Bayernfonds Deutschland 21 - Real IS
Bayernfonds Deutschland 21 - Real IS
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<strong>Bayernfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>21</strong><br />
Ein Mieter voller Energie – die E.ON Bayern AG
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />
<strong>Deutschland</strong> ist das wichtigste Industrieland Europas und die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt. Mit einem<br />
Anteil von 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union ist die Bundesrepublik der Motor<br />
der europäischen Wirtschaft.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot „<strong>Bayernfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>21</strong>“ eröffnet interessierten Kapitalanlegern<br />
die Möglichkeit, von einem Investment in einen attraktiven Sachwert zu profitieren. Der geschlossene Immobilien<br />
fonds investiert in eine neu zu errichtende moderne Büroimmobilie, die von der E.ON Bayern AG als<br />
Hauptsitz genutzt wird und mit einer Mietvertragslaufzeit von 15 Jahren abgesichert ist.<br />
Die Stadt Regensburg, die seit 2006 zu dem Weltkulturerbe der UNESCO gehört, ist eine wirtschaftlich attrakt ive<br />
Stadt in <strong>Deutschland</strong>. 14 DAX30Unternehmen unterhalten Niederlassungen, Werke oder Büros in Regensburg.<br />
Der Mieter der Fondsimmobilie, die E.ON Bayern AG, ist der regionale Lieferant für Strom, Erdgas und Wärme<br />
in Bayern und damit ein bonitätsstarker Mieter mit einem sehr geringen Mietausfallrisiko. Die E.ON Bayern AG<br />
ist Partner vieler bayerischer Kommunen und bietet Dienstleistungen von der Straßenbeleuchtung bis zur<br />
Wasserver / Abwasserentsorgung. Mit einem Umsatz von rd. 2,3 Milliarden Euro zählt die E.ON Bayern AG<br />
zu den größten regionalen Energiedienstleistern in <strong>Deutschland</strong>.<br />
Gemäß den Annahmen der Prognoserechnung sind attraktive jährliche Ausschüttungen / Rückflüsse von<br />
anfänglich 6,0 Prozent geplant, die bis zum Jahr 2022 auf 6,5 Prozent ansteigen sollen.<br />
Bereits mehr als 58.000 private und institutionelle Anleger haben sich für ein Produkt aus dem Hause<br />
der <strong>Real</strong> I.S. entschieden. Die <strong>Real</strong> I.S. verfügt über Erfahrungen aus einem Investmentvolumen von über<br />
6,8 Milliarden Euro. Die <strong>Real</strong> I.S. übernimmt als Anbieter bzw. Prospektverantwortlicher für den Inhalt des<br />
vor liegenden Prospekts die Verantwortung entsprechend § 3 VermVerkProspV und erklärt, dass ihres Wissens<br />
die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Wir laden auch Sie ein, sich an dem<br />
Beteiligungsangebot „<strong>Bayernfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>21</strong>“ zu beteiligen, und wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrer<br />
Beteiligung.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 06.04.2010<br />
<strong>Real</strong> I.S. AG<br />
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement, mit Sitz in München<br />
(Anbieter)<br />
Josef Brandhuber Jochen Schenk Andreas Heibrock<br />
Vorstandsvorsitzender Vorstand Mitglied der Geschäftsleitung<br />
3
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Angebotsüberblick 6<br />
2. Initiator (Anbieter) 14<br />
3. Risikohinweise 18<br />
4. Investitionsstandort 38<br />
5. Fondsobjekt 44<br />
6. Investitions und Finanzierungsplan 54<br />
7. Prognoserechnung 64<br />
8. Prognostizierter Beteiligungserfolg und Sensitivitätsanalysen 76<br />
9. Jahresabschluss zum 31.12.2009 und Planrechnungen 84<br />
10. Rechtliche Grundlagen 94<br />
11. Steuerliche Grundlagen 122<br />
12. Vertragspartner und personelle Verflechtungen 135<br />
13. Gesellschaftsvertrag 148<br />
14. Treuhandvertrag 167<br />
15. Abwicklungshinweise 174<br />
16. Ausfüllhinweise 177<br />
17. Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 179<br />
18. Prospektverantwortung und Vollständigkeit 183<br />
Der vorliegende Prospekt unterliegt der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht auf dessen formelle Vollständigkeit beschränkt und die inhaltliche<br />
Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung ist.<br />
4
Ihr Weg zur Energie<br />
Die E.ON Bayern AG lässt an 365 Tagen im Jahr rd. um die Uhr Energie fließen: Mit<br />
voller Leistung für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme begleitet uns <strong>Deutschland</strong>s<br />
größter regionaler Energiedienstleister durch den Tag. Wir weisen Ihnen den Weg<br />
zur Energie – mit dem Strahl eines Laserpointers führen wir Sie auf den nachfolgenden<br />
Motiven durch das Spektrum nachhaltiger Energiequellen, mit denen die<br />
E.ON Bayern AG unser Leben erleichtert.<br />
Quelle: E.ON Bayern AG<br />
5
6:30 Uhr<br />
Ein guter Tag beginnt mit einer erfrischenden Dusche. Im Durchschnitt<br />
nutzt jeder Einwohner in Bayern rd. 135 Liter Wasser am Tag,<br />
das überwiegend aus Grund und Quellwasser gewonnen wird.<br />
Quelle: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V., www.vbew.de<br />
1.Angebotsüberblick
1. Angebotsüberblick<br />
Der nachfolgende Angebotsüberblick stellt lediglich<br />
eine verkürzte Zusammenfassung des Beteiligungsangebots<br />
dar. Maßgeblich für eine Anlageentscheidung<br />
ist der gesamte Verkaufsprospekt.<br />
1.1 <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH &<br />
Co. Regensburg KG („Fondsgesellschaft“)<br />
Die wesentlichen Kennzahlen des Beteiligungs angebots<br />
Fondsobjekt 1) Büroimmobilie mit der Adresse<br />
Lilienthalstraße 7,<br />
Regensburg<br />
Gesamtinvestitionsvolumen<br />
2)<br />
davon Kaufpreis<br />
Grundstück / Bau kosten<br />
Fondsobjekt<br />
Einstandsfaktor 3)<br />
(inkl. Baukosten)<br />
ca. 90 Mio. Euro<br />
ca. 74,2 Mio. Euro inkl.<br />
Finanzierungskosten bis 2011<br />
rd. das 14,71fache der<br />
Jahresnettomiete 2011<br />
Eigenkapital 4) 47,4 Mio. Euro<br />
Fremdkapital 39,6 Mio. Euro<br />
Einzahlung<br />
Beteiligungsbetrag<br />
zu 100 % zzgl. Agio<br />
Einzahlungstermin 5) Zahlung in zwei Raten. Erste<br />
Rate in Höhe von 30 % zzgl.<br />
Agio auf den gesamten Beteiligungsbetrag<br />
ab 31.05.2010,<br />
zweite Rate in Höhe von 70 %<br />
zum 29.04.2011.<br />
Prognostizierte<br />
Ausschüttungen 6)<br />
anfänglich 6,0 % p. a.,<br />
voraussichtlich ansteigend<br />
auf 6,5 % p. a.<br />
Mieter des Fonds objekts E.ON Bayern AG (Neubau der<br />
Unternehmenszentrale in<br />
Regensburg)<br />
Vermietungsstand 100 %<br />
Laufzeit des<br />
Miet vertrags<br />
Grundlaufzeit 15 Jahre ab<br />
Fertigstellung<br />
(geplant zum 31.10.2011)<br />
1) Bei dem Fondsobjekt handelt es sich um einen noch zu errichtenden Neubau.<br />
2) Die Details des Investitions- und Finanzierungsplans, insbesondere die<br />
fondsab hängigen Kosten (Dienstleistungsvergütungen), sind in Tz. 6 dargestellt.<br />
Das Agio wurde berücksichtigt.<br />
3) Da es sich bei dem Fondsobjekt um ein Bauvorhaben (Neubau) handelt,<br />
wurde der Einstandsfaktor in Höhe von rd. 14,71 unter Zugrundelegung aller<br />
geplanten Bau- und Erwerbskosten der Investitionsphase inklusive der Finanzierungskosten<br />
der Investitionsphase (Zinsen) bis Ende 2011 berücksichtigt.<br />
Das Disagio wurde zeitanteilig angesetzt.<br />
8<br />
4) Die Beteiligungsbeträge nebst Agio sind dabei auf der Grundlage der Bestimmungen<br />
der Beitrittsvereinbarung, des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />
und des Treuhandvertrags zu leisten. Das gesamte Beteiligungskapital<br />
kann gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft (abgedruckt<br />
in Tz. 13) um bis zu 10 Prozent über- oder unterschritten werden. Auf das<br />
Eigenkapital wird grundsätzlich ein Agio in Höhe von 5 Prozent erhoben<br />
(vgl. Tz. 6, Tz. 10.2.1).<br />
5) Details zur Einzahlung siehe Tz. 1.9 und Tz. 15.<br />
6) Prognostizierte Ausschüttungen bezogen auf den jeweils eingezahlten<br />
Beteiligungsbetrag ohne Agio für das jeweilige Geschäftsjahr (während der<br />
Platzierungsphase ggf. zeitanteilig ab dem der Einlagenleistung folgenden<br />
Monatsersten). Die prognostizierte Ausschüttung ist vor Steuer, insbesondere<br />
vor Abgeltungsteuer, dargestellt (siehe dazu auch Tz. 7). Die prognostizierten<br />
Ausschüttungen beinhalten auch Kapitalrückzahlungen.<br />
1.2 Beteiligungsangebot<br />
Der Anleger beteiligt sich mittelbar über den Treuhandkommanditisten,<br />
die FCT FinanzControl Treuhand<br />
GmbH, an der Fondsgesellschaft. Als Treugeber<br />
ist der Anleger nach dem Treuhand und Gesellschaftsvertrag<br />
einem direkt als Kommanditisten<br />
Beteiligten („Direktkommanditist“) wirtschaftlich<br />
gleichgestellt. Treugeber können in die Stellung<br />
eines Direktkommanditisten wechseln.<br />
Die beitretenden Anleger werden ihren Beteiligungsbetrag<br />
an die Fondsgesellschaft grundsätzlich in zwei<br />
Raten leisten. Auf den gesamten Beteiligungsbetrag<br />
ist von den Anlegern ein Agio in Höhe von 5 Prozent<br />
zu leisten. Jeder Treugeber hat den Treuhandkommanditisten<br />
von Verbindlichkeiten aus dem für ihn<br />
anteilig erworbenen und gehaltenen Kommanditanteil<br />
freizustellen.<br />
Die Vermögensanlage umfasst eine mittelbar über<br />
den Treuhandkommanditisten gehaltene Beteiligung<br />
an der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH &<br />
Co. Regensburg KG mit Sitz in München. Die Verteilung<br />
der Ergebnisse der Fondsgesellschaft, die Entnahmen<br />
und das Stimmrecht bestimmen sich nach<br />
dem Verhältnis der Kapitalanteile ohne Agio (Kapitalkonto<br />
I und II), die Beteiligung am Vermögen und<br />
am Auseinandersetzungsguthaben nach der festen<br />
Kapitaleinlage (Kapitalkonto I). Die Beteiligung der<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH („BFI“) an<br />
der Fondsgesellschaft weicht von der der übrigen<br />
Anleger ab, weil sie kein Agio und lediglich eine feste<br />
Kapitaleinlage leisten muss. Die feste Kapitaleinlage<br />
(Kapitalkonto I) beträgt grundsätzlich 5 Prozent des<br />
übernommenen Kapitalanteils. Die Einlage der BFI<br />
in Höhe von ca. 140.500 Euro entfällt vollständig auf<br />
die feste Kapitaleinlage. Das Verhältnis der festen<br />
Kapitaleinlagen ist maßgeblich für die Vermögensbeteiligung,<br />
z. B. im Fall der Auseinandersetzung oder
der Abfindung. Die anteilige Vermögensbeteiligung<br />
der BFI entspricht somit nach Durchführung der geplanten<br />
Kapitalerhöhung ca. 5,61 Prozent. Weder eine<br />
andere Konzerngesellschaft noch die <strong>Real</strong> I.S. selbst<br />
sind am Gesellschaftsvermögen beteiligt, der geschäftsführende<br />
Kommanditist erhält gegenüber den<br />
Anlegern keine abweichende Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
und am Auseinandersetzungsguthaben.<br />
Die Fondsgesellschaft schuldet keine speziell<br />
an den Verkauf geknüpfte Vergütung oder Provision.<br />
Des Weiteren werden die Anleger über den Geschäftsverlauf<br />
der Fondsgesellschaft unterrichtet.<br />
Details zum Beitritt sind in Tz. 15 sowie der Beitrittsvereinbarung<br />
ausführlich dargestellt.<br />
Details zu den rechtlichen Grundlagen der Beteiligungsstruktur<br />
und zu den Rechten und Pflichten der<br />
Anle ger sind in Tz. 10.2 und dem in Tz. 13 abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag sowie dem in Tz. 14 abgedruckten<br />
Treuhandvertrag ausführlich dargestellt.<br />
1.3 Zielgruppe und Konzept der Fondsbeteiligung<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot wendet sich<br />
vornehmlich an Anleger (natürliche Personen),<br />
die in <strong>Deutschland</strong> unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
sind, ihre Beteiligung im steuerlichen<br />
Privatvermögen halten und diese nicht<br />
fremdfinanzieren,<br />
die langfristig in eine professionell verwaltete<br />
gewerbliche Immobilie in Regensburg, unter Berücksichtigung<br />
der damit zusammenhängenden<br />
Schwankungen des lokalen Immobilienmarkts,<br />
investieren möchten und<br />
die im Rahmen einer unternehmerischen Beteiligung,<br />
die wegen ihrer Größenordnung üblicherweise<br />
institutionellen Investoren vorbehalten ist, an<br />
den möglichen Erträgen und am Wertsteigerungspotenzial<br />
einer Sachwertanlage teilhaben möchten.<br />
Die mit diesem Beteiligungsangebot verbundenen<br />
Risiken sind unter Tz. 3 dargestellt und bei der<br />
Anlage entscheidung zu berücksichtigen.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Das Beteiligungsangebot ist auf Anleger zugeschnitten,<br />
die natürliche Personen mit Wohnsitz in<br />
<strong>Deutschland</strong> (und nur in <strong>Deutschland</strong> unbeschränkt<br />
9<br />
einkommensteuerpflichtig) sind, ihre Beteiligung<br />
im Privatvermögen halten und die Beteiligung nicht<br />
fremdfinanzieren. Eine Beteiligung von Gesellschaften<br />
bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften und<br />
Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts bzw. Gemeinschaft ist ausgeschlossen.<br />
Personen, die (i) Staatsangehörige der USA, Kanadas,<br />
Japans, Großbritanniens oder Australiens sind, (ii)<br />
Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung<br />
der USA („Green Card“), Kanadas,<br />
Japans, Großbritanniens oder Australiens sind, (iii)<br />
ihren gewöhnlichen Aufenthalt / Wohnsitz oder Sitz<br />
in den USA, in Kanada, Japan, Großbritannien oder<br />
Australien haben und / oder (iv) die Beteiligung für<br />
eine Vermögensmasse mit Sitz in den USA, in Kanada,<br />
Japan, Großbritannien oder Australien eingehen oder<br />
einer solchen anbieten, sollen nicht Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft sein oder sich mittelbar über<br />
den Treuhandkommanditisten beteiligen. Anlässlich<br />
der Aufnahme und auf Verlangen des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten haben Anleger zu versichern<br />
und nachzuweisen, dass keine der im vorstehenden<br />
Satz genannten Bedingungen vorliegt. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist kann im Einzelfall Ausnahmen<br />
hiervon zulassen.<br />
Details hierzu sind in Tz. 10.1, in Tz. 10.2.1 sowie in<br />
dem in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft bzw. in dem in Tz. 14 abgedruckten<br />
Treuhandvertrag ausführlich dargestellt.<br />
1.4 Standort des Fondsobjekts<br />
<strong>Deutschland</strong> ist mit einem Jahresumsatz von über<br />
2 Billionen Euro an Gütern und Dienstleistungen<br />
nicht nur die größte Volkswirtschaft Europas,<br />
sondern auch die viertgrößte der Welt. Mit einem<br />
20ProzentAnteil am BIP der Europäischen Union<br />
im Jahr 2008 ist <strong>Deutschland</strong> der Motor der europäischen<br />
Wirtschaft. In den vergangenen zehn Jahren<br />
konnte <strong>Deutschland</strong> als einziges G7Land (umfasst<br />
die sieben größten Industrienationen der Welt)<br />
seinen Weltanteil am Güterexport steigern. 460 Milliarden<br />
Euro ausländischer Investitionen bis 2009<br />
sind ein weiteres Beispiel für die Vorteilhaftigkeit des<br />
Wirtschaftsstandorts <strong>Deutschland</strong>.<br />
Die Universitätsstadt Regensburg hat sich in den letzten<br />
drei Jahrzehnten zu einem Arbeitsplatzmagnet<br />
und HightechStandort entwickelt.
Regensburg ist ein bedeutender Autobahn und<br />
Eisen bahnknotenpunkt (Regensburg Hauptbahnhof)<br />
in Bayern. Über die Autobahnen A 3 Frankfurt – Wien<br />
(WestOstAnbindung) und die A 93 München – Berlin<br />
(NordSüdAnbindung) ist Regensburg mit dem Pkw<br />
verkehrstechnisch sehr gut zu erreichen. Die Bundesstraßen<br />
B 8, B 15 und B 16 gewährleisten zudem eine<br />
gute regionale Verkehrserschließung.<br />
Zwei internationale Flughäfen (München, Nürnberg)<br />
sind rd. eine Stunde Fahrzeit entfernt. Dieses sind<br />
alles Faktoren, die für eine prosperierende Zukunft<br />
eines Standorts mit ca. 135.000 Einwohnern erforderlich<br />
sind.<br />
Details zum Standort des Fondsobjekts bzw. zum Immobilienmarkt<br />
Regensburg sind in Tz. 4 ausführlich<br />
dargestellt.<br />
1.5 Das Fondsobjekt<br />
Bei dem Fondsobjekt handelt es sich um ein modernes<br />
noch zu errichtendes Bürogebäude mit Parkdeck<br />
und Tiefgaragenparkplätzen. Die Fertigstellung des<br />
Gebäudes soll bei einem planmäßigen Verlauf des<br />
Projekts Ende Oktober 2011 erfolgen. Das Fondsobjekt<br />
befindet sich in Regensburg, im Gewerbeschwerpunkt<br />
Westenviertel / Lilienthalstraße, das gemäß<br />
Planungs und Baureferat der Stadt Regensburg bis<br />
2025 noch verdichtet, arrondiert und weiterentwickelt<br />
werden soll. In unmittelbarer Nachbarschaft<br />
haben die Sparkasse Regensburg, die Infineon Technologies<br />
AG und die Deutsche Bundesbank Bürogebäude<br />
bezogen. Die noch zu vermessende und zu<br />
parzellierende Grundstücksfläche für den geplanten<br />
Neubau beträgt ca. 16.947 m².<br />
Die vermietbare Gesamtfläche des Fondsobjekts,<br />
die Nettogrundfläche („NGF“), soll insgesamt ca.<br />
28.333 m² betragen. Es sind ferner ca. 600 Stellplätze<br />
teils in einer Tiefgarage, im Außenbereich und teils in<br />
einem Parkdeck geplant. Die zu bezahlende Miete für<br />
das Bürogebäude wird auf NGFBasis, d. h. Nutzfläche<br />
inklusive Funktions und Verkehrsflächen, berechnet.<br />
Das Fondsobjekt wird vollständig von der E.ON<br />
Bayern AG als Unternehmenssitz sowie von weiteren<br />
Unternehmen des E.ON Konzerns genutzt. Der Mietvertrag<br />
weist eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren ab<br />
Mietbeginn (Fertigstellung und Abnahme planmäßig<br />
im Oktober 2011), also voraussichtlich bis zum<br />
31.10.2026, aus.<br />
10<br />
Dem Fondsobjekt wurde am 25.02.2010 auf Basis<br />
der Planungen durch die Deutsche Gesellschaft für<br />
Nachhaltiges Bauen (DGNB Sonderveranstaltung<br />
„Nachhaltig planen“ in Stuttgart) offiziell ein Vorzertifikat<br />
in „GOLD“ mit einer Objektbewertung von 1,33<br />
verliehen.<br />
Details zum Fondsobjekt sind in Tz. 5 ausführlich dargestellt.<br />
Zur Bauerrichtung, insbesondere zum Inhalt<br />
des Generalübernehmervertrags (GÜVertrag), siehe<br />
Tz. 10.3.3. Zum Generalübernehmer siehe Tz. 5.1.4.<br />
1.6 Mieter des Fondsobjekts / Mietvertrag<br />
Das Fondsobjekt ist zu 100 Prozent an die E.ON<br />
Bayern AG („E.ON“), ein Konzernunternehmen der<br />
E.ON AG, vermietet.<br />
Der Mietvertrag wurde für eine Mietzeit von 15 Jahren<br />
abgeschlossen und läuft ab Übergabe an den Mieter<br />
voraussichtlich bis zum 31.10.2026. Der Mieter hat<br />
die Möglichkeit, das Mietverhältnis zum Ablauf der<br />
15jährigen Mietzeit mit einer Frist von 20 Monaten zu<br />
kündigen. Zudem hat er die dreimalige Möglich keit,<br />
den Mietvertrag um jeweils fünf Jahre zu verlängern.<br />
Die jährliche Kaltmiete beträgt voraussichtlich rd.<br />
5,044 Millionen Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Der Mietvertrag enthält eine Wertsicherungsklausel.<br />
Danach wird die Miete entsprechend dem durch das<br />
Statistische Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex<br />
für <strong>Deutschland</strong> (Basis 2005 = 100) angepasst<br />
(bei Veränderung um mehr als 10 Prozent).<br />
Bei dem Mietvertrag handelt es sich im Wesentlichen<br />
um einen NettoMietvertrag, unter dem der Mieter<br />
für die Bewirtschaftungskosten des Fondsobjekts sowie<br />
für seine Verbrauchskosten für z. B. Energie oder<br />
Wasser / Abwasser verantwortlich ist. Damit besteht<br />
betreffend die Prognose der Bewirtschaftungskosten<br />
für das Fondsobjekt während der Laufzeit des<br />
Mietvertrags mit E.ON eine hohe Kostensicherheit.<br />
Lediglich die strukturellen Investitionen bzw. Reparaturen<br />
für das Fondsobjekt, z. B. an „Dach und Fach“,<br />
sind von der Fondsgesellschaft auf eigene Kosten zu<br />
leisten. Entsprechende Kostenschätzungen wurden<br />
im Rahmen der Prognoserechnung berücksichtigt.<br />
Da es sich um einen noch zu errichtenden Neubau<br />
handelt, werden in diesem Zusammenhang übliche<br />
Gewährleistungen bezüglich etwaiger Mängel in der<br />
Bausubstanz bestehen.
Details zu dem Mietvertrag sind in Tz. 5.2, in Tz. 10.3.2<br />
sowie in den Risikohinweisen in Tz. 3.2 und 3.3 ausführlich<br />
dargestellt. Details zu den Annahmen im<br />
Rahmen der Prognoserechnung (z. B. Bewirtschaftungskosten,<br />
Renovierungskosten und nicht umlagefähige<br />
Kosten) sind in Tz. 7 ausführlich dargestellt.<br />
1.7 Gutachten und Prüfungen im Zusammenhang<br />
mit dem Ankauf des Fondsobjekts<br />
Die Fondsgesellschaft hat ein Wertgutachten (Vorwertermittlung)<br />
für das zu errichtende Fondsobjekt<br />
erstellen lassen. Das Wertgutachten mit Erstelldatum<br />
vom 26.03.2010 setzt den Wert des künftigen Fondsobjekts<br />
zum Bewertungsstichtag (24.03.2010) mit<br />
einem Wert von rd. 75,8 Millionen Euro an. Die finanzierende<br />
Bank hat zur Bestimmung der Beleihungsgrenze<br />
ebenfalls ein Wertgutachten (Erstellungsdatum<br />
23.07.2009, Aktualisierung vom 16.03.2010)<br />
erstellen lassen. Der darin ermittelte Wert beträgt<br />
rd. 76,2 Millionen Euro. Weitere Wertgutachten wurden<br />
nicht in Auftrag gegeben.<br />
Details zu den Gutachten sind in Tz. 5.1.1 ausführlich<br />
dargestellt. Siehe auch die Risikohinweise in Tz. 3.3.9.<br />
1.8 Mindestbeteiligungsbetrag<br />
Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage beträgt<br />
mindestens 15.000 Euro. Höhere Beteiligungsbeträge<br />
müssen jeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />
in Form von Kommanditbeteiligungen beträgt<br />
47.259.000 Euro. Aufgrund der Mindestzeichnungssumme<br />
in Höhe von 15.000 Euro können somit maximal<br />
3.150 Kommanditbeteiligungen ausgegeben<br />
werden. Sollten Zeichnungen unterhalb der Mindestzeichnungssumme<br />
zugelassen werden oder das<br />
Gesellschaftskapital im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen um bis zu weitere 10 Prozent<br />
erhöht werden, wird sich die maximale Anzahl der<br />
Beteiligungen erhöhen.<br />
Details hierzu sind in Tz. 10.2.1 ausführlich dargestellt.<br />
11<br />
1.9 Beitritt, Einzahlung und Platzierungsfrist<br />
Der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 Prozent Agio ist gemäß<br />
den Bestimmungen der Beitrittsvereinbarung,<br />
des Gesellschaftsvertrags (Tz. 13) und des Treuhandvertrags<br />
(Tz. 14) zu entrichten. Bei Zeichnung der Beteiligung<br />
bis zum 30.05.2010 ist der Beteiligungsbetrag<br />
in Höhe von 30 Prozent zzgl. 5 Prozent Agio auf<br />
den gesamten Beteiligungsbetrag zum 31.05.2010 zu<br />
erbringen. Bei Zeichnung der Beteiligung nach dem<br />
30.05.2010 ist der Beteiligungsbetrag in Höhe von<br />
30 Prozent zzgl. 5 Prozent Agio auf den gesamten<br />
Beteiligungsbetrag zum 20. des auf die Zeichnung<br />
folgenden Monats (bzw., sofern dies kein Bankarbeitstag<br />
ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />
zu erbringen. Der verbleibende Teil des Beteiligungsbetrags<br />
in Höhe von 70 Prozent ist am 29.04.2011 zu<br />
erbringen. Bei Zeichnung der Beteiligung nach dem<br />
31.03.2011 ist der gesamte Beteiligungsbetrag zzgl.<br />
Agio zum 20. des auf die Zeichnung folgenden Monats<br />
(bzw., sofern dies kein Bankarbeitstag ist, zum<br />
nächstfolgenden Bankarbeitstag) zu erbringen (siehe<br />
dazu auch Tz. 15).<br />
Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage der<br />
Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft,<br />
der Beitrittsvereinbarung und des<br />
Treuhandvertrags. Durch Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung<br />
gibt der Anleger ein Angebot auf<br />
mittelbare Beteiligung an der Fondsgesellschaft und<br />
Abschluss eines Treuhandvertrags ab. Die mittelbare<br />
Beteiligung und der Abschluss des Treuhandvertrags<br />
erfolgen durch Annahme dieses Angebots und durch<br />
Zulassung des Treuhandkommanditisten zur Kapitalerhöhung<br />
durch den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft (WS Beteiligungs GmbH).<br />
Der Verkaufsprospekt muss gemäß § 9 Abs. 1 Verk<br />
ProspG mindestens einen Werktag vor dem öffentlichen<br />
Angebot veröffentlicht werden. Das öffentliche<br />
Angebot beginnt daher frühestens einen Tag<br />
nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts und<br />
endet bei Vollplatzierung des Kommanditkapitals,<br />
spätestens jedoch mit Ablauf der vorgesehenen Platzierungsfrist<br />
zum 30.12.2011, sofern der geschäftsführende<br />
Kommanditist nicht von seinem Verlängerungsrecht<br />
Gebrauch macht. Zur Sicherstellung der<br />
Investition hat die <strong>Real</strong> I.S. eine Platzierungsgarantie<br />
für das zur Durchführung der Investition erforderliche<br />
Beteiligungskapital übernommen.
Details zu Beitritt, Einzahlung und Platzierungsfrist<br />
sind in Tz. 10.2, in Tz. 15 sowie in dem in Tz. 13 abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
und in dem in Tz. 14 abgedruckten Treuhandvertrag<br />
ausführlich dargestellt.<br />
1.10 Prognostizierte Ausschüttungen und steuerliche<br />
Behandlung<br />
Bezogen auf den Beteiligungsbetrag des Anlegers<br />
(ohne Agio) sind Ausschüttungen zunächst in Höhe<br />
von anfänglich 6,0 Prozent p. a. vor Steuern auf Anlegerebene<br />
geplant (ansteigend bis 2022 auf 6,5 Prozent<br />
p. a.). An den Ausschüttungen nehmen Anleger<br />
zeitanteilig ab dem Ersten des auf die Einzahlung<br />
folgenden Monats teil. Die Ausschüttungen sind zum<br />
30.06. des Folgejahres vorgesehen.<br />
Für die Jahre 2010 und 2011 wird eine Ausschüttung<br />
/ Vorabgewinn in Höhe von 6,0 Prozent p. a.<br />
auf das jeweils einbezahlte Eigenkapital ohne Agio<br />
geleistet, zeitanteilig ab dem Zeitpunkt des der<br />
Einzahlung folgenden Monatsersten. Die erste<br />
Ausschüttung ist für den 30.06.2011 vorgesehen.<br />
Ausschüttungen enthalten dabei auch Kapitalrückzahlungen.<br />
120 %<br />
110 %<br />
100 %<br />
8 %<br />
6 %<br />
4 %<br />
2 %<br />
0 %<br />
1) 2)<br />
Prognostizierte Ausschüttungen<br />
6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 %<br />
Abgeltungsteuer<br />
1) Bezogen auf den Beteiligungsbetrag ohne Agio vor Steuern,<br />
Ausschüttungen enthalten auch Kapitalrückzahlungen.<br />
12<br />
Details hierzu sind in Tz. 10.2.1, in Tz. 7, in Tz. 8, in<br />
Tz. 9 sowie in dem in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft ausführlich<br />
dargestellt.<br />
Die Fondsgesellschaft übt mit der Verwaltung eige ner<br />
Immobilien eine vermögensverwaltende Tätigkeit<br />
aus. Sofern die Beteiligung im Privatvermögen gehalten<br />
wird, erzielen die Anleger Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung. Gegebenenfalls anfallende<br />
Zinsen, z. B. aus der Anlage von Liquiditätsüberschüssen,<br />
sind auf Anlegerebene als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
zu versteuern. Die dem jeweiligen Anleger<br />
zuzurechnenden anteiligen steuerlichen Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der<br />
individuellen Steuerbelastung des Anlegers.<br />
Details zu den steuerlichen Aspekten und Risiken<br />
sind in Tz. 3.4 und Tz. 11 ausführlich dargestellt.<br />
1.11 Beteiligungsdauer<br />
Die mittelbare Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
wird für unbestimmte Zeit eingegangen, wobei eine<br />
ordentliche Kündigung erstmals zum 31.12.2030 möglich<br />
ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />
6,25 % 6,25 % 6,25 % 6,25 %<br />
6,50 % 6,50 %<br />
113,81 %<br />
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 20<strong>21</strong> 2022<br />
2) Der Ausschüttungsanspruch besteht dabei zeitanteilig ab dem ersten Tag<br />
des auf die Einzahlung der Beteiligungssumme nebst Agio folgenden Monats.<br />
31.12.2022
leibt hiervon unberührt. Zudem sind die Anleger<br />
berechtigt, bei Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft geregelten Beschränkungen,<br />
ihre Beteiligung mit Wirkung zum 31.12. / 01.01. eines<br />
jeden Jahres auf einen Erwerber zu übertragen.<br />
Eine Beteiligung im Rahmen dieses Angebots ist als<br />
langfristige Vermögensanlage konzipiert. Für Zwecke<br />
der Prognoserechnung wurde eine Veräußerung des<br />
Fondsobjekts zum 31.12.2022 angenommen. Ob ein<br />
Verkauf zu diesem für Prognosezwecke unverbindlich<br />
angesetzten Zeitpunkt sinnvoll oder möglich ist,<br />
kann aus heutiger Sicht nicht eingeschätzt werden.<br />
Über den Zeitpunkt des Verkaufs des Fondsobjekts<br />
und damit die tatsächliche Dauer der Beteiligung<br />
bzw. eine Beendigung der Beteiligung entscheiden<br />
die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung.<br />
Details hierzu sind in Tz. 10.2 bzw. Tz. 13 ausführlich<br />
dargestellt.<br />
1.12 Anlegerbetreuung, Fondsmanagement,<br />
Assetmanagement<br />
Die Anlegerbetreuung sowie das Asset und Fondsmanagement<br />
werden von <strong>Real</strong> I.S. übernommen.<br />
Einzelheiten dazu siehe unter Tz. 10.<br />
1.13 Anlegereignung<br />
Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />
eine langfristige unternehmerische Beteiligung.<br />
Dementsprechend richtet sich das vorliegende<br />
Angebot an Anleger, die bereit sind, eine langfristige<br />
unternehmerische Beteiligung einzugehen, und<br />
darüber hinaus die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen<br />
Einschätzungen teilen. Anleger sollten vor<br />
einer Anlageentscheidung prüfen, ob sie bereit und<br />
wirtschaftlich in der Lage sind, die in Tz. 3 genannten<br />
Risiken zu tragen. Außerdem darf beim Anleger kein<br />
kurz oder mittelfristiger Bedarf bestehen, über die<br />
angelegten Mittel zu verfügen, da die eingegangene<br />
Beteiligung nicht fungibel ist. Anleger sollten vor<br />
der Anlageentscheidung unbedingt den gesamten<br />
Prospekt im Zusammenhang, insbesondere die<br />
Risikohinweise in Tz. 3, sorgfältig gelesen haben.<br />
Der Anleger sollte sich bei Fragen zum vorliegenden<br />
Beteiligungsangebot / Verkaufsprospekt unbedingt<br />
durch unabhängige Experten beraten lassen, beispielsweise<br />
zu steuerlichen und rechtlichen Fragen<br />
durch Steuerberater und Rechtsanwälte.<br />
Initiator („Anbieter“) des Beteiligungsangebots und<br />
Herausgeber des vorliegenden Verkaufsprospekts<br />
ist die<br />
<strong>Real</strong> I.S. AG<br />
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />
Innere Wiener Straße 17<br />
81667 München
6:50 Uhr<br />
Die Familie ist am Tisch vereint, um mit einem gesunden Frühstück in<br />
den Tag zu starten. Auch die moderne Heizungsanlage mit Wärmepumpe<br />
regelt hoch, um für wohlige Wärme im Haus zu sorgen. Sie nutzt dazu die<br />
natürliche Energie aus dem Erdreich. Die bisher tiefste Erdwärmesondenbohrung<br />
in Bayern wurde in Bernau am Chiemsee für eine 180Kilowatt<br />
Anlage vorgenommen.<br />
Quelle: E.ON Bayern AG<br />
2.Initiator (Anbieter)
2. Initiator (Anbieter)<br />
2.1 Der Initiator <strong>Real</strong> I.S.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement,<br />
mit Sitz in München, zählt zu den großen<br />
bankgebundenen Initiatoren auf dem deutschen Kapitalanlagemarkt.<br />
Mit attraktiven Angeboten wendet<br />
sie sich sowohl an private als auch an institutionelle<br />
Anleger.<br />
Seit 1991 wurden von ihrer Vorgängergesellschaft,<br />
der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH,<br />
ebenfalls mit Sitz in München, sowie ab dem Jahr<br />
2001 von der <strong>Real</strong> I.S. selbst, über 100 Fondsmodelle<br />
(Immobilien, Großmobilien, Medien und Schiffsfonds)<br />
sowie Immobilienaktienportfolios mit einem<br />
Investitionsvolumen von über 6,8 Milliarden Euro<br />
platziert.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. begleitet bisher mehr als 58.000 private<br />
und institutionelle Anleger von der Zeichnung<br />
der Fondsanteile über die Verwaltung bis hin zur<br />
späteren Liquidation des Fonds. Für die seit dem<br />
Emissionsjahr 1991 aufgelegten Immobilienfonds<br />
wurde eine Leistungsbilanz zum 31.12.2008 gemäß<br />
Definition Verband Geschlossener Fonds („VGF“)<br />
Arbeitskreis erstellt und von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
geprüft.<br />
2.2 Die langjährige Kompetenz<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. hat seit Bestehen zahlreiche Publikumsfonds<br />
mit inländischen und ausländischen Immobilien<br />
aufgelegt und zählt zu den marktführenden<br />
Initiatoren in diesem Segment. Die <strong>Real</strong> I.S. agiert<br />
in <strong>Deutschland</strong> und weiteren ausgewählten euro
päischen Ländern wie Frankreich, Großbritannien,<br />
Österreich, Holland und Belgien sowie in Australien,<br />
den USA und Kanada in allen wesentlichen<br />
Immobiliensegmenten (Büro, Einzelhandel) über<br />
breite lokale Netzwerke und teilweise über eigene<br />
Repräsentanzen in den einzelnen Ländern. Der<br />
aktive AssetmanagementAnsatz hat bei zahlreichen<br />
Investments zu nachweisbar sehr positiven Ergebnissen<br />
für die Investoren im Rahmen von Immobilienverkäufen<br />
/ Fondsauflösungen geführt.<br />
Im Jahr 2008 hat die <strong>Real</strong> I.S. im Segment der geschlossenen<br />
Beteiligungsmodelle Eigenkapital<br />
in Höhe von 258 Millionen Euro platziert. Im Jahr<br />
2009 betrug das platzierte Eigenkapital im Segment<br />
geschlossener Beteiligungsmodelle 444 Millionen<br />
Euro. Die <strong>Real</strong> I.S. hat folgende Auszeichnungen<br />
erhalten: Den Sonderpreis der Jury des Elite Report<br />
des Handelsblatts für 2008 sowie in 2009 den Scope<br />
Investment Award in der Kategorie „Geschlossene<br />
Fonds Immobilien weltweit“. In ihrer Begründung zu<br />
der zuletzt genannten Auszeichnung stellte die Jury<br />
fest: <strong>Real</strong> I.S. konnte die Jury in besonderem Maße<br />
durch hohe Professionalität, strategische Kontinuität<br />
und Sicherheitsorientierung im schwierigen Marktumfeld<br />
überzeugen.<br />
Im Jahr 2010 hat die <strong>Real</strong> I.S. bereits einen <strong>Deutschland</strong>fonds<br />
auf den Markt gebracht.<br />
2.3 Die Qualität als Philosophie<br />
Die Unternehmensphilosophie der <strong>Real</strong> I.S. orientiert<br />
sich an den Maximen: Qualität, Kundenorientierung,<br />
Innovation und Verantwortung. Die <strong>Real</strong> I.S. bietet<br />
ihren Kunden ein hochwertiges und umfangreiches<br />
Portfolio von Beteiligungsmodellen an. Hierbei übernimmt<br />
die <strong>Real</strong> I.S. bei den von ihr aufgelegten Produkten<br />
im Sinne ihrer Kunden die wichtige Aufgabe,<br />
die Beteiligungsprodukte unter Ertrags, Kosten und<br />
Risikogesichtspunkten zu optimieren. Die <strong>Real</strong> I.S.<br />
wählt bewusst nur Vertriebspartner mit hoher<br />
Fachkompetenz und Kundenverantwortung aus, um<br />
eine stetige Kundenzufriedenheit zu erreichen. Das<br />
Unternehmen ist mit einem ganzheitlichen Qualitätsmanagementsystem<br />
nach DIN EN <strong>IS</strong>O 9001:2000 vom<br />
TÜV Süddeutschland zertifiziert.<br />
17<br />
2.4 Das Leistungsangebot<br />
Die Anleger können bei der <strong>Real</strong> I.S. auf das professionelle<br />
Management ihrer Investitionen bauen. Die<br />
<strong>Real</strong> I.S. verfügt über die Kompetenz für alle hierfür<br />
notwendigen Aufgaben:<br />
Auswahl geeigneter Investitionsobjekte<br />
Abwicklung aller vereinbarten Investitionen<br />
(z. B. Baubegleitung)<br />
Leistungscontrolling (z. B. Eingang Mieteinnahmen,<br />
Garantieleistungen)<br />
Kaufmännisches und technisches Gebäudemanagement<br />
Asset und Portfoliomanagement<br />
Rechts und Steuerkompetenz<br />
Detaillierte, übersichtliche Informationsaufbereitung<br />
für die Anleger<br />
Wer in ein Beteiligungsmodell der <strong>Real</strong> I.S. investiert,<br />
vertraut sein Vermögen einem seriösen und erfahrenen<br />
Initiator an. Neben dem attraktiven Produktangebot<br />
steht das professionelle Management für<br />
hohe Qualität.
7:30 Uhr<br />
Heute steht Mathe auf dem Stundenplan. Für Bayern ist es<br />
eine leichte Rechenaufgabe, den Straßenverkehr langfristig<br />
auf LEDAmpeln umzustellen. Die innovativen Ampelleuchten<br />
mit der hohen Lebensdauer sorgen im ganzen Freistaat für<br />
schalt feste Signale.<br />
Quelle: Ministerium für Umwelt, Land Bayern<br />
3.Risikohinweise
3. Risikohinweise<br />
3.1 Allgemeine Hinweise<br />
Investitionen in geschlossene Immobilienfonds und<br />
damit auch in das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
sind eine langfristige unternehmerische Beteiligung<br />
und nicht vergleichbar mit Vermögensanlagen in<br />
Instrumente des Kapitalmarkts wie festverzinsliche<br />
Wertpapiere oder Aktien oder Investments in andere<br />
Assetklassen. Ein jederzeitiges Zugreifen auf das<br />
angelegte Kapital ist nicht möglich. Die Beteiligung<br />
eignet sich nur für Anleger, die sich langfristig engagieren<br />
wollen und keine Kapitalanlage mit fester<br />
Verzinsung und eine jederzeitige bzw. schon heute<br />
feststehende Rückzahlung des eingesetzten Kapitals<br />
zu einem festen Zeitpunkt wünschen.<br />
Durch eine Beteiligung im Rahmen des vorliegenden<br />
Beteiligungsangebots geht der Anleger wirtschaftliche<br />
und unternehmerische Risiken ein. Insbesondere<br />
können zukünftige Entwicklungen die erwarteten<br />
bzw. prognostizierten Ergebnisse nachteilig beeinflussen.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen sind lediglich<br />
prognostiziert und nicht gesichert. Die Beteiligung<br />
sollte daher lediglich Beimischungscharakter zum<br />
übrigen Vermögensportfolio besitzen und vom Anleger<br />
ausschließlich aus Eigenkapital finanziert sein.<br />
Der Analyse der mit dieser Beteiligung verbundenen<br />
Risiken kommt besondere Bedeutung zu. Das Ergebnis<br />
der Beteiligung ist von verschiedenen, in der<br />
Zukunft liegenden rechtlichen, steuerlichen, politischen<br />
und wirtschaftlichen Parametern abhängig,<br />
die sich während der Beteiligungsdauer verändern<br />
können, ohne dass dies zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
voraussehbar war. Der tatsächliche Beteiligungsverlauf<br />
kann deutlich ungünstiger ausfallen<br />
als prognostiziert. Interessierte Anleger, denen die<br />
notwendige Sachkenntnis für eine Beteiligung an<br />
einem geschlossenen Immobilienfonds fehlt, sollten<br />
keine Beteiligungsentscheidung treffen, ohne sich<br />
den Rat eines sachkundigen Beraters einzuholen.<br />
Nachfolgend sind die vom Anbieter als wesentlich<br />
erachteten Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung<br />
dargestellt. Diese wurden nicht nach der Wahrscheinlichkeit<br />
ihres Eintreffens, ihrer Ergebnisauswirkung<br />
oder anderen Kriterien untergliedert, sondern<br />
zum besseren Verständnis nach Themenbereichen<br />
geordnet. Die einzelnen Risiken beziehen sich dabei<br />
nicht ausschließlich auf die Themenbereiche, denen<br />
sie zugeordnet wurden, sondern können auch themenübergreifende<br />
Relevanz besitzen und / oder sich<br />
auf den Eintritt anderer Risiken auswirken. Die nach<br />
20<br />
folgend im Einzelnen dargestellten Risiken können<br />
einzeln oder kumuliert die Vermögens, Finanz und<br />
Ertragslage der Fondsgesellschaft erheblich beeinflussen<br />
und zu deutlichen Abweichungen von den<br />
prospektierten Ergebnissen bis hin zum Totalverlust<br />
des Beteiligungsbetrags einschließlich Agio führen.<br />
3.2 Immobilienspezifische Risiken<br />
Zu den immobilienspezifischen Risiken gehören<br />
Standortgegebenheiten, wie z. B. die Umgebung,<br />
Immissionen, Konjunktureinflüsse, die regionale und<br />
überregionale Wettbewerbssituation, der Mieter,<br />
Veränderungen des Mietniveaus und der Kosten, Insolvenzen<br />
von Vertragsparteien, Veränderungen der<br />
Finanzmärkte und der Finanzierungsmöglichkeiten<br />
sowie Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung<br />
bzw. Verwaltungspraxis. Hierzu zählen auch<br />
die Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />
der Bewirtschaftung des Grundstücks (nebst darauf<br />
zu errichtendem Gebäude) („Fondsobjekt“). Insoweit<br />
wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen.<br />
3.2.1 Wesentliche Risiken im Zusammenhang mit<br />
dem Erwerb des Grundstücks<br />
Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />
des Grundstücks, die dazu führen können, dass<br />
die Eigentumsrechte am Grundstück im Ergebnis<br />
nicht erworben werden können, und / oder die Eigentumsrechte<br />
am Grundstück erworben werden, aber<br />
Mängel bestehen, und / oder zusätzlicher, nicht im<br />
Investitions und Finanzierungsplan bzw. in der Prognoserechnung<br />
berücksichtigter Aufwand entsteht.<br />
Die Eigentumsrechte am Grundstück können insbesondere<br />
dann nicht erworben werden, wenn der<br />
Kaufvertrag aufgehoben oder nicht durchgeführt<br />
werden kann.<br />
Der Kaufvertrag enthält Verpflichtungen, die durch<br />
den Verkäufer zu erfüllen sind (z. B. im Hinblick auf<br />
die Sanierung des Grundstücks). Insofern kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass der Kaufvertrag nicht<br />
wie vorgesehen durchgeführt werden kann bzw. dass<br />
es zu einer Rückabwicklung der Verträge kommt.<br />
Der Verkäufer haftet nach dem Kaufvertrag nur<br />
eingeschränkt für Sach und Rechtsmängel. Insbesondere<br />
ist eine Haftung für die angegebenen<br />
Flächenmaße, die Bodenbeschaffenheit, die Bebaubarkeit<br />
und Verwendbarkeit ausgeschlossen. Im Fall
von Sach oder Rechtsmängeln (ggf. unentdeckten<br />
Mängeln und Schäden) können somit u. U. keine<br />
Ansprüche (mehr) gegen den Verkäufer durchgesetzt<br />
werden. Entsprechende Schäden und Wertverluste<br />
wären in vollem Umfang von der Fondsgesellschaft<br />
zu tragen.<br />
In den vorgenannten Fällen könnte sich die Rentabilität<br />
der Beteiligung durch erhöhte Kosten und / oder<br />
geringere Einnahmen reduzieren.<br />
3.2.2 Bauerrichtungsrisiko / Baumängel<br />
Als Bauherr und künftiger Eigentümer trägt die<br />
Fonds gesellschaft die typischen Bauerrichtungsrisiken:<br />
planmäßige Fertigstellung, Baukostenrisiko,<br />
mängelfreie Herstellung und Altlasten.<br />
Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt. Es kann<br />
jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer<br />
Rücknahme, einem Widerruf oder einer Anfechtung<br />
der Baugenehmigung und damit zu deren Aufhebung<br />
kommt. Zudem wurde die Bau genehmigung<br />
unter Auflagen gestellt (z. B. Lärmschutz, Parkplatz),<br />
die bei Nichtbefolgung zwangsweise durchgesetzt<br />
werden können oder zum Widerruf der Baugenehmigung<br />
führen können. Dies kann erhebliche negative<br />
Auswirkungen auf die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />
und die Beteiligung des Anlegers haben.<br />
Mit der Errichtung des Fondsobjekts wurde begonnen<br />
(Aushub der Baugrube). Gemäß Mietvertrag hat<br />
die Fertigstellung des Fondsobjekts grundsätzlich bis<br />
spätestens 31.10.2011 zu erfolgen. Die zeitlich aufeinander<br />
abgestimmten Abläufe der Bauerrichtung<br />
und der Vermietung können durch verschiedenste<br />
Ereignisse gestört oder verzögert werden. Für den<br />
Fall, dass das Fondsobjekt nicht bis zu diesem Termin<br />
fertiggestellt und übergeben wurde und die Fertigstellung<br />
nicht aus vertraglich zugelassenen Gründen<br />
(z. B. Schlechtwettertage) verzögert wurde, hat der<br />
Mieter das Recht, eine Vertragsstrafe zu verlangen, in<br />
Höhe von 5.300 Euro für jeden Kalendertag, an dem<br />
das Fondsobjekt nicht bezugsfertig ist (maximal für<br />
90 Tage). Auch ein Rücktritt des Mieters ist in diesem<br />
Fall unter bestimmten Voraussetzungen möglich.<br />
Eine von der Planung abweichende, verzögerte<br />
Fertigstellung führt zu geringeren Mieteinnahmen,<br />
schlimmstenfalls muss die Fondsgesellschaft<br />
das Fondsobjekt anderweitig vermieten. Dies kann<br />
erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquidität<br />
der Fondsgesellschaft und die Beteiligung des Anlegers<br />
haben.<br />
<strong>21</strong><br />
Das Bauvorhaben soll im Rahmen des Generalübernehmervertrags<br />
zu einem fest vereinbarten Pauschalpreis<br />
durchgeführt werden. Gleichwohl trägt<br />
die Fondsgesellschaft das Baukostenrisiko. Erhöhte<br />
Baukosten können insbesondere durch nicht geplante<br />
Nachträge, z. B. Sonderwünsche des Mieters,<br />
zusätzliche Baumaßnahmen, spätere Erschließungsmaßnahmen<br />
und bei Schlechterfüllung durch den<br />
Generalübernehmer oder im Fall seiner Insolvenz<br />
entstehen. Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet,<br />
unter bestimmten Voraussetzungen Änderungswünsche<br />
des Mieters E.ON bei der Bauerrichtung<br />
zu berücksichtigen. Da sich die hieraus entstehenden<br />
Mehrkosten nach dem Mietvertrag erst im Laufe der<br />
Mietzeit durch erhöhte Mieteinnahmen amortisieren,<br />
besteht für die Fondsgesellschaft das Risiko<br />
höherer Baukosten und damit das Risiko einer höheren<br />
Belastung aus Zwischenfinanzierungszinsen<br />
(siehe Tz. 3.3.3). Dies kann erhebliche negative Auswirkungen<br />
auf die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />
und die Beteiligung des Anlegers haben.<br />
Nach Fertigstellung des Fondsobjekts werden die<br />
vermieteten Flächen vermessen. Dabei festgestellte<br />
Flächenabweichungen führen bei einer Unterschreitung<br />
der vorläufig vertraglich vereinbarten Mietflächen<br />
zu einer Mietanpassung. Die Fondsgesellschaft<br />
trägt das Risiko, dass es infolge der Bauerrichtung zu<br />
einer Minderfläche und einer daraus resultierenden<br />
geringeren Mietrentabilität kommt. Dies kann sich<br />
negativ auf die Ausschüttungen an die Anleger<br />
auswirken.<br />
Der GÜVertrag ist ein schwebendes Geschäft, d. h.<br />
die gegenseitigen Leistungen wurden noch nicht<br />
vollständig erbracht. Daraus können sich Risiken im<br />
Zusammenhang mit der planmäßigen Fertigstellung,<br />
insbesondere Verzögerungen und zusätzliche Kosten,<br />
ergeben. Dies kann erhebliche negative Auswirkungen<br />
auf die Liquidität der Fondsgesellschaft und<br />
die Beteiligung des Anlegers haben.<br />
Darüber hinaus trägt die Fondsgesellschaft als<br />
künftiger Eigentümer des Fondsobjekts und Bauherr<br />
grundsätzlich das immobilientypische Risiko der<br />
Mangelhaftigkeit, der Unbenutzbarkeit, der nicht<br />
planmäßigen Bauerrichtung, der ganzen oder teilweisen<br />
Zerstörung des Fondsobjekts und das Risiko,<br />
dass die technischen oder baulichen Eigenschaften<br />
des Fondsobjekts nicht der Leistungsbeschreibung<br />
des Mietvertrags entsprechen („Baumängelrisiko“).
Das Fondsobjekt kann nach Fertigstellung mit<br />
Baumängeln behaftet sein. Dadurch kann es zu<br />
langwierigen und kostenintensiven Streitigkeiten<br />
über die Durchsetzung von Mängelansprüchen<br />
gegenüber dem Generalübernehmer oder anderen<br />
Unternehmern kommen. Es besteht das Risiko, dass<br />
der Generalübernehmer oder andere Unternehmer<br />
zur Mängelbeseitigung vertraglich nicht verpflichtet<br />
sind oder ihrer Verpflichtung nicht nachkommen<br />
(z. B. bei Insolvenz), so dass die Fondsgesellschaft<br />
für deren Beseitigung aufkommen muss. Zudem<br />
kommt der Generalübernehmer durch Abtretung<br />
seiner Ansprüche gegen den Bauunternehmer und<br />
andere Bauunternehmer von der Verpflichtung zur<br />
Mängelbeseitigung frei. Dies kann zu einer erschwerten<br />
Durchsetzung von Mängelrechten führen<br />
oder bei Insolvenz des Bauunternehmers diese sogar<br />
unmöglich machen. Die durch den Generalübernehmer<br />
gestellte Sicherheit bzw. die an Erfüllungs statt<br />
gewährte Sicherheit zur Deckung der Mängelansprüche<br />
der Fondsgesellschaft könnte nicht ausreichend<br />
und / oder nicht werthaltig sein. Dieses Risiko kann<br />
sich noch dadurch verschärfen, dass der Generalübernehmer<br />
die von ihm zu stellenden Sicherheiten<br />
durch Weitergabe der Sicherheit des Bauunternehmers<br />
erbringen kann. Daneben besteht das Risiko,<br />
dass etwaige materielle Baumängel auch durch<br />
technische Prüfungen nicht vollständig innerhalb<br />
der Gewährleistungsfristen aufgedeckt werden. Die<br />
Fondsgesellschaft trägt ein aus heutiger Sicht nicht<br />
bezifferbares Baumängelrisiko. Durch das Baumängelrisiko<br />
können sich signifikante Kosten, Werteinbußen<br />
und Mietausfälle bis hin zur Kündigung des<br />
Mietvertrags ergeben. Daraus können negative<br />
Auswirkungen auf prognostizierte Ausschüttungen<br />
und den Wert des Fondsobjekts und damit auf die<br />
Rendite der Anleger resultieren. Auch ein Totalverlust<br />
des Beteiligungsbetrags nebst Agio ist bei Eintreten<br />
derartiger Fälle aus Sicht der Anleger nicht auszuschließen.<br />
3.2.3 Markt und Standortentwicklung<br />
Investitionen in Immobilien werden von der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung beeinflusst. Diese kann<br />
sich negativ auf die Werthaltigkeit des Fondsobjekts<br />
auswirken. Ob die in der Prognoserechnung<br />
unterstellten Entwicklungen eintreten, wird u. a.<br />
davon beeinflusst werden, wie sich am Standort des<br />
Fondsobjekts die Nachfrage nach vergleichbaren<br />
Büroflächen entwickelt. Trotz sorgfältiger Auswahl<br />
des Fondsobjekts hinsichtlich Standort, Lage und<br />
Mieterqualität sind die Wertentwicklung und damit<br />
22<br />
die nachhaltige Ertragskraft des Fondsobjekts nicht<br />
vorhersehbar. Die Wertentwicklung ist damit auch<br />
von den Veränderungen des Marktumfelds, den<br />
Branchengewohnheiten und Arbeitsbedingungen<br />
sowie der Veränderung der Konkurrenzsituation abhängig.<br />
Im Zuge der Arrondierung entstehen in der<br />
Nachbarschaft künftig neue Büroflächen. Dies führt<br />
zu zusätzlicher Konkurrenz. Der vollständige oder<br />
teilweise Verlust des Beteiligungsbetrags nebst Agio<br />
kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
3.2.4 Instandhaltung und Instandsetzung /<br />
Revitalisierung<br />
Bei Ablauf des Mietvertrags bzw. bei Ausfall des<br />
Mieters als auch während der laufenden Mietdauer<br />
und im Fall des Verkaufs können höhere Kosten als<br />
kalkuliert für die Instandhaltung und Instandsetzung<br />
sowie für Umstrukturierungs und Renovierungsaufwendungen<br />
erforderlich werden, um die Wettbewerbsfähigkeit<br />
(Verkauf / Anschlussvermietung)<br />
des Fondsobjekts zu erhalten oder zu verbessern<br />
(siehe Tz. 3.3.2). Es ergeben sich Risiken, falls die<br />
im Rahmen der Prognose berücksichtigten Ansätze<br />
für strukturelle Investitionen, Instandsetzungs und<br />
Reparaturmaßnahmen nicht ausreichend sind, da<br />
in diesem Fall etwaige Mehraufwendungen aus der<br />
Liquiditätsreserve entnommen oder über Aufnahme<br />
von Fremdkapital finanziert werden müssten. Sollte<br />
in einem solchen Fall die Liquiditätsreserve nicht<br />
ausreichen, kann es notwendig sein, Fremdkapital am<br />
Markt aufzunehmen. Dieses kann nicht oder nur zu<br />
ungünstigen Bedingungen verfügbar sein. Dies kann<br />
für den Anleger den vollständigen oder teilweisen<br />
Verlust des Beteiligungsbetrags nebst Agio bedeuten.<br />
3.2.5 Versicherungen / zufälliger Untergang<br />
Nach dem Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet,<br />
bestimmte auf ihn entfallende Risiken zu versichern<br />
(z. B. Betriebshaftpflichtversicherung). Zudem<br />
beabsichtigt die Fondsgesellschaft, eine AllRiskGebäudeversicherung<br />
und eine Gebäudehaftpflichtversicherung<br />
abzuschließen; die Kosten hierfür trägt der<br />
Mieter. Sollte der Mieter dieser Verpflichtung nicht<br />
nachkommen bzw. ausfallen oder im Rahmen einer<br />
Anschlussvermietung keine Kostenübernahme für<br />
Versicherungskosten mit den Nachmietern erreicht<br />
werden können, sind diese Kosten von der Fondsgesellschaft<br />
zu tragen. Sollte im Schadensfall kein Versicherungsschutz<br />
bestehen, die Versicherungsleistungen<br />
nicht ausreichen oder Leistungsausschlüsse<br />
unter den Versicherungsverträgen greifen, hat die
Fondsgesellschaft ggf. die Differenz zu tragen. Auch<br />
ist nicht auszuschließen, dass ein Versicherungsschutz<br />
am Markt nicht erhältlich ist. Es besteht das<br />
Risiko, dass eine Versicherungsgesellschaft ihre Verpflichtungen<br />
aus den Versicherungsverträgen nicht<br />
erfüllt. Der Fondsgesellschaft kann hieraus ein nicht<br />
bezifferbarer Schaden entstehen.<br />
Das nicht versicherbare Risiko des zufälligen Untergangs<br />
(z. B. Kriegseinwirkung) sowie das Risiko der<br />
vollständigen oder teilweisen Zerstörung des Fondsobjekts<br />
und des langfristigen Nutzungs und Einnahmeausfalls<br />
aus dem Fondsobjekt trägt letztlich die<br />
Fondsgesellschaft. In diesem Fall ist der Totalverlust<br />
des gesamten Beteiligungsbetrags nebst Agio des<br />
Anlegers nicht auszuschließen (siehe auch Tz. 3.6).<br />
3.2.6 Altlasten<br />
Das Grundstück des Fondsobjekts wird derzeit noch<br />
im Altlastenkataster der Stadt Regensburg vorgetragen.<br />
Mit Gutachten vom 09.03.2010 wurde die Altlastenfreiheit<br />
des Grundstücks festgestellt. Danach weist<br />
ein kleiner Böschungsbereich noch Restbelas tungen<br />
auf. Die gesamte Sanierungsfläche ist als altlastenfrei<br />
einzustufen. Eine Löschung aus dem Altlastenkataster<br />
erfolgt damit jedoch noch nicht automatisch.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu einem<br />
späteren Zeitpunkt Altlasten oder andere gesundheits<br />
oder umweltgefährdende Stoffe entdeckt<br />
werden oder sich neu ergeben. Es ist auch nicht<br />
ausgeschlossen, dass Flächen oder Stoffe durch<br />
Gesetzesänderungen (z. B. wegen Herabsetzung<br />
von Grenzwerten) künftig als kontaminiert gelten.<br />
Die Fondsgesellschaft können Beseitigungskosten<br />
treffen. Unter Umständen ist eine Beseitigung nicht<br />
möglich. Gesundheits und umweltbelastende Stoffe<br />
können die Nutzbarkeit und den Wert des Fondsobjekts<br />
erheblich beeinträchtigen. In gravierenden<br />
Fällen kann dies zu erheblichen Reduzierungen oder<br />
gar Ausfällen von Ausschüttungen bzw. zum Totalverlust<br />
des Beteiligungsbetrags nebst Agio für den<br />
Anleger führen.<br />
3.3 Wirtschaftliche und rechtliche Risiken<br />
3.3.1 Abweichungen vom Investitions und Finanzierungsplan<br />
bzw. der Prognoserechnung<br />
In die Berechnung der prognostizierten Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen an die Anleger fließen verschiedene<br />
Variablen ein, wie z. B. Inflationsrate, erzielbare Mieter<br />
23<br />
träge / Mietpreisentwicklung, bestimmte Kosten und<br />
der angenommene Verkaufspreis und zeitpunkt für<br />
das Fondsobjekt. Die Berechnungen basieren z. T. auf<br />
Annahmen und Schätzungen. Es besteht daher das<br />
Risiko nachhaltig negativer Abweichungen von der<br />
Prognoserechnung, da jedes tatsächliche Abweichen<br />
einer der Variablen von den getroffenen Annahmen<br />
das Gesamtergebnis beeinflusst. Darüber hinaus<br />
können Abweichungen von getroffenen Annahmen<br />
kumuliert zu nachhaltigen Abweichungen von<br />
prognostizierten Kapitalrückflüssen, steuerlichen<br />
Ergebnissen und Renditen nach Steuern führen.<br />
Der in diesem Verkaufsprospekt enthaltene prognostizierte<br />
Investitions und Finanzierungsplan stellt<br />
eine Kalkulation der voraussichtlich anfallenden<br />
Kosten der Gesamtinvestition dar. Überschreiten die<br />
tatsächlichen Kosten oder darauf anfallende Steuern<br />
die veranschlagten Beträge, kann die durch Kostenüberschreitungen<br />
entstehende Finanzierungslücke<br />
die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals, eine Reduzierung<br />
der Liquiditätsreserve oder eine Ausschüttungsreduzierung<br />
notwendig machen. Auch durch<br />
Ausfall von Vertragspartnern, verzögerte Eigenkapitalplatzierung<br />
(bzw. gegenüber der Prognose höhere<br />
Kosten und Aufwendungen einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung),<br />
höhere Steuern, unvorhergesehene<br />
Kosten etc. können sich das Investitionsvolumen<br />
und damit auch der Finanzierungsbedarf erhöhen.<br />
Hierdurch kann es zu geringeren Rückflüssen an<br />
den Anleger und zu einer nachteiligen Abweichung<br />
betreffend die Rentabilität der Beteiligung aus Sicht<br />
der Anleger kommen.<br />
3.3.2 Vermietung, Anschlussvermietung –<br />
Abweichungen von der Prognose<br />
Die Prognoserechnung basiert auf der Annahme,<br />
dass der Mietvertrag mit E.ON während der gesamten<br />
Prognosedauer bestehen wird und dass<br />
der Mieter während der gesamten Mietzeit seinen<br />
mietvertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Es<br />
besteht das Risiko, dass sich die Bonität des Mieters<br />
E.ON verschlechtert.<br />
Sollte der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen<br />
nicht bzw. nicht im vollen Umfang nachkommen<br />
bzw. die Miete kürzen oder Mietnebenkosten<br />
oder sonstige vertraglich vereinbarte Zahlungen<br />
nicht leisten, kann es im Vergleich zur Prognoserechnung<br />
zu erheblich niedrigeren Nettomieteinnahmen<br />
oder gar zum völligen Ausfall von Mieteinnahmen<br />
kommen. Dies gilt auch, wenn der Mietvertrag mit
E.ON vorzeitig beendigt werden sollte. Grundsätzlich<br />
können Vertragspartner auch langfristige (Miet)<br />
Verträge aus wichtigem Grund kündigen; dieses<br />
Recht besteht z. B. dann, wenn eine Vertragspartei<br />
einer wesentlichen Vertragspflicht während der Vertragslaufzeit<br />
nicht nachkommt bzw. diese erheblich<br />
verletzt. Dadurch kann das wirtschaftliche Ergebnis<br />
der Fondsgesellschaft durch mögliche Kosten und<br />
Schadenersatzleistungen nachteilig beeinträchtigt<br />
werden, mit der Folge für den Anleger eines vollständigen<br />
Verlusts des Beteiligungsbetrags nebst Agio.<br />
Die Fondsgesellschaft als Vermieter kann u. U.<br />
gezwungen sein, einer Änderung des Mietvertrags<br />
zugunsten des Mieters zuzustimmen, insbesondere<br />
da alle Flächen des Fondsobjekts an E.ON vermietet<br />
sind. Es besteht eine erhöhte wirtschaftliche Abhängigkeit<br />
von dem Alleinmieter E.ON. Im Rahmen<br />
der Vermietung besteht das Risiko, dass einzelne<br />
mietvertragliche Regelungen (wie z. B. zur Wertsicherung,<br />
Instandhaltung / setzung, Nebenkostenumlage,<br />
Schönheitsreparaturen usw.) nicht wirksam<br />
oder einzelne Ansprüche nicht oder nicht in voller<br />
Höhe durchsetzbar sind, so etwa auch infolge einer<br />
gerichtlichen Inhaltskontrolle. Ferner kann es zu<br />
rechtlichen oder wirtschaftlichen Meinungsverschiedenheiten<br />
mit dem Mieter über den Umfang der<br />
Mietzahlungs und Nebenkostenzahlungspflichten<br />
kommen. Dies kann zu Mietstreitigkeiten und Mietminderungen<br />
bis hin zur Kündigung des Mietvertrags<br />
führen. Folge kann der Ausfall von Mietzahlungen<br />
mit entsprechend negativen Folgen für die<br />
wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft bis<br />
hin zum vollständigen Verlust des Beteiligungsbetrags<br />
des Anlegers nebst Agio sein.<br />
Der Mietvertrag mit E.ON wurde für eine Grundmietzeit<br />
von 15 Jahren geschlossen, beginnend<br />
mit Übergabe des Fondsobjekts, geplant zum<br />
31.10.2011. Das Mietverhältnis kann zum Ablauf<br />
der Grundmietzeit von den Parteien unter Einhaltung<br />
einer Frist von 20 Monaten gekündigt werden,<br />
ansonsten verlängert es sich auf unbestimmte Zeit.<br />
E.ON hat zudem das Recht, unter Einhaltung einer<br />
Frist von 20 Monaten dreimalig eine Option für<br />
eine befristete, fünfjährige Mietvertragsverlängerung<br />
auszuüben. Nach der Prognoserechnung ist<br />
der Verkauf des Fondsobjekts im Jahr 2022, also<br />
vor Ablauf der Grundmietzeit, geplant. Falls es zur<br />
Beendigung (ordentliche oder außerordentliche Kündigung,<br />
Aufhebungsvertrag usw.) des Mietvertrags<br />
kommt und / oder noch kein planmäßiger Verkauf<br />
des Fondsobjekts erfolgt ist, trägt die Fondsgesell<br />
24<br />
schaft das Risiko der Anschlussvermietung. Durch<br />
eine Anschlussvermietung kann es insbesondere zu<br />
nicht prognostizierten Mehrkosten für die Fondsgesellschaft<br />
kommen, z. B. durch Maklergebühren<br />
oder außerplanmäßigen Revitalisierungs oder<br />
Renovierungsaufwand. Im Fall der Anschlussvermietung<br />
kann insbesondere ein Modernisierungsbedarf<br />
hinsichtlich der Mietflächen, insbesondere zur<br />
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Anpassung<br />
an neue Standards sowie geänderte Mietbedürfnisse,<br />
notwendig werden. Es besteht des Weiteren das<br />
Risiko, dass eine geringere Miete erzielt wird als nach<br />
dem Mietvertrag mit E.ON (z. B. da die Marktmiete<br />
niedriger ist), der Mietvertrag für die Fondsgesellschaft<br />
ungünstigere Konditionen enthält oder an<br />
eine Vielzahl von Mietern vermietet werden muss,<br />
was zu einer geringeren Fläche führen kann. Auch<br />
kann es zu erheblichen Leerstandszeiten kommen.<br />
Dies könnte auch einen geringeren Veräußerungserlös<br />
als angenommen nach sich ziehen. Es besteht<br />
das Risiko, dass die Anleger ihre Beteiligungsbeträge<br />
nebst Agio teilweise oder vollständig verlieren.<br />
Für das Fondsobjekt erfolgt ein Flächenaufmaß nach<br />
Bauerrichtung. Eine Flächenabweichung gegenüber<br />
der angenommenen Fläche ist möglich. Dies kann<br />
zu einer reduzierten Miete und einem geringeren<br />
Veräußerungserlös führen.<br />
In dem Mietvertrag mit E.ON ist festgelegt, dass der<br />
Mieter die Betriebs und Nebenkosten weitgehend<br />
zu tragen hat. Darüber hinaus sind ein Teil der Kosten<br />
und Ausgaben für die laufende Instandhaltung,<br />
Instandsetzung und Renovierung des Fondsobjekts<br />
vom Mieter zu tragen (z. B. technische Einrichtungen<br />
innerhalb des Mietobjekts). Ob und in welcher Höhe<br />
der Mieter zur Zahlung umgelegter Kosten und zur<br />
Tragung von Instandhaltungs / Instandsetzungsmaßnahmen<br />
verpflichtet ist, muss bei Streitigkeiten u. U.<br />
auf gerichtlichem Weg entschieden werden. Sollten<br />
nicht umlegbare Kosten auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />
höher als prognostiziert sein und / oder<br />
zu anderen Zeitpunkten als prognostiziert anfallen,<br />
kann sich die Liquidität der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />
Dies kann Ausfälle bei den Ausschüttungen<br />
an die Anleger nach sich ziehen.<br />
Der Mietvertrag mit E.ON sieht eine Mietzinsanpassung<br />
entsprechend dem Verbraucherpreisindex<br />
(Basis 2005 = 100) vor, wenn sich dieser um mehr als<br />
10 Prozent gegenüber Mietbeginn bzw. der letztmaligen<br />
Anpassung ändert. Sollte die Indexierung<br />
der Mietraten tatsächlich geringer als in der Progno
serechnung auf Schätzbasis angesetzt (angenommener<br />
jährlicher Anstieg in Höhe von 2,25 Prozent<br />
ab prognostiziertem Mietbeginn) ausfallen, führt<br />
dies zu geringeren bzw. späteren Mieterhöhungen<br />
als kalkuliert und damit zu niedrigeren Einnahmen.<br />
Grundsätzlich wäre auch eine negative (d. h. rückläufige)<br />
Entwicklung des Index denkbar, aufgrund derer<br />
die Mietraten sogar reduziert werden müssten. In<br />
den vorstehenden Fällen könnten sich erhebliche negative<br />
Folgen für die Werthaltigkeit des Fondsobjekts<br />
ergeben. Dies kann für den Anleger den vollständigen<br />
oder teilweisen Verlust des Beteiligungsbetrags<br />
nebst Agio bedeuten.<br />
Der Mieter hat das Recht, eine befreiende Übernahme<br />
seiner Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis<br />
durch ein verbundenes Unternehmen zu bewirken<br />
oder auch eine Untervermietung vorzunehmen; die<br />
Zustimmung der Fondsgesellschaft ist nur bedingt<br />
erforderlich. Durch das vorgenannte Recht des Mieters<br />
kann es zu einem Wechsel des Mieters kommen.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass sich für die Fondsgesellschaft<br />
eine Verschlechterung der Bonität der Mieter<br />
des Fondsobjekts ergibt. Folge kann der Ausfall<br />
von Mietzahlungen mit entsprechenden negativen<br />
Folgen für die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft<br />
bis hin zum vollständigen Verlust des<br />
Beteiligungsbetrags des Anlegers nebst Agio sein.<br />
Die geschilderten Vermietungsrisiken können sich<br />
noch dadurch verstärken, da das Fondsobjekt an<br />
einen einzigen Hauptmieter (E.ON) vermietet wird.<br />
3.3.3 Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
Die Fondsgesellschaft hat zusätzlich zur geplanten<br />
langfristigen Fremdfinanzierung einen Vertrag zur Zwischenfinanzierung<br />
des Gesellschaftskapitals mit der<br />
Bayerischen Landesbank in Höhe von 35.969.600 Euro<br />
(inkl. Avalbürgschaft) und einen Vertrag zur Zwischenfinanzierung<br />
mit dem General übernehmer in Höhe<br />
von maximal 2.000.000 Euro geschlossen, da bereits<br />
vor Beitritt der Anleger erheb liche Kosten für die<br />
Fondsgesellschaft entstehen. Bezüglich der Verzinsung<br />
der Eigenkapitalzwischenfinanzierung hat die<br />
Fondsgesellschaft die Möglich keit, das Darlehen bzw.<br />
Teilbeträge auf variabler Zinsbasis oder in Form eines<br />
kurzfristigen Festzinsdarlehens auf EURIBORBasis<br />
oder als Avalkredit in Anspruch zu nehmen. Zudem<br />
wurde der Kaufpreis für das Grundstück bis zum<br />
30.11.2010 verzinslich gestundet. Hierfür ist ein pauschaler<br />
Zins in Höhe von 50.000 Euro zu leisten. Sofern<br />
die Kosten, insbesondere die Zinsbelas tungen, aus ei<br />
25<br />
ner derartigen Zwischenfinanzierung höher liegen als<br />
prognostiziert, gehen etwaige höhere Aufwendungen<br />
zulasten der Liquiditätsreserve, auch Kürzungen der<br />
prognostizierten Ausschüttung an die Anleger wären<br />
in einem solchen Fall nicht auszuschließen.<br />
Solche Risiken würden sich insbesondere realisieren,<br />
sollte sich die Platzierung gegenüber den Prognoseannahmen<br />
erheblich verzögern oder gar über die zunächst<br />
zugesagte Laufzeit der Zwischenfinanzierung<br />
bis 31.03.2011 bzw. über die noch zu verlängernde<br />
Laufzeit hinausgehen, so dass es zu Belastungen aus<br />
einer längeren oder höheren Zwischenfinanzierung<br />
kommen kann. Die <strong>Real</strong> I.S. hat eine Platzierungsgarantie<br />
abgegeben, die eine vollständige Zeichnung<br />
des Gesellschaftskapitals erst zum Ende der Platzierungsfrist,<br />
spätestens 30.12.2012, sicherstellt.<br />
Die Erfüllung der Einlagepflichten der Anleger wird<br />
hierdurch ebenfalls nicht gewährleistet, die Platzierungsgarantie<br />
findet keine Anwendung im Fall nicht<br />
gezahlter Einlagen. Nach der Prognoserechnung ist<br />
eine Verlängerung der Zwischenfinanzierung über<br />
die bereits zugesagte Zwischenfinanzierung bis zum<br />
31.03.2011 notwendig. Sollte die geplante Verlängerung<br />
der Laufzeit nicht möglich sein oder nicht<br />
ausreichen und eine weitere Verlängerung nicht<br />
möglich sein oder sollte der Kapitalbedarf höher<br />
sein als geplant, kann die Aufnahme einer weiteren<br />
Finanzierung erforderlich werden.<br />
Zur Auszahlung der Zwischenfinanzierung müssen von<br />
der Fondsgesellschaft bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen<br />
sowie auch Bedingungen (z. B. Sicherheiten<br />
und Haftung) während der Laufzeit der Zwischenfinanzierung<br />
erfüllt und aufrechterhalten werden. Zu<br />
diesen zählen insbesondere die Stellung von Sicherheiten<br />
und eine Bestätigung der Stadt Regensburg,<br />
wonach das Grundstück aus dem Altlastenkataster der<br />
Stadt Regensburg gelöscht bzw. ein Negativvermerk<br />
eingetragen werden kann. Es besteht das Risiko, dass<br />
die Bank bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen<br />
und Bedingungen den Kredit nicht auszahlt oder<br />
eine vorzeitige Rückzahlung verlangt bzw. den Kredit<br />
vorzeitig kündigt. Sollten Fälle dieser Art eintreten,<br />
wäre die Fondsgesellschaft ggf. nicht in der Lage,<br />
ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. In diesem<br />
Fall besteht u. a. ein Risiko, dass der Grundstückskauf<br />
und / oder die Bauerrichtung nicht durchgeführt werden<br />
können und dass es zu einer (Rück)Abwicklung<br />
der Fondsgesellschaft kommt (siehe hierzu die Folgen<br />
und Hinweise in Tz. 3.3.18). Dies kann für den Anleger<br />
den vollständigen oder teilweisen Verlust des Beteiligungsbetrags<br />
nebst Agio bedeuten.
3.3.4 Langfrist und Anschlussfinanzierung<br />
Die Fondsgesellschaft wird zur teilweisen Finanzierung<br />
der Gesamtinvestitionskosten ein Darlehen in<br />
Höhe von 37.575.000 Euro aufnehmen, mit einem<br />
festen Zins in Höhe von 4,09 Prozent p. a. und einer<br />
Laufzeit bis zum 31.12.2020. Die Tilgung erfolgt prognosegemäß<br />
z. T. aus laufenden Zahlungen ab dem<br />
Jahr 2013 und z. T. durch Ablösung im Rahmen einer<br />
Anschlussfinanzierung nach dem 31.12.2020. Sollte<br />
das Darlehen vor Ablauf vorzeitig aufgelöst werden<br />
(z. B. bei einem vorzeitigen Verkauf des Fondsobjekts),<br />
könnten Vorfälligkeitsentschädigungen und<br />
Kosten zulasten der Fondsgesellschaft entstehen, die<br />
den Nettoerlös aus der Veräußerung des Fondsobjekts<br />
signifikant reduzieren könnten.<br />
Zur Auszahlung des langfristigen Darlehens müssen<br />
von der Fondsgesellschaft bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen<br />
sowie auch Bedingungen während<br />
der Laufzeit der Langfristfinanzierung aufrechterhalten<br />
werden (siehe Tz. 3.3.3). Es besteht das Risiko, dass<br />
die Bank bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen<br />
und Bedingungen den Kredit nicht auszahlt oder<br />
eine vorzeitige Rückzahlung verlangt bzw. den Kredit<br />
vorzeitig kündigt. Sollten Fälle dieser Art eintreten,<br />
wäre die Fondsgesellschaft ggf. nicht in der Lage,<br />
ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.<br />
Nach Ende der Laufzeit der Langfristfinanzierung am<br />
31.12.2020 wird eine Anschlussfinanzierung notwendig<br />
sein, so dass das Darlehen der Bank zum Ende<br />
des Jahres 2020 entweder durch eine andere Bank<br />
abgelöst werden muss oder die Bank das Darlehen zu<br />
diesem Zeitpunkt verlängert. Die Finanzierungskonditionen<br />
müssen zu diesem Zeitpunkt von der Fondsgesellschaft<br />
neu verhandelt werden. In der Prognose<br />
wurde für die Anschlussfinanzierung ein Zinssatz von<br />
5,50 Prozent p. a. angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die Anschlussfinanzierung<br />
überhaupt nicht oder nur zu schlechteren als den<br />
prognostizierten Konditionen erfolgen kann. Es gibt<br />
keinerlei Zusagen oder Garantien diesbezüglich.<br />
Die Höhe des Zinssatzes und der sonstigen Konditionen<br />
(Tilgung, Sicherheiten usw.) für eine etwaige<br />
Anschlussfinanzierung wird sich neben den Kapitalmarktbedingungen<br />
zu diesem Zeitpunkt u. a. nach<br />
der Bonität des Mieters, den Marktbedingungen für<br />
Büroimmobilien im entsprechenden Marktsegment<br />
oder auch nach dann geltenden bankaufsichtsrechtlichen<br />
Anforderungen richten. Ist die Fondsgesellschaft<br />
in der Situation einer fehlenden Anschlussfinanzierung<br />
gar gezwungen, die Fondsimmobilie<br />
26<br />
in einem schwachen Marktumfeld zu veräußern<br />
(beispielsweise weil keine Anschlussfinanzierung<br />
möglich ist), könnte dies zu Verlusten führen.<br />
Die Fondsgesellschaft hat sich im Rahmen des<br />
Darlehensvertrags weiterhin verpflichtet, während<br />
der Laufzeit des Darlehensvertrags ein bestimmtes<br />
Verhältnis betreffend den in regelmäßigen Abständen<br />
auf Kosten der Fondsgesellschaft durch einen<br />
Bausachverständigen nach Wahl der Bank zu ermittelnden<br />
verbindlichen Marktwert des Fondsobjekts<br />
zum Grad der Fremdfinanzierung einzuhalten (sog.<br />
Loan to Value Ratio). Zusätzlich verpflichtet sich die<br />
Fondsgesellschaft auch im Hinblick auf den zu leistenden<br />
Kapitaldienst (Zins und Tilgung) und die zu<br />
diesem Zweck definierten Mieteinnahmen aus dem<br />
Fondsobjekt ein bestimmtes Verhältnis einzuhalten<br />
(sog. Debt Service Coverage Ratio). Für den Fall,<br />
dass die vorgenannten Verhältnisse bzw. eventuell<br />
andere Bedingungen nicht eingehalten werden,<br />
kann der Kreditgeber insbesondere Sondertilgungen<br />
und Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die die<br />
Fondsgesellschaft durch die Stellung zusätzlicher Sicherheiten<br />
abwenden kann. Dadurch und durch evtl.<br />
Schadenersatzansprüche in diesem Zusammenhang<br />
können der Fondsgesellschaft erhebliche Zusatzkosten<br />
entstehen. Sofern es der Fondsgesellschaft nicht<br />
möglich ist, Sondertilgungen zu leisten oder geforderte<br />
zusätzliche Sicherheiten zu stellen oder bestehende<br />
Sicherheiten zu verstärken, steht der Bank ein<br />
Kündigungsrecht zu. Ist es in einem solchen Fall, also<br />
nach einer Kündigung durch die Bank, der Fondsgesellschaft<br />
nicht möglich, die für die Ablösung der<br />
gekündigten Kredite erforderlichen Fremdmittel<br />
bei einem anderen Kreditgeber einzudecken, kann<br />
es zu einer Zwangsverwertung des als Sicherheit<br />
dienenden Fondsobjekts durch die finanzierende<br />
Bank kommen. Bei der Zwangsverwertung kann, z. B.<br />
falls zu diesem Zeitpunkt ein schwaches Marktumfeld<br />
besteht, nicht ausgeschlossen werden, dass der Erlös<br />
der Zwangsverwertung nicht ausreicht, um die bei<br />
dem finanzierenden Kreditgeber aufgenommenen<br />
Fremdmittel zurückzuzahlen. Auch plant die Fondsgesellschaft,<br />
ein weiteres langfristiges Darlehen<br />
zu den bisherigen Bedingungen über 2,025 Millionen<br />
Euro aufzunehmen. Der Zinssatz wird zu gegebener<br />
Zeit festgeschrieben, eine diesbezügliche<br />
Vereinbarung oder eine verbindliche Finanzierungszusage<br />
bestehen gegenwärtig nicht.<br />
All diese Fälle könnten für den Anleger den teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust seiner Einlage inklusive<br />
Agio bedeuten.
3.3.5 Außerplanmäßiger Finanzierungsbedarf<br />
Sollte bei der Fondsgesellschaft weiterer Finanzierungsbedarf<br />
entstehen (z. B. durch zusätzliche Kosten)<br />
und kann dieser Finanzierungsbedarf nicht aus<br />
einer Kapitalerhöhung gedeckt werden bzw. nehmen<br />
Anleger an einer Kapitalerhöhung nicht teil bzw. beschließen<br />
diese nicht, müsste die Fondsgesellschaft<br />
Fremdkapital aufnehmen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass zum Zeitpunkt der erforderlichen<br />
Fremdkapitalaufnahme eine Finanzierung nur zu für<br />
die Fondsgesellschaft ungünstigen Bedingungen<br />
möglich sein wird. Dies kann sich auf die Liquidität<br />
der Fondsgesellschaft nachteilig auswirken und zu<br />
einer Verminderung bzw. zum Ausbleiben der prognostizierten<br />
Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />
Weiter kann nicht ausgeschlossen werden, dass keine<br />
zusätzliche Finanzierung gewährt wird. In diesem<br />
Fall besteht das Risiko, dass es zu einer Insolvenz der<br />
Fondsgesellschaft kommt und die Anleger ihre Beteiligungsbeträge<br />
nebst Agio vollständig verlieren.<br />
3.3.6 Kosten der Fondsgesellschaft<br />
Es werden Kosten und Aufwendungen u. a. für<br />
bestimmte Dienstleistungen entstehen, die nicht auf<br />
den Mieter umgelegt werden können. Diese sind im<br />
Rahmen des Investitions und Finanzierungsplans<br />
sowie der Prognoserechnung berücksichtigt. Das<br />
Gleiche gilt für die Gesellschaftskosten (Kosten des<br />
Jahresabschlusses und für rechtliche und / oder<br />
steuerliche Beratung) und die Kosten für die Geschäftsbesorgungen.<br />
Ein Teil der vorgenannten<br />
Kostenpositionen basiert auf Kostenschätzungen<br />
(z. B. Kosten der Rechts und Steuerberatung), die in<br />
ihrer tatsächlichen Höhe von den jeweiligen Ansätzen<br />
im Investitions und Finanzierungsplan oder in<br />
der Prognoserechnung abweichen können. Ferner ist<br />
nicht auszuschließen, dass zusätzliche, nicht vorgesehene<br />
laufende Kosten auf Ebene der Fondsgesellschaft,<br />
insbesondere auch im Zusammenhang mit<br />
der Herstellung, dem Betrieb und der Instandhaltung<br />
des Fondsobjekts, entstehen (z. B. auch aufgrund<br />
höherer Kostensteigerungen als angenommen)<br />
und einen erhöhten Finanzierungsbedarf oder eine<br />
Reduktion der projizierten Liquidität erfordern.<br />
Hierdurch können nachteilige Abweichungen von<br />
den Ansätzen im Investitions und Finanzierungsplan<br />
bzw. in der Prognoserechnung entstehen, die zu<br />
einer geringeren Ausschüttung bzw. zu geringeren<br />
Rückflüssen an die Anleger und zu einer nachteiligen<br />
Abweichung betreffend die Rentabilität der Beteiligung<br />
aus der Sicht der Anleger führen können.<br />
27<br />
3.3.7 Liquidität<br />
Die Prognose berücksichtigt nur für den geplanten<br />
Mietbeginn ab 31.10.2011, dass die Einkünfte aus der<br />
Vermietung der Fondsimmobilie sowie der ausgewiesene<br />
Liquiditätsüberschuss den Anlegern ggf. erst<br />
zeitverzögert zugerechnet werden bzw. zeitverzögert<br />
zufließen können. Für unvorhergesehene Ausgaben<br />
oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen ist<br />
eine Liquiditätsreserve vorgesehen. Die Liquiditätsreserve<br />
der Fondsgesellschaft wird aus einem im<br />
Investitions und Finanzierungsplan eingestellten<br />
Betrag sowie aus laufenden Liquiditätsüberschüssen<br />
gebildet. Durch die tatsächliche Entwicklung (z. B.<br />
bei niedrigeren Mieteinnahmen, höheren Kosten<br />
oder Steuern) kann die Liquiditätsreserve erheblich<br />
geringer sein als in der Kalkulation prognostiziert.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlich<br />
vorhandene Liquiditätsreserve nicht ausreicht, um<br />
die vorgenannten Risiken absichern zu können, und<br />
daher andere Kapitalbeschaffungsmaßnahmen (z. B.<br />
Fremdkapitalaufnahme) erforderlich werden oder<br />
auch dass der projizierte Zinssatz für die Anlage der<br />
Liquiditätsreserve nicht erreicht wird. In der Folge<br />
kann dies gegenüber der Prognose zu deutlich geringeren<br />
Ausschüttungen oder gar zu deren Aussetzung<br />
führen, wobei sich die Rentabilität der Beteiligung<br />
gegenüber der Prognose in diesen Fällen erheblich<br />
verringern könnte.<br />
3.3.8 Vertragspartner / Bonität der Vertragspartner<br />
Diesem Beteiligungsangebot liegt eine Vielzahl von<br />
Verträgen zugrunde. Die ordnungsgemäße Durchführung<br />
dieser Verträge ist u. a. von der wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit und der Vertragstreue<br />
der Vertragspartner, der Wirksamkeit der einzelnen<br />
vertraglichen Regelungen und z. T. von der Auslegung<br />
der vertraglichen Bestimmungen abhängig.<br />
Sollte es im Zeitablauf zu einem Ausfall eines oder<br />
mehrerer Vertragspartner kommen, kann dies aus<br />
Sicht des Anlegers negative Auswirkungen auf den<br />
Wert der gesamten Beteiligung haben. Es bestehen<br />
auch Bonitätsrisiken. Die Bonität der Vertragspartner<br />
kann sich künftig aufgrund deren negativen Geschäftsverlaufs,<br />
Umstrukturierungen bzw. Verkäufen<br />
und anderen Umständen nachteilig verändern. Es<br />
kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass Vertragspartner, insbesondere der Verkäufer,<br />
der Mieter, der Generalübernehmer (oder der von<br />
diesem beauftragte Bauunternehmer oder Subunternehmer),<br />
Versicherungsgesellschaften, finanzierende<br />
Banken oder Kreditinstitute, bei denen liquide<br />
Mittel angelegt werden, ihren finanziellen oder
sonstigen Verpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
wegen Zahlungsschwierigkeiten oder aus<br />
anderen Gründen nicht bzw. nicht wie geschuldet<br />
nachkommen können und sich hierdurch negative<br />
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der Fondsgesellschaft und somit auf den Wert der<br />
gesamten Beteiligung bis hin zum Totalverlust des<br />
Beteiligungsbetrags nebst Agio aus Sicht der Anleger<br />
ergeben.<br />
3.3.9 Veräußerung des Fondsobjekts /<br />
Wertentwicklung / Beteiligungsdauer<br />
Da bei der Veräußerung des Fondsobjekts der Verkaufspreis<br />
u. a. von der Ertragskraft der Immobilie<br />
und damit in erster Linie von der jeweils aktuellen<br />
Vermietungssituation des Fondsobjekts (z. B. Mieterbonität,<br />
Miethöhe und Mietvertragslaufzeit(en)), von<br />
dem Zustand des Fondsobjekts, von dem künftigen<br />
bautechnischen Standard, von der Standortqualität<br />
bzw. der zum Zeitpunkt der Veräußerung am Markt<br />
bestehenden Nachfrage von Investoren abhängig<br />
sein wird, ist nicht vorhersehbar, ob eine Veräußerung<br />
des Fondsobjekts zu den prognostizierten bzw.<br />
zu für den Anleger günstigen Konditionen möglich<br />
sein wird. Die Wertentwicklung des Fondsobjekts<br />
und der erzielbare Wiederverkaufspreis sind daher<br />
von nicht vorhersehbaren, markt und objektspezifischen<br />
Entwicklungen sowie von verschiedenen<br />
gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen<br />
Faktoren abhängig. Zum Ablauf des Prognosezeitraums<br />
werden in diesem Verkaufsprospekt verschiedene<br />
Szenarien dargestellt, bei denen bestimmte Abweichungen<br />
von den Annahmen der Prognose und<br />
deren Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung<br />
aus der Sicht der Anleger dargelegt sind, wobei<br />
diese so genannten „Sensitivitätsberechnungen“<br />
nur beispielhaft bestimmte Abweichungen, nicht<br />
aber ein denkbares WorstCaseSzenario darstellen.<br />
Tatsächlich können sich auch andere Wertverläufe<br />
bzw. Verkaufsszenarien ergeben. Die im Rahmen<br />
der Prognoserechnung ermittelte Rentabilität aus<br />
einer Beteiligung aus der Sicht der Anleger basiert zu<br />
einem maßgeblichen Teil auf dem prognostizierten<br />
Veräußerungserlös und dem prognostizierten<br />
Zeitpunkt des Verkaufs des Fondsobjekts. Sollte das<br />
Fondsobjekt nicht zum kalkulierten Preis veräußert<br />
werden können, wird die tatsächliche Rentabilität<br />
aus einer Beteiligung aus der Sicht der Anleger<br />
ggf. erheblich geringer ausfallen. Der tatsächliche<br />
NettoVeräußerungserlös kann dabei nicht oder nicht<br />
wesentlich über den Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />
zum Verkaufszeitpunkt liegen. Dies kann<br />
28<br />
für den Anleger wirtschaftlich zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust seines geleisteten Beteiligungsbetrags<br />
nebst Agio führen.<br />
Auch ist im Hinblick auf eine künftige Wertentwicklung<br />
zu beachten, dass die im Rahmen des<br />
Beteiligungsangebots anfallenden Dienstleistungsvergütungen<br />
und Kosten keine wertbildenden<br />
Aufwendungen der Investition für einen späteren<br />
Erwerber darstellen, mit der Folge, dass diese erst<br />
durch Wertzuwächse bei dem Fondsobjekt kompensiert<br />
werden müssen. Die Veräußerung des Fondsobjekts<br />
ist durch keinerlei Vereinbarungen gesichert.<br />
Insofern besteht zu jedem Zeitpunkt das Risiko, dass<br />
das Fondsobjekt nicht veräußert werden kann und<br />
daher der im Rahmen der Prognoserechnung kalkulierte<br />
Verkaufserlös überhaupt nicht erzielt wird.<br />
Aufgrund der Größe des Fondsobjekts und der somit<br />
erforderlichen Finanzkraft späterer Käufer ist die Anzahl<br />
potenzieller Erwerber eingeschränkt. Dadurch<br />
kann auch die Veräußerbarkeit eingeschränkt sein<br />
und / oder die Kaufpreisfindung verzerrt werden. Es<br />
kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass eine<br />
Veräußerung des Fondsobjekts nicht möglich ist, weil<br />
der dazu erforderliche Mehrheitsbeschluss (Mehrheit<br />
von 75 Prozent) in der Gesellschafterversammlung<br />
der Fondsgesellschaft nicht gefasst wird. Mögliche<br />
Altlasten oder Baumängel können den Verkauf des<br />
Fondsobjekts erschweren und zu zusätzlichen Kosten<br />
und Aufwendungen im Rahmen der Beseitigung<br />
dieser führen (siehe hierzu auch die Ausführungen in<br />
Tz. 3.2.2).<br />
Die Prognoserechnung geht davon aus, dass das<br />
Fondsobjekt zum Ende des Jahres 2022 zum ca.<br />
14,25fachen der Jahresnettomiete des Jahres 2023<br />
veräußert wird. Für Modernisierungs / Revitalisierungskosten<br />
sowie für eine ungünstigere Flächenbewertung<br />
wurde ein pauschaler Abschlag in Höhe von<br />
ca. 0,46 vom Einstandsfaktor vorgenommen. Es wurden<br />
Kosten für den Verkauf angesetzt (z. B. Makler).<br />
Sollten die Kos tenansätze der Prognoserechnung in<br />
einer solchen Situation nicht ausreichen, würde dies<br />
ggf. zu einer Verringerung des möglichen Veräußerungserlöses<br />
bzw. der Einnahmen führen, was sich<br />
negativ auf die Rentabilität der Beteiligung für die<br />
Anleger auswirken könnte. Ist die Fondsgesellschaft<br />
durch externe Einflüsse (z. B. im Fall einer erforderlichen,<br />
jedoch nicht möglichen Anschlussvermietung<br />
oder finanzierung) gezwungen, das Fondsobjekt<br />
unter Druck in einem schwachen Marktumfeld zu verkaufen,<br />
können die Anleger im schlimmsten Fall ihren<br />
gesamten Beteiligungsbetrag nebst Agio verlieren.
Es können weiterhin Risiken im Rahmen der Veräußerung<br />
des Fondsobjekts auftreten (z. B. Insolvenz des<br />
Käufers oder auch Risiken aus der Übernahme von<br />
Gewährleistungen oder Haftungsverpflichtungen<br />
oder aus daraus resultierenden Rückabwicklungen),<br />
die dazu führen können, dass der Verkauf letztlich<br />
scheitert bzw. dass hohe Kosten und Aufwendungen<br />
in diesem Zusammenhang entstehen bzw. dass der<br />
Veräußerungserlös merklich reduziert wird.<br />
Sollte ein Verkauf des Fondsobjekts aufgrund der<br />
Marktlage oder Mietsituation Ende 2022 wirtschaftlich<br />
nicht sinnvoll bzw. durchführbar sein, kann<br />
sich die Beteiligungsdauer des Anlegers deutlich<br />
verlängern. Eine ordentliche Kündigung ist erst zum<br />
31.12.2030 vorgesehen.<br />
3.3.10 Quellenangaben<br />
Im vorliegenden Verkaufsprospekt wurden Angaben<br />
von Dritten, insbesondere von Beratern, von<br />
Gutachtern und Sachverständigen, übernommen.<br />
Insbesondere der Inhalt und die Richtigkeit von<br />
Prüfungsergebnissen und Schlussfolgerungen Dritter<br />
können von der Fondsgesellschaft und dem Anbieter<br />
lediglich bedingt überprüft werden. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass die von den externen Experten<br />
übernommenen Aussagen und Angaben unrichtig,<br />
unvollständig und / oder aus dem Sachzusammenhang<br />
herausgelöst, missverständlich oder sogar irreführend<br />
sind. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die Unrichtigkeit und / oder Unvollständigkeit<br />
dieser Aussagen für den Anleger zu negativen<br />
Abweichungen vom prognostizierten Verlauf der<br />
Beteiligung führt.<br />
3.3.11 Eingeschränkte Fungibilität /<br />
Übertragbarkeit<br />
Für den Handel mit Anteilen an der Fondsgesellschaft<br />
gibt es keinen funktionsfähigen Markt und es<br />
ist derzeit nicht absehbar, dass sich ein solcher Markt<br />
entwickelt; die Fungibilität ist somit eingeschränkt.<br />
Ein Verkauf der Beteiligung durch den Anleger während<br />
der Laufzeit ist nicht gewährleistet. Ferner kann<br />
die Fungibilität auch durch die steuerliche Situation,<br />
insbesondere durch die derzeit geltende zehnjährige<br />
Spekulationsfrist für im Privatvermögen gehaltene<br />
Immobilien in <strong>Deutschland</strong>, beschränkt sein. Ebenso<br />
ist nicht ausgeschlossen, dass eine Veräußerung der<br />
Beteiligung auf Ebene des Anlegers u. U. als gewerblicher<br />
Grundstückshandel gewertet wird, was zu<br />
29<br />
erheblichen steuerlichen Nachteilen des Anlegers im<br />
Hinblick auf die Beteiligung und sonstige Immobiliengeschäfte<br />
des Anlegers führen kann.<br />
Des Weiteren ist jede Übertragung bzw. Verfügung<br />
in sonstiger Weise über die Beteiligung u. a. durch<br />
den Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
beschränkt. Beabsichtigte Übertragungen bzw.<br />
Verfügungen in sonstiger Weise sind vorab dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten schriftlich<br />
anzuzeigen. Die zur Übertragung bzw. Verfügung in<br />
sonstiger Weise erforderliche Zustimmung kann der<br />
geschäftsführende Kommanditist in den im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft aufgeführten<br />
Fällen verweigern. Der Anleger kann in diesen Fällen<br />
seinen Anteil nicht übertragen bzw. in sonstiger<br />
Weise darüber verfügen. In vergleichbarer Weise ist<br />
im Erbfall ggf. die Übertragung der Beteiligung auf<br />
den Vermächtnisnehmer bzw. Begünstigten einer<br />
Auseinandersetzungsanordnung u. a. durch den Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft beschränkt<br />
bzw. kann der Erbe eines Anteils gemäß dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Zudem sind der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH eine beabsichtigte Veräußerung und<br />
deren Bedingungen anzuzeigen und der Ankauf der<br />
Beteiligung zu den Bedingungen der beabsichtigten<br />
Veräußerung anzubieten. Die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH ist bereit, bei einer Veräußerung<br />
beratend und vermittelnd tätig zu werden. Es ist<br />
jedoch nicht auszuschließen, dass die Erzielung eines<br />
angemessenen, insbesondere über dem Einstandspreis<br />
(Nominalwert) liegenden Kaufpreises nicht<br />
möglich ist. Für den Anleger besteht das Risiko, dass<br />
eine Übertragung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
nicht oder nur zu ungünstigen Bedingungen<br />
möglich ist.<br />
3.3.12 Geschäftsführung / Geschäftsbesorgung<br />
Ein Missbrauch der Geschäftsführungsbefugnis<br />
oder der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen<br />
bzw. Unterlassung notwendiger Handlungen der<br />
Geschäftsführungen sowie Interessenskonflikte und<br />
die Verfolgung von Eigeninteressen zum Nachteil der<br />
Anleger können die Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />
negativ beeinflussen und dazu führen, dass<br />
die Anleger einen Verlust ihrer Einlage nebst Agio erleiden.<br />
Das gilt auch im Hinblick auf die auf vertraglicher<br />
Grundlage eingesetzten externen Dienstleister.
Generell können sich zwischen Vertragspartnern Interessenskonflikte<br />
und damit nachteilige Entscheidungen<br />
für die Fondsgesellschaft ergeben. Speziell aufgrund<br />
von personellen, geschäftlichen oder kapitalmäßigen<br />
Verflechtungen zwischen einzelnen Vertragspartnern<br />
ergibt sich regelmäßig ein erhöhtes Risiko von Interessenskonflikten.<br />
Insbesondere besteht das Risiko<br />
von Interessenskonflikten aufgrund der mittelbaren<br />
Beteiligung des Anbieters am Generalübernehmer.<br />
Bei Ausscheiden von Geschäftsführern oder Mitarbeitern<br />
in verantwortlichen Positionen des Komplementärs<br />
oder des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft sowie bei externen Dienstleistern<br />
und Geschäftsbesorgern müssen geeignete Nachfolger<br />
gefunden werden, was u. a. Kosten verursachen<br />
und ein Managementrisiko auch für die Fondsgesellschaft<br />
bergen kann. Durch vorgenannte Risiken kann<br />
es für den Anleger zu geringeren Ausschüttungen<br />
bzw. geringeren Rückflüssen und zu einer nachteiligen<br />
Abweichung betreffend die Rentabilität der<br />
Beteiligung kommen.<br />
3.3.13 Beschlussfassung in der Fondsgesellschaft<br />
/ Stimmrechte / Majorisierung<br />
Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Anleger<br />
aufgrund einer Minderheitenstellung ihre gesellschaftsrechtlichen<br />
und wirtschaftlichen Interessen<br />
nicht durchsetzen können. Ferner besteht die Gefahr,<br />
dass bei Nichtwahrnehmung von Stimmrechten, z. B.<br />
durch Nichtteilnahme an der Gesellschafterversammlung<br />
oder am schriftlichen Abstimmungsverfahren,<br />
im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Beteiligung<br />
nicht mehrheitlich beteiligte Anleger in der Abstimmung<br />
die notwendige Beschlussmehrheit stellen<br />
und Beschlüsse in ihrem Interesse fassen. Solche<br />
Beschlüsse der Anleger sind auch für die nicht am<br />
Beschlussverfahren teilnehmenden Anleger bindend<br />
und von diesen mitzutragen. Dieses Risiko kann sich<br />
noch dadurch erhöhen, dass der Treuhandkommanditist<br />
nach den Regelungen des Treuhandvertrags im<br />
Fall der Nichtabstimmung eines Treugebers grundsätzlich<br />
für den Beschlussvorschlag der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft mit den Stimmen des<br />
betreffenden Treugebers abstimmt. Dadurch kann<br />
es auch zu einer faktischen Mehrheit zugunsten des<br />
Beschlussvorschlags kommen. Eine Majorisierung<br />
könnte auch durch den Eintritt des Platzierungsgaranten<br />
oder von Anlegern mit hohen Kapitaleinlagen<br />
herbeigeführt werden. Es besteht auch das Risiko,<br />
dass die erforderliche Mehrheit der Anleger wesent<br />
30<br />
liche Beschlüsse wie z. B. die Auflösung oder Nichtauflösung<br />
der Fondsgesellschaft gegen den Willen<br />
einzelner Gesellschafter beschließt.<br />
3.3.14 Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft /<br />
Abfindungsguthaben<br />
Die Beteiligung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Das Ausscheiden<br />
aus der Fondsgesellschaft durch ordentliche<br />
Kündigung ist – mit Ausnahme der gesellschaftsvertraglich<br />
festgelegten Fälle – erstmals zum 31.12.2030<br />
möglich. Bei Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />
erhält der Anleger eine Abfindung, die sich in Abhängigkeit<br />
vom Wert des Fondsobjekts unter Berücksichtigung<br />
aller Verbindlichkeiten auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
bestimmt. Insoweit besteht das Risiko,<br />
dass die Abfindung geringer als erwartet ausfällt. Die<br />
Abfindung kann bei negativer Wertentwicklung auch<br />
vollständig ausfallen (siehe hierzu Tz. 3.3.9).<br />
Zahlt ein Anleger seine Einlage nicht rechtzeitig<br />
und vollständig ein, kann er durch Rücktritt von der<br />
Beitrittsvereinbarung aus der Fondsgesellschaft<br />
ausscheiden (vgl. § 26 Abs. (1) lit. c) Gesellschaftsvertrag).<br />
In diesem Fall kann er zur Zahlung von<br />
Verzugszinsen oder pauschaliertem Schadenersatz<br />
verpflichtet sein. Liegt in der Person eines Anlegers<br />
ein wichtiger Grund vor, kann er durch Gesellschafterbeschluss<br />
aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />
werden; das Treuhandverhältnis kann außerordentlich<br />
beendigt werden. In diesem Fall erhält der<br />
Anleger nur eine verminderte Abfindung.<br />
Die Fondsgesellschaft müsste die Zahlung von Abfindungen<br />
aus der laufenden Liquidität, der Liquiditätsreserve<br />
und u. U. durch die Aufnahme zusätzlicher<br />
Fremdmittel finanzieren. Dies könnte für die verbleibenden<br />
Anleger zu negativen Auswirkungen auf<br />
Ertragslage und Rentabilität der Beteiligung, insbesondere<br />
auf mögliche Ausschüttungen, führen. Dies<br />
kann zu einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf der<br />
Fondsgesellschaft führen (siehe hierzu Tz. 3.3.5).<br />
3.3.15 Widerruf von Beteiligungen<br />
Dem Anleger kann nach deutschem Recht als Verbraucher<br />
die Möglichkeit eines Widerrufs, insbesondere<br />
nach den Regelungen über Haustürgeschäfte<br />
(§§ 312 ff. BGB) oder Fernabsatzgeschäfte (§§ 312b<br />
ff. BGB), offenstehen. Wird das Widerrufsrecht<br />
wirksam ausgeübt, hat die Fondsgesellschaft den<br />
dem Anleger zustehenden Rückgewähranspruch<br />
(regelmäßig Kapitaleinlage zzgl. Agio) aus dem
Vermögen der Fondsgesellschaft zu erfüllen. Sofern<br />
die Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Aus übung<br />
des Widerrufsrechts nicht über ausreichende Mittel<br />
zur Rückzahlung der vom Anleger gewährten<br />
Mittel verfügt, kann das Risiko bestehen, dass der<br />
Anleger seine gewährten Mittel nicht oder nicht in<br />
vollem Umfang zurückerhält. Es kann zudem nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass zu einem späteren<br />
Zeitpunkt – insbesondere durch einzelne Gerichte<br />
oder aufgrund dann gefestigter Rechtsprechung<br />
– festgestellt wird, dass die Widerrufsbelehrung<br />
und / oder die Verbraucherinformationen nicht oder<br />
nicht im erforderlichen Umfang den gesetzlichen<br />
Anforderungen genügt / genügen und / oder nicht<br />
wirksam erfolgt ist / sind und dadurch das gesetzliche<br />
Widerrufsrecht eines Anlegers – u. U. auch nach sehr<br />
langer Zeit – nicht erloschen ist. Insofern besteht das<br />
Risiko, dass einzelne oder mehrere Anleger zu einem<br />
späteren Zeitpunkt, insbesondere nach Abschluss des<br />
öffentlichen Angebots der Beteiligung an der Fondsgesellschaft,<br />
wirksam den Widerruf ihrer Beteiligung<br />
erklären. In diesem Fall wäre die Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet, dem widerrufenden Anleger die ihm in<br />
diesem Fall zustehenden Forderungen (regelmäßig<br />
Kapitaleinlage zzgl. Agio) zu erstatten. Der spätere<br />
Widerruf (nach Abschluss des öffentlichen Angebots)<br />
ist nicht durch die Platzierungsgarantie der <strong>Real</strong> I.S.<br />
abgedeckt. Dies hätte – u. U. sogar deutliche – Auswirkungen<br />
auf die für Ausschüttungen zur Verfügung<br />
stehende Liquidität der Fondsgesellschaft und<br />
könnte für den Anleger den teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust seiner Einlage inklusive Agio bedeuten.<br />
3.3.16 Rechtsänderungen<br />
Sowohl in <strong>Deutschland</strong> als auch auf europäischer<br />
Ebene können zukünftige Gesetzesänderungen<br />
und dazu erlassene Vorschriften oder die Änderung<br />
der Interpretation bereits bestehender Regelungen<br />
negative Auswirkungen auf Investitionen und Beteiligungsstruktur<br />
haben. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die Fondsgesellschaft künftig besonderen<br />
Aufsichtsregelungen unterliegt. Dies könnte mit<br />
erheblichen Kosten verbunden sein. Dies kann zur<br />
Reduzierung von Ausschüttungen und der Rentabilität<br />
der Beteiligung führen.<br />
3.3.17 Insolvenz<br />
Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft stellt ein<br />
unternehmerisches, mit Risiken behaftetes Engagement<br />
dar. Bei einem Unternehmen besteht immer<br />
auch ein Insolvenzrisiko. Aus einer Reihe von Grün<br />
31<br />
den können auf die Fondsgesellschaft höhere Kosten<br />
oder geringere Einnahmen zukommen. Hierdurch<br />
entstehende Verluste gehen zulasten des Eigenkapitals<br />
der Fondsgesellschaft und damit zulasten der<br />
Beteiligung des Anlegers. Wenn die Fondsgesellschaft<br />
infolgedessen überschuldet ist oder ihren finanziellen<br />
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen<br />
kann, kommt es zur Insolvenz der Fondsgesellschaft,<br />
mit der Folge, dass der Anleger seine Einlage verliert.<br />
Das Verlustrisiko tragen die Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
3.3.18 Rückabwicklung<br />
Der Anbieter geht davon aus, dass die Platzierung<br />
des Gesellschaftskapitals und die Durchführung der<br />
Investition planmäßig verlaufen. Sollten sich diesbezüglich<br />
jedoch die in diesem Kapitel genannten<br />
Finanzierungs und / oder Investitionsrisiken verwirklichen<br />
und damit das Investitionsvorhaben nicht<br />
durchführbar sein, kann eine Rückabwicklung der<br />
Fondsgesellschaft nicht ausgeschlossen werden. Im<br />
Fall einer Rückabwicklung besteht das Risiko, dass die<br />
Fondsgesellschaft bereits über Gesellschaftskapital<br />
zur Bestreitung nicht rückzahlbarer Kosten, insbesondere<br />
Fondskosten und gebühren sowie Baukosten,<br />
verfügt hat und insoweit eine vollständige oder auch<br />
nur teilweise Rückzahlung der geleis teten Einlagen<br />
nicht mehr erfolgen kann.<br />
3.4 Steuerliche Risiken<br />
3.4.1 Allgemein<br />
Dieses Beteiligungsangebot ist vornehmlich auf<br />
nur in <strong>Deutschland</strong> unbeschränkt steuerpflichtige<br />
natürliche Personen ausgerichtet, die aus dem Privatvermögen<br />
heraus investieren und den Erwerb der<br />
Beteiligung nicht fremdfinanzieren. Bei Investition<br />
aus dem Betriebsvermögen, bei einer Anteilsfremdfinanzierung<br />
und bei einer anderen steuerlichen<br />
Ansässigkeit als ausschließlich in <strong>Deutschland</strong> trägt<br />
der Anleger ggf. zusätzliche steuerliche Risiken, die<br />
in diesem Verkaufsprospekt nicht dargestellt sind.<br />
Insbesondere in diesen Fällen wird empfohlen, einen<br />
sachkundigen Berater bei der Anlageentscheidung<br />
hinzuzuziehen.<br />
Die Konzeption dieses Beteiligungsangebots beruht<br />
auf dem zur Zeit der Prospektaufstellung geltenden<br />
Steuerrecht, einschließlich der zu diesem Zeitpunkt<br />
einschlägigen Verwaltungserlasse der zuständigen<br />
Behörden sowie der relevanten Rechtsprechung. Es
ist nicht auszuschließen, dass Gesetzesänderungen<br />
(z. B. im Hinblick auf die zehnjährige Spekulationsfrist)<br />
und / oder Änderungen in der Rechtsprechung<br />
und / oder der Erlasse bzw. Praxis der Finanzverwaltung<br />
(sowie auch eine bereits bestehende anderweitige<br />
Praxis der Finanzverwaltung) zu einer anderen<br />
und ggf. erheblich höheren als der in diesem Verkaufsprospekt<br />
dargestellten bzw. zugrunde gelegten<br />
Besteuerung führen. Dies ist auch mit Rückwirkung<br />
möglich. Ebenso sind voneinander abweichende<br />
Auffassungen der einzelnen Finanzverwaltungen<br />
und Finanzgerichte nicht ausgeschlossen. Auch die<br />
Auslegung der derzeit geltenden Rechtslage ist teilweise<br />
nicht eindeutig oder umstritten und damit mit<br />
Risiken behaftet. Bis zur endgültigen steuerlichen<br />
Veranlagung und einer Betriebsprüfung der Fondsgesellschaft<br />
bzw. bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung<br />
steht die Besteuerung der Anleger mit<br />
Einkünften aus der Beteiligung nicht fest.<br />
Es ist insbesondere auch nicht auszuschließen,<br />
dass die Finanzverwaltung im Ergebnis erfolgreich<br />
Elemente dieses Beteiligungsangebots für Besteuerungszwecke<br />
ignoriert bzw. abweichend von der<br />
steuerlichen Konzeption beurteilt.<br />
Die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung<br />
ist maßgeblich für die steuerliche Beurteilung. Es<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden<br />
die im Verkaufsprospekt dargestellten<br />
Sachverhalte steuerlich abweichend beurteilen. Die<br />
steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft stehen<br />
erst nach einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung)<br />
fest. Es können Steuernachzahlungen<br />
zzgl. Zinsen (nach § 233 AO i. V. m. § 238 in Höhe von<br />
6 Prozent) und ggf. Strafzahlungen zu leisten sein.<br />
Dies kann die Rentabilität der Beteiligung aus Sicht<br />
der Anleger einschränken.<br />
Der Anleger sollte vor einer Anlageentscheidung<br />
den gesamten Verkaufsprospekt sorgfältig prüfen<br />
und bezüglich der steuerlichen Aspekte insbesondere<br />
die in diesem Verkaufsprospekt dargestellten<br />
steuerlichen Grundlagen berücksichtigen. Vor der<br />
Anlageentscheidung sollte der Anleger zudem einen<br />
auf diesem Gebiet erfahrenen steuerlichen Berater<br />
hinzuziehen.<br />
Die kalkulierten bzw. projizierten Ergebnisse können<br />
nicht garantiert werden. Das Risiko der steuerlichen<br />
Konzeption, d. h. die Anerkennung durch die Finanzverwaltung<br />
auf Basis des derzeitig bekannten<br />
Steuerrechts, sowie das Risiko von Änderungen des<br />
32<br />
Steuerrechts bzw. dessen Auslegung trägt somit<br />
vollständig und allein der Anleger. Für den Eintritt<br />
der steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele eines<br />
Anlegers wird keine Haftung übernommen.<br />
3.4.2 Ergebniszurechnung zum Anleger<br />
Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Beteiligungsstruktur<br />
wird das Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
dem Anleger steuerlich anteilig zugerechnet<br />
und dieses nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen<br />
des Anlegers und dem sich daraus<br />
ergebenden individuellen Steuersatz versteuert. Es<br />
besteht das Risiko, dass Steuerzahlungen zu leisten<br />
sind, denen keine oder nur deutlich geringere Liquiditätszuflüsse<br />
aus der Beteiligung gegenüberstehen.<br />
3.4.3 Überschusserzielungsabsicht<br />
Die Prognoserechnung lässt die Entstehung eines<br />
steuerlichen Totalüberschusses auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
im Jahr 2014 erwarten. Die steuerliche<br />
Überschusserzielungsabsicht liegt nach Auffassung<br />
des Anbieters auf Ebene der Fondsgesellschaft vor.<br />
Aufgrund des prognostizierten steuerlichen Ergebnisses<br />
besteht das Risiko, dass bereits im Fall einer<br />
(teilweisen) Anteilsfinanzierung des Anlegers aufgrund<br />
der zusätzlichen persönlichen Werbungskosten<br />
die Überschusserzielungsabsicht auf Ebene des<br />
Anlegers nicht nachgewiesen werden kann oder aufgrund<br />
eines zusätzlichen Aufwands kein steuerlicher<br />
Totalüberschuss erzielt wird. Gleiches gilt, wenn<br />
ein Anleger seine Beteiligung veräußert, bevor ein<br />
Totalüberschuss eingetreten ist. Bei Nichtanerkennung<br />
der Überschuss erzielungsabsicht können die<br />
aus der Beteiligung resultierenden Verluste nicht mit<br />
anderen positiven Einkünften verrechnet werden.<br />
3.4.4 Werbungskostenabzug, Anschaffungskosten,<br />
Abschreibungen<br />
Es ist zu beachten, dass Werbungskosten grundsätzlich<br />
nur in dem Kalenderjahr geltend gemacht<br />
werden können, in dem sie geleistet worden sind,<br />
d. h. für das Entstehen von Werbungskosten ist der<br />
Zeitpunkt des Abflusses maßgebend. Die Bildung<br />
einer Instandhaltungsrücklage berechtigt noch<br />
nicht zum Abzug von Werbungskosten; vielmehr ist<br />
Voraussetzung, dass tatsächlich Instandhaltungsaufwendungen<br />
in entsprechender Höhe angefallen sind<br />
und die entsprechenden Zahlungen tatsächlich geleistet<br />
werden. Die in der Prognoserechnung hierzu<br />
getroffenen Annahmen beruhen deshalb auf Schät
zungen, die vom tatsächlichen Verlauf des Anfalls<br />
einzelner Ausgabenpositionen – u. U. auch erheblich<br />
– abweichen können. Dadurch kann sich ein höheres<br />
steuerliches Ergebnis für den Anleger ergeben, mit<br />
der Folge einer nachteiligen Abweichung betreffend<br />
die Rentabilität der Beteiligung aus Sicht der Anleger.<br />
Es kann zudem zu einer abweichenden Beurteilung<br />
in Bezug auf die vorgenommene Aufteilung der<br />
Anschaffungs / Herstellungskosten und Anschaffungsnebenkosten<br />
auf Grundstück, Gebäude und Außenanlagen<br />
bzw. im Hinblick auf die Qualifizierung<br />
der Dienstleistungsgebühren als steuerlich sofort<br />
abzugsfähiger Aufwand oder aktivierungspflichtiger<br />
Aufwand kommen. Insoweit ist nicht auszuschließen,<br />
dass die von der Finanzverwaltung anerkannten<br />
Bemessungsgrundlagen für die Abschreibung<br />
geringer ausfallen oder einzelne Positionen nicht<br />
als sofort abzugsfähige Werbungskosten anerkannt<br />
werden. Im Ergebnis kann sich ein höheres laufendes<br />
steuerliches Ergebnis ergeben. Dadurch kann sich<br />
ein höheres steuerliches Ergebnis für den Anleger ergeben,<br />
mit der Folge einer nachteiligen Abweichung<br />
betreffend die Rentabilität der Beteiligung aus Sicht<br />
der Anleger.<br />
3.4.5 Gleichverteilungsabrede<br />
Es ist gemäß Gesellschaftsvertrag vorgesehen, dass<br />
die Ergebnisse der Fondsgesellschaft für die Platzierungsphase<br />
nach Möglichkeit so verteilt werden,<br />
dass sämtliche Gesellschafter bzw. Treugeber der<br />
Fondsgesellschaft unabhängig vom genauen Beitrittszeitpunkt<br />
entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />
eingezahlten Kapitalanteile gleich behandelt werden.<br />
Sollte eine Verteilung der Gewinne und Verluste<br />
in der Platzierungsphase nicht dahingehend möglich<br />
sein, dass alle Gesellschafter bzw. Treugeber der<br />
Fondsgesellschaft gleich behandelt werden, können<br />
sich für den einzelnen je nach Beitrittszeitpunkt unterschiedliche<br />
steuerliche Ergebnisse in der Platzierungsphase<br />
ergeben. Dadurch kann sich ein höheres<br />
steuerliches Ergebnis für den Anleger ergeben, mit<br />
der Folge einer nachteiligen Abweichung betreffend<br />
die Rentabilität der Beteiligung aus Sicht der Anleger.<br />
3.4.6 Verlustausgleich / abzug<br />
Negative Einkünfte aus einem Steuerstundungsmodell<br />
dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen<br />
werden, sofern das Verhältnis aus der Summe<br />
der Verluste in der Verlustphase in der Relation zum<br />
gezeichneten und nach dem Konzept aufzubrin<br />
33<br />
genden Kapital mehr als 10 Prozent beträgt (§ 15b<br />
Abs. 2 EStG). Aufgrund von der Prognoserechnung<br />
abweichenden Ergebnissen kann die Finanzverwaltung<br />
zu dem Ergebnis kommen, dass ein höherer Anfangsverlust<br />
und somit ein Steuerstundungsmodell<br />
vorliegt. Eine Verlustverrechnung ist auch insoweit<br />
nicht möglich, als sich ein negatives Kapitalkonto<br />
ergeben oder erhöhen würde (§ 15a EStG). Sollte<br />
mehr Kapital zurückgezahlt werden als geplant,<br />
könnte es auch diesbezüglich zu einer Verlustnutzungsbeschränkung<br />
kommen. Dies hätte zur Folge,<br />
dass etwaige Verluste nur mit zukünftigen Gewinnen<br />
aus derselben Vermögensanlage (Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft), jedoch nicht mit anderen<br />
Einkünften des Anlegers verrechnet werden können.<br />
Soweit keine zukünftigen Gewinne mehr entstehen,<br />
würden etwaige Verlustvorträge untergehen. Hieraus<br />
können sich zusätzliche Einkommensteuerbelastungen<br />
für die Anleger ergeben.<br />
3.4.7 Gewerbliche Einkünfte<br />
Der Anbieter (die <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien<br />
Assetmanagement) geht davon aus, dass die<br />
Fondsgesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
erzielt. Im Einzelfall kann die Vermietung<br />
bei Hinzutreten weiterer Umstände als gewerbliche<br />
Tätigkeit qualifiziert werden. Insoweit besteht das<br />
Risiko, dass die Finanzverwaltung eine abweichende<br />
Auffassung vertritt und die Einkünfte auf Ebene der<br />
Fondsgesellschaft als solche aus Gewerbebetrieb<br />
qualifiziert. In einem solchen Fall würde Gewerbesteuer<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft entstehen und die<br />
Anleger würden gewerbliche Einkünfte erzielen.<br />
Eine Gewerblichkeit könnte sich auch nach der so<br />
genannten DreiObjektGrenze ergeben. Hierauf wird<br />
nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die<br />
Beurteilung, ob für Besteuerungszwecke die Voraussetzungen<br />
zur Begründung eines gewerblichen<br />
Grundstückshandels vorliegen, abgestellt. Dabei kann<br />
ein gewerblicher Grundstückshandel auch unterhalb<br />
der DreiObjektGrenze bei einer Einobjektgesellschaft<br />
wie der Fondsgesellschaft stattfinden, wenn<br />
diese ihr Fondsobjekt im Rahmen eines einheitlichen<br />
Geschäftskonzepts verkauft. Ein solches liegt nach<br />
Auffassung des Anbieters nicht vor, da die Erzielung<br />
eines Totalgewinns nicht den Verkauf des Fondsobjekts<br />
erforderlich macht. Im Fall eines Verkaufs<br />
kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
Finanzverwaltung bereits auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
einen Gewerbebetrieb annimmt.
Sollte auf Ebene der Fondsgesellschaft eine Gewerblichkeit<br />
angenommen werden, würde der Anleger<br />
aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
ausschließlich gewerbliche Einkünfte und nicht<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie<br />
aus Kapitalvermögen erzielen. Gleichzeitig wären<br />
die auf Ebene der Fondsgesellschaft erwirtschafteten<br />
Einkünfte gewerbesteuerpflichtig. Dies kann das<br />
wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft negativ<br />
beeinflussen und somit zu nachteiligen Auswirkungen<br />
auf die Auszahlung an den Anleger führen.<br />
Die Gewerbesteuer ist im Rahmen des § 35 EStG zwar<br />
pauschal auf die persönliche Einkommensteuer des<br />
Anlegers anrechenbar. Dies kann dennoch bei dem<br />
Anleger zu einer höheren steuerlichen Belastung<br />
führen, da das Risiko besteht, dass die Gewerbesteuer<br />
im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer<br />
des Anlegers nicht vollständig angerechnet werden<br />
kann. Zudem wäre ein eventueller Gewinn aus der<br />
Veräußerung des Fondsobjekts durch die Fondsgesellschaft<br />
und / oder der Beteiligungen an der<br />
Fondsgesellschaft in jedem Fall – d. h. unabhängig<br />
von einer Spekulationsfrist – steuerpflichtig. Ein<br />
möglicher Veräußerungsgewinn unterläge demnach<br />
als laufender Gewinn der Gewerbesteuer.<br />
Auf Ebene des Anlegers kann die mittelbare Veräußerung<br />
des Fondsobjekts ein Zählobjekt im Sinne der<br />
DreiObjektGrenze sein, wenn der Anleger einen<br />
Anteil von mindestens 10 Prozent am Gesellschaftsvermögen<br />
besitzt oder der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils<br />
des Anlegers mehr als 250.000 Euro<br />
beträgt. Jede Anteilsübertragung, auch eine Schenkung,<br />
stellt eine mittelbare Veräußerung des Fondsobjekts<br />
dar. Die Veräußerung des Fondsobjekts kann<br />
darüber hinaus Zählobjekt sein, wenn der auf den<br />
Anleger rechnerisch entfallende anteilige Verkehrswert<br />
des Fondsobjekts mehr als 250.000 Euro oder<br />
der Anteil am Gesellschaftsvermögen mindestens<br />
10 Prozent beträgt. Es besteht das Risiko, dass bei<br />
größeren Beteiligungssummen oder durch eine Steigerung<br />
des Verkehrswerts des Fondsobjekts die Beteiligung<br />
des Anlegers zu einem späteren Zeitpunkt<br />
als Zählobjekt erfasst wird. Darüber hinaus kann die<br />
Veräußerung der Beteiligung selbst unter Beachtung<br />
der vorstehenden Wertgrenzen zur Zurechnung von<br />
Zählobjekten führen. Dies kann Auswirkungen auch<br />
auf die Besteuerung der Einkünfte aus weiteren Immobiliengeschäften<br />
bzw. Beteiligungen an anderen<br />
Immobilienfonds haben. Sollte der Tatbestand des<br />
gewerblichen Grundstückshandels auf Ebene des Anlegers<br />
erfüllt sein, könnten sich für ihn eine höhere<br />
Steuerbelastung, insbesondere der Anfall von Gewer<br />
34<br />
besteuer, und / oder eine rückwirkende Besteuerung<br />
von anderen Veräußerungsgewinnen ergeben.<br />
3.4.8 Übertragung stiller Reserven nach § 6b<br />
und § 6c EStG<br />
Die Übertragung einer Rücklage nach §§ 6b, 6c<br />
EStG (§ 6bRücklage) ist abhängig vom Zeitpunkt<br />
der Beteiligung. Insbesondere bei Ablauf der Frist<br />
zur Übertragung der Rücklage bei dem einzelnen<br />
Anleger ist darauf zu achten, dass die Beteiligung vor<br />
Ablauf dieser Frist erfolgt. Für die Übertragung der<br />
§ 6bRücklage ist es notwendig, dass der Anteil an<br />
der Fondsgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten<br />
wird. Die Willkürung von Betriebsvermögen ist<br />
an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, an die<br />
teilweise auch nach Einkunftsarten differenzierend<br />
unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Es<br />
besteht das Risiko, dass die Zuordnung der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft zum jeweiligen Betriebsvermögen<br />
des Anlegers nicht möglich ist oder<br />
von Seiten der Finanzverwaltung nicht anerkannt<br />
wird. In diesen Fällen könnte die § 6bRücklage nicht<br />
auf die Beteiligung an der Fondsgesellschaft übertragen<br />
werden. Insbesondere bei Ablauf der Übertragungsfrist<br />
ist damit die Rücklage gewinnerhöhend<br />
im Betriebsvermögen des Anlegers aufzulösen,<br />
wobei sich zusätzlich der Gewinn um 6 Prozent des<br />
aufgelösten Rücklagenbetrags pro Jahr des Bestands<br />
der Rücklage erhöht. Eine andere Aufteilung der<br />
Anschaffungskosten auf Grund und Boden und auf<br />
Gebäude (vgl. Tz. 3.4.4) könnte negative Folgen auf<br />
das Übertragungspotenzial des Anlegers haben, da<br />
die Übertragungsmöglichkeit davon abhängig ist,<br />
aus welchen Verkäufen die Rücklagen stammen und<br />
auf welche Wirtschaftsgüter übertragen wird.<br />
3.4.9 Grunderwerbsteuer<br />
Nach Auffassung des Anbieters ist Bemessungsgrundlage<br />
für die Grunderwerbsteuer der Grundstückskaufpreis<br />
zzgl. der Vermessungskosten. Die<br />
Bauerrichtung erfolgt als eigennützige Erwerberleistung.<br />
Sollte die Finanzverwaltung zu der Auffassung<br />
gelangen, dass auch die Kosten des Abrisses, der<br />
Sanierung des Grundstücks, der Bauplanung, der<br />
Bauerrichtung oder andere außerhalb des Grundstückskaufvertrags<br />
vereinbarte Vergütungen in die<br />
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer<br />
miteinbezogen werden müssen (sog. einheitlicher<br />
Erwerbsgegenstand), kann es zu erheblichen zusätzlichen<br />
Grunderwerbsteuerbelastungen auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaft kommen.
Neben dem Grundstückserwerb der Fondsgesellschaft<br />
kann grundsätzlich auch der Anteilswechsel<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft Grunderwerbsteuer<br />
auslösen. Die unmittelbar oder mittelbar als Treugeber<br />
der Fondsgesellschaft beitretenden Anleger<br />
werden weniger als 95 Prozent der Anteile an der<br />
Fondsgesellschaft halten. Die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH wird als Altgesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft planmäßig über die gesamte<br />
Laufzeit unverändert oder zu mindestens mit einem<br />
Anteil von über 5 Prozent am Gesellschaftsvermögen<br />
beteiligt bleiben. Sollte die Finanzverwaltung die<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH nicht als<br />
Altgesellschafter mit mehr als 5 Prozent Beteiligung<br />
am Gesellschaftsvermögen anerkennen, oder sollten<br />
entgegen der Planung innerhalb der Laufzeit mindestens<br />
95 Prozent oder mehr Anteile an der Fondsgesellschaft<br />
auf neue Gesellschafter übergehen,<br />
verwirklicht sich ein Grunderwerbsteuertatbestand<br />
und die Fondsgesellschaft würde Grunderwerbsteuer<br />
schulden. Eine zusätzliche Steuerbelastung müsste<br />
eventuell durch die Aufnahme von zusätzlichem<br />
Fremdkapital finanziert werden, was zu zusätzlichen<br />
Kosten und einer verringerten Ausschüttung an die<br />
Anleger führen könnte.<br />
3.4.10 Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft plant aufgrund der umsatzsteuerpflichtigen<br />
Vermietung an E.ON, sich sämtliche<br />
Vorsteuern aus der Bauerrichtung erstatten zu<br />
lassen. Im Fall einer ggf. notwendigen Vermietung an<br />
einen anderen Mieter oder einen zusätzlichen Mieter,<br />
der umsatzsteuerfreie Umsätze tätigt, könnte die<br />
Fondsgesellschaft sich nicht ihre Vorsteuer erstatten<br />
lassen und wäre u. U. verpflichtet, zuvor geltend gemachte<br />
Vorsteuerbeträge (anteilig) zurückzuzahlen.<br />
Soweit mit dem betreffenden Mieter keine entsprechende<br />
Kompensationszahlung vereinbart werden<br />
kann, würde sich dies negativ auf das Beteiligungsergebnis<br />
auswirken. Dadurch kann sich ein höheres<br />
steuerliches Ergebnis für den Anleger ergeben, mit<br />
der Folge einer nachteiligen Abweichung betreffend<br />
die Rentabilität der Beteiligung aus Sicht der Anleger.<br />
3.4.11 Erbschaftsteuer<br />
Für erbschaft und schenkungsteuerliche Zwecke<br />
wird durch die verabschiedete Erbschaftsteuerreform<br />
der Wert der Fondsbeteiligung für Direktkommanditisten<br />
durch den Verkehrswert der von der Fondsgesellschaft<br />
(unmittelbar) gehaltenen Wirtschaftsgüter<br />
(insbesondere Fondsobjekt) bestimmt. Treuhände<br />
35<br />
risch gehaltene Kommanditbeteiligungen sind bei<br />
der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs mit<br />
dem zivilrechtlichen Herausgabeanspruch gegen den<br />
Treuhänder anzusetzen. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass es durch die unterschiedliche Behandlung zu<br />
Bewertungsnachteilen kommt. Insoweit kann sich für<br />
den Anleger bzw. Erwerber eine höhere Steuerbelastung<br />
ergeben.<br />
3.5 Haftungsrisiken / Risiken durch persönliche<br />
Anteilsfinanzierung<br />
3.5.1 Haftung und Nachhaftung im Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
Im Rahmen der Beteiligung ist vorgesehen, dass<br />
Anleger sich zunächst ausschließlich als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten beteiligen. Die<br />
Treugeber als mittelbar an der Fondsgesellschaft<br />
Beteiligte haften gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />
nicht direkt. Über die Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft und<br />
des Treuhandvertrags stehen sie jedoch im Ergebnis<br />
Direktkommanditisten gleich.<br />
Ein der bestehenden Fondsgesellschaft beitretender<br />
Kommanditist haftet nach Eintragung im Handelsregister<br />
und Leistung der Haftsumme grundsätzlich<br />
nicht. Soweit infolge von Entnahmen des Anlegers<br />
(z. B. Ausschüttungen / Entnahmen) der Saldo der<br />
Kapitalkonten den Betrag der Haftsumme des Kommanditisten<br />
unterschreitet (§ 172 Abs. 4 HGB), lebt<br />
die Haftung in Höhe der Entnahme, maximal bis zur<br />
Haftsumme (5 Prozent des Kapitalanteils), wieder<br />
auf. Das Gleiche gilt, soweit Gewinne entnommen<br />
werden, obwohl das Kapitalkonto bereits durch Verluste<br />
unterhalb des Betrags der Haftsumme herabgemindert<br />
ist.<br />
Im Fall des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />
haften Kommanditisten zudem für die bis dahin<br />
begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />
noch bis zu fünf Jahre nach Eintragung ihres<br />
Ausscheidens im Handelsregister gegenüber den<br />
Gläubigern der Gesellschaft, jeweils beschränkt auf<br />
den Betrag ihrer Haftsumme. Gleiches gilt bei einer<br />
Auflösung der Fondsgesellschaft.<br />
Im Ergebnis haftet der Treuhandkommanditist bis zur<br />
Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />
in Höhe von 5 Prozent des für die Treugeber<br />
übernommenen Kapitalanteils. Von dieser Verpflichtung<br />
hat der Treugeber ihn ggf. anteilig gegenüber
Dritten freizustellen. Scheidet der Treuhandkommanditist<br />
aus der Fondsgesellschaft aus oder wechselt<br />
der Treugeber in die Stellung als Direktkommanditist,<br />
besteht für den Anleger das zuvor genannte Risiko,<br />
bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme zu haften.<br />
Daneben kann auch eine unbeschränkte Haftung<br />
der Anleger, etwa bei einem Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />
vor Eintragung in das Handelsregister, nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
3.5.2 Persönliche Anteilsfinanzierung<br />
Vom Anbieter wird eine persönliche Anteilsfinanzierung<br />
ohne Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters<br />
nicht empfohlen. Nimmt der Anleger trotzdem eine<br />
solche Anteilsfinanzierung auf, ist er verpflichtet,<br />
eine ggf. erforderliche Verpfändung des Kommanditanteils<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die prognostizierten<br />
Ausschüttungen sind nicht garantiert, ihre<br />
Höhe hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab,<br />
die unterschiedlichen, auch kumulativen Risiken<br />
unterliegen. Gleiches gilt für die Höhe des prognostizierten<br />
Veräußerungserlöses und den prognostizierten<br />
Zeitpunkt der Veräußerung. Insofern kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass prognostizierte<br />
Ausschüttungen reduziert werden müssen oder<br />
sogar ausbleiben. Unabhängig davon bliebe der<br />
einzelne Anleger verpflichtet, den Kapitaldienst für<br />
seine persönliche Anteilsfinanzierung zu leisten.<br />
Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
eine aufgenommene persönliche Anteilsfinanzierung<br />
vor vollständiger Tilgung, z. B. bei Ablauf der vereinbarten<br />
Zinsfestschreibungsdauer oder vorzeitiger<br />
Kündigung des Darlehens, zurückgeführt werden<br />
muss, ohne dass zum selben Zeitpunkt die Fondsbeteiligung<br />
liquidiert oder veräußert werden kann.<br />
Auch der Verlust des eingesetzten Kapitals kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, so dass der Anleger das Risiko<br />
trägt, im Liquidationsfall keinerlei Rückzahlung des<br />
eingesetzten Kapitals zu erhalten. Insofern muss der<br />
einzelne Anleger in der Lage sein, jederzeit eine etwaige<br />
aufgenommene persönliche Anteilsfinanzierung<br />
unabhängig von der Beteiligung zurückzuführen.<br />
3.5.3 Rückzahlungsverpflichtung<br />
Gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />
der Fondsgesellschaft ist die Geschäftsführung<br />
berechtigt, im laufenden Jahr Vorabausschüttungen<br />
/ entnahmen an die Anleger vorzunehmen.<br />
36<br />
Die Genehmigung erfolgt auf der nächstfolgenden<br />
Gesellschafterversammlung, ggf. im schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren. Sofern die Gesellschafterversammlung<br />
die Genehmigung verweigert, besteht<br />
eine Rückzahlungsverpflichtung für die Anleger. Es<br />
besteht das Risiko, dass Anleger dieser Verpflichtung<br />
nicht nachkommen können, was zulasten der Liquidität<br />
der Fondsgesellschaft ginge.<br />
3.6 Maximales Risiko des Anlegers bzw.<br />
Kumulation von Risiken<br />
Das maximale Risiko des Anlegers ist neben dem<br />
Total verlust des gesamten Beteiligungsbetrags<br />
nebst Agio die mögliche Verpflichtung, aus seinem<br />
sonstigen privaten Vermögen Erstattungen an die<br />
Fondsgesellschaft aufgrund der Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrags zu leisten.<br />
Die in den vorstehenden Abschnitten dargestellten<br />
Erläuterungen beschreiben die wesentlichen<br />
einzelnen Risiken, die mit einer Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft verbunden sind. Die beschriebenen<br />
Risikofaktoren können nicht nur einzeln<br />
auftreten, sondern sich vielmehr auch gemeinsam<br />
realisieren. Dadurch können sich die beschriebenen<br />
Auswirkungen auch über die Summe der einzelnen<br />
Auswirkungen hinaus verstärken. Insbesondere bei<br />
einem Zusammentreffen mehrerer der vorgenannten<br />
Risiken, die zu einer negativen Abweichung von der<br />
Prognoserechnung führen, reicht u. U. die gebildete<br />
Liquiditätsreserve nicht zur Abdeckung aller Kosten<br />
aus. Dies kann zu einer Kürzung oder zu einem Ausfall<br />
der Ausschüttungen bis hin zu einem Verlust des<br />
gesamten Beteiligungsbetrags nebst Agio führen.<br />
Maximales Risiko bei Anteilsfinanzierung<br />
Ferner besteht im Fall der persönlichen Anteilsfinanzierung<br />
das Risiko, dass der zu erbringende<br />
Kapitaldienst nicht durch Einnahmen aus der<br />
Beteiligung gedeckt ist (Persönliche Anteilsfinanzierung,<br />
siehe Tz. 3.5.2). Schlimmstenfalls kann<br />
diese Belastung des Anlegers dessen persönliche<br />
Insolvenz auslösen.<br />
Unabhängig von den vorstehend dargestellten<br />
Risiken können heute nicht vorhersehbare Entwicklungen<br />
das Ergebnis der Beteiligung für die Anleger<br />
negativ beeinflussen. Über die genannten Risiken
hinaus existieren nach Kenntnis des Anbieters zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren<br />
wesentlichen wirtschaftlichen, tatsächlichen oder<br />
rechtlichen Risiken.
8:10 Uhr<br />
Die Lieben sind aus dem Haus – endlich Zeit, im Haushalt aktiv zu werden.<br />
Im Freistaat ist der EnergieHaushalt dank modernster NetzTechnologie<br />
gewährleistet: Von der Netzleitstelle in Neunburg vorm Wald aus wird der<br />
Netzbetrieb in einem Gebiet von 42.000 km2 gesteuert.<br />
Quelle: E.ON Bayern AG, Imagebroschüre<br />
4.Investitionsstandort
4. Investitionsstandort<br />
4.1 <strong>Deutschland</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> ist mit einem Jahresumsatz von über<br />
2 Billionen Euro an Gütern und Dienstleistungen im<br />
Jahr nicht nur die größte Volkswirtschaft Europas,<br />
sondern auch die viertgrößte der Welt. 2008 war<br />
<strong>Deutschland</strong> zum sechsten Mal in Folge „Exportweltmeister“<br />
mit einem Umsatz in Höhe von 995 Milliarden<br />
Euro. Mittlerweile mussten wir diesen „Titel“<br />
an die Volksrepublik China abgeben. Die Mitte des<br />
Jahres 2008 um sich greifende Finanzkrise hat auch<br />
in der realen Wirtschaft erhebliche Spuren, wie<br />
sinkende Güternachfrage, Preisrückgang, geringere<br />
Einkommen und höhere Arbeitslosigkeit, hinterlassen.<br />
Diese nachteiligen Konjunkturaussichten haben<br />
auch auf <strong>Deutschland</strong> durchgeschlagen. So wurde im<br />
Jahre 2009 ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts<br />
(BIP) um fast 5 Prozent verzeichnet. Das ist der größte<br />
Rückgang seit der Nachkriegsgeschichte und zeigt<br />
damit einen erheblichen Einschnitt in die bislang<br />
prosperierende Wirtschaft. Als Wirtschaftsstandort<br />
zeichnet sich <strong>Deutschland</strong> durch innovative, international<br />
agierende Unternehmen, eine hervorragende<br />
Infrastruktur, Spitzenleistungen in Forschung und<br />
Entwicklung, hoch qualifizierte Mitarbeiter und ein<br />
international anerkanntes Ausbildungssystem aus.<br />
Quellen: Germany Trade & Invest 2009; Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010<br />
4.2 Bayern<br />
Bayern ist flächenbezogen das größte Land der<br />
Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>. Auf 70.552 km² leben<br />
und arbeiten rd. 12,5 Millionen Menschen in sieben<br />
Regierungsbezirken. Der ländliche Raum umfasst<br />
rd. 85 Prozent der Landesfläche und ist Lebens,<br />
Wirtschafts und Arbeitsraum für fast 8 Millionen<br />
Menschen, etwa 60 Prozent der Bevölkerung.<br />
Aschaffenburg<br />
Unterfranken<br />
Lindau<br />
100 km<br />
Würzburg<br />
Schweinfurt<br />
Hof<br />
Coburg<br />
Oberfranken<br />
Ansbach Schwabach<br />
Mittelfranken<br />
Schwaben<br />
Memmingen<br />
Kempten<br />
Bamberg<br />
Erlangen<br />
Fürth<br />
Nürnberg<br />
Kaufbeuren<br />
Bayreuth<br />
Ingolstadt<br />
Augsburg<br />
Oberbayern<br />
Weiden<br />
Amberg<br />
Regensburg<br />
Oberpfalz<br />
Straubing<br />
Niederbayern<br />
Landshut<br />
München<br />
Rosenheim<br />
Passau<br />
Über 6,6 Millionen Erwerbstätige erbringen Jahr für<br />
Jahr eine gesamtwirtschaftliche Leistung von nahezu<br />
445 Milliarden Euro. Damit übertrifft Bayern 20 der<br />
27 EUMitgliedstaaten und belegt gemessen an der<br />
absoluten Wirtschaftskraft Rang 8 nach Großbritannien,<br />
Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden,<br />
<strong>Deutschland</strong> und Polen. Bei vielen Technologien<br />
besetzt Bayern nationale und internationale Spitzenpositionen:<br />
angefangen bei Information und<br />
Kommunikation über die Bio und Gentechnologie<br />
bis hin zu Medizin, Energie und Umwelttechnik.<br />
Die wirtschaftliche Infrastruktur in Bayern ist in den<br />
Schlüsselbereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation<br />
im internationalen Vergleich als erstklassig<br />
zu bewerten. Dies ermöglicht eine gute Versorgung<br />
und Anbindung an die internationalen Märkte.<br />
Aufgrund der globalen Wirtschaftskrise wird jedoch<br />
auch in Bezug auf Bayern für die nachfolgenden<br />
Jahre mit schwächeren Konjunkturentwicklungen<br />
gerechnet. Auch wenn z. B. der Arbeitsmarkt relativ<br />
robust ist, nahm gleichwohl die Zahl der Arbeitslosen<br />
in Bayern zu. Die Arbeitslosenquote hatte sich<br />
von 5,1 Prozent im Februar 2009 auf 5,5 Prozent im<br />
Februar 2010 erhöht.<br />
Quellen: Invest-in-Bavaria; Wirtschaftsstandort Bayern, Bay. Staatsministerium<br />
für Wirtschaft, Ausgabe August 2009; Pressemitteilung 64 / 10 des<br />
Bayerischen Staatsministeriums: Bayerns Wirtschaftsminister Zeil zu<br />
den Arbeitsmarktdaten für Februar 2010
4.3 Makrostandort Regensburg<br />
Die Domstadt Regensburg ist die Hauptstadt des Regierungsbezirks<br />
Oberpfalz mit Sitz der Bezirksregierung<br />
der Oberpfalz und des Landratsamts des Landkreises<br />
Regensburg. Regensburg – 2006 von der UNESCO<br />
zum Weltkulturerbe erklärt – ist als kreisfreie Stadt<br />
das wirtschaftliche sowie administrative Oberzentrum<br />
Ostbayerns und steht mit rd. 135.000 Einwohnern<br />
nach München, Nürnberg und Augs burg an vierter<br />
Stelle unter den Großstädten des Freistaats Bayern.<br />
Regensburg ist Autobahn und Eisenbahnknotenpunkt<br />
(Regensburg Hauptbahnhof) in Ostbayern.<br />
Über die Autobahnen A 3 Frankfurt – Wien (West<br />
OstAnbindung) und die A 93 München – Berlin<br />
(NordSüdAnbindung) ist Regensburg mit dem Pkw<br />
verkehrstechnisch sehr gut zu erreichen. Die Bundesstraßen<br />
B 8, B 15 und B 16 gewährleisten zudem eine<br />
gute regionale Verkehrserschließung.<br />
Nürnberg<br />
Hemau<br />
Nürnberg<br />
Neumarkt<br />
3<br />
Ingolstadt<br />
1 km<br />
8<br />
Donau<br />
Donau<br />
3<br />
16<br />
93<br />
Ingolstadt<br />
Kelheim<br />
Hof / Weiden<br />
Schwandorf<br />
93<br />
93<br />
93<br />
15<br />
3<br />
München<br />
Ingolstadt<br />
Regenstauf<br />
Zeitlarn<br />
Regensburg<br />
41<br />
Neumarkt i. d. OPf.<br />
20 km<br />
Lkr. Neumarkt<br />
16<br />
Hof / Weiden<br />
15<br />
Lkr. Schwandorf<br />
Lkr.<br />
Tirschenreuth<br />
Lkr. Neustadt<br />
a. d. Waldnaab<br />
Fondsobjekt, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg Flughafen<br />
HBH<br />
Amberg<br />
Oberpfalz<br />
15<br />
Regensburg<br />
8<br />
Landshut<br />
Neufahrn<br />
Lkr.<br />
Regensburg<br />
Tirschenreuth<br />
Neustadt a. d. Waldnaab<br />
Weiden i. d. OPf.<br />
Schwandorf<br />
3<br />
Lkr. Cham<br />
16<br />
Landshut<br />
München<br />
Bahnhof<br />
Cham<br />
Donau<br />
Cham<br />
Roding<br />
Straubing<br />
Wörth / D<br />
Passau<br />
Straubing<br />
Passau<br />
8
Zwei internationale Flughäfen (München, Nürnberg)<br />
sind rd. eine Stunde Fahrzeit entfernt.<br />
Die Universitätsstadt Regensburg hat sich in den<br />
letzten drei Jahrzehnten auch als HightechStandort<br />
entwickelt. Regensburg verfügt über drei Hochschulen<br />
mit insgesamt ca. 23.000 Studenten. Mit dem der<br />
Universität Regensburg angeschlossenen Biopark<br />
Regensburg avanciert die Stadt auch zu einem Forschungsplatz<br />
in der Biotechnologiebranche.<br />
Die Arbeitslosenquote (Stadt und Landkreis) lag im<br />
Februar 2010 mit 5,4 Prozent (Vorjahr: 5,5 Prozent)<br />
unter dem bayerischen Landesdurchschnitt. Auch erreicht<br />
Regensburg einen der höchsten Werte bei der<br />
Arbeitsplatzdichte in <strong>Deutschland</strong> nach Frankfurt am<br />
Main (und noch vor München) mit 720 je 1.000 Einwohner.<br />
Dieser Index ist nach Darstellung der „Wirtschaftsförderer<br />
Regensburgs“ ein wichtiger Indikator<br />
für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts. Mit<br />
ca. 44.000 Arbeitnehmern im Dienstleistungssektor,<br />
im öffentlichen Bereich und im Kredit und Versicherungsbereich<br />
sind ca. 46 Prozent aller Arbeitnehmer<br />
Bürobeschäftigte. Im BulwienGesa Immobilienindex<br />
wird Regensburg als kleinerer Standort als CStadt geführt.<br />
Dies bedeutet, dass dem Immobilienmarkt in<br />
Roter-Brach-Weg<br />
400 m<br />
Dr.-Leo-Ritter-Str.<br />
Rennweg<br />
Nürnberger Str.<br />
Wernerwerkstr. Messerschmittstr.<br />
Lilienthalstr.<br />
Agnesstr.<br />
Puricellistr.<br />
Hermann-Köhl-Str.<br />
Lilien thalstr.<br />
Udetstr.<br />
Hedwigstr.<br />
Weinweg<br />
Dornierstr.<br />
Boessnerstr.<br />
Clermont-Ferrand-Allee<br />
Prüfeninger Str.<br />
93<br />
8<br />
Regensburg<br />
Kirchmeierstr.<br />
Prüfeninger Str.<br />
Fondsobjekt, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg<br />
93<br />
93<br />
42<br />
Regensburg nicht dieselbe Bedeutung zukommt wie<br />
in einer Großstadt (AStädte und BStädte mit mehr<br />
als 200.000 Einwohnern). Durch diese Einordnung<br />
wird jedoch die Bedeutung für den deutschen und<br />
regionalen Immobilienmarkt betont.<br />
Neben dem verarbeitenden Gewerbe (Automobil<br />
und Maschinenbau, Elektrotechnik und Mikroelektro<br />
nik) hat sich die Stadt in den vergangenen<br />
Jahren auch zum Zentrum der ITRegion Oberpfalz<br />
entwickelt. Zu den bedeutendsten Firmen der Stadt<br />
gehören u. a. BMW, Continental, Siemens, Osram und<br />
Bosch Siemens Hausgeräte. 14 der 30 größten im<br />
Deutschen Aktienindex (DAX 30) vertretenen Unternehmen<br />
sind in Regensburg mit Büros oder Werken,<br />
z. T. mit Niederlassungen, vertreten.<br />
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Statistik-Service der<br />
Bundesanstalt für Arbeit; Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,<br />
Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Arbeitsmarktdaten Februar 2010<br />
4.4 Mikrostandort der Projektentwicklung<br />
Der Standort der neu zu errichtenden Hauptverwaltung<br />
der E.ON Bayern AG liegt im Gewerbeschwerpunkt<br />
„Westenviertel“ in der Lilienthalstraße, einem<br />
etablierten Büroteilmarkt ca. 4,5 km westlich der Re<br />
Kumpfmühler Str.<br />
Frankenstr.<br />
Historische<br />
Altstadt<br />
8<br />
Dr.-Martin-Luther-Str.<br />
Ostengasse<br />
Frankenstr.<br />
Friedenstr. Furtmayrstr.<br />
Landshuter Str.<br />
Weißenburgstr.
gensburger Altstadt. Unmittelbar angrenzend haben<br />
die Deutsche Bundesbank, die Sparkasse Regensburg<br />
sowie die Infineon Technologies AG Bürogebäude<br />
bezogen.<br />
Der Bau der neuen E.ON Bayern AG Hauptverwaltung<br />
wird auf einem ca. 16.947 m² großen Teilgrundstück<br />
eines noch im Eigentum einer Tochtergesellschaft<br />
der E.ON Bayern AG stehenden Areals mit einer<br />
Gesamtfläche von ca. 37.000 m² an der Lilienthalstraße<br />
7 errichtet.<br />
Für das Gewerbegebiet West sieht das Planungs und<br />
Baureferat der Stadt Regensburg ein Gewerbeflächenkonzept<br />
2025 vor, in dessen Rahmen die Gewerbeflächen<br />
am Standort durch Nachverdichtungen<br />
und Arrondierungen gesichert und weiterentwickelt<br />
werden sollen. Die bestehende Attraktivität dieses<br />
verkehrstechnisch sehr gut angebundenen Standorts<br />
im Regensburger „Westenviertel“ soll nach den<br />
Erwartungen noch weiter zunehmen. Es ist weiterhin<br />
geplant, dass im Umfeld weitere Baumaßnahmen<br />
durchgeführt werden und insbesondere weitere<br />
neue Büroflächen entstehen.<br />
4.4.1 Verkehrsanbindung<br />
Der Standort Lilienthalstraße ist mit dem öffentlichen<br />
Personennahverkehr gut über die Buslinien 1 und 4<br />
zu erreichen. Mit dem Pkw ist der Standort durch die<br />
Nähe zur A 93 sehr gut und schnell erreichbar.<br />
4.4.2 Markt für Büroflächen<br />
Die Stadt Regensburg ist ein dynamisch wachsen<br />
der Wirtschaftsstandort. Gemäß einer RIW<strong>IS</strong>Bewert<br />
ung der BulwienGesa AG bildet Regensburg mit<br />
ca. 951.000 m² Büroflächenbestand in 2009 und<br />
ca. 44.200 Bürobeschäftigten sowie einem durchschnittlichen<br />
jährlichen Flächenumsatz von gut<br />
20.000 m² (Stand 4. Quartal 2009) einen im Vergleich<br />
zu anderen deutschen Städten mit vergleichbarem<br />
Immobilien markt relativ stabilen Markt ab.<br />
57,7 Prozent des Büroflächenbestands (ca.<br />
547.000 m²) wurden vor 1990 errichtet, seit 2003<br />
wurden rd. 43.000 m² oder 4,5 Prozent des<br />
gesamten Büroflächenbestands fertiggestellt.<br />
Die Nachfrage nach Büroflächen wird vor allem aus<br />
den Bereichen der Informationstechnologie sowie<br />
den unternehmensbezogenen Dienstleistungen<br />
getätigt. Seit Ende der 90er Jahre bewegt sich die<br />
Leerstandsquote zwischen 6 Prozent und 9 Prozent.<br />
Im Jahr 2008 betrug die Leerstandsquote ca. 7,4 Prozent;<br />
im Jahr 2009 blieb die Leerstandsquote unverändert<br />
bei 7,4 Prozent.<br />
Quellen: RIW<strong>IS</strong>@BulwienGesa AG, 23.01.2009 und RIW<strong>IS</strong> Standortreport 24.03.2010<br />
4.4.3 Mietpreisniveau für Büroflächen<br />
Das Mietpreisniveau liegt, laut dem gewerblichen<br />
Mietpreisspiegel 2008 des Amtes für Wirtschaftsförderung<br />
für neuwertige Gebäude mit guter Haustechnik<br />
und guter Ausstattung, Aufzug, günstiger Raumaufteilung,<br />
EDVVernetzung, ausreichend PkwStellplätzen<br />
beim Haus, in einer Bandbreite von 12 – 15 Euro / m².<br />
Eine weiter gehende Differenzierung, insbesondere<br />
nach Standorten / Stadtteilen, enthält der Mietpreisspiegel<br />
nicht.<br />
Mit 13,50 Euro / m² pro Monat bezogen auf die Gesamtfläche<br />
(inkl. Archivfläche) liegt die vereinbarte<br />
Miete für die Büroflächen in dem Neubauprojekt<br />
der E.ON Bayern AG innerhalb der vorgenannten<br />
Bandbreite. Die Kellerflächen können an E.ON für<br />
13,50 Euro / m² vermietet werden. Die Marktmiete für<br />
die Kellerflächen in Höhe von 8 Euro / m² liegt unterhalb<br />
der vereinbarten Miete für die Kellerflächen.<br />
Quellen: IHK-Regensburg, Gewerberaumspiegel, Mai 2009;<br />
Stadt Regensburg, gewerblicher Mietpreisspiegel 2008
8:20 Uhr<br />
Auf dem Weg ins erste Meeting lassen sich wichtige Telefonate<br />
erledigen. Die Fahrt im Regionalzug erfolgt zunehmend mit Strom<br />
aus Wasserkraft, der z. B. im Wasserkraftwerk Bad Reichenhall für<br />
die Deutsche Bahn erzeugt wird.<br />
Quelle: DB Energie GmbH<br />
5.Fondsobjekt
5. Fondsobjekt<br />
5.1 Allgemeine Informationen<br />
Bei dem Anlageobjekt („Fondsobjekt“) handelt es<br />
sich um das erworbene Grundstück und ein neu zu<br />
errichtendes Bürogebäude mit einem angefügten<br />
Parkhaus, das vom Mieter, der E.ON Bayern AG, als<br />
Hauptverwaltung und von anderen E.ON Bayern AG<br />
Tochtergesellschaften genutzt werden soll.<br />
Ziel der E.ON Bayern AG ist es, in dem Neubau die<br />
auf das Stadtgebiet der Stadt Regensburg verteilten<br />
Bereiche des Unternehmens zusammenzuführen, um<br />
durch diese Maßnahme das Zusammengehörigkeitsgefühl<br />
der E.ONMitarbeiter zu stärken und Synergieeffekte<br />
herbeizuführen.<br />
Das zu bebauende Grundstück liegt im Westen<br />
Regensburgs, dem so genannten „Gewerbepark<br />
West“. Unmittelbar angrenzend haben die Sparkasse<br />
Regensburg und die Deutsche Bundesbank Bürogebäude<br />
bezogen. Des Weiteren sind u. a. die Siemens<br />
AG und die Infineon Technologies AG an diesem<br />
Bürostandort angesiedelt.<br />
Die Grundstücksfläche beträgt ca. 16.947 m².<br />
Für das zu errichtende Fondsobjekt wurde die<br />
Baugenehmigung am 23.02.2010 erteilt. Es liegen<br />
alle behördlichen Genehmigungen vor, die zur Erreichung<br />
der Anlageziele erforderlich sind. Unmittelbar<br />
danach erfolgte der Baubeginn. Vor kurzem<br />
wurde der Baugrubenaushub durchgeführt. Nun soll<br />
Schritt für Schritt mit der eigentlichen Erstellung des<br />
Neubaus begonnen werden. Somit handelt es sich<br />
bei den Aussagen zum Fondsobjekt um Angaben hinsichtlich<br />
der geplanten Bauausführung, die aus der<br />
Baugenehmigung, den bestehenden Kauf und Mietvertragswerken<br />
sowie den dazugehörigen Bau und<br />
Ausstattungsbeschreibungen entnommen wurden.<br />
Änderungen hinsichtlich Flächen und Ausführungsmerkmalen<br />
sind bis zur Fertigstellung des Gebäudes<br />
folglich möglich und im Einzelfall auch zu erwarten.<br />
Im Regelfall sind aber Abweichungen der Bau und<br />
Ausstattungsbeschreibung gemäß Mietvertrag lediglich<br />
bei Nichtbeeinträchtigung der vertragsgemäßen<br />
Nutzung und nur ohne Wertminderung zulässig.<br />
Das Bürogebäude, das für mindestens 1.000 Arbeitsplätze<br />
ausgelegt ist, wird über ein Untergeschoss,<br />
vier Obergeschosse sowie ein weiteres Staffelgeschoss<br />
verfügen. Die Immobilie hat bereits am<br />
25.02.2010 basierend auf den Planunterlagen für<br />
ihre Nachhaltigkeit ein Zertifikat („Vorzertifikat“) der<br />
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen in<br />
Gold erhalten.
Das Gebäude wird als Stahlbetonskelettkonstruktion<br />
mit Flachdecken erstellt. Die Fassadengestaltung<br />
wurde in Abstimmung mit dem Mieter festgelegt. Es<br />
sind Stahlbetonelemente mit Vollwärmeschutz und<br />
großflächiger Verglasung vorgesehen.<br />
Der Haupteingangsbereich soll repräsentativ gestaltet<br />
werden.<br />
Die Büronutzflächen sollen eine flexible Nutzung<br />
wahlweise als Großraum, Kombi oder Zellenbüros<br />
gewährleisten, wobei eine Umwandlung zwischen<br />
den verschiedenen Büronutzungen ohne wesentliche<br />
Änderung der technischen Ausrüstungen<br />
möglich sein soll.<br />
Die Außenanlagen sollen den repräsentativen Anspruch<br />
der gesamten Liegenschaft und des Gebäudes<br />
unterstützen.<br />
Das noch zu errichtende Fondsobjekt verfügt zum<br />
derzeitigen Planungsstand über eine Nettogrundfläche<br />
von ca. 28.333 m², wobei die Ebenen 1 bis 4<br />
einen Flächenzuschnitt von durchschnittlich jeweils<br />
ca. 5.400 m² aufweisen. Für das Staffelgeschoss sind<br />
ca. 3.000 m² und für das Untergeschoss ca. 3.600 m²<br />
vorgesehen. Zusätzlich werden sich ca. 600 PkwStell<br />
plätze auf eine Tiefgarage, ein anliegendes Parkdeck<br />
und auf außen liegende Stellplätze verteilen. Die<br />
endgültige Flächenvermessung erfolgt nach Baufertigstellung<br />
und vor Mietbeginn. Die Baufertigstellung<br />
ist für den 31.10.2011 geplant.<br />
Quelle: Bau- und Ausstattungsbeschreibung gemäß Mietvertrag<br />
5.1.1 Verkehrswertgutachten und Altlasten<br />
Für das noch zu errichtende Fondsobjekt wurde basierend<br />
auf den Planunterlagen und dem Mietvertrag<br />
mit der E.ON Bayern AG ein Gutachten zur Ermittlung<br />
des Verkehrswerts des künftigen Fondsobjekts (Vorwertermittlung)<br />
bei einer Immobilienbewertungsgesellschaft,<br />
der LB ImmoWert, in Auftrag gegeben.<br />
Das Wertgutachten mit Erstelldatum vom 26.03.2010<br />
setzt den Wert des künftigen Fondsobjekts – unter<br />
der Annahme der Fertigstellung entsprechend den<br />
Anforderungen des Mietvertrags – zum Bewertungsstichtag<br />
(24.03.2010) mit einem Wert von rd. 75,8<br />
Millionen Euro an. Das Wertgutachten bestätigt<br />
somit in der Vorwertermittlung die Angemessenheit<br />
der Gesamtsumme aus dem Kaufpreis für das<br />
Grundstück (zzgl. Anschaffungsnebenkosten) und<br />
den Baukosten des Gebäudes, die nach derzeitiger<br />
Planung insgesamt rd. 74,2 Millionen Euro (inkl.<br />
Finanzierungskosten bis 2011) betragen dürften.<br />
Visualisierung Fondsobjekt
Die finanzierende Bank hat zur Bestimmung der<br />
Beleihungsgrenze ebenfalls ein Wertgutachten<br />
(Erstellungsdatum 23.07.2009, Aktualisierung vom<br />
16.03.2010) durch die LB ImmoWert erstellen lassen.<br />
Der darin ermittelte Wert beträgt rd. 76,2 Millionen<br />
Euro. Für das Anlageobjekt wurden keine weiteren<br />
Bewertungsgutachten erstellt. Zur LB ImmoWert<br />
siehe auch Tz. 12.13.<br />
Quellen: Wertgutachten der LB ImmoWert (Vorwertermittlung), Stichtag<br />
24.03.2010; Auskunft der finanzierenden Bank zum Wertgutachten der<br />
LB ImmoWert zur Ermittlung des Beleihungswerts vom 23.07.2009<br />
(aktualisiert 16.03.2010)<br />
Das Grundstück des Fondsobjekts wird derzeit noch<br />
im Altlastenkataster der Stadt Regensburg vorgetragen.<br />
Mit Gutachten vom 09.03.2010 wurde die<br />
Altlastenfreiheit des Grundstücks bestätigt.<br />
Das Grundstück wurde bis zu einer Tiefe von rd. 5 m<br />
abgegraben und das Aushubmaterial auf Basis von<br />
Stichproben analysiert. Nach dem Gutachten kann der<br />
Aushub uneingeschränkt verwendet werden.<br />
Quelle: Altlastengutachten der R & H Umwelt GmbH vom 09.03.2010<br />
1) Vorläufige Grundstücksfläche; es ist noch eine Flächenvermessung<br />
durchzuführen.<br />
2) Vorläufige Mietfläche; Flächenaufmaß nach Fertigstellung.<br />
3) Die Höhe der Baukosten unterliegt bis zur Fertigstellung des Objekts Änderungen,<br />
insbesondere da Änderungswünsche des Mieters zur bestehenden<br />
Bau- und Ausstattungsbeschreibung zu baulichen Mehr- oder Minderkosten<br />
führen können. Mit dem Mieter E.ON Bayern AG wurde im Mietvertrag die<br />
Vereinbarung getroffen, dass Änderungswünsche, die eine Änderung der Baukosten<br />
nach sich ziehen, unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende<br />
Mietanpassungen zur Folge haben (Details zum Mietvertrag siehe unter<br />
Tz. 10.3.2).<br />
4) Wertgutachten (Vorwertermittlung) der LB ImmoWert, Stichtag 24.03.2010.<br />
48<br />
5.1.2 Objektdaten im Überblick<br />
Allgemeine Objektdaten:<br />
Anschrift Lilienthalstraße 7,<br />
93049 Regensburg<br />
Nutzung UG:<br />
Tiefgarage, Technikflächen,<br />
Sonderräume wie Serverräume,<br />
Lager und Archivflächen<br />
Voraussichtliche<br />
Fertigstellung<br />
EG:<br />
Haupteingangs und Wartebereich,<br />
Konferenzflächen, Kasino,<br />
Bürobereiche<br />
1. – 4. OG:<br />
Bürobereiche<br />
Dachgeschoss:<br />
Technikaufbauten<br />
sowie 3.500 m² extensive<br />
Dach begrünung<br />
31.10.2011<br />
Stockwerke 1 Untergeschoss<br />
Erdgeschoss<br />
3 Obergeschosse<br />
1 Staffelgeschoss<br />
Dachaufbauten für die Technik<br />
Grundstücksfläche 1) ca. 16.947 m²<br />
Mietflächen 2) ca. 28.333 m²<br />
Oberirdisch ca. 24.720 m²<br />
Unterirdisch ca. 3.613 m²<br />
PkwStellplätze ca. 600 Stück, verteilt auf Tiefgarage<br />
(ca. 261) sowie Außenstellplätze<br />
und Parkdeck (ca. 339)<br />
Raumhöhen im EG ca. 3,2 m, übrige<br />
Geschossflächen ca. 3 m,<br />
Parkgarage ca. 2 m<br />
Aufbauten Doppelboden in Flurzonen und<br />
EDVRäumen, Hohlraumboden,<br />
abgehängte Decke<br />
Zertifizierung DGNBVorzertifikat für nachhaltiges<br />
Bauen in Gold<br />
Vermietungsstand 100 %<br />
Kaufpreis<br />
Grundstück<br />
550 Euro / m² für das Grundstück<br />
mit 16.404 m² sowie 240 Euro / m²<br />
für eine Erschließungsstraße mit<br />
543 m², dies entspricht in Summe<br />
9.152.520 Euro<br />
Baukosten 3) voraussichtlich<br />
ca. 61,5 Millionen Euro<br />
Verkehrswert gemäß<br />
Wertgutachten 4)<br />
75,8 Millionen Euro<br />
Baugenehmigung Bescheid vom 23.02.2010 der Stadt<br />
Regensburg (bestandskräftig); es<br />
liegen alle erforderlichen behördlichen<br />
Genehmigungen vor.
Visualisierung Fondsobjekt
Visualisierung Fondsobjekt
5.1.3 Gebäudeausstattung / Grundstück<br />
Bautechnische Daten 1) :<br />
Baukonstruktion<br />
Stahlbetonskelettkonstruktion mit Stahlbetonwandscheiben<br />
Dach<br />
Die Dächer werden als Flachdächer ausgeführt und erhalten<br />
auf 3.500 m² eine extensive Dachbegrünung.<br />
Fenster / Fassade<br />
Stahlbetonelemente mit Vollwärmeschutz, Fenster aus<br />
Metall, isolierverglast mit außen liegendem motorgetriebenem<br />
Sonnenschutz<br />
Wände / Decken<br />
Nichttragende Wände aus Gipskarton<br />
Flexible Nutzung, wahlweise als Großraum, Kombi oder<br />
Zellenbüros<br />
Bodenbeläge<br />
Eingangsbereich / Treppenhäuser: Naturstein<br />
Büroflächen: Hohlraumböden mit Teppichbelag<br />
Heizung / Lüftung / Kühlung<br />
Heiz / Kühltechnik über Geothermie. Im Bedarfsfall kann<br />
eine Gasheizung zugeschaltet werden.<br />
Das Gebäude wird klimatisiert. Zur Energieeinsparung<br />
wird Geothermie genutzt.<br />
Sanitär<br />
Die Wasserversorgung erfolgt aus dem örtlichen Netz.<br />
Schmutzwasser und Regenwassersysteme werden<br />
getrennt.<br />
Brandschutz<br />
Zur Erfüllung des erforderlichen Brandschutzes wurde in<br />
Abstimmung mit den Behörden ein Brandschutzkonzept<br />
erstellt.<br />
Brandmeldeanlage<br />
Elektroinstallation<br />
Die Immobilie erhält in Abstimmung mit REWAG eine<br />
Ringeinspeisung durch den öffentlichen Netzbetreiber.<br />
Die Elektroinstallation im Gebäude erfolgt entsprechend<br />
den DINVorgaben.<br />
Steuerung<br />
Für die gesamte Haustechnik ist ein DDC 2) Gebäudeleittechniksystem<br />
mit Bustechnik vorgesehen. Die Bustechnik<br />
schaltet die zentrale Steuerung / Verwaltung / Überwachung<br />
der technischen Anlagen auf eine Leit und Bedienebene<br />
auf.<br />
Förderanlagen<br />
6 Personenaufzüge<br />
1 PersonenLastenaufzug<br />
51<br />
Außenanlagen<br />
Befestigte Gehwege, Hoffläche und Freistellplätze,<br />
Begrünung, Einfriedung<br />
Grundstück 3) :<br />
Grundstücksfläche ca. 16.947 m²<br />
Altlasten<br />
Das Grundstück des Fondsobjekts wird derzeit noch im<br />
Altlastenkataster der Stadt Regensburg vorgetragen. Mit<br />
Gutachten vom 09.03.2010 wurde die Altlastenfreiheit<br />
des Grundstücks bestätigt. Danach weist ein kleiner<br />
Böschungsbereich noch Restbelastungen auf. Die gesamte<br />
Sanierungsfläche ist als altlastenfrei einzustufen.<br />
Das Grundstück wurde im Rahmen des Baugrubenaushubs<br />
bis zu einer Tiefe von rd. 5 m abgegraben und das<br />
Aushubmaterial in Stichproben analysiert. Nach dem<br />
Gutachten kann der Aushub uneingeschränkt verwendet<br />
werden. Auf Basis der Ergebnisse des Altlastengutachtens<br />
ist beabsichtigt, die Löschung der Eintragung des Grundstücks<br />
im Altlastenkataster durch die Fondsgesellschaft<br />
zu beantragen.<br />
Quelle: Altlastengutachten der R & H Umwelt GmbH vom 09.03.2010<br />
Erschließungszustand<br />
Das Grundstück ist erschlossen.<br />
5.1.4 Der Generalübernehmer<br />
Der Generalübernehmer, die Fay & <strong>Real</strong> I.S. IE Regensburg<br />
GmbH & Co. KG, wurde durch den Generalüber<br />
nehmervertrag mit der Bauausführung und<br />
Bauplanung beauftragt. An dem Generalübernehmer<br />
sind mittelbar die <strong>Real</strong> I.S. und unmittelbar die Fay<br />
Projects GmbH beteiligt. Die Fay Projects GmbH übernimmt<br />
hierbei die technische Projektbetreuung. Die<br />
Fay Gruppe hat seit 1961 über 80 Projekte mit einem<br />
Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 2,3 Milliarden<br />
Euro realisiert.<br />
Quelle: www.fay.de/_upload/fay/history/einleger_historie.pdf<br />
5.2 Der Mieter<br />
Mieter des Fondsobjekts ist die E.ON Bayern AG (auch<br />
„E.ON“ genannt), eine 100prozentige Tochtergesellschaft<br />
der E.ON Energie AG, die zum Unternehmensverbund<br />
der E.ON AG, Düsseldorf gehört. 4) Es besteht<br />
ein Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag<br />
zwischen der E.ON Bayern AG und der E.ON Energie AG.<br />
1) Bau- und Ausstattungsbeschreibung gemäß Mietvertrag.<br />
2) DDC (Direct Digital Control)<br />
3) Hinsichtlich der Grundbuchdaten siehe Tz. 10.3.1.<br />
4) Alle Angaben hierzu beruhen auf dem Stand 31.12.2009.
Die E.ON Bayern AG ist der regionale Netzbetreiber in<br />
Bayern. Über ein Mittel und Niederspannungsstromnetz<br />
von 175.000 km Länge sowie ein Erdgasnetz von<br />
5.300 km verteilt sie Strom und Gas in einem Netzgebiet<br />
von rd. 42.000 km².<br />
Durch die beiden 100prozentigen Töchter der E.ON<br />
Bayern AG, die E.ON Bayern Wärme GmbH und die<br />
SüdWasser GmbH, werden über 10.000 Kunden mit<br />
Nah und Fernwärme, die in eigenen Heizwerken und<br />
Heizkraftwerken erzeugt wird, versorgt sowie Dienstleistungen<br />
zur Wasserver und Abwasserentsorgung<br />
erbracht.<br />
Zum 31.12.2009 waren bei der E.ON Bayern AG rd.<br />
3.000 Mitarbeiter beschäftigt. Diese arbeiten am Sitz<br />
des Unternehmens in Regensburg, aber auch in den<br />
Regionalleitungen in Bayreuth, München und Würzburg<br />
sowie in weiteren 19 dezentralen Netzcentern.<br />
Im neuen Fondsobjekt sollen nach den Planungen<br />
des Mieters rd. 1.000 Mitarbeiter der E.ON Bayern AG<br />
und anderer E.ONGesellschaften, die ihren Arbeitsplatz<br />
aktuell in Regensburg haben, unter einem Dach<br />
zusammengeführt werden. Auch die E.ON Bayern<br />
Vertrieb GmbH, ebenfalls eine 100prozentige Tochter<br />
der E.ON Bayern AG, plant, in einem abgetrennten<br />
Gebäudeteil ihre neuen Geschäftsräume zu beziehen.<br />
Im Jahr 2008 erwirtschaftete die E.ON Bayern AG<br />
einen Umsatz in Höhe von 2,3 Milliarden Euro und<br />
zählt so zu den größten regionalen Energiedienstleis<br />
tern in <strong>Deutschland</strong>. 1)<br />
Der Bonitätsindex der E.ON Bayern AG liegt laut<br />
CreditreformAuskunft vom 22.12.2009 bei guten 141<br />
Punkten. Dies bedeutet laut Einstufungserläuterung<br />
der Firma Creditreform eine Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
des Unternehmens von 0,09 Prozent. Eine ebenfalls<br />
geringe Ausfallwahrscheinlichkeit bescheinigt<br />
der Vollbericht von Dun & Bradstreet vom 22.12.2009<br />
mit einem RisikoIndikator von 1.<br />
1) E.ON Bayern AG<br />
52<br />
5.3 Der Mietvertrag<br />
5.3.1 Mietlaufzeit und Miethöhe<br />
Mit bezugsfertiger Übergabe, die zum 31.10.2011<br />
geplant ist, ist das Fondsobjekt zu 100 Prozent langfristig<br />
an die E.ON Bayern AG vermietet. Verzögert<br />
sich die Baufertigstellung, so verschiebt sich auch der<br />
Übergabezeitpunkt entsprechend. Der Mietvertrag<br />
wurde ab Übergabezeitpunkt für eine Grundmietzeit<br />
von 15 Jahren (voraussichtlich bis zum 31.10.2026)<br />
über eine Gesamtfläche von ca. 28.333 m² sowie<br />
ca. 600 PkwStellplätze abgeschlossen. Die Kündigungsfrist<br />
zum Ablauf der Grundmietzeit beträgt 20<br />
Monate. Dem Mieter wurde ebenfalls mit einer Frist<br />
von 20 Monaten die Ausübung von drei Verlängerungsoptionen<br />
über jeweils fünf Jahre eingeräumt.<br />
Die Nettomiete beträgt zum derzeitigen Zeitpunkt<br />
insgesamt rd. 5,044 Millionen Euro p. a. bzw.<br />
durchschnittlich 13,50 Euro / m² p. m. für Büro und<br />
Lagerflächen und sonstige Flächen, 50 Euro p. m. für<br />
jeden Außenstellplatz und jeden Stellplatz auf dem<br />
Parkdeck sowie 80 Euro p. m. für jeden Tiefgaragenstellplatz.<br />
Die abschließende Nettomiete bestimmt<br />
sich nach Baufertigstellung auf Basis der tatsächlichen<br />
Vermessung der Mietfläche entsprechend den<br />
Bedingungen des Mietvertrags (Nettogrundfläche<br />
gemäß DIN 277). Die Miethöhe kann sich auch im<br />
Fall geänderter Herstellungskosten aufgrund durch<br />
den Mieter nachträglich vorgebrachter Änderungswünsche<br />
erhöhen oder reduzieren. Je Erhöhung<br />
oder Reduzierung der Herstellungskosten in Höhe<br />
von 10.000 Euro erhöht oder reduziert sich die<br />
vertragliche Monatsmiete um 50,60 Euro. Zusätzlich<br />
zur Nettomiete wird die gesetzliche Umsatzsteuer<br />
geschuldet.<br />
Der Mietvertrag enthält eine Wertsicherungsklausel.<br />
Demnach ist vorgesehen, dass die Miete bei Veränderung<br />
um mehr als 10 Prozent des vom Statistischen<br />
Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex<br />
um den entsprechenden Prozentsatz wie die Index<br />
Abweichung angepasst wird. Die sich entsprechend<br />
der Indexanpassung entwickelnde Miete wird sowohl<br />
nach oben als auch, im Fall einer negativen Indexentwicklung,<br />
nach unten angepasst. Im Mietvertrag sind<br />
keine Sonderkündigungsrechte vorgesehen.<br />
Eine Mietsicherheit (Kaution) ist vor Übergabe der<br />
Mietflächen in Höhe von drei Monatsmieten (inkl.<br />
Nebenkostenvorauszahlung und Umsatzsteuer) zu<br />
hinterlegen.
5.3.2 Bewirtschaftungs und Betriebskosten<br />
Laut Mietvertrag werden grundsätzlich alle Mietnebenkosten<br />
(z. B. Steuern, Abgaben, Versicherungen),<br />
die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des<br />
Fondsobjekts stehen, vom Mieter getragen. Nicht<br />
umlagefähig sind die vermieterseitigen Verwaltungskosten<br />
und der Versicherungsanteil der AllRiskVersicherung<br />
gegen Mietausfall.<br />
5.3.3 Instandhaltung und Instandsetzung /<br />
Strukturelle Reparaturen<br />
Der Mietvertrag sieht vor, dass der Mieter E.ON alle<br />
Schönheitsreparaturen durchführt. Dazu gehören<br />
Anstriche, Tapeten, Reinigung, der Ersatz textiler<br />
Bodenbeläge, Reinigung der Paneeldecken, Beleuchtungskörper,<br />
Außenjalousetten, Türen und Fenster.<br />
Die ordnungsgemäße Wartung, Inspektion und<br />
Instandsetzung der technischen Einrichtungen und<br />
Anlagen innerhalb des Mietgegenstands hat die<br />
Fondsgesellschaft, jedoch auf Kosten des Mieters,<br />
auszuführen. Gleiches gilt für entsprechende Maßnahmen<br />
an Toren, Hebebühnen, Schranken und<br />
beweglichen Teilen der Türen, Tore und Fenster.<br />
Die Fondsgesellschaft ist zur Wartung, Inspektion<br />
und Instandsetzung sowie Erneuerung an Dach<br />
und Fach einschließlich Rampen und Zufahrten der<br />
Außenanlagen sowie technischen Einrichtungen<br />
und Anlagen verpflichtet, wobei aber die Kosten für<br />
Wartung und Inspektion von dem Mieter zu tragen<br />
sind. Demgegen über sind die Kosten für Instandsetzung<br />
und Erneuerung von der Fondsgesellschaft zu<br />
tragen.<br />
Die Kosten für Instandsetzung ab dem sechsten<br />
Mietjahr sind bis maximal 3 Prozent der jährlichen<br />
Nettomiete zur Hälfte von dem Mieter mit zu<br />
übernehmen. Darüber hinausgehende Kosten sind<br />
von der Fondsgesellschaft zu tragen. Nicht ausgeschöpfte<br />
Beträge des Instandhaltungsbudgets von<br />
3 Prozent jährlich werden thesauriert und stehen für<br />
Folgejahre zur Verfügung. Am Ende des Mietvertrags<br />
bestehende Guthaben des Instandhaltungskontos<br />
verfallen; vom Mieter gezahlte Beträge sind zu<br />
erstatten.<br />
Details zum Mietvertrag sind in Tz. 10.3.2 dargestellt.<br />
Visualisierung Fondsobjekt
11:45 Uhr<br />
Gekocht wird mit vielen frischen Zutaten. Auf dem modernen<br />
Küchenherd lässt sich alles punktgenau zubereiten. Glaskeramik<br />
Kochfelder mit intelligenter Induktionstechnik ermöglichen bereits<br />
eine Energieeinsparung von bis zu 30 Prozent. Passend dazu<br />
liefert die E.ON Bayern AG „Green Watts“, ein deutliches Plus an<br />
Kraftwerksleistung, das durch einen verbesserten Wirkungsgrad<br />
entsteht. Ziel ist es, aus der gleichen Menge Brennstoff mehr<br />
Energie zu erzeugen. Am Standort Schwandorf werden so bereits<br />
ca. 15 MW Leistung pro Jahr mehr produziert bei gleichzeitiger<br />
Reduktion der CO<br />
²<br />
Emissionen.<br />
Quelle: E.ON Bayern AG<br />
und<br />
Finanzierungsplan<br />
6.Investitions-
6. Investitions- und Finanzierungsplan<br />
In diesem Kapitel werden Prognosen hinsichtlich<br />
der geplanten Investitionen und der hierfür vorgesehenen<br />
Finanzierung dargestellt, so wie sie sich<br />
bei Prospektaufstellung auf der Grundlage des zu<br />
diesem Zeitpunkt vorgesehenen Fondskonzepts ergeben.<br />
Über die in diesem Abschnitt dargestellten Investitionen<br />
hinaus sind keine weiteren Investitionen<br />
geplant. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen<br />
basieren auf dem für die Fondsgesellschaft erstellten<br />
Fondskonzept, auf Planungen sowie auf Annahmen<br />
und Einschätzungen. Tatsächlich können sich jedoch<br />
andere Umstände und Einschätzungen etc. ergeben,<br />
so dass tatsächlich gegenüber der Prognose abweichende<br />
Ergebnisse eintreten können. Der Eintritt der<br />
geplanten Ergebnisse ist von zukünftigen, ungewissen<br />
Ereignissen und Tatsachen abhängig (siehe<br />
hierzu die Risikohinweise in Tz. 3.2 und Tz. 3.3).<br />
Nachstehend sind auf dieser Grundlage die geplanten<br />
Investitionen auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
dargestellt. Zum Teil wurden vereinfachende<br />
Darstellungen verwendet, die von den tatsächlichen<br />
Gegebenheiten abweichen können. Ebenso sind<br />
Rundungsdifferenzen möglich.<br />
Da die Fondsgesellschaft zu 100 Prozent umsatzsteuer<br />
pflichtig vermietet, ist ein Vorsteuerabzug für<br />
alle vermieteten Flächen ab Mietbeginn möglich. Es<br />
wird deshalb davon ausgegangen, dass für sämtliche<br />
Eingangsleistungen, die die Fondsgesellschaft<br />
bezieht, die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattungsfähig<br />
ist. Die entsprechenden Positionen des Investitionsplans<br />
sowie der Prognoserechnung sind folglich<br />
netto, d. h. ohne Umsatzsteuer, angesetzt. Die auf<br />
die Treuhändervergütung anfallende Umsatzsteuer<br />
kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.<br />
Die insoweit nicht abzugsfähige Vorsteuer wurde<br />
gesondert unter der Position „Nicht abziehbare Umsatzsteuer“<br />
ausgewiesen.
6.1 Finanzierungsplan (Prognose)<br />
1) Eigenkapital<br />
57<br />
in Euro in % des<br />
Gesamtaufwands<br />
in % des<br />
Eigenkapitals<br />
inkl. Agio<br />
Kapitalanteil Komplementär ohne Agio 0 0,0 % 0,0 %<br />
Kapitalanteil BFI / WS ohne Agio 141.000 0,2 % 0,3 %<br />
Kapitalanteil Anleger 47.259.000 52,5 % 95,0 %<br />
Agio 5 % 2.362.950 2,6 % 4,7 %<br />
Summe Eigenkapital 49.762.950 55,3 % 100,0 %<br />
2) Fremdkapital 39.600.000 44,0 % 79,6 %<br />
3) Nettomieteinnahmen (01.11.2011 – 31.12.2011) 630.481 0,7 % 1,3 %<br />
Gesamtfinanzierung 89.993.431 100,0 % 180,8 %<br />
6.2 Investitionsplan (Prognose)<br />
Aufwand für die Herstellung des Fondsobjekts<br />
in Euro in % des<br />
Gesamtaufwands<br />
in % des<br />
Eigenkapitals<br />
inkl. Agio<br />
4) Kaufpreis des Grundstücks / Baukosten des Gebäudes 70.642.520 78,5 % 142,0 %<br />
5) Erwerbsnebenkosten 702.914 0,8 % 1,4 %<br />
Summe Aufwand für die Herstellung des Fondsobjekts 71.345.434 79,3 % 143,4 %<br />
Fondsabhängige Kosten<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
6) Laufende Steuerberatung 150.000 0,2 % 0,3 %<br />
7) Finanzierungskosten des Fremdkapitals 6.060.670 6,7 % 12,2 %<br />
Summe der Nebenkosten der Vermögensanlage 6.<strong>21</strong>0.670 6,9 % 12,5 %<br />
Summe aus (4 + 5 + 6 + 7) 77.556.104 86,2 % 155,9 %<br />
8) Vergütungen 7.640.310 8,5 % 15,4 %<br />
Sonstiges<br />
9) Sonstige Kosten und nicht umlagefähige Nebenkosten 87.000 0,1 % 0,2 %<br />
10) Nicht abziehbare Umsatzsteuer 3.800 0,0 % 0,0 %<br />
11) Vorabausschüttung / Ausschüttung 2.395.040 2,7 % 4,8 %<br />
Summe Sonstiges 2.485.839 2,8 % 5,0 %<br />
Liquiditätsreserve<br />
12) Liquiditätsreserve 2.311.177 2,6 % 4,6 %<br />
Gesamtinvestition 89.993.431 100,0 % 180,8 %
Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts<br />
einschließlich Liquiditätsreserve sowie die<br />
geplante Gesamtfinanzierung belaufen sich auf der<br />
Grundlage des vorstehenden prognostizierten Investitions<br />
und Finanzierungsplans auf 89.993 TEuro (§ 9<br />
Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspV). Der geplante Investitionszeitraum<br />
umfasst den Zeitraum beginnend ab<br />
Gründung bis Ende des Jahres 2011, wobei in 2009<br />
nur wenige Geschäftsvorfälle angefallen sind.<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt 7.340 TEuro.<br />
Sie setzt sich zusammen aus der Gesamtprovision des<br />
Anbieters, der Komplementär und Treuhändervergütung<br />
sowie der Vergütung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Die Gesamtprovisionen des Anbieters<br />
setzen sich aus den Vergütungen für die Objektaufbereitung<br />
und die Konzeption, die Geschäftsbesorgung,<br />
die Eigenkapital vermittlung (inkl. Agio), die<br />
Fremdkapitalvermittlung und die Platzierungsgarantie<br />
zusammen und betragen danach netto 7.290 TEuro<br />
zzgl. etwaiger Umsatzsteuer. Aus seinen Gesamtprovisionen<br />
hat der Anbieter Vertriebsvergütungen an<br />
Vertriebspartner zu leisten. Die Gesamtprovisionen<br />
des Anbieters enthalten damit die Vergütung für die<br />
Kapitalvermittlung der <strong>Real</strong> I.S. sowie weiterer mit<br />
dem Vertrieb beauftragter Unternehmen.<br />
Auf den gesamten zu platzierenden Beteiligungsbetrag<br />
der Anleger ohne Agio werden gemäß dem<br />
vorliegenden Fondskonzept bzw. der Prognose des<br />
Investitions und Finanzierungsplans insgesamt Vertriebsvergütungen<br />
in Höhe von bis zu 9 Prozent des<br />
vermittelten Beteiligungsbetrags, d. h. gemäß Prognose<br />
bis zu 4.273 TEuro (inkl. Gebühr für Schulung und Koordination)<br />
gezahlt. Vertriebspartner sind u. a. die Banken,<br />
Sparkassen, sonstige Vermittler und die <strong>Real</strong> I.S. Das<br />
Agio in Höhe von 5 Prozent des jeweils vermittelten<br />
Beteiligungsbetrags wird zur teilweisen Deckung dieser<br />
Vertriebsvergütung verwendet und ist im obigen<br />
Betrag enthalten. Die Höhe der Vergütung richtet<br />
sich nach individuellen Vereinbarungen mit dem<br />
jeweiligen Vertriebspartner. Die Nettoeinnahmen<br />
werden für den Erwerb des Grundstücks, die Errichtung<br />
des Gebäudes, die Erwerbsnebenkosten und die<br />
Bildung einer Liquiditätsreserve verwendet; sie werden<br />
nicht für sonstige Zwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen<br />
reichen nicht alleine für die <strong>Real</strong>isierung der<br />
Anlageziele aus. Es wird Fremdkapital aufgenommen.<br />
Hinsichtlich der <strong>Real</strong>isierung der Anlageziele wurde<br />
bereits das zu bebauende Grundstück erworben, die<br />
Baugenehmigung erteilt und mit der Errichtung des<br />
Gebäudes begonnen. Prognostizierte Fertigstellung<br />
ist im Oktober 2011.<br />
58<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. ist mittelbar an dem Generalübernehmer<br />
beteiligt. Der Generalübernehmer hat vor dem Hintergrund<br />
der übernommenen Risiken und dem unvorhersehbaren<br />
Wagnis aus dem Bau und der Entwicklung<br />
des Fondsobjekts für sich einen Deckungsbeitrag von<br />
ca. 14 Prozent auf den Generalübernehmerpreis (ohne<br />
Umsatzsteuer) gerechnet. Die <strong>Real</strong> I.S. ist hieran zu<br />
50 Prozent beteiligt (Details hierzu siehe Tz. 10.3.3).<br />
Die nachfolgende Darstellung gibt die Kosten der<br />
Investition pro Quadratmeter Fläche wieder (ausgehend<br />
von einer geplanten Fläche von ca. 28.333 m²<br />
ohne Berücksichtigung der Tiefgarage, des Parkdecks<br />
und der Außenanlagen):<br />
Investitionskosten je Quadratmeter<br />
Mietfläche (Prognose)<br />
in Euro<br />
Aufwand für Herstellung des Fondsobjekts 2.518<br />
Vergütungen 270<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage <strong>21</strong>9<br />
Sonstiges 3<br />
Summe 3.010<br />
6.1 Finanzierungsplan (Prognose) zum 31.12.2011<br />
Der Investitionsbedarf des Fonds soll durch Eigen<br />
und Fremdkapital sowie durch die geplanten Nettomieteinnahmen<br />
für 2011 gedeckt werden.<br />
1) Eigenkapital<br />
Nach Durchführung der geplanten Kapitalerhöhung<br />
soll das Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />
47.400 TEuro zzgl. 2.362.950 Euro Agio betragen.<br />
Die Einlage der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH beträgt voraussichtlich 140.500 Euro. Die<br />
Einlage des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
die WS Beteiligungs GmbH, beträgt 500 Euro. Der<br />
Komplementär, die GS Beteiligungs GmbH, leistet<br />
keine Einlage.<br />
Gemäß der Beitrittsvereinbarung erfolgt die Einzahlung<br />
des von den Anlegern zu erbringenden Eigenkapitals<br />
in zwei Raten. Sofern die Anleger ihre Beteiligung<br />
bis zum 30.05.2010 zeichnen, sind 30 Prozent<br />
des Beteiligungsbetrags nebst dem vollen Agio auf<br />
den gesamten Beteiligungsbetrag zum 31.05.2010<br />
per Abbuchung zu erbringen. Bei Zeichnung der<br />
Beteiligung nach dem 30.05.2010 sind 30 Prozent des<br />
Beteiligungsbetrags zzgl. das Agio auf den gesamten
Beteiligungsbetrag zum 20. des auf die Zeichnung<br />
folgenden Monats (bzw., sofern dies kein Bankarbeitstag<br />
ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />
zu erbringen. Der verbleibende Teil des Beteiligungsbetrags<br />
in Höhe von 70 Prozent ist am 29.04.2011 zu<br />
erbringen. Bei Zeichnung der Beteiligung nach dem<br />
31.03.2011 ist der gesamte Beteiligungsbetrag zzgl.<br />
Agio zum 20. des auf die Zeichnung folgenden Monats<br />
(bzw., sofern dies kein Bankarbeitstag ist, zum<br />
nächstfolgenden Bankarbeitstag) per Abbuchung zu<br />
erbringen (siehe dazu auch Tz. 15). Im Gesellschaftsvertrag<br />
ist eine Platzierungsfrist bis zum 30.12.2011<br />
vorgesehen, sofern nicht die Geschäftsführung einer<br />
Verlängerung des Platzierungszeitraums bis zum<br />
30.12.2012 zustimmt.<br />
Es wird angenommen, dass sämtliche Anleger bis<br />
spätestens Ende 2010 der Fondsgesellschaft beitreten<br />
und die Fondsgesellschaft Ende 2010 mit einem<br />
Eigenkapital von 47.400 TEuro zzgl. Agio geschlossen<br />
wird. Hierbei wird angenommen, dass die Anleger<br />
gleichmäßig verteilt über den Zeitraum ab Mai bis<br />
Dezember 2010 der Fondsgesellschaft beitreten.<br />
Folglich werden für Zwecke der Prognose erstmals ab<br />
Ende Juni 2010 Einlagen angenommen, und zwar in<br />
Höhe von 30 Prozent des durch die Anleger zu zeichnenden<br />
Kapitals zzgl. das volle Agio auf die jeweils<br />
Monat für Monat angenommene Platzierung des Eigenkapitals.<br />
Die zweite Rate in Höhe von 70 Prozent<br />
des Beteiligungsbetrags wird basierend auf diesen<br />
Annahmen zum 29.04.2011 angesetzt.<br />
Sollte zum Zeitpunkt der Kaufpreisfälligkeit oder<br />
der jeweiligen Raten für den Generalübernehmer<br />
(GÜLohn) das erforderliche Anlegerkapital noch<br />
nicht platziert sein, soll eine bereits arrangierte Zwischenfinanzierung<br />
zur Deckung des Differenzbetrags<br />
genutzt werden. Bei dem geplanten Fondsobjekt<br />
handelt es sich um einen Neubau. Der Baubeginn<br />
ist bereits erfolgt. Die Fertigstellung und Übergabe<br />
an den Mieter (Mietbeginn) ist für den 31.10.2011<br />
geplant. Die erste Rate für den GÜLohn ist Ende<br />
März 2010 fällig geworden. Hierfür wurde bereits die<br />
Zwischenfinanzierung in Anspruch genommen.<br />
2) Fremdkapital<br />
Langfristfinanzierung<br />
Die BayernLB hat der Fondsgesellschaft langfristiges<br />
Fremdkapital in Höhe von 37.575.000 Euro verbindlich<br />
zugesagt. Das langfristige Fremdkapital soll zur<br />
Bezahlung der Bau und Baunebenkosten des Fonds<br />
59<br />
objekts und der weiteren Kosten der Fondsgesellschaft<br />
genutzt werden und wird mit 4,09 Prozent p. a.<br />
verzinst. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in<br />
zwei gleich großen Tranchen, die für Zwecke der<br />
Prognose zum 20.12.2010 und zum 31.07.2011 angenommen<br />
wurden. Das Disagio in Höhe von 10 Prozent<br />
des Darlehensbetrags wird mit Auszahlung der<br />
ersten Tranche fällig und einbehalten. Die Tilgung<br />
beginnt am 01.01.2013. Das verbleibende Darlehen<br />
ist mit Ende der Laufzeit zum 31.12.2020 zur Rückzahlung<br />
fällig. Des Weiteren ist die Aufnahme einer<br />
weiteren langfristigen Finanzierung in Höhe von<br />
2.025.000 Euro geplant. Für dieses geplante Darlehen<br />
besteht noch keine verbindliche Kreditzusage.<br />
Für Zwecke der Prognose wurde ein Zinssatz von<br />
5,50 Prozent p. a. (ohne Disagio) angenommen und<br />
weiterhin angenommen, dass die Konditionen im<br />
Übrigen (Tilgung usw.) entsprechend wie beim<br />
langfris tigen Fremdkapital ausgestaltet sind (zu<br />
den Details der langfristigen Finanzierung siehe<br />
Tz. 10.4.1 sowie die Risikohinweise in Tz. 3.3.4).<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
Das Beteiligungskonzept der Fondsgesellschaft<br />
sieht vor, dass die Investitionsmaßnahmen bis zur<br />
vollständigen Einzahlung des Eigenkapitals und bis<br />
zur Valutierung der Langfristfinanzierung kurzfristig<br />
durch ein Darlehen der finanzierenden Bank und<br />
ein Darlehen des Generalübernehmers zwischenfinanziert<br />
werden. Weiterhin wird eine Stundung des<br />
Grundstückskaufpreises angenommen.<br />
Die BayernLB hat der Fondsgesellschaft eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
in Höhe von maximal<br />
35.969.600 Euro verbindlich zugesagt. Die Zwischenfinanzierung<br />
wird auf EURIBORBasis zzgl. Marge<br />
in Höhe von 2,238 Prozent p. a. verzinst. Für die<br />
Prognose der Zwischenfinanzierungszinsen wurde<br />
der EURIBOR in Höhe von konstant 1,512 Prozent<br />
p. a. angenommen. Somit beträgt der kalkulierte<br />
Zwischenfinanzierungszinssatz 3,75 Prozent p. a. Das<br />
Darlehen ist mit Ende der Laufzeit zum 31.03.2011<br />
zur Rückzahlung fällig. Annahmegemäß wird das<br />
Darlehen aus der Zwischenfinanzierung bis zum<br />
Juli 2011 vollständig zurückgezahlt. Bezüglich der<br />
zu finanzierenden Bauraten (GÜLohn) wird von<br />
Zahlungen nach dem mit dem Generalübernehmer<br />
vereinbarten Zahlungsplan unter der Annahme<br />
eines planmäßigen Baufortschritts ausgegangen. Die<br />
Rückführung der Zwischenfinanzierung soll durch die<br />
Einlagen der Anleger und die Auszahlung der Langfristfinanzierung<br />
erfolgen.
Der Grundstückskaufpreis wird aufgrund einer<br />
verbindlichen Zusage seitens des Verkäufers gegen<br />
Ausreichung einer Bürgschaft bis November 2010<br />
verzinslich gestundet werden, wovon vorliegend für<br />
die Prognose ausgegangen wird. Die Zinsen hierfür<br />
betragen pauschal 50.000 Euro. Es wird angenommen,<br />
dass die Kaufpreisstundung im November 2010 durch<br />
die Zwischenfinanzierung der Bank abgelöst wird.<br />
Eine weitere Zwischenfinanzierung für bereits angefallene<br />
Kosten der Fondsgesellschaft, die vom<br />
Generalübernehmer verauslagt wurden (z. B. Grunderwerbsteuer,<br />
Notarkosten), erfolgt durch das vom<br />
Generalübernehmer gewährte GÜDarlehen in Höhe<br />
von bis zu maximal 2.000.000 Euro. Im Finanzierungsplan<br />
wurde eine Valutierung in Höhe von insgesamt<br />
450 TEuro angenommen, die mit 3,0 Prozent p. a.<br />
verzinst wird und bereits im Jahr 2009 teilweise in<br />
Anspruch genommen wurde. Das GÜDarlehen wurde<br />
Anfang April 2010 aus der Zwischenfinanzierung<br />
der finanzierenden Bank vollständig zurückgeführt.<br />
Auf Basis dieser Annahmen stellt sich der Verlauf<br />
der gesamten Zwischenfinanzierung (einschließlich<br />
Kaufpreisstundung und GÜDarlehen) wie folgt dar:<br />
Die Zwischenfinanzierung wurde im Wesentlichen<br />
erstmals zur Zahlung der Grunderwerbsteuer im<br />
Juli 2009 in Anspruch genommen. Nach der Prognose<br />
ergibt sich für April 2011 die maximale Inanspruchnahme<br />
in Höhe von ca. 23,7 Millionen Euro (ohne<br />
Avalbürgschaft), die bei planmäßigem Verlauf durch<br />
die Auszahlung der Langfristfinanzierung (geplant für<br />
Dezember 2010 und Juli 2011) sowie mit dem eingeworbenen<br />
Eigenkapital, letztmals geplant für Ende<br />
April 2011, sukzessive zurückgeführt wird.<br />
Zu den Details der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
siehe Tz. 10.4.2, zur Zwischenfinanzierung durch den<br />
Generalübernehmer siehe Tz. 10.4.3 und zur Stundung<br />
des Grundstückskaufpreises siehe Tz. 10.3.1<br />
sowie hinsichtlich der Risikohinweise im Zusammenhang<br />
mit der Zwischenfinanzierung siehe Tz. 3.3.3.<br />
3) Nettomieteinnahmen<br />
Die geplanten Nettomieteinnahmen des Jahres 2011<br />
ergeben sich auf Basis der prognostizierten Mieteinnahmen<br />
ohne Neben / Betriebskosten ab Übergabe<br />
des Fondsobjekts an den Mieter nach Baufertigstellung.<br />
Die Fertigstellung und Übergabe an den Mieter<br />
werden per Ende Oktober 2011 angenommen, so<br />
60<br />
dass ab 01.11.2011 Mieteinnahmen, d. h. für das Jahr<br />
2011 in Höhe von 840.641 Euro, kalkuliert wurden<br />
(zur Kalkulation der Mieteinnahmen siehe unter<br />
Tz. 7.1.1). Da es im Rahmen der Bauerrichtung und<br />
Fertigstellung zu Verzögerungen kommen kann,<br />
wurde für das Jahr 2011 aus Gründen der Vorsicht<br />
ein Mietausfall in Höhe von pauschal <strong>21</strong>0.160 Euro<br />
kalkuliert. Dieser Betrag wurde bereits bei den<br />
Nettomieteinnahmen für das Jahr 2011 mindernd<br />
berücksichtigt.<br />
6.2 Investitionsplan (Prognose) zum 31.12.2011<br />
Aufwand für die Herstellung des Fondsobjekts<br />
4) Kaufpreis des Grundstücks /<br />
Baukosten des Gebäudes<br />
Die Fondsgesellschaft hat einen Kaufvertrag über das<br />
Grundstück des Fondsobjekts geschlossen, in dem<br />
vereinbart wurde, dass die Kaufpreiszahlung in Höhe<br />
von vorläufig 9.152.520 Euro bis Ende November<br />
2010 gestundet wird.<br />
Die Baukosten des Gebäudes, des Parkdecks und<br />
der Außenanlagen auf Grundlage des Generalübernehmervertrags<br />
betragen voraussichtlich<br />
61.490.000 Euro netto. Bezüglich der zu leistenden<br />
Bauraten wird von Zahlungen nach dem mit dem<br />
Generalübernehmer vereinbarten Zahlungsplan unter<br />
der Annahme eines planmäßigen Baufortschritts<br />
ausgegangen. Für die erste Rate liegt bereits eine<br />
Rechnung des Generalübernehmers vor, die Zahlung<br />
wurde Ende März 2010 vorgenommen.<br />
Sowohl der Grundstückskaufpreis als auch die<br />
Baukosten können sich der Höhe nach noch ändern.<br />
Es handelt sich um vorläufige Werte auf Basis der<br />
Verträge und der vorliegenden Planunterlagen (vgl.<br />
hierzu die Details unter Tz. 10.3.1 und Tz. 10.3.3).<br />
5) Erwerbsnebenkosten<br />
Im Rahmen des Erwerbs des Grundstücks fallen<br />
Erwerbsnebenkosten an. Darin enthalten sind die<br />
voraussichtlichen Kosten für Notar und Grundbuchgebühren<br />
in Höhe von netto 382.576 Euro und die Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von 320.338 Euro (Annahme).
Fondsabhängige Kosten<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
6) Laufende Steuerberatung<br />
Für die laufende Steuerberatung wurden für die<br />
Jahre 2009, 2010 und 2011 eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von jeweils netto 50.000 Euro zzgl. anfallender<br />
Umsatzsteuer kalkuliert (Details hierzu siehe<br />
Tz. 10.5.7).<br />
7) Finanzierungskosten<br />
(einschließlich Zwischen finanzierung)<br />
Die im Investitionsplan dargestellten Finanzierungskosten<br />
des Fremdkapitals setzen sich basierend auf den<br />
getroffenen Annahmen im Einzelnen zusammen aus:<br />
Finanzierungskosten des Fremdkapitals (Prognose)<br />
Zinsen Zwischenfinanzierung GrEwSt/<br />
Notarkosten<br />
Zinsen Zwischenfinanzierung Grundstück<br />
(inkl. Avalprovision)<br />
Zinsen Zwischenfinanzierung Gebäude<br />
2010<br />
Zinsen Zwischenfinanzierung Gebäude<br />
2011<br />
10.076<br />
140.000<br />
297.560<br />
159.4<strong>21</strong><br />
Zinsen Langfristfinanzierung 2010 25.827<br />
Zinsen Langfristfinanzierung 2011 1.151.965<br />
Disagio Langfristfinanzierung 3.757.500<br />
Bankbearbeitungsgebühren 273.837<br />
Bereithaltungsprovisionen 244.484<br />
Gesamt 6.060.670<br />
Die auf das Darlehen des Generalübernehmers zu<br />
zahlenden Zinsen in Höhe von 3,0 Prozent belaufen<br />
sich auf kalkuliert 10.076 Euro. Für die Stundung des<br />
Grundstückskaufpreises ergibt sich in Bezug auf den<br />
Avalkredit eine Avalprovision in Höhe von kalkuliert<br />
90.000 Euro sowie weitere 50.000 Euro (pauschale)<br />
Zinsen für die Stundung des Kaufpreises. Für die<br />
Zwischenfinanzierung der Bau und Baunebenkosten<br />
wurden für das Jahr 2010 297.560 Euro und für das<br />
Jahr 2011 159.4<strong>21</strong> Euro kalkuliert. Die Zinsen für<br />
die Langfristfinanzierung in maximaler Höhe von<br />
37.575 TEuro betragen basierend auf den Annahmen<br />
61<br />
zur Valutierung bei einem Zinssatz von 4,09 Prozent<br />
25.827 Euro im Jahr 2010 und 1.133 TEuro im Jahr<br />
2011. Für die geplante Langfristfinanzierung in Höhe<br />
von 2.025 TEuro wurden bei einem angenommenen<br />
Zinssatz in Höhe von 5,50 Prozent und angenommener<br />
Valutierung zum 31.10.2011 Zinsen in Höhe<br />
von 18.562 Euro für das Jahr 2011 kalkuliert. Weiterhin<br />
wurden Bereithaltungsprovisionen für die Jahre<br />
2010 und 2011 in Höhe von insgesamt 244.484 Euro<br />
kalkuliert. Sämtliche genannten Beträge gehen von<br />
Annahmen, insbesondere von einem geplanten<br />
Verlauf der Zwischen und Endfinanzierung wie unter<br />
6.1 bei „Eigenkapitalzwischenfinanzierung“ dargestellt,<br />
aus. Insoweit handelt es sich um vorläufige<br />
Werte, basierend auf Annahmen. Abweichungen<br />
sind möglich (siehe hierzu auch die Risikohinweise<br />
unter Tz. 3.3.3, 3.3.4 und 3.3.5).<br />
Ferner ist in der Position der Finanzierungskosten<br />
das Disagio für die Langfristfinanzierung in Höhe von<br />
3.757.500 Euro enthalten. Die finanzierende Bank<br />
erhält auf der Grundlage der Vereinbarungen für die<br />
Eigenkapitalzwischen und die Langfristfinanzierung<br />
weiterhin eine Bearbeitungsgebühr von insgesamt<br />
273.837 Euro.<br />
8) Vergütungen<br />
Die im Investitionsplan dargestellten Vergütungen<br />
setzen sich im Einzelnen zusammen aus:<br />
Vergütungen in Euro<br />
Komplementärvergütung 15.000<br />
Vergütung geschäftsführender<br />
Kommanditist<br />
15.000<br />
Treuhändervergütung 20.000<br />
Steuer und Rechtsberatung 150.000<br />
Geschäftsbesorgungsgebühren 225.000<br />
Objektaufbereitung 300.000<br />
Konzeption 200.000<br />
Eigenkapitalvermittlung (inkl. Agio) 4.273.310<br />
Fremdkapitalvermittlung 396.000<br />
Platzierungsgarantie 1.896.000<br />
Projektcontrolling (extern) 150.000<br />
Gesamt 7.640.310
Komplementärvergütung<br />
Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält der<br />
Komplementär für die Jahre 2009, 2010 und 2011<br />
eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von<br />
jeweils 5.000 Euro, somit insgesamt 15.000 Euro. Die<br />
Vergütung für die Jahre 2009 und 2010 wird zum<br />
30.12.2010 und für das Jahr 2011 am 30.12.2011<br />
fällig (Details hierzu siehe Tz. 10.2.1).<br />
Vergütung geschäftsführender Kommanditist<br />
Für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
erhält der geschäftsführende Kommanditist für die<br />
Jahre 2009, 2010 und 2011 eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von jeweils 5.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
in jeweils gültiger Höhe, somit insgesamt<br />
netto 15.000 Euro. Die Vergütung für die Jahre 2009<br />
und 2010 wird zum 30.12.2010 und für das Jahr 2011<br />
am 30.12.2011 fällig (Details hierzu siehe Tz. 10.2.1).<br />
Treuhändervergütung<br />
Der Treuhänder erhält für die mit der Treuhandschaft<br />
für sämtliche Treugeber verbundenen Tätigkeiten<br />
für die Jahre 2009, 2010 und 2011 eine Vergütung<br />
in Höhe von insgesamt 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die<br />
Vergütung für die Jahre 2009 und 2010 in Höhe von<br />
10.000 Euro wird zum 30.12.2010 fällig. Die Vergütung<br />
für das Jahr 2011 in Höhe von 10.000 Euro<br />
wird zum 30.12.2011 fällig (Details hierzu siehe<br />
Tz. 10.2.2).<br />
Steuer und Rechtsberatung<br />
Für die Rechts und Steuerberatung im Rahmen<br />
der Auflage des Beteiligungsangebots wurde eine<br />
Vergütung in Höhe von netto 150.000 Euro zzgl.<br />
anfallender Umsatzsteuer kalkuliert.<br />
Geschäftsbesorgungsgebühren<br />
Für die Übernahme der Geschäftsbesorgung erhält<br />
die <strong>Real</strong> I.S. für die Jahre 2009, 2010 und 2011<br />
eine Vergütung in Höhe von insgesamt netto<br />
225.000 Euro zzgl. anfallender Umsatzsteuer. Die<br />
anteilige Vergütung für die Jahre 2009 und 2010 wird<br />
zum 30.12.2010 fällig, die anteilige Vergütung für<br />
das Jahr 2011 zum 30.12.2011 (Details hierzu siehe<br />
Tz. 10.5.1).<br />
62<br />
Objektaufbereitung und Konzeption<br />
Für die Objektaufbereitung erhält die <strong>Real</strong> I.S. eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von netto 300.000 Euro<br />
zzgl. anfallender Umsatzsteuer (Details hierzu siehe<br />
Tz. 10.5.5).<br />
Für die Konzeption erhält die <strong>Real</strong> I.S. eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von netto 200.000 Euro<br />
zzgl. anfallender Umsatzsteuer (Details hierzu siehe<br />
Tz. 10.5.5).<br />
Eigenkapitalvermittlung inklusive Agio<br />
Für die Vermittlung des erforderlichen Eigenkapitals,<br />
geplant in Höhe von 47.259 TEuro zzgl. Agio, erhält<br />
die <strong>Real</strong> I.S. von der Fondsgesellschaft eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von insgesamt 4.253 TEuro,<br />
anteilig fällig jeweils mit Einzahlung der ersten Rate<br />
der Einlage des Anlegers, sowie weitere 20.000 Euro<br />
zzgl. anfallender Umsatzsteuer für Vertriebskoordination<br />
und Vermittlerschulung, fällig zum 30.12.2010<br />
(Details hierzu siehe Tz. 10.5.3).<br />
Fremdkapitalvermittlung<br />
Für die Vermittlung der Langfristfinanzierung erhält<br />
die <strong>Real</strong> I.S. eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
netto 396.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
(Details hierzu siehe Tz. 10.5.4).<br />
Platzierungsgarantie<br />
Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />
die <strong>Real</strong> I.S. auf der Grundlage der Annahmen des<br />
Investitions und Finanzierungsplans sowie der<br />
getroffenen Vereinbarungen eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 1.896 TEuro (entspricht 4 Prozent<br />
des Eigenkapitals ohne Agio) (Details hierzu siehe<br />
Tz. 10.5.2).<br />
Projektcontrolling (extern)<br />
Für das Projektcontrolling während der Bauphase<br />
erhält der externe Projektcontroller eine einmalige<br />
Vergütung, die für Zwecke der Prognose in Höhe von<br />
netto 150.000 Euro zzgl. anfallender Umsatzsteuer<br />
angenommen wurde (Details hierzu siehe Tz. 10.5.6).
Sonstiges<br />
9) Sonstige Kosten und nicht umlagefähige<br />
Nebenkosten<br />
Für sonstige oder nicht vorhersehbare Ausgaben,<br />
Gebühren und Steuern der Gesellschaft sowie für<br />
nicht umlagefähige Nebenkosten werden insgesamt<br />
87.000 Euro angenommen. Darin enthalten sind<br />
Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe<br />
von 20.000 Euro.<br />
10) Nicht abziehbare Umsatzsteuer<br />
Die auf die Treuhändervergütung anfallende Umsatzsteuer<br />
kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht<br />
werden. Die insoweit nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />
wurde gesondert unter der Position „Nicht abziehbare<br />
Umsatzsteuer“ ausgewiesen.<br />
11) Vorabausschüttung / Ausschüttung<br />
In Abhängigkeit von der Einlagenleistung der<br />
Anleger ergeben sich für die Jahre 2010 und 2011<br />
prognostizierte Ausschüttungen. Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
sind Vorabausschüttungen in Höhe<br />
von 6,0 Prozent p. a. auf die jeweils vertragsgemäß<br />
geleistete Einlage ohne Agio vorgesehen. Die kalkulierten<br />
Ausschüttungen für 2010 und 2011 beruhen<br />
auf den Annahmen zur Einlagenleistung durch die<br />
Anleger (siehe hierzu unter „1) Eigenkapital“).<br />
Die Ausschüttungen sind jeweils zum 30.06. des<br />
Folgejahres, für das die Ausschüttungen beschlossen<br />
werden, fällig. Auf die Darstellung der Ausschüttungen<br />
für die Jahre 2010 und 2011 im Rahmen der<br />
Prognoserechnung wird verwiesen (siehe hierzu<br />
Tz. 7.5).<br />
12) Liquiditätsreserve<br />
Für die Verzinsung der Liquiditätsreserve wurde<br />
ein Zinssatz von 2,5 Prozent p. a. unterstellt. Sofern<br />
während der Bauphase liquide Mittel (z. B. durch<br />
spätere Begleichung von Baurechnungen) in der<br />
Fondsgesellschaft vorliegen sollten, werden diese<br />
mit 1,5 Prozent p. a. verzinst. Einzelne Positionen<br />
des Investitionsplans ebenso wie des Finanzierungsplans<br />
können sich verändern. Kostenabweichungen<br />
sind also möglich, insbesondere sind der Zeitpunkt<br />
der Kaufpreisfälligkeit, der zukünftige Verlauf der<br />
Bauerrichtung und damit die Fälligkeit der Bauraten,<br />
sowie der Zeitpunkt, ab dem der Fondsgesellschaft<br />
die Mieteinnahmen zustehen, noch von einer Reihe<br />
von Voraussetzungen abhängig. Insbesondere die<br />
Kosten der Zwischenfinanzierung können sich also<br />
erheblich verändern. Auch der abschließende Grundstückskaufpreis<br />
und der Generalübernehmerlohn<br />
können sich im Zeitablauf, z. B. aufgrund anderer<br />
Flächen oder nachträglicher Mieterwünsche usw.,<br />
noch ändern.<br />
Geringere Kosten als prospektiert erhöhen die<br />
Liquiditätsreserve. Höhere Kosten als prognostiziert<br />
vermindern die Liquiditätsreserve.
14:30 Uhr<br />
Vorbereitung auf die Konferenz: Letzte Zahlen werden mit dem Solarrechner<br />
geprüft. Mit Solarenergie rechnet E.ON Bayern auch in der<br />
Strom erzeugung. So wurde z. B. für die Messe München die größte<br />
PhotovoltaikDachanlage der Welt in Betrieb genommen: Sie deckt<br />
jährlich einen Strombedarf, der dem von ca. 700 Haushalten entspricht.<br />
Quelle: E.ON Bayern AG<br />
7.Prognoserechnung
7. Prognoserechnung<br />
Die Prognoserechnung, die auf dem zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung angestrebten Fondskonzept<br />
basiert, projiziert die zukünftige Entwicklung der<br />
Einnahmen und Ausgaben und somit einen aus heutiger<br />
Sicht möglichen Ergebnisverlauf des geplanten<br />
Immobilieninvestments. Diese in die Zukunft gerichteten<br />
Aussagen beruhen auf dem erstellten Beteiligungskonzept,<br />
das auf nach bestem Wissen vorgenommenen<br />
Planungen und Einschätzungen beruht.<br />
Die Prognosesicherheit der Annahmen nimmt für<br />
die weiter in der Zukunft liegenden Annahmen ab.<br />
Insbesondere durch Änderungen der gesetzlichen<br />
Bestimmungen, der Rechtsprechung und / oder<br />
der Verwaltungsauffassung in <strong>Deutschland</strong>, durch<br />
Änderungen gegenüber den Annahmen zur Entwicklung<br />
des Immobilienmarkts und der entsprechenden<br />
Vermietungs und Veräußerungsbedingungen<br />
betreffend das Fondsobjekt, durch Änderungen oder<br />
Abweichungen gegenüber den Prognoseansätzen<br />
zur Fremdfinanzierung bzw. bei einer ggf. weiteren<br />
Refinanzierung der Investition oder durch Änderungen<br />
bei den zugrunde liegenden abgeschlossenen<br />
und beabsichtigten Verträgen können sich<br />
erhebliche Veränderungen der wirtschaftlichen und<br />
steuerlichen Eckdaten der Beteiligung ergeben. Es<br />
muss daher mit materiellen Abweichungen gerechnet<br />
werden (siehe hierzu die Risikohinweise in Tz. 3,<br />
insbesondere in Tz. 3.3 bzw. in Tz. 3.4).<br />
Die Einkünfte aus der Vermietung des Fondsobjekts<br />
sind gemäß dem vorliegenden Beteiligungskonzept<br />
für die gesamte Prognosedauer zu versteuern. Der<br />
Anbieter geht nach der Prognoserechnung von<br />
einer voraussichtlichen Haltedauer bis zum Ende<br />
des Jahres 2022 aus, was aus Sicht der Anleger einer<br />
Beteiligungsdauer von rd. zwölf Jahren entsprechen<br />
würde. Zu diesem Zeitpunkt wurde im Rahmen der<br />
Prognoserechnung ein Verkauf des Fondsobjekts angenommen.<br />
Die Haltedauer des Fondsobjekts muss<br />
jedoch nicht dem Prognosezeitraum entsprechen.<br />
Ob zu dem für Zwecke der Prognose unverbindlich<br />
angesetzten Zeitpunkt oder weit vor oder weit nach<br />
diesem Zeitpunkt ein Verkauf sinnvoll oder möglich<br />
ist, kann aus heutiger Sicht nicht eingeschätzt<br />
werden und hängt wesentlich von der zu diesem<br />
Zeitpunkt tatsächlichen Vermietungssituation und<br />
66<br />
von den Bedingungen zur Veräußerung des Fondsobjekts<br />
ab. Zunächst sieht die Prognoserechnung<br />
eine langfristige Vermietung des Fondsobjekts vor,<br />
die Grundlage dieses Beteiligungsangebots ist (siehe<br />
hierzu Tz. 7.1.3 sowie die Risikohinweise in Tz. 3.3.2<br />
und Tz. 3.4.7).<br />
Die Prognoserechnung beruht in Verbindung mit<br />
den Ansätzen des prognostizierten Investitions<br />
und Finanzierungsplans auf der Annahme, dass die<br />
Platzierung des erforderlichen Anlegerkapitals (zzgl.<br />
Agio) beginnend ab Mai 2010 bis spätestens Ende<br />
Dezember 2010 erfolgt (siehe hierzu Tz. 6.1 „1) Eigenkapital“).<br />
Bei einer längeren Platzierungsdauer<br />
können sich Abweichungen ergeben. Zudem wurde<br />
angenommen, dass die Fertigstellung des Fondsobjekts<br />
und die Übergabe an den Mieter planmäßig<br />
Ende Oktober 2011 erfolgt (siehe hierzu die Risikohinweise<br />
in Tz. 3.3.5).<br />
Da die Fondsgesellschaft zu 100 Prozent umsatzsteuerpflichtig<br />
vermietet, ist ein Vorsteuerabzug für alle<br />
vermieteten Flächen ab Mietbeginn möglich. Es wird<br />
deshalb davon ausgegangen, dass für sämtliche Eingangsleistungen,<br />
die die Fondsgesellschaft bezieht,<br />
die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattungsfähig ist.<br />
Die entsprechenden Positionen sind folglich netto,<br />
d. h. ohne Umsatzsteuer, dargestellt. Die auf die<br />
Treuhändervergütung anfallende Umsatzsteuer kann<br />
nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Die<br />
insoweit nicht abzugsfähige Vorsteuer wurde unter<br />
der Position „Sonstige Kosten / nicht umlagefähige<br />
Nebenkosten“ ausgewiesen.<br />
Alle Beträge in der Prognoserechnung sind in<br />
tausend Euro (TEURO) angegeben.<br />
Die Positionen in der Prognoserechnung stellen die<br />
Einnahmen und Ausgaben auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />
dar. Rundungsdifferenzen in dieser<br />
Darstellung sind möglich und es wurden teilweise<br />
vereinfachende Darstellungen vorgenommen. Die<br />
Prognoserechnung beruht auf den Annahmen und<br />
Ergebnissen des Investitions und Finanzierungsplans<br />
(siehe hierzu Tz. 6).
Anmerkung:<br />
Im Rahmen der Prognoserechnung wurden die Aus <br />
gaben und Einnahmen des prognostizierten Investitions<br />
und Finanzierungplans (siehe Tz. 6) zusätzlich<br />
berücksichtigt, um so für die Jahre 2010 und 2011<br />
eine vollständige Darstellung der Einnahmen<br />
und Ausgaben zu ermöglichen. Hierbei wurden<br />
die wenigen Positionen der Jahre 2008 und 2009<br />
mit den entsprechenden Beträgen des Jahres 2010<br />
zusammen gefasst; es handelt sich insoweit um eine<br />
vereinfachende Darstellung. In 2008 sind nur Gründungskosten<br />
in Höhe von 3 TEuro angefallen. Hinsichtlich<br />
der Positionen „Kapi taleinlagen inkl. Agio“,<br />
„Valutierung der Langfristfinanzierung“, „Valutierung<br />
der Zwischenfinanzierung“ und „Investitionskosten“<br />
wird auf die Ausführungen unter Tz. 6 verwiesen.
Prognoserechnung (Prognose) in TEuro<br />
1. Einnahmen<br />
68<br />
2010 2011 2012 2013 2014<br />
Kapitaleinlagen inkl. Agio 16.682 33.081 0 0 0<br />
Valutierung Zwischenfinanzierung 11.942 0 0 0 0<br />
Valutierung Langfristfinanzierung 20.666 18.934 0 0 0<br />
1.1 Nettomieteinnahmen 0 630 5.044 5.044 5.044<br />
1.2 Zinseinnahmen 0 0 122 132 127<br />
1.3 Veräußerungserlös 0 0 0 0 0<br />
Summe der Einnahmen 49.290 52.646 5.166 5.176 5.171<br />
2. Fonds und Bewirtschaftungskosten<br />
Investitionskosten 49.075 36.<strong>21</strong>2 0 0 0<br />
2.1 Komplementärvergütung 0 0 5 5 5<br />
2.2 Vergütung geschäftsführender Kommanditist 0 0 5 5 5<br />
2.3 Treuhändervergütung 0 0 10 10 10<br />
2.4 Geschäftsbesorgungsgebühren 0 0 151 151 151<br />
2.5 Laufende Steuerberatung 0 0 60 61 62<br />
2.6 Instandhaltungskosten 0 0 67 69 141<br />
2.7 Sonstige Kosten / nicht umlagefähige Nebenkosten 0 0 123 123 123<br />
3. Kapitaldienst<br />
Zinsen 0 0 1.648 1.648 1.632<br />
Tilgung Zwischenfinanzierung 0 11.942 0 0 0<br />
Tilgung Langfristfinanzierung 1) 0 0 0 396 412<br />
Gesamtkapitaldienst 0 11.942 1.648 2.044 2.044<br />
Summe der Ausgaben 49.075 48.154 2.070 2.469 2.542<br />
Einnahmenüberschuss <strong>21</strong>5 4.492 3.096 2.707 2.629<br />
4. Ausschüttung nominal 2) <strong>21</strong>3 2.182 2.844 2.844 2.844<br />
davon Ausschüttung an Gesellschafter <strong>21</strong>3 2.182 2.812 2.809 2.810<br />
davon Abgeltungsteuer 0 0 32 35 34<br />
Ausschüttung in % des Eigenkapitals ohne Agio 3) 0,45 % 4,60 % 6,00 % 6,00 % 6,00 %<br />
5. Liquiditätsreserve per 31.12. 2 2.311 2.564 2.426 2.<strong>21</strong>1<br />
6. Restvaluta Langfristfinanzierung per 31.12. 20.666 39.600 39.600 39.204 38.792<br />
Voraussichtliches steuerliches Ergebnis<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
Nettomieteinnahmen 0 630 5.044 5.044 5.044<br />
laufende Werbungskosten 1.092 1.762 2.445 2.449 2.506<br />
Absetzung für Abnutzung 0 256 1.534 1.534 1.534<br />
7. Voraussichtliche zu versteuernde Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung<br />
1.092 1.387 1.065 1.062 1.004<br />
in % zum Eigenkapital ohne Agio 2,30 % 2,93 % 2,25 % 2,24 % 2,12 %<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
Zinseinnahmen 0 0 122 132 127<br />
8. Voraussichtliche zu versteuernde Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen<br />
0 0 122 132 127<br />
in % zum Eigenkapital ohne Agio 0,00 % 0,00 % 0,26 % 0,28 % 0,27 %<br />
1) Laufende Tilgung 2022 beträgt 379 TEuro; Tilgung zum 30.12.2022 des Restdarlehens von 35.191 TEuro aus dem Verkauf des Fondsobjekts.<br />
2) Zeitanteilig für das Beitrittsjahr, vgl. Tz. 13 „Gesellschaftsvertrag“.<br />
3) Die Ausschüttung in Höhe von 6,0 Prozent p. a. (zeitanteilig auf den einbezahlten Betrag) wird voraussichtlich zum 30.06. des Folgejahres durchgeführt.
2015 2016 2017 2018 2019 2020 20<strong>21</strong> 2022<br />
0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 0 0 0<br />
5.044 5.427 5.554 5.554 5.554 5.789 6.117 6.117<br />
122 1<strong>21</strong> 122 122 1<strong>21</strong> 123 126 127<br />
0 0 0 0 0 0 0 83.797<br />
5.166 5.548 5.677 5.676 5.675 5.911 6.242 90.041<br />
0 0 0 0 0 0 0 0<br />
5 5 6 6 6 6 6 6<br />
5 5 6 6 6 6 6 6<br />
11 11 11 11 12 12 12 12<br />
151 163 167 167 167 174 183 183<br />
63 65 66 67 68 70 71 72<br />
144 147 301 308 315 322 329 337<br />
123 131 133 133 133 138 145 145<br />
1.615 1.597 1.578 1.559 1.538 1.517 1.976 1.956<br />
0 0 0 0 0 0 0 0<br />
430 448 466 486 506 527 359 35.570<br />
2.044 2.044 2.044 2.044 2.044 2.044 2.335 37.527<br />
2.547 2.571 2.734 2.742 2.751 2.772 3.088 38.289<br />
2.619 2.976 2.943 2.934 2.924 3.140 3.154 51.752<br />
2.844 2.963 2.963 2.963 2.963 3.081 3.081 53.797<br />
2.812 2.931 2.930 2.930 2.931 3.049 3.048 53.763<br />
32 32 32 32 32 32 33 34<br />
6,00 % 6,25 % 6,25 % 6,25 % 6,25 % 6,50 % 6,50 % 113,81 %<br />
1.986 1.999 1.980 1.951 1.913 1.972 2.045 0<br />
38.362 37.914 37.448 36.963 36.457 35.930 35.570 0<br />
5.044 5.427 5.554 5.554 5.554 5.789 6.117 6.117<br />
2.493 2.500 2.643 2.632 2.6<strong>21</strong> 2.609 2.729 2.719<br />
1.534 1.534 1.534 1.534 1.534 1.534 1.534 1.534<br />
1.017 1.393 1.378 1.388 1.400 1.646 1.854 1.864<br />
2,15 % 2,94 % 2,91 % 2,93 % 2,95 % 3,47 % 3,91 % 3,93 %<br />
122 1<strong>21</strong> 122 122 1<strong>21</strong> 123 126 127<br />
122 1<strong>21</strong> 122 122 1<strong>21</strong> 123 126 127<br />
0,26 % 0,26 % 0,26 % 0,26 % 0,25 % 0,26 % 0,27 % 0,27 %<br />
69
7.1 Einnahmen<br />
7.1.1 Nettomieteinnahmen<br />
Die Nettomieteinnahmen in der Prognoserechnung<br />
wurden auf Basis des mit E.ON abgeschlossenen<br />
langfristigen Mietvertrags über das gesamte Fondsobjekt<br />
angesetzt. Die aktuelle Nettomiete beträgt auf<br />
Basis der vorläufigen Mietfläche 840.641 Euro für die<br />
Monate November und Dezember des Jahres 2011.<br />
Da es im Rahmen der Bauerrichtung und Fertigstellung<br />
zu Verzögerungen kommen kann, wurde für das<br />
Jahr 2011 aus Gründen der Vorsicht ein Mietausfall<br />
in Höhe von <strong>21</strong>0.160 Euro mindernd berücksichtigt;<br />
somit ergibt sich für 2011 eine Nettomiete in Höhe<br />
von 630.481 Euro. Die Nettomieteinnahmen für das<br />
Jahr 2012 betragen 5.044 TEuro.<br />
Eine Mietanpassung für das Fondsobjekt erfolgt auf<br />
Grundlage des mit E.ON geschlossenen Mietvertrags<br />
immer dann, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt<br />
festgestellte „Verbraucherpreisindex für <strong>Deutschland</strong>“<br />
(Basis 2005 = 100) gegenüber dem Stand zu<br />
Beginn der Mietzahlungsverpflichtung oder gegenüber<br />
der letzten Mietanpassung um mehr als 10 Prozent<br />
ändert. Auf Grundlage der angenommenen<br />
Entwicklung des Verbraucherpreisindex ergibt sich<br />
prognosegemäß eine Mieterhöhung zum 01.04.2016<br />
sowie zum 01.08.2020. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />
wurde ein jährlich konstanter Anstieg des<br />
Verbraucherpreisindex in Höhe von 2,25 Prozent p. a.<br />
angenommen.<br />
Aufgrund der Bonität des Mieters E.ON wurde auf<br />
den Ansatz eines Mietausfallwagnisses verzichtet.<br />
Die Grundmietzeit des Mietvertrags mit E.ON endet<br />
unter der Annahme einer planmäßigen Übergabe<br />
des Fondsobjekts zum 31.10.2026. E.ON hat sich das<br />
Fondsobjekt durch drei weitere Verlängerungsoptionen<br />
von jeweils fünf Jahren langfristig gesichert.<br />
Details zum Mietvertrag siehe Tz. 10.3.2.<br />
7.1.2 Zinseinnahmen<br />
In dieser Position sind die Zinseinnahmen aus der Anlage<br />
der jeweiligen liquiden Mittel enthalten. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass die Liquidität ab dem Jahr<br />
2010 bis 31.12.2011 mit einem Zinssatz von durchschnittlich<br />
1,50 Prozent p. a. angelegt werden kann.<br />
Ab dem Jahr 2012 wurde ein Zinssatz von 2,5 Prozent<br />
p. a. unterstellt. Hierbei wird davon ausgegangen,<br />
70<br />
dass ein relativ kleiner Teilbetrag der Liquiditätsreserve<br />
und die laufenden Überschüsse kurzfristig, der<br />
überwiegende Teil jedoch mittel bis langfristig angelegt<br />
werden. Berechnungsbasis für die Zinserträge ist<br />
für das jeweils laufende Jahr die Differenz aus Mieterträgen,<br />
Ausgaben, Zinsen und Tilgung dividiert durch<br />
2, zzgl. Liquiditätsreserve des Vorjahres, zzgl. noch<br />
nicht ausgezahlter Ausschüttung für das Vorjahr für<br />
sechs Monate. Die erwirtschafteten Guthabenzinsen<br />
sind Kapitaleinkünfte und unterliegen der Abgeltungsteuer.<br />
Die Zinseinnahmen wurden vor Abzug<br />
der Abgeltungsteuer kalkuliert.<br />
Hinsichtlich der Abgeltungsteuer vgl. Tz. 7.5.<br />
7.1.3 Veräußerungserlös<br />
Die Prognoserechnung geht davon aus, dass das<br />
Fondsobjekt zum Ende des Jahres 2022 veräußert wird<br />
(Annahme). Tatsächlich kann sich eine kürzere oder<br />
längere Haltedauer, z. B. aufgrund der tatsächlichen<br />
Entwicklung auf dem Immobilienmarkt, ergeben.<br />
Als BruttoVeräußerungserlös wurde ein Wert<br />
von 87.162 TEuro kalkuliert, der sich als das rd.<br />
14,25fache der für das Jahr 2023 prognostizierten<br />
Nettomieteinnahmen in Höhe von 6.117 TEuro berechnet.<br />
Da nach dem Mietvertrag die Fondsgesellschaft<br />
für strukturelle Reparaturen verantwortlich ist,<br />
sind bei der Berechnung des BruttoVeräußerungserlöses<br />
etwaig anfallende Kosten für eine Revitalisierung<br />
zu berücksichtigen. Um diesem Umstand Rechnung<br />
zu tragen, wurde mit einem gegenüber dem<br />
Einstandsfaktor (rd. 14,71) verringerten Faktor von<br />
rd. 14,25 kalkuliert. Danach wurde für Revitalisierung<br />
und weiter gehende Instandhaltung ein Abschlag in<br />
Höhe von 0,46 vom Einstandsfaktor angenommen.<br />
Da es sich bei dem Fondsobjekt um ein Bauvorhaben<br />
(Neubau) handelt, wurde der Einstandsfaktor<br />
in Höhe von 14,71 unter Zugrundelegung aller<br />
geplanten Bau und Erwerbskosten der Investitionsphase<br />
einschließlich der Finanzierungskosten (Zinsen<br />
usw.) der Investitionsphase bis Ende 2011 und zeitanteiliger<br />
Berücksichtigung des Disagios berechnet. Die<br />
so ermittelten Bau und Erwerbskosten belaufen sich<br />
gemäß Investitionsplan auf 74.186 TEuro.<br />
Kalkulatorische Verkaufsnebenkosten (z. B. für Anwalts<br />
oder Beratungskosten) wurden mit einem Betrag<br />
in Höhe von 348.647 Euro (entspricht 0,4 Prozent<br />
des prognostizierten Veräußerungserlöses) angesetzt.
Es wird angenommen, dass die vorhandene Liquidität<br />
einschließlich des Veräußerungserlöses nach Begleichung<br />
der kalkulatorischen Verkaufsnebenkosten<br />
und der Rückzahlung des Darlehens zum 31.12.2022<br />
an die Anleger, den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und die <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienge sellschaft<br />
mbH ausgezahlt wird. Der Anteil der Bayern fonds<br />
Immobiliengesellschaft mbH am Ver mögen und den<br />
Schulden der Fondsgesellschaft bestimmt sich nach<br />
dem Verhältnis der festen Kapital einlagen (Kapitalkonto<br />
I) und beträgt ca. 5,61 Prozent. Für Zwecke der<br />
Prognose wurde der angesetzte NettoVeräußerungserlös<br />
(BruttoVeräußerungserlös abzgl. kalkulatorischer<br />
Kosten) vereinfachend bereits um die Beteiligung<br />
der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesell schaft mbH<br />
in Höhe von ca. 3.016 TEuro reduziert. Der danach<br />
verbleibende Anteil am NettoVeräußerungserlös (vor<br />
Abzug der Schulden), der auf die Anleger zu verteilen<br />
ist, wurde daher mit einem Betrag in Höhe von<br />
83.797 TEuro kalkuliert.<br />
Bitte lesen Sie hierzu auch die Risikohinweise unter<br />
Tz. 3.3.9 und beachten Sie die Sensitivitätsanalysen<br />
unter Tz. 8.<br />
7.2 Fonds und Bewirtschaftungskosten<br />
7.2.1 Komplementärvergütung<br />
Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält der<br />
Komplementär für das Jahr 2012 eine Vergütung in<br />
Höhe von netto 5.000 Euro. Die Vergütung ist ab dem<br />
Jahr 2013 um jährlich 2,25 Prozent p. a. zu erhöhen<br />
(Details hierzu siehe Tz. 10.2.1).<br />
7.2.2 Vergütung geschäftsführender Kommanditist<br />
Für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
erhält der geschäftsführende Kommanditist für<br />
das Jahr 2012 eine Vergütung in Höhe von netto<br />
5.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung ist ab<br />
dem Jahr 2013 um jährlich 2,25 Prozent p. a. zu erhöhen<br />
(Details hierzu siehe Tz. 10.2.1).<br />
7.2.3 Treuhändervergütung<br />
Der Treuhänder erhält für die mit der Treuhandschaft<br />
für sämtliche Treugeber verbundenen Tätigkeiten im<br />
Jahr 2012 eine Vergütung von netto 10.000 Euro zzgl.<br />
71<br />
Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2013 erhöht sich die Vergütung<br />
um jährlich 2,25 Prozent p. a. (Details hierzu<br />
siehe Tz. 10.2.2).<br />
7.2.4 Geschäftsbesorgungsgebühren<br />
Ab dem Jahr 2012 sind für die laufende Fondsverwaltung<br />
und Geschäftsbesorgung zusammen jährlich<br />
3,0 Prozent der Nettomieteinnahmen des jeweiligen<br />
Kalenderjahres zzgl. Umsatzsteuer vereinbart.<br />
7.2.5 Laufende Steuerberatung<br />
Diese Position umfasst die Kostenschätzung für die<br />
laufende Buchhaltung, die Erstellung der Steuererklärungen<br />
und des Jahresabschlusses und die<br />
steuerliche Betreuung.<br />
Ab dem Jahr 2012 wurde hierfür der mit dem<br />
Steuerberater vereinbarte Betrag in Höhe von netto<br />
60.000 Euro p. a. zzgl. Umsatzsteuer angesetzt, ab<br />
dem Jahr 2013 wird dieser Ansatz mit 1,9 Prozent<br />
jährlich indexiert.<br />
7.2.6 Instandhaltungskosten<br />
Für die Instandhaltung der Baukörper, die Erneuerung<br />
der Verschleißbauteile und etwaige Werterhaltungsmaßnahmen<br />
werden aus Gründen der<br />
kaufmännischen Vorsicht ab dem Jahr 2012 laufende<br />
Instandhaltungskosten kalkuliert. Für das Fondsobjekt<br />
wurden jährlich folgende Kostenansätze für die<br />
Instandhaltung prognostiziert: Die Instandhaltungskosten<br />
wurden mit 8 Euro / m² p. a. für die Büroflächen,<br />
mit 8 Euro / m² p. a. für die Lagerflächen, mit<br />
70 Euro p. a. pro Parkplatz in der Tiefgarage und im<br />
Parkdeck sowie mit 7 Euro p. a. pro Außenstellplatz<br />
angenommen. Die vorstehenden Beträge wurden<br />
mit der angenommenen Inflationsrate in Höhe von<br />
2,25 Prozent indexiert.<br />
Für 2011 wurden keine Instandhaltungskosten angesetzt.<br />
Für den Zeitraum 2012 bis 2013 wurde abweichend<br />
von den oben genannten Annahmen nur mit<br />
25 Prozent und für die Jahre 2014 bis 2016 nur mit<br />
50 Prozent dieser pauschal kalkulierten Instandhaltungskosten<br />
gerechnet, da bis zu diesem Zeitpunkt<br />
die Fondsgesellschaft einen Gewährleistungsanspruch<br />
gegenüber dem Generalübernehmer besitzt.
7.2.7 Sonstige Kosten / nicht umlagefähige<br />
Nebenkosten<br />
Für nicht umlagefähige Nebenkosten wurde pauschal<br />
ab November des Jahres 2011 ein Betrag in<br />
Höhe von 2 Prozent der Nettomieteinnahmen des<br />
jeweiligen Kalenderjahres kalkuliert.<br />
Für unvorhergesehene weitere Ausgaben im Zusammenhang<br />
mit der Verwaltung des Fondsobjekts und<br />
der Administration der Fondsgesellschaft wurde<br />
im Rahmen der Prognoserechnung eine weitere<br />
Ausgabenposition als sonstige Kosten (z. B. für eine<br />
etwaige Jahresabschlussprüfung) in Höhe von jährlich<br />
netto 20.000 Euro berücksichtigt.<br />
Die für das Jahr 2011 ab November kalkulierten sonstigen<br />
Kosten und nicht umlagefähigen Nebenkosten<br />
sind in der Position „Investitionskosten“ enthalten.<br />
Die auf die Treuhändervergütung anfallende Umsatzsteuer<br />
kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht<br />
werden.<br />
7.3 Kapitaldienst<br />
Die Fondsgesellschaft hat eine Vereinbarung über<br />
die teilweise Fremdfinanzierung des Fondsobjekts<br />
in Höhe von 37.575.000 Euro mit Laufzeit bis zum<br />
31.12.2020 geschlossen. Für das langfristige Darlehen<br />
beginnend ab dem 20.12.2010 wurde der<br />
Zinssatz mit 4,09 Prozent p. a. bereits fixiert. Ab dem<br />
01.01.20<strong>21</strong> müssen die Konditionen für die Langfristfinanzierung<br />
neu mit der finanzierenden Bank vereinbart<br />
werden. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />
wurde ab dem Jahr 20<strong>21</strong> von einer Verlängerung der<br />
Langfristfinanzierung zu einem Zinssatz von nominal<br />
5,50 Prozent p. a. ausgegangen (Annahme).<br />
Für das langfristige Darlehen wurde eine annuitätische<br />
Tilgung von anfänglich 1,0 Prozent p. a.<br />
zzgl. ersparter Zinsen vereinbart, erstmals ab dem<br />
01.01.2013. Die Tilgungsleistung für das Darlehen<br />
wurde vereinfachend jährlich nachschüssig kalkuliert.<br />
Der Tilgungssatz ist bis zum 31.12.2020 fest vereinbart.<br />
Sodann wurde eine Anschlussfinanzierung<br />
mit ebenfalls annuitätischer Tilgung von anfänglich<br />
1,0 Prozent p. a. zzgl. ersparter Zinsen auf die Restvaluta<br />
des Darlehens zum Stand Ende des Jahres<br />
2020 angenommen.<br />
72<br />
Weiterhin wird voraussichtlich ein weiteres langfristiges<br />
Darlehen in Höhe von 2.025.000 Euro aufgenommen<br />
werden (Annahme). Für Zwecke der<br />
Prognose wurde bei angenommener Valutierung<br />
des Darlehens zum 31.10.2011 mit einem Zinssatz in<br />
Höhe von 5,50 Prozent p. a. kalkuliert.<br />
Die noch ausstehende Darlehensvaluta soll – entsprechend<br />
den Annahmen der Prognoserechnung<br />
– mit Verkauf des Fondsobjekts, d. h. angenommen<br />
zum 31.12.2022, in einer Summe zurückgeführt werden.<br />
Im Rahmen der Prognoserechnung werden die<br />
jährlich kalkulierten Zinsausgaben sowie die Tilgung<br />
dargestellt.<br />
Details zur Langfristfinanzierung siehe in Tz. 6.1,<br />
Tz. 10.4.1 bzw. zu den Risikohinweisen siehe in<br />
Tz. 3.3.4.<br />
7.4 Prognostizierte Ausschüttungen<br />
Die prognostizierten Ausschüttungen beziehen sich<br />
auf den jeweils geleisteten Beteiligungsbetrag (ohne<br />
Agio) und beinhalten auch Kapitalrückzahlungen.<br />
Es wurde anfänglich ein Ausschüttungssatz von<br />
6,0 Prozent p. a. angenommen. Die prognostizierten<br />
Ausschüttungen erhöhen sich für die Jahre ab 2016<br />
auf 6,25 Prozent p. a. und betragen 2.963 TEuro, ab<br />
dem Jahr 2020 auf 6,5 Prozent p. a. und betragen<br />
3.081 TEuro. Die tatsächliche jährliche Ausschüttung<br />
ist einem Beschluss der Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
vorbehalten. Die Ausschüttungen sind<br />
jeweils zum 30.06. eines jeden Folgejahres, erstmals<br />
im Jahr 2011 für das Jahr 2010, vorgesehen. Die<br />
Ausschüttung bezieht sich auf die jeweils geleisteten<br />
Kapitalanteile ohne Agio, wobei über die gesamte<br />
Prognosedauer von einem konstanten Eigenkapital<br />
in Höhe von 47.400.000 Euro zzgl. Agio ausgegangen<br />
wird. Ausgeschüttet wird während der Bauphase eine<br />
Vorabausschüttung in Höhe von 6,0 Prozent p. a. auf<br />
das einbezahlte Eigenkapital (ohne Agio).<br />
Seit dem 01.01.2009 unterliegen Zinseinkünfte beim<br />
Anleger grundsätzlich der Abgeltungsteuer in Höhe<br />
von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag; die Abgeltungsteuer<br />
wird unmittelbar von den Zinseinnahmen<br />
für Rechnung der Anleger abgezogen bzw. einbehalten.<br />
Soweit die Liquiditätsreserve im Ausland angelegt<br />
wird, wird keine Abgeltungsteuer einbehalten.
Diese wird vielmehr im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung<br />
erhoben. In der Prognoserechnung<br />
wurden vereinfachend die Zinseinnahmen brutto,<br />
d. h. vor Abzug der Abgeltungsteuer, dargestellt. Die<br />
Abgeltungsteuer stellt eine Steuer des Anlegers dar<br />
und wird vom auszahlenden Kreditinstitut einbehalten<br />
und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Im<br />
Ergebnis ist damit die Abgeltungsteuer unter der<br />
Annahme, dass der Anleger sonst seine Einkommensteuer<br />
persönlich zu tragen hätte, in der Ausschüttung<br />
enthalten. Insofern unterscheidet die Darstellung<br />
der Ausschüttungen wie folgt: Einerseits wird<br />
die seitens der Fondsgesellschaft geplante Ausschüttung<br />
und andererseits die anteilig auf den Anleger<br />
entfallende Abgeltungsteuer (die wie eine Ausschüttung<br />
wirkt) dargestellt. Die geplante Ausschüttung<br />
(„Ausschüttung nominal“) setzt sich damit aus der<br />
seitens der Fondsgesellschaft zu leistenden Ausschüttung<br />
(„davon Ausschüttung an Gesellschafter“) und<br />
der im Namen und für Rechnung der Anleger bereits<br />
abgeführten Abgeltungsteuer („davon Abgeltungsteuer“)<br />
zusammen.<br />
Eine etwaige Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt.<br />
Für die Endausschüttung („Auseinandersetzungsguthaben“)<br />
wird unterstellt, dass die vorhandene Liquidität<br />
einschließlich des Veräußerungserlöses des<br />
Fondsobjekts nach Begleichung aller Kosten und der<br />
Rückzahlung des Restdarlehens zum 31.12.2022 an die<br />
Anleger, den geschäftsführenden Kommanditisten und<br />
die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH ausgezahlt<br />
und die Fondsgesellschaft damit aufgelöst wird.<br />
An dem Vermögen und den Schulden der Fondsgesellschaft<br />
ist die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH zu ca. 5,61 Prozent beteiligt (vgl. Tz. 10.2.1).<br />
7.5 Liquiditätsreserve zum 31.12. eines Jahres<br />
In der Prognoserechnung ist der Stand der Liquiditätsreserve<br />
jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres<br />
dargestellt. Die Liquiditätsreserve wird unter Berücksichtigung<br />
der geplanten Ausschüttung für das<br />
betreffende Jahr dargestellt. Ausgehend vom Stand<br />
der Liquiditätsreserve des Vorjahres erhöht sich diese<br />
um den Einnahmenüberschuss des laufenden Jahres<br />
und vermindert sich um die jeweilige Ausschüttung<br />
für das laufende Jahr (wobei diese jeweils zum 30.06.<br />
des Folgejahres gezahlt werden soll). Änderungen<br />
73<br />
der einzelnen Einnahmen und Ausgabenpositionen<br />
gegenüber den Ansätzen der Prognoserechnung<br />
beeinflussen den jährlichen Einnahmenüberschuss<br />
und damit den Stand der Liquiditätsreserve.<br />
7.6 Restvaluta Langfristfinanzierung<br />
Diese Position zeigt die jeweils zum Ende eines Jahres<br />
kalkulierte Restvaluta der Langfristfinanzierung<br />
(siehe hierzu auch unter Tz. 7.3 sowie hinsichtlich der<br />
Risikohinweise Tz. 3.3.4).<br />
7.7 Voraussichtliche steuerliche Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung<br />
Als Basis der Ermittlung des voraussichtlichen steuerlichen<br />
Ergebnisses aus Vermietung und Verpachtung<br />
sind die aktuellen Regelungen der Finanzverwaltung<br />
sowie die BFHRechtsprechung berücksichtigt. Zur<br />
Anerkennung der Werbungskosten siehe Tz. 11 sowie<br />
die Risikohinweise in Tz. 3.4.<br />
Folgende Ausgaben wurden, soweit sie auf die Nutzungsphase<br />
entfallen, als sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />
behandelt: die Vergütungen für den<br />
Komplementär, den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und den Treuhänder, die laufenden Gebühren<br />
für die Geschäftsbesorgung und die Steuerberatung,<br />
die Finanzierungskosten, Instandhaltungskosten<br />
sowie die sonstigen Kosten und nicht umlagefähigen<br />
Nebenkosten. In der Investitionsphase wurden die<br />
Vergütungen für die laufende Steuerberatung, die<br />
Finanzierungskosten sowie die sonstigen Kosten und<br />
nicht umlagefähigen Nebenkosten als Werbungskosten<br />
sofort abgezogen. Die endgültige Anerkennung<br />
der einzelnen Aufwendungen, der angesetzten<br />
Nutzungsdauern sowie der Aufteilung der Anschaffungs<br />
und Herstellungskosten auf die einzelnen<br />
Wirtschaftsgüter bleibt der steuerlichen Betriebsprüfung<br />
vorbehalten.<br />
Die auf den Gebäudeanteil entfallenden Herstellungskosten<br />
des Fondsobjekts werden mit 2 Prozent<br />
p. a. abgeschrieben. Die Herstellungskosten der<br />
Außenanlagen sowie des Parkdecks werden mit<br />
einem Abschreibungssatz von ca. 5,26 Prozent p. a.<br />
angesetzt, was einer angenommenen Nutzungsdauer<br />
von 19 Jahren entspricht.
Der auf den Grundstücksanteil entfallende Wert<br />
ist nicht abschreibbar. Die Abschreibung wurde in<br />
der Prognoserechnung für das Fondsobjekt ab dem<br />
31.10.2011 (geplante Fertigstellung und Mietbeginn)<br />
angesetzt.<br />
7.8 Voraussichtliche steuerliche Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen<br />
Die kalkulierten Zinseinnahmen stellen Einnahmen<br />
aus Kapitalvermögen dar. Werbungskosten wurden<br />
nicht angesetzt. Im Einzelnen vgl. Tz. 11.1.1.<br />
74
17:15 Uhr<br />
Beim Training geht’s heiß her. Wo Kalorien verbrannt werden, entsteht<br />
viel Wärme. Die kommt auch von den rd. 80 eigenen Heizwerken<br />
und Heizkraftwerken der E.ON Bayern AG, die über 10.000<br />
Kunden mit Nah und Fernwärme versorgen. Dahinter verbirgt sich<br />
eine Wärmeleistung von ca. 525 Megawatt und ein Wärmeabsatz<br />
von rd. 1,8 Milliarden Kilowattstunden.<br />
Quelle: E.ON Bayern AG, Imagebroschüre<br />
Beteiligungserfolg und<br />
Sensitivitätsanalysen<br />
8.Prognostizierter
8. Prognostizierter Beteiligungserfolg und<br />
Sensitivitätsanalysen<br />
8.1 Darstellung des prognostizierten Beteiligungserfolgs<br />
über den Prognosezeitraum 2010 – 2022<br />
Die beiden nachfolgenden Tabellen zeigen den progno<br />
s tizierten Ertrag nach Steuern für einen angenommenen<br />
Beteiligungsbetrag von 100.000 Euro<br />
zzgl. 5 Prozent Agio für drei beispielhafte Grenzsteuersätze.<br />
Anlegerbeitritt und Einzahlung zum 31.07.2010<br />
Prognose in Euro in Euro in Euro<br />
Betrachtungszeitraum<br />
2010 – 2022<br />
Beteiligung inkl. Agio 105.000 105.000 105.000<br />
Steuersatz 42 % 30 % 25 %<br />
Summe der prognos tizier<br />
ten Kapitalrück<br />
flüsse vor Steuern<br />
inkl. Liquiditätsreserve<br />
(inkl. Abgeltungsteuer)<br />
abzgl. kumulierte Steuern<br />
(inkl. Abgeltungsteuer,<br />
ohne Kirchensteuer)<br />
abzgl. Kapitaleinlage<br />
inkl. Agio<br />
Beteiligungserfolg<br />
nach Steuern<br />
181.164 181.164 181.164<br />
12.531 9.168 7.766<br />
105.000 105.000 105.000<br />
63.633 66.996 68.397<br />
Anlegerbeitritt und Einzahlung zum 31.12.2010<br />
Prognose in Euro in Euro in Euro<br />
Betrachtungszeitraum<br />
2010 – 2022<br />
Beteiligung inkl. Agio 105.000 105.000 105.000<br />
Steuersatz 42 % 30 % 25 %<br />
Summe der prognostizierten<br />
Kapitalrück <br />
flüsse vor Steuern<br />
inkl. Liquiditätsreserve<br />
(inkl. Abgeltungsteuer)<br />
abzgl. kumulierte Steuern<br />
(inkl. Abgeltungsteuer,<br />
ohne Kirchensteuer)<br />
abzgl. Kapitaleinlage<br />
inkl. Agio<br />
Beteiligungserfolg<br />
nach Steuern<br />
180.414 180.414 180.414<br />
12.531 9.168 7.766<br />
105.000 105.000 105.000<br />
62.883 66.246 67.647<br />
78<br />
Die Erfolgsprognose für den Anleger beruht auf<br />
folgenden Grundlagen und Annahmen:<br />
1) Die Kapitaleinlage („Beteiligungsbetrag“) von<br />
100.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio wird am<br />
31.07.2010 bzw. 31.12.2010 in Höhe von 30 Prozent<br />
zzgl. 5 Prozent Agio auf den gesamten<br />
Beteiligungsbetrag erbracht. Der restliche Beteiligungsbetrag<br />
in Höhe von 70 Prozent wird in<br />
beiden Alternativen am 29.04.2011 erbracht.<br />
2) Die bei der Prospektaufstellung geltenden steuerlichen<br />
Vorschriften und die in den steuerlichen<br />
Grundlagen (Tz. 11) dargestellte erwartete bzw.<br />
angenommene Rechtsanwendung gilt unverändert<br />
für den gesamten Prognosezeitraum. Die Beteiligung<br />
wird von einer ausschließlich in der Bundesrepublik<br />
<strong>Deutschland</strong> unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen<br />
natürlichen Person (insbesondere<br />
mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort<br />
in der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>) im Privatvermögen<br />
gehalten und nicht fremdfinanziert.<br />
3) Die Werte wurden aus der Prognoserechnung der<br />
Fondsgesellschaft (Tz. 7) abgeleitet. Die Ergebnisse<br />
beruhen auf einer Reihe von Annahmen und vereinfachenden<br />
Darstellungen. Hinsichtlich der Annahmen<br />
und weiteren Hinweise wird auf Tz. 6 und Tz. 7<br />
verwiesen. Rundungsdifferenzen sind möglich.<br />
4) Es wurde angenommen, dass die laufenden Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung mit dem<br />
individuellen Steuersatz (Einkommensteuer zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag) besteuert werden. Die oben<br />
angegebenen Steuersätze stellen beispielhaft den<br />
Grenzsteuersatz des Anlegers dar. Hinsichtlich<br />
der Zinseinkünfte wurde der Anfall der Abgeltungsteuer<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag kalkuliert.<br />
Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt.<br />
5) Für Zwecke der Erfolgsprognose wurde ein Verkauf<br />
des Fondsobjekts zum 31.12.2022 zum ca.<br />
14,25fachen der für Jahr 2023 prognostizierten<br />
Nettomieteinnahmen angenommen. Von diesem<br />
kalkulierten Verkaufspreis werden für Verkaufsnebenkosten<br />
0,4 Prozent des Veräußerungserlöses<br />
abgezogen. Die Höhe des Verkaufspreises hängt<br />
u. a. von der tatsächlichen Immobilienmarktsituation<br />
Ende des Jahres 2022 ab. Ob und wann das<br />
Fondsobjekt tatsächlich verkauft wird, obliegt<br />
einem Beschluss der Gesellschafterversammlung.
6) Ausschüttungen („Kapitalrückflüsse“) erfolgen<br />
erstmalig für das Jahr 2010 jeweils zum 30.06.<br />
des Folgejahres. Gemäß Prognose sind jährliche<br />
Ausschüttungen in Höhe von anfänglich 6,0 Prozent<br />
der Kapitalein lage (ohne Agio) vor Steuern<br />
geplant. Die Schluss ausschüttung bzw. entnahme<br />
(aus Veräußerung des Fondsobjekts) ist zum<br />
31.12.2022 kalkuliert.<br />
Abschließender Hinweis: Die oben genannte<br />
Darstellung beruht auf Annahmen und stellt eine<br />
Prognose dar. Abweichende Entwicklungen sind<br />
üblich und zu erwarten. Abweichende Entwicklun gen<br />
können den Beteiligungserfolg und die Rück <br />
flüsse an den Anleger nachhaltig beeinflussen<br />
(siehe hierzu die wichtigen Risikohinweise in Tz. 3).
Prognostizierte Kapitalflussrechnung<br />
Prognose in Euro 2010 2011 2012 2013 2014<br />
1. Gebundenes Kapital (zum Ende eines Jahres) 33.642 98.271 92.931 87.595 82.225<br />
2. Eigenkapitaleinzahlung () 35.000 70.000 0 0 0<br />
3. Ausschüttung gesamt 750 4.600 6.000 6.000 6.000<br />
3.1 davon Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0<br />
3.2 davon Eigenkapitalrückzahlung (+) 750 4.600 6.000 6.000 6.000<br />
4. Steuererstattung (+) / Steuerzahlung() 1) 608 772 661 664 630<br />
5. Summe der Rückflüsse (Summe 3 bis 4) 1.358 5.372 5.339 5.336 5.370<br />
6. Haftungsvolumen 2) 0 0 0 0 0<br />
7. Anteiliges Fremdkapital 68.793 83.544 83.544 82.709 81.839<br />
1) Steuersatz 25 Prozent zzgl. Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag.<br />
2) Haftungsvolumen: Nach Rückfluss des Beteiligungsbetrags aufgrund Verkauf des Fondsobjekts (geplant Ende 2022) und Auflösung der Fondsgesellschaft haften<br />
die Gesellschafter noch fünf Jahre in Höhe ihrer Haftsumme für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Die Haftsumme für Kommanditisten beträgt jeweils<br />
5 Prozent des Beteiligungsbetrags ohne Agio. Zu einem möglichen Wiederaufl eben der Haftung aufgrund von Ausschüttungen siehe die Risikohinweise in Tz. 3.5.<br />
80
8.2 Prognostizierte Kapitalflussrechnung und<br />
nominelle Kapitalbindung<br />
Nachfolgende Tabelle zeigt den prognostizierten<br />
Kapitalfluss aus der Sicht des Anlegers, der bis zum<br />
31.07.2010 beitritt und die erste Rate in Höhe von<br />
30 Prozent des Beteiligungsbetrags zzgl. 5 Prozent<br />
Agio auf den gesamten Beteiligungsbetrag zahlt,<br />
wenn die Annahmen und Ergebnisse der Prognoserechnung<br />
eintreten. Die Darstellung geht beispielhaft<br />
von einem Beteiligungsbetrag von 100.000 Euro zzgl.<br />
Agio und einem persönlichen Steuersatz des Anlegers<br />
von 25 Prozent zzgl. Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag<br />
ohne eventuell anfallende Kirchensteuer aus.<br />
Bei einem höheren Steuersatz sind die Steuerzahlungen<br />
entsprechend höher.<br />
Neben dem Kapitalfluss aus Sicht des Anlegers wird<br />
zusätzlich das auf den Anleger entfallende Haftungs<br />
81<br />
volumen sowie das anteilig auf den Anleger durchgerechnete<br />
Fremdkapital der Fondsgesellschaft<br />
(„Fremdkapitalanteil“) dargestellt.<br />
Abweichend zur prognostizierten Planbilanz erfolgt<br />
hier für die Darstellungsanforderungen gemäß<br />
IDWStandard S 4 (Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich<br />
angebotene Vermögensanlagen vom 18.05.2006) die<br />
Aufspaltung der geplanten jährlichen Ausschüttung<br />
(„Entnahme“) in Eigenkapitalrückzahlung und Gewinnausschüttung<br />
/ entnahme. Soweit die Ausschüttung<br />
an die Anleger den handelsrechtlichen Gewinn<br />
(unter Berücksichtigung etwaiger Verlustvorträge)<br />
übersteigt, stellt die Ausschüttung an die Anleger<br />
eine Eigenkapitalrückzahlung dar. Das nominell<br />
gebundene Kapital ergibt sich aus der Kapitaleinlage<br />
(inkl. Agio) abzgl. der Ausschüttungen / Kapitalrückflüsse<br />
und abzgl. Steuerzahlungen (inkl. Abgeltungsteuer)<br />
bzw. zzgl. Steuererstattungen des Anlegers.<br />
2015 2016 2017 2018 2019 2020 20<strong>21</strong> 2022<br />
76.859 71.452 66.036 60.626 55.223 49.707 44.308 68.397<br />
0 0 0 0 0 0 0 0<br />
6.000 6.250 6.250 6.250 6.250 6.500 6.500 113.814<br />
0 0 0 109 3.524 4.047 4.492 63.991<br />
6.000 6.250 6.250 6.141 2.726 2.453 2.008 49.823<br />
634 843 835 840 846 984 1.101 1.108<br />
5.366 5.407 5.415 5.410 5.404 5.516 5.399 112.706<br />
0 0 0 0 0 0 0 0<br />
80.932 79.988 79.005 77.980 76.913 75.801 75.043 0
8.3 Sensitivitätsanalyse: Beispiele für<br />
Abweichungen von der Prognose<br />
Einflussfaktoren Gesamtrückflüsse unterschiedlicher Szenarien vor Steuern<br />
Negative<br />
Abweichung<br />
82<br />
Gemäß<br />
Prognose<br />
Positive<br />
Abweichung<br />
8.3.1 Variation des Verkaufsfaktors 162,91 % 181,16 % 199,41 %<br />
8.3.2 Entwicklung des Verbraucherpreisindex 165,81 % 181,16 % 189,35 %<br />
8.3.3 Entwicklung der laufenden Kosten /<br />
Modernisierungskosten<br />
179,40 % 181,16 % 182,91 %<br />
8.3.4 Zusammentreffen der obigen Einflussfaktoren 147,08 % 181,16 % 209,62 %<br />
Der Prognoserechnung liegen Annahmen hinsichtlich<br />
der Entwicklung bestimmter Einflussfaktoren<br />
zugrunde. Die Prognose geht dabei von vorliegenden<br />
Verträgen oder Schätzungen aus. Wie sich die<br />
Einflussfaktoren tatsächlich entwickeln werden,<br />
ist nicht vorhersagbar. Mit der Sensitivitätsanalyse<br />
sollen daher dem Anleger die Auswirkungen von<br />
Veränderungen einzelner Einflussfaktoren, die der<br />
Prognose zugrunde liegen, beispielhaft veranschaulicht<br />
werden . Die Darstellung gibt den Kapitalrückfluss<br />
bezogen auf das Eigenkapital ohne Agio vor<br />
Berücksichtigung von Steuern, insbesondere vor<br />
Abgeltungsteuer, wieder. Alle anderen Annahmen<br />
bleiben unverändert.<br />
Die Sensitivitäten stellen keine WorstCaseBetrachtung<br />
dar, d. h. es kann auch zu anderen, darüber hinausgehenden<br />
Abweichungen kommen (siehe hierzu<br />
die wichtigen Risikohinweise in Tz. 3, insbesondere<br />
auch in Tz. 3.2.1, in Tz. 3.2.2 und in Tz. 3.2.9).<br />
Die nachfolgenden Erfolgsprognosen sind vor Steuern<br />
kalkuliert. Zu den Annahmen und zur Berechnungsmethode<br />
vergleiche die Ausführungen unter<br />
Tz. 6 „Investitions und Finanzierungsplan“ sowie<br />
Tz. 7 „Prognoserechnung“.<br />
8.3.1 Variation des Verkaufsfaktors<br />
Die Prognoserechnung geht von einem Veräußerungsfaktor<br />
im exemplarisch angenommenen<br />
Verkaufsjahr 2022 von ca. 14,25 der prognostizierten<br />
Jahresnettomiete für das Jahr 2023 aus (Details hier<br />
zu siehe in Tz. 7.1.3). Allerdings kann aus heutiger<br />
Sicht keine zuverlässige Aussage über den tatsächlichen<br />
Verkaufsfaktor bzw. die Wertentwicklung<br />
des Fondsobjekts getroffen werden, da diese von<br />
den dann gegebenen Marktverhältnissen abhängt.<br />
Für die Sensitivitätsanalyse wurden gegenüber der<br />
Prognoseannahme ein abweichendes negatives<br />
Szenario mit einem Verkaufsfaktor von ca. 12,75<br />
(minus 1,5fache Jahresnettomiete) und ein positives<br />
Szenario mit einem Verkaufsfaktor von ca. 15,75<br />
(plus 1,5fache Jahresnettomiete) dargestellt.<br />
8.3.2 Entwicklung des Verbraucherpreisindex<br />
Die Indexierung der Miete im Fondsobjekt erfolgt<br />
gemäß der Entwicklung des Verbraucherpreisindex.<br />
Folglich beeinflusst die Variation dieses Parameters<br />
auch die Rentabilität der Beteiligung. Die<br />
Sensitivitätsanalyse betrachtet daher eine Variation<br />
des Verbraucherpreisindex um jeweils 20 Prozent,<br />
bezogen auf die in der Prognoserechnung zugrunde<br />
liegende angenommene Inflationsrate von 2,25 Prozent<br />
p. a., nach oben bzw. unten. Dies entspricht einer<br />
durchschnittlichen Inflationsrate von 1,80 Prozent<br />
p. a. im Negativszenario bzw. von 2,70 Prozent p. a. im<br />
Positivszenario.<br />
8.3.3 Entwicklung der laufenden Kosten<br />
Unter dem bestehenden Mietvertrag mit der E.ON<br />
Bayern AG werden grundsätzlich die Mietnebenkosten,<br />
die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />
des Fondsobjekts stehen, vom Mieter getragen. Der
Mieter trägt auch die Kosten für die laufende Wartung,<br />
Instandhaltung und Instandsetzung innerhalb<br />
des Fondsobjekts. Strukturelle Reparaturen an z. B.<br />
Fassade, Dach oder der Gebäudetechnik obliegen<br />
der Fondsgesellschaft als Vermieter. Für die Sensitivitätsanalyse<br />
wurden die nicht auf den Mieter umlegbaren<br />
laufenden Kosten, sofern sie nicht vertraglich<br />
festgeschrieben wurden, im Vergleich zum Basisszenario<br />
um 20 Prozent erhöht oder reduziert.<br />
8.3.4 Zusammentreffen der obigen Einflussfaktoren<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass mehrere negative Ereignisse<br />
kumulativ eintreten, mit der Folge, dass sich<br />
beispielsweise die Nettoeinnahmen und insbesondere<br />
der angenommene Veräußerungserlös verringern.<br />
Dieses Szenario stellt das Zusammentreffen der drei<br />
bereits einzeln beschriebenen Faktorenabweichungen<br />
beispielhaft dar. Wie vorstehend bereits ausgeführt,<br />
sind diese Sensitivitäten in einer umfassenden Risikoanalyse<br />
gleichwohl keine WorstCaseBetrachtung<br />
(siehe hierzu die Risikohinweise in Tz. 3.3.9 bzw.<br />
Tz. 3.6).
20:30 Uhr<br />
Endlich Feierabend. Die ganze Familie kann jetzt gemütlich<br />
entspannen. Im Stromnetz gibt es allerdings keinen Feierabend:<br />
Hier sorgt E.ON dafür, dass für ca. 20 Millionen Menschen Energie<br />
durch Leitungen mit einer Gesamtlänge von rd. 32.600 km<br />
Kabeln fließt.<br />
Quelle: E.ON Bayern AG<br />
zum 31.12.2009 und<br />
Planrechnungen<br />
9.Jahresabschluss
9. Jahresabschluss zum 31.12.2009 und<br />
Planrechnungen<br />
Der nachfolgend dargestellte Jahresabschluss zum<br />
31.12.2009 mit Angabe der Vorjahreswerte 2008, die<br />
Zwischenbilanz zum 31.03.2010 und die Planrechnungen<br />
der Fondsgesellschaft („Emittent“) wurden<br />
unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschriften<br />
des Handelsgesetzbuchs („HGB“) erstellt. In<br />
Tz. 9.4 werden wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
erläutert.<br />
9.1 Jahresabschluss der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Regensburg KG zum<br />
31.12.2009<br />
Die Bilanz der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Regensburg KG wurde auf den<br />
31.12.2009 aufgestellt und stellt sich wie folgt dar:<br />
Aktiva in TEuro 31.12.2009 31.12.2008 Passiva in TEuro 31.12.2009 31.12.2008<br />
A. Ausstehende Einlagen 1 10 A. Eigenkapital<br />
B. Anlagevermögen I. Komplementärkapital 0 0<br />
Sachanlagen II. Kommanditkapital<br />
Grundstücke, grundstücksgleiche<br />
Rechte und Bauten<br />
einschließlich der Bauten auf<br />
fremden Grund stücken<br />
392 0 Festkapital<br />
86<br />
Stand Anfangskapital 1 10<br />
C. Umlaufvermögen zzgl. Einlagen 0 0<br />
I. Vorräte abzgl. Entnahmen 0 0<br />
Geleistete Anzahlungen 4 0 zzgl. Gewinnvorträge /<br />
abzgl. Verlustvorträge<br />
II. Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
1. Forderungen aus Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
2. Sonstige Vermögensgegenstände<br />
III. Kassenbestand und Guthaben<br />
bei Kreditinstituten<br />
Guthaben bei<br />
Kreditinstituten<br />
D. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />
gedeckte Verlustanteile<br />
der Kommanditisten<br />
Hinweis nach § 8h Abs. 2 VerkProspG:<br />
Der Emittent ist gemäß §§ 264a, 267 HGB als kleine<br />
Kommanditgesellschaft einzustufen, so dass<br />
er weder nach § 316 HGB noch nach anderen Bestimmungen<br />
der Verpflichtung unterliegt, einen<br />
Jahresabschluss prüfen zu lassen. Des Weiteren<br />
unterliegt der Emittent weder nach § 264 HGB<br />
noch einer anderen Bestimmung der Verpflichtung,<br />
einen Lagebericht aufzustellen und prüfen<br />
zu lassen. Von der Möglichkeit einer freiwilligen<br />
Prüfung des Jahresabschlusses sowie einer freiwilligen<br />
Aufstellung und Prüfung eines Lageberichts<br />
hat der Emittent nicht Gebrauch gemacht.<br />
zzgl. Gewinnanteil /<br />
abzgl. Verlustanteil<br />
440 0 Stand Festkapital zum<br />
Ende des Jahres<br />
15 0 III. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />
gedeckte Verlustanteile<br />
der Kommanditisten<br />
B. Rückstellungen<br />
3 0<br />
14 3<br />
15 7<br />
15 0<br />
231 0 Sonstige Rückstellungen 1 1<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
15 0 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
654 0<br />
2. Sonstige Verbindlichkeiten 443 2<br />
Summe Aktiva 1.098 10 Summe Passiva 1.098 10
Die Gewinn und Verlustrechnung der <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobilienverwaltung GmbH & Co. Regensburg KG<br />
für den Zeitraum 01.01.2009 bis zum 31.12.2009<br />
stellt sich wie folgt dar:<br />
Gewinn und Verlustrechnung in TEuro 2009 2008<br />
1. Sonstige betriebliche<br />
Aufwendungen<br />
2. Sonstige Zinsen und<br />
ähnliche Erträge<br />
3. Zinsen und ähnliche<br />
Aufwendungen<br />
2 3<br />
0 0<br />
12 0<br />
4. Jahresfehlbetrag 14 3<br />
Der Anhang des Jahresabschlusses 2009 stellt sich<br />
wie folgt dar:<br />
I. Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Regensburg KG für das<br />
Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2009<br />
wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften<br />
des Handels gesetzbuches aufgestellt.<br />
Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft<br />
i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 a Abs. 1<br />
HGB. Für Ausweis und Bilanzierungszwecke wurden<br />
jedoch freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften<br />
gemäß § 267 Abs. 3 HGB angewandt.<br />
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung<br />
erfolgt entsprechend den Bestimmungen<br />
der § 266 und § 275 i. V. m. § 264 a Abs. 1 HGB.<br />
Die Gliederungen sind, bis auf die Gliederung des<br />
Eigenkapitals, unverändert gegenüber dem Vorjahr.<br />
Die Gliederung des Eigenkapitals wird zur besseren<br />
Übersichtlichkeit entsprechend dem Gesellschaftsvertrag<br />
und abweichend von § 264 c HGB vorgenommen.<br />
Für die Darstellung der Gewinn und Verlustrechnung<br />
wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß<br />
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.<br />
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB i. V. m. § 264 a Abs. 1<br />
HGB wurde auf eine Aufstellung des Lageberichts<br />
verzichtet.<br />
87<br />
Bei der Veröffentlichung werden die Erleichterungsvorschriften<br />
des § 326 HGB angewandt.<br />
II. Bewertungsmethoden<br />
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.<br />
Die Abschreibung erfolgt linear, der Abschreibungszeitraum<br />
ergibt sich aus der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
sind zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden<br />
Wert angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten<br />
sind zum Nominalwert bewertet.<br />
Die Rückstellungen werden in ausreichender Höhe<br />
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung<br />
notwendigen Betrag angesetzt und enthalten<br />
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.<br />
Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1<br />
Satz 2 HGB zu ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />
III. Sonstige Angaben<br />
1. Gesellschafter<br />
Persönlich haftender Gesellschafter mit einem<br />
Stammkapital von 25.000 Euro ist die GS Beteiligungs<br />
GmbH, Oberhaching, vertreten durch ihren Geschäftsführer,<br />
Herr Gottfried Selmair, Vorstandsvorsitzender<br />
i. R., Stadtbergen.<br />
Der Komplementär hält keinen Kapitalanteil an der<br />
Gesellschaft.<br />
2. Geschäftsführung<br />
Zur Geschäftsführung befugt ist ausschließlich der<br />
geschäftsführende Kommanditist, WS Beteiligungs<br />
GmbH, München, vertreten durch ihren Geschäftsführer<br />
der imacon Immobilien Management und<br />
Consulting GmbH, München.<br />
3. Ergebnisverwendungsvorschlag<br />
Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis<br />
von 13.928,52 Euro zusammen mit dem Verlustvortrag<br />
in Höhe von 2.573,50 Euro festzustellen und auf<br />
neue Rechnung vorzutragen.
Allgemeine Ausführungen zur Geschäftsentwicklung<br />
nach dem 31.12.2008 und den Geschäftsaussichten<br />
für 2010<br />
Die Geschäftsentwicklung des Emittenten (Fondsgesellschaft)<br />
nach dem letzten offengelegten Jahresabschluss<br />
zum 31.12.2008 lässt sich dem Jahresabschluss<br />
zum 31.12.2009 entnehmen (siehe Tz. 9.1).<br />
Die Geschäftsentwicklung der Fondsgesellschaft ist<br />
geprägt durch die Investition in das Anlage objekt<br />
(Fondsobjekt), insbesondere den Erwerb des zu<br />
bebauenden Grundstücks, den Abschluss eines Mietvertrags<br />
und der Finanzierungsverträge, sowie durch<br />
den Beginn der Bauplanung und errichtung.<br />
Die Aussichten des Geschäftsjahres 2010 werden<br />
im Wesentlichen durch die Einwerbung des Beteiligungskapitals<br />
und die Bauerrichtung geprägt. Die<br />
Geschäftsaussichten für das Geschäftsjahr 2010<br />
liegen entsprechend im Rahmen des gezeigten Investitions<br />
und Finanzierungsplans (Details siehe Tz. 6)<br />
und der Prognoserechnung (Details siehe Tz. 7);<br />
Entwicklungen oder Umstände, die auf wesentliche<br />
Veränderungen der Geschäftsaussichten hindeuten,<br />
liegen im Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht vor.
9.2 Zwischenbilanz der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Regensburg KG<br />
zum 31.03.2010<br />
Aktiva in TEuro Passiva in TEuro<br />
A. Ausstehende Einlagen 0 A. Eigenkapital<br />
B. Anlagevermögen I. Komplementärkapital 0<br />
Sachanlagen II. Kommanditkapital<br />
1. Grundstücke, grundstücksgleiche<br />
Rechte und Bauten einschließlich<br />
der Bauten auf fremden Grundstücken<br />
2. Geleistete Anzahlungen und<br />
Anlagen im Bau<br />
9.855 Festkapital<br />
89<br />
Stand Anfangskapital 1<br />
zzgl. Einlagen 0<br />
4.900 abzgl. Entnahmen 0<br />
zzgl. Gewinnvorträge /<br />
abzgl. Verlustvorträge<br />
C. Umlaufvermögen zzgl. Gewinnanteil /<br />
abzgl. Verlustanteil<br />
Kassenbestand, Guthaben bei<br />
Kreditinstituten<br />
D. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />
gedeckte Verlustanteile der<br />
Kommanditisten<br />
17<br />
3.497<br />
1 Stand Festkapital zum 31.03.2010 3.512<br />
III. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />
gedeckte Verlustanteile der<br />
Kommanditisten<br />
3.512 B. Verbindlichkeiten<br />
1. Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten<br />
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
3.512<br />
4.989<br />
13.279<br />
Summe Aktiva 18.269 Summe Passiva 18.269<br />
9.3 ZwischenGewinn und Verlustrechnung der<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilien verwaltung GmbH<br />
& Co. Regensburg KG vom 01.01.2010 bis<br />
zum 31.03.2010<br />
in TEuro<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.497<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 3.497<br />
Erläuterungen:<br />
Die bereits angefallenen Aufwendungen werden als<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
dargestellt. Die an den Generalübernehmer bereits<br />
gezahlten Bauraten für die Herstellung des Fondsobjekts<br />
werden im Sachanlagevermögen als Anlagen<br />
im Bau ausgewiesen. Seit Besitzübergang wird das<br />
Grundstück als Sachanlagevermögen ausgewiesen.<br />
Im Übrigen stellen die handelsrechtlich bereits entstandenen<br />
Aufwendungen – auch wenn diese noch<br />
nicht fällig bzw. bezahlt wurden – im Wesentlichen<br />
sonstigen betrieblichen Aufwand dar. Die bislang<br />
angefallenen Aufwendungen belaufen sich auf<br />
insgesamt 3.497 TEuro und führen somit im Rahmen<br />
der ZwischenGewinn und Verlustrechnung zum<br />
31.03.2010 zu einem Verlust („Jahresfehlbetrag“) in<br />
Höhe von 3.497 TEuro.<br />
Die Darstellung bildet hierbei Geschäftsvorfälle seit<br />
dem letzten Bilanzstichtag zum 31.12.2009 bis zum<br />
31.03.2010 ab.
9.4 Planrechnungen der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Regensburg KG zum<br />
Ende der Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013<br />
(Prognose)<br />
Die nachstehenden Planrechnungen gehen davon<br />
aus, dass alle Anleger der Fondsgesellschaft bis<br />
zum 30.12.2010 beigetreten sind und die erste Rate<br />
des Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft in<br />
Höhe von 30 Prozent zzgl. 5 Prozent Agio auf den<br />
Prognose der Planbilanz der <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobilien verwaltung GmbH & Co. Regensburg KG<br />
2010, 2011, 2012 und 2013 (jeweils zum 31.12.)<br />
90<br />
gesamten Beteiligungsbetrag bis zum 30.12.2010<br />
vollständig eingezahlt ist. In der Prognose wurde<br />
aus Vereinfachungsgründen angenommen, dass die<br />
Nettomieteinnahmen bzw. die anfallenden Zinsaufwendungen<br />
als Ertrag bzw. Aufwand vollständig dem<br />
Geschäftsjahr zuzurechnen sind, in dem sie gezahlt<br />
werden. Die nachfolgenden Prognosen beruhen<br />
weiterhin auf den Annahmen und Ergebnissen des<br />
Investitions und Finanzierungsplans (siehe hierzu<br />
Tz. 6) und der Prognoserechnung (siehe hierzu Tz. 7).<br />
Aktiva in TEuro 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013<br />
A. Anlagevermögen<br />
Sachanlagen<br />
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.855 71.115 69.731 68.347<br />
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26.761 0 0 0<br />
B. Umlaufvermögen<br />
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2 2.311 2.564 2.426<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.746 3.370 2.995 2.619<br />
Summe Aktiva 40.364 76.796 75.289 73.392<br />
Passiva 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Komplementärkapital 0 0 0 0<br />
II. Kommanditkapital<br />
1. Festkapital<br />
Stand Anfangskapital 15 5.393 34.833 33.326<br />
zzgl. Einlagen 14.318 33.081 0 0<br />
abzgl. Entnahmen <strong>21</strong>3 2.182 2.844 2.844<br />
zzgl. Gewinnanteil / abzgl. Verlustanteil 8.697 1.459 1.337 1.343<br />
Stand Festkapital zum Ende eines Jahres 5.393 34.833 33.326 31.825<br />
2. Kapitalrücklage 2.363 2.363 2.363 2.363<br />
B. Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32.608 39.600 39.600 39.204<br />
Summe Passiva 40.364 76.796 75.289 73.392
Aktiva: Die an den Generalübernehmer bis zum<br />
31.12.2010 gezahlten Bauraten für die Herstellung<br />
des Fondsobjekts wurden als Anlagen im Bau im<br />
Sachanlagevermögen der Fondsgesellschaft ausgewiesen<br />
und mit Fertigstellung in die Position „Grundstücke,<br />
grundstücksgleiche Rechte und Bauten ein<br />
schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken“<br />
umgegliedert. Ab dem Jahr 2011 werden die Herstellungskosten<br />
des Fondsobjekts jährlich um die<br />
Abschreibungen fortentwickelt. Die geplante Liquiditätsreserve<br />
wird als Guthaben bei Kreditinstituten<br />
ausgewiesen. Das Disagio wird als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />
gezeigt.<br />
Passiva: Die Prognose geht von einer Vollplatzierung<br />
des Eigenkapitals und vollständigen Einzahlung der<br />
ersten Rate in Höhe von 30 Prozent des Kommanditkapitals<br />
zzgl. 5 Prozent Agio auf den gesamten Beteiligungsbetrag<br />
bis zum 30.12.2010 aus. Nach Durchführung<br />
der geplanten Kapitalerhöhung beläuft sich<br />
das gezeichnete Kapital der Fondsgesellschaft auf<br />
47.400 TEuro. Das Agio von insgesamt 2.363 TEuro<br />
wird gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />
auf dem Kapitalkonto III ausgewiesen. Das<br />
Kapitalkonto III gilt als Rücklage nach § 264c Abs. 2<br />
S. 1 Ziffer II HGB („Kapitalrücklage“). Daneben werden<br />
die Langfristfinanzierung und die Zwischenfinanzierung<br />
als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
ausgewiesen. Hinsichtlich der laufenden<br />
Aufwendungen, insbesondere der Vergütungen für<br />
Dienstleistungen, wird angenommen, dass diese im<br />
jeweiligen Jahr vollständig bezahlt werden, so dass<br />
keine zusätzlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen zum jeweiligen Bilanzstichtag<br />
auszuweisen sind. Dies gilt speziell für alle Investitionskosten<br />
(vgl. hierzu Tz. 6), die annahmegemäß bis<br />
spätestens Ende 2011 zu leisten sind.<br />
Aufgrund von Fondskosten (Dienstleistungsvergütungen)<br />
und Finanzierungskosten usw. ergibt sich<br />
unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus 2009<br />
in Höhe von 17 TEuro im Jahr 2010 ein handelsbilanzieller<br />
Verlust in Höhe von 8.697 TEuro und im Jahr<br />
2011 in Höhe von 1.459 TEuro, die jeweils in den<br />
folgenden Jahren vorgetragen werden. Die typischen<br />
Fondskosten (Eigenkapitalvermittlung usw.), siehe<br />
hierzu Tz. 6, stellen sonstigen betrieblichen Aufwand<br />
dar und tragen im Wesentlichen zum Verlust der<br />
Jahre 2010 und 2011 bei.<br />
91<br />
Ferner sind die geplanten Ausschüttungen, die<br />
handelsrechtlich als Entnahmen („Eigenkapitalrückzahlungen“)<br />
zu qualifizieren sind, im Rahmen des<br />
Eigenkapitals dargestellt. Der Stand des Eigenkapitals<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres ergibt sich<br />
aus dem Schlussbestand des Vorjahres (= Stand<br />
Anfangskapital) zzgl. Gewinn bzw. abzgl. Verlust und<br />
abzgl. Entnahmen. Hinsichtlich der Entnahme wurde<br />
vereinfachend angenommen, dass die Entnahme<br />
bereits in dem Jahr, für das die Entnahme beschlossen<br />
wird, eigenkapitalmindernd gezeigt wird (auch<br />
wenn die geplante Ausschüttung erst am 30.06. des<br />
Folgejahres ausgezahlt wird).<br />
PlanGewinn und Verlustrechnungen der<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilien verwaltung GmbH & Co.<br />
Regensburg KG 2010, 2011, 2012 und 2013<br />
(jeweils vom 01.01. bis 31.12.)<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt aus der Vermietung<br />
des Fondsobjekts Nettomieteinnahmen („Umsatzerlöse“).<br />
Aus der Anlage der Liquiditätsreserve sollen<br />
Zinseinnahmen („Zinserträge“) resultieren. Bei den<br />
sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es<br />
sich vorwiegend um Fondsgebühren (z. B. Geschäftsbesorgungsgebühren),<br />
Gesellschaftskosten (z. B.<br />
Vergütungen für den Komplementär, den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und den Treuhänder,<br />
Kosten der laufenden Steuerberatung) und um nicht<br />
umlegbare Instandhaltungs und Bewirtschaftungskosten.<br />
Weiterhin sind die Zinsaufwendungen aus<br />
der Bankfinanzierung sowie die Abschreibungen auf<br />
das Fondsobjekt als Aufwand zu berücksichtigen. Die<br />
typischen Fondskosten der Investitionsphase (Eigenkapitalvermittlung<br />
usw., siehe hierzu Tz. 6) stellen<br />
sonstigen betrieblichen Aufwand dar und tragen im<br />
Wesentlichen zum Verlust der Jahre 2010 und 2011 in<br />
Höhe von 8.697 TEuro bzw. 1.459 TEuro bei.
Auf Basis der Prognoserechnung ergeben sich<br />
folgende PlanGewinn und Verlustrechnungen der<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilien verwaltung GmbH & Co.<br />
Regensburg KG (Prognose):<br />
in TEuro 2010 2011 2012 2013<br />
1. Umsatzerlöse 0 630 5.044 5.044<br />
2. Abschreibungen 0 231 1.384 1.384<br />
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.731 134 4<strong>21</strong> 425<br />
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 122 132<br />
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 966 1.725 2.024 2.024<br />
6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 8.697 1.459 1.337 1.343<br />
Planzahlen der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilien verwaltung<br />
GmbH & Co. Regensburg KG für 2010, 2011, 2012<br />
und 2013 (jeweils vom 01.01. bis zum 31.12.) gemäß<br />
§ 15 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV (Prognose)<br />
in TEuro 2010 2011 2012 2013<br />
Investitionen<br />
Grundstücke und Bauten 36.616 34.729 0 0<br />
Umsatzerlöse<br />
Mieteinnahmen 0 630 5.044 5.044<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 8.697 1.459 1.337 1.343<br />
Weitere Investitionen in Grundstücke und Bauten<br />
sind nicht geplant; die Investition in das Fondsobjekt<br />
soll gemäß Prognose bis Ende Oktober 2011<br />
abgeschlossen sein. Die Fondsgesellschaft ist nicht<br />
im Bereich der Produktion tätig, sondern beschränkt<br />
sich auf die vermögensverwaltende Tätigkeit des<br />
Haltens des Fondsobjekts sowie damit verbundener<br />
Tätigkeiten und Geschäfte. Daher können keine<br />
Planzahlen zur Produktion dargestellt werden. Als<br />
Umsatzerlöse wurden die kalkulierten Nettomieteinnahmen<br />
eines Jahres ausgewiesen. Das prognostizierte<br />
handelsrechtliche Ergebnis (Jahresüberschuss/<br />
Jahresfehlbetrag) der Fondsgesellschaft ist oben<br />
stehender Darstellung zu entnehmen.<br />
92
Prognose der Finanzlage der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilien<br />
verwaltung GmbH & Co. Regensburg KG 2010,<br />
2011, 2012 und 2013 (jeweils vom 01.01. bis zum<br />
31.12.) gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Prognostizierter Einnahmenüberschuss in TEuro 2010 2011 2012 2013<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 8.697 1.459 1.337 1.343<br />
zzgl. Abschreibungen 0 231 1.760 1.760<br />
zzgl. gewinnmindernde Investitionskosten 8.697 1.858 0 0<br />
Einnahmenüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit 0 630 3.096 3.103<br />
Einnahmenüberschuss aus Investitionstätigkeit 49.075 36.<strong>21</strong>2 0 0<br />
Einnahmenüberschuss aus Finanzierungstätigkeit 49.290 40.073 0 396<br />
Einnahmenüberschuss <strong>21</strong>5 4.492 3.096 2.707<br />
Die prognostizierte Finanzlage der Fondsgesellschaft<br />
wird bereits im Rahmen eines Finanzplans unter Tz. 7<br />
„Prognoserechnung“ dargestellt. Obige Darstellung<br />
gibt eine retrograde Ermittlung des Einnahmenüberschusses<br />
aus der operativen Tätigkeit (Einnahmenüberschuss<br />
aus Vermietung) ausgehend von den<br />
PlanGewinn und Verlustrechnungen wieder. Die<br />
Liquiditätsflüsse aus Finanzierungs und Investitionstätigkeit<br />
sind in dieser Darstellung berücksichtigt.<br />
Die Ergebnisse beruhen auf den Annahmen und Ergebnissen<br />
des Investitions und Finanzierungsplans<br />
(Tz. 6) sowie der Prognoserechnung (Tz. 7).<br />
Die Finanzlage der Fondsgesellschaft in den Jahren<br />
2010 bis 2013 wird auf der Einnahmenseite durch die<br />
Vermietung des Fondsobjekts sowie durch die Verzinsung<br />
der Liquiditätsreserve auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
generiert. Die Ausgabenseite ist im<br />
Wesentlichen geprägt durch die Ausgaben für Fonds<br />
und Bewirtschaftungskosten sowie den Kapitaldienst<br />
für die Langfristfinanzierung.<br />
Weitere detaillierte Erläuterungen zur vorstehend<br />
dargestellten Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft<br />
sind in Tz. 7 beschrieben.<br />
93
22:40 Uhr<br />
Allmählich verlöschen die Lichter und alle schlafen<br />
ein. Was der morgige Tag wohl bringen mag?<br />
Auch für E.ON Bayern ist die Zukunft ein zentrales<br />
Thema: In den nächsten Jahren werden insgesamt<br />
rd. 8 Milliarden Euro allein in die unternehmenseigene<br />
Forschung und in Großprojekte mit erneu erbaren<br />
Energien fließen.<br />
Quelle: E.ON Bayern AG<br />
Grundlagen<br />
10.Rechtliche
10. Rechtliche Grundlagen<br />
10.1 Einführung<br />
Die nachfolgende Darstellung fasst die wesentlichen<br />
rechtlichen Aspekte des Beteiligungsangebots zusammen.<br />
Diese Zusammenfassung ersetzt nicht das<br />
sorgfältige Studium des gesamten Beteiligungsangebots<br />
nebst Beitrittsvereinbarung, insbesondere auch<br />
der dazu gehörenden abgedruckten Verträge und<br />
Vereinbarungen (siehe Tz. 13 und Tz. 14). Interessierte<br />
Anleger, denen die notwendigen Fachkenntnisse<br />
für eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds<br />
fehlen, sollten daher keine Beteiligungsentscheidung<br />
treffen, ohne sich durch Einschaltung<br />
von sachkundigen Beratern aufklären zu lassen.<br />
Das Beteiligungsangebot an der <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobilienverwaltung GmbH & Co. Regensburg KG<br />
(„Fondsgesellschaft“) richtet sich vornehmlich an natürliche<br />
Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem<br />
Aufenthalt in <strong>Deutschland</strong>, die ihre Beteiligung<br />
im steuerlichen Privatvermögen halten. Alle Ausführungen<br />
sind auf diese Zielgruppe ausgerichtet.<br />
Die Beteiligung wird ausschließlich in <strong>Deutschland</strong><br />
angeboten.<br />
Eine Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen<br />
Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren in der<br />
Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw.<br />
Gemeinschaft ist ausgeschlossen. Personen, die (i)<br />
Staatsangehörige der USA, Kanadas, Japans, Großbritanniens<br />
oder Australiens sind, (ii) Inhaber einer<br />
dauerhaften Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung<br />
der USA („Green Card“), Kanadas, Japans, Großbritanniens<br />
oder Australiens sind, (iii) ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt / Wohnsitz oder Sitz in den USA,<br />
in Kanada, Japan, Großbritannien oder Australien<br />
haben und / oder (iv) die Beteiligung für eine Vermögensmasse<br />
mit Sitz in den USA, in Kanada, Japan,<br />
Großbritannien oder Australien eingehen oder einer<br />
solchen anbieten, sollen nicht Kommanditisten der<br />
Fondsgesellschaft bzw. Treugeber sein. Anlässlich<br />
der Aufnahme und auf Verlangen des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten haben Gesellschafter bzw.<br />
Treugeber zu versichern und nachzuweisen, dass<br />
keine der im vorstehenden Satz genannten Bedingungen<br />
vorliegt. Weitere Details hierzu siehe in § 3<br />
Abs. (6) des in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft sowie in der Beitrittsvereinbarung<br />
für dieses Beteiligungsangebot.<br />
Anleger können ihre Beteiligung nicht wirksam an<br />
in vorstehendem Absatz genannte Personen über<br />
96<br />
tragen bzw. zu deren Gunsten in sonstiger Weise<br />
verfügen oder ihren Anteil diesen Personen wirksam<br />
vererben, sofern der geschäftsführende Kommanditist<br />
seine Zustimmung verweigert. Geht die<br />
Beteiligung auf in vorstehendem Absatz genannte<br />
Personen über bzw. fällt ein Anleger in Zukunft unter<br />
den in vorstehenden Absätzen genannten Personenkreis,<br />
kann der Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen werden. Details hierzu siehe<br />
Tz. 10.2.1 „Kündigung bzw. Beendigung der Beteiligung<br />
/ Übertragung und Belastung sowie Teilung von<br />
Beteiligungen / Tod eines Anlegers“.<br />
Die Fondsgesellschaft bietet im Rahmen einer<br />
Kapitalerhöhung die mittelbare Beteiligung über<br />
die FCT FinanzControl Treuhand GmbH („Treuhandkommanditist“)<br />
als Treugeber an. Die Beteiligung<br />
erfolgt durch Zahlung des Beteiligungsbetrags zzgl.<br />
eines Agios von 5 Prozent bezogen auf den gesamten<br />
Beteiligungsbetrag.<br />
Komplementär ist die GS Beteiligungs GmbH („Komplementär“),<br />
und geschäftsführender Kommanditist<br />
ist die WS Beteiligungs GmbH („geschäftsführender<br />
Kommanditist“ oder „Geschäftsführung“). Zudem<br />
ist die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH als<br />
Kommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Die Fondsgesellschaft finanziert ihre Investitionen<br />
in das Fondsobjekt mit dem Beteiligungskapital der<br />
Anleger, der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH und des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
sowie mit einem langfristigen Bankdarlehen der<br />
Baye rischen Landesbank (BayernLB); sie gewährt dieser<br />
hierfür umfangreiche Sicherheiten. Die BayernLB<br />
wird auch die notwendige Vorfinanzierung des Beteiligungsbetrags<br />
der Anleger („Eigenkapitalzwischenfinanzierung“)<br />
zur Verfügung stellen (Details zu den<br />
Verträgen siehe Tz. 10.4).<br />
10.2 Gesellschaftsrechtliche Verträge<br />
10.2.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft, an der sich die Anleger mittelbar<br />
als Treugeber beteiligen, wurde seitens der Fay<br />
Projects GmbH (als Kommanditist) und der Fay Beteiligungs<br />
GmbH (als persönlich haftender Gesellschafter)<br />
gegründet (Gründungsgesellschafter). Mittlerweile<br />
wurde die Fondsgesellschaft als <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobilienverwaltung GmbH & Co. Regensburg KG<br />
firmierend unter der Nummer HRA 94693 im Han
delsregister des Amtsgerichts München eingetragen.<br />
Die Fay Projects GmbH hielt einen Kommanditanteil<br />
in Höhe von 10.000 Euro, der voll eingezahlt war. Sie<br />
hat diesen an die <strong>Real</strong> I.S. in Höhe von 9.400 Euro<br />
und die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
in Höhe von 600 Euro übertragen. Die Gründungsgesellschafter<br />
(zu Details siehe Tz. 12.3) sind aus der<br />
Fondsgesellschaft ausgeschieden; im Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung haben die Gründungsgesellschafter<br />
keine Einlagen gezeichnet und / oder eingezahlt.<br />
Auch die <strong>Real</strong> I.S. ist aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschieden. Beigetreten sind als neuer Komplementär<br />
die GS Beteiligungs GmbH (zu Details siehe<br />
Tz. 12.4, 12.13 und Tz. 10.2.1 bei „Geschäftsführung<br />
und Vertretung“) sowie als neue Kommanditisten<br />
die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH (zu<br />
Details siehe Tz. 12.6, 12.13), die FCT FinanzControl<br />
Treuhand GmbH (zu Details siehe Tz. 12.7, 12.13 und<br />
Tz. 10.2.2) und die WS Beteiligungs GmbH (zu Details<br />
siehe Tz. 12.5, 12.13 und Tz. 10.2.1 bei „Geschäftsführung<br />
und Vertretung“).<br />
Der Komplementär ist am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />
nicht beteiligt; er leistet keine Einlage. Die<br />
Höhe des gezeichnet en Kapitals des Emittenten<br />
beträgt derzeit 1.100 Euro (voll eingezahlt). Die WS<br />
Beteiligungs GmbH ist Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis.<br />
Sie hält einen Kapitalanteil in<br />
Form einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />
500 Euro (voll eingezahlt). Die BFI erhöht ihren<br />
derzeitigen Kapitalanteil in Form einer Kommanditbeteiligung<br />
in Höhe von 600 Euro (voll eingezahlt)<br />
auf ca. 140.500 Euro. Der Treuhandkommanditist<br />
hält derzeit keinen Kapitalanteil. Zukünftig hält er<br />
treuhänderisch auf fremde Rechnung die Kommanditbeteiligungen<br />
der Anleger.
Rechte der Anleger<br />
Die zunächst mittelbar als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten oder später auch als Kommanditisten<br />
beteiligten Anleger („Anleger“) haben<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft und ggf. dem Treuhandkommanditisten<br />
die im Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft (Tz. 13) und in dem Treuhandvertrag<br />
(Tz. 14) festgelegten und nachfolgend dargestellten<br />
Rechte (§ 4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV):<br />
Dies sind als Vermögensrechte der Anspruch auf<br />
Beteiligung am Ergebnis und auf Entnahmen sowie<br />
der Anspruch auf Teilhabe am Auseinandersetzungsguthaben<br />
bei Auflösung der Fondsgesellschaft bzw.<br />
Abfindung bei Ausscheiden des Anlegers. Außerdem<br />
hat der Anleger Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />
bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren<br />
sowie die im Gesellschafts und Treuhandvertrag<br />
festgelegten Informations und Kontrollrechte. Die<br />
Einzelheiten regeln der Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft und der Treuhandvertrag (Tz. 13<br />
und Tz. 14). Weitere Rechte stehen dem Anleger im<br />
Zusammenhang mit dieser Beteiligung nicht zu.<br />
Rechte der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
beteiligten Gesellschafter<br />
Die Rechte der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH („BFI“) stimmen mit den Rechten der Anleger<br />
weitgehend überein. Die BFI wird nach Durchführung<br />
der geplanten Kapitalerhöhung ca. 5,61 Prozent<br />
sämtlicher festen Kapitaleinlagen halten und damit<br />
in dieser Höhe am Gesellschaftsvermögen beteiligt<br />
sein. Die BFI leistet hierfür eine Einlage in Höhe<br />
von ca. 140.500 Euro, welche ausschließlich auf die<br />
feste Kapitaleinlage entfällt. Anders als die im Zuge<br />
der Kapitalerhöhung beitretenden Anleger muss<br />
die BFI über die feste Kapitaleinlage in Höhe von<br />
5 Prozent des übernommenen Kapitalanteils hinaus<br />
keine weitere variable Einlage und kein Agio leisten<br />
(Details hierzu sind unter dieser Tz. 10.2.1 „Kapital<br />
und Kapitalerhöhung, Aufnahme von Gesellschafter“<br />
dargestellt). Die BFI leistet somit ca. 0,30 Prozent<br />
des gesamten Gesellschaftskapitals und ist daher in<br />
diesem Verhältnis an den Stimmrechten, dem laufenden<br />
Ergebnis und den Entnahmen bzw. laufenden<br />
Ausschüttungen beteiligt. Abweichend hiervon ist<br />
die BFI mit ca. 5,61 Prozent am Gesellschaftsvermögen<br />
(insbesondere am Fondsobjekt) der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt. Dies betrifft insbesondere den Fall<br />
der Auflösung der Fondsgesellschaft. Die BFI erhält<br />
98<br />
dementsprechend gegenüber den übrigen Anlegern<br />
eine bevorzugte Stellung. Der BFI steht zudem ein<br />
Vorkaufsrecht im Fall der Übertragung von Beteiligungen<br />
an der Fondsgesellschaft zu.<br />
Die Rechte des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
der WS Beteiligungs GmbH, stimmen bis auf<br />
die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen mit den<br />
Rechten der Anleger überein. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist zusätzlich zu den vorstehend<br />
für Anleger genannten Gesellschafterrechten zur<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft befugt, im<br />
Rahmen einer Generalvollmacht zur Vertretung der<br />
Fondsgesellschaft berechtigt. Hierfür erhält er eine<br />
Vergütung in Höhe von 5.000 Euro p. a. zzgl. gesetzlich<br />
geschuldeter Umsatzsteuer.<br />
Der Komplementär ist nicht am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt. Er nimmt nicht am Ergebnis,<br />
den Entnahmen und einem Auseinandersetzungsguthaben<br />
der Fondsgesellschaft teil. Der Komplementär<br />
ist zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt.<br />
Der Komplementär erhält für die Übernahme der<br />
Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von 5.000<br />
Euro ggf. zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.<br />
Details zu den Vergütungen der zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung beteiligten Gesellschafter<br />
siehe Tz. 10.2.1 bei „Vergütungen“ und 10.2.2 bei<br />
„Vergütungen des Treuhandkommanditisten“. Außer<br />
den vorgenannten Rechten stehen zum Zeitpunkt<br />
der Prospekt aufstellung beteiligten Gesellschaftern<br />
im Vergleich zu den künftig beitretenden Anlegern<br />
keine abweichenden Rechte zu.
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
weicht hinsichtlich der nachfolgenden Regelungen<br />
von den gesetzlichen Regelungen ab und macht<br />
dabei von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten<br />
Gebrauch:<br />
Gesetzliche Regelung Abweichung<br />
Natürliche Personen als Gesellschafter, in der Position<br />
eines Komplementärs grundsätzlich mit unbeschränkter<br />
Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
Beim Komplementär handelt es sich um eine Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung. Diese ist eine juristische Person<br />
und haftet für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern<br />
ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2<br />
GmbHG).<br />
§ 164 HGB – Geschäftsführung durch den Komplementär Der Komplementär ist von der Geschäftsführung im gesetzlich<br />
zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist führt die Geschäfte der Fondsgesellschaft<br />
und ist zur Beauftragung Dritter mit Aufgaben der<br />
Geschäftsführung berechtigt (§ 9 des Gesellschaftsvertrags).<br />
§ 170 HGB – Vertretung durch den Komplementär Der geschäftsführende Kommanditist hat Generalvollmacht<br />
zur Vertretung der Fondsgesellschaft (§ 9 des Gesellschaftsvertrags).<br />
§§ 112, 161 Abs. 2, 165 HGB – gesetzliches Wettbewerbsverbot<br />
Der Komplementär und der geschäftsführende Kommanditist<br />
sind vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot befreit (§ 9<br />
des Gesellschaftsvertrags).<br />
§ 166 HGB – Kontrollrechte der Kommanditisten Die Gesellschafter sind berechtigt, die Handelsbücher und<br />
Papiere der Fondsgesellschaft einzusehen.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist informiert die Gesellschafter<br />
über deren gesetzliches Kontrollrecht hinaus über<br />
wesentliche Geschäftsvorgänge, die wirtschaftliche Situation<br />
der Fondsgesellschaft sowie über Geschäftsverlauf und Lage<br />
der Fondsgesellschaft (§ 10 des Gesellschaftsvertrags).<br />
§§ 119, 161 Abs. 2 HGB – Einberufung Gesellschafterversammlung,<br />
Beschlussfassung, Mehrheitsentscheidungen,<br />
Ermittlung der Mehrheit<br />
Die Gesellschafterversammlungen werden auf Antrag des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten, des Komplementärs,<br />
des Beirats oder auf Antrag von Gesellschaftern, die mindestens<br />
30 Prozent des Gesellschaftskapitals vertreten,<br />
durchgeführt. Der geschäftsführende Kommanditist beruft<br />
grundsätzlich die Gesellschafterversammlungen ein.<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im Umlaufverfahren<br />
gefasst. Dabei ist grundsätzlich ein Teilnahmequorum<br />
von mindestens 30 Prozent der Stimmen aller<br />
Gesellschafter erforderlich. Wird dieses nicht erreicht, kann<br />
eine zweite schriftliche Beschlussfassung durchgeführt<br />
werden, bei der kein Mindestquorum zu beachten ist. Eine<br />
ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung ist<br />
ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Gesellschafter<br />
beschlussfähig, sofern der geschäftsführende Kommanditist<br />
anwesend oder vertreten ist.<br />
99
Gesetzliche Regelung Abweichung<br />
§§ 119, 161 Abs. 2 HGB – Einberufung Gesellschafterversammlung,<br />
Beschlussfassung, Mehrheitsentscheidungen,<br />
Ermittlung der Mehrheit<br />
§§ 167 ff., 120 ff. HGB – Ergebnisbeteiligung<br />
entsprechend der Einlage<br />
Gesellschafterbeschlüsse bedürfen grundsätzlich nur der einfachen<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einer Mehrheit<br />
von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen bedürfen gemäß<br />
§ 15 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrags (i) die Änderung des<br />
Gesellschaftsvertrags oder weitere Kapitalerhöhungen, (ii) in<br />
Abweichung von § 25 die Auflösung der Gesellschaft nach<br />
§ 29 des Gesellschaftsvertrags, (iii) das Eingehen von Beteiligungen,<br />
Erwerb weiterer Grundstücke oder grundstücksgleicher<br />
Rechte und die Durchführung von Neubauvorhaben<br />
auf noch zu erwerbenden Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten, sofern die mit den einzelnen Maßnahmen<br />
verbundenen Kosten 10 Prozent des Gesellschaftskapitals<br />
übersteigen, (iv) die Veräußerung des Gesellschaftsvermögens<br />
oder wesentlicher Teile des Gesellschaftsvermögens,<br />
(v) Widerruf der Geschäftsführungsbefugnis und (vi) die<br />
Einstellung der Tätigkeit der Fondsgesellschaft. Stimmenthaltungen<br />
werden als nicht abgegebene Stimmen gewertet.<br />
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />
Das Stimmrecht bemisst sich nach dem Kapitalanteil (Kapitalkonto<br />
I und II) eines jeden Gesellschafters, wobei 1 Euro<br />
einer Stimme entspricht.<br />
Gesellschafter können sich bei der Ausübung von Stimmrechten<br />
von einem schriftlich bevollmächtigten Vertreter<br />
vertreten lassen (§§ 13 bis 17 des Gesellschaftsvertrags).<br />
Der Komplementär erhält für die Übernahme des Haftungsrisikos<br />
eine feste jährliche Vergütung in Höhe von<br />
5.000 Euro ggf. zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2013 jährlich um<br />
2,25 Prozent (§ <strong>21</strong> des Gesellschaftsvertrags). Der geschäftsführende<br />
Kommanditist erhält für die Geschäftsführung eine<br />
feste jährliche Vergütung in Höhe von 5.000 Euro ggf. zzgl.<br />
gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Die Vergütung erhöht<br />
sich ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,25 Prozent (§ <strong>21</strong>A des<br />
Gesellschaftsvertrags). Der Treuhandkommanditist erhält<br />
eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 10.000 Euro zzgl.<br />
gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Für die Jahre 2009,<br />
2010 und 2011 beträgt die Vergütung insgesamt 20.000 Euro<br />
zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
erhöht sich ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,25 Prozent (§ 22<br />
des Gesellschaftsvertrags und § 14 des Treuhandvertrags). Es<br />
bestehen zudem Sonderregelungen hinsichtlich der Ergebnisverteilung<br />
sowie der Entnahmeberechtigung (vgl. §§ 19,<br />
20 des Gesellschaftsvertrags).<br />
§ 181 BGB – Verbot des Selbstkontrahierens Der geschäftsführende Kommanditist und der Komplementär<br />
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit<br />
(§ 9 des Gesellschaftsvertrags).<br />
100
Gesellschaftszweck, Dauer<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende<br />
Gesellschaft und auf unbestimmte Dauer<br />
errichtet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft<br />
ist der direkte und / oder indirekte Erwerb, die<br />
Verwaltung – insbesondere durch Vermietung und<br />
Verpachtung – sowie die Veräußerung von Grundstücken<br />
bzw. grundstücksgleichen Rechten. Die Fondsgesellschaft<br />
ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />
berechtigt, die geeignet erscheinen, den<br />
Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu<br />
fördern. Die Fondsgesellschaft kann zur Erreichung<br />
des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen<br />
Gesellschaften eingehen. Die Fondsgesellschaft<br />
kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen<br />
oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen<br />
oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Fondsgesellschaft<br />
ist nicht berechtigt, gewerblich tätig zu<br />
werden und Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte<br />
zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis<br />
nach § 34c Gewerbeordnung oder nach § 1 Gesetz<br />
über das Kreditwesen bedürfen. Der Tätigkeitsbereich<br />
der Fondsgesellschaft stimmt mit dem Gesellschaftszweck<br />
überein.<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
Zur Geschäftsführung befugt ist im Innenverhältnis<br />
ausschließlich der geschäftsführende Kommanditist.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist die WS Beteiligungs<br />
GmbH, vertreten durch Herrn Walter Saar<br />
(zu Details siehe Tz. 12.5 und 12.13). Der Komplementär<br />
ist entgegen der gesetzlichen Bestimmung<br />
nach dem Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis<br />
von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Der<br />
Komplementär vertritt im Außenverhältnis die Fondsgesellschaft<br />
einzeln. Komplementär der Fondsgesellschaft<br />
ist die GS Beteiligungs GmbH, vertreten durch<br />
Herrn Gottfried Selmair (zu Details siehe Tz. 12.4).<br />
Der geschäftsführende Kommanditist verfügt im<br />
gesetzlich zulässigen Rahmen über eine Generalvollmacht<br />
zur Vertretung der Fondsgesellschaft. Er ist im<br />
Rahmen seiner Generalvollmacht ebenfalls einzelvertretungsberechtigt.<br />
Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
im Sinne von § 12 VermVerkProspV sind Herr<br />
Walter Saar, geschäftsansässig in der Truderinger<br />
Straße <strong>21</strong>7, 81825 München, und Herr Gottfried<br />
Selmair, geschäftsansässig in der Linienstraße 40,<br />
82041 Oberhaching. Da die WS Beteiligungs GmbH<br />
101<br />
im Innenverhältnis alleine zur Geschäftsführung<br />
befugt ist, übernimmt Herr Walter Saar sämtliche<br />
Funktionen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft.<br />
Zu den Rechten und Pflichten der Geschäftsführung<br />
siehe § 9 des Gesellschaftsvertrags.<br />
Kapital und Kapitalerhöhung, Aufnahme<br />
von Gesellschafter<br />
Der Verkaufsprospekt muss gemäß § 9 Abs. 1<br />
VerkProspG mindestens einen Werktag vor dem<br />
öffentlichen Angebot veröffentlicht werden. Das<br />
öffentliche Angebot beginnt daher frühestens einen<br />
Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />
und endet am 30.12.2011 bzw. am 30.12.2012 bei<br />
Verlängerung durch die Geschäftsführung. Das<br />
Gesellschaftskapital ist in Kommanditbeteiligungen<br />
zerlegt. Der geschäftsführende Kommanditist ist im<br />
Rahmen des öffentlichen Angebots berechtigt, das<br />
Gesellschaftskapital durch die Erhöhung der Beteiligung<br />
des Treuhandkommanditisten in einem oder<br />
mehreren Schritten von derzeit 1.100 Euro (voll eingezahlt),<br />
um 47.398.900 Euro, auf insgesamt bis zu<br />
47.400.000 Euro (ohne Agio) zu erhöhen. Davon wird<br />
den Anlegern ein Beteiligungsbetrag von insgesamt<br />
47.259.000 Euro angeboten (Gesamtbetrag der angebotenen<br />
Vermögensanlage). Die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH übernimmt hiervon einen Kapitalanteil<br />
ohne Agio in Höhe von ca. 140.500 Euro,<br />
der geschäftsführende Kommanditist einen Kapitalanteil<br />
in Höhe von 500 Euro; ein Agio haben sie nicht<br />
zu leisten. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
abhängig vom Investitionsvolumen der Fondsgesellschaft<br />
berechtigt, das Gesellschaftskapital um bis zu<br />
10 Prozent zu überschreiten bzw. zu unterschreiten<br />
und damit einhergehend auch Erhöhungen bzw.<br />
Reduzierungen beim Gesamtbetrag des Agios vorzunehmen.<br />
Kapitalerhöhungen erfolgen jeweils mit<br />
Wirkung zum Beginn des Kalendermonats, in dem<br />
die Annahme des Beteiligungsangebots bzw. die<br />
Zulassung zur Erhöhung des Kapitalanteils erfolgt.<br />
Es kann sich jede natürliche oder juristische Person<br />
gemäß den Voraussetzungen des § 3 Abs. (4) bis (8)<br />
und § 4 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />
(abgedruckt in Tz. 13), der Beitrittsvereinbarung<br />
und des Treuhandvertrags (abgedruckt in Tz. 14)<br />
im Rahmen der Kapitalerhöhungen als Treugeber<br />
mittelbar über den Treuhandkommanditisten beteiligen.<br />
Die Anleger beteiligen sich dabei anfänglich<br />
mittelbar als Treugeber über den Treuhandkomman
ditisten an der Fondsgesellschaft. Es besteht jedoch<br />
die Möglichkeit eines späteren Wechsels in die Stellung<br />
als direkt an der Fondsgesellschaft beteiligter<br />
Kommanditist. Die Anleger geben dazu im Rahmen<br />
einer Beitrittsvereinbarung ein Beteiligungsangebot<br />
an die Fondsgesellschaft und ein Angebot auf Abschluss<br />
des Treuhandvertrags an den Treuhandkommanditisten<br />
ab. Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
erfolgt durch Annahme des Angebots durch<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten und den<br />
Treuhandkommanditisten. Die Anleger werden über<br />
die Annahme des Angebots unverzüglich schriftlich<br />
informiert. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
von den Gesellschaftern der Fondsgesellschaft unwiderruflich<br />
bevollmächtigt, unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB durch Erhöhung der<br />
Beteiligung des Treuhandkommanditisten das eingelegte<br />
Kapital zur Finanzierung des durchzuführenden<br />
bzw. durchgeführten Gesellschaftszwecks auf das in<br />
vorstehendem Absatz genannte Gesellschaftskapital<br />
zu erhöhen sowie Erklärungen abzugeben und<br />
Handlungen vorzunehmen, die insoweit sachdienlich<br />
oder erforderlich sind. Eine separate Zustimmung<br />
der übrigen Gesellschafter bzw. Treugeber ist hierfür<br />
nicht erforderlich.<br />
Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage beträgt<br />
mindestens 15.000 Euro. Höhere Beteiligungsbeträge<br />
müssen jeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />
in Form von Kommanditbeteiligungen beträgt<br />
47.259.000 Euro. Aufgrund der Mindestzeichnungssumme<br />
in Höhe von 15.000 Euro können somit maximal<br />
3.150 Kommanditbeteiligungen ausgegeben<br />
werden. Sollten Zeichnungen unterhalb der Mindestzeichnungssumme<br />
zugelassen werden oder das<br />
Gesellschaftskapital im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen um bis zu weitere 10 Prozent<br />
erhöht werden, wird sich die maximale Anzahl der<br />
Beteiligungen erhöhen.<br />
Der gesamte Beteiligungsbetrag zzgl. Agio ist grundsätzlich<br />
in zwei Tranchen in bar und gemäß der Beitrittsvereinbarung<br />
zu erbringen. Details zu Fälligkeit<br />
und Einzahlung siehe auch in Tz. 15 „Abwicklungshinweise“.<br />
Der Beteiligungsbetrag ohne Agio ist der Kapitalanteil<br />
eines Anlegers. Dieser setzt sich aus einer<br />
festen und einer variablen Kapitaleinlage zusammen.<br />
Die feste Kapitaleinlage in Höhe von 5 Prozent<br />
des übernommenen Kapitalanteils wird auf dem<br />
102<br />
Kapital konto I gebucht. Sie ist maßgeblich für die<br />
Beteiligung am Vermögen, den Abfindungs und<br />
Auseinandersetzungsanspruch. Die variable Kapitaleinlage<br />
in Höhe von 95 Prozent des übernommenen<br />
Kapitalanteils wird auf dem Kapitalkonto II gebucht.<br />
Der Kapitalanteil (feste und variable Kapitaleinlage)<br />
ist maßgeblich für die Beteiligung am Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft, für die Entnahmen und für die<br />
Stimmrechte.<br />
Der Komplementär leistet keine Kapitaleinlage.<br />
Die ohne Agio zu leistende Einlage der <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobiliengesellschaft mbH beträgt ca. 5,61 Prozent<br />
der gesamten festen Kapitaleinlage, voraussichtlich<br />
ca. 140.500 Euro nach der Kapitalerhöhung. Der<br />
von der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
zu leistende Kapitalanteil entfällt ausschließlich auf<br />
die feste Kapitaleinlage. Eine variable Kapitaleinlage<br />
leistet die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
nicht. Der seitens des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu leistende Kapitalanteil beträgt 500 Euro.<br />
Die für jeden Kommanditisten, mit Ausnahme des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten, im Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme beträgt 5 Prozent<br />
des Kapitalanteils. Die für den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten im Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme beträgt 500 Euro. Die vor der Kapitalerhöhung<br />
in das Handelsregister eingetragene<br />
Haftsumme des Treuhandkommanditisten beträgt<br />
1.000 Euro, die der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH beträgt 600 Euro. In die Stellung als<br />
Kommanditist wechselnde Anleger müssen der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft eine Handelsregistervollmacht<br />
erteilen.<br />
Der Anleger hat neben der Leistung seines Beteiligungsbetrags<br />
im Zusammenhang mit seiner Beteiligung<br />
noch folgende Kosten zu tragen:<br />
Agio in Höhe von 5 Prozent bezogen auf den<br />
gesamten Beteiligungsbetrag.<br />
Im Fall des Wechsels eines Treugebers in die Stellung<br />
als Kommanditist fallen Kosten im Zusammenhang<br />
mit der Handelsregistervollmacht bzw.<br />
der Eintragung ins Handelsregister in gesetzlicher<br />
Höhe nach der Gebührentabelle für Gerichte<br />
und Notare sowie der Kostenordnung (wobei die<br />
Höhe dieser Gebühren vom Gegenstandswert<br />
abhängt) an.<br />
Kosten für Telefon, Internet, Porti usw. Die Kosten<br />
sind derzeit nicht bezifferbar.
Kosten, die der Fondsgesellschaft aus einer verspäteten<br />
Mitteilung der Sonderwerbungskosten<br />
entstehen. Die Kosten sind nicht bezifferbar.<br />
Bearbeitungs oder Bankgebühren bei Abruf<br />
des Beteiligungsbetrags bei einer Bank in einem<br />
EUStaat. Die Kosten sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht bezifferbar.<br />
Kosten der Übertragung und Teilung von Gesellschafts<br />
und Treuhandbeteiligungen (§ 23 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Kosten richten sich nach<br />
dem Preisverzeichnis der Fondsgesellschaft oder<br />
dem ihres Geschäftsbesorgers (derzeit <strong>Real</strong> I.S.),<br />
das jederzeit eingesehen werden kann und auf<br />
Wunsch dem Anleger kostenlos zugesendet wird.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung betragen<br />
diese Kosten 250 Euro zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Kosten des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />
in dem Fall, dass ein Anleger seinen Kapitalanteil<br />
sowie Agio nicht fristgerecht oder nicht<br />
in voller Höhe erbringt und die Geschäftsführung<br />
den Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung<br />
erklärt (§ 7 Abs. (3) und (4) Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Anleger trägt die im Zusammenhang mit<br />
seinem Ausscheiden entstehenden Kosten und<br />
die der Fondsgesellschaft dadurch entstehenden<br />
Schäden, mindestens aber eine Schadenpauschale<br />
in Höhe des vereinbarten Agios. Macht<br />
die Fondsgesellschaft diese Schadenpauschale<br />
geltend, bleibt es dem Anleger vorbehalten, einen<br />
geringeren Schaden bzw. das Nichtvorliegen<br />
eines Schadens nachzuweisen. Die Fondsgesellschaft<br />
ist zudem berechtigt, ihre Schadenersatzansprüche<br />
mit etwaigen Rückzahlungsverpflichtungen<br />
zu verrechnen.<br />
Anstelle des Rücktritts kann der geschäftsführende<br />
Kommanditist den Kapitalanteil eines in<br />
Verzug geratenen Anlegers auf den Betrag der<br />
von ihm geleisteten Zahlung abzgl. Agio gemäß<br />
Beitrittsvereinbarung sowie abzgl. sämtlicher<br />
Schadenersatzansprüche herabsetzen (§ 7<br />
Abs. (5) Gesellschaftsvertrag). Im Fall der Herabsetzung<br />
hat der hiervon betroffene Anleger die<br />
diesbezüglichen Kosten, mindestens aber eine<br />
Schadenpauschale in Höhe von 500 Euro zu ersetzen.<br />
Macht die Fondsgesellschaft diese Schadenpauschale<br />
geltend, kann der betroffene Anleger<br />
einen geringeren Schaden bzw. das Nichtvorliegen<br />
eines Schadens nachweisen.<br />
Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Einlagen<br />
können dem Anleger außerdem Verzugszinsen<br />
in gesetzlicher Höhe berechnet werden. Die<br />
Geltendmachung von darüber hinausgehenden<br />
Schadenersatzforderungen, z. B. zusätzlichen<br />
103<br />
Bearbeitungsgebühren des Geschäftsbesorgers<br />
der Fondsgesellschaft, bleibt davon unberührt.<br />
Die Kosten sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht bezifferbar.<br />
Darüber hinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
keine weiteren Kosten verbunden (§ 4 Satz 1 Nr. 10<br />
VermVerkProspV).<br />
Die Anleger sind nach § 8 des Gesellschaftsvertrags<br />
zum Nachschuss nicht verpflichtet. Grundsätzlich<br />
haftet der Anleger bis zur Zahlung der auf ihn als<br />
Treugeber anteilig entfallenden Haftsumme in Höhe<br />
von 5 Prozent seines Beteiligungsbetrags. Insoweit<br />
trifft ihn eine Freistellungspflicht gegenüber dem<br />
Treuhandkommanditisten (§ 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 3<br />
des Treuhandvertrags). Dasselbe gilt, soweit infolge<br />
von Entnahmen der Saldo der Kapitalkonten den<br />
Betrag der Haftsumme unterschreitet oder Gewinne<br />
entnommen werden, obwohl das Kapitalkonto bereits<br />
durch Verluste unterhalb des Betrags der Haftsummen<br />
herabgemindert ist (§§ 171, 172 Abs. 4 HGB). Im Fall<br />
des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft haften<br />
Anleger in Höhe der auf sie anteilig entfallenden<br />
Haftsumme für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft noch bis zu fünf Jahre<br />
nach Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister.<br />
Darüber hinaus ist der Erwerber der Vermögensanlage<br />
nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen,<br />
insbesondere weitere Zahlungen zu leisten (§ 4<br />
Satz 1 Nr. 11 VermVerkProspV).<br />
Zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger zur Fondsgesellschaft<br />
hat die Fondsgesellschaft Verträge zur<br />
Vorbereitung und Durchführung der Investition<br />
abgeschlossen oder wird diese noch abschließen.<br />
Insbesondere hat die Fondsgesellschaft bereits einen<br />
Grundstückskaufvertrag über das Grundstück des<br />
Fondsobjekts in Regensburg (Details siehe Tz. 10.3.1),<br />
Lilienthalstraße 7, und damit zusammenhängend<br />
einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter E.ON sowie<br />
einen Generalübernehmervertrag betreffend die<br />
Errichtung des Gebäudes abgeschlossen. Es wurden<br />
auch Verträge im Hinblick auf die langfristige Fremdfinanzierung<br />
und die Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
sowie Dienstleistungs und Beratungsverträge<br />
abgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung<br />
erklärt der jeweilige Anleger ausdrücklich<br />
seine Zustimmung zur Auswahl der Immobilie, zum<br />
Abschluss der vorgenannten Verträge einschließlich<br />
eventueller Änderungsverträge. Die Gesellschafter
können die abgeschlossenen Verträge gemäß § 10<br />
Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />
(siehe Tz. 13) einsehen.<br />
Kontrollrechte, Gesellschafterversammlung<br />
und Beschlussfassung, Beirat<br />
Jedem Anleger stehen Kontrollrechte gemäß § 166<br />
HGB zu. Die Anleger sind berechtigt, Handelsbücher<br />
und Papiere der Fondsgesellschaft selbst oder durch<br />
Angehörige der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />
Berufe einsehen zu lassen, und werden<br />
jährlich von der Geschäftsführung über wesentliche<br />
Geschäftsvorgänge informiert.<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich<br />
im schriftlichen Umlaufverfahren, welches einmal<br />
jährlich, spätestens zum 30.11. eines Jahres durchzuführen<br />
ist, gefasst. Die Stimmrechte der Anleger<br />
richten sich nach dem Verhältnis der Kapitalanteile<br />
(Kapitalkonten I und II).<br />
Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
beschließen die Anleger z. B. über die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses, Entnahmen, Wahl des Abschlussprüfers,<br />
Entlastung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, Wahl, Entlastung und Vergütung<br />
des Beirats, Ausschluss von Anlegern, die Bestellung<br />
eines neuen Treuhandkommanditisten, Begründung,<br />
Kündigung und Aufhebung von Mietverträgen, sofern<br />
mehr als 10 Prozent des Fondsobjekts betroffen<br />
sind, nicht gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrags von<br />
der Geschäftsführung gedeckte Handlungen im Zusammenhang<br />
mit der Aufnahme und Umschuldung<br />
von Darlehen und Abschluss von Verträgen über<br />
Sicherheiten in diesem Zusammenhang sowie nicht<br />
gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrags von der Geschäftsführung<br />
gedeckte Handlungen im Zusammenhang<br />
mit dem Abschluss, Änderung und Kündigung<br />
bzw. Aufhebung von Verträgen (Details siehe in § 15<br />
Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags, Tz. 13).<br />
Mit 75 Prozent der Stimmen beschließen die Anleger<br />
z. B. über die Änderung des Gesellschaftsvertrags<br />
und über weitere Kapitalerhöhungen, Auflösung<br />
der Fondsgesellschaft in Abweichung von § 25 des<br />
Gesellschaftsvertrags, Eingehen von Beteiligungen,<br />
Erwerb, Veräußerung und Belastung weiterer Grundstücke<br />
oder grundstücksgleicher Rechte sowie die<br />
Durchführung von Neubauvorhaben darauf, Veräußerung<br />
des Gesellschaftsvermögens oder wesentlicher<br />
Teile des Gesellschaftsvermögens, Widerruf<br />
104<br />
der Geschäftsführungsbefugnis des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten nebst Generalvollmacht sowie<br />
die Einstellung der Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />
(zu Details siehe § 15 Abs. (2) Gesellschaftsvertrag<br />
und Tz. 15).<br />
Eine etwaige Nachschusspflicht kann nur mit den<br />
Stimmen aller Anleger beschlossen werden. Der<br />
einzelne Anleger ist ohne seine Zustimmung nicht<br />
verpflichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung<br />
zu beteiligen.<br />
Die Anleger können aus ihrer Mitte einen Beirat<br />
bestellen. Der Beirat kann vom geschäftsführenden<br />
Kommanditisten Berichterstattung über die einzelnen<br />
Geschäftsführungsangelegenheiten verlangen.<br />
Er hat kein Weisungsrecht.<br />
Ergebnisbeteiligung / Entnahmen<br />
Die Beteiligung der Anleger am Ergebnis der Fondsgesellschaft,<br />
wie es sich nach Berücksichtigung der<br />
Vergütungen des Komplementärs und des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten ergibt, bestimmt sich<br />
nach dem Verhältnis des Kapitalanteils (Kapitalkonten<br />
I und II) zum jeweiligen Bilanzstichtag, sofern<br />
nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.<br />
Abweichend von vorstehendem Absatz werden nach<br />
Möglichkeit die Ergebnisse (bzw. Aufwendungen und<br />
Erträge) in den Geschäftsjahren der Platzierungsphase<br />
(bei Verlängerung bis maximal einschließlich zum<br />
Geschäftsjahr 2012) im rechtlich, insbesondere steuerrechtlich,<br />
zulässigen Maße so verteilt, dass sämtliche<br />
Anleger unabhängig vom Beitrittszeitpunkt<br />
entsprechend ihrer vertragsgemäß eingezahlten Einlage<br />
gleichgestellt werden. Hierzu werden – soweit<br />
erforderlich – später beitretenden Anlegern von nach<br />
ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten<br />
der Fondsgesellschaft ggf. Vorabanteile zugerechnet,<br />
bis sämtlichen Anlegern Gewinne bzw. Verluste<br />
der Fondsgesellschaft in gleicher anteiliger Höhe<br />
zugerechnet sind. Allen Anlegern werden Verlustanteile<br />
auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer<br />
Kapitalanteile übersteigen; eine Ausgleichspflicht<br />
ergibt sich hierdurch nicht.<br />
Für die Jahre 2010 und 2011 erhalten die Anleger ab<br />
dem der vertragsgemäßen Einlagenleistung folgenden<br />
Monatsersten einen zeitanteiligen Vorabgewinn<br />
in Höhe von 6 Prozent p. a. bezogen auf den vertragsgemäß<br />
erbrachten Kapitalanteil (ohne Agio).
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
und / oder der Treuhandkommanditist sind nicht<br />
verpflichtet, die Anleger zum Nachweis von Sonderwerbungskosten<br />
gesondert aufzufordern. Sonderwerbungskosten<br />
müssen bis spätestens 31.03. des<br />
Folgejahres der Fondsgesellschaft unter Vorlage von<br />
Belegen schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls<br />
können zusätzliche Kosten für den jeweiligen Anleger<br />
berechnet werden. Dies gilt entsprechend für<br />
Sonderbetriebsausgaben und vermögen.<br />
Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei Anlegern<br />
Ergebnisse als steuerlich beachtliche Sondereinnahmen<br />
oder Sonderwerbungskosten entstehen,<br />
so sind diese Ergebnisse für steuerliche Zwecke ausschließlich<br />
diesen zuzuweisen. Sofern hieraus bei der<br />
Fondsgesellschaft Mehrbelastungen resultieren, sind<br />
diese von dem verursachenden Anleger zu tragen.<br />
Die Anleger entscheiden über die Verwendung<br />
von Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen), soweit<br />
sie nicht nach Auffassung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten als angemessene Liquiditätsreserve<br />
zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung<br />
der Geschäfte der Fondsgesellschaft benötigt<br />
werden. Der geschäftsführende Kommanditist und<br />
der Beirat (falls ein solcher gewählt ist) unterbreiten<br />
gemeinsam den Anlegern einen Vorschlag über die<br />
Höhe der für das vorangegangene Geschäftsjahr zu<br />
beschließenden Entnahmen. Die Anleger nehmen im<br />
Verhältnis ihres Kapitalanteils (Kapitalkonten I und<br />
II) an den Entnahmen teil, sofern nicht nachfolgend<br />
etwas anderes bestimmt ist.<br />
An den Entnahmen nehmen die Anleger dergestalt<br />
teil, dass ihnen ein zeitanteiliger Entnahmeanspruch<br />
für den Zeitraum beginnend ab dem Monatsersten, der<br />
der vertragsgemäßen Einlagenleistung folgt, zusteht.<br />
Für die Jahre 2010 und 2011 erhalten die Anleger<br />
eine Ausschüttung in Höhe von 6,0 Prozent p. a. auf<br />
die vertragsgemäß geleistete Einlage ohne Agio. Der<br />
Zeitpunkt für die vertragsgemäße Einlagenleistung<br />
ist aus der Beitrittsvereinbarung ersichtlich (siehe<br />
auch Tz. 15).<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />
Entnahmen für das vorangegangene Geschäftsjahr<br />
auch vor einem Beschluss der Gesellschafter bzw.<br />
Treugeber zu veranlassen (vorläufige Entnahmen),<br />
nicht jedoch vor dem 30.06. des Folgejahres. Entnahmen<br />
können auch dann erfolgen, wenn der Kapitalanteil<br />
durch Verluste gemindert ist.<br />
105<br />
Vergütungen<br />
Für die Übernahme der Haftung erhält der Komplementär<br />
ab dem Jahr 2009 eine Vergütung von<br />
5.000 Euro p. a. ggf. zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist fällig am 30.12.<br />
Die Vergütung des Jahres 2009 wird jedoch erst am<br />
30.12.2010 fällig. Die Vergütung erhöht sich erstmalig<br />
ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,25 Prozent.<br />
Für die Geschäftsführung erhält der geschäftsführende<br />
Kommanditist ab dem Jahr 2009 eine Vergütung<br />
von 5.000 Euro p. a. zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist fällig am 30.12.<br />
Die Vergütung des Jahres 2009 wird jedoch erst am<br />
30.12.2010 fällig. Die Vergütung erhöht sich erstmalig<br />
ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,25 Prozent.<br />
Notwendige Reisekosten werden dem Komplementär<br />
und dem geschäftsführenden Kommanditisten auf<br />
Nachweis ersetzt.<br />
Der Treuhänder erhält für die mit der Anlegerverwaltung<br />
für sämtliche Treugeber verbundenen Tätigkeiten<br />
für die Jahre 2009, 2010 und 2011 eine Vergütung<br />
von insgesamt 20.000 Euro zzgl. gesetzlich<br />
geschuldeter Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2012 erhält<br />
er eine jährliche Vergütung in Höhe von insgesamt<br />
10.000 Euro jeweils zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung erhöht sich erstmalig<br />
ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,25 Prozent. Die Vergütung<br />
ist spätestens am 30.12. eines jeden Jahres<br />
gegen Ausfertigung einer Rechnung zur Zahlung<br />
fällig. Die Vergütung für die Jahre 2009 und 2010 in<br />
Höhe von insgesamt 10.000 Euro zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer wird am 30.12.2010 fällig.<br />
Die Vergütung für das Jahr 2011 in Höhe von 10.000<br />
Euro zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer wird<br />
am 30.12.2011 fällig. Der Gesamtbetrag der für die<br />
Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />
des Treuhandkommanditisten beträgt über<br />
die geplante Laufzeit 143.249 Euro zzgl. gesetzlich<br />
geschuldeter Umsatzsteuer.<br />
Zur Vergütung des Treuhandkommanditisten siehe<br />
unten Tz. 10.2.2 bei „Vergütungen des Treuhandkommanditisten“.<br />
Der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
und dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
stehen aufgrund ihrer Beteiligung Gewinn, Entnahme<br />
und Stimmrechte sowie ein Abfindungs
und Auseinandersetzungsguthaben zu. Die Ergebnis<br />
/ Entnahmebeteiligung der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH beträgt ca. 0,30 Prozent<br />
und die Beteiligung am Abfindungs und Auseinandersetzungsguthaben<br />
hiervon abweichend<br />
ca. 5,61 Prozent.<br />
Daneben stehen dem geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
dem Komplementär, dem Treuhandkommanditisten<br />
und der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH innerhalb und außerhalb des<br />
Gesellschaftsvertrags keine Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte und auch keine sonstigen Gesamtbezüge<br />
zu, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art.<br />
Haftung der Gesellschafter<br />
Alle Gesellschafter und Treugeber haben im Rahmen<br />
des (mittelbaren) Gesellschaftsverhältnisses, abgesehen<br />
von Fällen der Verletzung von Leben, Körper und<br />
Gesundheit, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu<br />
vertreten. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter<br />
und Treugeber untereinander sowie im Verhältnis<br />
zur Fondsgesellschaft verjähren nach Ablauf von drei<br />
Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem<br />
der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber<br />
von den Umständen, die den Anspruch begründen,<br />
und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt<br />
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.<br />
Unabhängig von der Kenntnis bzw. der grob fahrlässigen<br />
Unkenntnis verjährt der Anspruch bei grob<br />
fahrlässigen Handlungen spätestens nach Ablauf<br />
von fünf Jahren, ausgenommen bei der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei<br />
Ansprüchen für Schäden aus der Verletzung des<br />
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei<br />
vorsätzlichen Pflichtverletzungen beträgt die Verjährungsfrist<br />
zehn Jahre ab Entstehung des Anspruchs.<br />
Die Ansprüche sind gegenüber dem Verpflichteten<br />
schriftlich geltend zu machen (siehe § 11 des Gesellschaftsvertrags,<br />
Tz. 13).<br />
Im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der<br />
Fondsgesellschaft haften die künftig sich als Treugeber<br />
beteiligenden Anleger nicht unmittelbar.<br />
Im Innenverhältnis zum Treuhandkommanditisten<br />
haften die Anleger jedoch vor Leistung ihres Beteiligungsbetrags<br />
nach § 171 Abs. 1 HGB i. V. m. § 4 Abs. 2<br />
und § 5 Abs. 3 des Treuhandvertrags bis zur Höhe<br />
der anteilig auf sie entfallenden im Handelsregis<br />
106<br />
ter eingetragenen Haftsumme. Nach Leistung des<br />
Beteiligungsbetrags ist auch im Innenverhältnis die<br />
Haftung für danach begründete Verbindlichkeiten<br />
ausgeschlossen (vgl. zu den Haftungsrisiken des<br />
Anlegers Tz. 3.5.1).<br />
Kündigung bzw. Beendigung der Beteiligung /<br />
Übertragung und Belastung sowie Teilung von<br />
Beteiligungen / Tod eines Anlegers<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Dauer<br />
errichtet. Ein Anleger scheidet u. a. aus der Fondsgesellschaft<br />
aus bzw. kann von der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen werden, wenn<br />
er die Gesellschafts bzw. Treuhandbeteiligung<br />
wirksam ordentlich gekündigt hat, mit Wirksamwerden<br />
der Kündigung. Dies ist jedoch erstmals<br />
zum 31.12.2030 möglich;<br />
ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />
Grund gekündigt worden ist;<br />
ihm gegenüber der Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung<br />
erklärt worden ist;<br />
er durch Gesellschafterbeschluss aus wichtigem<br />
Grund aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />
worden ist;<br />
über sein Vermögen oder seinen Nachlass ein Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wird und eine entsprechende<br />
Erklärung der Geschäftsführung erfolgt.<br />
Ein Anleger kann seine Beteiligung u. a. dann außerordentlich<br />
kündigen, wenn<br />
er wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht<br />
absehbare Zeit nicht im Stande ist, mindestens<br />
drei Stunden am Tag erwerbsfähig zu sein;<br />
er für mehr als sechs Monate ohne Unterbrechung<br />
Arbeitslosengeld bezogen hat;<br />
er rechtskräftig geschieden ist und mindestens<br />
monatlich 500 Euro an Unterhaltsleistungen zu<br />
erbringen hat.<br />
Weitere wichtige Details zur Dauer der Fondsgesellschaft<br />
bzw. zur Kündigung siehe in §§ 25, 26 und<br />
27 des Gesellschaftsvertrags (Tz. 13) sowie § 9 des<br />
Treuhandvertrags (Tz. 14).<br />
Jeder Anleger kann seine Gesellschafts bzw. Treuhandbeteiligung<br />
auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen rechtsgeschäftlich<br />
durch Abtretung übertragen oder in sonstiger Weise<br />
darüber verfügen, sofern der geschäftsführende
Kommanditist schriftlich zugestimmt hat. Die freie<br />
Handelbarkeit der Vermögensanlage ist durch nachstehende<br />
Umstände eingeschränkt (§ 4 Satz 1 Nr. 3<br />
VermVerkProspV):<br />
Der geschäftsführende Kommanditist muss einer<br />
Übertragung oder sonstigen Verfügung zustimmen.<br />
Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes verweigert werden. Ein<br />
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
an Personen übertragen werden soll oder zu<br />
deren Gunsten in sonstiger Weise verfügt werden<br />
soll, die (i) Staatsangehörige der USA, Kanadas,<br />
Japans, Großbritanniens oder Australiens sind,<br />
(ii) Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts und<br />
Arbeitsgenehmigung der USA („Green Card“), Kanadas,<br />
Japans, Großbritanniens oder Australiens<br />
sind, (iii) ihren gewöhnlichen Aufenthalt / Wohnsitz<br />
oder Sitz in den USA, in Kanada, Japan,<br />
Großbritannien oder Australien haben und / oder<br />
(iv) die Beteiligung für eine Vermögensmasse mit<br />
Sitz in den USA, in Kanada, Japan, Großbritannien<br />
oder Australien eingehen oder einer solchen<br />
anbieten. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor,<br />
wenn gegen in oder ausländisches Wertpapier / Investmentrecht<br />
oder sonstiges Aufsichtsrecht<br />
verstoßen wird und / oder die Fondsgesellschaft<br />
künftig in oder ausländischem Wertpapier / Investmentrecht<br />
oder sonstigem Aufsichtsrecht unterläge,<br />
oder in sonstiger Weise gegen Gesetze oder<br />
Rechtsvorschriften verstoßen würde.<br />
Eine Einräumung von dinglichen Nutzungsrechten<br />
an Gesellschafts bzw. Treuhandbeteiligungen<br />
ist nicht möglich.<br />
Eine Übertragung kann jeweils nur zum Ablauf<br />
des 31.12. eines Jahres bzw. zum Beginn des<br />
01.01. eines Jahres erfolgen.<br />
Eine Übertragung einer Beteiligung ist nur bei<br />
gleichzeitiger Übertragung aller Rechtspositionen<br />
des übertragenden Anlegers aus der Beteiligung<br />
im Übrigen an dessen Rechtsnachfolger möglich.<br />
Der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
steht an der Beteiligung eines jeden Anlegers einzeln<br />
ein Vorkaufsrecht gemäß den Bestimmungen<br />
in § 23 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrags zu.<br />
Die Teilung von Beteiligungen erfordert, soweit<br />
nicht nach diesem Vertrag bzw. kraft Gesetzes Abweichendes<br />
gilt, die Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten.<br />
Die im Zusammenhang mit einer Übertragung<br />
oder Teilung von Gesellschafts bzw. Treuhandbeteiligungen<br />
verbundenen Kosten trägt der die<br />
107<br />
Gesellschafts oder Treuhandbeteiligung übertragende<br />
bzw. teilende Anleger. Die Kosten, zu<br />
denen auch eventuell bei der Fondsgesellschaft<br />
anfallende Steuern gehören, werden diesem<br />
Anleger von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gesondert in Rechnung gestellt. Die zu<br />
ersetzenden Kosten, mit Ausnahme eventuell<br />
bei der Fondsgesellschaft anfallender Steuern,<br />
bestimmen sich nach dem Preisverzeichnis der<br />
Fondsgesellschaft oder dessen Geschäftsbesorgers,<br />
das von Anlegern jederzeit eingesehen werden<br />
kann. Für das Jahr 2010 beträgt die Gebühr<br />
250 Euro zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Gegebenenfalls durch die erforderliche Zustimmung<br />
des Treuhandkommanditisten (§ 8 Abs. 1<br />
des Treuhandvertrags).<br />
Für den Handel mit Anteilen an der Fondsgesellschaft<br />
gibt es keinen funktionsfähigen Markt und<br />
es ist nicht absehbar, dass sich ein solcher Markt<br />
entwickelt. Die Fungibilität ist somit eingeschränkt,<br />
ein Verkauf der Beteiligung ist nicht gewährleistet.<br />
Jede beabsichtigte Übertragung bzw. Verfügung ist<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten schriftlich<br />
anzuzeigen. In der schriftlichen Anzeige und auf<br />
Nachfrage hat der Anleger dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten die zur Entscheidung über das<br />
Vorliegen eines wichtigen Grundes erforderlichen<br />
Angaben zu machen und zu belegen. Der übertragende<br />
und der neue Anleger sind verpflichtet, der<br />
Fondsgesellschaft die Übertragung der jeweiligen<br />
Beteiligung unter Beifügung einer unterzeichneten<br />
Kopie des Übertragungsvertrags und, ggf., des Nachweises<br />
der entsprechenden steuerlich abzugsfähigen<br />
Sonderwerbungskosten bzw. Sonderbetriebsausgaben<br />
unverzüglich anzuzeigen.<br />
Zu weiteren wichtigen Details zur Übertragung,<br />
Belas tung und Teilung von Gesellschaftsanteilen<br />
siehe § 23 des Gesellschaftsvertrags (Tz. 13).<br />
Verstirbt ein Anleger, geht die Beteiligung auf seine<br />
Erben bzw. Vermächtnisnehmer über. Die Fondsgesellschaft<br />
wird nicht aufgelöst, sondern mit diesen<br />
fortgesetzt. Soweit die Erben die Beteiligung in Erfüllung<br />
des Erblassers ganz oder teilweise übertragen,<br />
wird der Begünstigte Anleger. Liegt in der Person des<br />
Erben, des Vermächtnisnehmers oder des Begünstigten<br />
einer Auseinandersetzungsanordnung ein wichtiger<br />
Grund gemäß § 23 Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a)<br />
bis c) des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />
vor, kann der Übergang der Beteiligung binnen sechs
Wochen nach Vorliegen der erforderlichen Informationen<br />
und Dokumente vom geschäftsführenden<br />
Kommanditisten durch schriftliche Erklärung untersagt<br />
werden. In diesem Fall scheidet der Erbe aus der<br />
Fondsgesellschaft aus, statt des Vermächtnisnehmers<br />
bzw. Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung<br />
bleibt der Erbe bzw. bleiben die Erben beteiligt.<br />
Die Erben bzw. Vermächtnisnehmer müssen sich<br />
durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Erbnachweises<br />
entsprechend § 35 GBO legitimieren. Der<br />
Erbfall ist dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Alle der Fondsgesellschaft<br />
durch den Erbfall entstehenden Kosten<br />
haben die Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen.<br />
Weitere wichtige Details hierzu siehe in § 24 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft (Tz. 13).<br />
Auseinandersetzungsguthaben, Abfindung<br />
Scheidet ein Anleger aus der Fondsgesellschaft aus,<br />
hat er grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung<br />
in Höhe des Verkehrswerts seiner Beteiligung. Der<br />
Anteil des Anlegers am Verkehrswert der Fondsgesellschaft<br />
(„Verkehrswert der Beteiligung“) bestimmt<br />
sich nach dem Verhältnis der festen Kapitaleinlage<br />
(Kapitalkonto I) zur Summe der festen Kapitaleinlagen<br />
sämtlicher Gesellschafter.<br />
Scheidet ein Anleger wegen einer Kündigung des<br />
Gesellschaftsverhältnisses aus wichtigem Grund,<br />
durch Beschlussfassung, wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
oder der Ablehnung der Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26<br />
Abs. (1) lit. b), d), e) oder f) des Gesellschaftsvertrags<br />
(Tz. 13) aus der Fondsgesellschaft aus, bestimmt<br />
sich die Abfindung nach dem Verkehrswert seiner<br />
Beteiligung unter Berücksichtigung eines Abschlags<br />
in Höhe von 20 Prozent (verminderter Verkehrswert<br />
der Beteili gung).<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs<br />
Monate nach seiner verbindlichen Feststellung fällig,<br />
der Anspruch auf eine Abfindung sechs Monate nach<br />
Wirksamwerden der Kündigung. Die Fondsgesellschaft<br />
ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />
oder die Abfindung in drei gleichen Jahresraten<br />
auszuzahlen. In diesem Fall ist der jeweils rückständige<br />
Rest mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen.<br />
Weitere wichtige Details hierzu siehe in § 28 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft (Tz. 13).<br />
108<br />
Auflösung der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft wird aufgelöst durch Beschluss<br />
der Gesellschafter. Die Fondsgesellschaft kann zum<br />
Ende eines jeden Geschäftsjahres aufgelöst werden.<br />
Im Fall einer Auflösung ist die Fondsgesellschaft durch<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten abzuwickeln<br />
und das Gesellschaftsvermögen zu verwerten.<br />
Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern,<br />
danach gegenüber dem Komplementär,<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten und<br />
dem Treuhandkommanditisten sowie im Anschluss<br />
gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen. Ein<br />
verbleibender Verwertungserlös wird im Verhältnis<br />
der festen Kapitaleinlagen (Kapitalkonten I) an die<br />
Gesellschafter ausgezahlt. Eine Haftung des Komplementärs<br />
für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />
ist ausgeschlossen.<br />
10.2.2 Treuhandvertrag<br />
Gegenstand des Treuhandvertrags<br />
Die FCT FinanzControl Treuhand GmbH, mit Sitz in<br />
München (Geschäftsanschrift: Schleißheimer Str. 4,<br />
80333 München), schließt als Treuhandkommanditist<br />
mit allen künftig als Treugeber beitretenden<br />
Anlegern gleichlautende Treuhandverträge, die<br />
die Rechtsgrundlage des Treuhandverhältnisses<br />
darstellen (Details zum Treuhandkommanditisten<br />
siehe Tz. 12.7 und 12.13; der Treuhandvertrag ist<br />
im Wortlaut in Tz. 14 abgedruckt). Aufgabe des<br />
Treuhandkommanditisten ist das Halten und Verwalten<br />
der Kommanditbeteiligung des als Treugeber<br />
beitretenden Anlegers im eigenen Namen, aber für<br />
Rechnung des Treugebers, wobei für das Verhältnis<br />
zwischen Treugeber und dem Treuhandkommanditisten<br />
die Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />
entsprechend gelten. Die wesentlichen Rechte und<br />
Pflichten des Treuhandkommanditisten umfassen die<br />
Pflicht, dem Anleger die Ansprüche aus der treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditeinlage abzutreten,<br />
ihm Vollmacht im Hinblick auf die Ausübung der<br />
Stimmrechte zu erteilen, ein Treugeberregister zu<br />
führen, Rechnungslegungs und Berichtspflichten<br />
sowie die Pflicht, die Interessen des Anlegers wahrzunehmen.<br />
Er hat gegenüber dem Anleger ein Recht<br />
auf Freistellung von Ansprüchen und Haftung, sowie<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft einen Anspruch<br />
auf Zahlung einer jährlichen Vergütung.
Rechtsverhältnisse<br />
Der Treuhandkommanditist tritt nach außen im<br />
eigenen Namen auf und wird als Kommanditist in<br />
das Handelsregister eingetragen. Im Innenverhältnis<br />
handelt der Treuhandkommanditist im Auftrag und<br />
für Rechnung der Treugeber, so dass die Stellung des<br />
Treugebers wirtschaftlich der eines Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft entspricht.<br />
Der Beteiligungsbetrag eines Treugebers ohne Agio<br />
soll mindestens 15.000 Euro betragen; Beteiligungen<br />
müssen jeweils (ohne Berücksichtigung des Agios)<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Der Treugeber hat<br />
die in der Beitrittsvereinbarung bezeichnete Einlage<br />
zzgl. 5 Prozent Agio fristgerecht einzuzahlen. Im<br />
Verzugsfall gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />
entsprechend (siehe § 7 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft).<br />
Wesentliche Rechte und Pflichten des Treugebers<br />
Der Treugeber ist verpflichtet, den von ihm übernommenen<br />
Beteiligungsbetrag zzgl. Agio gemäß den<br />
Bedingungen der Beitrittsvereinbarung zu erbringen.<br />
Der Treuhandkommanditist ist in Abstimmung mit<br />
der Fondsgesellschaft zum Rücktritt von dem Treuhandvertrag<br />
berechtigt, wenn der Treugeber seiner<br />
Verpflichtung zur Einzahlung des Beteiligungsbetrags<br />
nicht oder nicht vollständig nach kommt. Stattdessen<br />
kann der Treuhandkommanditist in Abstimmung mit<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft den<br />
Beteiligungsbetrag auf den Betrag der geleisteten<br />
Zahlung abzgl. 5 Prozent Agio herabsetzen (§ 4<br />
Abs. 5 des Treuhandvertrags).<br />
Der Treugeber hat alle Rechte und Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag,<br />
mit Ausnahme der dort speziell im Hinblick auf den<br />
Treuhandkommanditisten vorgesehenen Rechte (z. B.<br />
Kapitalerhöhung zur Aufnahme weiterer Anleger), zu<br />
übernehmen (siehe § 4 Abs. 1 des Treuhandvertrags).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt dem Treugeber<br />
seinen Anspruch auf den festgestellten Gewinn, die<br />
beschlossenen Entnahmen sowie auf dasjenige, was<br />
ihm im Fall seines Ausscheidens oder der Beendigung<br />
der Fondsgesellschaft zusteht, entsprechend<br />
der Höhe des Beteiligungsbetrags des Treugebers<br />
ab. Die Abtretung ist aufschiebend bedingt auf die<br />
Einzahlung des Beteiligungsbetrags zzgl. Agio durch<br />
den Treugeber. Der Treuhandkommanditist bleibt<br />
ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen An<br />
109<br />
sprüche im eigenen Namen einzuziehen (§ 5 Abs. 1<br />
des Treuhandvertrags).<br />
Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />
und an sonstigen Abstimmungen<br />
(schriftliches Umlaufverfahren) teilzunehmen.<br />
Der Treuhandkommanditist erteilt dem Treugeber<br />
Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts aus dem<br />
für ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil<br />
und der ihm aus diesem Kapitalanteil zustehenden<br />
Kontroll und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten.<br />
Diese Vollmacht kann nur aus wichtigem<br />
Grund widerrufen werden. Wenn der Treugeber sein<br />
Stimmrecht nicht selbst oder durch einen Dritten<br />
wahrnimmt oder er nicht für den Einzelfall vorher<br />
eine andere Weisung erteilt, wird der Treuhandkommanditist<br />
angewiesen, das Stimmrecht entsprechend<br />
den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft auszuüben. Beim Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung über Nachschüsse<br />
in die Gesellschaft (§ 8 des Gesellschaftsvertrags der<br />
Fondsgesellschaft) wird sich der Treuhänder einer<br />
Stimmabgabe für den Treugeber enthalten, sofern<br />
der Treugeber keine Weisung hinsichtlich der Stimmabgabe<br />
erteilt hat (§ 5 des Treuhandvertrags).<br />
Treugeberregister<br />
Der Treuhandkommanditist führt ein Register über<br />
alle persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten<br />
der Treugeber (§ 3 des Treuhandvertrags).<br />
Freistellung des Treuhandkommanditisten<br />
Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten<br />
von allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb und Halten der treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligung stehen. Der<br />
Treugeber haftet nicht für die Erfüllung der Verbindlichkeiten<br />
anderer Treugeber (siehe § 4 Abs. 2 des<br />
Treuhandvertrags).<br />
Übertragung der Beteiligung<br />
Treugeber können ihre Beteiligung zu den gleichen<br />
Zeitpunkten und nur unter den gleichen Voraussetzungen<br />
übertragen wie Kommanditisten (siehe § 23<br />
des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft).<br />
Jede Verfügung ist dem Treuhandkommanditisten<br />
schriftlich anzuzeigen und bedarf seiner Zustimmung<br />
(§ 8 des Treuhandvertrags).
Dauer, Kündigung<br />
Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen. Der Treugeber kann den Treuhandvertrag<br />
jederzeit kündigen, wenn er seine Beteiligung<br />
gemäß § 5 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrags der<br />
Fondsgesellschaft in eine Direktbeteiligung umwandelt.<br />
Darüber hinaus kann der Treugeber den<br />
Treuhandvertrag ordentlich erstmals zum 31.12.2030<br />
mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, danach<br />
mit gleicher Frist zum Ende eines Geschäftsjahres der<br />
Fondsgesellschaft. Zudem kann der Treugeber aus<br />
den in § 9 Abs. 1 des Treuhandvertrags genannten<br />
Gründen und gemäß den dort genannten Voraussetzungen<br />
außerordentlich kündigen. Die Kündigung<br />
aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt (siehe<br />
§ 9 Abs. 1 des Treuhandvertrags).<br />
Darüber hinaus endet der Treuhandvertrag, wenn<br />
der Treuhandkommanditist vom Treuhandvertrag<br />
zurücktritt, der Treuhandkommanditist ohne einen<br />
Nachfolger aus der Fondsgesellschaft ausscheidet<br />
und / oder der Treuhänder gegenüber dem Treugeber<br />
schriftlich feststellt, dass in der Person des<br />
Treugebers ein Grund vorliegt, aufgrund dessen ein<br />
Gesellschafter gemäß § 26 Abs. (1) lit. b) bis g) des<br />
Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft aus der<br />
Fondsgesellschaft ausscheiden würde (siehe § 9<br />
Abs. 2 des Treuhandvertrags).<br />
Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertrag<br />
mit seinen Erben oder mit einem seiner Erben<br />
fortgesetzt (siehe § 10 Treuhandvertrag). Der Treuhandkommanditist<br />
ist berechtigt, den Übergang des<br />
Treuhandanteils entsprechend § 24 Abs. (1) Satz 4<br />
des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft zu<br />
untersagen. In diesem Fall endet dieser Treuhandvertrag.<br />
Im Übrigen gelten die Regelungen bei Tod eines<br />
Gesellschafters in § 24 des Gesellschaftsvertrags der<br />
Fondsgesellschaft auch im Rahmen des Treuhandvertrags<br />
entsprechend.
Im Detail siehe zur Beendigung des Treuhandvertrags<br />
und Tod eines Treugebers in Tz. 14 die §§ 9 bis<br />
12 des Treuhandvertrags.<br />
Vergütungen des Treuhandkommanditisten<br />
Der Treuhänder erhält für die mit der Anlegerverwaltung<br />
für sämtliche Treugeber verbundenen Tätigkeiten<br />
für die Jahre 2009, 2010 und 2011 eine Vergütung<br />
von insgesamt 20.000 Euro zzgl. gesetzlich<br />
geschuldeter Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2012 erhält<br />
er eine jährliche Vergütung in Höhe von insgesamt<br />
10.000 Euro jeweils zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung erhöht sich erstmalig<br />
ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,25 Prozent. Die Vergütung<br />
ist spätestens am 30.12. eines jeden Jahres<br />
gegen Ausfertigung einer Rechnung zur Zahlung<br />
fällig. Die Vergütung für die Jahre 2009 und 2010 in<br />
Höhe von insgesamt 10.000 Euro zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer wird am 30.12.2010 fällig.<br />
Die Vergütung für das Jahr 2011 in Höhe von 10.000<br />
Euro zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer wird<br />
am 30.12.2011 fällig. Die Vergütung ebenso wie die<br />
nachgewiesenen angemessenen Reisekosten sowie<br />
die Kosten, die dem Treuhandkommanditisten für<br />
drucktechnische Anfertigungen und den Versand<br />
der für die Treugeber bestimmten Unterlagen im Zusammenhang<br />
mit Gesellschafterversammlungen und<br />
schriftlichen Gesellschafterabstimmungen entstehen,<br />
sind Kosten der Fondsgesellschaft und werden<br />
von dieser an den Treuhandkommanditisten gezahlt.<br />
Darüber hinaus stehen dem Treuhandkommanditisten<br />
innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrags<br />
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
und auch keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesondere<br />
Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art. Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung<br />
der Aufgaben vereinbarten Vergütung des
Treuhandkommanditisten beträgt über die geplante<br />
Laufzeit 143.249 Euro zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer.<br />
Zu dem Gesellschafts und Treuhandvertrag sollte der<br />
Anleger vor einer Anlageentscheidung auch sorgfältig<br />
die Risikohinweise unter Tz. 3.3, 3.4 und 3.5 lesen.<br />
10.3 Objektbezogene Verträge<br />
10.3.1 Grundstückskaufvertrag / Mantelurkunde<br />
Die Fondsgesellschaft hat durch notarielle Urkunde<br />
vom 28.05.2009 und Nachtrag vom 08.03.2010<br />
(„Mantelurkunde“) mit E.ON (auch „Mieter“ genannt)<br />
und der EBY Immobilien GmbH & Co. KG, einer<br />
Tochtergesellschaft des Mieters E.ON (auch „Verkäufer“<br />
genannt), einen Vertrag über den Erwerb des<br />
(unbebauten) Grundstücks („Kaufvertrag“) sowie<br />
einen Vertrag über die Anmietung eines durch die<br />
Fondsgesellschaft auf dem Grundstück noch zu<br />
errichtenden Gebäudes mit dem Mieter („Mietvertrag“)<br />
abgeschlossen. Die dem Kaufvertrag und dem<br />
Mietvertrag zugrunde liegende Mantelurkunde sieht<br />
gemeinsame Regelungen für beide Verträge vor.<br />
Demnach wird das Grundstück von der Fondsgesellschaft<br />
ausschließlich zum Zweck der Bebauung mit<br />
einem Bürogebäude gemäß den beigefügten Plänen<br />
und der Baubeschreibung erworben. Der Kaufvertrag<br />
und der mit E.ON abgeschlossene Mietvertrag können<br />
nur gemeinsam abgewickelt werden.<br />
Bei dem unbebauten Grundstück handelt es sich um<br />
insgesamt ca. 16.947 m² große, noch zu vermessende<br />
Teilflächen des im Grundbuch des Amtsgerichts<br />
Regensburg, Gemarkung Regensburg, in den Blättern<br />
37818 und 22778, als Flurstücke 3826 / 5 und 3826<br />
geführten Grundbesitzes. Für die finanzierende Bank<br />
wurde eine Grundschuld ohne Brief über 75,58 Millionen<br />
Euro zzgl. 14 Prozent Zinsen p. a. in Abteilung<br />
III eingetragen. Auf der der Erschließungsstraße<br />
dienenden Teilfläche wird dem Verkäufer ein unentgeltliches,<br />
zeitlich unbegrenztes und ungehindertes<br />
Geh und Fahrtrecht eingeräumt, welches durch eine<br />
Grunddienstbarkeit gesichert wird. Darüber hinaus<br />
bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />
Belastungen des Anlageobjekts. Das Grundstück<br />
befindet sich zwischen der Lilienthalstraße und<br />
der Wernwerkerstraße in Regensburg. Der vertraglich<br />
vereinbarte Kaufpreis beträgt gegenwärtig<br />
9.152.520 Euro und kann sich nach amtlicher Vermessung<br />
noch ändern.<br />
112<br />
Der Kaufpreis war am 01.03.2010 fällig. Er wird<br />
zunächst durch Übergabe einer Bürgschaft gesichert<br />
und die Zahlung bis zum 30.11.2010 verzinslich gestundet.<br />
Der Kaufpreis wird für den Zeitraum zwischen<br />
Übergabe der Bürgschaft und Zahlung des Kaufpreises<br />
pauschal mit einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro<br />
verzinst. Die Vertragsparteien haben die für den Eigentumsübergang<br />
notwendige Auflassung erklärt, eine<br />
Eintragung der Eigentumsumschreibung ist aber noch<br />
nicht erfolgt. Die Fondsgesellschaft ist also noch nicht<br />
als Eigentümer des Grundstücks eingetragen. Mit Übergabe<br />
der Bürgschaft sind Besitz, Nutzen, Lasten und<br />
die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen<br />
Untergangs auf die Fondsgesellschaft übergegangen.<br />
Die Fondsgesellschaft hat vor dem Abschluss des<br />
Kaufvertrags Prüfungen des Grundstücks in tatsächlicher<br />
und rechtlicher Hinsicht durchführen lassen.<br />
Dabei wurden keine Rechtsmängel festgestellt.<br />
Das Grundstück des Fondsobjekts wird im Altlastenkataster<br />
der Stadt Regensburg vorgetragen. Der Ver<br />
käufer ist kaufvertraglich verpflichtet, das Grundstück<br />
zu sanieren und die Löschung aus dem Altlastenregister<br />
bis zum 30.11.2010 zu bewirken. Mit<br />
Gutachten vom 09.03.2010 wurde die Altlastenfreiheit<br />
des Grundstücks im Wesentlichen bestätigt<br />
(siehe hierzu die Risikohinweise Tz. 3.2.6 und<br />
Tz. 5.1.3). Die Umwidmung des Grundstücks im Altlastenkataster<br />
soll anhand des vorliegenden Gutachtens<br />
vollzogen werden, ist aber noch nicht erfolgt.<br />
Die Stadt Regensburg hat die Durchführung der<br />
Altlastensanierung bestätigt und eine Entlassung aus<br />
dem Altlastenkataster in Aussicht gestellt. Die Fondsgesellschaft<br />
ist berechtigt, bis zur Löschung aus dem<br />
Altlastenkataster einen Betrag in Höhe von 1 Million<br />
Euro vom Kaufpreis einzubehalten.<br />
Der Kaufvertrag sieht vor, dass der Verkäufer nur die<br />
ausdrücklich genannten Garantien und Gewährleistungen<br />
übernimmt. Im Hinblick auf das Grundstück<br />
garantiert er insbesondere, dass<br />
keine Rechtsstreitigkeiten bestehen oder angekündigt<br />
sind;<br />
keine Überbauung vorliegt;<br />
nach Kenntnis des Verkäufers keine Nachbarschaftsvereinbarungen<br />
vorliegen;<br />
die genehmigungsbehördliche Ordnungsmäßigkeit<br />
gegeben ist;<br />
nach Kenntnis des Verkäufers keine zukünftige<br />
Ausweisung als Sanierungsgebiet, Entwicklungsbereich<br />
oder Bereich einer Erhaltungssatzung
oder Zweckentfremdungsverordnung oder Umlegungsgebiet<br />
erfolgen soll.<br />
Der Verkäufer ist verpflichtet, Besitz und Eigentum<br />
lastenfrei auf den Erwerber zu übertragen. Der<br />
Verkäufer garantiert, dass keiner Übernahme von<br />
Abstandsflächen zugestimmt wurde.<br />
Der Verkäufer garantiert zudem, dass alle Erschließungs<br />
und sonstigen Anlegerbeiträge bezahlt sind,<br />
soweit ihm hierüber Bescheide zugegangen sind.<br />
Alle sonstigen Erschließungs und sonstigen Anlegerbeiträge<br />
für Maßnahmen, die bis zum 28.05.2009<br />
begonnen oder abgerechnet wurden, trägt der Verkäufer,<br />
anderenfalls die Fondsgesellschaft.<br />
Schließlich wird durch den Verkäufer garantiert, dass<br />
keine Rückstände an öffentlichen Abgaben oder<br />
sonstigen Lasten zum Zeitpunkt der Besitzübergabe<br />
bestehen. Sollte eine höhere Grunderwerbsteuer<br />
anfallen als auf Grundlage der Bemessungsgrundlage<br />
des Grundstückskaufpreises zzgl. Vermessungskosten,<br />
wird ein entsprechender Teil des Kaufpreises<br />
in Höhe der höheren Grunderwerbsteuer gestundet<br />
und die Parteien werden eine einvernehmliche<br />
Lösung vereinbaren.<br />
Zum Grundstückskaufvertrag sollte der Anleger vor<br />
einer Anlageentscheidung auch sorgfältig die Risikohinweise<br />
unter Tz. 3.2.1 lesen.<br />
10.3.2 Mietvertrag mit E.ON<br />
Auf Grundlage der Mantelurkunde vom 28.05.2009,<br />
nebst Nachtrag vom 08.03.2010, wurde der Mietvertrag<br />
mit dem künftigen Mieter E.ON geschlossen. Im<br />
Rahmen dieses Mietvertrags überlässt die Fondsgesellschaft<br />
dem Mieter E.ON Mietflächen gemäß der<br />
Mietflächenaufstellung im Ausmaß von ca. 28.333 m²<br />
(ohne Tiefgarage und Parkdeck) in der noch zu<br />
errichtenden Immobilie zur Nutzung als Bürogebäude.<br />
Darüber hinaus wird auch ein Parkdeck an<br />
E.ON vermietet. Die Gestaltung des zu errichtenden<br />
Gebäudes ist zwischen den Parteien einvernehmlich<br />
einem Gutachterverfahren unterstellt worden. Hierzu<br />
hat ein Gutachter unter Zustimmung der Mietvertragsparteien<br />
einen Entwurf eines Planungsbüros als<br />
auszuführenden Entwurf bestimmt. Die Errichtung<br />
des Gebäudes richtet sich nach den zwischen den Parteien<br />
vereinbarten Entwurfsplänen und der Bau und<br />
Ausstattungsbeschreibung, die jeweils dem Mietvertrag<br />
als Anlage beigefügt sind und mit Nachtrag zum<br />
Mietvertrag konkretisiert wurden.<br />
113<br />
Die Mietflächengröße ist errechnet auf Basis der<br />
Nettogrundfläche gemäß DIN 277, wobei Flächen,<br />
die auf tragenden Trennwänden ruhen, übermessen<br />
werden. Mitvermietet sind zudem die nach der erlassenen<br />
Baugenehmigung als erforderlich angesehenen<br />
PkwStellplätze, mindestens jedoch 600 Stück.<br />
Die Größe der Mietfläche wird nach der Bauerrichtung<br />
vermessen und für Zwecke des Mietvertrags<br />
endgültig in einem Nachtrag festgelegt.<br />
Die Mietflächen sind dem Mieter bis spätestens<br />
31.10.2011 gegen Übergabe der vereinbarten Mietsicherheit<br />
in bezugsfähigem Zustand zu übergeben.<br />
Der Mietgegenstand ist dann bezugsfähig, wenn er<br />
gemäß den Plänen und der Bau und Ausstattungsbeschreibung<br />
errichtet wurde und er von dem Mieter<br />
bezogen und vertragsgemäß genutzt werden kann.<br />
Sollte der Fertigstellungstermin von der Fondsgesellschaft<br />
nicht eingehalten werden, fällt grundsätzlich<br />
für einen maximalen Zeitraum von 90 Kalendertagen<br />
jeden Kalendertag eine Vertragsstrafe in Höhe<br />
von 5.300 Euro an, sofern dies z. B. nicht auf höhere<br />
Gewalt, Streik, bestimmte Änderungswünsche des<br />
Mieters, eine Klage gegen die Baugenehmigung<br />
oder Schlechtwettertage zurückzuführen ist.<br />
Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, nicht wertmindernde<br />
Abweichungen von der baulichen Gestaltung<br />
und der Bau und Ausstattungsbeschreibung zum<br />
Zweck der Verbesserung des Objekts oder aus Gründen<br />
des Bauablaufs oder der Konstruktion vorzunehmen.<br />
Diese Änderungen sind vom Mieter hinzunehmen,<br />
sofern die Nutzung des Mietgegenstands nicht<br />
oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.<br />
Der Mieter E.ON kann auf die Bauerrichtung einwirken<br />
und Änderungswünsche an der Planung<br />
und / oder der Bau und Ausstattungsbeschreibung<br />
sowie der Be musterung vorbringen. Die Entwurfsplanung<br />
wurde bereits genehmigt. In dem Nachtrag<br />
zum Mietvertrag wurden bereits teilweise Änderungen<br />
vereinbart. Für Änderungswünsche nach<br />
gemeinsamer Verabschiedung der Entwurfsplanung<br />
kann die Fondsgesellschaft aufgrund des erhöhten<br />
Planungsaufwands für jeden vorgetragenen Änderungswunsch<br />
eine Bearbeitungspauschale in Höhe<br />
von 10 Prozent der auf den Änderungswunsch anfallenden<br />
Herstellungskosten verlangen, mindestens jedoch<br />
1.000 Euro, bei Änderungen an der Haustechnik<br />
16 Prozent der Herstellungskosten. Verzögert sich<br />
durch die Änderungswünsche auch der Fertigstellungszeitpunkt,<br />
ohne dass dies die Fondsgesellschaft<br />
zu vertreten hat, so hat der Mieter den finanziellen
Schaden zu ersetzen. Pro Kalendertag einer solchen<br />
Verzögerung ist ein Betrag in Höhe von 1 / 30 der monatlichen<br />
Nettomiete ohne Nebenkosten zu erstatten.<br />
Sämtliche vom Mieter gewünschten Änderungen an<br />
der Planung und / oder der Bau und Ausstattungsbeschreibung<br />
oder der Bemusterung führen, sofern sich<br />
die Parteien über eine Ausführung dieser Sonderwünsche<br />
geeinigt haben, zu einer Anpassung der Miete in<br />
folgendem Umfang: Bei veränderten Herstellungskosten<br />
(inkl. eventuell anfallender Bearbeitungskosten)<br />
infolge Änderungswünschen und / oder Bemusterung<br />
erfolgt für je 10.000 Euro Verminderung / Erhöhung<br />
der Herstellungskosten eine Verminderung / Erhöhung<br />
der vertraglichen Monatsmiete um 50,60 Euro.<br />
Der Mietvertrag hat eine feste Grundmietzeit von<br />
15 Jahren, beginnend ab der Übergabe, geplant<br />
mit Fertigstellung zum 31.10.2011. Nach Ablauf der<br />
Grundmietzeit verlängert sich der Mietvertrag auf<br />
unbestimmte Zeit, wenn nicht eine der Parteien unter<br />
Einhaltung einer Frist von 20 Monaten schriftlich<br />
kündigt. Für den Mieter wurden drei Optionen zur<br />
Verlängerung des Mietverhältnisses um je fünf Jahre<br />
vereinbart. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses<br />
vor Ablauf der Grundmietzeit ist nur<br />
aufgrund eines wichtigen Grundes möglich.<br />
Eine Übernahme der Pflichten des Mietvertrags<br />
durch einen Dritten bedarf grundsätzlich der Zustimmung<br />
der Fondsgesellschaft. Diese darf im Fall der<br />
Übernahme durch ein verbundenes Unternehmen<br />
nur verweigert werden, wenn berechtigte Bedenken<br />
gegen dessen Bonität bestehen. Eine Untervermietung<br />
an Dritte ist grundsätzlich gestattet.<br />
Die Nettomonatsmiete für eine oberirdische Netto <br />
grundfläche des Mietobjekts von voraussichtlich<br />
24.720 m² und eine unterirdische Nettogrundfläche<br />
(Archivfläche) von voraussichtlich 3.613 m² beträgt<br />
13,50 Euro / m². Für die voraussichtlich 261 unterirdischen<br />
Stellplätze ist eine Nettomonatsmiete von<br />
80 Euro / Stellplatz zu entrichten, für die übrigen 339<br />
Stellplätze im Außenbereich (Parkdeck) eine solche<br />
von 50 Euro / Stellplatz. Insgesamt ergibt sich auf<br />
Basis der Pläne eine vorläufige Nettomonatsmiete<br />
von 420.320,51 Euro zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer.<br />
Die Festlegung der endgültigen Miethöhe, insbesondere<br />
im Hinblick auf die Änderungswünsche des<br />
Mieters und das Flächenmaß, erfolgt in gesonderten<br />
Nachträgen. Die endgültige Nettomiete wird erst<br />
nach Durchführung eines Flächenaufmaßes der<br />
tatsächlichen Mietflächen ermittelt. Eine ausschließliche<br />
Nutzung des Mietgegenstands für umsatz<br />
114<br />
steuerpflichtige Umsätze wird durch den Mieter<br />
zugesichert. Bei Verstoß gegen diese Zusicherung<br />
ist der dem Vermieter hieraus erwachsende Schaden<br />
in voller Höhe zu ersetzen. Die vertraglich vereinbarte<br />
Miete ist durch Ankopplung an den Verbraucherpreisindex<br />
(Basis 2005 = 100) für <strong>Deutschland</strong><br />
wertgesichert. Bei einer Indexveränderung von mehr<br />
als 10 Prozent gegenüber dem Stand bei Mietbeginn<br />
bzw. der letzten Mietanpassung verändert sich die<br />
vereinbarte Miete in gleichem Umfang.<br />
Der Mieter ist verpflichtet, die für den Mietgegenstand<br />
anfallenden Betriebs und Nebenkosten gemäß<br />
der Betriebskostenverordnung zu bezahlen. In<br />
diesem Zusammenhang ist der Mieter gehalten, die<br />
direkt bei ihm anfallenden Kosten möglichst direkt<br />
mit dem Leistungserbringer abzurechnen.<br />
Im Fall der Zerstörung des Mietgegenstands nach<br />
Übergabe an den Mieter E.ON im Ganzen oder<br />
teilweise ist die Fondsgesellschaft verpflichtet, den<br />
Mietgegenstand mit den von der Gebäudeversicherung<br />
bereitgestellten Mitteln zur vertragsgerechten<br />
Nutzung wiederaufzubauen, sofern die Restlaufzeit<br />
des Mietvertrags noch wenigstens sieben Jahre<br />
beträgt. Bis zur Wiederherstellung ist der Mieter von<br />
der Entrichtung der Miete befreit; darüber hinaus<br />
stehen dem Mieter keine Rechte zu. Vertragliche und<br />
gesetzliche Schadenersatzansprüche stehen dem<br />
Mieter nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem<br />
Verhalten des Vermieters zu, ferner im Fall der fahrlässigen<br />
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br />
durch den Vermieter und seine Erfüllungsgehilfen.<br />
Diese Haftungseinschränkung gilt nicht bei zwingenden<br />
gesetzlichen Haftungsvorschriften zulasten<br />
der Fondsgesellschaft. Der Mieter kann nur mit<br />
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen<br />
aufrechnen, wenn er dies mindestens<br />
einen Monat vorher schriftlich angezeigt hat. Sofern<br />
die Fondsgesellschaft mit der Mangelbeseitigung<br />
mehr als einen Monat in Verzug ist, kann der Mieter<br />
die Monatsmiete mindern. Dies gilt nicht, soweit<br />
die Nutzung des Mietgegenstands vollständig oder<br />
teilweise ausgeschlossen ist.<br />
Der Mieter E.ON hat die während der Mietlaufzeit<br />
anstehenden Schönheitsreparaturen durchzuführen.<br />
Die ordnungsgemäße Wartung, Inspektion<br />
und Instandsetzung der technischen Einrichtungen<br />
und Anlagen innerhalb des Mietgegenstands hat<br />
die Fondsgesellschaft, jedoch auf Kosten des Mieters,<br />
auszuführen; Gleiches gilt für entsprechende<br />
Maßnahmen an Toren, Hebebühnen, Schranken und
eweglichen Teilen der Türen, Tore und Fenster. Die<br />
Fondsgesellschaft ist zur Wartung, Inspektion und<br />
Instandsetzung sowie Erneuerung an Dach und Fach<br />
einschließlich Rampen und Zufahrten der Außenanlagen<br />
verpflichtet. Die Kosten für Wartung und Inspektion<br />
sind vom Mieter zu tragen, demgegenüber<br />
sind die Kosten für Instandsetzung und Erneuerung<br />
von der Fondsgesellschaft zu tragen. Die Wartung,<br />
Inspektion und Instandsetzung der technischen Einrichtungen<br />
und Anlagen innerhalb des Fondsobjekts<br />
werden auf Kosten des Mieters von der Fondsgesellschaft<br />
ausgeführt, während die Kosten für Instandsetzung<br />
der zentralen technischen Einrichtungen<br />
von der Fondsgesellschaft zu tragen sind. Die Kosten<br />
für Instandsetzung ab dem sechsten Mietjahr sind<br />
bis maximal 3 Prozent der jährlichen Nettomiete zur<br />
Hälfte vom Mieter mit zu übernehmen. Darüber hinausgehende<br />
Kosten sind von der Fondsgesellschaft<br />
zu tragen. Nicht ausgeschöpfte Beträge des Instandhaltungsbudgets<br />
von 3 Prozent jährlich werden<br />
teilweise thesauriert und stehen für Folgejahre zur<br />
Verfügung. Am Ende des Mietvertrags bestehende<br />
Guthaben des Instandhaltungskontos verfallen; vom<br />
Mieter gezahlte Beträge sind zu erstatten.<br />
Bei Mietvertragsende ist das Mietobjekt vollständig geräumt<br />
und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzu geben.<br />
Als Mietsicherheit ist eine selbstschuldnerische<br />
Bankbürgschaft in Höhe von drei Monatsmieten zzgl.<br />
Nebenkosten und Umsatzsteuer spätestens vier Wochen<br />
vor Übergabe vom Mieter zu stellen.<br />
Zum Mietvertrag mit E.ON sollte der Anleger vor<br />
einer Anlageentscheidung auch sorgfältig die Risikohinweise<br />
unter Tz. 3.2 und 3.3 lesen.<br />
10.3.3 Generalübernehmervertrag<br />
Mit den zur Errichtung des Bauvorhabens und zur<br />
Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten erforderlichen<br />
Planungen und Baumaßnahmen hat der<br />
Erwerber mit der Fay & <strong>Real</strong> I.S. IE Regensburg GmbH<br />
& Co. KG, Oberhaching, (auch „Generalübernehmer“<br />
genannt) einen Generalübernehmervertrag<br />
geschlossen. Für den Generalübernehmervertrag<br />
finden vorrangig die Vorschriften der Verdingungsordnung<br />
Bau (VOB) Teil B Anwendung, nachrangig<br />
das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
BGB.<br />
Auftragsumfang ist die Planung, der Bau und die<br />
Ausstattung des Bürogebäudes und der Parkplatzflä<br />
115<br />
chen, wie sie in den Plänen und der Bau und Ausstattungsbeschreibung<br />
des Mietvertrags mit E.ON, nebst<br />
Änderungen aus dem Nachtrag zu dem Mietvertrag,<br />
enthalten sind. Der Generalübernehmer verpflichtet<br />
sich, binnen zwei Wochen nach Anfrage von Sonderwünschen<br />
ein entsprechendes Angebot zur Ausführung<br />
vorzulegen und die voraussichtlichen terminlichen<br />
und sonstigen Auswirkungen mitzuteilen.<br />
Das Baugrundrisiko und insbesondere das Kontaminationsrisiko<br />
sind auch Sache des Generalübernehmers,<br />
dem im Gegenzug mögliche Regressansprüche<br />
gegen den Verkäufer des Grundstücks des Fondsobjekts<br />
abgetreten wurden.<br />
Die Vergütung für die vertraglich geschuldeten<br />
Leistungen beträgt 61.490 TEuro (61.100 TEuro zzgl.<br />
390 TEuro basierend auf Änderungsantrag Nr. 1)<br />
zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer und ist in<br />
Abschlagszahlungen gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan,<br />
der sich nach dem Baufortschritt richtet,<br />
fällig. Ein Teil der Vergütung in Höhe von 2.300 TEuro<br />
reduziert sich nach einem bestimmten Faktor, soweit<br />
auf Grundlage der mietvertraglichen Regelungen<br />
eine Gesamtmindestmiete von netto 5.000.928 Euro<br />
p. a. unterschritten wird. Im Fall von Sonderwünschen<br />
nach dem Mietvertrag erfolgt ebenfalls eine<br />
Vergütungsanpassung, je nach Art und Umfang eine<br />
Erhöhung oder Verminderung der Vergütung.<br />
Der Generalübernehmer ist verpflichtet, seine<br />
Leistungen so zu erbringen, dass das Bauvorhaben<br />
an den Mieter E.ON zum vereinbarten Übergabezeitpunkt<br />
vollständig und uneingeschränkt betriebsbereit<br />
übergeben werden kann. Die Bauleistungen sind<br />
spätestens bis 31.10.2011 abnahmereif zu erbringen.<br />
Darüber hinaus verschiebt sich der vertragsgemäße<br />
Fertigstellungstermin nur insoweit, als die Verzögerung<br />
auf Umstände zurückzuführen ist, die in dem<br />
Risikobereich der Fondsgesellschaft oder des Mieters<br />
liegen, z. B. bei höherer Gewalt oder aufgrund von<br />
Mietersonderwünschen. Schadenersatzansprüche der<br />
Fondsgesellschaft bei Überschreitung des Fertigstellungstermins<br />
sind beschränkt auf die Verzugsregelungen<br />
des Mietvertrags und die dortige Vertragsstrafe<br />
zugunsten des Mieters. Weiter gehende<br />
Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit des Generalübernehmers<br />
und sind außer bei Vorsatz auf den entgangenen<br />
Gewinn aus dem Mietverhältnis begrenzt. Ab dem<br />
31.10.2011 zzgl. 15 Tage hat der Generalübernehmer<br />
bei schuldhafter Verzögerung eine Vertragsstrafe<br />
in Höhe von 1 / 30 der mit dem Mieter vereinbarten
monatlichen Kaltmiete pro Kalendertag der Verzögerung<br />
zu leisten. Die Vertragsstrafe ist insgesamt auf<br />
den Betrag von 2 Millionen Euro begrenzt.<br />
Die Gewährleistungsfristen für Sachmängel betragen<br />
in Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen<br />
der VOB / B:<br />
zehn Jahre für die Abdichtung der Außenhaut;<br />
fünf Jahre für Aufzugsanlagen und Heizungsanlagen<br />
(bei Abschluss eines Wartungsvertrags), für<br />
sonstige maschinelle und elektronische Anlagen<br />
(bei Abschluss eines Wartungsvertrags), ohne<br />
Abschluss eines Wartungsvertrags zwei Jahre und<br />
einen Monat;<br />
fünf Jahre für alle Planungs und übrigen Bauleistungen;<br />
zwei Jahre für alle beweglichen Teile;<br />
sechs Monate für Verbrauchsgüter und Leuchtmittel;<br />
eine Anwuchsgewährleistung für eine Pflanzwachstumsperiode<br />
für die Begrünung (sofern ein Pflegevertrag<br />
geschlossen wird, ansonsten zwei Monate).<br />
Bei Abnahme ist vom Generalübernehmer eine Gewährleistungssicherheit<br />
in Höhe von 2 Millionen Euro<br />
zu stellen. Der Generalübernehmer ist berecht igt, diese<br />
Sicherheit durch die Abtretung von Gewährleistungssicherheiten<br />
gegen den Bauunternehmer in entsprechender<br />
Höhe abzulösen. Durch Abtretung der<br />
Mängelansprüche gegenüber dem Bauunternehmer<br />
wird der Generalübernehmer von seinen Mängelansprüchen<br />
frei. In diesem Fall ist die Fondsgesellschaft<br />
gehalten, aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen<br />
vorzugehen. Im Fall von neben dem<br />
Bauunternehmer eingeschalteten weiteren Nachunternehmern<br />
kann der Generalübernehmer ebenfalls<br />
durch Abtretung seiner Mängelansprüche gegen über<br />
diesen seine Mängelhaftung erfüllen. Sollten diese<br />
Nachunternehmer trotz angemessener Frist nicht<br />
nachgebessert haben und diese Leistung auch später<br />
nicht erbringen, lebt die eigene Gewährleistungsverpflichtung<br />
des Generalübernehmers wieder auf.<br />
An dem Generalübernehmer sind die <strong>Real</strong> I.S. Gesellschaft<br />
für Immobilien Entwicklung und Projektrealisierung<br />
mbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der<br />
<strong>Real</strong> I.S., und die Fay Projects GmbH als Kommanditisten<br />
zu gleichen Teilen beteiligt. Komplementär ist<br />
die Fay & <strong>Real</strong> I.S. IE Regensburg Verwaltungs GmbH.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. Gesellschaft für Immobilien Entwicklung<br />
und Projektrealisierung mbH & Co. KG ist auf Grundlage<br />
eines Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen<br />
116<br />
ihr und dem Generalübernehmer mit der kaufmännischen<br />
Verwaltung des Bauvorhabens beauftragt.<br />
Die Fay Projects GmbH ist seitens des Generalübernehmers<br />
mit dem technischen Projektmanagement des<br />
Bauvorhabens beauftragt.<br />
Der Generalübernehmer hat vor dem Hintergrund<br />
der übernommenen Risiken und des unvorhersehbaren<br />
Wagnisses aus dem Bau und der Entwicklung<br />
des Fondsobjekts für sich einen Deckungsbeitrag<br />
von ca. 14 Prozent auf den Generalübernehmerpreis<br />
(ohne Umsatzsteuer) gerechnet auf den Nettopreis<br />
kalku liert. Der Deckungsbeitrag umfasst die typischen<br />
kalkulatorischen Wagnisse (z. B. Kostensteigerungen,<br />
Vertragsstrafen) sowie den kalkulierten<br />
Gewinn. Die <strong>Real</strong> I.S. Gesellschaft für Immobilien<br />
Entwicklung und Projektrealisierung mbH & Co. KG<br />
ist zu 50 Prozent an dem durch den Generalübernehmer<br />
erzielten Deckungsbeitrag / Gewinn beteiligt.<br />
Zusätzlich erhält die <strong>Real</strong> I.S. Gesellschaft für Immobilien<br />
Entwicklung und Projektrealisierung mbH & Co.<br />
KG von dem Generalübernehmer für die Übernahme<br />
der kaufmännischen Betreuung des Bauvorhabens<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 250.000 Euro<br />
zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.<br />
Die beiden Kommanditisten des Generalübernehmers<br />
werden gesamtschuldnerisch dafür Sorge tragen,<br />
dass der Generalübernehmer bis zur abnahmereifen<br />
Fertigstellung mit den erforderlichen finanziellen<br />
Mitteln bis zu einem Höchstbetrag von 5 Millionen<br />
Euro ausgestattet wird („Patronatserklärung“).<br />
Mit der Bauausführung hat der Generalübernehmer<br />
die Ed. Züblin AG als Bauunternehmer (auch „Bauunternehmer“<br />
genannt) mit Generalunternehmer<br />
Bauvertrag unterbeauftragt. Der Bauunternehmer<br />
hat demnach die für die Errichtung des Gebäudes<br />
des Fondsobjekts erforderlichen Leistungen nach<br />
vertraglich festgelegten Meilensteinen zu erbringen.<br />
Ihm obliegt die eigentliche Bauausführung. Der Bauunternehmer<br />
erhält hierfür vom Generalübernehmer<br />
eine Vergütung in Höhe von 41.571.000 Euro zzgl.<br />
Umsatzsteuer.<br />
Im Rahmen der Bauausführung wurden verschiedene<br />
Versicherungen abgeschlossen (z. B. Betriebshaftpflicht<br />
und Bauleistungsversicherung).<br />
Zum Generalübernehmervertrag und Bauerrichtungsrisiko<br />
sollte der Anleger vor einer Anlageentscheidung<br />
auch sorgfältig die Risikohinweise unter<br />
Tz. 3.2 lesen.
10.4 Finanzierungsverträge<br />
10.4.1 Langfristiger Darlehensvertrag<br />
Das langfristige Fremdkapital der Fondsgesellschaft<br />
in Höhe von 37.575.000 Euro wird von der BayernLB<br />
(nachfolgend auch „Bank“ genannt) bereitgestellt<br />
und soll zur Bezahlung des Grundstückskaufpreises<br />
und der Kosten der Errichtung des Gebäudes sowie<br />
der zugehörigen Nebenkosten verwendet werden.<br />
Die Konditionen ergeben sich aus der am 04.08.2009<br />
geschlossenen Kontingentsvereinbarung und dem<br />
langfristigen Darlehensvertrag vom 14.10.2009<br />
(„langfristiges Darlehen“).<br />
Die Gesamtlaufzeit des Darlehens endet am 31.12.2020.<br />
Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen, jeweils zum<br />
20.12.2010 und 31.07.2011, vorausgesetzt die vertraglich<br />
vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen<br />
liegen vor. Zu diesen zählt insbesondere, dass der zum<br />
jeweiligen Auszahlungszeitpunkt vereinbarte Baufortschritt<br />
erreicht ist und dies durch einen von der Bank<br />
zu wählenden Bausachverständigen bestätigt wird.<br />
Daneben besteht eine Reihe weiterer Auszahlungsvoraussetzungen,<br />
für die erste Tranche z. B. Nachweise<br />
im Hinblick auf die zu stellenden Sicherheiten und die<br />
Bestätigung über die Löschung aus dem Altlastenkataster.<br />
Das Darlehen wird zu 90 Prozent ausbezahlt. Das<br />
Disagio in Höhe von 10 Prozent des Darlehensbetrags<br />
wird mit Auszahlung der ersten Tranche einbehalten<br />
und gilt als voll ausbezahlt. Ein jährlicher<br />
Zins auf das ausgezahlte Darlehen einschließlich<br />
Disagio in Höhe von 4,09 Prozent ist erstmalig zum<br />
31.12.2010 zu entrichten; der Zinssatz ist bis zum<br />
Ende der Laufzeit am 31.12.2020 fixiert. Das Darlehen<br />
ist in gleichbleibenden monatlichen Annuitätenraten<br />
in Höhe von 159.381 Euro zu bedienen, die<br />
Zins und Tilgungsanteile enthalten. Die Raten<br />
sind monatlich nachträglich fällig. Mit der Tilgung<br />
des Darlehens ist am 01.01.2013 zu beginnen. Der<br />
Tilgungssatz beträgt 1 Prozent p. a. vom Darlehensbetrag<br />
zzgl. der durch Tilgung ersparten Zinsen.<br />
Der Darlehens rest ist am Ende der Laufzeit in einem<br />
Betrag zurück zuführen. Zusätzlich erhält die Bank<br />
eine am 20.12.2010 fällige Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von 0,25 Prozent (93.938 Euro). Die Bank<br />
berechnet ab dem 01.12.2009 bis zu den genannten<br />
Auszahlungszeitpunkten für nicht abgerufene Darlehensbeträge<br />
eine Bereithaltungsprovision in Höhe<br />
von 0,20 Prozent p. a., fällig bei Auszahlung oder am<br />
Ende der Bezugsfrist.<br />
117<br />
Die Fondsgesellschaft hat der finanzierenden Bank<br />
im Rahmen des langfristigen Darlehensvertrages<br />
als Sicherheit u. a. Ansprüche aus dem Mietvertrag<br />
über das Fondsobjekt, aus dem Kaufvertrag über<br />
das Grundstück, aus der Patronatserklärung, die die<br />
Gesellschafter des Generalübernehmers abzugeben<br />
haben, und aus dem Generalunter / Generalübernehmervertrag<br />
abzutreten. Zudem ist die Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet, Kaufpreisansprüche aus dem<br />
Wiederverkauf des Fondsobjekts und Ansprüche<br />
gegenüber dem Finanzamt auf Erstattung der Umsatzsteuer<br />
abzutreten. Zusätzlich hat die Fondsgesellschaft<br />
am Grundstück des Finanzierungsobjekts<br />
zugunsten der Bank eine Grundschuld zu bestellen<br />
sowie ein abstraktes Schuldversprechen mit Unterwerfung<br />
unter die sofortige Zwangsvollstreckung abzugeben.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. ist darüber hinaus verpflichtet,<br />
eine gesamtschuldnerische Mithaft bis zur Fertigstellung<br />
des Fondsobjekts zu übernehmen.<br />
Das Verhältnis der Darlehenssumme zum Verkehrswert<br />
des Fondsobjekts darf zu keinem Zeitpunkt<br />
größer als 60 Prozent sein (sog. Loan to Value Ratio,<br />
nachfolgend auch „LTVRatio“). Zur Bestimmung des<br />
LTVRatios ist alle drei Jahre auf Kosten der Fondsgesellschaft<br />
ein Verkehrswertgutachten von einem von<br />
der Bank zu bestimmenden Bausachverständigen<br />
zu erstellen. Überschreitet der LTVRatio den vereinbarten<br />
Wert, ist die Fondsgesellschaft verpflichtet,<br />
innerhalb von 60 Kalendertagen das Darlehen durch<br />
Sondertilgungen so weit zurückzuführen, dass der<br />
vereinbarte Wert wieder erreicht wird. Die Fondsgesellschaft<br />
hat der Bank dabei sämtliche in diesem<br />
Zusammenhang entstehenden Schäden zu ersetzen.<br />
Alternativ kann die Fondsgesellschaft den zur Erreichung<br />
des vereinbarten LTVRatios notwendigen<br />
Betrag als Barkaution hinterlegen bzw. eine entsprechende<br />
Bankbürgschaft oder Bankgarantie stellen.<br />
Die Fondsgesellschaft hat aufgrund der Verpflichtung<br />
im Darlehensvertrag das Fondsobjekt zu einer<br />
jährlichen Miete von mindestens 4.729.518 Euro<br />
auf Grundlage des Mietvertrags mit 15jähriger<br />
Laufzeit mit E.ON zu vermieten. Zusätzlich darf das<br />
Verhältnis des Betrags, der ohne jeglichen weiteren<br />
tatsächlichen oder kalkulatorischen Abzug für die<br />
Bedienung des Darlehens zur Verfügung steht (sog.<br />
Jahresreinertrag), zu dem zu leistenden Zins und Tilgungsdienst<br />
zu keinem Zeitpunkt einen niedrigeren<br />
Faktor als 1,5 haben (sog. Debt Service Coverage<br />
Ratio, nachfolgend auch „DSCRatio“). Unterschreitet<br />
der DSCRatio den vereinbarten Wert, ist die
Fondsgesellschaft verpflichtet, innerhalb von 60<br />
Kalendertagen das Darlehen durch Sondertilgungen<br />
so weit zurückzuführen, dass der vereinbarte Wert<br />
wieder erreicht wird. Die Fondsgesellschaft hat der<br />
Bank dabei sämtliche in diesem Zusammenhang<br />
entstehenden Schäden zu ersetzen. Alternativ ist es<br />
der Fondsgesellschaft möglich, den zur Erreichung<br />
des vereinbarten DSCRatios notwendigen Betrag als<br />
Barkaution zu hinterlegen bzw. eine entsprechende<br />
Bankbürgschaft oder Bankgarantie zu stellen. Die<br />
Wiederherstellung des vereinbarten DSCRatios<br />
durch Sondertilgungen, Bankbürgschaft oder Bankgarantie<br />
darf höchstens in zwei Fällen erfolgen.<br />
Die Fondsgesellschaft verpflichtet sich, mit dem<br />
Bauvorhaben planmäßig zu beginnen und dieses<br />
planmäßig bis zum 31.10.2011 fertigzustellen und<br />
an den Mieter zu übergeben.<br />
Die Bank ist berechtigt, sämtliche aus dem langfristigen<br />
Darlehensvertrag entstehenden Rechte und<br />
Pflichten an andere Banken bzw. Finanzinstitutionen<br />
zu übertragen.<br />
Bezüglich der Risiken im Zusammenhang mit dem<br />
langfristigen Darlehen, insbesondere dem LTVRatio<br />
und dem DSCRatio, sollte der Anleger vor einer Anlageentscheidung<br />
auch sorgfältig die Risikohinweise<br />
unter Tz 3.3.4 lesen.<br />
Weiterhin ist seitens der Fondsgesellschaft zur Finanzierung<br />
zusätzlicher Baukosten (insbesondere für<br />
Mietersonderwünsche) beab sich tigt, zu noch nicht<br />
feststehenden Konditionen einen zusätzlichen Darlehensvertrag<br />
über ca. 2,025 Millionen Euro abzuschließen.<br />
Die BayernLB hat ihre Finanzierungsabsicht mit<br />
Schreiben vom 10.03.2010 bestätigt; eine verbindliche<br />
Darlehenszusage besteht aber noch nicht.<br />
10.4.2 Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
Zur teilweisen Zwischenfinanzierung des einzuwerbenden<br />
Eigenkapitals der Fondsgesellschaft soll<br />
ebenfalls bei der BayernLB ein Zwischenkredit bis<br />
zur Höhe von insgesamt 35.969.600 Euro aufgenommen<br />
werden. Diesbezüglich wurde am 14.10.2009<br />
ein Darlehensvertrag unterzeichnet („Eigenkapitalzwischenfinanzierung“).<br />
Der Verwendungszweck<br />
entspricht dem des langfristigen Darlehensvertrags.<br />
Die Laufzeit endet nach dem Darlehensvertrag am<br />
31.03.2011, wobei eine Verlängerung der Zwischenfinanzierung<br />
besprochen ist. Eine verbindliche Zusage<br />
soll erst im Bedarfsfall eingeholt werden.<br />
118<br />
Die Eigenkapitalzwischenfinanzierung ist bis zum<br />
31.03.2011 durch eine oder mehrere Auszahlungen<br />
in voller Höhe (100 Prozent) in Anspruch zu nehmen.<br />
Die Inanspruchnahme der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
erfolgt für den zum Grundstückskauf<br />
vorgesehenen Darlehensteilbetrag durch Auszahlung<br />
zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Grundstückskaufpreises<br />
bzw. durch eine zugunsten des Verkäufers<br />
gestellte Bürgschaft der Bank. Das restliche Darlehen<br />
wird hinsichtlich der Bauleistungen nach Baufortschritt<br />
ausbezahlt, vorausgesetzt die Auszahlungsvoraussetzungen<br />
liegen jeweils vor. Diese entsprechen<br />
im Wesentlichen denen des langfristigen<br />
Darlehensvertrags (Tz. 10.4.1).<br />
Das von Anlegern eingezahlte Eigenkapital ist<br />
von der Fondsgesellschaft bis zur Höhe von<br />
9.155.400 Euro für Baumaßnahmen am Finanzierungsobjekt<br />
zu verwenden. Das weitere eingezahlte<br />
Eigenkapital ist dann in voller Höhe zur Tilgung der<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierung zu verwenden.<br />
Ist die Eigenkapitalzwischenfinanzierung im Zeitpunkt<br />
der kompletten Eigenkapitalaufbringung noch<br />
nicht vollständig ausgezahlt, werden keine weiteren<br />
Auszahlungen mehr getätigt und die auszuzahlende<br />
Darlehensumme wird entsprechend reduziert. Die<br />
Tilgung des Darlehens erfolgt jeweils zum Ende einer<br />
zwischen Bank und Darlehensnehmer vereinbarten<br />
Zinsbindungsperiode aus dem von Anlegern eingezahlten<br />
Eigenkapital. Bis zum 31.03.2011 nicht in<br />
Anspruch genommene Teilbeträge des Darlehens<br />
können von der Bank gekündigt werden. Spätestens<br />
zum Ende der Laufzeit ist ein ggf. vorhandener Darlehensrest<br />
in einer Summe zu tilgen.<br />
Bezüglich der Verzinsung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
hat die Fondsgesellschaft die Möglichkeit,<br />
das Darlehen bzw. Teilbeträge auf variabler<br />
Zinsbasis oder in der Form eines kurzfristigen<br />
Festzinsdarlehens auf EURIBORBasis oder als Avalkredit<br />
in Anspruch zu nehmen. Wird ein variabler<br />
Zinssatz gewählt, ist dieser gegenwärtig in Höhe von<br />
4,7 Prozent p. a. kalendervierteljährig zu entrichten;<br />
der Zinssatz ändert sich mit Anpassung des Referenzzinses.<br />
Teilbeträge ab mindestens 500.000 Euro kann<br />
der Darlehensnehmer als RollOverFestzinsdarlehen<br />
auf EURIBORBasis (act / 360) mit Zinsbindungsperioden<br />
von ein bis sechs Monaten in Anspruch nehmen.<br />
Der zu entrichtende Zinssatz liegt dabei 1,25 Prozent<br />
p. a. über EURIBOR zzgl. Liquiditätskosten in Höhe<br />
von 0,988 Prozent p. a. auf die jeweilige Auszahlung.<br />
Für den Fall, dass das Darlehen als Avalkredit in Anspruch<br />
genommen wird, erklärt sich die Bank bereit,
Zahlungsbürgschaften gegenüber dem Verkäufer<br />
des Grundstücks sowie gegenüber bauausführenden<br />
Firmen oder Trägern der öffentlichen Hand bis<br />
zur Höhe der Darlehenszusage abzugeben. Für die<br />
Stellung der Bürgschaften berechnet die Bank eine<br />
jährliche Avalprovision in Höhe von 1,25 Prozent<br />
des verbürgten Betrags; die Fondsgesellschaft ist<br />
verpflichtet, die Bank insoweit spätestens bis zum<br />
31.03.2011 von der Haftung aus den Bürgschaften<br />
freizustellen.<br />
Für die Darlehensgewährung berechnet die Bank<br />
der Fondsgesellschaft eine zum 30.06.2010 fällige<br />
und unabhängig von der Inanspruchnahme anfallende<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent<br />
(179.848 Euro). Für den Fall eines nicht in Anspruch<br />
genommenen Darlehensbetrags wird ab dem<br />
01.12.2009 eine Bereithaltungsprovision in Höhe<br />
von 0,2 Prozent p. a., ab dem 01.03.2010 in Höhe von<br />
0,694 Prozent p. a., berechnet.<br />
Die seitens der Fondsgesellschaft der finanzierenden<br />
Bank im Rahmen der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
zu gewährenden Sicherheiten entsprechen<br />
den unter Tz. 10.4.1 genannten im Wesentlichen.<br />
Insbesondere sind die Ansprüche aus den geschlossenen<br />
Verträgen abgetreten, ist eine Grundschuld zu<br />
bestellen sowie eine gesamtschuldnerische Mithaft<br />
seitens der <strong>Real</strong> I.S. abzugeben.<br />
Im Hinblick auf die Verpflichtungen nach dem Darlehensvertrag<br />
kann ebenfalls im Wesentlichen auf die<br />
unter Tz. 10.4.1 gemachten Ausführungen verwiesen<br />
werden.<br />
Die Bank ist berechtigt, sämtliche aus der Eigenkapitalfremdfinanzierung<br />
entstehenden Rechte und<br />
Pflichten an andere Banken bzw. Finanzinstitutionen<br />
zu übertragen.<br />
Zum langfristigen Darlehen bzw. der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
sollte der Anleger auch<br />
sorgfältig die Risikohinweise in Tz. 3.2 bzw. Tz. 3.3<br />
(insbesondere in Tz. 3.3.3) lesen.<br />
10.4.3 Zwischenfinanzierung durch Generalübernehmer<br />
Der Generalübernehmer, die Fay & <strong>Real</strong> I.S. IE Regensburg<br />
GmbH & Co. KG, hat der Fondsgesellschaft ein<br />
weiteres Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe<br />
von 2 Millionen Euro zugesagt (auch „GÜDarlehen“<br />
genannt). Bislang ist seitens der Fondsgesell<br />
119<br />
schaft nur eine Inanspruchnahme in Höhe von ca.<br />
450.000 Euro geplant. Die Valutierung erfolgt teilweise<br />
rückwirkend bis 2008 für die bereits von dem<br />
Generalübernehmer für die Fondsgesellschaft verauslagten<br />
Kosten und teilweise mit Vertragsschluss.<br />
Ab der jeweiligen Valutierung ist ein Zins in Höhe<br />
von 3 Prozent p. a. zu zahlen, fällig mit Rückzahlung<br />
des GÜDarlehens, frühestens jedoch am 01.06.2010.<br />
Der Darlehensbetrag ist bei Beendigung in einem<br />
Betrag zurückzuzahlen. Der Darlehensvertrag ist auf<br />
unbestimmte Zeit geschlossen und von beiden Parteien<br />
vierteljährlich mit einer Frist von einem Monat<br />
kündbar.<br />
10.5 Dienstleistungsverträge der Fondsgesellschaft<br />
10.5.1 Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>Real</strong> I.S. mit der laufenden<br />
Verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich<br />
aller im täglichen Geschäftsbetrieb anfallenden<br />
Maßnahmen beauftragt. Zu diesem Aufgabenbereich<br />
gehören insbesondere die Durchführung der Ausschüttungen<br />
an die Anleger entsprechend den gefassten<br />
Beschlüssen der Gesellschafterversammlung,<br />
die Unterstützung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse<br />
und Rechenschaftsberichte, die Abwicklung<br />
und Überwachung des Zahlungsverkehrs, die kaufmännischen<br />
Dienstleistungen, das Rechnungswesen<br />
sowie die Vertretung gegenüber Behörden, Banken,<br />
Versicherungen und ähnlichen Institutionen. Zudem<br />
erbringt die <strong>Real</strong> I.S. weitere Leistungen im Zusammenhang<br />
mit dem Anlegerbeitritt, der Übertragung<br />
von Beteiligungen usw. Die <strong>Real</strong> I.S. ist berechtigt, sich<br />
bei der Erfüllung der Aufgaben Dritter zu bedienen.<br />
Für die Fondsverwaltung erhält die <strong>Real</strong> I.S. für die<br />
Jahre 2009, 2010 und 2011 eine Vergütung in Höhe<br />
von 225.000 Euro zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung wird fällig zum 30.12.2010<br />
in Höhe von 150.000 Euro (für die Jahre 2009 und<br />
2010) und zum 30.12.2011 in Höhe von 75.000 Euro<br />
(für das Jahr 2011). Ab dem Jahr 2012 beträgt die Vergütung<br />
jährlich 3 Prozent der seitens der Fondsgesellschaft<br />
erzielten Nettomieterträge (ohne Umsatzsteuer)<br />
zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist jeweils zum 30.12. fällig. Soweit<br />
nach dem Gesellschafts bzw. Treuhandvertrag in Verbindung<br />
mit dem Preisverzeichnis Bearbeitungsgebühren<br />
z. B. für die Übertragung von Beteiligungen<br />
anfallen, stehen diese ebenfalls der <strong>Real</strong> I.S. zu. Der<br />
Vertrag wurde auf die Dauer von 15 Jahren geschlossen.<br />
Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag verlängert sich um<br />
jeweils fünf weitere Jahre, sofern nicht eine Vertragspartei<br />
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />
sechs Monaten kündigt. Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. ist<br />
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,<br />
außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung<br />
einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den Vertragszweck<br />
gefährdenden Weise („Kardinalpflicht“).<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. haftet, soweit sie ihre Aufgaben an Dritte<br />
überträgt, für deren Verschulden wie für eigenes<br />
Verschulden. Bei einer Übertragung an qualifizierte<br />
Berufsträger hat die <strong>Real</strong> I.S. nur ihr bei der Auswahl<br />
zur Last fallendes Verschulden zu vertreten.<br />
10.5.2 Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. hat sich gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet, das für die Durchführung<br />
der geplanten Investition der Fondsgesellschaft<br />
zur Zeichnung durch die Anleger bestimmte<br />
Gesell schaftskapital in Höhe von voraussichtlich<br />
47.259 TEuro (ohne Agio) zu beschaffen. Die <strong>Real</strong> I.S.<br />
garantiert, für die Durchführung der Investition der<br />
Fondsgesellschaft das benötigte Gesellschaftskapital,<br />
soweit erforderlich, selbst zu zeichnen oder durch<br />
Dritte zeichnen zu lassen. Macht die Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft von ihrem Recht<br />
Gebrauch, das endgültige Gesellschaftskapital in<br />
Abhängigkeit vom Investitionsvolumen anzupassen,<br />
so ändert sich das garantierte Gesellschaftskapital<br />
entsprechend. Soweit Beteiligungen im Rahmen der<br />
Platzierungsgarantie gezeichnet werden, ist das Agio<br />
nicht zu leisten. Sofern die Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
von ihrem gesellschaftsvertraglichen Recht<br />
auf Verlängerung der Platzierungsfrist bis längs tens<br />
zum 30.12.2012 Gebrauch macht, verschiebt sich der<br />
Stichtag betreffend die Verpflichtung aus der Platzierungsgarantie<br />
entsprechend.<br />
Als Vergütung für die Übernahme der Platzierungsgarantie<br />
erhält die <strong>Real</strong> I.S. voraussichtlich netto<br />
1.896 TEuro ggf. zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch entsteht mit<br />
Abschluss des Vertrags. Die Vergütung ist anteilig<br />
entsprechend dem Platzierungsverlauf fällig, spätestens<br />
jedoch zum 30.12.2011 bei Vollplatzierung.<br />
Macht die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
von ihrem Recht Gebrauch, das endgültige Gesellschaftskapital<br />
in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen<br />
anzupassen, ändert sich die Vergütung im<br />
Rahmen der Platzierungsgarantie entsprechend.<br />
120<br />
10.5.3 Eigenkapitalbeschaffungsvertrag<br />
Mit der Vermittlung des zur Zeichnung durch die<br />
Anleger bestimmten Gesellschaftskapitals der<br />
Fondsgesellschaft sind die <strong>Real</strong> I.S. sowie andere<br />
Vertriebspartner beauftragt. Hierbei dürfen seitens<br />
der <strong>Real</strong> I.S. für den Vertrieb auch weitere Aufträge<br />
erteilt werden.<br />
Für die Vermittlung des Gesellschaftskapitals ist zusätzlich<br />
zum Agio eine einmalige Vergütung in Höhe<br />
von 4 Prozent für das jeweils an Anleger vermittelte<br />
Gesellschaftskapital vereinbart, ggf. zzgl. gesetzlich<br />
geschuldeter Umsatzsteuer. Das voraussichtliche von<br />
Anlegern gezeichnete Gesellschaftskapital beträgt<br />
47.259 TEuro (ohne Agio); die Vergütung beträgt<br />
demnach voraussichtlich insgesamt 4.253 TEuro.<br />
Macht die Fondsgesellschaft von ihrem Recht<br />
Gebrauch und erhöht ihr Gesellschaftskapital über<br />
das kalkulierte Gesellschaftskapital, passt sich die<br />
Vergütung entsprechend an. Die jeweilige Vergütung<br />
ist erst nach Annahme des Beitrittsangebots und<br />
Einzahlung der ersten Rate des Beteiligungsbetrags<br />
fällig. Durch die Vergütung sind alle mit dem Vertrieb<br />
zusammenhängenden Kosten der <strong>Real</strong> I.S. und der<br />
anderen Vertriebspartner abgegolten. Zusätzlich erhält<br />
die <strong>Real</strong> I.S. für die Koordinierung des Vertriebs<br />
und die Schulung der Vermittler eine Vergütung in<br />
Höhe von einmalig 20.000 Euro zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer, fällig zum 30.12.2010.<br />
Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. im Rahmen des Eigenkapitalvermittlungsvertrags<br />
beschränkt sich auf Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit.<br />
10.5.4 Fremdkapitalbeschaffungsvertrag<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. wurde von der Fondsgesellschaft mit<br />
der Vermittlung der langfristigen Fremdfinanzierung<br />
der Fondsgesellschaft beauftragt. Die <strong>Real</strong> I.S.<br />
erhält hierfür eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
1 Prozent des vermittelten Fremdkapitals, ggf. zzgl.<br />
gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, voraussichtlich<br />
insgesamt netto 396.000 Euro. Die Vergütung ist<br />
am 30.12.2010 zur Zahlung fällig. Die Haftung der<br />
<strong>Real</strong> I.S. im Rahmen dieses Vertrags beschränkt sich<br />
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
10.5.5 Vertrag über Konzeption und<br />
Objektaufbereitung<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. wurde von der Fondsgesellschaft beauftragt,<br />
die im Zusammenhang mit der Konzeption<br />
stehenden Leistungen zu erbringen, insbesondere
eine Rentabilitätsrechnung und einen Finanzplan zu<br />
erstellen, sämtliche Vertragsunterlagen abzustimmen<br />
und sämtliche Emissionsunterlagen, insbesondere<br />
einen Verkaufsprospekt nach den gesetzlichen<br />
Vorgaben und dem Standard IDW S4, zu gestalten.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. wurde zudem mit der Suche, Auswahl<br />
und Prüfung einer geeigneten Immobilie beauftragt.<br />
Die Vergütung beträgt insgesamt 500.000 Euro zzgl.<br />
gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist zum 30.12.2010 fällig. Über die vorgenannte<br />
Vergütung hinaus hat die <strong>Real</strong> I.S. Ansprüche auf Auslagenersatz<br />
im Zusammenhang mit der Beauftragung<br />
von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern<br />
oder Sachverständigen im Zusammenhang mit<br />
dem Ankauf des Grundstücks und der Erstellung des<br />
Verkaufsprospekts.<br />
Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. im Rahmen des Vertrags<br />
über Konzeption und Objektaufbereitung beschränkt<br />
sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei<br />
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit oder bei Verletzung vertragswesentlicher<br />
Pflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden<br />
Weise („Kardinalpflichten“). Die <strong>Real</strong> I.S.<br />
haftet, soweit sie ihre Aufgaben an Dritte überträgt,<br />
für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.<br />
Bei einer Übertragung an qualifizierte Berufsträger,<br />
technische Gutachter und sonstige Sachverständige<br />
hat die <strong>Real</strong> I.S. nur ihr bei der Auswahl zur Last<br />
fallendes Verschulden zu vertreten.<br />
10.5.6 Vertrag über Projektcontrolling<br />
Die MasterPlan Projektconsulting und Management<br />
GmbH wurde von der Fondsgesellschaft mit dem Projektcontrolling<br />
des Bauvorhabens für die Leistungen<br />
der Planung, Ausführung und des Projektabschlusses<br />
beauftragt. Dabei sind insbesondere auch die<br />
seitens des Generalübernehmers zu erbringenden<br />
Leistungen zu prüfen.<br />
Die MasterPlan Projektconsulting und Management<br />
GmbH erhält für die Leistungen des Projektcontrollings<br />
eine Vergütung in Höhe von 110.000 Euro zzgl.<br />
gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Soweit sich<br />
die Baukosten über den Betrag von 58.500.000 Euro<br />
erhöhen, erhöht sich die vorgenannte Vergütung um<br />
0,28 Prozent der überschießenden Baukosten. Danach<br />
beträgt die Vergütung derzeit ca. 118.372 Euro.<br />
Für den Fall zusätzlicher Arbeiten (z. B. Mietersonderwünsche,<br />
nachträgliche Arbeiten) fällt ebenfalls eine<br />
zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,28 Prozent der<br />
1<strong>21</strong><br />
Kosten der zusätzlichen beauftragten Leistungen an.<br />
Für Zwecke der Prognose wurde eine Vergütung von<br />
netto 150.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer angenommen.<br />
Die MasterPlan Projektconsulting und Management<br />
GmbH hat ihre Leistungen entsprechend einem Fristenplan<br />
zu erbringen. Die Haftung der MasterPlan<br />
Projektconsulting und Management GmbH ist dem<br />
Umfang und der Höhe nach beschränkt. Sollte sie<br />
schuldhaft in Verzug geraten, hat sie eine Vertragsstrafe<br />
für jeden Werktag in Höhe von 0,1 Prozent<br />
der Gesamtvergütung, maximal jedoch 5 Prozent<br />
hiervon, an die Fondsgesellschaft zu bezahlen.<br />
10.5.7 Steuerberatungsvertrag<br />
Für die laufende Steuerberatung der Fondsgesellschaft<br />
wurde ein Steuerberatungsvertrag geschlossen.<br />
Für die Jahre 2009 bis 2011 wurde eine<br />
Vergütung von 150.000 Euro zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer vereinbart. Als Vergütung für die laufende<br />
Steuerberatung ab 01.01.2012 ist ein Betrag in<br />
Höhe von 60.000 Euro p. a. zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer geplant. Ab dem Jahr 2013 soll<br />
sich der Betrag jährlich um 1,9 Prozent erhöhen.<br />
10.5.8 Immobilienverwaltung / Property<br />
Management<br />
Es ist möglich, dass im Zeitablauf über die normale<br />
Hausverwaltung hinaus für die Immobilienverwaltung<br />
und das Property Management ein zusätzlicher<br />
Geschäftsbesorger beauftragt wird. Entsprechende<br />
Leistungen könnten auch von der <strong>Real</strong> I.S., erbracht<br />
werden.<br />
10.6 Anwendbares Recht<br />
Die vorgenannten Verträge unterliegen dem Recht<br />
der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>.
11. Steuerliche Grundlagen<br />
Vorbemerkungen<br />
In diesem Abschnitt werden die wesentlichen<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />
dargestellt. Sie beziehen sich auf die<br />
steuerlichen Aspekte und Folgen einer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft. Sie gelten grundsätzlich<br />
gleichermaßen für Kommanditisten, die ihre Anteile<br />
an der Fondsgesellschaft direkt halten, und Anleger,<br />
die indirekt über den Treuhandkommanditisten<br />
beteiligt sind, sofern nachfolgend nichts anderes<br />
dargestellt wird. Ferner wird davon ausgegangen,<br />
dass sich nur natürliche Personen mit Wohnsitz<br />
und unbeschränkter Steuerpflicht in <strong>Deutschland</strong><br />
beteiligen, die die Anteile im Privatvermögen halten<br />
bzw. keinen gewerblichen Grundstückshandel<br />
ausüben und somit Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung erzielen. Wird die Beteiligung in einem<br />
Betriebsvermögen gehalten, zählen die Einkünfte zu<br />
den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger<br />
Arbeit oder Land und Forstwirtschaft (BMF vom<br />
29.04.1994, BStBl. I 1994, S. 282). Auf die Möglichkeit<br />
einer Übertragung von Rücklagen gemäß §§ 6b, 6c<br />
EStG wird kurz eingegangen. Diese Hinweise sind<br />
nur eine Zusammenfassung der steuerlichen Grundlagen.<br />
Potenziellen Anlegern wird dringend geraten,<br />
die steuerlichen Auswirkungen, insbesondere im<br />
Hinblick auf individuelle steuerliche Besonderheiten,<br />
mit ihrem eigenen Steuerberater abzustimmen.<br />
Die Ausführungen in diesem Kapitel sind in Zusammenhang<br />
mit dem Kapitel „Risikohinweise“ (Tz. 3)<br />
und darin insbesondere dem Abschnitt „Steuerliche<br />
Risiken“ (Tz. 3.4) zu lesen. Vor einer Anlageentscheidung<br />
sollte der Anleger daher auch das Kapitel „Risikohinweise“<br />
gelesen und verstanden haben.<br />
Unter Bezug auf den IDWStandard S 4 zur ordnungsgemäßen<br />
Beurteilung von Verkaufsprospekten des<br />
Instituts der Wirtschaftsprüfer („IDW“) werden im<br />
Folgenden die steuerlichen Auswirkungen in der<br />
Investitionsphase, der Nutzungsphase und bei Beendigung<br />
der Beteiligung getrennt dargestellt. Soweit<br />
verschiedene steuerliche Auswirkungen sowohl die<br />
Investitions als auch die Nutzungsphase betreffen,<br />
werden diese überwiegend im Rahmen der Auswirkungen<br />
in der Investitionsphase wiedergegeben. Die<br />
Besteuerung in beiden Phasen ist teilweise identisch<br />
bzw. bedingt sich.<br />
122<br />
11.1 Investitionsphase der Beteiligung<br />
11.1.1 Einkommensteuer<br />
Einkunftsart<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § <strong>21</strong> Abs. 1<br />
S. 1 Nr. 1 EStG sind Miet und Pachteinnahmen der<br />
Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zuzurechnen,<br />
soweit sie nicht Einkünften aus anderen<br />
Einkunftsarten zugerechnet werden (§ <strong>21</strong> Abs. 3<br />
EStG). Die Fondsgesellschaft übt mit der Verwaltung<br />
eigener Grundstücke eine vermögensverwaltende<br />
Tätigkeit aus.<br />
Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, das Fondsobjekt<br />
langfristig zu halten, so dass bei vorliegender<br />
Beteiligung die Voraussetzungen des gewerblichen<br />
Grundstückshandels grundsätzlich nicht gegeben<br />
sind (siehe unter 11.3.1 „Gewerblicher Grundstückshandel“).<br />
Ferner soll die Fondsgesellschaft als Vermieter keine<br />
über die Vermietung des Fondsobjekts hinausgehende<br />
Tätigkeit ausüben. Die Voraussetzungen für<br />
die Begründung einer gewerblichen Tätigkeit i. S. d.<br />
§ 15 Abs. 2 EStG liegen nach Auffassung des Anbieters<br />
nicht vor. Gewerbliche Einkünfte ergeben sich<br />
auch nicht aus einer gewerblichen Prägung der Personengesellschaft<br />
i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, da in<br />
der Fondsgesellschaft ein nicht persönlich haftender<br />
Gesellschafter zur Geschäftsführung befugt ist (vgl.<br />
R 15.8 Abs. 6 EStR).<br />
Gegebenenfalls anfallende Zinsen, z. B. aus der Anlage<br />
von Liquiditätsüberschüssen, sind auf Anlegerebene<br />
als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1<br />
Nr. 7 EStG zu versteuern.<br />
Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Fondsgesellschaft<br />
werden den Anlegern die Einkünfte anteilig<br />
zugerechnet. Die Anleger erzielen daher Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung (§ <strong>21</strong> EStG) und<br />
Kapitalvermögen (§ 20 EStG), sofern die Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen gehalten<br />
wird. Dies gilt auch im Rahmen des zunächst erfolgten<br />
mittelbaren Beitritts als Treugeber. Nach dem<br />
Urteil des Bundesfinanzhofs („BFH“) vom 27.01.1993<br />
(BStBl. 1994 II, S. 615) und dem BMFSchreiben vom<br />
01.09.1994 (BStBl. 1994 I, S. 604) ist die Zurechnung<br />
von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />
bei Treuhandverhältnissen an gewisse Voraussetzungen,<br />
wie z. B. der Gleichstellung der Treugeber<br />
mit unmittelbar beteiligten Gesellschaftern oder
der Beherrschung des Treuhandverhältnisses durch<br />
den Treugeber, gebunden. Diese Kriterien sind nach<br />
Auffassung des Anbieters durch die vertragliche<br />
Ausgestaltung erfüllt. Die Zurechnung der Einkünfte<br />
beim Anleger erfolgt grundsätzlich anteilig, d. h.<br />
entsprechend seiner Beteiligungsquote.<br />
Überschusserzielungsabsicht<br />
Eine Überschusserzielungsabsicht setzt eine wirtschaftlich<br />
auf Vermögensmehrung gerichtete<br />
Tätig keit der Steuerpflichtigen voraus. Grundsätzlich<br />
ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,<br />
d. h. bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit,<br />
ohne weitere Prüfung vom Vorliegen<br />
der Überschuss erzielungsabsicht auszugehen (vgl.<br />
BMFSchreiben vom 08.10.2004, BStBl. 2004 I, S. 933,<br />
Tz. 1). Soll nach dem Konzept eines geschlossenen<br />
Immobilienfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft<br />
die Vermietungstätigkeit des Fonds 20<br />
Jahre oder weniger betragen, gilt sie als nicht auf<br />
Dauer ausgerichtet (vgl. BFH vom 02.07.2008, DStRE<br />
2008, 1107). Die Überschusserzielungsabsicht muss<br />
dann sowohl auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />
als auch auf Ebene des einzelnen Gesellschafters im<br />
Rahmen einer Totalüberschussprognose überprüft<br />
werden (BMFSchreiben vom 08.10.2004, BStBl. 2004<br />
I, S. 933, Tz. 33). Nach dem vorliegenden Konzept umfasst<br />
die Grundmietzeit prognosegemäß weniger als<br />
20 Jahre. Bei der durchzuführenden Ermittlung des<br />
Totalüberschusses ist die voraussichtliche Dauer der<br />
Vermögensnutzung als Prognosezeitraum zugrunde<br />
zu legen. Es ist dabei von den Ergebnissen auszugehen,<br />
die sich nach den einkommensteuerrechtlichen<br />
Vorschriften voraussichtlich ergeben werden. Diese<br />
im Prognosezeitraum zu erwartenden Einnahmen<br />
und Ausgaben sind zu schätzen, wobei inflationsbedingte<br />
Erhöhungen nicht einzubeziehen sind. Für die<br />
Gebäudeabschreibungen ist bei der Totalüberschussprognose<br />
von der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG auszugehen.<br />
Die tatsächlich in Anspruch genommenen<br />
Absetzungen sind regelmäßig nicht anzusetzen.<br />
Zur Berücksichtigung der zwangsläufig gegebenen<br />
Unsicherheiten der Prognose sind die geschätzten<br />
Einnahmen um 10 Prozent zu erhöhen, die Ausgaben<br />
um 10 Prozent zu mindern (vgl. BMFSchreiben vom<br />
08.10.2004, BStBl. 2004 I, S. 933, Tz. 34).<br />
Nach der für die Fondsgesellschaft erstellten Prognoserechnung<br />
wird auf Gesellschaftsebene im<br />
Prognosezeitraum bis zum geplanten Verkauf im<br />
Jahr 2022 ein positives steuerliches Gesamtergebnis<br />
(„Totalüber schuss“) erzielt. Der Totalüberschuss tritt<br />
123<br />
nach der Prognose im Jahr 2014 ein. Die Tätigkeit<br />
der Fondsgesellschaft wird also mit Überschusserzielungsabsicht<br />
ausgeübt.<br />
Ebenso muss bei jedem einzelnen Anleger ein Streben<br />
nach Totalüberschuss nachzuweisen sein. Annahmegemäß<br />
finanziert der Anleger die Beteiligung<br />
ausschließlich mit Eigenkapital. Die Angaben beziehen<br />
sich auf einen über die gesamte Laufzeit beteiligten<br />
Anleger. In diesem Fall kann davon ausgegangen<br />
werden, dass eine Überschuss erzielungsabsicht<br />
vorliegt. Wird der Anteilserwerb stattdessen fremdfinanziert,<br />
sind bei der steuerlichen Beurteilung der<br />
Überschusserzielungsabsicht sämtliche Finanzierungskosten<br />
als Sonderwerbungskos ten mindernd<br />
zu berücksichtigen.<br />
Ein Anleger, der seine Beteiligung veräußert, bevor<br />
er einen Totalüberschuss erzielt hat, muss mit einer<br />
besonderen Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht<br />
rechnen, insbesondere dahingehend, ob es<br />
sich bei der Veräußerung der Anteile nicht um einen<br />
von vornherein gefassten Entschluss gehandelt hat.<br />
Dies soll regelmäßig der Fall sein, wenn der Anleger<br />
seinen Fondsanteil innerhalb eines engen zeitlichen<br />
Zusammenhangs – von in der Regel bis zu fünf Jahren<br />
– seit der Anschaffung veräußert und innerhalb<br />
dieser Zeit nur einen Werbungskostenüberschuss<br />
erzielt (BFH vom 09.07.2002, BStBl. 2003 II, S. 580).<br />
Je kürzer dieser zeitliche Zusammenhang ist, umso<br />
mehr spricht für eine von vornherein bestehende<br />
Veräußerungsabsicht (vgl. BMFSchreiben vom<br />
08.10.2004, BStBl. 2004 I, S. 933, Tz. 7). In diesem<br />
Zusammenhang kann auch eine unentgeltliche Übertragung<br />
innerhalb eines kurzen Zeitraums schädlich<br />
sein (FG Düsseldorf vom 10.10.2007, DStRE 2008,<br />
S. 857). Auch eine Schenkung der Beteiligung gilt<br />
insofern als Veräußerung. Dasselbe könnte bei der<br />
Auflösung der Fondsgesellschaft vor Erreichen des<br />
Totalüberschusses gelten. Die Finanzbehörden gehen<br />
davon aus, dass grundsätzlich bei den Einkünften<br />
aus Vermietung und Verpachtung der Beweis<br />
des ersten Anscheins für das Vorliegen der Überschusserzielungsabsicht<br />
spricht. Bei einer teilentgeltlichen<br />
Einzelrechtsnachfolge (so z. B. auch bei einer<br />
Schenkung) ist unter Hinzuziehung des steuerlichen<br />
Beraters zu prüfen, ob innerhalb des Beteiligungszeitraums<br />
ein Totalüberschuss zu erzielen ist.<br />
Ermittlung der Einkünfte<br />
Für steuerliche Zwecke werden die Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung als Überschuss der
Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.<br />
Berücksichtigt wird sowohl die Gesellschaftsebene<br />
als auch die Gesellschafter bzw. Treugeberebene<br />
(„Sonderwerbungskosten“).<br />
Bei der Ermittlung des Ergebnisses der Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung kommt das Zufluss<br />
/ Abflussprinzip zur Anwendung (§ 11 EStG).<br />
Werbungskosten können demnach nur für den<br />
Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden,<br />
in dem sie geleistet werden. Für die Zuordnung der<br />
abzugsfähigen Werbungskosten auf die einzelnen<br />
Jahre ist, mit Ausnahme des Disagios, grundsätzlich<br />
der Zeitpunkt des Abflusses ausschlaggebend.<br />
Insbesondere in den Jahren der Investitions bzw.<br />
Platzierungsphase können sich Verschiebungen<br />
von Werbungskostenüberschüssen ergeben. Dies<br />
ist dadurch begründet, dass der Abfluss einzelner<br />
Vergütungen sowohl von der langfristigen Fremdfinanzierung<br />
als auch von der Einlagenleistung der<br />
jeweiligen Anleger abhängig ist.<br />
Zu der Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen<br />
Werbungskosten und aktivierungspflichtigen Anschaffungs<br />
bzw. Herstellungskosten abnutzbarer<br />
Wirtschaftsgüter, die über ihre Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben werden müssen („AfA“), siehe unten,<br />
„Abgrenzung von Werbungskosten und Anschaffungs<br />
/ Herstellungskosten“.<br />
Für Prognosezwecke wurde angenommen, dass<br />
sämtliche Kosten mit den Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung in Zusammenhang stehen<br />
und nicht mit den Einkünften aus Kapitalvermögen.<br />
Soweit Werbungskosten im Zusammenhang mit den<br />
Einkünften aus Kapitalvermögen stehen, wären sie<br />
nicht abzugsfähig.<br />
Veranlagungsverfahren<br />
Die auf Ebene der Fondsgesellschaft ermittelten<br />
Einkünfte werden den Anlegern im Rahmen eines<br />
besonderen Feststellungsverfahrens anteilig zugerechnet.<br />
Hierbei wird für die Fondsgesellschaft eine<br />
jährliche Feststellungserklärung bei dem zuständigen<br />
Finanzamt abgegeben. Sonderwerbungskosten<br />
einzelner Anleger können nur im Rahmen<br />
der Feststellungserklärung der Fondsgesellschaft<br />
berücksichtigt werden. Das Wohnsitzfinanzamt des<br />
jeweiligen Anlegers, das von dem für die Fondsgesellschaft<br />
zuständigen Finanzamt den Gewinnanteil<br />
124<br />
des Anlegers mitgeteilt bekommt, ist hierbei an diese<br />
Mitteilungen gebunden, mit der Folge, dass eventuelle<br />
Einwendungen des einzelnen Anlegers nur<br />
im Rahmen des Feststellungsverfahrens und nicht<br />
im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />
geltend gemacht werden können. Eventuell<br />
einzulegende Rechtsbehelfe können nur von der<br />
Fondsgesellschaft gegen den Feststellungsbescheid<br />
und nicht im Rahmen des Einspruchsverfahrens<br />
gegen den Einkommensteuerbescheid durch den<br />
einzelnen Anleger geltend gemacht werden.<br />
Verteilung der Geschäftsergebnisse<br />
Die Verteilung der Ergebnisse erfolgt gemäß § 19<br />
Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags grundsätzlich im<br />
Verhältnis der an jedem Bilanzstichtag geleisteten<br />
Kapitalanteile. Dies gilt gleichfalls als steuerlicher<br />
Aufteilungsmaßstab. Abweichend hiervon regelt<br />
§ 19 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrags eine Gewinnverteilung<br />
für die Geschäftsjahre der Platzierungsphase,<br />
wonach die Ergebnisse dieser Geschäftsjahre<br />
nach Möglichkeit so verteilt werden, dass sämtliche<br />
Anleger Gewinne oder Verluste in gleicher anteiliger<br />
Höhe zugerechnet bekommen. Der BFH hat derartige<br />
abweichende Ergebnisverteilungsabreden bei gewerblichen<br />
Gesellschaften steuerlich anerkannt (Urteil<br />
vom 07.07.1983, BStBl. 1984 II, S. 53; Urteil vom<br />
17.03.1987, BStBl. 1987 II, S. 558). In einer Stellungnahme<br />
der Finanzverwaltung (BMF von 24.11.1997,<br />
DB 1998 S. 497) wird bestätigt, dass dieser Grundsatz<br />
ebenfalls auf vermögensverwaltende Gesellschaften<br />
anzuwenden ist.<br />
Es ist zu beachten, dass Ausgaben, die vor Beitritt des<br />
jeweiligen Anlegers entstehen und geleistet werden<br />
(„Abflussprinzip“), nicht als Werbungskosten abzugsfähig<br />
sind, sondern insoweit als Anschaffungskosten<br />
zu behandeln sind.<br />
Sofern Werbungskosten dagegen zum Jahresende<br />
abfließen, können entsprechende Verluste allen bis<br />
zum Jahresende beigetretenen Anlegern unabhängig<br />
vom genauen Beitrittszeitpunkt nach dem vom<br />
Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Beteiligungsverhältnis<br />
zugerechnet werden.<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag besteht die Möglichkeit,<br />
dass die Platzierungsphase über die Jahre 2010<br />
und 2011 hinaus auch noch auf das Jahr 2012 verlängert<br />
werden kann; in diesem Fall gilt das Vorstehende<br />
entsprechend.
Abgrenzung von Werbungskosten und Anschaffungs<br />
/ Herstellungskosten<br />
Die sofortige steuerliche Abzugsfähigkeit einzelner<br />
Aufwendungen bei geschlossenen Immobilienfonds<br />
ist Gegenstand verschiedener finanzgerichtlicher<br />
Urteile und Verwaltungserlasse.<br />
Der BFH hat mit Urteilen vom 08.05.2001 (BStBl.<br />
2001 II, S. 720) und vom 28.06.2001 (BStBl. 2001 II,<br />
S. 717) entschieden, dass bei einem Abzug von<br />
Auf wendungen in Form von Gebühren eines<br />
Immobilien fonds für in gesonderten Verträgen<br />
vereinbarte Dienstleistungen, die dem Anleger<br />
als Werbungskosten anteilig zugerechnet werden<br />
sollen, ein Missbrauchstatbestand gemäß § 42 AO<br />
vorliegen kann. Die Gebühren wären in diesem Fall<br />
nicht als Werbungskosten zu qualifizieren, sondern<br />
den Anschaffungskosten zuzurechnen. Nach Ansicht<br />
des BFH ist dies dann der Fall, wenn aufgrund der<br />
modellimmanenten Verknüpfung aller Verträge<br />
diese Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang<br />
mit der Erlangung des Eigentums an der<br />
bezugsfertigen Immobilie stehen.<br />
Mit BMFSchreiben vom 20.10.2003 (sog. 5. Bauherrenerlass<br />
– BStBl. 2003 I, S. 546 ff.) hat die Finanzverwaltung<br />
ihre Auffassung zu Aufwendungen<br />
bei Fondsgesellschaften geäußert, bei denen der<br />
Initiator ein einheitliches Vertragswerk vorgibt und<br />
die Anleger keine Einflussnahmemöglichkeit hierauf<br />
besitzen. Danach gehören zu den Anschaffungs und<br />
Herstellungskosten grundsätzlich alle Aufwendungen,<br />
die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit<br />
der Abwicklung des Projekts (Erlangung des wirtschaftlichen<br />
Eigentums an dem Fondsobjekt, Errichtung<br />
des Gebäudes) stehen und in der Investitionsphase<br />
anfallen. Diese gehören grundsätzlich zu den<br />
Anschaffungs / Herstellungskosten, die als solche<br />
nicht sofort abziehbar, sondern über die Nutzungsdauer<br />
verteilt geltend zu machen sind („AfA“). Somit<br />
zählen auch Haftungs und Geschäftsführungsvergütungen<br />
für Komplementäre, Geschäftsführungsvergütungen<br />
bei schuldrechtlichem Leistungsaustausch<br />
und Vergütungen für Treuhandkommanditisten,<br />
soweit sie auf die Investitionsphase entfallen, zu den<br />
Anschaffungs und Herstellungskosten.<br />
Nur solche Aufwendungen, die nicht auf den Erwerb<br />
und die Errichtung des Fondsobjekts gerichtet sind<br />
und die zugleich auch ein Einzelerwerber außerhalb<br />
einer Fondsgestaltung als Werbungskosten abziehen<br />
könnte, können als solche sofort abgezogen werden.<br />
125<br />
Als Werbungskosten anerkannt sind etwa die Kosten<br />
der Zwischenfinanzierung und der langfristigen<br />
Fremdfinanzierung.<br />
Der Anbieter hat deshalb in der Prognoserechnung<br />
angenommen, dass die in der Platzierungsphase<br />
anfallenden Nebenkosten und Fondsgebühren als<br />
Anschaffungskosten zu aktivieren und, soweit sie<br />
auf die Gebäude entfallen, über die Nutzungsdauer<br />
abzuschreiben sind. Das vom Anleger zu zahlende<br />
Agio ist als Leistung in das Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />
zu werten. Es stellt keine Werbungskosten,<br />
sondern Anschaffungskosten der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft dar. Der Anbieter hat lediglich<br />
folgende Ausgaben der Platzierungsphase als sofort<br />
abzugsfähige Werbungskosten angesetzt:<br />
Laufende Steuerberatung<br />
Bankbearbeitungsgebühren<br />
Zwischenfinanzierungskosten<br />
Kosten der langfristigen Finanzierung<br />
Sonstige Kosten<br />
Für Zwecke des Steuerrechts sind Ausgaben für<br />
Nutzungsüberlassungen mit einer Dauer von mehr<br />
als fünf Jahren gleichmäßig auf den Zeitraum zu<br />
verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird<br />
(§ 11 Abs. 2 S. 3 EStG). Hinsichtlich des Disagios wurde<br />
seitens des Anbieters vorsorglich angenommen,<br />
dass dieses nicht sofort abzugsfähig ist, sondern<br />
zeitanteilig nach § 11 Abs. 2 S. 3 EStG auf die Laufzeit<br />
von zehn Jahren zu verteilen ist.<br />
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />
/ Herstellung der Immobilie (Grunderwerbsteuer,<br />
Bodengutachten, Notarkosten, Beratungskosten<br />
usw.) sowie umgekehrt bei Anschaffungskostenminderungen<br />
(BFHUrteil vom 26.02.2002, BStBl. 2002<br />
II S. 796) sind anteilig auf Grund und Boden und Gebäude<br />
sowie sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter<br />
(z. B. Außenanlagen) aufzuteilen. Die auf das Gebäude<br />
und auf die Außenanlagen anteilig entfallenden<br />
Aufwendungen sind über die jeweilige Nutzungsdauer<br />
abzuschreiben und reduzieren als steuerlich<br />
abzugsfähiger Aufwand (Absetzung für Abnutzung,<br />
AfA) die laufenden Einkünfte. Im nicht betrieblichen<br />
Bereich beträgt der Abschreibungssatz für Gebäude<br />
grundsätzlich 2 Prozent, was einer Nutzungsdauer<br />
von 50 Jahren entspricht. Die Nutzungsdauer für<br />
die Außenanlagen und das Parkdeck wurden im<br />
Durchschnitt auf 19 Jahre geschätzt, woraus ein Abschreibungssatz<br />
von ca. 5,26 Prozent resultiert. Eine
Abschreibung der auf Grund und Boden entfallenden<br />
Anschaffungskosten ist ausgeschlossen. Neben den<br />
zuvor genannten sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />
entfallen von den Gesamtkosten der Investition<br />
auf Basis der Prognose ca. 10.9<strong>21</strong> TEuro auf den nicht<br />
abschreibbaren Grund und Bodenanteil des Fondsobjekts,<br />
ca. 62.907 TEuro auf das abschreibbare Gebäude<br />
sowie ca. 5.234 TEuro auf die Außenanlagen und das<br />
Parkdeck. Die verbindliche Aufteilung wird in der<br />
Regel im Rahmen der Betriebsprüfung festgelegt.<br />
Verlustausgleich bzw. abzug<br />
Nach der Prognoserechnung entstehen in den Jahren<br />
2010 und 2011 auf Ebene der Fondsgesellschaft voraussichtlich<br />
negative steuerliche Ergebnisse, die den<br />
Anlegern anteilig zugerechnet werden.<br />
Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG kann der dem Anleger<br />
zuzurechnende Anteil am Verlust der Fondsgesellschaft<br />
nicht mit anderen Einkünften des Anlegers<br />
ausgeglichen werden, soweit durch den Verlust ein<br />
negatives Kapitalkonto des Anlegers entsteht oder<br />
sich erhöht. Insoweit ist auch ein Verlustausgleich,<br />
Verlustvortrag oder Verlustrücktrag nach § 10d EStG<br />
nicht möglich. Derartige Verlustanteile können nur<br />
mit künftigen Gewinnen verrechnet werden, die dem<br />
Anleger aufgrund seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zuzurechnen sind. Ein negatives Kapitalkonto<br />
entsteht, wenn der dem Anleger zugewiesene<br />
kumulierte Verlust die von ihm geleistete Einlage<br />
übersteigt. Soweit Liquiditätsausschüttungen in den<br />
ersten Jahren Gewinnanteile der Anleger übersteigen<br />
und das negative Kapitalkonto des Anlegers<br />
noch erhöht, sind solche Entnahmen grundsätzlich<br />
dem Anleger als Gewinn zuzurechnen und daher von<br />
ihm zu versteuern (so genannte Entnahmebesteuerung<br />
nach § 15a Abs. 3 EStG). Nach der Prognoserechnung<br />
ist dies bei planmäßigem Verlauf jedoch<br />
nicht der Fall.<br />
Nach § 15b Abs. 1 EStG mindern die anfänglichen<br />
Verluste aus Steuerstundungsmodellen nur diejenigen<br />
Einkünfte, die der Anleger in den folgenden<br />
Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle<br />
erzielt. Sie dürfen nicht mit anderen Einkünften<br />
verrechnet und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen<br />
werden. § 15a EStG ist im Anwendungsbereich<br />
des § 15b EStG aufgrund dessen Vorrangigkeit nicht<br />
anwendbar. Ein Steuerstundungsmodell liegt dann<br />
vor, wenn dem Anleger aufgrund eines vom Initiator<br />
vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit gegeben<br />
126<br />
werden soll, zumindest in der Anfangsphase der<br />
Investition Verluste mit den übrigen Einkünften<br />
zu verrechnen. Die Summe der prognostizierten<br />
Verluste muss dabei 10 Prozent des gezeichneten<br />
Kapitals in der Anfangsphase übersteigen. Die Fondsgesellschaft<br />
ist nach ihrer Konzeption nicht auf die<br />
Erzielung von Steuervorteilen angelegt. Die in der<br />
Handelsbilanz zwingend anfallenden anfänglichen<br />
Aufwendungen (insbesondere die Emissionsaufwendungen)<br />
wurden bei der Prognose zur steuerlichen<br />
Gewinnermittlung aufgrund der fehlenden Einflussnahmemöglichkeiten<br />
der Anleger (siehe oben) als<br />
zusätzlich zu aktivierende Kosten für das vorgefertigte<br />
Vertragswerk behandelt. Die Aufgriffsgrenze von<br />
10 Prozent (§ 15b Abs. 3 EStG) wird damit von der<br />
Fondsgesellschaft auf Basis der Prognoserechnung<br />
nicht überschritten. Die Verlustnutzungsbeschränkung<br />
nach § 15b EStG findet somit nach Ansicht des<br />
Anbieters nicht Anwendung.<br />
Außerhalb der §§ 15a, 15b EStG können dem Anleger<br />
zugerechnete Verluste im Entstehungsjahr mit<br />
anderen, positiven Einkünften des Anlegers desselben<br />
Veranlagungsjahres grundsätzlich verrechnet<br />
werden. Es sind jedoch weitere Beschränkungen<br />
zu beachten. Für nicht ausgeglichene Verluste ist<br />
zunächst der Verlustrücktrag in das unmittelbar<br />
vorangegangene Jahr durchzuführen, der betragsmäßig<br />
auf 511.500 Euro (bei zusammen veranlagten<br />
Ehegatten auf 1.023.000 Euro) begrenzt ist. Soweit<br />
Verluste auf diese Art nicht ausgeglichen worden<br />
sind, werden sie nach § 10d Abs. 2 EStG in den<br />
folgenden Jahren vor den Sonderausgaben vom<br />
Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen („Verlustvortrag“).<br />
Verluste sind dann in den Folgejahren unabhängig<br />
von der Einkunftsart, bei der sie entstanden<br />
sind und unabhängig davon, welche Einkünfte in den<br />
Vortragsjahren erzielt werden, bis zu einem Betrag<br />
in Höhe von 1 Million Euro (bei zusammen veranlagten<br />
Ehegatten 2 Millionen Euro) abziehbar. Darüber<br />
hinaus ist nur ein Ausgleich bis zu 60 Prozent des<br />
1 Million Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten<br />
2 Millionen Euro) übersteigenden Gesamtbetrags<br />
der Einkünfte möglich. Gewinne oberhalb des sich<br />
somit ergebenden Sockelbetrags können nicht mehr<br />
voll mit Verlusten aus den Vorjahren ausgeglichen<br />
werden (sog. Mindestbesteuerung).<br />
Mit Beschluss vom 17.12.2007 hat der Große Senat<br />
des Bundesfinanzhofs (BStBl. 2008 II, 608) entschieden,<br />
dass der Verlustabzug nach § 10d EStG nicht ver
erblich ist. Werden einem Anleger von der Fondsgesellschaft<br />
steuerliche Verluste zugewiesen, können<br />
diese im Todesfall nicht auf die Erben übertragen<br />
werden. Der Verlustvortrag geht unter.<br />
Verluste im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
können nicht mit anderen Einkünften<br />
(z. B. mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung)<br />
verrechnet oder nach § 10d EStG abgezogen<br />
werden. Diese Verluste können nur mit zukünftigen<br />
Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden<br />
(§ 20 Abs. 6 EStG).<br />
Steuersätze und Solidaritätszuschlag<br />
Die dem jeweiligen Anleger zuzurechnenden anteiligen<br />
steuerlichen Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung unterliegen der individuellen Steuerbelastung<br />
des Anlegers. Maßgeblich ist der individuelle<br />
Grenzsteuersatz, der auf die anteilig zuzurechnenden<br />
Einkünfte aus der Beteiligung entfällt. Der<br />
derzeitige Spitzensteuersatz für die Einkommensteuer<br />
beträgt 42 Prozent. Ab einem zu versteuernden<br />
Einkommen von mehr als 250.000 Euro (bei zusammen<br />
veranlagten Ehegatten mehr als 500.000 Euro)<br />
beträgt der Steuersatz 45 Prozent. Für Prognosezwecke<br />
wurde zudem der derzeit bestehende Solidaritätszuschlag<br />
von 5,5 Prozent p. a. der Einkommensteuerschuld<br />
über den gesamten Prognosezeitraum<br />
berücksichtigt. Eine weitere Erhöhung ergibt sich<br />
ggf. aus der Belastung mit Kirchensteuer, die je nach<br />
Bundesland 8 Prozent bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer<br />
beträgt.<br />
Kapitaleinkünfte aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />
unterliegen gemäß § 32d Abs. 1 EStG der Abgeltungsteuer<br />
in Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszu schlag<br />
in Höhe von 5,5 Prozent und ggf. der Kirchensteuer.<br />
Hierzu zählen auch etwaige Veräußerungsgewinne.<br />
Sollte der persönliche Steuersatz des Anlegers<br />
niedriger sein als der Abgeltungsteuersatz, wird<br />
auf Antrag des Anlegers im Rahmen einer Günstiger<br />
prüfung alternativ eine Veranlagung mit dem<br />
persönlichen Steuersatz durchgeführt. Eine Veranlagung<br />
zur Einkommensteuererklärung kann auch<br />
in anderen Fällen, insbesondere bei einer Anlage im<br />
Ausland, erforderlich sein. In diesen Fällen können<br />
vom Anleger im Rahmen der Kapitaleinnahmen die<br />
tatsächlichen Werbungskosten nicht mehr geltend<br />
gemacht werden. Von den gesamten Kapitaleinnahmen<br />
des Anlegers darf jedoch einmalig ein<br />
jährlicher Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro<br />
127<br />
(bei zu sammen veranlagten Ehegatten 1.602 Euro)<br />
zum Abzug gebracht werden.<br />
Nichtanwendung des<br />
Investmentsteuergesetzes (InvStG)<br />
Das InvStG ist auf das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
nicht anwendbar. Dabei sind die Regelungen des<br />
InvStG zum einen grundsätzlich nicht anwendbar auf<br />
inländische geschlossene Immobilienfonds in der<br />
vorliegenden Rechtsform und andererseits liegt auch<br />
kein Investment mit den erforderlichen Merkmalen<br />
einer Risikodiversifikation vor.<br />
11.1.2 Umsatzsteuer<br />
Der Erwerb des Grundstücks des Fondsobjekts ist<br />
keine Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1<br />
Abs. 1a UStG, sondern eine nach § 4 Nr. 9 lit. a) UStG<br />
steuerbefreite Lieferung. Eine Umsatzsteuer durch<br />
die Fondsgesellschaft als Erwerber wird nicht geschuldet.<br />
Die im Zusammenhang mit der Errichtung<br />
des Fondsobjekts gezahlten Vorsteuern kann sich<br />
die Fondsgesellschaft erstatten lassen (siehe auch<br />
Tz. 11.2.4).<br />
Nach der Rechtsprechung ist die Aufnahme von Gesellschaftern<br />
keine steuerbare und somit auch keine<br />
nach § 4 Nr. 8 lit. f) UStG steuerbefreite Leistung der<br />
Fondsgesellschaft (BFH Urteil vom 01.07.2004, Az. V<br />
R 32 / 00; EuGH Urteil vom 26.06.2003, Rs. C442 / 01).<br />
Nach Auffassung des Anbieters sind deshalb auch<br />
die Vorsteuerbeträge aus Leistungen, die im Zusammenhang<br />
mit der Ausgabe von Beteiligungen an die<br />
Anleger stehen, grundsätzlich abzugsfähig.<br />
11.1.3 Grunderwerbsteuer<br />
Der Erwerb des Grundstücks des Fondsobjekts unterliegt<br />
der Grunderwerbsteuer. In der Investitionsrechnung<br />
wurde die bei dem Erwerb entstehende Grunderwerbsteuer<br />
auf den Grundstückskaufpreis und die<br />
Vermessungskosten kalkulatorisch berücksichtigt.<br />
Der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent. Die Grunderwerbsteuer<br />
hat nach den Regelungen des Kaufvertrags die<br />
Fondsgesellschaft zu tragen. Nach dem Verständnis<br />
der Vertragsparteien des Kaufvertrags handelt es sich<br />
bei der Bauerrichtung des Gebäudes des Fondsobjekts<br />
um eine eigennützige Erwerberleistung, die<br />
nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt (siehe hierzu<br />
auch die Risikohinweise in Tz. 3.4.9).
Darüber hinaus kann auch der Anteilserwerb an einer<br />
Grundbesitz haltenden Personengesellschaft wie<br />
der Fondsgesellschaft grunderwerbsteuerpflichtig<br />
sein. Nach § 1 Abs. 2a GrEStG wird Grunderwerbsteuer<br />
ausgelöst, wenn sich innerhalb von fünf Jahren<br />
der Gesellschafterbestand dergestalt ändert, dass<br />
mindestens 95 Prozent der bestehenden oder zusätzlichen<br />
Anteile der Personengesellschaft auf neue<br />
Gesellschafter übergehen. Die Finanzverwaltung<br />
geht im Rahmen ihres Erlasses vom 08.12.2009 davon<br />
aus, dass unter Anteil an einer Personengesellschaft<br />
– wie bei §§ 5 und 6 GrEStG – der Anteil des einzelnen<br />
Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen zu<br />
verstehen ist. Im Rahmen dieser 95ProzentGrenze<br />
sind auch Wechsel der Treugeber zu berücksichtigen.<br />
Als Altgesellschafter hält die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH stets einen Anteil von mehr als<br />
5 Prozent. Nach Schließung der Fondsgesellschaft<br />
beträgt ihr Anteil an der festen Kapitaleinlage und<br />
damit ihr Anteil an dem Gesellschaftsvermögen der<br />
Fondsgesellschaft prognosegemäß ca. 5,61 Prozent.<br />
Eine Grunderwerbsteuerpflicht auf die neu eingeworbenen<br />
Beteiligungen dürfte deshalb aus Sicht des<br />
Anbieters nach heutiger Sach und Rechtslage nicht<br />
entstehen.<br />
11.2 Nutzungsphase der Beteiligung<br />
11.2.1 Einkommensteuer<br />
Ermittlung der laufenden Einkünfte<br />
Die jährlichen Überschüsse / Verluste der Fondsgesellschaft<br />
ergeben sich im Wesentlichen aus den Einnahmen<br />
aus der Vermietung des Grundbesitzes abzgl. der<br />
Werbungskosten und Abschreibungen („AfA“). Zu den<br />
laufenden Einnahmen zählen insbesondere die Mietzahlungen<br />
einschließlich Nebenkostenzahlungen.<br />
Laufende Aufwendungen (ohne Vorauszahlungscharakter),<br />
die primär in den Bereich der Verwaltung der<br />
Fondsgesellschaft fallen (z. B. Komplementär und<br />
Treuhändervergütungen, Geschäftsbesorgungsgebühren),<br />
bzw. sonstige laufende Werbungskosten<br />
(z. B. Schuldzinsen, Betriebskosten, Maklergebühren)<br />
sind im Jahr des Abflusses abzugsfähig.<br />
Instandhaltungsaufwendungen sind für Zwecke der<br />
Prognoserechnung mit geschätzten Pauschalbeträgen<br />
berücksichtigt. Steuerlich wirken sich diese<br />
Positionen nur dann und in der Höhe aus, wie sie<br />
tatsächlich anfallen. Hierdurch können sich im Zeitverlauf<br />
Verschiebungen ergeben.<br />
128<br />
Neben den Einnahmen und den Werbungskosten,<br />
die auf Ebene der Fondsgesellschaft anfallen, sind<br />
auch Sonderwerbungskosten im Zusammenhang mit<br />
der Beteiligung des einzelnen Anlegers zu berücksichtigen.<br />
Die von der Fondsgesellschaft vereinnahmten Zinserträge<br />
und sonstige Einkünfte aus Wertpapieren,<br />
einschließlich Kursgewinne, werden regelmäßig<br />
nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,<br />
sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst<br />
und unterliegen der Abgeltungsteuer (siehe oben,<br />
Tz. 11.1.1 „Einkunftsart“ und „Steuersätze und Solidaritätszuschlag“).<br />
Feststellungsverfahren / Sonderwerbungskosten<br />
Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die Erklärung<br />
zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der<br />
Einkünfte betreffend die Beteiligung erstellt. Die<br />
erklärten Einkünfte der Fondsgesellschaft werden<br />
vom zuständigen Finanzamt einheitlich und gesondert<br />
festgestellt (§§ 179, 180 Abs. 1 AO). In diesem<br />
Feststellungsbescheid sind die auf den einzelnen<br />
Anleger entfallenden anteiligen Ergebnisse gesondert<br />
ausgewiesen. Sonderwerbungskosten, wie z. B. Zinsen<br />
und Kosten einer persönlichen Anteilsfinanzierung,<br />
Beratungshonorare, Kosten aus Anlass des Besuchs<br />
der Gesellschafterversammlung, müssen spätestens<br />
bis zum 31.03. des Folgejahres der Fondsgesellschaft<br />
unter Vorlage von Belegen mitgeteilt werden. Das<br />
gilt ebenfalls für Anschaffungskostenminderungen<br />
(BFH vom 26.02.2002, DB 2002, S. 1083). Liegen bis<br />
zu diesem Zeitpunkt nicht alle Belege vor, so können<br />
die zusätzlich anfallenden Kosten dem jeweiligen<br />
Anleger als Aufwand in Rechnung gestellt werden.<br />
Sonderwerbungskosten können nur im Rahmen der<br />
Einkunftsermittlung auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
berücksichtigt werden; die Geltendmachung bei der<br />
persönlichen Einkommensteuererklärung ist ausgeschlossen.<br />
Ausschüttungen<br />
Die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft an die<br />
Anleger stellen Entnahmen dar und sind als solche<br />
grundsätzlich nicht steuerpflichtig.<br />
11.2.2 Gewerbesteuer<br />
Die Fondsgesellschaft betreibt kein Gewerbe im<br />
Sinne des Gewerbesteuergesetzes. Sofern die Beteiligung<br />
im Privatvermögen gehalten wird, unterliegen<br />
die Erträge daher nicht der Gewerbesteuer. Falls ein<br />
Anleger die Beteiligung im Betriebsvermögen bzw.
im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels<br />
hält, können sich für ihn negative gewerbesteuerliche<br />
Auswirkungen ergeben.<br />
11.2.3 Grundsteuer<br />
Auf den Grundbesitz der Fondsgesellschaft entfällt<br />
eine jährliche Grundsteuer, deren Höhe nach dem<br />
Einheitswert der Immobilie, dem Grundsteuermessbetrag<br />
und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde<br />
berechnet wird. Die Grundsteuer soll ab Mietbeginn<br />
auf den Mieter umgelegt werden.<br />
11.2.4 Umsatzsteuer<br />
Umsätze aus der Vermietung von Grundstücken und<br />
Gebäuden sind gemäß § 4 Nr. 12 lit. a) UStG von der<br />
Umsatzsteuer befreit. Die Fondsgesellschaft hat<br />
jedoch gemäß § 9 UStG zur Steuerpflicht der Vermietungsumsätze<br />
aus der Vermietung an E.ON optiert.<br />
Soweit ein Zusammenhang der in Rechnung gestellten<br />
Vorsteuer mit der steuerpflichtigen Vermietungstätigkeit<br />
besteht, wie z. B. im Zusammenhang mit der<br />
Bewirtschaftung, Instandhaltung und Instandsetzung<br />
des Fondsobjekts oder der Geschäftsbesorgung,<br />
steht der Fondsgesellschaft der Vorsteuerabzug nach<br />
§ 15 UStG zu. Der Mieter E.ON ist nach dem Mietvertrag<br />
verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die aus einer<br />
Verwendung des Fondsobjekts resultieren, welche<br />
den Vorsteuerabzug auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
ausschließen würde.<br />
11.3 Beendigung der Beteiligung<br />
Die Beteiligung kann sowohl durch die Veräußerung<br />
der Gesellschafts bzw. Treugeberbeteiligung als<br />
auch durch die Veräußerung des Fondsobjekts und<br />
Liquidation der Fondsgesellschaft beendet werden.<br />
Darüber hinaus ist eine Kündigung der Gesellschafts<br />
bzw. Treugeberbeteiligung möglich. Schließlich kann<br />
die Gesellschaft bzw. Treugeberbeteiligung im Wege<br />
der Schenkung oder von Todes wegen übergehen.<br />
11.3.1 Einkommensteuer<br />
Besteuerung von Veräuße rungsgewinnen<br />
im Privatvermögen<br />
Ein Gewinn aus der Veräußerung des Fondsobjekts<br />
durch die Fondsgesellschaft oder einer Gesellschafts<br />
bzw. Treugeberbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
durch den Anleger ist bei einer im Privatvermögen<br />
129<br />
gehaltenen Beteiligung grundsätzlich nicht steuerpflichtig,<br />
da es sich bei der Fondsgesellschaft um<br />
eine rein vermögensverwaltende Personengesellschaft<br />
handelt. Nur ein privates Veräußerungsgeschäft<br />
(sog. Spekulationsgeschäft) im Sinne von § 23<br />
EStG und ein so genannter gewerblicher Grundstückshandel<br />
verwirklichen einen Steuertatbestand.<br />
Die Spekulationsfrist bei Immobilien bzw. bei<br />
Anteilen an Immobilienfonds beträgt zehn Jahre.<br />
Diese Frist gilt für die Fondsgesellschaft sowie für<br />
jeden Gesellschafter gesondert. Da von der Fondsgesellschaft<br />
nicht geplant ist, das Fondsobjekt vor<br />
Ablauf von zehn Jahren zu verkaufen, und auch eine<br />
ordentliche Kündigung vorher nicht möglich ist,<br />
kann hierdurch grundsätzlich kein privates Veräußerungsgeschäft<br />
begründet werden. Eine Veräußerung<br />
der Beteiligung des Anlegers darf ebenfalls nicht vor<br />
Ablauf der Zehnjahresfrist erfolgen, da die Veräußerung<br />
einer Beteiligung der unmittelbaren Immobilienübertragung<br />
gleichgesetzt wird.<br />
Ein privates Veräußerungsgeschäft könnte z. B. bei<br />
einer voll unentgeltlichen Übertragung (z. B. Erbschaft)<br />
vermieden werden. Bei einer Schenkung von<br />
Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften<br />
mit Schulden, wie sie bei der Fondsgesellschaft<br />
bestehen, handelt es sich um eine so genannte<br />
gemischte Schenkung. D. h. in dem Umfang,<br />
in dem der Beschenkte im Rahmen der Schenkung<br />
die anteiligen Schulden übernimmt, liegt ein Entgelt<br />
und damit ein entgeltliches Geschäft vor. Damit führt<br />
auch eine Schenkung der Beteiligung innerhalb der<br />
Zehnjahresfrist zu einem privaten Veräußerungsgeschäft<br />
und kann neben Schenkungsteuer auf den<br />
unentgeltlichen Teil (vgl. weitere Erläuterungen<br />
unter Tz. 11.3.2 „Erbschaft und Schenkungsteuer“)<br />
auch Einkommensteuer auf den entgeltlichen Teil<br />
der Schenkung auslösen. Im Schenkungsfall können<br />
sich auch Rückschlüsse auf die Überschusserzielungsabsicht<br />
ergeben (siehe Tz. 11.1.1 und Tz. 3.4.3).<br />
Im Fall der Beendigung der Beteiligung durch Ausscheiden<br />
oder Auflösung der Fondsgesellschaft kann<br />
es im Hinblick auf die Liquiditätsreserve zu einem<br />
steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft (Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen) kommen, z. B. wenn die<br />
liquiden Mittel in Wertpapieren angelegt werden.<br />
Auch Veräußerungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer<br />
in Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von 5,5 Prozent und ggf. der<br />
Kirchensteuer (Details siehe Tz. 11.1.1 „Steuersätze<br />
und Solidaritätszuschlag“). Etwaige Veräußerungs
verluste aus dem Veräußerungsgeschäft unterliegen<br />
einer speziellen Verlustausgleichsbeschränkung (Details<br />
siehe Tz. 11.1.1 „Verlustausgleich bzw. abzug“).<br />
Im Regelfall können diese mit anderen Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen verrechnet werden (ausgenommen<br />
Aktienverluste).<br />
Gewerblicher Grundstückshandel<br />
Bei einer Veräußerung von Grundstücken in engem<br />
zeitlichem Zusammenhang zu ihrem Erwerb oder<br />
ihrer Errichtung kann aufgrund der Rechtsprechung<br />
und nach Auffassung der Finanzverwaltung unter<br />
besonderen Umständen ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
des Anlegers angenommen werden,<br />
mit der Folge, dass ein Veräußerungsgewinn steuerpflichtig<br />
wäre. Ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
wird regelmäßig dann angenommen, wenn in einem<br />
Zeitraum von fünf Jahren seit Erwerb oder Errichtung<br />
der Grundstücke mehr als drei Grundstücke veräußert<br />
werden (sog. DreiObjektGrenze). Insbesondere<br />
für Branchenkundige – zu denen die Finanzverwaltung<br />
auch geschlossene Immobilienfonds zählt – hat<br />
die Grenze von fünf Jahren keine starre Bedeutung,<br />
so dass auch Veräußerungen nach Ablauf von fünf<br />
Jahren in die DreiObjektGrenze einzubeziehen<br />
sind (BMFSchreiben vom 26.03.2004, BStBl. I S. 434).<br />
Veräußerungen, die mehr als zehn Jahre nach dem<br />
Erwerb liegen, sind aber grundsätzlich nicht zu<br />
berücksichtigen.<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist auf Anlegerebene<br />
die Veräußerung einer Beteiligung an einer<br />
vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaft<br />
mit einer anteiligen Grundstücksveräußerung gleichzusetzen.<br />
Bei der Prüfung, ob die DreiObjektGrenze<br />
beim Anleger überschritten wird, ist, neben Grundstücksveräußerungen<br />
durch die Fondsgesellschaft<br />
selbst, somit auch die Veräußerung der Beteiligung<br />
an einer solchen Gesellschaft zu berücksichtigen<br />
(vgl. u. a. BFH vom 07.03.1996, BStBl. 1996 II, S. 369).<br />
Grundstücksveräußerungen durch die Fondsgesellschaft<br />
vor Ablauf von zehn Jahren werden beim<br />
Anleger aber nur berücksichtigt, wenn dieser an der<br />
Fondsgesellschaft mindestens 10 Prozent hält oder<br />
der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils oder des<br />
Anteils an dem veräußerten Grundstück mehr als<br />
250.000 Euro beträgt. Wird nicht das Fondsobjekt<br />
veräußert, sondern überträgt der Anleger seine Beteiligung,<br />
ist Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />
der Beteiligungsveräußerung als Zählobjekt, dass die<br />
Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />
130<br />
mindestens 10 Prozent oder der Verkehrswert der<br />
Beteiligung mehr als 250.000 Euro beträgt (BMF<br />
Schreiben vom 26.03.2004, BStBl. 2004 I, S. 434).<br />
Auf Ebene der Fondsgesellschaft sind Grundstücksveräußerungen<br />
vor Ablauf von zehn Jahren nicht<br />
beabsichtigt.<br />
In die Prüfung des gewerblichen Grundstückshandels<br />
und damit der DreiObjektGrenze sind Beteiligungen,<br />
die im Wege der vorweggenommenen<br />
Erbfolge oder durch Schenkung übertragen und vom<br />
Rechtsnachfolger in einem zeitlichen Zusammenhang<br />
veräußert worden sind, mit einzubeziehen. In<br />
diesem Fall ist zu überprüfen, ob die Besitzzeit des<br />
Rechtsvorgängers beim Rechtsnachfolger angerechnet<br />
wird oder ob der Erwerb als Veräußerung eines<br />
Objekts gilt, mit der Folge, dass für den Rechtsnachfolger<br />
eine neue Besitzzeit zu laufen beginnt.<br />
Die Fondsgesellschaft ist damit konzeptionell nicht<br />
als gewerblicher Grundstückshändler einzustufen.<br />
Um sicherzustellen, dass auch auf Anlegerebene kein<br />
gewerblicher Grundstückshandel eintritt, sollte vor<br />
jeder Anteilsveräußerung, auch vor jeder Schenkung,<br />
ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden (siehe<br />
auch die Risikohinweise in Tz. 3.4).<br />
Jenseits der DreiObjektGrenze kann die Veräußerung<br />
eines langfristig vermieteten Einzelobjekts<br />
einer Personengesellschaft als gewerblich zu qualifizieren<br />
sein, wenn die Vermietungstätigkeit mit<br />
dem An und Verkauf aufgrund eines einheitlichen<br />
Geschäftskonzepts verklammert ist. Ein solches einheitliches<br />
Konzept liegt vor, wenn von vornherein ein<br />
Verkauf des vermieteten Objekts vor Ablauf von dessen<br />
gewöhnlicher oder tatsächlicher Nutzungsdauer<br />
geplant ist und die Erzielung eines Totalgewinns diesen<br />
Verkauf notwendig macht (BMFSchreiben vom<br />
01.04.2009, BStBl. 2009 I, S. 515; BFH vom 26.06.2007,<br />
DStR 2007, S. 1574).<br />
Ein Totalüberschuss ergibt sich gemäß Prognose<br />
bereits aufgrund der Vermietungstätigkeit im Jahr<br />
2014. Auf Ebene der Fondsgesellschaft sind Grundstücksveräußerungen<br />
vor Ablauf von zehn Jahren<br />
nicht beabsichtigt. Nach Auffassung des Anbieters ist<br />
damit auch kein einheitliches Geschäftskonzept im<br />
Sinne einer gewerblichen Vermietung mit geplantem<br />
Verkauf gegeben.
11.3.2 Erbschaft und Schenkungsteuer<br />
Bewertung<br />
Der Übergang einer Beteiligung an einer Personengesellschaft<br />
durch Schenkung oder von Todes wegen<br />
wird für Steuerzwecke wie der anteilige Erwerb der<br />
Wirtschaftsgüter der Gesellschaft behandelt; die<br />
dabei übergehenden Schulden und Lasten der Gesellschaft<br />
sind bei der Ermittlung der Bereicherung<br />
des Erwerbers wie eine Gegenleistung zu behandeln<br />
(§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Der Übergang eines Anteils<br />
an der Fondsgesellschaft im Wege der Erbschaft<br />
oder Schenkung ist daher wie der Übergang eines<br />
Teils des Fondsobjekts zu behandeln.<br />
Die Bewertung einer vererbten oder verschenkten<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft richtet sich<br />
nach § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 151 Bewertungsgesetz<br />
(„BewG“). Danach ist für erbschaft bzw. schenkungsteuerliche<br />
Zwecke der Grundbesitz der Fondsgesellschaft<br />
(„Fondsobjekt“) mit dem gemeinen Wert<br />
(„Verkehrswert“) zu bewerten. Der gemeine Wert<br />
eines bebauten Grundstücks ermittelt sich nach dem<br />
Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren<br />
oder dem Sachwertverfahren. Welches Verfahren zur<br />
Anwendung kommt, richtet sich nach den Grundstücksarten.<br />
Bei Geschäftsgrundstücken, die fremden<br />
betrieblichen Zwecken dienen und für die sich auf<br />
dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete<br />
ermitteln lässt, ist nach dem Ertragswertverfahren zu<br />
bewerten. Im Ertragswertverfahren ergibt sich der<br />
Grundbesitzwert („Ertragswert“) aus der Summe von<br />
Bodenwert (entscheidend hierfür sind der Bodenrichtwert<br />
und die Grundstücksfläche) und Gebäudewert<br />
(entscheidend hierfür ist der Reinertrag des<br />
Gebäudes und der anzuwendende Vervielfältiger).<br />
Der gutachterliche Nachweis eines gegenüber der<br />
gesetzlich vorzunehmenden Bewertung niedrigeren<br />
tatsächlichen Werts ist weiterhin zulässig. Hierzu<br />
wäre jedoch ein kostenintensives Grundstücksgutachten<br />
erforderlich.<br />
Steuerbefreiungen nach §§ 13a, 13b und 13c ErbStG<br />
können für das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
nicht in Anspruch genommen werden, da die Fondsgesellschaft<br />
eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft<br />
ist.<br />
Wird der Anteil an der Fondsgesellschaft unter Lebenden<br />
unentgeltlich übertragen, wird der Umfang<br />
der Bereicherung nach den Grundsätzen für die gemischte<br />
Schenkung ermittelt (vgl. R 26 Abs. 2 i. V. m.<br />
131<br />
R 17 ErbStR). Nach diesen Grundsätzen wird vorab<br />
die Summe der Verkehrswerte der anteilig mit der<br />
Beteiligung übertragenen Vermögensgegenstände<br />
den anteilig damit zusammenhängenden Schulden<br />
gegenübergestellt. Der ermittelte Wert kann somit<br />
vom erbschaftsteuerlichen Wert abweichen. Im Gegensatz<br />
zu Erbfolgen können bei Schenkungen unter<br />
Lebenden keine negativen Werte entstehen (zu den<br />
Folgen bei der Einkommensteuer, siehe Tz. 11.1.1<br />
und Tz. 11.3.1).<br />
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Mietsteigerung,<br />
einer positiven Entwicklung des Verkehrswerts<br />
des Grundstücks sowie der sukzessiven Tilgung<br />
der bestehenden Verbindlichkeiten ergeben sich im<br />
Zeitablauf voraussichtlich steigende erbschaft bzw.<br />
schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlagen.<br />
Sonderregelung für Treuhandbeteiligungen<br />
Nach den gleichlautenden Ländererlassen der<br />
Länderfinanzministerien (z. B. Finanzministerium<br />
Bayern, Erlass vom 14.06.2005, DStR 2005, 1231) sind<br />
treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />
bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs mit<br />
dem Wert des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs<br />
gegen den Treuhänder anzusetzen. Es erfolgt eine<br />
Bewertung mit dem gemeinen Wert. Gegenüber<br />
der erbschaft bzw. schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />
einer Direktbeteiligung können sich<br />
Unterschiede ergeben. Insbesondere auch vor einer<br />
geplanten Übertragung eines Treuhandanteils sind<br />
die individuellen Auswirkungen sorgfältig mit dem<br />
persönlichen Steuerberater zu erörtern.<br />
Steuersatz, Freibeträge<br />
Die Höhe der Erbschaft bzw. Schenkungsteuer ist<br />
u. a. von der Höhe der Bemessungsgrundlage und<br />
der jeweils anwendbaren Steuerklasse abhängig. Die<br />
Steuerklassen werden in drei Gruppen unterteilt. Zur<br />
Steuerklasse I gehören u. a. Ehegatten, Kinder und<br />
deren Abkömmlinge sowie Eltern und Voreltern bei<br />
Erwerb von Todes wegen. Zur Steuerklasse II gehören<br />
u. a. die Eltern und Voreltern bei Schenkung, Geschwister<br />
und deren Kinder, geschiedene Ehegatten,<br />
Schwiegereltern und kinder, zur Steuerklasse III die<br />
übrigen Erwerber. Die Steuersätze richten sich nach<br />
der Steuerklasse und dem steuerlichen Wert des<br />
Vermögensübergangs und liegen (nach Abzug von<br />
Freibeträgen) zwischen 7 Prozent (Steuerklasse I bis<br />
75.000 Euro) und 50 Prozent (Steuerklasse III über<br />
13.000.000 Euro).
Die persönlichen Freibeträge betragen z. B. bei<br />
Erwerbern der Steuerklasse I für Ehegatten<br />
500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro, für Enkel<br />
200.000 Euro. Für Erwerber der Steuerklassen II und<br />
III beträgt der Freibetrag grundsätzlich einheitlich<br />
20.000 Euro, für den eingetragenen Lebenspartner<br />
hingegen wie für Ehegatten 500.000 Euro.<br />
Die tatsächliche Höhe der Erbschaft und Schenkungsteuer<br />
ist von vielen Umständen des konkreten<br />
Einzelfalls abhängig und kann vorstehend nicht<br />
abschließend dargestellt werden. Im Hinblick auf die<br />
mit der Übertragung von Anteilen der Beteiligung<br />
bestehenden steuerlichen Folgen sollte der Anleger<br />
in jedem Fall vor Übertragung den Rat eines Steuerberaters<br />
einholen. Auch hinsichtlich der weiteren<br />
Entwicklungen des ErbStG sowie des BewG, der Verwaltungsanweisungen<br />
und der Rechtsprechung ist<br />
eine Abstimmung mit dem persönlichen steuerlichen<br />
Berater zu empfehlen.<br />
11.4 Betriebsvermögen und Übertragung<br />
einer Rücklage gemäß §§ 6b, 6c EStG<br />
Einkunftsart<br />
Wird die Beteiligung an der Fondsgesellschaft nicht,<br />
wie im Prospekt angenommen, im Privatvermögen,<br />
sondern im Betriebsvermögen gehalten, so erzielt<br />
der Anleger aus seiner Beteiligung keine Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung, sondern insgesamt<br />
Einkünfte der Einkunftsart, die für das jeweilige<br />
Betriebsvermögen gelten, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Die weitere Darstellung geht von Einkünften<br />
aus Gewerbebetrieb aus.<br />
Auf der Ebene der Fondsgesellschaft werden die<br />
Einkünfte als Überschuss der Einnahmen über die<br />
Werbungskosten ermittelt und festgestellt. Erst auf<br />
der Ebene des Anlegers sind die Einkünfte in gewerbliche<br />
umzuqualifizieren und zu ermitteln (BMF<br />
Schreiben vom 29.04.1994, BStBl. 1994 I, S. 282; BFH<br />
vom 11.04.2005, BStBl. 2005 II, S. 679). Der Anleger<br />
hat alle Wirtschaftsgüter der Fondsgesellschaft anteilig<br />
im Rahmen seines eigenen Buchführungswerks<br />
zu erfassen. Seinen Gewinnanteil hat er aus den<br />
Geschäftsvorfällen der Fondsgesellschaft nach den<br />
Vorschriften der für ihn geltenden Gewinnermittlungsart<br />
zu ermitteln. Neben der u. U. abweichenden<br />
Einkünfte bzw. Gewinnermittlung ist zu beachten,<br />
dass im Rahmen des Betriebsvermögens auch sämtliche<br />
Veräußerungsgewinne zu erfassen sind.<br />
132<br />
Übertragung einer Rücklage gemäß §§ 6b, 6c EStG<br />
Steuerpflichtige können Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Grund und Boden, Gebäude, Aufwuchs auf<br />
Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund<br />
und Boden im Wirtschaftsjahr der Veräußerung in<br />
eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage<br />
einstellen. Bis zur Höhe dieser Rücklage können sie<br />
von den Anschaffungs oder Herstellungskosten von<br />
Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden<br />
(wenn der Aufwuchs zu einem land und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebsvermögen gehört) mit dem<br />
dazugehörigen Grund und Boden und Gebäuden,<br />
die in den folgenden vier Wirtschaftsjahren angeschafft<br />
oder hergestellt werden, im Wirtschaftsjahr<br />
der Anschaffung oder Herstellung einen Betrag<br />
abziehen. Auch kann der Steuerpflichtige bereits im<br />
Jahr der Veräußerung einen Betrag bis zur Höhe des<br />
Veräußerungsgewinns von den Anschaffungs und<br />
Herstellungskosten der begünstigten Reinvestitionen<br />
abziehen.<br />
Voraussetzung für die Bildung und Übertragung<br />
einer Rücklage gemäß § 6b EStG ist, dass der Steuerpflichtige<br />
seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5<br />
EStG ermittelt, die veräußerten Wirtschaftsgüter<br />
im Zeitraum der Veräußerung mindestens sechs<br />
Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer<br />
inländischen Betriebsstätte gehört haben, die angeschafften<br />
oder hergestellten Wirtschaftsgüter zum<br />
Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte<br />
gehören, der bei der Veräußerung entstandene<br />
Gewinn bei der Ermittlung des im Inland steuerpflichtigen<br />
Gewinns nicht außer Ansatz bleibt und<br />
die Bildung als auch die Auflösung der Rücklage in<br />
der Buchführung verfolgt werden können. Anlegern,<br />
die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss<br />
der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben)<br />
oder nach § 13a EStG (Ermittlung des Gewinns aus<br />
Land und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen)<br />
ermitteln, steht die Übertragungsmöglichkeit nach<br />
§ 6c EStG zur Verfügung. D. h. für Freiberufler sowie<br />
Gewerbetreibende, die weder nach Handelsrecht<br />
noch nach Steuerrecht zur Bilanzierung verpflichtet<br />
sind (z. B. Kleingewerbetreibende) und auch nicht<br />
freiwillig bilanzieren, gewährt § 6c EStG eine Begünstigung<br />
entsprechend den Regelungen des § 6b EStG.<br />
Gleiches gilt für Landwirte, die ihren Gewinn nach<br />
Durchschnittssätzen ermitteln.<br />
Da die Übertragung einer Rücklage davon abhängig<br />
ist, aus welchem veräußerten Wirtschaftsgut die<br />
Rücklage entstanden ist, soll die folgende Tabelle
einen Überblick geben, welche Rücklage auf welches<br />
Investitionsobjekt übertragen werden kann:<br />
Wirtschaftsgut aufgrund dessen<br />
Veräußerung die Rücklage<br />
gebildet wurde<br />
Reinvestitionsobjekt<br />
Grund und Boden Grund und Boden<br />
Aufwuchs auf Grund<br />
und Boden (LuF)<br />
Gebäude<br />
Aufwuchs auf Grund und Boden Aufwuchs auf Grund<br />
und Boden (LuF)<br />
Gebäude<br />
Gebäude Gebäude<br />
Als Reinvestitionsobjekt kommt nach Auffassung<br />
des Anbieters der Anteil an einem geschlossenen<br />
Immobilienfonds bzw. vielmehr die ihm aufgrund der<br />
Beteiligung anteilig zuzurechnenden Wirtschaftsgüter<br />
in Betracht, sofern auch die Beteiligung im<br />
Betriebsvermögen gehalten wird.<br />
Dem Anleger wird steuerlich ab Fertigstellung<br />
unmittelbar ein Anteil am Grund und Boden und<br />
am Gebäude zugerechnet, auf diese Anteile kann<br />
er Rücklagen im Sinne von §§ 6b, 6c EStG innerhalb<br />
seines Betriebsvermögens übertragen. Die Anschaffungskosten<br />
betragen nach dem Investitions und<br />
Finanzierungsplan voraussichtlich insgesamt:<br />
Anschaffungskosten (Prognose) in % in TEuro<br />
Grund und Boden 23 % 10.9<strong>21</strong><br />
Gebäude 141 % 66.852<br />
Bezogen auf das Eigenkapital (ohne Agio) der Fondsgesellschaft<br />
in Höhe von 47.400 TEuro ergibt sich ein<br />
Übertragungsfaktor in Höhe von ca. 164 Prozent auf<br />
Grund und Boden sowie Gebäude. Davon entfallen<br />
ca. 23 Prozent auf Grund und Boden und ca. 141 Prozent<br />
auf Gebäude. Somit ist bei einem Zeichnungsbetrag<br />
von 100.000 Euro gemäß Prognoserechnung<br />
eine steuerfreie Rücklagenübertragung gemäß §§ 6b,<br />
6c EStG in Höhe von ca. 164.000 Euro möglich. Die<br />
Übertragung ist der Höhe nach zulässig, soweit die<br />
Wirtschaftsgüter dem Steuerpflichtigen zuzurechnen<br />
sind (R 6b.2 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 EStR; BMF Schreiben vom<br />
29.02.2008, BStBl. 2008 I, S. 495).<br />
133<br />
Die Übertragung setzt voraus, dass die Beteiligung<br />
des Anlegers im Betriebsvermögen des Anlegers<br />
gehalten wird, d. h. steuerlich dem Betriebsvermögen<br />
zugerechnet werden kann und wird (Willkürung<br />
des Betriebsvermögens). Insoweit sind bei Land und<br />
Forstwirten sowie Einkünften aus selbständiger<br />
Tätigkeit („Freiberufler“) eine Reihe von weiteren<br />
Voraussetzungen zu beachten (zu den Risiken siehe<br />
Tz. 3.4).<br />
Die Übertragung eines Veräußerungsgewinns oder<br />
der Rücklage nach den Vorschriften der §§ 6b, 6c<br />
EStG hat zur Folge, dass die anteilige Bemessungsgrundlage<br />
für die Abschreibung, die auf den übertragenden<br />
Anleger entfällt, um den Betrag der Rücklage<br />
gemäß §§ 6b, 6c EStG gemindert wird. Aufgrund<br />
dieser Tatsache erhöht sich das anteilige laufende<br />
steuerliche Ergebnis des betreffenden Anlegers.<br />
Aufgrund der Komplexität dieses Sachverhalts wird<br />
die Einbindung des persönlichen steuerlichen Beraters<br />
empfohlen, wenn eine Gewinn / Rücklagenübertragung<br />
gemäß § 6b, 6c EStG auf Wirtschaftsgüter<br />
der Fondsgesellschaft vorgenommen werden soll.<br />
Gewerbesteuer<br />
Die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung sowie<br />
die Einkünfte aus der Veräußerung oder Beendigung<br />
unterliegen der Gewerbesteuer. Die Einkommensteuer<br />
auf die gewerblichen Einkünfte aus der<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft vermindert sich<br />
jedoch um einen pauschalen Abzugsbetrag, der sich<br />
nach dem festgesetzten GewerbesteuerMessbetrag<br />
bestimmt.<br />
11.5 Schlussbemerkung / Angabenvorbehalt<br />
Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen basiert<br />
auf der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten<br />
Rechtslage, der bisherigen Rechtsprechung<br />
sowie den einschlägigen Erlassen und Stellungnahmen<br />
der Finanzverwaltung.<br />
Die steuerliche Konzeption ist bereits bei früheren<br />
geschlossenen Immobilienfonds der <strong>Real</strong> I.S. im<br />
Wesentlichen wie dargestellt verwendet worden. Die<br />
damalige steuerliche Konzeption ist dabei grundsätzlich<br />
seitens der Finanzverwaltung anerkannt worden.
Neuerungen gegenüber bisherigen Konzepten<br />
haben sich durch die Änderungen des Steuerrechts,<br />
insbesondere bei den Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
(„Abgeltungsteuer“), die Regelungen für<br />
Steuerstundungsmodelle gemäß § 15b EStG, bei<br />
der Bestimmung der Überschusserzielungsabsicht<br />
und im Bereich der Erbschaft und Schenkungsteuer<br />
(„Erbschaftsteuerreform“), ergeben.<br />
Ständige Änderungen und die zunehmende Komplexität<br />
des Steuerrechts bringen es mit sich, dass diese<br />
Darstellung gewisse steuerrechtliche Kenntnisse<br />
des Lesers erfordert. Ferner können die vorstehenden<br />
Ausführungen auf individuelle Umstände von<br />
Anlegern nur in sehr begrenztem Umfang eingehen,<br />
weshalb die Hinzuziehung des persönlichen steuerlichen<br />
Beraters jedem Anleger dringend empfohlen<br />
wird. Die dargestellten steuerlichen Folgen stehen<br />
unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die<br />
Finanzverwaltung. Daher kann keine Haftung und<br />
keine Gewähr für den Eintritt dieser steuerlichen<br />
Folgen übernommen werden. Eine Gewähr für den<br />
Eintritt bestimmter steuerlicher Auswirkungen und<br />
somit eine Haftung für den Eintritt der von den<br />
Anlegern verfolgten steuerlichen Ziele wird nicht<br />
übernommen.<br />
134
12. Vertragspartner und<br />
personelle Verflechtungen<br />
12.1 Initiator / Anbieter / Zahlstelle für die kostenlose Bereithaltung des Verkaufsprospekts<br />
Firma, Sitz <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement,<br />
München<br />
Geschäftsanschrift Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />
Rechtsform Aktiengesellschaft (AG)<br />
Handelsregister / Registergericht HRB 132654, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 16.08.2000<br />
Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Auflage von strukturierten<br />
Beteiligungsangeboten (z. B. geschlossenen Immobilienfonds,<br />
Immobilien AGs und Mobilienfonds).<br />
Grundkapital / Geleistete Einlagen 2.500.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter Die Gesellschaft ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft<br />
der Bayerischen Landesbank (BayernLB), München.<br />
Vorstand Josef Brandhuber, Oberhaching (Vorsitzender)<br />
Jochen Schenk, München<br />
Brigitte Walter, Egmating<br />
Aufsichtsorgane Dr. Edgar Zoller, Eichenau (Vorsitzender)<br />
Georg Jewgrafow, Wolfratshausen<br />
Walter Strohmaier, Dingolfing<br />
Die Geschäftsanschrift des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />
stimmen mit dem Sitz des Unternehmens überein.<br />
Funktionen Anbieter, Zahlstelle für die kostenlose Bereithaltung des<br />
Verkaufsprospekts, Konzeption und Objektaufbereitung,<br />
Eigenkapitalvermittlung, Platzierungsgarant, Fremdkapitalvermittlung,<br />
Geschäftsbesorgung und Anlegerverwaltung<br />
135
12.2 Leistungsbilanz der <strong>Real</strong> I.S. zum 31.12.2008<br />
Die nachstehende Übersicht ist ein Auszug aus<br />
der geprüften Leistungsbilanz der <strong>Real</strong> I.S. zum<br />
31.12.2008 und zeigt die Entwicklung der von der<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH („BFI“)<br />
bzw. <strong>Real</strong> I.S. in der jüngeren Vergangenheit (seit<br />
1996) aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. hat in der Vergangenheit eine Vielzahl<br />
unterschiedlicher Inlands und AuslandsImmobi<br />
Immobilienfonds<br />
<strong>Deutschland</strong><br />
<strong>Bayernfonds</strong> Berlin<br />
Schönhauser Allee<br />
<strong>Bayernfonds</strong> München,<br />
Berlin, Wiesbaden<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Circoleum<br />
Bad Homburg<br />
Emissions<br />
jahr<br />
Gesamt<br />
investition<br />
136<br />
lienfonds aufgelegt. Neben den unten stehenden<br />
AuslandsImmobilienfonds hat die <strong>Real</strong> I.S. in den<br />
Jahren 2008 und 2009 weitere AuslandsImmobilienfonds<br />
für Immobilien in Australien und Frankreich<br />
aufgelegt.<br />
Des Weiteren wurden zwei Dachfonds mit Beteiligungen<br />
an Zielfonds verschiedener Assetklassen<br />
(Immobilien im In und Ausland, Lebensversicherungen,<br />
Private Equity und Schiffsfonds) sowie zwei<br />
Investitionsart / Gegenstand<br />
in TEUR Vermietungsstand<br />
1998 171.857 Einkaufszentrum in Berlin<br />
94,2 %<br />
2000 65.603 Büroimmobilien in München, Berlin und<br />
Wiesbaden<br />
95,6 %<br />
2001 62.970 Büroimmobilie in Bad Homburg<br />
93,5 %<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Berlin Mitte II 2002 67.<strong>21</strong>5 Bankgebäude in Berlin<br />
100 %<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Düsseldorf 2002 51.622 Bürogebäude in Düsseldorf<br />
100 %<br />
<strong>Bayernfonds</strong> München,<br />
Rüsselsheim, DüsseldorfRatingen<br />
BF REAL I.S. / DB <strong>Real</strong> Estate<br />
CityInvest<br />
2003 129.509 Bürogebäude in München, Rüsselsheim<br />
und Ratingen<br />
100 %<br />
2004 180.913 Bürogebäude in Essen, Düsseldorf,<br />
Einkaufszentrum in Berlin<br />
100 %<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Hamburg I 2005 22.603 Bürogebäude in Hamburg<br />
97,9 %
geschlossene Fonds mit Beteiligungen an Flugzeugen<br />
aufgelegt.<br />
Diese in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführten<br />
Auslands und <strong>Deutschland</strong>Immobilienfonds<br />
waren zum 31.12.2008 entweder noch nicht geschlossen<br />
oder noch nicht herausgegeben und sind<br />
daher in der Leistungs bilanz nicht erfasst.<br />
Ausschüttung<br />
in %<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
steuerliches Ergebnis<br />
in % 1)<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
Liquiditätsreserve<br />
in TEUR<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
137<br />
Valuta Fremdmittel<br />
in TEUR<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
gebundenes Kapital<br />
in %<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T<br />
50,00 % 53,80 % 25,10 % 31,24 % 5.655 5.462 66.914 61.705 39,60 % 35,50 %<br />
40,50 % 34,62 % 15,05 % 29,24 % 800 1.509 29.513 30.896 53,30 % 53,10 %<br />
42,00 % 34,00 % 5,23 % 14,82 % 647 1.664 28.700 28.700 57,30 % 62,40 %<br />
37,50 % 37,50 % 0,28 % 6,75 % 347 1.5<strong>21</strong> 30.519 30.519 68,60 % 66,60 %<br />
42,25 % 48,00 % 0,25 % 3,54 % 848 1.428 25.245 25.245 63,00 % 60,40 %<br />
26,00 % 26,00 % 1,63 % 3,11 % 3.610 7.075 48.708 50.444 75,60 % 75,90 %<br />
30,00 % 30,50 % 1,32 % 2,06 % 3.734 6.491 100.100 100.100 76,40 % 76,50 %<br />
25,00 % 25,00 % 5,99 % 5,73 % 572 915 13.030 13.030 82,60 % 84,10 %<br />
1) Siehe ausführliche Leistungsbilanz.
Internationale<br />
Immobilienfonds<br />
<strong>Bayernfonds</strong> US <strong>Real</strong> Estate US I, L.P<br />
Verkauf der Immobilien in 2005<br />
<strong>Bayernfonds</strong> US <strong>Real</strong> Estate US II, L.P<br />
Verkauf der Immobilie in 2005<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Austria Salzburg<br />
und Wien<br />
Emissions<br />
jahr<br />
Gesamt<br />
investition<br />
138<br />
in<br />
Investitionsart / Gegenstand<br />
TEUR / TUSD / TAUD / TGBP Vermietungsstand<br />
1998 98.065 TUSD Büroimmobilien in Chicago und Washington<br />
verkauft<br />
1999 196.737 TUSD Büroimmobilie in San Francisco<br />
verkauft<br />
2001 61.<strong>21</strong>1 TEUR Zwei Büroimmobilien in Wien,<br />
eine in Salzburg<br />
100 %<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Austria Bischofshofen 2002 <strong>21</strong>.664 TEUR Einkaufszentrum in Bischofshofen<br />
95,1 %<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Frankreich 1 2005 89.746 TEUR Vier Büroimmobilien bei Toulouse<br />
100 %<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Australien 1<br />
Verkauf der Immobilie in 2007 /2008<br />
2005 168.274 TAUD Büroimmobilie in Melbourne<br />
verkauft<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Ungarn 1 2006 88.048 TEUR Einkaufszentrum in Györ<br />
100 %<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Großbritannien 1 2006 86.097 TGBP Büroimmobilie in Northhampton<br />
100 %<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Australien 2 2007 265.971 TAUD Büroimmobilie in Canberra<br />
100 %<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Asien 1 2007 51.104 TUSD Indexzertifikate, die in asiatische<br />
Immobilienfonds investiert sind<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Australien 3 2007 61.224 TAUD Indexzertifikate, die in australische<br />
Immobilienfonds investiert sind<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Großbritannien 2 2008 71.310 TGBP Büroimmobilie in London<br />
100 %<br />
Andere geschlossene Fonds Emissions<br />
jahr<br />
Gesamtinvestition<br />
in<br />
TEUR / TUSD / TAUD<br />
<strong>Bayernfonds</strong> BestLife I 2005 175.184 TUSD 164 USLVPolicen<br />
<strong>Bayernfonds</strong> BestLife 2 2006 45.544 TUSD 141 USLVPolicen<br />
Investitionsart / Gegenstand<br />
<strong>Bayernfonds</strong> BestInvest 2006 4.997 TUSD Beteiligung am CAM VIER<br />
Private Equity Fonds<br />
<strong>Bayernfonds</strong> BestLife 3 2007 31.710 TEUR Zertifikate, die in deutsche, britische und<br />
australische Kapitallebensversicherungen<br />
investiert sind
Ausschüttung<br />
in %<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
steuerliches<br />
Ergebnis in % 1)<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
Liquiditätsreserve in<br />
TEUR / TUSD / TAUD / TGBP<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
139<br />
Valuta Fremdmittel in<br />
TEUR / TUSD / TAUD / TGBP<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
gebundenes Kapital<br />
in %<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T<br />
157,00 % DBA DBA<br />
135,00 % DBA DBA<br />
48,00 % 48,00 % DBA DBA 1.919 3.183 22.655 27.640 57,60 % 57,70 %<br />
36,00 % 34,00 % DBA DBA 602 863 8.865 8.865 70,60 % 71,30 %<br />
<strong>21</strong>,00 % <strong>21</strong>,00 % DBA DBA 735 1.479 53.038 53.038 73,30 % 73,30 %<br />
18,75 % 147,00 % DBA DBA 1.600 972 93.981 0 81,20 % 47,00 %<br />
18,50 % 20,63 % DBA DBA 3.423 5.526 54.400 54.400 83,70 % 82,20 %<br />
18,00 % 18,00 % DBA DBA 1.859 3.<strong>21</strong>8 51.000 51.000 87,60 % 88,60 %<br />
14,00 % 14,00 % DBA DBA 11.111 14.154 162.500 162.500 88,10 % 89,40 %<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
0,00 %<br />
0,00 %<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
DBA<br />
DBA<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
3.333<br />
886<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
0<br />
0<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
100,00 %<br />
100,00 %<br />
6,00 % 6,00 % DBA DBA 1.452 2.662 28.910 28.910 97,10 % 97,50 %<br />
Ausschüttung<br />
in %<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
steuerliches<br />
Ergebnis in % 1)<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
Liquiditätsreserve in<br />
TEUR / TUSD / TAUD<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
Valuta Fremdmittel in<br />
TEUR / TUSD / TAUD<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
gebundenes Kapital<br />
in %<br />
kumuliert seit<br />
Emission<br />
SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T SOLL <strong>IS</strong>T<br />
<strong>21</strong>,25 % 5,75 % DBA DBA 1.978 8.870 0 11.000 79,80 % 94,50 %<br />
4,00 % 4,00 % DBA DBA 6.578 7.981 0 0 97,10 % 98,20 %<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
0,00 %<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
0,66 %<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
13.474<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
0<br />
keine<br />
Jahrespro<br />
g nose<br />
99,70 %<br />
0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 306 260 0 0 100,00 % 100,00 %<br />
1) Siehe ausführliche Leistungsbilanz.
12.3 Fondsgesellschaft / Emittent / Zahlstelle für Zahlungen an die Anleger<br />
Firma, Sitz <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />
Regensburg KG, München<br />
Geschäftsanschrift Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />
Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG),<br />
unterliegt deutschem Recht<br />
Handelsregister / Registergericht HRA 94693, Amtsgericht München<br />
Tag der Gründung / Tag der ersten<br />
Eintragung<br />
17.01.2008 / 14.02.2008<br />
Dauer Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der direkte und / oder<br />
über Treuhandverhältnisse indirekte Erwerb, die Verwaltung<br />
– insbesondere durch Vermietung und Verpachtung – sowie<br />
die Veräußerung von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen<br />
Rechten.<br />
Gesellschaftskapital zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung<br />
Voraussichtliches Gesellschaftskapital<br />
nach Vollplatzierung<br />
Persönlich haftender Gesellschafter<br />
(Komplementär)<br />
Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />
berechtigt, die geeignet erscheinen, den<br />
Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.<br />
Die Gesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />
auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen. Die<br />
Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen<br />
oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen<br />
oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />
Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, gewerblich tätig zu werden<br />
und Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben,<br />
die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung<br />
oder nach § 1 Gesetz über das Kreditwesen bedürfen.<br />
1.100 Euro (vollständig eingezahlt)<br />
ca. 47.400.000 Euro<br />
GS Beteiligungs GmbH<br />
Linienstraße 40, 82041 Oberhaching<br />
(Details siehe in Tz. 12.4)<br />
Geschäftsführender Kommanditist WS Beteiligungs GmbH<br />
Truderinger Straße <strong>21</strong>7, 81825 München<br />
(Details siehe in Tz. 12.5)<br />
140
Kommanditist <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />
(Details siehe in Tz. 12.6)<br />
Treuhandkommanditist FCT FinanzControl Treuhand GmbH<br />
Schleißheimer Str. 4, 80333 München<br />
(Details siehe in Tz. 12.7)<br />
Gründungsgesellschafter<br />
(nicht mehr an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt)<br />
Fay Beteiligungs GmbH, Sitz in Frankfurt a. M.<br />
WilhelmLeuschnerStraße 79, 60329 Frankfurt a. M.<br />
HRB 85647, Amtsgericht Frankfurt<br />
Fay Projects GmbH, Sitz in Frankfurt a. M.<br />
WilhelmLeuschnerStraße 79, 60329 Frankfurt a. M.<br />
HRB 84025, Amtsgericht Frankfurt<br />
Aufsichtsgremien / Beiräte Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine Aufsichtsgremien<br />
oder Beiräte vorhanden.<br />
12.4 Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
Firma, Sitz GS Beteiligungs GmbH, Oberhaching<br />
Geschäftsanschrift Linienstraße 40, 82041 Oberhaching<br />
Rechtsform, Rechtsordnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),<br />
unterliegt deutschem Recht<br />
Handelsregister / Registergericht HRB 129314, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 19.01.2000<br />
Funktion Komplementär der Fondsgesellschaft<br />
Grundsätzlich haftet der Komplementär einer Kommanditgesellschaft<br />
unbeschränkt. Vorliegend ist der Komplementär<br />
eine Kapitalgesellschaft und haftet daher nur beschränkt auf<br />
sein Gesellschaftsvermögen.<br />
Gegenstand des Unternehmens Übernahme von Geschäftsführungen an anderen<br />
Gesellschaften, insbesondere bei der Firma BGV Holding<br />
GmbH & Co. KG<br />
Stammkapital / Geleistete Einlage 25.000 Euro<br />
Kapitalanteil an dem Emittenten Kein Kapitalanteil<br />
Geschäftsführer / Gesellschafter Gottfried Selmair, Linienstraße 40, 82041 Oberhaching<br />
141
Der Gesellschaftsvertrag des persönlich haftenden Gesellschafters weicht in den folgenden Bestimmungen<br />
von den gesetzlichen Regelungen ab:<br />
Gesetzliche Regelung: Vertragliche Regelung im Gesellschaftsvertrag des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters:<br />
§ 15 Abs. 1 GmbHG § 4: Jede Verfügung über Geschäftsanteile bedarf zu ihrer<br />
Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft;<br />
§ 10 Abs. 2: Im Fall des Übergangs eines Geschäftsanteils im<br />
Wege des Erbgangs ist der übergegangene Geschäftsanteil<br />
unverzüglich nach Übergang einem von der <strong>Real</strong> I.S. bestimmten<br />
Dritten anzubieten;<br />
§ 35 Abs. 2 S. 2 GmbHG § 5: Die Gesellschaft hat nur einen Geschäftsführer,<br />
der die Gesellschaft alleine vertritt;<br />
§ 181 BGB § 5: Der Geschäftsführer ist von der Beschränkung des<br />
§ 181 BGB befreit;<br />
§§ 35, 85 GmbHG, § 112 HGB § 8: Der Geschäftsführer ist ohne Entgelt allgemein von<br />
jedem Wettbewerbsverbot befreit;<br />
§ 85 GmbHG, § 112 HGB § 8: Gesellschaftern können Tätigkeiten auf dem Tätigkeitsgebiet<br />
der Gesellschaft auch außerhalb der Gesellschaft durch<br />
einstimmigen Gesellschafterbeschluss gestattet werden.<br />
12.5 Geschäftsführender Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />
Firma, Sitz WS Beteiligungs GmbH, München<br />
Geschäftsanschrift Truderinger Straße <strong>21</strong>7, 81825 München<br />
Rechtsform, Rechtsordnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),<br />
unterliegt deutschem Recht<br />
Handelsregister / Registergericht HRB 153918, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 16.09.2004<br />
Funktion Geschäftsführender Kommanditist (Alleingeschäftsführer)<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Gegenstand des Unternehmens Verwaltung eigenen Vermögens, Übernahme von Beteiligungen<br />
und Geschäftsführungen an anderen Gesellschaften<br />
Stammkapital / Geleistete Einlage 25.000 Euro<br />
Kapitalanteil an dem Emittenten Kapitalanteil in Höhe von 500 Euro<br />
Geschäftsführer / Gesellschafter Walter Saar, Truderinger Straße <strong>21</strong>7, 81825 München<br />
142
12.6 Kommanditist der Fondsgesellschaft / Vorkaufsberechtigter<br />
Firma, Sitz <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH, München<br />
Geschäftsanschrift Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Handelsregister / Registergericht HRB 45696, Amtsgericht München<br />
Geschäftsbeginn 10.04.1973<br />
Gegenstand des Unternehmens Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken und<br />
grundstücksgleichen Rechten, insbesondere in der Form von<br />
geschlossenen Immobilienfonds; Kauf, Verkauf und Vermie <br />
tung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschafts und Investitionsgütern,<br />
auch in der Form des Leasing, sowie Auflage<br />
von Immobilien oder Mobilienleasingfonds, ferner alle damit,<br />
auch mittelbar, im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie<br />
Beteiligung an und Geschäftsführung in Unternehmen mit<br />
ähnlichem Gegenstand.<br />
Stammkapital / Geleistete Einlage 511.291,88 Euro (DM 1.000.000)<br />
Gesellschafter <strong>Real</strong> I.S., 99 Prozent<br />
BayernLB, 1 Prozent<br />
Kapitalanteil an dem Emittenten Einlage in Höhe von 600 Euro (eingezahlt); planmäßige Erhöhung<br />
auf ca. 140.500 Euro (keine variable Kapitaleinlage)<br />
Geschäftsführer Josef Brandhuber, Oberhaching<br />
Jochen Schenk, München<br />
Brigitte Walter, Egmating<br />
12.7 Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft<br />
Firma, Sitz FCT FinanzControl Treuhand GmbH, München (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Steuerberatungsgesellschaft)<br />
Geschäftsanschrift Schleißheimer Str. 4, 80333 München<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Handelsregister / Registergericht HRB 83045, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 27.11.1987<br />
143
Gegenstand des Unternehmens Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften<br />
gesetzlich und berufsrechtlich zugelassene<br />
Tätigkeiten gemäß §§ 2 und 43 Abs. 4 WPO und §§ 33 und 57<br />
Abs. 3 StBerG. Handels und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.<br />
Stammkapital 50.000 Euro<br />
In der Funktion des Treuhandkommanditisten ist es ihre Aufgabe,<br />
eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft für die einzelnen<br />
Anleger treuhänderisch zu halten und zu verwalten.<br />
Die FCT FinanzControl Treuhand GmbH ist in Bezug auf die<br />
Fondsgesellschaft weder als Abschlussprüfer noch als Prospektprüfer<br />
oder steuerlicher Berater, sondern ausschließlich<br />
als Treuhandkommanditist auf der Grundlage von Treuhandverhältnissen<br />
tätig. In dieser Funktion haftet sie nur für<br />
grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihr obliegenden<br />
Pflichten, nicht jedoch für weiter gehende Ansprüche,<br />
insbesondere nicht für die vom Treugeber verfolgten<br />
wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele und auch nicht für<br />
Pflichtverletzungen der Geschäftsführung, des Beirats oder<br />
von Vertragspartnern der Fondsgesellschaft.<br />
Kapitalanteil an dem Emittenten Kein eigener Kapitalanteil; planmäßige Erhöhung des<br />
treuhänderisch für die Anleger gehaltenen Kapitalanteils<br />
auf ca. 47.259.000 Euro<br />
Geschäftsführer Matthäus Paulus, Puchheim<br />
Dr. Rainer Polster, SeefeldHechendorf<br />
Frank Alexander Paulus, Eichenau<br />
12.8 Verkäufer des Grundstücks<br />
Firma, Sitz EBY Immobilien GmbH & Co. KG, Regensburg<br />
Geschäftsanschrift Heinkelstraße 1, 93049 Regensburg<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />
Handelsregister / Registergericht HRA 7992, Amtsgericht Regensburg<br />
Tag der ersten Eintragung 16.01.2009<br />
Persönlich haftender Gesellschafter<br />
(Komplementär)<br />
EBY Port 5 GmbH<br />
Kommanditist E.ON Bayern AG, Regensburg<br />
Gesellschaftskapital 50.000 Euro<br />
144
12.9 Mieter des Fondsobjekts<br />
Firma, Sitz E.ON Bayern AG, Regensburg; es besteht ein Eintrittsrecht<br />
in den Mietvertrag für E.ONKonzerngesellschaften<br />
Geschäftsanschrift Heinkelstraße 1, 93049 Regensburg<br />
Rechtsform, Rechtsordnung Aktiengesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />
Handelsregister / Registergericht HRB 9119, Amtsgericht Regensburg<br />
Tag der ersten Eintragung 24.01.2002<br />
Grundkapital / Geleistete Einlage 315.000.000 Euro<br />
Vorstand Thomas Barth (Vorstandsvorsitzender)<br />
Edith VolzHolterhus<br />
Hermann Wagenhäuser<br />
Gesellschafter E.ON Energie AG, München<br />
12.10 Generalübernehmer<br />
Es besteht ein Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag.<br />
Firma, Sitz Fay & <strong>Real</strong> I.S. IE Regensburg GmbH & Co. KG, Oberhaching<br />
Geschäftsanschrift Linienstraße 40, 82041 Oberhaching<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />
Handelsregister / Registergericht HRA 95070, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 15.06.2009<br />
Persönlich haftender Gesellschafter<br />
(Komplementär)<br />
Fay & <strong>Real</strong> I.S. IE Regensburg Verwaltungs GmbH,<br />
Oberhaching<br />
Kommanditist <strong>Real</strong> I.S. Gesellschaft für Immobilien Entwicklung und<br />
Projekt realisierung mbH & Co. KG, München<br />
Gesellschaftskapital 100.000 Euro<br />
Fay Projects GmbH, Frankfurt<br />
145
12.11 Kapitalgeber (für alle Bankdienstleistungen)<br />
Firma, Sitz Bayerische Landesbank (BayernLB), München<br />
Geschäftsanschrift Brienner Str. 18, 80333 München<br />
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Handelsregister / Registergericht HRA 76030, Amtsgericht München<br />
Funktion Kapitalgeber für die Eigenkapitalzwischenfinanzierung und<br />
die langfristige Fremdfinanzierung der Fondsgesellschaft<br />
Gegenstand des Unternehmens Betrieb der Geschäfte einer Staats und Kommunalbank sowie<br />
einer SparkassenZentralbank, ferner Bankgeschäfte aller Art;<br />
insbesondere Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen,<br />
Landesbodenbriefen und sonstigen Schuldverschreibungen,<br />
Begründung von Schuldbuchforderungen,<br />
Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden,<br />
anderen Unternehmungen und Beteiligungen an Unternehmen,<br />
Beteiligung an Verbänden und Errichtung selbstständiger<br />
Einrichtungen.<br />
Vorstand Gerd Häusler (Vorsitzender), München<br />
Stefan Ermisch (stellvertretender Vorsitzender)<br />
Stefan W. Ropers<br />
Dr. Edgar Zoller<br />
JanChristian Dreesen<br />
12.12 Gutachter Wertgutachten<br />
Firma, Sitz LB Immobilienbewertungsgesellschaft mbH, Frankfurt a. M.<br />
Geschäftsanschrift Neue Mainzer Straße 52 – 58, 60311 Frankfurt a. M.<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Handelsregister / Registergericht HRB 54581, Amtsgericht Frankfurt a. M.<br />
Gegenstand des Unternehmens Die Erbringung von Leistungen rund um die Immobilie. Hierzu<br />
zählen insbesondere die Erstellung von Wertgutachten für<br />
alle Arten von Grundstücken und Gebäuden, Bautenstandsberichten,<br />
Standort und Projektanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen,<br />
Machbarkeitsstudien und Marktberichten.<br />
146
Stammkapital 1.000.000 Euro<br />
Geschäftsführer Christian Seidel, München<br />
Gesellschafter BayernLB, 50,5 Prozent<br />
Landesbank HessenThüringen, 49,5 Prozent<br />
12.13 Gesellschaftsrechtliche, personelle und<br />
kapitalmäßige Verflechtungen<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />
(<strong>Real</strong> I.S.) ist Anbieter des Beteiligungsangebots<br />
und zeichnet dafür verantwortlich.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S., die BayernLB und die <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobiliengesellschaft mbH sind kapitalmäßig<br />
und / oder personell miteinander verbunden. Die<br />
<strong>Real</strong> I.S. wird zu 100 Prozent von der BayernLB gehalten.<br />
Zwischen der BayernLB und der <strong>Real</strong> I.S. besteht<br />
ein Ergebnisabführungs und Beherrschungsvertrag.<br />
Die BayernLB hält zudem 50,5 Prozent der Geschäftsanteile<br />
an der LB ImmoWert (LB Immobilienbewertungsgesellschaft<br />
mbH), die das Wertgutachten<br />
erstellt hat. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der<br />
<strong>Real</strong> I.S. sind teilweise Vorstände bzw. leitende Mitarbeiter<br />
der BayernLB.<br />
Die FCT FinanzControl Treuhand GmbH ist in Bezug auf<br />
die Fondsgesellschaft als Treuhandkommanditist tätig.<br />
Die FCT FinanzControl Treuhand GmbH übernimmt<br />
auch die Stellung als Treuhandkommanditist bei anderen<br />
von der <strong>Real</strong> I.S. initiierten Fondsgesellschaften.<br />
Die FCT FinanzControl Treuhand GmbH, die INTEGRA<br />
Treuhandgesellschaft mbH, die GS Beteiligungs GmbH<br />
und die WS Beteiligungs GmbH stehen in laufender<br />
Geschäftsbeziehung zur <strong>Real</strong> I.S.<br />
Aus vorgenannten Umständen und Beziehungen<br />
können sich Interessenskonflikte für den Treuhänder<br />
ergeben.<br />
Die WS Beteiligungs GmbH wird zu 100 Prozent von<br />
Herrn Walter Saar gehalten. Die WS Beteiligungs<br />
GmbH ist an verschiedenen von der <strong>Real</strong> I.S. initiierten<br />
Fondsgesellschaften als Komplementär bzw.<br />
geschäftsführender Kommanditist beteiligt.<br />
Die GS Beteiligungs GmbH wird zu 100 Prozent von<br />
Herrn Gottfried Selmair gehalten. Die GS Beteiligungs<br />
147<br />
GmbH ist an verschiedenen von der <strong>Real</strong> I.S. initiierten<br />
Fondsgesellschaften als Komplementär bzw.<br />
geschäftsführender Kommanditist beteiligt.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. Gesellschaft für Immobilien Entwicklung<br />
und Projektrealisierung mbH & Co. KG ist in Höhe<br />
von 50 Prozent an dem Generalübernehmer, der von<br />
der Fondsgesellschaft beauftragt wurde, der Fay &<br />
<strong>Real</strong> I.S. IE Regensburg GmbH & Co. KG, beteiligt. Die<br />
<strong>Real</strong> I.S. ist in Höhe von 100 Prozent an der <strong>Real</strong> I.S.<br />
Gesellschaft für Immobilien Entwicklung und Projektrealisierung<br />
mbH & Co. KG und somit auch mittelbar<br />
an dem Generalübernehmer beteiligt. Die <strong>Real</strong> I.S.<br />
und die <strong>Real</strong> I.S. Gesellschaft für Immobilien Entwicklung<br />
und Projektrealisierung mbH & Co. KG sind personell<br />
verflochten; Mitglieder der Geschäftsführung<br />
sind teilweise identisch.<br />
Der Grundstücksverkäufer, die EBY Immobilien<br />
GmbH & Co. KG, ist ein Tochterunternehmen der<br />
E.ON Bayern AG.<br />
Darstellung des Konzerns und Einordnung<br />
des Emittenten in den Konzern gemäß § 5 Nr. 6<br />
VermVerkProspV:<br />
Dadurch, dass die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
an der Fondsgesellschaft direkt einen Anteil von<br />
ca. 54 Prozent hält, ist die Fondsgesellschaft („Emittent“)<br />
ein Konzernunternehmen der <strong>Real</strong> I.S. Die<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH wird zu<br />
99 Prozent von der <strong>Real</strong> I.S. gehalten. Tätigkeit der<br />
<strong>Real</strong> I.S. ist die Auflage strukturierter Beteiligungsangebote<br />
(z. B. geschlossene Immobilienfonds). Die<br />
<strong>Real</strong> I.S. wird zu 100 Prozent von der Bayerischen<br />
Landesbank gehalten. Die <strong>Real</strong> I.S. ist mittelbar über<br />
die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH an<br />
weiteren Fondsgesellschaften beteiligt. Sofern der<br />
Anteil der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
an der Fondsgesellschaft aufgrund von zukünftigen<br />
Kapitalerhöhungen unter 50 Prozent fällt, ist sie kein<br />
Konzernunternehmen der <strong>Real</strong> I.S. mehr.
13. Gesellschaftsvertrag<br />
§ 1<br />
Firma, Sitz<br />
(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft<br />
und führt die Firma:<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Regensburg KG<br />
(nachstehend „Gesellschaft“).<br />
(2) Sitz der Gesellschaft ist München oder zukünftig<br />
ein anderer von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu bestimmender Ort im Inland. Im<br />
Falle einer Sitzverlegung sind die Gesellschafter<br />
und Treugeber zu informieren.<br />
§ 2<br />
Gesellschaftszweck<br />
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der direkte<br />
und / oder über Treuhandverhältnisse indirekte<br />
Erwerb, die Verwaltung – insbesondere durch<br />
Vermietung und Verpachtung – sowie die Veräußerung<br />
von Grundstücken oder grundstücksgleichen<br />
Rechten.<br />
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften<br />
und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />
erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar<br />
oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann<br />
zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch<br />
Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen.<br />
Die Gesellschaft kann die Handlungen, die<br />
zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder<br />
zweckmäßigen sind, selbst vornehmen oder<br />
durch Dritte vornehmen lassen.<br />
(3) Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, gewerblich<br />
tätig zu werden und Tätigkeiten auszuüben bzw.<br />
Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung<br />
oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung<br />
oder nach § 1 Gesetz über das Kreditwesen<br />
bedürfen.<br />
§ 3<br />
Gesellschafter und Kapital<br />
(1) Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter)<br />
ist die GS Beteiligungs GmbH („Komplementär“),<br />
mit Sitz in Oberhaching, ohne Kapitalanteil.<br />
Der Komplementär ist nicht am Vermögen<br />
und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.<br />
148<br />
(2) Geschäftsführender Kommanditist ist die WS Beteiligungs<br />
GmbH („geschäftsführender Kommanditist“,<br />
„Geschäftsführung“), mit Sitz in München.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist hält einen<br />
Kapitalanteil in Höhe von EUR 500, hiervon<br />
entfallen EUR 25 auf den festen Kapital anteil und<br />
EUR 475 auf den variablen Kapital anteil.<br />
(3) Weiterer Kommanditist (ohne Geschäftsführungsbefugnis)<br />
ist die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft<br />
mbH (nachstehend auch „BFI“), mit<br />
Sitz in München, mit einem festen Kapitalanteil<br />
in Höhe von EUR 600. Sie erhöht ihren festen<br />
Kapitalanteil gemäß § 4 Abs. (5). Ein zusätzlicher<br />
variabler Kapitalanteil ist nicht zu erbringen.<br />
(4) Darüber hinaus kann sich jede natürliche oder<br />
juristische Person gemäß den Voraussetzungen<br />
des § 3 Abs. (6) und der entsprechenden<br />
Beitrittsvereinbarung im Rahmen der Kapitalerhöhungen<br />
gemäß § 4 Abs. (1) über den Treuhandkommanditisten,<br />
die FCT FinanzControl<br />
Treuhand GmbH („Treuhandkommanditist“),<br />
mit Sitz in München, als Treugeber beteiligen.<br />
Der Treuhandkommanditist hält für eigene<br />
Rechnung keinen Kapitalanteil und ist nicht<br />
für eigene Rechnung am Vermögen der Gesellschaft<br />
beteiligt, wird jedoch im Rahmen der<br />
Kapitalerhöhung gemäß § 4 einen Kapitalanteil<br />
übernehmen und diesen treuhänderisch für<br />
Rechnung der Treugeber halten. Die Beteiligung<br />
an der Gesellschaft als Treugeber erfolgt durch<br />
Abgabe eines Angebots des Treugebers auf<br />
Abschluss eines Treuhandvertrags, Annahme<br />
dieses Angebots durch den Treuhandkommanditisten<br />
und Zulassung des Treuhandkommanditisten<br />
zur Kapitalerhöhung gemäß § 4 durch<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten. Die<br />
Treugeber werden über die Annahme des Angebots<br />
auf Abschluss eines Treuhandvertrags und<br />
die Zulassung des Treuhandkommanditisten zur<br />
entsprechenden Kapitalerhöhung gemäß § 4 informiert;<br />
die Treugeber verzichten gemäß § 151<br />
BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />
(5) Die Gesellschafter bevollmächtigen den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten unwiderruflich,<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB ohne weitere Zustimmung<br />
weitere natürliche oder juristische Personen<br />
als Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen,<br />
entsprechende Aufnahmeverträge (auch<br />
im Namen der jeweiligen Mitgesellschafter)
abzuschließen und / oder durch Erhöhung der<br />
Beteiligung des Treuhandkommanditisten das<br />
Kapital zur Finanzierung des durchzuführenden<br />
bzw. durchgeführten Gesellschaftszwecks im<br />
Sinne des § 2 auf das in § 4 Abs. (1) genannte<br />
Gesellschaftskapital zu erhöhen und diejenigen<br />
Erklärungen abzugeben und Handlungen<br />
vorzunehmen, die insoweit sachdienlich oder<br />
erforderlich sind. Eine separate Zustimmung der<br />
Mitgesellschafter ist hierfür nicht erforderlich.<br />
(6) Das Gesellschaftskapital setzt sich aus den gesamten<br />
Kapitalanteilen der jeweiligen Gesellschafter<br />
zusammen. Eine Beteiligung von Gesellschaften<br />
bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften<br />
und Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft ist ausgeschlossen.<br />
Personen, die (i) Staatsangehöriger der USA,<br />
Kanadas, Japans, Großbritanniens oder Australiens<br />
sind, (ii) Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts<br />
und Arbeitsgenehmigung der USA („Green<br />
Card“), Kanadas, Japans, Großbritanniens oder<br />
Australiens sind, (iii) ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />
/ Wohnsitz oder Sitz in den USA, Kanada,<br />
Japan, Großbritannien oder Australien haben<br />
und / oder (iv) die Beteiligung für eine Vermögensmasse<br />
mit Sitz in den USA, in Kanada,<br />
Japan, Großbritannien oder Australien eingehen<br />
oder einer solchen anbieten, sind als Kommanditisten<br />
der Gesellschaft oder Treugeber ausgeschlossen.<br />
Anlässlich der Aufnahme und auf<br />
Verlangen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
haben Gesellschafter und Treugeber zu<br />
versichern und nachzuweisen, dass keine der<br />
im vorstehenden Satz genannten Bedingungen<br />
vorliegt. Der geschäftsführende Kommanditist<br />
kann im Einzelfall Ausnahmen von den Sätzen 2<br />
und 3 zulassen.<br />
(7) Die Beteiligung eines Gesellschafters bzw.<br />
Treugebers, der sich gemäß § 3 Abs. (4) und (5)<br />
beteiligt, soll mindestens EUR 15.000 betragen,<br />
wobei der geschäftsführende Kommanditist<br />
nach eigenem Ermessen auch geringere Beteiligungen<br />
zulassen kann. Beteiligungen müssen<br />
jeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein,<br />
soweit sich nicht durch Erbanteilen zwingende<br />
Abweichungen ergeben. Zusätzlich hat jeder<br />
beitretende Gesellschafter und Treugeber ein<br />
Agio in Höhe von 5 Prozent bezogen auf seine<br />
Beteiligung zu leisten. Soweit Beteiligungen<br />
149<br />
im Rahmen der Platzierungsgarantie übernommen<br />
werden, ist ein Agio nicht zu leisten. Der<br />
gesamte Beteili gungsbetrag zzgl. Agio ist in bar<br />
zu erbringen. Das Gesellschaftskapital setzt sich<br />
aus den gesamten Kapitalanteilen der jeweiligen<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber zusammen.<br />
Der Kapital anteil eines Gesellschafters bzw.<br />
Treugebers setzt sich zusammen aus einer<br />
festen und einer variablen Kapitalenlage. Die<br />
feste Kapitaleinlage beträgt 5 Prozent und die<br />
variable Kapitaleinlage beträgt 95 Prozent des<br />
jeweils übernommenen Kapitalanteils.<br />
(8) Den beitretenden Gesellschaftern und Treugebern<br />
ist bekannt, dass seit Gründung verschiedene<br />
Verträge für die Gesellschaft abgeschlossen<br />
wurden und gegebenenfalls künftig<br />
abgeschlossen werden und die Gesellschaft aus<br />
diesen Verträgen wirtschaftlich verpflichtet ist<br />
oder verpflichtet wird. Die Gesellschafter können<br />
die abgeschlossenen Verträge gemäß § 10<br />
Abs. (1) einsehen und stimmen ihnen mit ihrem<br />
Beitritt zu.<br />
(9) Der geschäftsführende Kommanditist hat seinen<br />
Kapitalanteil gemäß § 3 Abs. (2) geleistet. Die übrigen<br />
Gesellschafter und Treugeber werden ihre<br />
Kapitalanteile nach Maßgabe des § 7 erbringen.<br />
(10) Die für den Treuhandkommanditisten und jeden<br />
anderen Kommanditisten mit Ausnahme der<br />
Kommanditisten gemäß § 3 Abs. (2) im Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme beträgt<br />
5 Prozent des gezeichneten Kapitalanteils (ohne<br />
Agio). Für den Treuhandkommanditisten wird<br />
abweichend hiervon bis zur Durchführung der<br />
einzelnen Kapitalerhöhungen eine Haftsumme<br />
in Höhe von EUR 1.000 in das Handelsregister<br />
eingetragen. Für den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten gemäß § 3 Abs. (2) wird eine<br />
Haftsumme in Höhe von EUR 500 eingetragen.<br />
Für den Kommanditisten gemäß § 3 Abs. (3), die<br />
BFI, wird bis zur Durchführung der Kapitalerhöhung<br />
eine Haftsumme in Höhe von EUR 600<br />
eingetragen.<br />
(11) Gesellschafter kann nur werden, wer sich gegenüber<br />
der Gesellschaft durch einen Handels<br />
oder Stiftungsregisterauszug und für die vertretungsberechtigten<br />
Personen bzw. für sich durch<br />
Übersendung entweder einer aktuellen Kopie<br />
des Reisepasses oder einer aktuellen Kopie des<br />
Personalausweises identifiziert hat.
§ 4<br />
Kapitalerhöhungen<br />
(1) Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />
das Gesellschaftskapital durch Zulassung<br />
des Treuhandkommanditisten und des Kommanditisten<br />
gemäß § 3 Abs. (3), die BFI, zur Erhöhung<br />
ihrer Kapitalanteile, sowie durch Aufnahme<br />
weiterer Gesellschafter bis zum 30.12.2011<br />
(Platzierungsfrist) in einem oder mehreren<br />
Schritten auf insgesamt bis zu EUR 47.400.000<br />
zzgl. Agio zu erhöhen. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist, abhängig vom Investitionsvolumen<br />
der Gesellschaft, berechtigt, das<br />
Gesellschaftskapital abweichend von Satz 1 um<br />
zehn Prozent zu überschreiten bzw. zu unterschreiten.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist<br />
ist berechtigt, die Frist für die Platzierung des<br />
Gesellschaftskapitals bis zum 30.12.2012 zu<br />
verlängern.<br />
(2) Mit der Zulassung des Treuhandkommanditisten<br />
zur Kapitalerhöhung und der Annahme des<br />
Angebots des Anlegers zum Abschluss eines<br />
Treuhandvertrages durch den Treuhandkommanditisten<br />
erhöht sich der Kapitalanteil des<br />
Treuhandkommanditisten vorbehaltlich des<br />
Abs. (3) und des § 3 automatisch, ohne dass es<br />
einer weiteren Maßnahme oder Erklärung bedarf,<br />
um den entsprechenden in der Beitrittsvereinbarung<br />
bezeichneten Betrag. Die Erbringung<br />
der Kommanditeinlage des Treuhandkommanditisten<br />
richtet sich nach § 7.<br />
(3) Kapitalerhöhungen erfolgen jeweils mit Wirkung<br />
zum Beginn des Kalendermonats, in dem die<br />
Annahme des Beitritts bzw. der Zulassung zur<br />
Erhöhung des Kapitalanteils erfolgt.<br />
(4) Der geschäftsführende Kommanditist hat freies<br />
Ermessen, Beitrittsangebote nicht anzunehmen<br />
und Kapitalerhöhungen nicht vorzunehmen.<br />
(5) Die BFI wird bereits hiermit zur Kapitalerhöhung<br />
zugelassen. Ihre feste Kapitaleinlage<br />
(Kapitalkonto I, § 6 Abs. (1) lit. a)) erhöht sich<br />
schrittweise auf voraussichtlich EUR 140.500;<br />
eine variable Kapitaleinlage (Kapitalkonto II,<br />
§ 6 Abs. (1) lit. b)) erbringt sie nicht. Ein Agio ist<br />
nicht zu leisten. Die Erhöhung des Kapitalanteils<br />
der BFI erfolgt automatisch, d. h. ohne weitere<br />
Veranlassung und ohne dass es einer weiteren<br />
Zustimmung, Maßnahme oder Erklärung bedarf,<br />
150<br />
mit der Maßgabe, dass ihr Kapitalanteil (feste<br />
Kapitaleinlage gemäß § 6 Abs. (1) lit. a)) bei<br />
Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß<br />
Abs. (1) und (2) stets 5,61 Prozent sämtlicher<br />
fester Kapitaleinlagen (§ 6 Abs. (1) lit. a)) beträgt,<br />
jeweils aufgerundet auf volle EUR 500. Die<br />
Zahlung der Erhöhung des Kapitalanteils wird<br />
zum 30.12. des betreffenden Jahres fällig.<br />
§ 5<br />
Rechtstellung der Treugeber<br />
(1) Den Gesellschaftern ist bekannt, dass der Treuhandkommanditist<br />
an den geplanten Kapitalerhöhungen<br />
gemäß § 4 zwar im eigenen Namen,<br />
jedoch als Treuhänder für fremde Rechnung<br />
teilnimmt und seinen Kapitalanteil für die Treugeber<br />
halten wird. Dieses Treuhandverhältnis<br />
wird in einem Treuhandvertrag geregelt, den<br />
der Treuhandkommanditist mit den Treugebern<br />
unmittelbar selbst abschließt.<br />
(2) Soweit der Treuhandkommanditist seine Rechte<br />
an die Treugeber abgetreten oder diesen Vollmacht<br />
zur Ausübung der mitgliedschaftlichen<br />
Rechte erteilt hat, werden die Treugeber im<br />
Verhältnis zur Gesellschaft und allen Gesellschaftern<br />
wie Kommanditisten behandelt.<br />
Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am<br />
Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust,<br />
an einem Auseinandersetzungsguthaben und<br />
einem Liquidationserlös sowie für die Ausübung<br />
mitgliedschaftlicher Rechte, insbesondere Stimm<br />
und Entnahmerechte. Die Gesellschafter sind<br />
ausdrücklich damit einverstanden, dass die<br />
Treugeber kraft der ihnen erteilten Vollmacht<br />
die mitgliedschaftlichen Rechte, die auf ihre<br />
Beteiligung entfallen, selbst ausüben oder<br />
durch Bevollmächtigte ausüben lassen und so<br />
insbesondere an Beschlussfassungen der Gesellschafter<br />
mitwirken können.<br />
(3) Soweit die Treugeber nicht unmittelbar handeln,<br />
wird der Treuhandkommanditist die<br />
Gesellschaftsrechte nach deren Weisungen und<br />
nach Maßgabe des Treuhandvertrages ausüben.<br />
(4) Jeder Treugeber kann nach Durchführung der<br />
entsprechenden Kapitalerhöhungen gemäß § 4<br />
und unter Vorlage einer Handelsregistervollmacht<br />
gemäß § 30 verlangen, dass seine Treuhandbeteiligung<br />
in eine Direktbeteiligung als
Kommanditist umgewandelt wird. Die §§ 3 und<br />
4 gelten sinngemäß. Das Verlangen wird erst<br />
mit der Vorlage der Handelsregistervollmacht<br />
wirksam. Die Umwandlung ist aufschiebend<br />
bedingt auf die Eintragung des Treugebers als<br />
Kommanditist in das Handelsregister. Die durch<br />
eine solche Umwandlung entstehenden Kosten<br />
(z. B. Kosten der Eintragung in das Handelsregister)<br />
hat der wechselnde Treugeber zu tragen.<br />
Die zu ersetzenden Kosten bestimmen sich nach<br />
dem Preisverzeichnis der Gesellschaft oder<br />
dessen Geschäftsbesorgers. Das Preisverzeichnis<br />
kann von dem wechselnden Treugeber jederzeit<br />
eingesehen werden. Die für den wechselnden<br />
Treugeber einzutragende Haftsumme beträgt<br />
5 Prozent seines gezeichneten Kapitalanteils.<br />
(5) Jeder Kommanditist ist verpflichtet, der Gesellschaft<br />
jede Änderung seiner in der Beitrittsvereinbarung<br />
gemachten Angaben unverzüglich<br />
mitzuteilen.<br />
§ 6<br />
Gesellschafterkonten<br />
(1) Für jeden Gesellschafter werden folgende<br />
Kapitalkonten geführt:<br />
a) Die feste Kapitaleinlage des Gesellschafters<br />
wird auf dem Kapitalkonto I geführt. Diese ist<br />
unveränderlich und maßgebend für die Beteiligung<br />
am Vermögen der Gesellschaft, das Abfindungs<br />
und Auseinandersetzungsguthaben.<br />
b) Die zusätzliche variable Kapitaleinlage wird<br />
auf dem Kapitalkonto II geführt.<br />
Der Kapitalanteil eines Gesellschafters setzt<br />
sich aus der festen und der variablen Kapitaleinlage<br />
zusammen. Dieser ist unveränderlich<br />
und maßgebend für das Stimm und Entnahmerecht<br />
und – vorbehaltlich §§ 19 ff. – für die<br />
Ergebnisverteilung.<br />
c) Das Agio wird auf dem Kapitalkonto III gebucht.<br />
Das Kapitalkonto III gilt als Rücklage<br />
nach § 264c Abs. 2 S. 1 Ziffer II HGB.<br />
d) Ausschüttungen, sonstige Entnahmen, sowie<br />
sonstige Einlagen werden auf dem Kapitalkonto<br />
IV gebucht.<br />
151<br />
e) Gewinne und Verluste werden auf dem Kapitalkonto<br />
V gebucht (Gewinn und Verlustvortragskonto).<br />
(2) Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />
(3) Für den Leistungsverkehr und die sonstigen<br />
Ansprüche zwischen der Gesellschaft und den<br />
Gesellschaftern wird ein gesondertes Verrechnungskonto<br />
geführt. Das Konto hat im Verhältnis<br />
der Gesellschaft zu den Gesellschaftern<br />
Forderungs und Verbindlichkeitscharakter.<br />
§ 7<br />
Erbringung der Kommanditeinlagen<br />
Für die Leistung der Kapitalanteile und des Agios<br />
von Gesellschaftern gemäß § 3 Abs. (4) und (5) gilt<br />
Folgendes:<br />
(1) Die Gesellschafter sind zur Barleistung des Kapitalanteils<br />
zzgl. Agio gemäß den Bedingungen<br />
der Beitrittsvereinbarung verpflichtet. Bei ratenweiser<br />
Einzahlung des Kapitalanteils werden die<br />
Einzahlungen vorrangig dem Kapitalkonto III,<br />
dann dem Kapitalkonto I und II (im Verhältnis<br />
5 Prozent zu 95 Prozent) gutgeschrieben;<br />
§ 4 Abs. (5) bleibt unberührt.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist erhöht seinen Anteil<br />
im Rahmen der jeweiligen Kapitalerhöhung<br />
gemäß § 4 und erbringt diesen Kapitalanteil<br />
zzgl. Agio durch Abtretung seiner gegen die<br />
künftigen Treugeber bestehenden Ansprüche<br />
auf Leistung der Einlage an die Gesellschaft. Die<br />
Abtretung der Ansprüche wird hiermit erklärt,<br />
die Gesellschaft nimmt diese an. Eine weiter<br />
gehende Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
für die Erbringung der Einlagen ist im Innenverhältnis<br />
zur Gesellschaft ausgeschlossen.<br />
(3) Wird der Kapitalanteil zzgl. Agio zu den in der<br />
Beitrittsvereinbarung vereinbarten Terminen<br />
nicht oder nicht in voller Höhe erbracht, kann<br />
der Treuhandkommanditist von der Beitrittsvereinbarung<br />
und dem Treuhandvertrag mit dem<br />
säumigen Treugeber zurücktreten.<br />
(4) Der infolge eines nach Abs. (3) erklärten Rücktritts<br />
gemäß § 26 Abs. (1) lit. c) ausscheidende<br />
Treugeber trägt die im Zusammenhang mit sei
nem Ausscheiden entstehenden Kosten und die<br />
der Gesellschaft dadurch entstehenden Schäden,<br />
mindestens aber eine Schadenpauschale<br />
in Höhe des vereinbarten Agios. Macht die<br />
Gesellschaft diese Schadenpauschale geltend,<br />
bleibt es dem Treugeber vorbehalten, einen geringeren<br />
Schaden bzw. das Nichtvorliegen eines<br />
Schadens nachzuweisen. Die Gesellschaft ist<br />
zudem berechtigt, ihre Schadenersatzansprüche<br />
mit etwaigen Rückzahlungsverpflichtungen zu<br />
verrechnen.<br />
(5) Anstelle des Rücktritts gemäß Abs. (3) kann der<br />
geschäftsführende Kommanditist den Kapitalanteil<br />
eines in Verzug geratenen Treugebers<br />
unter Beachtung des § 3, sowie des § 4 Abs. (1)<br />
auf den Betrag der von ihm geleisteten Zahlung<br />
abzüglich Agio sowie abzüglich sämtlicher<br />
Schadenersatzansprüche herabsetzen. Im Falle<br />
der Herabsetzung hat der hiervon betroffene<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber der Gesellschaft<br />
die diesbezüglichen Kosten, mindestens aber<br />
eine Schadenpauschale in Höhe von EUR 500 zu<br />
ersetzen. Macht die Gesellschaft diese Schadenpauschale<br />
geltend, kann der betroffene Gesellschafter<br />
einen geringeren Schaden bzw. das<br />
Nichtvorliegen eine Schadens nachweisen.<br />
(6) Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Einlagen<br />
können dem Gesellschafter bzw. Treugeber<br />
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet<br />
werden. Die Geltendmachung von darüber<br />
hin ausgehenden Schadenersatzforderungen,<br />
z. B. zusätzlichen Bearbeitungsgebühren des Geschäftsbesorgers<br />
der Gesellschaft, bleibt davon<br />
unberührt.<br />
(7) Der Treuhandkommanditist tritt bereits hiermit<br />
die ihm gegenüber den jeweiligen Treugebern<br />
zustehenden Ansprüche auf Verzugszinsen und<br />
sonstigen Schadensersatz an die Gesellschaft<br />
ab; die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an.<br />
Die Gesellschaft ist somit berechtigt, die entsprechenden<br />
Ansprüche unmittelbar gegenüber<br />
dem jeweiligen Treugeber geltend zu machen;<br />
ein darüber hinausgehender Anspruch der<br />
Gesellschaft gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
besteht nicht.<br />
152<br />
§ 8<br />
Ausschluss der Nachschusspflicht<br />
Die Gesellschafter und Treugeber übernehmen über<br />
die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittsvereinbarung<br />
vereinbarten Kapitalanteils zzgl. Agio<br />
hinaus keine weiteren Zahlungs oder Nachschusspflichten<br />
oder Haftung. Unberührt von diesem<br />
vertraglichen Haftungsausschluss bleibt die gesetzliche<br />
Regelung über die Haftung der Gesellschafter<br />
gegenüber Gesellschaftsgläubigern gemäß §§ 171 ff.<br />
HGB und die Haftung der Treugeber im Innenverhältnis<br />
gegenüber dem Treuhandkommanditisten gemäß<br />
Treuhandvertrag.<br />
§ 9<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
(1) Zur Geschäftsführung befugt ist ausschließlich<br />
der geschäftsführende Kommanditist. Der<br />
Komplementär ist im Innenverhältnis von der<br />
Geschäftsführung ausgeschlossen. Den übrigen<br />
Kommanditisten stehen Geschäftsführungs und<br />
Vertretungsrechte für die gesamte Dauer der<br />
Gesellschaft nicht zu.<br />
(2) Der geschäftsführende Kommanditist führt<br />
die Gesellschaft mit der Sorgfalt ordentlicher<br />
Kaufleute und stellt der Gesellschaft seine<br />
Geschäftserfahrungen und verbindungen nach<br />
besten Kräften zur Verfügung. Er ist darüber<br />
hinaus verpflichtet, die in § 15 festgelegten<br />
Zuständigkeiten der Gesellschafter sowie die<br />
demgemäß gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />
zu beachten. Der geschäftsführende Kommanditist<br />
hat die Gesellschaft in Übereinstimmung<br />
mit den gesetzlichen Vorschriften und diesem<br />
Gesellschaftsvertrag zu führen. Handlungen,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Gesellschaft hinausgehen, bedürfen eines<br />
zustimmenden Gesellschafterbeschlusses.<br />
Folgende Handlungen bedürfen keinesfalls der<br />
Zustimmung der Gesellschafter oder Treugeber:<br />
a) Während der Platzierungsfrist gemäß § 4<br />
Abs. (1) die Aufnahme von Fremdmitteln<br />
jeder Währung zur Finanzierung der Investitionen<br />
der Gesellschaft, die Bestellung<br />
hierfür üblicher Sicherheiten und / oder die<br />
Vereinbarung einer verzinslichen Kaufpreisstundung<br />
mit dem Veräußerer des Grundstücks<br />
sowie bezüglich des Werkunternehmerlohns,<br />
wobei eine wegen noch nicht
platziertem Gesellschaftskapital erforderliche<br />
Zwischenfinanzierung (Eigenkapital<br />
Zwischenfinanzierung) und / oder eine<br />
Kaufpreisstundung mit der Platzierungsfrist<br />
enden muss;<br />
b) Abschluss, Änderung und Beendigung von<br />
Währungs und Zinssicherungsgeschäften;<br />
c) Abschluss, Änderung, Kündigung und Aufhebung<br />
von AssetManagementVerträgen<br />
über die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft,<br />
Geschäftsbesorgungs und Dienstleistungsverträgen;<br />
d) Änderungen und Ausübung von Rechten<br />
bzw. Vornahme von Rechtsgeschäften im<br />
Zusammenhang mit den bereits geschlossenen<br />
Verträgen, insbesondere dem Kaufvertrag,<br />
dem Generalübernehmervertrag, dem<br />
Mietvertrag und den Finanzierungsverträgen<br />
sowie Nachträgen hierzu, unbeschadet § 9<br />
Abs. (3) lit. c).<br />
(3) Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />
gehören, in den durch § 15 Abs. (1)<br />
bestimmten Grenzen, insbesondere:<br />
a) Die Eröffnung und Auflösung von Konten<br />
der Gesellschaft und die Abwicklung des<br />
Zahlungsverkehrs;<br />
b) Die Führung der Bücher der Gesellschaft<br />
sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses;<br />
c) Die Begründung, Kündigung und Aufhebung<br />
von Mietverträgen, sofern nicht mehr als<br />
10 Prozent der Mietfläche des Fondsobjekts<br />
betroffen sind;<br />
d) Die Aufnahme und Umschuldung von<br />
Darlehen und Kreditlinien auch nach Ablauf<br />
der Platzierungsfrist gemäß § 4 Abs. (1)<br />
– insbesondere für erforderliche Betriebsmittelkredite<br />
und / oder zur Finanzierung<br />
von Investitionen einschließlich solcher<br />
für Instandhaltung, Modernisierung und<br />
Sanierung sowie zur Fertigstellung des<br />
Grundstücks oder Gebäudes des Fondsobjekts,<br />
die bei Laufzeiten von über fünf Jahren<br />
auf EUR 10 Mio. begrenzt sein müssen, es sei<br />
denn, es besteht kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
oder Gefahr im Verzug für das Grund<br />
153<br />
stück, das Gebäude oder die Gesellschaft<br />
– und der Abschluss von Zins und Währungssicherungsgeschäften<br />
sowie der Abschluss<br />
von Verträgen über Sicherheiten in diesem<br />
Zusammenhang (einschließlich dinglicher<br />
Belastungen des Gesellschaftsvermögens);<br />
e) Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien<br />
und das Eingehen von Avalkrediten und die<br />
Gewährung von Sicherheiten;<br />
f) Das Einleiten, das Führen und die Beilegung<br />
von gerichtlichen und außergerichtlichen<br />
Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft;<br />
g) Der Abschluss marktüblicher Versicherungen.<br />
Einer Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber<br />
bedarf es für diese Geschäfte nicht.<br />
(4) Der Komplementär ist von den Beschränkungen<br />
des § 112 Abs. 1 HGB befreit. Dies gilt sinngemäß<br />
für den geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
(5) Der Komplementär und der geschäftsführende<br />
Kommanditist sind von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
(6) Der Komplementär vertritt die Gesellschaft einzeln.<br />
Dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, Generalvollmacht<br />
zur Vertretung der Gesellschaft<br />
erteilt. Er ist im Rahmen seiner Generalvollmacht<br />
ebenfalls einzelvertretungsberechtigt.<br />
Die Vollmacht ist inhaltlich nicht beschränkt.<br />
(7) Die Gesellschafter sind bei Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes ermächtigt, die dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten erteilte Geschäftsführungsbefugnis<br />
nebst Generalvollmacht durch<br />
Beschluss zu widerrufen.<br />
(8) Geschäftsführungs und Vertretungsbefugnis<br />
erlöschen automatisch mit dem Ausscheiden<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten bzw.<br />
des Komplementärs aus der Gesellschaft, insbesondere<br />
wenn diese von ihrem Kündigungsrecht<br />
gemäß § 25 Gebrauch machen.<br />
(9) Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />
andere juristische oder natürliche Personen<br />
mit Teilen der Geschäftsführung oder einzelnen<br />
Geschäftsführungsaufgaben zu beauftragen.
§ 10<br />
Kontrollrechte und Geschäftsbericht<br />
(1) Die Gesellschafter haben über das Kontrollrecht<br />
des § 166 HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher<br />
und Papiere der Gesellschaft selbst<br />
einzusehen oder durch einen Angehörigen der<br />
steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />
Berufe einsehen zu lassen.<br />
(2) Der geschäftsführende Kommanditist informiert<br />
die Gesellschafter und den Beirat über wesentliche<br />
geschäftliche Vorgänge und über die<br />
wirtschaftliche Situation der Gesellschaft.<br />
(3) Der geschäftsführende Kommanditist hat jährlich<br />
den Gesellschaftern schriftlich über den Geschäftsverlauf<br />
und die Lage der Gesellschaft zu berichten.<br />
§ 11<br />
Haftung<br />
(1) Die Gesellschafter und Treugeber haben untereinander<br />
sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft<br />
nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.<br />
Davon ausgenommen ist die Verletzung<br />
von Leben, Körper und Gesundheit. Die Bestimmungen<br />
des § 9 Abs. (2) bleiben unberührt.<br />
(2) Schadenersatzansprüche der Gesellschafter<br />
bzw. Treugeber untereinander sowie im Verhältnis<br />
zur Gesellschaft verjähren nach Ablauf<br />
von drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des<br />
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist<br />
und der Gesellschafter bzw. Treugeber von den<br />
Anspruch begründenden Umständen und der<br />
Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder<br />
ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Unabhängig<br />
von der Kenntnis oder der grob fahrlässigen<br />
Unkenntnis verjähren Ansprüche auf<br />
Ersatz anderer Schäden als aus der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
spätestens nach Ablauf von fünf Jahren nach<br />
der Entstehung des Anspruchs. Für vorsätzliche<br />
verursachte Schäden und für Schäden aus der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit gilt die Verjährungsfrist von zehn<br />
Jahren seit der Entstehung des Anspruchs.<br />
(3) Ansprüche sind gegenüber dem Verpflichteten<br />
schriftlich geltend zu machen.<br />
154<br />
§ 12<br />
Beirat<br />
(1) Die Gesellschafter wählen einen Beirat, der aus<br />
drei Mitgliedern besteht. Zusätzlich kann ein Ersatzmitglied<br />
gewählt werden. Beiratsmitglieder<br />
können ausschließlich Gesellschafter bzw. Treugeber<br />
sein.<br />
(2) Die Beiratsmitglieder werden für die Zeit bis<br />
zum Ablauf des dritten Jahres bestellt, das auf<br />
ihre Wahl folgt. Nach Ablauf dieser Zeit bleibt<br />
ein Beiratsmitglied so lange im Amt, bis ein<br />
Nachfolger bestimmt ist. Eine Wiederwahl ist<br />
zulässig. Scheidet ein Beiratsmitglied während<br />
seiner Amtszeit aus oder verstirbt es, rückt das<br />
Ersatzmitglied an dessen Stelle nach. Haben<br />
die Gesellschafter kein Ersatzmitglied gewählt,<br />
rückt als nächstes Beiratsmitglied die Person<br />
nach, die die nächst meisten Stimmen bei der<br />
vorangegangenen Beiratswahl erhalten hatte,<br />
wenn diese die Wahl annimmt. Sofern das nachrückende<br />
Mitglied die Wahl nicht annimmt oder<br />
keine andere Person Stimmen bei der vorangegangenen<br />
Beiratswahl erhalten hat, bestimmt<br />
der geschäftsführende Kommanditist eine<br />
Person, die diese Funktion annimmt, als nachrückendes<br />
Mitglied des Beirats. Die Amtszeit<br />
des Ersatzmitgliedes bzw. des nachrückenden<br />
Mitgliedes endet mit der regulären Amtszeit des<br />
Beiratsmitglieds, an dessen Stelle das Ersatzmitglied<br />
bzw. das nachrückende Mitglied zum<br />
Beiratsmitglied wurde.<br />
(3) Bis zur Wahl eines ordentlichen Beirats kann der<br />
geschäftsführende Kommanditist einen vorläufigen<br />
Beirat bestellen.<br />
(4) Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher<br />
Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens<br />
zwei seiner Mitglieder anwesend sind.<br />
(5) Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung<br />
und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.<br />
Sitzungen des Beirats sollen grundsätzlich<br />
in Form von Telefonkonferenzen stattfinden.<br />
(6) Aufgabe des Beirates ist die Beratung, Unterstützung<br />
und Überwachung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Der Beirat ist nicht berechtigt,<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
Weisungen zu erteilen. Er kann jedoch von dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten Berichterstattung<br />
über einzelne Geschäftsführungs
angelegenheiten verlangen und eines seiner<br />
Mitglieder oder einen sachverständigen Dritten<br />
auf Kosten der Gesellschaft beauftragen, die<br />
Geschäftsbücher der Gesellschaft einzusehen<br />
und Bericht zu erstatten.<br />
(7) Mindestens ein Beiratsmitglied nimmt an den<br />
Gesellschafterversammlungen gemäß § 17<br />
dieses Vertrags teil. Auf Verlangen des Beirates<br />
nimmt der geschäftsführende Kommanditist<br />
oder ein durch diesen zu benennender Vertreter<br />
an den Beiratssitzungen teil; der geschäftsführende<br />
Kommanditist seinerseits ist berechtigt,<br />
an den Beiratssitzungen teilzunehmen.<br />
(8) Der Beirat ist kein Organ im Sinne des Aktienrechts.<br />
Seine Mitglieder haften nur für Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit; davon ausgenommen<br />
ist die Haftung für Schäden infolge Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
einer Person. Schadenersatzansprüche der<br />
Gesellschafter und der Gesellschaft verjähren<br />
nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem<br />
Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden<br />
ist und der Anspruchsberechtigte von<br />
den der Anspruch begründenden Umständen<br />
und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt<br />
hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />
musste. Unabhängig von der Kenntnis bzw. grob<br />
fahrlässigen Unkenntnis verjährt der Anspruch<br />
bei vorsätzlichem Handeln spätestens nach<br />
Ablauf von zehn Jahren, im Übrigen spätestens<br />
nach Ablauf von fünf Jahren nach der Entstehung<br />
des Anspruchs.<br />
(9) Derartige Ansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />
vom Schaden gegenüber dem Verpflichteten<br />
schriftlich geltend zu machen. Die<br />
Nichteinhaltung der Ausschlussfrist führt zum<br />
Verlust des Anspruchs.<br />
(10) Jedes Beiratsmitglied erhält neben der Erstattung<br />
seiner Auslagen eine Vergütung in Höhe<br />
von EUR 500 p. a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
in jeweils gültiger Höhe. Änderungen hierzu<br />
sind durch die Gesellschafter bzw. Treugeber zu<br />
beschließen.<br />
155<br />
§ 13<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
(1) Die Gesellschafterbeschlüsse in den Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft werden grundsätzlich<br />
im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens<br />
gefasst. Das schriftliche Umlaufverfahren ist<br />
einmal jährlich bis spätestens zum 30.11. eines<br />
Jahres, erstmals im Jahr nach Platzierungsende,<br />
durchzuführen. Eine Beschlussfassung in einer<br />
Gesellschafterversammlung ist unter den Voraussetzungen<br />
des § 17 dieses Vertrags möglich.<br />
(2) Soweit in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen<br />
oder diesem Gesellschaftsvertrag nicht<br />
ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, bedürfen<br />
Gesellschafterbeschlüsse der einfachen<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen<br />
gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br />
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als<br />
abgelehnt.<br />
(3) Das Stimmrecht bemisst sich nach dem Kapitalanteil<br />
(Kapitalkonto I und II gemäß § 6 Abs. (1)<br />
lit. a) und b)) jedes Gesellschafters mit der Maßgabe,<br />
dass auf je EUR 1 eine Stimme entfällt.<br />
(4) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />
kann nur binnen einer Ausschlussfrist<br />
von einem Monat nach Kenntniserlangung<br />
durch eine gegen die Gesellschaft zu richtende<br />
Klage, in der auch die Gründe genannt werden<br />
müssen, aus denen sich die Unwirksamkeit<br />
des Gesellschafterbeschlusses ergibt, geltend<br />
gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein<br />
etwaiger Mangel als geheilt.<br />
(5) Jeder Gesellschafter kann sich im Rahmen der<br />
Ausübung seines Stimmrechts durch einen<br />
schriftlich bevollmächtigten Vertreter vertreten<br />
lassen.<br />
(6) Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter<br />
vertritt, kann entsprechend ihm erteilter<br />
Weisungen voneinander abweichende Stimmen<br />
abgeben. Stets kann jedoch für einen einzelnen<br />
Gesellschafter oder Treugeber das Stimmrecht<br />
nur einheitlich abgegeben werden. Im Übrigen<br />
kann ein Gesellschafter für seinen Kapitalanteil<br />
nur eine einheitliche Stimme abgeben.
§ 14<br />
Niederschriften über Gesellschafterbeschlüsse<br />
(1) Über die Gesellschafterbeschlüsse ist eine<br />
Niederschrift anzufertigen. Diese ist von dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten, dem<br />
Treuhandkommanditisten und, sofern ein Beirat<br />
besteht und zumindest eines seiner Mitglieder<br />
an der Beschlussfassung mitgewirkt hat, einem<br />
Beiratsmitglied zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />
zu übersenden.<br />
(2) Die Niederschrift hat das Abstimmungsergebnis<br />
sowie die getroffenen Gesellschafterbeschlüsse<br />
zu enthalten, im Falle der Beschlussfassung<br />
gemäß § 17 zusätzlich den Ort und den Tag der<br />
Versammlung, die Teilnehmer, die Gegenstände<br />
der Tagesordnung und alle Anträge.<br />
(3) Der Inhalt der Niederschrift gilt als von dem<br />
einzelnen Gesellschafter bzw. Treugeber genehmigt,<br />
sofern er der Richtigkeit nicht binnen zwei<br />
Wochen seit dem Empfang gegenüber dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten schriftlich<br />
unter Angabe von Gründen widerspricht.<br />
§ 15<br />
Zuständigkeit der Gesellschafter<br />
(1) Die Gesellschafter sind insbesondere für folgen de<br />
Beschlussfassungen zuständig:<br />
a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
b) Beschluss über Entnahmen gemäß § 20;<br />
c) Wahl des Abschlussprüfers gemäß § 18<br />
Abs. (3) Satz 1;<br />
d) Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
e) Wahl, Entlastung und Vergütung des Beirats<br />
gemäß § 12;<br />
f) Änderung des Gesellschaftsvertrags oder<br />
weitere Kapitalerhöhungen;<br />
g) Ausschluss von Gesellschaftern, insbesondere<br />
nach § 26 Abs. (1) lit. d), nicht jedoch der<br />
Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung nach<br />
§ 26 Abs. (1) lit. c);<br />
156<br />
h) Bestellung eines neuen Treuhandkommanditisten<br />
gemäß § 26 Abs. (3);<br />
i) In Abweichung von § 25 Auflösung der<br />
Gesellschaft gemäß § 29;<br />
j) Eingehen von Beteiligungen, Erwerb weiterer<br />
Grundstücke oder grundstücksgleicher<br />
Rechte und die Durchführung von Neubauvorhaben<br />
auf noch zu erwerbenden Grundstücken<br />
bzw. grundstücksgleichen Rechten,<br />
sofern die mit den einzelnen Maßnahmen<br />
verbundenen Kosten 10 Prozent des Gesellschaftskapitals<br />
übersteigen;<br />
k) Veräußerung des Gesellschaftsvermögens<br />
oder wesentlicher Teile des Gesellschaftsvermögens;<br />
l) Begründung, Kündigung und Aufhebung<br />
von Mietverträgen, sofern mehr als 10 Prozent<br />
der Mietfläche des Fondsobjekts betroffen<br />
sind;<br />
m) Widerruf der Geschäftsführungsbefugnis<br />
nebst Generalvollmacht gemäß § 9 Abs. (7);<br />
n) Vollständige oder teilweise Einstellung der<br />
Tätigkeit der Gesellschaft;<br />
o) Aufnahme und Umschuldung von Darlehen<br />
und der Abschluss von Verträgen über<br />
Sicherheiten in diesem Zusammenhang<br />
(einschließlich dinglicher Belastungen des<br />
Gesellschaftsvermögens) in allen Fällen, die<br />
nicht durch die Geschäftsführung gemäß der<br />
Regelungen des § 9 durchgeführt werden<br />
dürfen;<br />
p) Abschluss, Änderungen, Kündigung und<br />
Aufhebung von Verträgen, die nicht durch<br />
die Geschäftsführung gemäß den Regelung<br />
in § 9 durchgeführt werden dürfen.<br />
(2) Beschlüsse im Sinne von Abs. (1) lit. f), i), j), k),<br />
m) und n) bedürfen einer Mehrheit von 75 Prozent<br />
der abgegebenen Stimmen.<br />
(3) Eine etwaige Nachschusspflicht kann nur mit<br />
den Stimmen aller Gesellschafter beschlossen<br />
werden.
(4) Der einzelne Gesellschafter oder Treugeber ist<br />
nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen<br />
Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />
§ 16<br />
Gesellschafterbeschlüsse im schriftlichen<br />
Umlaufverfahren<br />
(1) Im Wege der schriftlichen Abstimmung (Umlaufverfahren)<br />
kommt ein Beschluss nur zustande,<br />
wenn mindestens 30 Prozent der Stimmen aller<br />
Gesellschafter und Treugeber an der Abstimmung<br />
teilnehmen. Wird im Rahmen der schriftlichen<br />
Abstimmung diese Quote nicht erreicht,<br />
kann der geschäftsführende Kommanditist eine<br />
weitere schriftliche Abstimmung mit gleicher<br />
Tagesordnung (Abstimmungsgegenstände)<br />
veranlassen.<br />
(2) Im Rahmen dieser zweiten schriftlichen Abstimmung<br />
können Beschlüsse unabhängig von der<br />
Anzahl der teilnehmenden Stimmen gefasst<br />
werden. Hierauf ist im Rahmen der Bekanntgabe<br />
der Abstimmungsgegenstände hinzuweisen.<br />
Alternativ kann auch eine Gesellschafterversammlung<br />
nach Maßgabe des § 17 einberufen<br />
werden.<br />
(3) Bei schriftlichen Abstimmungen hat der geschäftsführende<br />
Kommanditist den Abstimmungsgegenstand<br />
mit einer begründeten Stellungnahme<br />
bekannt zu geben. Die Bekanntgabe<br />
erfolgt schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt<br />
benannte Anschrift des jeweiligen Gesellschafters.<br />
Die Abstimmungsunterlagen sind zuvor<br />
dem Treuhandkommanditisten und, soweit<br />
vorhanden, dem Beirat mit angemessener Frist<br />
vorzulegen. Soweit diese eigene Stellungnahmen<br />
abgeben, sind sie den Abstimmungsunterlagen<br />
beizufügen. Die Stimmabgabe der Gesellschafter<br />
muss innerhalb von vier Wochen nach Absendung<br />
der Abstimmungsaufforderung bei der<br />
Gesellschaft eingehen. Soweit der Gegenstand<br />
der Beschlussfassung eilbedürftig ist, kann der<br />
geschäftsführende Kommanditist die Frist auf<br />
zehn Tage verkürzen. Bis zum Ende der Frist nicht<br />
eingegangene Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />
Bei der Berechnung der Frist werden der Tag<br />
der Absendung der Abstimmungsaufforderung<br />
und der Tag des Eingangs der Stimmabgabe bei<br />
der Gesellschaft mitgezählt. Die Auszählung der<br />
Stimmen erfolgt durch die Gesellschaft bzw. den<br />
Treuhandkommanditisten für die Treugeber. Der<br />
157<br />
Treuhandkommanditist und der Beirat haben das<br />
Recht, die Auszählung zu überprüfen. Über das<br />
Ergebnis der Abstimmung sind die Gesellschafter<br />
durch die Zusendung einer Niederschrift gemäß<br />
§ 14 dieses Vertrags zu unterrichten.<br />
§ 17<br />
Gesellschafterversammlung<br />
(1) Gesellschafterversammlungen finden statt auf<br />
Antrag des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Komplementärs, des Treuhandkommanditisten,<br />
des Beirats oder auf Antrag von<br />
Gesellschaftern bzw. Treugebern, die zusammen<br />
mindestens 30 Prozent des Gesellschaftskapitals<br />
vertreten.<br />
(2) Die Gesellschafterversammlung wird durch den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten einberufen.<br />
Die Einberufung erfolgt schriftlich an die<br />
der Gesellschaft zuletzt benannte Anschrift des<br />
jeweiligen Gesellschafters. Sie muss den Zeitpunkt,<br />
den Ort und die Tagesordnung angeben.<br />
Zwischen der Absendung einerseits sowie dem<br />
Tag der Versammlung andererseits muss eine<br />
Frist von mindestens vier Wochen liegen. Bei eilbedürftigen<br />
Fällen kann die Frist auf zehn Tage<br />
verkürzt werden. Bei der Berechnung der Fristen<br />
werden der Tag der Absendung und der Tag der<br />
Versammlung mitgezählt.<br />
(3) Die Gesellschafterversammlung findet grundsätzlich<br />
am Sitz der Gesellschaft statt, sofern<br />
die Gesellschafter bzw. Treugeber nicht etwas<br />
anderes beschließen.<br />
(4) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung<br />
führt der geschäftsführende Kommanditist.<br />
(5) Wird eine Gesellschafterversammlung auf<br />
Antrag des Komplementärs, des Beirats oder der<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber, die mindestens<br />
30 Prozent des Gesellschaftskapitals vertreten,<br />
nicht innerhalb von dreißig Tagen, nachdem<br />
der entsprechende Antrag nach Abs. (1) dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten zuging,<br />
einberufen, ist der Antragsteller oder der Treuhandkommanditist<br />
berechtigt, die Versammlung<br />
einzuberufen.<br />
(6) Eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />
ist ohne Rücksicht auf die Zahl<br />
der anwesenden oder vertretenen Gesellschafter
eschlussfähig, sofern der geschäftsführende<br />
Kommanditist sowie der Treuhandkommanditist<br />
anwesend oder vertreten sind. Hierauf ist bei<br />
Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />
hinzuweisen.<br />
§ 18<br />
Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />
(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste<br />
Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />
(2) Der geschäftsführende Kommanditist hat in den<br />
ersten sechs Monaten des Geschäftsjahrs für das<br />
vorangegangene Geschäftsjahr unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />
und Bilanzierung sowie der gesetzlichen Vorschriften<br />
die Bilanz, die Gewinn und Verlustrechnung<br />
der Gesellschaft aufzustellen und zu<br />
unterzeichnen.<br />
(3) Der Jahresabschluss (Bilanz und die Gewinn<br />
und Verlustrechnung) wird, erstmals für das<br />
Geschäftsjahr, in dem sämtliche neue Gesellschafter<br />
bzw. Treugeber gemäß § 4 der Gesellschaft<br />
beigetreten sind, und in der Folge<br />
in jedem dritten Jahr von einem vereidigten<br />
Buchprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer oder einer<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Kosten der<br />
Gesellschaft geprüft. Für das erste zu prüfende<br />
Geschäftsjahr bestimmt der geschäftsführende<br />
Kommanditist den Abschlussprüfer.<br />
(4) Der geprüfte Jahresabschluss ist allen Gesellschaftern<br />
bekannt zu geben bzw. mit der Einladung<br />
zur Gesellschafterversammlung gemäß<br />
§§ 13, 17 dieses Vertrags zuzusenden. Die Gesellschaft<br />
hat den Prüfungsbericht dem Beirat und<br />
dem Treuhandkommanditisten auszuhändigen.<br />
§ 19<br />
Beteiligung am Ergebnis<br />
(1) Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis<br />
der Gesellschaft, wie es sich nach Berücksichtigung<br />
der Vergütungen gemäß §§ <strong>21</strong>, <strong>21</strong>A und 22<br />
ergibt, bestimmt sich nach dem Verhältnis der<br />
Kapitalanteile (Kapitalkonten I und II gemäß § 6<br />
Abs. (1) lit. a) und b)) zum jeweiligen Bilanzstichtag,<br />
sofern nicht nachfolgend etwas anderes<br />
bestimmt ist.<br />
158<br />
(2) Abweichend von Abs. (1) werden nach Möglichkeit<br />
die Ergebnisse (bzw. Aufwendungen<br />
und Erträge) der Geschäftsjahre, in denen die<br />
Platzierung erfolgt (§ 4 Abs. (1)), soweit möglich<br />
auch für steuerliche Zwecke, so verteilt,<br />
dass sämtliche Gesellschafter unabhängig vom<br />
Beitrittszeitpunkt entsprechend ihrer vertragsgemäß<br />
eingezahlten Einlage gleichgestellt werden.<br />
Hierzu werden – soweit erforderlich – später beitretenden<br />
bzw. ihren Kapitalanteil erhöhenden<br />
Gesellschaftern bzw. Treugebern von nach ihrem<br />
Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten<br />
der Gesellschaft ggf. Vorabanteile zugerechnet,<br />
bis sämtlichen Gesellschaftern bzw. Treugebern<br />
Gewinne bzw. Verluste der Gesellschaft in gleicher<br />
anteiliger Höhe zugerechnet sind.<br />
Die Regelungen der Entnahmeverteilung gemäß<br />
§ 20 Abs. (1) sind auch im Rahmen der Ergebnisverteilung<br />
zu beachten (Vorabgewinn). Der<br />
Vorabgewinn ist dem jeweils begünstigten<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber zuzurechnen. Das<br />
gilt auch dann, soweit hierdurch bei der Gesellschaft<br />
ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Der<br />
Vorabgewinn ist auf den späteren Gewinn nicht<br />
anzurechnen.<br />
(3) Etwaige Umsatzsteuerrückerstattungen sind<br />
den Gesellschaftern zuzurechnen, denen eine<br />
der Umsatzsteuerrückerstattung zugrunde liegende<br />
Umsatzsteuerzahlung einkommensteuerrechtlich<br />
als Werbungskosten zuzurechnen war.<br />
Die Umsatzsteuerzahlungen gelten im Rahmen<br />
der Ergebnisverteilung dementsprechend als<br />
Aufwand dieser Gesellschafter.<br />
(4) Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile<br />
auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer<br />
Kapitalanteile übersteigen; eine Ausgleichspflicht<br />
ergibt sich hierdurch nicht.<br />
(5) Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Gesellschafter<br />
bzw. Treugeber zum Nachweis von Sonderwerbungskosten<br />
gesondert aufzufordern.<br />
Sonderwerbungskosten müssen bis spätestens<br />
31.03. des Folgejahrs der Gesellschaft unter Vorlage<br />
von Belegen schriftlich mitgeteilt werden,<br />
anderenfalls können zusätzliche Kosten für den<br />
jeweiligen Anleger berechnet werden. Dies gilt<br />
entsprechend für Sonderbetriebsausgaben und<br />
vermögen.
(6) Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei<br />
Gesellschaftern oder Treugebern Ergebnisse als<br />
steuerlich beachtliche Sondereinnahmen oder<br />
Sonderwerbungskosten entstehen, so sind diese<br />
Ergebnisse für steuerliche Zwecke ausschließlich<br />
diesen zuzuweisen. Sofern hieraus bei der<br />
Gesellschaft Mehrbelastungen resultieren, sind<br />
diese von dem verursachenden Gesellschafter<br />
zu tragen. Soweit solche Mehrbelastungen<br />
durch Treugeber veranlasst sind, ist der Treuhandkommanditist<br />
gegenüber der Gesellschaft<br />
zu deren Tragung verpflichtet. Der Treuhandkommanditist<br />
tritt hiermit alle diesbezüglichen<br />
gegenwärtigen und künftigen (auch bedingten)<br />
Ansprüche gegen Treugeber aus abgeschlossenen<br />
oder abzuschließenden Treuhandverträgen<br />
an die Gesellschaft ab; die Gesellschaft<br />
nimmt diese Abtretung an.<br />
§ 20<br />
Entnahmen<br />
(1) Die Gesellschafter entscheiden über die Verwendung<br />
von Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen),<br />
soweit sie nicht nach Auffassung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten als<br />
angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung<br />
einer ordnungsgemäßen Fortführung der<br />
Geschäfte der Gesellschaft benötigt werden. Der<br />
geschäftsführende Kommanditist und der Beirat<br />
unterbreiten gemeinsam den Gesellschaftern<br />
einen Vorschlag über die Höhe der für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr zu beschließenden<br />
Entnahmen.<br />
Die Gesellschafter bzw. Treugeber erhalten für<br />
die Jahre 2010 und 2011 für den Zeitraum ab<br />
dem der vertragsgemäßen Einlagenleistung<br />
folgen den Monatsersten eine zeitanteilige Ausschüttung<br />
in Höhe von 6,0 Prozent p. a. bezogen<br />
auf den vertragsgemäß erbrachten Kapitalanteil<br />
ohne Agio (Kapitalkonten I und II gemäß § 6<br />
Abs. (1) lit. a) und lit. b)).<br />
(2) Die Gesellschafter bzw. Treugeber nehmen im<br />
Verhältnis der Kapitalanteile (Kapitalkonten I<br />
und II gemäß § 6 Abs. (1) lit. a) und b)) an Entnahmen<br />
teil, sofern nicht nachfolgend etwas<br />
anderes bestimmt ist.<br />
(3) An den Entnahmen nehmen die Gesellschafter<br />
dergestalt teil, dass ihnen ein zeitanteiliger Ent<br />
159<br />
nahmeanspruch für den Zeitraum beginnend ab<br />
dem Monatsersten, der der vertragsgemäßen<br />
Leistung des Kapitalanteils folgt, zusteht. Der<br />
Zeitpunkt für die vertragsgemäße Leistung des<br />
Kapitalanteils ist aus der Beitrittsvereinbarung<br />
ersichtlich.<br />
(4) Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
berechtigt, Entnahmen für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr auch vor einem Beschluss<br />
der Gesellschafter zu veranlassen (vorläufige<br />
Entnahmen), nicht jedoch vor dem 30.06. des<br />
Folgejahrs. Entnahmen können erstmalig frühestens<br />
am 30.06.2011 erfolgen.<br />
(5) Entnahmen können auch dann erfolgen, wenn<br />
der Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist.<br />
(6) Soweit auf die an die Gesellschaft geleisteten<br />
Zahlungen Kapitalertragsteuer oder eine<br />
andere vergleichbare Quellensteuer zu zahlen<br />
oder eine solche bereits abgezogen worden ist<br />
oder die Gesellschaft aufgrund einer Verfügung<br />
der oder Vereinbarung mit den Steuerbehörden<br />
Steuern abzuführen hat und diese Steuern<br />
nur bestimmte Gesellschafter oder Treugeber<br />
betreffen, ist der dafür erforderliche Betrag von<br />
den auf diese Gesellschafter und Treugeber entfallenden<br />
Ausschüttungen von der Gesellschaft<br />
einzubehalten oder der Gesellschaft zu erstatten.<br />
§ <strong>21</strong><br />
Vergütung des Komplementärs<br />
(1) Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält<br />
der Komplementär ab dem Jahr 2009 eine jährliche<br />
Haftungsvergütung in Höhe von EUR 5.000<br />
ggf. zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer<br />
in jeweils gültiger Höhe. Die Vergütung erhöht<br />
sich erstmalig ab dem Jahr 2013 jährlich um<br />
2,25 Prozent.<br />
(2) Die Haftungsvergütung nach Abs. (1) ist spätestens<br />
am 30.12. eines jeden Jahres zur Zahlung<br />
fällig, erstmals zum 30.12.2010 für die Jahre<br />
2009 und 2010. Zeitanteilige Abschlagszahlungen<br />
sind zulässig.<br />
(3) Der Komplementär hat Anspruch auf die Haftungsvergütung<br />
nach Abs. (1) auch dann, wenn<br />
in dem betreffenden Geschäftsjahr kein entsprechender<br />
Jahresüberschuss realisiert wurde.
(4) Notwendige Reisekosten werden auf Nachweis<br />
gesondert ersetzt.<br />
§ <strong>21</strong>A<br />
Vergütung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten<br />
(1) Der geschäftsführende Kommanditist erhält ab<br />
dem Jahr 2009 eine jährliche Vergütung in Höhe<br />
von EUR 5.000 zzgl. gesetzlich geschuldeter<br />
Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Vergütung<br />
erhöht sich erstmalig ab dem Jahr 2013<br />
jährlich um 2,25 Prozent.<br />
(2) Die Vergütung nach Abs. (1) ist spätestens am<br />
30.12. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig,<br />
erst mals zum 30.12.2010 für die Jahre 2009 und<br />
2010. Zeitanteilige Abschlagszahlungen sind<br />
zulässig.<br />
(3) Der geschäftsführende Kommanditist hat<br />
Anspruch auf die Vergütung nach Abs. (1) auch<br />
dann, wenn in dem betreffenden Geschäftsjahr<br />
kein entsprechender Jahresüberschuss realisiert<br />
wurde.<br />
(4) Notwendige Reisekosten werden auf Nachweis<br />
gesondert ersetzt.<br />
§ 22<br />
Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
Der Treuhandkommanditist erhält von der Gesellschaft<br />
für sämtliche mit den Treuhandschaften und<br />
der Anlegerverwaltung verbundenen Tätigkeiten die<br />
Vergütung, die in den Treuhandverträgen zwischen<br />
Treuhandkommanditist und Treugeber vereinbart ist.<br />
§ 23<br />
Übertragung, Belastung und Teilung<br />
von Gesellschaftsanteilen<br />
(1) Jeder Gesellschafter bzw. Treugeber kann seinen<br />
Gesellschafts bzw. Treuhandanteil übertragen<br />
oder in sonstiger Weise darüber verfügen,<br />
sofern der geschäftsführende Kommanditist<br />
schriftlich zugestimmt hat. Eine Einräumung<br />
von dinglichen Nutzungsrechten an Gesellschafts<br />
bzw. Treuhandanteilen ist unzulässig.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />
die Zustimmung bei Vorliegen eines wichtigen<br />
160<br />
Grundes verweigern. Ein wichtiger Grund liegt<br />
insbesondere vor, wenn infolge der Übertragung<br />
der bzw. Verfügung über den Gesellschafts bzw.<br />
Treuhandanteil:<br />
a) Eine gemäß § 3 Abs. (6) von der Beteiligung<br />
ausgeschlossene Person Gesellschafter oder<br />
Treugeber würde,<br />
b) Gegen in oder ausländisches Wertpapier /<br />
Investmentrecht oder sonstiges Aufsichtsrecht<br />
verstoßen wird und / oder die Gesellschaft<br />
künftig in oder ausländischem Wertpapier<br />
/ Investmentrecht oder sonstigem<br />
Aufsichtsrecht unterläge; und / oder<br />
c) In sonstiger Weise gegen Gesetze oder<br />
Rechtsvorschriften verstoßen würde.<br />
Eine Übertragung kann jeweils nur zum Ablauf<br />
des 31.12. eines Jahrs bzw. zum Beginn des<br />
01.01. eines Jahrs erfolgen. Jede beabsichtigte<br />
Übertragung bzw. Verfügung ist dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten schriftlich anzuzeigen.<br />
In der schriftlichen Anzeige und auf<br />
Nachfrage hat der Gesellschafter bzw. Treugeber<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
die zur Entscheidung über das Vorliegen eines<br />
wichtigen Grundes erforderlichen Angaben zu<br />
machen und zu belegen.<br />
(2) Der BFI steht an der Beteiligung eines jeden<br />
Gesellschafters und Treugebers einzeln ein<br />
Vorkaufsrecht gemäß den nachstehenden Bestimmungen<br />
zu. Vor Veräußerung oder Abtretung<br />
der Beteiligung an einen Dritten ist diese<br />
zunächst der BFI schriftlich unter Beifügung<br />
einer Kopie des Kaufvertrags mit dem kaufwilligen<br />
Dritten zum Kauf anzubieten, wobei das<br />
Vorkaufsrecht von der BFI oder einem nach<br />
ihrem freien Belieben zu benennenden Dritten<br />
ausgeübt werden kann. Die Frist zur Ausübung<br />
des Vorkaufsrechtes durch die BFI oder den von<br />
ihr benannten Dritten beträgt 30 Kalendertage,<br />
gerechnet ab dem Eingang des im obigen Sinne<br />
vollständigen schriftlichen Angebots zum Kauf<br />
der Beteiligung bei der BFI. Im Übrigen gelten<br />
hinsichtlich des Vorkaufsrechtes die gesetzlichen<br />
Bestimmungen (§§ 463ff. BGB). Die mit<br />
der Veräußerung und Abtretung entstehenden<br />
Kosten, zu denen auch eventuell bei der Gesell
schaft anfallende Steuern gehören, sind vom<br />
verkaufenden Kommanditisten zu tragen. Die<br />
BFI oder der Dritte können ihre Beteiligung auch<br />
über den Treuhandkommanditisten halten.<br />
(3) Die Teilung von Gesellschaftsanteilen erfordert<br />
die Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
soweit nicht nach diesem Vertrag<br />
oder kraft Gesetzes Abweichendes gilt. Abs. (1)<br />
gilt entsprechend.<br />
(4) Bei jedem Übergang der Gesellschafterstellung<br />
auf einen Dritten, ob im Rahmen von Gesamtrechts<br />
oder Sonderrechtsnachfolge, werden<br />
alle Konten gemäß § 6 unverändert und einheitlich<br />
fortgeführt. Der Übergang einzelner Rechte<br />
und Pflichten hinsichtlich nur einzelner Gesellschafterkonten<br />
ist nicht möglich. Der Übergang<br />
ist der Gesellschaft schriftlich anzuzeigen.<br />
(5) Die im Zusammenhang mit einer Übertragung<br />
oder Teilung von Gesellschafts bzw. Treuhandanteilen<br />
verbundenen Kosten trägt der den<br />
Gesellschaftsanteil übertragende bzw. teilende<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber. Die Kosten,<br />
zu denen auch eventuell bei der Gesellschaft<br />
anfallende Steuern gehören, werden diesem<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber von dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten gesondert in<br />
Rechnung gestellt. Die zu ersetzenden Kosten,<br />
mit Ausnahme eventuell bei der Gesellschaft<br />
anfallender Steuern, bestimmen sich nach dem<br />
Preisverzeichnis der Gesellschaft oder dessen<br />
Geschäftsbesorgers. Das Preisverzeichnis kann<br />
von Gesellschaftern und Treugebern jederzeit<br />
eingesehen werden.<br />
(6) Unterjährige Übertragungen von Gesellschafts<br />
bzw. Treuhandanteilen kann der geschäftsführende<br />
Kommanditist nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen zulassen.<br />
(7) Der übertragende und der neue Gesellschafter<br />
sind verpflichtet, der Gesellschaft die Übertragung<br />
des jeweiligen Gesellschaftsanteils unter<br />
Beifügung einer unterzeichneten Kopie des<br />
Übertragungsvertrags und, gegebenenfalls,<br />
des Nachweises der entsprechenden steuerlich<br />
abzugsfähigen Sonderwerbungskosten bzw.<br />
Sonderbetriebsausgaben unverzüglich anzuzeigen.<br />
161<br />
(8) Gegenüber der Gesellschaft gilt der bisherige<br />
Gesellschafter solange als Gesellschafter, bis der<br />
Gesellschaft gemäß Abs. (1) die Übertragung<br />
des jeweils betroffenen Gesellschaftsanteils<br />
angezeigt worden ist. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
mit schuldbefreiender Wirkung, auch<br />
gegenüber dem neuen Gesellschafter, an den<br />
bisherigen Gesellschafter Auszahlungen vorzunehmen,<br />
bis ihr unter Berücksichtigung der<br />
Bestimmungen gemäß Abs. (1) die Übertragung<br />
des Gesellschaftsanteils mitgeteilt worden ist.<br />
§ 24<br />
Tod eines Gesellschafters<br />
(1) Stirbt ein Gesellschafter, wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern fortgesetzt. Die Beteiligung<br />
des Gesellschafters geht auf seine Erben<br />
über. Soweit die Erben die Beteiligung in Erfüllung<br />
eines Vermächtnisses oder einer Auseinandersetzungsanordnung<br />
des Erblassers ganz<br />
oder teilweise übertragen, wird der Begünstigte<br />
neuer Gesellschafter.<br />
Liegt in der Person des Erben, des Vermächtnisnehmers<br />
oder des Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung<br />
ein wichtiger Grund<br />
gemäß § 23 Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a) bis c)<br />
vor, kann der Übergang der Beteiligung binnen<br />
sechs Wochen nach Vorliegen der erforderlichen<br />
Informationen und Dokumente vom<br />
geschäftsführenden Kommanditisten durch<br />
schriftliche Erklärung untersagt werden. In diesem<br />
Fall scheidet der Erbe aus der Gesellschaft<br />
aus. Besteht der wichtige Grund in der Person<br />
des Vermächtnisnehmers bzw. Begünstigten<br />
einer Auseinandersetzungsanordnung, bleibt<br />
der Erbe bzw. bleiben die Erben Gesellschafter.<br />
Die Erben bzw. Vermächtnisnehmer müssen sich<br />
durch Vorlage eines Erbscheines oder eines Erbnachweises<br />
entsprechend § 35 GBO legitimieren.<br />
Der Erbfall ist dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />
(2) Die Gesellschaft kann auf die vorstehende<br />
Legitimierung verzichten, wenn ihr eine<br />
Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift<br />
des Testamentes des Gesellschafters sowie die<br />
Niederschrift über die Eröffnungsverhandlung<br />
des Nachlassgerichtes vorgelegt wird.
(3) Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen<br />
von Kommanditisten und Treuhandbeteiligungen<br />
ist zulässig.<br />
(4) Alle der Gesellschaft durch den Erbfall entstehenden<br />
Kosten haben die Erben bzw. Vermächtnisnehmer<br />
zu tragen.<br />
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend<br />
für die Liquidation eines Gesellschafters<br />
bzw. Treugebers, der keine natürliche Person ist.<br />
§ 25<br />
Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
(1) Die Gesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen.<br />
a) Ein Gesellschafter bzw. Treugeber kann die<br />
Gesellschaft ordentlich erstmals mit einer<br />
Frist von sechs Monaten zum 31.12.2030<br />
kündigen, danach mit gleicher Frist jeweils<br />
zum Ende eines Geschäftsjahrs.<br />
b) Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft<br />
auch vor dem 31.12.2030 außerordentlich<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />
eines Geschäftsjahrs kündigen, wenn er nach<br />
seinem Beitritt<br />
ba) wegen Krankheit oder Behinderung auf<br />
nicht absehbare Zeit außer Stande ist<br />
unter üblichen Bedingungen des allgemeinen<br />
Arbeitsmarktes mindestens drei<br />
Stunden täglich erwerbstätig zu sein,<br />
bb) wegen Arbeitslosigkeit für einen<br />
Zeitraum von mehr als sechs Monaten<br />
ohne Unterbrechung Arbeitslosengeld<br />
bezogen hat, oder<br />
bc) rechtskräftig geschieden wird und nach<br />
der Scheidung an seinen geschiedenen<br />
Ehegatten oder an Kinder zur Zahlung<br />
von Unterhalt verpflichtet ist; die Unterhaltsverpflichtung<br />
muss insgesamt mindestens<br />
EUR 500 pro Monat betragen,<br />
und jeweils nach Wirksamwerden der außerordentlichen<br />
Kündigung keiner der in § 23<br />
Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a) bis c) genannten<br />
Umstände vorliegt und die außerordentliche<br />
Kündigung innerhalb von drei Monaten nach<br />
162<br />
Eintritt der in vorstehenden Ziffern ba) bis<br />
einschließlich bc) genannten Voraussetzung<br />
erfolgt.<br />
c) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt unberührt.<br />
d) Der Treuhandkommanditist kann nur mit<br />
Einwilligung oder auf Weisung sämtlicher<br />
Treugeber kündigen. § 27 bleibt unberührt.<br />
(2) Der Komplementär ist berechtigt, auch vor<br />
Ablauf der vorgenannten Frist durch Kündigung<br />
gegenüber der Gesellschaft zum Ende eines Geschäftsjahrs<br />
aus der Gesellschaft auszuscheiden,<br />
erstmals jedoch mit Wirkung zum 31.12.2012.<br />
Die Kündigungserklärung muss mit einer Frist<br />
von 6 Monaten erfolgen.<br />
(3) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und<br />
ist an die Gesellschaft, im Fall der Kündigung<br />
gemäß Abs. (2) an den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu richten. Maßgeblich für die<br />
Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang<br />
des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft,<br />
bzw. im Fall der Kündigung gemäß Abs. (2), bei<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
(4) Die Kündigung hat nicht die Auflösung der<br />
Gesellschaft, sondern nur das Ausscheiden des<br />
kündigenden Gesellschafters zur Folge.<br />
(5) Wenn Gesellschafter, deren Kapitalanteile<br />
insgesamt mindestens 75 Prozent des gesamten<br />
Kapitals der Gesellschaft bilden, die Gesellschaft<br />
wirksam kündigen, ist die Gesellschaft aufgelöst,<br />
es sei denn, die verbleibenden Gesellschafter<br />
fassen mit 75 Prozent ihrer Stimmen einen Fortsetzungsbeschluss.<br />
§ 26<br />
Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />
(1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft<br />
aus, wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt<br />
hat, mit Wirksamwerden der Kündigung;<br />
b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />
Grund gekündigt worden ist, mit<br />
Wirksamwerden der Kündigung;
c) ihm gegenüber gemäß § 7 der Rücktritt von<br />
der Beitrittsvereinbarung erklärt worden ist,<br />
mit Zugang der Rücktrittserklärung;<br />
d) er durch Gesellschafterbeschluss aus<br />
wichtigem Grund aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen worden ist, mit Zugang der<br />
Ausschlusserklärung;<br />
e) über sein Vermögen oder seinen Nachlass<br />
ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und der<br />
geschäftsführende Kommanditist den Gesellschafter<br />
durch schriftliche Ausschlusserklärung<br />
ausschließt, mit Zugang der Ausschlusserklärung;<br />
f) der geschäftsführende Kommanditist den<br />
Gesellschafter durch schriftliche Ausschlusserklärung<br />
ausschließt, weil die Eröffnung<br />
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
des Gesellschafters mangels Masse abgelehnt<br />
worden ist, oder der Gesellschafter<br />
eine außergerichtliche Einigung mit seinen<br />
Gläubigern über die Schuldenbereinigung<br />
nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung versucht,<br />
oder der Kapitalanteil des Gesellschafters<br />
von einem Gläubiger gepfändet und die<br />
Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb<br />
von sechs Monaten aufgehoben wird;<br />
g) der geschäftsführende Kommanditist den<br />
Gesellschafter durch schriftliche Ausschlusserklärung<br />
ausschließt, weil und soweit in der<br />
Person dieses Gesellschafters ein wichtiger<br />
Grund gemäß § 23 Abs. (1) Satz 3 lit. a) bis c)<br />
vorliegt bzw. entsteht, sofern die Ausschlusserklärung<br />
spätestens innerhalb von sechs<br />
Wochen nach Vorliegen der erforderlichen<br />
Informationen und Dokumente beim geschäftsführenden<br />
Kommanditisten erfolgt.<br />
Für Treugeber gilt das vorstehende sinngemäß,<br />
so dass bei Vorliegen einer der in vorstehendem<br />
Satz genannten Fälle bezüglich eines Treugebers<br />
der Kapitalanteil des Treuhandkommanditisten<br />
anteilig herabgesetzt werden kann.<br />
(2) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />
aus, wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern<br />
unter den verbleibenden Gesellschaftern mit<br />
der bisherigen Firma fortgeführt. Scheidet der<br />
Treuhandkommanditist aus der Gesellschaft<br />
163<br />
aus, so wird diese gemäß Abs. (3) mit einem<br />
neuen Treuhandkommanditisten oder gemäß<br />
§ 27 Abs. (1) mit den betreffenden Treugebern<br />
fortgesetzt. Für den Fall des Ausscheidens<br />
des letzten Komplementärs tritt die BFI oder<br />
ein anderer durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu benennender Dritter der<br />
Gesellschaft als Komplementär mit sofortiger<br />
Wirkung bei bzw. wechselt in die Stellung des<br />
Komplementärs. Die Gesellschaft stellt die BFI<br />
oder den Dritten von der Inanspruchnahme<br />
sämtlicher vor Beitritt der BFI oder des Dritten<br />
bereits entstandenen und bis zur Eintragung der<br />
BFI oder des Dritten in das Handelsregister noch<br />
entstehenden Ansprüche frei.<br />
(3) Bei Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
kann gemäß § 15 Abs. (1) Buchstabe h) ein<br />
neuer Treuhandkommanditist bestellt werden,<br />
der unter Ausschluss der Auseinandersetzung<br />
im Wege der Sonderrechtsnachfolge in alle<br />
Rechte und Pflichten des ausscheidenden Treuhandkommanditisten<br />
eintritt. Hierzu ist eine<br />
außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />
einzuberufen, es sei denn, die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
findet vor Beendigung<br />
der Treuhandverträge zwischen Treugebern und<br />
dem Treuhandkommanditisten statt. Wird ein<br />
neuer Treuhandkommanditist bestellt, haben<br />
alle Treugeber ihr bisheriges Treuhandverhältnis<br />
nach Maßgabe der Beschlussfassung mit<br />
diesem fortzusetzen.<br />
(4) Wird kein neuer Treuhandkommanditist<br />
bestellt, so enden die Treuhandverträge der<br />
Treugeber mit dem bisherigen Treuhandkommanditisten<br />
mit der Folge des § 27.<br />
§ 27<br />
Beendigung des Treuhandvertrages<br />
(1) Die Beendigung des Treuhandvertrages eines<br />
Treugebers im Rahmen der Kommanditbeteiligung<br />
hat, sofern die Treugeberstellung nicht<br />
einverständlich auf den bisherigen oder einen<br />
anderen Treugeber übertragen wird, eine Herabsetzung<br />
des Kapitalanteils und der Haftsumme<br />
des Treuhandkommanditisten entsprechend<br />
dem betroffenen Beteiligungsbetrag zur Folge.<br />
Statt der Kapitalherabsetzung kann der Treugeber<br />
von dem Treuhandkommanditisten die<br />
Übertragung des treuhänderisch gehaltenen
Kapitalanteils auf sich oder eine von ihm benannte<br />
dritte Person verlangen; auf Verlangen<br />
des Treuhandkommanditisten ist der Treugeber<br />
zur Übernahme des Kapitalanteils verpflichtet.<br />
(2) Liegt in der Person eines Treugebers ein Grund<br />
vor, nach dem ein Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />
gemäß § 26 Abs. (1) lit. b) bis g) ausscheiden<br />
würde, so können in entsprechender<br />
Anwendung der Regelungen dieses Vertrags der<br />
Kapitalanteil und die Haftsumme des Treuhandkommanditisten<br />
in dem Umfang herabgesetzt<br />
werden, wie es dem Beteiligungsbetrag dieses<br />
Treugebers entspricht.<br />
(3) Bei einer Kapitalherabsetzung gelten für den<br />
Treuhandkommanditisten die Regelungen des<br />
§ 28 entsprechend.<br />
§ 28<br />
Auseinandersetzungsguthaben, Abfindung<br />
(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />
aus, hat er, außer im Falle des Ausscheidens<br />
nach § 26 Abs. (1) lit. b), d), e) oder f) Anspruch<br />
auf eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes<br />
seiner Beteiligung. Der Anteil des Gesellschafters<br />
am Verkehrswert der Gesellschaft (Verkehrswert<br />
der Beteiligung) bestimmt sich nach dem<br />
Verhältnis seiner festen Kapitaleinlage (Kapitalkonto<br />
I gemäß § 6 Abs. (1) lit. a)) zur Summe<br />
sämtlicher fester Kapitaleinlagen.<br />
(2) Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 26 Abs. (1)<br />
lit. b), d), e) oder f) aus der Gesellschaft aus,<br />
bestimmt sich die Abfindung nach dem Verkehrswert<br />
seiner Beteiligung gemäß Abs. (1)<br />
unter Berücksichtigung eines Abschlags in Höhe<br />
von 20 Prozent (verminderter Verkehrswert der<br />
Beteiligung).<br />
(3) Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt<br />
bei der Wertermittlung in jedem Fall außer<br />
Ansatz.<br />
(4) Die Abfindung ist von dem gegebenenfalls<br />
gemäß § 18 Abs. (3) bestellten Abschlussprüfer<br />
bzw. anderenfalls von einem Steuerberater,<br />
vereidigten Buchprüfer oder einer Steuerberatungsgesellschaft<br />
bzw. einem Wirtschaftsprüfer<br />
oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
der bzw. die einvernehmlich von dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und dem<br />
164<br />
ausscheidenden Gesellschafter oder, sofern ein<br />
diesbezügliches Einvernehmen nicht herzustellen<br />
ist, von dem Präsidenten, der für den Sitz<br />
der Gesellschaft zuständigen Industrie und<br />
Handelskammer bestimmt wird, als Schiedsgutachter<br />
nach billigem Ermessen verbindlich<br />
festzustellen. Die Kosten des Schiedsgutachtens<br />
trägt der ausscheidende Gesellschafter.<br />
(5) Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs<br />
Monate nach seiner verbindlichen Feststellung<br />
fällig, der Anspruch auf eine Abfindung sechs<br />
Monate nach Wirksamwerden der Kündigung.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />
oder die Abfindung in drei<br />
gleichen Jahresraten auszuzahlen. In diesem Fall<br />
ist der jeweils rückständige Rest mit vier Prozent<br />
jährlich zu verzinsen.<br />
(6) Ausscheidende Gesellschafter können keine<br />
Sicherstellung ihres Auseinandersetzungsguthabens<br />
oder der Abfindung verlangen. Eine Haftung<br />
der übrigen Gesellschafter, insbesondere<br />
des Komplementärs, für die Erfüllung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
ist ausgeschlossen.<br />
§ 29<br />
Auflösung der Gesellschaft<br />
(1) Die Gesellschaft kann zum Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahrs aufgelöst werden. Im Falle einer<br />
Auflösung ist die Gesellschaft durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten abzuwickeln<br />
und das Gesellschaftsvermögen zu verwerten.<br />
§ 265 Abs. 2, 4 und 5 und § 273 Abs. 4 AktG gelten<br />
entsprechend.<br />
(2) Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
wird dazu verwendet, zunächst die<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber<br />
Drittgläubigern, danach gegenüber dem Komplementär,<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und dem Treuhandkommanditisten sowie<br />
im Anschluss gegenüber den Gesellschaftern<br />
auszugleichen. Ein verbleibender Verwertungserlös<br />
(Auseinandersetzungsguthaben)<br />
wird im Verhältnis der für die Gesellschafter<br />
bzw. Treugeber geführten festen Kapitalanteile<br />
(Kapitalkonto I gemäß § 6 Abs. (1) lit. a)) an die<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber ausgezahlt. Eine<br />
Haftung des Komplementärs für die Erfüllung<br />
der Gesellschafterforderungen ist in diesem Fall<br />
ausgeschlossen.
§ 30<br />
Handelsregistervollmacht und kosten<br />
Jeder Gesellschafter hat den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten einzeln in der gesetzlichen Form zu<br />
bevollmächtigen, für ihn Anmeldungen zum Handelsregister<br />
vorzunehmen. Dazu hat jeder Gesellschafter<br />
der Gesellschaft eine unwiderrufliche, über<br />
den Tod hinaus geltende, von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreiende, notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht zugunsten des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zur Verfügung zu stellen,<br />
die diesen zu allen Anmeldungen zum Handelsregister<br />
ermächtigt, an denen ein Gesellschafter mitzuwirken<br />
hat. Jeder Gesellschafter hat die Kosten für die<br />
Vollmacht, seine Anmeldung zum und seine Eintragung<br />
ins Handelsregister zu übernehmen.<br />
§ 31<br />
Mitteilungen, Bekanntmachungen und Zahlungen<br />
Die Gesellschafter haben der Gesellschaft jeweils<br />
schriftlich ihre Anschrift, Faxnummer, EMail Adresse<br />
und Bankverbindung sowie Änderungen derselben<br />
unaufgefordert mitzuteilen. Mitteilungen und<br />
Bekanntmachungen der Gesellschaft an die letzte<br />
gemäß Satz 1 übermittelte Adresse, Faxnummer oder<br />
EMailAdresse des Gesellschafters gelten als dem<br />
Gesellschafter am nächsten Werktag ordnungsgemäß<br />
zugegangen. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter<br />
durch Zahlung auf die letzte gemäß Satz 1<br />
übermittelte Bankverbindung des Gesellschafters mit<br />
schuldbefreiender Wirkung zu erfüllen.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, vom Gesellschafter<br />
oder einem Rechtsnachfolger die Angabe einer<br />
Bankverbindung zu verlangen (nebst Nachweis der<br />
Berechtigtenstellung). Bei fehlender Angabe oder<br />
fehlendem Nachweis ist die Gesellschaft berechtigt,<br />
Zahlungsverpflichtungen durch Hinterlegung zu<br />
erfüllen.<br />
§ 32<br />
Schriftform<br />
(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrags,<br />
einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen –<br />
vorbehaltlich Abs. (2) – der Schriftform, soweit<br />
nicht notarielle Form erforderlich ist.<br />
165<br />
(2) Auf eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrags<br />
selbst sowie mit anderen Verträgen und<br />
Erklärungen – insbesondere auch mit solchen,<br />
auf die hier Bezug genommen wird – wird<br />
verzichtet. Für die Annahme der Beitrittsvereinbarung<br />
durch die Gesellschaft genügt die<br />
Unterzeichnung durch Faksimile.<br />
§ 33<br />
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags<br />
ganz oder teilweise unwirksam oder<br />
undurchführbar sein oder werden, wird dadurch<br />
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt. An die Stelle unwirksamer bzw.<br />
undurchführbarer Bestimmungen treten mit<br />
Rückwirkung solche Regelungen, die in gesetzlich<br />
zulässiger Weise dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes<br />
gilt, wenn sich bei der Durchführung<br />
des Vertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke<br />
ergeben sollte.<br />
(2) Erfüllungsort für die Verpflichtungen und<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrags ist der Sitz der Gesellschaft,<br />
soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />
kann. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />
mit dem Gesellschaftsverhältnis,<br />
wie z. B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />
Beitritt, Ausscheiden, Rechten und Pflichten von<br />
Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen,<br />
können als Aktiv oder Passivprozesse von der<br />
Gesellschaft selbst geführt werden.<br />
§ 34<br />
Anwendbares Recht<br />
Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der<br />
Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>.
München, den 06.04.2010<br />
Ort, Datum<br />
Walter Saar<br />
als Geschäftsführer<br />
für die WS Beteiligungs GmbH<br />
geschäftsführender Kommanditist<br />
Gottfried Selmair<br />
als Geschäftsführer<br />
für die GS Beteiligungs GmbH<br />
Komplementär<br />
Josef Brandhuber und Christian Berger<br />
als Geschäftsführer und Prokurist<br />
für die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
Kommanditist<br />
Dr. Rainer Polster<br />
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater<br />
als Geschäftsführer für die<br />
FCT FinanzControl Treuhand GmbH<br />
Treuhandkommanditist<br />
166
14. Treuhandvertrag<br />
zwischen<br />
der in der „Beitrittsvereinbarung“ genannten Person<br />
– im Folgenden „Treugeber“ genannt –<br />
und<br />
der FCT FinanzControl Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft,<br />
Karolinenplatz 5, 80333 München<br />
– im Folgenden „Treuhänder“ genannt –<br />
Präambel<br />
Der Treugeber beabsichtigt, sich als Treugeber an<br />
der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />
Regensburg KG (im Folgenden „Gesellschaft“) zu<br />
beteiligen. Die Beteiligung eines Anlegers an der<br />
Gesellschaft als Treugeber erfolgt dergestalt, dass<br />
der Treuhänder, der sich als Kommanditist an der<br />
Gesellschaft beteiligt, seinen Kapitalanteil erhöht<br />
und dann im eigenen Namen für Rechnung und im<br />
Interesse des Treugebers einen entsprechenden<br />
Anteil an der Gesellschaft hält. Mit Unterzeichnung<br />
der Beitrittsvereinbarung gibt der Treugeber ein<br />
verbindliches Angebot zum Abschluss des vorliegenden<br />
Treuhandvertrags ab. Dieses Angebot bleibt<br />
wirksam, sofern der Treugeber nicht von dem in der<br />
Beitrittsvereinbarung bezeichneten Widerrufsrecht<br />
Gebrauch macht. Der Treuhandvertrag wird mit dessen<br />
Annahme durch den Treuhänder wirksam. Der<br />
Treuhänder kann das Angebot zum Abschluss des<br />
Treuhandvertrags nach Zulassung des Treuhänders<br />
zur Kapitalerhöhung gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Gesellschaft annehmen. Durch die Annahme<br />
der Beitrittsvereinbarung durch den Treuhänder<br />
wird die Stellung als Treugeber begründet.<br />
Dem Treugeber ist bekannt, dass von der Gesellschaft<br />
verschiedene Verträge abgeschlossen worden sind,<br />
insbesondere ein Grundstückskaufvertrag, ein Mietvertrag<br />
und ein Generalübernehmervertrag. Hinsichtlich<br />
der bereits abgeschlossenen Verträge wird im<br />
Übrigen auf § 3 Abs. (8) und § 10 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft verwiesen.<br />
167<br />
§ 1<br />
Treuhandauftrag<br />
1. Der Treugeber beauftragt und bevollmächtigt<br />
hiermit den Treuhänder, für ihn unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB eine<br />
Kommanditbeteiligung in Höhe desjenigen Beteiligungsbetrags<br />
zu erwerben und zu verwalten,<br />
der in der Beitrittsvereinbarung des jeweiligen<br />
Anlegers angegeben ist.<br />
2. Der Beteiligungsbetrag ohne Agio soll mindestens<br />
EUR 15.000 betragen; Beteiligungen müssen<br />
jeweils (ohne Berücksichtigung des Agios) durch<br />
1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
3. Für das Verhältnis zwischen dem Treuhänder und<br />
dem Treugeber gelten die Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft (im Folgenden<br />
„Gesellschaftsvertrag“) entsprechend, soweit<br />
dieser Treuhandvertrag keine abweichenden<br />
Bestimmungen enthält.<br />
4. Die Treuhandschaft erstreckt sich ausschließlich<br />
auf das Halten und die Verwaltung der Kommanditanteile<br />
gemäß diesem Treuhandvertrag. Der<br />
Treugeber erkennt deshalb an, dass der Treuhänder<br />
nicht verpflichtet ist, die im Beteiligungsprospekt<br />
getroffenen Aussagen auf Übereinstimmung<br />
mit den tatsächlichen Gegebenheiten<br />
zu überprüfen. Insoweit wird auf den hiermit<br />
verbundenen Haftungsausschluss gemäß § 13<br />
Abs. 3 dieses Vertrags verwiesen.<br />
5. Der Treuhänder ist darüber hinaus nicht befugt,<br />
für den Treugeber Handlungen vorzunehmen, die<br />
einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz<br />
bedürfen.<br />
6. Auf die Mitwirkungspflichten der Treugeber zur<br />
Erfüllung der Pflichten des Treuhänders gemäß<br />
§ 4 Abs. 6 GwG wird hingewiesen.<br />
§ 2<br />
Auftragsdurchführung<br />
1. Der Treuhänder erwirbt und erhöht seinen Kapitalanteil<br />
nach Maßgabe von § 3 Abs. (4), sowie § 4<br />
des Gesellschaftsvertrags.<br />
2. Der Treuhänder hält seine Kommanditbeteiligung<br />
für den Treugeber und die anderen Treugeber im<br />
Sinne des § 5 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags im<br />
Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschafts
anteil. Der Treuhänder ist berechtigt, die mit dem<br />
treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil verbundenen<br />
Rechte nach Maßgabe dieses Vertrags<br />
und des Gesellschaftsvertrags wahrzunehmen.<br />
Er ist berechtigt, Kommanditbeteiligungen an der<br />
Gesellschaft gleichzeitig für mehrere Treugeber<br />
treuhänderisch zu verwalten. Er tritt nach außen<br />
im eigenen Namen auf und wird als Kommanditist<br />
in das Handelsregister eingetragen. Im<br />
Rahmen der Durchführung der Kapitalerhöhung<br />
wird für den Treuhänder eine Haftsumme in Höhe<br />
von 5 Prozent gemäß § 3 Abs. (10) des Gesellschaftsvertrags<br />
im Handelsregister eingetragen.<br />
Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder<br />
ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des<br />
jeweiligen Treugebers, so dass wirtschaftlich<br />
dieser Kommanditist ist.<br />
3. Der Treuhänder ist berechtigt, die Erhöhung<br />
seines Kapitalanteils davon abhängig zu machen,<br />
dass der Treugeber seinen Beteiligungsbetrag<br />
zzgl. 5 Prozent Agio auf das in der Beitrittsvereinbarung<br />
genannte Konto erbracht hat.<br />
§ 3<br />
Treugeberregister<br />
1. Der Treuhänder führt für alle Treugeber ein Register<br />
mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />
Daten (im Folgenden „Treugeberregister“).<br />
2. Der Treugeber erhält einen Auszug aus dem Treugeberregister.<br />
Ihm obliegt es, alle Änderungen<br />
seiner eingetragenen Daten dem Treuhänder unverzüglich<br />
bekannt zu geben und auf Verlangen<br />
des Treuhänders auf eigene Kosten durch Vorlage<br />
entsprechender Urkunden (Erbschein, Übertragungsvertrag<br />
etc.) nachzuweisen.<br />
3. Auskünfte über die Beteiligung und die eingetragenen<br />
Daten darf der Treuhänder in dem jeweils<br />
erforderlichen Umfang nur dem persönlich haftenden<br />
Gesellschafter, dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, dem zuständigen Finanzamt,<br />
den Kreditgebern bei berechtigtem Interesse,<br />
dem Beirat und zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />
Prüfern und Beratern der Gesellschaft,<br />
sowie der <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien<br />
Assetmanagement erteilen. Der Treugeber hat<br />
keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Daten<br />
anderer Treugeber.<br />
168<br />
§ 4<br />
Pflichten des Treugebers<br />
1. Der Treugeber trägt im Innenverhältnis in Höhe<br />
seines Beteiligungsbetrags alle Rechte und Pflichten<br />
des Treuhänders aus dem Gesellschaftsvertrag,<br />
mit Ausnahme der dort speziell im Hinblick<br />
auf den Treuhänder (Treuhandkommanditist)<br />
vorgesehenen Rechte und Pflichten (z. B. Kapitalerhöhung<br />
zur Aufnahme weiterer Anleger).<br />
2. Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen<br />
Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit<br />
Erwerb und Halten der treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligung stehen. Dies gilt<br />
auch für die gesetzliche Haftung der Kommanditisten<br />
gemäß §§ 160 f., 171 ff. HGB. Der Treugeber<br />
haftet nicht für die Erfüllung der Verbindlichkeiten<br />
anderer Treugeber.<br />
3. Der Treugeber ist verpflichtet, den von ihm übernommenen<br />
Beteiligungsbetrag zzgl. Agio gemäß<br />
den Bedingungen der Beitrittsvereinbarung zu<br />
erbringen.<br />
4. Über die Verpflichtung zur Leistung des in der<br />
Beitrittsvereinbarung vereinbarten Beteiligungsbetrags<br />
zzgl. 5 Prozent Agio hinaus übernehmen<br />
die Treugeber keine weiteren Zahlungs oder<br />
Nachschusspflichten.<br />
5. Der Treuhänder ist zum Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung<br />
und diesem Vertrag berechtigt,<br />
wenn der Treugeber seiner Verpflichtung<br />
zur Einzahlung des Beteiligungsbetrags gemäß<br />
vorstehendem Abs. 3 nicht oder nicht vollständig<br />
nachkommt. Stattdessen kann die Gesellschaft,<br />
vertreten durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, den Beteiligungsbetrag unter<br />
Beachtung von § 1 Abs. 2 dieses Vertrags auf den<br />
Betrag der geleisteten Zahlung abzüglich 5 Prozent<br />
Agio herabsetzen. Für Schadenersatzansprüche,<br />
die Erhebung einer Schadenpauschale<br />
und Verzugszinsen durch die Gesellschaft gegen<br />
den / vom Treugeber gilt § 7 Abs. (4) bis (7) des<br />
Gesellschaftsvertrags.<br />
§ 5<br />
Rechte des Treugebers<br />
1. Der Treuhänder tritt hiermit seine Ansprüche aus<br />
dem treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil auf<br />
den festgestellten Gewinn, die beschlossenen
Entnahmen sowie dasjenige, was ihm im Falle<br />
seines Ausscheidens oder der Beendigung der<br />
Gesellschaft zusteht, entsprechend der Höhe des<br />
Beteiligungsbetrags des Treugebers an den Treugeber<br />
ab. Die Abtretung steht unter der aufschiebenden<br />
Bedingung der vollständigen Leistung<br />
des Beteiligungsbetrags gemäß § 4 Abs. 3 dieses<br />
Vertrags. Der Treugeber nimmt diese Abtretung<br />
hiermit an. Der Treuhänder bleibt ermächtigt, die<br />
an den Treugeber abgetretenen Ansprüche im<br />
eigenen Namen einzuziehen.<br />
2. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
über sein Vermögen tritt der Treuhänder<br />
hiermit den treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil<br />
an den Treugeber in der Höhe des von<br />
diesem übernommenen Beteiligungsbetrags ab.<br />
Der Treugeber nimmt diese Abtretung hiermit an.<br />
Die Abtretung des Kapitalanteils ist im Außenverhältnis<br />
aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />
des Treugebers in das Handelsregister.<br />
Entsprechendes gilt, wenn die Eröffnung eines<br />
Insolvenzverfahrens abgelehnt wird oder von Privatgläubigern<br />
des Treuhänders Maßnahmen der<br />
Einzelzwangsvollstreckung in den Kapitalanteil<br />
durchgeführt werden oder der Treuhandvertrag<br />
sonst aus wichtigem Grund endet, der nicht vom<br />
Treugeber zu vertreten ist.<br />
3. Werden an den Treuhänder Entnahmen ausbezahlt,<br />
während der handelsrechtliche Buchwert<br />
des Kapitalanteils durch Verluste oder Entnahmen<br />
unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme herabgemindert ist oder<br />
wird, lebt die Freistellungspflicht des Treugebers<br />
gegenüber dem Treuhänder gemäß § 4 Abs. 2<br />
dieses Vertrags in dem Umfang wieder auf, wie<br />
die Haftung des Treuhänders gemäß § 172 Abs. 4<br />
HGB wiederauflebt. Die Freistellungsverpflichtung<br />
entfällt jeweils anteilig auf die einzelnen<br />
Treugeber im Verhältnis des jeweiligen Beteiligungsbetrags.<br />
4. Der Treuhänder nimmt die Gesellschaftsrechte<br />
und Pflichten im Interesse des Treugebers und<br />
unter Beachtung seiner Treuepflicht gegenüber<br />
den übrigen Gesellschaftern und Treugebern<br />
wahr, soweit der Treugeber nicht gemäß Abs. 5<br />
und 6 unmittelbar handelt. Der Treuhänder ist berechtigt,<br />
Untervollmachten zu erteilen oder sich<br />
zur Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben<br />
geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.<br />
169<br />
5. Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />
und an sonstigen Gesellschafterbeschlüssen<br />
(schriftliches Umlaufverfahren)<br />
teilzunehmen. Der Treuhänder wird dem Treugeber<br />
unverzüglich die Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />
nebst Anlagen übersenden. Entsprechendes<br />
gilt für schriftliche Abstimmungen.<br />
6. Der Treuhänder erteilt hiermit dem Treugeber<br />
Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts aus<br />
dem für ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil<br />
und der ihm aus diesem Kapitalanteil<br />
zustehenden Kontroll und Widerspruchsrechte<br />
eines Kommanditisten. Diese Vollmacht kann nur<br />
aus wichtigem Grund widerrufen werden.<br />
7. Für den Fall, dass der Treugeber sein Stimmrecht<br />
nicht selbst oder durch einen Dritten wahrnimmt,<br />
weist er den Treuhänder hiermit an, das auf<br />
ihn entfallende Stimmrecht entsprechend den<br />
Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung der<br />
Gesellschaft auszuüben, sofern er dem Treuhänder<br />
nicht für den Einzelfall vorher eine andere<br />
Weisung erteilt. Beim Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
über Nachschüsse in die Gesellschaft<br />
der Gesellschaft (§ 15 Abs. (3) des Gesellschaftsvertrags)<br />
wird sich der Treuhänder einer<br />
Stimmabgabe für den Treugeber enthalten, sofern<br />
der Treugeber keine Weisung hinsichtlich der<br />
Stimmabgabe erteilt hat. Der Treugeber erhält die<br />
Niederschrift über die Gesellschafterbeschlüsse.<br />
§ 6<br />
Rechnungslegung, Berichtspflicht<br />
1. Der Treuhänder ist verpflichtet, für jeden Treugeber<br />
die in § 6 des Gesellschaftsvertrags vorgesehenen<br />
Konten zu führen. Die Treuhandbuchhaltung<br />
ist zusammen mit dem Jahresabschluss von<br />
dem Abschlussprüfer zu prüfen, sofern gemäß<br />
§ 18 Abs. (3) des Gesellschaftsvertrags eine solche<br />
Prüfung stattfindet.<br />
2. Von der Verpflichtung nach Abs. 1 ist der Treuhänder<br />
befreit, wenn die Gesellschaft die Treuhandbuchhaltung<br />
in ihre Finanzbuchhaltung<br />
integriert.<br />
3. Der Treuhänder leitet alle Informationen, die er<br />
vom geschäftsführenden Kommanditisten gemäß<br />
§ 10 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrags erhält an den<br />
Treugeber weiter. Im Übrigen erhält der Treugeber<br />
jährlich den Geschäftsbericht der Gesellschaft.
§ 7<br />
Treuhandvermögen<br />
1. Der Treuhänder hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />
getrennt von seinem sonstigen Vermögen.<br />
2. Der Treugeber ist entsprechend seinem Beteiligungsbetrag<br />
am Kapitalanteil des Treuhänders<br />
beteiligt. Der (anteilige) Kapitalanteil eines Treugebers<br />
setzt sich zusammen aus einer festen und<br />
einer variablen Kapitalenlage. Die feste Kapitaleinlage<br />
beträgt 5 Prozent und die variable Kapitaleinlage<br />
beträgt 95 Prozent des jeweils übernommenen<br />
Kapitalanteils. Die feste Kapitaleinlage<br />
wird auf dem Kapitalkonto I und die variable Kapitaleinlage<br />
auf dem Kapitalkonto II geführt. Der<br />
Kapitalanteil (Kapitalkonten I und II gemäß § 6<br />
Abs. (1) lit. a) und b) des Gesellschaftsvertrags)<br />
ist maßgebend für das Stimmrecht sowie – vorbehaltlich<br />
der § 19 ff. des Gesellschaftsvertrags – für<br />
die Ergebnisverteilung, das Entnahmerecht. Die<br />
feste Kapitaleinlage (Kapitalkonto I gemäß § 6<br />
Abs. (1) lit. a) des Gesellschaftsvertrags) ist maßgebend<br />
für die Beteiligung am Vermögen, sowie am<br />
Abfindungs und Auseinandersetzungsguthaben.<br />
3. Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen<br />
dem jeweils zum Zeitpunkt der Ausschüttungen<br />
im Treugeberregister eingetragenen Treugeber<br />
zu. § 5 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags bleibt<br />
unberührt.<br />
§ 8<br />
Verfügung des Treugebers<br />
1. Seine Stellung als Vertragspartei des Treuhandvertrags<br />
kann der Treugeber nur mit schriftlicher<br />
Zustimmung des Treuhänders und mit allen<br />
Rechten und Pflichten mit Wirkung zum Ablauf<br />
des 31.12. bzw. zum Beginn des 01.01. eines<br />
Jahres auf Dritte übertragen, sofern die Voraussetzungen<br />
gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrags<br />
gewahrt sind. Teilübertragungen sind zulässig,<br />
wenn die Anforderungen von vorstehendem Satz<br />
1, § 1 Abs. 2 und von § 8 Abs. 2 dieses Vertrags gewahrt<br />
bleiben. Unterjährige Übertragungen kann<br />
der Treuhänder nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
zulassen.<br />
2. Bei jeder Übertragung gemäß Abs. 1 werden alle<br />
Konten im Sinne von § 6 Abs. 1 dieses Vertrags<br />
unverändert und einheitlich fortgeführt. Der Übergang<br />
einzelner Rechte und Pflichten hinsichtlich<br />
nur einzelner Treugeberkonten ist nicht möglich.<br />
170<br />
§ 9<br />
Beendigung des Treuhandvertrags<br />
1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen. Der Treugeber kann den Treuhandvertrag<br />
jederzeit kündigen, indem er seine Beteiligung<br />
gemäß § 5 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrags<br />
in eine Direktbeteiligung umwandelt. Darüber<br />
hinaus kann der Treugeber den Treuhandvertrag<br />
ordentlich erstmals zum 31.12.2030 mit einer<br />
Frist von sechs Monaten kündigen, danach mit<br />
gleicher Frist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
der Gesellschaft. Der Treugeber kann den<br />
Treuhandvertrag auch vor dem 31.12.2030 außerordentlich<br />
mit einer Frist von sechs Monaten<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen – mit<br />
der Folge, dass die Beteiligung als Treugeber an<br />
der Gesellschaft beendet wird –, wenn er nach<br />
seinem Beitritt<br />
a) wegen Krankheit oder Behinderung auf<br />
nicht absehbare Zeit außer Stande ist, unter<br />
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts<br />
mindestens drei Stunden täglich<br />
erwerbstätig zu sein,<br />
b) wegen Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum von<br />
mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung<br />
Arbeitslosengeld bezogen hat, oder<br />
c) rechtskräftig geschieden wird und nach der<br />
Scheidung an seinen geschiedenen Ehepartner<br />
oder an Kinder zur Zahlung von Unterhalt<br />
verpflichtet ist; die Unterhaltsverpflichtung<br />
muss insgesamt mindestens EUR 500 pro<br />
Monat betragen,<br />
und jeweils nach Wirksamwerden der außerordentlichen<br />
Kündigung des Treugebers keiner der<br />
in § 23 Abs. (1) Satz 3 Buchstaben a) bis c) des<br />
Gesellschaftsvertrags genannten Umstände vorliegt.<br />
Die außerordentliche Kündigung kann nur<br />
innerhalb von drei Monaten nach Eintritt ihrer<br />
Voraussetzungen erfolgen.<br />
Im Übrigen kann der Treuhandvertrag aus<br />
wichtigem Grund gekündigt werden.<br />
Die Kündigung des Treuhandvertrags hat<br />
schriftlich zu erfolgen.
2. Darüber hinaus endet der Treuhandvertrag,<br />
wenn:<br />
a) der Treuhänder von diesem Vertrag zurücktritt<br />
(§ 4 Abs. 5, § 12 dieses Vertrags),<br />
b) der Treuhänder ohne einen Nachfolger aus der<br />
Gesellschaft ausscheidet (§ 11 dieses Vertrags),<br />
c) der Treuhänder gegenüber dem Treugeber<br />
schriftlich feststellt, dass in der Person des<br />
Treugebers ein Grund vorliegt, aufgrund<br />
dessen ein Gesellschafter gemäß § 26 Abs. (1)<br />
lit. b) – g) des Gesellschaftsvertrags aus der<br />
Gesellschaft ausscheidet.<br />
3. Die Beendigung des Treuhandvertrags löst gemäß<br />
§ 27 des Gesellschaftsvertrags die Herabsetzung<br />
des Kapitalanteils des Treuhänders entsprechend<br />
dem Beteiligungsbetrag des Treugebers und<br />
somit die Aufgabe der von dem Treuhänder für<br />
den Treugeber gehaltenen Beteiligung an der<br />
Gesellschaft aus. Für Ansprüche des Treugebers<br />
gegenüber dem Treuhänder gilt § 28 des Gesellschaftsvertrags<br />
entsprechend. Außer bei Beendigung<br />
des Treuhandvertrags gemäß Abs. (2) lit. c)<br />
kann der Treugeber vom Treuhänder statt der Kapitalherabsetzung<br />
die Übertragung des treuhänderisch<br />
gehaltenen Kapitalanteils auf sich oder<br />
eine von ihm benannte dritte Person verlangen.<br />
Auf Verlangen des Treuhänders ist der Treugeber<br />
verpflichtet, den Kapitalanteil zu übernehmen.<br />
§ 10<br />
Tod eines Treugebers<br />
Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertrag mit<br />
seinen Erben oder mit einem seiner Erben fortgesetzt.<br />
Der Treuhänder ist berechtigt, den Übergang des<br />
Treuhandanteils entsprechend § 24 Abs. (1) S. 4 des<br />
Gesellschaftsvertrags zu untersagen. In diesem Fall<br />
endet der Treuhandvertrag. Die §§ 24 und 27 des Gesellschaftsvertrags<br />
gelten im Übrigen entsprechend.<br />
§ 11<br />
Ausscheiden des Treuhänders<br />
1. Scheidet der Treuhänder aus der Gesellschaft aus,<br />
kann diese gemäߧ 15 Abs. (1) lit. h) und § 26<br />
Abs. (3) des Gesellschaftsvertrags mit einem neuen<br />
Treuhandkommanditisten fortgesetzt werden.<br />
Wird kein neuer Treuhandkommanditist bestellt,<br />
so gilt § 9 Abs. 2 lit. b) dieses Vertrags.<br />
171<br />
2. Wird gemäß § 15 Abs. (1) lit. h) und § 26 Abs. (3)<br />
des Gesellschaftsvertrags ein neuer Treuhandkommanditist<br />
bestellt, hat der Treugeber mit<br />
diesem den Treuhandvertrag nach Maßgabe<br />
des diesbezüglichen Gesellschafterbeschlusses<br />
fortzuführen; das Recht des Treugebers zur Kündigung<br />
des Treuhandvertrags und Wechsel in die<br />
Stellung als Kommanditist der Gesellschaft gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 dieses Vertrags bleibt unberührt.<br />
§ 12<br />
Rücktritt des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder ist berechtigt, von der Beitrittsvereinbarung<br />
und diesem Vertrag zurückzutreten,<br />
wenn<br />
a) sich herausstellt, dass die geplante Beteiligung<br />
aus Gründen, die er nicht zu vertreten<br />
hat, undurchführbar ist oder wird<br />
b) es dem Treuhänder wegen Überzeichnung des<br />
in § 4 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags vorgesehenen<br />
Gesellschaftskapitals nicht mehr<br />
möglich ist, seinen Kapitalanteil zur Übernahme<br />
weiterer treuhänderischer Beteiligungen<br />
zu erhöhen,<br />
c) sich herausstellt, dass Angaben des Treugebers<br />
in der Beitrittsvereinbarung unzutreffend<br />
waren.<br />
2. § 4 dieses Vertrags bleibt unberührt.<br />
§ 13<br />
Haftung des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder hat seine Pflichten mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmanns nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen zu erfüllen. Er haftet den<br />
Treugebern nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche<br />
Verletzung der ihm obliegenden Pflichten.<br />
2. Der Treuhänder haftet nicht für weitergehende<br />
Ansprüche, insbesondere für die vom Treugeber<br />
verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Ziele, oder dafür, dass die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter, der gegebenenfalls gewählte<br />
Beirat oder die Vertragspartner der Gesellschaft<br />
die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß<br />
erfüllen.
3. Der Treuhänder hat nicht an der Konzeption und<br />
Erstellung des Beteiligungsprospekts, welcher<br />
der Beitrittsvereinbarung mit dem Treugeber zu<br />
Grunde liegt, mitgewirkt und insbesondere nicht<br />
die darin getroffenen Aussagen auf ihre Übereinstimmung<br />
mit den tatsächlichen Gegebenheiten<br />
überprüft. Der Treugeber erkennt in diesem<br />
Zusammenhang an, dass der Treuhänder zu einer<br />
solchen Prüfung auch nicht verpflichtet war. Eine<br />
Haftung des Treuhänders für etwaige Prospektmängel<br />
sowie im Zusammenhang mit dem Vertrieb<br />
der Kommanditanteile ist ausgeschlossen.<br />
4. Der Anspruch auf Schadenersatz – gleich aus<br />
welchem Rechtsgrund – verjährt in drei Jahren<br />
gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der<br />
Anspruch entstanden ist und der Treugeber von<br />
den Umständen, die den Anspruch begründen,<br />
und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt<br />
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.<br />
Unabhängig von der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen<br />
Unkenntnis verjährt der Anspruch bei<br />
vorsätzlichen Handlungen spätestens nach Ablauf<br />
von zehn Jahren, im Übrigen spätestens nach<br />
Ablauf von fünf Jahren nach der Entstehung des<br />
Anspruchs.<br />
§ 14<br />
Vergütung des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder erhält für die mit der Treuhandschaft<br />
für sämtliche Treugeber verbundenen Tätigkeiten<br />
in den Jahren 2009, 2010 und 2011 eine<br />
Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 20.000,<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils gültiger<br />
Höhe. Ab dem Jahr 2012 beträgt die jährliche<br />
Vergütung EUR 10.000 jeweils zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Vergütung<br />
erhöht sich erstmalig ab dem Jahr 2013<br />
jährlich um 2,25 Prozent.<br />
2. Die Vergütung ist spätestens am 30.12. eines<br />
jeden Jahres gegen Ausfertigung einer Rechnung<br />
zur Zahlung fällig.<br />
Die Vergütung für die Jahre 2009 und 2010 in<br />
Höhe von insgesamt EUR 10.000 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer wird zum 30.12.2010 fällig.<br />
Die Vergütung für das Jahr 2011 in Höhe von<br />
EUR 10.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer wird<br />
zum 30.12.2011 fällig.<br />
172<br />
3. Die Vergütung, ebenso wie die nachgewiesenen<br />
angemessenen Reisekosten sowie die Kosten, die<br />
dem Treuhandkommanditisten für drucktechnische<br />
Anfertigungen und den Versand der für<br />
die Treugeber bestimmten Unterlagen im Zusammenhang<br />
mit Gesellschafterversammlungen und<br />
schriftlichen Gesellschafterabstimmungen entstehen,<br />
sind Kosten der Gesellschaft und werden von<br />
dieser an den Treuhandkommanditisten gezahlt.<br />
§ 15<br />
Sonderwerbungskosten<br />
1. Der Treugeber kann Sonderwerbungskosten (persönlich<br />
getragene Kosten im Zusammenhang mit<br />
seiner Beteiligung) nicht bei seiner persönlichen<br />
Einkommensteuererklärung, sondern ausschließlich<br />
im Rahmen der gesonderten und einheitlichen<br />
Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft<br />
geltend machen (§§ 179, 180 Abgabenordnung).<br />
2. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, den Treugeber<br />
zum Nachweis der Sonderwerbungskosten<br />
gesondert aufzufordern. Bezüglich der Geltendmachung<br />
von Sonderwerbungskosten gilt § 19<br />
Abs. (5) des Gesellschaftsvertrags. Der vorstehende<br />
Abs. 1 und vorstehende Sätze von Abs. 2 gelten<br />
entsprechend für Sonderbetriebsvermögen<br />
und ggf. Sonderbetriebsausgaben.<br />
§ 16<br />
Schriftform<br />
1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich<br />
dieser Bestimmung, bedürfen – vorbehaltlich<br />
Abs. 2 – der Schriftform, soweit nicht<br />
notarielle Form erforderlich ist.<br />
2. Auf eine feste Verbindung dieses Treuhandvertrags<br />
selbst sowie mit anderen Verträgen und Erklärungen<br />
– insbesondere auch mit solchen, auf<br />
die hier Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />
Für die Annahme des Treuhandvertrags / der Beitrittsvereinbarung<br />
durch den Treuhänder genügt<br />
die Unterzeichnung durch Faksimile.
§ 17<br />
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort,<br />
Gerichtsstand, Anwendbares Recht<br />
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags<br />
ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden, wird dadurch die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />
berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer<br />
Bestimmungen treten solche Regelungen,<br />
die in gesetzlich zulässiger Weise dem<br />
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder<br />
undurchführbaren Bestimmungen am nächsten<br />
kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der<br />
Durchführung des Vertrags eine ergänzungsbedürftige<br />
Lücke ergeben sollte.<br />
2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrags ist der Sitz des Treuhänders,<br />
soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />
kann.<br />
3. Dieser Treuhandvertrag unterliegt dem Recht der<br />
Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>.<br />
FCT FinanzControl Treuhand GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Dr. Rainer Polster<br />
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater<br />
Geschäftsführer<br />
173
15. Abwicklungshinweise<br />
Die Beitrittsvereinbarung erhalten Sie<br />
von Ihrem Vermittler.<br />
Wenn Sie sich entschlossen haben, der <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobilienverwaltung GmbH & Co. Regensburg KG<br />
beizutreten, reichen Sie bitte die vollständig ausgefüllte<br />
und rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
bei Ihrem Vermittler ein oder senden<br />
Sie diese an die<br />
<strong>Real</strong> l.S. AG<br />
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />
Innere Wiener Straße 17<br />
81667 München<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. hält als Zahlstelle den Verkaufsprospekt<br />
zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
Hinweis gemäß § 4 Satz 1 Nr. 6 VermVerkProspV:<br />
Die <strong>Real</strong> l.S. nimmt gemäß dem Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
die Beitrittsvereinbarungen und sonstige<br />
Willenserklärungen der Anleger rechtsverbindlich<br />
entgegen.<br />
Bei Fernabsatzverträgen<br />
Sollten Sie sich im Rahmen eines Fernabsatzvertrags<br />
zum Beitritt zur <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Regensburg KG entschlossen haben,<br />
hat / wird Ihnen Ihr Vermittler eine Beitrittsvereinbarung<br />
für Fernabsatzverträge gesondert zukommen<br />
lassen. Diese ist auf die Besonderheiten von Fernabsatzverträgen<br />
zugeschnitten.<br />
Um einen Fernabsatzvertrag handelt es sich insbesondere,<br />
wenn die Beitrittsvereinbarung mit einem<br />
Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von<br />
Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon,<br />
Fax, EMail) geschlossen wird, es sei denn, dass der<br />
Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz<br />
organisierten Vertriebs oder Dienstleistungssystems<br />
erfolgt.<br />
Ob Sie im Rahmen eines Fernabsatzvertrags der <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobilienverwaltung GmbH & Co. Regensburg<br />
KG beizutreten beabsichtigen, teilt Ihnen Ihr<br />
Vermittler mit.<br />
Reichen Sie bitte im Rahmen eines Fernabsatzvertrags<br />
ausschließlich die vollständig ausgefüllte und<br />
rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
für Fernabsatzverträge bei Ihrem Vermittler ein<br />
oder senden Sie diese an die <strong>Real</strong> l.S. AG an die oben<br />
genannte Anschrift.<br />
174<br />
Allgemeines<br />
Die von Ihnen unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss<br />
eines Treuhandvertrags und zur Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft als Treugeber dar. Sie beteiligen<br />
sich zunächst mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />
an der Fondsgesellschaft. Die Beteiligung<br />
erfolgt auf der Grundlage der Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft, des<br />
Treuhandvertrags sowie der Beitrittsvereinbarung.<br />
Die Beteiligung als Treugeber erfolgt mit Zulassung<br />
des Treuhandkommanditisten zur Kapitalerhöhung<br />
durch den geschäftsführenden Kommanditisten, der<br />
WS Beteiligungs GmbH, und Annahme des Angebots<br />
zum Abschluss eines Treuhandvertrags durch den<br />
Treuhandkommanditisten.<br />
Ein gegengezeichnetes Exemplar der Beitrittsvereinbarung<br />
wird Ihnen zurückgesandt. Die Beitrittsvereinbarungen<br />
werden in der Reihenfolge ihres<br />
zeitlichen Eingangs registriert und angenommen,<br />
sofern freies Zeichnungskapital zur Verfügung steht.<br />
Wichtige Hinweise:<br />
Das Beteiligungsangebot ist auf Anleger zugeschnitten,<br />
die natürliche Personen mit Wohnsitz<br />
in <strong>Deutschland</strong> sind, ihre Anteile im Privatvermögen<br />
halten und diese nicht fremdfinanzieren. Es<br />
können sich natürliche oder juristische Personen<br />
im Rahmen der Kapitalerhöhungen gemäß § 4 des<br />
Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft über den<br />
Treuhandkommanditisten als Treugeber beteiligen.<br />
Eine Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen<br />
Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren in der<br />
Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw.<br />
Gemeinschaft ist ausgeschlossen. Personen, die (i)<br />
Staatsangehörige der USA, Kanadas, Japans, Großbritanniens<br />
oder Australiens sind, (ii) Inhaber einer<br />
dauerhaften Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung<br />
der USA („Green Card“), Kanadas, Japans, Großbritanniens<br />
oder Australiens sind, (iii) ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt / Wohnsitz oder Sitz in den USA, in Kanada,<br />
Japan, Großbritannien oder Australien haben<br />
und / oder (iv) die Beteiligung für eine Vermögensmasse<br />
mit Sitz in den USA, in Kanada, Japan, Großbritannien<br />
oder Australien eingehen oder einer solchen<br />
anbieten, sind als Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />
oder Treugeber ausgeschlossen. Anlässlich der<br />
Aufnahme und auf Verlangen des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten haben Gesellschafter und Treugeber<br />
zu versichern und nachzuweisen, dass keine
der im vorstehenden Satz genannten Bedingungen<br />
vorliegt. Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />
im Einzelfall Ausnahmen hiervon zulassen.<br />
Zahlungsweise und termin<br />
Bei Zeichnung der Beteiligung bis zum 30.05.2010 ist<br />
der Beteiligungsbetrag in Höhe von 30 Prozent zzgl.<br />
5 Prozent Agio auf den gesamten Beteili gungsbetrag<br />
zum 31.05.2010 zu erbringen. Bei Zeichnung der<br />
Beteiligung nach dem 30.05.2010 ist der Beteiligungsbetrag<br />
in Höhe von 30 Prozent zzgl. 5 Prozent Agio<br />
auf den gesamten Beteiligungsbetrag zum 20. des<br />
auf die Zeichnung folgenden Monats (bzw., sofern<br />
dies kein Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden<br />
Bankarbeitstag) zu erbringen. Der verbleibende Teil<br />
des Beteiligungsbetrags in Höhe von 70 Prozent<br />
ist am 29.04.2011 zu erbringen. Bei Zeichnung der<br />
Beteiligung nach dem 31.03.2011 ist der gesamte<br />
Beteiligungsbetrag zzgl. Agio zum 20. des auf die<br />
Zeichnung folgenden Monats (bzw., sofern dies kein<br />
Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />
zu erbringen.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio ist als Bareinlage<br />
zu leisten. Die Zahlung des Beteiligungsbetrags<br />
zzgl. Agio erfolgt gemäß den Bestimmungen der<br />
Beitrittsvereinbarung. Bitte den Beteiligungsbetrag<br />
zzgl. Agio nicht auf das Konto der Fondsgesellschaft<br />
überweisen, in der Beitrittsvereinbarung wird diesbezüglich<br />
eine Einzugsermächtigung erteilt.<br />
Die Kontoverbindung der Fondsgesellschaft lautet<br />
wie folgt:<br />
Kontoinhaber:<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />
Regensburg KG<br />
KontoNr. 40 / 417 852<br />
Bayerische Landesbank<br />
BLZ 700 500 00<br />
Die Fondsgesellschaft, <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Regensburg KG, Innere Wiener<br />
Straße 17, 81667 München, als Zahlstelle führt bestimmungsgemäß<br />
Zahlungen an die Anleger aus.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Die Anleger sind nach dem Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft ab dem Ersten des Folgemonats<br />
der vertragsgemäßen Einzahlung des Beteiligungs<br />
175<br />
betrags zzgl. 5 Prozent Agio anteilig entnahmeberechtigt.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen gemäß der<br />
Prognoserechnung voraussichtlich zum 30.06.<br />
eines Jahres für das vorangegangene Geschäftsjahr;<br />
erstmalig geplant zum 30.06.2011 (Details hierzu<br />
siehe Tz. 10.2.1 bzw. in § 19 und § 20 des in Tz. 13<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft).<br />
Der Anleger erhält für die Jahre 2010 und 2011 ab<br />
dem der vertragsgemäßen Einlagenleistung folgenden<br />
Monatsersten eine zeitanteilige Ausschüttung /<br />
Vorabgewinn in Höhe von 6 Prozent p. a. bezogen<br />
auf den vertragsgemäß erbrachten Kapitalanteil<br />
ohne Agio (Details hierzu siehe § 19 des in Tz. 13<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft).<br />
Beteiligungshöhe<br />
Der Beteiligungsbetrag jedes künftig beitretenden<br />
Anlegers soll mindestens 15.000 Euro betragen.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist kann nach<br />
eigenem Ermessen geringere Beteiligungsbeträge<br />
zulassen. Höhere Beteiligungsbeträge müssen durch<br />
1.000 ohne Rest teilbar sein. Auf den Beteiligungsbetrag<br />
beitretender Anleger wird ein Agio von 5 Prozent<br />
erhoben.<br />
Sonderwerbungskosten<br />
Im Zusammenhang mit der einheitlichen und<br />
gesonderten Feststellung der Einkünfte auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaft sind auch die Sonderwerbungskosten<br />
der Anleger mit zu berücksichtigen.<br />
Diese können bei der persönlichen Steuererklärung<br />
der Anleger nicht mehr berücksichtigt werden. Aus<br />
verwaltungstechnischen Gründen ist vorgesehen, die<br />
Anleger nicht gesondert zur Mitteilung der Sonderwerbungskosten<br />
aufzufordern. Sofern dem Anleger<br />
Sonderwerbungskosten entstehen, sind diese der<br />
Fondsgesellschaft unaufgefordert bis zum 31.03.<br />
eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr<br />
zusammen mit den entsprechenden Nachweisen<br />
mitzuteilen.<br />
Übertragung von Anteilen<br />
Die Übertragung von oder sonstige Verfügung über<br />
Gesellschafts bzw. Treuhandanteile durch Abtretung,<br />
im Wege eines Verkaufs, Schenkung oder einer
sonstigen Vereinbarung setzt die vorherige Zustimmung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
voraus, die aus den in § 23 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft genannten Gründen<br />
verweigert werden kann, und dass die <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobiliengesellschaft mbH nicht ihr Vorkaufsrecht<br />
gemäß § 23 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrags der<br />
Fondsgesellschaft ausgeübt hat. Bei einer Übertragung<br />
oder Teilung von Gesellschafts bzw. Treuhandanteilen<br />
gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrags der<br />
Fondsgesellschaft ist der jeweilige Anleger, bzw.<br />
dessen Rechtsnachfolger, verpflichtet, die im Zusammenhang<br />
mit der Übertragung oder Teilung seines<br />
Gesellschaftsanteils entstehenden Kosten zu übernehmen.<br />
Gemäß dem Geschäftsbesorgungsvertrag ist<br />
die <strong>Real</strong> I.S. berechtigt, für jeden Übertragungs oder<br />
Teilungsvorgang eine Gebühr für die Umschreibung<br />
der Anteile entsprechend dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis<br />
zu erheben. Für das Jahr 2010 beträgt die<br />
Gebühr 250 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Details hierzu<br />
siehe Tz. 10.2.1 „Kündigung bzw. Beendigung der Beteiligung<br />
/ Übertragung und Belastung sowie Teilung<br />
von Beteiligungen / Tod eines Anlegers“.<br />
Tod eines Anlegers<br />
Stirbt ein Anleger, geht sein Gesellschafts bzw.<br />
Treuhandanteil direkt auf seinen Erben bzw. entsprechend<br />
der Erbquoten anteilig auf seine Erben über.<br />
Soweit Erben den Gesellschaftsanteil in Erfüllung<br />
eines Vermächtnisses oder einer Auseinandersetzungsanordnung<br />
des Erblassers ganz oder teilweise<br />
übertragen, wird der Begünstigte neuer Gesellschafter<br />
bzw. Treugeber.<br />
Liegt in der Person des Erben, des Vermächtnisnehmers<br />
oder des Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung<br />
ein wichtiger Grund gemäß § 23<br />
Abs. (1) Satz 4 Buchstaben a) bis c) des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft vor, kann der Übergang<br />
des Gesellschafts bzw. Treuhandanteils vom<br />
geschäftsführenden Kommanditisten durch schriftliche<br />
Erklärung untersagt werden. In diesem Fall<br />
scheidet der Erbe aus der Fondsgesellschaft aus, bzw.<br />
sofern der / die Erbe(n) aus oben genannten Gründen<br />
die Beteiligung nicht auf den Vermächtnisnehmer<br />
bzw. Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung<br />
übertragen kann / können, bleibt der Erbe bzw.<br />
bleiben die Erben Gesellschafter bzw. Treugeber. Der<br />
Erbfall ist dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erben bzw. Ver<br />
176<br />
mächtnisnehmer müssen sich durch Vorlage eines<br />
Erbscheins oder Erbnachweises entsprechend § 35<br />
GBO legitimieren.<br />
Erben eines Gesellschaftsanteils sollten beachten,<br />
dass der Gesellschaftsanteil (jeweils) direkt auf sie<br />
übergeht (sog. Sondererbfolge) und nicht in Erbengemeinschaft<br />
gehalten wird.<br />
Widerrufsrecht<br />
Dem Anleger steht das Recht zu, binnen einer Frist<br />
von zwei Wochen seine im Rahmen der Beitrittsvereinbarung<br />
abgegebene Willenserklärung zum<br />
Abschluss des Treuhandvertrags und der damit<br />
zusammenhängenden Rechtsgeschäfte ohne Angabe<br />
von Gründen zu widerrufen. Zu den Einzelheiten der<br />
Widerrufsregelung beachten Sie bitte die Widerrufsbelehrung<br />
auf der zu verwendenden Beitrittsvereinbarung.<br />
Datenschutz<br />
Die Verarbeitung der beim Eintritt der Anleger und<br />
künftig im Zusammenhang mit seiner Beteiligung<br />
anfallenden Daten erfolgt über eine EDVAnlage bei<br />
der Fondsgesellschaft bzw. ihrem Geschäftsbesorger.<br />
Diese Daten werden ausschließlich für Zwecke der<br />
Abwicklung, Verwaltung und Betreuung der Beteiligung<br />
des Anlegers an der Fondsgesellschaft und zu<br />
seiner Betreuung sowie zur Information des vermittelnden<br />
Vertriebspartners verwendet und Dritten<br />
nur zugänglich gemacht, wenn dies zur Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft und / oder der steuerlichen<br />
Abwicklung erforderlich ist. Die Bestimmungen des<br />
Datenschutzgesetzes werden dabei strikt beachtet.<br />
Dies schließt auch die Übermittlung aller erforderlichen<br />
Daten an die Finanzbehörden, den Geschäftsbesorger<br />
der Fondsgesellschaft sowie die steuerlichen<br />
und rechtlichen Berater und Wirtschaftsprüfer<br />
der Fondsgesellschaft mit ein.
16. Ausfüllhinweise<br />
Die Beteiligung an dem Fonds „<strong>Bayernfonds</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> <strong>21</strong>“ ist für eine Beteiligung von natürlichen<br />
Personen ausgelegt, die nur in <strong>Deutschland</strong><br />
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, ihre<br />
Beteiligung im Privatvermögen halten und diese<br />
nicht fremdfinanzieren. Allerdings steht die Beteiligung<br />
auch juristischen Personen offen und gestattet<br />
auch den Beitritt von Anlegern, die nicht die vorgenannten<br />
Kriterien erfüllen, sofern dies durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zugelassen wird.<br />
Bei einer Beteiligung von juristischen Personen<br />
oder Anlegern, die nicht die vorgenannten Kriterien<br />
erfüllen, bei Investitionen aus dem Betriebsvermögen,<br />
im Fall einer Fremdfinanzierung zur Finanzierung<br />
der Beteiligung und / oder bei einer anderen<br />
steuerlichen Ansässigkeit, können sich signifikante<br />
Abweichungen, insbesondere auch zulasten solcher<br />
Anleger, von den in Tz. 3 genannten Risiken, den in<br />
Tz. 7 bzw. Tz. 8 dargelegten Prognosen sowie den<br />
in Tz. 11 dargestellten steuerlichen Grundlagen der<br />
Beteiligung ergeben.<br />
Wenn der Zeichner / Anleger eine Rücklage gemäß<br />
§§ 6b, 6c EStG auf die mit der Beteiligung mittelbar<br />
erworbene Immobilie übertragen möchte, muss<br />
er in der Beitrittsvereinbarung ankreuzen, dass er<br />
die Beteiligung im Betriebsvermögen hält und der<br />
<strong>Real</strong> I.S. unverzüglich mitteilen, dass er zusätzlich<br />
eine entsprechende Übertragung vornehmen möchte.<br />
In diesem Fall wird ihm ein gesondertes Formblatt<br />
für die Rücklagenübertragung zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Bitte tragen Sie alle erbetenen Daten des Zeichners /<br />
Anlegers gut leserlich in Blockschrift in die jeweiligen<br />
Felder der Beitrittsvereinbarung ein.<br />
Nachstehendes gilt auch, wenn Sie die Ihnen von<br />
Ihrem Vermittler gesondert zur Verfügung gestellte<br />
Beitritts vereinbarung für Fernabsatzverträge (vgl.<br />
Tz. 15) verwenden. Auf Besonderheiten wird nachstehend<br />
hingewiesen.<br />
Beitrittsvereinbarung<br />
Bitte tragen Sie in die Beitrittsvereinbarung die erbetenen<br />
Daten in die hierfür vorgesehenen Felder ein<br />
und leisten Sie die drei erforderlichen Unterschriften<br />
jeweils mit Angabe von Ort und Datum an den mit X<br />
gekennzeichneten Stellen.<br />
177<br />
Mit der ersten Unterschrift bieten Sie den Abschluss<br />
des Treuhandvertrags und den Erwerb der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft als Treugeber an.<br />
Ihre Beteiligung erfolgt auf der Grundlage des Ihnen<br />
überlassenen Verkaufsprospekts nebst den darin abgedruckten<br />
Verträgen (dem Gesellschaftsvertrag und<br />
dem Treuhandvertrag, Tz. 13 und 14 des Verkaufsprospekts),<br />
sowie der Beitrittsvereinbarung.<br />
Darüber hinaus verpflichten Sie sich zur fristgerechten<br />
Zahlung des Beteiligungsbetrags zzgl. 5 Prozent Agio<br />
gemäß den Bestimmungen der Beitrittsvereinbarung<br />
und zu den dort genannten Zeitpunkten. Weiterhin<br />
erteilen Sie Weisung betreffend das gewünschte<br />
Konto für die Überweisung der möglichen Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen. Mit der ersten Unterschrift<br />
nehmen Sie weiterhin die im Rahmen des Beteiligungsangebots<br />
getroffenen Regelungen hinsichtlich<br />
möglicher Sonderwerbungskosten sowie die<br />
Regelungen zum Datenschutz (einschließlich der<br />
Mitteilungen an die Finanzbehörden) zur Kenntnis<br />
und stimmen diesen, zusammen mit weiteren ausgeführten<br />
Regelungen, zu.<br />
Sie geben weiterhin folgende Erklärung bzw. Bestätigung<br />
ab: „Ich (i) bin kein Staatsangehöriger der<br />
USA, Kanadas, Japans, Großbritanniens oder Australiens,<br />
(ii) bin kein Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts<br />
und Arbeitsgenehmigung der USA („Green<br />
Card“), Kanadas, Japans, Großbritanniens oder<br />
Australiens, (iii) habe weder meinen gewöhnlichen<br />
Aufenthalt / Wohnsitz noch meinen Sitz in den USA,<br />
in Kanada, Japan, Großbritannien oder Australien<br />
und (iv) beabsichtige nicht, die Beteiligung für eine<br />
Vermögensmasse mit Sitz in den USA, in Kanada,<br />
Japan, Großbritannien oder Australien einzugehen<br />
oder einer solchen anzubieten. Änderungen dieser<br />
Umstände habe ich unverzüglich der Fondsgesellschaft<br />
mitzuteilen.“<br />
Ferner erklären Sie, zum Lesen des Verkaufsprospekts<br />
(einschließlich Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag<br />
und – im Fall einer Beitrittserklärung<br />
durch Fernabsatzvertrag – die Verbraucherinformationen<br />
für den Fernabsatz) sowie der Beitrittsvereinbarung<br />
vor Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung<br />
ausreichend Zeit gehabt zu haben, den Inhalt dieser<br />
Dokumente, insbesondere die Risikohinweise (in<br />
Tz. 3 des Verkaufsprospekts), vollumfänglich zur<br />
Kenntnis genommen zu haben und Gesellschaftsver
trag, Treuhandvertrag und die Beitrittsvereinbarung<br />
als für Sie verbindlich anzuerkennen. Sie erkennen<br />
weiter an, dass vom Verkaufsprospekt abweichende<br />
Nebenabreden nicht bestehen. Zudem bestätigen<br />
Sie, von Ihrem Vermittler eine schriftliche Aufklärung<br />
über die konkrete Höhe seiner Vertriebsprovision sowie<br />
sonstigen Leistungen, die er infolge der Vermittlung<br />
Ihrer Beteiligung erhält, in Textform erhalten zu<br />
haben.<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung<br />
bieten Sie dem Treuhandkommanditisten, der FCT<br />
FinanzControl Treuhand GmbH, den Abschluss eines<br />
Treuhandvertrags mit dem im Verkaufsprospekt<br />
abgedruckten Inhalt (Tz. 14) an. Sie bestätigen, dass<br />
der Treuhandkommanditist bei Ihrer Investitionsentscheidung<br />
nicht mitgewirkt hat, insbesondere, dass<br />
Sie keine Beratung durch diesen erhalten haben und<br />
auch nicht zukünftig erwarten.<br />
Sie erklären im Zusammenhang mit den durch das<br />
Geldwäschegesetz erforderlichen Überprüfungen,<br />
wirtschaftlich Berechtigter hinsichtlich Ihres Beteiligungsbetrags<br />
nebst Agio zu sein und dass keine<br />
andere Person / keine anderen Personen wirtschaftlich<br />
Berechtigte im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung<br />
ist / sind. Sind Sie eine juristische Person, erklären Sie,<br />
welche natürlichen Personen wirtschaftlich Berechtigte<br />
hinsichtlich der eingegangenen Beteiligung sind.<br />
Mit der zweiten Unterschrift erklären Sie, dass Sie<br />
die dort genannten Unterlagen (den vollständigen<br />
Verkaufsprospekt einschließlich Gesellschaftsvertrag,<br />
Treuhandvertrag und – im Fall einer Beitrittserklärung<br />
durch Fernabsatzvertrag – die Verbraucherinformationen<br />
für den Fernabsatz) erhalten haben.<br />
Mit der dritten Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie<br />
ein Exemplar der Beitrittsvereinbarung einschließlich<br />
der Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben.<br />
178
17. Verbraucherinformationen für<br />
den Fernabsatz<br />
Gemäß § 312c BGB ist die Fondsgesellschaft bei Vorliegen<br />
eines Fernabsatzvertrags über Finanzdienstleistungen<br />
verpflichtet, dem Anleger folgende Informationen<br />
zur Verfügung zu stellen:<br />
17.1 Informationen zum Anbieter und zu anderen<br />
mit dem Verbraucher in Kontakt tretenden<br />
gewerblich tätigen Personen<br />
a) Fondsgesellschaft<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />
GmbH & Co. Regensburg KG<br />
Sitz: München, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts München (HRA 94693)<br />
Ladungsfähige Anschrift:<br />
Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />
Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
(Komplementär)<br />
GS Beteiligungs GmbH<br />
Sitz: Oberhaching, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts München (HRB 129314)<br />
Ladungsfähige Anschrift:<br />
Linienstraße 40, 82041 Oberhaching<br />
Geschäftsführer der Fondsgesellschaft<br />
(geschäftsführender Kommanditist)<br />
WS Beteiligungs GmbH<br />
Sitz: München, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts München (HRB 153918)<br />
Ladungsfähige Anschrift:<br />
Truderinger Straße <strong>21</strong>7, 81825 München<br />
b) Initiator des Beteiligungsangebots,<br />
Anbieter, Vertreter<br />
<strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien<br />
Assetmanagement<br />
Sitz: München, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts München (HRB 132654)<br />
Gesetzliche Vertreter: Josef Brandhuber (Vors.),<br />
Jochen Schenk, Brigitte Walter<br />
Ladungsfähige Anschrift:<br />
Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft<br />
für Immobilien Assetmanagement besteht<br />
in der Auflage von strukturierten Beteiligungsangeboten<br />
(z. B. geschlossenen Immobilienfonds,<br />
Immobilienaktiengesellschaften und Mobilienfonds)<br />
und allen damit mittelbar und unmittelbar<br />
zusammenhängenden Geschäften.<br />
179<br />
c) Vermittler<br />
Die Sparkasse / Bank bzw. der Vermittler, über<br />
die / den Sie den Verkaufsprospekt, die Beitrittsvereinbarung<br />
und die Widerrufsbelehrung<br />
erhalten haben, wird Ihnen gegenüber als<br />
Vermittler(in) der Fondsgesellschaft tätig.<br />
Die ladungsfähige Anschrift der vorgenannten<br />
Personen ergibt sich aus den Ihnen von der<br />
Sparkasse / Bank oder den sonstigen Vermittlern<br />
zugesandten oder über lassenen Unterlagen.<br />
17.2 Informationen zum Unternehmensgegenstand<br />
der Fondsgesellschaft und zur Finanzdienstleistung<br />
selbst<br />
a) Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft<br />
Gegenstand der Fondsgesellschaft ist der direkte<br />
und / oder über Treuhandverhältnisse indirekte<br />
Erwerb, die Verwaltung – insbesondere durch<br />
Vermietung und Verpachtung – sowie die Veräußerung<br />
von Grundstücken oder grundstücksgleichen<br />
Rechten.<br />
Die Fondsgesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften<br />
und Rechtshandlungen berechtigt, die<br />
geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />
unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die<br />
Fondsgesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />
auch Beteiligungen an anderen<br />
Gesellschaften eingehen. Die Fondsgesellschaft<br />
kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen<br />
oder zweckmäßigen Handlungen selbst<br />
vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht berechtigt,<br />
gewerblich tätig zu werden und Tätigkeiten<br />
auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben, die<br />
einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c<br />
Gewerbeordnung oder nach § 1 Gesetz über das<br />
Kreditwesen bedürfen.<br />
b) Gegenstand der konkreten vorliegenden<br />
Anlagemöglichkeit und Zustandekommen des<br />
hierfür erforderlichen Vertrags<br />
Gegenstand der vorliegenden Anlagemöglichkeit<br />
ist die mittelbare Beteiligung des Anlegers als<br />
Treugeber gemäß § 4 Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft an der Fondsgesellschaft. Um<br />
der Fondsgesellschaft beizutreten sowie die mit<br />
der Beteiligung verbundenen Rechtsgeschäfte
abzuschließen, hat der Anleger eine vollständig<br />
ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
für Fernabsatzgeschäfte (für Details<br />
vgl. Tz. 15) bei seinem Vermittler oder direkt bei<br />
dem Anbieter einzureichen. Die unterzeichnete<br />
Beitrittsvereinbarung stellt ein rechtsverbindliches<br />
Angebot zum Abschluss eines Treuhandvertrags<br />
und zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
als Treugeber dar. Der Beitritt kommt durch<br />
Zulassung des Treuhandkommanditisten gemäß<br />
§ 4 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
durch den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und die Annahme des Angebots des Anlegers<br />
auf Abschluss des Treuhandvertrags durch den<br />
Treuhandkommanditisten zustande. Die von<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten der<br />
Fondsgesellschaft, der WS Beteiligungs GmbH,<br />
und dem Treuhandkommanditisten, der FCT<br />
FinanzControl Treuhand GmbH, gegengezeichnete<br />
Beitrittsvereinbarung wird dem Anleger als<br />
Durchschlag zurückgesandt.<br />
c) Mindestlaufzeit der Fondsgesellschaft /<br />
Kündigung<br />
Die Dauer der Fondsgesellschaft ist unbefristet.<br />
Sie wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Eine<br />
Kündigung des Gesellschafts und Treuhandvertrags<br />
ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />
erstmals jedoch zum 31.12.2030, möglich.<br />
Ein Gesellschafter bzw. Treugeber kann die Fondsgesellschaft<br />
auch vor dem 31.12.2030 außerordentlich<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Ende eines Geschäftsjahres kündigen, wenn er<br />
nach seinem Beitritt a) wegen Krankheit oder Behinderung<br />
auf nicht absehbare Zeit außer Stande<br />
ist, unter üblichen Bedingungen des allgemeinen<br />
Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich<br />
erwerbstätig zu sein, b) wegen Arbeitslosigkeit<br />
für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten<br />
ohne Unterbrechung Arbeitslosengeld bezogen<br />
hat oder c) rechtskräftig geschieden wird und<br />
nach der Scheidung an seinen geschiedenen<br />
Ehepartner und / oder an Kinder zur Zahlung von<br />
Unterhalt in Höhe von insgesamt mindestens<br />
500 Euro pro Monat verpflichtet ist. Die außerordentliche<br />
Kündigung kann nur innerhalb von drei<br />
Monaten nach Eintritt ihrer Voraussetzungen erfolgen<br />
und nur dann, wenn nach Wirksamwerden<br />
der außerordentlichen Kündigung keine der in<br />
§ 23 Abs. (1) Satz 4 lit. a) bis c) des Gesellschaftsvertrags<br />
genannten Umstände vorliegen.<br />
180<br />
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten hinsichtlich<br />
Dauer und Kündigung der Fondsgesellschaft<br />
finden sich im vorliegenden Prospekt, insbesondere<br />
in Tz. 10 „Rechtliche Grundlagen“ und Tz. 13<br />
„Gesellschaftsvertrag“.<br />
d) Beteiligungsbetrag<br />
Der Beteiligungsbetrag eines beitretenden Anlegers<br />
soll mindestens 15.000 Euro zzgl. 5 Prozent<br />
Agio betragen. Der Beteiligungsbetrag muss<br />
(ohne Berücksichtigung des Agios) durch 1.000<br />
ohne Rest teilbar sein.<br />
e) Von dem Anleger zu entrichtender<br />
Gesamtbetrag zum Erwerb der Beteiligung<br />
Der Anleger hat den in der Beitrittsvereinbarung<br />
genannten Beteiligungsbetrag zzgl. Agio zu<br />
entrichten.<br />
Weitere Leistungen hat der Anleger im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb der Beteiligung nicht<br />
zu erbringen, insbesondere hat er keine weiteren<br />
Zahlungen zu leisten. Auch zusätzliche Liefer und<br />
Versandkosten fallen nicht an. Eigene Kosten<br />
für Telefon, Internet, Porti usw. hat der Anleger<br />
allerdings selbst zu tragen. Angaben zu den<br />
steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung des<br />
Anlegers und zur steuerlichen Abwicklung finden<br />
sich im vorliegenden Verkaufsprospekt, insbesondere<br />
unter Tz. 11 „Steuerliche Grundlagen“.<br />
f) Zahlungsmodalitäten<br />
Der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio ist als Bareinlage<br />
zu leisten.<br />
Die Zahlung des Beteiligungsbetrags zzgl. Agio<br />
erfolgt gemäß den Bestimmungen der Beitrittsvereinbarung.<br />
Bei Zeichnung der Beteiligung bis zum 30.05.2010<br />
ist der Beteiligungsbetrag in Höhe von 30 Prozent<br />
zzgl. 5 Prozent Agio auf den gesamten Beteiligungsbetrag<br />
zum 31.05.2010 zu erbringen. Bei<br />
Zeichnung der Beteiligung nach dem 30.05.2010<br />
ist der Beteiligungsbetrag in Höhe von 30 Prozent<br />
zzgl. 5 Prozent Agio auf den gesamten Beteiligungsbetrag<br />
zum 20. des auf die Zeichnung<br />
fol genden Monats (bzw., sofern dies kein Bankarbeitstag<br />
ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />
zu erbringen. Der verbleibende Teil des<br />
Beteiligungsbetrags in Höhe von 70 Prozent ist<br />
am 29.04.2011 zu erbringen. Bei Zeichnung der
Beteiligung nach dem 31.03.2011 ist der gesamte<br />
Beteiligungsbetrag zzgl. 5 Prozent Agio zum 20.<br />
des auf die Zeichnung folgenden Monats (bzw.,<br />
sofern dies kein Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden<br />
Bankarbeitstag) zu erbringen (siehe dazu<br />
auch Tz. 15).<br />
Wird der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio nicht<br />
rechtzeitig erbracht, können dem Anleger<br />
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet<br />
werden. Die Geltendmachung von darüber<br />
hinausgehenden Schadenersatzforderungen (z. B.<br />
zusätzliche Bearbeitungs oder Bankgebühren)<br />
bleibt davon unberührt. Weiterhin ist bei nicht<br />
vollständiger und / oder verspäteter Bereitstellung<br />
des Beteiligungsbetrags zzgl. Agio der<br />
Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung oder eine<br />
Herabsetzung des gezeichneten Beteiligungsbetrags<br />
durch den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
möglich (siehe hierzu § 7 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft, der als Tz. 13 in<br />
diesem Verkaufsprospekt abgedruckt ist).<br />
g) Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Vorgesehen ist, dass der Anleger Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen erhält. Die an den Anleger<br />
zu leistenden geplanten Ausschüttungen / Entnahmen<br />
erfolgen, sofern die Gesellschafterversammlung<br />
dies beschließt, in Höhe des<br />
Liquiditätsüberschusses, soweit er nicht der<br />
Liquiditätsreserve zugeführt wird. Die Berechtigung<br />
des Anlegers zur anteiligen Teilnahme<br />
an Ausschüttungen / Entnahmen bezogen auf<br />
den vertragsgemäß geleisteten Beteiligungsbetrag<br />
(ohne Agio) besteht ab dem Ersten des auf<br />
die Einzahlung folgenden Monats. Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen sind jeweils zum 30.06. des<br />
jeweiligen Folgejahres vorgesehen, erstmals<br />
voraussichtlich im Jahr 2011.<br />
Der Anleger erhält für die Jahre 2010 und 2011<br />
ab dem der vertragsgemäßen Einlagenleistung<br />
folgenden Monatsersten eine zeitanteilige Ausschüttung<br />
/ Vorabgewinn in Höhe von 6 Prozent<br />
p. a. bezogen auf den vertragsgemäß erbrachten<br />
Kapitalanteil ohne Agio (Details hierzu siehe<br />
§ 19 und § 20 des in Tz. 13 abgedruckten Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft).<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen durch<br />
die Fondsgesellschaft als Zahlstelle. Andere Stellen,<br />
die bestimmungsgemäß Zahlungen an den<br />
Anleger ausführen, existieren nicht.<br />
181<br />
h) Beitrittsgrundlage<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. AG hält den Verkaufsprospekt zur<br />
kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
Die den Anlegern zur Verfügung gestellten<br />
Informationen, insbesondere der vorliegende<br />
Verkaufsprospekt, gelten bis zur Mitteilung von<br />
Änderungen.<br />
17.3 Angaben zum Fernabsatzvertrag selbst<br />
a) Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />
Das Vertragsverhältnis zwischen der Fondsgesellschaft<br />
und dem einzelnen Anleger und der<br />
Treuhandvertrag unterliegen dem Recht der<br />
Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>.<br />
Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für sämtliche Streitigkeiten aus diesen<br />
Verträgen sowie über das Zustandekommen<br />
dieser Verträge ist der Sitz der Fondsgesellschaft,<br />
soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />
kann.<br />
b) Sprache<br />
Die Kommunikation zwischen der Fondsgesellschaft,<br />
ihren Gesellschaftern und den Anlegern<br />
erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.<br />
c) Widerrufsrecht<br />
Dem Anleger steht das Recht zu, binnen einer<br />
Frist von zwei Wochen (ab 11.06.2010: 14 Tage)<br />
seine im Rahmen der Beitrittsvereinbarung<br />
abgegebene Willenserklärung zum Abschluss des<br />
Treuhandvertrags und dem Erwerb einer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft als Treugeber<br />
ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der<br />
Widerruf ist in Textform (z. B. per Brief, Telefax,<br />
EMail) gegenüber der <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft<br />
für Immobilien Assetmanagement, Innere Wiener<br />
Straße 17, 81667 München, zu erklären und hat<br />
u. a. zur Folge, dass die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben<br />
sind. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag nach Erhalt<br />
dieser Widerrufsbelehrung in Textform, nicht<br />
jedoch (i) bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde,<br />
Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der<br />
Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung<br />
gestellt worden ist, (ii) nicht vor Vertragsschluss<br />
und (iii) nicht bevor unsere Informationspflichten<br />
gemäß § 312c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und
4 BGBInfoV (ab 11.06.2010: gemäß Artikel 246<br />
§ 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB) erfüllt worden<br />
sind; siehe hierzu diese Tz. 17. Weitere Einzelheiten<br />
finden sich in der in der Beitrittsvereinbarung<br />
abgedruckten Widerrufsbelehrung.<br />
17.4 Informationen zu etwaigen außergerichtlichen<br />
Rechtsbehelfen und das Bestehen<br />
von Garantiefonds<br />
a) Außergerichtlicher Rechtsbehelf<br />
Beschwerden im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung<br />
kann der Anleger, unbeschadet<br />
seines Rechts, die Gerichte anzurufen, an die<br />
Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach<br />
111232, 60047 Frankfurt am Main, richten.<br />
Hierzu hat der Anleger der Schlichtungsstelle<br />
den Sachverhalt kurz schriftlich zu schildern und<br />
sämtliche zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen<br />
Unterlagen beizufügen. Zudem hat der<br />
Anleger der Schlichtungsstelle zu versichern, dass<br />
er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine<br />
Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />
Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch<br />
keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem<br />
Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der Anleger<br />
kann sich im Verfahren vertreten lassen. Ein<br />
Merkblatt zum Beschwerdeverfahren sowie die<br />
Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sind<br />
bei der Deutschen Bundesbank erhältlich.<br />
b) Garantiefonds<br />
Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen,<br />
die nicht unter die Richtlinie 94 / 19 / EG<br />
des Europäischen Parlaments und des Rats vom<br />
30.05.1994 über Einlagensicherungssysteme<br />
(ABI. EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97 / 9 / EG<br />
des Europäischen Parlaments und des Rats vom<br />
03.03.1997 über Systeme für die Entschädigung<br />
der Anleger (ABI. EG Nr. L 84 S. 22), jeweils in ihrer<br />
geltenden Fassung, fallen, bestehen nicht.<br />
182
18. Prospektverantwortung und<br />
Vollständigkeit<br />
18.1 Schlussbemerkungen<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement,<br />
Innere Wiener Straße 17, 81667<br />
München, ist Anbieter dieses Beteiligungsangebots<br />
und übernimmt gemäß § 3 der Vermögensanlagen<br />
Verkaufsprospektverordnung vom 16.12.2004 die<br />
Verantwortung für dieses Angebot und die in diesem<br />
Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben und erklärt<br />
als Prospektverantwortlicher, auch im Hinblick auf<br />
§ 264a StGB, dass ihres Wissens die Angaben richtig<br />
und keine wesentlichen Umstände ausgelassen<br />
sind. Die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben<br />
berücksichtigen die bei der Aufstellung des<br />
Verkaufsprospekts maßgebenden rechtlichen und<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse und die zu dieser Zeit<br />
gültigen gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsrichtlinien<br />
in <strong>Deutschland</strong>.<br />
Der Anbieter haftet nicht für Abweichungen wegen<br />
künftiger Entwicklungen und Änderungen rechtlicher<br />
und steuerlicher Grundlagen oder für Änderungen<br />
und negative Entwicklungen bei den wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen in <strong>Deutschland</strong><br />
bzw. im Ausland bzw. des Immobilienmarkts (d. h.<br />
Abweichungen von den prognostizierten Werten),<br />
insbesondere nicht für die prognostizierten Mieteinnahmen,<br />
Veräußerungserlöse aus dem Verkauf<br />
des Fondsobjekts, Zinserträge und angenommenen<br />
Kosten und Aufwendungen, die die Basis für die Prognoserechnung<br />
darstellen. Sollten Vertragspartner<br />
der Fondsgesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen,<br />
gleich aus welchem Grund, nicht nachkommen<br />
oder sollten sich (z. B. wegen unterschiedlicher<br />
Vertragsauslegung) Sachverhalte anders darstellen,<br />
als vom Anbieter verstanden und daher in diesem<br />
Verkaufsprospekt dargestellt, besteht keine Haftung<br />
durch den Anbieter für Schäden oder Nachteile, die<br />
für die Anleger hieraus entstehen. Auch werden der<br />
Eintritt eines bestimmten steuerlichen Ergebnisses<br />
und das steuerliche Konzept dieses Beteiligungsangebots<br />
nicht garantiert. Eine Haftung für die Herstellung<br />
oder für Mängel des Fondsobjekts und sich hieraus<br />
ergebende Schäden, Kosten oder anderweitige Nachteile<br />
der Anleger, gleich aus welchem Grund, wird<br />
vom Anbieter nicht übernommen.<br />
Der Anbieter hat Angaben Dritter in diesem Verkaufsprospekt<br />
jeweils durch Quellenangaben<br />
kenntlich gemacht und im Rahmen des praktisch<br />
Möglichen geprüft. Der Anbieter haftet darüber<br />
hinaus nicht für die inhaltliche Richtigkeit der Anga<br />
183<br />
ben Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der<br />
Inhalt des Verkaufsprospekts berücksichtigt nur die<br />
aus Sicht des Anbieters bekannten und erkennbaren<br />
Sachverhalte bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
Verkaufsprospekts.<br />
Der Komplementär, der geschäftsführende Kommanditist,<br />
die Fondsgesellschaft, der Treuhandkommanditist<br />
und ihre verbundenen Unternehmen sowie<br />
andere Vertragspartner haben an der Erstellung<br />
der Prospektunterlagen nicht mitgewirkt. Für die<br />
Angaben im Verkaufsprospekt und den sonstigen<br />
Emissionsunterlagen wird von diesen Gesellschaften<br />
und den für sie handelnden Personen keine Haftung<br />
übernommen.<br />
Wenn sich für einen Anleger Fragen ergeben, wird<br />
die <strong>Real</strong> I.S. diese jederzeit beantworten. Verbindlich<br />
sind jedoch nur schriftlich bestätigte Angaben.<br />
Vermittler oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt,<br />
Auskünfte zu erteilen oder Zusagen zu machen, die<br />
von den Aussagen im Verkaufsprospekt abweichen.<br />
Alle mit der Konzeption, Prüfung und Durchführung<br />
des Beteiligungsangebots beauftragten Personen<br />
und Gesellschaften haften nur gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher<br />
Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten<br />
sowie im Fall einer Verletzung von Leben, Körper<br />
oder Gesundheit. Dies gilt auch für die <strong>Real</strong> I.S. als<br />
Anbieter dieses Beteiligungsangebots. Die Haftungsreduzierung<br />
gilt zudem nicht für die Verletzung von<br />
wesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten).<br />
Ersatzansprüche nach dem Verkaufsprospektgesetz<br />
wegen unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben<br />
verjähren nach Ablauf von einem Jahr nach<br />
Kenntnisnahme des Anlegers von einem Prospektfehler<br />
oder einer Unvollständigkeit des Verkaufsprospekts,<br />
spätestens jedoch drei Jahre seit Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospekts. Weiter gehende<br />
Ansprüche nach Vertragsrecht oder aufgrund vorsätzlicher<br />
unerlaubter Handlungen bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
Mit seinem Beteiligungsangebot erklärt der Anleger,<br />
dass er von dem Verkaufsprospekt, insbesondere<br />
von den Risikohinweisen (Tz. 3) und den vorstehenden<br />
Angaben und dem vorstehenden Haftungsvorbehalt<br />
Kenntnis genommen hat und damit vollumfänglich<br />
einverstanden ist.
18.2 Vollständigkeit des Verkaufsprospekts<br />
Um dem Gebot der Vollständigkeit der Angaben<br />
nach der VermögensanlagenVerkaufsprospektverordnung<br />
vom 16.12.2004 – nachfolgend kurz als „Verordnung“<br />
bezeichnet – Rechnung zu tragen, werden<br />
abschließend nachfolgende Erklärungen abgegeben:<br />
18.2.1 Der Verkaufsprospekt ist in deutscher<br />
Sprache und nicht – weder ganz noch zum Teil – in<br />
einer anderen in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen<br />
Sprache abgefasst. Aus diesem Grund<br />
ist eine vorangestellte deutsche Zusammenfassung<br />
nicht erforderlich (§ 2 Abs. 1 Satz 5 der Verordnung).<br />
18.2.2 Für den Inhalt des Verkaufsprospekts<br />
übernimmt keine natürliche Person die Verantwortung<br />
(§ 3 Hs. 1 der Verordnung).<br />
18.2.3 Der Anbieter sowie der Emittent übernehmen<br />
keine Zahlung von Steuern für den Anleger<br />
(§ 4 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung).<br />
18.2.4 Eine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig<br />
zu schließen, besteht außer im Fall der vollständigen<br />
Platzierung des Beteiligungskapitals vor Ablauf der<br />
Platzierungsfrist nicht. Kürzungen gezeichneter<br />
Kommanditbeteiligungen sind nur im Fall der Überzeichnung<br />
oder bei nicht vollständiger bzw. nicht<br />
fristgerechter Einzahlung der Gesellschaftseinlagen<br />
möglich. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit,<br />
Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen<br />
(§ 4 Satz 1 Nr. 7 der Verordnung).<br />
18.2.5 Das Angebot erfolgt nicht gleichzeitig in<br />
verschiedenen Staaten mit bestimmten Teilbeträgen.<br />
Das Angebot der Vermögensanlage findet ausschließlich<br />
in <strong>Deutschland</strong> statt (§ 4 Satz 1 Nr. 8 der<br />
Verordnung).<br />
18.2.6 Der Emittent ist nicht für eine bestimmte<br />
Zeit gegründet, vgl. Tz. 10.2.1 (§ 5 Nr. 2 der Verordnung).<br />
18.2.7 Es wurden bislang noch keine Wertpapiere<br />
oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Abs. 1 des<br />
Verkaufsprospektgesetzes in Bezug auf den Emittenten<br />
ausgegeben (§ 6 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung).<br />
18.2.8 Der Emittent ist weder eine Aktiengesellschaft<br />
noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien<br />
(§ 6 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung).<br />
184<br />
18.2.9 Den Gründungsgesellschaftern stehen<br />
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, kein<br />
Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere<br />
der Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art, innerhalb und<br />
außerhalb des Gesellschaftsvertrags zu (§ 7 Abs. 1<br />
Nr. 3 der Verordnung).<br />
18.2.10 Der Emittent wurde nicht vor mehr als<br />
fünf Jahren vor Aufstellung des Verkaufsprospektgesetzes<br />
gegründet, so dass die Angaben nach § 7<br />
Abs. 1 nicht entfallen können (§ 7 Abs. 1 Satz 2 der<br />
Verordnung).<br />
18.2.11 Die Gründungsgesellschafter waren<br />
und sind weder unmittelbar noch mittelbar an<br />
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten<br />
Vermögens anlagen beauftragt sind, beteiligt<br />
(§ 7 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung).<br />
18.2.12 Die Gründungsgesellschafter waren und<br />
sind weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen,<br />
die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen, beteiligt (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung).<br />
18.2.13 Der Gründungsgesellschafter Fay Projects<br />
GmbH ist an dem Generalübernehmer, der Fay & <strong>Real</strong> I.S.<br />
IE Regensburg GmbH & Co. KG, beteiligt. Der Generalübernehmer<br />
erbringt Lieferungen und Leistungen<br />
im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts.<br />
Der Generalübernehmer übernimmt die<br />
Planung, den Bau und die Ausstattung des noch zu<br />
errichtenden Gebäudes, nebst Parkdeck und Außenanlagen.<br />
Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter<br />
weder unmittelbar noch mittelbar an Unter <br />
nehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der<br />
Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügi ge<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen (§ 7 Abs. 2<br />
Nr. 3 der Verordnung).<br />
18.2.14 Die Fondsgesellschaft ist abhängig von<br />
folgenden Verträgen:<br />
dem Grundstückskaufvertrag (siehe Tz. 10.3.1<br />
sowie Risikohinweise in Tz. 3.2.1), da hierdurch das<br />
Grundstück durch die Fondsgesellschaft erworben<br />
wird, auf dem das Anlageobjekt errichtet wird;<br />
dem Mietvertrag (siehe Tz. 10.3.2 sowie Risikohinweise<br />
in Tz. 3.3.2), da hierin die Einnahmen<br />
der Fondsgesellschaft über die prognostizierte<br />
Laufzeit vereinbart sind;
dem Generalübernehmervertrag (siehe Tz. 10.3.3<br />
sowie Risikohinweise in Tz. 3.2.2), da hierin die<br />
Errichtung des Anlageobjekts geregelt ist;<br />
den Finanzierungsverträgen (siehe Tz. 10.4 sowie<br />
Risikohinweise in Tz. 3.3.3 und 3.3.4), da diese der<br />
teilweisen Fremdfinanzierung des Anlageobjekts<br />
dienen.<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht von Patenten, Lizenzen,<br />
weiteren Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren<br />
abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für die<br />
Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage des Emittenten<br />
sind (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung).<br />
18.2.15 Gerichts oder Schiedsverfahren, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage<br />
des Emittenten haben können, sind nicht anhängig<br />
(§ 8 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung).<br />
18.2.16 Die wichtigsten laufenden Investitionen<br />
der Fondsgesellschaft sind die Errichtung des Fondsobjekts<br />
(siehe Tz. 10.3.1 und Tz. 5). Im Übrigen bestehen<br />
keine weiteren laufenden Investitionen (§ 8 Abs. 1<br />
Nr. 4 der Verordnung).<br />
18.2.17 Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch<br />
außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden<br />
(§ 8 Abs. 2 der Verordnung).<br />
18.2.18 Dem Anbieter (Prospektverantwortlicher),<br />
den Gründungsgesellschaftern des Emittenten, den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten<br />
und dem Treuhänder stand und steht nicht das<br />
Eigentum an dem Anlageobjekt oder wesentlichen<br />
Teilen desselben zu. Ansonsten steht auch aus<br />
anderen Gründen den vorgenannten Personen eine<br />
dingliche Berechtigung an dem Anlageobjekt nicht<br />
zu (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung).<br />
18.2.19 Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts,<br />
insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel,<br />
bestehen nicht (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung).<br />
18.2.20 Der Emittent hat über die Anschaffung<br />
und Herstellung des Fondsobjekts folgende Verträge<br />
geschlossen:<br />
den Grundstückskaufvertrag vom 28.05.2009<br />
(Nachtrag: 08.03.2010) über den Erwerb des noch<br />
zu bebauenden Grundstücks (siehe Tz. 10.3.1<br />
sowie Risikohinweise in Tz. 3.2.1);<br />
185<br />
den Generalübernehmervertrag vom 04.08.2009<br />
(Nachtrag: 18.03.2010) über die Planung, den Bau<br />
und die Ausstattung des noch zu errichtenden<br />
Gebäudes, nebst Parkdeck und Außenanlagen<br />
(siehe Tz. 10.3.3 sowie Risikohinweise in Tz.3.2.2);<br />
Im Übrigen hat er keine weiteren Verträge über<br />
die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts<br />
oder wesentliche Teile davon geschlossen<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung).<br />
18.2.<strong>21</strong> Herr Walter Saar und Herr Gottfried Selmair<br />
sind mit der Geschäftsführung und Vertretung der<br />
Fondsgesellschaft beauftragt. Da die WS Beteiligungs<br />
GmbH im Innenverhältnis alleine zur Geschäftsführung<br />
befugt ist, übernimmt Herr Walter Saar sämtliche<br />
Funktionen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft.<br />
Die Fay Projects GmbH ist mit dem technischen<br />
Projektmanagement beauftragt. Die FCT<br />
FinanzControl Treuhand GmbH hält und verwaltet die<br />
Beteiligung der Anleger treuhänderisch. Die <strong>Real</strong> I.S.<br />
wurde mit folgenden Dienstleistungen beauftragt:<br />
Die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft und<br />
Betreuung des Anlegerbeitritts, die Übernahme<br />
einer Garantie, das zur Zeichnung durch die Anleger<br />
bestimmte Gesellschaftskapital im Fall der Unterzeichnung<br />
selbst zu übernehmen, die Vermittlung<br />
des zur Zeichnung durch die Anleger bestimmten<br />
Gesellschaftskapitals, die Vermittlung des langfristigen<br />
Fremdkapitals an die Fondsgesellschaft, die Konzeption<br />
des Beteiligungsangebots, inklusive Prospektauf<br />
stellung, und die Suche, Auswahl und Prüfung<br />
einer geeigneten Immobilie. Darüber hinaus werden<br />
von dem Prospektverantwortlichen (<strong>Real</strong> I.S.),<br />
den Gründungsgesellschaftern des Emittenten<br />
(Fay Beteiligungs GmbH, Fay Projects GmbH), den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten<br />
(Gottfried Selmair, Walter Saar) und dem Treuhänder<br />
(FCT FinanzControl Treuhand GmbH) keine nicht nur<br />
geringfügigen Lieferungen und Leistungen erbracht<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung).<br />
18.2.22 Der Emittent ist nicht zur Aufstellung<br />
eines Konzernabschlusses verpflichtet (§ 10 Abs. 2<br />
der Verordnung). Eine Zwischenübersicht wurde<br />
nicht veröffentlicht (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Verordnung).<br />
Es sind keine wesentlichen Änderungen<br />
der Angaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 der Verordnung<br />
nach dem Stichtag eingetreten (§ 10 Abs. 3<br />
der Verordnung).
18.2.23 Der Emittent hat weder Vorstand noch<br />
Aufsichtsratsgremium. Ein Beirat besteht derzeit<br />
nicht; die Gesellschafter / Treugeberversammlung<br />
kann dessen Einrichtung zur Überwachung, Beratung<br />
und Unterstützung der Geschäftsführer beschließen.<br />
Die Namen und Geschäftsanschrift der Geschäftsführung<br />
des Emittenten sind unter Tz. 12 „Vertragspartner<br />
und personelle Verflechtungen“ dargelegt<br />
(§ 12 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung).<br />
18.2.24 Die WS Beteiligungs GmbH erhält für das<br />
Jahr 2009 eine Geschäftsführungsvergütung in Höhe<br />
von 5.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer und die GS Beteiligungs<br />
GmbH erhält für das Jahr 2009 eine Haftungsvergütung<br />
in Höhe von 5.000 Euro.<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung des<br />
Emitten ten wurden für das letzte abgeschlossene<br />
Geschäfts jahr keine Bezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinn beteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Ver sicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art gewährt (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerk<br />
ProspV).<br />
18.2.25 Der Emittent verfügt zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung über keinen Vorstand, keine<br />
Aufsichtsgremien bzw. keinen Beirat. Die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung des Emittenten sind nicht für<br />
Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlagen betraut sind (§ 12 Abs. 2<br />
Nr. 1 der Verordnung).<br />
18.2.26 Der Emittent verfügt zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung über keinen Vorstand, keine<br />
Aufsichtsgremien bzw. keinen Beirat. Die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung des Emittenten sind nicht für<br />
Unternehmen tätig, die dem Emittenten Fremdkapital<br />
geben (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung).<br />
18.2.27 Der Emittent verfügt zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung über keinen Vorstand, keine<br />
Aufsichtsgremien bzw. keinen Beirat. Die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung des Emittenten sind nicht für<br />
Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der<br />
Herstellung des Anlage objekts nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen<br />
(§ 12 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung).<br />
186<br />
18.2.28 Personen, die nicht in den Kreis der nach<br />
der Verordnung angabepflichtigen Personen fallen,<br />
die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts<br />
oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots<br />
der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />
haben, existieren nicht (§ 12 Abs. 4 i. V. m. § 12<br />
Abs. 1 und 2 der Verordnung).<br />
18.2.29 Vorliegend handelt es sich nicht um ein<br />
Angebot von Vermögensanlagen, für deren Verzinsung<br />
oder Rückzahlung eine juristische Person oder<br />
Gesellschaft die Gewährleistung übernommen hat<br />
(§ 14 der Verordnung).<br />
18.2.30 Der Emittent wurde nicht vor weniger als<br />
18 Monaten gegründet (§ 15 der Verordnung).<br />
Datum der Aufstellung des Prospekts: 06.04.2010
Impressum<br />
Prospektherausgeber / Initiator<br />
<strong>Real</strong> I.S. AG<br />
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />
Innere Wiener Straße 17<br />
81667 München<br />
Gestaltung und Gesamtherstellung<br />
DACHCOM.DE GmbH<br />
Communication<br />
Am Köchlinweiher 2<br />
88131 Lindau<br />
Redaktionsstand: 06.04.2010<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Der Nachdruck oder die Kopie dieses Verkaufsprospekts,<br />
auch auszugsweise, ist nur nach vorheriger<br />
schriftlicher Genehmigung des Prospektherausgebers<br />
/ Initiators gestattet. Organigramme und<br />
Illustrationen sind notwendigerweise vereinfachend.<br />
Soweit aus ge wiesen handelt es sich um Prognosen.<br />
Bei Abweichungen oder Zweifeln sind die Textangaben<br />
maßgeblich.<br />
Hergestellt in der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong><br />
© <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für<br />
Immobilien Assetmanagement 2010<br />
187
<strong>Real</strong> I.S. AG<br />
Gesellschaft für<br />
Immobilien Assetmanagement<br />
Innere Wiener Straße 17<br />
81667 München<br />
www.realisag.de