Konversion der ehemaligen Kaserne Joffre - Stadt Rastatt
Konversion der ehemaligen Kaserne Joffre - Stadt Rastatt
Konversion der ehemaligen Kaserne Joffre - Stadt Rastatt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
TOP<br />
Beratungsergebnis:<br />
mit Stimmen-<br />
einstimmig<br />
mehrheit<br />
Anzahl<br />
JA<br />
Anzahl<br />
NEIN<br />
1/4<br />
Drucksache Nr.: 2010-213/2<br />
Sitzung: GR 20.12.2010<br />
Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong> Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II<br />
Fe<strong>der</strong>führende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 4<br />
Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:<br />
TOP: <strong>Konversion</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>Kaserne</strong> <strong>Joffre</strong><br />
- Bericht über das mit <strong>der</strong> Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />
abgestimmte weitere Vorgehen<br />
- Städtebaulicher Vorvertrag<br />
Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit<br />
Gemein<strong>der</strong>at 20.12.2010 öffentlich Entscheidung<br />
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): -<br />
Abstimmung mit städt. Gesellschaften: -<br />
Finanzielle Auswirkungen: Bebauungsplanverfahren (interner Aufwand)<br />
Anlagen:<br />
Anlage (Städtebaulicher Vorvertrag<br />
mit vier Anlagen)<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Anzahl<br />
Enthaltungen<br />
vorangegangene Drucksachen:<br />
2010-213/1<br />
Der Bericht über das mit <strong>der</strong> Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten abge-<br />
stimmte Vorgehen wird zur Kenntnis genommen und <strong>der</strong> Oberbürgermeister ermäch-<br />
tigt, den Städtebaulichen Vorvertrag gemäß Anlage zu unterzeichnen.<br />
***<br />
laut Beschlussvorschlag<br />
abweichen<strong>der</strong> Beschlussvorschlag
I. Sachdarstellung und Begründung:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at billigte in seiner Sitzung am 19. Juli 2010 einstimmig das Entwicklungs-<br />
konzept des Büro Astoc als Grundlage für die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> Kaser-<br />
ne <strong>Joffre</strong> und beauftragte die Verwaltung, auf Grundlage <strong>der</strong> Machbarkeitsstudie das weitere<br />
Vorgehen mit <strong>der</strong> Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) abzustimmen, mit<br />
<strong>der</strong> Zielsetzung, dem Gemein<strong>der</strong>at baldmöglichst einen städtebaulichen Vertrag vorzulegen,<br />
<strong>der</strong> die Basis für eine realistische und zeitnahe <strong>Konversion</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>Kaserne</strong>nfläche<br />
bietet.<br />
Bericht<br />
In den kurz darauf fortgesetzten Gesprächen mit <strong>der</strong> BImA kristallisierte sich schnell heraus,<br />
dass es sinnvoll ist, vor dem eigentlichen städtebaulichen Vertrag, <strong>der</strong> einen Schwerpunkt in<br />
<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahme haben wird, einen (kleineren) städtebauli-<br />
chen Vertrag möglichst bald abzuschließen, in welchem die Vertragspartner die Aufgaben<br />
und die Kostenverteilung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vereinbaren. Dieser Ver-<br />
trag soll als städtebaulicher Vorvertrag bezeichnet werden. Rechtsgrundlage ist in beiden<br />
Fällen § 11 BauGB.<br />
Des Weiteren war mit <strong>der</strong> BImA Art und Umfang des Bebauungsplanverfahrens zu bestim-<br />
men. Da als Abschluss <strong>der</strong> gemeinsamen Entwicklung "nur" ein saniertes und neuerschlos-<br />
senes Gelände stehen wird, aber wegen <strong>der</strong> dann erst zu veräußernden Neubauflächen,<br />
noch kein komplett bebautes Gelände, war ein Verfahren zu wählen, dessen Zweistufigkeit<br />
dennoch in allen Entwicklungsphasen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> die Möglichkeit gibt, Einfluss auf die Nutzun-<br />
gen und die Gestaltung <strong>der</strong> Gebäude zu nehmen.<br />
In <strong>der</strong> ersten Phase wird ein Bebauungsplan aufgestellt, <strong>der</strong> die gesamte Erschließungsan-<br />
lage, die Grünflächen und die Areale mit denkmalgeschützten Gebäudebestand umfasst. Die<br />
Neubauflächen werden ausgespart. Der Bebauungsplan wird qualifiziert aufgestellt und re-<br />
gelt umfassend auch die Altlasten – und Kampfmittelsanierung. Zum Bebauungsplan wird ein<br />
Rahmenplan aufgestellt, <strong>der</strong> städtebauliche Aussagen zur gesamten <strong>Kaserne</strong>nfläche trifft.<br />
Bebauungsplan und Rahmenplan gehen zusammen in alle Verfahrenschritte und in die Bür-<br />
gerbeteiligungen.<br />
Bis zur Offenlage des Bebauungsplanes soll <strong>der</strong> (richtige) Städtebauliche Vertrag, <strong>der</strong> sei-<br />
nen Schwerpunkt in <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahme hat und auch alle<br />
Grundstücksangelegenheiten zwischen <strong>Stadt</strong> und BImA bezüglich <strong>der</strong> Straßen, Wege und<br />
Grünflächen regeln wird, im Entwurf vorliegen.<br />
2/4
Nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages und Rechtskraft des Bebauungsplanes<br />
schreibt die BImA die Grundstücke aus. Währenddessen können die Sanierungs- und Er-<br />
schließungsarbeiten aufgenommen werden.<br />
Die Areale mit denkmalgeschützten Baubestand sind basierend auf den Festsetzungen Be-<br />
bauungsplan sofort nutzbar. Für die Neubaufel<strong>der</strong> beginnt Phase zwei, da hier nur <strong>der</strong> Rah-<br />
menplan gilt und noch kein Planungsrecht vorliegt. Über den Bebauungsplan ist ihre Er-<br />
schließung jedoch schon gesichert. Zur Umsetzung eines Bauvorhabens bedarf es jetzt noch<br />
eines arealbezogenen Vorhaben- und Erschließungsplanes, <strong>der</strong> sich hinsichtlich seiner<br />
Festsetzungen auf die genauen Nutzungen und auf die städtebauliche Gestalt beschränkt.<br />
Damit ist sichergestellt, dass zum einen nicht wegen eines frühzeitig aufgestellten und zu<br />
eng festgesetzten Bebauungsplans für jeden Investor Än<strong>der</strong>ungen notwendig werden (vgl.<br />
Grundstücke MI 6, 7 und 8 auf <strong>der</strong> Ludwigsfeste), und zum an<strong>der</strong>en durch einen zu offenen<br />
Bebauungsplan Entwicklungen ihren Lauf nehmen können, die von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nicht erwünscht<br />
sind.<br />
Städtebaulicher Vorvertrag<br />
Im Ergebnis liegt nun ein das Entwicklungsverfahren regeln<strong>der</strong> städtebaulicher Vorvertrag<br />
(Anlage) vor, <strong>der</strong> unterzeichnungsreif ist.<br />
Der städtebauliche Vorvertrag ist um vier Anlagen ergänzt:<br />
1. Lageplan mit Abgrenzung des Rahmenplans, Stand 12. November 2010<br />
2. <strong>Kaserne</strong>ngelände <strong>Joffre</strong> in <strong>Rastatt</strong>, Städtebauliche Machbarkeitsstudie, Stand: 19. Juli<br />
2010<br />
3. Entwicklungskonzept, Astoc, Stand 19. Juli 2010<br />
4. Strukturierung Planungsprozess, Astoc, Stand 12. November 2010<br />
Bei <strong>der</strong> Festlegung des Verfahrensablaufes und <strong>der</strong> Aufstellung des städtebaulichen Vorver-<br />
trages war Prof. Dr. Kirchberg aus <strong>der</strong> Rechtsanwaltskanzlei Deubner & Kirchberg, Karlsruhe<br />
beratend tätig.<br />
3/4
II. Finanzielle Auswirkungen<br />
1. Beschaffungs- bzw. Herstel-<br />
lungskosten<br />
2. Jährliche Folgekosten bzw.<br />
-lasten<br />
3. Bereitstellung <strong>der</strong> Mittel<br />
723,90 €<br />
0 €<br />
1.6100.655100<br />
***<br />
4/4