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IT-Sicherheit in NRW - Horst Görtz Institut für IT-Sicherheit - Ruhr ...

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Ausgestaltung der Systeme gibt. Die genaue Ausgestaltung richtet sich vielmehr<br />

nach den <strong>in</strong>dividuellen Eigenschaften und konkreten Erfordernissen des betreffenden<br />

Unternehmens. 22<br />

Gemäß KonTraG müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Risikomanagementsystem sämtliche Risiken<br />

vollständig erfasst und bewertet werden. 23 Hierunter fallen <strong>in</strong>sbesondere die <strong>IT</strong>-<br />

Risiken, da diese den Fortbestand der Gesellschaft ernsthaft gefährden können. So<br />

haben e<strong>in</strong>er amerikanischen Studie zufolge 68 % aller Unternehmen <strong>in</strong> den USA, die<br />

e<strong>in</strong>en <strong>IT</strong>-Ausfall von mehr als sieben Tagen zu beklagen hatten, den Betrieb nie<br />

wieder aufnehmen können. 24 Angesichts dieser Zahlen ist es umso erstaunlicher,<br />

dass <strong>in</strong> den Unternehmen massive Defizite bei der Wahrnehmung und Kontrolle der<br />

<strong>IT</strong>-Risiken bestehen wie bspw. die /Microsoft-<strong>Sicherheit</strong>sstudie 2006 belegt. 25<br />

Dabei liegt es auch im Eigen<strong>in</strong>teresse der <strong>IT</strong>-Verantwortlichen <strong>für</strong> e<strong>in</strong> angemessenes<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong>sniveau zu sorgen, da mit dem Inkrafttreten des KonTraG strafrechtlich<br />

relevante Verstöße im Aufgabenkreis e<strong>in</strong>es <strong>IT</strong>-Verantwortlichen neben der Haftung<br />

mit dem Privatvermögen auch e<strong>in</strong>e Haftstrafe nach sich ziehen können. 26<br />

Oftmals ist den <strong>IT</strong>-Verantwortlichen jedoch nicht bewusst, wie weit ihre persönliche<br />

Haftung tatsächlich geht. So haben 52 % der befragten <strong>IT</strong>-Entscheider im Rahmen<br />

der /Microsoft <strong>Sicherheit</strong>sstudie 2004 angegeben, dass ihnen die Inhalte des<br />

KonTraG bekannt seien aber nur 35 %, dass dieses Gesetz <strong>für</strong> ihren<br />

Aufgabenbereich relevant ist. Bei der <strong>Sicherheit</strong>sstudie von 2006 waren es immerh<strong>in</strong><br />

schon 70 % bzw. 54 % der Befragten. 27<br />

Um den Anforderungen des KonTraG zu genügen und die Gefahr der persönlichen<br />

Haftung auszuschließen, ist es <strong>für</strong> die <strong>IT</strong>-Verantwortlichen unumgänglich, sich mit<br />

der Gesetzeslage zu befassen, bei Defiziten im eigenen Zuständigkeitsbereich die<br />

Vorgesetzten zu <strong>in</strong>formieren und bezüglich erforderlicher Gegenmaßnahmen<br />

umfassend zu beraten. 28<br />

22<br />

Vgl. Romeike (2003c), S. 79; Schöne (2003), S. 93.<br />

23<br />

Vgl. Schäffter (2002), S. 10ff.<br />

24<br />

Vgl. Công Bùi (2005), S. 12.<br />

25<br />

Vgl. /Microsoft (2006a), S. 24ff.<br />

26<br />

Vgl. Schäffter (2002), S. 10ff.<br />

27<br />

Vgl. /Microsoft (2004b), S. 6ff.; /Microsoft (2006b), S. 40ff.<br />

28 Vgl. Schäffter (2002), S. 13.<br />

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