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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 ... - Rheinkalk

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<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>91</strong>/<strong>155</strong>/<strong>EWG</strong> <strong>und</strong> <strong>§14</strong> –GefStoffV<br />

Handelsname: Kalkmilch<br />

Druckdatum: überarbeitet am: 04.02.2003 Seite 2/4<br />

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

6.1 Personenbezogene<br />

Verhindern von Haut- <strong>und</strong> Augenkontakt (s. Abschnitt<br />

Vorsichtsmaßnahmen<br />

6.2 Umweltschutzmaßnahmen Produkt darf nicht unkontrolliert in Gewässer gelangen<br />

(pH-Wert – Anhebung).<br />

6.3 Verfahren zur Reinigung /Aufnahme Mechanisch aufnehmen, Zutritt zu Oberflächenwasser<br />

verhindern (s. Abschnitt 13).<br />

7 Handhabung <strong>und</strong> Lagerung<br />

7.1 Handhabung<br />

7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang Vermeiden von Augen- <strong>und</strong> Hautkontakt.<br />

7.2 Lagerung<br />

7.2.1 Anforderung an Lagerräume <strong>und</strong><br />

8).<br />

In geschlossenen Behältern oder Verpackungen<br />

transportieren.<br />

Darf nicht in Aluminiumbehältern gelagert oder<br />

Behälter<br />

transportiert werden.<br />

8 Expositionsbegrenzung <strong>und</strong> Persönliche Schutzausrüstung<br />

8.1 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen,<br />

zu überwachenden Grenzwerten:<br />

8.1.1 CAS-Nr. 1305-62-0 (für Calciumhydroxid)<br />

8.1.2 Bezeichnung des Stoffes Calciumhydroxid – Suspension in Wasser<br />

8.2 Luftgrenzwerte<br />

8.2.1 MAK-Wert Nicht zutreffend.<br />

8.3 Persönliche Schutzausrüstung<br />

8.3.1 Atemschutz Nicht erforderlich.<br />

8.3.2 Handschutz z.B. nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe mit CE-<br />

Zeichen, BGR 195 „Regeln für den Einsatz von<br />

Schutzhandschuhen“, Hauptverband der gewerbl. BG).<br />

8.3.3 Augenschutz z.B. Korbbrille mit einer Sichtscheibe; Typ XZZ 3 oder<br />

8.3.4 Körperschutz Nicht erforderlich.<br />

4, BGR 192 „Regeln für den Einsatz von Augen- <strong>und</strong><br />

Gesichtsschutz“, Hauptverband der gewerbl. BG).<br />

8.3.5 Schutz- <strong>und</strong> Hygienemaßnahmen Hautschutz durch Hautschutzplan nach BGR 197<br />

„Regeln für die Benutzung von Hautsschutz“,<br />

Hauptverband der gewerbl. BG).<br />

9 Physikalische <strong>und</strong> chemische Eigenschaften<br />

9.1 Erscheinungsbild<br />

9.1.1 Form Wässrige Suspension.<br />

9.1.2 Farbe Weiß-gelblich.<br />

9.1.3 Geruch Geruchslos.<br />

<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> für Kalkmilch

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