Amtsblatt im pdf-Format zum download - Landkreis Rhön-Grabfeld
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Vollzug der Wassergesetze, der Abwasserabgabengesetze und der BayVwVfG;<br />
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Straße<br />
„Am Mühlbach“ in den Mühlsteiggraben (Gewässer III. Ordnung) in der<br />
Gemarkung Trappstadt<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
Der Markt Trappstadt beabsichtigt, in der Gemarkung Trappstadt<br />
Niederschlagswasser aus dem Bereich der Straße „Am Mühlbach“ in den<br />
Mühlsteiggraben (Gewässer III. Ordnung) einzuleiten.<br />
Das Landratsamt <strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong> beabsichtigt, die hierzu gemäß § 10 Abs. 1 WHG<br />
i. V. m. § 15 WHG erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis entsprechend den<br />
Inhalts- und Nebenbest<strong>im</strong>mungen der gutachterlichen Stellungnahme des<br />
Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen sowie vorbehaltlich der Stellungnahmen der<br />
Träger öffentlicher Belange zu erteilen.<br />
Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen für die<br />
Dauer eines Monats in der Zeit vom 16.02.2012 bis einschließlich 19.03.2012 in der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Gr. während der Dienststunden<br />
(Montag bis Donnerstag von 08.00 – 12.30 Uhr, Montag u. Dienstag 13.30 - 15.30<br />
Uhr, Donnerstag 13.30 Uhr – 17.30 Uhr und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr) aus.<br />
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen<br />
nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift be<strong>im</strong> Landratsamt<br />
<strong>Rhön</strong>-<strong>Grabfeld</strong>, Zi. 315, oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i.<br />
Gr., Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.<br />
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht<br />
auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />
Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird über die rechtzeitig erhobenen<br />
Einwendungen in einem Erörterungstermin beraten. Bei Ausbleiben eines Beteiligten<br />
<strong>im</strong> Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben,<br />
von dem Erörterungstermin durch die öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt<br />
werden können und dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen<br />
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50<br />
Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.<br />
Trappstadt, 07.02.2012<br />
gez.<br />
Kurt Mauer<br />
1. Bürgermeister