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Amtsblatt im pdf-Format zum download - Landkreis Rhön-Grabfeld

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AMTSBLATT<br />

für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />

Herausgegeben vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />

Bad Neustadt a. d. Saale, den 23.05.2012 Nummer 9<br />

Aufgebot eines Sparkassenbuches 129 HHS 2012 <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> 130<br />

HHS 2012 Gemeinde Herbstadt 133 HHS 2012 Markt Trappstadt 135<br />

HHS 2012 AZV Streu - Saale 137 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung<br />

des Wasserzweckverbandes Mellrichstädter<br />

Gruppe vom 23.04.2009<br />

139<br />

1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung 140 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung 141<br />

des Abwasserzweckverbandes<br />

des Landratsamtes <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> über die<br />

Mellrichstädter Gruppe vom 17.09.2008<br />

Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei<br />

Bienen 02.11.2011<br />

Zweckvereinbarung zur kommunalen 142 Genehmigungsschreiben zur<br />

148<br />

Verkehrsüberwachung mit Erweiterung durch Zweckvereinbarung zur kommunalen<br />

den Markt Burkardroth<br />

Verkehrsüberwachung mit Erweiterung durch<br />

den Markt Burkardroth<br />

5. Öffentliche/nichtöffentliche<br />

149 Öffentliche Bek. Ausbau Gewässer III. 150<br />

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ordnung – Wildbach Brend, Errichtung einer<br />

Tierkörperverwertung Unterfranken<br />

Freizeit- und Erholungsfläche an der Brend<br />

durch die Stadt Bischofshe<strong>im</strong> a. d. R.<br />

Öffentliche Bek. der Stadt Bischofshe<strong>im</strong>, 152 Flurbereinigungsverfahren Heustreu 2 – Bek. 153<br />

Ableiten von Grundwasser aus der<br />

Quellfassung Kalkofenquelle <strong>im</strong> Bereich der<br />

<strong>Rhön</strong>-Kaserne Wildflecken, Gemarkung<br />

Oberweißenbrunn<br />

und Ladung <strong>zum</strong> Anhörungstermin<br />

Flurbereinigungsverfahren Sulzdorf a. d. L. 155 Flurbereinigungsgenossenschaft<br />

156<br />

Projekt 2 – Schlussfeststellung<br />

Oberlauringen, Lkr. Schweinfurt – Bek. und<br />

Ladung zur Genossenschaftsversammlung<br />

***********************<br />

Aufgebot eines Sparkassenbuches<br />

Das von der Sparkasse Bad Neustadt a. d. Saale ausgestellte Sparkassenbuch<br />

Nr. 340 280 963 0 lt. auf Karl Hergenrhöther<br />

ist verlorengegangen.<br />

Der Besitzer dieser Urkunde wird aufgefordert bis einschließlich <strong>zum</strong> 22.08.2012 seine<br />

Rechte unter Vorlage der entsprechenden Belege an<strong>zum</strong>elden.<br />

Werden innerhalb dieses Zeitraumes keine Rechte geltend gemacht, so wird das Sparkassenbuch<br />

für kraftlos erklärt.<br />

Bad Neustadt a. d. Saale, 22.05.2012<br />

SPARKASSE BAD NEUSTADT A. D. SAALE<br />

- 129 -


- 130 -<br />

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rhön</strong>-<br />

<strong>Grabfeld</strong> für das Haushaltsjahr 2012<br />

Die in der öffentlichen Sitzung des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> am<br />

21.03.2012 gem. Art. 57 ff. LKrO erlassene Haushaltssatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rhön</strong>-<br />

<strong>Grabfeld</strong> für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit gem. Art. 20 Abs. 2 und Art. 59 Abs.<br />

3 der <strong>Landkreis</strong>ordnung wie folgt amtlich bekannt gemacht:<br />

Aufgrund Art. 57 ff. der <strong>Landkreis</strong>ordnung erlässt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />

folgende<br />

Haushaltssatzung<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit<br />

festgesetzt; er schließt<br />

1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt mit<br />

dem Gesamtbetrag der Erträge von 63.198.400,00 €<br />

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 63.195.300,00 €<br />

und dem Saldo (Jahresergebnis) von 3.100,00 €<br />

2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit<br />

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 60.251.100,00 €<br />

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 58.151.000,00 €<br />

und einem Saldo von 2.100.100,00 €<br />

b) aus Investitionstätigkeit mit<br />

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 5.235.500,00 €<br />

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 12.871.900,00 €<br />

und einem Saldo von - 7.636.400,00 €<br />

c) aus Finanzierungstätigkeit mit<br />

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.000.000,00 €<br />

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.100.000,00 €<br />

und einem Saldo von - 100.000,00 €<br />

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 5.636.300,00 €<br />

I.


§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

wird auf 1.000.000,00 Euro neu festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18<br />

ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2012<br />

auf 27.319.100 € (Umlagesoll) festgesetzt.<br />

(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen<br />

und Schlüsselzuweisungen bemessen:<br />

a) der Grundsteuer A 558.046 €<br />

b) der Grundsteuer B 4.935.963 €<br />

c) der Gewerbesteuer 13.226.376 €<br />

d) der Gemeindeeinkommensteuer 20.059.124 €<br />

e) der Umsatzsteuer 2.277.361 €<br />

f) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf<br />

die die kreisangehörigen Gemeinden <strong>im</strong><br />

Haushaltsjahr 2011 Anspruch hatten 14.245.091 €<br />

Summe der Bemessungsgrundlage 55.301.961 €<br />

(3) a) Die Kreisumlage wird von allen Teilen der Umlagegrundlagen mit dem<br />

gleichen Hundertsatz erhoben und gem. Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 18 Abs. 3<br />

FAG auf<br />

49,4 v.H.<br />

festgesetzt.<br />

b) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> von gemeindefreien Grundstücken erhebt und die für jedes<br />

Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(A)<br />

400 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 300 v. H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen<br />

nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 Euro festgesetzt.<br />

- 131 -


- 132 -<br />

§ 6<br />

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

II.<br />

Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 23.04.2012, Nr. 12-1512.00-<br />

6/12, die Haushaltssatzung 2012 zur Kenntnis genommen und den festgesetzten<br />

Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben <strong>im</strong> Finanzhaushalt in Höhe<br />

von 1.000.000,00 Euro genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile sind<br />

in der Haushaltssatzung nicht enthalten.<br />

III.<br />

Der Haushaltsplan des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> für das Haushaltsjahr 2012 liegt<br />

gem. Art. 59 Abs. 3 LKrO vom Tage nach Erscheinen des <strong>Amtsblatt</strong>es eine Woche<br />

lang <strong>im</strong> Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong>, Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt<br />

a.d.Saale, - Kreisfinanzverwaltung -, Zi.Nr. 206, während der Dienststunden (Dienstag<br />

und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Montag<br />

und Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr)<br />

öffentlich auf.<br />

Bad Neustadt a.d.S., den 07.05.2012<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />

gez.<br />

Habermann<br />

Landrat


HAUSHALTSSATZUNG<br />

der Gemeinde Herbstadt<br />

(<strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong>)<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird<br />

<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt<br />

und<br />

<strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />

festgesetzt.<br />

§ 1<br />

in den Einnahmen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 895.350 EUR<br />

in den Ausgaben auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 895.350 EUR<br />

in den Einnahmen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422.907 EUR<br />

in den Ausgaben auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422.907 EUR<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben <strong>im</strong> Vermögenshaushalt wird auf 100.000 EUR<br />

festgestezt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer<br />

a) nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 v. H.<br />

b) Lohnsummensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ----- v. H.<br />

c) Mindeststeuer<br />

für Hausgewerbetreibende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . --,-- EUR<br />

für sonstige Gewerbetreibende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . --,-- EUR<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />

§ 5<br />

Haushaltsplan wird auf 150.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

- 133 -


- 134 -<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

Herbstadt, den 14.05.2012<br />

(Siegel)<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Gemeinde Herbstadt<br />

gez. Rath<br />

Rath, 1. Bürgermeister


HAUSHALTSSATZUNG<br />

des Marktes Trappstadt<br />

(<strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong>)<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat folgende Haushaltssatzung:<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird<br />

<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt<br />

und<br />

<strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />

festgesetzt.<br />

§ 1<br />

in den Einnahmen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.283.529 EUR<br />

in den Ausgaben auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.283.529 EUR<br />

in den Einnahmen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.381.940 EUR<br />

in den Ausgaben auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.381.940 EUR<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben <strong>im</strong> Vermögenshaushalt wird auf<br />

festgesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

200.000 EUR<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer<br />

a) nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 v. H.<br />

b) Lohnsummensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ----- v. H.<br />

c) Mindeststeuer<br />

für Hausgewerbetreibende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . --,-- EUR<br />

für sonstige Gewerbetreibende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . --,-- EUR<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />

§ 5<br />

Haushaltsplan wird auf 130.000,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

- 135 -


- 136 -<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

Trappstadt, den 14.05.2012<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Markt Trappstadt<br />

(Siegel) gez. Mauer<br />

Mauer<br />

1. Bürgermeister


Haushaltssatzung<br />

des Abwasserzweckverbandes Streu - Saale<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Auf Grund des Art. 41 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

§ 1<br />

<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 308.600,-- €<br />

und<br />

<strong>im</strong> Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.000,-- €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

( ) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 €<br />

festgesetzt.<br />

oder:<br />

( X ) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen<br />

§ 3<br />

( ) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt wird auf 0,00 €<br />

festgesetzt.<br />

oder:<br />

( X ) Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

(1) Betriebskostenumlage<br />

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben <strong>im</strong> Verwaltungshaushalt<br />

wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 298.450,-- € festgesetzt. Umlageschlüssel für die Betriebskostenumlage ist die<br />

prozentuale Aufteilung lt. Beschluß vom 28.11.2006.<br />

(2) Investitionskostenumlage<br />

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben <strong>im</strong> Vermögenshaus-<br />

halt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 3.000,-- € festgesetzt und auf die Mitglieder des Verbandes umgelegt.<br />

Umlageschlüssel ist die prozentuale Aufteilung lt. Beschluss vom 28.11.2006<br />

( X ) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,-- €<br />

festgesetzt.<br />

( ) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

- 137 -


- 138 -<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

Heustreu, den 24.04.2012 Abwasserzweckverband<br />

Streu - Saale<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

(Siegel) gez.<br />

Weber<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Das Landratsamt <strong>Rhön</strong> – <strong>Grabfeld</strong> in Bad Neustadt a. d. Saale hat als Rechtsaufsichtsbehörde<br />

die Haushaltssatzung 2012 mit Schreiben vom 24.04.2012 Nr. 2/1 – 9410 – 2012 ohne<br />

Erinnerungen rechtsaufsichtlich gewürdigt.<br />

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres in der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Heustreu, Wetterstrasse 4, 97618 Heustreu, Z<strong>im</strong>mer 105 innerhalb<br />

der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.<br />

Heustreu, 08.05.2012<br />

gez.<br />

Weber<br />

Verbandsvorsitzender


Mellrichstadt Hendungen Oberstreu Unsleben<br />

1. Änderungssatzung<br />

zur Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes Mellrichstädter Gruppe<br />

vom 23.04.2009<br />

§ 22 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

§ 1<br />

Die Jahresrechnung wird vom Prüfungsausschuss örtlich geprüft. Der Prüfungsausschuss ist<br />

aus der Mitte der Verbandsversammlung zu bilden; er besteht aus fünf Verbandsräten, davon<br />

zwei aus Mellrichstadt und je einem aus den übrigen Verbandsgemeinden. Die Verbandsversammlung<br />

best<strong>im</strong>mt ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses <strong>zum</strong> Vorsitzenden.<br />

Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2012 in Kraft<br />

Mellrichstadt, 22.05.2012<br />

Streit<br />

1. Vorsitzender<br />

§ 2<br />

(gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 07.03.2012 )<br />

- 139 -


- 140 -<br />

Mellrichstadt Osthe<strong>im</strong> Stockhe<strong>im</strong> Willmars<br />

1. Änderungssatzung<br />

zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Mellrichstädter Gruppe<br />

vom 17.09.2008<br />

§ 21 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

§ 1<br />

Die Jahresrechnung wird vom Prüfungsausschuss örtlich geprüft. Der Prüfungsausschuss ist<br />

aus der Mitte der Verbandsversammlung zu bilden; er besteht aus fünf Verbandsräten, davon<br />

zwei aus Mellrichstadt und je einem aus den übrigen Verbandsgemeinden. Die Verbandsversammlung<br />

best<strong>im</strong>mt ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses <strong>zum</strong> Vorsitzenden.<br />

Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2012 in Kraft<br />

Mellrichstadt, 22.05.2012<br />

Streit<br />

1. Vorsitzender<br />

§ 2<br />

(gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.03.2012 )


3.1.3 – 5650<br />

Verordnung<br />

zur Aufhebung der Verordnung des Landratsamtes <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> über die Bekämpfung<br />

der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen 02.11.2011<br />

Aufgrund des § 12 der Bienenseuchen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 03.11.2004 (BGBl I S. 2738) erlässt das Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> folgende<br />

Verordnung:<br />

§ 1<br />

Die Verordnung des Landratsamtes <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> vom 03.11.2011 (<strong>Amtsblatt</strong> des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> Nr. 17 vom 16.11.2011) über die Bekämpfung der Amerikanischen<br />

Faulbrut bei Bienen in der Gemarkung Oberstreu wird aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung tritt am 09.05.2012 in Kraft.<br />

Bad Neustadt, 09.05.2012<br />

Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />

Helfrich<br />

Oberregierungsrat<br />

- 141 -


- 142 -


- 143 -


- 144 -


- 145 -


- 146 -


- 147 -


- 148 -


5. Öffentliche/nichtöffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />

Tierkörperverwertung Unterfranken<br />

Die 5. öffentliche/nichtöffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierkörperverwertung<br />

Unterfranken findet statt am<br />

Mittwoch, 27.06.2012 - 14:00 Uhr -<br />

Großer Sitzungssaal des Landratsamtes Bad Kissingen<br />

Die Tagesordnung wird Ihnen nachstehend bekannt gegeben:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2011<br />

2. Erlass der Haushaltssatzung 2012, Festsetzung des Finanz- und Haushaltsplans<br />

2012<br />

3. Änderung der Gebührensatzung<br />

4. Verschiedenes<br />

Bad Kissingen, 14.05.2012<br />

ZWECKVERBAND TIERKÖRPERVERWERTUNG UNTERFRANKEN<br />

Geschäftsstelle: Landratsamt Bad Kissingen<br />

- 149 -


- 150 -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Ausbau Gewässer III. Ordnung – Wildbach Brend<br />

Errichtung einer Freizeit- und Erholungsfläche (Gewässerausbau, Steg) an der<br />

Brend durch die Stadt Bischofshe<strong>im</strong>, <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />

Az.: 4.2.3-6411-6412-647-5-2012/15<br />

Die Stadt Bischofshe<strong>im</strong> a. d. <strong>Rhön</strong> beantragte mit Schreiben vom 13.03.2012 unter<br />

Vorlage der entsprechenden Antragsunterlagen die wasserrechtliche Genehmigung für<br />

folgende Maßnahmen:<br />

Geländemodellierung<br />

Uferlänge ca. 50 m<br />

Entnahme der vorhandenen Ufermauern und -befestigungen<br />

teilweise Verschiebung der Brendufer um max. 1,5 – 2,0 m nach Westen<br />

Abflachung der ostseitigen Ufer<br />

Abtrag des Geländes von der Platzfläche in Richtung Brend<br />

teilweise Sicherung der Ufer mit Vorschüttungen in notwendigen Bereichen<br />

Einbau von Sitzstufen am Ufer und Trittsteinen <strong>im</strong> Gewässerbett<br />

Aufbau von Wasserspielgeräten (Wasserspirale, Waschbrett aus Naturstein)<br />

teilweise Sicherung der Böschungen mit Weidenstecklingen<br />

Kneippbecken<br />

Anlage Kneippbecken <strong>im</strong> Gewässerlauf der Brend<br />

Vertiefung der Gewässersohle in diesem Bereich um ca. 20 – 25 cm<br />

Sicherung der Sohle ober- und unterhalb mithilfe einer sohlgleichen Sohlschwelle<br />

Aufbau einer ca. 5 cm hohen Sohle aus Feinkies 8/16<br />

Größe des Kneippbeckens: 6,20 m x 1,20 m<br />

Sandfläche<br />

Sandspielfläche <strong>im</strong> Böschungsbereich der Brend<br />

Aufbau eines Sonnensegels<br />

Brendbrücke<br />

Stahlträgerbrücke mit Holzbelag und -geländer<br />

lichte Weite: ~4,66 m<br />

Breite (inkl. Geländer): 3,26 m<br />

Natursteinpflaster bzw. -wandscheibe an den Zugängen<br />

lichte Höhe: ~1,40 m (zur Gewässersohle)<br />

weitere Anlagen am Gewässer <strong>im</strong> 60 m-Bereich<br />

Pergola<br />

Sitzbänke<br />

Sonnensegel<br />

Gehölzpflanzungen<br />

Hochbeet


Die Stadt Bischofshe<strong>im</strong> a. d. <strong>Rhön</strong> beabsichtigt mit den o. g. Maßnahmen die innerstädtische<br />

Umgestaltung der Flächen an der Brend <strong>im</strong> Rahmen des Integrierten Städtebaulichen<br />

Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Bischofshe<strong>im</strong> a. d. <strong>Rhön</strong>. Durch<br />

die Gestaltung der Grünanlagen mit Kneippbecken und Stadtmobiliar sowie der Anlage<br />

eines Fußgängersteges soll das Wohnumfeld und die Aufenthaltsqualität verbessert<br />

und das Stadtbild aufgewertet werden.<br />

Für diese Maßnahme war nach § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) i. V.<br />

m. Anlage 1 <strong>zum</strong> UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.<br />

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige<br />

Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nicht erforderlich ist.<br />

Diese Feststellung wird hiermit gemäß Art. 83 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayWG bekannt<br />

gemacht. Sie ist nicht selbstständig anfechtbar, Art. 83 Abs. 3 Satz 3 BayWG.<br />

Bad Neustadt a. d. Saale, 16.05.2012<br />

Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />

gez.<br />

E n d r e s<br />

Oberregierungsrat<br />

- 151 -


- 152 -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Ableiten von Grundwasser aus der Quellfassung Kalkofenquelle <strong>im</strong> Bereich der<br />

<strong>Rhön</strong>-Kaserne Wildflecken, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1674/2, Gemarkung<br />

Oberweißenbrunn, Stadt Bischofshe<strong>im</strong>/<strong>Rhön</strong>, <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />

Az.: 4.2.3-6421-5-2010/56<br />

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt,<br />

beantragte mit Schreiben vom 22.09.2010 eine Bewilligung nach § 8, 10 i. V. m.<br />

§ 14 WHG <strong>zum</strong> Ableiten von Grundwasser aus der Quellfassung Kalkofenquelle <strong>im</strong><br />

Bereich der <strong>Rhön</strong>-Kaserne Wildflecken, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1674/2, Gemarkung<br />

Oberweißenbrunn, Stadt Bischofshe<strong>im</strong>/<strong>Rhön</strong>, <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong>.<br />

Das Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> beabsichtigt, die Bewilligung bis 31.12.2031 zu erteilen.<br />

Für diese Maßnahme war nach § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94)<br />

i. V. m. Anlage 1 <strong>zum</strong> UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.<br />

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche<br />

nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nicht erforderlich ist.<br />

Diese Feststellung wird hiermit gemäß Art. 83 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayWG bekannt<br />

gemacht. Sie ist nicht selbstständig anfechtbar, Art. 83 Abs. 3 Satz 3 BayWG.<br />

Bad Neustadt a. d. Saale, 22.05.2012<br />

Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />

gez.<br />

E n d r e s<br />

Oberregierungsrat


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- 156 -<br />

Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG)<br />

Markt Stadtlauringen<br />

<strong>Landkreis</strong> Schweinfurt<br />

VKZ 753061<br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Seite 1 von 2<br />

Die Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die<br />

Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).<br />

Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche <strong>zum</strong> Flurbereinigungsgebiet<br />

(Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer<br />

eingeladen.<br />

Versammlungsort: Oberlauringen, Sporthe<strong>im</strong><br />

Genossenschaftsversammlung<br />

Versammlungszeit: Montag, den 18.06.2012 um 20:00 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft<br />

Oberlauringen<br />

2. Bericht des Vorstandsvorsitzenden<br />

3. Bericht des Kassiers<br />

4. Bericht der Kassenprüfer<br />

5. Entlastung des Vorstandes<br />

6. Erläuterung des Wahlverfahrens<br />

7. Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden<br />

8. Wahl der Vorstandsmitglieder<br />

9. Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden<br />

10. Best<strong>im</strong>mung von Kassenprüfern<br />

11. Allgemeine Aussprache<br />

Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen ist eine Neuwahl des Vorstandes<br />

erforderlich geworden.<br />

Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung<br />

auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.<br />

4 Vorstandsmitglieder<br />

Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung<br />

dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und<br />

dessen Stellvertreter vorzuschlagen.<br />

Die Best<strong>im</strong>mung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr<br />

(vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).<br />

Wahlberechtigung:<br />

Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche <strong>zum</strong> Flurbereinigungsgebiet<br />

gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede<br />

anwesende Teilnehmerin) hat eine St<strong>im</strong>me.


Seite 2 von 2<br />

Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die St<strong>im</strong>mabgabe, so<br />

kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.<br />

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die<br />

Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen St<strong>im</strong>mabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung<br />

durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.<br />

Entsprechende Vollmachtsformulare liegen be<strong>im</strong> Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.<br />

Wählbarkeit:<br />

Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt<br />

geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.<br />

Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.<br />

Kommt die Wahl des Vorstands <strong>im</strong> Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg,<br />

kann das Amt Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.<br />

Oberlauringen, den 26.04.2012<br />

Der Vorsitzende des Vorstandes<br />

der Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen<br />

gez.<br />

Herbert Haßfurter<br />

***********************************<br />

Thomas Habermann<br />

Landrat<br />

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