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vorangegangene Drucksache, Anlage 1 - Stadt Rastatt

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Vorhabebezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

„Seniorenzentrum Münchfeld“ in <strong>Rastatt</strong><br />

Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

in der Zeit vom 15.08.2011bis zum 21.09.2011 (Nr. 1-18) und<br />

Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB (Nr. 19-22)<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

1 A 1<br />

Schreiben vom<br />

15.08.2011<br />

Eingegangen<br />

am 16.08.2011<br />

Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger Behandlungsvorschläge<br />

Hiermit möchte ich (...) Einspruch gegen den Erbau des<br />

„Seniorenzentrum Münchfeld“ einlegen.<br />

Ich habe selbst 2 kleine Kinder die sehr gerne und oft den<br />

nahegelegenen Spielplatz besuchen und wohnen bewusst in<br />

Münchfeld, da es sich um ein sehr ruhiges und angenehmes<br />

Wohngebiet handelt. Unsere Straße ist eine Sackgasse und somit<br />

sehr wenig bis kaum befahren. Ein großer Vorteil den wir als Eltern<br />

für die Sicherheit unserer Kinder genießen. Das möchten wir auch<br />

weiterhin beibehalten. Der Wegfall der Freifläche und des<br />

Spielplatzes wäre ein erheblicher Verlust an Lebensqualität für uns<br />

und unseren Kindern. Die Kinder sind die Zukunft. Anstatt den<br />

Kindern Orte zu schaffen sich frei entfalten zu können um ihnen<br />

eine gewisse „sichere“ und unbeschwerte Umgebung zu lassen, soll<br />

ihnen die kleine Spielfläche auch noch genommen werden.<br />

Zu wissen, dass in unmittelbarer Nähe ein Ort geschaffen wird mit<br />

Die Anregung wurde geprüft und führt nicht zu einer<br />

Änderung der Planung.<br />

Auch nach der vorliegenden Planung sind eine<br />

Ballspielfläche und ein Kinderspielplatz mit<br />

hinreichenden Spielflächen vorgesehen. Für die<br />

Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />

Jugendliche soll dazuhin ein Standort im Bereich der<br />

Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />

werden. Auch der zu erwartende Verkehr steht nach<br />

einer verkehrskonzeptionellen Untersuchung der<br />

Firma Modus Consult Speyer GmbH vom September<br />

2011, ergänzt im Dezember 2011, der Planung nicht<br />

entgegen.<br />

<strong>Anlage</strong> 1 zu <strong>Drucksache</strong> Nr. 2012-083<br />

VFA 11.06.2012<br />

Die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen für<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 1 von 166


kranken Menschen, die nicht mehr bei Sinnen sind oder zumindest<br />

krankhaft nicht mehr wissen was sie tun, versetzt mich in Angst.<br />

Man hört immer wieder, dass Bewohner von Pflege- oder<br />

Altenheimen bewusst oder unbewusst entfliehen. Was, wenn so ein<br />

Demenzkranker meinem Kind davor steht. Wenn so ein verwirrter<br />

Mensch vor einem Kind steht ….. ich möchte mir das gar nicht<br />

weiter ausmalen. Ich möchte keine Angst haben meine Kinder aus<br />

dem Haus zu lassen dass sie verängstigt nach Hause kommen<br />

oder Schlimmeres. Bitte sehen Sie von Ihrem Vorhaben ab zur<br />

Sicherheit unserer Kinder. Denken Sie bitte nicht nur an einen<br />

kostengünstigen Bau. Es gibt definitiv noch andere Freiflächen in<br />

<strong>Rastatt</strong>, die die Lebensqualität von Kindern weniger beeinträchtigen<br />

würde. Wir, der Kindergarten, die Schule alle profitieren von dem<br />

Platz.<br />

Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen schafft<br />

keine unüberwindbaren Konflikte. Sie trägt vielmehr<br />

dazu bei, den generationsübergreifenden<br />

Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.<br />

Gefahren für Kinder auf dem Spielplatz und auf der<br />

Ballspielfläche sind damit nicht verbunden.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 2 von 166


2 A 2<br />

Schreiben vom<br />

07.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 09.09.2011<br />

Im Rahmen der Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans<br />

„Seniorenzentrum Münchfeld“ vom 15. August 2011 bis<br />

einschließlich 21. September 2011 nehme ich zum Planvorhaben<br />

fristgemäß wie folgt Stellung:<br />

Durch das Bauvorhaben eines Demenz- und Pflegeheims fühle ich<br />

mich als Eigentümerin des Grundstücks mit der Flurstück-Nr. 7196/2<br />

in meinen Rechten beeinträchtigt. Der vorgelegte Planentwurf<br />

berücksichtigt verschiedene öffentliche und private Belange<br />

entweder nicht, unzureichend oder lässt eine gerechte Abwägung<br />

der (zum Teil widerstreitenden) Belange und Interessen vermissen.<br />

Nach der mir vorliegenden Planung soll unmittelbar gegenüber<br />

meinem Grundstück der lt. Planung vorgesehene fünfgeschossige<br />

Bau des Demenz- und Pflegeheims errichtet werden.<br />

Dieses Bauvorhaben passt nicht in die vorhandene<br />

Umgebungsbebauung. Mir selbst wurde eine wie in der Umgebung<br />

übliche zweigeschossige Bebauung in Aussicht gestellt, obwohl im<br />

ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 noch eine<br />

fünfgeschossige Bauweise vorgesehen war. Das wurde seinerzeit in<br />

den Planungsüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> im Jahr 2007<br />

berücksichtigt. Für mich ist dies ein erster Anhaltspunkt dafür, dass<br />

die Gemeinde von ihren damaligen Planungsvorstellungen<br />

Die Stellungnahme wird dankend<br />

entgegengenommen. Auf der Basis der Anregungen<br />

zur Gebäudehöhe und zur Einfügung in die<br />

Umgebungsbebauung wurde die Planung noch<br />

einmal überarbeitet und das Bauvolumen reduziert.<br />

Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />

Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />

begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />

anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />

Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />

geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />

Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 3 von 166


abgerückt ist. Dies kommt auch in anderen Zusammenhängen zum<br />

Ausdruck, auf die ich weiter unten noch eingehen werde.<br />

Auch die Carl-Schurz-Schule auf der anderen Grundstücksseite ist<br />

schon wenige Jahre nach Erstellung des Bebauungsplans nur<br />

zweigeschossig errichtet worden, so dass das Gebäude insgesamt,<br />

auch mit Blick auf die Katholische Herz-Jesu-Kirche sich nicht in die<br />

Umgebung einfügt. Diese Auffassung wird vom Landratsamt <strong>Rastatt</strong><br />

in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011 geteilt. Kirche und<br />

angrenzende Bebauung eines Pflege- und Demenzheimes liegen<br />

beide 141,09 m über NN. Das Landratsamt spricht deshalb in seiner<br />

Stellungnahme vom 03.05.2011 zu Recht davon, dass das<br />

Bauvorhaben „einen sehr hohen und massiven Eindruck“<br />

hinterlasse und die Gebäudehöhe „erschlagend“ wirke. Wenn mit<br />

Blick auf die Katholische Herz-Jesu-Kirche gesagt wird, dass selbst<br />

die in unmittelbarer Nähe gelegene Kirche diese Situation nicht zu<br />

kaschieren vermag, dann gilt dieser Eindruck um so mehr, als das<br />

von mir auf meinem Grundstück erlaubte zweigeschossige<br />

Bauvorhaben mindestens ebenso wie die Kirche von dem Pflege-<br />

und Demenzheim „erschlagen“ würde, sollte es denn je zu dieser<br />

Bebauung kommen. Dass die ansonsten in dem von der Verwaltung<br />

immer in Bezug genommenen Bebauungsplan aus dem Jahr 1967<br />

Abstände vergleichbarer 5geschossiger Gebäude in der<br />

Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />

Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />

auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />

Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />

ein.<br />

Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />

Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />

Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />

errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan Münchfeld die<br />

zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />

Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung ist<br />

an dieser Stelle planungsrechtlich zulässig. Auch eine<br />

Aufstockung der Bestandsgebäude wäre danach<br />

grundsätzlich möglich.<br />

Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />

Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />

dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />

geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />

städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />

erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />

Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 4 von 166


Neckarstraße im vorliegenden Fall nicht eingehalten, sondern<br />

deutlich unterschritten werden, bleibt als erhebliche Fußnote der<br />

vorgelegten Planung festzuhalten.<br />

Im Übrigen, meine ich, kann sich die Verwaltung auch nicht auf den<br />

früheren Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 berufen. Jener ist im<br />

Laufe der Jahrzehnte funktionslos bzw. unwirksam geworden. Er<br />

sieht u. a. eine Bolzplatzspielfläche in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

der ursprünglich vorgesehenen fünfgeschossigen Wohnbebauung<br />

vor, wie sie heute an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig<br />

wäre.<br />

Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />

ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />

eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />

zulässig ist.<br />

Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />

Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />

die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />

NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />

Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />

Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />

der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />

festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1967 ist weder<br />

funktionslos noch unwirksam geworden. Die<br />

Planungskonzeption, die der Festsetzung der<br />

Geschossigkeit zugrunde liegt, wird nicht schon dann<br />

sinnlos, wenn sie nicht überall im Planbereich<br />

umgesetzt werden kann. Eine offenkundige<br />

Abweichung der tatsächlichen Verhältnisse vom<br />

Planinhalt, sodass dieser keinerlei städtebauliche<br />

Gestaltungsfunktion mehr entwickeln könnte, liegt<br />

nicht vor. Im Übrigen ist die Umgebungsnutzung mit<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 5 von 166


Der Gemeinderat hat ferner im Jahr 2007 durch einen<br />

Aufstellungsbeschluss offiziell deutlich gemacht, dass er von dieser<br />

Planung Abstand genommen hat. Statt einer fünfgeschossigen<br />

Bebauung hat der Gemeinderat in dem vorerwähnten Beschluss<br />

neue Planungsziele vorgegeben, den Erhalt der Jugendspiel- und<br />

Bolzplatzfläche vorgesehen und dieser Nutzung Vorrang vor einer<br />

5geschossigen Bebauung gegeben. Diese Planung hat der<br />

Gemeinderat durch eine entsprechende Fachplanung, wie sie im<br />

Oktober 2007 im Rahmen des „Spiel- und Bolzplatzkonzeptes“<br />

beschlossen wurde, abgesichert. Im Jahr 2008 wurden zum Ausbau<br />

der Jugendspielflächen weitere 30.000,00 € investiert, die lt.<br />

Oberbürgermeister HJ Pütsch angeblich allein dem Ziel dienen<br />

sollten, bedarfsgerecht das Spiel- und Bolzplatzkonzept aus dem<br />

Jahr 2007 weiter umzusetzen.<br />

einem Kinderspielplatz und einer Ballspielfläche<br />

vereinbar.<br />

Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />

geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />

integrieren und ermöglicht ein enges<br />

Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />

mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />

Einrichtungen. Dem steht der Aufstellungsbeschluss<br />

des Gemeinderats aus dem Jahr 2007 nicht<br />

entgegen. Vielmehr ist es einer Planung immanent,<br />

dass Ziele geändert werden können. Hierbei bleibt<br />

die Ballspielfläche nach der neuen Planung zeitlich<br />

unbefristet erhalten. Gleiches gilt für den<br />

Kinderspielplatz.<br />

Für die Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder<br />

und Jugendliche soll ein Standort im Bereich der<br />

Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />

werden. Ein Vorrang des Bolzplatzes und der<br />

Ballspielfläche ist auch im Aufstellungsbeschluss vom<br />

26.02.2007 nicht enthalten. Es sollen lediglich<br />

Standorte für den Spielplatz und die Ballspielfläche<br />

gesichert werden. Der Spielplatz bleibt an dem<br />

bisherigen Standort und erhält nur einen geänderten<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 6 von 166


In der Tat legt meine Familie großen Wert auf den Erhalt der<br />

Jugendspielfläche. Ich halte es für eine Fehlplanung, wenn Kinder<br />

aus dem funktionierenden sozialen Umfeld inmitten der<br />

gewachsenen Bebauung und der damit verbundenen<br />

Kontrollmöglichkeit durch die Allgemeinheit (soziale Kontrolle)<br />

verdrängt werden sollen, um einem Pflege- und Demenzheim, dass<br />

keinesfalls so standortabhängig ist wie eine Jugendspielfläche,<br />

Platz zu machen.<br />

Kaum nachvollziehbar ist, dass nach den neuen Überlegungen eine<br />

Ballspielfläche nunmehr in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen<br />

Bebauung geplant werden soll. Würde man die Wohn- und<br />

Spielsituation belassen, wie sie heute ist, wäre nicht nur allen<br />

(außer der Fa. Weisenburger und dem Oberbürgermeister) gedient.<br />

Die Geldausgabe von 30.000,00 € für die <strong>Anlage</strong> der<br />

Jugendspielflächen auf dem in Frage stehenden Grundstück würde<br />

Grundstückszuschnitt. Die Ballspielfläche bleibt als<br />

Nutzung erhalten und ist damit dauerhaft gesichert.<br />

Der Bolzplatz soll lediglich an einen anderen Standort<br />

im Quartier verlegt werden. Insoweit ist zu<br />

berücksichtigen, dass die vorhandenen Spielgeräte<br />

zumindest teilweise umgesetzt werden können. Die<br />

getätigten Investitionen sind daher nicht vollständig<br />

verloren. Darüber hinaus wird die Übernahme der<br />

Kosten für die Versetzung der Spielgeräte durch den<br />

Vorhabenträger im Durchführungsvertrag geregelt.<br />

Eine Verdrängung der Nutzer der Ballspielfläche und<br />

letztlich auch des Bolzplatzes findet nicht statt. Die<br />

Flächen werden lediglich verlegt. Weiter ist zu<br />

berücksichtigen, dass der geltende Bebauungsplan<br />

Bauflächen und nur eingeschränkt Grünflächen<br />

aufweist.<br />

Die Ballspielfläche befindet sich bereits jetzt in<br />

räumlicher Nähe zur vorhandenen Bebauung. Durch<br />

die Verlegung des Bolzplatzes wird die Situation<br />

sogar verbessert.<br />

Die getätigten Investitionen in Ballspielfläche und<br />

Bolzplatz sind nicht vollständig verloren, da die<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 7 von 166


sich nicht als ein Verschleudern von Steuergeldern, sondern als<br />

sinnvolle Investition in unsere Jugend erweisen. Der <strong>Stadt</strong>rat, aber<br />

auch die Verwaltung haben das bei der Verabschiedung des<br />

Haushaltes 2008 sehen müssen. Warum beide heute eine<br />

Kehrtwendung vollzogen haben, lässt sich nur mit den in meinem<br />

Schreiben niedergelegten fiskalischen „Argumenten“ und der<br />

erfolgten „Spendenbereitschaft“ des Investors begründen.<br />

Die Argumente für die Ansiedlung auf dem vorgesehenen<br />

städtischen Grundstück überzeugen nicht. Bezüglich des<br />

Standortes fehlt es an einer dem Spiel- und Bolzplatzkonzept<br />

vergleichbaren Planung für die Errichtung von Demenz- und<br />

Pflegeheimen in <strong>Rastatt</strong>. Es ist einfach unzutreffend, dass die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong>, wie zuletzt zu hören war, eine wohnortnahe Versorgung mit<br />

Pflege- und Demenzheimen anstrebt. Entsprechende Planungen<br />

gibt es bislang keine. Übrigens schon gar nicht für an Demenz<br />

erkrankte Menschen in <strong>Rastatt</strong> bzw. für unser <strong>Stadt</strong>quartier. Im<br />

Gegenteil. Soweit es ein Interesse von Investoren zur Ansiedlung<br />

von solchen Einrichtungen gab, wurden diese – einen städtischen<br />

Bedarf unterstellt – in jüngster Zeit zurückgewiesen (vgl.<br />

Folgenutzung Sparkassenakademie). Planüberlegungen bzgl. der<br />

aufgegebenen Max-Jäger-Schule zur Umnutzung der ehem. Haupt-<br />

und Werkrealschule in eine Pflege- und Demenzeinrichtung wurden<br />

vom Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sogar gestoppt, um aus<br />

fiskalischen Gründen die Ansiedlung auf dem in Frage stehenden<br />

Grundstück im Münchfeld zu begünstigen. Hierauf werde ich weiter<br />

unten noch einmal eingehen.<br />

angeschafften Spielgeräte versetzt werden können<br />

und nicht neu angeschafft werden müssen.<br />

Bauplanungsrechtlich ist das geplante<br />

Seniorenzentrum im WA zulässig. Es ist zwar<br />

zutreffend, dass ein stadtübergreifendes Konzept für<br />

eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />

Demenzheimen derzeit noch nicht vorliegt. Ein<br />

solches Konzept ist im Rahmen der Planung<br />

allerdings auch nicht zwingend erforderlich.<br />

Der Kreispflegeplan, der vom Kreistag am 22.11.2011<br />

beschlossen wurde, weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />

Umgebung einen Fehlbetrag von 170-218<br />

Pflegeplätzen aus. Bei der Kreisbedarfsplanung<br />

werden die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und die Gemeinde Iffezheim<br />

als Einheit betrachtet, wobei in Iffezheim keine<br />

Pflegeplätze vorhanden sind. Durch den aktuellen<br />

Kreispflegeplan ist somit der Bedarf an Pflegeplätzen<br />

im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Rastatt</strong> nachgewiesen.<br />

Diesem Bedarf wird mit der vorliegenden Planung<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 8 von 166


In Erinnerung rufe ich, dass Herr Oberbürgermeister höchst<br />

persönlich in einem Gespräch mit mir, an dem übrigens noch<br />

weitere 3 Personen teilgenommen hatten, betont hat, sich nicht um<br />

Alternativstandorte bemüht zu haben. Wegen der fehlenden<br />

Planungsüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sehe ich keinen<br />

Abwägungsvorgang zwischen meinen Interessen und denen<br />

anderer bzw. solchen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>. So hätte ich etwa auch<br />

einen Standort auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne Merzeau<br />

(Nähe Heidekampbrücke) für ebenso denkbar gehalten. Wegen der<br />

Rechnung getragen. Hiermit wird letztlich auch eine<br />

wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />

Demenzheimen angestrebt und erreicht.<br />

Unabhängig hiervon wurde die Ansiedlung eines<br />

Pflege- und Demenzheimes für die Folgenutzung der<br />

sog. „Sparkassenakademie“ nicht zurückgewiesen.<br />

Vielmehr liegt für eine solche keine hinreichend<br />

konkretisierte Planung vor. Gleiches gilt für die<br />

Nachnutzung der „Max-Jäger-Schule“. Die<br />

Umnutzung in eine Pflegeeinrichtung wurde für die<br />

Max-Jäger-Schule auch nicht etwa aus fiskalischen<br />

Gründen gestoppt. Vielmehr mussten für die<br />

Nachnutzung der Max-Jäger-Schule zunächst<br />

grundsätzliche Rahmenbedingungen geklärt und<br />

beschlossen werden, bevor konkrete Konzepte<br />

entwickelt werden können.<br />

Herr Oberbürgermeister Pütsch hat nicht erklärt, dass<br />

man sich nicht um Alternativstandorte bemüht hat.<br />

Erklärt wurde vielmehr, dass es in der Umgebung<br />

keine Alternativen gebe. Dies insbesondere auch vor<br />

dem Hintergrund, dass das Gelände der ehemaligen<br />

Kaserne Merzeau nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong> steht. Die Behauptung allein fiskalische<br />

Interessen seien für die Standortwahl entscheidend<br />

gewesen ist falsch und unbegründet.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 9 von 166


fehlenden Planungsüberlegungen hat die Verwaltung den<br />

Sachverhalt offensichtlich nicht einmal vollständig ermittelt und/oder<br />

Alternativstandorte ernsthaft in Erwägung gezogen. Fiskalische<br />

Erwägungen waren vielmehr allein für die Auswahl des Standortes<br />

entscheidend, als die Verwaltung den Gemeinderat mit ihren<br />

entsprechenden Überlegungen zum Bau eines Pflege- und<br />

Demenzheimes am 29.06.2009 konfrontierte.<br />

Die Planung geht des Weiteren von unzulässigen Annahmen aus.<br />

Der Ausbau einer dezentralen Pflege- und Demenzeinrichtung<br />

geschähe wider die aktuellen politischen Absichten. Diese weisen in<br />

eine völlig andere Richtung als von der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> vorgesehen,<br />

nämlich in Richtung eines Ausbaus ambulanter Einrichtungen und<br />

einer Unterstützung der Pflege in der vertrauten häuslichen<br />

Umgebung alter Menschen. Wie die Bundesregierung dieser Tage<br />

deutlich gemacht hat, ist beabsichtigt, die Zahl der Einrichtungen<br />

wegen der damit verbundenen hohen Pflegekosten deutlich<br />

zurückzufahren. Es ist somit höchst fraglich, ob ein entsprechender<br />

Bedarf nach weiteren Einrichtungen in <strong>Rastatt</strong> überhaupt besteht.<br />

<strong>Rastatt</strong> ist mit Senioreneinrichtungen bereits mehr als gut versorgt.<br />

Eine Planung, geschweige denn eine Prognose, wie sich der Bedarf<br />

an Senioreneinrichtungen für die <strong>Stadt</strong>quartiere der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

entwickeln könnte, liegt nicht vor. Es ist nicht einmal vorgegeben<br />

und bisher zum Ausdruck gebracht worden, für welches<br />

<strong>Stadt</strong>quartier vorliegend überhaupt konkret geplant worden ist.<br />

Tatsächlich ist keineswegs von einem Bedarf nach 84 Pflegeplätzen<br />

Die vorgesehene Pflege- und Demenzeinrichtung<br />

befindet sich auf dem neuesten Stand der Pflege-<br />

Konzeption. Der Ausbau einer dezentralen Pflege<br />

ändert im Übrigen nichts daran, dass neben<br />

dezentralen Einrichtungen auch Pflege und<br />

Demenzeinrichtungen wie das geplante Pflegeheim<br />

erforderlich und gewollt sind.<br />

Auch nach Auffassung des Betreibers ist ein<br />

entsprechender Bedarf gegeben. Das Risiko der<br />

Auslastung des Seniorenzentrums trägt der Betreiber.<br />

Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen ist nach dem<br />

Kreispflegeplan derzeit noch nicht gedeckt. Das im<br />

Kreispflegeplan festgestellte Defizit von 170-218<br />

Pflegeplätzen ist wesentlich höher als die Anzahl der<br />

Pflegeplätze, die in Münchfeld realisiert werden soll,<br />

Deshalb sind darüber hinaus noch weitere<br />

Einrichtungen erforderlich, um diesen Bedarf zu<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 10 von 166


und einer (noch ungenannten) Zahl an betreuten<br />

Seniorenwohnungen auszugehen. Im Gebiet Münchfeld/Siedlung<br />

werden die alten Menschen schon heute vorzugsweise zuhause in<br />

ihrem gewohnten Umfeld betreut. Es besteht m. W. auch ansonsten<br />

kein Bedarf an Einrichtungen. In <strong>Rastatt</strong> gibt es derzeit 6<br />

Pflegeheime, davon 3 in der Innenstadt und weitere 3 südlich der<br />

Murg sowie die Planung eines 7. Pflegeheimes im Dörfel auf dem<br />

alten Intermarkt-Gelände. Die Planung eines Pflege- und<br />

Demenzheimes kann somit nur von sachfremden Gesichtspunkten<br />

geleitet worden sein.<br />

decken (z.B. die genehmigte, aber noch nicht<br />

realisierte Pflegeeinrichtung in der Ritter-Straße)<br />

Im Übrigen ist das Pflegeheim in das Quartier<br />

integriert, was im Sinne einer möglichst<br />

gleichmäßigen Verteilung von Pflegeheimen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet wünschenswert ist.<br />

Die Behauptung, dass es in <strong>Rastatt</strong> 6 Pflegeheime<br />

geben würde, ist falsch. In <strong>Rastatt</strong> sind nur zwei<br />

Pflegeheime vorhanden (Martha-Jäger-Haus und<br />

Haus Paulus).<br />

Bei den übrigen Einrichtungen handelt es sich um<br />

betreutes Wohnen (Rheintorstraße 25-27/ Patricia,<br />

Augartenstraße/ Rotes Kreuz, Brunnenhaus/ AWO<br />

und Kaiserstraße/ St. Elisabeth) oder um<br />

seniorengerechtes Wohnen (Lions-Stift), also um<br />

Wohnformen für ältere Menschen, die keiner<br />

umfassenden Pflege bedürfen. Diese Wohnformen<br />

unterscheiden sich wesentlich von der Unterbringung<br />

und Versorgung in Pflegeeinrichtungen und sind nicht<br />

Gegenstand des Abschnitts Stationäre Dauerpflege<br />

im Kreispflegeplan.<br />

Um den im Kreispflegeplan festgestellten Defizit an<br />

Pflegeplätzen zu verringern ist die Errichtung eines<br />

Pflegeheimes im öffentlichen Interesse dringend<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 11 von 166


Im Übrigen hat auch keine ordnungsgemäße Abwägung der<br />

widerstreitenden Interessen und Belange stattgefunden. Wie ich der<br />

Presse entnommen habe, wurde seitens des Oberbürgermeisters<br />

jede weitere Überlegung zur Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />

Demenzheimen bspw. an den Orten Sparkassen-Akademie und<br />

Max-Jäger-Schule unterbunden (vgl. dazu auch die Ausführungen<br />

oben, wonach bewusst nicht nach Standortalternativen gesucht<br />

worden ist). Entsprechende Nachfragen von Investoren wurden<br />

nachweislich abschlägig beschieden. Dies konnte ich in Erfahrung<br />

bringen. In verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates hat<br />

Oberbürgermeister HJ Pütsch auf Fragen von Herrn (....), wohnhaft<br />

in <strong>Rastatt</strong> (....), zudem immer wieder behauptet, dass der Standort<br />

„alternativlos“ sei. Es wären deshalb keine zusätzlichen Standorte<br />

zu untersuchen. Wer nicht sucht, kann nicht finden.<br />

Auf Grund der mir vorliegenden Presseveröffentlichungen soll die<br />

Planung an dem jetzt in Frage stehenden Standort nur deswegen<br />

entstanden sein, weil die <strong>Stadt</strong> ausschließlich fiskalische Interessen,<br />

nicht aber städtebauliche Überlegungen ihren Planungen<br />

vorangestellt hat (vgl. GR-Sitzung am 29.06.2009).<br />

Im Übrigen erscheint mir, vor dem Hintergrund, dass der Investor,<br />

die Firma Weisenburger, ein Unterstützer des Oberbürgermeisters<br />

geboten.<br />

Die Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />

Demenzheimen an anderen Standorten wurde von<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> nicht unterbunden. Vielmehr wird<br />

deren Ansiedlung weiterverfolgt. Bei den genannten<br />

Standorten (Sparkassen-Akademie und Max-Jäger-<br />

Schule) liegen jedoch keine Planungen vor, die eine<br />

Realisierung innerhalb eines vergleichbaren<br />

Zeitraums wie am jetzigen Planungsstandort<br />

ermöglichen würden. Insoweit ist der Standort<br />

Münchfeld in der Tat alternativlos.<br />

Die Behauptung, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

ausschließlich fiskalische Interessen verfolgen würde,<br />

ist nicht zutreffend. Das durch die Planung verfolgte<br />

Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit<br />

Pflegeeinrichtungen, wie auch die Einrichtung von<br />

Spielflächen für Kinder und Jungendliche sind<br />

wichtige sozialpolitische und städtebauliche<br />

Maßnahmen im öffentlichen Interesse.<br />

Der Vorwurf ist unbegründet. Ein Zusammenhang<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 12 von 166


in seinem OB-Wahlkampf gewesen sein soll, auch zweifelhaft, ob<br />

mit dem geplanten Bauvorhaben hier nicht jemandem ein Gefallen<br />

getan werden soll. Hierfür spricht insbesondere die Tatsache, dass<br />

ausweislich vorliegender Presseveröffentlichungen die Firma<br />

Weisenburger eine Spende iHv 5.000,00 € für die Seniorenhilfe der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> getätigt hat (vgl. BT vom 03.12.2010). Am Tag zuvor<br />

konnten wir der Presse entnehmen (BNN vom 02.12.2010<br />

„Pflegeheim im Münchfeld wird gebaut“), dass es trotz erheblicher<br />

und gut begründeter Widerstände aus der Bevölkerung bei der<br />

Festlegung auf den hier in Frage stehenden Standort bleiben sollte.<br />

Damit wird der unschöne Eindruck geweckt, als bestünde zwischen<br />

der Spende, dem (Ver-)Kauf des Grundstücks und der vorgelegten<br />

städtebaulichen Planung ein sachlich nicht begründbarer<br />

Zusammenhang.<br />

Der Abschluss des Kaufvertrages ist im Dezember 2010 nicht<br />

öffentlich gefasst worden. In den Unterlagen heißt es dagegen, dass<br />

das Grundstück erst ver- bzw. gekauft werden soll. Tatsächlich soll<br />

vertraglich aber schon alles unter Dach und Fach sein. Die<br />

entgegenstehende Darstellung in den Unterlagen ist unzutreffend.<br />

Ich kann sie vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen.<br />

Ein wirkliches Interesse an einer Einbeziehung der Bevölkerung in<br />

die Planung hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> offensichtlich zu keinem Zeitpunkt<br />

ernsthaft gehabt. Denn die mehr als 500 zusammengetragenen<br />

Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern blieben ebenso<br />

zwischen Spenden der Firma Weisenburger und der<br />

städtebaulichen Abwägung und Entwicklung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> besteht nicht.<br />

Es entspricht üblicher und nicht zu beanstandender<br />

Praxis, dass zunächst im <strong>Stadt</strong>rat der Beschluss zur<br />

Veräußerung einer Immobilie gefasst wird und in der<br />

Folge von der <strong>Stadt</strong>verwaltung der hierzu<br />

erforderliche Grundstückskaufvertrag entworfen und<br />

umgesetzt wird. Ein Kaufvertrag ist noch nicht<br />

notariell beurkundet worden.<br />

Die Veranstaltung am 07.05.2010 wurde nicht von<br />

der Weisenburger Gewerbe + Wohnbau GmbH<br />

organisiert. Die Fa. Weisenburger wurde an diesem<br />

Stand 11.05.2012<br />

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unbeachtet wie eine Veranstaltung am 07.05.2010, welche<br />

sinnigerweise von der Firma Weisenburger, nicht aber von der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong> organisiert und betreut wurde. Mir zeigt dies, dass es der<br />

<strong>Stadt</strong> um völlig andere Dinge geht, als auf die berechtigten Belange<br />

von uns Bürgerinnen und Bürgern Rücksicht zu nehmen.<br />

Aus den vorgenannten Überlegungen heraus kann es deshalb nicht<br />

verwundern, dass unsere Sorgen bezüglich der Errichtung des<br />

Demenz- und Pflegeheims am angegebenen Standort nicht<br />

berücksichtigt worden sind. Wären diese im Interesse einer<br />

sachgerechten Abwägung in die Überlegungen der (Vor-)Planungen<br />

eingestellt worden, wäre das Pflege- und Demenzheim nicht an<br />

diesem Standort zur Bebauung vorgeschlagen worden.<br />

Zu den besonderen Belangen und Gesichtspunkten, welche bei den<br />

städtischen Planungen hätten berücksichtigt werden müssen, zähle<br />

ich in Ergänzung zu meinen obigen Ausführungen ferner,<br />

• dass ausweislich des Gutachtens mit erheblichen und für<br />

mich unzumutbaren Lärmauswirkungen zu rechnen sein<br />

Termin zu einer Veranstaltung der<br />

Interessensgemeinschaft <strong>Rastatt</strong> Münchfeld<br />

eingeladen.<br />

Im Übrigen wurde im Rahmen der Aufstellung des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/ Vorhaben-<br />

und Erschließungsplanes die Öffentlichkeit nach den<br />

Vorschriften des Baugesetzbuches beteiligt, wobei im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zahlreiche<br />

Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit genutzt<br />

haben, die Planung mit Herrn OB Pütsch persönlich,<br />

sowie mit den Vertretern der Verwaltung, des<br />

Vorhabenträgers und des Betreibers zu erörtern.<br />

Die Anregungen wurden entsprechend den Vorgaben<br />

des BauGB geprüft und führen im genannten Umfang<br />

zu einer Änderung der Planung und zu einer<br />

Reduzierung des Bauvolumens.<br />

Die Anregungen wurden geprüft und führen im<br />

genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />

Der Planung entgegenstehende Lärmimmissionen<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 14 von 166


wird. Hiervon ist insbesondere mein Grundstück betroffen,<br />

wie sich aus dem den Unterlagen beigefügten Plan ergibt.<br />

Das Grundstück liegt in unmittelbarer Umgebung der<br />

Andienung durch Lieferverkehr etc. Die vom Lieferverkehr<br />

einzuhaltenden Abstandsflächen werden unterschritten.<br />

sind nicht zu erwarten. Im Zuge des<br />

Bebauungsplanverfahrens wurden die<br />

Geräuscheinwirkungen des Bauvorhabens auf die<br />

geplante Wohnnutzung selbst sowie auf die<br />

Umgebung untersucht und bewertet, da in der<br />

Nachbarschaft zum Plangebiet schutzwürdige<br />

Wohnnutzungen im allgemeinen Wohngebiet sowie<br />

auf dem Gelände der benachbarten Schule<br />

(Hausmeisterwohnung) liegen. Zur Thematik der<br />

Geräuscheinwirkungen wurde ein Schalltechnisches<br />

Gutachten der Modus Consult Speyer GmbH im April<br />

2011 erstellt. Im Zuge dieses Gutachtens wurde der<br />

Verkehrslärm an der geplanten Bebauung untersucht<br />

und bewertet. Beurteilungsgrundlage für diese<br />

Aufgabenstellung ist die DIN 18005 Teil 1<br />

„Schallschutz im Städtebau mit dem Beiblatt 1 zu der<br />

DIN 18005“. Weiter wurden die<br />

Geräuscheinwirkungen, die im Zusammenhang mit<br />

dem Bauvorhaben entstehen, an der vorhandenen<br />

benachbarten Wohnbebauung sowie am<br />

Bauvorhaben selbst nach den Orientierungswerten<br />

der DIN 18005 bzw. der Beurteilungsgrundlage<br />

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-<br />

Lärm) vom 26.08.1998 untersucht und bewertet. Zum<br />

Schutz der Wohnbebauung vor<br />

Geräuscheinwirkungen durch die B 3 und vom<br />

Parkplatz auftretenden Geräuschspitzen werden<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 15 von 166


• dass durch das Bauvorhaben mit einem erhöhten<br />

Verkehrsaufkommen zu rechnen sein wird, dem weder die<br />

ausgewiesene Zahl von Parkplätzen noch die<br />

Verkehrssituation insgesamt Rechnung trägt. Bereits heute<br />

herrscht akuter Parkplatzmangel, den weder die<br />

Donaustraße noch die angrenzenden Wohnstraßen<br />

aufnehmen können.<br />

passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Zum<br />

Schutz der umgebenden Wohnbebauung durch Pkw-<br />

Fahrbewegungen auf dem Parkplatz wird die im<br />

Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand<br />

realisiert. Die Geräuscheinwirkungen vom geplanten<br />

Parkplatz halten bereits mit den zunächst<br />

vorgesehenen Wohnungen für betreutes Wohnen die<br />

Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, mit Ausnahme<br />

des Immissionsorts „Sandweierer Str. 3“ zur<br />

Nachtzeit, ein. Zur Vermeidung dieser Überschreitung<br />

erfolgt die Errichtung einer Lärmschutzwand. Die<br />

Annahmen des Gutachtens beruhen auf<br />

Erfahrungswerten des Betreibers die abhängig von<br />

der Größe der Pflegeeinrichtung sind. Es besteht kein<br />

Grund, diese in Zweifel zu ziehen. Pro Tag ist mit 2<br />

Anlieferungen durch Kleintransporter zu rechnen, die<br />

ausschließlich werktags zwischen 6.00 und 22.00<br />

Uhr, außerhalb der Nachtruhe stattfinden. Von<br />

unzumutbaren Lärmauswirkungen durch diese beiden<br />

Anlieferungen kann keine Rede sein.<br />

Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />

darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />

notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />

dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />

Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 16 von 166


• dass das Verkehrsrisiko für Kinder, die die Schule und den<br />

Kindergarten besuchen werden, wachsen wird.<br />

baurechtlich erforderlichen Maß und orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />

berücksichtigen. Stellplätze sind darüber hinaus auch<br />

im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Bei dem<br />

bestehenden Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es<br />

regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />

Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />

nicht erwartet werden.<br />

Im Übrigen werden für das Bauvorhaben die<br />

bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze auf<br />

dem Baugrundstück ausgewiesen.<br />

Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />

konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />

Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />

Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />

niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />

verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />

Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />

Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 17 von 166


• dass in die Überlegungen nicht eingestellt wurde, dass<br />

Schule und Kinderbetreuung (Hort/Kindergarten) trotz eines<br />

Rückgangs der Kinderzahlen in der Vergangenheit stets<br />

wachsenden Platzbedarf hatten und vermutlich weiter haben<br />

werden. Für einen solchen Fall könnte u. U. ein Teil des<br />

Geländes angrenzend an die Schule genutzt werden.<br />

Anträge auf Erweiterung des Kath. Kindergartens St.<br />

Franziskus sind bereits gestellt bzw. sollen jetzt gestellt<br />

werden. Eine Erweiterung von Schule und<br />

Kindertageseinrichtungen/Hort wäre jedoch nach dem Bau<br />

des Pflege- und Demenzheimes nicht realisierbar. Die<br />

vorgelegten Planungen erscheinen mir daher sehr<br />

Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />

erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />

der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />

senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />

einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden.<br />

Eine Erweiterungsabsicht der Schule wurde bislang<br />

nicht angemeldet und ist nicht absehbar.<br />

Gegebenenfalls ist ein Anbau und/oder eine<br />

Aufstockung auf dem Schulgelände möglich. Eine<br />

Erweiterung des katholischen Kindergartens St.<br />

Franziskus kommt aufgrund der zu großen<br />

räumlichen Entfernung auf dem für das<br />

Seniorenzentrum vorgesehenen Gelände nicht in<br />

Betracht.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 18 von 166


kurzsichtig angelegt worden zu sein.<br />

• dass Spielplatz und die 2geschossige Carl-Schurz-Schule<br />

durch das 5geschossige Pflege- und Demenzheim<br />

verschattet werden. Es wurde aktuell mit hohem Aufwand<br />

eine energetische Sanierung der Schule durchgeführt und<br />

eine Solaranlage auf dem Dach der Schule errichtet. Den<br />

Kindern bzw. der Schule wird Licht und Sonne genommen.<br />

• dass die Annahmen für das zu erwartende<br />

Verkehrsaufkommen durch aufkommenden Personal- und<br />

Lieferverkehr unzutreffend sind. Tatsächlich wird es zu<br />

zusätzlichen unzumutbaren Verkehrs- und Lärmbelastungen<br />

Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />

nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />

unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />

vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />

die Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />

genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />

vorteilhaft sein. Bei einer Grundstücksbebauung mit<br />

Gebäudehöhen von bis zu 4 Vollgeschossen wie<br />

entlang der Badener Straße bereits vorhanden, ist<br />

eine teilweise Beschattung angrenzender<br />

Grundstücke nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu<br />

vermeiden. Durch die Abstände zur<br />

Grundstücksgrenze der Gebäude ist jedoch nicht<br />

davon auszugehen, dass eine Beschattung zu einer<br />

wesentlichen Beeinträchtigung der Funktion des<br />

Spielplatzes führt. Durch die Reduzierung der<br />

Gebäudehöhe und den Wegfall des<br />

Staffelgeschosses wird die Situation weiter<br />

verbessert.<br />

Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die<br />

Annahmen für das zu erwartende<br />

Verkehrsaufkommen durch Personal und<br />

Lieferverkehr unzutreffend sind. Das insoweit<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 19 von 166


kommen. Dies gilt zum einen für die Anlieger der<br />

Sandweierer Straße, die durch eine Lärmschutzwand vor<br />

Beeinträchtigungen geschützt werden sollen. Zum anderen<br />

wird es erhöhte Belastungen für die Wohnstraßen der<br />

Stadion-, Isar-, Lech- und Ostmarkstraße geben.<br />

• dass die benachbarten Grundstücke durch eine<br />

Lärmschutzwand vor den offensichtlich zu erwartenden<br />

Immissionen des Pflege- und Demenzheims geschützt<br />

werden sollen. Mir zeigt allein diese planerische Überlegung,<br />

dass hier zwei Nutzungen aufeinander stoßen, die<br />

angenommene Verkehrsaufkommen orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten und den Angaben der AWO als der<br />

künftigen Betreiberin des Seniorenzentrums, die über<br />

große Erfahrungen im Betrieb vergleichbarer Heime<br />

verfügt. Es ist davon auszugehen, dass die im<br />

Gutachten zugrunde gelegten Zahlen belastbar sind.<br />

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nicht zu<br />

einer Überlastung der Sandweierer Straße oder der<br />

Stadionstraße führen. Die Mehrbelastung in den<br />

genannten Wohnstraßen durch den von der<br />

Einrichtung erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu<br />

dem von den Anliegern erzeugten Eigenverkehr so<br />

gering, dass sie weder verkehrliche noch<br />

schalltechnische Auswirkungen hat. Die Anzahl der<br />

Stellplätze auf dem Grundstück des geplanten<br />

Seniorenzentrums ist ausreichend. Stellplätze sind<br />

darüber hinaus auch im öffentlichen Straßenraum.<br />

vor dem Pflegeheim vorhanden. In dem bestehenden<br />

Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es völlig<br />

regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />

Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />

nicht erwartet werden.<br />

Die Annahme, dass mit der Planung zwei miteinander<br />

unvereinbare Nutzungen zusammentreffen sollen, ist<br />

falsch. Die Errichtung eines Senioren- und<br />

Pflegeheims ist im allgemeinen Wohngebiet<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 20 von 166


schlichtweg unverträglich nebeneinander zu stehen kommen<br />

sollen. Die Errichtung einer Lärmschutzwand innerhalb (!)<br />

bzw. unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken halte ich<br />

für fehlerhaft. Eine Straße, die die beiden Nutzungen<br />

voneinander trennt und zusätzliche Belastungen auslösen<br />

könnte, ist nicht geplant.<br />

• dass für die Anwohner unzumutbar ist, auf eine 29 m lange<br />

und 2,5 m hohe Lärmschutzwand schauen und mit einer<br />

solchen leben zu müssen. Die Tatsache, dass zwischen<br />

einem Pflege- und Demenzheim und vorhandener<br />

benachbarter Bebauung eine Lärmschutzwand errichtet<br />

werden muss, ist für mich ein Indiz dafür, dass die<br />

vorgelegte Planung nicht sonderlich gut überlegt sein kann –<br />

es sei denn, es sind andere als städtebauliche Gründe für<br />

den Bebauungsvorschlag maßgebend gewesen. Dies<br />

wiederum würde die städtebauliche Planung in Frage stellen<br />

müssen.<br />

regelmäßig zulässig. Soweit bezüglich des<br />

Nachbargrundstücks ein Lärmkonflikt „nachts“<br />

besteht, wird dieser durch die Errichtung der<br />

geplanten Lärmschutzwand gelöst. Die<br />

Lärmschutzwand selbst befindet sich dabei nicht<br />

unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken<br />

sondern an dem diese trennenden öffentlichen Weg<br />

auf dem Baugrundstück. Ohne die Lärmschutzwand<br />

ist mit nächtlichen Ruhestörungen durch das<br />

impulsartige Geräusch beim Schließen eines<br />

Kofferraumdeckels zu rechnen. Ohne die<br />

Lärmschutzwand müsste der Parkplatz um<br />

mindestens 40 m vom Grundstück Sandweierer<br />

Straße 3 abrücken. Damit stünde nicht mehr genug<br />

Fläche zur <strong>Anlage</strong> des Parkplatzes zur Verfügung.<br />

Die Lärmschutzwand ist mit einer moderaten Höhe<br />

von 2,5 m städtebaulich durchaus verträglich.<br />

Darüber hinaus ist eine Gestaltung vorgesehen, die<br />

eine harmonische Einbindung in ihr Umfeld<br />

ermöglicht. Die Lärmschutzwand ist zur Begrünung<br />

vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird die<br />

Lärmschutzwand auf dem Baugrundstück eingerückt<br />

errichtet. Vor der Lärmschutzwand zum öffentlichen<br />

Weg hin ist eine Grünfläche von ca. 1 m Breite<br />

vorgesehen um die Begrünung der Wand zu<br />

ermöglichen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 21 von 166


• dass möglicherweise Erschließungsbeiträge wegen der<br />

Errichtung der Lärmschutzwand auf die Anlieger zukommen<br />

können.<br />

• dass die Besucher des Seniorenheims (Ergotherapie,<br />

Familienangehörige etc.) wohl kaum einen Parkplatz finden<br />

werden. Die Zahl der ausgewiesenen Parkplätze ist deutlich<br />

zu knapp bemessen.<br />

• dass im Übrigen auch nachts und am Wochenende mit<br />

erheblicher Zunahme von Ruhestörungen u. a. durch an-<br />

und abfahrenden Verkehr zu rechnen sein wird. Das Pflege-<br />

und Seniorenheim wird im Dreischichtbetrieb betrieben<br />

werden. Unzumutbarer Lärm und Ruhestörungen werden<br />

Die Lärmschutzwand hält die notwendigen<br />

Grenzabstände ein. Hierbei darf die Abstandsfläche<br />

auch auf der öffentlichen Wegefläche bis zur Mitte<br />

des Weges liegen. Ein Verstoß gegen das<br />

Rücksichtnahmegebot ist bei einer Länge der<br />

Lärmschutzwand von 29 m bei einer Höhe von 2,5 m<br />

nicht erkennbar.<br />

Das Seniorenzentrum wird im Wege eines Vorhaben-<br />

und Erschließungsplanes errichtet, sodass keine<br />

Rechtsgrundlage zur Erhebung von<br />

Erschließungsbeiträgen begründet wird. Im Übrigen<br />

werden die Kosten der Lärmschutzwand vom<br />

Vorhabenträger getragen.<br />

Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von<br />

Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />

nachgewiesen. Ein Überschuss an Stellplätzen ergibt<br />

sich auch aus der Tatsache, dass keine Reduzierung<br />

der Anzahl der Stellplätze aufgrund des Verringerung<br />

des Bauvolumens und des Verzichtes auf die<br />

betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />

Mit unzumutbaren Ruhestörungen ist nicht zu<br />

rechnen. Insoweit wird auf das Gutachten der Modus<br />

Consult Speyer vom April 2011 und die obigen<br />

Ausführungen verwiesen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 22 von 166


und um die Uhr eintreten.<br />

• dass der zu erwartende Verkehr in die Sackgasse der<br />

Sandweierer Straße münden wird. Die Frage nach<br />

ausreichenden Rettungswegen muss angesichts der<br />

räumlichen Enge ebenso gestellt werden wie diejenige nach<br />

der Sicherheit der Kindergarten- und Grundschulkinder. Auf<br />

die Unterführung in Schul- bzw. Kindergartennähe wird<br />

hingewiesen. Ein Verkehrskonzept fehlt ebenso wie<br />

Querungshilfen über die Stadion- und Sandweierer Straße<br />

(insg. 3 Querungshilfen).<br />

• dass keine oder zumindest keine gerechte Abwägung<br />

zwischen der Notwendigkeit einer Ballspielfläche für Kinder<br />

in ihrem sozialen Umfeld und den Interessen der <strong>Stadt</strong> nach<br />

einer ausreichenden Versorgung mit Pflege- und<br />

Demenzplätzen für das noch zu definierende <strong>Stadt</strong>quartier<br />

stattgefunden hat. Die Kinder (im Alter unter 14 Jahren)<br />

sollen an den Rand der Bebauung gedrängt werden, wobei<br />

ein neuer Standort bis heute nicht einmal gefunden wurde<br />

oder gar feststünde. Auf der anderen Seite ist für die mobilen<br />

Senioren am vorgesehenen Standort keine altersgerechte<br />

Infrastruktur (Geschäfte etc.) vorhanden. Die Standortfrage<br />

wäre nach meiner Meinung auch vor diesem Hintergrund<br />

noch einmal zu überdenken.<br />

Aus verkehrstechnischer Sicht ist kein<br />

Gefährdungspotenzial erkennbar, das der Planung<br />

entgegenstehen würde.<br />

Die Ballspielfläche und der Bolzplatz bleiben erhalten.<br />

Gerade die Ballspielfläche ist zur Nutzung von<br />

Kindern unter 14 Jahren besonders geeignet und<br />

ausdrücklich vorgesehen. Nicht ersichtlich ist, dass<br />

die Kinder durch die Verlegung der Ballspielfläche an<br />

den Rand der Bebauung gedrängt würden. Für die<br />

Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder soll ein<br />

Standort im Bereich der Sportflächen im Süden des<br />

Quartiers gefunden werden.<br />

Münchfeld ist ein gut funktionierendes Wohnquartier<br />

mit hoher Wohnqualität und vorhandener<br />

Infrastruktur. Das Quartier ist an den ÖPNV<br />

angebunden. In der Nachbarschaft befinden sich<br />

Bäcker und Dienstleistungsbetriebe. Ein<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 23 von 166


• dass sich die Verwaltung bemerkenswerter Weise übrigens<br />

erst im Zusammenhang mit dem Offenlagebeschluss hat<br />

beauftragen lassen, einen „Ersatzstandort“ für einen<br />

Bolzplatz zu suchen. Richtigerweise sollte der Standort für<br />

die Kinder erhalten bleiben, weil sie hier im sozialen Gefüge<br />

des Wohngebiets besser aufgehoben sind, während die<br />

älteren Menschen z. B. auch am Standort in der Nähe des<br />

Geländes des FC <strong>Rastatt</strong> 04 eine gute Anbindung per Bus<br />

hätten, wie man sie in der Sandweierer Straße nicht<br />

vorfinden kann. Es sei wiederholt daran erinnert, dass noch<br />

im Jahr 2008 der Gemeinderat und die <strong>Stadt</strong>verwaltung zur<br />

Umsetzung des Spiel- und Bolzplatz-Konzeptes rund<br />

30.000,00 € in das hier infrage stehende Grundstück<br />

investiert haben. Damit hat die <strong>Stadt</strong> ihren Willen zum<br />

Ausdruck gebracht, diese Nutzung für die Zukunft<br />

festzuschreiben. Hierauf habe ich vertraut. Es sind keine<br />

Umstände bekannt, die heute ein Umdenken erforderlich<br />

erscheinen lassen.<br />

Lebensmittelmarkt ist in der Vogesenstraße/ Badener<br />

Straße vorhanden.<br />

Da auf die Einrichtung von betreuten Wohnungen im<br />

Dachgeschoss verzichtet wurde, konzentriert sich die<br />

künftige Nutzung nun hauptsächlich auf ein Demenz-<br />

und Pflegeheim. Vor diesem Hintergrund sind keine<br />

Defizite im Bereich der Infrastruktur des umliegenden<br />

Gebietes erkennbar.<br />

Auch nach der vorliegenden Planung sind eine<br />

Ballspielfläche und ein Kinderspielplatz mit<br />

hinreichenden Spielflächen vorgesehen. Für die<br />

Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />

Jugendliche wird ergänzend ein Standort im Bereich<br />

der Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />

werden.<br />

Die Investition in eine Umsetzung des Spiel- und<br />

Bolzplatzkonzepts schafft keinen Vertrauensschutz<br />

dahingehend, dass diese Flächen nicht verlegt oder<br />

anders angeordnet werden könnten. Gerade die<br />

Überlegungen zur Planung und Errichtung eines<br />

Seniorenwohnheimes haben ein Umdenken erfordert.<br />

Hierbei ist auch nochmals darauf hinzuweisen, dass<br />

die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen für<br />

Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen keine<br />

unüberwindlichen Konflikte schafft. Sie trägt vielmehr<br />

dazu bei einen generationsübergreifenden<br />

Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 24 von 166


• dass mit dem Bau eines fünfstöckigen Demenz- und<br />

Pflegeheims zudem eine erhebliche Herabsenkung des<br />

Wertes meines noch unbebauten Grundstückes verbunden<br />

sein wird. Für dieses ist eine zweigeschossige Bebauung<br />

vorgesehen. Das fünfgeschossige Pflege- und Demenzheim<br />

erdrückte eine solche Bebauung. Niemand würde sich mehr<br />

für mein Grundstück interessieren, wenn ich es veräußern<br />

wollte. Der Gedanke, selbst neben dem geplanten „Kasten“<br />

zu wohnen, ist für mich unerträglich.<br />

Für das in Rede stehende Grundstück ist nunmehr<br />

eine maximal 4-geschossige Bebauung ohne<br />

Staffelgeschoss vorgesehen. Eine 5-geschossige<br />

Bebauung erfolgt nicht.<br />

Auch auf den bisher noch unbebauten<br />

Nachbargrundstücken, auf denen die Absicht besteht<br />

eine zweigeschossige Bebauung zu errichten, ist<br />

gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Münchfeld“ nach wie vor eine 4-geschossige<br />

Mehrfamilienhaus-Bebauung bauplanungsrechtlich<br />

zulässig.<br />

Es ist richtig, dass das künftige Seniorenzentrum die<br />

auf dem Nachbargrundstück derzeit vorhandene 2-<br />

geschossige Bebauung deutlich überwiegen wird.<br />

Dies gilt aber auch für in der näheren Umgebung<br />

vorhandene andere, vergleichbar hohe Gebäude.<br />

Das an der Sandweierer Straße vorhandene<br />

zweigeschossige Gebäude wurde vor der Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Münchfeld“ errichtet und<br />

wurde damals in einer Weise überplant, die eine viel<br />

höhere Ausnutzung des Grundstückes mit vier<br />

Vollgeschossen ermöglicht hat.<br />

Die Festsetzung der Gebäudehöhe für das<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 25 von 166


• dass die jetzt vorgesehene Ballspielfläche unmittelbar neben<br />

der Herz-Jesu-Kirche ein Störfaktor ist. Um zu erwartende<br />

Nachbarschaftskonflikte (u. a. auch mit den Bewohnern der<br />

Pflege- und Demenzeinrichtung, aber auch mit der Kirche)<br />

zu vermeiden, wäre der jüngst erst hergestellte Zustand der<br />

Bolz- und Spielflächen für die jungen Menschen im<br />

Münchfeld und in der Siedlung zu belassen. Ich möchte in<br />

diesem Zusammenhang daran erinnern, dass vor nicht allzu<br />

vielen Jahren erhebliche Konflikte mit der Nachbarschaft<br />

wegen des auf dem Schulgelände vorhandenen Bolzplatzes<br />

aufkamen, welchen auf Vorschlag der <strong>Stadt</strong>verwaltung vom<br />

Gemeinderat dadurch abgeholfen wurde, dass<br />

Seniorenzentrum orientiert sich an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Mit dem<br />

Wegfall des Staffelgeschosses und der Reduzierung<br />

der Gebäudehöhe fügt sich das Gebäude in die<br />

Umgebungsbebauung ein. Vor dem Hintergrund<br />

erfolgter Anregungen wurde eine Straßenabwicklung<br />

von der Sandweierer Straße hergesehen beauftragt.<br />

Auch aus dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass<br />

das geplante Gebäude bereits ohne die jetzige<br />

Reduzierung keine erschlagende Wirkung hatte und<br />

nicht gegen das Gebot nachbarlicher<br />

Rücksichtnahme verstößt. Dies gilt erst recht nach<br />

dem Wegfall des Staffelgeschosses und der<br />

Reduzierung der Gebäudehöhe um ca. 2 m.<br />

Die Verlegung der Ballspielfläche führt nicht zu einem<br />

höheren Störfaktor hinsichtlich der angrenzenden<br />

Herz-Jesu-Kirche als dies auch bislang bereits der<br />

Fall ist. Nachbarschaftskonflikte sind weder mit den<br />

Bewohnern der Pflege- und Demenzeinrichtung noch<br />

mit der Kirche zu erwarten. Es ist zu wiederholen,<br />

dass die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen<br />

für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen<br />

keine unüberwindbaren Konflikte schafft. Darüber<br />

hinaus können für die Ballspielfläche altersbezogene<br />

Nutzungsbeschränkungen festgesetzt werden.<br />

Größere Störungen gehen erfahrungsgemäß von<br />

Stand 11.05.2012<br />

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entsprechende Spielmöglichkeiten am in Frage stehenden<br />

Standort geschaffen wurden. Seither hat sich ein gutes<br />

Neben- und Miteinander der verschiedenen<br />

grundstücksbezogenen Nutzungsinteressen ergeben. Dieses<br />

wird mit der vorgelegten Planung in Frage gestellt.<br />

• dass keine ausreichende Untersuchung der<br />

naturschutzrechtlichen Auswirkungen stattgefunden hat.<br />

Selbstverständlich sind Turmfalken in unserem Gebiet<br />

ebenso heimisch wie Fledermäuse, welche auch dieses<br />

vergleichbare kleine Gebiet benötigen, um überleben zu<br />

können. Das Argument, dass kleine Gebiet falle nicht ins<br />

Gewicht, überzeugt nicht. Wenn in unserer dicht besiedelten<br />

Landschaft alle kleinen Flächen wegfallen, bleibt am Ende<br />

kein Lebensraum für diese Tiere mehr übrig.<br />

Bolzplätzen mit Toren aus. Vor diesem Hintergrund<br />

stellt die Verlegung des Bolzplatzes auf eine Fläche<br />

im Süden des Quartiers keine Verschlechterung der<br />

Situation dar.<br />

Eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung hat<br />

stattgefunden. Ein Brutvorkommen des Turmfalken<br />

im Eingriffsgebiet ist aufgrund fehlender geeigneter<br />

Brutstätten (wie hohe Masten oder Gebäude)<br />

auszuschließen. Auch auf den Bäumen des<br />

unmittelbaren Umfeldes des Eingriffs sind keine<br />

Spuren von brütenden Turmfalken vorhanden. Die<br />

Eignung des Gebietes zur Jagd ist als gering<br />

einzustufen, da es arm an geeigneten Strukturen für<br />

potenzielle Beutetiere ist. Bei einer Jagdreviergröße<br />

von mehreren Quadratkilometern ist die<br />

Eingriffsfläche wegen ihrer geringen Größe als nicht<br />

essenziell einzustufen. Hinzu kommt, dass für die<br />

tagaktiven Vögel eine sehr hohe Störung durch die<br />

bestehende Nutzung als Spielplatz und Freizeitfläche<br />

gegeben ist.<br />

Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich keine<br />

Hinweise auf Fortpflanzungsstätten für nach § 44<br />

BNatSch Abs. 5 geschützte Arten. Für die Tiere die<br />

eventuell das Gelände zur Nahrungssuche nutzen,<br />

gilt wie für den Turmfalken ausgeführt, dass zum<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 27 von 166


Ich würde mich freuen, wenn meine Stellungnahme Sie zum<br />

Umdenken Ihrer Planungsüberlegungen veranlassen könnte.<br />

Rechtsmittel gegen Ihre Entscheidung behalte ich mir ausdrücklich<br />

vor.<br />

einen nur ein geringes Beutetiervorkommen<br />

vorhanden ist und diese Tierarten sehr große<br />

Jagdreviere haben, so dass der Verlust der<br />

betroffenen Fläche nur als marginal einzustufen ist.<br />

Zu dem ist durch die geplanten Maßnahmen zur<br />

Bepflanzung (mit einer Erhöhung des<br />

Blütenangebots) des Geländes eine höhere<br />

Insektendichte zu erwarten. Hiermit wird sich das<br />

Beuteangebot für im Umfeld lebende Fledermäuse<br />

durch den Eingriff vergrößern. Des Weiteren ist es<br />

ohne weiteres möglich am Gebäude Nisthilfen für<br />

Falken oder Eulen anzubringen und<br />

Fledermauskästen zu installieren. Zusätzlich können<br />

sogenannte Bienenhotels aufgestellt werden.<br />

Durch den geplanten Eingriff sind aufgrund der<br />

bestehenden Vorbelastungen (Siedlung,<br />

Freizeitgelände, Schule usw.) keine für<br />

artenschutzrechtlich relevante Tiere neuen<br />

Belastungen des Umfelds zu erwarten. Daher kann<br />

auf eine Untersuchung des Umfeldes verzichtet<br />

werden.<br />

Die Anregung wurde insgesamt geprüft und führt im<br />

genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 28 von 166


3 A 3<br />

Schreiben vom<br />

07.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 09.09.2011<br />

Im Rahmen der Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans „Senioren-<br />

zentrum Münchfeld“ vom 15. August 2011 bis einschließlich 21.<br />

September 2011 nehme ich zum Planvorhaben fristgemäß wie folgt<br />

Stellung:<br />

Durch das Bauvorhaben eines Demenz- und Pflegeheims fühle ich<br />

mich als Eigentümerin des Grundstücks mit der Flurstück-Nr. 7196<br />

in meinen Rechten beeinträchtigt. Der vorgelegte Planentwurf<br />

berücksichtigt verschiedene öffentliche und private Belange<br />

entweder nicht, unzureichend oder lässt eine gerechte Abwägung<br />

der (zum Teil widerstreitenden) Belange und Interessen vermissen.<br />

Nach der mir vorliegenden Planung soll unmittelbar gegenüber<br />

meinem Grundstück der lt. Planung vorgesehene fünfgeschossige<br />

Bau des Demenz- und Pflegeheims errichtet werden. Dieses<br />

Bauvorhaben passt nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung.<br />

Auch die Carl-Schurz-Schule auf der anderen Grundstücksseite ist<br />

schon wenige Jahre nach Erstellung des Bebauungsplans nur<br />

zweigeschossig errichtet worden, so dass das Gebäude insgesamt,<br />

auch mit Blick auf die Katholische Herz-Jesu-Kirche sich nicht in die<br />

Umgebung einfügt. Diese Auffassung wird vom Landratsamt <strong>Rastatt</strong><br />

in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011 geteilt. Kirche und<br />

angrenzende Bebauung eines Pflege- und Demenzheimes liegen<br />

beide 141,09 m über NN. Das Landratsamt spricht deshalb in seiner<br />

Die Stellungnahme wird dankend<br />

entgegengenommen. Auf der Basis der Anregungen<br />

zur Gebäudehöhe und zur Einfügung in die<br />

Umgebungsbebauung wurde die Planung noch<br />

einmal überarbeitet und das Bauvolumen reduziert.<br />

Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />

Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />

begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />

anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />

Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />

geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />

Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />

Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />

Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />

auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 29 von 166


Stellungnahme vom 03.05.2011 zu Recht davon, dass das<br />

Bauvorhaben „einen sehr hohen und massiven Eindruck“<br />

hinterlasse und die Gebäudehöhe „erschlagend“ wirke. Mit Blick auf<br />

die Katholische Herz-Jesu-Kirche hat das Landratsamt ausgeführt,<br />

dass selbst die in unmittelbarer Nähe gelegene Kirche diese<br />

Situation nicht zu kaschieren vermag. Mein Haus- und Grundstück<br />

wird von dem geplanten Neubau geradezu „erschlagen“.<br />

Dass die ansonsten in dem von der Verwaltung immer in Bezug<br />

genommenen Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 Abstände<br />

vergleichbarer 5geschossiger Gebäude in der Neckarstraße im<br />

vorliegenden Fall nicht eingehalten, sondern deutlich unterschritten<br />

werden, bleibt als erhebliche Fußnote der vorgelegten Planung<br />

festzuhalten.<br />

Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />

ein.<br />

Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />

Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />

Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />

errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />

die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />

Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />

wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig.<br />

Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />

danach grundsätzlich möglich.<br />

Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />

Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />

dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />

geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />

städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />

erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 30 von 166


Im Übrigen, meine ich, kann sich die Verwaltung auch nicht auf den<br />

früheren Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 berufen. Jener ist im<br />

Laufe der Jahrzehnte funktionslos bzw. unwirksam geworden. Er<br />

sieht u. a. eine Bolzplatzspielfläche in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

der ursprünglich vorgesehenen fünfgeschossigen Wohnbebauung<br />

vor, wie sie heute an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig<br />

wäre.<br />

Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />

Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />

ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />

eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />

zulässig ist.<br />

Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />

Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />

die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />

NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />

Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />

Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />

der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />

festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1967 ist weder<br />

funktionslos noch unwirksam geworden. Die<br />

Planungskonzeption, die der Festsetzung der<br />

Geschossigkeit zugrunde liegt, wird nicht schon dann<br />

sinnlos, wenn sie nicht überall im Planbereich<br />

umgesetzt werden kann. Eine offenkundige<br />

Abweichung der tatsächlichen Verhältnisse vom<br />

Planinhalt, dass dieser keinerlei städtebauliche<br />

Gestaltungsfunktion mehr entwickeln könnte, liegt<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 31 von 166


Der Gemeinderat hat ferner im Jahr 2007 durch einen<br />

Aufstellungsbeschluss offiziell deutlich gemacht, dass er von dieser<br />

Planung Abstand genommen hat. Statt einer fünfgeschossigen<br />

Bebauung hat der Gemeinderat in dem vorerwähnten Beschluss<br />

neue Planungsziele vorgegeben, den Erhalt der Jugendspiel- und<br />

Bolzplatzfläche vorgesehen und dieser Nutzung Vorrang vor einer<br />

5geschossigen Bebauung gegeben. Diese Planung hat der<br />

Gemeinderat durch eine entsprechende Fachplanung, wie sie im<br />

Oktober 2007 im Rahmen des „Spiel- und Bolzplatzkonzeptes“<br />

beschlossen wurde, abgesichert. Im Jahr 2008 wurden zum Ausbau<br />

der Jugendspielflächen weitere 30.000,00 € investiert, die lt.<br />

Oberbürgermeister HJ Pütsch angeblich allein dem Ziel dienen<br />

sollten, bedarfsgerecht das Spiel- und Bolzplatzkonzept aus dem<br />

Jahr 2007 weiter umzusetzen.<br />

Ich fände es gut, wenn die Jugendspielfläche erhalten bliebe. Ich<br />

halte es für eine Fehlplanung, wenn Kinder aus dem<br />

funktionierenden sozialen Umfeld inmitten der gewachsenen<br />

Bebauung und der damit verbundenen Kontrollmöglichkeit durch die<br />

Allgemeinheit (soziale Kontrolle) verdrängt werden sollen, um einem<br />

Pflege- und Demenzheim, das keinesfalls so standortabhängig ist<br />

wie eine Jugendspielfläche, Platz zu machen.<br />

nicht vor. Im Übrigen ist die Umgebungsnutzung mit<br />

einem Kinderspielplatz und einer Ballspielfläche<br />

vereinbar.<br />

Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />

geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />

integrieren und ermöglicht ein enges<br />

Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />

mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />

Einrichtungen. Dem steht der Aufstellungsbeschluss<br />

des Gemeinderats aus dem Jahr 2007 nicht<br />

entgegen. Vielmehr ist es einer Planung immanent,<br />

dass Ziele geändert werden können. Hierbei bleibt<br />

die Ballspielfläche nach der neuen Planung zeitlich<br />

unbefristet erhalten. Gleiches gilt für den<br />

Kinderspielplatz.<br />

Eine Verdrängung der Nutzer der Ballspielfläche und<br />

letztlich auch des Bolzplatzes findet nicht statt. Die<br />

Flächen werden lediglich verlegt. Weiter ist zu<br />

berücksichtigen, dass der geltende Bebauungsplan<br />

Bauflächen und nur eingeschränkt Grünflächen<br />

aufweist.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 32 von 166


Kaum nachvollziehbar ist, dass nach den neuen Überlegungen eine<br />

Ballspielfläche nunmehr in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen<br />

Bebauung geplant werden soll. Würde man die Wohn- und<br />

Spielsituation belassen, wie sie heute ist, wäre nicht nur allen<br />

(außer der Fa. Weisenburger und dem Oberbürgermeister) gedient.<br />

Die Geldausgabe von 30.000,00 € für die <strong>Anlage</strong> der<br />

Jugendspielflächen auf dem in Frage stehenden Grundstück würde<br />

sich nicht als ein Verschleudern von Steuergeldern, sondern als<br />

sinnvolle Investition in unsere Jugend erweisen. Der <strong>Stadt</strong>rat, aber<br />

auch die Verwaltung haben das bei der Verabschiedung des<br />

Haushaltes 2008 sehen müssen. Warum beide heute eine<br />

Kehrtwendung vollzogen haben, lässt sich nur mit den in meinem<br />

Schreiben niedergelegten fiskalischen „Argumenten“ und der<br />

erfolgten „Spendenbereitschaft“ des Investors begründen.<br />

Die Argumente für die Ansiedlung auf dem vorgesehenen<br />

städtischen Grundstück überzeugen nicht. Bezüglich des<br />

Standortes fehlt es an einer dem Spiel- und Bolzplatzkonzept<br />

vergleichbaren Planung für die Errichtung von Demenz- und<br />

Pflegeheimen in <strong>Rastatt</strong>. Es ist einfach unzutreffend, dass die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong>, wie zuletzt zu hören war, eine wohnortnahe Versorgung mit<br />

Pflege- und Demenzheimen anstrebt. Entsprechende Planungen<br />

gibt es bislang keine. Übrigens schon gar nicht für an Demenz<br />

erkrankte Menschen in <strong>Rastatt</strong> bzw. für unser <strong>Stadt</strong>quartier. Im<br />

Gegenteil. Soweit es ein Interesse von Investoren zur Ansiedlung<br />

von solchen Einrichtungen gab, wurden diese – einen städtischen<br />

Bedarf unterstellt – in jüngster Zeit zurückgewiesen (vgl.<br />

Die Ballspielfläche befindet sich bereits jetzt in<br />

räumlicher Nähe zur vorhandenen Bebauung. Durch<br />

die Verlegung des Bolzplatzes wird die Situation<br />

sogar verbessert.<br />

Die getätigten Investitionen in Ballspielfläche und<br />

Bolzplatz sind nicht vollständig verloren, da die<br />

angeschafften Spielgeräte versetzt werden können<br />

und nicht neu angeschafft werden müssen. Darüber<br />

hinaus wird die Übernahme der Kosten für die<br />

Versetzung der Spielgeräte durch den<br />

Vorhabenträger im Durchführungsvertrag geregelt.<br />

Bauplanungsrechtlich ist das geplante<br />

Seniorenzentrum im WA zulässig. Es ist zwar<br />

zutreffend, dass ein stadtübergreifendes Konzept für<br />

eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />

Demenzheimen derzeit noch nicht vorliegt. Ein<br />

solches Konzept ist im Rahmen der Planung<br />

allerdings auch nicht zwingend erforderlich. Der<br />

Kreispflegeplan weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />

Umgebung einen Bedarf an Wohn- und Pflegeheimen<br />

aus. Diesem Bedarf wird mit der vorliegenden<br />

Planung Rechnung getragen. Hiermit wird letztlich<br />

auch eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 33 von 166


Folgenutzung Sparkassenakademie). Planüberlegungen bzgl. der<br />

aufgegebenen Max-Jäger-Schule zur Umnutzung der ehem. Haupt-<br />

und Werkrealschule in eine Pflege- und Demenzeinrichtung wurden<br />

vom Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sogar gestoppt, um aus<br />

fiskalischen Gründen die Ansiedlung auf dem in Frage stehenden<br />

Grundstück im Münchfeld zu begünstigen. Hierauf werde ich weiter<br />

unten noch einmal eingehen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> hat sich nicht um Alternativstandorte bemüht.<br />

Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

sehe ich keinen Abwägungsvorgang zwischen meinen Interessen<br />

und denen anderer bzw. solchen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>. So hätte ich<br />

etwa auch einen Standort auf dem Gelände der ehemaligen<br />

Kaserne Merzeau (Nähe Heidekampbrücke) für ebenso denkbar<br />

gehalten. Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen hat die<br />

Verwaltung den Sachverhalt offensichtlich nicht einmal vollständig<br />

ermittelt und/oder Alternativstandorte ernsthaft in Erwägung<br />

gezogen. Fiskalische Erwägungen waren vielmehr allein für die<br />

Auswahl des Standortes entscheidend, als die Verwaltung den<br />

Gemeinderat mit ihren entsprechenden Überlegungen zum Bau<br />

eines Pflege- und Demenzheimes am 29.06.2009 konfrontierte.<br />

Demenzheimen angestrebt und erreicht.<br />

Der Kreispflegeplan, der vom Kreistag am 22.11.2011<br />

beschlossen wurde, weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />

Umgebung einen Fehlbetrag von 170-218<br />

Pflegeplätzen. Bei der Kreisbedarfsplanung werden<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und die Gemeinde Iffezheim als<br />

Einheit betrachtet, wobei in Iffezheim keine<br />

Pflegeplätze vorhanden sind. Durch den aktuellen<br />

Kreispflegeplan ist somit der Bedarf an Pflegeplätzen<br />

im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Rastatt</strong> nachgewiesen.<br />

Geeignete Alternativstandorte sind in der Umgebung<br />

nicht vorhanden. Das Gelände der ehemaligen<br />

Kaserne Merzeau steht nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong>. Die Behauptung allein fiskalische Interessen<br />

seien für die Standortwahl entscheidend gewesen ist<br />

falsch und unbegründet.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 34 von 166


Die Planung geht des Weiteren von unzulässigen Annahmen aus.<br />

Der Ausbau einer dezentralen Pflege- und Demenzeinrichtung<br />

geschähe wider die aktuellen politischen Absichten. Dieser weisen<br />

in eine völlig andere Richtung als von der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> vorgesehen,<br />

nämlich in Richtung eines Ausbaus ambulanter Einrichtungen und<br />

einer Unterstützung der Pflege in der vertrauten häuslichen<br />

Umgebung alter Menschen. Wie die Bundesregierung dieser Tage<br />

deutlich gemacht hat, ist beabsichtigt, die Zahl der Einrichtungen<br />

wegen der damit verbundenen hohen Pflegekosten deutlich<br />

zurückzufahren. Es ist somit höchst fraglich, ob ein entsprechender<br />

Bedarf nach weiteren Einrichtungen in <strong>Rastatt</strong> überhaupt besteht.<br />

<strong>Rastatt</strong> ist mit Senioreneinrichtungen bereits mehr als gut versorgt.<br />

Eine Planung, geschweige denn eine Prognose, wie sich der Bedarf<br />

an Senioreneinrichtungen für die <strong>Stadt</strong>quartiere der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

entwickeln könnte, liegt nicht vor. Es ist nicht einmal vorgegeben<br />

und bisher zum Ausdruck gebracht worden, für welches<br />

<strong>Stadt</strong>quartier vorliegend überhaupt konkret geplant worden ist.<br />

Tatsächlich ist keineswegs von einem Bedarf nach 84 Pflegeplätzen<br />

und einer (noch ungenannten) Zahl an betreuten<br />

Seniorenwohnungen auszugehen. Im Gebiet Münchfeld/Siedlung<br />

werden die alten Menschen schon heute vorzugsweise zuhause in<br />

ihrem gewohnten Umfeld betreut. Es besteht m. W. auch ansonsten<br />

kein Bedarf an Einrichtungen. In <strong>Rastatt</strong> gibt es derzeit 6<br />

Pflegeheime, davon 3 in der Innenstadt und weitere 3 südlich der<br />

Murg sowie die Planung eines 7. Pflegeheimes im Dörfel auf dem<br />

Die vorgesehene Pflege- und Demenzeinrichtung<br />

befindet sich auf dem neuesten Stand der Pflege-<br />

Konzeption. Der Ausbau einer dezentralen Pflege<br />

ändert im Übrigen nichts daran, dass neben<br />

dezentralen Einrichtungen auch Pflege und<br />

Demenzeinrichtungen wie das geplante Pflegeheim<br />

erforderlich und gewollt sind.<br />

Auch nach Auffassung des Betreibers ist eine<br />

entsprechender Bedarf gegeben. Unabhängig<br />

hiervon ist es bauplanungsrechtlich zunächst einmal<br />

irrelevant, ob ein Bedarf besteht. Das Risiko der<br />

Auslastung des Seniorenzentrums trägt der Betreiber.<br />

Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen ist nach dem<br />

Kreispflegeplan derzeit noch nicht gedeckt. Das im<br />

Kreispflegeplan festgestellte Defizit von 170-218<br />

Pflegeplätzen ist wesentlich höher als die Anzahl der<br />

Pflegeplätze, die in Münchfeld realisiert werden soll,<br />

Deshalb sind darüber hinaus noch weitere<br />

Einrichtungen erforderlich, um diesen Bedarf zu<br />

decken (z.B. die genehmigte, aber noch nicht<br />

realisierte Pflegeeinrichtung in der Ritter-Straße) . Im<br />

Übrigen ist das Pflegeheim in das Quartier integriert,<br />

was auch im Sinne einer möglichst gleichmäßigen<br />

Verteilung von Pflegeheimen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

wünschenswert ist.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 35 von 166


alten Intermarkt-Gelände. Die Planung eines Pflege- und<br />

Demenzheimes kann somit nur von sachfremden Gesichtspunkten<br />

geleitet worden sein.<br />

Wie erwähnt hat auch keine ordnungsgemäße Abwägung der<br />

widerstreitenden Interessen und Belange stattgefunden. Wie ich der<br />

Presse entnommen habe, wurde seitens des Oberbürgermeisters<br />

jede weitere Überlegung zur Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />

Demenzheimen bspw. an den Orten Sparkassen-Akademie und<br />

Max-Jäger-Schule unterbunden (vgl. dazu auch die Ausführungen<br />

Die Behauptung, dass es in <strong>Rastatt</strong> 6 Pflegeheime<br />

geben würde, ist falsch. In <strong>Rastatt</strong> sind nur zwei<br />

Pflegeheime vorhanden (Martha-Jäger-Haus und<br />

Haus Paulus).<br />

Bei den übrigen Einrichtungen handelt es sich um<br />

betreutes Wohnen (Rheintorstraße 25-27/ Patricia,<br />

Augartenstraße/ Rotes Kreuz, Brunnenhaus/ AWO<br />

und Kaiserstraße/ St. Elisabeth) oder um<br />

seniorengerechtes Wohnen (Lions-Stift), also um<br />

Wohnformen für ältere Menschen, die keiner<br />

umfassenden Pflege bedürfen. Diese Wohnformen<br />

unterscheiden sich wesentlich von der Unterbringung<br />

und Versorgung in Pflegeeinrichtungen und sind nicht<br />

Gegenstand des Abschnitts Stationäre Dauerpflege<br />

im Kreispflegeplan.<br />

Um den im Kreispflegeplan festgestellten Defizit an<br />

Pflegeplätzen zu verringern ist die Errichtung eines<br />

Pflegeheimes im öffentlichen Interesse dringend<br />

geboten.<br />

Die Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />

Demenzheimen an anderen Standorten wurde von<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> nicht unterbunden. Vielmehr wird<br />

deren Ansiedlung weiterverfolgt. Bei den genannten<br />

Standorten (Sparkassen-Akademie und Max-Jäger-<br />

Schule) liegen jedoch keine Planungen vor, die eine<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 36 von 166


oben, wonach bewusst nicht nach Standortalternativen gesucht<br />

worden ist). Entsprechende Nachfragen von Investoren wurden<br />

nachweislich abschlägig beschieden. Dies konnte ich in Erfahrung<br />

bringen. In verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates hat<br />

Oberbürgermeister HJ Pütsch auf Fragen von Herrn (...), Isarstraße<br />

(...), 76437 <strong>Rastatt</strong> zudem immer wieder behauptet, dass der<br />

Standort „alternativlos“ sei. Es wären deshalb keine zusätzlichen<br />

Standorte zu untersuchen. Wer nicht sucht, kann nicht finden.<br />

Auf Grund der mir vorliegenden Presseveröffentlichungen soll die<br />

Planung an dem jetzt in Frage stehenden Standort nur deswegen<br />

entstanden sein, weil die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> ausschließlich fiskalische<br />

Interessen, nicht aber städtebauliche Überlegungen ihren<br />

Planungen vorangestellt hat (vgl. GR-Sitzung am 29.06.2009).<br />

Im Übrigen erscheint mir, vor dem Hintergrund, dass der Investor,<br />

die Firma Weisenburger, ein Unterstützer des Oberbürgermeisters<br />

in seinem OB-Wahlkampf gewesen sein soll, auch zweifelhaft, ob<br />

mit dem geplanten Bauvorhaben hier nicht jemandem ein Gefallen<br />

getan werden soll. Hierfür spricht insbesondere die Tatsache, dass<br />

ausweislich vorliegender Presseveröffentlichungen die Firma<br />

Weisenburger eine Spende iHv 5.000,00 € für die Seniorenhilfe der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> getätigt hat (vgl. BT vom 03.12.2010). Am Tag zuvor<br />

konnten wir der Presse entnehmen (BNN vom 02.12.2010<br />

Realisierung innerhalb eines vergleichbaren<br />

Zeitraums wie am jetzigen Planungsstandort<br />

ermöglichen würden. Insoweit ist der Standort<br />

Münchfeld in der Tat alternativlos.<br />

Die Behauptung, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

ausschließlich fiskalische Interessen verfolgen würde,<br />

ist nicht zutreffend. Das durch die Planung verfolgte<br />

Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit<br />

Pflegeeinrichtungen, wie auch die Einrichtung von<br />

Spielflächen für Kinder und Jungendliche sind<br />

wichtige sozialpolitische und städtebauliche<br />

Maßnahmen im öffentlichen Interesse.<br />

Der Vorwurf ist unbegründet. Ein Zusammenhang<br />

zwischen Spenden der Firma Weisenburger und der<br />

städtebaulichen Abwägung und Entwicklung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> besteht nicht.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 37 von 166


„Pflegeheim im Münchfeld wird gebaut“), dass es trotz erheblicher<br />

und gut begründeter Widerstände aus der Bevölkerung bei der<br />

Festlegung auf den hier in Frage stehenden Standort bleiben sollte.<br />

Damit wird der unschöne Eindruck geweckt, als bestünde zwischen<br />

der Spende, dem (Ver-)Kauf des Grundstücks und der vorgelegten<br />

städtebaulichen Planung ein sachlich nicht begründbarer<br />

Zusammenhang.<br />

Der Abschluss des Kaufvertrages ist im Dezember 2010 nicht<br />

öffentlich gefasst worden. In den Unterlagen heißt es dagegen, dass<br />

das Grundstück erst ver- bzw. gekauft werden soll. Tatsächlich soll<br />

vertraglich aber schon alles unter Dach und Fach sein. Die<br />

entgegenstehende Darstellung in den Unterlagen ist unzutreffend.<br />

Ich kann sie vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen.<br />

Ein wirkliches Interesse an einer Einbeziehung der Bevölkerung in<br />

die Planung hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> offensichtlich zu keinem Zeitpunkt<br />

ernsthaft gehabt. Denn die mehr als 500 zusammengetragenen<br />

Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern blieben ebenso<br />

unbeachtet wie eine Veranstaltung am 07.05.2010, welche<br />

sinnigerweise von der Firma Weisenburger, nicht aber von der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong> organisiert und betreut wurde. Mir zeigt dies, dass es der<br />

<strong>Stadt</strong> um völlig andere Dinge geht, als auf die berechtigten Belange<br />

von uns Bürgerinnen und Bürgern Rücksicht zu nehmen.<br />

Es entspricht üblicher und nicht zu beanstandender<br />

Praxis, dass zunächst im <strong>Stadt</strong>rat der Beschluss zur<br />

Veräußerung einer Immobilie gefasst wird und in der<br />

Folge von der <strong>Stadt</strong>verwaltung der hierzu<br />

erforderliche Grundstückskaufvertrag entworfen und<br />

umgesetzt wird. Ein Kaufvertrag ist noch nicht<br />

notariell beurkundet worden.<br />

Die Veranstaltung am 07.05.2010 wurde nicht von<br />

der Weisenburger Gewerbe + Wohnbau GmbH<br />

organisiert. Die Fa. Weisenburger wurde an diesem<br />

Termin zu einer Veranstaltung der<br />

Interessensgemeinschaft <strong>Rastatt</strong> Münchfeld<br />

eingeladen. Im Übrigen wurde die Öffentlichkeit im<br />

Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes/ Vorhaben- und<br />

Erschließungsplanes nach den Vorschriften des<br />

Baugesetzbuches beteiligt, wobei im Rahmen der<br />

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 38 von 166


Aus den vorgenannten Überlegungen heraus kann es deshalb nicht<br />

verwundern, dass meine Sorgen bezüglich der Errichtung des<br />

Demenz- und Pflegeheims am angegebenen Standort nicht<br />

berücksichtigt worden sind. Wären diese im Interesse einer<br />

sachgerechten Abwägung in die Überlegungen der (Vor-)Planungen<br />

eingestellt worden, wäre das Pflege- und Demenzheim nicht an<br />

diesem Standort zur Bebauung vorgeschlagen worden.<br />

Zu den besonderen Belangen und Gesichtspunkten, welche bei den<br />

städtischen Planungen hätten berücksichtigt werden müssen, zähle<br />

ich in Ergänzung zu meinen obigen Ausführungen ferner,<br />

• dass ausweislich des Gutachtens mit erheblichen und für<br />

mich unzumutbaren Lärmauswirkungen zu rechnen sein<br />

wird. Hiervon ist insbesondere mein Grundstück betroffen,<br />

wie sich aus dem den Unterlagen beigefügten Plan ergibt.<br />

Das Grundstück liegt in unmittelbarer Umgebung der<br />

Andienung durch Lieferverkehr etc. Die vom Lieferverkehr<br />

einzuhaltenden Abstandsflächen werden unterschritten.<br />

Abs. 1 BauGB zahlreiche Bürgerinnen und Bürgern<br />

die Gelegenheit genutzt haben, die Planung mit Herrn<br />

OB Pütsch persönlich, sowie mit den Vertretern der<br />

Verwaltung, des Vorhabenträgers und des Betreibers<br />

zu erörtern.<br />

Die Anregungen wurden entsprechend den Vorgaben<br />

des BauGB geprüft und führen im genannten Umfang<br />

zu einer Änderung der Planung und zu einer<br />

Reduzierung des Bauvolumens.<br />

Die Anregungen wurden geprüft und führen im<br />

genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />

Der Planung entgegenstehende Lärmimmissionen<br />

sind nicht zu erwarten. Im Zuge des<br />

Bebauungsplanverfahrens wurden die<br />

Geräuscheinwirkungen des Bauvorhabens auf die<br />

geplante Wohnnutzung selbst sowie auf die<br />

Umgebung untersucht und bewertet, da in der<br />

Nachbarschaft zum Plangebiet schutzwürdige<br />

Wohnnutzungen im allgemeinen Wohngebiet sowie<br />

auf dem Gelände der benachbarten Schule<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 39 von 166


(Hausmeisterwohnung) liegen. Zur Thematik der<br />

Geräuscheinwirkungen wurde ein Schalltechnisches<br />

Gutachten der Modus Consult Speyer GmbH im April<br />

2011 erstellt. Im Zuge dieses Gutachtens wurde der<br />

Verkehrslärm an der geplanten Bebauung untersucht<br />

und bewertet. Beurteilungsgrundlage für diese<br />

Aufgabenstellung ist die DIN 18005 Teil 1<br />

„Schallschutz im Städtebau mit dem Beiblatt 1 zu der<br />

DIN 18005“. Weiter wurden die<br />

Geräuscheinwirkungen, die im Zusammenhang mit<br />

dem Bauvorhaben entstehen, an der vorhandenen<br />

benachbarten Wohnbebauung sowie am<br />

Bauvorhaben selbst nach den Orientierungswerten<br />

der DIN 18005 bzw. der Beurteilungsgrundlage<br />

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-<br />

Lärm) vom 26.08.1998 untersucht und bewertet. Zum<br />

Schutz der Wohnbebauung vor<br />

Geräuscheinwirkungen durch die B 3 und vom<br />

Parkplatz auftretenden Geräuschspitzen werden<br />

passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Zum<br />

Schutz der umgebenden Wohnbebauung durch Pkw-<br />

Fahrbewegungen auf dem Parkplatz wird die im<br />

Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand<br />

realisiert. Die Geräuscheinwirkungen vom geplanten<br />

Parkplatz halten bereits mit den zunächst<br />

vorgesehenen Wohnungen für betreutes Wohnen die<br />

Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, mit Ausnahme<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 40 von 166


• dass durch das Bauvorhaben mit einem erhöhten<br />

Verkehrsaufkommen zu rechnen sein wird, dem weder die<br />

ausgewiesene Zahl von Parkplätzen noch die<br />

Verkehrssituation insgesamt Rechnung trägt. Bereits heute<br />

herrscht akuter Parkplatzmangel, den weder die<br />

Donaustraße noch die angrenzenden Wohnstraßen<br />

aufnehmen können.<br />

des Immissionsorts „Sandweierer Str. 3“ zur<br />

Nachtzeit, ein. Zur Vermeidung dieser Überschreitung<br />

erfolgt die Errichtung einer Lärmschutzwand. Die<br />

Annahmen des Gutachtens beruhen auf<br />

Erfahrungswerten des Betreibers die abhängig von<br />

der Größe der Pflegeeinrichtung sind. Es besteht kein<br />

Grund, diese in Zweifel zu ziehen. Pro Tag ist mit 2<br />

Anlieferungen durch Kleintransporter zu rechnen, die<br />

ausschließlich werktags zwischen 6.00 und 22.00<br />

Uhr, außerhalb der Nachtruhe stattfinden. Von<br />

unzumutbaren Lärmauswirkungen durch diese beiden<br />

Anlieferungen kann keine Rede sein.<br />

Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />

darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />

notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />

dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />

Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />

baurechtlich erforderlichen Maß und orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />

berücksichtigen. Stellplätze sind darüber hinaus auch<br />

im öffentlichen Straßenraum vor dem Pfelgeheim<br />

vorhanden. Bei dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />

von 7,60 m ist es regelkonform nach der RASt 06,<br />

wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 41 von 166


• dass das Verkehrsrisiko für Kinder, die die Schule und den<br />

Kindergarten besuchen werden, wachsen wird.<br />

weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />

Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />

konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />

Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />

Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />

niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />

verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />

Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />

Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />

Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />

erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />

der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />

senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />

einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 42 von 166


• dass in die Überlegungen nicht eingestellt wurde, dass<br />

Schule und Kinderbetreuung (Hort/Kindergarten) trotz eines<br />

Rückgangs der Kinderzahlen in der Vergangenheit stets<br />

wachsenden Platzbedarf hatten und vermutlich weiter haben<br />

werden. Für einen solchen Fall könnte u. U. ein Teil des<br />

Geländes angrenzend an die Schule genutzt werden.<br />

Anträge auf Erweiterung des Kath. Kindergartens St.<br />

Franziskus sind bereits gestellt bzw. sollen jetzt gestellt<br />

werden. Eine Erweiterung von Schule und<br />

Kindertageseinrichtungen/Hort wäre jedoch nach dem Bau<br />

des Pflege- und Demenzheimes nicht realisierbar. Die<br />

vorgelegten Planungen erscheinen mir daher sehr<br />

kurzsichtig angelegt worden zu sein.<br />

• dass Spielplatz und die 2geschossige Carl-Schurz-Schule<br />

durch das 5geschossige Pflege- und Demenzheim<br />

verschattet werden. Es wurde aktuell mit hohem Aufwand<br />

eine energetische Sanierung der Schule durchgeführt und<br />

eine Solaranlage auf dem Dach der Schule errichtet. Den<br />

Kindern bzw. der Schule wird Licht und Sonne genommen.<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden.<br />

Eine Erweiterungsabsicht der Schule wurde bislang<br />

nicht angemeldet und ist nicht absehbar.<br />

Gegebenenfalls ist ein Anbau und/oder eine<br />

Aufstockung auf dem Schulgelände möglich. Eine<br />

Erweiterung des katholischen Kindergartens St.<br />

Franziskus kommt aufgrund der zu großen<br />

räumlichen Entfernung auf dem für das<br />

Seniorenzentrum vorgesehenen Gelände nicht in<br />

Betracht.<br />

Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />

nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />

unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />

vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />

die Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />

genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />

vorteilhaft sein. Bei einer Grundstücksbebauung mit<br />

Gebäudehöhen von bis zu 4 Geschossen ist eine<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 43 von 166


• dass die Annahmen für das zu erwartende<br />

Verkehrsaufkommen durch aufkommenden Personal- und<br />

Lieferverkehr unzutreffend sind. Tatsächlich wird es zu<br />

zusätzlichen unzumutbaren Verkehrs- und Lärmbelastungen<br />

kommen. Dies gilt zum einen für die Anlieger der<br />

Sandweierer Straße, die durch eine Lärmschutzwand vor<br />

Beeinträchtigungen geschützt werden sollen. Zum anderen<br />

wird es erhöhte Belastungen für die Wohnstraßen der<br />

Stadion-, Isar-, Lech- und Ostmarkstraße geben.<br />

teilweise Beschattung angrenzender Grundstücke<br />

nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu vermeiden.<br />

Durch die Abstände zur Grundstücksgrenze der<br />

Gebäude ist jedoch nicht davon auszugehen, dass<br />

eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />

Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />

Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe und den<br />

Wegfall des Staffelgeschosses wird die Situation<br />

weiter verbessert.<br />

Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die<br />

Annahmen für das zu erwartende<br />

Verkehrsaufkommen durch Personal und<br />

Lieferverkehr unzutreffend sind. Das insoweit<br />

angenommene Verkehrsaufkommen orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten und den Angaben der AWO als der<br />

künftigen Betreiberin des Seniorenzentrums, die über<br />

große Erfahrungen im Betrieb vergleichbarer Heime<br />

verfügt. Es ist davon auszugehen, dass die im<br />

Gutachten zugrunde gelegten Zahlen belastbar sind.<br />

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nicht zu<br />

einer Überlastung der Sandweierer Straße oder der<br />

Stadionstraße führen. Die Mehrbelastung in den<br />

genannten Wohnstraßen durch den von der<br />

Einrichtung erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu<br />

dem von den Anliegern erzeugten Eigenverkehr so<br />

gering, dass sie weder verkehrliche noch<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 44 von 166


• dass die benachbarten Grundstücke durch eine<br />

Lärmschutzwand vor den offensichtlich zu erwartenden<br />

Immissionen des Pflege- und Demenzheims geschützt<br />

werden sollen. Mir zeigt allein diese planerische Überlegung,<br />

dass hier zwei Nutzungen aufeinander stoßen, die<br />

schlichtweg unverträglich nebeneinander zu stehen kommen<br />

sollen. Die Errichtung einer Lärmschutzwand innerhalb (!)<br />

bzw. unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken halte ich<br />

für fehlerhaft. Eine Straße, die die beiden Nutzungen<br />

voneinander trennt und zusätzliche Belastungen auslösen<br />

könnte, ist nicht geplant.<br />

schalltechnische Auswirkungen hat. Stellplätze sind<br />

darüber hinaus auch im öffentlichen Straßenraum vor<br />

dem Pfelgeheim vorhanden. In dem bestehenden<br />

Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es völlig<br />

regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />

Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />

nicht erwartet werden.<br />

Die Annahme, dass mit der Planung zwei mit<br />

einander unvereinbare Nutzungen zusammentreffen<br />

sollen, ist falsch. Die Errichtung eines Senioren- und<br />

Pflegeheims ist im allgemeinen Wohngebiet<br />

regelmäßig zulässig. Soweit bezüglich des<br />

Nachbargrundstücks ein Lärmkonflikt „nachts“<br />

besteht, wird dieser durch die Errichtung der<br />

geplanten Lärmschutzwand gelöst. Die<br />

Lärmschutzwand selbst befindet sich dabei nicht<br />

unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken<br />

sondern an dem diese trennenden öffentlichen Weg<br />

auf dem Baugrundstück. Ohne die Lärmschutzwand<br />

ist mit nächtlichen Ruhestörungen durch das<br />

impulsartige Geräusch beim Schließen eines<br />

Kofferraumdeckels zu rechnen. Ohne die<br />

Lärmschutzwand müsste der Parkplatz um<br />

mindestens 40 m vom Grundstück Sandweierer<br />

Straße 3 abrücken. Damit stünde nicht mehr genug<br />

Fläche zur <strong>Anlage</strong> des Parkplatzes zur Verfügung.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 45 von 166


• dass gerade für mich als unmittelbar Betroffene unzumutbar<br />

ist, auf eine 29m lange und 2,5m hohe Lärmschutzwand<br />

schauen und mit einer solchen leben zu müssen. Die<br />

Tatsache, dass zwischen einem Pflege- und Demenzheim<br />

und vorhandener benachbarter Bebauung eine<br />

Lärmschutzwand errichtet werden muss, ist für mich ein<br />

Indiz dafür, dass die vorgelegte Planung nicht sonderlich gut<br />

überlegt sein kann – es sei denn, es sind andere als<br />

städtebauliche Gründe für den Bebauungsvorschlag<br />

maßgebend gewesen. Dies wiederum würde die<br />

städtebauliche Planung in Frage stellen müssen.<br />

• dass möglicherweise Erschließungsbeiträge wegen der<br />

Errichtung der Lärmschutzwand auf die Anlieger zukommen<br />

können.<br />

Die Lärmschutzwand ist mit einer moderaten Höhe<br />

von 2,5 m städtebaulich durchaus verträglich.<br />

Darüber hinaus ist eine Gestaltung vorgesehen, die<br />

eine harmonische Einbindung in ihr Umfeld<br />

ermöglicht. Die Lärmschutzwand ist zur Begrünung<br />

vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird die<br />

Lärmschutzwand auf dem Baugrundstück eingerückt<br />

errichtet. Vor der Lärmschutzwand zum öffentlichen<br />

Weg hin ist eine Grünfläche von ca. 1 m Breite<br />

vorgesehen um die Begrünung der Wand zu<br />

ermöglichen.<br />

Die Lärmschutzwand hält die notwendigen<br />

Grenzabstände ein. Hierbei darf die Abstandsfläche<br />

auch auf der öffentlichen Wegefläche bis zur Mitte<br />

des Weges liegen. Ein Verstoß gegen das<br />

Rücksichtnahmegebot ist bei einer Länge der<br />

Lärmschutzwand von 29 m bei einer Höhe von 2,5 m<br />

nicht erkennbar.<br />

Das Seniorenzentrum wird im Wege eines Vorhaben-<br />

und Erschließungsplanes errichtet, sodass keine<br />

Rechtsgrundlage zur Erhebung von<br />

Erschließungsbeiträgen begründet wird. Im Übrigen<br />

werden die Kosten der Lärmschutzwand vom<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 46 von 166


• dass die Besucher des Seniorenheims (Ergotherapie,<br />

Familienangehörige etc.) wohl kaum einen Parkplatz finden<br />

werden. Die Zahl der ausgewiesenen Parkplätze ist deutlich<br />

zu knapp bemessen. Es wird ein reges Treiben dort<br />

herrschen. Nicht ohne Grund denkt man an die Errichtung<br />

einer Lärmschutzwand.<br />

• dass im Übrigen auch nachts und am Wochenende mit<br />

erheblicher Zunahme von Ruhestörungen u. a. durch an-<br />

und abfahrenden Verkehr zu rechnen sein wird. Das Pflege-<br />

und Seniorenheim wird im Dreischichtbetrieb betrieben<br />

werden. Unzumutbarer Lärm und Ruhestörungen werden<br />

rund um die Uhr eintreten.<br />

• dass der zu erwartende Verkehr in die Sackgasse der<br />

Sandweierer Straße münden wird. Die Frage nach<br />

ausreichenden Rettungswegen muss angesichts der<br />

räumlichen Enge ebenso gestellt werden wie diejenige nach<br />

der Sicherheit der Kindergarten- und Grundschulkinder. Auf<br />

die Unterführung in Schul- bzw. Kindergartennähe wird<br />

hingewiesen. Ein Verkehrskonzept fehlt ebenso wie<br />

Querungshilfen über die Stadion- und Sandweierer Straße<br />

(insg. 3 Querungshilfen).<br />

Vorhabenträger getragen.<br />

Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von<br />

Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />

nachgewiesen. Ein Überschuss an Stellplätzen ergibt<br />

sich auch aus der Tatsache, dass keine Reduzierung<br />

der Anzahl der Stellplätze aufgrund des Verringerung<br />

des Bauvolumens und des Verzichtes auf die<br />

betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />

Mit unzumutbaren Ruhestörungen ist nicht zu<br />

rechnen. Insoweit wird auf das Gutachten der Modus<br />

Consult Speyer vom April 2011 und die obigen<br />

Ausführung verwiesen.<br />

Aus verkehrstechnischer Sicht ist kein<br />

Gefährdungspotenzial erkennbar das der Planung<br />

entgegenstehen würde.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 47 von 166


• dass keine oder zumindest keine gerechte Abwägung<br />

zwischen der Notwendigkeit einer Ballspielfläche für Kinder<br />

in ihrem sozialen Umfeld und den Interessen der <strong>Stadt</strong> nach<br />

einer ausreichenden Versorgung mit Pflege- und<br />

Demenzplätzen für das noch zu definierende <strong>Stadt</strong>quartier<br />

stattgefunden hat. Die Kinder (im Alter unter 14 Jahren)<br />

sollen an den Rand der Bebauung gedrängt werden, wobei<br />

ein neuer Standort bis heute nicht einmal gefunden wurde<br />

oder gar feststünde. Auf der anderen Seite ist für die mobilen<br />

Senioren am vorgesehenen Standort keine altersgerechte<br />

Infrastruktur (Geschäfte etc.) vorhanden. Die Standortfrage<br />

wäre nach meiner Meinung auch vor diesem Hintergrund<br />

noch einmal zu überdenken. Dies sage ich gerade als ältere<br />

Bürgerin <strong>Rastatt</strong>s.<br />

• dass sich die Verwaltung bemerkenswerter Weise übrigens<br />

erst im Zusammenhang mit dem Offenlagebeschluss hat<br />

beauftragen lassen, einen „Ersatzstandort“ für einen<br />

Bolzplatz zu suchen. Richtigerweise sollte der Standort für<br />

Die Ballspielfläche und der Bolzplatz bleiben erhalten.<br />

Gerade die Ballspielfläche ist zur Nutzung von<br />

Kindern unter 14 Jahren besonders geeignet und<br />

ausdrücklich vorgesehen. Nicht ersichtlich ist, dass<br />

die Kinder durch die Verlegung der Ballspielfläche an<br />

den Rand der Bebauung gedrängt würden. Für die<br />

Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder soll ein<br />

Standort im Bereich der Sportflächen im Süden des<br />

Quartiers gefunden werden.<br />

Münchfeld ist ein gut funktionierendes Wohnquartier<br />

mit hoher Wohnqualität und vorhandener<br />

Infrastruktur. Das Quartier ist an den ÖPNV<br />

angebunden. In der Nachbarschaft befinden sich<br />

Bäcker und Dienstleistungsbetriebe. Ein<br />

Lebensmittelmarkt ist in der Vogesenstraße/ Badener<br />

Straße vorhanden.<br />

Da auf die Einrichtung von betreuten Wohnungen im<br />

Dachgeschoss verzichtet wurde, konzentriert sich die<br />

künftige Nutzung nun hauptsächlich auf ein Demenz-<br />

und Pflegeheim. Vor diesem Hintergrund sind keine<br />

Defizite im Bereich der Infrastruktur des umliegenden<br />

Gebietes erkennbar.<br />

Auch nach der vorliegenden Planung sind eine<br />

Ballspielfläche und ein Kinderspielplatz mit<br />

hinreichenden Spielflächen vorgesehen. Für die<br />

Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 48 von 166


die Kinder erhalten bleiben, weil sie hier im sozialen Gefüge<br />

des Wohngebietes besser aufgehoben sind, während die<br />

älteren Menschen z. B. auch am Standort in der Nähe des<br />

Geländes des FC <strong>Rastatt</strong> 04 eine gute Anbindung per Bus<br />

hätten, wie man sie in der Sandweierer Straße nicht<br />

vorfinden kann. Es sei wiederholt daran erinnert, dass noch<br />

im Jahr 2008 der Gemeinderat und die <strong>Stadt</strong>verwaltung zur<br />

Umsetzung des Spiel- und Bolzplatz-Konzeptes rund<br />

30.000,00 € in das hier infrage stehende Grundstück<br />

investiert haben. Damit hat die <strong>Stadt</strong> ihren Willen zum<br />

Ausdruck gebracht, diese Nutzung für die Zukunft<br />

festzuschreiben. Hierauf habe ich vertraut. Es sind keine<br />

Umstände bekannt, die heute ein Umdenken erforderlich<br />

erscheinen lassen.<br />

• dass mit dem Bau eines fünfstöckigen Demenz- und<br />

Pflegeheims zudem eine erhebliche Herabsenkung des<br />

Wertes meines Grundstückes verbunden sein wird. Das<br />

fünfgeschossige Pflege- und Demenzheim erdrückte eine<br />

solche Bebauung. Niemand würde sich mehr für mein<br />

Grundstück interessieren, wenn ich es veräußern wollte.<br />

Der Gedanke, selbst neben dem geplanten „Kasten“ zu<br />

bewohnen, ist für mich unerträglich.<br />

Jugendliche wird ergänzend ein Standort im Bereich<br />

der Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />

werden.<br />

Die Investition in eine Umsetzung des Spiel- und<br />

Bolzplatzkonzepts schafft keinen Vertrauensschutz<br />

dahingehend, dass diese Flächen nicht verlegt oder<br />

anders angeordnet werden könnten. Gerade die<br />

Überlegungen zur Planung und Errichtung eines<br />

Seniorenwohnheimes haben ein Umdenken erfordert.<br />

Hierbei ist auch nochmals darauf hinzuweisen, dass<br />

die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen für<br />

Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen keine<br />

unüberwindlichen Konflikte schafft. Sie trägt vielmehr<br />

dazu bei einen generationsübergreifenden<br />

Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.<br />

Für das in Rede stehende Grundstück ist nunmehr<br />

eine maximal 4-geschossige Bebauung ohne<br />

Staffelgeschoss vorgesehen. Eine 5-geschossige<br />

Bebauung erfolgt nicht. Auch auf dem<br />

Nachbargrundstück ist bauplanungsrechtlich eine 4-<br />

geschossige Bebauung zulässig.<br />

Es ist richtig, dass das künftige Seniorenzentrum die<br />

auf dem Nachbargrundstück derzeit vorhandene 2-<br />

geschossige Bebauung deutlich überwiegen wird.<br />

Dies gilt aber auch für in der näheren Umgebung<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 49 von 166


• dass die jetzt vorgesehene Ballspielfläche unmittelbar neben<br />

der Herz-Jesu-Kirche ein Störfaktor ist. Um zu erwartende<br />

Nachbarschaftskonflikte (u. a. auch mit den Bewohnern der<br />

vorhandene andere, vergleichbar hohe Gebäude.<br />

Das an der Sandweierer Straße vorhandene<br />

zweigeschossige Gebäude wurde vor der Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Münchfeld“ errichtet und<br />

wurde damals in einer Weise überplant, die eine viel<br />

höhere Ausnutzung des Grundstückes mit vier<br />

Vollgeschossen ermöglicht hat.<br />

Die Festsetzung der Gebäudehöhe für das<br />

Seniorenzentrum orientiert sich an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Mit dem<br />

Wegfall des Staffelgeschosses und der Reduzierung<br />

der Gebäudehöhe fügt sich das Gebäude in die<br />

Umgebungsbebauung ein. Vor dem Hintergrund<br />

erfolgter Anregungen wurde eine Straßenabwicklung<br />

von der Sandweierer Straße hergesehen beauftragt.<br />

Auch aus dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass<br />

das geplante Gebäude bereits ohne die jetzige<br />

Reduzierung keine erschlagende Wirkung hatte und<br />

nicht gegen das Gebot nachbarlicher<br />

Rücksichtnahme verstößt. Dies gilt erst recht nach<br />

dem Wegfall des Staffelgeschosses und der<br />

Reduzierung der Gebäudehöhe um ca. 2 m.<br />

Die Verlegung der Ballspielfläche führt nicht zu einem<br />

höheren Störfaktor hinsichtlich der angrenzenden<br />

Herz-Jesu-Kirche als dies auch bislang bereits der<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 50 von 166


Pflege- und Demenzeinrichtung, aber auch mit der Kirche)<br />

zu vermeiden, wäre der jüngst erst hergestellte Zustand der<br />

Bolz- und Spielflächen für die jungen Menschen im<br />

Münchfeld und in der Siedlung zu belassen. Ich möchte in<br />

diesem Zusammenhang daran erinnern, dass vor nicht allzu<br />

vielen Jahren erhebliche Konflikte mit der Nachbarschaft<br />

wegen des auf dem Schulgelände vorhandenen Bolzplatzes<br />

aufkamen, welchen auf Vorschlag der <strong>Stadt</strong>verwaltung vom<br />

Gemeinderat dadurch abgeholfen wurde, dass<br />

entsprechende Spielmöglichkeiten am in Frage stehenden<br />

Standort geschaffen wurden. Seither hat sich ein gutes<br />

Neben- und Miteinander der verschiedenen<br />

grundstücksbezogenen Nutzungsinteressen ergeben. Dieses<br />

wird mit der vorgelegten Planung in Frage gestellt.<br />

• dass keine ausreichende Untersuchung der<br />

naturschutzrechtlichen Auswirkungen stattgefunden hat.<br />

Selbstverständlich sind Turmfalken in unserem Gebiet<br />

ebenso heimisch wie Fledermäuse, welche auch dieses<br />

vergleichbare kleine Gebiet benötigen, um überleben zu<br />

können. Das Argument, das kleine Gebiet falle nicht ins<br />

Gewicht, überzeugt nicht. Wenn in unserer dicht besiedelten<br />

Landschaft alle kleinen Flächen wegfallen, bleibt am Ende<br />

kein Lebensraum für diese Tiere mehr übrig.<br />

Fall ist. Nachbarschaftskonflikte sind weder mit den<br />

Bewohnern der Pflege- und Demenzeinrichtung noch<br />

mit der Kirche zu erwarten. Es ist zu wiederholen,<br />

dass die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen<br />

für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen<br />

keine unüberwindbaren Konflikte schaffen. Darüber<br />

hinaus können für die Ballspielfläche altersbezogene<br />

Nutzungsbeschränkungen festgesetzt werden.<br />

Größere Störungen gehen erfahrungsgemäß von<br />

Bolzplätzen mit Toren aus. Vor diesem Hintergrund<br />

stellt die Verlegung des Bolzplatzes auf eine Fläche<br />

im Süden des Quartiers keine Verschlechterung der<br />

Situation dar.<br />

Eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung hat<br />

stattgefunden. Ein Brutvorkommen des Turmfalken<br />

im Eingriffsgebiet ist aufgrund fehlender geeigneter<br />

Brutstätten (wie hohe Masten oder Gebäude)<br />

auszuschließen. Auch auf den Bäumen des<br />

unmittelbaren Umfeldes des Eingriffs sind keine<br />

Spuren von brütenden Turmfalken vorhanden. Die<br />

Eignung des Gebietes zur Jagd ist als gering<br />

einzustufen, da es arm an geeigneten Strukturen für<br />

potenzielle Beutetiere ist. Bei einer Jagdreviergröße<br />

von mehreren Quadratkilometern ist die<br />

Eingriffsfläche wegen ihrer geringen Größe als nicht<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 51 von 166


essenziell einzustufen. Hinzu kommt, dass für die<br />

tagaktiven Vögel eine sehr hohe Störung durch die<br />

bestehende Nutzung als Spielplatz und Freizeitfläche<br />

gegeben ist.<br />

Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich keine<br />

Hinweise auf Fortpflanzungsstätten für nach § 44<br />

BNatSch Abs. 5 geschützte Arten. Für die Tiere die<br />

eventuell das Gelände zur Nahrungssuche nutzen,<br />

gilt wie für den Turmfalken ausgeführt, dass zum<br />

einen nur ein geringes Beutetiervorkommen<br />

vorhanden ist und diese Tierarten sehr große<br />

Jagdreviere haben, so dass der Verlust der<br />

betroffenen Fläche nur als marginal einzustufen ist.<br />

Zu dem ist durch die geplanten Maßnahmen zur<br />

Bepflanzung (mit einer Erhöhung des<br />

Blütenangebots) des Geländes eine höhere<br />

Insektendichte zu erwarten. Hiermit wird sich das<br />

Beuteangebot für im Umfeld lebende Fledermäuse<br />

durch den Eingriff vergrößern. Des weiteren ist es<br />

ohne weiteres möglich am Gebäude Nisthilfen für<br />

Falken oder Eulen anzubringen und<br />

Fledermauskästen zu installieren. Zusätzlich können<br />

sogenannte Bienenhotels aufgestellt werden.<br />

Durch den geplanten Eingriff sind aufgrund der<br />

bestehenden Vorbelastungen (Siedlung,<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 52 von 166


4 A 4<br />

Schreiben vom<br />

20.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 20.09.2011<br />

Ich würde mich freuen, wenn meine Stellungnahme Sie zum<br />

Umdenken Ihrer Planungsüberlegungen veranlassen könnte.<br />

Rechtsmittel gegen Ihre Entscheidung behalte ich mir ausdrücklich<br />

vor.<br />

Im Rahmen der Auslegung des Entwurfs von o. g. Vorhaben lehne<br />

ich mich als Mieterin der (....) und zukünftige Erbin der (...) in vollem<br />

Umfang an die schriftliche Stellungnahme meiner Mutter (...) hierzu<br />

an. -siehe Stellungnahme A3 -<br />

Freizeitgelände, Schule usw.) keine für<br />

artenschutzrechtlich relevante Tiere neuen<br />

Belastungen des Umfelds zu erwarten. Daher kann<br />

auf eine Untersuchung des Umfeldes verzichtet<br />

werden.<br />

Die Anregung wurde insgesamt geprüft und führt im<br />

genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />

Die Anregung wird teilweise berücksichtigt. Es wird<br />

auf die Stellungnahme zu A 3 verwiesen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 53 von 166


5 A 5<br />

Schreiben vom<br />

07.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 17.09.2011<br />

Im Rahmen der Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans „Senioren-<br />

zentrum Münchfeld“ vom 15. August 2011 bis einschließlich 21.<br />

September 2011 nehmen wir (....), jeweils Eigentümer zu ¼ am<br />

Grundstück FlurStNr 7190, zum Planvorhaben eines<br />

Seniorenzentrums Münchfeld fristgemäß wie folgt Stellung:<br />

Durch das Bauvorhaben eines Demenz- und Pflegeheims fühlen<br />

wir uns als Eigentümer des Grundstücks mit der Flurstück-Nr. 7190<br />

in unseren Rechten beeinträchtigt. Der vorgelegte Planentwurf<br />

berücksichtigt verschiedene öffentliche und private Belange<br />

entweder nicht, unzureichend oder lässt eine gerechte Abwägung<br />

der (zum Teil widerstreitenden) Belange und Interessen vermissen.<br />

Nach der uns vorliegenden Planung soll unmittelbar gegenüber<br />

unserem mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebauten<br />

Grundstück nicht nur der lt. Planung vorgesehene fünfgeschossige<br />

Bau des Demenz- und Pflegeheims errichtet werden, sondern noch<br />

dazu auf der meinem Grundstück zugewandten Seite ein<br />

Ballspielplatz in unmittelbarer Nähe errichtet werden. Diese Absicht<br />

greift schon wegen der zu befürchtenden Lärmauswirkungen in<br />

unsere Rechte als Eigentümer des vorerwähnten Grundstücks ein.<br />

Die Stellungnahme wird dankend<br />

entgegengenommen. Auf der Basis der Anregungen<br />

zur Gebäudehöhe und zur Einfügung in die<br />

Umgebungsbebauung wurde die Planung noch<br />

einmal überarbeitet.<br />

Anfang des Jahres 2011 hat der Gesetzgeber den §<br />

22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)<br />

durch den folgenden Abs. 1a ergänzt:<br />

„(1a) Geräuscheinwirkungen, die von<br />

Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen<br />

und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise<br />

Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen<br />

werden, sind im Regelfall keine schädliche<br />

Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der<br />

Geräuscheinwirkungen dürfen<br />

Immissionsgrenz- und richtwerte nicht<br />

herangezogen werden.“<br />

Stand 11.05.2012<br />

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Ein Bauvorhaben wie das geplante Demenz- und Pflegeheim passt<br />

zudem nicht in die vorhandene, das Pflege- und Demenzheim<br />

umgebende zweigeschossige Wohnbebauung.<br />

Auch die Carl-Schurz-Schule auf der anderen Grundstücksseite ist<br />

schon wenige Jahre nach Erstellung des Bebauungsplans nur<br />

Damit wird Kinderlärm im Gegensatz zur bisherigen<br />

Rechtsprechung nicht mehr als schädliche<br />

Umwelteinwirkung i. S. d. BImSchG eingestuft.<br />

Deswegen ist eine Untersuchung der<br />

Geräuscheinwirkungen des zu verlegenden<br />

Ballspielplatzes nicht erforderlich und wird daher nicht<br />

vorgenommen.<br />

Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />

Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />

begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />

anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />

Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />

geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />

Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />

Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />

Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />

auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />

Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />

ein.<br />

Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />

Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 55 von 166


zweigeschossig errichtet worden, so dass sich das geplante<br />

Bauvorhaben insgesamt, auch mit Blick auf die Katholische Herz-<br />

Jesu-Kirche, nicht in die Umgebung einfügt. Diese Auffassung wird<br />

vom Landratsamt <strong>Rastatt</strong> in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011<br />

geteilt. Kirche und angrenzende Bebauung eines Pflege- und<br />

Demenzheimes liegen beide 141,09 m über NN. Das Landratsamt<br />

spricht deshalb in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011 zu Recht<br />

davon, dass das Bauvorhaben „einen sehr hohen und massiven<br />

Eindruck“ hinterlasse und die Gebäudehöhe „erschlagend“ wirke.<br />

Mit Blick auf die Katholische Herz-Jesu-Kirche hat das Landratsamt<br />

ausgeführt, dass selbst die in unmittelbarer Nähe gelegene Kirche<br />

diese Situation nicht zu kaschieren vermag. Unser Grundstück wird<br />

auch nach meiner Ansicht von dem geplanten Neubau insoweit<br />

„erschlagen“, als dieses städtebaulich einen Fremdkörper neben<br />

unserem Haus darstellt. Dass die ansonsten in dem von der<br />

Verwaltung immer in Bezug genommenen Bebauungsplan aus dem<br />

Jahr 1967 Abstände vergleichbarer 5geschossiger Gebäude in der<br />

Neckarstraße im vorliegenden Fall nicht eingehalten, sondern<br />

deutlich unterschritten werden, bleibt als erhebliche Fußnote der<br />

vorgelegten Planung festzuhalten.<br />

Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />

errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />

die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />

Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />

wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig..<br />

Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />

danach grundsätzlich möglich.<br />

Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />

Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />

dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />

geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />

städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />

erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />

Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />

Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />

ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />

eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />

zulässig ist.<br />

Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />

Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />

die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />

NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 56 von 166


Im Übrigen, meinen wir, kann sich die Verwaltung auch nicht auf<br />

den früheren Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 berufen. Jener ist<br />

im Laufe der Jahrzehnte funktionslos bzw. unwirksam geworden. Er<br />

sieht u. a. eine Bolzplatzspielfläche in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

der ursprünglich vorgesehenen fünfgeschossigen Wohnbebauung<br />

vor, wie sie heute an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig<br />

wäre.<br />

Der Gemeinderat hat ferner im Jahr 2007 durch einen<br />

Aufstellungsbeschluss offiziell deutlich gemacht, dass er von dieser<br />

alten Planung Abstand genommen hat. Statt einer fünfgeschossigen<br />

Bebauung hat der Gemeinderat in dem vorerwähnten Beschluss<br />

neue Planungsziele vorgegeben, nämlich den Erhalt der<br />

Jugendspiel- und Bolzplatzfläche vorgesehen, und dieser Nutzung<br />

Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />

Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />

der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />

festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1967 ist weder<br />

funktionslos noch unwirksam geworden. Die<br />

Planungskonzeption, die der Festsetzung der<br />

Geschossigkeit zugrunde liegt, wird nicht schon dann<br />

sinnlos, wenn sie nicht überall im Planbereich<br />

umgesetzt werden kann. Eine offenkundige<br />

Abweichung der tatsächlichen Verhältnisse vom<br />

Planinhalt, dass dieser keinerlei städtebauliche<br />

Gestaltungsfunktion mehr entwickeln könnte, liegt<br />

nicht vor. Im Übrigen ist die Umgebungsnutzung mit<br />

einem Kinderspielplatz und einer Ballspielfläche<br />

vereinbar.<br />

Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />

geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />

integrieren und ermöglicht ein enges<br />

Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />

mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 57 von 166


Vorrang vor einer 5geschossigen Bebauung gegeben. Diese<br />

Planung hat der Gemeinderat durch eine entsprechende<br />

Fachplanung, wie sie im Oktober 2007 im Rahmen des „Spiel- und<br />

Bolzplatzkonzeptes“ beschlossen wurde, abgesichert. Im Jahr 2008<br />

wurden dementsprechend zum Ausbau der Jugendspielflächen<br />

weitere 30.000,00 € investiert, die lt. Oberbürgermeister HJ Pütsch<br />

angeblich allein dem Ziel dienen sollten, bedarfsgerecht das Spiel-<br />

und Bolzplatzkonzept aus dem Jahr 2007 weiter umzusetzen.<br />

Einrichtungen. Dem steht der Aufstellungsbeschluss<br />

des Gemeinderats aus dem Jahr 2007 nicht<br />

entgegen. Vielmehr ist es einer Planung immanent,<br />

dass Ziele geändert werden können. Hierbei bleibt<br />

die Ballspielfläche nach der neuen Planung zeitlich<br />

unbefristet erhalten. Gleiches gilt für den<br />

Kinderspielplatz.<br />

Für die Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder<br />

und Jugendliche soll ein Standort im Bereich der<br />

Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />

werden. Ein Vorrang des Bolzplatzes und der<br />

Ballspielfläche ist auch im Aufstellungsbeschluss vom<br />

26.02.2007 nicht enthalten. Es sollen lediglich<br />

Standorte für den Speilplatz und die Ballspielfläche<br />

gesichert werden. Der Spielplatz bleibt an dem<br />

bisherigen Standort und erhält nur einen geänderten<br />

Grundstückszuschnitt. Die Ballspielfläche bleibt als<br />

Nutzung erhalten und ist damit dauerhaft gesichert.<br />

Der Bolzplatz soll lediglich an einen anderen Standort<br />

im Quartier verlegt werden. Insoweit ist zu<br />

berücksichtigen, dass die vorhandenen Spielgeräte<br />

zumindest teilweise umgesetzt werden können. Die<br />

getätigten Investitionen sind daher nicht vollständig<br />

verloren. Darüber hinaus wird die Übernahme der<br />

Kosten für die Versetzung der Spielgeräte durch den<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 58 von 166


Wir fänden es gut, wenn die Jugendspielfläche, so wie sie heute da<br />

liegt, erhalten bliebe. Diese stört die Anlieger nicht. Sie ist weit<br />

genug entfernt und so angelegt, dass Lärmauswirkungen erträglich<br />

bleiben. Wir halten es für eine Fehlplanung, wenn Kinder aus dem<br />

funktionierenden sozialen Umfeld inmitten der gewachsenen<br />

Bebauung und der damit verbundenen Kontrollmöglichkeit durch die<br />

Allgemeinheit (soziale Kontrolle) verdrängt werden sollen, um einem<br />

Pflege- und Demenzheim, das keinesfalls so standortabhängig ist<br />

wie eine Jugendspielfläche, Platz zu machen.<br />

Kaum nachvollziehbar ist, dass nach den neuen Überlegungen eine<br />

Ballspielfläche nunmehr in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen<br />

Bebauung geplant werden soll. Würde man die Wohn- und<br />

Spielsituation belassen, wie sie heute ist, wäre nicht nur allen<br />

(außer der Fa. Weisenburger und dem Oberbürgermeister) gedient.<br />

Die Geldausgabe von 30.000,00 € für die <strong>Anlage</strong> der<br />

Jugendspielflächen auf dem in Frage stehenden Grundstück würde<br />

sich nicht als ein Verschleudern von Steuergeldern, sondern als<br />

sinnvolle Investition in unsere Jugend erweisen. Der <strong>Stadt</strong>rat, aber<br />

auch die Verwaltung haben das bei der Verabschiedung des<br />

Haushaltes 2008 sehen müssen. Warum beide heute eine<br />

Kehrtwendung vollzogen haben, lässt sich nur mit den in meinem<br />

Schreiben niedergelegten fiskalischen „Argumenten“ und der<br />

erfolgten „Spendenbereitschaft“ des Investors begründen.<br />

Vorhabenträger im Durchführungsvertrag geregelt.<br />

Eine Verdrängung der Nutzer der Ballspielfläche und<br />

letztlich auch des Bolzplatzes findet nicht statt. Die<br />

Flächen werden lediglich verlegt. Weiter ist zu<br />

berücksichtigen, dass der geltende Bebauungsplan<br />

Bauflächen und nur eingeschränkt Grünflächen<br />

aufweist.<br />

Die Ballspielfläche befindet sich bereits jetzt in<br />

räumlicher Nähe zur vorhandenen Bebauung. Durch<br />

die Verlegung des Bolzplatzes wird die Situation<br />

sogar verbessert.<br />

Die getätigten Investitionen in Ballspielfläche und<br />

Bolzplatz sind nicht vollständig verloren, da die<br />

angeschafften Spielgeräte versetzt werden können<br />

und nicht neu angeschafft werden müssen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 59 von 166


Die Argumente für die Ansiedlung auf dem vorgesehenen<br />

städtischen Grundstück überzeugen nicht. Bezüglich des<br />

Standortes fehlt es an einer dem Spiel- und Bolzplatzkonzept<br />

vergleichbaren Planung für die Errichtung von Demenz- und<br />

Pflegeheimen in <strong>Rastatt</strong>. Es ist einfach unzutreffend, dass die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong>, wie zuletzt zu hören war, eine wohnortnahe Versorgung mit<br />

Pflege- und Demenzheimen anstrebt. Entsprechende Planungen<br />

gibt es bislang keine. Übrigens schon gar nicht für an Demenz<br />

erkrankte Menschen in <strong>Rastatt</strong> bzw. für unser <strong>Stadt</strong>quartier. Im<br />

Gegenteil. Soweit es ein Interesse von Investoren zur Ansiedlung<br />

von solchen Einrichtungen gab, wurden diese – einen städtischen<br />

Bedarf unterstellt – in jüngster Zeit zurückgewiesen (vgl.<br />

Folgenutzung Sparkassenakademie). Planüberlegungen bzgl. der<br />

aufgegebenen Max-Jäger-Schule zur Umnutzung der ehem. Haupt-<br />

und Werkrealschule in eine Pflege- und Demenzeinrichtung wurden<br />

vom Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sogar gestoppt, um aus<br />

fiskalischen Gründen die Ansiedlung auf dem in Frage stehenden<br />

Grundstück im Münchfeld zu begünstigen. Hierauf werden wir weiter<br />

unten noch einmal eingehen.<br />

Bauplanungsrechtlich ist das geplante<br />

Seniorenzentrum im WA zulässig. Es ist zwar<br />

zutreffend, dass ein stadtübergreifendes Konzept für<br />

eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />

Demenzheimen derzeit noch nicht vorliegt. Ein<br />

solches Konzept ist im Rahmen der Planung<br />

allerdings auch nicht zwingend erforderlich. Der<br />

Kreispflegeplan weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />

Umgebung einen Bedarf an Wohn- und Pflegeheimen<br />

aus. Diesem Bedarf wird mit der vorliegenden<br />

Planung Rechnung getragen. Hiermit wird letztlich<br />

auch eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />

Demenzheimen angestrebt und erreicht.<br />

Der Kreispflegeplan, der vom Kreistag am 22.11.2011<br />

beschlossen wurde, weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />

Umgebung einen Fehlbetrag von 170-218<br />

Pflegeplätzen. Bei der Kreisbedarfsplanung werden<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und die Gemeinde Iffezheim als<br />

Einheit betrachtet, wobei in Iffezheim keine<br />

Pflegeplätze vorhanden sind. Durch den aktuellen<br />

Kreispflegeplan ist somit der Bedarf an Pflegeplätzen<br />

im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Rastatt</strong> nachgewiesen.<br />

Unabhängig hiervon wurde die Ansiedlung eines<br />

Pflege- und Demenzheimes für die Folgenutzung der<br />

sog. „Sparkassenakademie“ nicht zurückgewiesen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 60 von 166


Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> hat sich nicht um Alternativstandorte bemüht.<br />

Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

sehe ich keinen Abwägungsvorgang zwischen unseren Interessen<br />

und denen anderer bzw. solchen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>. So hätten wir<br />

etwa auch einen Standort auf dem Gelände der ehemaligen<br />

Kaserne Merzeau (Nähe Heidekampbrücke) für ebenso denkbar<br />

gehalten. Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen hat die<br />

Verwaltung den Sachverhalt offensichtlich nicht einmal vollständig<br />

ermittelt und/oder Alternativstandorte ernsthaft in Erwägung<br />

gezogen. Fiskalische Erwägungen waren vielmehr allein für die<br />

Auswahl des Standortes entscheidend, als die Verwaltung den<br />

Gemeinderat mit ihren entsprechenden Überlegungen zum Bau<br />

eines Pflege- und Demenzheimes am 29.06.2009 konfrontierte.<br />

Vielmehr liegen hier seites der<br />

Grundstückseigentümer andere Planungs-<br />

überlegungen vor. Gleiches gilt für die Nachnutzung<br />

der „Max-Jäger-Schule“. Die Umnutzung in eine<br />

Pflegeeinrichtung wurde für die Max-Jäger-Schule<br />

auch nicht etwa aus fiskalischen Gründen gestoppt.<br />

Vielmehr mussten für die Nachnutzung der Max-<br />

Jäger-Schule zunächst grundsätzliche<br />

Rahmenbedingungen geklärt und beschlossen<br />

werden, bevor konkrete Konzepte entwickelt werden<br />

können.<br />

Geeignete Alternativstandorte sind in der Umgebung<br />

nicht vorhanden. Das Gelände der ehemaligen<br />

Kaserne Merzeau steht nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong>. Die Behauptung allein fiskalische Interessen<br />

seien für die Standortwahl entscheidend gewesen,<br />

trifft nicht zu.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 61 von 166


Die Planung geht des Weiteren von unzulässigen Annahmen aus.<br />

Der Ausbau einer dezentralen Pflege- und Demenzeinrichtung<br />

geschähe wider die aktuellen politischen Absichten. Dieser weisen<br />

in eine völlig andere Richtung als von der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> behauptet,<br />

nämlich in Richtung eines Ausbaus ambulanter Einrichtungen und<br />

einer Unterstützung der Pflege in der vertrauten häuslichen<br />

Umgebung alter Menschen. Wie der Gesetzgeber im August<br />

deutlich gemacht hat, ist beabsichtigt, die Zahl der Einrichtungen<br />

wegen der damit verbundenen hohen Pflegekosten deutlich<br />

zurückzufahren. Es ist somit höchst fraglich, ob ein entsprechender<br />

Bedarf nach weiteren Einrichtungen in <strong>Rastatt</strong> überhaupt besteht.<br />

<strong>Rastatt</strong> ist mit Senioreneinrichtungen bereits mehr als gut versorgt.<br />

Eine Planung, geschweige denn eine Prognose, wie sich der Bedarf<br />

an Senioreneinrichtungen für die <strong>Stadt</strong>quartiere der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

entwickeln könnte, liegt nicht vor. Es ist nicht einmal vorgegeben<br />

und bisher zum Ausdruck gebracht worden, für welches<br />

<strong>Stadt</strong>quartier vorliegend überhaupt konkret geplant worden ist.<br />

Tatsächlich ist keineswegs von einem Bedarf an 84 Pflegeplätzen<br />

und einer (noch ungenannten) Zahl an betreuten<br />

Seniorenwohnungen auszugehen. Im Gebiet Münchfeld/Siedlung<br />

werden die alten Menschen schon heute vorzugsweise zuhause in<br />

ihrem gewohnten Umfeld betreut. Es besteht unseres Wissens auch<br />

ansonsten kein Bedarf an Einrichtungen. In <strong>Rastatt</strong> gibt es derzeit 6<br />

Pflegeheime, davon 3 in der Innenstadt und weitere 3 südlich der<br />

Die vorgesehene Pflege- und Demenzeinrichtung<br />

befindet sich auf dem neuesten Stand der Pflege-<br />

Konzeption. Der Ausbau einer dezentralen Pflege<br />

ändert im Übrigen nichts daran, dass neben<br />

dezentralen Einrichtungen auch Pflege und<br />

Demenzeinrichtungen wie das geplante Pflegeheim<br />

erforderlich und gewollt sind.<br />

Auch nach Auffassung des Betreibers ist eine<br />

entsprechender Bedarf gegeben. Unabhängig<br />

hiervon ist es bauplanungsrechtlich zunächst einmal<br />

irrelevant, ob ein Bedarf besteht. Das Risiko der<br />

Auslastung des Seniorenzentrums trägt der Betreiber.<br />

Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen ist nach dem<br />

Kreispflegeplan derzeit noch nicht gedeckt. Das im<br />

Kreispflegeplan festgestellte Defizit von 170-218<br />

Pflegeplätzen ist wesentlich höher als die Anzahl der<br />

Pflegeplätze, die in Münchfeld realisiert werden soll,<br />

Deshalb sind darüber hinaus noch weitere<br />

Einrichtungen erforderlich, um diesen Bedarf zu<br />

decken (z.B. die genehmigte, aber noch nicht<br />

realisierte Pflegeeinrichtung in der Ritter-Straße). Im<br />

Übrigen ist das Pflegeheim in das Quartier integriert,<br />

was auch im Sinne einer möglichst gleichmäßigen<br />

Verteilung von Pflegeheimen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 62 von 166


Murg sowie die Planung eines 7. Pflegeheimes im Dörfel auf dem<br />

alten Intermarkt-Gelände. Die Planung eines Pflege- und<br />

Demenzheimes kann somit nur von sachfremden Gesichtspunkten<br />

geleitet worden sein.<br />

Wie erwähnt hat auch keine ordnungsgemäße Abwägung der<br />

widerstreitenden Interessen und Belange stattgefunden. Wie wir der<br />

Presse entnommen haben, wurde seitens des Oberbürgermeisters<br />

jede weitere Überlegung zur Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />

wünschenswert ist.<br />

Die Behauptung, dass es in <strong>Rastatt</strong> 6 Pflegeheime<br />

geben würde, ist falsch. In <strong>Rastatt</strong> sind nur zwei<br />

Pflegeheime vorhanden (Martha-Jäger-Haus und<br />

Haus Paulus).<br />

Bei den übrigen Einrichtungen handelt es sich um<br />

betreutes Wohnen (Rheintorstraße 25-27/ Patricia,<br />

Augartenstraße/ Rotes Kreuz, Brunnenhaus/ AWO<br />

und Kaiserstraße/ St. Elisabeth) oder um<br />

seniorengerechtes Wohnen (Lions-Stift), also um<br />

Wohnformen für ältere Menschen, die keiner<br />

umfassenden Pflege bedürfen. Diese Wohnformen<br />

unterscheiden sich wesentlich von der Unterbringung<br />

und Versorgung in Pflegeeinrichtungen und sind nicht<br />

Gegenstand des Abschnitts Stationäre Dauerpflege<br />

im Kreispflegeplan.<br />

Um den im Kreispflegeplan festgestellten Defizit an<br />

Pflegeplätzen zu verringern ist die Errichtung eines<br />

Pflegeheimes im öffentlichen Interesse dringend<br />

geboten.<br />

Die Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />

Demenzheimen an anderen Standorten wurde von<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> nicht unterbunden. Vielmehr wird<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 63 von 166


Demenzheimen bspw. an den Orten Sparkassen-Akademie und<br />

Max-Jäger-Schule unterbunden (vgl. dazu auch die Ausführungen<br />

oben, wonach bewusst nicht nach Standortalternativen gesucht<br />

worden ist). Entsprechende Nachfragen von Investoren wurden<br />

nachweislich abschlägig beschieden. Dies konnten wir in Erfahrung<br />

bringen. In verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates hat<br />

Oberbürgermeister HJ Pütsch auf Fragen von Herrn (...), Isarstrasse<br />

(....), 76437 <strong>Rastatt</strong> zudem immer wieder behauptet, dass der<br />

Standort „alternativlos“ sei. Es wären deshalb keine zusätzlichen<br />

Standorte zu untersuchen. Wer nicht sucht, kann nicht finden.<br />

Auf Grund der mir vorliegenden Presseveröffentlichungen soll die<br />

Planung an dem jetzt in Frage stehenden Standort nur deswegen<br />

entstanden sein, weil die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> ausschließlich fiskalische<br />

Interessen, nicht aber städtebauliche Überlegungen ihren<br />

Planungen vorangestellt hat (vgl. GR-Sitzung am 29.06.2009).<br />

Im Übrigen erscheint uns, vor dem Hintergrund, dass der Investor,<br />

die Firma Weisenburger, ein Unterstützer des Oberbürgermeisters<br />

in seinem OB-Wahlkampf gewesen sein soll, auch zweifelhaft, ob<br />

mit dem geplanten Bauvorhaben hier nicht jemandem ein Gefallen<br />

getan werden soll. Hierfür spricht insbesondere die Tatsache, dass<br />

ausweislich vorliegender Presseveröffentlichungen die Firma<br />

Weisenburger eine Spende iHv 5.000,00 € für die Seniorenhilfe der<br />

deren Ansiedlung weiterverfolgt. Bei den genannten<br />

Standorten (Sparkassen-Akademie und Max-Jäger-<br />

Schule) liegen jedoch keine Planungen vor, die eine<br />

Realisierung innerhalb eines vergleichbaren<br />

Zeitraums wie am jetzigen Planungsstandort<br />

ermöglichen würden. Insoweit ist der Standort<br />

Münchfeld in der Tat alternativlos.<br />

Die Behauptung, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

ausschließlich fiskalische Interessen verfolgen würde,<br />

ist nicht zutreffend. Das durch die Planung verfolgte<br />

Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit<br />

Pflegeeinrichtungen, wie auch die Einrichtung von<br />

Spielflächen für Kinder und Jungendliche sind<br />

wichtige sozialpolitische und städtebauliche<br />

Maßnahmen im öffentlichen Interesse.<br />

Der Vorwurf ist unbegründet. Ein Zusammenhang<br />

zwischen Spenden der Firma Weisenburger und der<br />

städtebaulichen Abwägung und Entwicklung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> besteht nicht.<br />

Stand 11.05.2012<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> – vormals: Alten- und Weihnachtshilfe - getätigt hat<br />

(vgl. BT vom 03.12.2010). Am Tag zuvor konnten wir der Presse<br />

entnehmen (BNN vom 02.12.2010 „Pflegeheim im Münchfeld wird<br />

gebaut“), dass es trotz erheblicher und gut begründeter<br />

Widerstände aus der Bevölkerung bei der Festlegung auf den hier in<br />

Frage stehenden Standort bleiben sollte. Damit wird der unschöne<br />

Eindruck geweckt, als bestünde zwischen der Spende, dem (Ver-)<br />

Kauf des Grundstücks und der vorgelegten städtebaulichen Planung<br />

ein sachlich nicht begründbarer Zusammenhang.<br />

Der Abschluss des Kaufvertrages ist im Dezember 2010 nicht<br />

öffentlich gefasst worden. In den Unterlagen heißt es dagegen, dass<br />

das Grundstück erst ver- bzw. gekauft werden soll. Tatsächlich soll<br />

vertraglich aber, wie man hört, schon alles unter Dach und Fach<br />

sein. Die entgegenstehende Darstellung in den Unterlagen wäre<br />

demnach unzutreffend. Ich kann die Ausführungen der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen.<br />

Ein wirkliches Interesse an einer Einbeziehung der Bevölkerung in<br />

die Planung hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> offensichtlich zu keinem Zeitpunkt<br />

ernsthaft gehabt. Denn die mehr als 500 zusammengetragenen<br />

Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern blieben ebenso<br />

unbeachtet wie eine Veranstaltung am 07.05.2010, welche<br />

sinnigerweise von der Firma Weisenburger, nicht aber von der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong> organisiert und betreut wurde. Uns zeigt dieser Umstand,<br />

dass es der <strong>Stadt</strong> um völlig andere Dinge geht, als auf die<br />

berechtigten Belange von uns Bürgerinnen und Bürgern Rücksicht<br />

Es entspricht üblicher und nicht zu beanstandender<br />

Praxis, dass zunächst im <strong>Stadt</strong>rat der Beschluss zur<br />

Veräußerung einer Immobilie gefasst wird und in der<br />

Folge von der <strong>Stadt</strong>verwaltung der hierzu<br />

erforderliche Grundstückskaufvertrag entworfen und<br />

umgesetzt wird. Ein Kaufvertrag ist noch nicht<br />

notariell beurkundet worden.<br />

Die Veranstaltung am 07.05.2010 wurde nicht von<br />

der Weisenburger Gewerbe + Wohnbau GmbH<br />

organisiert. Die Fa. Weisenburger wurde an diesem<br />

Termin zu einer Veranstaltung der<br />

Interessensgemeinschaft <strong>Rastatt</strong> Münchfeld<br />

eingeladen.<br />

Im Übrigen wurde die Öffentlichkeit im Rahmen der<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 65 von 166


zu nehmen.<br />

Aus den vorgenannten Überlegungen heraus kann es deshalb nicht<br />

verwundern, dass unsere Sorgen bezüglich der Errichtung des<br />

Demenz- und Pflegeheims am angegebenen Standort nicht<br />

berücksichtigt worden sind. Wären diese im Interesse einer<br />

sachgerechten Abwägung in die Überlegungen der (Vor-)Planungen<br />

eingestellt worden, wäre das Pflege- und Demenzheim nicht an<br />

diesem Standort zur Bebauung vorgeschlagen worden.<br />

Zu den besonderen Belangen und Gesichtspunkten, welche bei den<br />

städtischen Planungen hätten berücksichtigt werden müssen, zähle<br />

ich in Ergänzung zu meinen obigen Ausführungen ferner,<br />

• dass mit erheblichen und für uns unzumutbaren<br />

Lärmauswirkungen auf unser Grundstück zu rechnen sein<br />

wird (vgl. Ausführungen oben). Hiervon ist insbesondere<br />

unser Grundstück betroffen, wie sich aus dem den<br />

Unterlagen beigefügten Plan ergibt. Das Grundstück liegt in<br />

unmittelbarer Umgebung der Ballspielfläche. Die von einer<br />

Bebauungsplanes/ Vorhaben- und Erschließungs-<br />

planes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />

beteiligt, wobei im Rahmen der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

zahlreiche Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit<br />

genutzt haben, die Planung mit Herrn OB Pütsch<br />

persönlich, sowie mit den Vertretern der Verwaltung,<br />

des Vorhabenträgers und des Betreibers zu erörtern.<br />

Die Anregungen wurden entsprechend den Vorgaben<br />

des BauGB geprüft und führen im genannten Umfang<br />

zu einer Änderung der Planung und zu einer<br />

Reduzierung des Bauvolumens.<br />

Die Anregungen wurden geprüft und führen im<br />

genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />

Der Planung entgegenstehende Lärmimmissionen<br />

sind nicht zu erwarten. Im Zuge des<br />

Bebauungsplanverfahrens wurden die<br />

Geräuscheinwirkungen des Bauvorhabens auf die<br />

geplante Wohnnutzung selbst sowie auf die<br />

Stand 11.05.2012<br />

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Ballspielfläche einzuhaltenden Abstandsflächen werden<br />

unterschritten.<br />

Umgebung untersucht und bewertet, da in der<br />

Nachbarschaft zum Plangebiet schutzwürdige<br />

Wohnnutzungen im allgemeinen Wohngebiet sowie<br />

auf dem Gelände der benachbarten Schule<br />

(Hausmeisterwohnung) liegen. Zur Thematik der<br />

Geräuscheinwirkungen wurde ein Schalltechnisches<br />

Gutachten der Modus Consult Speyer GmbH im April<br />

2011 erstellt. Im Zuge dieses Gutachtens wurde der<br />

Verkehrslärm an der geplanten Bebauung untersucht<br />

und bewertet. Beurteilungsgrundlage für diese<br />

Aufgabenstellung ist die DIN 18005 Teil 1<br />

„Schallschutz im Städtebau mit dem Beiblatt 1 zu der<br />

DIN 18005“. Weiter wurden die<br />

Geräuscheinwirkungen, die im Zusammenhang mit<br />

dem Bauvorhaben entstehen, an der vorhandenen<br />

benachbarten Wohnbebauung sowie am<br />

Bauvorhaben selbst nach den Orientierungswerten<br />

der DIN 18005 bzw. der Beurteilungsgrundlage<br />

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-<br />

Lärm) vom 26.08.1998 untersucht und bewertet. Zum<br />

Schutz der Wohnbebauung vor<br />

Geräuscheinwirkungen durch die B 3 und vom<br />

Parkplatz auftretenden Geräuschspitzen werden<br />

passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Zum<br />

Schutz der umgebenden Wohnbebauung durch Pkw-<br />

Fahrbewegungen auf dem Parkplatz wird die im<br />

Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 67 von 166


• dass durch das Bauvorhaben mit einem erhöhten<br />

Verkehrsaufkommen zu rechnen sein wird, dem weder die<br />

ausgewiesene Zahl von Parkplätzen noch die<br />

Verkehrssituation insgesamt Rechnung trägt. Bereits heute<br />

herrscht akuter Parkplatzmangel, den weder die<br />

Donaustraße noch die angrenzenden Wohnstraßen<br />

aufnehmen können.<br />

realisiert. Die Geräuscheinwirkungen vom geplanten<br />

Parkplatz halten bereits mit den zunächst<br />

vorgesehenen Wohnungen für betreutes Wohnen die<br />

Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, mit Ausnahme<br />

des Immissionsorts „Sandweierer Str. 3“ zur<br />

Nachtzeit, ein. Zur Vermeidung dieser Überschreitung<br />

erfolgt die Errichtung einer Lärmschutzwand. Die<br />

Annahmen des Gutachtens beruhen auf<br />

Erfahrungswerten des Betreibers die abhängig von<br />

der Größe der Pflegeeinrichtung sind. Es besteht kein<br />

Grund, diese in Zweifel zu ziehen. Pro Tag ist mit 2<br />

Anlieferungen durch Kleintransporter zu rechnen, die<br />

ausschließlich werktags zwischen 6.00 und 22.00<br />

Uhr, außerhalb der Nachtruhe stattfinden. Von<br />

unzumutbaren Lärmauswirkungen durch diese beiden<br />

Anlieferungen kann keine Rede sein.<br />

Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />

darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />

notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />

dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />

Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />

baurechtlich erforderlichen Maß und orientiert sich an<br />

den Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />

berücksichtigen. Stellplätze sind darüber hinaus auch<br />

im öffentlichen Straßenraum vor dem Pflegeheim<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 68 von 166


• dass das Verkehrsrisiko für Kinder, die die Schule und den<br />

Kindergarten besuchen werden, wachsen wird.<br />

vorhanden. Bei dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />

von 7,60 m ist es regelkonform nach der RASt 06,<br />

wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />

weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />

Im Übrigen werden für das Bauvorhaben die<br />

bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze auf<br />

dem Baugrundstück ausgewiesen.<br />

Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />

konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />

Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />

Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />

niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />

verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />

Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />

Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />

Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />

erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />

der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />

senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 69 von 166


• dass in die Überlegungen nicht eingestellt wurde, dass<br />

Schule und Kinderbetreuung (Hort/Kindergarten) trotz eines<br />

Rückgangs der Kinderzahlen in der Vergangenheit stets<br />

wachsenden Platzbedarf hatten und vermutlich weiter haben<br />

werden. Für einen solchen Fall könnte u. U. ein Teil des<br />

Geländes angrenzend an die Schule genutzt werden.<br />

Anträge auf Erweiterung des Kath. Kindergartens St.<br />

Franziskus sind bereits gestellt bzw. sollen jetzt gestellt<br />

werden. Eine Erweiterung von Schule und<br />

Kindertageseinrichtungen/Hort wäre jedoch nach dem Bau<br />

des Pflege- und Demenzheimes nicht realisierbar. Die<br />

vorgelegten Planungen erscheinen uns daher sehr<br />

kurzsichtig angelegt worden zu sein.<br />

• dass Spielplatz und die 2geschossige Carl-Schurz-Schule<br />

durch das 5geschossige Pflege- und Demenzheim<br />

verschattet werden. Es wurde aktuell mit hohem Aufwand<br />

einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden.<br />

Eine Erweiterungsabsicht der Schule wurde bislang<br />

nicht angemeldet und ist nicht absehbar.<br />

Gegebenenfalls ist ein Anbau und/oder eine<br />

Aufstockung auf dem Schulgelände möglich. Eine<br />

Erweiterung des katholischen Kindergartens St.<br />

Franziskus kommt aufgrund der zu großen<br />

räumlichen Entfernung auf dem für das<br />

Seniorenzentrum vorgesehenen Gelände nicht in<br />

Betracht.<br />

Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 70 von 166


eine energetische Sanierung der Schule durchgeführt und<br />

eine Solaranlage auf dem Dach der Schule errichtet. Den<br />

Kindern bzw. der Schule wird Licht und Sonne genommen.<br />

• dass die Annahmen für das zu erwartende<br />

Verkehrsaufkommen durch aufkommenden Personal- und<br />

Lieferverkehr unzutreffend sind. Tatsächlich wird es zu<br />

zusätzlichen unzumutbaren Verkehrs- und Lärmbelastungen<br />

kommen. Dies gilt zum einen für die Anlieger der<br />

Sandweierer Straße, die durch eine Lärmschutzwand vor<br />

Beeinträchtigungen geschützt werden sollen. Zum anderen<br />

wird es erhöhte Belastungen für die Wohnstraßen der<br />

Stadion-, Isar-, Lech- und Ostmarkstraße geben.<br />

nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />

unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />

vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />

die Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />

genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />

vorteilhaft sein. Bei einer Grundstücksbebauung mit<br />

Gebäudehöhen von bis zu 4 Geschossen ist eine<br />

teilweise Beschattung angrenzender Grundstücke<br />

nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu vermeiden.<br />

Durch die Abstände zur Grundstücksgrenze der<br />

Gebäude ist jedoch nicht davon auszugehen, dass<br />

eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />

Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />

Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe und den<br />

Wegfall des Staffelgeschosses wird die Situation<br />

weiter verbessert.<br />

Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die<br />

Annahmen für das zu erwartende<br />

Verkehrsaufkommen durch Personal und<br />

Lieferverkehr unzutreffend sind. Das insoweit<br />

angenommene Verkehrsaufkommen orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten und den Angaben der AWO als der<br />

künftigen Betreiberin des Seniorenzentrums, die über<br />

große Erfahrungen im Betrieb vergleichbarer Heime<br />

verfügt. Es ist davon auszugehen, dass die im<br />

Gutachten zugrunde gelegten Zahlen belastbar sind.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 71 von 166


• dass die benachbarten Grundstücke durch eine<br />

Lärmschutzwand vor den offensichtlich zu erwartenden<br />

Immissionen des Pflege- und Demenzheims geschützt<br />

werden sollen. Uns zeigt allein diese planerische<br />

Überlegung, dass hier zwei Nutzungen aufeinander stoßen,<br />

die schlichtweg unverträglich nebeneinander zu stehen<br />

kommen sollen. Die Errichtung einer Lärmschutzwand<br />

innerhalb (!) bzw. unmittelbar zwischen zwei<br />

Wohngrundstücken halte ich für fehlerhaft. Eine Straße, die<br />

die beiden Nutzungen voneinander trennt und zusätzliche<br />

Belastungen auslösen könnte, ist nicht geplant.<br />

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nicht zu<br />

einer Überlastung der Sandweierer Straße oder der<br />

Stadionstraße führen. Die Mehrbelastung in den<br />

genannten Wohnstraßen durch den von der<br />

Einrichtung erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu<br />

dem von den Anliegern erzeugten Eigenverkehr so<br />

gering, dass sie weder verkehrliche noch<br />

schalltechnische Auswirkungen hat. Die Anzahl der<br />

geplanten Stellplätze auf dem Grundstück des<br />

Pflegeheimes ist ausreichend. Stellplätze sind<br />

darüber hinaus auch im öffentlichen Straßenraum vor<br />

dem Pflegeheim vorhanden. In dem bestehenden<br />

Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es völlig<br />

regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />

Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />

nicht erwartet werden.<br />

Die Annahme, dass mit der Planung zwei mit<br />

einander unvereinbare Nutzungen zusammentreffen<br />

sollen, ist falsch. Die Errichtung eines Senioren- und<br />

Pflegeheims ist im allgemeinen Wohngebiet<br />

regelmäßig zulässig. Soweit bezüglich des<br />

Nachbargrundstücks ein Lärmkonflikt „nachts“<br />

besteht, wird dieser durch die Errichtung der<br />

geplanten Lärmschutzwand gelöst. Die<br />

Lärmschutzwand selbst befindet sich dabei nicht<br />

unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken<br />

sondern an dem diese trennenden öffentlichen Weg<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 72 von 166


• dass zwischen einem Pflege- und Demenzheim und<br />

vorhandener benachbarter Bebauung eine Lärmschutzwand<br />

errichtet werden muss, ist für uns ebenfalls ein Indiz dafür,<br />

dass die vorgelegte Planung nicht sonderlich gut überlegt<br />

sein kann – es sei denn, es sind andere als städtebauliche<br />

Gründe für den Bebauungsvorschlag maßgebend gewesen.<br />

Dies wiederum würde die städtebauliche Planung in Frage<br />

stellen müssen.<br />

auf dem Baugrundstück. Ohne die Lärmschutzwand<br />

ist mit nächtlichen Ruhestörungen durch das<br />

impulsartige Geräusch beim Schließen eines<br />

Kofferraumdeckels zu rechnen. Ohne die<br />

Lärmschutzwand müsste der Parkplatz um<br />

mindestens 40 m vom Grundstück Sandweierer<br />

Straße 3 abrücken. Damit stünde nicht mehr genug<br />

Fläche zur <strong>Anlage</strong> des Parkplatzes zur Verfügung.<br />

Die Lärmschutzwand ist mit einer moderaten Höhe<br />

von 2,5 m städtebaulich durchaus verträglich.<br />

Darüber hinaus ist eine Gestaltung vorgesehen, die<br />

eine harmonische Einbindung in ihr Umfeld<br />

ermöglicht. Die Lärmschutzwand ist zur Begrünung<br />

vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird die<br />

Lärmschutzwand auf dem Baugrundstück eingerückt<br />

errichtet. Vor der Lärmschutzwand zum öffentlichen<br />

Weg hin ist eine Grünfläche von ca. 1 m Breite<br />

vorgesehen um die Begrünung der Wand zu<br />

ermöglichen.<br />

Die Lärmschutzwand hält die notwendigen<br />

Grenzabstände ein. Hierbei darf die Abstandsfläche<br />

auch auf der öffentlichen Wegefläche bis zur Mitte<br />

des Weges liegen. Ein Verstoß gegen das<br />

Rücksichtnahmegebot ist bei einer Länge der<br />

Lärmschutzwand von 29 m bei einer Höhe von 2,5 m<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 73 von 166


• dass möglicherweise Erschließungsbeiträge wegen der<br />

Errichtung der Lärmschutzwand auf uns Anlieger zukommen<br />

können.<br />

• dass die Besucher des Seniorenheims (Ergotherapie,<br />

Familienangehörige etc.) wohl kaum einen Parkplatz finden<br />

werden. Die Zahl der ausgewiesenen Parkplätze ist deutlich<br />

zu knapp bemessen. Es wird ein reges Treiben dort<br />

herrschen. Nicht ohne Grund denkt man an die Errichtung<br />

einer Lärmschutzwand.<br />

• dass im Übrigen auch nachts und am Wochenende mit<br />

erheblicher Zunahme von Ruhestörungen u. a. durch an-<br />

und abfahrenden Verkehr zu rechnen sein wird. Das Pflege-<br />

und Seniorenheim wird im Dreischichtbetrieb betrieben<br />

werden. Unzumutbarer Lärm und Ruhestörungen werden<br />

rund um die Uhr eintreten.<br />

• dass der zu erwartende Verkehr in die Sackgasse der<br />

Sandweierer Straße münden wird. Die Frage nach<br />

ausreichenden Rettungswegen muss angesichts der<br />

räumlichen Enge ebenso gestellt werden wie diejenige nach<br />

nicht erkennbar.<br />

Das Seniorenzentrum wird im Wege eines Vorhaben-<br />

und Erschließungsplanes errichtet, sodass keine<br />

Rechtsgrundlage zur Erhebung von<br />

Erschließungsbeiträgen begründet wird. Im Übrigen<br />

werden die Kosten der Lärmschutzwand vom<br />

Vorhabenträger getragen.<br />

Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von<br />

Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />

nachgewiesen. Ein Überschuss an Stellplätzen ergibt<br />

sich auch aus der Tatsache, dass keine Reduzierung<br />

der Anzahl der Stellplätze aufgrund des Verringerung<br />

des Bauvolumens und des Verzichtes auf die<br />

betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />

Mit unzumutbaren Ruhestörungen ist nicht zu<br />

rechnen. Insoweit wird auf das Gutachten der Modus<br />

Consult Speyer vom April 2011 und die obigen<br />

Ausführungen verwiesen.<br />

Aus verkehrstechnischer Sicht ist kein<br />

Gefährdungspotenzial erkennbar das der Planung<br />

entgegenstehen würde.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 74 von 166


der Sicherheit der Kindergarten- und Grundschulkinder. Auf<br />

die Unterführung in Schul- bzw. Kindergartennähe wird<br />

hingewiesen. Ein Verkehrskonzept fehlt ebenso wie<br />

Querungshilfen über die Stadion- und Sandweierer Straße<br />

(insg. 3 Querungshilfen).<br />

• dass keine oder zumindest keine gerechte Abwägung<br />

zwischen der Notwendigkeit einer Ballspielfläche für Kinder<br />

in ihrem sozialen Umfeld und den Interessen der <strong>Stadt</strong> nach<br />

einer ausreichenden Versorgung mit Pflege- und<br />

Demenzplätzen für das noch zu definierende <strong>Stadt</strong>quartier<br />

stattgefunden hat. Die Kinder (im Alter unter 14 Jahren)<br />

sollen an den Rand der Bebauung gedrängt werden, wobei<br />

ein neuer Standort bis heute nicht einmal gefunden wurde<br />

oder gar feststünde. Auf der anderen Seite ist für die mobilen<br />

Senioren am vorgesehenen Standort keine altersgerechte<br />

Infrastruktur (Geschäfte etc.) vorhanden. Die Standortfrage<br />

wäre nach meiner Meinung auch vor diesem Hintergrund<br />

noch einmal zu überdenken. Dies sage ich gerade als ältere<br />

Bürgerin <strong>Rastatt</strong>s.<br />

Die Ballspielfläche und der Bolzplatz bleiben erhalten.<br />

Gerade die Ballspielfläche ist zur Nutzung von<br />

Kindern unter 14 Jahren besonders geeignet und<br />

ausdrücklich vorgesehen. Nicht ersichtlich ist, dass<br />

die Kinder durch die Verlegung der Ballspielfläche an<br />

den Rand der Bebauung gedrängt würden. Für die<br />

Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder soll ein<br />

Standort im Bereich der Sportflächen im Süden des<br />

Quartiers gefunden werden.<br />

Münchfeld ist ein gut funktionierendes Wohnquartier<br />

mit hoher Wohnqualität und vorhandener<br />

Infrastruktur. Das Quartier ist an den ÖPNV<br />

angebunden. In der Nachbarschaft befinden sich<br />

Bäcker und Dienstleistungsbetriebe. Ein<br />

Lebensmittelmarkt ist in der Vogesenstraße/ Badener<br />

Straße vorhanden.<br />

Da auf die Einrichtung von betreuten Wohnungen im<br />

Dachgeschoss verzichtet wurde, konzentriert sich die<br />

künftige Nutzung nun hauptsächlich auf ein Demenz-<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 75 von 166


• dass sich die Verwaltung bemerkenswerter Weise übrigens<br />

erst im Zusammenhang mit dem Offenlagebeschluss hat<br />

beauftragen lassen, einen „Ersatzstandort“ für einen<br />

Bolzplatz zu suchen. Richtigerweise sollte der Standort für<br />

die Kinder erhalten bleiben, weil sie hier im sozialen Gefüge<br />

des Wohngebietes besser aufgehoben sind, während die<br />

älteren Menschen z. B. auch am Standort in der Nähe des<br />

Geländes des FC <strong>Rastatt</strong> 04 eine gute Anbindung per Bus<br />

hätten, wie man sie in der Sandweierer Straße nicht<br />

vorfinden kann. Es sei wiederholt daran erinnert, dass noch<br />

im Jahr 2008 der Gemeinderat und die <strong>Stadt</strong>verwaltung zur<br />

Umsetzung des Spiel- und Bolzplatz-Konzeptes rund<br />

30.000,00 € in das hier infrage stehende Grundstück<br />

investiert haben. Damit hat die <strong>Stadt</strong> ihren Willen zum<br />

Ausdruck gebracht, diese Nutzung für die Zukunft<br />

festzuschreiben. Hierauf haben wir vertraut. Es sind keine<br />

Umstände bekannt, die heute ein Umdenken erforderlich<br />

erscheinen lassen.<br />

• dass mit dem Bau eines fünfstöckigen Demenz- und<br />

Pflegeheims zudem eine erhebliche Herabsenkung des<br />

Wertes unseres Grundstückes verbunden sein wird. Das<br />

fünfgeschossige Pflege- und Demenzheim erdrückt jede<br />

und Pflegeheim. Vor diesem Hintergrund sind keine<br />

Defizite im Bereich der Infrastruktur des umliegenden<br />

Gebietes erkennbar.<br />

Auch nach der vorliegenden Planung sind eine<br />

Ballspielfläche und ein Kinderspielplatz mit<br />

hinreichenden Spielflächen vorgesehen. Für die<br />

Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />

Jugendliche wird ergänzend ein Standort im Bereich<br />

der Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />

werden.<br />

Die Investition in eine Umsetzung des Spiel- und<br />

Bolzplatzkonzepts schafft keinen Vertrauensschutz<br />

dahingehend, dass diese Flächen nicht verlegt oder<br />

anders angeordnet werden könnten. Gerade die<br />

Überlegungen zur Planung und Errichtung eines<br />

Seniorenwohnheimes haben ein Umdenken erfordert.<br />

Hierbei ist auch nochmals darauf hinzuweisen, dass<br />

die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen für<br />

Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen keine<br />

unüberwindlichen Konflikte schafft. Sie trägt vielmehr<br />

dazu bei einen generationsübergreifenden<br />

Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.<br />

Für das in Rede stehende Grundstück ist nunmehr<br />

eine maximal 4-geschossige Bebauung ohne<br />

Staffelgeschoss vorgesehen. Eine 5-geschossige<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 76 von 166


allein zulässige zweigeschossige Bebauung. Niemand würde<br />

sich mehr für unser Grundstück interessieren, wenn wir es<br />

jemals veräußern sollten.<br />

Bebauung erfolgt nicht.<br />

Auch auf den bisher noch unbebauten<br />

Nachbargrundstücken, auf denen die Absicht besteht<br />

eine zweigeschossige Bebauung zu errichten, ist<br />

gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Münchfeld“ nach wie vor eine 4-geschossige<br />

Mehrfamilienhaus-Bebauung bauplanungsrechtlich<br />

zulässig.<br />

Es ist richtig, dass das künftige Seniorenzentrum die<br />

auf dem Nachbargrundstück derzeit vorhandene 2-<br />

geschossige Bebauung deutlich überwiegen wird.<br />

Dies gilt aber auch für in der näheren Umgebung<br />

vorhandene andere, vergleichbar hohe Gebäude.<br />

Das an der Sandweierer Straße vorhandene<br />

zweigeschossige Gebäude wurde vor der Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Münchfeld“ errichtet und<br />

wurde damals in einer Weise überplant, die eine viel<br />

höhere Ausnutzung des Grundstückes mit vier<br />

Vollgeschossen ermöglicht hat.<br />

Die Festsetzung der Gebäudehöhe für das<br />

Seniorenzentrum orientiert sich an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Mit dem<br />

Wegfall des Staffelgeschosses und der Reduzierung<br />

der Gebäudehöhe fügt sich das Gebäude in die<br />

Umgebungsbebauung ein. Vor dem Hintergrund<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 77 von 166


• dass die jetzt vorgesehene Ballspielfläche unmittelbar neben<br />

der Herz-Jesu-Kirche ein Störfaktor ist. Um zu erwartende<br />

Nachbarschaftskonflikte (u. a. auch mit den Bewohnern der<br />

Pflege- und Demenzeinrichtung, aber auch mit der Kirche)<br />

zu vermeiden, wäre der jüngst erst hergestellte Zustand der<br />

Bolz- und Spielflächen für die jungen Menschen im<br />

Münchfeld und in der Siedlung zu belassen. Wir möchten in<br />

diesem Zusammenhang daran erinnern, dass vor nicht allzu<br />

vielen Jahren erhebliche Konflikte mit der Nachbarschaft<br />

wegen des ursprünglich auf dem Schulgelände vorhandenen<br />

Bolzplatzes aufkamen, welchen auf Vorschlag der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung vom Gemeinderat dadurch abgeholfen<br />

wurde, dass entsprechende Spielmöglichkeiten am jetzt in<br />

Frage gestellten Standort geschaffen wurden. Heute haben<br />

wir ein gutes Neben- und Miteinander der verschiedenen<br />

grundstücksbezogenen Nutzungen und Nutzungsinteressen.<br />

All dies wird mit der vorgelegten Planung unnötiger Weise in<br />

erfolgter Anregungen wurde eine Straßenabwicklung<br />

von der Sandweierer Straße hergesehen beauftragt.<br />

Auch aus dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass<br />

das geplante Gebäude bereits ohne die jetzige<br />

Reduzierung keine erschlagende Wirkung hat und<br />

nicht gegen das Gebot nachbarlicher<br />

Rücksichtnahme verstößt. Dies gilt erst recht nach<br />

dem Wegfall des Staffelgeschosses und der<br />

Reduzierung der Gebäudehöhe um ca. 2 m.<br />

Die Verlegung der Ballspielfläche führt nicht zu einem<br />

höheren Störfaktor hinsichtlich der angrenzenden<br />

Herz-Jesu-Kirche als dies auch bislang bereits der<br />

Fall ist. Nachbarschaftskonflikte sind weder mit den<br />

Bewohnern der Pflege- und Demenzeinrichtung noch<br />

mit der Kirche zu erwarten. Es ist zu wiederholen,<br />

dass die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen<br />

für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen<br />

keine unüberwindbaren Konflikte schaffen. Darüber<br />

hinaus können für die Ballspielfläche altersbezogene<br />

Nutzungsbeschränkungen festgesetzt werden.<br />

Größere Störungen gehen erfahrungsgemäß von<br />

Bolzplätzen mit Toren aus. Vor diesem Hintergrund<br />

stellt die Verlegung des Bolzplatzes auf eine Fläche<br />

im Süden des Quartiers keine Verschlechterung der<br />

Situation dar.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 78 von 166


Frage gestellt.<br />

• dass keine ausreichende Untersuchung der<br />

naturschutzrechtlichen Auswirkungen stattgefunden hat.<br />

Selbstverständlich sind Turmfalken in unserem Gebiet<br />

ebenso heimisch wie Fledermäuse, welche auch dieses<br />

vergleichbare kleine Gebiet benötigen, um überleben zu<br />

können. Das Argument, dass kleine Gebiet falle nicht ins<br />

Gewicht, überzeugt nicht. Wenn in unserer dicht besiedelten<br />

Landschaft alle kleinen Flächen wegfallen, bleibt am Ende<br />

kein Lebensraum für diese Tiere mehr übrig.<br />

Eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung hat<br />

stattgefunden. Ein Brutvorkommen des Turmfalken<br />

im Eingriffsgebiet ist aufgrund fehlender geeigneter<br />

Brutstätten (wie hohe Masten oder Gebäude)<br />

auszuschließen. Auch auf den Bäumen des<br />

unmittelbaren Umfeldes des Eingriffs sind keine<br />

Spuren von brütenden Turmfalken vorhanden. Die<br />

Eignung des Gebietes zur Jagd ist als gering<br />

einzustufen, da es arm an geeigneten Strukturen für<br />

potenzielle Beutetiere ist. Bei einer Jagdreviergröße<br />

von mehreren Quadratkilometern ist die<br />

Eingriffsfläche wegen ihrer geringen Größe als nicht<br />

essenziell einzustufen. Hinzu kommt, dass für die<br />

tagaktiven Vögel eine sehr hohe Störung durch die<br />

bestehende Nutzung als Spielplatz und Freizeitfläche<br />

gegeben ist.<br />

Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich keine<br />

Hinweise auf Fortpflanzungsstätten für nach § 44<br />

BNatSch Abs. 5 geschützte Arten. Für die Tiere die<br />

eventuell das Gelände zur Nahrungssuche nutzen,<br />

gilt wie für den Turmfalken ausgeführt, dass zum<br />

einen nur ein geringes Beutetiervorkommen<br />

vorhanden ist und diese Tierarten sehr große<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 79 von 166


Ich würde mich freuen, wenn unsere Stellungnahme Sie zum<br />

Umdenken Ihrer Planungsüberlegungen veranlassen könnte.<br />

Rechtsmittel gegen Ihre Entscheidung behalten wir uns<br />

ausdrücklich vor.<br />

Jagdreviere haben, so dass der Verlust der<br />

betroffenen Fläche nur als marginal einzustufen ist.<br />

Zu dem ist durch die geplanten Maßnahmen zur<br />

Bepflanzung (mit einer Erhöhung des<br />

Blütenangebots) des Geländes eine höhere<br />

Insektendichte zu erwarten. Hiermit wird sich das<br />

Beuteangebot für im Umfeld lebende Fledermäuse<br />

durch den Eingriff vergrößern. Des weiteren ist es<br />

ohne weiteres möglich am Gebäude Nisthilfen für<br />

Falken oder Eulen anzubringen und<br />

Fledermauskästen zu installieren. Zusätzlich können<br />

sogenannte Bienenhotels aufgestellt werden.<br />

Durch den geplanten Eingriff sind aufgrund der<br />

bestehenden Vorbelastungen (Siedlung,<br />

Freizeitgelände, Schule usw.) keine für<br />

artenschutzrechtlich relevante Tiere neuen<br />

Belastungen des Umfelds zu erwarten. Daher kann<br />

auf eine Untersuchung des Umfeldes verzichtet<br />

werden.<br />

Die Anregung wurde insgesamt geprüft und führt im<br />

genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 80 von 166


6 A 6 Schreiben<br />

vom 19.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 20.09.2011<br />

Im Rahmen der Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans „Senioren-<br />

zentrum Münchfeld“ vom 15. August 2011 bis einschließlich 21.<br />

September 2011 nehme ich zum Planvorhaben fristgemäß wie folgt<br />

Stellung:<br />

Durch das Bauvorhaben eines Demenz- und Pflegeheims fühle ich<br />

mich als Eigentümer des Grundstücks (...) mit der Flurstück-Nr.<br />

7196/1 in meinen Rechten beeinträchtigt. Der vorgelegte<br />

Planentwurf berücksichtigt verschiedene öffentliche und private<br />

Belange entweder nicht, unzureichend oder lässt eine gerechte<br />

Abwägung der (zum Teil widerstreitenden) Belange und Interessen<br />

vermissen.<br />

Nach der mir vorliegenden Planung soll unmittelbar gegenüber<br />

meinem noch unbebauten Grundstück nicht nur der lt. Planung<br />

vorgesehene fünfgeschossige Bau des Demenz- und Pflegeheims<br />

errichtet werden, sondern noch dazu auf der meinem Grundstück<br />

zugewandten Seite der Lieferverkehr (Rangieren, Zu- und Abfahrt<br />

von Kleintransportern) für das Pflege- und Demenzheim in einem<br />

Abstand von nur wenigen Metern stattfinden. Für mein Grundstück<br />

wurde mir am 02.06.2008 eine Baugenehmigung für ein 2-<br />

geschossiges Objekt erteilt. Die jetzt vorgesehene 5geschossige<br />

Bebauung auf dem in Frage stehenden Grundstück verträgt sich<br />

nicht mit der auf meinem Grundstück genehmigten Errichtung eines<br />

Die Stellungnahme wird dankend<br />

entgegengenommen. Auf der Basis der Anregungen<br />

zur Gebäudehöhe und zur Einfügung in die<br />

Umgebungsbebauung wurde die Planung noch<br />

einmal überarbeitet und das Bauvolumen reduziert.<br />

Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />

Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />

begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />

anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />

Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />

geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />

Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />

Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />

Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />

Stand 11.05.2012<br />

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2-geschossigen Wohnhauses.<br />

Mir und meinen Kindern, die einmal in der Innstraße leben sollen,<br />

kann ich weder die von dort ausgehende Lärmquelle noch das wohl<br />

ungewöhnlich häufig zu erwartende An- und Abfahren von<br />

Leichenwagen zumuten. Das Errichten einer Lärmschutzwand halte<br />

ich an dieser Stelle ebenso wie ggü. dem Grundstück FlurStNr 7196<br />

vorgesehen für unzulässig und unzumutbar. Bereits diese<br />

Überlegungen genügen m. E., um das Bauvorhaben generell in<br />

Frage zu stellen. Es greift schlichtweg in meine Rechte als<br />

Eigentümer des vorerwähnten Grundstücks ein. Ein solches<br />

Bauvorhaben passt einfach nicht in die vorhandene, das Pflege-<br />

und Demenzheim umgebende, zweigeschossige Wohnbebauung.<br />

Auch die Carl-Schurz-Schule auf der anderen Grundstücksseite ist<br />

schon wenige Jahre nach Erstellung des Bebauungsplans nur<br />

zweigeschossig errichtet worden, so dass sich das geplante<br />

Bauvorhaben insgesamt, auch mit Blick auf die Katholische Herz-<br />

Jesu-Kirche, nicht in die Umgebung einfügt. Diese Auffassung wird<br />

vom Landratsamt <strong>Rastatt</strong> in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011<br />

geteilt. Kirche und angrenzende Bebauung eines Pflege- und<br />

Demenzheimes liegen beide 141,09 m über NN. Das Landratsamt<br />

spricht deshalb in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011 zu Recht<br />

davon, dass das Bauvorhaben „einen sehr hohen und massiven<br />

Eindruck“ hinterlasse und die Gebäudehöhe „erschlagend“ wirke.<br />

Mit Blick auf die Katholische Herz-Jesu-Kirche hat das Landratsamt<br />

auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />

Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />

ein. Sowohl der zu erwartende Verkehr als auch<br />

befürchtete Lärmimmissionen, auf die noch an<br />

anderer Stelle eingegangen wird, führen nicht zu<br />

unzumutbaren Beeinträchtigungen. Dies gilt auch für<br />

die geplante Lärmschutzwand. Ohne die<br />

Lärmschutzwand ist mit nächtlichen Ruhestörungen<br />

durch das impulsartige Geräusch beim Schließen<br />

eines Kofferraumdeckels zu rechnen. Ohne die<br />

Lärmschutzwand müsste der Parkplatz um<br />

mindestens 40 m vom Grundstück Sandweierer<br />

Straße 3 abrücken. Damit stünde nicht mehr genug<br />

Fläche zur <strong>Anlage</strong> des Parkplatzes zur Verfügung.<br />

Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />

Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />

Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />

errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />

die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />

Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />

wäre an dieser Stelle bauplanugnsrechtlich zulässig.<br />

Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />

danach grundsätzlich möglich.<br />

Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

Stand 11.05.2012<br />

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ausgeführt, dass selbst die in unmittelbarer Nähe gelegene Kirche<br />

diese Situation nicht zu kaschieren vermag. Mein Grundstück wird<br />

auch nach meiner Ansicht von dem geplanten Neubau geradezu<br />

„erschlagen“. Dass die ansonsten in dem von der Verwaltung immer<br />

in Bezug genommenen Bebauungsplan aus dem Jahr 1967<br />

Abstände vergleichbarer 5geschossiger Gebäude in der<br />

Neckarstrasse im vorliegenden Fall nicht eingehalten, sondern<br />

deutlich unterschritten werden, bleibt als erhebliche Fußnote der<br />

vorgelegten Planung festzuhalten.<br />

Im Übrigen, meine ich, kann sich die Verwaltung auch nicht auf den<br />

früheren Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 berufen. Jener ist im<br />

wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />

Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />

dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />

geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />

städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />

erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />

Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />

Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />

ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />

eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />

zulässig ist.<br />

Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />

Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />

die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />

NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />

Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />

Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />

der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />

festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1967 ist weder<br />

funktionslos noch unwirksam geworden. Die<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 83 von 166


Laufe der Jahrzehnte funktionslos bzw. unwirksam geworden. Er<br />

sieht u. a. eine Bolzplatzspielfläche in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

der ursprünglich vorgesehenen fünfgeschossigen Wohnbebauung<br />

vor, wie sie heute an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig<br />

wäre.<br />

Der Gemeinderat hat ferner im Jahr 2007 durch einen<br />

Aufstellungsbeschluss offiziell deutlich gemacht, dass er von dieser<br />

alten Planung Abstand genommen hat. Statt einer fünfgeschossigen<br />

Bebauung hat der Gemeinderat in dem vorerwähnten Beschluss<br />

neue Planungsziele vorgegeben, nämlich den Erhalt der<br />

Jugendspiel- und Bolzplatzfläche vorgesehen, und dieser Nutzung<br />

Vorrang vor einer 5geschossigen Bebauung gegeben. Diese<br />

Planung hat der Gemeinderat durch eine entsprechende<br />

Fachplanung, wie sie im Oktober 2007 im Rahmen des „Spiel- und<br />

Bolzplatzkonzeptes“ beschlossen wurde, abgesichert. Im Jahr 2008<br />

wurden dementsprechend zum Ausbau der Jugendspielflächen<br />

weitere 30.000,00 € investiert, die lt. Oberbürgermeister HJ Pütsch<br />

angeblich allein dem Ziel dienen sollten, bedarfsgerecht das Spiel-<br />

und Bolzplatzkonzept aus dem Jahr 2007 weiter umzusetzen.<br />

Ich fände es gut, wenn die Jugendspielfläche, so wie sie heute da<br />

Planungskonzeption, die der Festsetzung der<br />

Geschossigkeit zugrunde liegt, wird nicht schon dann<br />

sinnlos, wenn sie nicht überall im Planbereich<br />

umgesetzt werden kann. Eine offenkundige<br />

Abweichung der tatsächlichen Verhältnisse vom<br />

Planinhalt, dass dieser keinerlei städtebauliche<br />

Gestaltungsfunktion mehr entwickeln könnte, liegt<br />

nicht vor. Im Übrigen ist die Umgebungsnutzung mit<br />

einem Kinderspielplatz und einer Ballspielfläche<br />

vereinbar.<br />

Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />

geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />

integrieren und ermöglicht ein enges<br />

Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />

mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />

Einrichtungen. Dem steht der Aufstellungsbeschluss<br />

des Gemeinderats aus dem Jahr 2007 nicht<br />

entgegen. Vielmehr ist es einer Planung immanent,<br />

dass Ziele geändert werden können. Hierbei bleibt<br />

die Ballspielfläche nach der neuen Planung zeitlich<br />

unbefristet erhalten. Gleiches gilt für den<br />

Kinderspielplatz.<br />

Eine Verdrängung der Nutzer der Ballspielfläche und<br />

Stand 11.05.2012<br />

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liegt, erhalten bliebe. Ich halte es für eine Fehlplanung, wenn Kinder<br />

aus dem funktionierenden sozialen Umfeld inmitten der<br />

gewachsenen Bebauung und der damit verbundenen<br />

Kontrollmöglichkeit durch die Allgemeinheit (soziale Kontrolle)<br />

verdrängt werden sollen, um einem Pflege- und Demenzheim, das<br />

keinesfalls so standortabhängig ist wie eine Jugendspielfläche,<br />

Platz zu machen.<br />

Kaum nachvollziehbar ist, dass nach den neuen Überlegungen eine<br />

Ballspielfläche nunmehr in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen<br />

Bebauung geplant werden soll. Würde man die Wohn- und<br />

Spielsituation belassen, wie sie heute ist, wäre nicht nur allen<br />

(außer der Fa. Weisenburger und dem Oberbürgermeister) gedient.<br />

Die Geldausgabe von 30.000,00 € für die <strong>Anlage</strong> der<br />

Jugendspielflächen auf dem in Frage stehenden Grundstück würde<br />

sich nicht als ein Verschleudern von Steuergeldern, sondern als<br />

sinnvolle Investition in unsere Jugend erweisen. Der <strong>Stadt</strong>rat, aber<br />

auch die Verwaltung haben das bei der Verabschiedung des<br />

Haushaltes 2008 sehen müssen. Warum beide heute eine<br />

Kehrtwendung vollzogen haben, lässt sich nur mit den in meinem<br />

Schreiben niedergelegten fiskalischen „Argumenten“ und der<br />

erfolgten „Spendenbereitschaft“ des Investors begründen.<br />

Die Argumente für die Ansiedlung auf dem vorgesehenen<br />

städtischen Grundstück überzeugen nicht. Bezüglich des<br />

Standortes fehlt es an einer dem Spiel- und Bolzplatzkonzept<br />

vergleichbaren Planung für die Errichtung von Demenz- und<br />

letztlich auch des Bolzplatzes findet nicht statt. Die<br />

Flächen werden lediglich verlegt. Weiter ist zu<br />

berücksichtigen, dass der geltende Bebauungsplan<br />

Bauflächen und nur eingeschränkt Grünflächen<br />

aufweist.<br />

Die Ballspielfläche befindet sich bereits jetzt in<br />

räumlicher Nähe zur vorhandenen Bebauung. Durch<br />

die Verlegung des Bolzplatzes wird die Situation<br />

sogar verbessert.<br />

Die getätigten Investitionen in Ballspielfläche und<br />

Bolzplatz sind nicht vollständig verloren, da die<br />

angeschafften Spielgeräte versetzt werden können<br />

und nicht neu angeschafft werden müssen. Darüber<br />

hinaus wird die Übernahme der Kosten für die<br />

Versetzung der Spielgeräte durch den<br />

Vorhabenträger im Durchführungsvertrag geregelt.<br />

Bauplanungsrechtlich ist das geplante<br />

Seniorenzentrum im WA zulässig. Es ist zwar<br />

zutreffend, dass ein stadtübergreifendes Konzept für<br />

eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />

Stand 11.05.2012<br />

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Pflegeheimen in <strong>Rastatt</strong>. Es ist einfach unzutreffend, dass die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong>, wie zuletzt zu hören war, eine wohnortnahe Versorgung mit<br />

Pflege- und Demenzheimen anstrebt. Entsprechende Planungen<br />

gibt es bislang keine. Übrigens schon gar nicht für an Demenz<br />

erkrankte Menschen in <strong>Rastatt</strong> bzw. für unser <strong>Stadt</strong>quartier. Im<br />

Gegenteil. Soweit es ein Interesse von Investoren zur Ansiedlung<br />

von solchen Einrichtungen gab, wurden diese – einen städtischen<br />

Bedarf unterstellt – in jüngster Zeit zurückgewiesen (vgl.<br />

Folgenutzung Sparkassenakademie). Planüberlegungen bzgl. der<br />

aufgegebenen Max-Jäger-Schule zur Umnutzung der ehem. Haupt-<br />

und Werkrealschule in eine Pflege- und Demenzeinrichtung wurden<br />

vom Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sogar gestoppt, um aus<br />

fiskalischen Gründen die Ansiedlung auf dem in Frage stehenden<br />

Grundstück im Münchfeld zu begünstigen. Hierauf werde ich weiter<br />

unten noch einmal eingehen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> hat sich nicht um Alternativstandorte bemüht.<br />

Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

sehe ich keinen Abwägungsvorgang zwischen meinen Interessen<br />

und denen anderer bzw. solchen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>. So hätte ich<br />

etwa auch einen Standort auf dem Gelände der ehemaligen<br />

Kaserne Merzeau (Nähe Heidekampbrücke) für ebenso denkbar<br />

gehalten. Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen hat die<br />

Demenzheimen derzeit noch nicht vorliegt. Ein<br />

solches Konzept ist im Rahmen der Planung<br />

allerdings auch nicht zwingend erforderlich. Der<br />

Kreispflegeplan weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />

Umgebung einen Bedarf an Wohn- und Pflegeheimen<br />

aus. Diesem Bedarf wird mit der vorliegenden<br />

Planung Rechnung getragen. Hiermit wird letztlich<br />

auch eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />

Demenzheimen angestrebt und erreicht.<br />

Der Kreispflegeplan, der vom Kreistag am 22.11.2011<br />

beschlossen wurde, weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />

Umgebung einen Fehlbetrag von 170-218<br />

Pflegeplätzen. Bei der Kreisbedarfsplanung werden<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und die Gemeinde Iffezheim als<br />

Einheit betrachtet, wobei in Iffezheim keine<br />

Pflegeplätze vorhanden sind. Durch den aktuellen<br />

Kreispflegeplan ist somit der Bedarf an Pflegeplätzen<br />

im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Rastatt</strong> nachgewiesen.<br />

Geeignete Alternativstandorte sind in der Umgebung<br />

nicht vorhanden. Das Gelände der ehemaligen<br />

Kaserne Merzeau steht nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong>. Die Behauptung allein fiskalische Interessen<br />

seien für die Standortwahl entscheidend gewesen<br />

trifft nicht zu.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 86 von 166


Verwaltung den Sachverhalt offensichtlich nicht einmal vollständig<br />

ermittelt und/oder Alternativstandorte ernsthaft in Erwägung<br />

gezogen. Fiskalische Erwägungen waren vielmehr allein für die<br />

Auswahl des Standortes entscheidend, als die Verwaltung den<br />

Gemeinderat mit ihren entsprechenden Überlegungen zum Bau<br />

eines Pflege- und Demenzheimes am 29.06.2009 konfrontierte.<br />

Die Planung geht des Weiteren von unzulässigen Annahmen aus.<br />

Der Ausbau einer dezentralen Pflege- und Demenzeinrichtung<br />

geschähe wider die aktuellen politischen Absichten. Dieser weisen<br />

in eine völlig andere Richtung als von der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> vorgesehen,<br />

nämlich in Richtung eines Ausbaus ambulanter Einrichtungen und<br />

einer Unterstützung der Pflege in der vertrauten häuslichen<br />

Umgebung alter Menschen. Wie der Gesetzgeber im August<br />

deutlich gemacht hat, ist beabsichtigt, die Zahl der Einrichtungen<br />

wegen der damit verbundenen hohen Pflegekosten deutlich<br />

zurückzufahren. Es ist somit höchst fraglich, ob ein entsprechender<br />

Bedarf nach weiteren Einrichtungen in <strong>Rastatt</strong> überhaupt besteht.<br />

<strong>Rastatt</strong> ist mit Senioreneinrichtungen bereits mehr als gut versorgt.<br />

Eine Planung, geschweige denn eine Prognose, wie sich der Bedarf<br />

an Senioreneinrichtungen für die <strong>Stadt</strong>quartiere der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

entwickeln könnte, liegt nicht vor. Es ist nicht einmal vorgegeben<br />

und bisher zum Ausdruck gebracht worden, für welches<br />

<strong>Stadt</strong>quartier vorliegend überhaupt konkret geplant worden ist.<br />

Tatsächlich ist keineswegs von einem Bedarf an 84 Pflegeplätzen<br />

und einer (noch ungenannten) Zahl an betreuten<br />

Die vorgesehene Pflege- und Demenzeinrichtung<br />

befindet sich auf dem neuesten Stand der Pflege-<br />

Konzeption. Der Ausbau einer dezentralen Pflege<br />

ändert im Übrigen nichts daran, dass neben<br />

dezentralen Einrichtungen auch Pflege und<br />

Demenzeinrichtungen wie das geplante Pflegeheim<br />

erforderlich und gewollt sind.<br />

Auch nach Auffassung des Betreibers ist ein<br />

entsprechender Bedarf gegeben. Das Risiko der<br />

Auslastung des Seniorenzentrums trägt der Betreiber.<br />

Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen ist nach dem<br />

Kreispflegeplan derzeit noch nicht gedeckt. Das im<br />

Kreispflegeplan festgestellte Defizit von 170-218<br />

Pflegeplätzen ist wesentlich höher als die Anzahl der<br />

Pflegeplätze, die in Münchfeld realisiert werden soll,<br />

Deshalb sind darüber hinaus noch weitere<br />

Einrichtungen erforderlich, um diesen Bedarf zu<br />

decken (z.B. die genehmigte, aber noch nicht<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 87 von 166


Seniorenwohnungen auszugehen. Im Gebiet Münchfeld/Siedlung<br />

werden die alten Menschen schon heute vorzugsweise zuhause in<br />

ihrem gewohnten Umfeld betreut. Es besteht m. W. auch ansonsten<br />

kein Bedarf an Einrichtungen. In <strong>Rastatt</strong> gibt es derzeit 6<br />

Pflegeheime, davon 3 in der Innenstadt und weitere 3 südlich der<br />

Murg sowie die Planung eines 7. Pflegeheimes im Dörfel auf dem<br />

alten Intermarkt-Gelände. Die Planung eines Pflege- und<br />

Demenzheimes kann somit nur von sachfremden Gesichtspunkten<br />

geleitet worden sein.<br />

realisierte Pflegeeinrichtung in der Ritter-Straße). Im<br />

Übrigen ist das Pflegeheim in das Quartier integriert,<br />

was auch im Sinne einer möglichst gleichmäßigen<br />

Verteilung von Pflegeheimen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

wünschenswert ist.<br />

Die Behauptung, dass es in <strong>Rastatt</strong> 6 Pflegeheime<br />

geben würde, ist falsch. In <strong>Rastatt</strong> sind nur zwei<br />

Pflegeheime vorhanden (Martha-Jäger-Haus und<br />

Haus Paulus).<br />

Bei den übrigen Einrichtungen handelt es sich um<br />

betreutes Wohnen (Rheintorstraße 25-27/ Patricia,<br />

Augartenstraße/ Rotes Kreuz, Brunnenhaus/ AWO<br />

und Kaiserstraße/ St. Elisabeth) oder um<br />

seniorengerechtes Wohnen (Lions-Stift), also um<br />

Wohnformen für ältere Menschen, die keiner<br />

umfassenden Pflege bedürfen. Diese Wohnformen<br />

unterscheiden sich wesentlich von der Unterbringung<br />

und Versorgung in Pflegeeinrichtungen und sind nicht<br />

Gegenstand des Abschnitts Stationäre Dauerpflege<br />

im Kreispflegeplan.<br />

Um den im Kreispflegeplan festgestellten Defizit an<br />

Pflegeplätzen zu verringern ist die Errichtung eines<br />

Pflegeheimes im öffentlichen Interesse dringend<br />

geboten.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 88 von 166


Wie erwähnt hat auch keine ordnungsgemäße Abwägung der<br />

widerstreitenden Interessen und Belange stattgefunden. Wie ich der<br />

Presse entnommen habe, wurde seitens des Oberbürgermeisters<br />

jede weitere Überlegung zur Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />

Demenzheimen bspw. an den Orten Sparkassen-Akademie und<br />

Max-Jäger-Schule unterbunden (vgl. dazu auch die Ausführungen<br />

oben, wonach bewusst nicht nach Standortalternativen gesucht<br />

worden ist). Entsprechende Nachfragen von Investoren wurden<br />

nachweislich abschlägig beschieden. Dies konnte ich in Erfahrung<br />

bringen. In verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates hat<br />

Oberbürgermeister HJ Pütsch auf Fragen von Herrn (...) Isarstraße<br />

(...), 76437 <strong>Rastatt</strong> zudem immer wieder behauptet, dass der<br />

Standort „alternativlos“ sei. Es wären deshalb keine zusätzlichen<br />

Standorte zu untersuchen. Wer nicht sucht, kann nicht finden.<br />

Auf Grund der mir vorliegenden Presseveröffentlichungen soll die<br />

Planung an dem jetzt in Frage stehenden Standort nur deswegen<br />

entstanden sein, weil die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> ausschließlich fiskalische<br />

Interessen, nicht aber städtebauliche Überlegungen ihren<br />

Planungen vorangestellt hat (vgl. GR-Sitzung am 29.06.2009).<br />

Im Übrigen erscheint mir, vor dem Hintergrund, dass der Investor,<br />

die Firma Weisenburger, ein Unterstützer des Oberbürgermeisters<br />

in seinem OB-Wahlkampf gewesen sein soll, auch zweifelhaft, ob<br />

Die Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />

Demenzheimen an anderen Standorten wurde von<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> nicht unterbunden. Vielmehr wird<br />

deren Ansiedlung weiterverfolgt. Bei den genannten<br />

Standorten (Sparkassen-Akademie und Max-Jäger-<br />

Schule) liegen jedoch keine Planungen vor, die eine<br />

Realisierung innerhalb eines vergleichbaren<br />

Zeitraums wie am jetzigen Planungsstandort<br />

ermöglichen würden. Insoweit ist der Standort<br />

Münchfeld in der Tat alternativlos.<br />

Die Behauptung, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

ausschließlich fiskalische Interessen verfolgen würde,<br />

ist nicht zutreffend. Das durch die Planung verfolgte<br />

Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit<br />

Pflegeeinrichtungen, wie auch die Einrichtung von<br />

Spielflächen für Kinder und Jungendliche sind<br />

wichtige sozialpolitische und städtebauliche<br />

Maßnahmen im öffentlichen Interesse.<br />

Der Vorwurf ist unbegründet. Ein Zusammenhang<br />

zwischen Spenden der Firma Weisenburger und der<br />

städtebaulichen Abwägung und Entwicklung der<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 89 von 166


mit dem geplanten Bauvorhaben hier nicht jemandem ein Gefallen<br />

getan werden soll. Hierfür spricht insbesondere die Tatsache, dass<br />

ausweislich vorliegender Presseveröffentlichungen die Firma<br />

Weisenburger eine Spende iHv 5.000,00 € für die Seniorenhilfe der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> – vormals: Alten- und Weihnachtshilfe - getätigt hat<br />

(vgl. BT vom 03.12.2010). Am Tag zuvor konnten wir der Presse<br />

entnehmen (BNN vom 02.12.2010 „Pflegeheim im Münchfeld wird<br />

gebaut“), dass es trotz erheblicher und gut begründeter<br />

Widerstände aus der Bevölkerung bei der Festlegung auf den hier in<br />

Frage stehenden Standort bleiben sollte. Damit wird der unschöne<br />

Eindruck geweckt, als bestünde zwischen der Spende, dem (Ver-)<br />

Kauf des Grundstücks und der vorgelegten städtebaulichen Planung<br />

ein sachlich nicht begründbarer Zusammenhang.<br />

Der Abschluss des Kaufvertrages ist im Dezember 2010 nicht<br />

öffentlich gefasst worden. In den Unterlagen heißt es dagegen, dass<br />

das Grundstück erst ver- bzw. gekauft werden soll. Tatsächlich soll<br />

vertraglich aber, wie man hört, schon alles unter Dach und Fach<br />

sein. Die entgegenstehende Darstellung in den Unterlagen wäre<br />

demnach unzutreffend. Ich kann die Ausführungen der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung auch vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen.<br />

Ein wirkliches Interesse an einer Einbeziehung der Bevölkerung in<br />

die Planung hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> offensichtlich zu keinem Zeitpunkt<br />

ernsthaft gehabt. Denn die mehr als 500 zusammengetragenen<br />

Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern blieben ebenso<br />

unbeachtet wie eine Veranstaltung am 07.05.2010, welche<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> besteht nicht.<br />

Es entspricht üblicher und nicht zu beanstandender<br />

Praxis, dass zunächst im <strong>Stadt</strong>rat der Beschluss zur<br />

Veräußerung einer Immobilie gefasst wird und in der<br />

Folge von der <strong>Stadt</strong>verwaltung der hierzu<br />

erforderliche Grundstückskaufvertrag entworfen und<br />

umgesetzt wird. Ein Kaufvertrag ist noch nicht<br />

notariell beurkundet worden.<br />

Die Veranstaltung am 07.05.2010 wurde nicht von<br />

der Weisenburger Gewerbe + Wohnbau GmbH<br />

organisiert. Die Fa. Weisenburger wurde an diesem<br />

Termin zu einer Veranstaltung der<br />

Interessensgemeinschaft <strong>Rastatt</strong> Münchfeld<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 90 von 166


sinnigerweise von der Firma Weisenburger, nicht aber von der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rastatt</strong> organisiert und betreut wurde. Mir zeigt dieser Umstand,<br />

dass es der <strong>Stadt</strong> um völlig andere Dinge geht, als auf die<br />

berechtigten Belange von uns Bürgerinnen und Bürgern Rücksicht<br />

zu nehmen.<br />

Aus den vorgenannten Überlegungen heraus kann es deshalb nicht<br />

verwundern, dass meine Sorgen bezüglich der Errichtung des<br />

Demenz- und Pflegeheims am angegebenen Standort nicht<br />

berücksichtigt worden sind. Wären diese im Interesse einer<br />

sachgerechten Abwägung in die Überlegungen der (Vor-)Planungen<br />

eingestellt worden, wäre das Pflege- und Demenzheim nicht an<br />

diesem Standort zur Bebauung vorgeschlagen worden.<br />

Zu den besonderen Belangen und Gesichtspunkten, welche bei den<br />

städtischen Planungen hätten berücksichtigt werden müssen, zähle<br />

ich in Ergänzung zu meinen obigen Ausführungen ferner,<br />

• dass mit erheblichen und für mich unzumutbaren<br />

Lärmauswirkungen auf mein Grundstück zu rechnen sein<br />

wird. Hiervon ist insbesondere mein Grundstück betroffen,<br />

eingeladen.<br />

Im Übrigen wurde die Öffentlichkeit im Rahmen der<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes/ Vorhaben- und Erschließungs-<br />

planes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />

beteiligt, wobei im Rahmen der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

zahlreiche Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit<br />

genutzt haben, die Planung mit Herrn OB Pütsch<br />

persönlich, sowie mit den Vertretern der Verwaltung,<br />

des Vorhabenträgers und des Betreibers zu erörtern.<br />

Die Anregungen wurden entsprechend den Vorgaben<br />

des BauGB geprüft und führen im genannten Umfang<br />

zu einer Änderung der Planung und einer<br />

Reduzierung des Bauvolumens.<br />

Die Anregungen wurden geprüft und führen im<br />

genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />

Der Planung entgegenstehende Lärmimmissionen<br />

sind nicht zu erwarten. Im Zuge des<br />

Bebauungsplanverfahrens wurden die<br />

Stand 11.05.2012<br />

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wie sich aus dem den Unterlagen beigefügten Plan ergibt.<br />

Das Grundstück liegt in unmittelbarer Umgebung der<br />

Andienung durch Lieferverkehr etc. Die vom Lieferverkehr<br />

einzuhaltenden Abstandsflächen werden unterschritten.<br />

Geräuscheinwirkungen des Bauvorhabens auf die<br />

geplante Wohnnutzung selbst sowie auf die<br />

Umgebung untersucht und bewertet, da in der<br />

Nachbarschaft zum Plangebiet schutzwürdige<br />

Wohnnutzungen im allgemeinen Wohngebiet sowie<br />

auf dem Gelände der benachbarten Schule<br />

(Hausmeisterwohnung) liegen. Zur Thematik der<br />

Geräuscheinwirkungen wurde ein Schalltechnisches<br />

Gutachten der Modus Consult Speyer GmbH im April<br />

2011 erstellt. Im Zuge dieses Gutachtens wurde der<br />

Verkehrslärm an der geplanten Bebauung untersucht<br />

und bewertet. Beurteilungsgrundlage für diese<br />

Aufgabenstellung ist die DIN 18005 Teil 1<br />

„Schallschutz im Städtebau mit dem Beiblatt 1 zu der<br />

DIN 18005“. Weiter wurden die<br />

Geräuscheinwirkungen, die im Zusammenhang mit<br />

dem Bauvorhaben entstehen, an der vorhandenen<br />

benachbarten Wohnbebauung sowie am<br />

Bauvorhaben selbst nach den Orientierungswerten<br />

der DIN 18005 bzw. der Beurteilungsgrundlage<br />

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-<br />

Lärm) vom 26.08.1998 untersucht und bewertet. Zum<br />

Schutz der Wohnbebauung vor<br />

Geräuscheinwirkungen durch die B 3 und vom<br />

Parkplatz auftretenden Geräuschspitzen werden<br />

passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Zum<br />

Schutz der umgebenden Wohnbebauung durch Pkw-<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 92 von 166


• dass durch das Bauvorhaben mit einem erhöhten<br />

Verkehrsaufkommen zu rechnen sein wird, dem weder die<br />

ausgewiesene Zahl von Parkplätzen noch die<br />

Verkehrssituation insgesamt Rechnung trägt. Bereits heute<br />

herrscht akuter Parkplatzmangel, den weder die<br />

Donaustrasse noch die angrenzenden Wohnstrassen<br />

aufnehmen können.<br />

Fahrbewegungen auf dem Parkplatz wird die im<br />

Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand<br />

realisiert. Die Geräuscheinwirkungen vom geplanten<br />

Parkplatz halten bereits mit den zunächst<br />

vorgesehenen Wohnungen für betreutes Wohnen die<br />

Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, mit Ausnahme<br />

des Immissionsorts „Sandweierer Str. 3“ zur<br />

Nachtzeit, ein. Zur Vermeidung dieser Überschreitung<br />

erfolgt die Errichtung einer Lärmschutzwand. Die<br />

Annahmen des Gutachtens beruhen auf<br />

Erfahrungswerten des Betreibers die abhängig von<br />

der Größe der Pflegeeinrichtung sind. Es besteht kein<br />

Grund, diese in Zweifel zu ziehen. Pro Tag ist mit 2<br />

Anlieferungen durch Kleintransporter zu rechnen, die<br />

ausschließlich werktags zwischen 6.00 und 22.00<br />

Uhr, außerhalb der Nachtruhe stattfinden. Von<br />

unzumutbaren Lärmauswirkungen durch diese beiden<br />

Anlieferungen kann keine Rede sein.<br />

Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />

darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />

notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />

dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />

Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />

baurechtlich erforderlichen Maß und orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 93 von 166


• dass das Verkehrsrisiko für Kinder, die die Schule und den<br />

Kindergarten besuchen werden, wachsen wird.<br />

berücksichtigen. Stellplätze sind darüber hinaus auch<br />

im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Bei dem<br />

bestehenden Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es<br />

regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />

Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />

nicht erwartet werden.<br />

Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />

konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />

Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />

Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />

niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />

verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />

Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />

Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />

Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />

erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />

der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />

senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />

einem unkontrolliertem Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 94 von 166


• dass in die Überlegungen nicht eingestellt wurde, dass<br />

Schule und Kinderbetreuung (Hort/Kindergarten) trotz eines<br />

Rückgangs der Kinderzahlen in der Vergangenheit stets<br />

wachsenden Platzbedarf hatten und vermutlich weiter haben<br />

werden. Für einen solchen Fall könnte u. U. ein Teil des<br />

Geländes angrenzend an die Schule genutzt werden.<br />

Anträge auf Erweiterung des Kath. Kindergartens St.<br />

Franziskus sind bereits gestellt bzw. sollen jetzt gestellt<br />

werden. Eine Erweiterung von Schule und<br />

Kindertageseinrichtungen/Hort wäre jedoch nach dem Bau<br />

des Pflege- und Demenzheimes nicht realisierbar. Die<br />

vorgelegten Planungen erscheinen mir daher sehr<br />

kurzsichtig angelegt worden zu sein.<br />

• dass Spielplatz und die zweigeschossige Carl-Schurz-Schule<br />

durch das fünfgeschossige Pflege- und Demenzheim<br />

verschattet werden. Es wurde aktuell mit hohem Aufwand<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden.<br />

Eine Erweiterungsabsicht der Schule wurde bislang<br />

nicht angemeldet und ist nicht absehbar.<br />

Gegebenenfalls ist ein Anbau und/oder eine<br />

Aufstockung auf dem Schulgelände möglich. Eine<br />

Erweiterung des katholischen Kindergartens St.<br />

Franziskus kommt aufgrund der zu großen<br />

räumlichen Entfernung auf dem für das<br />

Seniorenzentrum vorgesehenen Gelände nicht in<br />

Betracht.<br />

Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />

nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />

unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 95 von 166


eine energetische Sanierung der Schule durchgeführt und<br />

eine Solaranlage auf dem Dach der Schule errichtet. Den<br />

Kindern bzw. der Schule wird Licht und Sonne genommen.<br />

• dass die Annahmen für das zu erwartende<br />

Verkehrsaufkommen durch aufkommenden Personal- und<br />

Lieferverkehr unzutreffend sind. Tatsächlich wird es zu<br />

zusätzlichen unzumutbaren Verkehrs- und Lärmbelastungen<br />

kommen. Dies gilt zum einen für die Anlieger der<br />

Sandweierer Straße, die durch eine Lärmschutzwand vor<br />

Beeinträchtigungen geschützt werden sollen. Zum anderen<br />

wird es erhöhte Belastungen für die Wohnstraßen der<br />

Stadion-, Isar-, Lech- und Ostmarkstraße geben.<br />

vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />

die Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />

genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />

vorteilhaft sein. Bei einer Grundstücksbebauung mit<br />

Gebäudehöhen von bis zu 4 Geschossen ist eine<br />

teilweise Beschattung angrenzender Grundstücke<br />

nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu vermeiden.<br />

Durch die Abstände zur Grundstücksgrenze der<br />

Gebäude ist jedoch nicht davon auszugehen, dass<br />

eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />

Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />

Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe und den<br />

Wegfall des Staffelgeschosses wird die Situation<br />

weiter verbessert.<br />

Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die<br />

Annahmen für das zu erwartende<br />

Verkehrsaufkommen durch Personal und<br />

Lieferverkehr unzutreffend sind. Das insoweit<br />

angenommene Verkehrsaufkommen orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten und den Angaben der AWO als der<br />

künftigen Betreiberin des Seniorenzentrums, die über<br />

große Erfahrungen im Betrieb vergleichbarer Heime<br />

verfügt. Es ist davon auszugehen, dass die im<br />

Gutachten zugrunde gelegten Zahlen belastbar sind.<br />

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nicht zu<br />

einer Überlastung der Sandweierer Straße oder der<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 96 von 166


• dass die benachbarten Grundstücke durch eine<br />

Lärmschutzwand vor den offensichtlich zu erwartenden<br />

Immissionen des Pflege- und Demenzheims geschützt<br />

werden sollen. Mir zeigt allein diese planerische Überlegung,<br />

dass hier zwei Nutzungen aufeinander stoßen, die<br />

schlichtweg unverträglich nebeneinander zu stehen kommen<br />

sollen. Die Errichtung einer Lärmschutzwand innerhalb (!)<br />

bzw. unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken halte ich<br />

für fehlerhaft. Eine Straße, die die beiden Nutzungen<br />

voneinander trennt und zusätzliche Belastungen auslösen<br />

könnte, ist nicht geplant.<br />

Stadionstraße führen. Die Mehrbelastung in den<br />

genannten Wohnstraßen durch den von der<br />

Einrichtung erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu<br />

dem von den Anliegern erzeugten Eigenverkehr so<br />

gering, dass sie weder verkehrliche noch<br />

schalltechnische Auswirkungen hat. Die Anzahl der<br />

Stellplätze auf dem Grundstück des geplanten<br />

Seniorenzentrums ist ausreichend. Stellplätze sind<br />

darüber hinaus auch im öffentlichen Straßenraum.<br />

vor dem Pflegeheim vorhanden. In dem bestehenden<br />

Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es völlig<br />

regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />

Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />

nicht erwartet werden.<br />

Die Annahme, dass mit der Planung zwei mit<br />

einander unvereinbare Nutzungen zusammentreffen<br />

sollen, ist falsch. Die Errichtung eines Senioren- und<br />

Pflegeheims ist im allgemeinen Wohngebiet<br />

regelmäßig zulässig. Soweit bezüglich des<br />

Nachbargrundstücks ein Lärmkonflikt „nachts“<br />

besteht, wird dieser durch die Errichtung der<br />

geplanten Lärmschutzwand gelöst. Die<br />

Lärmschutzwand selbst befindet sich dabei nicht<br />

unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken<br />

sondern an dem diese trennenden öffentlichen Weg<br />

auf dem Baugrundstück. Ohne die Lärmschutzwand<br />

ist mit nächtlichen Ruhestörungen durch das<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 97 von 166


• dass gerade für mich als unmittelbar Betroffene unzumutbar<br />

ist, auf eine 29m lange und 2,5m hohe Lärmschutzwand<br />

schauen und mit einer solchen leben zu müssen. Die<br />

Tatsache, dass zwischen einem Pflege- und Demenzheim<br />

und vorhandener benachbarter Bebauung eine<br />

Lärmschutzwand errichtet werden muss, ist für mich ein<br />

Indiz dafür, dass die vorgelegte Planung nicht sonderlich gut<br />

überlegt sein kann – es sei denn, es sind andere als<br />

städtebauliche Gründe für den Bebauungsvorschlag<br />

maßgebend gewesen. Dies wiederum würde die<br />

städtebauliche Planung in Frage stellen müssen.<br />

impulsartige Geräusch beim Schließen eines<br />

Kofferraumdeckels zu rechnen. Ohne die<br />

Lärmschutzwand müsste der Parkplatz um<br />

mindestens 40 m vom Grundstück Sandweierer<br />

Straße 3 abrücken. Damit stünde nicht mehr genug<br />

Fläche zur <strong>Anlage</strong> des Parkplatzes zur Verfügung.<br />

Die Lärmschutzwand ist mit einer moderaten Höhe<br />

von 2,5 m städtebaulich durchaus verträglich.<br />

Darüber hinaus ist eine Gestaltung vorgesehen, die<br />

eine harmonische Einbindung in ihr Umfeld<br />

ermöglicht. Die Lärmschutzwand ist zur Begrünung<br />

vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird die<br />

Lärmschutzwand auf dem Baugrundstück eingerückt<br />

errichtet. Vor der Lärmschutzwand zum öffentlichen<br />

Weg hin ist eine Grünfläche von ca. 1 m Breite<br />

vorgesehen um die Begrünung der Wand zu<br />

ermöglichen.<br />

Die Lärmschutzwand hält die notwendigen<br />

Grenzabstände ein. Hierbei darf die Abstandsfläche<br />

auch auf der öffentlichen Wegefläche bis zur Mitte<br />

des Weges liegen. Ein Verstoß gegen das<br />

Rücksichtnahmegebot ist bei einer Länge der<br />

Lärmschutzwand von 29 m bei einer Höhe von 2,5 m<br />

nicht erkennbar.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 98 von 166


• dass möglicherweise Erschließungsbeiträge wegen der<br />

Errichtung der Lärmschutzwand auf die Anlieger zukommen<br />

können.<br />

• dass die Besucher des Seniorenheims (Ergotherapie,<br />

Familienangehörige etc.) wohl kaum einen Parkplatz finden<br />

werden. Die Zahl der ausgewiesenen Parkplätze ist deutlich<br />

zu knapp bemessen. Es wird ein reges Treiben dort<br />

herrschen. Nicht ohne Grund denkt man an die Errichtung<br />

einer Lärmschutzwand.<br />

• dass im Übrigen auch nachts und am Wochenende mit<br />

erheblicher Zunahme von Ruhestörungen u. a. durch an-<br />

und abfahrenden Verkehr zu rechnen sein wird. Das Pflege-<br />

und Seniorenheim wird im Dreischichtbetrieb betrieben<br />

werden. Unzumutbarer Lärm und Ruhestörungen werden<br />

rund um die Uhr eintreten.<br />

• dass der zu erwartende Verkehr in die Sackgasse der<br />

Sandweierer Straße münden wird. Die Frage nach<br />

ausreichenden Rettungswegen muss angesichts der<br />

räumlichen Enge ebenso gestellt werden wie diejenige nach<br />

Das Seniorenzentrum wird im Wege eines Vorhaben-<br />

und Erschließungsplanes errichtet, sodass keine<br />

Rechtsgrundlage zur Erhebung von<br />

Erschließungsbeiträgen begründet wird. Im Übrigen<br />

werden die Kosten der Lärmschutzwand vom<br />

Vorhabenträger getragen.<br />

Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von<br />

Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />

nachgewiesen. . Ein Überschuss an Stellplätzen<br />

ergibt sich auch aus der Tatsache, dass keine<br />

Reduzierung der Anzahl der Stellplätze aufgrund des<br />

Verringerung des Bauvolumens und des Verzichtes<br />

auf die betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />

Mit unzumutbaren Ruhestörungen ist nicht zu<br />

rechnen. Insoweit wird auf das Gutachten der Modus<br />

Consult Speyer vom April 2011 und die obigen<br />

Ausführungen verwiesen.<br />

Aus verkehrstechnischer Sicht ist kein<br />

Gefährdungspotenzial erkennbar das der Planung<br />

entgegenstehen würde.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 99 von 166


der Sicherheit der Kindergarten- und Grundschulkinder. Auf<br />

die Unterführung in Schul- bzw. Kindergartennähe wird<br />

hingewiesen. Ein Verkehrskonzept fehlt ebenso wie<br />

Querungshilfen über die Stadion- und Sandweierer Straße<br />

(insg. 3 Querungshilfen).<br />

• dass keine oder zumindest keine gerechte Abwägung<br />

zwischen der Notwendigkeit einer Ballspielfläche für Kinder<br />

in ihrem sozialen Umfeld und den Interessen der <strong>Stadt</strong> nach<br />

einer ausreichenden Versorgung mit Pflege- und<br />

Demenzplätzen für das noch zu definierende <strong>Stadt</strong>quartier<br />

stattgefunden hat. Die Kinder (im Alter unter 14 Jahren)<br />

sollen an den Rand der Bebauung gedrängt werden, wobei<br />

ein neuer Standort bis heute nicht einmal gefunden wurde<br />

oder gar feststünde. Auf der anderen Seite ist für die mobilen<br />

Senioren am vorgesehenen Standort keine altersgerechte<br />

Infrastruktur (Geschäfte etc.) vorhanden. Die Standortfrage<br />

wäre nach meiner Meinung auch vor diesem Hintergrund<br />

noch einmal zu überdenken. Dies sage ich gerade als ältere<br />

Bürgerin <strong>Rastatt</strong>s.<br />

Die Ballspielfläche und der Bolzplatz bleiben erhalten.<br />

Gerade die Ballspielfläche ist zur Nutzung von<br />

Kindern unter 14 Jahren besonders geeignet und<br />

ausdrücklich vorgesehen. Nicht ersichtlich ist, dass<br />

die Kinder durch die Verlegung der Ballspielfläche an<br />

den Rand der Bebauung gedrängt würden. Für die<br />

Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder soll ein<br />

Standort im Bereich der Sportflächen im Süden des<br />

Quartiers gefunden werden.<br />

Münchfeld ist ein gut funktionierendes Wohnquartier<br />

mit hoher Wohnqualität und vorhandener<br />

Infrastruktur. Das Quartier ist an den ÖPNV<br />

angebunden. In der Nachbarschaft befinden sich<br />

Bäcker und Dienstleistungsbetriebe. Ein<br />

Lebensmittelmarkt ist in der Vogesenstraße/ Badener<br />

Straße vorhanden.<br />

Da auf die Einrichtung von betreuten Wohnungen im<br />

Dachgeschoss verzichtet wurde, konzentriert sich die<br />

künftige Nutzung nun hauptsächlich auf ein Demenz-<br />

und Pflegeheim. Vor diesem Hintergrund sind keine<br />

Defizite im Bereich der Infrastruktur des umliegenden<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 100 von 166


• dass sich die Verwaltung bemerkenswerter Weise übrigens<br />

erst im Zusammenhang mit dem Offenlagebeschluss hat<br />

beauftragen lassen, einen „Ersatzstandort“ für einen<br />

Bolzplatz zu suchen. Richtigerweise sollte der Standort für<br />

die Kinder erhalten bleiben, weil sie hier im sozialen Gefüge<br />

des Wohngebietes besser aufgehoben sind, während die<br />

älteren Menschen z. B. auch am Standort in der Nähe des<br />

Geländes des FC <strong>Rastatt</strong> 04 eine gute Anbindung per Bus<br />

hätten, wie man sie in der Sandweierer Straße nicht<br />

vorfinden kann. Es sei wiederholt daran erinnert, dass noch<br />

im Jahr 2008 der Gemeinderat und die <strong>Stadt</strong>verwaltung zur<br />

Umsetzung des Spiel- und Bolzplatz-Konzeptes rund<br />

30.000,00 € in das hier infrage stehende Grundstück<br />

investiert haben. Damit hat die <strong>Stadt</strong> ihren Willen zum<br />

Ausdruck gebracht, diese Nutzung für die Zukunft<br />

festzuschreiben. Hierauf habe ich vertraut. Es sind keine<br />

Umstände bekannt, die heute ein Umdenken erforderlich<br />

erscheinen lassen.<br />

• dass mit dem Bau eines fünfstöckigen Demenz- und<br />

Pflegeheims zudem eine erhebliche Herabsenkung des<br />

Wertes meines Grundstückes verbunden sein wird. Das<br />

fünfgeschossige Pflege- und Demenzheim erdrückte jede<br />

allein zulässige zweigeschossige Bebauung. Niemand würde<br />

Gebietes erkennbar.<br />

Auch nach der vorliegenden Planung sind eine<br />

Ballspielfläche und ein Kinderspielplatz mit<br />

hinreichenden Spielflächen vorgesehen. Für die<br />

Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />

Jugendliche wird ergänzend ein Standort im Bereich<br />

der Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />

werden.<br />

Die Investition in eine Umsetzung des Spiel- und<br />

Bolzplatzkonzepts schafft keinen Vertrauensschutz<br />

dahingehend, dass diese Flächen nicht verlegt oder<br />

anders angeordnet werden könnten. Gerade die<br />

Überlegungen zur Planung und Errichtung eines<br />

Seniorenwohnheimes haben ein Umdenken erfordert.<br />

Hierbei ist auch nochmals darauf hinzuweisen, dass<br />

die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen für<br />

Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen keine<br />

unüberwindlichen Konflikte schafft. Sie trägt vielmehr<br />

dazu bei einen generationsübergreifenden<br />

Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.<br />

Für das in Rede stehende Grundstück ist nunmehr<br />

eine maximal 4-geschossige Bebauung ohne<br />

Staffelgeschoss vorgesehen. Eine 5-geschossige<br />

Bebauung erfolgt nicht. Auch auf dem<br />

Nachbargrundstück ist bauplanungsrechtlich eine 4-<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 101 von 166


sich mehr für mein Grundstück interessieren, wenn ich es<br />

gar veräußern wollte. Der Gedanke, selbst neben dem<br />

geplanten „Kasten“ zu wohnen, ist für mich unerträglich.<br />

• dass die jetzt vorgesehene Ballspielfläche unmittelbar neben<br />

der Herz-Jesu-Kirche ein Störfaktor ist. Um zu erwartende<br />

Nachbarschaftskonflikte (u. a. auch mit den Bewohnern der<br />

Pflege- und Demenzeinrichtung, aber auch mit der Kirche)<br />

geschossige Bebauung zulässig.<br />

Es ist richtig, dass das künftige Seniorenzentrum die<br />

auf dem Nachbargrundstück derzeit vorhandene 2-<br />

geschossige Bebauung deutlich überwiegen wird.<br />

Dies gilt aber auch für in der näheren Umgebung<br />

vorhandene andere, vergleichbar hohe Gebäude. Die<br />

Festsetzung der Gebäudehöhe für das<br />

Seniorenzentrum orientiert sich an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Mit dem<br />

Wegfall des Staffelgeschosses und der Reduzierung<br />

der Gebäudehöhe fügt sich das Gebäude in die<br />

Umgebungsbebauung ein. Vor dem Hintergrund<br />

erfolgter Anregungen wurde eine Straßenabwicklung<br />

von der Sandweierer Straße hergesehen beauftragt.<br />

Auch aus dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass<br />

das geplante Gebäude bereits ohne die jetzige<br />

Reduzierung keine erschlagende Wirkung hatte und<br />

nicht gegen das Gebot nachbarlicher<br />

Rücksichtnahme verstößt. Dies gilt erst recht nach<br />

dem Wegfall des Staffelgeschosses und der<br />

Reduzierung der Gebäudehöhe um ca. 2 m.<br />

Die Verlegung der Ballspielfläche führt nicht zu einem<br />

höheren Störfaktor hinsichtlich der angrenzenden<br />

Herz-Jesu-Kirche als dies auch bislang bereits der<br />

Fall ist. Nachbarschaftskonflikte sind weder mit den<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 102 von 166


zu vermeiden, wäre der jüngst erst hergestellte Zustand der<br />

Bolz- und Spielflächen für die jungen Menschen im<br />

Münchfeld und in der Siedlung zu belassen. Ich möchte in<br />

diesem Zusammenhang daran erinnern, dass vor nicht allzu<br />

vielen Jahren erhebliche Konflikte mit der Nachbarschaft<br />

wegen des ursprünglich auf dem Schulgelände vorhandenen<br />

Bolzplatzes aufkamen, welchen auf Vorschlag der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung vom Gemeinderat dadurch abgeholfen<br />

wurde, dass entsprechende Spielmöglichkeiten am jetzt in<br />

Frage gestellten Standort geschaffen wurden. Heute haben<br />

wir ein gutes Neben- und Miteinander der verschiedenen<br />

grundstücksbezogenen Nutzungen und Nutzungsinteressen.<br />

All dies wird mit der vorgelegten Planung in Frage gestellt.<br />

• dass keine ausreichende Untersuchung der<br />

naturschutzrechtlichen Auswirkungen stattgefunden hat.<br />

Selbstverständlich sind Turmfalken in unserem Gebiet<br />

ebenso heimisch wie Fledermäuse, welche auch dieses<br />

vergleichbare kleine Gebiet benötigen, um überleben zu<br />

können. Das Argument, dass kleine Gebiet falle nicht ins<br />

Gewicht, überzeugt nicht. Wenn in unserer dicht besiedelten<br />

Landschaft alle kleinen Flächen wegfallen, bleibt am Ende<br />

kein Lebensraum für diese Tiere mehr übrig.<br />

Bewohnern der Pflege- und Demenzeinrichtung noch<br />

mit der Kirche zu erwarten. Es ist zu wiederholen,<br />

dass die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen<br />

für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen<br />

keine unüberwindbaren Konflikte schaffen. Darüber<br />

hinaus können für die Ballspielfläche altersbezogene<br />

Nutzungsbeschränkungen festgesetzt werden.<br />

Größere Störungen gehen erfahrungsgemäß von<br />

Bolzplätzen mit Toren aus. Vor diesem Hintergrund<br />

stellt die Verlegung des Bolzplatzes auf eine Fläche<br />

im Süden des Quartiers keine Verschlechterung der<br />

Situation dar.<br />

Eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung hat<br />

stattgefunden. Ein Brutvorkommen des Turmfalken<br />

im Eingriffsgebiet ist aufgrund fehlender geeigneter<br />

Brutstätten (wie hohe Masten oder Gebäude)<br />

auszuschließen. Auch auf den Bäumen des<br />

unmittelbaren Umfeldes des Eingriffs sind keine<br />

Spuren von brütenden Turmfalken vorhanden. Die<br />

Eignung des Gebietes zur Jagd ist als gering<br />

einzustufen, da es arm an geeigneten Strukturen für<br />

potenzielle Beutetiere ist. Bei einer Jagdreviergröße<br />

von mehreren Quadratkilometern ist die<br />

Eingriffsfläche wegen ihrer geringen Größe als nicht<br />

essenziell einzustufen. Hinzu kommt, dass für die<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 103 von 166


tagaktiven Vögel eine sehr hohe Störung durch die<br />

bestehende Nutzung als Spielplatz und Freizeitfläche<br />

gegeben ist.<br />

Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich keine<br />

Hinweise auf Fortpflanzungsstätten für nach § 44<br />

BNatSch Abs. 5 geschützte Arten. Für die Tiere die<br />

eventuell das Gelände zur Nahrungssuche nutzen,<br />

gilt wie für den Turmfalken ausgeführt, dass zum<br />

einen nur ein geringes Beutetiervorkommen<br />

vorhanden ist und diese Tierarten sehr große<br />

Jagdreviere haben, so dass der Verlust der<br />

betroffenen Fläche nur als marginal einzustufen ist.<br />

Zu dem ist durch die geplanten Maßnahmen zur<br />

Bepflanzung (mit einer Erhöhung des<br />

Blütenangebots) des Geländes eine höhere<br />

Insektendichte zu erwarten. Hiermit wird sich das<br />

Beuteangebot für im Umfeld lebende Fledermäuse<br />

durch den Eingriff vergrößern. Des weiteren ist es<br />

ohne weiteres möglich am Gebäude Nisthilfen für<br />

Falken oder Eulen anzubringen und<br />

Fledermauskästen zu installieren. Zusätzlich können<br />

sogenannte Bienenhotels aufgestellt werden.<br />

Durch den geplanten Eingriff sind aufgrund der<br />

bestehenden Vorbelastungen (Siedlung,<br />

Freizeitgelände, Schule usw.) keine für<br />

artenschutzrechtlich relevante Tiere neuen<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 104 von 166


Ich würde mich freuen, wenn meine Stellungnahme Sie zum<br />

Umdenken Ihrer Planungsüberlegungen veranlassen könnte.<br />

Rechtsmittel gegen Ihre Entscheidung behalte ich mir ausdrücklich<br />

vor.<br />

Belastungen des Umfelds zu erwarten. Daher kann<br />

auf eine Untersuchung des Umfeldes verzichtet<br />

werden.<br />

Die Anregung wurde insgesamt geprüft und führt im<br />

genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 105 von 166


7 A 7<br />

Schreiben vom<br />

09.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 15.09.2011<br />

Hiermit möchten wir, der Elternbeirat des Kindergarten St.<br />

Franziskus, unsere Einwände gegen das Bauvorhaben des<br />

Demenz- und Seniorenheimes in der Sandweierer Straße in <strong>Rastatt</strong><br />

vorbringen:<br />

Für unsere Kinder befürchten wir eine massive Zunahme der<br />

Gefährdung auf dem Weg zu und von Schule und Kindergarten<br />

durch die Verkehrszunahme in der verkehrsberuhigten Zone im<br />

Bereich Stadionstraße, Sandweierer Straße sowie Isar-, Lech- und<br />

Ostmarkstraße, die durch Personal- und Lieferverkehr sowie<br />

Besucher des Seniorenheimes zu erwarten ist. Da die Sandweierer<br />

Straße hinter der Schule als Sackgasse endet, muss der gesamte<br />

durch das Heim erforderlich werdende Verkehr dort wenden, und<br />

denselben Weg zurück fahren. Dabei werden die 3 Querungen der<br />

Haupt-Schulwege im Bereich Sandweierer Straße und<br />

Stadionstraße dann gleich doppelt vom Verkehr passiert, was eine<br />

stark erhöhte Verkehrsgefährdung der Kinder bewirkt. Ohne ein<br />

geeignetes Verkehrskonzept und ohne eine Schaffung von<br />

Querungshilfen ist es nur eine Frage der Zeit, wann das erste Kind<br />

zum Verkehrsopfer wird. Wir können nur hoffen, dass die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung dieses Risiko und als direkte Konsequenz auch die<br />

Verantwortung dafür nicht übernehmen will. Ob sich dann alle<br />

Autofahrer, speziell der Lieferverkehr des Seniorenheimes, an die<br />

Vorgaben der verkehrsberuhigten Zone halten werden stellen wir<br />

jetzt schon in Frage.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />

führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />

Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />

konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />

Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />

Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />

niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />

verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />

Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />

Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />

Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />

erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />

der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />

senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />

einem unkontrolliertem queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 106 von 166


Da die geplanten Parkplätze für das Seniorenheim wohl kaum<br />

ausreichen werden, ist eine weitere Verschärfung des bestehenden<br />

Parkplatzmangels in den umliegenden Straßen sowie in der<br />

Sandweierer Straße zu befürchten. Gerade für unsere Kinder ist es<br />

bereits jetzt schwer, wegen der vielen geparkten Autos sicher die<br />

Straße zu überqueren, da sie nicht nur den Verkehr selbst schwer<br />

einsehen können sondern auch zwischen den parkenden Autos<br />

auch leicht vom Verkehr übersehen werden. Ohne Schaffung neuer<br />

Parkplätze in angemessener, ausreichender Zahl ist eine starke<br />

Verkehrsbeeinträchtigung und in der Folge durch die<br />

unüberschaubare Parkplatzsituation ein stark steigender<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />

der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />

führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />

Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />

erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />

Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />

weder verkehrliche noch schalltechnische<br />

Auswirkungen hat.<br />

Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />

darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />

notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück<br />

nachgewiesen werden. Die Anzahl der privaten<br />

Stellplätze liegt sogar über dem baurechtlich<br />

erforderlichen und orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />

berücksichtigen. Stellplätze sind darüber hinaus auch<br />

im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Bei dem<br />

vorhandenen Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 107 von 166


Risikofaktor für die Kinder zu erwarten.<br />

Andererseits ist für die Sicherheit unserer Kinder in Schule und<br />

Kindergarten die Freihaltung der Rettungswege z. B. im Brandfall<br />

auch zu Stoßzeiten von Lieferverkehr und Schulbeginn von<br />

elementarer Wichtigkeit. Wir bezweifeln stark, dass zu diesen Zeiten<br />

die Durchfahrtswege für Rettungsdienste ohne größere<br />

verkehrstechnische Änderungen sicher frei gehalten werden<br />

können.<br />

Das Wohngebiet Münchfeld und Siedlung ist besonders für junge<br />

Familien mit Kindern interessant und hat gerade in den letzten<br />

Jahren erfreulicherweise hohen Zulauf bekommen, so dass der<br />

Bedarf an Ballspiel- und Grünflächen drastisch gestiegen bzw.<br />

immer noch sehr hoch ist. Unsere Kinder können auf den Ballspiel-<br />

und Grünflächen in der Sandweierer Straße in Mitten des<br />

Münchfeldes derzeit sicher spielen. Der Platz ist sehr übersichtlich,<br />

auch vom direkt benachbarten Spielplatz aus für Eltern mit weiteren<br />

kleinen Kindern überschaubar und sehr gut frequentiert, ohne dass<br />

die Nachbarschaft gestört wird. Der Platz eignet sich für den<br />

Kindergarten genau wie für die Schule als zusätzliche, sichere<br />

Nutzfläche und wird von diesen aufgrund der räumlichen Beengtheit<br />

sowohl des Kindergartengeländes als auch des Schulhofes sowohl<br />

dringend benötigt als auch regelmäßig genutzt. An der Schule bleibt<br />

ein großer Bedarf des Hortes, somit verbunden eine intensive<br />

Nutzung der Spiel- und Freiflächen zu Hortzeiten.<br />

regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />

Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />

nicht erwartet werden. Die Situation wird weiter<br />

dadurch entlastet, dass auf die Ausführungen eines<br />

Staffelgeschosses mit betreuten Wohnungen<br />

verzichtet wird.<br />

Der Kinderspielplatz und die Ballspielfläche bleiben<br />

erhalten. Gerade die Ballspielfläche ist zur Nutzung<br />

von Kindern unter 14 Jahren besonders geeignet und<br />

ausdrücklich vorgesehen. Nicht ersichtlich ist, dass<br />

die Kinder durch die Verlegung der Ballspielfläche an<br />

den Rand der Bebauung gedrängt würden. Für die<br />

Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />

Jugendliche soll ein Standort im Bereich der<br />

Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />

werden.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 108 von 166


Zudem wurden die Ballspielflächen mit Tischtennisplatte,<br />

Basketballfeld etc. erst vor 2 Jahren für ca. 30.000,00 Euro neu<br />

geschaffen und müssen jetzt wieder kostenintensiv beseitigt<br />

werden, was reine Geldverschwendung seitens der <strong>Stadt</strong> darstellt.<br />

Die geplante Alternative für die deutlich verkleinerte Ballspielfläche<br />

lässt aufgrund der dann sehr beengten Bebauung lärmbedingte<br />

Nachbarschaftskonflikte mit der Kirche, den angrenzenden<br />

Wohnhäusern und dem geplanten Seniorenheim erwarten. Die<br />

Folge ist die Verdrängung der Kinder und Jugendlichen an den<br />

<strong>Stadt</strong>rand, wo ein sicheres Spielen wie mitten im Münchfeld sowie<br />

eine unnötige Weggefährdung unserer Kinder nicht garantiert<br />

werden kann.<br />

Der Kindergarten muss sich aufgrund der großen aktuellen Anzahl<br />

an Kindergartenkindern und einer langen Warteliste selbst für<br />

Kinder ab 3 Jahren zeitnah vergrößern. <strong>Rastatt</strong> hat zudem eine<br />

stetig steigende Geburtsrate zu vermelden. Die Schule selbst ist<br />

auch gut besucht und benötigt ebenso die Möglichkeit der<br />

Vergrößerung, die aufgrund des Hortes mit Essensraum, diversen<br />

Unterrichtszimmern im Hinblick auf das aktuelle Schulsystem und<br />

geplante Reformen notwendig ist. Durch die massive Bebauung mit<br />

dem geplanten Seniorenheim entfällt aber genau diese<br />

Vergrößerungs- und Entfaltungsmöglichkeit für Kindergarten und<br />

Die Verlegung der Ballspielfläche wird in Kauf<br />

genommen. Darüber hinaus wird die Übernahme der<br />

Kosten für die Versetzung der Spielgeräte durch den<br />

Vorhabenträger im Durchführungsvertrag geregelt. Zu<br />

berücksichtigen ist, dass die Spielgeräte, soweit<br />

erforderlich, andernorts weiter genutzt werden<br />

können.<br />

Es ist davon auszugehen, dass auch aufgrund der<br />

verlegten Spielflächen keine Konflikte zu erwarten<br />

sind, zumal der Bolzplatz in den Süden des Quartiers<br />

in den Bereich der Sportfläche verlegt wird.<br />

Gegebenenfalls müssen ordnungsrechtliche<br />

Maßnahmen getroffen werden. Dies darf der weiteren<br />

Entwicklung überlassen bleiben.<br />

Erweiterungsmöglichkeiten sind auf den jeweiligen<br />

Bestandsgrundstücken gegeben. Das Vorhalten des<br />

städtischen Grundstücks für eventuelle<br />

Erweiterungen, für die derzeit auch noch kein Bedarf<br />

angemeldet wurde, ist nicht erforderlich.<br />

Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder sind auf dem<br />

Kinderspielplatz und der Ballspielfläche hinreichend<br />

gegeben.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 109 von 166


Schule.<br />

Der Spielplatz in der Sandweierer Straße wird derzeit rege von<br />

unseren Kindern sowohl im Rahmen von Kindergartenausflügen<br />

morgens als auch nachmittags zum Spielen genutzt. Durch die<br />

massive 4-5 geschossige Bebauung des Demenz- und<br />

Pflegeheimes wird es auch nach der notwendigen Umgestaltung<br />

des Spielplatzes zu einer starken Verschattung kommen und dies<br />

nicht nur im Winter bei tiefstehender Sonne. Dadurch verliert der<br />

Kinderspielplatz viel an Attraktivität und auch Sicherheit für die<br />

Kinder. Mit Ausnahme des Hochsommers wird es auf dem<br />

Spielplatz nur dunkel, unfreundlich und kalt sein.<br />

Wir hoffen stark auf eine Berücksichtigung unserer Einwände zum<br />

Wohle unserer Kinder und bedanken uns im Voraus.<br />

Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />

nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />

unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />

vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />

die Ballspielfläche und der Bolzplatz hauptsächlich<br />

genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />

vorteilhaft sein. Unabhängig hiervon wurde das<br />

Bauvolumen reduziert und die Gebäudehöhe um ca.<br />

2,0 m auf max. 138 m ü. N. N. verringert. Weiter<br />

wurde auf die Ausbildung des Staffelgeschosses und<br />

die Errichtung von betreuten Wohnungen verzichtet.<br />

Schließlich wurde die Zahl der Vollgeschosse auf<br />

max. IV festgesetzt. Auch bei dieser Bebauung ist<br />

eine teilweise Beschattung angrenzender<br />

Grundstücke nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu<br />

vermeiden. Durch die Abstände zur<br />

Grundstücksgrenze und die vorgenommenen<br />

Reduzierungen ist jedoch nicht davon auszugehen,<br />

dass eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />

Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 110 von 166


8 A 8<br />

Schreiben vom<br />

26.08.2011<br />

Eingegangen<br />

am 15.09.2011<br />

Während der Offenlegung der Baupläne für das Seniorenpflegeheim<br />

im Münchfeld möchten wir, Eltern dreier Kinder, die dieses Gelände<br />

täglich aufsuchen, unsere Bedenken kund tun. Bitte bedenken Sie,<br />

geehrte <strong>Stadt</strong>räte, dass unsere Kinder auch Freiraum zum Spielen<br />

und Toben brauchen. Die rund 400 Kinder, die das Gelände jeden<br />

Tag besuchen, sei es in der Kita oder Schule, nehmen das<br />

Spielplatzgelände täglich in Anspruch, da der Schulhof und der<br />

Garten der Kita sehr beengt ist. Zudem wird sich die Lage durch<br />

den Ausbau der Kita für 1-3jährige Kinder noch weiter verschärfen.<br />

Das bedeutet: Noch mehr Kinder auf immer kleiner werdendem<br />

Gelände!<br />

Nicht nur der äußerst beengte Freiraum ist Grund unseres<br />

Anliegens, den Bau noch mal zu überdenken und an anderem<br />

weniger prekären Ort zu errichten, sondern auch das<br />

Verkehrsaufkommen, das so ein Seniorenpflegeheim mit sich bringt.<br />

Der gesamte Verkehr soll durch die Sandweierer Straße an- und<br />

abfahren, durch ein „Wohngebiet“! Kein Schulweg ist mehr sicher,<br />

da die gesamte Straße durch parkende und fahrende Autos völlig<br />

unübersichtlich und unüberquerbar für unsere Kinder sein wird. Es<br />

arbeitet dort ja nicht nur Pflegepersonal, es kommen zusätzlich<br />

Ärzte, Wäschedienste, Friseure, Fußpflegedienste, Besucher etc.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen<br />

und führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />

Es ist zutreffend, dass durch den Betrieb des<br />

Seniorenpflegeheims zusätzlicher Verkehr eröffnet<br />

wird. Dieser zusätzliche Verkehr kann jedoch über<br />

das Baugrundstück und die Sandweierer Straße<br />

unproblematisch abgewickelt werden. Ein<br />

besonderes Gefährdungspotenzial verkehrs-<br />

technischer Sicht ist nicht gegeben. Im Hinblick auf<br />

ein entstehendes zusätzliches Verkehrsaufkommen<br />

wurde eine verkehrskonzeptionelle Stellungnahme<br />

durch die Firma Modus Consult Karlsruhe erstellt.<br />

Danach ist in der Sandweierer Straße auf Höhe des<br />

Pflegeheims aufgrund der Fußgängerunterführung<br />

unter der B 3 mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 111 von 166


Geschwindigkeitsniveau ist mit Tempo 30 niedrig.<br />

Nach dieser verkehrskonzeptionellen Stellungnahme<br />

ist das Verkehrsaufkommen im Bezug auf die<br />

Querung der Sandweierer Straße so gering, dass<br />

keine Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme<br />

zu erwarten sind. Insbesondere aufgrund der<br />

Führung der Fußgänger zur Parallellage der Straße<br />

(kein senkrechter Unterführungsausgang) ist auch<br />

nicht mit einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />

der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />

führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />

Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />

erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />

Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />

weder verkehrliche noch schalltechnische<br />

Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze für das<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 112 von 166


Dass eine <strong>Stadt</strong> Geld einnehmen muss, um es an anderer Stelle zu<br />

investieren, ist uns allen klar. Aber nicht auf Kosten unserer Kinder!<br />

Dieser Tage heißt es von Seiten der Regierung Kinder seien unser<br />

höchstes Gut und müssen dem entsprechend geschützt werden.<br />

Diesen Eindruck hinterlässt unsere <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> derzeit nicht auf<br />

uns. Gewerbe werden mitten in Wohngebiete gebaut und<br />

Spielplätze, Skaterbahnen oder Bolzplätze werden an Waldränder<br />

mit Bahnverkehr ohne Sicherung verdrängt, so dass Kinder diese<br />

ohne permanente Aufsicht gar nicht nutzen können und somit deren<br />

Notwendigkeit wieder in Frage gestellt wird. Bitte überdenken Sie<br />

Ihre Entscheidung, ob nicht in absehbarer Zeit Gelände mit<br />

besserer Verkehrsanbindung frei werden, auf denen keine Kinder<br />

spielen. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffen auf<br />

ein positives Ergebnis unseres Anliegens.<br />

In der <strong>Anlage</strong> legen wir unsere Bedenken in einigen Punkten noch<br />

einmal ausführlich dar:<br />

Pfelgeheim ist ausreichend. Stellplätze sind darüber<br />

hinaus auch im öffentlichen Straßenraum vor dem<br />

geplanten Pflegeheim vorhanden. In dem<br />

bestehenden Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es<br />

völlig regelkonform nach der RASt 06, wenn<br />

einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer<br />

Straßen kann nicht erwartet werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Demenz- und<br />

Pflegeheim keineswegs mit einer (störenden)<br />

gewerblichen Nutzung verglichen werden kann. Ein<br />

Demenz- und Pflegeheim ist eine soziale und<br />

gesundheitliche Einrichtung, in der ältere und<br />

pflegebedürftige Menschen wohnen.<br />

Die Interessen der Kinder werden gesehen. So<br />

werden der Kinderspielplatz und die Ballspielfläche<br />

erhalten und lediglich verlegt. Für den Bolzplatz wird<br />

ein Standort im Süden des Quartiers im Bereich der<br />

Sportfläche gesucht.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 113 von 166


1. Sichere Schulwege sind nicht mehr gewährleistet. Die<br />

Schulkinder bzw. Vorschulkinder aus den Richtungen Siedlung<br />

(Fußgängerampel an der Ostmarkstr. und Fußgängerunterführung<br />

zur Sandweierer Str.) werden die Stadionstraße/Sandweierer<br />

Straße nicht mehr ohne Aufsicht überqueren können, da diese<br />

durch parkende Autos und erhöhtes Verkehrsaufkommen völlig<br />

unübersichtlich werden.<br />

Auf dem Bauplan sind zu wenige Parkplätze vorgesehen. Weiterhin<br />

werden natürlich auch die Kinder, die die Donaustraße überqueren<br />

müssen, durch das erhöhte Verkehrsaufkommen großen Gefahren<br />

ausgesetzt.<br />

2. Verlegung und Verschattung des Spielplatzes: Dieses Gelände<br />

hat die besondere Eigenschaft Spielfläche für Kinder aller<br />

Altersklassen zu stellen. Gerade durch die Erweiterung vor<br />

geraumer Zeit hat dieser Spielplatz deutlich an Attraktivität<br />

gewonnen. Durch die Nähe zum Wohngebiet und ruhige Lage<br />

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist kein<br />

Gefährdungspotential das der Planung<br />

entgegenstehen würde (s. o.).<br />

Die bauordnungsrechtliche erforderliche Anzahl von<br />

Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />

nachgewiesen. Die Anzahl der privaten Stellplätze<br />

liegt sogar über dem baurechtlich erforderlichen und<br />

orientiert sich an Erfahrungswerten, die Besucher und<br />

Mitarbeiter berücksichtigen. Stellplätze sind darüber<br />

hinaus auch im öffentlichen Straßenraum vor dem<br />

geplanten Pfegeheim vorhanden. Bei dem<br />

vorhandenen Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es<br />

regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />

Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />

nicht erwartet werden.<br />

Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />

nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />

unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />

vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />

die Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 114 von 166


haben die Kinder auch die Möglichkeit, diesen Spielplatz alleine zu<br />

besuchen. Solch ein Gelände gibt es im südlichen Teil des<br />

<strong>Stadt</strong>gebiets auch nur einmal! Haben denn unsere Kinder kein<br />

Recht auf eine schöne ausgelassene Kindheit mit<br />

„Südwestausrichtung und Blick auf den Schwarzwald“? Durch Ihr<br />

Vorhaben wird das alles verschwinden.<br />

3. Beeinträchtigungen der Schule durch den Neubau: Das<br />

Schulgelände wird völlig überschattet sein, so dass die energetische<br />

Sanierung ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann und die Schüler<br />

immer bei künstlichem Licht arbeiten müssen. Desweiteren wird<br />

auch der massiv eintretende Baulärm die Schüler stark<br />

beeinträchtigen. Auch nach Inbetriebnahme der <strong>Anlage</strong> wird der<br />

Geräuschpegel sehr hoch sein (an- und abfahrende Dienste, Lärm<br />

aus dem Küchenbereich usw.)<br />

genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />

vorteilhaft sein. Unabhängig hiervon wurde das<br />

Bauvolumen reduziert und die Gebäudehöhe um ca.<br />

2,0 m auf max. 138 m ü. N. N. verringert. Weiter<br />

wurde auf die Ausbildung des Staffelgeschosses und<br />

die Errichtung von betreuten Wohnungen verzichtet.<br />

Schließlich wurde die Zahl der Vollgeschosse auf<br />

max. IV festgesetzt. Auch bei dieser Bebauung ist<br />

eine teilweise Beschattung angrenzender<br />

Grundstücke nach Sonnenstand zwar nicht zu<br />

vermeiden. Durch die Abstände zur<br />

Grundstücksgrenze und die vorgenommenen<br />

Reduzierungen ist jedoch nicht davon auszugehen,<br />

dass eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />

Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />

Eine unzumutbare Verschattung des Schulgeländes<br />

findet vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht statt.<br />

Der vorübergehend im Rahmen der Bauerrichtung<br />

entstehende Baulärm ist zumutbar. Im Übrigen ist<br />

nach der Inbetriebnahme des Seniorenpflegeheims<br />

nach dem vorliegenden Schalltechnischen Gutachten<br />

der Modus Consult Speyer GmbH vom April 2011<br />

nicht von unzumutbaren Lärmeinwirkungen auf die<br />

Umgebung auszugehen. Insbesondere auch zur<br />

Schule hin werden die einschlägigen Richtwerte<br />

eingehalten.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 115 von 166


4. Große Ignoranz der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> gegenüber ihrer Bürger: Das<br />

betrifft ganz besonders die Anhörung im Münchfeld im vergangenen<br />

Herbst, bei der die Bürger nicht angehört sondern vor vollendeten<br />

Tatsachen gestellt wurden. Hat denn unsere <strong>Stadt</strong> wirklich so einen<br />

großen Nutzen an diesem Seniorenheim „an diesem Platz“? Wäre<br />

es nicht besser, es würden sich hier, im „Zentrum des Münchfeldes“,<br />

Familien wohlfühlen? Das Gelände hat jetzt schon einen<br />

parkähnlichen Charakter. Mit ein paar Bänken rundherum könnten<br />

auch Senioren aus den nahe gelegenen Seniorenresidenzen auf<br />

einen Spaziergang beim Zuschauen der spielenden Kinder neue<br />

Lebenskraft schöpfen. Brachliegendes Gelände gibt es in<br />

unmittelbarer Nähe genug.<br />

5. Alternative Bauplätze für dieses Bauvorhaben: In der<br />

Zwischenzeit haben sich auch noch Möglichkeiten mit besserer<br />

Verkehrsanbindung (z. B. das alte Militärgelände an der Kehler-<br />

Straße, das Joffregelände, die leer stehende Max-Jäger-Schule<br />

oder Sparkassen-Schule) aufgetan. Wir bitten darum umzudenken,<br />

der Zukunft unserer <strong>Stadt</strong> und unserer Kinder zuliebe.<br />

Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />

geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />

integrieren und ermöglicht ein enges<br />

Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen ,<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />

mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />

Einrichtungen. Diese Möglichkeit soll genutzt werden.<br />

Familien werden sich auch künftig am Standort<br />

Münchfeld wohlfühlen können.<br />

Für Alternativgrundstücke wie etwa die Nachnutzung<br />

der „Max-Jäger-Schule“ oder der sog. „Sparkassen-<br />

Akademie“ liegen keine hinreichend konkretisierten<br />

Planungen für eine entsprechende Nutzung vor.<br />

In der näheren Umgebung gibt es keine alternativen<br />

Standorte. Das Gelände der ehemaligen Merzeau-<br />

Kaserne steht nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong>.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 116 von 166


9 A 9<br />

Schreiben vom<br />

16.09.2011<br />

Eingegangen<br />

19.09.2011<br />

Ich lehne diese Planung des Seniorenzentrums als Anwohner in der<br />

angrenzenden Isarstraße grundsätzlich ab.<br />

Begründung:<br />

1. Das derzeit geplante Seniorenheim mit seiner gewaltigen<br />

Dimension, passt absolut nicht auf die Grünfläche zwischen<br />

Kirche, Carl-Schurz-Schule, Kindergarten, Sandweierer Straße<br />

und angrenzenden Ein- und Zweifamilienhäusern.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />

führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />

Aufgrund der von den Bürgerinnen und Bürgern<br />

abgegebenen Stellungnahmen wurde das<br />

Bauvolumen reduziert: das Bauvolumen wurde<br />

reduziert, die Gebäudehöhe wurde um ca. 2,00 m auf<br />

max. 138,00 m ü. NN verringert, auf die Ausbildung<br />

des 5. Geschosses und auf die Einrichtung von<br />

betreuten Wohnungen wurde verzichtet, die Anzahl<br />

der Vollgeschosse wurde auf maximal IV festgesetzt.<br />

Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />

Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />

begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />

anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />

Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />

geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />

Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />

Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />

Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />

auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 117 von 166


2. Das 18 Meter hohe Seniorenheim-Gebäude, das dann nur<br />

wenige Meter neben der Carl-Schurz-Schule steht, würde das<br />

Schulgebäude um ca. das Doppelte überragen, was sicherlich<br />

unter anderem auch wegen reduziertem Lichteinfall ungünstig<br />

wäre.<br />

Gebäude, insbesondere nach der Reduzierung des<br />

Bauvolumens grundsätzlich in die vorhandene<br />

Umgebung ein.<br />

Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />

Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />

Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />

errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />

die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />

Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung ist<br />

an dieser Stelle planungsrechtlich zulässig. Auch eine<br />

Aufstockung der Bestandsgebäude wäre danach<br />

grundsätzlich möglich.<br />

Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />

Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />

dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />

geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />

städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />

erdrückende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />

Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />

Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />

ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 118 von 166


3. Die zur Diskussion stehende außergewöhnlich schöne<br />

Grünfläche wird bekannterweise seit Jahrzehnten als<br />

Kinderspielfläche intensiv genutzt und es wurde auch hierfür von<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> viel Geld investiert.<br />

eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />

zulässig ist.<br />

Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />

Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />

die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />

NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />

Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />

Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />

der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />

festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Der Kinderspielplatz und die Ballspielfläche bleiben,<br />

wenn auch verlegt, am Standort erhalten. Für den<br />

Bolzplatz wird eine – zugegebenermaßen weiter<br />

entfernte Fläche – im Süden des Quartiers im Bereich<br />

der Sportflächen gesucht. Es sind damit Spielflächen<br />

für Kinder und Jugendliche in hinreichendem Umfang<br />

vorhanden, die auch weiterhin intensiv genutzt<br />

werden können. Soweit die <strong>Stadt</strong> am Standort<br />

Investitionen getätigt hat, sind diese auch nicht<br />

vollständig verloren, da die angeschafften Spielgeräte<br />

versetzt werden können.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 119 von 166


4. Um das gewaltige Ausmaß des Seniorengebäudes richtig zu<br />

ermessen, habe ich auf Blatt 2 ein Satellitenbild und eine<br />

Gebäude-Ansicht der Fa. Weisenburger in südlicher Richtung<br />

betrachtet, beigefügt.<br />

5. Es gibt in <strong>Rastatt</strong> geeignetere Plätze für ein Seniorenzentrum.<br />

Ein Vorschlag: Falls es Gründe geben sollte, dieses schöne<br />

Gelände umzugestalten, kann man zum Beispiel die Hälfte der<br />

Grünfläche in Richtung Sandweierer Straße, mit Ein- und<br />

Zweifamilienhäusern mit Gärten planen. Somit wäre die andere<br />

Hälfte in Richtung Kirche als Kinderspielfläche doppelt so groß wie<br />

in der vorliegenden Planung. Diese Lösung würde sich einwandfrei<br />

in die Umgebung einfügen und sicherlich große Zustimmung bei<br />

den Bürgern finden.<br />

Ich appelliere an die Verantwortlichen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> „Flexibilität“<br />

zu zeigen.<br />

Die Schaffung eines Seniorenzentrums an diesem<br />

Standort in Münchfeld ist erforderlich, da sich im<br />

Quartier keine - auch im zeitlichen<br />

Entwicklungshorizont - geeigneteren Plätze für ein<br />

Seniorenzentrum befinden. Ein Bedarf für ein<br />

entsprechendes Pflegeheim ist vorhanden und muss<br />

im öffentlichen Interesse möglichst bald gedeckt<br />

werden. Für andere Standorte in <strong>Rastatt</strong> ist eine<br />

vergleichbare Realisierbarkeit derzeit nicht gegeben.<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 120 von 166


10 A 10 Schreiben<br />

vom 18.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 19.09.2011<br />

Wir wenden uns vehement gegen die o.g. Planung eines<br />

Seniorenzentrums an diesem Platz in <strong>Rastatt</strong>.<br />

Begründung:<br />

Ein logischerweise extrem verstärktes Verkehrsaufkommen, das an<br />

einem Standort, wo sowohl Kindergarten als auch Schule sind, eine<br />

wesentliche Gefährdung der Kinder bedeutet. Das allein wäre<br />

unserer Meinung nach schon Grund genug, von einem Vorhaben an<br />

dieser Stelle Abstand zu nehmen.<br />

Ein weiterer doch ebenso schlüssiger Einwand ergibt sich durch die<br />

Überlegung, wie gefährdend sich die Standortwahl für die<br />

Hauptpersonen dieses Vorhabens auswirkt.<br />

Bedenkt man die unmittelbare Nähe zur äußerst stark befahrenen<br />

Bundesstraße – immerhin mittlerweile auch noch<br />

Autobahnzubringer mit enormem Verkehrsaufkommen – (wir<br />

wohnen direkt an dieser Peripherie und können das wirklich<br />

beurteilen) kann man sich ein Seniorenheim mit Demenzabteilung<br />

dort nun gar nicht vorstellen.<br />

Orientierungslosigkeit ist ein wesentliches Merkmal dementer<br />

Menschen.<br />

Jeder weiß heute, wie schwer es ist, Menschen mit dieser Störung<br />

zu schützen, da man sie nicht „einsperren“ will und auch nicht darf.<br />

Besonders schwer in einem Umfeld mit so starkem<br />

Verkehrsaufkommen.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />

führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />

Aus verkehrstechnischer Sicht ist trotz eines erhöhten<br />

Verkehrsaufkommens kein erhöhtes Gefährdungs-<br />

potenzial am Standort ersichtlich das der Planung<br />

gegenüberstehen würde. Dies gilt sowohl im Hinblick<br />

auf die in der Umgebung vorhandenen Kindergärten<br />

und Schulen als auch im Hinblick auf die künftigen<br />

Bewohner des Seniorenzentrums selbst. Hier ist es –<br />

letztlich an jedem Standort – Aufgabe des Betreibers<br />

demente Menschen entsprechend zu schützen. Dies<br />

ist am Standort Münchfeld keine Besonderheit. Im<br />

Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine<br />

verkehrskonzeptionelle Stellungnahme durch die<br />

Firma Modus Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in<br />

der Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das<br />

Geschwindigkeitsniveau ist mit Tempo 30 niedrig.<br />

Nach dieser verkehrskonzeptionellen Stellungnahme<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 121 von 166


Ein Standort, der ein sowohl weitläufiges als auch verkehrsruhiges<br />

Umfeld bietet ist ganz sicher vorzuziehen.<br />

ist das Verkehrsaufkommen im Bezug auf die<br />

Querung der Sandweierer Straße so gering, dass<br />

keine Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme<br />

zu erwarten sind. Insbesondere aufgrund der<br />

Führung der Fußgänger zur Parallellage der Straße<br />

(kein senkrechter Unterführungsausgang) ist auch<br />

nicht mit einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />

der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />

führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />

Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />

erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />

Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />

weder verkehrliche noch schalltechnische<br />

Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze auf dem<br />

Grundstück des geplanten Seniorenzentrums ist<br />

ausreichend. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 122 von 166


Und zuletzt bliebe auch noch eine notwendige Grünfläche für die<br />

Freizeit der dort wohnenden Kinder erhalten.<br />

Deshalb fordern wir Sie auf, im Sinne dieser beiden<br />

Menschengruppen zu entscheiden. Die Sie zwar nicht gewählt<br />

haben – die einen, weil sie das noch nicht können und die anderen,<br />

weil sie es nicht mehr können – deren Wohl und Sicherheit aber<br />

unser aller und besonders Ihrer Obhut unterstellt ist.<br />

Finden Sie einen besser geeigneten Standort.<br />

Bitte rechtfertigen Sie das Vertrauen, das wir in Sie setzen.<br />

öffentlichen Straßenraum vor dem Pflegeheim<br />

vorhanden. In dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />

von 7,60 m ist es völlig regelkonform nach der RASt<br />

06, wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />

weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />

Unabhängig hiervon wird die zu erwartende<br />

Belastung durch den Wegfall des Staffelgeschosses<br />

mit betreuten Wohnungen reduziert.<br />

Kinderspielplatz und Ballspielfläche werden verlegt<br />

und bleiben am bisherigen Standort erhalten. Damit<br />

sind hinreichende Grünflächen vorhanden. Der<br />

derzeit noch in Kraft befindliche Bebauungsplan sieht<br />

für das Plangebiet weniger Grünflächen vor, als dies<br />

im vorhabenbezogenen Bebauungsplan beabsichtigt<br />

ist.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 123 von 166


11 A 11 Schreiben<br />

undatiert<br />

Eingegangen<br />

am 19.09.2011<br />

Anbei übersende ich Ihnen meine Einwände zu dem geplanten<br />

„Seniorenzentrum Münchfeld“.<br />

Da ich als Tagesmutter für das Jugendamt <strong>Rastatt</strong> tätig bin und<br />

selbst zwei eigene schulpflichtige Kinder habe, bin ich von den<br />

großen Nachteilen dieser Planung betroffen.<br />

1.) Wie ich Ihren Unterlagen entnehmen konnte, beginnt die<br />

Spätschicht um 13 Uhr. Genau zu dieser Zeit ist die Schule zu<br />

Ende. Es entsteht somit mehr Verkehr und eine höhere<br />

Gefährdung meiner Kinder und Tageskinder auf ihrem<br />

Schulweg. Genau zu dieser Zeit sind auch beide Seiten der<br />

Straße zugeparkt von den wartenden Eltern, so dass beim<br />

Überqueren der Straße leicht ein Kind hinter den parkenden<br />

Autos übersehen werden kann.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />

führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />

Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />

konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />

Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />

Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />

niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />

verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />

Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />

Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />

Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />

erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />

der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />

senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />

einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 124 von 166


2.) Die 5 geschossige Bauweise passt nicht ins Umfeld. Dicht<br />

daneben befinden sich ein Kindergarten und eine Grundschule<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />

der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />

führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />

Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />

erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />

Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />

weder verkehrliche noch schalltechnische<br />

Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze auf dem<br />

Grundstück des geplanten Seniorenzentrums ist<br />

ausreichend. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />

öffentlichen Straßenraum vor dem Pflegeheim<br />

vorhanden. In dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />

von 7,60 m ist es völlig regelkonform nach der RASt<br />

06, wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />

weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />

Das bauvolumen wurde reduziert. Es ist eine 4-<br />

geschossige Bebauung geplant. Auf das<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 125 von 166


und ein bis jetzt schöner, sonniger Spielplatz. Von diesem<br />

massiven bedrohlich wirkenden Gebäude, welches die Kinder<br />

direkt vor die Nase gesetzt bekommen, fühlt man sich<br />

regelrecht erschlagen!<br />

Staffelgeschoss wurde verzichtet. Das geplante<br />

Gebäude ist von der Sandweierer Straße her<br />

gesehen rechts begrenzt von den Schulgebäuden der<br />

Carl-Schurz-Schule und links begrenzt von den<br />

jenseits der Wegparzelle anschließenden Wohn-,<br />

Betriebs- und Lagergebäuden und daran wiederum<br />

anschließend 4-geschossigen Gebäuden mit<br />

Satteldach. Die Festsetzung der maximalen<br />

Gebäudehöhe des Seniorenzentrums orientiert sich<br />

an der Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />

auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />

Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />

ein.<br />

Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />

Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />

Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />

errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />

die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />

Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />

wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig.<br />

Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />

danach grundsätzlich möglich.<br />

Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 126 von 166


3.) Der Baulärm während der Bauphase ist für die Schüler<br />

gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde eine<br />

Straßenabwicklung von der Sandweierer Straße her<br />

gesehen, beauftragt und durch das Ing.-Büro für<br />

Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus dieser<br />

Straßenabwicklung ergibt sich, dass das geplante<br />

Seniorenzentrum zwar durchaus eine städtebauliche<br />

Dominanz hat, ohne aber eine erschlagende Wirkung<br />

auf die Umgebung zu haben. Auch unter<br />

Berücksichtigung dieser städtebaulichen Dominanz<br />

fügt sich das Gebäude noch in die Umgebung ein,<br />

zumal auch auf den benachbarten Grundstücken eine<br />

4-geschossige Bauweise planungsrechtlich zulässig<br />

ist.<br />

Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />

Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />

die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />

NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />

Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />

Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />

der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />

festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Der Baulärm in der Errichtungsphase des<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 127 von 166


unzumutbar.<br />

4.) Auch die Lärmbelästigung nach Fertigstellung stellt ein Problem<br />

dar, z.B. durch ständige Müllentsorgung und schwierige<br />

Wendemanöver dieser LKW in der Sackgasse.<br />

5.) Der bis jetzt vorhandene sonnige Spielplatz wird nach diesem<br />

Bau komplett von dem riesigen Gebäude verdeckt sein. Ein<br />

dunkles schattiges Loch, in dem die Kinder spielen sollen.<br />

Gerade Kinder brauchen Licht, Wärme und genügend Platz<br />

zum Spielen.<br />

Seniorenzentrums ist auch für die Lehrer und Schüler<br />

der angrenzenden Schule zumutbar. Möglicherweise<br />

müssen in den Sommermonaten die Fenster<br />

zeitweise geschlossen gehalten werden. Dies ist aber<br />

zumutbar.<br />

Eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung findet<br />

ausweislich des Gutachtens der Modus Consult<br />

Speyer vom April 2011 nicht statt.<br />

Die notwendigen Abstandsflächen werden<br />

eingehalten. Eine unzumutbare Verschattung liegt<br />

schon deshalb nicht vor. Zudem kann im Sommer,<br />

also in der Zeit, in der die Ballspielfläche und der<br />

Kinderspielplatz hauptsächlich genutzt werden, eine<br />

Beschattung der Fläche sogar vorteilhaft sein. Bei<br />

einer Grundstücksbebauung mit Gebäudehöhen von<br />

bis zu 4 Geschossen ist eine teilweise Beschattung<br />

angrenzender Grundstücke nach Sonnenstand im<br />

Übrigen nicht zu vermeiden. Durch die Abstände zur<br />

Grundstücksgrenze der Gebäude ist jedoch nicht<br />

davon auszugehen, dass eine Beschattung zu einer<br />

wesentlichen Beeinträchtigung der Funktion des<br />

Spielplatzes führt.<br />

Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe und den<br />

Wegfall des Staffelgeschosses wird die Situation<br />

weiter verbessert.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 128 von 166


12 A 12 Schreiben<br />

vom 19.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 19.09.2011<br />

Die Planung des Seniorenzentrums im Münchfeld wird aus<br />

folgenden Gründen abgelehnt.<br />

Die vorhandene Grünfläche mit den bestehenden<br />

Spieleinrichtungen wird von Kindern und Jugendlichen intensiv<br />

genutzt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sollte bemüht sein, solch ein einmalig<br />

schönes Gelände in der jetzigen Form zu erhalten.<br />

1) Das geplante Seniorenzentrum ist für die zur Verfügung<br />

stehende Fläche viel zu groß im Umfang und erschlägt mit 18<br />

Metern Höhe den ganzen Umgebungsbereich von Carl-Schurz-<br />

Schule sowie Ein- und Zweifamilienhäusern.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />

führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />

Spielplatz und Ballspielfläche werden teilweise<br />

verlegt, bleiben am Standort erhalten und können<br />

weiterhin genutzt werden.<br />

Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />

Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />

begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />

anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />

Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />

geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />

Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />

Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />

Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />

auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />

Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />

ein.<br />

Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />

Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 129 von 166


Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />

errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />

die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />

Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />

wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig<br />

Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />

grundsätzlich möglich.<br />

Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />

Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />

dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />

geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />

städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />

erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />

Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />

Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />

ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />

eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />

zulässig ist.<br />

Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />

Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />

die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />

NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 130 von 166


2) Die <strong>Stadt</strong>planung sollte wirklich geeignete Gelände, von denen<br />

es in <strong>Rastatt</strong> einige gibt, für ein Seniorenzentrum nutzen.<br />

Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />

Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />

der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />

festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />

geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />

integrieren und ermöglicht ein enges<br />

Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />

mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />

Einrichtungen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 131 von 166


13 A 13 Schreiben<br />

vom 19.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 19.09.2011<br />

Hiermit erhebe ich Einwände zum Vorhaben- und<br />

Erschließungsplan „Seniorenzentrum Münchfeld“.<br />

Ich habe meine Kindheit und Jugend im Münchfeld-Siedlung<br />

verbracht. Meine drei Kinder im Alter von 16, 14 und 9 Jahren lieben<br />

ihrem Heimatort und liebten es während ihrer Grundschulzeit<br />

unbeschwert auf dem Spielplatz und dem angrenzenden freiem<br />

Rasenplatz nach Herzenslust sich auszutoben zu können und sich<br />

mit Freunden zu treffen. Es ist mir ein großes Anliegen, diesen Platz<br />

für unsere Kinder und die zukünftigen Generationen erhalten zu<br />

wissen. Unsere <strong>Stadt</strong> ist verpflichtet, solche schönen großzügigen<br />

Grünflächen zu erhalten, um den Kindern eine Alternative zu<br />

Computer und ungesundes Übergewicht mangels Bewegung zu<br />

geben. Für uns Eltern ist es wichtig zu wissen, dass die Kinder nicht<br />

ins „Abseits“ zum Spielen geschickt werden, sondern in der<br />

Bürgergemeinschaft ihren Platz finden. Ich appelliere eindringlich an<br />

Ihren gesunden Menschenverstand die Lebensqualität im<br />

Münchfeld zu erhalten und vor den Profit aus dem Verkauf des<br />

Grundstückes zu stellen.<br />

Ein Seniorenzentrum kann man überall hinbauen. Wir haben so viel<br />

„altes Kasernengelände“.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen. Sie<br />

führt nicht zu einer Änderung der Planung.<br />

Eine generelle Verpflichtung der <strong>Stadt</strong> bestimmte<br />

Grünflächen zu erhalten besteht nicht. Im Übrigen ist<br />

festzuhalten, dass Spielplatz und Ballspielfläche<br />

lediglich teilweise verlegt werden und im Übrigen mit<br />

hinreichenden Grünflächen für Kinder erhalten<br />

bleiben. Für die Einrichtung eines Bolzplatzes für<br />

ältere Kinder und Jugendliche soll ein Standort im<br />

Bereich der Sportflächen im Süden des Quartiers<br />

gefunden werden. Das Aufsuchen eines solchen<br />

weiter entfernten Bolzplatzes ist für ältere Kinder und<br />

Jugendliche auch zumutbar.<br />

Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />

geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />

integrieren und ermöglicht ein enges<br />

Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />

mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 132 von 166


14 A 14 Schreiben<br />

vom 20.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 21.09.2011<br />

Hiermit erheben wir Einspruch gegen den Bebauungsplan<br />

„Seniorenzentrum Münchfeld“ aus folgenden Gründen:<br />

Das geplante Gebäude ist für dieses Grundstück viel zu groß. Es<br />

wird wesentlich höher und massiver als die Nachbargebäude.<br />

Einrichtungen. Das in der Nähe befindliche Merzeau-<br />

Gelände steht nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong>.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />

führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />

Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />

Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />

begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />

anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />

Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />

geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />

Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />

Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />

Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />

auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />

Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />

ein.<br />

Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />

Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />

Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />

errichtet. Hierbei ist die zulässige Geschosszahl im<br />

Bebauungsplan „Münchfeld“ gerade nicht auf zwei<br />

Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 133 von 166


wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig.<br />

Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />

danach grundsätzlich möglich.<br />

Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />

Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />

dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />

geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />

städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />

erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />

Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />

Dominanz fügt sich das Gebäude noch in die<br />

Umgebung ein, zumal auch auf den benachbarten<br />

Grundstücken eine 4-geschossige Bauweise<br />

planungsrechtlich zulässig ist.<br />

Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />

Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />

die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />

NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />

Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />

Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />

der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />

festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 134 von 166


Die geplanten 32 – 34 Stellplätze reichen niemals aus; es werden<br />

mind. 3 mal so viele gebraucht werden.<br />

Das Verkehrsaufkommen in der Sandweierer Str. wird, entgegen<br />

Ihren Aussagen, um ein Vielfaches mehr sein.<br />

In der Carl-Schurz-Schule sind Grundschüler und im angrenzenden<br />

Kindergarten noch wesentlich kleinere Kinder.<br />

Wir erahnen und fürchten Unfallgefahren für die Kinder. Wie oft<br />

schon wurde ein Kind von einem LKW oder auch PKW im<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />

darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />

notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />

dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />

Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />

baurechtlich erforderlichen und orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />

berücksichtigen. Ein Überschuss an Stellplätzen<br />

ergibt sich auch aus der Tatsache, dass keine<br />

Reduzierung der Stellplätze aufgrund des<br />

Verringerung des Bauvolumens und des Verzichtes<br />

auf die Wohnungen im 5. Geschoss vorgenommen<br />

wurde. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />

öffentlichen Straßenraum vor dem Pflegeheim<br />

vorhanden. Bei dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />

von 7,60 m ist es regelkonform nach der RASt 06,<br />

wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />

weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />

Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />

konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />

Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 135 von 166


Rückspiegel nicht gesehen, weil es im toten Winkel hinter dem<br />

Fahrzeug über die Straße, lief. Unsere Herzen schlagen für unsere<br />

Kinder und Enkelkinder.<br />

Eltern können Ihre Kinder auf dem Spielplatz nicht mehr aus den<br />

Augen lassen, geschweige, je nach Alter des Kindes, auch mal<br />

alleine auf den Spielplatz, lassen.<br />

Der Ballspielplatz, welcher an den Rand gedrängt wird, wird früher<br />

oder später wegen zu viel Lärm, geschlossen werden.<br />

Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />

niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />

verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />

Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />

Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />

Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />

erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />

der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />

senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />

einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />

der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />

führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 136 von 166


Besucher des Heimes werden in Zukunft in der Siedlung<br />

(vorzugsweise Ostmarkstr.) parken, weil das Rangieren und Parken<br />

am Heim, zu umständlich ist.<br />

Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />

erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />

Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />

weder verkehrliche noch schalltechnische<br />

Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze auf dem<br />

Grundstück des geplanten Seniorenzentrums ist<br />

ausreichend. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />

öffentlichen Straßenraum. vor dem Pflegeheim<br />

vorhanden In dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />

von 7,60 m ist es völlig regelkonform nach der RASt<br />

06, wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />

weiterer Straßen kann nicht erwartet werden. Dies gilt<br />

umso mehr, als das Staffelgeschoss mit betreuten<br />

Wohnungen in Wegfall kommt.<br />

Soweit erforderlich können verkehrsordnungs-<br />

rechtliche Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Die Verlegung der Ballspielfläche führt nicht zu einem<br />

höheren Störfaktor hinsichtlich der angrenzenden<br />

Herz-Jesu-Kirche als dies auch bislang bereits der<br />

Fall ist. Nachbarschaftskonflikte sind weder mit den<br />

Bewohnern der Pflege- und Demenzeinrichtung noch<br />

mit der Kirche zu erwarten. Es ist zu wiederholen,<br />

dass die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen<br />

für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen<br />

keine unüberwindbaren Konflikte schafft. Darüber<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 137 von 166


All diese aufgeführten Argumente sind keine Schwarzmalerei,<br />

sondern vorprogrammiert, und werden von Ihnen aber bewusst<br />

nicht wahrgenommen, weil Sie nur Ihren Profit vor Augen haben.<br />

Es gibt in <strong>Rastatt</strong> genügend geeignetere Grundstücke, wo sich auch<br />

keine Widerstände regen.<br />

Wir wollen noch klarstellen, dass wir nicht gegen ein<br />

Seniorenzentrum sind (wir selbst sind bald in einem Alter, wo wir so<br />

etwas in Erwägung ziehen müssen), aber wir sind ganz klar gegen<br />

diesen Standort!<br />

Bitte überdenken Sie Ihr Vorhaben und hören auf die Bewohner,<br />

welche am meisten betroffen, sind.<br />

hinaus können für die Ballspielfläche altersbezogene<br />

Nutzungsbeschränkungen festgesetzt werden.<br />

Größere Störungen gehen erfahrungsgemäß von<br />

Bolzplätzen mit Toren aus. Vor diesem Hintergrund<br />

stellt die Verlegung des Bolzplatzes auf eine Fläche<br />

im Süden des Quartiers keine Verschlechterung der<br />

Situation dar.<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />

geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />

integrieren und ermöglicht ein enges<br />

Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />

mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />

Einrichtungen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 138 von 166


15 A 15 Schreiben<br />

vom 20.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 21.09.2011<br />

Auch wir erheben an dieser Stelle Einspruch gegen das geplante<br />

Seniorenzentrum im Münchfeld.<br />

Der Standort ist unserer Meinung nach denkbar ungünstig.<br />

Allein schon weil hier den Kindern der Spiel- und Bolzplatz und<br />

damit die grüne Oase zur Erholung genommen werden soll. Muss<br />

denn jedes grüne Fleckchen verbaut werden? Haben wir nicht<br />

genug Schandflecke in <strong>Rastatt</strong>, auf riesigen Arealen. Ganz<br />

abgesehen davon, dass man die Kinder damit vertreiben will, mit<br />

dem Bau eines solch gewaltigen Baues, was unserer Meinung nach<br />

aus purer Geldgier geschieht, wird das Verkehrsaufkommen im<br />

Münchfeld immer brisanter werden.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen. Sie<br />

führt nicht zu einer Änderung der Planung.<br />

Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />

geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />

integrieren und ermöglicht ein enges<br />

Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />

mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />

Einrichtungen.<br />

Für die Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder<br />

und Jugendliche soll ein Standort im Bereich der<br />

Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />

werden. Die Ballspielfläche und der Kinderspielplatz<br />

bleiben als Nutzung erhalten und sind damit<br />

gesichert. Der Bolzplatz soll lediglich an einen<br />

anderen Standort im Quartier verlegt werden.<br />

Eine Verdrängung der Nutzer der Ballspielfläche und<br />

letztlich auch des Bolzplatzes findet nicht statt. Die<br />

Flächen werden lediglich verlegt. Weiter ist zu<br />

berücksichtigen, dass auch der geltende<br />

Bebauungsplan Bauflächen und nur eingeschränkt<br />

Grünflächen aufweist.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 139 von 166


Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />

konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />

Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />

Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />

niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />

verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />

Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />

Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />

Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />

erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />

der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />

senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />

einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 140 von 166


Wir fragen uns, wo die Autos der Besucher und Anlieferer parken<br />

sollen wo sie wenden sollen wenn nicht in der Stadionstrasse?<br />

Reicht es nicht, wenn der gesamte Verkehr mangels einer<br />

Umfahrung der zum Benz Werk geht, schon durch die Siedlung<br />

donnert bis spät in die Nacht hinein.<br />

Das hören die Damen und Herren <strong>Stadt</strong>räte die eventuell in der<br />

Nähe wohnen wohl nicht, oh nein da sitzen sie wohl auf ihren<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />

der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />

führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />

Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />

erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />

Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />

weder verkehrliche noch schalltechnische<br />

Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze auf dem<br />

Grundstück des geplanten Seniorenzentrums ist<br />

ausreichend. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />

öffentlichen Straßenraum. vor dem Pflegeheim<br />

vorhanden. In dem vorhandenen Straßenquerschnitt<br />

von 7,60 m ist es völlig regelkonform nach der RASt<br />

06, wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />

weiterer Straßen kann nicht erwartet werden. Dies gilt<br />

umso mehr, als das Staffelgeschoss mit betreuten<br />

Wohnungen in Wegfall kommt.<br />

Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />

darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />

notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />

dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />

Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />

baurechtlich erforderlichen und orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 141 von 166


Ohren, oder sie haben sie zugestopft.<br />

Es gibt doch in <strong>Rastatt</strong>, um noch einmal auf die Schandflecke<br />

zurückzukommen, für die es endlich Zeit wäre geräumt zu werden.<br />

Wir denken hier an dieser Stelle an die abbruchreifen Kasernen, die<br />

KZ-ähnlich hinter Stacheldraht entlang der Kehler Straße liegen.<br />

Das wäre doch ein ideales Gelände für ein riesiges<br />

Seniorenzentrum ohne jeglichen Platzmangel, da könnte<br />

möglicherweise sogar ein großer Park angelegt werden, für die<br />

Spaziergänge der Senioren. Hinzu kommt das noch ein Wald in der<br />

Nähe ist, die Zufahrt genauso problemlos, Parkmöglichkeiten<br />

optimal..<br />

Da bräuchte man keine Kinderspielplätze zu konfiszieren.<br />

Außer steht doch da noch die Max-Jägerschule, mit einem großen<br />

Platz. Dann wäre da noch die Sparkassenschule auf der Baldenau,<br />

die vor sich kümmert, auch hier wären optimale<br />

Parkplatzmöglichkeiten, dazu eine ideale Zufahrt.<br />

Platz ohne Ende. Wir appellieren an die <strong>Stadt</strong>räte, ob sie sich noch<br />

an ihre eigene Jugend und Kindheit erinnern können.<br />

Sie sollten doch bitte mit sich und ihrem Gewissen ins Gericht<br />

berücksichtigen. Ein Überschuss an Stellplätzen<br />

ergibt sich auch aus der Tatsache, dass keine<br />

Reduzierung der Anzahl der Stellplätze aufgrund des<br />

Verringerung des Bauvolumens und des Verzichtes<br />

auf die betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />

Eine Belastung weiterer Straßen kann nicht erwartet<br />

werden.<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Für die Nachnutzung der „Max-Jäger-Schule“ oder<br />

der „Sparkassenakademie“ liegt keine hinreichende<br />

konkretisierte Planung vor.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 142 von 166


16 A 16 Schreiben<br />

vom 19.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 21.09.2011<br />

gehen und zugeben, dass dieser geplante Schandfleck nur aus<br />

Geldgier und Geltungsbedürfnis, sprich Dummheit und Borniertheit<br />

gebaut werden soll, damit soll ein letztes Fleckchen Grün in einem<br />

Wohngebiet für alle Zeit verschwinden, das viele Kinder,<br />

Generationen von Kindern und ihre Eltern vermissen werden.<br />

Wir erheben Einspruch gegen den Bebauungsplan<br />

„Seniorenzentrum Münchfeld“ aus folgenden Gründen:<br />

Punkt 1 Verkehrsaufkommen:<br />

Große Bedenken haben wir bzgl. des anfallenden<br />

Verkehrsaufkommens (Zulieferer, Personal, Besucher, externe<br />

Mitarbeiter wie Fußpfleger, Friseur, Krankengymnasten, Ärzte…)<br />

und der damit verbundenen Gefahrensituation für die Schul- und<br />

Kindergartenkinder, sowie für die Kinder der umliegenden Straßen.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />

führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />

Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />

konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />

Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />

Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />

niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />

verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />

Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />

Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />

Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />

erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 143 von 166


Ebenso wird es ganz sicher zu einer sehr kritischen<br />

Parkplatzsituation kommen. Betroffen wären hiervon die<br />

angrenzenden Straßen, die aufgrund mangelnder Parkplätze<br />

genutzt werden müssten (32 Parkplätze sind lächerlich in<br />

Anbetracht der Anzahl der Personen, die einen Stellplatz benötigen.<br />

der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />

senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />

einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />

der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />

führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />

Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />

erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />

Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />

weder verkehrliche noch schalltechnische<br />

Auswirkungen hat.<br />

Die bauordnungsrechtliche erforderliche Anzahl von<br />

Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />

nachgewiesen. Die Anzahl der privaten Stellplätze<br />

liegt sogar über dem baurechtlich erforderlichen und<br />

orientiert sich an Erfahrungswerten, die Besucher und<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 144 von 166


Laut BT vom 24.02.2011 werden ca. 80 Stellplätze benötigt). Die<br />

Erklärungen und Erläuterungen hierzu von der <strong>Stadt</strong> sind unseres<br />

Erachtens nach nicht schlüssig und erwecken den Anschein die<br />

Probleme zu verniedlichen. Wenn das Seniorenzentrum erst einmal<br />

steht und die ersten Verkehrsprobleme auftauchen, bzw. die<br />

Straßen zugeparkt sind ist es zu spät nach Alternativen zu suchen.<br />

Anwohnerparkplätze in den am ehesten betroffenen Straßen (Inn,<br />

Isar, Ostmark und Sandweierer Str.) sollten dringend angedacht<br />

werden. Ebenso wäre eine Tiefgarage notwendig, um ausreichend<br />

Stellplätze zu gewährleisten.<br />

Die Verkehrszählung aus dem Jahre 2005 ist hinfällig, da durch den<br />

Autobahnanschluss <strong>Rastatt</strong>-Süd das Verkehrsaufkommen sehr<br />

stark zugenommen hat. Eine aktuelle Verkehrszählung muss hier<br />

durchgeführt werden, um mit realistischen Zahlen zu argumentieren.<br />

Mitarbeiter berücksichtigen. Die Anzahl der<br />

Stellplätze auf dem Grundstück des geplanten<br />

Seniorenzentrums ist ausreichend. Stellplätze sind<br />

darüber hinaus auch im öffentlichen Straßenraum vor<br />

dem Pflegeheim vorhanden. Bei dem vorhandenen<br />

Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es regelkonform<br />

nach der RASt 06, wenn einseitiges Parken erfolgt.<br />

Eine Belastung weiterer Straßen kann nicht erwartet<br />

werden. Dies gilt umso mehr, als das geplante<br />

Staffelgeschoss mit betreuten Wohnungen in Wegfall<br />

kommt.<br />

Die Verkehrsmenge auf der B 3 wurde über eine<br />

Querschnittzählung auf der B 3 im Zusammenhang<br />

mit der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2005<br />

ermittelt und hochgerechnet. Bei der<br />

Straßenverkehrszählung 2010 wurde der<br />

vergleichbare Straßenquerschnitt nicht erhoben.<br />

Anhand von Vergleichsquerschnitten benachbarter<br />

Straßen zeigt sich jedoch, dass das<br />

Verkehrsaufkommen zwischen 2005 und 2010<br />

stagniert hat. Im Übrigen weist auch das<br />

Verkehrsgutachten der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>, welches u. a.<br />

die Veränderungen im Zusammenhang mit der B 3<br />

und den neuen Autobahnanschluss berücksichtigt,<br />

aus, dass das Verkehrsaufkommen auf der B 3 im<br />

Bereich der Sandweierer Straße nahezu unverändert<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 145 von 166


Punkt 2 Standort des Objekts<br />

Die geplante Objekthöhe (140,10 m ü. N. N.) passt in keinster<br />

Weise zu den umliegenden Gebäuden und wird das bisherige<br />

Gesamtbild erheblich negativ beeinträchtigen.<br />

zwischen der darin enthaltenen Analyse und<br />

Prognose bleibt. Eine erneute Überprüfung der<br />

Verkehrsmengen ist nicht erforderlich, denn mit der<br />

angenommenen Menge von 17.400 Kfz/d liegt der<br />

Wert noch über dem Prognosewert (Jahr 2010) der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> von 14.500 Kfz/d.<br />

Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />

Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />

begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />

anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />

Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />

geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />

Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />

Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />

Umgebungsbebauung, u. a. an Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />

auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />

Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />

ein.<br />

Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />

Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />

Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 146 von 166


errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />

die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />

Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />

wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig. .<br />

Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />

danach grundsätzlich möglich.<br />

Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde eine<br />

Straßenabwicklung von der Sandweierer Straße her<br />

gesehen, beauftragt und durch das Ing.-Büro für<br />

Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus dieser<br />

Straßenabwicklung ergibt sich, dass das geplante<br />

Seniorenzentrum zwar durchaus eine städtebauliche<br />

Dominanz hat, ohne aber eine erschlagende Wirkung<br />

auf die Umgebung zu haben. Auch unter<br />

Berücksichtigung dieser städtebaulichen Dominanz<br />

fügt sich das Gebäude in die Umgebung ein, zumal<br />

auch auf den benachbarten Grundstücken eine 4-<br />

geschossige Bauweise planungsrechtlich zulässig ist.<br />

Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />

Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />

die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />

NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />

Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 147 von 166


Eine Ballspielfläche mit Basketballfeld und Tischtennisplatte (Kosten<br />

2009: ca. 30.000,00 Euro) wird nach so kurzer Zeit wieder verlegt,<br />

obwohl sie von den Kindern aus der Umgebung sehr rege genutzt<br />

wird. Durch die Verlegung entstehen unnötige Mehrkosten.<br />

Leidtragende wären hier die Kinder der umliegenden Wohnhäuser,<br />

die durch die Verkleinerung des Spielplatzes erhebliche Nachteile<br />

hätten (zu kleine Spielfläche, weniger Kinder könnten den<br />

verbleibenden Platz nutzen).<br />

Wegfall einer Grünfläche und darauf stehender Bäume können aus<br />

Naturschutzgründen nicht befürwortet werden. Grünflächen werten<br />

die Wohnqualität enorm auf, das heißt im Umkehrschluss, dass<br />

durch den Bau des Seniorenzentrums die Wohnqualität sinkt.<br />

Punkt 3 Alternativen<br />

Gibt es denn in <strong>Rastatt</strong> wirklich keine Alternativen? Im Münchfeld<br />

gibt es keine Ärzte (Allgemeinmediziner), keine Apotheken, keine<br />

<strong>Stadt</strong>nähe. Die Busverbindung ist sehr mangelhaft (wöchentlich<br />

stündlich zwischen 5.00 Uhr und 20.00 Uhr). Unserer Meinung nach<br />

Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />

der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />

festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Die getätigten Investitionen in Ballspielfläche und<br />

Bolzplatz sind nicht vollständig verloren, da die<br />

angeschafften Spielgeräte versetzt werden können<br />

und nicht neu angeschafft werden müssen. Die<br />

Nutzung von Ballspielfläche und Kinderspielplatz wird<br />

auch weiterhin möglich sein.<br />

Naturschutzgründe stehen dem Bau des<br />

Seniorenzentrums nicht entgegen.<br />

Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />

geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />

integrieren und ermöglicht ein enges<br />

Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 148 von 166


sollten die Alternativen zunächst diskutiert werden, denn wir sind<br />

uns sicher, dass es geeignetere Grundstücke für den Bau eines<br />

Seniorenzentrums gibt.<br />

Wenn das Seniorenzentrum dennoch gebaut wird, sollte:<br />

a) über eine max. 3-stöckige Bauweise nachgedacht und<br />

diskutiert werden.<br />

b) ein Lärm- und Sichtschutz beim Zuliefererbereich gebaut<br />

werden. Dieser Bereich liegt direkt auf Höhe unserer<br />

Gartenanlagen und würde uns dann erheblich stören.<br />

Aus den o. g. Gründen können wir der derzeitigen Planung des<br />

Baus des Seniorenzentrums Münchfeld unsererseits nicht<br />

zustimmen.<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />

mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />

Einrichtungen. Vergleichbare Alternativen stehen in<br />

der näheren Umgebung nicht zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 149 von 166


17 A 17<br />

Undatiert<br />

Eingegangen<br />

am 21.09.2011<br />

Die Ballspielfläche wird zu fast jeder Uhrzeit von unseren eigenen,<br />

so wie von anderen Kindern genutzt. Unsere eigenen Kinder sind<br />

jetzt noch klein, doch in 2-3 Jahren werden sie diese Ballspielfläche<br />

noch intensiver besuchen. Daher sind wir der Meinung, dass diese<br />

Fläche für Kinder jeden Alters aus Münchfeld/Siedlung und<br />

Umgebung jeder Zeit zur Verfügung stehen sollten.<br />

Nach meiner Beobachtung wird Münchfeld wie Siedlung immer ein<br />

Anziehungspunkt für junge Familien bleiben. Somit werden immer<br />

Kinder diese Spielfläche nutzen.<br />

Sie tun den Kindern von Münchfeld/Siedlung und Umgebung nichts<br />

Gutes, wenn sie die Freifläche mit dem Riesenbunker von<br />

Altersheim zu 2/3 zupflastern, denn Sie rauben ihnen den Freiraum,<br />

ihren Bewegungsdrang außerhalb von Kindergarten und Schulhof<br />

auszuleben.<br />

Es ist keine akzeptable Alternative die Kinder unter 6 Jahren wegen<br />

des Auslebens Ihres Bewegungsdrangs an das größere Gelände<br />

des Spielplatzes im Wald zwischen Siedlung und Niederbühl zu<br />

verweisen, da dazwischen die dichtbefahrene B3 und Münchfeld-<br />

Straße verläuft.<br />

Unzumutbar ist auch die Zufahrt für das riesen Seniorenheim, über<br />

Donau-, Stadion- und Sandweierer Straße zu führen, da schon die<br />

Autos von Lehrern, Erzieher und Eltern bei Hin- und Rückweg<br />

darüber rollen. Dieser Lärm ist schon Belastung genug für die<br />

älteren Anwohner dieser Straßen. Sollte dann noch das Pflege- und<br />

Fachpersonal für Anwendungen dazu kommen, wird das zu einer<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />

führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />

Spielplatz und Ballspielfläche stehen auch weiterhin<br />

in geeignetem Umfang zur Verfügung. Ihr Zustand ist<br />

gesichert.<br />

Zur Klärung der Lärmsituation wurde ein<br />

schalltechnisches Gutachten der Modus Consult<br />

Speyer eingeholt. Danach sind mit dem Betrieb des<br />

Seniorenwohnheims keine unzumutbaren<br />

Lärmimmissionen verbunden. Dies gilt auch für den<br />

davon ausgehenden zusätzlichen Verkehr. Aus<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 150 von 166


unzumutbaren Ruhestörung dieser Anwohner. Nicht nur für sie ist<br />

dieser Verkehr unakzeptabel, denn auch für die Kinder hier bringt<br />

dieses Vorhaben große Gefahren mit sich. Es muss ja nicht ein Kind<br />

oder mehrere Kinder unter die Räder kommen, bis von Seiten der<br />

<strong>Stadt</strong> ein Einsehen kommt, dass es für die Gesundheit und Schutz<br />

unserer Kinder nicht zulässig sein kann.<br />

Einige Fragen hätte ich: Ist es eigentlich zugelassen, dass so ein<br />

Komplex 4-5 geschossig genau hier auf dieser Freifläche gebaut<br />

werden darf? - Wird es wahrscheinlich deshalb genehmigt, weil der<br />

Saal der St. Franziskus Kirche oder das Haus gegenüber ungefähr<br />

genauso hoch zum Himmel ragt?!<br />

Darf das Alters- und Pflegeheim auch dann gebaut werden, wenn<br />

es wegen seiner Höhe dem dahinter liegenden Spielplatz die<br />

Mittagssonne wegnimmt? – Im Winter ist das nicht so tragisch, doch<br />

im Sommer und sonnigen Herbsttagen genießen Sie und ihre<br />

Kinder bestimmt auch gerne die Sonnenstrahlen?!<br />

verkehrstechnischer Hinsicht ist kein<br />

Gefährdungspotenzial gegeben das der Planung<br />

entgegensteht.<br />

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist bereits<br />

jetzt eine 4-geschossige Bebauung auf dem<br />

Grundstück möglich. Im Übrigen wird sich das<br />

geplante Gebäude trotz seiner städtebaulichen<br />

Dominanz in die Umgebungsbebauung einfügen.<br />

Unabhängig hiervon wurde eine maximal IV<br />

geschossige Bebauung festgesetzt und die<br />

Gebäudehöhe um ca. 2,0 m auf max. 138 m. ü. N.N.<br />

reduziert. Die Straßenabwicklung des<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />

eine unzumutbare Verschattung nicht vorliegt. Zudem<br />

kann im Sommer, also in der Zeit, in der die<br />

Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />

genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />

vorteilhaft sein. Bei einer Grundstücksbebauung mit<br />

Gebäudehöhen von bis zu 4 Geschossen ist eine<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 151 von 166


Sie sollten nicht so kurzfristig denken, so wie die anliegende<br />

Ballspielfläche, die nach meinen Informationen nach dem neusten<br />

Plänen vorerst nur verschoben wird, doch die Tischtennisplatte und<br />

das Basketballfeld sollen schon jetzt wegen dem Bauvorhaben<br />

verschwinden. Wir wollen Sie bitten, sich einen Augenblick an ihre<br />

Kindheit zu erinnern – Sie werden feststellen, dass Sie auch Platz<br />

hatten um sich auszutoben und Freunde zu treffen.<br />

Geben Sie unseren Kindern auch diese Chance!<br />

Wägen Sie gewissenhaft das Für und Wider hinsichtlich der<br />

Einnahmen dieser Freifläche und das Wohl dieser Kinder hier ab. –<br />

Danke!<br />

teilweise Beschattung angrenzender Grundstücke<br />

nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu vermeiden.<br />

Durch die Abstände zur Grundstücksgrenze der<br />

Gebäude ist jedoch nicht davon auszugehen, dass<br />

eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />

Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />

Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe und den<br />

Wegfall des Staffelgeschosses wird die Situation<br />

weiter verbessert.<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 152 von 166


18 A 18<br />

Schreiben vom<br />

19.09.2011<br />

Eingegangen<br />

am 21.09.2011<br />

Wir erheben Einspruch gegen den Bebauungsplan<br />

„Seniorenzentrum Münchfeld“ aus folgenden Gründen:<br />

Punkt 1 Bauweise<br />

- Die 5geschossige Bauweise 140,10 m ü.N.N. ist im Hinblick<br />

auf die Kirche 114,09 ü N.N. und der Schule zu massiv.<br />

Das Gebäude soll nachweislich höher als alle angrenzenden<br />

Gebäude gebaut werden.<br />

Es sollte daher nicht höher als die dort ansässige Schule<br />

gebaut werden.<br />

Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />

führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />

Die Höhe der Kirche beträgt 140.09 m. ü. NN.<br />

Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />

Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />

begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />

anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />

Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />

geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />

Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />

Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />

Umgebungsbebauung, u. a. an Höhe des<br />

Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche (140.09 m. ü.<br />

NN). Im Hinblick auf diesen Baukörper fügt sich das<br />

geplante Gebäude grundsätzlich in die vorhandene<br />

Umgebung ein.<br />

Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />

Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />

Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />

errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />

die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />

Stand 11.05.2012<br />

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Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />

wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig.<br />

Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />

danach grundsätzlich möglich.<br />

Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />

wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />

Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />

Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />

dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />

geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />

städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />

erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />

Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />

Dominanz fügt sich das Gebäude noch in die<br />

Umgebung ein, zumal auch auf den benachbarten<br />

Grundstücken eine 4-geschossige Bauweise<br />

planungsrechtlich zulässig ist.<br />

Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />

Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />

die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />

NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />

Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />

Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />

der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 154 von 166


- Die angegebenen 32 Stellplätze sollen ausschließlich für die<br />

Bewohner und Besucher zur Verfügung stehen.<br />

Keine Erwähnung der erforderlichen täglichen mindestens<br />

24 Stellplätze für die Pflegekräfte bei Schichtübergabe,<br />

zusätzlich für die Verwaltungsangestellten, der täglich<br />

anwesenden externen Mitarbeiter wie Physiotherapeut,<br />

Ergotherapeut, Hörgeräteakustiker, Fußpflege, Arzt, Frisör,<br />

Sanitätshaus etc.<br />

Es werden daher wohl eher ca. 80 Stellplätze benötigt, wie<br />

das BT am 24.02.11 schrieb.<br />

festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />

Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />

reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />

Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />

Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />

darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />

notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />

dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />

Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />

baurechtlich erforderlichen und orientiert sich an<br />

Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />

berücksichtigen. Ein Überschuss an Stellplätzen<br />

ergibt sich auch aus der Tatsache, dass keine<br />

Reduzierung der Anzahl der Stellplätze aufgrund des<br />

Verringerung des Bauvolumens und des Verzichtes<br />

auf die betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />

Die Anzahl der Stellplätze auf dem Grundstück des<br />

geplanten Seniorenzentrums ist ausreichend.<br />

Stellplätze sind darüber hinaus auch im öffentlichen<br />

Straßenraum vor dem Pflegeheim vorhanden. Bei<br />

dem bestehenden Straßenquerschnitt von 7,60 m ist<br />

es regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />

Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />

nicht erwartet werden.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 155 von 166


Punkt 2 Verkehrsaufkommen<br />

- Der Hinweis im Schreiben des Landratsamtes auf eine 100%<br />

Verkehrsaufkommen der Angestellten die mit dem eigenen<br />

PKW zur Arbeit fahren ist berechtigt, da das Pflegeheim nur<br />

Mo-Fr 5.00h – 20.00h mit ÖPNV erreichbar ist.<br />

Zum Vergleich:<br />

Das Haus Fichtenthal in Kuppenheim weist bei einer Anzahl<br />

von 81 Pflegeplätzen zuzüglich 10 Kurzzeitpflegeplätze die<br />

doppelte Anzahl an Stellplätzen auf und dort befindet sich<br />

eine Bushaltestellte direkt vor dem Haus.<br />

Im Münchfeld wäre wohl eine Tiefgarage notwendig, um ein<br />

Zuparken der engen umliegenden Straßen (Inn, Isar,<br />

Sandweierer, Ostmark) zu verhindern.<br />

Um den Anwohnern die Park- bzw. Rangiermöglichkeiten um<br />

auf ihr Grundstück zu gelangen zu erhalten, müssten dort<br />

Anliegerparkplätze ausgewiesen werden<br />

- Ein Zuparken in der Sandweierer und Stadionstraße ist im<br />

Hinblick der Kinder die die Straße täglich zum Schul- oder<br />

Kindergartenbesuch sowie zum Spielplatz überqueren als zu<br />

gefährlich.<br />

Für die Kinder bedeuten zugeparkte Straßenränder eine<br />

Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />

konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />

Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />

Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />

aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />

mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />

Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />

allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />

niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />

verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />

Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />

Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />

Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />

erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />

der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />

senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />

einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />

rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />

durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />

vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />

deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />

Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />

geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />

der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />

Stand 11.05.2012<br />

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erhebliche Gefahr. Nahezu alle Kinder müssen eine der<br />

umliegenden Straßen überqueren, um die Schule,<br />

Kindergarten oder Spielplatz zu besuchen. Diese Kinder sind<br />

zum größten Teil unter zwölf Jahren.<br />

Das Überqueren der Straßen zwischen den geparkten Autos<br />

hindurch ist für diese Gruppe besonders riskant.<br />

- Es steht zu befürchten, dass während der Stoßzeiten die<br />

Rettungswege zwischen 7.00h-16.00h (die Schule hat einen<br />

Hort) nicht freigehalten werden können. zu dem allgemeinen<br />

Anwohner- und Pflegeheimverkehr kommt eine große<br />

Anzahl von Fahrzeugen der Eltern hinzu z.B.<br />

Montessorikinder aus den umliegenden Gemeinden die<br />

gebracht oder geholt werden müssen, da eine schlechte<br />

ÖPNV besteht.<br />

- Wie man erkennen kann hat das Büro Modus Consult die<br />

Zählungen am 22.02.11, also im Winter vorgenommen. Die<br />

Erhöhung der Anzahl der Fahrradfahrer bzw. Personen, die<br />

die Unterführung benutzen um z.B. am Nachmittag zum<br />

Spielplatz zu gelangen oder von der Schule bzw. Arbeit<br />

heimkehren, liegt in den warmen Monaten (März-Oktober)<br />

daher deutlich höher. Dies muss ebenfalls berücksichtigt<br />

ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />

der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />

die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />

der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />

führen. Dies gilt umso mehr, als das geplante<br />

Staffelgeschoss mit betreuten Wohnungen in Wegfall<br />

kommt.<br />

Das insoweit angenommene Verkehrsaufkommen<br />

orientiert sich an Erfahrungswerten und den Angaben<br />

der AWO als der künftigen Betreiberin des<br />

Seniorenzentrums, die über große Erfahrungen im<br />

Betrieb vergleichbarer Heime verfügt. Das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />

der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />

führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />

Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />

erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />

Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />

weder verkehrliche noch schalltechnische<br />

Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze auf dem<br />

Grundstück des geplanten Seniorenzentrums ist<br />

ausreichend. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />

öffentlichen Straßenraum vor dem Pflegeheim<br />

vorhanden. In dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />

von 7,60 m ist es völlig regelkonform nach der RASt<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 157 von 166


werden.<br />

- Die Fa. Weisenburger hat gegenüber des Büros Modus<br />

Consult angegeben, dass täglich zwei Kleintransporter mit<br />

Wäsche bzw. Lebensmitteln erwartet werden. Sollte dies per<br />

LKW oder mehreren Fahrzeugen erfolgen, wären die<br />

ausgewerteten Daten im Hinblick des Verkehrsaufkommens<br />

bzw. Lärmschutz nicht richtig.<br />

- Auch wurde wie vom Büro Modus Consult festgestellt, dass<br />

der Lärmschutz anhand der Verkehrszählung von 2005<br />

zugrunde liegt. Es wurde von einer einprozentigen Zunahme<br />

pro Jahr ausgegangen. Das Büro Modus Consult hat jedoch<br />

nicht berücksichtigt, dass es durch die Öffnung der<br />

Autobahnauffahrt <strong>Rastatt</strong>-Süd zu einer Erhöhung des<br />

Verkehrsaufkommens kam, die weit über einem Prozent<br />

liegt. Die zugrunde gelegten Zahlen sind daher nicht<br />

realistisch.<br />

06, wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />

weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />

Insoweit wurde eine ergänzende Stellungnahme der<br />

Modus Consult eingeholt. Danach führt dies nicht zu<br />

einer anderen Einschätzung der verkehrlichen<br />

Situation.<br />

Die Veränderung des Verkehrsaufkommens der B 3<br />

und die sich damit verändernden<br />

Geräuscheinwirkungen bei vorhandenen Anliegen<br />

sind völlig unabhängig von der hier zu<br />

untersuchenden Aufgabenstellung zu sehen. Sie<br />

waren nicht Gegenstand der schalltechnischen<br />

Untersuchungen. Im vorliegenden Gutachten waren<br />

die Geräuscheinwirkungen der B 3 auf das Vorhaben,<br />

nicht auf die vorhandene Umgebung, zu ermitteln.<br />

Ausgehend von der erhobenen Verkehrsmenge 2005<br />

von durchschnittlich ca. 16.600 Kfz/24h an der<br />

Zählerstelle 7115 1110 wurde wie im Gutachten<br />

beschrieben eine Hochrechnung auf das Jahr 2010<br />

mit einem angenommenen Zuwachs von 5%/Jahr<br />

vorgenommen, woraus sich eine Verkehrsmenge von<br />

ca. 17.400 Kfz/24h ergibt, die als Grundlage für die<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 158 von 166


Punkt 3 Spielplatz, Ballspielfläche und öffentliche Grünanlage<br />

- Festlegung eines dauerhaften Bestandes einer<br />

Ballspielfläche in nordwestlicher Richtung angrenzend an<br />

das Grundstück des geplanten Seniorenwohnheimes über<br />

den 30.12.2021 hinaus.<br />

- Festlegung einer dauerhaften öffentlichen Grünfläche und<br />

Ermittlung der Geräuscheinwirkungen am<br />

Bauvorhaben angesetzt wurde.<br />

Inzwischen liegen die erhobenen Verkehrsmengen<br />

aus dem Jahr 2010 vor, einzusehen unter<br />

http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/show/<br />

1335210/rpt-95-svz-2010-b3-b35.pdf. An der<br />

Zählstelle 7115 1110 wurde im Jahr 2010 eine<br />

Verkehrsmenge von durchschnittlich ca. 12.100<br />

Kfz/24h ermittelt, während 2000 noch ca. 15.300<br />

Kfz/24h und 2005 ca. 16.600 Kfz/24h gezählt wurden.<br />

Hier hat sich entgegen unseren Annahmen ein<br />

Rückgang der Verkehrsbelastung ergeben, der<br />

möglicherweise seine Ursache in der genannten<br />

Öffnung der Anschlussstelle <strong>Rastatt</strong>-Süd hat, die<br />

entlastend auf den fraglichen Abschnitt der B 3<br />

wirken könnte.<br />

Die Anregung wurde berücksichtigt.<br />

Der dauerhafte Bestand des Spielplatzes ist<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 159 von 166


Spielplatzes in nordöstlicher Richtung.<br />

- Sollten die Gespräche über den angedachten<br />

Waldkindergarten in der Siedlung am Waldspielplatz<br />

erfolgreich sein, wird dieser für alle anderen Kinder nicht<br />

mehr zugänglich sein. Es befindet sich dann kein Spielplatz<br />

für Kinder ab 3 Jahre im Wohngebiet der Siedlung.<br />

Es sollte daher eine Überarbeitung über eine zusätzliche<br />

Erweiterung des bestehenden Spielplatzes in der<br />

Sandweierer Straße in nordöstlicher Richtung erfolgen.<br />

- Eine derzeitige Veränderung des Spielplatzes in<br />

nordwestlicher Richtung sehen wir als bedenklich, da er<br />

somit näher an das Schulgelände rückt und eine Störung<br />

des Schulbetriebs am Vormittag bedeutet.<br />

- Keine hintere geplante Wohnbebauung ab 2022 mit Reihen-<br />

und Doppelhäusern an das geplante Pflegeheim.<br />

- Keine Öffnung der Isarstraße in nördlicher Richtung.<br />

gesichert.<br />

Eine Einschränkung der Nutzung auf dem<br />

Waldspielplatz wurde zu keinem Zeitpunkt in Betracht<br />

gezogen.<br />

Die Größe und Ausstattung des Spielplatzes im<br />

Münchfeld ist angemessen. Eine Erweiterung des<br />

Spielplatzes ist nicht erforderlich.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Eine unzumutbare<br />

Störung des Schulbetriebs wird nicht erwartet.<br />

Die Anregung ist bereits berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 160 von 166


- Es sollte wie auch im Schreiben des Landratsamtes erwähnt<br />

wird, sämtliche hohen Bäume, daher auch die entlang der<br />

Carl-Schurz-Schule in nordöstlicher Richtung im Hinblick des<br />

Naturschutzes nicht abgeholzt werden.<br />

Punkt 4 Gemeinderatssitzung vom 27.09.2010<br />

Anfrage „Warum werden keine alternativen Standorte anderweitig<br />

intensiv gesucht“<br />

Aussage OB Pütsch:<br />

„Es sollen in jedem Wohnbezirk solche Seniorenwohnheime<br />

entstehen, damit eine ortsnahe Versorgung älterer Menschen<br />

gewährleistet wird“<br />

- Daher Festlegung: Der jeweilige Betreiber (derzeit AWO) soll<br />

verpflichtet werden, dass Bewohner und gebürtige<br />

Siedler/Münchfelder bevorzugt aufgenommen werden.<br />

- Über alternative Standorte wurde zu wenig diskutiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 161 von 166


- Im Bereich Röttererberg/Rheinau/Zay sind keine<br />

Pflegeheime ansässig. Der Investor auf der Baldenau der<br />

bereits parat stand wurde im Hinblick auf die Klausurtagung<br />

im November 2010 vertröstet.<br />

Danach stand im BT vom 27.01.2011:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> ist eher zurückhaltend, was das<br />

Pflegeheim-Projekt anbelangt, da dies ja durchaus in<br />

Konkurrenz zu anderen Heim-Plänen in <strong>Rastatt</strong> stehen<br />

würde (Münchfeld, ehemaliges Intermarkt-Gebäude).<br />

Stimmt dieser Bericht mit der Aussage des OB Pütsch<br />

überein?<br />

Welche Standorte werden dann im Bereich<br />

Röttererberg/Rheinau/Zay in Betracht gezogen?<br />

Aus den o. g. Gründen kann daher eine Zustimmung zu der<br />

derzeitigen Planung und Ausarbeitung der vorliegenden<br />

Stellungnahme des Büro Modus Consult zum Bau des<br />

Seniorenzentrum Münchfeld von unserer Seite aus nicht erfolgen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 162 von 166


19 Landratsamt<br />

<strong>Rastatt</strong>,<br />

Schreiben vom<br />

08.08.2011<br />

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum<br />

Münchfeld“, <strong>Rastatt</strong> geben wir folgende Stellungnahme ab:<br />

I. Baurecht:<br />

Die in unserer Stellungnahme vom 20. April 2011 vorgebrachten<br />

baurechtlichen Anregungen wurden berücksichtigt. Weitere<br />

Anregungen werden nicht vorgebracht.<br />

II. Naturschutz:<br />

In Abstimmung mit dem zuständigen Naturschutzbeauftragten<br />

ergeht folgende Stellungnahme:<br />

Nach Durchsicht und Prüfung der Unterlagen bleibt festzuhalten,<br />

dass durch das geplante Vorhaben keine artenschutzrechtlichen<br />

Verbotstatbestände ausgelöst werden, sofern die folgenden in der<br />

<strong>Anlage</strong> 5 dargestellten minimierungs- und landschaftspflegerischen<br />

Begleitmaßnahmen berücksichtigt werden:<br />

Fällarbeiten sind außerhalb der Vogelbrutsaison<br />

durchzuführen.<br />

Für gefällte Gehölzstrukturen ist im Umfeld gleichwertiger<br />

Einsatz zu schaffen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 163 von 166


III. Umwelt:<br />

1. Immissionsschutz<br />

Auf eine erneute Stellungnahme kann verzichtet werden. Soweit<br />

bisherige Anregungen und Hinweise nicht berücksichtigt<br />

wurden, bleiben diese aufrecht erhalten.<br />

Für Rückfragen hierzu steht Ihnen Herr Beiser von der<br />

Fachabteilung Gewerbeaufsicht unter der Telefonnummer:<br />

07222/381-4261 zur Verfügung.<br />

2. Abwasserbeseitigung<br />

Auf die Ausführungen vom 03.Mai 2011 wird verwiesen.<br />

IV. Landwirtschaft:<br />

Keine Bedenken.<br />

V. Straßenbauamt:<br />

Keine Bedenken. Klassifizierte Straßen (hier die B 3) sind nicht<br />

unmittelbar betroffen. Aufgrund der Nähe zur B 3 bleibt es<br />

unbenommen, das Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 45<br />

Straßenbetrieb und Verkehrstechnik) am Verfahren zu beteiligen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 164 von 166


20 Polizeidirektion<br />

<strong>Rastatt</strong>/Baden-<br />

Baden,<br />

Schreiben vom<br />

29.09.2011<br />

21 EnBW Regional<br />

AG, Schreiben<br />

vom 05.09.2011<br />

VI. Vermessung:<br />

Auf unserer Stellungnahme vom 03. Mai 2011 wird verwiesen.<br />

VII. Flurneuordnung:<br />

Keine Bedenken.<br />

VIII. Abfallwirtschaft:<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises <strong>Rastatt</strong> stellt fest, dass<br />

die in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2011 formulierten<br />

Feststellungen und Vorschläge bestehen bleiben können.<br />

Ergänzungen sind bei diesem Planungsstand nicht erforderlich.<br />

Wir bedanken uns für die übersandten Planunterlagen zum<br />

„Seniorenzentrum Münchfeld“ in <strong>Rastatt</strong>.<br />

Aus unserer Sicht bestehen gegen eine Realisierung keine<br />

Bedenken.<br />

Den Spielplatzbereich bitten wir insbesondere zur Fahrbahn hin<br />

baulich abzusichern.<br />

Den uns vorgelegten Plan haben wir auf unsere<br />

Versorgungsbelange hin durchgesehen. Der im Bebauungsplan<br />

ausgewiesene Planbereich des liegt nicht im Versorgungsbereich<br />

des RZ Nordbaden, von uns sind keine Versorgungsanlagen<br />

vorhanden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

Seite 165 von 166


22 GVS Netz<br />

GmbH,<br />

Schreiben vom<br />

11.08.2011<br />

Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Anregungen<br />

und Beteiligung an diesem Planverfahren.<br />

Wir bedanken uns für die Beteiligung am oben genannten<br />

Bebauungsplanverfahren.<br />

In dem bezeichneten Gebiet liegen keine <strong>Anlage</strong>n der GVS Netz<br />

GmbH, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden.<br />

Eine Beteiligung am weiteren Verfahren ist nicht erforderlich.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stand 11.05.2012<br />

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