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Konversion der ehemaligen Kaserne Joffre - Stadt Rastatt

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TOP<br />

Beratungsergebnis:<br />

mit Stimmen-<br />

einstimmig<br />

mehrheit<br />

Anzahl<br />

JA<br />

Anzahl<br />

NEIN<br />

1/4<br />

Drucksache Nr.: 2010-213/2<br />

Sitzung: GR 20.12.2010<br />

Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong> Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II<br />

Fe<strong>der</strong>führende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 4<br />

Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:<br />

TOP: <strong>Konversion</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>Kaserne</strong> <strong>Joffre</strong><br />

- Bericht über das mit <strong>der</strong> Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />

abgestimmte weitere Vorgehen<br />

- Städtebaulicher Vorvertrag<br />

Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit<br />

Gemein<strong>der</strong>at 20.12.2010 öffentlich Entscheidung<br />

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): -<br />

Abstimmung mit städt. Gesellschaften: -<br />

Finanzielle Auswirkungen: Bebauungsplanverfahren (interner Aufwand)<br />

Anlagen:<br />

Anlage (Städtebaulicher Vorvertrag<br />

mit vier Anlagen)<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Anzahl<br />

Enthaltungen<br />

vorangegangene Drucksachen:<br />

2010-213/1<br />

Der Bericht über das mit <strong>der</strong> Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten abge-<br />

stimmte Vorgehen wird zur Kenntnis genommen und <strong>der</strong> Oberbürgermeister ermäch-<br />

tigt, den Städtebaulichen Vorvertrag gemäß Anlage zu unterzeichnen.<br />

***<br />

laut Beschlussvorschlag<br />

abweichen<strong>der</strong> Beschlussvorschlag


I. Sachdarstellung und Begründung:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at billigte in seiner Sitzung am 19. Juli 2010 einstimmig das Entwicklungs-<br />

konzept des Büro Astoc als Grundlage für die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> Kaser-<br />

ne <strong>Joffre</strong> und beauftragte die Verwaltung, auf Grundlage <strong>der</strong> Machbarkeitsstudie das weitere<br />

Vorgehen mit <strong>der</strong> Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) abzustimmen, mit<br />

<strong>der</strong> Zielsetzung, dem Gemein<strong>der</strong>at baldmöglichst einen städtebaulichen Vertrag vorzulegen,<br />

<strong>der</strong> die Basis für eine realistische und zeitnahe <strong>Konversion</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>Kaserne</strong>nfläche<br />

bietet.<br />

Bericht<br />

In den kurz darauf fortgesetzten Gesprächen mit <strong>der</strong> BImA kristallisierte sich schnell heraus,<br />

dass es sinnvoll ist, vor dem eigentlichen städtebaulichen Vertrag, <strong>der</strong> einen Schwerpunkt in<br />

<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahme haben wird, einen (kleineren) städtebauli-<br />

chen Vertrag möglichst bald abzuschließen, in welchem die Vertragspartner die Aufgaben<br />

und die Kostenverteilung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vereinbaren. Dieser Ver-<br />

trag soll als städtebaulicher Vorvertrag bezeichnet werden. Rechtsgrundlage ist in beiden<br />

Fällen § 11 BauGB.<br />

Des Weiteren war mit <strong>der</strong> BImA Art und Umfang des Bebauungsplanverfahrens zu bestim-<br />

men. Da als Abschluss <strong>der</strong> gemeinsamen Entwicklung "nur" ein saniertes und neuerschlos-<br />

senes Gelände stehen wird, aber wegen <strong>der</strong> dann erst zu veräußernden Neubauflächen,<br />

noch kein komplett bebautes Gelände, war ein Verfahren zu wählen, dessen Zweistufigkeit<br />

dennoch in allen Entwicklungsphasen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> die Möglichkeit gibt, Einfluss auf die Nutzun-<br />

gen und die Gestaltung <strong>der</strong> Gebäude zu nehmen.<br />

In <strong>der</strong> ersten Phase wird ein Bebauungsplan aufgestellt, <strong>der</strong> die gesamte Erschließungsan-<br />

lage, die Grünflächen und die Areale mit denkmalgeschützten Gebäudebestand umfasst. Die<br />

Neubauflächen werden ausgespart. Der Bebauungsplan wird qualifiziert aufgestellt und re-<br />

gelt umfassend auch die Altlasten – und Kampfmittelsanierung. Zum Bebauungsplan wird ein<br />

Rahmenplan aufgestellt, <strong>der</strong> städtebauliche Aussagen zur gesamten <strong>Kaserne</strong>nfläche trifft.<br />

Bebauungsplan und Rahmenplan gehen zusammen in alle Verfahrenschritte und in die Bür-<br />

gerbeteiligungen.<br />

Bis zur Offenlage des Bebauungsplanes soll <strong>der</strong> (richtige) Städtebauliche Vertrag, <strong>der</strong> sei-<br />

nen Schwerpunkt in <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahme hat und auch alle<br />

Grundstücksangelegenheiten zwischen <strong>Stadt</strong> und BImA bezüglich <strong>der</strong> Straßen, Wege und<br />

Grünflächen regeln wird, im Entwurf vorliegen.<br />

2/4


Nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages und Rechtskraft des Bebauungsplanes<br />

schreibt die BImA die Grundstücke aus. Währenddessen können die Sanierungs- und Er-<br />

schließungsarbeiten aufgenommen werden.<br />

Die Areale mit denkmalgeschützten Baubestand sind basierend auf den Festsetzungen Be-<br />

bauungsplan sofort nutzbar. Für die Neubaufel<strong>der</strong> beginnt Phase zwei, da hier nur <strong>der</strong> Rah-<br />

menplan gilt und noch kein Planungsrecht vorliegt. Über den Bebauungsplan ist ihre Er-<br />

schließung jedoch schon gesichert. Zur Umsetzung eines Bauvorhabens bedarf es jetzt noch<br />

eines arealbezogenen Vorhaben- und Erschließungsplanes, <strong>der</strong> sich hinsichtlich seiner<br />

Festsetzungen auf die genauen Nutzungen und auf die städtebauliche Gestalt beschränkt.<br />

Damit ist sichergestellt, dass zum einen nicht wegen eines frühzeitig aufgestellten und zu<br />

eng festgesetzten Bebauungsplans für jeden Investor Än<strong>der</strong>ungen notwendig werden (vgl.<br />

Grundstücke MI 6, 7 und 8 auf <strong>der</strong> Ludwigsfeste), und zum an<strong>der</strong>en durch einen zu offenen<br />

Bebauungsplan Entwicklungen ihren Lauf nehmen können, die von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nicht erwünscht<br />

sind.<br />

Städtebaulicher Vorvertrag<br />

Im Ergebnis liegt nun ein das Entwicklungsverfahren regeln<strong>der</strong> städtebaulicher Vorvertrag<br />

(Anlage) vor, <strong>der</strong> unterzeichnungsreif ist.<br />

Der städtebauliche Vorvertrag ist um vier Anlagen ergänzt:<br />

1. Lageplan mit Abgrenzung des Rahmenplans, Stand 12. November 2010<br />

2. <strong>Kaserne</strong>ngelände <strong>Joffre</strong> in <strong>Rastatt</strong>, Städtebauliche Machbarkeitsstudie, Stand: 19. Juli<br />

2010<br />

3. Entwicklungskonzept, Astoc, Stand 19. Juli 2010<br />

4. Strukturierung Planungsprozess, Astoc, Stand 12. November 2010<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung des Verfahrensablaufes und <strong>der</strong> Aufstellung des städtebaulichen Vorver-<br />

trages war Prof. Dr. Kirchberg aus <strong>der</strong> Rechtsanwaltskanzlei Deubner & Kirchberg, Karlsruhe<br />

beratend tätig.<br />

3/4


II. Finanzielle Auswirkungen<br />

1. Beschaffungs- bzw. Herstel-<br />

lungskosten<br />

2. Jährliche Folgekosten bzw.<br />

-lasten<br />

3. Bereitstellung <strong>der</strong> Mittel<br />

723,90 €<br />

0 €<br />

1.6100.655100<br />

***<br />

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