung in Höhe von 20 € und zur<br />

Ganztagsbetreuung in Höhe von 35 € erhoben.<br />

Aus § 3 wird § 2<br />

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem geänderten Satzungsentwurf<br />

zuzustimmen.<br />

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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