Amtsblatt im pdf-Format zum download - Landkreis Rhön-Grabfeld
Amtsblatt im pdf-Format zum download - Landkreis Rhön-Grabfeld
Amtsblatt im pdf-Format zum download - Landkreis Rhön-Grabfeld
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
AMTSBLATT<br />
für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />
Herausgegeben vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />
Bad Neustadt a. d. Saale, den 23.05.2012 Nummer 9<br />
Aufgebot eines Sparkassenbuches 129 HHS 2012 <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> 130<br />
HHS 2012 Gemeinde Herbstadt 133 HHS 2012 Markt Trappstadt 135<br />
HHS 2012 AZV Streu - Saale 137 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung<br />
des Wasserzweckverbandes Mellrichstädter<br />
Gruppe vom 23.04.2009<br />
139<br />
1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung 140 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung 141<br />
des Abwasserzweckverbandes<br />
des Landratsamtes <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> über die<br />
Mellrichstädter Gruppe vom 17.09.2008<br />
Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei<br />
Bienen 02.11.2011<br />
Zweckvereinbarung zur kommunalen 142 Genehmigungsschreiben zur<br />
148<br />
Verkehrsüberwachung mit Erweiterung durch Zweckvereinbarung zur kommunalen<br />
den Markt Burkardroth<br />
Verkehrsüberwachung mit Erweiterung durch<br />
den Markt Burkardroth<br />
5. Öffentliche/nichtöffentliche<br />
149 Öffentliche Bek. Ausbau Gewässer III. 150<br />
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ordnung – Wildbach Brend, Errichtung einer<br />
Tierkörperverwertung Unterfranken<br />
Freizeit- und Erholungsfläche an der Brend<br />
durch die Stadt Bischofshe<strong>im</strong> a. d. R.<br />
Öffentliche Bek. der Stadt Bischofshe<strong>im</strong>, 152 Flurbereinigungsverfahren Heustreu 2 – Bek. 153<br />
Ableiten von Grundwasser aus der<br />
Quellfassung Kalkofenquelle <strong>im</strong> Bereich der<br />
<strong>Rhön</strong>-Kaserne Wildflecken, Gemarkung<br />
Oberweißenbrunn<br />
und Ladung <strong>zum</strong> Anhörungstermin<br />
Flurbereinigungsverfahren Sulzdorf a. d. L. 155 Flurbereinigungsgenossenschaft<br />
156<br />
Projekt 2 – Schlussfeststellung<br />
Oberlauringen, Lkr. Schweinfurt – Bek. und<br />
Ladung zur Genossenschaftsversammlung<br />
***********************<br />
Aufgebot eines Sparkassenbuches<br />
Das von der Sparkasse Bad Neustadt a. d. Saale ausgestellte Sparkassenbuch<br />
Nr. 340 280 963 0 lt. auf Karl Hergenrhöther<br />
ist verlorengegangen.<br />
Der Besitzer dieser Urkunde wird aufgefordert bis einschließlich <strong>zum</strong> 22.08.2012 seine<br />
Rechte unter Vorlage der entsprechenden Belege an<strong>zum</strong>elden.<br />
Werden innerhalb dieses Zeitraumes keine Rechte geltend gemacht, so wird das Sparkassenbuch<br />
für kraftlos erklärt.<br />
Bad Neustadt a. d. Saale, 22.05.2012<br />
SPARKASSE BAD NEUSTADT A. D. SAALE<br />
- 129 -
- 130 -<br />
Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rhön</strong>-<br />
<strong>Grabfeld</strong> für das Haushaltsjahr 2012<br />
Die in der öffentlichen Sitzung des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> am<br />
21.03.2012 gem. Art. 57 ff. LKrO erlassene Haushaltssatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rhön</strong>-<br />
<strong>Grabfeld</strong> für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit gem. Art. 20 Abs. 2 und Art. 59 Abs.<br />
3 der <strong>Landkreis</strong>ordnung wie folgt amtlich bekannt gemacht:<br />
Aufgrund Art. 57 ff. der <strong>Landkreis</strong>ordnung erlässt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />
folgende<br />
Haushaltssatzung<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit<br />
festgesetzt; er schließt<br />
1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt mit<br />
dem Gesamtbetrag der Erträge von 63.198.400,00 €<br />
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 63.195.300,00 €<br />
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 3.100,00 €<br />
2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit<br />
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 60.251.100,00 €<br />
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 58.151.000,00 €<br />
und einem Saldo von 2.100.100,00 €<br />
b) aus Investitionstätigkeit mit<br />
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 5.235.500,00 €<br />
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 12.871.900,00 €<br />
und einem Saldo von - 7.636.400,00 €<br />
c) aus Finanzierungstätigkeit mit<br />
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.000.000,00 €<br />
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.100.000,00 €<br />
und einem Saldo von - 100.000,00 €<br />
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 5.636.300,00 €<br />
I.
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
wird auf 1.000.000,00 Euro neu festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18<br />
ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2012<br />
auf 27.319.100 € (Umlagesoll) festgesetzt.<br />
(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen<br />
und Schlüsselzuweisungen bemessen:<br />
a) der Grundsteuer A 558.046 €<br />
b) der Grundsteuer B 4.935.963 €<br />
c) der Gewerbesteuer 13.226.376 €<br />
d) der Gemeindeeinkommensteuer 20.059.124 €<br />
e) der Umsatzsteuer 2.277.361 €<br />
f) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf<br />
die die kreisangehörigen Gemeinden <strong>im</strong><br />
Haushaltsjahr 2011 Anspruch hatten 14.245.091 €<br />
Summe der Bemessungsgrundlage 55.301.961 €<br />
(3) a) Die Kreisumlage wird von allen Teilen der Umlagegrundlagen mit dem<br />
gleichen Hundertsatz erhoben und gem. Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 18 Abs. 3<br />
FAG auf<br />
49,4 v.H.<br />
festgesetzt.<br />
b) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> von gemeindefreien Grundstücken erhebt und die für jedes<br />
Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(A)<br />
400 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 400 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 300 v. H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen<br />
nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 Euro festgesetzt.<br />
- 131 -
- 132 -<br />
§ 6<br />
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
II.<br />
Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 23.04.2012, Nr. 12-1512.00-<br />
6/12, die Haushaltssatzung 2012 zur Kenntnis genommen und den festgesetzten<br />
Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben <strong>im</strong> Finanzhaushalt in Höhe<br />
von 1.000.000,00 Euro genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile sind<br />
in der Haushaltssatzung nicht enthalten.<br />
III.<br />
Der Haushaltsplan des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> für das Haushaltsjahr 2012 liegt<br />
gem. Art. 59 Abs. 3 LKrO vom Tage nach Erscheinen des <strong>Amtsblatt</strong>es eine Woche<br />
lang <strong>im</strong> Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong>, Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt<br />
a.d.Saale, - Kreisfinanzverwaltung -, Zi.Nr. 206, während der Dienststunden (Dienstag<br />
und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Montag<br />
und Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr)<br />
öffentlich auf.<br />
Bad Neustadt a.d.S., den 07.05.2012<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />
gez.<br />
Habermann<br />
Landrat
HAUSHALTSSATZUNG<br />
der Gemeinde Herbstadt<br />
(<strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong>)<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird<br />
<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt<br />
und<br />
<strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />
festgesetzt.<br />
§ 1<br />
in den Einnahmen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 895.350 EUR<br />
in den Ausgaben auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 895.350 EUR<br />
in den Einnahmen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422.907 EUR<br />
in den Ausgaben auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422.907 EUR<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben <strong>im</strong> Vermögenshaushalt wird auf 100.000 EUR<br />
festgestezt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (B) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer<br />
a) nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 v. H.<br />
b) Lohnsummensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ----- v. H.<br />
c) Mindeststeuer<br />
für Hausgewerbetreibende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . --,-- EUR<br />
für sonstige Gewerbetreibende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . --,-- EUR<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />
§ 5<br />
Haushaltsplan wird auf 150.000 EUR<br />
festgesetzt.<br />
- 133 -
- 134 -<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
Herbstadt, den 14.05.2012<br />
(Siegel)<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Gemeinde Herbstadt<br />
gez. Rath<br />
Rath, 1. Bürgermeister
HAUSHALTSSATZUNG<br />
des Marktes Trappstadt<br />
(<strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong>)<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat folgende Haushaltssatzung:<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird<br />
<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt<br />
und<br />
<strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />
festgesetzt.<br />
§ 1<br />
in den Einnahmen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.283.529 EUR<br />
in den Ausgaben auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.283.529 EUR<br />
in den Einnahmen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.381.940 EUR<br />
in den Ausgaben auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.381.940 EUR<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben <strong>im</strong> Vermögenshaushalt wird auf<br />
festgesetzt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
200.000 EUR<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (B) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer<br />
a) nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 v. H.<br />
b) Lohnsummensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ----- v. H.<br />
c) Mindeststeuer<br />
für Hausgewerbetreibende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . --,-- EUR<br />
für sonstige Gewerbetreibende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . --,-- EUR<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />
§ 5<br />
Haushaltsplan wird auf 130.000,00 EUR<br />
festgesetzt.<br />
- 135 -
- 136 -<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
Trappstadt, den 14.05.2012<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Markt Trappstadt<br />
(Siegel) gez. Mauer<br />
Mauer<br />
1. Bürgermeister
Haushaltssatzung<br />
des Abwasserzweckverbandes Streu - Saale<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
Auf Grund des Art. 41 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
§ 1<br />
<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 308.600,-- €<br />
und<br />
<strong>im</strong> Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.000,-- €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
( ) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 €<br />
festgesetzt.<br />
oder:<br />
( X ) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen<br />
§ 3<br />
( ) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt wird auf 0,00 €<br />
festgesetzt.<br />
oder:<br />
( X ) Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
(1) Betriebskostenumlage<br />
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben <strong>im</strong> Verwaltungshaushalt<br />
wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 298.450,-- € festgesetzt. Umlageschlüssel für die Betriebskostenumlage ist die<br />
prozentuale Aufteilung lt. Beschluß vom 28.11.2006.<br />
(2) Investitionskostenumlage<br />
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben <strong>im</strong> Vermögenshaus-<br />
halt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 3.000,-- € festgesetzt und auf die Mitglieder des Verbandes umgelegt.<br />
Umlageschlüssel ist die prozentuale Aufteilung lt. Beschluss vom 28.11.2006<br />
( X ) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,-- €<br />
festgesetzt.<br />
( ) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
- 137 -
- 138 -<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
Heustreu, den 24.04.2012 Abwasserzweckverband<br />
Streu - Saale<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
(Siegel) gez.<br />
Weber<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Das Landratsamt <strong>Rhön</strong> – <strong>Grabfeld</strong> in Bad Neustadt a. d. Saale hat als Rechtsaufsichtsbehörde<br />
die Haushaltssatzung 2012 mit Schreiben vom 24.04.2012 Nr. 2/1 – 9410 – 2012 ohne<br />
Erinnerungen rechtsaufsichtlich gewürdigt.<br />
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres in der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Heustreu, Wetterstrasse 4, 97618 Heustreu, Z<strong>im</strong>mer 105 innerhalb<br />
der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.<br />
Heustreu, 08.05.2012<br />
gez.<br />
Weber<br />
Verbandsvorsitzender
Mellrichstadt Hendungen Oberstreu Unsleben<br />
1. Änderungssatzung<br />
zur Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes Mellrichstädter Gruppe<br />
vom 23.04.2009<br />
§ 22 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
§ 1<br />
Die Jahresrechnung wird vom Prüfungsausschuss örtlich geprüft. Der Prüfungsausschuss ist<br />
aus der Mitte der Verbandsversammlung zu bilden; er besteht aus fünf Verbandsräten, davon<br />
zwei aus Mellrichstadt und je einem aus den übrigen Verbandsgemeinden. Die Verbandsversammlung<br />
best<strong>im</strong>mt ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses <strong>zum</strong> Vorsitzenden.<br />
Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2012 in Kraft<br />
Mellrichstadt, 22.05.2012<br />
Streit<br />
1. Vorsitzender<br />
§ 2<br />
(gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 07.03.2012 )<br />
- 139 -
- 140 -<br />
Mellrichstadt Osthe<strong>im</strong> Stockhe<strong>im</strong> Willmars<br />
1. Änderungssatzung<br />
zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Mellrichstädter Gruppe<br />
vom 17.09.2008<br />
§ 21 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
§ 1<br />
Die Jahresrechnung wird vom Prüfungsausschuss örtlich geprüft. Der Prüfungsausschuss ist<br />
aus der Mitte der Verbandsversammlung zu bilden; er besteht aus fünf Verbandsräten, davon<br />
zwei aus Mellrichstadt und je einem aus den übrigen Verbandsgemeinden. Die Verbandsversammlung<br />
best<strong>im</strong>mt ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses <strong>zum</strong> Vorsitzenden.<br />
Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2012 in Kraft<br />
Mellrichstadt, 22.05.2012<br />
Streit<br />
1. Vorsitzender<br />
§ 2<br />
(gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.03.2012 )
3.1.3 – 5650<br />
Verordnung<br />
zur Aufhebung der Verordnung des Landratsamtes <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> über die Bekämpfung<br />
der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen 02.11.2011<br />
Aufgrund des § 12 der Bienenseuchen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 03.11.2004 (BGBl I S. 2738) erlässt das Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> folgende<br />
Verordnung:<br />
§ 1<br />
Die Verordnung des Landratsamtes <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> vom 03.11.2011 (<strong>Amtsblatt</strong> des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> Nr. 17 vom 16.11.2011) über die Bekämpfung der Amerikanischen<br />
Faulbrut bei Bienen in der Gemarkung Oberstreu wird aufgehoben.<br />
§ 2<br />
Diese Verordnung tritt am 09.05.2012 in Kraft.<br />
Bad Neustadt, 09.05.2012<br />
Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />
Helfrich<br />
Oberregierungsrat<br />
- 141 -
- 142 -
- 143 -
- 144 -
- 145 -
- 146 -
- 147 -
- 148 -
5. Öffentliche/nichtöffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />
Tierkörperverwertung Unterfranken<br />
Die 5. öffentliche/nichtöffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierkörperverwertung<br />
Unterfranken findet statt am<br />
Mittwoch, 27.06.2012 - 14:00 Uhr -<br />
Großer Sitzungssaal des Landratsamtes Bad Kissingen<br />
Die Tagesordnung wird Ihnen nachstehend bekannt gegeben:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2011<br />
2. Erlass der Haushaltssatzung 2012, Festsetzung des Finanz- und Haushaltsplans<br />
2012<br />
3. Änderung der Gebührensatzung<br />
4. Verschiedenes<br />
Bad Kissingen, 14.05.2012<br />
ZWECKVERBAND TIERKÖRPERVERWERTUNG UNTERFRANKEN<br />
Geschäftsstelle: Landratsamt Bad Kissingen<br />
- 149 -
- 150 -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Ausbau Gewässer III. Ordnung – Wildbach Brend<br />
Errichtung einer Freizeit- und Erholungsfläche (Gewässerausbau, Steg) an der<br />
Brend durch die Stadt Bischofshe<strong>im</strong>, <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />
Az.: 4.2.3-6411-6412-647-5-2012/15<br />
Die Stadt Bischofshe<strong>im</strong> a. d. <strong>Rhön</strong> beantragte mit Schreiben vom 13.03.2012 unter<br />
Vorlage der entsprechenden Antragsunterlagen die wasserrechtliche Genehmigung für<br />
folgende Maßnahmen:<br />
Geländemodellierung<br />
Uferlänge ca. 50 m<br />
Entnahme der vorhandenen Ufermauern und -befestigungen<br />
teilweise Verschiebung der Brendufer um max. 1,5 – 2,0 m nach Westen<br />
Abflachung der ostseitigen Ufer<br />
Abtrag des Geländes von der Platzfläche in Richtung Brend<br />
teilweise Sicherung der Ufer mit Vorschüttungen in notwendigen Bereichen<br />
Einbau von Sitzstufen am Ufer und Trittsteinen <strong>im</strong> Gewässerbett<br />
Aufbau von Wasserspielgeräten (Wasserspirale, Waschbrett aus Naturstein)<br />
teilweise Sicherung der Böschungen mit Weidenstecklingen<br />
Kneippbecken<br />
Anlage Kneippbecken <strong>im</strong> Gewässerlauf der Brend<br />
Vertiefung der Gewässersohle in diesem Bereich um ca. 20 – 25 cm<br />
Sicherung der Sohle ober- und unterhalb mithilfe einer sohlgleichen Sohlschwelle<br />
Aufbau einer ca. 5 cm hohen Sohle aus Feinkies 8/16<br />
Größe des Kneippbeckens: 6,20 m x 1,20 m<br />
Sandfläche<br />
Sandspielfläche <strong>im</strong> Böschungsbereich der Brend<br />
Aufbau eines Sonnensegels<br />
Brendbrücke<br />
Stahlträgerbrücke mit Holzbelag und -geländer<br />
lichte Weite: ~4,66 m<br />
Breite (inkl. Geländer): 3,26 m<br />
Natursteinpflaster bzw. -wandscheibe an den Zugängen<br />
lichte Höhe: ~1,40 m (zur Gewässersohle)<br />
weitere Anlagen am Gewässer <strong>im</strong> 60 m-Bereich<br />
Pergola<br />
Sitzbänke<br />
Sonnensegel<br />
Gehölzpflanzungen<br />
Hochbeet
Die Stadt Bischofshe<strong>im</strong> a. d. <strong>Rhön</strong> beabsichtigt mit den o. g. Maßnahmen die innerstädtische<br />
Umgestaltung der Flächen an der Brend <strong>im</strong> Rahmen des Integrierten Städtebaulichen<br />
Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Bischofshe<strong>im</strong> a. d. <strong>Rhön</strong>. Durch<br />
die Gestaltung der Grünanlagen mit Kneippbecken und Stadtmobiliar sowie der Anlage<br />
eines Fußgängersteges soll das Wohnumfeld und die Aufenthaltsqualität verbessert<br />
und das Stadtbild aufgewertet werden.<br />
Für diese Maßnahme war nach § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) i. V.<br />
m. Anlage 1 <strong>zum</strong> UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.<br />
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige<br />
Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nicht erforderlich ist.<br />
Diese Feststellung wird hiermit gemäß Art. 83 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayWG bekannt<br />
gemacht. Sie ist nicht selbstständig anfechtbar, Art. 83 Abs. 3 Satz 3 BayWG.<br />
Bad Neustadt a. d. Saale, 16.05.2012<br />
Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />
gez.<br />
E n d r e s<br />
Oberregierungsrat<br />
- 151 -
- 152 -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Ableiten von Grundwasser aus der Quellfassung Kalkofenquelle <strong>im</strong> Bereich der<br />
<strong>Rhön</strong>-Kaserne Wildflecken, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1674/2, Gemarkung<br />
Oberweißenbrunn, Stadt Bischofshe<strong>im</strong>/<strong>Rhön</strong>, <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />
Az.: 4.2.3-6421-5-2010/56<br />
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt,<br />
beantragte mit Schreiben vom 22.09.2010 eine Bewilligung nach § 8, 10 i. V. m.<br />
§ 14 WHG <strong>zum</strong> Ableiten von Grundwasser aus der Quellfassung Kalkofenquelle <strong>im</strong><br />
Bereich der <strong>Rhön</strong>-Kaserne Wildflecken, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1674/2, Gemarkung<br />
Oberweißenbrunn, Stadt Bischofshe<strong>im</strong>/<strong>Rhön</strong>, <strong>Landkreis</strong> <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong>.<br />
Das Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> beabsichtigt, die Bewilligung bis 31.12.2031 zu erteilen.<br />
Für diese Maßnahme war nach § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94)<br />
i. V. m. Anlage 1 <strong>zum</strong> UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.<br />
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche<br />
nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nicht erforderlich ist.<br />
Diese Feststellung wird hiermit gemäß Art. 83 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayWG bekannt<br />
gemacht. Sie ist nicht selbstständig anfechtbar, Art. 83 Abs. 3 Satz 3 BayWG.<br />
Bad Neustadt a. d. Saale, 22.05.2012<br />
Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong><br />
gez.<br />
E n d r e s<br />
Oberregierungsrat
- 153 -
- 154 -
- 155 -
- 156 -<br />
Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG)<br />
Markt Stadtlauringen<br />
<strong>Landkreis</strong> Schweinfurt<br />
VKZ 753061<br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Seite 1 von 2<br />
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die<br />
Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).<br />
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche <strong>zum</strong> Flurbereinigungsgebiet<br />
(Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer<br />
eingeladen.<br />
Versammlungsort: Oberlauringen, Sporthe<strong>im</strong><br />
Genossenschaftsversammlung<br />
Versammlungszeit: Montag, den 18.06.2012 um 20:00 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft<br />
Oberlauringen<br />
2. Bericht des Vorstandsvorsitzenden<br />
3. Bericht des Kassiers<br />
4. Bericht der Kassenprüfer<br />
5. Entlastung des Vorstandes<br />
6. Erläuterung des Wahlverfahrens<br />
7. Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden<br />
8. Wahl der Vorstandsmitglieder<br />
9. Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden<br />
10. Best<strong>im</strong>mung von Kassenprüfern<br />
11. Allgemeine Aussprache<br />
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen ist eine Neuwahl des Vorstandes<br />
erforderlich geworden.<br />
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung<br />
auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.<br />
4 Vorstandsmitglieder<br />
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung<br />
dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und<br />
dessen Stellvertreter vorzuschlagen.<br />
Die Best<strong>im</strong>mung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr<br />
(vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).<br />
Wahlberechtigung:<br />
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche <strong>zum</strong> Flurbereinigungsgebiet<br />
gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede<br />
anwesende Teilnehmerin) hat eine St<strong>im</strong>me.
Seite 2 von 2<br />
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die St<strong>im</strong>mabgabe, so<br />
kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.<br />
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die<br />
Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen St<strong>im</strong>mabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung<br />
durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.<br />
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen be<strong>im</strong> Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.<br />
Wählbarkeit:<br />
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt<br />
geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.<br />
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.<br />
Kommt die Wahl des Vorstands <strong>im</strong> Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg,<br />
kann das Amt Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.<br />
Oberlauringen, den 26.04.2012<br />
Der Vorsitzende des Vorstandes<br />
der Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen<br />
gez.<br />
Herbert Haßfurter<br />
***********************************<br />
Thomas Habermann<br />
Landrat<br />
- 157 -