vorangegangene Drucksache, Anlage 1 - Stadt Rastatt
vorangegangene Drucksache, Anlage 1 - Stadt Rastatt
vorangegangene Drucksache, Anlage 1 - Stadt Rastatt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Vorhabebezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
„Seniorenzentrum Münchfeld“ in <strong>Rastatt</strong><br />
Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 15.08.2011bis zum 21.09.2011 (Nr. 1-18) und<br />
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB (Nr. 19-22)<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
1 A 1<br />
Schreiben vom<br />
15.08.2011<br />
Eingegangen<br />
am 16.08.2011<br />
Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger Behandlungsvorschläge<br />
Hiermit möchte ich (...) Einspruch gegen den Erbau des<br />
„Seniorenzentrum Münchfeld“ einlegen.<br />
Ich habe selbst 2 kleine Kinder die sehr gerne und oft den<br />
nahegelegenen Spielplatz besuchen und wohnen bewusst in<br />
Münchfeld, da es sich um ein sehr ruhiges und angenehmes<br />
Wohngebiet handelt. Unsere Straße ist eine Sackgasse und somit<br />
sehr wenig bis kaum befahren. Ein großer Vorteil den wir als Eltern<br />
für die Sicherheit unserer Kinder genießen. Das möchten wir auch<br />
weiterhin beibehalten. Der Wegfall der Freifläche und des<br />
Spielplatzes wäre ein erheblicher Verlust an Lebensqualität für uns<br />
und unseren Kindern. Die Kinder sind die Zukunft. Anstatt den<br />
Kindern Orte zu schaffen sich frei entfalten zu können um ihnen<br />
eine gewisse „sichere“ und unbeschwerte Umgebung zu lassen, soll<br />
ihnen die kleine Spielfläche auch noch genommen werden.<br />
Zu wissen, dass in unmittelbarer Nähe ein Ort geschaffen wird mit<br />
Die Anregung wurde geprüft und führt nicht zu einer<br />
Änderung der Planung.<br />
Auch nach der vorliegenden Planung sind eine<br />
Ballspielfläche und ein Kinderspielplatz mit<br />
hinreichenden Spielflächen vorgesehen. Für die<br />
Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />
Jugendliche soll dazuhin ein Standort im Bereich der<br />
Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />
werden. Auch der zu erwartende Verkehr steht nach<br />
einer verkehrskonzeptionellen Untersuchung der<br />
Firma Modus Consult Speyer GmbH vom September<br />
2011, ergänzt im Dezember 2011, der Planung nicht<br />
entgegen.<br />
<strong>Anlage</strong> 1 zu <strong>Drucksache</strong> Nr. 2012-083<br />
VFA 11.06.2012<br />
Die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen für<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 1 von 166
kranken Menschen, die nicht mehr bei Sinnen sind oder zumindest<br />
krankhaft nicht mehr wissen was sie tun, versetzt mich in Angst.<br />
Man hört immer wieder, dass Bewohner von Pflege- oder<br />
Altenheimen bewusst oder unbewusst entfliehen. Was, wenn so ein<br />
Demenzkranker meinem Kind davor steht. Wenn so ein verwirrter<br />
Mensch vor einem Kind steht ….. ich möchte mir das gar nicht<br />
weiter ausmalen. Ich möchte keine Angst haben meine Kinder aus<br />
dem Haus zu lassen dass sie verängstigt nach Hause kommen<br />
oder Schlimmeres. Bitte sehen Sie von Ihrem Vorhaben ab zur<br />
Sicherheit unserer Kinder. Denken Sie bitte nicht nur an einen<br />
kostengünstigen Bau. Es gibt definitiv noch andere Freiflächen in<br />
<strong>Rastatt</strong>, die die Lebensqualität von Kindern weniger beeinträchtigen<br />
würde. Wir, der Kindergarten, die Schule alle profitieren von dem<br />
Platz.<br />
Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen schafft<br />
keine unüberwindbaren Konflikte. Sie trägt vielmehr<br />
dazu bei, den generationsübergreifenden<br />
Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.<br />
Gefahren für Kinder auf dem Spielplatz und auf der<br />
Ballspielfläche sind damit nicht verbunden.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 2 von 166
2 A 2<br />
Schreiben vom<br />
07.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 09.09.2011<br />
Im Rahmen der Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans<br />
„Seniorenzentrum Münchfeld“ vom 15. August 2011 bis<br />
einschließlich 21. September 2011 nehme ich zum Planvorhaben<br />
fristgemäß wie folgt Stellung:<br />
Durch das Bauvorhaben eines Demenz- und Pflegeheims fühle ich<br />
mich als Eigentümerin des Grundstücks mit der Flurstück-Nr. 7196/2<br />
in meinen Rechten beeinträchtigt. Der vorgelegte Planentwurf<br />
berücksichtigt verschiedene öffentliche und private Belange<br />
entweder nicht, unzureichend oder lässt eine gerechte Abwägung<br />
der (zum Teil widerstreitenden) Belange und Interessen vermissen.<br />
Nach der mir vorliegenden Planung soll unmittelbar gegenüber<br />
meinem Grundstück der lt. Planung vorgesehene fünfgeschossige<br />
Bau des Demenz- und Pflegeheims errichtet werden.<br />
Dieses Bauvorhaben passt nicht in die vorhandene<br />
Umgebungsbebauung. Mir selbst wurde eine wie in der Umgebung<br />
übliche zweigeschossige Bebauung in Aussicht gestellt, obwohl im<br />
ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 noch eine<br />
fünfgeschossige Bauweise vorgesehen war. Das wurde seinerzeit in<br />
den Planungsüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> im Jahr 2007<br />
berücksichtigt. Für mich ist dies ein erster Anhaltspunkt dafür, dass<br />
die Gemeinde von ihren damaligen Planungsvorstellungen<br />
Die Stellungnahme wird dankend<br />
entgegengenommen. Auf der Basis der Anregungen<br />
zur Gebäudehöhe und zur Einfügung in die<br />
Umgebungsbebauung wurde die Planung noch<br />
einmal überarbeitet und das Bauvolumen reduziert.<br />
Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />
Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />
begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />
anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />
Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />
geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 3 von 166
abgerückt ist. Dies kommt auch in anderen Zusammenhängen zum<br />
Ausdruck, auf die ich weiter unten noch eingehen werde.<br />
Auch die Carl-Schurz-Schule auf der anderen Grundstücksseite ist<br />
schon wenige Jahre nach Erstellung des Bebauungsplans nur<br />
zweigeschossig errichtet worden, so dass das Gebäude insgesamt,<br />
auch mit Blick auf die Katholische Herz-Jesu-Kirche sich nicht in die<br />
Umgebung einfügt. Diese Auffassung wird vom Landratsamt <strong>Rastatt</strong><br />
in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011 geteilt. Kirche und<br />
angrenzende Bebauung eines Pflege- und Demenzheimes liegen<br />
beide 141,09 m über NN. Das Landratsamt spricht deshalb in seiner<br />
Stellungnahme vom 03.05.2011 zu Recht davon, dass das<br />
Bauvorhaben „einen sehr hohen und massiven Eindruck“<br />
hinterlasse und die Gebäudehöhe „erschlagend“ wirke. Wenn mit<br />
Blick auf die Katholische Herz-Jesu-Kirche gesagt wird, dass selbst<br />
die in unmittelbarer Nähe gelegene Kirche diese Situation nicht zu<br />
kaschieren vermag, dann gilt dieser Eindruck um so mehr, als das<br />
von mir auf meinem Grundstück erlaubte zweigeschossige<br />
Bauvorhaben mindestens ebenso wie die Kirche von dem Pflege-<br />
und Demenzheim „erschlagen“ würde, sollte es denn je zu dieser<br />
Bebauung kommen. Dass die ansonsten in dem von der Verwaltung<br />
immer in Bezug genommenen Bebauungsplan aus dem Jahr 1967<br />
Abstände vergleichbarer 5geschossiger Gebäude in der<br />
Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />
Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />
auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />
Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />
ein.<br />
Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />
Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />
Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />
errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan Münchfeld die<br />
zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />
Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung ist<br />
an dieser Stelle planungsrechtlich zulässig. Auch eine<br />
Aufstockung der Bestandsgebäude wäre danach<br />
grundsätzlich möglich.<br />
Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />
Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />
dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />
geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />
städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />
erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />
Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 4 von 166
Neckarstraße im vorliegenden Fall nicht eingehalten, sondern<br />
deutlich unterschritten werden, bleibt als erhebliche Fußnote der<br />
vorgelegten Planung festzuhalten.<br />
Im Übrigen, meine ich, kann sich die Verwaltung auch nicht auf den<br />
früheren Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 berufen. Jener ist im<br />
Laufe der Jahrzehnte funktionslos bzw. unwirksam geworden. Er<br />
sieht u. a. eine Bolzplatzspielfläche in unmittelbarer Nachbarschaft<br />
der ursprünglich vorgesehenen fünfgeschossigen Wohnbebauung<br />
vor, wie sie heute an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig<br />
wäre.<br />
Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />
ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />
eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />
zulässig ist.<br />
Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />
Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />
die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />
NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />
Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />
Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />
der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />
festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1967 ist weder<br />
funktionslos noch unwirksam geworden. Die<br />
Planungskonzeption, die der Festsetzung der<br />
Geschossigkeit zugrunde liegt, wird nicht schon dann<br />
sinnlos, wenn sie nicht überall im Planbereich<br />
umgesetzt werden kann. Eine offenkundige<br />
Abweichung der tatsächlichen Verhältnisse vom<br />
Planinhalt, sodass dieser keinerlei städtebauliche<br />
Gestaltungsfunktion mehr entwickeln könnte, liegt<br />
nicht vor. Im Übrigen ist die Umgebungsnutzung mit<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 5 von 166
Der Gemeinderat hat ferner im Jahr 2007 durch einen<br />
Aufstellungsbeschluss offiziell deutlich gemacht, dass er von dieser<br />
Planung Abstand genommen hat. Statt einer fünfgeschossigen<br />
Bebauung hat der Gemeinderat in dem vorerwähnten Beschluss<br />
neue Planungsziele vorgegeben, den Erhalt der Jugendspiel- und<br />
Bolzplatzfläche vorgesehen und dieser Nutzung Vorrang vor einer<br />
5geschossigen Bebauung gegeben. Diese Planung hat der<br />
Gemeinderat durch eine entsprechende Fachplanung, wie sie im<br />
Oktober 2007 im Rahmen des „Spiel- und Bolzplatzkonzeptes“<br />
beschlossen wurde, abgesichert. Im Jahr 2008 wurden zum Ausbau<br />
der Jugendspielflächen weitere 30.000,00 € investiert, die lt.<br />
Oberbürgermeister HJ Pütsch angeblich allein dem Ziel dienen<br />
sollten, bedarfsgerecht das Spiel- und Bolzplatzkonzept aus dem<br />
Jahr 2007 weiter umzusetzen.<br />
einem Kinderspielplatz und einer Ballspielfläche<br />
vereinbar.<br />
Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />
geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />
integrieren und ermöglicht ein enges<br />
Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />
mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />
Einrichtungen. Dem steht der Aufstellungsbeschluss<br />
des Gemeinderats aus dem Jahr 2007 nicht<br />
entgegen. Vielmehr ist es einer Planung immanent,<br />
dass Ziele geändert werden können. Hierbei bleibt<br />
die Ballspielfläche nach der neuen Planung zeitlich<br />
unbefristet erhalten. Gleiches gilt für den<br />
Kinderspielplatz.<br />
Für die Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder<br />
und Jugendliche soll ein Standort im Bereich der<br />
Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />
werden. Ein Vorrang des Bolzplatzes und der<br />
Ballspielfläche ist auch im Aufstellungsbeschluss vom<br />
26.02.2007 nicht enthalten. Es sollen lediglich<br />
Standorte für den Spielplatz und die Ballspielfläche<br />
gesichert werden. Der Spielplatz bleibt an dem<br />
bisherigen Standort und erhält nur einen geänderten<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 6 von 166
In der Tat legt meine Familie großen Wert auf den Erhalt der<br />
Jugendspielfläche. Ich halte es für eine Fehlplanung, wenn Kinder<br />
aus dem funktionierenden sozialen Umfeld inmitten der<br />
gewachsenen Bebauung und der damit verbundenen<br />
Kontrollmöglichkeit durch die Allgemeinheit (soziale Kontrolle)<br />
verdrängt werden sollen, um einem Pflege- und Demenzheim, dass<br />
keinesfalls so standortabhängig ist wie eine Jugendspielfläche,<br />
Platz zu machen.<br />
Kaum nachvollziehbar ist, dass nach den neuen Überlegungen eine<br />
Ballspielfläche nunmehr in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen<br />
Bebauung geplant werden soll. Würde man die Wohn- und<br />
Spielsituation belassen, wie sie heute ist, wäre nicht nur allen<br />
(außer der Fa. Weisenburger und dem Oberbürgermeister) gedient.<br />
Die Geldausgabe von 30.000,00 € für die <strong>Anlage</strong> der<br />
Jugendspielflächen auf dem in Frage stehenden Grundstück würde<br />
Grundstückszuschnitt. Die Ballspielfläche bleibt als<br />
Nutzung erhalten und ist damit dauerhaft gesichert.<br />
Der Bolzplatz soll lediglich an einen anderen Standort<br />
im Quartier verlegt werden. Insoweit ist zu<br />
berücksichtigen, dass die vorhandenen Spielgeräte<br />
zumindest teilweise umgesetzt werden können. Die<br />
getätigten Investitionen sind daher nicht vollständig<br />
verloren. Darüber hinaus wird die Übernahme der<br />
Kosten für die Versetzung der Spielgeräte durch den<br />
Vorhabenträger im Durchführungsvertrag geregelt.<br />
Eine Verdrängung der Nutzer der Ballspielfläche und<br />
letztlich auch des Bolzplatzes findet nicht statt. Die<br />
Flächen werden lediglich verlegt. Weiter ist zu<br />
berücksichtigen, dass der geltende Bebauungsplan<br />
Bauflächen und nur eingeschränkt Grünflächen<br />
aufweist.<br />
Die Ballspielfläche befindet sich bereits jetzt in<br />
räumlicher Nähe zur vorhandenen Bebauung. Durch<br />
die Verlegung des Bolzplatzes wird die Situation<br />
sogar verbessert.<br />
Die getätigten Investitionen in Ballspielfläche und<br />
Bolzplatz sind nicht vollständig verloren, da die<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 7 von 166
sich nicht als ein Verschleudern von Steuergeldern, sondern als<br />
sinnvolle Investition in unsere Jugend erweisen. Der <strong>Stadt</strong>rat, aber<br />
auch die Verwaltung haben das bei der Verabschiedung des<br />
Haushaltes 2008 sehen müssen. Warum beide heute eine<br />
Kehrtwendung vollzogen haben, lässt sich nur mit den in meinem<br />
Schreiben niedergelegten fiskalischen „Argumenten“ und der<br />
erfolgten „Spendenbereitschaft“ des Investors begründen.<br />
Die Argumente für die Ansiedlung auf dem vorgesehenen<br />
städtischen Grundstück überzeugen nicht. Bezüglich des<br />
Standortes fehlt es an einer dem Spiel- und Bolzplatzkonzept<br />
vergleichbaren Planung für die Errichtung von Demenz- und<br />
Pflegeheimen in <strong>Rastatt</strong>. Es ist einfach unzutreffend, dass die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong>, wie zuletzt zu hören war, eine wohnortnahe Versorgung mit<br />
Pflege- und Demenzheimen anstrebt. Entsprechende Planungen<br />
gibt es bislang keine. Übrigens schon gar nicht für an Demenz<br />
erkrankte Menschen in <strong>Rastatt</strong> bzw. für unser <strong>Stadt</strong>quartier. Im<br />
Gegenteil. Soweit es ein Interesse von Investoren zur Ansiedlung<br />
von solchen Einrichtungen gab, wurden diese – einen städtischen<br />
Bedarf unterstellt – in jüngster Zeit zurückgewiesen (vgl.<br />
Folgenutzung Sparkassenakademie). Planüberlegungen bzgl. der<br />
aufgegebenen Max-Jäger-Schule zur Umnutzung der ehem. Haupt-<br />
und Werkrealschule in eine Pflege- und Demenzeinrichtung wurden<br />
vom Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sogar gestoppt, um aus<br />
fiskalischen Gründen die Ansiedlung auf dem in Frage stehenden<br />
Grundstück im Münchfeld zu begünstigen. Hierauf werde ich weiter<br />
unten noch einmal eingehen.<br />
angeschafften Spielgeräte versetzt werden können<br />
und nicht neu angeschafft werden müssen.<br />
Bauplanungsrechtlich ist das geplante<br />
Seniorenzentrum im WA zulässig. Es ist zwar<br />
zutreffend, dass ein stadtübergreifendes Konzept für<br />
eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />
Demenzheimen derzeit noch nicht vorliegt. Ein<br />
solches Konzept ist im Rahmen der Planung<br />
allerdings auch nicht zwingend erforderlich.<br />
Der Kreispflegeplan, der vom Kreistag am 22.11.2011<br />
beschlossen wurde, weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />
Umgebung einen Fehlbetrag von 170-218<br />
Pflegeplätzen aus. Bei der Kreisbedarfsplanung<br />
werden die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und die Gemeinde Iffezheim<br />
als Einheit betrachtet, wobei in Iffezheim keine<br />
Pflegeplätze vorhanden sind. Durch den aktuellen<br />
Kreispflegeplan ist somit der Bedarf an Pflegeplätzen<br />
im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Rastatt</strong> nachgewiesen.<br />
Diesem Bedarf wird mit der vorliegenden Planung<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 8 von 166
In Erinnerung rufe ich, dass Herr Oberbürgermeister höchst<br />
persönlich in einem Gespräch mit mir, an dem übrigens noch<br />
weitere 3 Personen teilgenommen hatten, betont hat, sich nicht um<br />
Alternativstandorte bemüht zu haben. Wegen der fehlenden<br />
Planungsüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sehe ich keinen<br />
Abwägungsvorgang zwischen meinen Interessen und denen<br />
anderer bzw. solchen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>. So hätte ich etwa auch<br />
einen Standort auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne Merzeau<br />
(Nähe Heidekampbrücke) für ebenso denkbar gehalten. Wegen der<br />
Rechnung getragen. Hiermit wird letztlich auch eine<br />
wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />
Demenzheimen angestrebt und erreicht.<br />
Unabhängig hiervon wurde die Ansiedlung eines<br />
Pflege- und Demenzheimes für die Folgenutzung der<br />
sog. „Sparkassenakademie“ nicht zurückgewiesen.<br />
Vielmehr liegt für eine solche keine hinreichend<br />
konkretisierte Planung vor. Gleiches gilt für die<br />
Nachnutzung der „Max-Jäger-Schule“. Die<br />
Umnutzung in eine Pflegeeinrichtung wurde für die<br />
Max-Jäger-Schule auch nicht etwa aus fiskalischen<br />
Gründen gestoppt. Vielmehr mussten für die<br />
Nachnutzung der Max-Jäger-Schule zunächst<br />
grundsätzliche Rahmenbedingungen geklärt und<br />
beschlossen werden, bevor konkrete Konzepte<br />
entwickelt werden können.<br />
Herr Oberbürgermeister Pütsch hat nicht erklärt, dass<br />
man sich nicht um Alternativstandorte bemüht hat.<br />
Erklärt wurde vielmehr, dass es in der Umgebung<br />
keine Alternativen gebe. Dies insbesondere auch vor<br />
dem Hintergrund, dass das Gelände der ehemaligen<br />
Kaserne Merzeau nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong> steht. Die Behauptung allein fiskalische<br />
Interessen seien für die Standortwahl entscheidend<br />
gewesen ist falsch und unbegründet.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 9 von 166
fehlenden Planungsüberlegungen hat die Verwaltung den<br />
Sachverhalt offensichtlich nicht einmal vollständig ermittelt und/oder<br />
Alternativstandorte ernsthaft in Erwägung gezogen. Fiskalische<br />
Erwägungen waren vielmehr allein für die Auswahl des Standortes<br />
entscheidend, als die Verwaltung den Gemeinderat mit ihren<br />
entsprechenden Überlegungen zum Bau eines Pflege- und<br />
Demenzheimes am 29.06.2009 konfrontierte.<br />
Die Planung geht des Weiteren von unzulässigen Annahmen aus.<br />
Der Ausbau einer dezentralen Pflege- und Demenzeinrichtung<br />
geschähe wider die aktuellen politischen Absichten. Diese weisen in<br />
eine völlig andere Richtung als von der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> vorgesehen,<br />
nämlich in Richtung eines Ausbaus ambulanter Einrichtungen und<br />
einer Unterstützung der Pflege in der vertrauten häuslichen<br />
Umgebung alter Menschen. Wie die Bundesregierung dieser Tage<br />
deutlich gemacht hat, ist beabsichtigt, die Zahl der Einrichtungen<br />
wegen der damit verbundenen hohen Pflegekosten deutlich<br />
zurückzufahren. Es ist somit höchst fraglich, ob ein entsprechender<br />
Bedarf nach weiteren Einrichtungen in <strong>Rastatt</strong> überhaupt besteht.<br />
<strong>Rastatt</strong> ist mit Senioreneinrichtungen bereits mehr als gut versorgt.<br />
Eine Planung, geschweige denn eine Prognose, wie sich der Bedarf<br />
an Senioreneinrichtungen für die <strong>Stadt</strong>quartiere der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
entwickeln könnte, liegt nicht vor. Es ist nicht einmal vorgegeben<br />
und bisher zum Ausdruck gebracht worden, für welches<br />
<strong>Stadt</strong>quartier vorliegend überhaupt konkret geplant worden ist.<br />
Tatsächlich ist keineswegs von einem Bedarf nach 84 Pflegeplätzen<br />
Die vorgesehene Pflege- und Demenzeinrichtung<br />
befindet sich auf dem neuesten Stand der Pflege-<br />
Konzeption. Der Ausbau einer dezentralen Pflege<br />
ändert im Übrigen nichts daran, dass neben<br />
dezentralen Einrichtungen auch Pflege und<br />
Demenzeinrichtungen wie das geplante Pflegeheim<br />
erforderlich und gewollt sind.<br />
Auch nach Auffassung des Betreibers ist ein<br />
entsprechender Bedarf gegeben. Das Risiko der<br />
Auslastung des Seniorenzentrums trägt der Betreiber.<br />
Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen ist nach dem<br />
Kreispflegeplan derzeit noch nicht gedeckt. Das im<br />
Kreispflegeplan festgestellte Defizit von 170-218<br />
Pflegeplätzen ist wesentlich höher als die Anzahl der<br />
Pflegeplätze, die in Münchfeld realisiert werden soll,<br />
Deshalb sind darüber hinaus noch weitere<br />
Einrichtungen erforderlich, um diesen Bedarf zu<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 10 von 166
und einer (noch ungenannten) Zahl an betreuten<br />
Seniorenwohnungen auszugehen. Im Gebiet Münchfeld/Siedlung<br />
werden die alten Menschen schon heute vorzugsweise zuhause in<br />
ihrem gewohnten Umfeld betreut. Es besteht m. W. auch ansonsten<br />
kein Bedarf an Einrichtungen. In <strong>Rastatt</strong> gibt es derzeit 6<br />
Pflegeheime, davon 3 in der Innenstadt und weitere 3 südlich der<br />
Murg sowie die Planung eines 7. Pflegeheimes im Dörfel auf dem<br />
alten Intermarkt-Gelände. Die Planung eines Pflege- und<br />
Demenzheimes kann somit nur von sachfremden Gesichtspunkten<br />
geleitet worden sein.<br />
decken (z.B. die genehmigte, aber noch nicht<br />
realisierte Pflegeeinrichtung in der Ritter-Straße)<br />
Im Übrigen ist das Pflegeheim in das Quartier<br />
integriert, was im Sinne einer möglichst<br />
gleichmäßigen Verteilung von Pflegeheimen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet wünschenswert ist.<br />
Die Behauptung, dass es in <strong>Rastatt</strong> 6 Pflegeheime<br />
geben würde, ist falsch. In <strong>Rastatt</strong> sind nur zwei<br />
Pflegeheime vorhanden (Martha-Jäger-Haus und<br />
Haus Paulus).<br />
Bei den übrigen Einrichtungen handelt es sich um<br />
betreutes Wohnen (Rheintorstraße 25-27/ Patricia,<br />
Augartenstraße/ Rotes Kreuz, Brunnenhaus/ AWO<br />
und Kaiserstraße/ St. Elisabeth) oder um<br />
seniorengerechtes Wohnen (Lions-Stift), also um<br />
Wohnformen für ältere Menschen, die keiner<br />
umfassenden Pflege bedürfen. Diese Wohnformen<br />
unterscheiden sich wesentlich von der Unterbringung<br />
und Versorgung in Pflegeeinrichtungen und sind nicht<br />
Gegenstand des Abschnitts Stationäre Dauerpflege<br />
im Kreispflegeplan.<br />
Um den im Kreispflegeplan festgestellten Defizit an<br />
Pflegeplätzen zu verringern ist die Errichtung eines<br />
Pflegeheimes im öffentlichen Interesse dringend<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 11 von 166
Im Übrigen hat auch keine ordnungsgemäße Abwägung der<br />
widerstreitenden Interessen und Belange stattgefunden. Wie ich der<br />
Presse entnommen habe, wurde seitens des Oberbürgermeisters<br />
jede weitere Überlegung zur Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />
Demenzheimen bspw. an den Orten Sparkassen-Akademie und<br />
Max-Jäger-Schule unterbunden (vgl. dazu auch die Ausführungen<br />
oben, wonach bewusst nicht nach Standortalternativen gesucht<br />
worden ist). Entsprechende Nachfragen von Investoren wurden<br />
nachweislich abschlägig beschieden. Dies konnte ich in Erfahrung<br />
bringen. In verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates hat<br />
Oberbürgermeister HJ Pütsch auf Fragen von Herrn (....), wohnhaft<br />
in <strong>Rastatt</strong> (....), zudem immer wieder behauptet, dass der Standort<br />
„alternativlos“ sei. Es wären deshalb keine zusätzlichen Standorte<br />
zu untersuchen. Wer nicht sucht, kann nicht finden.<br />
Auf Grund der mir vorliegenden Presseveröffentlichungen soll die<br />
Planung an dem jetzt in Frage stehenden Standort nur deswegen<br />
entstanden sein, weil die <strong>Stadt</strong> ausschließlich fiskalische Interessen,<br />
nicht aber städtebauliche Überlegungen ihren Planungen<br />
vorangestellt hat (vgl. GR-Sitzung am 29.06.2009).<br />
Im Übrigen erscheint mir, vor dem Hintergrund, dass der Investor,<br />
die Firma Weisenburger, ein Unterstützer des Oberbürgermeisters<br />
geboten.<br />
Die Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />
Demenzheimen an anderen Standorten wurde von<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> nicht unterbunden. Vielmehr wird<br />
deren Ansiedlung weiterverfolgt. Bei den genannten<br />
Standorten (Sparkassen-Akademie und Max-Jäger-<br />
Schule) liegen jedoch keine Planungen vor, die eine<br />
Realisierung innerhalb eines vergleichbaren<br />
Zeitraums wie am jetzigen Planungsstandort<br />
ermöglichen würden. Insoweit ist der Standort<br />
Münchfeld in der Tat alternativlos.<br />
Die Behauptung, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
ausschließlich fiskalische Interessen verfolgen würde,<br />
ist nicht zutreffend. Das durch die Planung verfolgte<br />
Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit<br />
Pflegeeinrichtungen, wie auch die Einrichtung von<br />
Spielflächen für Kinder und Jungendliche sind<br />
wichtige sozialpolitische und städtebauliche<br />
Maßnahmen im öffentlichen Interesse.<br />
Der Vorwurf ist unbegründet. Ein Zusammenhang<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 12 von 166
in seinem OB-Wahlkampf gewesen sein soll, auch zweifelhaft, ob<br />
mit dem geplanten Bauvorhaben hier nicht jemandem ein Gefallen<br />
getan werden soll. Hierfür spricht insbesondere die Tatsache, dass<br />
ausweislich vorliegender Presseveröffentlichungen die Firma<br />
Weisenburger eine Spende iHv 5.000,00 € für die Seniorenhilfe der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> getätigt hat (vgl. BT vom 03.12.2010). Am Tag zuvor<br />
konnten wir der Presse entnehmen (BNN vom 02.12.2010<br />
„Pflegeheim im Münchfeld wird gebaut“), dass es trotz erheblicher<br />
und gut begründeter Widerstände aus der Bevölkerung bei der<br />
Festlegung auf den hier in Frage stehenden Standort bleiben sollte.<br />
Damit wird der unschöne Eindruck geweckt, als bestünde zwischen<br />
der Spende, dem (Ver-)Kauf des Grundstücks und der vorgelegten<br />
städtebaulichen Planung ein sachlich nicht begründbarer<br />
Zusammenhang.<br />
Der Abschluss des Kaufvertrages ist im Dezember 2010 nicht<br />
öffentlich gefasst worden. In den Unterlagen heißt es dagegen, dass<br />
das Grundstück erst ver- bzw. gekauft werden soll. Tatsächlich soll<br />
vertraglich aber schon alles unter Dach und Fach sein. Die<br />
entgegenstehende Darstellung in den Unterlagen ist unzutreffend.<br />
Ich kann sie vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen.<br />
Ein wirkliches Interesse an einer Einbeziehung der Bevölkerung in<br />
die Planung hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> offensichtlich zu keinem Zeitpunkt<br />
ernsthaft gehabt. Denn die mehr als 500 zusammengetragenen<br />
Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern blieben ebenso<br />
zwischen Spenden der Firma Weisenburger und der<br />
städtebaulichen Abwägung und Entwicklung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> besteht nicht.<br />
Es entspricht üblicher und nicht zu beanstandender<br />
Praxis, dass zunächst im <strong>Stadt</strong>rat der Beschluss zur<br />
Veräußerung einer Immobilie gefasst wird und in der<br />
Folge von der <strong>Stadt</strong>verwaltung der hierzu<br />
erforderliche Grundstückskaufvertrag entworfen und<br />
umgesetzt wird. Ein Kaufvertrag ist noch nicht<br />
notariell beurkundet worden.<br />
Die Veranstaltung am 07.05.2010 wurde nicht von<br />
der Weisenburger Gewerbe + Wohnbau GmbH<br />
organisiert. Die Fa. Weisenburger wurde an diesem<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 13 von 166
unbeachtet wie eine Veranstaltung am 07.05.2010, welche<br />
sinnigerweise von der Firma Weisenburger, nicht aber von der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong> organisiert und betreut wurde. Mir zeigt dies, dass es der<br />
<strong>Stadt</strong> um völlig andere Dinge geht, als auf die berechtigten Belange<br />
von uns Bürgerinnen und Bürgern Rücksicht zu nehmen.<br />
Aus den vorgenannten Überlegungen heraus kann es deshalb nicht<br />
verwundern, dass unsere Sorgen bezüglich der Errichtung des<br />
Demenz- und Pflegeheims am angegebenen Standort nicht<br />
berücksichtigt worden sind. Wären diese im Interesse einer<br />
sachgerechten Abwägung in die Überlegungen der (Vor-)Planungen<br />
eingestellt worden, wäre das Pflege- und Demenzheim nicht an<br />
diesem Standort zur Bebauung vorgeschlagen worden.<br />
Zu den besonderen Belangen und Gesichtspunkten, welche bei den<br />
städtischen Planungen hätten berücksichtigt werden müssen, zähle<br />
ich in Ergänzung zu meinen obigen Ausführungen ferner,<br />
• dass ausweislich des Gutachtens mit erheblichen und für<br />
mich unzumutbaren Lärmauswirkungen zu rechnen sein<br />
Termin zu einer Veranstaltung der<br />
Interessensgemeinschaft <strong>Rastatt</strong> Münchfeld<br />
eingeladen.<br />
Im Übrigen wurde im Rahmen der Aufstellung des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes/ Vorhaben-<br />
und Erschließungsplanes die Öffentlichkeit nach den<br />
Vorschriften des Baugesetzbuches beteiligt, wobei im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zahlreiche<br />
Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit genutzt<br />
haben, die Planung mit Herrn OB Pütsch persönlich,<br />
sowie mit den Vertretern der Verwaltung, des<br />
Vorhabenträgers und des Betreibers zu erörtern.<br />
Die Anregungen wurden entsprechend den Vorgaben<br />
des BauGB geprüft und führen im genannten Umfang<br />
zu einer Änderung der Planung und zu einer<br />
Reduzierung des Bauvolumens.<br />
Die Anregungen wurden geprüft und führen im<br />
genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />
Der Planung entgegenstehende Lärmimmissionen<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 14 von 166
wird. Hiervon ist insbesondere mein Grundstück betroffen,<br />
wie sich aus dem den Unterlagen beigefügten Plan ergibt.<br />
Das Grundstück liegt in unmittelbarer Umgebung der<br />
Andienung durch Lieferverkehr etc. Die vom Lieferverkehr<br />
einzuhaltenden Abstandsflächen werden unterschritten.<br />
sind nicht zu erwarten. Im Zuge des<br />
Bebauungsplanverfahrens wurden die<br />
Geräuscheinwirkungen des Bauvorhabens auf die<br />
geplante Wohnnutzung selbst sowie auf die<br />
Umgebung untersucht und bewertet, da in der<br />
Nachbarschaft zum Plangebiet schutzwürdige<br />
Wohnnutzungen im allgemeinen Wohngebiet sowie<br />
auf dem Gelände der benachbarten Schule<br />
(Hausmeisterwohnung) liegen. Zur Thematik der<br />
Geräuscheinwirkungen wurde ein Schalltechnisches<br />
Gutachten der Modus Consult Speyer GmbH im April<br />
2011 erstellt. Im Zuge dieses Gutachtens wurde der<br />
Verkehrslärm an der geplanten Bebauung untersucht<br />
und bewertet. Beurteilungsgrundlage für diese<br />
Aufgabenstellung ist die DIN 18005 Teil 1<br />
„Schallschutz im Städtebau mit dem Beiblatt 1 zu der<br />
DIN 18005“. Weiter wurden die<br />
Geräuscheinwirkungen, die im Zusammenhang mit<br />
dem Bauvorhaben entstehen, an der vorhandenen<br />
benachbarten Wohnbebauung sowie am<br />
Bauvorhaben selbst nach den Orientierungswerten<br />
der DIN 18005 bzw. der Beurteilungsgrundlage<br />
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-<br />
Lärm) vom 26.08.1998 untersucht und bewertet. Zum<br />
Schutz der Wohnbebauung vor<br />
Geräuscheinwirkungen durch die B 3 und vom<br />
Parkplatz auftretenden Geräuschspitzen werden<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 15 von 166
• dass durch das Bauvorhaben mit einem erhöhten<br />
Verkehrsaufkommen zu rechnen sein wird, dem weder die<br />
ausgewiesene Zahl von Parkplätzen noch die<br />
Verkehrssituation insgesamt Rechnung trägt. Bereits heute<br />
herrscht akuter Parkplatzmangel, den weder die<br />
Donaustraße noch die angrenzenden Wohnstraßen<br />
aufnehmen können.<br />
passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Zum<br />
Schutz der umgebenden Wohnbebauung durch Pkw-<br />
Fahrbewegungen auf dem Parkplatz wird die im<br />
Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand<br />
realisiert. Die Geräuscheinwirkungen vom geplanten<br />
Parkplatz halten bereits mit den zunächst<br />
vorgesehenen Wohnungen für betreutes Wohnen die<br />
Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, mit Ausnahme<br />
des Immissionsorts „Sandweierer Str. 3“ zur<br />
Nachtzeit, ein. Zur Vermeidung dieser Überschreitung<br />
erfolgt die Errichtung einer Lärmschutzwand. Die<br />
Annahmen des Gutachtens beruhen auf<br />
Erfahrungswerten des Betreibers die abhängig von<br />
der Größe der Pflegeeinrichtung sind. Es besteht kein<br />
Grund, diese in Zweifel zu ziehen. Pro Tag ist mit 2<br />
Anlieferungen durch Kleintransporter zu rechnen, die<br />
ausschließlich werktags zwischen 6.00 und 22.00<br />
Uhr, außerhalb der Nachtruhe stattfinden. Von<br />
unzumutbaren Lärmauswirkungen durch diese beiden<br />
Anlieferungen kann keine Rede sein.<br />
Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />
darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />
notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />
dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />
Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 16 von 166
• dass das Verkehrsrisiko für Kinder, die die Schule und den<br />
Kindergarten besuchen werden, wachsen wird.<br />
baurechtlich erforderlichen Maß und orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />
berücksichtigen. Stellplätze sind darüber hinaus auch<br />
im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Bei dem<br />
bestehenden Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es<br />
regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />
Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />
nicht erwartet werden.<br />
Im Übrigen werden für das Bauvorhaben die<br />
bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze auf<br />
dem Baugrundstück ausgewiesen.<br />
Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />
konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />
Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />
Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />
niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />
verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />
Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />
Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 17 von 166
• dass in die Überlegungen nicht eingestellt wurde, dass<br />
Schule und Kinderbetreuung (Hort/Kindergarten) trotz eines<br />
Rückgangs der Kinderzahlen in der Vergangenheit stets<br />
wachsenden Platzbedarf hatten und vermutlich weiter haben<br />
werden. Für einen solchen Fall könnte u. U. ein Teil des<br />
Geländes angrenzend an die Schule genutzt werden.<br />
Anträge auf Erweiterung des Kath. Kindergartens St.<br />
Franziskus sind bereits gestellt bzw. sollen jetzt gestellt<br />
werden. Eine Erweiterung von Schule und<br />
Kindertageseinrichtungen/Hort wäre jedoch nach dem Bau<br />
des Pflege- und Demenzheimes nicht realisierbar. Die<br />
vorgelegten Planungen erscheinen mir daher sehr<br />
Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />
erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />
der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />
senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />
einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden.<br />
Eine Erweiterungsabsicht der Schule wurde bislang<br />
nicht angemeldet und ist nicht absehbar.<br />
Gegebenenfalls ist ein Anbau und/oder eine<br />
Aufstockung auf dem Schulgelände möglich. Eine<br />
Erweiterung des katholischen Kindergartens St.<br />
Franziskus kommt aufgrund der zu großen<br />
räumlichen Entfernung auf dem für das<br />
Seniorenzentrum vorgesehenen Gelände nicht in<br />
Betracht.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 18 von 166
kurzsichtig angelegt worden zu sein.<br />
• dass Spielplatz und die 2geschossige Carl-Schurz-Schule<br />
durch das 5geschossige Pflege- und Demenzheim<br />
verschattet werden. Es wurde aktuell mit hohem Aufwand<br />
eine energetische Sanierung der Schule durchgeführt und<br />
eine Solaranlage auf dem Dach der Schule errichtet. Den<br />
Kindern bzw. der Schule wird Licht und Sonne genommen.<br />
• dass die Annahmen für das zu erwartende<br />
Verkehrsaufkommen durch aufkommenden Personal- und<br />
Lieferverkehr unzutreffend sind. Tatsächlich wird es zu<br />
zusätzlichen unzumutbaren Verkehrs- und Lärmbelastungen<br />
Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />
nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />
unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />
vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />
die Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />
genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />
vorteilhaft sein. Bei einer Grundstücksbebauung mit<br />
Gebäudehöhen von bis zu 4 Vollgeschossen wie<br />
entlang der Badener Straße bereits vorhanden, ist<br />
eine teilweise Beschattung angrenzender<br />
Grundstücke nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu<br />
vermeiden. Durch die Abstände zur<br />
Grundstücksgrenze der Gebäude ist jedoch nicht<br />
davon auszugehen, dass eine Beschattung zu einer<br />
wesentlichen Beeinträchtigung der Funktion des<br />
Spielplatzes führt. Durch die Reduzierung der<br />
Gebäudehöhe und den Wegfall des<br />
Staffelgeschosses wird die Situation weiter<br />
verbessert.<br />
Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die<br />
Annahmen für das zu erwartende<br />
Verkehrsaufkommen durch Personal und<br />
Lieferverkehr unzutreffend sind. Das insoweit<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 19 von 166
kommen. Dies gilt zum einen für die Anlieger der<br />
Sandweierer Straße, die durch eine Lärmschutzwand vor<br />
Beeinträchtigungen geschützt werden sollen. Zum anderen<br />
wird es erhöhte Belastungen für die Wohnstraßen der<br />
Stadion-, Isar-, Lech- und Ostmarkstraße geben.<br />
• dass die benachbarten Grundstücke durch eine<br />
Lärmschutzwand vor den offensichtlich zu erwartenden<br />
Immissionen des Pflege- und Demenzheims geschützt<br />
werden sollen. Mir zeigt allein diese planerische Überlegung,<br />
dass hier zwei Nutzungen aufeinander stoßen, die<br />
angenommene Verkehrsaufkommen orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten und den Angaben der AWO als der<br />
künftigen Betreiberin des Seniorenzentrums, die über<br />
große Erfahrungen im Betrieb vergleichbarer Heime<br />
verfügt. Es ist davon auszugehen, dass die im<br />
Gutachten zugrunde gelegten Zahlen belastbar sind.<br />
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nicht zu<br />
einer Überlastung der Sandweierer Straße oder der<br />
Stadionstraße führen. Die Mehrbelastung in den<br />
genannten Wohnstraßen durch den von der<br />
Einrichtung erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu<br />
dem von den Anliegern erzeugten Eigenverkehr so<br />
gering, dass sie weder verkehrliche noch<br />
schalltechnische Auswirkungen hat. Die Anzahl der<br />
Stellplätze auf dem Grundstück des geplanten<br />
Seniorenzentrums ist ausreichend. Stellplätze sind<br />
darüber hinaus auch im öffentlichen Straßenraum.<br />
vor dem Pflegeheim vorhanden. In dem bestehenden<br />
Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es völlig<br />
regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />
Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />
nicht erwartet werden.<br />
Die Annahme, dass mit der Planung zwei miteinander<br />
unvereinbare Nutzungen zusammentreffen sollen, ist<br />
falsch. Die Errichtung eines Senioren- und<br />
Pflegeheims ist im allgemeinen Wohngebiet<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 20 von 166
schlichtweg unverträglich nebeneinander zu stehen kommen<br />
sollen. Die Errichtung einer Lärmschutzwand innerhalb (!)<br />
bzw. unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken halte ich<br />
für fehlerhaft. Eine Straße, die die beiden Nutzungen<br />
voneinander trennt und zusätzliche Belastungen auslösen<br />
könnte, ist nicht geplant.<br />
• dass für die Anwohner unzumutbar ist, auf eine 29 m lange<br />
und 2,5 m hohe Lärmschutzwand schauen und mit einer<br />
solchen leben zu müssen. Die Tatsache, dass zwischen<br />
einem Pflege- und Demenzheim und vorhandener<br />
benachbarter Bebauung eine Lärmschutzwand errichtet<br />
werden muss, ist für mich ein Indiz dafür, dass die<br />
vorgelegte Planung nicht sonderlich gut überlegt sein kann –<br />
es sei denn, es sind andere als städtebauliche Gründe für<br />
den Bebauungsvorschlag maßgebend gewesen. Dies<br />
wiederum würde die städtebauliche Planung in Frage stellen<br />
müssen.<br />
regelmäßig zulässig. Soweit bezüglich des<br />
Nachbargrundstücks ein Lärmkonflikt „nachts“<br />
besteht, wird dieser durch die Errichtung der<br />
geplanten Lärmschutzwand gelöst. Die<br />
Lärmschutzwand selbst befindet sich dabei nicht<br />
unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken<br />
sondern an dem diese trennenden öffentlichen Weg<br />
auf dem Baugrundstück. Ohne die Lärmschutzwand<br />
ist mit nächtlichen Ruhestörungen durch das<br />
impulsartige Geräusch beim Schließen eines<br />
Kofferraumdeckels zu rechnen. Ohne die<br />
Lärmschutzwand müsste der Parkplatz um<br />
mindestens 40 m vom Grundstück Sandweierer<br />
Straße 3 abrücken. Damit stünde nicht mehr genug<br />
Fläche zur <strong>Anlage</strong> des Parkplatzes zur Verfügung.<br />
Die Lärmschutzwand ist mit einer moderaten Höhe<br />
von 2,5 m städtebaulich durchaus verträglich.<br />
Darüber hinaus ist eine Gestaltung vorgesehen, die<br />
eine harmonische Einbindung in ihr Umfeld<br />
ermöglicht. Die Lärmschutzwand ist zur Begrünung<br />
vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird die<br />
Lärmschutzwand auf dem Baugrundstück eingerückt<br />
errichtet. Vor der Lärmschutzwand zum öffentlichen<br />
Weg hin ist eine Grünfläche von ca. 1 m Breite<br />
vorgesehen um die Begrünung der Wand zu<br />
ermöglichen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 21 von 166
• dass möglicherweise Erschließungsbeiträge wegen der<br />
Errichtung der Lärmschutzwand auf die Anlieger zukommen<br />
können.<br />
• dass die Besucher des Seniorenheims (Ergotherapie,<br />
Familienangehörige etc.) wohl kaum einen Parkplatz finden<br />
werden. Die Zahl der ausgewiesenen Parkplätze ist deutlich<br />
zu knapp bemessen.<br />
• dass im Übrigen auch nachts und am Wochenende mit<br />
erheblicher Zunahme von Ruhestörungen u. a. durch an-<br />
und abfahrenden Verkehr zu rechnen sein wird. Das Pflege-<br />
und Seniorenheim wird im Dreischichtbetrieb betrieben<br />
werden. Unzumutbarer Lärm und Ruhestörungen werden<br />
Die Lärmschutzwand hält die notwendigen<br />
Grenzabstände ein. Hierbei darf die Abstandsfläche<br />
auch auf der öffentlichen Wegefläche bis zur Mitte<br />
des Weges liegen. Ein Verstoß gegen das<br />
Rücksichtnahmegebot ist bei einer Länge der<br />
Lärmschutzwand von 29 m bei einer Höhe von 2,5 m<br />
nicht erkennbar.<br />
Das Seniorenzentrum wird im Wege eines Vorhaben-<br />
und Erschließungsplanes errichtet, sodass keine<br />
Rechtsgrundlage zur Erhebung von<br />
Erschließungsbeiträgen begründet wird. Im Übrigen<br />
werden die Kosten der Lärmschutzwand vom<br />
Vorhabenträger getragen.<br />
Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von<br />
Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />
nachgewiesen. Ein Überschuss an Stellplätzen ergibt<br />
sich auch aus der Tatsache, dass keine Reduzierung<br />
der Anzahl der Stellplätze aufgrund des Verringerung<br />
des Bauvolumens und des Verzichtes auf die<br />
betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />
Mit unzumutbaren Ruhestörungen ist nicht zu<br />
rechnen. Insoweit wird auf das Gutachten der Modus<br />
Consult Speyer vom April 2011 und die obigen<br />
Ausführungen verwiesen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 22 von 166
und um die Uhr eintreten.<br />
• dass der zu erwartende Verkehr in die Sackgasse der<br />
Sandweierer Straße münden wird. Die Frage nach<br />
ausreichenden Rettungswegen muss angesichts der<br />
räumlichen Enge ebenso gestellt werden wie diejenige nach<br />
der Sicherheit der Kindergarten- und Grundschulkinder. Auf<br />
die Unterführung in Schul- bzw. Kindergartennähe wird<br />
hingewiesen. Ein Verkehrskonzept fehlt ebenso wie<br />
Querungshilfen über die Stadion- und Sandweierer Straße<br />
(insg. 3 Querungshilfen).<br />
• dass keine oder zumindest keine gerechte Abwägung<br />
zwischen der Notwendigkeit einer Ballspielfläche für Kinder<br />
in ihrem sozialen Umfeld und den Interessen der <strong>Stadt</strong> nach<br />
einer ausreichenden Versorgung mit Pflege- und<br />
Demenzplätzen für das noch zu definierende <strong>Stadt</strong>quartier<br />
stattgefunden hat. Die Kinder (im Alter unter 14 Jahren)<br />
sollen an den Rand der Bebauung gedrängt werden, wobei<br />
ein neuer Standort bis heute nicht einmal gefunden wurde<br />
oder gar feststünde. Auf der anderen Seite ist für die mobilen<br />
Senioren am vorgesehenen Standort keine altersgerechte<br />
Infrastruktur (Geschäfte etc.) vorhanden. Die Standortfrage<br />
wäre nach meiner Meinung auch vor diesem Hintergrund<br />
noch einmal zu überdenken.<br />
Aus verkehrstechnischer Sicht ist kein<br />
Gefährdungspotenzial erkennbar, das der Planung<br />
entgegenstehen würde.<br />
Die Ballspielfläche und der Bolzplatz bleiben erhalten.<br />
Gerade die Ballspielfläche ist zur Nutzung von<br />
Kindern unter 14 Jahren besonders geeignet und<br />
ausdrücklich vorgesehen. Nicht ersichtlich ist, dass<br />
die Kinder durch die Verlegung der Ballspielfläche an<br />
den Rand der Bebauung gedrängt würden. Für die<br />
Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder soll ein<br />
Standort im Bereich der Sportflächen im Süden des<br />
Quartiers gefunden werden.<br />
Münchfeld ist ein gut funktionierendes Wohnquartier<br />
mit hoher Wohnqualität und vorhandener<br />
Infrastruktur. Das Quartier ist an den ÖPNV<br />
angebunden. In der Nachbarschaft befinden sich<br />
Bäcker und Dienstleistungsbetriebe. Ein<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 23 von 166
• dass sich die Verwaltung bemerkenswerter Weise übrigens<br />
erst im Zusammenhang mit dem Offenlagebeschluss hat<br />
beauftragen lassen, einen „Ersatzstandort“ für einen<br />
Bolzplatz zu suchen. Richtigerweise sollte der Standort für<br />
die Kinder erhalten bleiben, weil sie hier im sozialen Gefüge<br />
des Wohngebiets besser aufgehoben sind, während die<br />
älteren Menschen z. B. auch am Standort in der Nähe des<br />
Geländes des FC <strong>Rastatt</strong> 04 eine gute Anbindung per Bus<br />
hätten, wie man sie in der Sandweierer Straße nicht<br />
vorfinden kann. Es sei wiederholt daran erinnert, dass noch<br />
im Jahr 2008 der Gemeinderat und die <strong>Stadt</strong>verwaltung zur<br />
Umsetzung des Spiel- und Bolzplatz-Konzeptes rund<br />
30.000,00 € in das hier infrage stehende Grundstück<br />
investiert haben. Damit hat die <strong>Stadt</strong> ihren Willen zum<br />
Ausdruck gebracht, diese Nutzung für die Zukunft<br />
festzuschreiben. Hierauf habe ich vertraut. Es sind keine<br />
Umstände bekannt, die heute ein Umdenken erforderlich<br />
erscheinen lassen.<br />
Lebensmittelmarkt ist in der Vogesenstraße/ Badener<br />
Straße vorhanden.<br />
Da auf die Einrichtung von betreuten Wohnungen im<br />
Dachgeschoss verzichtet wurde, konzentriert sich die<br />
künftige Nutzung nun hauptsächlich auf ein Demenz-<br />
und Pflegeheim. Vor diesem Hintergrund sind keine<br />
Defizite im Bereich der Infrastruktur des umliegenden<br />
Gebietes erkennbar.<br />
Auch nach der vorliegenden Planung sind eine<br />
Ballspielfläche und ein Kinderspielplatz mit<br />
hinreichenden Spielflächen vorgesehen. Für die<br />
Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />
Jugendliche wird ergänzend ein Standort im Bereich<br />
der Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />
werden.<br />
Die Investition in eine Umsetzung des Spiel- und<br />
Bolzplatzkonzepts schafft keinen Vertrauensschutz<br />
dahingehend, dass diese Flächen nicht verlegt oder<br />
anders angeordnet werden könnten. Gerade die<br />
Überlegungen zur Planung und Errichtung eines<br />
Seniorenwohnheimes haben ein Umdenken erfordert.<br />
Hierbei ist auch nochmals darauf hinzuweisen, dass<br />
die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen für<br />
Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen keine<br />
unüberwindlichen Konflikte schafft. Sie trägt vielmehr<br />
dazu bei einen generationsübergreifenden<br />
Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 24 von 166
• dass mit dem Bau eines fünfstöckigen Demenz- und<br />
Pflegeheims zudem eine erhebliche Herabsenkung des<br />
Wertes meines noch unbebauten Grundstückes verbunden<br />
sein wird. Für dieses ist eine zweigeschossige Bebauung<br />
vorgesehen. Das fünfgeschossige Pflege- und Demenzheim<br />
erdrückte eine solche Bebauung. Niemand würde sich mehr<br />
für mein Grundstück interessieren, wenn ich es veräußern<br />
wollte. Der Gedanke, selbst neben dem geplanten „Kasten“<br />
zu wohnen, ist für mich unerträglich.<br />
Für das in Rede stehende Grundstück ist nunmehr<br />
eine maximal 4-geschossige Bebauung ohne<br />
Staffelgeschoss vorgesehen. Eine 5-geschossige<br />
Bebauung erfolgt nicht.<br />
Auch auf den bisher noch unbebauten<br />
Nachbargrundstücken, auf denen die Absicht besteht<br />
eine zweigeschossige Bebauung zu errichten, ist<br />
gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„Münchfeld“ nach wie vor eine 4-geschossige<br />
Mehrfamilienhaus-Bebauung bauplanungsrechtlich<br />
zulässig.<br />
Es ist richtig, dass das künftige Seniorenzentrum die<br />
auf dem Nachbargrundstück derzeit vorhandene 2-<br />
geschossige Bebauung deutlich überwiegen wird.<br />
Dies gilt aber auch für in der näheren Umgebung<br />
vorhandene andere, vergleichbar hohe Gebäude.<br />
Das an der Sandweierer Straße vorhandene<br />
zweigeschossige Gebäude wurde vor der Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes „Münchfeld“ errichtet und<br />
wurde damals in einer Weise überplant, die eine viel<br />
höhere Ausnutzung des Grundstückes mit vier<br />
Vollgeschossen ermöglicht hat.<br />
Die Festsetzung der Gebäudehöhe für das<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 25 von 166
• dass die jetzt vorgesehene Ballspielfläche unmittelbar neben<br />
der Herz-Jesu-Kirche ein Störfaktor ist. Um zu erwartende<br />
Nachbarschaftskonflikte (u. a. auch mit den Bewohnern der<br />
Pflege- und Demenzeinrichtung, aber auch mit der Kirche)<br />
zu vermeiden, wäre der jüngst erst hergestellte Zustand der<br />
Bolz- und Spielflächen für die jungen Menschen im<br />
Münchfeld und in der Siedlung zu belassen. Ich möchte in<br />
diesem Zusammenhang daran erinnern, dass vor nicht allzu<br />
vielen Jahren erhebliche Konflikte mit der Nachbarschaft<br />
wegen des auf dem Schulgelände vorhandenen Bolzplatzes<br />
aufkamen, welchen auf Vorschlag der <strong>Stadt</strong>verwaltung vom<br />
Gemeinderat dadurch abgeholfen wurde, dass<br />
Seniorenzentrum orientiert sich an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Mit dem<br />
Wegfall des Staffelgeschosses und der Reduzierung<br />
der Gebäudehöhe fügt sich das Gebäude in die<br />
Umgebungsbebauung ein. Vor dem Hintergrund<br />
erfolgter Anregungen wurde eine Straßenabwicklung<br />
von der Sandweierer Straße hergesehen beauftragt.<br />
Auch aus dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass<br />
das geplante Gebäude bereits ohne die jetzige<br />
Reduzierung keine erschlagende Wirkung hatte und<br />
nicht gegen das Gebot nachbarlicher<br />
Rücksichtnahme verstößt. Dies gilt erst recht nach<br />
dem Wegfall des Staffelgeschosses und der<br />
Reduzierung der Gebäudehöhe um ca. 2 m.<br />
Die Verlegung der Ballspielfläche führt nicht zu einem<br />
höheren Störfaktor hinsichtlich der angrenzenden<br />
Herz-Jesu-Kirche als dies auch bislang bereits der<br />
Fall ist. Nachbarschaftskonflikte sind weder mit den<br />
Bewohnern der Pflege- und Demenzeinrichtung noch<br />
mit der Kirche zu erwarten. Es ist zu wiederholen,<br />
dass die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen<br />
für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen<br />
keine unüberwindbaren Konflikte schafft. Darüber<br />
hinaus können für die Ballspielfläche altersbezogene<br />
Nutzungsbeschränkungen festgesetzt werden.<br />
Größere Störungen gehen erfahrungsgemäß von<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 26 von 166
entsprechende Spielmöglichkeiten am in Frage stehenden<br />
Standort geschaffen wurden. Seither hat sich ein gutes<br />
Neben- und Miteinander der verschiedenen<br />
grundstücksbezogenen Nutzungsinteressen ergeben. Dieses<br />
wird mit der vorgelegten Planung in Frage gestellt.<br />
• dass keine ausreichende Untersuchung der<br />
naturschutzrechtlichen Auswirkungen stattgefunden hat.<br />
Selbstverständlich sind Turmfalken in unserem Gebiet<br />
ebenso heimisch wie Fledermäuse, welche auch dieses<br />
vergleichbare kleine Gebiet benötigen, um überleben zu<br />
können. Das Argument, dass kleine Gebiet falle nicht ins<br />
Gewicht, überzeugt nicht. Wenn in unserer dicht besiedelten<br />
Landschaft alle kleinen Flächen wegfallen, bleibt am Ende<br />
kein Lebensraum für diese Tiere mehr übrig.<br />
Bolzplätzen mit Toren aus. Vor diesem Hintergrund<br />
stellt die Verlegung des Bolzplatzes auf eine Fläche<br />
im Süden des Quartiers keine Verschlechterung der<br />
Situation dar.<br />
Eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung hat<br />
stattgefunden. Ein Brutvorkommen des Turmfalken<br />
im Eingriffsgebiet ist aufgrund fehlender geeigneter<br />
Brutstätten (wie hohe Masten oder Gebäude)<br />
auszuschließen. Auch auf den Bäumen des<br />
unmittelbaren Umfeldes des Eingriffs sind keine<br />
Spuren von brütenden Turmfalken vorhanden. Die<br />
Eignung des Gebietes zur Jagd ist als gering<br />
einzustufen, da es arm an geeigneten Strukturen für<br />
potenzielle Beutetiere ist. Bei einer Jagdreviergröße<br />
von mehreren Quadratkilometern ist die<br />
Eingriffsfläche wegen ihrer geringen Größe als nicht<br />
essenziell einzustufen. Hinzu kommt, dass für die<br />
tagaktiven Vögel eine sehr hohe Störung durch die<br />
bestehende Nutzung als Spielplatz und Freizeitfläche<br />
gegeben ist.<br />
Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich keine<br />
Hinweise auf Fortpflanzungsstätten für nach § 44<br />
BNatSch Abs. 5 geschützte Arten. Für die Tiere die<br />
eventuell das Gelände zur Nahrungssuche nutzen,<br />
gilt wie für den Turmfalken ausgeführt, dass zum<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 27 von 166
Ich würde mich freuen, wenn meine Stellungnahme Sie zum<br />
Umdenken Ihrer Planungsüberlegungen veranlassen könnte.<br />
Rechtsmittel gegen Ihre Entscheidung behalte ich mir ausdrücklich<br />
vor.<br />
einen nur ein geringes Beutetiervorkommen<br />
vorhanden ist und diese Tierarten sehr große<br />
Jagdreviere haben, so dass der Verlust der<br />
betroffenen Fläche nur als marginal einzustufen ist.<br />
Zu dem ist durch die geplanten Maßnahmen zur<br />
Bepflanzung (mit einer Erhöhung des<br />
Blütenangebots) des Geländes eine höhere<br />
Insektendichte zu erwarten. Hiermit wird sich das<br />
Beuteangebot für im Umfeld lebende Fledermäuse<br />
durch den Eingriff vergrößern. Des Weiteren ist es<br />
ohne weiteres möglich am Gebäude Nisthilfen für<br />
Falken oder Eulen anzubringen und<br />
Fledermauskästen zu installieren. Zusätzlich können<br />
sogenannte Bienenhotels aufgestellt werden.<br />
Durch den geplanten Eingriff sind aufgrund der<br />
bestehenden Vorbelastungen (Siedlung,<br />
Freizeitgelände, Schule usw.) keine für<br />
artenschutzrechtlich relevante Tiere neuen<br />
Belastungen des Umfelds zu erwarten. Daher kann<br />
auf eine Untersuchung des Umfeldes verzichtet<br />
werden.<br />
Die Anregung wurde insgesamt geprüft und führt im<br />
genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 28 von 166
3 A 3<br />
Schreiben vom<br />
07.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 09.09.2011<br />
Im Rahmen der Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans „Senioren-<br />
zentrum Münchfeld“ vom 15. August 2011 bis einschließlich 21.<br />
September 2011 nehme ich zum Planvorhaben fristgemäß wie folgt<br />
Stellung:<br />
Durch das Bauvorhaben eines Demenz- und Pflegeheims fühle ich<br />
mich als Eigentümerin des Grundstücks mit der Flurstück-Nr. 7196<br />
in meinen Rechten beeinträchtigt. Der vorgelegte Planentwurf<br />
berücksichtigt verschiedene öffentliche und private Belange<br />
entweder nicht, unzureichend oder lässt eine gerechte Abwägung<br />
der (zum Teil widerstreitenden) Belange und Interessen vermissen.<br />
Nach der mir vorliegenden Planung soll unmittelbar gegenüber<br />
meinem Grundstück der lt. Planung vorgesehene fünfgeschossige<br />
Bau des Demenz- und Pflegeheims errichtet werden. Dieses<br />
Bauvorhaben passt nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung.<br />
Auch die Carl-Schurz-Schule auf der anderen Grundstücksseite ist<br />
schon wenige Jahre nach Erstellung des Bebauungsplans nur<br />
zweigeschossig errichtet worden, so dass das Gebäude insgesamt,<br />
auch mit Blick auf die Katholische Herz-Jesu-Kirche sich nicht in die<br />
Umgebung einfügt. Diese Auffassung wird vom Landratsamt <strong>Rastatt</strong><br />
in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011 geteilt. Kirche und<br />
angrenzende Bebauung eines Pflege- und Demenzheimes liegen<br />
beide 141,09 m über NN. Das Landratsamt spricht deshalb in seiner<br />
Die Stellungnahme wird dankend<br />
entgegengenommen. Auf der Basis der Anregungen<br />
zur Gebäudehöhe und zur Einfügung in die<br />
Umgebungsbebauung wurde die Planung noch<br />
einmal überarbeitet und das Bauvolumen reduziert.<br />
Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />
Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />
begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />
anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />
Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />
geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />
Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />
Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />
auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 29 von 166
Stellungnahme vom 03.05.2011 zu Recht davon, dass das<br />
Bauvorhaben „einen sehr hohen und massiven Eindruck“<br />
hinterlasse und die Gebäudehöhe „erschlagend“ wirke. Mit Blick auf<br />
die Katholische Herz-Jesu-Kirche hat das Landratsamt ausgeführt,<br />
dass selbst die in unmittelbarer Nähe gelegene Kirche diese<br />
Situation nicht zu kaschieren vermag. Mein Haus- und Grundstück<br />
wird von dem geplanten Neubau geradezu „erschlagen“.<br />
Dass die ansonsten in dem von der Verwaltung immer in Bezug<br />
genommenen Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 Abstände<br />
vergleichbarer 5geschossiger Gebäude in der Neckarstraße im<br />
vorliegenden Fall nicht eingehalten, sondern deutlich unterschritten<br />
werden, bleibt als erhebliche Fußnote der vorgelegten Planung<br />
festzuhalten.<br />
Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />
ein.<br />
Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />
Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />
Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />
errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />
die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />
Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />
wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig.<br />
Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />
danach grundsätzlich möglich.<br />
Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />
Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />
dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />
geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />
städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />
erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 30 von 166
Im Übrigen, meine ich, kann sich die Verwaltung auch nicht auf den<br />
früheren Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 berufen. Jener ist im<br />
Laufe der Jahrzehnte funktionslos bzw. unwirksam geworden. Er<br />
sieht u. a. eine Bolzplatzspielfläche in unmittelbarer Nachbarschaft<br />
der ursprünglich vorgesehenen fünfgeschossigen Wohnbebauung<br />
vor, wie sie heute an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig<br />
wäre.<br />
Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />
Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />
ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />
eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />
zulässig ist.<br />
Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />
Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />
die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />
NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />
Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />
Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />
der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />
festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1967 ist weder<br />
funktionslos noch unwirksam geworden. Die<br />
Planungskonzeption, die der Festsetzung der<br />
Geschossigkeit zugrunde liegt, wird nicht schon dann<br />
sinnlos, wenn sie nicht überall im Planbereich<br />
umgesetzt werden kann. Eine offenkundige<br />
Abweichung der tatsächlichen Verhältnisse vom<br />
Planinhalt, dass dieser keinerlei städtebauliche<br />
Gestaltungsfunktion mehr entwickeln könnte, liegt<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 31 von 166
Der Gemeinderat hat ferner im Jahr 2007 durch einen<br />
Aufstellungsbeschluss offiziell deutlich gemacht, dass er von dieser<br />
Planung Abstand genommen hat. Statt einer fünfgeschossigen<br />
Bebauung hat der Gemeinderat in dem vorerwähnten Beschluss<br />
neue Planungsziele vorgegeben, den Erhalt der Jugendspiel- und<br />
Bolzplatzfläche vorgesehen und dieser Nutzung Vorrang vor einer<br />
5geschossigen Bebauung gegeben. Diese Planung hat der<br />
Gemeinderat durch eine entsprechende Fachplanung, wie sie im<br />
Oktober 2007 im Rahmen des „Spiel- und Bolzplatzkonzeptes“<br />
beschlossen wurde, abgesichert. Im Jahr 2008 wurden zum Ausbau<br />
der Jugendspielflächen weitere 30.000,00 € investiert, die lt.<br />
Oberbürgermeister HJ Pütsch angeblich allein dem Ziel dienen<br />
sollten, bedarfsgerecht das Spiel- und Bolzplatzkonzept aus dem<br />
Jahr 2007 weiter umzusetzen.<br />
Ich fände es gut, wenn die Jugendspielfläche erhalten bliebe. Ich<br />
halte es für eine Fehlplanung, wenn Kinder aus dem<br />
funktionierenden sozialen Umfeld inmitten der gewachsenen<br />
Bebauung und der damit verbundenen Kontrollmöglichkeit durch die<br />
Allgemeinheit (soziale Kontrolle) verdrängt werden sollen, um einem<br />
Pflege- und Demenzheim, das keinesfalls so standortabhängig ist<br />
wie eine Jugendspielfläche, Platz zu machen.<br />
nicht vor. Im Übrigen ist die Umgebungsnutzung mit<br />
einem Kinderspielplatz und einer Ballspielfläche<br />
vereinbar.<br />
Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />
geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />
integrieren und ermöglicht ein enges<br />
Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />
mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />
Einrichtungen. Dem steht der Aufstellungsbeschluss<br />
des Gemeinderats aus dem Jahr 2007 nicht<br />
entgegen. Vielmehr ist es einer Planung immanent,<br />
dass Ziele geändert werden können. Hierbei bleibt<br />
die Ballspielfläche nach der neuen Planung zeitlich<br />
unbefristet erhalten. Gleiches gilt für den<br />
Kinderspielplatz.<br />
Eine Verdrängung der Nutzer der Ballspielfläche und<br />
letztlich auch des Bolzplatzes findet nicht statt. Die<br />
Flächen werden lediglich verlegt. Weiter ist zu<br />
berücksichtigen, dass der geltende Bebauungsplan<br />
Bauflächen und nur eingeschränkt Grünflächen<br />
aufweist.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 32 von 166
Kaum nachvollziehbar ist, dass nach den neuen Überlegungen eine<br />
Ballspielfläche nunmehr in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen<br />
Bebauung geplant werden soll. Würde man die Wohn- und<br />
Spielsituation belassen, wie sie heute ist, wäre nicht nur allen<br />
(außer der Fa. Weisenburger und dem Oberbürgermeister) gedient.<br />
Die Geldausgabe von 30.000,00 € für die <strong>Anlage</strong> der<br />
Jugendspielflächen auf dem in Frage stehenden Grundstück würde<br />
sich nicht als ein Verschleudern von Steuergeldern, sondern als<br />
sinnvolle Investition in unsere Jugend erweisen. Der <strong>Stadt</strong>rat, aber<br />
auch die Verwaltung haben das bei der Verabschiedung des<br />
Haushaltes 2008 sehen müssen. Warum beide heute eine<br />
Kehrtwendung vollzogen haben, lässt sich nur mit den in meinem<br />
Schreiben niedergelegten fiskalischen „Argumenten“ und der<br />
erfolgten „Spendenbereitschaft“ des Investors begründen.<br />
Die Argumente für die Ansiedlung auf dem vorgesehenen<br />
städtischen Grundstück überzeugen nicht. Bezüglich des<br />
Standortes fehlt es an einer dem Spiel- und Bolzplatzkonzept<br />
vergleichbaren Planung für die Errichtung von Demenz- und<br />
Pflegeheimen in <strong>Rastatt</strong>. Es ist einfach unzutreffend, dass die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong>, wie zuletzt zu hören war, eine wohnortnahe Versorgung mit<br />
Pflege- und Demenzheimen anstrebt. Entsprechende Planungen<br />
gibt es bislang keine. Übrigens schon gar nicht für an Demenz<br />
erkrankte Menschen in <strong>Rastatt</strong> bzw. für unser <strong>Stadt</strong>quartier. Im<br />
Gegenteil. Soweit es ein Interesse von Investoren zur Ansiedlung<br />
von solchen Einrichtungen gab, wurden diese – einen städtischen<br />
Bedarf unterstellt – in jüngster Zeit zurückgewiesen (vgl.<br />
Die Ballspielfläche befindet sich bereits jetzt in<br />
räumlicher Nähe zur vorhandenen Bebauung. Durch<br />
die Verlegung des Bolzplatzes wird die Situation<br />
sogar verbessert.<br />
Die getätigten Investitionen in Ballspielfläche und<br />
Bolzplatz sind nicht vollständig verloren, da die<br />
angeschafften Spielgeräte versetzt werden können<br />
und nicht neu angeschafft werden müssen. Darüber<br />
hinaus wird die Übernahme der Kosten für die<br />
Versetzung der Spielgeräte durch den<br />
Vorhabenträger im Durchführungsvertrag geregelt.<br />
Bauplanungsrechtlich ist das geplante<br />
Seniorenzentrum im WA zulässig. Es ist zwar<br />
zutreffend, dass ein stadtübergreifendes Konzept für<br />
eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />
Demenzheimen derzeit noch nicht vorliegt. Ein<br />
solches Konzept ist im Rahmen der Planung<br />
allerdings auch nicht zwingend erforderlich. Der<br />
Kreispflegeplan weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />
Umgebung einen Bedarf an Wohn- und Pflegeheimen<br />
aus. Diesem Bedarf wird mit der vorliegenden<br />
Planung Rechnung getragen. Hiermit wird letztlich<br />
auch eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 33 von 166
Folgenutzung Sparkassenakademie). Planüberlegungen bzgl. der<br />
aufgegebenen Max-Jäger-Schule zur Umnutzung der ehem. Haupt-<br />
und Werkrealschule in eine Pflege- und Demenzeinrichtung wurden<br />
vom Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sogar gestoppt, um aus<br />
fiskalischen Gründen die Ansiedlung auf dem in Frage stehenden<br />
Grundstück im Münchfeld zu begünstigen. Hierauf werde ich weiter<br />
unten noch einmal eingehen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> hat sich nicht um Alternativstandorte bemüht.<br />
Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
sehe ich keinen Abwägungsvorgang zwischen meinen Interessen<br />
und denen anderer bzw. solchen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>. So hätte ich<br />
etwa auch einen Standort auf dem Gelände der ehemaligen<br />
Kaserne Merzeau (Nähe Heidekampbrücke) für ebenso denkbar<br />
gehalten. Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen hat die<br />
Verwaltung den Sachverhalt offensichtlich nicht einmal vollständig<br />
ermittelt und/oder Alternativstandorte ernsthaft in Erwägung<br />
gezogen. Fiskalische Erwägungen waren vielmehr allein für die<br />
Auswahl des Standortes entscheidend, als die Verwaltung den<br />
Gemeinderat mit ihren entsprechenden Überlegungen zum Bau<br />
eines Pflege- und Demenzheimes am 29.06.2009 konfrontierte.<br />
Demenzheimen angestrebt und erreicht.<br />
Der Kreispflegeplan, der vom Kreistag am 22.11.2011<br />
beschlossen wurde, weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />
Umgebung einen Fehlbetrag von 170-218<br />
Pflegeplätzen. Bei der Kreisbedarfsplanung werden<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und die Gemeinde Iffezheim als<br />
Einheit betrachtet, wobei in Iffezheim keine<br />
Pflegeplätze vorhanden sind. Durch den aktuellen<br />
Kreispflegeplan ist somit der Bedarf an Pflegeplätzen<br />
im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Rastatt</strong> nachgewiesen.<br />
Geeignete Alternativstandorte sind in der Umgebung<br />
nicht vorhanden. Das Gelände der ehemaligen<br />
Kaserne Merzeau steht nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong>. Die Behauptung allein fiskalische Interessen<br />
seien für die Standortwahl entscheidend gewesen ist<br />
falsch und unbegründet.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 34 von 166
Die Planung geht des Weiteren von unzulässigen Annahmen aus.<br />
Der Ausbau einer dezentralen Pflege- und Demenzeinrichtung<br />
geschähe wider die aktuellen politischen Absichten. Dieser weisen<br />
in eine völlig andere Richtung als von der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> vorgesehen,<br />
nämlich in Richtung eines Ausbaus ambulanter Einrichtungen und<br />
einer Unterstützung der Pflege in der vertrauten häuslichen<br />
Umgebung alter Menschen. Wie die Bundesregierung dieser Tage<br />
deutlich gemacht hat, ist beabsichtigt, die Zahl der Einrichtungen<br />
wegen der damit verbundenen hohen Pflegekosten deutlich<br />
zurückzufahren. Es ist somit höchst fraglich, ob ein entsprechender<br />
Bedarf nach weiteren Einrichtungen in <strong>Rastatt</strong> überhaupt besteht.<br />
<strong>Rastatt</strong> ist mit Senioreneinrichtungen bereits mehr als gut versorgt.<br />
Eine Planung, geschweige denn eine Prognose, wie sich der Bedarf<br />
an Senioreneinrichtungen für die <strong>Stadt</strong>quartiere der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
entwickeln könnte, liegt nicht vor. Es ist nicht einmal vorgegeben<br />
und bisher zum Ausdruck gebracht worden, für welches<br />
<strong>Stadt</strong>quartier vorliegend überhaupt konkret geplant worden ist.<br />
Tatsächlich ist keineswegs von einem Bedarf nach 84 Pflegeplätzen<br />
und einer (noch ungenannten) Zahl an betreuten<br />
Seniorenwohnungen auszugehen. Im Gebiet Münchfeld/Siedlung<br />
werden die alten Menschen schon heute vorzugsweise zuhause in<br />
ihrem gewohnten Umfeld betreut. Es besteht m. W. auch ansonsten<br />
kein Bedarf an Einrichtungen. In <strong>Rastatt</strong> gibt es derzeit 6<br />
Pflegeheime, davon 3 in der Innenstadt und weitere 3 südlich der<br />
Murg sowie die Planung eines 7. Pflegeheimes im Dörfel auf dem<br />
Die vorgesehene Pflege- und Demenzeinrichtung<br />
befindet sich auf dem neuesten Stand der Pflege-<br />
Konzeption. Der Ausbau einer dezentralen Pflege<br />
ändert im Übrigen nichts daran, dass neben<br />
dezentralen Einrichtungen auch Pflege und<br />
Demenzeinrichtungen wie das geplante Pflegeheim<br />
erforderlich und gewollt sind.<br />
Auch nach Auffassung des Betreibers ist eine<br />
entsprechender Bedarf gegeben. Unabhängig<br />
hiervon ist es bauplanungsrechtlich zunächst einmal<br />
irrelevant, ob ein Bedarf besteht. Das Risiko der<br />
Auslastung des Seniorenzentrums trägt der Betreiber.<br />
Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen ist nach dem<br />
Kreispflegeplan derzeit noch nicht gedeckt. Das im<br />
Kreispflegeplan festgestellte Defizit von 170-218<br />
Pflegeplätzen ist wesentlich höher als die Anzahl der<br />
Pflegeplätze, die in Münchfeld realisiert werden soll,<br />
Deshalb sind darüber hinaus noch weitere<br />
Einrichtungen erforderlich, um diesen Bedarf zu<br />
decken (z.B. die genehmigte, aber noch nicht<br />
realisierte Pflegeeinrichtung in der Ritter-Straße) . Im<br />
Übrigen ist das Pflegeheim in das Quartier integriert,<br />
was auch im Sinne einer möglichst gleichmäßigen<br />
Verteilung von Pflegeheimen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
wünschenswert ist.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 35 von 166
alten Intermarkt-Gelände. Die Planung eines Pflege- und<br />
Demenzheimes kann somit nur von sachfremden Gesichtspunkten<br />
geleitet worden sein.<br />
Wie erwähnt hat auch keine ordnungsgemäße Abwägung der<br />
widerstreitenden Interessen und Belange stattgefunden. Wie ich der<br />
Presse entnommen habe, wurde seitens des Oberbürgermeisters<br />
jede weitere Überlegung zur Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />
Demenzheimen bspw. an den Orten Sparkassen-Akademie und<br />
Max-Jäger-Schule unterbunden (vgl. dazu auch die Ausführungen<br />
Die Behauptung, dass es in <strong>Rastatt</strong> 6 Pflegeheime<br />
geben würde, ist falsch. In <strong>Rastatt</strong> sind nur zwei<br />
Pflegeheime vorhanden (Martha-Jäger-Haus und<br />
Haus Paulus).<br />
Bei den übrigen Einrichtungen handelt es sich um<br />
betreutes Wohnen (Rheintorstraße 25-27/ Patricia,<br />
Augartenstraße/ Rotes Kreuz, Brunnenhaus/ AWO<br />
und Kaiserstraße/ St. Elisabeth) oder um<br />
seniorengerechtes Wohnen (Lions-Stift), also um<br />
Wohnformen für ältere Menschen, die keiner<br />
umfassenden Pflege bedürfen. Diese Wohnformen<br />
unterscheiden sich wesentlich von der Unterbringung<br />
und Versorgung in Pflegeeinrichtungen und sind nicht<br />
Gegenstand des Abschnitts Stationäre Dauerpflege<br />
im Kreispflegeplan.<br />
Um den im Kreispflegeplan festgestellten Defizit an<br />
Pflegeplätzen zu verringern ist die Errichtung eines<br />
Pflegeheimes im öffentlichen Interesse dringend<br />
geboten.<br />
Die Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />
Demenzheimen an anderen Standorten wurde von<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> nicht unterbunden. Vielmehr wird<br />
deren Ansiedlung weiterverfolgt. Bei den genannten<br />
Standorten (Sparkassen-Akademie und Max-Jäger-<br />
Schule) liegen jedoch keine Planungen vor, die eine<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 36 von 166
oben, wonach bewusst nicht nach Standortalternativen gesucht<br />
worden ist). Entsprechende Nachfragen von Investoren wurden<br />
nachweislich abschlägig beschieden. Dies konnte ich in Erfahrung<br />
bringen. In verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates hat<br />
Oberbürgermeister HJ Pütsch auf Fragen von Herrn (...), Isarstraße<br />
(...), 76437 <strong>Rastatt</strong> zudem immer wieder behauptet, dass der<br />
Standort „alternativlos“ sei. Es wären deshalb keine zusätzlichen<br />
Standorte zu untersuchen. Wer nicht sucht, kann nicht finden.<br />
Auf Grund der mir vorliegenden Presseveröffentlichungen soll die<br />
Planung an dem jetzt in Frage stehenden Standort nur deswegen<br />
entstanden sein, weil die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> ausschließlich fiskalische<br />
Interessen, nicht aber städtebauliche Überlegungen ihren<br />
Planungen vorangestellt hat (vgl. GR-Sitzung am 29.06.2009).<br />
Im Übrigen erscheint mir, vor dem Hintergrund, dass der Investor,<br />
die Firma Weisenburger, ein Unterstützer des Oberbürgermeisters<br />
in seinem OB-Wahlkampf gewesen sein soll, auch zweifelhaft, ob<br />
mit dem geplanten Bauvorhaben hier nicht jemandem ein Gefallen<br />
getan werden soll. Hierfür spricht insbesondere die Tatsache, dass<br />
ausweislich vorliegender Presseveröffentlichungen die Firma<br />
Weisenburger eine Spende iHv 5.000,00 € für die Seniorenhilfe der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> getätigt hat (vgl. BT vom 03.12.2010). Am Tag zuvor<br />
konnten wir der Presse entnehmen (BNN vom 02.12.2010<br />
Realisierung innerhalb eines vergleichbaren<br />
Zeitraums wie am jetzigen Planungsstandort<br />
ermöglichen würden. Insoweit ist der Standort<br />
Münchfeld in der Tat alternativlos.<br />
Die Behauptung, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
ausschließlich fiskalische Interessen verfolgen würde,<br />
ist nicht zutreffend. Das durch die Planung verfolgte<br />
Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit<br />
Pflegeeinrichtungen, wie auch die Einrichtung von<br />
Spielflächen für Kinder und Jungendliche sind<br />
wichtige sozialpolitische und städtebauliche<br />
Maßnahmen im öffentlichen Interesse.<br />
Der Vorwurf ist unbegründet. Ein Zusammenhang<br />
zwischen Spenden der Firma Weisenburger und der<br />
städtebaulichen Abwägung und Entwicklung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> besteht nicht.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 37 von 166
„Pflegeheim im Münchfeld wird gebaut“), dass es trotz erheblicher<br />
und gut begründeter Widerstände aus der Bevölkerung bei der<br />
Festlegung auf den hier in Frage stehenden Standort bleiben sollte.<br />
Damit wird der unschöne Eindruck geweckt, als bestünde zwischen<br />
der Spende, dem (Ver-)Kauf des Grundstücks und der vorgelegten<br />
städtebaulichen Planung ein sachlich nicht begründbarer<br />
Zusammenhang.<br />
Der Abschluss des Kaufvertrages ist im Dezember 2010 nicht<br />
öffentlich gefasst worden. In den Unterlagen heißt es dagegen, dass<br />
das Grundstück erst ver- bzw. gekauft werden soll. Tatsächlich soll<br />
vertraglich aber schon alles unter Dach und Fach sein. Die<br />
entgegenstehende Darstellung in den Unterlagen ist unzutreffend.<br />
Ich kann sie vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen.<br />
Ein wirkliches Interesse an einer Einbeziehung der Bevölkerung in<br />
die Planung hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> offensichtlich zu keinem Zeitpunkt<br />
ernsthaft gehabt. Denn die mehr als 500 zusammengetragenen<br />
Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern blieben ebenso<br />
unbeachtet wie eine Veranstaltung am 07.05.2010, welche<br />
sinnigerweise von der Firma Weisenburger, nicht aber von der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong> organisiert und betreut wurde. Mir zeigt dies, dass es der<br />
<strong>Stadt</strong> um völlig andere Dinge geht, als auf die berechtigten Belange<br />
von uns Bürgerinnen und Bürgern Rücksicht zu nehmen.<br />
Es entspricht üblicher und nicht zu beanstandender<br />
Praxis, dass zunächst im <strong>Stadt</strong>rat der Beschluss zur<br />
Veräußerung einer Immobilie gefasst wird und in der<br />
Folge von der <strong>Stadt</strong>verwaltung der hierzu<br />
erforderliche Grundstückskaufvertrag entworfen und<br />
umgesetzt wird. Ein Kaufvertrag ist noch nicht<br />
notariell beurkundet worden.<br />
Die Veranstaltung am 07.05.2010 wurde nicht von<br />
der Weisenburger Gewerbe + Wohnbau GmbH<br />
organisiert. Die Fa. Weisenburger wurde an diesem<br />
Termin zu einer Veranstaltung der<br />
Interessensgemeinschaft <strong>Rastatt</strong> Münchfeld<br />
eingeladen. Im Übrigen wurde die Öffentlichkeit im<br />
Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes/ Vorhaben- und<br />
Erschließungsplanes nach den Vorschriften des<br />
Baugesetzbuches beteiligt, wobei im Rahmen der<br />
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 38 von 166
Aus den vorgenannten Überlegungen heraus kann es deshalb nicht<br />
verwundern, dass meine Sorgen bezüglich der Errichtung des<br />
Demenz- und Pflegeheims am angegebenen Standort nicht<br />
berücksichtigt worden sind. Wären diese im Interesse einer<br />
sachgerechten Abwägung in die Überlegungen der (Vor-)Planungen<br />
eingestellt worden, wäre das Pflege- und Demenzheim nicht an<br />
diesem Standort zur Bebauung vorgeschlagen worden.<br />
Zu den besonderen Belangen und Gesichtspunkten, welche bei den<br />
städtischen Planungen hätten berücksichtigt werden müssen, zähle<br />
ich in Ergänzung zu meinen obigen Ausführungen ferner,<br />
• dass ausweislich des Gutachtens mit erheblichen und für<br />
mich unzumutbaren Lärmauswirkungen zu rechnen sein<br />
wird. Hiervon ist insbesondere mein Grundstück betroffen,<br />
wie sich aus dem den Unterlagen beigefügten Plan ergibt.<br />
Das Grundstück liegt in unmittelbarer Umgebung der<br />
Andienung durch Lieferverkehr etc. Die vom Lieferverkehr<br />
einzuhaltenden Abstandsflächen werden unterschritten.<br />
Abs. 1 BauGB zahlreiche Bürgerinnen und Bürgern<br />
die Gelegenheit genutzt haben, die Planung mit Herrn<br />
OB Pütsch persönlich, sowie mit den Vertretern der<br />
Verwaltung, des Vorhabenträgers und des Betreibers<br />
zu erörtern.<br />
Die Anregungen wurden entsprechend den Vorgaben<br />
des BauGB geprüft und führen im genannten Umfang<br />
zu einer Änderung der Planung und zu einer<br />
Reduzierung des Bauvolumens.<br />
Die Anregungen wurden geprüft und führen im<br />
genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />
Der Planung entgegenstehende Lärmimmissionen<br />
sind nicht zu erwarten. Im Zuge des<br />
Bebauungsplanverfahrens wurden die<br />
Geräuscheinwirkungen des Bauvorhabens auf die<br />
geplante Wohnnutzung selbst sowie auf die<br />
Umgebung untersucht und bewertet, da in der<br />
Nachbarschaft zum Plangebiet schutzwürdige<br />
Wohnnutzungen im allgemeinen Wohngebiet sowie<br />
auf dem Gelände der benachbarten Schule<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 39 von 166
(Hausmeisterwohnung) liegen. Zur Thematik der<br />
Geräuscheinwirkungen wurde ein Schalltechnisches<br />
Gutachten der Modus Consult Speyer GmbH im April<br />
2011 erstellt. Im Zuge dieses Gutachtens wurde der<br />
Verkehrslärm an der geplanten Bebauung untersucht<br />
und bewertet. Beurteilungsgrundlage für diese<br />
Aufgabenstellung ist die DIN 18005 Teil 1<br />
„Schallschutz im Städtebau mit dem Beiblatt 1 zu der<br />
DIN 18005“. Weiter wurden die<br />
Geräuscheinwirkungen, die im Zusammenhang mit<br />
dem Bauvorhaben entstehen, an der vorhandenen<br />
benachbarten Wohnbebauung sowie am<br />
Bauvorhaben selbst nach den Orientierungswerten<br />
der DIN 18005 bzw. der Beurteilungsgrundlage<br />
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-<br />
Lärm) vom 26.08.1998 untersucht und bewertet. Zum<br />
Schutz der Wohnbebauung vor<br />
Geräuscheinwirkungen durch die B 3 und vom<br />
Parkplatz auftretenden Geräuschspitzen werden<br />
passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Zum<br />
Schutz der umgebenden Wohnbebauung durch Pkw-<br />
Fahrbewegungen auf dem Parkplatz wird die im<br />
Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand<br />
realisiert. Die Geräuscheinwirkungen vom geplanten<br />
Parkplatz halten bereits mit den zunächst<br />
vorgesehenen Wohnungen für betreutes Wohnen die<br />
Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, mit Ausnahme<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 40 von 166
• dass durch das Bauvorhaben mit einem erhöhten<br />
Verkehrsaufkommen zu rechnen sein wird, dem weder die<br />
ausgewiesene Zahl von Parkplätzen noch die<br />
Verkehrssituation insgesamt Rechnung trägt. Bereits heute<br />
herrscht akuter Parkplatzmangel, den weder die<br />
Donaustraße noch die angrenzenden Wohnstraßen<br />
aufnehmen können.<br />
des Immissionsorts „Sandweierer Str. 3“ zur<br />
Nachtzeit, ein. Zur Vermeidung dieser Überschreitung<br />
erfolgt die Errichtung einer Lärmschutzwand. Die<br />
Annahmen des Gutachtens beruhen auf<br />
Erfahrungswerten des Betreibers die abhängig von<br />
der Größe der Pflegeeinrichtung sind. Es besteht kein<br />
Grund, diese in Zweifel zu ziehen. Pro Tag ist mit 2<br />
Anlieferungen durch Kleintransporter zu rechnen, die<br />
ausschließlich werktags zwischen 6.00 und 22.00<br />
Uhr, außerhalb der Nachtruhe stattfinden. Von<br />
unzumutbaren Lärmauswirkungen durch diese beiden<br />
Anlieferungen kann keine Rede sein.<br />
Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />
darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />
notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />
dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />
Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />
baurechtlich erforderlichen Maß und orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />
berücksichtigen. Stellplätze sind darüber hinaus auch<br />
im öffentlichen Straßenraum vor dem Pfelgeheim<br />
vorhanden. Bei dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />
von 7,60 m ist es regelkonform nach der RASt 06,<br />
wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 41 von 166
• dass das Verkehrsrisiko für Kinder, die die Schule und den<br />
Kindergarten besuchen werden, wachsen wird.<br />
weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />
Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />
konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />
Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />
Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />
niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />
verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />
Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />
Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />
Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />
erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />
der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />
senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />
einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 42 von 166
• dass in die Überlegungen nicht eingestellt wurde, dass<br />
Schule und Kinderbetreuung (Hort/Kindergarten) trotz eines<br />
Rückgangs der Kinderzahlen in der Vergangenheit stets<br />
wachsenden Platzbedarf hatten und vermutlich weiter haben<br />
werden. Für einen solchen Fall könnte u. U. ein Teil des<br />
Geländes angrenzend an die Schule genutzt werden.<br />
Anträge auf Erweiterung des Kath. Kindergartens St.<br />
Franziskus sind bereits gestellt bzw. sollen jetzt gestellt<br />
werden. Eine Erweiterung von Schule und<br />
Kindertageseinrichtungen/Hort wäre jedoch nach dem Bau<br />
des Pflege- und Demenzheimes nicht realisierbar. Die<br />
vorgelegten Planungen erscheinen mir daher sehr<br />
kurzsichtig angelegt worden zu sein.<br />
• dass Spielplatz und die 2geschossige Carl-Schurz-Schule<br />
durch das 5geschossige Pflege- und Demenzheim<br />
verschattet werden. Es wurde aktuell mit hohem Aufwand<br />
eine energetische Sanierung der Schule durchgeführt und<br />
eine Solaranlage auf dem Dach der Schule errichtet. Den<br />
Kindern bzw. der Schule wird Licht und Sonne genommen.<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden.<br />
Eine Erweiterungsabsicht der Schule wurde bislang<br />
nicht angemeldet und ist nicht absehbar.<br />
Gegebenenfalls ist ein Anbau und/oder eine<br />
Aufstockung auf dem Schulgelände möglich. Eine<br />
Erweiterung des katholischen Kindergartens St.<br />
Franziskus kommt aufgrund der zu großen<br />
räumlichen Entfernung auf dem für das<br />
Seniorenzentrum vorgesehenen Gelände nicht in<br />
Betracht.<br />
Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />
nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />
unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />
vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />
die Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />
genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />
vorteilhaft sein. Bei einer Grundstücksbebauung mit<br />
Gebäudehöhen von bis zu 4 Geschossen ist eine<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 43 von 166
• dass die Annahmen für das zu erwartende<br />
Verkehrsaufkommen durch aufkommenden Personal- und<br />
Lieferverkehr unzutreffend sind. Tatsächlich wird es zu<br />
zusätzlichen unzumutbaren Verkehrs- und Lärmbelastungen<br />
kommen. Dies gilt zum einen für die Anlieger der<br />
Sandweierer Straße, die durch eine Lärmschutzwand vor<br />
Beeinträchtigungen geschützt werden sollen. Zum anderen<br />
wird es erhöhte Belastungen für die Wohnstraßen der<br />
Stadion-, Isar-, Lech- und Ostmarkstraße geben.<br />
teilweise Beschattung angrenzender Grundstücke<br />
nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu vermeiden.<br />
Durch die Abstände zur Grundstücksgrenze der<br />
Gebäude ist jedoch nicht davon auszugehen, dass<br />
eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />
Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />
Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe und den<br />
Wegfall des Staffelgeschosses wird die Situation<br />
weiter verbessert.<br />
Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die<br />
Annahmen für das zu erwartende<br />
Verkehrsaufkommen durch Personal und<br />
Lieferverkehr unzutreffend sind. Das insoweit<br />
angenommene Verkehrsaufkommen orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten und den Angaben der AWO als der<br />
künftigen Betreiberin des Seniorenzentrums, die über<br />
große Erfahrungen im Betrieb vergleichbarer Heime<br />
verfügt. Es ist davon auszugehen, dass die im<br />
Gutachten zugrunde gelegten Zahlen belastbar sind.<br />
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nicht zu<br />
einer Überlastung der Sandweierer Straße oder der<br />
Stadionstraße führen. Die Mehrbelastung in den<br />
genannten Wohnstraßen durch den von der<br />
Einrichtung erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu<br />
dem von den Anliegern erzeugten Eigenverkehr so<br />
gering, dass sie weder verkehrliche noch<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 44 von 166
• dass die benachbarten Grundstücke durch eine<br />
Lärmschutzwand vor den offensichtlich zu erwartenden<br />
Immissionen des Pflege- und Demenzheims geschützt<br />
werden sollen. Mir zeigt allein diese planerische Überlegung,<br />
dass hier zwei Nutzungen aufeinander stoßen, die<br />
schlichtweg unverträglich nebeneinander zu stehen kommen<br />
sollen. Die Errichtung einer Lärmschutzwand innerhalb (!)<br />
bzw. unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken halte ich<br />
für fehlerhaft. Eine Straße, die die beiden Nutzungen<br />
voneinander trennt und zusätzliche Belastungen auslösen<br />
könnte, ist nicht geplant.<br />
schalltechnische Auswirkungen hat. Stellplätze sind<br />
darüber hinaus auch im öffentlichen Straßenraum vor<br />
dem Pfelgeheim vorhanden. In dem bestehenden<br />
Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es völlig<br />
regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />
Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />
nicht erwartet werden.<br />
Die Annahme, dass mit der Planung zwei mit<br />
einander unvereinbare Nutzungen zusammentreffen<br />
sollen, ist falsch. Die Errichtung eines Senioren- und<br />
Pflegeheims ist im allgemeinen Wohngebiet<br />
regelmäßig zulässig. Soweit bezüglich des<br />
Nachbargrundstücks ein Lärmkonflikt „nachts“<br />
besteht, wird dieser durch die Errichtung der<br />
geplanten Lärmschutzwand gelöst. Die<br />
Lärmschutzwand selbst befindet sich dabei nicht<br />
unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken<br />
sondern an dem diese trennenden öffentlichen Weg<br />
auf dem Baugrundstück. Ohne die Lärmschutzwand<br />
ist mit nächtlichen Ruhestörungen durch das<br />
impulsartige Geräusch beim Schließen eines<br />
Kofferraumdeckels zu rechnen. Ohne die<br />
Lärmschutzwand müsste der Parkplatz um<br />
mindestens 40 m vom Grundstück Sandweierer<br />
Straße 3 abrücken. Damit stünde nicht mehr genug<br />
Fläche zur <strong>Anlage</strong> des Parkplatzes zur Verfügung.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 45 von 166
• dass gerade für mich als unmittelbar Betroffene unzumutbar<br />
ist, auf eine 29m lange und 2,5m hohe Lärmschutzwand<br />
schauen und mit einer solchen leben zu müssen. Die<br />
Tatsache, dass zwischen einem Pflege- und Demenzheim<br />
und vorhandener benachbarter Bebauung eine<br />
Lärmschutzwand errichtet werden muss, ist für mich ein<br />
Indiz dafür, dass die vorgelegte Planung nicht sonderlich gut<br />
überlegt sein kann – es sei denn, es sind andere als<br />
städtebauliche Gründe für den Bebauungsvorschlag<br />
maßgebend gewesen. Dies wiederum würde die<br />
städtebauliche Planung in Frage stellen müssen.<br />
• dass möglicherweise Erschließungsbeiträge wegen der<br />
Errichtung der Lärmschutzwand auf die Anlieger zukommen<br />
können.<br />
Die Lärmschutzwand ist mit einer moderaten Höhe<br />
von 2,5 m städtebaulich durchaus verträglich.<br />
Darüber hinaus ist eine Gestaltung vorgesehen, die<br />
eine harmonische Einbindung in ihr Umfeld<br />
ermöglicht. Die Lärmschutzwand ist zur Begrünung<br />
vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird die<br />
Lärmschutzwand auf dem Baugrundstück eingerückt<br />
errichtet. Vor der Lärmschutzwand zum öffentlichen<br />
Weg hin ist eine Grünfläche von ca. 1 m Breite<br />
vorgesehen um die Begrünung der Wand zu<br />
ermöglichen.<br />
Die Lärmschutzwand hält die notwendigen<br />
Grenzabstände ein. Hierbei darf die Abstandsfläche<br />
auch auf der öffentlichen Wegefläche bis zur Mitte<br />
des Weges liegen. Ein Verstoß gegen das<br />
Rücksichtnahmegebot ist bei einer Länge der<br />
Lärmschutzwand von 29 m bei einer Höhe von 2,5 m<br />
nicht erkennbar.<br />
Das Seniorenzentrum wird im Wege eines Vorhaben-<br />
und Erschließungsplanes errichtet, sodass keine<br />
Rechtsgrundlage zur Erhebung von<br />
Erschließungsbeiträgen begründet wird. Im Übrigen<br />
werden die Kosten der Lärmschutzwand vom<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 46 von 166
• dass die Besucher des Seniorenheims (Ergotherapie,<br />
Familienangehörige etc.) wohl kaum einen Parkplatz finden<br />
werden. Die Zahl der ausgewiesenen Parkplätze ist deutlich<br />
zu knapp bemessen. Es wird ein reges Treiben dort<br />
herrschen. Nicht ohne Grund denkt man an die Errichtung<br />
einer Lärmschutzwand.<br />
• dass im Übrigen auch nachts und am Wochenende mit<br />
erheblicher Zunahme von Ruhestörungen u. a. durch an-<br />
und abfahrenden Verkehr zu rechnen sein wird. Das Pflege-<br />
und Seniorenheim wird im Dreischichtbetrieb betrieben<br />
werden. Unzumutbarer Lärm und Ruhestörungen werden<br />
rund um die Uhr eintreten.<br />
• dass der zu erwartende Verkehr in die Sackgasse der<br />
Sandweierer Straße münden wird. Die Frage nach<br />
ausreichenden Rettungswegen muss angesichts der<br />
räumlichen Enge ebenso gestellt werden wie diejenige nach<br />
der Sicherheit der Kindergarten- und Grundschulkinder. Auf<br />
die Unterführung in Schul- bzw. Kindergartennähe wird<br />
hingewiesen. Ein Verkehrskonzept fehlt ebenso wie<br />
Querungshilfen über die Stadion- und Sandweierer Straße<br />
(insg. 3 Querungshilfen).<br />
Vorhabenträger getragen.<br />
Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von<br />
Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />
nachgewiesen. Ein Überschuss an Stellplätzen ergibt<br />
sich auch aus der Tatsache, dass keine Reduzierung<br />
der Anzahl der Stellplätze aufgrund des Verringerung<br />
des Bauvolumens und des Verzichtes auf die<br />
betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />
Mit unzumutbaren Ruhestörungen ist nicht zu<br />
rechnen. Insoweit wird auf das Gutachten der Modus<br />
Consult Speyer vom April 2011 und die obigen<br />
Ausführung verwiesen.<br />
Aus verkehrstechnischer Sicht ist kein<br />
Gefährdungspotenzial erkennbar das der Planung<br />
entgegenstehen würde.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 47 von 166
• dass keine oder zumindest keine gerechte Abwägung<br />
zwischen der Notwendigkeit einer Ballspielfläche für Kinder<br />
in ihrem sozialen Umfeld und den Interessen der <strong>Stadt</strong> nach<br />
einer ausreichenden Versorgung mit Pflege- und<br />
Demenzplätzen für das noch zu definierende <strong>Stadt</strong>quartier<br />
stattgefunden hat. Die Kinder (im Alter unter 14 Jahren)<br />
sollen an den Rand der Bebauung gedrängt werden, wobei<br />
ein neuer Standort bis heute nicht einmal gefunden wurde<br />
oder gar feststünde. Auf der anderen Seite ist für die mobilen<br />
Senioren am vorgesehenen Standort keine altersgerechte<br />
Infrastruktur (Geschäfte etc.) vorhanden. Die Standortfrage<br />
wäre nach meiner Meinung auch vor diesem Hintergrund<br />
noch einmal zu überdenken. Dies sage ich gerade als ältere<br />
Bürgerin <strong>Rastatt</strong>s.<br />
• dass sich die Verwaltung bemerkenswerter Weise übrigens<br />
erst im Zusammenhang mit dem Offenlagebeschluss hat<br />
beauftragen lassen, einen „Ersatzstandort“ für einen<br />
Bolzplatz zu suchen. Richtigerweise sollte der Standort für<br />
Die Ballspielfläche und der Bolzplatz bleiben erhalten.<br />
Gerade die Ballspielfläche ist zur Nutzung von<br />
Kindern unter 14 Jahren besonders geeignet und<br />
ausdrücklich vorgesehen. Nicht ersichtlich ist, dass<br />
die Kinder durch die Verlegung der Ballspielfläche an<br />
den Rand der Bebauung gedrängt würden. Für die<br />
Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder soll ein<br />
Standort im Bereich der Sportflächen im Süden des<br />
Quartiers gefunden werden.<br />
Münchfeld ist ein gut funktionierendes Wohnquartier<br />
mit hoher Wohnqualität und vorhandener<br />
Infrastruktur. Das Quartier ist an den ÖPNV<br />
angebunden. In der Nachbarschaft befinden sich<br />
Bäcker und Dienstleistungsbetriebe. Ein<br />
Lebensmittelmarkt ist in der Vogesenstraße/ Badener<br />
Straße vorhanden.<br />
Da auf die Einrichtung von betreuten Wohnungen im<br />
Dachgeschoss verzichtet wurde, konzentriert sich die<br />
künftige Nutzung nun hauptsächlich auf ein Demenz-<br />
und Pflegeheim. Vor diesem Hintergrund sind keine<br />
Defizite im Bereich der Infrastruktur des umliegenden<br />
Gebietes erkennbar.<br />
Auch nach der vorliegenden Planung sind eine<br />
Ballspielfläche und ein Kinderspielplatz mit<br />
hinreichenden Spielflächen vorgesehen. Für die<br />
Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 48 von 166
die Kinder erhalten bleiben, weil sie hier im sozialen Gefüge<br />
des Wohngebietes besser aufgehoben sind, während die<br />
älteren Menschen z. B. auch am Standort in der Nähe des<br />
Geländes des FC <strong>Rastatt</strong> 04 eine gute Anbindung per Bus<br />
hätten, wie man sie in der Sandweierer Straße nicht<br />
vorfinden kann. Es sei wiederholt daran erinnert, dass noch<br />
im Jahr 2008 der Gemeinderat und die <strong>Stadt</strong>verwaltung zur<br />
Umsetzung des Spiel- und Bolzplatz-Konzeptes rund<br />
30.000,00 € in das hier infrage stehende Grundstück<br />
investiert haben. Damit hat die <strong>Stadt</strong> ihren Willen zum<br />
Ausdruck gebracht, diese Nutzung für die Zukunft<br />
festzuschreiben. Hierauf habe ich vertraut. Es sind keine<br />
Umstände bekannt, die heute ein Umdenken erforderlich<br />
erscheinen lassen.<br />
• dass mit dem Bau eines fünfstöckigen Demenz- und<br />
Pflegeheims zudem eine erhebliche Herabsenkung des<br />
Wertes meines Grundstückes verbunden sein wird. Das<br />
fünfgeschossige Pflege- und Demenzheim erdrückte eine<br />
solche Bebauung. Niemand würde sich mehr für mein<br />
Grundstück interessieren, wenn ich es veräußern wollte.<br />
Der Gedanke, selbst neben dem geplanten „Kasten“ zu<br />
bewohnen, ist für mich unerträglich.<br />
Jugendliche wird ergänzend ein Standort im Bereich<br />
der Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />
werden.<br />
Die Investition in eine Umsetzung des Spiel- und<br />
Bolzplatzkonzepts schafft keinen Vertrauensschutz<br />
dahingehend, dass diese Flächen nicht verlegt oder<br />
anders angeordnet werden könnten. Gerade die<br />
Überlegungen zur Planung und Errichtung eines<br />
Seniorenwohnheimes haben ein Umdenken erfordert.<br />
Hierbei ist auch nochmals darauf hinzuweisen, dass<br />
die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen für<br />
Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen keine<br />
unüberwindlichen Konflikte schafft. Sie trägt vielmehr<br />
dazu bei einen generationsübergreifenden<br />
Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.<br />
Für das in Rede stehende Grundstück ist nunmehr<br />
eine maximal 4-geschossige Bebauung ohne<br />
Staffelgeschoss vorgesehen. Eine 5-geschossige<br />
Bebauung erfolgt nicht. Auch auf dem<br />
Nachbargrundstück ist bauplanungsrechtlich eine 4-<br />
geschossige Bebauung zulässig.<br />
Es ist richtig, dass das künftige Seniorenzentrum die<br />
auf dem Nachbargrundstück derzeit vorhandene 2-<br />
geschossige Bebauung deutlich überwiegen wird.<br />
Dies gilt aber auch für in der näheren Umgebung<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 49 von 166
• dass die jetzt vorgesehene Ballspielfläche unmittelbar neben<br />
der Herz-Jesu-Kirche ein Störfaktor ist. Um zu erwartende<br />
Nachbarschaftskonflikte (u. a. auch mit den Bewohnern der<br />
vorhandene andere, vergleichbar hohe Gebäude.<br />
Das an der Sandweierer Straße vorhandene<br />
zweigeschossige Gebäude wurde vor der Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes „Münchfeld“ errichtet und<br />
wurde damals in einer Weise überplant, die eine viel<br />
höhere Ausnutzung des Grundstückes mit vier<br />
Vollgeschossen ermöglicht hat.<br />
Die Festsetzung der Gebäudehöhe für das<br />
Seniorenzentrum orientiert sich an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Mit dem<br />
Wegfall des Staffelgeschosses und der Reduzierung<br />
der Gebäudehöhe fügt sich das Gebäude in die<br />
Umgebungsbebauung ein. Vor dem Hintergrund<br />
erfolgter Anregungen wurde eine Straßenabwicklung<br />
von der Sandweierer Straße hergesehen beauftragt.<br />
Auch aus dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass<br />
das geplante Gebäude bereits ohne die jetzige<br />
Reduzierung keine erschlagende Wirkung hatte und<br />
nicht gegen das Gebot nachbarlicher<br />
Rücksichtnahme verstößt. Dies gilt erst recht nach<br />
dem Wegfall des Staffelgeschosses und der<br />
Reduzierung der Gebäudehöhe um ca. 2 m.<br />
Die Verlegung der Ballspielfläche führt nicht zu einem<br />
höheren Störfaktor hinsichtlich der angrenzenden<br />
Herz-Jesu-Kirche als dies auch bislang bereits der<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 50 von 166
Pflege- und Demenzeinrichtung, aber auch mit der Kirche)<br />
zu vermeiden, wäre der jüngst erst hergestellte Zustand der<br />
Bolz- und Spielflächen für die jungen Menschen im<br />
Münchfeld und in der Siedlung zu belassen. Ich möchte in<br />
diesem Zusammenhang daran erinnern, dass vor nicht allzu<br />
vielen Jahren erhebliche Konflikte mit der Nachbarschaft<br />
wegen des auf dem Schulgelände vorhandenen Bolzplatzes<br />
aufkamen, welchen auf Vorschlag der <strong>Stadt</strong>verwaltung vom<br />
Gemeinderat dadurch abgeholfen wurde, dass<br />
entsprechende Spielmöglichkeiten am in Frage stehenden<br />
Standort geschaffen wurden. Seither hat sich ein gutes<br />
Neben- und Miteinander der verschiedenen<br />
grundstücksbezogenen Nutzungsinteressen ergeben. Dieses<br />
wird mit der vorgelegten Planung in Frage gestellt.<br />
• dass keine ausreichende Untersuchung der<br />
naturschutzrechtlichen Auswirkungen stattgefunden hat.<br />
Selbstverständlich sind Turmfalken in unserem Gebiet<br />
ebenso heimisch wie Fledermäuse, welche auch dieses<br />
vergleichbare kleine Gebiet benötigen, um überleben zu<br />
können. Das Argument, das kleine Gebiet falle nicht ins<br />
Gewicht, überzeugt nicht. Wenn in unserer dicht besiedelten<br />
Landschaft alle kleinen Flächen wegfallen, bleibt am Ende<br />
kein Lebensraum für diese Tiere mehr übrig.<br />
Fall ist. Nachbarschaftskonflikte sind weder mit den<br />
Bewohnern der Pflege- und Demenzeinrichtung noch<br />
mit der Kirche zu erwarten. Es ist zu wiederholen,<br />
dass die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen<br />
für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen<br />
keine unüberwindbaren Konflikte schaffen. Darüber<br />
hinaus können für die Ballspielfläche altersbezogene<br />
Nutzungsbeschränkungen festgesetzt werden.<br />
Größere Störungen gehen erfahrungsgemäß von<br />
Bolzplätzen mit Toren aus. Vor diesem Hintergrund<br />
stellt die Verlegung des Bolzplatzes auf eine Fläche<br />
im Süden des Quartiers keine Verschlechterung der<br />
Situation dar.<br />
Eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung hat<br />
stattgefunden. Ein Brutvorkommen des Turmfalken<br />
im Eingriffsgebiet ist aufgrund fehlender geeigneter<br />
Brutstätten (wie hohe Masten oder Gebäude)<br />
auszuschließen. Auch auf den Bäumen des<br />
unmittelbaren Umfeldes des Eingriffs sind keine<br />
Spuren von brütenden Turmfalken vorhanden. Die<br />
Eignung des Gebietes zur Jagd ist als gering<br />
einzustufen, da es arm an geeigneten Strukturen für<br />
potenzielle Beutetiere ist. Bei einer Jagdreviergröße<br />
von mehreren Quadratkilometern ist die<br />
Eingriffsfläche wegen ihrer geringen Größe als nicht<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 51 von 166
essenziell einzustufen. Hinzu kommt, dass für die<br />
tagaktiven Vögel eine sehr hohe Störung durch die<br />
bestehende Nutzung als Spielplatz und Freizeitfläche<br />
gegeben ist.<br />
Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich keine<br />
Hinweise auf Fortpflanzungsstätten für nach § 44<br />
BNatSch Abs. 5 geschützte Arten. Für die Tiere die<br />
eventuell das Gelände zur Nahrungssuche nutzen,<br />
gilt wie für den Turmfalken ausgeführt, dass zum<br />
einen nur ein geringes Beutetiervorkommen<br />
vorhanden ist und diese Tierarten sehr große<br />
Jagdreviere haben, so dass der Verlust der<br />
betroffenen Fläche nur als marginal einzustufen ist.<br />
Zu dem ist durch die geplanten Maßnahmen zur<br />
Bepflanzung (mit einer Erhöhung des<br />
Blütenangebots) des Geländes eine höhere<br />
Insektendichte zu erwarten. Hiermit wird sich das<br />
Beuteangebot für im Umfeld lebende Fledermäuse<br />
durch den Eingriff vergrößern. Des weiteren ist es<br />
ohne weiteres möglich am Gebäude Nisthilfen für<br />
Falken oder Eulen anzubringen und<br />
Fledermauskästen zu installieren. Zusätzlich können<br />
sogenannte Bienenhotels aufgestellt werden.<br />
Durch den geplanten Eingriff sind aufgrund der<br />
bestehenden Vorbelastungen (Siedlung,<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 52 von 166
4 A 4<br />
Schreiben vom<br />
20.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 20.09.2011<br />
Ich würde mich freuen, wenn meine Stellungnahme Sie zum<br />
Umdenken Ihrer Planungsüberlegungen veranlassen könnte.<br />
Rechtsmittel gegen Ihre Entscheidung behalte ich mir ausdrücklich<br />
vor.<br />
Im Rahmen der Auslegung des Entwurfs von o. g. Vorhaben lehne<br />
ich mich als Mieterin der (....) und zukünftige Erbin der (...) in vollem<br />
Umfang an die schriftliche Stellungnahme meiner Mutter (...) hierzu<br />
an. -siehe Stellungnahme A3 -<br />
Freizeitgelände, Schule usw.) keine für<br />
artenschutzrechtlich relevante Tiere neuen<br />
Belastungen des Umfelds zu erwarten. Daher kann<br />
auf eine Untersuchung des Umfeldes verzichtet<br />
werden.<br />
Die Anregung wurde insgesamt geprüft und führt im<br />
genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />
Die Anregung wird teilweise berücksichtigt. Es wird<br />
auf die Stellungnahme zu A 3 verwiesen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 53 von 166
5 A 5<br />
Schreiben vom<br />
07.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 17.09.2011<br />
Im Rahmen der Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans „Senioren-<br />
zentrum Münchfeld“ vom 15. August 2011 bis einschließlich 21.<br />
September 2011 nehmen wir (....), jeweils Eigentümer zu ¼ am<br />
Grundstück FlurStNr 7190, zum Planvorhaben eines<br />
Seniorenzentrums Münchfeld fristgemäß wie folgt Stellung:<br />
Durch das Bauvorhaben eines Demenz- und Pflegeheims fühlen<br />
wir uns als Eigentümer des Grundstücks mit der Flurstück-Nr. 7190<br />
in unseren Rechten beeinträchtigt. Der vorgelegte Planentwurf<br />
berücksichtigt verschiedene öffentliche und private Belange<br />
entweder nicht, unzureichend oder lässt eine gerechte Abwägung<br />
der (zum Teil widerstreitenden) Belange und Interessen vermissen.<br />
Nach der uns vorliegenden Planung soll unmittelbar gegenüber<br />
unserem mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebauten<br />
Grundstück nicht nur der lt. Planung vorgesehene fünfgeschossige<br />
Bau des Demenz- und Pflegeheims errichtet werden, sondern noch<br />
dazu auf der meinem Grundstück zugewandten Seite ein<br />
Ballspielplatz in unmittelbarer Nähe errichtet werden. Diese Absicht<br />
greift schon wegen der zu befürchtenden Lärmauswirkungen in<br />
unsere Rechte als Eigentümer des vorerwähnten Grundstücks ein.<br />
Die Stellungnahme wird dankend<br />
entgegengenommen. Auf der Basis der Anregungen<br />
zur Gebäudehöhe und zur Einfügung in die<br />
Umgebungsbebauung wurde die Planung noch<br />
einmal überarbeitet.<br />
Anfang des Jahres 2011 hat der Gesetzgeber den §<br />
22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)<br />
durch den folgenden Abs. 1a ergänzt:<br />
„(1a) Geräuscheinwirkungen, die von<br />
Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen<br />
und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise<br />
Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen<br />
werden, sind im Regelfall keine schädliche<br />
Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der<br />
Geräuscheinwirkungen dürfen<br />
Immissionsgrenz- und richtwerte nicht<br />
herangezogen werden.“<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 54 von 166
Ein Bauvorhaben wie das geplante Demenz- und Pflegeheim passt<br />
zudem nicht in die vorhandene, das Pflege- und Demenzheim<br />
umgebende zweigeschossige Wohnbebauung.<br />
Auch die Carl-Schurz-Schule auf der anderen Grundstücksseite ist<br />
schon wenige Jahre nach Erstellung des Bebauungsplans nur<br />
Damit wird Kinderlärm im Gegensatz zur bisherigen<br />
Rechtsprechung nicht mehr als schädliche<br />
Umwelteinwirkung i. S. d. BImSchG eingestuft.<br />
Deswegen ist eine Untersuchung der<br />
Geräuscheinwirkungen des zu verlegenden<br />
Ballspielplatzes nicht erforderlich und wird daher nicht<br />
vorgenommen.<br />
Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />
Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />
begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />
anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />
Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />
geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />
Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />
Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />
auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />
Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />
ein.<br />
Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />
Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 55 von 166
zweigeschossig errichtet worden, so dass sich das geplante<br />
Bauvorhaben insgesamt, auch mit Blick auf die Katholische Herz-<br />
Jesu-Kirche, nicht in die Umgebung einfügt. Diese Auffassung wird<br />
vom Landratsamt <strong>Rastatt</strong> in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011<br />
geteilt. Kirche und angrenzende Bebauung eines Pflege- und<br />
Demenzheimes liegen beide 141,09 m über NN. Das Landratsamt<br />
spricht deshalb in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011 zu Recht<br />
davon, dass das Bauvorhaben „einen sehr hohen und massiven<br />
Eindruck“ hinterlasse und die Gebäudehöhe „erschlagend“ wirke.<br />
Mit Blick auf die Katholische Herz-Jesu-Kirche hat das Landratsamt<br />
ausgeführt, dass selbst die in unmittelbarer Nähe gelegene Kirche<br />
diese Situation nicht zu kaschieren vermag. Unser Grundstück wird<br />
auch nach meiner Ansicht von dem geplanten Neubau insoweit<br />
„erschlagen“, als dieses städtebaulich einen Fremdkörper neben<br />
unserem Haus darstellt. Dass die ansonsten in dem von der<br />
Verwaltung immer in Bezug genommenen Bebauungsplan aus dem<br />
Jahr 1967 Abstände vergleichbarer 5geschossiger Gebäude in der<br />
Neckarstraße im vorliegenden Fall nicht eingehalten, sondern<br />
deutlich unterschritten werden, bleibt als erhebliche Fußnote der<br />
vorgelegten Planung festzuhalten.<br />
Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />
errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />
die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />
Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />
wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig..<br />
Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />
danach grundsätzlich möglich.<br />
Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />
Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />
dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />
geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />
städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />
erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />
Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />
Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />
ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />
eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />
zulässig ist.<br />
Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />
Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />
die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />
NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 56 von 166
Im Übrigen, meinen wir, kann sich die Verwaltung auch nicht auf<br />
den früheren Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 berufen. Jener ist<br />
im Laufe der Jahrzehnte funktionslos bzw. unwirksam geworden. Er<br />
sieht u. a. eine Bolzplatzspielfläche in unmittelbarer Nachbarschaft<br />
der ursprünglich vorgesehenen fünfgeschossigen Wohnbebauung<br />
vor, wie sie heute an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig<br />
wäre.<br />
Der Gemeinderat hat ferner im Jahr 2007 durch einen<br />
Aufstellungsbeschluss offiziell deutlich gemacht, dass er von dieser<br />
alten Planung Abstand genommen hat. Statt einer fünfgeschossigen<br />
Bebauung hat der Gemeinderat in dem vorerwähnten Beschluss<br />
neue Planungsziele vorgegeben, nämlich den Erhalt der<br />
Jugendspiel- und Bolzplatzfläche vorgesehen, und dieser Nutzung<br />
Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />
Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />
der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />
festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1967 ist weder<br />
funktionslos noch unwirksam geworden. Die<br />
Planungskonzeption, die der Festsetzung der<br />
Geschossigkeit zugrunde liegt, wird nicht schon dann<br />
sinnlos, wenn sie nicht überall im Planbereich<br />
umgesetzt werden kann. Eine offenkundige<br />
Abweichung der tatsächlichen Verhältnisse vom<br />
Planinhalt, dass dieser keinerlei städtebauliche<br />
Gestaltungsfunktion mehr entwickeln könnte, liegt<br />
nicht vor. Im Übrigen ist die Umgebungsnutzung mit<br />
einem Kinderspielplatz und einer Ballspielfläche<br />
vereinbar.<br />
Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />
geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />
integrieren und ermöglicht ein enges<br />
Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />
mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 57 von 166
Vorrang vor einer 5geschossigen Bebauung gegeben. Diese<br />
Planung hat der Gemeinderat durch eine entsprechende<br />
Fachplanung, wie sie im Oktober 2007 im Rahmen des „Spiel- und<br />
Bolzplatzkonzeptes“ beschlossen wurde, abgesichert. Im Jahr 2008<br />
wurden dementsprechend zum Ausbau der Jugendspielflächen<br />
weitere 30.000,00 € investiert, die lt. Oberbürgermeister HJ Pütsch<br />
angeblich allein dem Ziel dienen sollten, bedarfsgerecht das Spiel-<br />
und Bolzplatzkonzept aus dem Jahr 2007 weiter umzusetzen.<br />
Einrichtungen. Dem steht der Aufstellungsbeschluss<br />
des Gemeinderats aus dem Jahr 2007 nicht<br />
entgegen. Vielmehr ist es einer Planung immanent,<br />
dass Ziele geändert werden können. Hierbei bleibt<br />
die Ballspielfläche nach der neuen Planung zeitlich<br />
unbefristet erhalten. Gleiches gilt für den<br />
Kinderspielplatz.<br />
Für die Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder<br />
und Jugendliche soll ein Standort im Bereich der<br />
Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />
werden. Ein Vorrang des Bolzplatzes und der<br />
Ballspielfläche ist auch im Aufstellungsbeschluss vom<br />
26.02.2007 nicht enthalten. Es sollen lediglich<br />
Standorte für den Speilplatz und die Ballspielfläche<br />
gesichert werden. Der Spielplatz bleibt an dem<br />
bisherigen Standort und erhält nur einen geänderten<br />
Grundstückszuschnitt. Die Ballspielfläche bleibt als<br />
Nutzung erhalten und ist damit dauerhaft gesichert.<br />
Der Bolzplatz soll lediglich an einen anderen Standort<br />
im Quartier verlegt werden. Insoweit ist zu<br />
berücksichtigen, dass die vorhandenen Spielgeräte<br />
zumindest teilweise umgesetzt werden können. Die<br />
getätigten Investitionen sind daher nicht vollständig<br />
verloren. Darüber hinaus wird die Übernahme der<br />
Kosten für die Versetzung der Spielgeräte durch den<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 58 von 166
Wir fänden es gut, wenn die Jugendspielfläche, so wie sie heute da<br />
liegt, erhalten bliebe. Diese stört die Anlieger nicht. Sie ist weit<br />
genug entfernt und so angelegt, dass Lärmauswirkungen erträglich<br />
bleiben. Wir halten es für eine Fehlplanung, wenn Kinder aus dem<br />
funktionierenden sozialen Umfeld inmitten der gewachsenen<br />
Bebauung und der damit verbundenen Kontrollmöglichkeit durch die<br />
Allgemeinheit (soziale Kontrolle) verdrängt werden sollen, um einem<br />
Pflege- und Demenzheim, das keinesfalls so standortabhängig ist<br />
wie eine Jugendspielfläche, Platz zu machen.<br />
Kaum nachvollziehbar ist, dass nach den neuen Überlegungen eine<br />
Ballspielfläche nunmehr in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen<br />
Bebauung geplant werden soll. Würde man die Wohn- und<br />
Spielsituation belassen, wie sie heute ist, wäre nicht nur allen<br />
(außer der Fa. Weisenburger und dem Oberbürgermeister) gedient.<br />
Die Geldausgabe von 30.000,00 € für die <strong>Anlage</strong> der<br />
Jugendspielflächen auf dem in Frage stehenden Grundstück würde<br />
sich nicht als ein Verschleudern von Steuergeldern, sondern als<br />
sinnvolle Investition in unsere Jugend erweisen. Der <strong>Stadt</strong>rat, aber<br />
auch die Verwaltung haben das bei der Verabschiedung des<br />
Haushaltes 2008 sehen müssen. Warum beide heute eine<br />
Kehrtwendung vollzogen haben, lässt sich nur mit den in meinem<br />
Schreiben niedergelegten fiskalischen „Argumenten“ und der<br />
erfolgten „Spendenbereitschaft“ des Investors begründen.<br />
Vorhabenträger im Durchführungsvertrag geregelt.<br />
Eine Verdrängung der Nutzer der Ballspielfläche und<br />
letztlich auch des Bolzplatzes findet nicht statt. Die<br />
Flächen werden lediglich verlegt. Weiter ist zu<br />
berücksichtigen, dass der geltende Bebauungsplan<br />
Bauflächen und nur eingeschränkt Grünflächen<br />
aufweist.<br />
Die Ballspielfläche befindet sich bereits jetzt in<br />
räumlicher Nähe zur vorhandenen Bebauung. Durch<br />
die Verlegung des Bolzplatzes wird die Situation<br />
sogar verbessert.<br />
Die getätigten Investitionen in Ballspielfläche und<br />
Bolzplatz sind nicht vollständig verloren, da die<br />
angeschafften Spielgeräte versetzt werden können<br />
und nicht neu angeschafft werden müssen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 59 von 166
Die Argumente für die Ansiedlung auf dem vorgesehenen<br />
städtischen Grundstück überzeugen nicht. Bezüglich des<br />
Standortes fehlt es an einer dem Spiel- und Bolzplatzkonzept<br />
vergleichbaren Planung für die Errichtung von Demenz- und<br />
Pflegeheimen in <strong>Rastatt</strong>. Es ist einfach unzutreffend, dass die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong>, wie zuletzt zu hören war, eine wohnortnahe Versorgung mit<br />
Pflege- und Demenzheimen anstrebt. Entsprechende Planungen<br />
gibt es bislang keine. Übrigens schon gar nicht für an Demenz<br />
erkrankte Menschen in <strong>Rastatt</strong> bzw. für unser <strong>Stadt</strong>quartier. Im<br />
Gegenteil. Soweit es ein Interesse von Investoren zur Ansiedlung<br />
von solchen Einrichtungen gab, wurden diese – einen städtischen<br />
Bedarf unterstellt – in jüngster Zeit zurückgewiesen (vgl.<br />
Folgenutzung Sparkassenakademie). Planüberlegungen bzgl. der<br />
aufgegebenen Max-Jäger-Schule zur Umnutzung der ehem. Haupt-<br />
und Werkrealschule in eine Pflege- und Demenzeinrichtung wurden<br />
vom Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sogar gestoppt, um aus<br />
fiskalischen Gründen die Ansiedlung auf dem in Frage stehenden<br />
Grundstück im Münchfeld zu begünstigen. Hierauf werden wir weiter<br />
unten noch einmal eingehen.<br />
Bauplanungsrechtlich ist das geplante<br />
Seniorenzentrum im WA zulässig. Es ist zwar<br />
zutreffend, dass ein stadtübergreifendes Konzept für<br />
eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />
Demenzheimen derzeit noch nicht vorliegt. Ein<br />
solches Konzept ist im Rahmen der Planung<br />
allerdings auch nicht zwingend erforderlich. Der<br />
Kreispflegeplan weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />
Umgebung einen Bedarf an Wohn- und Pflegeheimen<br />
aus. Diesem Bedarf wird mit der vorliegenden<br />
Planung Rechnung getragen. Hiermit wird letztlich<br />
auch eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />
Demenzheimen angestrebt und erreicht.<br />
Der Kreispflegeplan, der vom Kreistag am 22.11.2011<br />
beschlossen wurde, weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />
Umgebung einen Fehlbetrag von 170-218<br />
Pflegeplätzen. Bei der Kreisbedarfsplanung werden<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und die Gemeinde Iffezheim als<br />
Einheit betrachtet, wobei in Iffezheim keine<br />
Pflegeplätze vorhanden sind. Durch den aktuellen<br />
Kreispflegeplan ist somit der Bedarf an Pflegeplätzen<br />
im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Rastatt</strong> nachgewiesen.<br />
Unabhängig hiervon wurde die Ansiedlung eines<br />
Pflege- und Demenzheimes für die Folgenutzung der<br />
sog. „Sparkassenakademie“ nicht zurückgewiesen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 60 von 166
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> hat sich nicht um Alternativstandorte bemüht.<br />
Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
sehe ich keinen Abwägungsvorgang zwischen unseren Interessen<br />
und denen anderer bzw. solchen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>. So hätten wir<br />
etwa auch einen Standort auf dem Gelände der ehemaligen<br />
Kaserne Merzeau (Nähe Heidekampbrücke) für ebenso denkbar<br />
gehalten. Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen hat die<br />
Verwaltung den Sachverhalt offensichtlich nicht einmal vollständig<br />
ermittelt und/oder Alternativstandorte ernsthaft in Erwägung<br />
gezogen. Fiskalische Erwägungen waren vielmehr allein für die<br />
Auswahl des Standortes entscheidend, als die Verwaltung den<br />
Gemeinderat mit ihren entsprechenden Überlegungen zum Bau<br />
eines Pflege- und Demenzheimes am 29.06.2009 konfrontierte.<br />
Vielmehr liegen hier seites der<br />
Grundstückseigentümer andere Planungs-<br />
überlegungen vor. Gleiches gilt für die Nachnutzung<br />
der „Max-Jäger-Schule“. Die Umnutzung in eine<br />
Pflegeeinrichtung wurde für die Max-Jäger-Schule<br />
auch nicht etwa aus fiskalischen Gründen gestoppt.<br />
Vielmehr mussten für die Nachnutzung der Max-<br />
Jäger-Schule zunächst grundsätzliche<br />
Rahmenbedingungen geklärt und beschlossen<br />
werden, bevor konkrete Konzepte entwickelt werden<br />
können.<br />
Geeignete Alternativstandorte sind in der Umgebung<br />
nicht vorhanden. Das Gelände der ehemaligen<br />
Kaserne Merzeau steht nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong>. Die Behauptung allein fiskalische Interessen<br />
seien für die Standortwahl entscheidend gewesen,<br />
trifft nicht zu.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 61 von 166
Die Planung geht des Weiteren von unzulässigen Annahmen aus.<br />
Der Ausbau einer dezentralen Pflege- und Demenzeinrichtung<br />
geschähe wider die aktuellen politischen Absichten. Dieser weisen<br />
in eine völlig andere Richtung als von der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> behauptet,<br />
nämlich in Richtung eines Ausbaus ambulanter Einrichtungen und<br />
einer Unterstützung der Pflege in der vertrauten häuslichen<br />
Umgebung alter Menschen. Wie der Gesetzgeber im August<br />
deutlich gemacht hat, ist beabsichtigt, die Zahl der Einrichtungen<br />
wegen der damit verbundenen hohen Pflegekosten deutlich<br />
zurückzufahren. Es ist somit höchst fraglich, ob ein entsprechender<br />
Bedarf nach weiteren Einrichtungen in <strong>Rastatt</strong> überhaupt besteht.<br />
<strong>Rastatt</strong> ist mit Senioreneinrichtungen bereits mehr als gut versorgt.<br />
Eine Planung, geschweige denn eine Prognose, wie sich der Bedarf<br />
an Senioreneinrichtungen für die <strong>Stadt</strong>quartiere der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
entwickeln könnte, liegt nicht vor. Es ist nicht einmal vorgegeben<br />
und bisher zum Ausdruck gebracht worden, für welches<br />
<strong>Stadt</strong>quartier vorliegend überhaupt konkret geplant worden ist.<br />
Tatsächlich ist keineswegs von einem Bedarf an 84 Pflegeplätzen<br />
und einer (noch ungenannten) Zahl an betreuten<br />
Seniorenwohnungen auszugehen. Im Gebiet Münchfeld/Siedlung<br />
werden die alten Menschen schon heute vorzugsweise zuhause in<br />
ihrem gewohnten Umfeld betreut. Es besteht unseres Wissens auch<br />
ansonsten kein Bedarf an Einrichtungen. In <strong>Rastatt</strong> gibt es derzeit 6<br />
Pflegeheime, davon 3 in der Innenstadt und weitere 3 südlich der<br />
Die vorgesehene Pflege- und Demenzeinrichtung<br />
befindet sich auf dem neuesten Stand der Pflege-<br />
Konzeption. Der Ausbau einer dezentralen Pflege<br />
ändert im Übrigen nichts daran, dass neben<br />
dezentralen Einrichtungen auch Pflege und<br />
Demenzeinrichtungen wie das geplante Pflegeheim<br />
erforderlich und gewollt sind.<br />
Auch nach Auffassung des Betreibers ist eine<br />
entsprechender Bedarf gegeben. Unabhängig<br />
hiervon ist es bauplanungsrechtlich zunächst einmal<br />
irrelevant, ob ein Bedarf besteht. Das Risiko der<br />
Auslastung des Seniorenzentrums trägt der Betreiber.<br />
Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen ist nach dem<br />
Kreispflegeplan derzeit noch nicht gedeckt. Das im<br />
Kreispflegeplan festgestellte Defizit von 170-218<br />
Pflegeplätzen ist wesentlich höher als die Anzahl der<br />
Pflegeplätze, die in Münchfeld realisiert werden soll,<br />
Deshalb sind darüber hinaus noch weitere<br />
Einrichtungen erforderlich, um diesen Bedarf zu<br />
decken (z.B. die genehmigte, aber noch nicht<br />
realisierte Pflegeeinrichtung in der Ritter-Straße). Im<br />
Übrigen ist das Pflegeheim in das Quartier integriert,<br />
was auch im Sinne einer möglichst gleichmäßigen<br />
Verteilung von Pflegeheimen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 62 von 166
Murg sowie die Planung eines 7. Pflegeheimes im Dörfel auf dem<br />
alten Intermarkt-Gelände. Die Planung eines Pflege- und<br />
Demenzheimes kann somit nur von sachfremden Gesichtspunkten<br />
geleitet worden sein.<br />
Wie erwähnt hat auch keine ordnungsgemäße Abwägung der<br />
widerstreitenden Interessen und Belange stattgefunden. Wie wir der<br />
Presse entnommen haben, wurde seitens des Oberbürgermeisters<br />
jede weitere Überlegung zur Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />
wünschenswert ist.<br />
Die Behauptung, dass es in <strong>Rastatt</strong> 6 Pflegeheime<br />
geben würde, ist falsch. In <strong>Rastatt</strong> sind nur zwei<br />
Pflegeheime vorhanden (Martha-Jäger-Haus und<br />
Haus Paulus).<br />
Bei den übrigen Einrichtungen handelt es sich um<br />
betreutes Wohnen (Rheintorstraße 25-27/ Patricia,<br />
Augartenstraße/ Rotes Kreuz, Brunnenhaus/ AWO<br />
und Kaiserstraße/ St. Elisabeth) oder um<br />
seniorengerechtes Wohnen (Lions-Stift), also um<br />
Wohnformen für ältere Menschen, die keiner<br />
umfassenden Pflege bedürfen. Diese Wohnformen<br />
unterscheiden sich wesentlich von der Unterbringung<br />
und Versorgung in Pflegeeinrichtungen und sind nicht<br />
Gegenstand des Abschnitts Stationäre Dauerpflege<br />
im Kreispflegeplan.<br />
Um den im Kreispflegeplan festgestellten Defizit an<br />
Pflegeplätzen zu verringern ist die Errichtung eines<br />
Pflegeheimes im öffentlichen Interesse dringend<br />
geboten.<br />
Die Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />
Demenzheimen an anderen Standorten wurde von<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> nicht unterbunden. Vielmehr wird<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 63 von 166
Demenzheimen bspw. an den Orten Sparkassen-Akademie und<br />
Max-Jäger-Schule unterbunden (vgl. dazu auch die Ausführungen<br />
oben, wonach bewusst nicht nach Standortalternativen gesucht<br />
worden ist). Entsprechende Nachfragen von Investoren wurden<br />
nachweislich abschlägig beschieden. Dies konnten wir in Erfahrung<br />
bringen. In verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates hat<br />
Oberbürgermeister HJ Pütsch auf Fragen von Herrn (...), Isarstrasse<br />
(....), 76437 <strong>Rastatt</strong> zudem immer wieder behauptet, dass der<br />
Standort „alternativlos“ sei. Es wären deshalb keine zusätzlichen<br />
Standorte zu untersuchen. Wer nicht sucht, kann nicht finden.<br />
Auf Grund der mir vorliegenden Presseveröffentlichungen soll die<br />
Planung an dem jetzt in Frage stehenden Standort nur deswegen<br />
entstanden sein, weil die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> ausschließlich fiskalische<br />
Interessen, nicht aber städtebauliche Überlegungen ihren<br />
Planungen vorangestellt hat (vgl. GR-Sitzung am 29.06.2009).<br />
Im Übrigen erscheint uns, vor dem Hintergrund, dass der Investor,<br />
die Firma Weisenburger, ein Unterstützer des Oberbürgermeisters<br />
in seinem OB-Wahlkampf gewesen sein soll, auch zweifelhaft, ob<br />
mit dem geplanten Bauvorhaben hier nicht jemandem ein Gefallen<br />
getan werden soll. Hierfür spricht insbesondere die Tatsache, dass<br />
ausweislich vorliegender Presseveröffentlichungen die Firma<br />
Weisenburger eine Spende iHv 5.000,00 € für die Seniorenhilfe der<br />
deren Ansiedlung weiterverfolgt. Bei den genannten<br />
Standorten (Sparkassen-Akademie und Max-Jäger-<br />
Schule) liegen jedoch keine Planungen vor, die eine<br />
Realisierung innerhalb eines vergleichbaren<br />
Zeitraums wie am jetzigen Planungsstandort<br />
ermöglichen würden. Insoweit ist der Standort<br />
Münchfeld in der Tat alternativlos.<br />
Die Behauptung, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
ausschließlich fiskalische Interessen verfolgen würde,<br />
ist nicht zutreffend. Das durch die Planung verfolgte<br />
Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit<br />
Pflegeeinrichtungen, wie auch die Einrichtung von<br />
Spielflächen für Kinder und Jungendliche sind<br />
wichtige sozialpolitische und städtebauliche<br />
Maßnahmen im öffentlichen Interesse.<br />
Der Vorwurf ist unbegründet. Ein Zusammenhang<br />
zwischen Spenden der Firma Weisenburger und der<br />
städtebaulichen Abwägung und Entwicklung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> besteht nicht.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 64 von 166
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> – vormals: Alten- und Weihnachtshilfe - getätigt hat<br />
(vgl. BT vom 03.12.2010). Am Tag zuvor konnten wir der Presse<br />
entnehmen (BNN vom 02.12.2010 „Pflegeheim im Münchfeld wird<br />
gebaut“), dass es trotz erheblicher und gut begründeter<br />
Widerstände aus der Bevölkerung bei der Festlegung auf den hier in<br />
Frage stehenden Standort bleiben sollte. Damit wird der unschöne<br />
Eindruck geweckt, als bestünde zwischen der Spende, dem (Ver-)<br />
Kauf des Grundstücks und der vorgelegten städtebaulichen Planung<br />
ein sachlich nicht begründbarer Zusammenhang.<br />
Der Abschluss des Kaufvertrages ist im Dezember 2010 nicht<br />
öffentlich gefasst worden. In den Unterlagen heißt es dagegen, dass<br />
das Grundstück erst ver- bzw. gekauft werden soll. Tatsächlich soll<br />
vertraglich aber, wie man hört, schon alles unter Dach und Fach<br />
sein. Die entgegenstehende Darstellung in den Unterlagen wäre<br />
demnach unzutreffend. Ich kann die Ausführungen der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen.<br />
Ein wirkliches Interesse an einer Einbeziehung der Bevölkerung in<br />
die Planung hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> offensichtlich zu keinem Zeitpunkt<br />
ernsthaft gehabt. Denn die mehr als 500 zusammengetragenen<br />
Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern blieben ebenso<br />
unbeachtet wie eine Veranstaltung am 07.05.2010, welche<br />
sinnigerweise von der Firma Weisenburger, nicht aber von der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong> organisiert und betreut wurde. Uns zeigt dieser Umstand,<br />
dass es der <strong>Stadt</strong> um völlig andere Dinge geht, als auf die<br />
berechtigten Belange von uns Bürgerinnen und Bürgern Rücksicht<br />
Es entspricht üblicher und nicht zu beanstandender<br />
Praxis, dass zunächst im <strong>Stadt</strong>rat der Beschluss zur<br />
Veräußerung einer Immobilie gefasst wird und in der<br />
Folge von der <strong>Stadt</strong>verwaltung der hierzu<br />
erforderliche Grundstückskaufvertrag entworfen und<br />
umgesetzt wird. Ein Kaufvertrag ist noch nicht<br />
notariell beurkundet worden.<br />
Die Veranstaltung am 07.05.2010 wurde nicht von<br />
der Weisenburger Gewerbe + Wohnbau GmbH<br />
organisiert. Die Fa. Weisenburger wurde an diesem<br />
Termin zu einer Veranstaltung der<br />
Interessensgemeinschaft <strong>Rastatt</strong> Münchfeld<br />
eingeladen.<br />
Im Übrigen wurde die Öffentlichkeit im Rahmen der<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 65 von 166
zu nehmen.<br />
Aus den vorgenannten Überlegungen heraus kann es deshalb nicht<br />
verwundern, dass unsere Sorgen bezüglich der Errichtung des<br />
Demenz- und Pflegeheims am angegebenen Standort nicht<br />
berücksichtigt worden sind. Wären diese im Interesse einer<br />
sachgerechten Abwägung in die Überlegungen der (Vor-)Planungen<br />
eingestellt worden, wäre das Pflege- und Demenzheim nicht an<br />
diesem Standort zur Bebauung vorgeschlagen worden.<br />
Zu den besonderen Belangen und Gesichtspunkten, welche bei den<br />
städtischen Planungen hätten berücksichtigt werden müssen, zähle<br />
ich in Ergänzung zu meinen obigen Ausführungen ferner,<br />
• dass mit erheblichen und für uns unzumutbaren<br />
Lärmauswirkungen auf unser Grundstück zu rechnen sein<br />
wird (vgl. Ausführungen oben). Hiervon ist insbesondere<br />
unser Grundstück betroffen, wie sich aus dem den<br />
Unterlagen beigefügten Plan ergibt. Das Grundstück liegt in<br />
unmittelbarer Umgebung der Ballspielfläche. Die von einer<br />
Bebauungsplanes/ Vorhaben- und Erschließungs-<br />
planes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />
beteiligt, wobei im Rahmen der frühzeitigen<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />
zahlreiche Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit<br />
genutzt haben, die Planung mit Herrn OB Pütsch<br />
persönlich, sowie mit den Vertretern der Verwaltung,<br />
des Vorhabenträgers und des Betreibers zu erörtern.<br />
Die Anregungen wurden entsprechend den Vorgaben<br />
des BauGB geprüft und führen im genannten Umfang<br />
zu einer Änderung der Planung und zu einer<br />
Reduzierung des Bauvolumens.<br />
Die Anregungen wurden geprüft und führen im<br />
genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />
Der Planung entgegenstehende Lärmimmissionen<br />
sind nicht zu erwarten. Im Zuge des<br />
Bebauungsplanverfahrens wurden die<br />
Geräuscheinwirkungen des Bauvorhabens auf die<br />
geplante Wohnnutzung selbst sowie auf die<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 66 von 166
Ballspielfläche einzuhaltenden Abstandsflächen werden<br />
unterschritten.<br />
Umgebung untersucht und bewertet, da in der<br />
Nachbarschaft zum Plangebiet schutzwürdige<br />
Wohnnutzungen im allgemeinen Wohngebiet sowie<br />
auf dem Gelände der benachbarten Schule<br />
(Hausmeisterwohnung) liegen. Zur Thematik der<br />
Geräuscheinwirkungen wurde ein Schalltechnisches<br />
Gutachten der Modus Consult Speyer GmbH im April<br />
2011 erstellt. Im Zuge dieses Gutachtens wurde der<br />
Verkehrslärm an der geplanten Bebauung untersucht<br />
und bewertet. Beurteilungsgrundlage für diese<br />
Aufgabenstellung ist die DIN 18005 Teil 1<br />
„Schallschutz im Städtebau mit dem Beiblatt 1 zu der<br />
DIN 18005“. Weiter wurden die<br />
Geräuscheinwirkungen, die im Zusammenhang mit<br />
dem Bauvorhaben entstehen, an der vorhandenen<br />
benachbarten Wohnbebauung sowie am<br />
Bauvorhaben selbst nach den Orientierungswerten<br />
der DIN 18005 bzw. der Beurteilungsgrundlage<br />
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-<br />
Lärm) vom 26.08.1998 untersucht und bewertet. Zum<br />
Schutz der Wohnbebauung vor<br />
Geräuscheinwirkungen durch die B 3 und vom<br />
Parkplatz auftretenden Geräuschspitzen werden<br />
passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Zum<br />
Schutz der umgebenden Wohnbebauung durch Pkw-<br />
Fahrbewegungen auf dem Parkplatz wird die im<br />
Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 67 von 166
• dass durch das Bauvorhaben mit einem erhöhten<br />
Verkehrsaufkommen zu rechnen sein wird, dem weder die<br />
ausgewiesene Zahl von Parkplätzen noch die<br />
Verkehrssituation insgesamt Rechnung trägt. Bereits heute<br />
herrscht akuter Parkplatzmangel, den weder die<br />
Donaustraße noch die angrenzenden Wohnstraßen<br />
aufnehmen können.<br />
realisiert. Die Geräuscheinwirkungen vom geplanten<br />
Parkplatz halten bereits mit den zunächst<br />
vorgesehenen Wohnungen für betreutes Wohnen die<br />
Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, mit Ausnahme<br />
des Immissionsorts „Sandweierer Str. 3“ zur<br />
Nachtzeit, ein. Zur Vermeidung dieser Überschreitung<br />
erfolgt die Errichtung einer Lärmschutzwand. Die<br />
Annahmen des Gutachtens beruhen auf<br />
Erfahrungswerten des Betreibers die abhängig von<br />
der Größe der Pflegeeinrichtung sind. Es besteht kein<br />
Grund, diese in Zweifel zu ziehen. Pro Tag ist mit 2<br />
Anlieferungen durch Kleintransporter zu rechnen, die<br />
ausschließlich werktags zwischen 6.00 und 22.00<br />
Uhr, außerhalb der Nachtruhe stattfinden. Von<br />
unzumutbaren Lärmauswirkungen durch diese beiden<br />
Anlieferungen kann keine Rede sein.<br />
Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />
darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />
notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />
dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />
Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />
baurechtlich erforderlichen Maß und orientiert sich an<br />
den Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />
berücksichtigen. Stellplätze sind darüber hinaus auch<br />
im öffentlichen Straßenraum vor dem Pflegeheim<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 68 von 166
• dass das Verkehrsrisiko für Kinder, die die Schule und den<br />
Kindergarten besuchen werden, wachsen wird.<br />
vorhanden. Bei dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />
von 7,60 m ist es regelkonform nach der RASt 06,<br />
wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />
weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />
Im Übrigen werden für das Bauvorhaben die<br />
bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze auf<br />
dem Baugrundstück ausgewiesen.<br />
Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />
konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />
Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />
Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />
niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />
verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />
Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />
Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />
Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />
erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />
der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />
senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 69 von 166
• dass in die Überlegungen nicht eingestellt wurde, dass<br />
Schule und Kinderbetreuung (Hort/Kindergarten) trotz eines<br />
Rückgangs der Kinderzahlen in der Vergangenheit stets<br />
wachsenden Platzbedarf hatten und vermutlich weiter haben<br />
werden. Für einen solchen Fall könnte u. U. ein Teil des<br />
Geländes angrenzend an die Schule genutzt werden.<br />
Anträge auf Erweiterung des Kath. Kindergartens St.<br />
Franziskus sind bereits gestellt bzw. sollen jetzt gestellt<br />
werden. Eine Erweiterung von Schule und<br />
Kindertageseinrichtungen/Hort wäre jedoch nach dem Bau<br />
des Pflege- und Demenzheimes nicht realisierbar. Die<br />
vorgelegten Planungen erscheinen uns daher sehr<br />
kurzsichtig angelegt worden zu sein.<br />
• dass Spielplatz und die 2geschossige Carl-Schurz-Schule<br />
durch das 5geschossige Pflege- und Demenzheim<br />
verschattet werden. Es wurde aktuell mit hohem Aufwand<br />
einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden.<br />
Eine Erweiterungsabsicht der Schule wurde bislang<br />
nicht angemeldet und ist nicht absehbar.<br />
Gegebenenfalls ist ein Anbau und/oder eine<br />
Aufstockung auf dem Schulgelände möglich. Eine<br />
Erweiterung des katholischen Kindergartens St.<br />
Franziskus kommt aufgrund der zu großen<br />
räumlichen Entfernung auf dem für das<br />
Seniorenzentrum vorgesehenen Gelände nicht in<br />
Betracht.<br />
Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 70 von 166
eine energetische Sanierung der Schule durchgeführt und<br />
eine Solaranlage auf dem Dach der Schule errichtet. Den<br />
Kindern bzw. der Schule wird Licht und Sonne genommen.<br />
• dass die Annahmen für das zu erwartende<br />
Verkehrsaufkommen durch aufkommenden Personal- und<br />
Lieferverkehr unzutreffend sind. Tatsächlich wird es zu<br />
zusätzlichen unzumutbaren Verkehrs- und Lärmbelastungen<br />
kommen. Dies gilt zum einen für die Anlieger der<br />
Sandweierer Straße, die durch eine Lärmschutzwand vor<br />
Beeinträchtigungen geschützt werden sollen. Zum anderen<br />
wird es erhöhte Belastungen für die Wohnstraßen der<br />
Stadion-, Isar-, Lech- und Ostmarkstraße geben.<br />
nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />
unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />
vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />
die Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />
genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />
vorteilhaft sein. Bei einer Grundstücksbebauung mit<br />
Gebäudehöhen von bis zu 4 Geschossen ist eine<br />
teilweise Beschattung angrenzender Grundstücke<br />
nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu vermeiden.<br />
Durch die Abstände zur Grundstücksgrenze der<br />
Gebäude ist jedoch nicht davon auszugehen, dass<br />
eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />
Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />
Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe und den<br />
Wegfall des Staffelgeschosses wird die Situation<br />
weiter verbessert.<br />
Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die<br />
Annahmen für das zu erwartende<br />
Verkehrsaufkommen durch Personal und<br />
Lieferverkehr unzutreffend sind. Das insoweit<br />
angenommene Verkehrsaufkommen orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten und den Angaben der AWO als der<br />
künftigen Betreiberin des Seniorenzentrums, die über<br />
große Erfahrungen im Betrieb vergleichbarer Heime<br />
verfügt. Es ist davon auszugehen, dass die im<br />
Gutachten zugrunde gelegten Zahlen belastbar sind.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 71 von 166
• dass die benachbarten Grundstücke durch eine<br />
Lärmschutzwand vor den offensichtlich zu erwartenden<br />
Immissionen des Pflege- und Demenzheims geschützt<br />
werden sollen. Uns zeigt allein diese planerische<br />
Überlegung, dass hier zwei Nutzungen aufeinander stoßen,<br />
die schlichtweg unverträglich nebeneinander zu stehen<br />
kommen sollen. Die Errichtung einer Lärmschutzwand<br />
innerhalb (!) bzw. unmittelbar zwischen zwei<br />
Wohngrundstücken halte ich für fehlerhaft. Eine Straße, die<br />
die beiden Nutzungen voneinander trennt und zusätzliche<br />
Belastungen auslösen könnte, ist nicht geplant.<br />
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nicht zu<br />
einer Überlastung der Sandweierer Straße oder der<br />
Stadionstraße führen. Die Mehrbelastung in den<br />
genannten Wohnstraßen durch den von der<br />
Einrichtung erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu<br />
dem von den Anliegern erzeugten Eigenverkehr so<br />
gering, dass sie weder verkehrliche noch<br />
schalltechnische Auswirkungen hat. Die Anzahl der<br />
geplanten Stellplätze auf dem Grundstück des<br />
Pflegeheimes ist ausreichend. Stellplätze sind<br />
darüber hinaus auch im öffentlichen Straßenraum vor<br />
dem Pflegeheim vorhanden. In dem bestehenden<br />
Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es völlig<br />
regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />
Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />
nicht erwartet werden.<br />
Die Annahme, dass mit der Planung zwei mit<br />
einander unvereinbare Nutzungen zusammentreffen<br />
sollen, ist falsch. Die Errichtung eines Senioren- und<br />
Pflegeheims ist im allgemeinen Wohngebiet<br />
regelmäßig zulässig. Soweit bezüglich des<br />
Nachbargrundstücks ein Lärmkonflikt „nachts“<br />
besteht, wird dieser durch die Errichtung der<br />
geplanten Lärmschutzwand gelöst. Die<br />
Lärmschutzwand selbst befindet sich dabei nicht<br />
unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken<br />
sondern an dem diese trennenden öffentlichen Weg<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 72 von 166
• dass zwischen einem Pflege- und Demenzheim und<br />
vorhandener benachbarter Bebauung eine Lärmschutzwand<br />
errichtet werden muss, ist für uns ebenfalls ein Indiz dafür,<br />
dass die vorgelegte Planung nicht sonderlich gut überlegt<br />
sein kann – es sei denn, es sind andere als städtebauliche<br />
Gründe für den Bebauungsvorschlag maßgebend gewesen.<br />
Dies wiederum würde die städtebauliche Planung in Frage<br />
stellen müssen.<br />
auf dem Baugrundstück. Ohne die Lärmschutzwand<br />
ist mit nächtlichen Ruhestörungen durch das<br />
impulsartige Geräusch beim Schließen eines<br />
Kofferraumdeckels zu rechnen. Ohne die<br />
Lärmschutzwand müsste der Parkplatz um<br />
mindestens 40 m vom Grundstück Sandweierer<br />
Straße 3 abrücken. Damit stünde nicht mehr genug<br />
Fläche zur <strong>Anlage</strong> des Parkplatzes zur Verfügung.<br />
Die Lärmschutzwand ist mit einer moderaten Höhe<br />
von 2,5 m städtebaulich durchaus verträglich.<br />
Darüber hinaus ist eine Gestaltung vorgesehen, die<br />
eine harmonische Einbindung in ihr Umfeld<br />
ermöglicht. Die Lärmschutzwand ist zur Begrünung<br />
vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird die<br />
Lärmschutzwand auf dem Baugrundstück eingerückt<br />
errichtet. Vor der Lärmschutzwand zum öffentlichen<br />
Weg hin ist eine Grünfläche von ca. 1 m Breite<br />
vorgesehen um die Begrünung der Wand zu<br />
ermöglichen.<br />
Die Lärmschutzwand hält die notwendigen<br />
Grenzabstände ein. Hierbei darf die Abstandsfläche<br />
auch auf der öffentlichen Wegefläche bis zur Mitte<br />
des Weges liegen. Ein Verstoß gegen das<br />
Rücksichtnahmegebot ist bei einer Länge der<br />
Lärmschutzwand von 29 m bei einer Höhe von 2,5 m<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 73 von 166
• dass möglicherweise Erschließungsbeiträge wegen der<br />
Errichtung der Lärmschutzwand auf uns Anlieger zukommen<br />
können.<br />
• dass die Besucher des Seniorenheims (Ergotherapie,<br />
Familienangehörige etc.) wohl kaum einen Parkplatz finden<br />
werden. Die Zahl der ausgewiesenen Parkplätze ist deutlich<br />
zu knapp bemessen. Es wird ein reges Treiben dort<br />
herrschen. Nicht ohne Grund denkt man an die Errichtung<br />
einer Lärmschutzwand.<br />
• dass im Übrigen auch nachts und am Wochenende mit<br />
erheblicher Zunahme von Ruhestörungen u. a. durch an-<br />
und abfahrenden Verkehr zu rechnen sein wird. Das Pflege-<br />
und Seniorenheim wird im Dreischichtbetrieb betrieben<br />
werden. Unzumutbarer Lärm und Ruhestörungen werden<br />
rund um die Uhr eintreten.<br />
• dass der zu erwartende Verkehr in die Sackgasse der<br />
Sandweierer Straße münden wird. Die Frage nach<br />
ausreichenden Rettungswegen muss angesichts der<br />
räumlichen Enge ebenso gestellt werden wie diejenige nach<br />
nicht erkennbar.<br />
Das Seniorenzentrum wird im Wege eines Vorhaben-<br />
und Erschließungsplanes errichtet, sodass keine<br />
Rechtsgrundlage zur Erhebung von<br />
Erschließungsbeiträgen begründet wird. Im Übrigen<br />
werden die Kosten der Lärmschutzwand vom<br />
Vorhabenträger getragen.<br />
Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von<br />
Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />
nachgewiesen. Ein Überschuss an Stellplätzen ergibt<br />
sich auch aus der Tatsache, dass keine Reduzierung<br />
der Anzahl der Stellplätze aufgrund des Verringerung<br />
des Bauvolumens und des Verzichtes auf die<br />
betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />
Mit unzumutbaren Ruhestörungen ist nicht zu<br />
rechnen. Insoweit wird auf das Gutachten der Modus<br />
Consult Speyer vom April 2011 und die obigen<br />
Ausführungen verwiesen.<br />
Aus verkehrstechnischer Sicht ist kein<br />
Gefährdungspotenzial erkennbar das der Planung<br />
entgegenstehen würde.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 74 von 166
der Sicherheit der Kindergarten- und Grundschulkinder. Auf<br />
die Unterführung in Schul- bzw. Kindergartennähe wird<br />
hingewiesen. Ein Verkehrskonzept fehlt ebenso wie<br />
Querungshilfen über die Stadion- und Sandweierer Straße<br />
(insg. 3 Querungshilfen).<br />
• dass keine oder zumindest keine gerechte Abwägung<br />
zwischen der Notwendigkeit einer Ballspielfläche für Kinder<br />
in ihrem sozialen Umfeld und den Interessen der <strong>Stadt</strong> nach<br />
einer ausreichenden Versorgung mit Pflege- und<br />
Demenzplätzen für das noch zu definierende <strong>Stadt</strong>quartier<br />
stattgefunden hat. Die Kinder (im Alter unter 14 Jahren)<br />
sollen an den Rand der Bebauung gedrängt werden, wobei<br />
ein neuer Standort bis heute nicht einmal gefunden wurde<br />
oder gar feststünde. Auf der anderen Seite ist für die mobilen<br />
Senioren am vorgesehenen Standort keine altersgerechte<br />
Infrastruktur (Geschäfte etc.) vorhanden. Die Standortfrage<br />
wäre nach meiner Meinung auch vor diesem Hintergrund<br />
noch einmal zu überdenken. Dies sage ich gerade als ältere<br />
Bürgerin <strong>Rastatt</strong>s.<br />
Die Ballspielfläche und der Bolzplatz bleiben erhalten.<br />
Gerade die Ballspielfläche ist zur Nutzung von<br />
Kindern unter 14 Jahren besonders geeignet und<br />
ausdrücklich vorgesehen. Nicht ersichtlich ist, dass<br />
die Kinder durch die Verlegung der Ballspielfläche an<br />
den Rand der Bebauung gedrängt würden. Für die<br />
Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder soll ein<br />
Standort im Bereich der Sportflächen im Süden des<br />
Quartiers gefunden werden.<br />
Münchfeld ist ein gut funktionierendes Wohnquartier<br />
mit hoher Wohnqualität und vorhandener<br />
Infrastruktur. Das Quartier ist an den ÖPNV<br />
angebunden. In der Nachbarschaft befinden sich<br />
Bäcker und Dienstleistungsbetriebe. Ein<br />
Lebensmittelmarkt ist in der Vogesenstraße/ Badener<br />
Straße vorhanden.<br />
Da auf die Einrichtung von betreuten Wohnungen im<br />
Dachgeschoss verzichtet wurde, konzentriert sich die<br />
künftige Nutzung nun hauptsächlich auf ein Demenz-<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 75 von 166
• dass sich die Verwaltung bemerkenswerter Weise übrigens<br />
erst im Zusammenhang mit dem Offenlagebeschluss hat<br />
beauftragen lassen, einen „Ersatzstandort“ für einen<br />
Bolzplatz zu suchen. Richtigerweise sollte der Standort für<br />
die Kinder erhalten bleiben, weil sie hier im sozialen Gefüge<br />
des Wohngebietes besser aufgehoben sind, während die<br />
älteren Menschen z. B. auch am Standort in der Nähe des<br />
Geländes des FC <strong>Rastatt</strong> 04 eine gute Anbindung per Bus<br />
hätten, wie man sie in der Sandweierer Straße nicht<br />
vorfinden kann. Es sei wiederholt daran erinnert, dass noch<br />
im Jahr 2008 der Gemeinderat und die <strong>Stadt</strong>verwaltung zur<br />
Umsetzung des Spiel- und Bolzplatz-Konzeptes rund<br />
30.000,00 € in das hier infrage stehende Grundstück<br />
investiert haben. Damit hat die <strong>Stadt</strong> ihren Willen zum<br />
Ausdruck gebracht, diese Nutzung für die Zukunft<br />
festzuschreiben. Hierauf haben wir vertraut. Es sind keine<br />
Umstände bekannt, die heute ein Umdenken erforderlich<br />
erscheinen lassen.<br />
• dass mit dem Bau eines fünfstöckigen Demenz- und<br />
Pflegeheims zudem eine erhebliche Herabsenkung des<br />
Wertes unseres Grundstückes verbunden sein wird. Das<br />
fünfgeschossige Pflege- und Demenzheim erdrückt jede<br />
und Pflegeheim. Vor diesem Hintergrund sind keine<br />
Defizite im Bereich der Infrastruktur des umliegenden<br />
Gebietes erkennbar.<br />
Auch nach der vorliegenden Planung sind eine<br />
Ballspielfläche und ein Kinderspielplatz mit<br />
hinreichenden Spielflächen vorgesehen. Für die<br />
Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />
Jugendliche wird ergänzend ein Standort im Bereich<br />
der Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />
werden.<br />
Die Investition in eine Umsetzung des Spiel- und<br />
Bolzplatzkonzepts schafft keinen Vertrauensschutz<br />
dahingehend, dass diese Flächen nicht verlegt oder<br />
anders angeordnet werden könnten. Gerade die<br />
Überlegungen zur Planung und Errichtung eines<br />
Seniorenwohnheimes haben ein Umdenken erfordert.<br />
Hierbei ist auch nochmals darauf hinzuweisen, dass<br />
die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen für<br />
Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen keine<br />
unüberwindlichen Konflikte schafft. Sie trägt vielmehr<br />
dazu bei einen generationsübergreifenden<br />
Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.<br />
Für das in Rede stehende Grundstück ist nunmehr<br />
eine maximal 4-geschossige Bebauung ohne<br />
Staffelgeschoss vorgesehen. Eine 5-geschossige<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 76 von 166
allein zulässige zweigeschossige Bebauung. Niemand würde<br />
sich mehr für unser Grundstück interessieren, wenn wir es<br />
jemals veräußern sollten.<br />
Bebauung erfolgt nicht.<br />
Auch auf den bisher noch unbebauten<br />
Nachbargrundstücken, auf denen die Absicht besteht<br />
eine zweigeschossige Bebauung zu errichten, ist<br />
gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„Münchfeld“ nach wie vor eine 4-geschossige<br />
Mehrfamilienhaus-Bebauung bauplanungsrechtlich<br />
zulässig.<br />
Es ist richtig, dass das künftige Seniorenzentrum die<br />
auf dem Nachbargrundstück derzeit vorhandene 2-<br />
geschossige Bebauung deutlich überwiegen wird.<br />
Dies gilt aber auch für in der näheren Umgebung<br />
vorhandene andere, vergleichbar hohe Gebäude.<br />
Das an der Sandweierer Straße vorhandene<br />
zweigeschossige Gebäude wurde vor der Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes „Münchfeld“ errichtet und<br />
wurde damals in einer Weise überplant, die eine viel<br />
höhere Ausnutzung des Grundstückes mit vier<br />
Vollgeschossen ermöglicht hat.<br />
Die Festsetzung der Gebäudehöhe für das<br />
Seniorenzentrum orientiert sich an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Mit dem<br />
Wegfall des Staffelgeschosses und der Reduzierung<br />
der Gebäudehöhe fügt sich das Gebäude in die<br />
Umgebungsbebauung ein. Vor dem Hintergrund<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 77 von 166
• dass die jetzt vorgesehene Ballspielfläche unmittelbar neben<br />
der Herz-Jesu-Kirche ein Störfaktor ist. Um zu erwartende<br />
Nachbarschaftskonflikte (u. a. auch mit den Bewohnern der<br />
Pflege- und Demenzeinrichtung, aber auch mit der Kirche)<br />
zu vermeiden, wäre der jüngst erst hergestellte Zustand der<br />
Bolz- und Spielflächen für die jungen Menschen im<br />
Münchfeld und in der Siedlung zu belassen. Wir möchten in<br />
diesem Zusammenhang daran erinnern, dass vor nicht allzu<br />
vielen Jahren erhebliche Konflikte mit der Nachbarschaft<br />
wegen des ursprünglich auf dem Schulgelände vorhandenen<br />
Bolzplatzes aufkamen, welchen auf Vorschlag der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung vom Gemeinderat dadurch abgeholfen<br />
wurde, dass entsprechende Spielmöglichkeiten am jetzt in<br />
Frage gestellten Standort geschaffen wurden. Heute haben<br />
wir ein gutes Neben- und Miteinander der verschiedenen<br />
grundstücksbezogenen Nutzungen und Nutzungsinteressen.<br />
All dies wird mit der vorgelegten Planung unnötiger Weise in<br />
erfolgter Anregungen wurde eine Straßenabwicklung<br />
von der Sandweierer Straße hergesehen beauftragt.<br />
Auch aus dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass<br />
das geplante Gebäude bereits ohne die jetzige<br />
Reduzierung keine erschlagende Wirkung hat und<br />
nicht gegen das Gebot nachbarlicher<br />
Rücksichtnahme verstößt. Dies gilt erst recht nach<br />
dem Wegfall des Staffelgeschosses und der<br />
Reduzierung der Gebäudehöhe um ca. 2 m.<br />
Die Verlegung der Ballspielfläche führt nicht zu einem<br />
höheren Störfaktor hinsichtlich der angrenzenden<br />
Herz-Jesu-Kirche als dies auch bislang bereits der<br />
Fall ist. Nachbarschaftskonflikte sind weder mit den<br />
Bewohnern der Pflege- und Demenzeinrichtung noch<br />
mit der Kirche zu erwarten. Es ist zu wiederholen,<br />
dass die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen<br />
für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen<br />
keine unüberwindbaren Konflikte schaffen. Darüber<br />
hinaus können für die Ballspielfläche altersbezogene<br />
Nutzungsbeschränkungen festgesetzt werden.<br />
Größere Störungen gehen erfahrungsgemäß von<br />
Bolzplätzen mit Toren aus. Vor diesem Hintergrund<br />
stellt die Verlegung des Bolzplatzes auf eine Fläche<br />
im Süden des Quartiers keine Verschlechterung der<br />
Situation dar.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 78 von 166
Frage gestellt.<br />
• dass keine ausreichende Untersuchung der<br />
naturschutzrechtlichen Auswirkungen stattgefunden hat.<br />
Selbstverständlich sind Turmfalken in unserem Gebiet<br />
ebenso heimisch wie Fledermäuse, welche auch dieses<br />
vergleichbare kleine Gebiet benötigen, um überleben zu<br />
können. Das Argument, dass kleine Gebiet falle nicht ins<br />
Gewicht, überzeugt nicht. Wenn in unserer dicht besiedelten<br />
Landschaft alle kleinen Flächen wegfallen, bleibt am Ende<br />
kein Lebensraum für diese Tiere mehr übrig.<br />
Eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung hat<br />
stattgefunden. Ein Brutvorkommen des Turmfalken<br />
im Eingriffsgebiet ist aufgrund fehlender geeigneter<br />
Brutstätten (wie hohe Masten oder Gebäude)<br />
auszuschließen. Auch auf den Bäumen des<br />
unmittelbaren Umfeldes des Eingriffs sind keine<br />
Spuren von brütenden Turmfalken vorhanden. Die<br />
Eignung des Gebietes zur Jagd ist als gering<br />
einzustufen, da es arm an geeigneten Strukturen für<br />
potenzielle Beutetiere ist. Bei einer Jagdreviergröße<br />
von mehreren Quadratkilometern ist die<br />
Eingriffsfläche wegen ihrer geringen Größe als nicht<br />
essenziell einzustufen. Hinzu kommt, dass für die<br />
tagaktiven Vögel eine sehr hohe Störung durch die<br />
bestehende Nutzung als Spielplatz und Freizeitfläche<br />
gegeben ist.<br />
Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich keine<br />
Hinweise auf Fortpflanzungsstätten für nach § 44<br />
BNatSch Abs. 5 geschützte Arten. Für die Tiere die<br />
eventuell das Gelände zur Nahrungssuche nutzen,<br />
gilt wie für den Turmfalken ausgeführt, dass zum<br />
einen nur ein geringes Beutetiervorkommen<br />
vorhanden ist und diese Tierarten sehr große<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 79 von 166
Ich würde mich freuen, wenn unsere Stellungnahme Sie zum<br />
Umdenken Ihrer Planungsüberlegungen veranlassen könnte.<br />
Rechtsmittel gegen Ihre Entscheidung behalten wir uns<br />
ausdrücklich vor.<br />
Jagdreviere haben, so dass der Verlust der<br />
betroffenen Fläche nur als marginal einzustufen ist.<br />
Zu dem ist durch die geplanten Maßnahmen zur<br />
Bepflanzung (mit einer Erhöhung des<br />
Blütenangebots) des Geländes eine höhere<br />
Insektendichte zu erwarten. Hiermit wird sich das<br />
Beuteangebot für im Umfeld lebende Fledermäuse<br />
durch den Eingriff vergrößern. Des weiteren ist es<br />
ohne weiteres möglich am Gebäude Nisthilfen für<br />
Falken oder Eulen anzubringen und<br />
Fledermauskästen zu installieren. Zusätzlich können<br />
sogenannte Bienenhotels aufgestellt werden.<br />
Durch den geplanten Eingriff sind aufgrund der<br />
bestehenden Vorbelastungen (Siedlung,<br />
Freizeitgelände, Schule usw.) keine für<br />
artenschutzrechtlich relevante Tiere neuen<br />
Belastungen des Umfelds zu erwarten. Daher kann<br />
auf eine Untersuchung des Umfeldes verzichtet<br />
werden.<br />
Die Anregung wurde insgesamt geprüft und führt im<br />
genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 80 von 166
6 A 6 Schreiben<br />
vom 19.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 20.09.2011<br />
Im Rahmen der Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans „Senioren-<br />
zentrum Münchfeld“ vom 15. August 2011 bis einschließlich 21.<br />
September 2011 nehme ich zum Planvorhaben fristgemäß wie folgt<br />
Stellung:<br />
Durch das Bauvorhaben eines Demenz- und Pflegeheims fühle ich<br />
mich als Eigentümer des Grundstücks (...) mit der Flurstück-Nr.<br />
7196/1 in meinen Rechten beeinträchtigt. Der vorgelegte<br />
Planentwurf berücksichtigt verschiedene öffentliche und private<br />
Belange entweder nicht, unzureichend oder lässt eine gerechte<br />
Abwägung der (zum Teil widerstreitenden) Belange und Interessen<br />
vermissen.<br />
Nach der mir vorliegenden Planung soll unmittelbar gegenüber<br />
meinem noch unbebauten Grundstück nicht nur der lt. Planung<br />
vorgesehene fünfgeschossige Bau des Demenz- und Pflegeheims<br />
errichtet werden, sondern noch dazu auf der meinem Grundstück<br />
zugewandten Seite der Lieferverkehr (Rangieren, Zu- und Abfahrt<br />
von Kleintransportern) für das Pflege- und Demenzheim in einem<br />
Abstand von nur wenigen Metern stattfinden. Für mein Grundstück<br />
wurde mir am 02.06.2008 eine Baugenehmigung für ein 2-<br />
geschossiges Objekt erteilt. Die jetzt vorgesehene 5geschossige<br />
Bebauung auf dem in Frage stehenden Grundstück verträgt sich<br />
nicht mit der auf meinem Grundstück genehmigten Errichtung eines<br />
Die Stellungnahme wird dankend<br />
entgegengenommen. Auf der Basis der Anregungen<br />
zur Gebäudehöhe und zur Einfügung in die<br />
Umgebungsbebauung wurde die Planung noch<br />
einmal überarbeitet und das Bauvolumen reduziert.<br />
Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />
Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />
begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />
anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />
Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />
geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />
Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />
Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 81 von 166
2-geschossigen Wohnhauses.<br />
Mir und meinen Kindern, die einmal in der Innstraße leben sollen,<br />
kann ich weder die von dort ausgehende Lärmquelle noch das wohl<br />
ungewöhnlich häufig zu erwartende An- und Abfahren von<br />
Leichenwagen zumuten. Das Errichten einer Lärmschutzwand halte<br />
ich an dieser Stelle ebenso wie ggü. dem Grundstück FlurStNr 7196<br />
vorgesehen für unzulässig und unzumutbar. Bereits diese<br />
Überlegungen genügen m. E., um das Bauvorhaben generell in<br />
Frage zu stellen. Es greift schlichtweg in meine Rechte als<br />
Eigentümer des vorerwähnten Grundstücks ein. Ein solches<br />
Bauvorhaben passt einfach nicht in die vorhandene, das Pflege-<br />
und Demenzheim umgebende, zweigeschossige Wohnbebauung.<br />
Auch die Carl-Schurz-Schule auf der anderen Grundstücksseite ist<br />
schon wenige Jahre nach Erstellung des Bebauungsplans nur<br />
zweigeschossig errichtet worden, so dass sich das geplante<br />
Bauvorhaben insgesamt, auch mit Blick auf die Katholische Herz-<br />
Jesu-Kirche, nicht in die Umgebung einfügt. Diese Auffassung wird<br />
vom Landratsamt <strong>Rastatt</strong> in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011<br />
geteilt. Kirche und angrenzende Bebauung eines Pflege- und<br />
Demenzheimes liegen beide 141,09 m über NN. Das Landratsamt<br />
spricht deshalb in seiner Stellungnahme vom 03.05.2011 zu Recht<br />
davon, dass das Bauvorhaben „einen sehr hohen und massiven<br />
Eindruck“ hinterlasse und die Gebäudehöhe „erschlagend“ wirke.<br />
Mit Blick auf die Katholische Herz-Jesu-Kirche hat das Landratsamt<br />
auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />
Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />
ein. Sowohl der zu erwartende Verkehr als auch<br />
befürchtete Lärmimmissionen, auf die noch an<br />
anderer Stelle eingegangen wird, führen nicht zu<br />
unzumutbaren Beeinträchtigungen. Dies gilt auch für<br />
die geplante Lärmschutzwand. Ohne die<br />
Lärmschutzwand ist mit nächtlichen Ruhestörungen<br />
durch das impulsartige Geräusch beim Schließen<br />
eines Kofferraumdeckels zu rechnen. Ohne die<br />
Lärmschutzwand müsste der Parkplatz um<br />
mindestens 40 m vom Grundstück Sandweierer<br />
Straße 3 abrücken. Damit stünde nicht mehr genug<br />
Fläche zur <strong>Anlage</strong> des Parkplatzes zur Verfügung.<br />
Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />
Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />
Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />
errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />
die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />
Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />
wäre an dieser Stelle bauplanugnsrechtlich zulässig.<br />
Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />
danach grundsätzlich möglich.<br />
Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 82 von 166
ausgeführt, dass selbst die in unmittelbarer Nähe gelegene Kirche<br />
diese Situation nicht zu kaschieren vermag. Mein Grundstück wird<br />
auch nach meiner Ansicht von dem geplanten Neubau geradezu<br />
„erschlagen“. Dass die ansonsten in dem von der Verwaltung immer<br />
in Bezug genommenen Bebauungsplan aus dem Jahr 1967<br />
Abstände vergleichbarer 5geschossiger Gebäude in der<br />
Neckarstrasse im vorliegenden Fall nicht eingehalten, sondern<br />
deutlich unterschritten werden, bleibt als erhebliche Fußnote der<br />
vorgelegten Planung festzuhalten.<br />
Im Übrigen, meine ich, kann sich die Verwaltung auch nicht auf den<br />
früheren Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 berufen. Jener ist im<br />
wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />
Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />
dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />
geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />
städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />
erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />
Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />
Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />
ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />
eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />
zulässig ist.<br />
Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />
Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />
die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />
NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />
Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />
Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />
der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />
festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1967 ist weder<br />
funktionslos noch unwirksam geworden. Die<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 83 von 166
Laufe der Jahrzehnte funktionslos bzw. unwirksam geworden. Er<br />
sieht u. a. eine Bolzplatzspielfläche in unmittelbarer Nachbarschaft<br />
der ursprünglich vorgesehenen fünfgeschossigen Wohnbebauung<br />
vor, wie sie heute an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig<br />
wäre.<br />
Der Gemeinderat hat ferner im Jahr 2007 durch einen<br />
Aufstellungsbeschluss offiziell deutlich gemacht, dass er von dieser<br />
alten Planung Abstand genommen hat. Statt einer fünfgeschossigen<br />
Bebauung hat der Gemeinderat in dem vorerwähnten Beschluss<br />
neue Planungsziele vorgegeben, nämlich den Erhalt der<br />
Jugendspiel- und Bolzplatzfläche vorgesehen, und dieser Nutzung<br />
Vorrang vor einer 5geschossigen Bebauung gegeben. Diese<br />
Planung hat der Gemeinderat durch eine entsprechende<br />
Fachplanung, wie sie im Oktober 2007 im Rahmen des „Spiel- und<br />
Bolzplatzkonzeptes“ beschlossen wurde, abgesichert. Im Jahr 2008<br />
wurden dementsprechend zum Ausbau der Jugendspielflächen<br />
weitere 30.000,00 € investiert, die lt. Oberbürgermeister HJ Pütsch<br />
angeblich allein dem Ziel dienen sollten, bedarfsgerecht das Spiel-<br />
und Bolzplatzkonzept aus dem Jahr 2007 weiter umzusetzen.<br />
Ich fände es gut, wenn die Jugendspielfläche, so wie sie heute da<br />
Planungskonzeption, die der Festsetzung der<br />
Geschossigkeit zugrunde liegt, wird nicht schon dann<br />
sinnlos, wenn sie nicht überall im Planbereich<br />
umgesetzt werden kann. Eine offenkundige<br />
Abweichung der tatsächlichen Verhältnisse vom<br />
Planinhalt, dass dieser keinerlei städtebauliche<br />
Gestaltungsfunktion mehr entwickeln könnte, liegt<br />
nicht vor. Im Übrigen ist die Umgebungsnutzung mit<br />
einem Kinderspielplatz und einer Ballspielfläche<br />
vereinbar.<br />
Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />
geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />
integrieren und ermöglicht ein enges<br />
Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />
mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />
Einrichtungen. Dem steht der Aufstellungsbeschluss<br />
des Gemeinderats aus dem Jahr 2007 nicht<br />
entgegen. Vielmehr ist es einer Planung immanent,<br />
dass Ziele geändert werden können. Hierbei bleibt<br />
die Ballspielfläche nach der neuen Planung zeitlich<br />
unbefristet erhalten. Gleiches gilt für den<br />
Kinderspielplatz.<br />
Eine Verdrängung der Nutzer der Ballspielfläche und<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 84 von 166
liegt, erhalten bliebe. Ich halte es für eine Fehlplanung, wenn Kinder<br />
aus dem funktionierenden sozialen Umfeld inmitten der<br />
gewachsenen Bebauung und der damit verbundenen<br />
Kontrollmöglichkeit durch die Allgemeinheit (soziale Kontrolle)<br />
verdrängt werden sollen, um einem Pflege- und Demenzheim, das<br />
keinesfalls so standortabhängig ist wie eine Jugendspielfläche,<br />
Platz zu machen.<br />
Kaum nachvollziehbar ist, dass nach den neuen Überlegungen eine<br />
Ballspielfläche nunmehr in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen<br />
Bebauung geplant werden soll. Würde man die Wohn- und<br />
Spielsituation belassen, wie sie heute ist, wäre nicht nur allen<br />
(außer der Fa. Weisenburger und dem Oberbürgermeister) gedient.<br />
Die Geldausgabe von 30.000,00 € für die <strong>Anlage</strong> der<br />
Jugendspielflächen auf dem in Frage stehenden Grundstück würde<br />
sich nicht als ein Verschleudern von Steuergeldern, sondern als<br />
sinnvolle Investition in unsere Jugend erweisen. Der <strong>Stadt</strong>rat, aber<br />
auch die Verwaltung haben das bei der Verabschiedung des<br />
Haushaltes 2008 sehen müssen. Warum beide heute eine<br />
Kehrtwendung vollzogen haben, lässt sich nur mit den in meinem<br />
Schreiben niedergelegten fiskalischen „Argumenten“ und der<br />
erfolgten „Spendenbereitschaft“ des Investors begründen.<br />
Die Argumente für die Ansiedlung auf dem vorgesehenen<br />
städtischen Grundstück überzeugen nicht. Bezüglich des<br />
Standortes fehlt es an einer dem Spiel- und Bolzplatzkonzept<br />
vergleichbaren Planung für die Errichtung von Demenz- und<br />
letztlich auch des Bolzplatzes findet nicht statt. Die<br />
Flächen werden lediglich verlegt. Weiter ist zu<br />
berücksichtigen, dass der geltende Bebauungsplan<br />
Bauflächen und nur eingeschränkt Grünflächen<br />
aufweist.<br />
Die Ballspielfläche befindet sich bereits jetzt in<br />
räumlicher Nähe zur vorhandenen Bebauung. Durch<br />
die Verlegung des Bolzplatzes wird die Situation<br />
sogar verbessert.<br />
Die getätigten Investitionen in Ballspielfläche und<br />
Bolzplatz sind nicht vollständig verloren, da die<br />
angeschafften Spielgeräte versetzt werden können<br />
und nicht neu angeschafft werden müssen. Darüber<br />
hinaus wird die Übernahme der Kosten für die<br />
Versetzung der Spielgeräte durch den<br />
Vorhabenträger im Durchführungsvertrag geregelt.<br />
Bauplanungsrechtlich ist das geplante<br />
Seniorenzentrum im WA zulässig. Es ist zwar<br />
zutreffend, dass ein stadtübergreifendes Konzept für<br />
eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 85 von 166
Pflegeheimen in <strong>Rastatt</strong>. Es ist einfach unzutreffend, dass die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong>, wie zuletzt zu hören war, eine wohnortnahe Versorgung mit<br />
Pflege- und Demenzheimen anstrebt. Entsprechende Planungen<br />
gibt es bislang keine. Übrigens schon gar nicht für an Demenz<br />
erkrankte Menschen in <strong>Rastatt</strong> bzw. für unser <strong>Stadt</strong>quartier. Im<br />
Gegenteil. Soweit es ein Interesse von Investoren zur Ansiedlung<br />
von solchen Einrichtungen gab, wurden diese – einen städtischen<br />
Bedarf unterstellt – in jüngster Zeit zurückgewiesen (vgl.<br />
Folgenutzung Sparkassenakademie). Planüberlegungen bzgl. der<br />
aufgegebenen Max-Jäger-Schule zur Umnutzung der ehem. Haupt-<br />
und Werkrealschule in eine Pflege- und Demenzeinrichtung wurden<br />
vom Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sogar gestoppt, um aus<br />
fiskalischen Gründen die Ansiedlung auf dem in Frage stehenden<br />
Grundstück im Münchfeld zu begünstigen. Hierauf werde ich weiter<br />
unten noch einmal eingehen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> hat sich nicht um Alternativstandorte bemüht.<br />
Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
sehe ich keinen Abwägungsvorgang zwischen meinen Interessen<br />
und denen anderer bzw. solchen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>. So hätte ich<br />
etwa auch einen Standort auf dem Gelände der ehemaligen<br />
Kaserne Merzeau (Nähe Heidekampbrücke) für ebenso denkbar<br />
gehalten. Wegen der fehlenden Planungsüberlegungen hat die<br />
Demenzheimen derzeit noch nicht vorliegt. Ein<br />
solches Konzept ist im Rahmen der Planung<br />
allerdings auch nicht zwingend erforderlich. Der<br />
Kreispflegeplan weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />
Umgebung einen Bedarf an Wohn- und Pflegeheimen<br />
aus. Diesem Bedarf wird mit der vorliegenden<br />
Planung Rechnung getragen. Hiermit wird letztlich<br />
auch eine wohnortnahe Versorgung mit Pflege- und<br />
Demenzheimen angestrebt und erreicht.<br />
Der Kreispflegeplan, der vom Kreistag am 22.11.2011<br />
beschlossen wurde, weist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und<br />
Umgebung einen Fehlbetrag von 170-218<br />
Pflegeplätzen. Bei der Kreisbedarfsplanung werden<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> und die Gemeinde Iffezheim als<br />
Einheit betrachtet, wobei in Iffezheim keine<br />
Pflegeplätze vorhanden sind. Durch den aktuellen<br />
Kreispflegeplan ist somit der Bedarf an Pflegeplätzen<br />
im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Rastatt</strong> nachgewiesen.<br />
Geeignete Alternativstandorte sind in der Umgebung<br />
nicht vorhanden. Das Gelände der ehemaligen<br />
Kaserne Merzeau steht nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong>. Die Behauptung allein fiskalische Interessen<br />
seien für die Standortwahl entscheidend gewesen<br />
trifft nicht zu.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 86 von 166
Verwaltung den Sachverhalt offensichtlich nicht einmal vollständig<br />
ermittelt und/oder Alternativstandorte ernsthaft in Erwägung<br />
gezogen. Fiskalische Erwägungen waren vielmehr allein für die<br />
Auswahl des Standortes entscheidend, als die Verwaltung den<br />
Gemeinderat mit ihren entsprechenden Überlegungen zum Bau<br />
eines Pflege- und Demenzheimes am 29.06.2009 konfrontierte.<br />
Die Planung geht des Weiteren von unzulässigen Annahmen aus.<br />
Der Ausbau einer dezentralen Pflege- und Demenzeinrichtung<br />
geschähe wider die aktuellen politischen Absichten. Dieser weisen<br />
in eine völlig andere Richtung als von der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> vorgesehen,<br />
nämlich in Richtung eines Ausbaus ambulanter Einrichtungen und<br />
einer Unterstützung der Pflege in der vertrauten häuslichen<br />
Umgebung alter Menschen. Wie der Gesetzgeber im August<br />
deutlich gemacht hat, ist beabsichtigt, die Zahl der Einrichtungen<br />
wegen der damit verbundenen hohen Pflegekosten deutlich<br />
zurückzufahren. Es ist somit höchst fraglich, ob ein entsprechender<br />
Bedarf nach weiteren Einrichtungen in <strong>Rastatt</strong> überhaupt besteht.<br />
<strong>Rastatt</strong> ist mit Senioreneinrichtungen bereits mehr als gut versorgt.<br />
Eine Planung, geschweige denn eine Prognose, wie sich der Bedarf<br />
an Senioreneinrichtungen für die <strong>Stadt</strong>quartiere der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
entwickeln könnte, liegt nicht vor. Es ist nicht einmal vorgegeben<br />
und bisher zum Ausdruck gebracht worden, für welches<br />
<strong>Stadt</strong>quartier vorliegend überhaupt konkret geplant worden ist.<br />
Tatsächlich ist keineswegs von einem Bedarf an 84 Pflegeplätzen<br />
und einer (noch ungenannten) Zahl an betreuten<br />
Die vorgesehene Pflege- und Demenzeinrichtung<br />
befindet sich auf dem neuesten Stand der Pflege-<br />
Konzeption. Der Ausbau einer dezentralen Pflege<br />
ändert im Übrigen nichts daran, dass neben<br />
dezentralen Einrichtungen auch Pflege und<br />
Demenzeinrichtungen wie das geplante Pflegeheim<br />
erforderlich und gewollt sind.<br />
Auch nach Auffassung des Betreibers ist ein<br />
entsprechender Bedarf gegeben. Das Risiko der<br />
Auslastung des Seniorenzentrums trägt der Betreiber.<br />
Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen ist nach dem<br />
Kreispflegeplan derzeit noch nicht gedeckt. Das im<br />
Kreispflegeplan festgestellte Defizit von 170-218<br />
Pflegeplätzen ist wesentlich höher als die Anzahl der<br />
Pflegeplätze, die in Münchfeld realisiert werden soll,<br />
Deshalb sind darüber hinaus noch weitere<br />
Einrichtungen erforderlich, um diesen Bedarf zu<br />
decken (z.B. die genehmigte, aber noch nicht<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 87 von 166
Seniorenwohnungen auszugehen. Im Gebiet Münchfeld/Siedlung<br />
werden die alten Menschen schon heute vorzugsweise zuhause in<br />
ihrem gewohnten Umfeld betreut. Es besteht m. W. auch ansonsten<br />
kein Bedarf an Einrichtungen. In <strong>Rastatt</strong> gibt es derzeit 6<br />
Pflegeheime, davon 3 in der Innenstadt und weitere 3 südlich der<br />
Murg sowie die Planung eines 7. Pflegeheimes im Dörfel auf dem<br />
alten Intermarkt-Gelände. Die Planung eines Pflege- und<br />
Demenzheimes kann somit nur von sachfremden Gesichtspunkten<br />
geleitet worden sein.<br />
realisierte Pflegeeinrichtung in der Ritter-Straße). Im<br />
Übrigen ist das Pflegeheim in das Quartier integriert,<br />
was auch im Sinne einer möglichst gleichmäßigen<br />
Verteilung von Pflegeheimen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
wünschenswert ist.<br />
Die Behauptung, dass es in <strong>Rastatt</strong> 6 Pflegeheime<br />
geben würde, ist falsch. In <strong>Rastatt</strong> sind nur zwei<br />
Pflegeheime vorhanden (Martha-Jäger-Haus und<br />
Haus Paulus).<br />
Bei den übrigen Einrichtungen handelt es sich um<br />
betreutes Wohnen (Rheintorstraße 25-27/ Patricia,<br />
Augartenstraße/ Rotes Kreuz, Brunnenhaus/ AWO<br />
und Kaiserstraße/ St. Elisabeth) oder um<br />
seniorengerechtes Wohnen (Lions-Stift), also um<br />
Wohnformen für ältere Menschen, die keiner<br />
umfassenden Pflege bedürfen. Diese Wohnformen<br />
unterscheiden sich wesentlich von der Unterbringung<br />
und Versorgung in Pflegeeinrichtungen und sind nicht<br />
Gegenstand des Abschnitts Stationäre Dauerpflege<br />
im Kreispflegeplan.<br />
Um den im Kreispflegeplan festgestellten Defizit an<br />
Pflegeplätzen zu verringern ist die Errichtung eines<br />
Pflegeheimes im öffentlichen Interesse dringend<br />
geboten.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 88 von 166
Wie erwähnt hat auch keine ordnungsgemäße Abwägung der<br />
widerstreitenden Interessen und Belange stattgefunden. Wie ich der<br />
Presse entnommen habe, wurde seitens des Oberbürgermeisters<br />
jede weitere Überlegung zur Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />
Demenzheimen bspw. an den Orten Sparkassen-Akademie und<br />
Max-Jäger-Schule unterbunden (vgl. dazu auch die Ausführungen<br />
oben, wonach bewusst nicht nach Standortalternativen gesucht<br />
worden ist). Entsprechende Nachfragen von Investoren wurden<br />
nachweislich abschlägig beschieden. Dies konnte ich in Erfahrung<br />
bringen. In verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates hat<br />
Oberbürgermeister HJ Pütsch auf Fragen von Herrn (...) Isarstraße<br />
(...), 76437 <strong>Rastatt</strong> zudem immer wieder behauptet, dass der<br />
Standort „alternativlos“ sei. Es wären deshalb keine zusätzlichen<br />
Standorte zu untersuchen. Wer nicht sucht, kann nicht finden.<br />
Auf Grund der mir vorliegenden Presseveröffentlichungen soll die<br />
Planung an dem jetzt in Frage stehenden Standort nur deswegen<br />
entstanden sein, weil die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> ausschließlich fiskalische<br />
Interessen, nicht aber städtebauliche Überlegungen ihren<br />
Planungen vorangestellt hat (vgl. GR-Sitzung am 29.06.2009).<br />
Im Übrigen erscheint mir, vor dem Hintergrund, dass der Investor,<br />
die Firma Weisenburger, ein Unterstützer des Oberbürgermeisters<br />
in seinem OB-Wahlkampf gewesen sein soll, auch zweifelhaft, ob<br />
Die Ansiedlung von Senioren-, Pflege- und<br />
Demenzheimen an anderen Standorten wurde von<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> nicht unterbunden. Vielmehr wird<br />
deren Ansiedlung weiterverfolgt. Bei den genannten<br />
Standorten (Sparkassen-Akademie und Max-Jäger-<br />
Schule) liegen jedoch keine Planungen vor, die eine<br />
Realisierung innerhalb eines vergleichbaren<br />
Zeitraums wie am jetzigen Planungsstandort<br />
ermöglichen würden. Insoweit ist der Standort<br />
Münchfeld in der Tat alternativlos.<br />
Die Behauptung, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
ausschließlich fiskalische Interessen verfolgen würde,<br />
ist nicht zutreffend. Das durch die Planung verfolgte<br />
Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit<br />
Pflegeeinrichtungen, wie auch die Einrichtung von<br />
Spielflächen für Kinder und Jungendliche sind<br />
wichtige sozialpolitische und städtebauliche<br />
Maßnahmen im öffentlichen Interesse.<br />
Der Vorwurf ist unbegründet. Ein Zusammenhang<br />
zwischen Spenden der Firma Weisenburger und der<br />
städtebaulichen Abwägung und Entwicklung der<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 89 von 166
mit dem geplanten Bauvorhaben hier nicht jemandem ein Gefallen<br />
getan werden soll. Hierfür spricht insbesondere die Tatsache, dass<br />
ausweislich vorliegender Presseveröffentlichungen die Firma<br />
Weisenburger eine Spende iHv 5.000,00 € für die Seniorenhilfe der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> – vormals: Alten- und Weihnachtshilfe - getätigt hat<br />
(vgl. BT vom 03.12.2010). Am Tag zuvor konnten wir der Presse<br />
entnehmen (BNN vom 02.12.2010 „Pflegeheim im Münchfeld wird<br />
gebaut“), dass es trotz erheblicher und gut begründeter<br />
Widerstände aus der Bevölkerung bei der Festlegung auf den hier in<br />
Frage stehenden Standort bleiben sollte. Damit wird der unschöne<br />
Eindruck geweckt, als bestünde zwischen der Spende, dem (Ver-)<br />
Kauf des Grundstücks und der vorgelegten städtebaulichen Planung<br />
ein sachlich nicht begründbarer Zusammenhang.<br />
Der Abschluss des Kaufvertrages ist im Dezember 2010 nicht<br />
öffentlich gefasst worden. In den Unterlagen heißt es dagegen, dass<br />
das Grundstück erst ver- bzw. gekauft werden soll. Tatsächlich soll<br />
vertraglich aber, wie man hört, schon alles unter Dach und Fach<br />
sein. Die entgegenstehende Darstellung in den Unterlagen wäre<br />
demnach unzutreffend. Ich kann die Ausführungen der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung auch vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen.<br />
Ein wirkliches Interesse an einer Einbeziehung der Bevölkerung in<br />
die Planung hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> offensichtlich zu keinem Zeitpunkt<br />
ernsthaft gehabt. Denn die mehr als 500 zusammengetragenen<br />
Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern blieben ebenso<br />
unbeachtet wie eine Veranstaltung am 07.05.2010, welche<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> besteht nicht.<br />
Es entspricht üblicher und nicht zu beanstandender<br />
Praxis, dass zunächst im <strong>Stadt</strong>rat der Beschluss zur<br />
Veräußerung einer Immobilie gefasst wird und in der<br />
Folge von der <strong>Stadt</strong>verwaltung der hierzu<br />
erforderliche Grundstückskaufvertrag entworfen und<br />
umgesetzt wird. Ein Kaufvertrag ist noch nicht<br />
notariell beurkundet worden.<br />
Die Veranstaltung am 07.05.2010 wurde nicht von<br />
der Weisenburger Gewerbe + Wohnbau GmbH<br />
organisiert. Die Fa. Weisenburger wurde an diesem<br />
Termin zu einer Veranstaltung der<br />
Interessensgemeinschaft <strong>Rastatt</strong> Münchfeld<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 90 von 166
sinnigerweise von der Firma Weisenburger, nicht aber von der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rastatt</strong> organisiert und betreut wurde. Mir zeigt dieser Umstand,<br />
dass es der <strong>Stadt</strong> um völlig andere Dinge geht, als auf die<br />
berechtigten Belange von uns Bürgerinnen und Bürgern Rücksicht<br />
zu nehmen.<br />
Aus den vorgenannten Überlegungen heraus kann es deshalb nicht<br />
verwundern, dass meine Sorgen bezüglich der Errichtung des<br />
Demenz- und Pflegeheims am angegebenen Standort nicht<br />
berücksichtigt worden sind. Wären diese im Interesse einer<br />
sachgerechten Abwägung in die Überlegungen der (Vor-)Planungen<br />
eingestellt worden, wäre das Pflege- und Demenzheim nicht an<br />
diesem Standort zur Bebauung vorgeschlagen worden.<br />
Zu den besonderen Belangen und Gesichtspunkten, welche bei den<br />
städtischen Planungen hätten berücksichtigt werden müssen, zähle<br />
ich in Ergänzung zu meinen obigen Ausführungen ferner,<br />
• dass mit erheblichen und für mich unzumutbaren<br />
Lärmauswirkungen auf mein Grundstück zu rechnen sein<br />
wird. Hiervon ist insbesondere mein Grundstück betroffen,<br />
eingeladen.<br />
Im Übrigen wurde die Öffentlichkeit im Rahmen der<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes/ Vorhaben- und Erschließungs-<br />
planes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />
beteiligt, wobei im Rahmen der frühzeitigen<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />
zahlreiche Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit<br />
genutzt haben, die Planung mit Herrn OB Pütsch<br />
persönlich, sowie mit den Vertretern der Verwaltung,<br />
des Vorhabenträgers und des Betreibers zu erörtern.<br />
Die Anregungen wurden entsprechend den Vorgaben<br />
des BauGB geprüft und führen im genannten Umfang<br />
zu einer Änderung der Planung und einer<br />
Reduzierung des Bauvolumens.<br />
Die Anregungen wurden geprüft und führen im<br />
genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />
Der Planung entgegenstehende Lärmimmissionen<br />
sind nicht zu erwarten. Im Zuge des<br />
Bebauungsplanverfahrens wurden die<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 91 von 166
wie sich aus dem den Unterlagen beigefügten Plan ergibt.<br />
Das Grundstück liegt in unmittelbarer Umgebung der<br />
Andienung durch Lieferverkehr etc. Die vom Lieferverkehr<br />
einzuhaltenden Abstandsflächen werden unterschritten.<br />
Geräuscheinwirkungen des Bauvorhabens auf die<br />
geplante Wohnnutzung selbst sowie auf die<br />
Umgebung untersucht und bewertet, da in der<br />
Nachbarschaft zum Plangebiet schutzwürdige<br />
Wohnnutzungen im allgemeinen Wohngebiet sowie<br />
auf dem Gelände der benachbarten Schule<br />
(Hausmeisterwohnung) liegen. Zur Thematik der<br />
Geräuscheinwirkungen wurde ein Schalltechnisches<br />
Gutachten der Modus Consult Speyer GmbH im April<br />
2011 erstellt. Im Zuge dieses Gutachtens wurde der<br />
Verkehrslärm an der geplanten Bebauung untersucht<br />
und bewertet. Beurteilungsgrundlage für diese<br />
Aufgabenstellung ist die DIN 18005 Teil 1<br />
„Schallschutz im Städtebau mit dem Beiblatt 1 zu der<br />
DIN 18005“. Weiter wurden die<br />
Geräuscheinwirkungen, die im Zusammenhang mit<br />
dem Bauvorhaben entstehen, an der vorhandenen<br />
benachbarten Wohnbebauung sowie am<br />
Bauvorhaben selbst nach den Orientierungswerten<br />
der DIN 18005 bzw. der Beurteilungsgrundlage<br />
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-<br />
Lärm) vom 26.08.1998 untersucht und bewertet. Zum<br />
Schutz der Wohnbebauung vor<br />
Geräuscheinwirkungen durch die B 3 und vom<br />
Parkplatz auftretenden Geräuschspitzen werden<br />
passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Zum<br />
Schutz der umgebenden Wohnbebauung durch Pkw-<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 92 von 166
• dass durch das Bauvorhaben mit einem erhöhten<br />
Verkehrsaufkommen zu rechnen sein wird, dem weder die<br />
ausgewiesene Zahl von Parkplätzen noch die<br />
Verkehrssituation insgesamt Rechnung trägt. Bereits heute<br />
herrscht akuter Parkplatzmangel, den weder die<br />
Donaustrasse noch die angrenzenden Wohnstrassen<br />
aufnehmen können.<br />
Fahrbewegungen auf dem Parkplatz wird die im<br />
Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand<br />
realisiert. Die Geräuscheinwirkungen vom geplanten<br />
Parkplatz halten bereits mit den zunächst<br />
vorgesehenen Wohnungen für betreutes Wohnen die<br />
Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, mit Ausnahme<br />
des Immissionsorts „Sandweierer Str. 3“ zur<br />
Nachtzeit, ein. Zur Vermeidung dieser Überschreitung<br />
erfolgt die Errichtung einer Lärmschutzwand. Die<br />
Annahmen des Gutachtens beruhen auf<br />
Erfahrungswerten des Betreibers die abhängig von<br />
der Größe der Pflegeeinrichtung sind. Es besteht kein<br />
Grund, diese in Zweifel zu ziehen. Pro Tag ist mit 2<br />
Anlieferungen durch Kleintransporter zu rechnen, die<br />
ausschließlich werktags zwischen 6.00 und 22.00<br />
Uhr, außerhalb der Nachtruhe stattfinden. Von<br />
unzumutbaren Lärmauswirkungen durch diese beiden<br />
Anlieferungen kann keine Rede sein.<br />
Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />
darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />
notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />
dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />
Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />
baurechtlich erforderlichen Maß und orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 93 von 166
• dass das Verkehrsrisiko für Kinder, die die Schule und den<br />
Kindergarten besuchen werden, wachsen wird.<br />
berücksichtigen. Stellplätze sind darüber hinaus auch<br />
im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Bei dem<br />
bestehenden Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es<br />
regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />
Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />
nicht erwartet werden.<br />
Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />
konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />
Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />
Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />
niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />
verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />
Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />
Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />
Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />
erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />
der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />
senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />
einem unkontrolliertem Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 94 von 166
• dass in die Überlegungen nicht eingestellt wurde, dass<br />
Schule und Kinderbetreuung (Hort/Kindergarten) trotz eines<br />
Rückgangs der Kinderzahlen in der Vergangenheit stets<br />
wachsenden Platzbedarf hatten und vermutlich weiter haben<br />
werden. Für einen solchen Fall könnte u. U. ein Teil des<br />
Geländes angrenzend an die Schule genutzt werden.<br />
Anträge auf Erweiterung des Kath. Kindergartens St.<br />
Franziskus sind bereits gestellt bzw. sollen jetzt gestellt<br />
werden. Eine Erweiterung von Schule und<br />
Kindertageseinrichtungen/Hort wäre jedoch nach dem Bau<br />
des Pflege- und Demenzheimes nicht realisierbar. Die<br />
vorgelegten Planungen erscheinen mir daher sehr<br />
kurzsichtig angelegt worden zu sein.<br />
• dass Spielplatz und die zweigeschossige Carl-Schurz-Schule<br />
durch das fünfgeschossige Pflege- und Demenzheim<br />
verschattet werden. Es wurde aktuell mit hohem Aufwand<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden.<br />
Eine Erweiterungsabsicht der Schule wurde bislang<br />
nicht angemeldet und ist nicht absehbar.<br />
Gegebenenfalls ist ein Anbau und/oder eine<br />
Aufstockung auf dem Schulgelände möglich. Eine<br />
Erweiterung des katholischen Kindergartens St.<br />
Franziskus kommt aufgrund der zu großen<br />
räumlichen Entfernung auf dem für das<br />
Seniorenzentrum vorgesehenen Gelände nicht in<br />
Betracht.<br />
Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />
nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />
unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 95 von 166
eine energetische Sanierung der Schule durchgeführt und<br />
eine Solaranlage auf dem Dach der Schule errichtet. Den<br />
Kindern bzw. der Schule wird Licht und Sonne genommen.<br />
• dass die Annahmen für das zu erwartende<br />
Verkehrsaufkommen durch aufkommenden Personal- und<br />
Lieferverkehr unzutreffend sind. Tatsächlich wird es zu<br />
zusätzlichen unzumutbaren Verkehrs- und Lärmbelastungen<br />
kommen. Dies gilt zum einen für die Anlieger der<br />
Sandweierer Straße, die durch eine Lärmschutzwand vor<br />
Beeinträchtigungen geschützt werden sollen. Zum anderen<br />
wird es erhöhte Belastungen für die Wohnstraßen der<br />
Stadion-, Isar-, Lech- und Ostmarkstraße geben.<br />
vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />
die Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />
genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />
vorteilhaft sein. Bei einer Grundstücksbebauung mit<br />
Gebäudehöhen von bis zu 4 Geschossen ist eine<br />
teilweise Beschattung angrenzender Grundstücke<br />
nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu vermeiden.<br />
Durch die Abstände zur Grundstücksgrenze der<br />
Gebäude ist jedoch nicht davon auszugehen, dass<br />
eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />
Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />
Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe und den<br />
Wegfall des Staffelgeschosses wird die Situation<br />
weiter verbessert.<br />
Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die<br />
Annahmen für das zu erwartende<br />
Verkehrsaufkommen durch Personal und<br />
Lieferverkehr unzutreffend sind. Das insoweit<br />
angenommene Verkehrsaufkommen orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten und den Angaben der AWO als der<br />
künftigen Betreiberin des Seniorenzentrums, die über<br />
große Erfahrungen im Betrieb vergleichbarer Heime<br />
verfügt. Es ist davon auszugehen, dass die im<br />
Gutachten zugrunde gelegten Zahlen belastbar sind.<br />
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nicht zu<br />
einer Überlastung der Sandweierer Straße oder der<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 96 von 166
• dass die benachbarten Grundstücke durch eine<br />
Lärmschutzwand vor den offensichtlich zu erwartenden<br />
Immissionen des Pflege- und Demenzheims geschützt<br />
werden sollen. Mir zeigt allein diese planerische Überlegung,<br />
dass hier zwei Nutzungen aufeinander stoßen, die<br />
schlichtweg unverträglich nebeneinander zu stehen kommen<br />
sollen. Die Errichtung einer Lärmschutzwand innerhalb (!)<br />
bzw. unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken halte ich<br />
für fehlerhaft. Eine Straße, die die beiden Nutzungen<br />
voneinander trennt und zusätzliche Belastungen auslösen<br />
könnte, ist nicht geplant.<br />
Stadionstraße führen. Die Mehrbelastung in den<br />
genannten Wohnstraßen durch den von der<br />
Einrichtung erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu<br />
dem von den Anliegern erzeugten Eigenverkehr so<br />
gering, dass sie weder verkehrliche noch<br />
schalltechnische Auswirkungen hat. Die Anzahl der<br />
Stellplätze auf dem Grundstück des geplanten<br />
Seniorenzentrums ist ausreichend. Stellplätze sind<br />
darüber hinaus auch im öffentlichen Straßenraum.<br />
vor dem Pflegeheim vorhanden. In dem bestehenden<br />
Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es völlig<br />
regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />
Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />
nicht erwartet werden.<br />
Die Annahme, dass mit der Planung zwei mit<br />
einander unvereinbare Nutzungen zusammentreffen<br />
sollen, ist falsch. Die Errichtung eines Senioren- und<br />
Pflegeheims ist im allgemeinen Wohngebiet<br />
regelmäßig zulässig. Soweit bezüglich des<br />
Nachbargrundstücks ein Lärmkonflikt „nachts“<br />
besteht, wird dieser durch die Errichtung der<br />
geplanten Lärmschutzwand gelöst. Die<br />
Lärmschutzwand selbst befindet sich dabei nicht<br />
unmittelbar zwischen zwei Wohngrundstücken<br />
sondern an dem diese trennenden öffentlichen Weg<br />
auf dem Baugrundstück. Ohne die Lärmschutzwand<br />
ist mit nächtlichen Ruhestörungen durch das<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 97 von 166
• dass gerade für mich als unmittelbar Betroffene unzumutbar<br />
ist, auf eine 29m lange und 2,5m hohe Lärmschutzwand<br />
schauen und mit einer solchen leben zu müssen. Die<br />
Tatsache, dass zwischen einem Pflege- und Demenzheim<br />
und vorhandener benachbarter Bebauung eine<br />
Lärmschutzwand errichtet werden muss, ist für mich ein<br />
Indiz dafür, dass die vorgelegte Planung nicht sonderlich gut<br />
überlegt sein kann – es sei denn, es sind andere als<br />
städtebauliche Gründe für den Bebauungsvorschlag<br />
maßgebend gewesen. Dies wiederum würde die<br />
städtebauliche Planung in Frage stellen müssen.<br />
impulsartige Geräusch beim Schließen eines<br />
Kofferraumdeckels zu rechnen. Ohne die<br />
Lärmschutzwand müsste der Parkplatz um<br />
mindestens 40 m vom Grundstück Sandweierer<br />
Straße 3 abrücken. Damit stünde nicht mehr genug<br />
Fläche zur <strong>Anlage</strong> des Parkplatzes zur Verfügung.<br />
Die Lärmschutzwand ist mit einer moderaten Höhe<br />
von 2,5 m städtebaulich durchaus verträglich.<br />
Darüber hinaus ist eine Gestaltung vorgesehen, die<br />
eine harmonische Einbindung in ihr Umfeld<br />
ermöglicht. Die Lärmschutzwand ist zur Begrünung<br />
vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird die<br />
Lärmschutzwand auf dem Baugrundstück eingerückt<br />
errichtet. Vor der Lärmschutzwand zum öffentlichen<br />
Weg hin ist eine Grünfläche von ca. 1 m Breite<br />
vorgesehen um die Begrünung der Wand zu<br />
ermöglichen.<br />
Die Lärmschutzwand hält die notwendigen<br />
Grenzabstände ein. Hierbei darf die Abstandsfläche<br />
auch auf der öffentlichen Wegefläche bis zur Mitte<br />
des Weges liegen. Ein Verstoß gegen das<br />
Rücksichtnahmegebot ist bei einer Länge der<br />
Lärmschutzwand von 29 m bei einer Höhe von 2,5 m<br />
nicht erkennbar.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 98 von 166
• dass möglicherweise Erschließungsbeiträge wegen der<br />
Errichtung der Lärmschutzwand auf die Anlieger zukommen<br />
können.<br />
• dass die Besucher des Seniorenheims (Ergotherapie,<br />
Familienangehörige etc.) wohl kaum einen Parkplatz finden<br />
werden. Die Zahl der ausgewiesenen Parkplätze ist deutlich<br />
zu knapp bemessen. Es wird ein reges Treiben dort<br />
herrschen. Nicht ohne Grund denkt man an die Errichtung<br />
einer Lärmschutzwand.<br />
• dass im Übrigen auch nachts und am Wochenende mit<br />
erheblicher Zunahme von Ruhestörungen u. a. durch an-<br />
und abfahrenden Verkehr zu rechnen sein wird. Das Pflege-<br />
und Seniorenheim wird im Dreischichtbetrieb betrieben<br />
werden. Unzumutbarer Lärm und Ruhestörungen werden<br />
rund um die Uhr eintreten.<br />
• dass der zu erwartende Verkehr in die Sackgasse der<br />
Sandweierer Straße münden wird. Die Frage nach<br />
ausreichenden Rettungswegen muss angesichts der<br />
räumlichen Enge ebenso gestellt werden wie diejenige nach<br />
Das Seniorenzentrum wird im Wege eines Vorhaben-<br />
und Erschließungsplanes errichtet, sodass keine<br />
Rechtsgrundlage zur Erhebung von<br />
Erschließungsbeiträgen begründet wird. Im Übrigen<br />
werden die Kosten der Lärmschutzwand vom<br />
Vorhabenträger getragen.<br />
Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von<br />
Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />
nachgewiesen. . Ein Überschuss an Stellplätzen<br />
ergibt sich auch aus der Tatsache, dass keine<br />
Reduzierung der Anzahl der Stellplätze aufgrund des<br />
Verringerung des Bauvolumens und des Verzichtes<br />
auf die betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />
Mit unzumutbaren Ruhestörungen ist nicht zu<br />
rechnen. Insoweit wird auf das Gutachten der Modus<br />
Consult Speyer vom April 2011 und die obigen<br />
Ausführungen verwiesen.<br />
Aus verkehrstechnischer Sicht ist kein<br />
Gefährdungspotenzial erkennbar das der Planung<br />
entgegenstehen würde.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 99 von 166
der Sicherheit der Kindergarten- und Grundschulkinder. Auf<br />
die Unterführung in Schul- bzw. Kindergartennähe wird<br />
hingewiesen. Ein Verkehrskonzept fehlt ebenso wie<br />
Querungshilfen über die Stadion- und Sandweierer Straße<br />
(insg. 3 Querungshilfen).<br />
• dass keine oder zumindest keine gerechte Abwägung<br />
zwischen der Notwendigkeit einer Ballspielfläche für Kinder<br />
in ihrem sozialen Umfeld und den Interessen der <strong>Stadt</strong> nach<br />
einer ausreichenden Versorgung mit Pflege- und<br />
Demenzplätzen für das noch zu definierende <strong>Stadt</strong>quartier<br />
stattgefunden hat. Die Kinder (im Alter unter 14 Jahren)<br />
sollen an den Rand der Bebauung gedrängt werden, wobei<br />
ein neuer Standort bis heute nicht einmal gefunden wurde<br />
oder gar feststünde. Auf der anderen Seite ist für die mobilen<br />
Senioren am vorgesehenen Standort keine altersgerechte<br />
Infrastruktur (Geschäfte etc.) vorhanden. Die Standortfrage<br />
wäre nach meiner Meinung auch vor diesem Hintergrund<br />
noch einmal zu überdenken. Dies sage ich gerade als ältere<br />
Bürgerin <strong>Rastatt</strong>s.<br />
Die Ballspielfläche und der Bolzplatz bleiben erhalten.<br />
Gerade die Ballspielfläche ist zur Nutzung von<br />
Kindern unter 14 Jahren besonders geeignet und<br />
ausdrücklich vorgesehen. Nicht ersichtlich ist, dass<br />
die Kinder durch die Verlegung der Ballspielfläche an<br />
den Rand der Bebauung gedrängt würden. Für die<br />
Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder soll ein<br />
Standort im Bereich der Sportflächen im Süden des<br />
Quartiers gefunden werden.<br />
Münchfeld ist ein gut funktionierendes Wohnquartier<br />
mit hoher Wohnqualität und vorhandener<br />
Infrastruktur. Das Quartier ist an den ÖPNV<br />
angebunden. In der Nachbarschaft befinden sich<br />
Bäcker und Dienstleistungsbetriebe. Ein<br />
Lebensmittelmarkt ist in der Vogesenstraße/ Badener<br />
Straße vorhanden.<br />
Da auf die Einrichtung von betreuten Wohnungen im<br />
Dachgeschoss verzichtet wurde, konzentriert sich die<br />
künftige Nutzung nun hauptsächlich auf ein Demenz-<br />
und Pflegeheim. Vor diesem Hintergrund sind keine<br />
Defizite im Bereich der Infrastruktur des umliegenden<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 100 von 166
• dass sich die Verwaltung bemerkenswerter Weise übrigens<br />
erst im Zusammenhang mit dem Offenlagebeschluss hat<br />
beauftragen lassen, einen „Ersatzstandort“ für einen<br />
Bolzplatz zu suchen. Richtigerweise sollte der Standort für<br />
die Kinder erhalten bleiben, weil sie hier im sozialen Gefüge<br />
des Wohngebietes besser aufgehoben sind, während die<br />
älteren Menschen z. B. auch am Standort in der Nähe des<br />
Geländes des FC <strong>Rastatt</strong> 04 eine gute Anbindung per Bus<br />
hätten, wie man sie in der Sandweierer Straße nicht<br />
vorfinden kann. Es sei wiederholt daran erinnert, dass noch<br />
im Jahr 2008 der Gemeinderat und die <strong>Stadt</strong>verwaltung zur<br />
Umsetzung des Spiel- und Bolzplatz-Konzeptes rund<br />
30.000,00 € in das hier infrage stehende Grundstück<br />
investiert haben. Damit hat die <strong>Stadt</strong> ihren Willen zum<br />
Ausdruck gebracht, diese Nutzung für die Zukunft<br />
festzuschreiben. Hierauf habe ich vertraut. Es sind keine<br />
Umstände bekannt, die heute ein Umdenken erforderlich<br />
erscheinen lassen.<br />
• dass mit dem Bau eines fünfstöckigen Demenz- und<br />
Pflegeheims zudem eine erhebliche Herabsenkung des<br />
Wertes meines Grundstückes verbunden sein wird. Das<br />
fünfgeschossige Pflege- und Demenzheim erdrückte jede<br />
allein zulässige zweigeschossige Bebauung. Niemand würde<br />
Gebietes erkennbar.<br />
Auch nach der vorliegenden Planung sind eine<br />
Ballspielfläche und ein Kinderspielplatz mit<br />
hinreichenden Spielflächen vorgesehen. Für die<br />
Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />
Jugendliche wird ergänzend ein Standort im Bereich<br />
der Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />
werden.<br />
Die Investition in eine Umsetzung des Spiel- und<br />
Bolzplatzkonzepts schafft keinen Vertrauensschutz<br />
dahingehend, dass diese Flächen nicht verlegt oder<br />
anders angeordnet werden könnten. Gerade die<br />
Überlegungen zur Planung und Errichtung eines<br />
Seniorenwohnheimes haben ein Umdenken erfordert.<br />
Hierbei ist auch nochmals darauf hinzuweisen, dass<br />
die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen für<br />
Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen keine<br />
unüberwindlichen Konflikte schafft. Sie trägt vielmehr<br />
dazu bei einen generationsübergreifenden<br />
Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.<br />
Für das in Rede stehende Grundstück ist nunmehr<br />
eine maximal 4-geschossige Bebauung ohne<br />
Staffelgeschoss vorgesehen. Eine 5-geschossige<br />
Bebauung erfolgt nicht. Auch auf dem<br />
Nachbargrundstück ist bauplanungsrechtlich eine 4-<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 101 von 166
sich mehr für mein Grundstück interessieren, wenn ich es<br />
gar veräußern wollte. Der Gedanke, selbst neben dem<br />
geplanten „Kasten“ zu wohnen, ist für mich unerträglich.<br />
• dass die jetzt vorgesehene Ballspielfläche unmittelbar neben<br />
der Herz-Jesu-Kirche ein Störfaktor ist. Um zu erwartende<br />
Nachbarschaftskonflikte (u. a. auch mit den Bewohnern der<br />
Pflege- und Demenzeinrichtung, aber auch mit der Kirche)<br />
geschossige Bebauung zulässig.<br />
Es ist richtig, dass das künftige Seniorenzentrum die<br />
auf dem Nachbargrundstück derzeit vorhandene 2-<br />
geschossige Bebauung deutlich überwiegen wird.<br />
Dies gilt aber auch für in der näheren Umgebung<br />
vorhandene andere, vergleichbar hohe Gebäude. Die<br />
Festsetzung der Gebäudehöhe für das<br />
Seniorenzentrum orientiert sich an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Mit dem<br />
Wegfall des Staffelgeschosses und der Reduzierung<br />
der Gebäudehöhe fügt sich das Gebäude in die<br />
Umgebungsbebauung ein. Vor dem Hintergrund<br />
erfolgter Anregungen wurde eine Straßenabwicklung<br />
von der Sandweierer Straße hergesehen beauftragt.<br />
Auch aus dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass<br />
das geplante Gebäude bereits ohne die jetzige<br />
Reduzierung keine erschlagende Wirkung hatte und<br />
nicht gegen das Gebot nachbarlicher<br />
Rücksichtnahme verstößt. Dies gilt erst recht nach<br />
dem Wegfall des Staffelgeschosses und der<br />
Reduzierung der Gebäudehöhe um ca. 2 m.<br />
Die Verlegung der Ballspielfläche führt nicht zu einem<br />
höheren Störfaktor hinsichtlich der angrenzenden<br />
Herz-Jesu-Kirche als dies auch bislang bereits der<br />
Fall ist. Nachbarschaftskonflikte sind weder mit den<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 102 von 166
zu vermeiden, wäre der jüngst erst hergestellte Zustand der<br />
Bolz- und Spielflächen für die jungen Menschen im<br />
Münchfeld und in der Siedlung zu belassen. Ich möchte in<br />
diesem Zusammenhang daran erinnern, dass vor nicht allzu<br />
vielen Jahren erhebliche Konflikte mit der Nachbarschaft<br />
wegen des ursprünglich auf dem Schulgelände vorhandenen<br />
Bolzplatzes aufkamen, welchen auf Vorschlag der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung vom Gemeinderat dadurch abgeholfen<br />
wurde, dass entsprechende Spielmöglichkeiten am jetzt in<br />
Frage gestellten Standort geschaffen wurden. Heute haben<br />
wir ein gutes Neben- und Miteinander der verschiedenen<br />
grundstücksbezogenen Nutzungen und Nutzungsinteressen.<br />
All dies wird mit der vorgelegten Planung in Frage gestellt.<br />
• dass keine ausreichende Untersuchung der<br />
naturschutzrechtlichen Auswirkungen stattgefunden hat.<br />
Selbstverständlich sind Turmfalken in unserem Gebiet<br />
ebenso heimisch wie Fledermäuse, welche auch dieses<br />
vergleichbare kleine Gebiet benötigen, um überleben zu<br />
können. Das Argument, dass kleine Gebiet falle nicht ins<br />
Gewicht, überzeugt nicht. Wenn in unserer dicht besiedelten<br />
Landschaft alle kleinen Flächen wegfallen, bleibt am Ende<br />
kein Lebensraum für diese Tiere mehr übrig.<br />
Bewohnern der Pflege- und Demenzeinrichtung noch<br />
mit der Kirche zu erwarten. Es ist zu wiederholen,<br />
dass die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen<br />
für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen<br />
keine unüberwindbaren Konflikte schaffen. Darüber<br />
hinaus können für die Ballspielfläche altersbezogene<br />
Nutzungsbeschränkungen festgesetzt werden.<br />
Größere Störungen gehen erfahrungsgemäß von<br />
Bolzplätzen mit Toren aus. Vor diesem Hintergrund<br />
stellt die Verlegung des Bolzplatzes auf eine Fläche<br />
im Süden des Quartiers keine Verschlechterung der<br />
Situation dar.<br />
Eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung hat<br />
stattgefunden. Ein Brutvorkommen des Turmfalken<br />
im Eingriffsgebiet ist aufgrund fehlender geeigneter<br />
Brutstätten (wie hohe Masten oder Gebäude)<br />
auszuschließen. Auch auf den Bäumen des<br />
unmittelbaren Umfeldes des Eingriffs sind keine<br />
Spuren von brütenden Turmfalken vorhanden. Die<br />
Eignung des Gebietes zur Jagd ist als gering<br />
einzustufen, da es arm an geeigneten Strukturen für<br />
potenzielle Beutetiere ist. Bei einer Jagdreviergröße<br />
von mehreren Quadratkilometern ist die<br />
Eingriffsfläche wegen ihrer geringen Größe als nicht<br />
essenziell einzustufen. Hinzu kommt, dass für die<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 103 von 166
tagaktiven Vögel eine sehr hohe Störung durch die<br />
bestehende Nutzung als Spielplatz und Freizeitfläche<br />
gegeben ist.<br />
Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich keine<br />
Hinweise auf Fortpflanzungsstätten für nach § 44<br />
BNatSch Abs. 5 geschützte Arten. Für die Tiere die<br />
eventuell das Gelände zur Nahrungssuche nutzen,<br />
gilt wie für den Turmfalken ausgeführt, dass zum<br />
einen nur ein geringes Beutetiervorkommen<br />
vorhanden ist und diese Tierarten sehr große<br />
Jagdreviere haben, so dass der Verlust der<br />
betroffenen Fläche nur als marginal einzustufen ist.<br />
Zu dem ist durch die geplanten Maßnahmen zur<br />
Bepflanzung (mit einer Erhöhung des<br />
Blütenangebots) des Geländes eine höhere<br />
Insektendichte zu erwarten. Hiermit wird sich das<br />
Beuteangebot für im Umfeld lebende Fledermäuse<br />
durch den Eingriff vergrößern. Des weiteren ist es<br />
ohne weiteres möglich am Gebäude Nisthilfen für<br />
Falken oder Eulen anzubringen und<br />
Fledermauskästen zu installieren. Zusätzlich können<br />
sogenannte Bienenhotels aufgestellt werden.<br />
Durch den geplanten Eingriff sind aufgrund der<br />
bestehenden Vorbelastungen (Siedlung,<br />
Freizeitgelände, Schule usw.) keine für<br />
artenschutzrechtlich relevante Tiere neuen<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 104 von 166
Ich würde mich freuen, wenn meine Stellungnahme Sie zum<br />
Umdenken Ihrer Planungsüberlegungen veranlassen könnte.<br />
Rechtsmittel gegen Ihre Entscheidung behalte ich mir ausdrücklich<br />
vor.<br />
Belastungen des Umfelds zu erwarten. Daher kann<br />
auf eine Untersuchung des Umfeldes verzichtet<br />
werden.<br />
Die Anregung wurde insgesamt geprüft und führt im<br />
genannten Umfang zu einer Änderung der Planung.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 105 von 166
7 A 7<br />
Schreiben vom<br />
09.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 15.09.2011<br />
Hiermit möchten wir, der Elternbeirat des Kindergarten St.<br />
Franziskus, unsere Einwände gegen das Bauvorhaben des<br />
Demenz- und Seniorenheimes in der Sandweierer Straße in <strong>Rastatt</strong><br />
vorbringen:<br />
Für unsere Kinder befürchten wir eine massive Zunahme der<br />
Gefährdung auf dem Weg zu und von Schule und Kindergarten<br />
durch die Verkehrszunahme in der verkehrsberuhigten Zone im<br />
Bereich Stadionstraße, Sandweierer Straße sowie Isar-, Lech- und<br />
Ostmarkstraße, die durch Personal- und Lieferverkehr sowie<br />
Besucher des Seniorenheimes zu erwarten ist. Da die Sandweierer<br />
Straße hinter der Schule als Sackgasse endet, muss der gesamte<br />
durch das Heim erforderlich werdende Verkehr dort wenden, und<br />
denselben Weg zurück fahren. Dabei werden die 3 Querungen der<br />
Haupt-Schulwege im Bereich Sandweierer Straße und<br />
Stadionstraße dann gleich doppelt vom Verkehr passiert, was eine<br />
stark erhöhte Verkehrsgefährdung der Kinder bewirkt. Ohne ein<br />
geeignetes Verkehrskonzept und ohne eine Schaffung von<br />
Querungshilfen ist es nur eine Frage der Zeit, wann das erste Kind<br />
zum Verkehrsopfer wird. Wir können nur hoffen, dass die<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung dieses Risiko und als direkte Konsequenz auch die<br />
Verantwortung dafür nicht übernehmen will. Ob sich dann alle<br />
Autofahrer, speziell der Lieferverkehr des Seniorenheimes, an die<br />
Vorgaben der verkehrsberuhigten Zone halten werden stellen wir<br />
jetzt schon in Frage.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />
führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />
Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />
konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />
Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />
Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />
niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />
verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />
Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />
Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />
Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />
erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />
der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />
senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />
einem unkontrolliertem queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 106 von 166
Da die geplanten Parkplätze für das Seniorenheim wohl kaum<br />
ausreichen werden, ist eine weitere Verschärfung des bestehenden<br />
Parkplatzmangels in den umliegenden Straßen sowie in der<br />
Sandweierer Straße zu befürchten. Gerade für unsere Kinder ist es<br />
bereits jetzt schwer, wegen der vielen geparkten Autos sicher die<br />
Straße zu überqueren, da sie nicht nur den Verkehr selbst schwer<br />
einsehen können sondern auch zwischen den parkenden Autos<br />
auch leicht vom Verkehr übersehen werden. Ohne Schaffung neuer<br />
Parkplätze in angemessener, ausreichender Zahl ist eine starke<br />
Verkehrsbeeinträchtigung und in der Folge durch die<br />
unüberschaubare Parkplatzsituation ein stark steigender<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />
der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />
führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />
Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />
erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />
Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />
weder verkehrliche noch schalltechnische<br />
Auswirkungen hat.<br />
Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />
darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />
notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück<br />
nachgewiesen werden. Die Anzahl der privaten<br />
Stellplätze liegt sogar über dem baurechtlich<br />
erforderlichen und orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />
berücksichtigen. Stellplätze sind darüber hinaus auch<br />
im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Bei dem<br />
vorhandenen Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 107 von 166
Risikofaktor für die Kinder zu erwarten.<br />
Andererseits ist für die Sicherheit unserer Kinder in Schule und<br />
Kindergarten die Freihaltung der Rettungswege z. B. im Brandfall<br />
auch zu Stoßzeiten von Lieferverkehr und Schulbeginn von<br />
elementarer Wichtigkeit. Wir bezweifeln stark, dass zu diesen Zeiten<br />
die Durchfahrtswege für Rettungsdienste ohne größere<br />
verkehrstechnische Änderungen sicher frei gehalten werden<br />
können.<br />
Das Wohngebiet Münchfeld und Siedlung ist besonders für junge<br />
Familien mit Kindern interessant und hat gerade in den letzten<br />
Jahren erfreulicherweise hohen Zulauf bekommen, so dass der<br />
Bedarf an Ballspiel- und Grünflächen drastisch gestiegen bzw.<br />
immer noch sehr hoch ist. Unsere Kinder können auf den Ballspiel-<br />
und Grünflächen in der Sandweierer Straße in Mitten des<br />
Münchfeldes derzeit sicher spielen. Der Platz ist sehr übersichtlich,<br />
auch vom direkt benachbarten Spielplatz aus für Eltern mit weiteren<br />
kleinen Kindern überschaubar und sehr gut frequentiert, ohne dass<br />
die Nachbarschaft gestört wird. Der Platz eignet sich für den<br />
Kindergarten genau wie für die Schule als zusätzliche, sichere<br />
Nutzfläche und wird von diesen aufgrund der räumlichen Beengtheit<br />
sowohl des Kindergartengeländes als auch des Schulhofes sowohl<br />
dringend benötigt als auch regelmäßig genutzt. An der Schule bleibt<br />
ein großer Bedarf des Hortes, somit verbunden eine intensive<br />
Nutzung der Spiel- und Freiflächen zu Hortzeiten.<br />
regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />
Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />
nicht erwartet werden. Die Situation wird weiter<br />
dadurch entlastet, dass auf die Ausführungen eines<br />
Staffelgeschosses mit betreuten Wohnungen<br />
verzichtet wird.<br />
Der Kinderspielplatz und die Ballspielfläche bleiben<br />
erhalten. Gerade die Ballspielfläche ist zur Nutzung<br />
von Kindern unter 14 Jahren besonders geeignet und<br />
ausdrücklich vorgesehen. Nicht ersichtlich ist, dass<br />
die Kinder durch die Verlegung der Ballspielfläche an<br />
den Rand der Bebauung gedrängt würden. Für die<br />
Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder und<br />
Jugendliche soll ein Standort im Bereich der<br />
Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />
werden.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 108 von 166
Zudem wurden die Ballspielflächen mit Tischtennisplatte,<br />
Basketballfeld etc. erst vor 2 Jahren für ca. 30.000,00 Euro neu<br />
geschaffen und müssen jetzt wieder kostenintensiv beseitigt<br />
werden, was reine Geldverschwendung seitens der <strong>Stadt</strong> darstellt.<br />
Die geplante Alternative für die deutlich verkleinerte Ballspielfläche<br />
lässt aufgrund der dann sehr beengten Bebauung lärmbedingte<br />
Nachbarschaftskonflikte mit der Kirche, den angrenzenden<br />
Wohnhäusern und dem geplanten Seniorenheim erwarten. Die<br />
Folge ist die Verdrängung der Kinder und Jugendlichen an den<br />
<strong>Stadt</strong>rand, wo ein sicheres Spielen wie mitten im Münchfeld sowie<br />
eine unnötige Weggefährdung unserer Kinder nicht garantiert<br />
werden kann.<br />
Der Kindergarten muss sich aufgrund der großen aktuellen Anzahl<br />
an Kindergartenkindern und einer langen Warteliste selbst für<br />
Kinder ab 3 Jahren zeitnah vergrößern. <strong>Rastatt</strong> hat zudem eine<br />
stetig steigende Geburtsrate zu vermelden. Die Schule selbst ist<br />
auch gut besucht und benötigt ebenso die Möglichkeit der<br />
Vergrößerung, die aufgrund des Hortes mit Essensraum, diversen<br />
Unterrichtszimmern im Hinblick auf das aktuelle Schulsystem und<br />
geplante Reformen notwendig ist. Durch die massive Bebauung mit<br />
dem geplanten Seniorenheim entfällt aber genau diese<br />
Vergrößerungs- und Entfaltungsmöglichkeit für Kindergarten und<br />
Die Verlegung der Ballspielfläche wird in Kauf<br />
genommen. Darüber hinaus wird die Übernahme der<br />
Kosten für die Versetzung der Spielgeräte durch den<br />
Vorhabenträger im Durchführungsvertrag geregelt. Zu<br />
berücksichtigen ist, dass die Spielgeräte, soweit<br />
erforderlich, andernorts weiter genutzt werden<br />
können.<br />
Es ist davon auszugehen, dass auch aufgrund der<br />
verlegten Spielflächen keine Konflikte zu erwarten<br />
sind, zumal der Bolzplatz in den Süden des Quartiers<br />
in den Bereich der Sportfläche verlegt wird.<br />
Gegebenenfalls müssen ordnungsrechtliche<br />
Maßnahmen getroffen werden. Dies darf der weiteren<br />
Entwicklung überlassen bleiben.<br />
Erweiterungsmöglichkeiten sind auf den jeweiligen<br />
Bestandsgrundstücken gegeben. Das Vorhalten des<br />
städtischen Grundstücks für eventuelle<br />
Erweiterungen, für die derzeit auch noch kein Bedarf<br />
angemeldet wurde, ist nicht erforderlich.<br />
Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder sind auf dem<br />
Kinderspielplatz und der Ballspielfläche hinreichend<br />
gegeben.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 109 von 166
Schule.<br />
Der Spielplatz in der Sandweierer Straße wird derzeit rege von<br />
unseren Kindern sowohl im Rahmen von Kindergartenausflügen<br />
morgens als auch nachmittags zum Spielen genutzt. Durch die<br />
massive 4-5 geschossige Bebauung des Demenz- und<br />
Pflegeheimes wird es auch nach der notwendigen Umgestaltung<br />
des Spielplatzes zu einer starken Verschattung kommen und dies<br />
nicht nur im Winter bei tiefstehender Sonne. Dadurch verliert der<br />
Kinderspielplatz viel an Attraktivität und auch Sicherheit für die<br />
Kinder. Mit Ausnahme des Hochsommers wird es auf dem<br />
Spielplatz nur dunkel, unfreundlich und kalt sein.<br />
Wir hoffen stark auf eine Berücksichtigung unserer Einwände zum<br />
Wohle unserer Kinder und bedanken uns im Voraus.<br />
Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />
nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />
unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />
vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />
die Ballspielfläche und der Bolzplatz hauptsächlich<br />
genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />
vorteilhaft sein. Unabhängig hiervon wurde das<br />
Bauvolumen reduziert und die Gebäudehöhe um ca.<br />
2,0 m auf max. 138 m ü. N. N. verringert. Weiter<br />
wurde auf die Ausbildung des Staffelgeschosses und<br />
die Errichtung von betreuten Wohnungen verzichtet.<br />
Schließlich wurde die Zahl der Vollgeschosse auf<br />
max. IV festgesetzt. Auch bei dieser Bebauung ist<br />
eine teilweise Beschattung angrenzender<br />
Grundstücke nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu<br />
vermeiden. Durch die Abstände zur<br />
Grundstücksgrenze und die vorgenommenen<br />
Reduzierungen ist jedoch nicht davon auszugehen,<br />
dass eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />
Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 110 von 166
8 A 8<br />
Schreiben vom<br />
26.08.2011<br />
Eingegangen<br />
am 15.09.2011<br />
Während der Offenlegung der Baupläne für das Seniorenpflegeheim<br />
im Münchfeld möchten wir, Eltern dreier Kinder, die dieses Gelände<br />
täglich aufsuchen, unsere Bedenken kund tun. Bitte bedenken Sie,<br />
geehrte <strong>Stadt</strong>räte, dass unsere Kinder auch Freiraum zum Spielen<br />
und Toben brauchen. Die rund 400 Kinder, die das Gelände jeden<br />
Tag besuchen, sei es in der Kita oder Schule, nehmen das<br />
Spielplatzgelände täglich in Anspruch, da der Schulhof und der<br />
Garten der Kita sehr beengt ist. Zudem wird sich die Lage durch<br />
den Ausbau der Kita für 1-3jährige Kinder noch weiter verschärfen.<br />
Das bedeutet: Noch mehr Kinder auf immer kleiner werdendem<br />
Gelände!<br />
Nicht nur der äußerst beengte Freiraum ist Grund unseres<br />
Anliegens, den Bau noch mal zu überdenken und an anderem<br />
weniger prekären Ort zu errichten, sondern auch das<br />
Verkehrsaufkommen, das so ein Seniorenpflegeheim mit sich bringt.<br />
Der gesamte Verkehr soll durch die Sandweierer Straße an- und<br />
abfahren, durch ein „Wohngebiet“! Kein Schulweg ist mehr sicher,<br />
da die gesamte Straße durch parkende und fahrende Autos völlig<br />
unübersichtlich und unüberquerbar für unsere Kinder sein wird. Es<br />
arbeitet dort ja nicht nur Pflegepersonal, es kommen zusätzlich<br />
Ärzte, Wäschedienste, Friseure, Fußpflegedienste, Besucher etc.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen<br />
und führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />
Es ist zutreffend, dass durch den Betrieb des<br />
Seniorenpflegeheims zusätzlicher Verkehr eröffnet<br />
wird. Dieser zusätzliche Verkehr kann jedoch über<br />
das Baugrundstück und die Sandweierer Straße<br />
unproblematisch abgewickelt werden. Ein<br />
besonderes Gefährdungspotenzial verkehrs-<br />
technischer Sicht ist nicht gegeben. Im Hinblick auf<br />
ein entstehendes zusätzliches Verkehrsaufkommen<br />
wurde eine verkehrskonzeptionelle Stellungnahme<br />
durch die Firma Modus Consult Karlsruhe erstellt.<br />
Danach ist in der Sandweierer Straße auf Höhe des<br />
Pflegeheims aufgrund der Fußgängerunterführung<br />
unter der B 3 mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 111 von 166
Geschwindigkeitsniveau ist mit Tempo 30 niedrig.<br />
Nach dieser verkehrskonzeptionellen Stellungnahme<br />
ist das Verkehrsaufkommen im Bezug auf die<br />
Querung der Sandweierer Straße so gering, dass<br />
keine Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme<br />
zu erwarten sind. Insbesondere aufgrund der<br />
Führung der Fußgänger zur Parallellage der Straße<br />
(kein senkrechter Unterführungsausgang) ist auch<br />
nicht mit einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />
der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />
führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />
Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />
erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />
Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />
weder verkehrliche noch schalltechnische<br />
Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze für das<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 112 von 166
Dass eine <strong>Stadt</strong> Geld einnehmen muss, um es an anderer Stelle zu<br />
investieren, ist uns allen klar. Aber nicht auf Kosten unserer Kinder!<br />
Dieser Tage heißt es von Seiten der Regierung Kinder seien unser<br />
höchstes Gut und müssen dem entsprechend geschützt werden.<br />
Diesen Eindruck hinterlässt unsere <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> derzeit nicht auf<br />
uns. Gewerbe werden mitten in Wohngebiete gebaut und<br />
Spielplätze, Skaterbahnen oder Bolzplätze werden an Waldränder<br />
mit Bahnverkehr ohne Sicherung verdrängt, so dass Kinder diese<br />
ohne permanente Aufsicht gar nicht nutzen können und somit deren<br />
Notwendigkeit wieder in Frage gestellt wird. Bitte überdenken Sie<br />
Ihre Entscheidung, ob nicht in absehbarer Zeit Gelände mit<br />
besserer Verkehrsanbindung frei werden, auf denen keine Kinder<br />
spielen. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffen auf<br />
ein positives Ergebnis unseres Anliegens.<br />
In der <strong>Anlage</strong> legen wir unsere Bedenken in einigen Punkten noch<br />
einmal ausführlich dar:<br />
Pfelgeheim ist ausreichend. Stellplätze sind darüber<br />
hinaus auch im öffentlichen Straßenraum vor dem<br />
geplanten Pflegeheim vorhanden. In dem<br />
bestehenden Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es<br />
völlig regelkonform nach der RASt 06, wenn<br />
einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer<br />
Straßen kann nicht erwartet werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Demenz- und<br />
Pflegeheim keineswegs mit einer (störenden)<br />
gewerblichen Nutzung verglichen werden kann. Ein<br />
Demenz- und Pflegeheim ist eine soziale und<br />
gesundheitliche Einrichtung, in der ältere und<br />
pflegebedürftige Menschen wohnen.<br />
Die Interessen der Kinder werden gesehen. So<br />
werden der Kinderspielplatz und die Ballspielfläche<br />
erhalten und lediglich verlegt. Für den Bolzplatz wird<br />
ein Standort im Süden des Quartiers im Bereich der<br />
Sportfläche gesucht.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 113 von 166
1. Sichere Schulwege sind nicht mehr gewährleistet. Die<br />
Schulkinder bzw. Vorschulkinder aus den Richtungen Siedlung<br />
(Fußgängerampel an der Ostmarkstr. und Fußgängerunterführung<br />
zur Sandweierer Str.) werden die Stadionstraße/Sandweierer<br />
Straße nicht mehr ohne Aufsicht überqueren können, da diese<br />
durch parkende Autos und erhöhtes Verkehrsaufkommen völlig<br />
unübersichtlich werden.<br />
Auf dem Bauplan sind zu wenige Parkplätze vorgesehen. Weiterhin<br />
werden natürlich auch die Kinder, die die Donaustraße überqueren<br />
müssen, durch das erhöhte Verkehrsaufkommen großen Gefahren<br />
ausgesetzt.<br />
2. Verlegung und Verschattung des Spielplatzes: Dieses Gelände<br />
hat die besondere Eigenschaft Spielfläche für Kinder aller<br />
Altersklassen zu stellen. Gerade durch die Erweiterung vor<br />
geraumer Zeit hat dieser Spielplatz deutlich an Attraktivität<br />
gewonnen. Durch die Nähe zum Wohngebiet und ruhige Lage<br />
Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist kein<br />
Gefährdungspotential das der Planung<br />
entgegenstehen würde (s. o.).<br />
Die bauordnungsrechtliche erforderliche Anzahl von<br />
Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />
nachgewiesen. Die Anzahl der privaten Stellplätze<br />
liegt sogar über dem baurechtlich erforderlichen und<br />
orientiert sich an Erfahrungswerten, die Besucher und<br />
Mitarbeiter berücksichtigen. Stellplätze sind darüber<br />
hinaus auch im öffentlichen Straßenraum vor dem<br />
geplanten Pfegeheim vorhanden. Bei dem<br />
vorhandenen Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es<br />
regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />
Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />
nicht erwartet werden.<br />
Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />
nachbarschützenden Vorschriften genügt ist. Eine<br />
unzumutbare Verschattung liegt schon deshalb nicht<br />
vor. Zudem kann im Sommer, also in der Zeit, in der<br />
die Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 114 von 166
haben die Kinder auch die Möglichkeit, diesen Spielplatz alleine zu<br />
besuchen. Solch ein Gelände gibt es im südlichen Teil des<br />
<strong>Stadt</strong>gebiets auch nur einmal! Haben denn unsere Kinder kein<br />
Recht auf eine schöne ausgelassene Kindheit mit<br />
„Südwestausrichtung und Blick auf den Schwarzwald“? Durch Ihr<br />
Vorhaben wird das alles verschwinden.<br />
3. Beeinträchtigungen der Schule durch den Neubau: Das<br />
Schulgelände wird völlig überschattet sein, so dass die energetische<br />
Sanierung ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann und die Schüler<br />
immer bei künstlichem Licht arbeiten müssen. Desweiteren wird<br />
auch der massiv eintretende Baulärm die Schüler stark<br />
beeinträchtigen. Auch nach Inbetriebnahme der <strong>Anlage</strong> wird der<br />
Geräuschpegel sehr hoch sein (an- und abfahrende Dienste, Lärm<br />
aus dem Küchenbereich usw.)<br />
genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />
vorteilhaft sein. Unabhängig hiervon wurde das<br />
Bauvolumen reduziert und die Gebäudehöhe um ca.<br />
2,0 m auf max. 138 m ü. N. N. verringert. Weiter<br />
wurde auf die Ausbildung des Staffelgeschosses und<br />
die Errichtung von betreuten Wohnungen verzichtet.<br />
Schließlich wurde die Zahl der Vollgeschosse auf<br />
max. IV festgesetzt. Auch bei dieser Bebauung ist<br />
eine teilweise Beschattung angrenzender<br />
Grundstücke nach Sonnenstand zwar nicht zu<br />
vermeiden. Durch die Abstände zur<br />
Grundstücksgrenze und die vorgenommenen<br />
Reduzierungen ist jedoch nicht davon auszugehen,<br />
dass eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />
Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />
Eine unzumutbare Verschattung des Schulgeländes<br />
findet vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht statt.<br />
Der vorübergehend im Rahmen der Bauerrichtung<br />
entstehende Baulärm ist zumutbar. Im Übrigen ist<br />
nach der Inbetriebnahme des Seniorenpflegeheims<br />
nach dem vorliegenden Schalltechnischen Gutachten<br />
der Modus Consult Speyer GmbH vom April 2011<br />
nicht von unzumutbaren Lärmeinwirkungen auf die<br />
Umgebung auszugehen. Insbesondere auch zur<br />
Schule hin werden die einschlägigen Richtwerte<br />
eingehalten.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 115 von 166
4. Große Ignoranz der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> gegenüber ihrer Bürger: Das<br />
betrifft ganz besonders die Anhörung im Münchfeld im vergangenen<br />
Herbst, bei der die Bürger nicht angehört sondern vor vollendeten<br />
Tatsachen gestellt wurden. Hat denn unsere <strong>Stadt</strong> wirklich so einen<br />
großen Nutzen an diesem Seniorenheim „an diesem Platz“? Wäre<br />
es nicht besser, es würden sich hier, im „Zentrum des Münchfeldes“,<br />
Familien wohlfühlen? Das Gelände hat jetzt schon einen<br />
parkähnlichen Charakter. Mit ein paar Bänken rundherum könnten<br />
auch Senioren aus den nahe gelegenen Seniorenresidenzen auf<br />
einen Spaziergang beim Zuschauen der spielenden Kinder neue<br />
Lebenskraft schöpfen. Brachliegendes Gelände gibt es in<br />
unmittelbarer Nähe genug.<br />
5. Alternative Bauplätze für dieses Bauvorhaben: In der<br />
Zwischenzeit haben sich auch noch Möglichkeiten mit besserer<br />
Verkehrsanbindung (z. B. das alte Militärgelände an der Kehler-<br />
Straße, das Joffregelände, die leer stehende Max-Jäger-Schule<br />
oder Sparkassen-Schule) aufgetan. Wir bitten darum umzudenken,<br />
der Zukunft unserer <strong>Stadt</strong> und unserer Kinder zuliebe.<br />
Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />
geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />
integrieren und ermöglicht ein enges<br />
Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen ,<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />
mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />
Einrichtungen. Diese Möglichkeit soll genutzt werden.<br />
Familien werden sich auch künftig am Standort<br />
Münchfeld wohlfühlen können.<br />
Für Alternativgrundstücke wie etwa die Nachnutzung<br />
der „Max-Jäger-Schule“ oder der sog. „Sparkassen-<br />
Akademie“ liegen keine hinreichend konkretisierten<br />
Planungen für eine entsprechende Nutzung vor.<br />
In der näheren Umgebung gibt es keine alternativen<br />
Standorte. Das Gelände der ehemaligen Merzeau-<br />
Kaserne steht nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong>.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 116 von 166
9 A 9<br />
Schreiben vom<br />
16.09.2011<br />
Eingegangen<br />
19.09.2011<br />
Ich lehne diese Planung des Seniorenzentrums als Anwohner in der<br />
angrenzenden Isarstraße grundsätzlich ab.<br />
Begründung:<br />
1. Das derzeit geplante Seniorenheim mit seiner gewaltigen<br />
Dimension, passt absolut nicht auf die Grünfläche zwischen<br />
Kirche, Carl-Schurz-Schule, Kindergarten, Sandweierer Straße<br />
und angrenzenden Ein- und Zweifamilienhäusern.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />
führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />
Aufgrund der von den Bürgerinnen und Bürgern<br />
abgegebenen Stellungnahmen wurde das<br />
Bauvolumen reduziert: das Bauvolumen wurde<br />
reduziert, die Gebäudehöhe wurde um ca. 2,00 m auf<br />
max. 138,00 m ü. NN verringert, auf die Ausbildung<br />
des 5. Geschosses und auf die Einrichtung von<br />
betreuten Wohnungen wurde verzichtet, die Anzahl<br />
der Vollgeschosse wurde auf maximal IV festgesetzt.<br />
Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />
Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />
begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />
anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />
Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />
geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />
Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />
Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />
auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 117 von 166
2. Das 18 Meter hohe Seniorenheim-Gebäude, das dann nur<br />
wenige Meter neben der Carl-Schurz-Schule steht, würde das<br />
Schulgebäude um ca. das Doppelte überragen, was sicherlich<br />
unter anderem auch wegen reduziertem Lichteinfall ungünstig<br />
wäre.<br />
Gebäude, insbesondere nach der Reduzierung des<br />
Bauvolumens grundsätzlich in die vorhandene<br />
Umgebung ein.<br />
Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />
Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />
Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />
errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />
die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />
Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung ist<br />
an dieser Stelle planungsrechtlich zulässig. Auch eine<br />
Aufstockung der Bestandsgebäude wäre danach<br />
grundsätzlich möglich.<br />
Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />
Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />
dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />
geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />
städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />
erdrückende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />
Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />
Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />
ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 118 von 166
3. Die zur Diskussion stehende außergewöhnlich schöne<br />
Grünfläche wird bekannterweise seit Jahrzehnten als<br />
Kinderspielfläche intensiv genutzt und es wurde auch hierfür von<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> viel Geld investiert.<br />
eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />
zulässig ist.<br />
Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />
Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />
die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />
NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />
Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />
Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />
der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />
festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Der Kinderspielplatz und die Ballspielfläche bleiben,<br />
wenn auch verlegt, am Standort erhalten. Für den<br />
Bolzplatz wird eine – zugegebenermaßen weiter<br />
entfernte Fläche – im Süden des Quartiers im Bereich<br />
der Sportflächen gesucht. Es sind damit Spielflächen<br />
für Kinder und Jugendliche in hinreichendem Umfang<br />
vorhanden, die auch weiterhin intensiv genutzt<br />
werden können. Soweit die <strong>Stadt</strong> am Standort<br />
Investitionen getätigt hat, sind diese auch nicht<br />
vollständig verloren, da die angeschafften Spielgeräte<br />
versetzt werden können.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 119 von 166
4. Um das gewaltige Ausmaß des Seniorengebäudes richtig zu<br />
ermessen, habe ich auf Blatt 2 ein Satellitenbild und eine<br />
Gebäude-Ansicht der Fa. Weisenburger in südlicher Richtung<br />
betrachtet, beigefügt.<br />
5. Es gibt in <strong>Rastatt</strong> geeignetere Plätze für ein Seniorenzentrum.<br />
Ein Vorschlag: Falls es Gründe geben sollte, dieses schöne<br />
Gelände umzugestalten, kann man zum Beispiel die Hälfte der<br />
Grünfläche in Richtung Sandweierer Straße, mit Ein- und<br />
Zweifamilienhäusern mit Gärten planen. Somit wäre die andere<br />
Hälfte in Richtung Kirche als Kinderspielfläche doppelt so groß wie<br />
in der vorliegenden Planung. Diese Lösung würde sich einwandfrei<br />
in die Umgebung einfügen und sicherlich große Zustimmung bei<br />
den Bürgern finden.<br />
Ich appelliere an die Verantwortlichen der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> „Flexibilität“<br />
zu zeigen.<br />
Die Schaffung eines Seniorenzentrums an diesem<br />
Standort in Münchfeld ist erforderlich, da sich im<br />
Quartier keine - auch im zeitlichen<br />
Entwicklungshorizont - geeigneteren Plätze für ein<br />
Seniorenzentrum befinden. Ein Bedarf für ein<br />
entsprechendes Pflegeheim ist vorhanden und muss<br />
im öffentlichen Interesse möglichst bald gedeckt<br />
werden. Für andere Standorte in <strong>Rastatt</strong> ist eine<br />
vergleichbare Realisierbarkeit derzeit nicht gegeben.<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 120 von 166
10 A 10 Schreiben<br />
vom 18.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 19.09.2011<br />
Wir wenden uns vehement gegen die o.g. Planung eines<br />
Seniorenzentrums an diesem Platz in <strong>Rastatt</strong>.<br />
Begründung:<br />
Ein logischerweise extrem verstärktes Verkehrsaufkommen, das an<br />
einem Standort, wo sowohl Kindergarten als auch Schule sind, eine<br />
wesentliche Gefährdung der Kinder bedeutet. Das allein wäre<br />
unserer Meinung nach schon Grund genug, von einem Vorhaben an<br />
dieser Stelle Abstand zu nehmen.<br />
Ein weiterer doch ebenso schlüssiger Einwand ergibt sich durch die<br />
Überlegung, wie gefährdend sich die Standortwahl für die<br />
Hauptpersonen dieses Vorhabens auswirkt.<br />
Bedenkt man die unmittelbare Nähe zur äußerst stark befahrenen<br />
Bundesstraße – immerhin mittlerweile auch noch<br />
Autobahnzubringer mit enormem Verkehrsaufkommen – (wir<br />
wohnen direkt an dieser Peripherie und können das wirklich<br />
beurteilen) kann man sich ein Seniorenheim mit Demenzabteilung<br />
dort nun gar nicht vorstellen.<br />
Orientierungslosigkeit ist ein wesentliches Merkmal dementer<br />
Menschen.<br />
Jeder weiß heute, wie schwer es ist, Menschen mit dieser Störung<br />
zu schützen, da man sie nicht „einsperren“ will und auch nicht darf.<br />
Besonders schwer in einem Umfeld mit so starkem<br />
Verkehrsaufkommen.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />
führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />
Aus verkehrstechnischer Sicht ist trotz eines erhöhten<br />
Verkehrsaufkommens kein erhöhtes Gefährdungs-<br />
potenzial am Standort ersichtlich das der Planung<br />
gegenüberstehen würde. Dies gilt sowohl im Hinblick<br />
auf die in der Umgebung vorhandenen Kindergärten<br />
und Schulen als auch im Hinblick auf die künftigen<br />
Bewohner des Seniorenzentrums selbst. Hier ist es –<br />
letztlich an jedem Standort – Aufgabe des Betreibers<br />
demente Menschen entsprechend zu schützen. Dies<br />
ist am Standort Münchfeld keine Besonderheit. Im<br />
Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine<br />
verkehrskonzeptionelle Stellungnahme durch die<br />
Firma Modus Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in<br />
der Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das<br />
Geschwindigkeitsniveau ist mit Tempo 30 niedrig.<br />
Nach dieser verkehrskonzeptionellen Stellungnahme<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 121 von 166
Ein Standort, der ein sowohl weitläufiges als auch verkehrsruhiges<br />
Umfeld bietet ist ganz sicher vorzuziehen.<br />
ist das Verkehrsaufkommen im Bezug auf die<br />
Querung der Sandweierer Straße so gering, dass<br />
keine Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme<br />
zu erwarten sind. Insbesondere aufgrund der<br />
Führung der Fußgänger zur Parallellage der Straße<br />
(kein senkrechter Unterführungsausgang) ist auch<br />
nicht mit einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />
der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />
führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />
Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />
erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />
Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />
weder verkehrliche noch schalltechnische<br />
Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze auf dem<br />
Grundstück des geplanten Seniorenzentrums ist<br />
ausreichend. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 122 von 166
Und zuletzt bliebe auch noch eine notwendige Grünfläche für die<br />
Freizeit der dort wohnenden Kinder erhalten.<br />
Deshalb fordern wir Sie auf, im Sinne dieser beiden<br />
Menschengruppen zu entscheiden. Die Sie zwar nicht gewählt<br />
haben – die einen, weil sie das noch nicht können und die anderen,<br />
weil sie es nicht mehr können – deren Wohl und Sicherheit aber<br />
unser aller und besonders Ihrer Obhut unterstellt ist.<br />
Finden Sie einen besser geeigneten Standort.<br />
Bitte rechtfertigen Sie das Vertrauen, das wir in Sie setzen.<br />
öffentlichen Straßenraum vor dem Pflegeheim<br />
vorhanden. In dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />
von 7,60 m ist es völlig regelkonform nach der RASt<br />
06, wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />
weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />
Unabhängig hiervon wird die zu erwartende<br />
Belastung durch den Wegfall des Staffelgeschosses<br />
mit betreuten Wohnungen reduziert.<br />
Kinderspielplatz und Ballspielfläche werden verlegt<br />
und bleiben am bisherigen Standort erhalten. Damit<br />
sind hinreichende Grünflächen vorhanden. Der<br />
derzeit noch in Kraft befindliche Bebauungsplan sieht<br />
für das Plangebiet weniger Grünflächen vor, als dies<br />
im vorhabenbezogenen Bebauungsplan beabsichtigt<br />
ist.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 123 von 166
11 A 11 Schreiben<br />
undatiert<br />
Eingegangen<br />
am 19.09.2011<br />
Anbei übersende ich Ihnen meine Einwände zu dem geplanten<br />
„Seniorenzentrum Münchfeld“.<br />
Da ich als Tagesmutter für das Jugendamt <strong>Rastatt</strong> tätig bin und<br />
selbst zwei eigene schulpflichtige Kinder habe, bin ich von den<br />
großen Nachteilen dieser Planung betroffen.<br />
1.) Wie ich Ihren Unterlagen entnehmen konnte, beginnt die<br />
Spätschicht um 13 Uhr. Genau zu dieser Zeit ist die Schule zu<br />
Ende. Es entsteht somit mehr Verkehr und eine höhere<br />
Gefährdung meiner Kinder und Tageskinder auf ihrem<br />
Schulweg. Genau zu dieser Zeit sind auch beide Seiten der<br />
Straße zugeparkt von den wartenden Eltern, so dass beim<br />
Überqueren der Straße leicht ein Kind hinter den parkenden<br />
Autos übersehen werden kann.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />
führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />
Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />
konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />
Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />
Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />
niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />
verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />
Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />
Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />
Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />
erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />
der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />
senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />
einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 124 von 166
2.) Die 5 geschossige Bauweise passt nicht ins Umfeld. Dicht<br />
daneben befinden sich ein Kindergarten und eine Grundschule<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />
der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />
führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />
Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />
erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />
Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />
weder verkehrliche noch schalltechnische<br />
Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze auf dem<br />
Grundstück des geplanten Seniorenzentrums ist<br />
ausreichend. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />
öffentlichen Straßenraum vor dem Pflegeheim<br />
vorhanden. In dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />
von 7,60 m ist es völlig regelkonform nach der RASt<br />
06, wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />
weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />
Das bauvolumen wurde reduziert. Es ist eine 4-<br />
geschossige Bebauung geplant. Auf das<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 125 von 166
und ein bis jetzt schöner, sonniger Spielplatz. Von diesem<br />
massiven bedrohlich wirkenden Gebäude, welches die Kinder<br />
direkt vor die Nase gesetzt bekommen, fühlt man sich<br />
regelrecht erschlagen!<br />
Staffelgeschoss wurde verzichtet. Das geplante<br />
Gebäude ist von der Sandweierer Straße her<br />
gesehen rechts begrenzt von den Schulgebäuden der<br />
Carl-Schurz-Schule und links begrenzt von den<br />
jenseits der Wegparzelle anschließenden Wohn-,<br />
Betriebs- und Lagergebäuden und daran wiederum<br />
anschließend 4-geschossigen Gebäuden mit<br />
Satteldach. Die Festsetzung der maximalen<br />
Gebäudehöhe des Seniorenzentrums orientiert sich<br />
an der Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />
auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />
Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />
ein.<br />
Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />
Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />
Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />
errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />
die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />
Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />
wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig.<br />
Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />
danach grundsätzlich möglich.<br />
Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 126 von 166
3.) Der Baulärm während der Bauphase ist für die Schüler<br />
gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde eine<br />
Straßenabwicklung von der Sandweierer Straße her<br />
gesehen, beauftragt und durch das Ing.-Büro für<br />
Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus dieser<br />
Straßenabwicklung ergibt sich, dass das geplante<br />
Seniorenzentrum zwar durchaus eine städtebauliche<br />
Dominanz hat, ohne aber eine erschlagende Wirkung<br />
auf die Umgebung zu haben. Auch unter<br />
Berücksichtigung dieser städtebaulichen Dominanz<br />
fügt sich das Gebäude noch in die Umgebung ein,<br />
zumal auch auf den benachbarten Grundstücken eine<br />
4-geschossige Bauweise planungsrechtlich zulässig<br />
ist.<br />
Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />
Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />
die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />
NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />
Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />
Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />
der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />
festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Der Baulärm in der Errichtungsphase des<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 127 von 166
unzumutbar.<br />
4.) Auch die Lärmbelästigung nach Fertigstellung stellt ein Problem<br />
dar, z.B. durch ständige Müllentsorgung und schwierige<br />
Wendemanöver dieser LKW in der Sackgasse.<br />
5.) Der bis jetzt vorhandene sonnige Spielplatz wird nach diesem<br />
Bau komplett von dem riesigen Gebäude verdeckt sein. Ein<br />
dunkles schattiges Loch, in dem die Kinder spielen sollen.<br />
Gerade Kinder brauchen Licht, Wärme und genügend Platz<br />
zum Spielen.<br />
Seniorenzentrums ist auch für die Lehrer und Schüler<br />
der angrenzenden Schule zumutbar. Möglicherweise<br />
müssen in den Sommermonaten die Fenster<br />
zeitweise geschlossen gehalten werden. Dies ist aber<br />
zumutbar.<br />
Eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung findet<br />
ausweislich des Gutachtens der Modus Consult<br />
Speyer vom April 2011 nicht statt.<br />
Die notwendigen Abstandsflächen werden<br />
eingehalten. Eine unzumutbare Verschattung liegt<br />
schon deshalb nicht vor. Zudem kann im Sommer,<br />
also in der Zeit, in der die Ballspielfläche und der<br />
Kinderspielplatz hauptsächlich genutzt werden, eine<br />
Beschattung der Fläche sogar vorteilhaft sein. Bei<br />
einer Grundstücksbebauung mit Gebäudehöhen von<br />
bis zu 4 Geschossen ist eine teilweise Beschattung<br />
angrenzender Grundstücke nach Sonnenstand im<br />
Übrigen nicht zu vermeiden. Durch die Abstände zur<br />
Grundstücksgrenze der Gebäude ist jedoch nicht<br />
davon auszugehen, dass eine Beschattung zu einer<br />
wesentlichen Beeinträchtigung der Funktion des<br />
Spielplatzes führt.<br />
Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe und den<br />
Wegfall des Staffelgeschosses wird die Situation<br />
weiter verbessert.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 128 von 166
12 A 12 Schreiben<br />
vom 19.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 19.09.2011<br />
Die Planung des Seniorenzentrums im Münchfeld wird aus<br />
folgenden Gründen abgelehnt.<br />
Die vorhandene Grünfläche mit den bestehenden<br />
Spieleinrichtungen wird von Kindern und Jugendlichen intensiv<br />
genutzt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> sollte bemüht sein, solch ein einmalig<br />
schönes Gelände in der jetzigen Form zu erhalten.<br />
1) Das geplante Seniorenzentrum ist für die zur Verfügung<br />
stehende Fläche viel zu groß im Umfang und erschlägt mit 18<br />
Metern Höhe den ganzen Umgebungsbereich von Carl-Schurz-<br />
Schule sowie Ein- und Zweifamilienhäusern.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />
führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />
Spielplatz und Ballspielfläche werden teilweise<br />
verlegt, bleiben am Standort erhalten und können<br />
weiterhin genutzt werden.<br />
Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />
Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />
begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />
anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />
Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />
geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />
Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />
Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />
auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />
Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />
ein.<br />
Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />
Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 129 von 166
Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />
errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />
die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />
Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />
wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig<br />
Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />
grundsätzlich möglich.<br />
Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />
Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />
dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />
geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />
städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />
erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />
Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />
Dominanz fügt sich das Gebäude in die Umgebung<br />
ein, zumal auch auf den benachbarten Grundstücken<br />
eine 4-geschossige Bauweise planungsrechtlich<br />
zulässig ist.<br />
Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />
Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />
die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />
NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 130 von 166
2) Die <strong>Stadt</strong>planung sollte wirklich geeignete Gelände, von denen<br />
es in <strong>Rastatt</strong> einige gibt, für ein Seniorenzentrum nutzen.<br />
Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />
Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />
der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />
festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />
geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />
integrieren und ermöglicht ein enges<br />
Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />
mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />
Einrichtungen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 131 von 166
13 A 13 Schreiben<br />
vom 19.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 19.09.2011<br />
Hiermit erhebe ich Einwände zum Vorhaben- und<br />
Erschließungsplan „Seniorenzentrum Münchfeld“.<br />
Ich habe meine Kindheit und Jugend im Münchfeld-Siedlung<br />
verbracht. Meine drei Kinder im Alter von 16, 14 und 9 Jahren lieben<br />
ihrem Heimatort und liebten es während ihrer Grundschulzeit<br />
unbeschwert auf dem Spielplatz und dem angrenzenden freiem<br />
Rasenplatz nach Herzenslust sich auszutoben zu können und sich<br />
mit Freunden zu treffen. Es ist mir ein großes Anliegen, diesen Platz<br />
für unsere Kinder und die zukünftigen Generationen erhalten zu<br />
wissen. Unsere <strong>Stadt</strong> ist verpflichtet, solche schönen großzügigen<br />
Grünflächen zu erhalten, um den Kindern eine Alternative zu<br />
Computer und ungesundes Übergewicht mangels Bewegung zu<br />
geben. Für uns Eltern ist es wichtig zu wissen, dass die Kinder nicht<br />
ins „Abseits“ zum Spielen geschickt werden, sondern in der<br />
Bürgergemeinschaft ihren Platz finden. Ich appelliere eindringlich an<br />
Ihren gesunden Menschenverstand die Lebensqualität im<br />
Münchfeld zu erhalten und vor den Profit aus dem Verkauf des<br />
Grundstückes zu stellen.<br />
Ein Seniorenzentrum kann man überall hinbauen. Wir haben so viel<br />
„altes Kasernengelände“.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen. Sie<br />
führt nicht zu einer Änderung der Planung.<br />
Eine generelle Verpflichtung der <strong>Stadt</strong> bestimmte<br />
Grünflächen zu erhalten besteht nicht. Im Übrigen ist<br />
festzuhalten, dass Spielplatz und Ballspielfläche<br />
lediglich teilweise verlegt werden und im Übrigen mit<br />
hinreichenden Grünflächen für Kinder erhalten<br />
bleiben. Für die Einrichtung eines Bolzplatzes für<br />
ältere Kinder und Jugendliche soll ein Standort im<br />
Bereich der Sportflächen im Süden des Quartiers<br />
gefunden werden. Das Aufsuchen eines solchen<br />
weiter entfernten Bolzplatzes ist für ältere Kinder und<br />
Jugendliche auch zumutbar.<br />
Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />
geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />
integrieren und ermöglicht ein enges<br />
Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />
mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 132 von 166
14 A 14 Schreiben<br />
vom 20.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 21.09.2011<br />
Hiermit erheben wir Einspruch gegen den Bebauungsplan<br />
„Seniorenzentrum Münchfeld“ aus folgenden Gründen:<br />
Das geplante Gebäude ist für dieses Grundstück viel zu groß. Es<br />
wird wesentlich höher und massiver als die Nachbargebäude.<br />
Einrichtungen. Das in der Nähe befindliche Merzeau-<br />
Gelände steht nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong>.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />
führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />
Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />
Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />
begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />
anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />
Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />
geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />
Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />
Umgebungsbebauung, u. a. an der Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />
auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />
Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />
ein.<br />
Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />
Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />
Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />
errichtet. Hierbei ist die zulässige Geschosszahl im<br />
Bebauungsplan „Münchfeld“ gerade nicht auf zwei<br />
Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 133 von 166
wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig.<br />
Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />
danach grundsätzlich möglich.<br />
Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />
Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />
dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />
geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />
städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />
erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />
Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />
Dominanz fügt sich das Gebäude noch in die<br />
Umgebung ein, zumal auch auf den benachbarten<br />
Grundstücken eine 4-geschossige Bauweise<br />
planungsrechtlich zulässig ist.<br />
Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />
Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />
die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />
NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />
Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />
Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />
der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />
festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 134 von 166
Die geplanten 32 – 34 Stellplätze reichen niemals aus; es werden<br />
mind. 3 mal so viele gebraucht werden.<br />
Das Verkehrsaufkommen in der Sandweierer Str. wird, entgegen<br />
Ihren Aussagen, um ein Vielfaches mehr sein.<br />
In der Carl-Schurz-Schule sind Grundschüler und im angrenzenden<br />
Kindergarten noch wesentlich kleinere Kinder.<br />
Wir erahnen und fürchten Unfallgefahren für die Kinder. Wie oft<br />
schon wurde ein Kind von einem LKW oder auch PKW im<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />
darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />
notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />
dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />
Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />
baurechtlich erforderlichen und orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />
berücksichtigen. Ein Überschuss an Stellplätzen<br />
ergibt sich auch aus der Tatsache, dass keine<br />
Reduzierung der Stellplätze aufgrund des<br />
Verringerung des Bauvolumens und des Verzichtes<br />
auf die Wohnungen im 5. Geschoss vorgenommen<br />
wurde. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />
öffentlichen Straßenraum vor dem Pflegeheim<br />
vorhanden. Bei dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />
von 7,60 m ist es regelkonform nach der RASt 06,<br />
wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />
weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />
Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />
konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />
Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 135 von 166
Rückspiegel nicht gesehen, weil es im toten Winkel hinter dem<br />
Fahrzeug über die Straße, lief. Unsere Herzen schlagen für unsere<br />
Kinder und Enkelkinder.<br />
Eltern können Ihre Kinder auf dem Spielplatz nicht mehr aus den<br />
Augen lassen, geschweige, je nach Alter des Kindes, auch mal<br />
alleine auf den Spielplatz, lassen.<br />
Der Ballspielplatz, welcher an den Rand gedrängt wird, wird früher<br />
oder später wegen zu viel Lärm, geschlossen werden.<br />
Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />
niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />
verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />
Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />
Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />
Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />
erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />
der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />
senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />
einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />
der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />
führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 136 von 166
Besucher des Heimes werden in Zukunft in der Siedlung<br />
(vorzugsweise Ostmarkstr.) parken, weil das Rangieren und Parken<br />
am Heim, zu umständlich ist.<br />
Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />
erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />
Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />
weder verkehrliche noch schalltechnische<br />
Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze auf dem<br />
Grundstück des geplanten Seniorenzentrums ist<br />
ausreichend. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />
öffentlichen Straßenraum. vor dem Pflegeheim<br />
vorhanden In dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />
von 7,60 m ist es völlig regelkonform nach der RASt<br />
06, wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />
weiterer Straßen kann nicht erwartet werden. Dies gilt<br />
umso mehr, als das Staffelgeschoss mit betreuten<br />
Wohnungen in Wegfall kommt.<br />
Soweit erforderlich können verkehrsordnungs-<br />
rechtliche Maßnahmen ergriffen werden.<br />
Die Verlegung der Ballspielfläche führt nicht zu einem<br />
höheren Störfaktor hinsichtlich der angrenzenden<br />
Herz-Jesu-Kirche als dies auch bislang bereits der<br />
Fall ist. Nachbarschaftskonflikte sind weder mit den<br />
Bewohnern der Pflege- und Demenzeinrichtung noch<br />
mit der Kirche zu erwarten. Es ist zu wiederholen,<br />
dass die räumliche Nähe von sozialen Einrichtungen<br />
für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen<br />
keine unüberwindbaren Konflikte schafft. Darüber<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 137 von 166
All diese aufgeführten Argumente sind keine Schwarzmalerei,<br />
sondern vorprogrammiert, und werden von Ihnen aber bewusst<br />
nicht wahrgenommen, weil Sie nur Ihren Profit vor Augen haben.<br />
Es gibt in <strong>Rastatt</strong> genügend geeignetere Grundstücke, wo sich auch<br />
keine Widerstände regen.<br />
Wir wollen noch klarstellen, dass wir nicht gegen ein<br />
Seniorenzentrum sind (wir selbst sind bald in einem Alter, wo wir so<br />
etwas in Erwägung ziehen müssen), aber wir sind ganz klar gegen<br />
diesen Standort!<br />
Bitte überdenken Sie Ihr Vorhaben und hören auf die Bewohner,<br />
welche am meisten betroffen, sind.<br />
hinaus können für die Ballspielfläche altersbezogene<br />
Nutzungsbeschränkungen festgesetzt werden.<br />
Größere Störungen gehen erfahrungsgemäß von<br />
Bolzplätzen mit Toren aus. Vor diesem Hintergrund<br />
stellt die Verlegung des Bolzplatzes auf eine Fläche<br />
im Süden des Quartiers keine Verschlechterung der<br />
Situation dar.<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />
geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />
integrieren und ermöglicht ein enges<br />
Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />
mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />
Einrichtungen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 138 von 166
15 A 15 Schreiben<br />
vom 20.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 21.09.2011<br />
Auch wir erheben an dieser Stelle Einspruch gegen das geplante<br />
Seniorenzentrum im Münchfeld.<br />
Der Standort ist unserer Meinung nach denkbar ungünstig.<br />
Allein schon weil hier den Kindern der Spiel- und Bolzplatz und<br />
damit die grüne Oase zur Erholung genommen werden soll. Muss<br />
denn jedes grüne Fleckchen verbaut werden? Haben wir nicht<br />
genug Schandflecke in <strong>Rastatt</strong>, auf riesigen Arealen. Ganz<br />
abgesehen davon, dass man die Kinder damit vertreiben will, mit<br />
dem Bau eines solch gewaltigen Baues, was unserer Meinung nach<br />
aus purer Geldgier geschieht, wird das Verkehrsaufkommen im<br />
Münchfeld immer brisanter werden.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen. Sie<br />
führt nicht zu einer Änderung der Planung.<br />
Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />
geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />
integrieren und ermöglicht ein enges<br />
Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />
mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />
Einrichtungen.<br />
Für die Einrichtung eines Bolzplatzes für ältere Kinder<br />
und Jugendliche soll ein Standort im Bereich der<br />
Sportflächen im Süden des Quartiers gefunden<br />
werden. Die Ballspielfläche und der Kinderspielplatz<br />
bleiben als Nutzung erhalten und sind damit<br />
gesichert. Der Bolzplatz soll lediglich an einen<br />
anderen Standort im Quartier verlegt werden.<br />
Eine Verdrängung der Nutzer der Ballspielfläche und<br />
letztlich auch des Bolzplatzes findet nicht statt. Die<br />
Flächen werden lediglich verlegt. Weiter ist zu<br />
berücksichtigen, dass auch der geltende<br />
Bebauungsplan Bauflächen und nur eingeschränkt<br />
Grünflächen aufweist.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 139 von 166
Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />
konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />
Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />
Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />
niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />
verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />
Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />
Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />
Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />
erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />
der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />
senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />
einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 140 von 166
Wir fragen uns, wo die Autos der Besucher und Anlieferer parken<br />
sollen wo sie wenden sollen wenn nicht in der Stadionstrasse?<br />
Reicht es nicht, wenn der gesamte Verkehr mangels einer<br />
Umfahrung der zum Benz Werk geht, schon durch die Siedlung<br />
donnert bis spät in die Nacht hinein.<br />
Das hören die Damen und Herren <strong>Stadt</strong>räte die eventuell in der<br />
Nähe wohnen wohl nicht, oh nein da sitzen sie wohl auf ihren<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />
der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />
führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />
Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />
erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />
Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />
weder verkehrliche noch schalltechnische<br />
Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze auf dem<br />
Grundstück des geplanten Seniorenzentrums ist<br />
ausreichend. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />
öffentlichen Straßenraum. vor dem Pflegeheim<br />
vorhanden. In dem vorhandenen Straßenquerschnitt<br />
von 7,60 m ist es völlig regelkonform nach der RASt<br />
06, wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />
weiterer Straßen kann nicht erwartet werden. Dies gilt<br />
umso mehr, als das Staffelgeschoss mit betreuten<br />
Wohnungen in Wegfall kommt.<br />
Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />
darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />
notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />
dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />
Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />
baurechtlich erforderlichen und orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 141 von 166
Ohren, oder sie haben sie zugestopft.<br />
Es gibt doch in <strong>Rastatt</strong>, um noch einmal auf die Schandflecke<br />
zurückzukommen, für die es endlich Zeit wäre geräumt zu werden.<br />
Wir denken hier an dieser Stelle an die abbruchreifen Kasernen, die<br />
KZ-ähnlich hinter Stacheldraht entlang der Kehler Straße liegen.<br />
Das wäre doch ein ideales Gelände für ein riesiges<br />
Seniorenzentrum ohne jeglichen Platzmangel, da könnte<br />
möglicherweise sogar ein großer Park angelegt werden, für die<br />
Spaziergänge der Senioren. Hinzu kommt das noch ein Wald in der<br />
Nähe ist, die Zufahrt genauso problemlos, Parkmöglichkeiten<br />
optimal..<br />
Da bräuchte man keine Kinderspielplätze zu konfiszieren.<br />
Außer steht doch da noch die Max-Jägerschule, mit einem großen<br />
Platz. Dann wäre da noch die Sparkassenschule auf der Baldenau,<br />
die vor sich kümmert, auch hier wären optimale<br />
Parkplatzmöglichkeiten, dazu eine ideale Zufahrt.<br />
Platz ohne Ende. Wir appellieren an die <strong>Stadt</strong>räte, ob sie sich noch<br />
an ihre eigene Jugend und Kindheit erinnern können.<br />
Sie sollten doch bitte mit sich und ihrem Gewissen ins Gericht<br />
berücksichtigen. Ein Überschuss an Stellplätzen<br />
ergibt sich auch aus der Tatsache, dass keine<br />
Reduzierung der Anzahl der Stellplätze aufgrund des<br />
Verringerung des Bauvolumens und des Verzichtes<br />
auf die betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />
Eine Belastung weiterer Straßen kann nicht erwartet<br />
werden.<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Für die Nachnutzung der „Max-Jäger-Schule“ oder<br />
der „Sparkassenakademie“ liegt keine hinreichende<br />
konkretisierte Planung vor.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 142 von 166
16 A 16 Schreiben<br />
vom 19.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 21.09.2011<br />
gehen und zugeben, dass dieser geplante Schandfleck nur aus<br />
Geldgier und Geltungsbedürfnis, sprich Dummheit und Borniertheit<br />
gebaut werden soll, damit soll ein letztes Fleckchen Grün in einem<br />
Wohngebiet für alle Zeit verschwinden, das viele Kinder,<br />
Generationen von Kindern und ihre Eltern vermissen werden.<br />
Wir erheben Einspruch gegen den Bebauungsplan<br />
„Seniorenzentrum Münchfeld“ aus folgenden Gründen:<br />
Punkt 1 Verkehrsaufkommen:<br />
Große Bedenken haben wir bzgl. des anfallenden<br />
Verkehrsaufkommens (Zulieferer, Personal, Besucher, externe<br />
Mitarbeiter wie Fußpfleger, Friseur, Krankengymnasten, Ärzte…)<br />
und der damit verbundenen Gefahrensituation für die Schul- und<br />
Kindergartenkinder, sowie für die Kinder der umliegenden Straßen.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />
führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />
Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />
konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />
Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />
Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />
niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />
verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />
Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />
Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />
Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />
erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 143 von 166
Ebenso wird es ganz sicher zu einer sehr kritischen<br />
Parkplatzsituation kommen. Betroffen wären hiervon die<br />
angrenzenden Straßen, die aufgrund mangelnder Parkplätze<br />
genutzt werden müssten (32 Parkplätze sind lächerlich in<br />
Anbetracht der Anzahl der Personen, die einen Stellplatz benötigen.<br />
der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />
senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />
einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />
der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />
führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />
Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />
erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />
Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />
weder verkehrliche noch schalltechnische<br />
Auswirkungen hat.<br />
Die bauordnungsrechtliche erforderliche Anzahl von<br />
Stellplätzen wird auf dem Baugrundstück<br />
nachgewiesen. Die Anzahl der privaten Stellplätze<br />
liegt sogar über dem baurechtlich erforderlichen und<br />
orientiert sich an Erfahrungswerten, die Besucher und<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 144 von 166
Laut BT vom 24.02.2011 werden ca. 80 Stellplätze benötigt). Die<br />
Erklärungen und Erläuterungen hierzu von der <strong>Stadt</strong> sind unseres<br />
Erachtens nach nicht schlüssig und erwecken den Anschein die<br />
Probleme zu verniedlichen. Wenn das Seniorenzentrum erst einmal<br />
steht und die ersten Verkehrsprobleme auftauchen, bzw. die<br />
Straßen zugeparkt sind ist es zu spät nach Alternativen zu suchen.<br />
Anwohnerparkplätze in den am ehesten betroffenen Straßen (Inn,<br />
Isar, Ostmark und Sandweierer Str.) sollten dringend angedacht<br />
werden. Ebenso wäre eine Tiefgarage notwendig, um ausreichend<br />
Stellplätze zu gewährleisten.<br />
Die Verkehrszählung aus dem Jahre 2005 ist hinfällig, da durch den<br />
Autobahnanschluss <strong>Rastatt</strong>-Süd das Verkehrsaufkommen sehr<br />
stark zugenommen hat. Eine aktuelle Verkehrszählung muss hier<br />
durchgeführt werden, um mit realistischen Zahlen zu argumentieren.<br />
Mitarbeiter berücksichtigen. Die Anzahl der<br />
Stellplätze auf dem Grundstück des geplanten<br />
Seniorenzentrums ist ausreichend. Stellplätze sind<br />
darüber hinaus auch im öffentlichen Straßenraum vor<br />
dem Pflegeheim vorhanden. Bei dem vorhandenen<br />
Straßenquerschnitt von 7,60 m ist es regelkonform<br />
nach der RASt 06, wenn einseitiges Parken erfolgt.<br />
Eine Belastung weiterer Straßen kann nicht erwartet<br />
werden. Dies gilt umso mehr, als das geplante<br />
Staffelgeschoss mit betreuten Wohnungen in Wegfall<br />
kommt.<br />
Die Verkehrsmenge auf der B 3 wurde über eine<br />
Querschnittzählung auf der B 3 im Zusammenhang<br />
mit der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2005<br />
ermittelt und hochgerechnet. Bei der<br />
Straßenverkehrszählung 2010 wurde der<br />
vergleichbare Straßenquerschnitt nicht erhoben.<br />
Anhand von Vergleichsquerschnitten benachbarter<br />
Straßen zeigt sich jedoch, dass das<br />
Verkehrsaufkommen zwischen 2005 und 2010<br />
stagniert hat. Im Übrigen weist auch das<br />
Verkehrsgutachten der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>, welches u. a.<br />
die Veränderungen im Zusammenhang mit der B 3<br />
und den neuen Autobahnanschluss berücksichtigt,<br />
aus, dass das Verkehrsaufkommen auf der B 3 im<br />
Bereich der Sandweierer Straße nahezu unverändert<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 145 von 166
Punkt 2 Standort des Objekts<br />
Die geplante Objekthöhe (140,10 m ü. N. N.) passt in keinster<br />
Weise zu den umliegenden Gebäuden und wird das bisherige<br />
Gesamtbild erheblich negativ beeinträchtigen.<br />
zwischen der darin enthaltenen Analyse und<br />
Prognose bleibt. Eine erneute Überprüfung der<br />
Verkehrsmengen ist nicht erforderlich, denn mit der<br />
angenommenen Menge von 17.400 Kfz/d liegt der<br />
Wert noch über dem Prognosewert (Jahr 2010) der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> von 14.500 Kfz/d.<br />
Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />
Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />
begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />
anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />
Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />
geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />
Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />
Umgebungsbebauung, u. a. an Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche. Im Hinblick<br />
auf diesen Baukörper fügt sich das geplante<br />
Gebäude grundsätzlich in die vorhandene Umgebung<br />
ein.<br />
Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />
Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />
Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 146 von 166
errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />
die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />
Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />
wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig. .<br />
Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />
danach grundsätzlich möglich.<br />
Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde eine<br />
Straßenabwicklung von der Sandweierer Straße her<br />
gesehen, beauftragt und durch das Ing.-Büro für<br />
Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus dieser<br />
Straßenabwicklung ergibt sich, dass das geplante<br />
Seniorenzentrum zwar durchaus eine städtebauliche<br />
Dominanz hat, ohne aber eine erschlagende Wirkung<br />
auf die Umgebung zu haben. Auch unter<br />
Berücksichtigung dieser städtebaulichen Dominanz<br />
fügt sich das Gebäude in die Umgebung ein, zumal<br />
auch auf den benachbarten Grundstücken eine 4-<br />
geschossige Bauweise planungsrechtlich zulässig ist.<br />
Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />
Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />
die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />
NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />
Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 147 von 166
Eine Ballspielfläche mit Basketballfeld und Tischtennisplatte (Kosten<br />
2009: ca. 30.000,00 Euro) wird nach so kurzer Zeit wieder verlegt,<br />
obwohl sie von den Kindern aus der Umgebung sehr rege genutzt<br />
wird. Durch die Verlegung entstehen unnötige Mehrkosten.<br />
Leidtragende wären hier die Kinder der umliegenden Wohnhäuser,<br />
die durch die Verkleinerung des Spielplatzes erhebliche Nachteile<br />
hätten (zu kleine Spielfläche, weniger Kinder könnten den<br />
verbleibenden Platz nutzen).<br />
Wegfall einer Grünfläche und darauf stehender Bäume können aus<br />
Naturschutzgründen nicht befürwortet werden. Grünflächen werten<br />
die Wohnqualität enorm auf, das heißt im Umkehrschluss, dass<br />
durch den Bau des Seniorenzentrums die Wohnqualität sinkt.<br />
Punkt 3 Alternativen<br />
Gibt es denn in <strong>Rastatt</strong> wirklich keine Alternativen? Im Münchfeld<br />
gibt es keine Ärzte (Allgemeinmediziner), keine Apotheken, keine<br />
<strong>Stadt</strong>nähe. Die Busverbindung ist sehr mangelhaft (wöchentlich<br />
stündlich zwischen 5.00 Uhr und 20.00 Uhr). Unserer Meinung nach<br />
Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />
der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />
festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Die getätigten Investitionen in Ballspielfläche und<br />
Bolzplatz sind nicht vollständig verloren, da die<br />
angeschafften Spielgeräte versetzt werden können<br />
und nicht neu angeschafft werden müssen. Die<br />
Nutzung von Ballspielfläche und Kinderspielplatz wird<br />
auch weiterhin möglich sein.<br />
Naturschutzgründe stehen dem Bau des<br />
Seniorenzentrums nicht entgegen.<br />
Der vorgesehene Standort bietet die Möglichkeit das<br />
geplante Seniorenzentrum im städtischen Kontext zu<br />
integrieren und ermöglicht ein enges<br />
Zusammenwirken mit den im Quartier vorhandenen<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 148 von 166
sollten die Alternativen zunächst diskutiert werden, denn wir sind<br />
uns sicher, dass es geeignetere Grundstücke für den Bau eines<br />
Seniorenzentrums gibt.<br />
Wenn das Seniorenzentrum dennoch gebaut wird, sollte:<br />
a) über eine max. 3-stöckige Bauweise nachgedacht und<br />
diskutiert werden.<br />
b) ein Lärm- und Sichtschutz beim Zuliefererbereich gebaut<br />
werden. Dieser Bereich liegt direkt auf Höhe unserer<br />
Gartenanlagen und würde uns dann erheblich stören.<br />
Aus den o. g. Gründen können wir der derzeitigen Planung des<br />
Baus des Seniorenzentrums Münchfeld unsererseits nicht<br />
zustimmen.<br />
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sowie<br />
mit den benachbarten kirchlichen und sozialen<br />
Einrichtungen. Vergleichbare Alternativen stehen in<br />
der näheren Umgebung nicht zur Verfügung.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 149 von 166
17 A 17<br />
Undatiert<br />
Eingegangen<br />
am 21.09.2011<br />
Die Ballspielfläche wird zu fast jeder Uhrzeit von unseren eigenen,<br />
so wie von anderen Kindern genutzt. Unsere eigenen Kinder sind<br />
jetzt noch klein, doch in 2-3 Jahren werden sie diese Ballspielfläche<br />
noch intensiver besuchen. Daher sind wir der Meinung, dass diese<br />
Fläche für Kinder jeden Alters aus Münchfeld/Siedlung und<br />
Umgebung jeder Zeit zur Verfügung stehen sollten.<br />
Nach meiner Beobachtung wird Münchfeld wie Siedlung immer ein<br />
Anziehungspunkt für junge Familien bleiben. Somit werden immer<br />
Kinder diese Spielfläche nutzen.<br />
Sie tun den Kindern von Münchfeld/Siedlung und Umgebung nichts<br />
Gutes, wenn sie die Freifläche mit dem Riesenbunker von<br />
Altersheim zu 2/3 zupflastern, denn Sie rauben ihnen den Freiraum,<br />
ihren Bewegungsdrang außerhalb von Kindergarten und Schulhof<br />
auszuleben.<br />
Es ist keine akzeptable Alternative die Kinder unter 6 Jahren wegen<br />
des Auslebens Ihres Bewegungsdrangs an das größere Gelände<br />
des Spielplatzes im Wald zwischen Siedlung und Niederbühl zu<br />
verweisen, da dazwischen die dichtbefahrene B3 und Münchfeld-<br />
Straße verläuft.<br />
Unzumutbar ist auch die Zufahrt für das riesen Seniorenheim, über<br />
Donau-, Stadion- und Sandweierer Straße zu führen, da schon die<br />
Autos von Lehrern, Erzieher und Eltern bei Hin- und Rückweg<br />
darüber rollen. Dieser Lärm ist schon Belastung genug für die<br />
älteren Anwohner dieser Straßen. Sollte dann noch das Pflege- und<br />
Fachpersonal für Anwendungen dazu kommen, wird das zu einer<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />
führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />
Spielplatz und Ballspielfläche stehen auch weiterhin<br />
in geeignetem Umfang zur Verfügung. Ihr Zustand ist<br />
gesichert.<br />
Zur Klärung der Lärmsituation wurde ein<br />
schalltechnisches Gutachten der Modus Consult<br />
Speyer eingeholt. Danach sind mit dem Betrieb des<br />
Seniorenwohnheims keine unzumutbaren<br />
Lärmimmissionen verbunden. Dies gilt auch für den<br />
davon ausgehenden zusätzlichen Verkehr. Aus<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 150 von 166
unzumutbaren Ruhestörung dieser Anwohner. Nicht nur für sie ist<br />
dieser Verkehr unakzeptabel, denn auch für die Kinder hier bringt<br />
dieses Vorhaben große Gefahren mit sich. Es muss ja nicht ein Kind<br />
oder mehrere Kinder unter die Räder kommen, bis von Seiten der<br />
<strong>Stadt</strong> ein Einsehen kommt, dass es für die Gesundheit und Schutz<br />
unserer Kinder nicht zulässig sein kann.<br />
Einige Fragen hätte ich: Ist es eigentlich zugelassen, dass so ein<br />
Komplex 4-5 geschossig genau hier auf dieser Freifläche gebaut<br />
werden darf? - Wird es wahrscheinlich deshalb genehmigt, weil der<br />
Saal der St. Franziskus Kirche oder das Haus gegenüber ungefähr<br />
genauso hoch zum Himmel ragt?!<br />
Darf das Alters- und Pflegeheim auch dann gebaut werden, wenn<br />
es wegen seiner Höhe dem dahinter liegenden Spielplatz die<br />
Mittagssonne wegnimmt? – Im Winter ist das nicht so tragisch, doch<br />
im Sommer und sonnigen Herbsttagen genießen Sie und ihre<br />
Kinder bestimmt auch gerne die Sonnenstrahlen?!<br />
verkehrstechnischer Hinsicht ist kein<br />
Gefährdungspotenzial gegeben das der Planung<br />
entgegensteht.<br />
Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist bereits<br />
jetzt eine 4-geschossige Bebauung auf dem<br />
Grundstück möglich. Im Übrigen wird sich das<br />
geplante Gebäude trotz seiner städtebaulichen<br />
Dominanz in die Umgebungsbebauung einfügen.<br />
Unabhängig hiervon wurde eine maximal IV<br />
geschossige Bebauung festgesetzt und die<br />
Gebäudehöhe um ca. 2,0 m auf max. 138 m. ü. N.N.<br />
reduziert. Die Straßenabwicklung des<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Die Abstandsflächen werden eingehalten, so dass<br />
eine unzumutbare Verschattung nicht vorliegt. Zudem<br />
kann im Sommer, also in der Zeit, in der die<br />
Ballspielfläche und der Spielplatz hauptsächlich<br />
genutzt werden, eine Beschattung der Fläche sogar<br />
vorteilhaft sein. Bei einer Grundstücksbebauung mit<br />
Gebäudehöhen von bis zu 4 Geschossen ist eine<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 151 von 166
Sie sollten nicht so kurzfristig denken, so wie die anliegende<br />
Ballspielfläche, die nach meinen Informationen nach dem neusten<br />
Plänen vorerst nur verschoben wird, doch die Tischtennisplatte und<br />
das Basketballfeld sollen schon jetzt wegen dem Bauvorhaben<br />
verschwinden. Wir wollen Sie bitten, sich einen Augenblick an ihre<br />
Kindheit zu erinnern – Sie werden feststellen, dass Sie auch Platz<br />
hatten um sich auszutoben und Freunde zu treffen.<br />
Geben Sie unseren Kindern auch diese Chance!<br />
Wägen Sie gewissenhaft das Für und Wider hinsichtlich der<br />
Einnahmen dieser Freifläche und das Wohl dieser Kinder hier ab. –<br />
Danke!<br />
teilweise Beschattung angrenzender Grundstücke<br />
nach Sonnenstand im Übrigen nicht zu vermeiden.<br />
Durch die Abstände zur Grundstücksgrenze der<br />
Gebäude ist jedoch nicht davon auszugehen, dass<br />
eine Beschattung zu einer wesentlichen<br />
Beeinträchtigung der Funktion des Spielplatzes führt.<br />
Durch die Reduzierung der Gebäudehöhe und den<br />
Wegfall des Staffelgeschosses wird die Situation<br />
weiter verbessert.<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 152 von 166
18 A 18<br />
Schreiben vom<br />
19.09.2011<br />
Eingegangen<br />
am 21.09.2011<br />
Wir erheben Einspruch gegen den Bebauungsplan<br />
„Seniorenzentrum Münchfeld“ aus folgenden Gründen:<br />
Punkt 1 Bauweise<br />
- Die 5geschossige Bauweise 140,10 m ü.N.N. ist im Hinblick<br />
auf die Kirche 114,09 ü N.N. und der Schule zu massiv.<br />
Das Gebäude soll nachweislich höher als alle angrenzenden<br />
Gebäude gebaut werden.<br />
Es sollte daher nicht höher als die dort ansässige Schule<br />
gebaut werden.<br />
Die Anregung wird dankend entgegengenommen und<br />
führt zu einer teilweisen Änderung der Planung.<br />
Die Höhe der Kirche beträgt 140.09 m. ü. NN.<br />
Das geplante Gebäude ist von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen rechts begrenzt von den<br />
Schulgebäuden der Carl-Schurz-Schule und links<br />
begrenzt von den jenseits der Wegparzelle<br />
anschließenden Wohn-, Betriebs- und<br />
Lagergebäuden und daran wiederum anschließend 4-<br />
geschossigen Gebäuden mit Satteldach. Die<br />
Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe des<br />
Seniorenzentrums orientiert sich an der<br />
Umgebungsbebauung, u. a. an Höhe des<br />
Hauptbaukörpers der Herz-Jesu-Kirche (140.09 m. ü.<br />
NN). Im Hinblick auf diesen Baukörper fügt sich das<br />
geplante Gebäude grundsätzlich in die vorhandene<br />
Umgebung ein.<br />
Auch aus der 2-geschossig errichteten Carl-Schurz-<br />
Schule ergibt sich nichts anderes. Die Carl-Schurz-<br />
Schule wurde seinerzeit 2-geschossig bedarfsgerecht<br />
errichtet. Hierbei ist im Bebauungsplan „Münchfeld“<br />
die zulässige Geschosszahl gerade nicht auf zwei<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 153 von 166
Geschosse begrenzt. Auch eine höhere Bebauung<br />
wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig.<br />
Auch eine Aufstockung der Bestandsgebäude wäre<br />
danach grundsätzlich möglich.<br />
Aufgrund der Anregung des Landratsamts im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden<br />
wurde eine Straßenabwicklung von der Sandweierer<br />
Straße her gesehen, beauftragt und durch das Ing.-<br />
Büro für Vermessung Klaus Frei erstellt. Auch aus<br />
dieser Straßenabwicklung ergibt sich, dass das<br />
geplante Seniorenzentrum zwar durchaus eine<br />
städtebauliche Dominanz hat, ohne aber eine<br />
erschlagende Wirkung auf die Umgebung zu haben.<br />
Auch unter Berücksichtigung dieser städtebaulichen<br />
Dominanz fügt sich das Gebäude noch in die<br />
Umgebung ein, zumal auch auf den benachbarten<br />
Grundstücken eine 4-geschossige Bauweise<br />
planungsrechtlich zulässig ist.<br />
Gleichwohl wurde aufgrund der vorgetragenen<br />
Anregung das Bauvolumen nochmals reduziert und<br />
die Gebäudehöhe um ca. 2 m auf maximal 138 m ü.<br />
NN. verringert. Weiter wurde auf die Ausbildung des<br />
Staffelgeschosses und die Einrichtung von betreuten<br />
Wohnungen verzichtet. Schließlich wurde die Zahl<br />
der Vollgeschosse auf maximal IV. Vollgeschosse<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 154 von 166
- Die angegebenen 32 Stellplätze sollen ausschließlich für die<br />
Bewohner und Besucher zur Verfügung stehen.<br />
Keine Erwähnung der erforderlichen täglichen mindestens<br />
24 Stellplätze für die Pflegekräfte bei Schichtübergabe,<br />
zusätzlich für die Verwaltungsangestellten, der täglich<br />
anwesenden externen Mitarbeiter wie Physiotherapeut,<br />
Ergotherapeut, Hörgeräteakustiker, Fußpflege, Arzt, Frisör,<br />
Sanitätshaus etc.<br />
Es werden daher wohl eher ca. 80 Stellplätze benötigt, wie<br />
das BT am 24.02.11 schrieb.<br />
festgesetzt. Die Straßenabwicklung des<br />
Vermessungsbüros Frei vom 12.03.2012 zu dieser<br />
reduzierten Planung zeigt, dass sich der<br />
Gebäudekörper damit in die Umgebung einfügt.<br />
Es wurde bereits im Rahmen der Bürgeranhörung<br />
darauf hingewiesen, dass die bauordnungsrechtlich<br />
notwendigen Stellplätze für das Seniorenzentrum auf<br />
dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die<br />
Anzahl der privaten Stellplätze liegt sogar über dem<br />
baurechtlich erforderlichen und orientiert sich an<br />
Erfahrungswerten, die Besucher und Mitarbeiter<br />
berücksichtigen. Ein Überschuss an Stellplätzen<br />
ergibt sich auch aus der Tatsache, dass keine<br />
Reduzierung der Anzahl der Stellplätze aufgrund des<br />
Verringerung des Bauvolumens und des Verzichtes<br />
auf die betreuten Wohnungen vorgenommen wurde.<br />
Die Anzahl der Stellplätze auf dem Grundstück des<br />
geplanten Seniorenzentrums ist ausreichend.<br />
Stellplätze sind darüber hinaus auch im öffentlichen<br />
Straßenraum vor dem Pflegeheim vorhanden. Bei<br />
dem bestehenden Straßenquerschnitt von 7,60 m ist<br />
es regelkonform nach der RASt 06, wenn einseitiges<br />
Parken erfolgt. Eine Belastung weiterer Straßen kann<br />
nicht erwartet werden.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 155 von 166
Punkt 2 Verkehrsaufkommen<br />
- Der Hinweis im Schreiben des Landratsamtes auf eine 100%<br />
Verkehrsaufkommen der Angestellten die mit dem eigenen<br />
PKW zur Arbeit fahren ist berechtigt, da das Pflegeheim nur<br />
Mo-Fr 5.00h – 20.00h mit ÖPNV erreichbar ist.<br />
Zum Vergleich:<br />
Das Haus Fichtenthal in Kuppenheim weist bei einer Anzahl<br />
von 81 Pflegeplätzen zuzüglich 10 Kurzzeitpflegeplätze die<br />
doppelte Anzahl an Stellplätzen auf und dort befindet sich<br />
eine Bushaltestellte direkt vor dem Haus.<br />
Im Münchfeld wäre wohl eine Tiefgarage notwendig, um ein<br />
Zuparken der engen umliegenden Straßen (Inn, Isar,<br />
Sandweierer, Ostmark) zu verhindern.<br />
Um den Anwohnern die Park- bzw. Rangiermöglichkeiten um<br />
auf ihr Grundstück zu gelangen zu erhalten, müssten dort<br />
Anliegerparkplätze ausgewiesen werden<br />
- Ein Zuparken in der Sandweierer und Stadionstraße ist im<br />
Hinblick der Kinder die die Straße täglich zum Schul- oder<br />
Kindergartenbesuch sowie zum Spielplatz überqueren als zu<br />
gefährlich.<br />
Für die Kinder bedeuten zugeparkte Straßenränder eine<br />
Im Hinblick auf ein entstehendes zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen wurde eine verkehrs-<br />
konzeptionelle Stellungnahme durch die Firma Modus<br />
Consult Karlsruhe erstellt. Danach ist in der<br />
Sandweierer Straße auf Höhe des Pflegeheims<br />
aufgrund der Fußgängerunterführung unter der B 3<br />
mit einem erhöhten Fußgänger- und<br />
Radfahreraufkommen zu rechnen. Die Gehwege sind<br />
allerdings breit genug und das Geschwindigkeits-<br />
niveau ist mit Tempo 30 niedrig. Nach dieser<br />
verkehrskonzeptionellen Stellungnahme ist das<br />
Verkehrsaufkommen im Bezug auf die Querung der<br />
Sandweierer Straße so gering, dass keine<br />
Leistungsfähigkeits- oder Sicherheitsprobleme zu<br />
erwarten sind. Insbesondere aufgrund der Führung<br />
der Fußgänger zur Parallellage der Straße (kein<br />
senkrechter Unterführungsausgang) ist auch nicht mit<br />
einem unkontrollierten Queren der Straße zu<br />
rechnen. Aufgrund der besonderen Bestandssituation<br />
durch die Sackgasse wird das Verkehrsaufkommen<br />
vor der Schule zwar erhöht werden, bleibt aber noch<br />
deutlich im Rahmen der vorgegebenen<br />
Sicherheitsstandards. Im Übrigen wird durch die<br />
geplante Nutzung als Pflegeheim und den Wegfall<br />
der betreuten Wohnungen das Verkehrsaufkommen<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 156 von 166
erhebliche Gefahr. Nahezu alle Kinder müssen eine der<br />
umliegenden Straßen überqueren, um die Schule,<br />
Kindergarten oder Spielplatz zu besuchen. Diese Kinder sind<br />
zum größten Teil unter zwölf Jahren.<br />
Das Überqueren der Straßen zwischen den geparkten Autos<br />
hindurch ist für diese Gruppe besonders riskant.<br />
- Es steht zu befürchten, dass während der Stoßzeiten die<br />
Rettungswege zwischen 7.00h-16.00h (die Schule hat einen<br />
Hort) nicht freigehalten werden können. zu dem allgemeinen<br />
Anwohner- und Pflegeheimverkehr kommt eine große<br />
Anzahl von Fahrzeugen der Eltern hinzu z.B.<br />
Montessorikinder aus den umliegenden Gemeinden die<br />
gebracht oder geholt werden müssen, da eine schlechte<br />
ÖPNV besteht.<br />
- Wie man erkennen kann hat das Büro Modus Consult die<br />
Zählungen am 22.02.11, also im Winter vorgenommen. Die<br />
Erhöhung der Anzahl der Fahrradfahrer bzw. Personen, die<br />
die Unterführung benutzen um z.B. am Nachmittag zum<br />
Spielplatz zu gelangen oder von der Schule bzw. Arbeit<br />
heimkehren, liegt in den warmen Monaten (März-Oktober)<br />
daher deutlich höher. Dies muss ebenfalls berücksichtigt<br />
ohnehin nur gering zunehmen. Nach dem Ergebnis<br />
der Stellungnahme kann das Pflegeheim konfliktfrei in<br />
die Verkehrslage integriert werden. Das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />
der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />
führen. Dies gilt umso mehr, als das geplante<br />
Staffelgeschoss mit betreuten Wohnungen in Wegfall<br />
kommt.<br />
Das insoweit angenommene Verkehrsaufkommen<br />
orientiert sich an Erfahrungswerten und den Angaben<br />
der AWO als der künftigen Betreiberin des<br />
Seniorenzentrums, die über große Erfahrungen im<br />
Betrieb vergleichbarer Heime verfügt. Das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen wird nicht zu einer Überlastung<br />
der Sandweierer Straße oder der Stadionstraße<br />
führen. Die Mehrbelastung in den genannten<br />
Wohnstraßen durch den von der Einrichtung<br />
erzeugten Verkehr ist im Vergleich zu dem von den<br />
Anliegern erzeugten Eigenverkehr so gering, dass sie<br />
weder verkehrliche noch schalltechnische<br />
Auswirkungen hat. Die Anzahl der Stellplätze auf dem<br />
Grundstück des geplanten Seniorenzentrums ist<br />
ausreichend. Stellplätze sind darüber hinaus auch im<br />
öffentlichen Straßenraum vor dem Pflegeheim<br />
vorhanden. In dem bestehenden Straßenquerschnitt<br />
von 7,60 m ist es völlig regelkonform nach der RASt<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 157 von 166
werden.<br />
- Die Fa. Weisenburger hat gegenüber des Büros Modus<br />
Consult angegeben, dass täglich zwei Kleintransporter mit<br />
Wäsche bzw. Lebensmitteln erwartet werden. Sollte dies per<br />
LKW oder mehreren Fahrzeugen erfolgen, wären die<br />
ausgewerteten Daten im Hinblick des Verkehrsaufkommens<br />
bzw. Lärmschutz nicht richtig.<br />
- Auch wurde wie vom Büro Modus Consult festgestellt, dass<br />
der Lärmschutz anhand der Verkehrszählung von 2005<br />
zugrunde liegt. Es wurde von einer einprozentigen Zunahme<br />
pro Jahr ausgegangen. Das Büro Modus Consult hat jedoch<br />
nicht berücksichtigt, dass es durch die Öffnung der<br />
Autobahnauffahrt <strong>Rastatt</strong>-Süd zu einer Erhöhung des<br />
Verkehrsaufkommens kam, die weit über einem Prozent<br />
liegt. Die zugrunde gelegten Zahlen sind daher nicht<br />
realistisch.<br />
06, wenn einseitiges Parken erfolgt. Eine Belastung<br />
weiterer Straßen kann nicht erwartet werden.<br />
Insoweit wurde eine ergänzende Stellungnahme der<br />
Modus Consult eingeholt. Danach führt dies nicht zu<br />
einer anderen Einschätzung der verkehrlichen<br />
Situation.<br />
Die Veränderung des Verkehrsaufkommens der B 3<br />
und die sich damit verändernden<br />
Geräuscheinwirkungen bei vorhandenen Anliegen<br />
sind völlig unabhängig von der hier zu<br />
untersuchenden Aufgabenstellung zu sehen. Sie<br />
waren nicht Gegenstand der schalltechnischen<br />
Untersuchungen. Im vorliegenden Gutachten waren<br />
die Geräuscheinwirkungen der B 3 auf das Vorhaben,<br />
nicht auf die vorhandene Umgebung, zu ermitteln.<br />
Ausgehend von der erhobenen Verkehrsmenge 2005<br />
von durchschnittlich ca. 16.600 Kfz/24h an der<br />
Zählerstelle 7115 1110 wurde wie im Gutachten<br />
beschrieben eine Hochrechnung auf das Jahr 2010<br />
mit einem angenommenen Zuwachs von 5%/Jahr<br />
vorgenommen, woraus sich eine Verkehrsmenge von<br />
ca. 17.400 Kfz/24h ergibt, die als Grundlage für die<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 158 von 166
Punkt 3 Spielplatz, Ballspielfläche und öffentliche Grünanlage<br />
- Festlegung eines dauerhaften Bestandes einer<br />
Ballspielfläche in nordwestlicher Richtung angrenzend an<br />
das Grundstück des geplanten Seniorenwohnheimes über<br />
den 30.12.2021 hinaus.<br />
- Festlegung einer dauerhaften öffentlichen Grünfläche und<br />
Ermittlung der Geräuscheinwirkungen am<br />
Bauvorhaben angesetzt wurde.<br />
Inzwischen liegen die erhobenen Verkehrsmengen<br />
aus dem Jahr 2010 vor, einzusehen unter<br />
http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/show/<br />
1335210/rpt-95-svz-2010-b3-b35.pdf. An der<br />
Zählstelle 7115 1110 wurde im Jahr 2010 eine<br />
Verkehrsmenge von durchschnittlich ca. 12.100<br />
Kfz/24h ermittelt, während 2000 noch ca. 15.300<br />
Kfz/24h und 2005 ca. 16.600 Kfz/24h gezählt wurden.<br />
Hier hat sich entgegen unseren Annahmen ein<br />
Rückgang der Verkehrsbelastung ergeben, der<br />
möglicherweise seine Ursache in der genannten<br />
Öffnung der Anschlussstelle <strong>Rastatt</strong>-Süd hat, die<br />
entlastend auf den fraglichen Abschnitt der B 3<br />
wirken könnte.<br />
Die Anregung wurde berücksichtigt.<br />
Der dauerhafte Bestand des Spielplatzes ist<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 159 von 166
Spielplatzes in nordöstlicher Richtung.<br />
- Sollten die Gespräche über den angedachten<br />
Waldkindergarten in der Siedlung am Waldspielplatz<br />
erfolgreich sein, wird dieser für alle anderen Kinder nicht<br />
mehr zugänglich sein. Es befindet sich dann kein Spielplatz<br />
für Kinder ab 3 Jahre im Wohngebiet der Siedlung.<br />
Es sollte daher eine Überarbeitung über eine zusätzliche<br />
Erweiterung des bestehenden Spielplatzes in der<br />
Sandweierer Straße in nordöstlicher Richtung erfolgen.<br />
- Eine derzeitige Veränderung des Spielplatzes in<br />
nordwestlicher Richtung sehen wir als bedenklich, da er<br />
somit näher an das Schulgelände rückt und eine Störung<br />
des Schulbetriebs am Vormittag bedeutet.<br />
- Keine hintere geplante Wohnbebauung ab 2022 mit Reihen-<br />
und Doppelhäusern an das geplante Pflegeheim.<br />
- Keine Öffnung der Isarstraße in nördlicher Richtung.<br />
gesichert.<br />
Eine Einschränkung der Nutzung auf dem<br />
Waldspielplatz wurde zu keinem Zeitpunkt in Betracht<br />
gezogen.<br />
Die Größe und Ausstattung des Spielplatzes im<br />
Münchfeld ist angemessen. Eine Erweiterung des<br />
Spielplatzes ist nicht erforderlich.<br />
Wird zur Kenntnis genommen. Eine unzumutbare<br />
Störung des Schulbetriebs wird nicht erwartet.<br />
Die Anregung ist bereits berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 160 von 166
- Es sollte wie auch im Schreiben des Landratsamtes erwähnt<br />
wird, sämtliche hohen Bäume, daher auch die entlang der<br />
Carl-Schurz-Schule in nordöstlicher Richtung im Hinblick des<br />
Naturschutzes nicht abgeholzt werden.<br />
Punkt 4 Gemeinderatssitzung vom 27.09.2010<br />
Anfrage „Warum werden keine alternativen Standorte anderweitig<br />
intensiv gesucht“<br />
Aussage OB Pütsch:<br />
„Es sollen in jedem Wohnbezirk solche Seniorenwohnheime<br />
entstehen, damit eine ortsnahe Versorgung älterer Menschen<br />
gewährleistet wird“<br />
- Daher Festlegung: Der jeweilige Betreiber (derzeit AWO) soll<br />
verpflichtet werden, dass Bewohner und gebürtige<br />
Siedler/Münchfelder bevorzugt aufgenommen werden.<br />
- Über alternative Standorte wurde zu wenig diskutiert.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 161 von 166
- Im Bereich Röttererberg/Rheinau/Zay sind keine<br />
Pflegeheime ansässig. Der Investor auf der Baldenau der<br />
bereits parat stand wurde im Hinblick auf die Klausurtagung<br />
im November 2010 vertröstet.<br />
Danach stand im BT vom 27.01.2011:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> ist eher zurückhaltend, was das<br />
Pflegeheim-Projekt anbelangt, da dies ja durchaus in<br />
Konkurrenz zu anderen Heim-Plänen in <strong>Rastatt</strong> stehen<br />
würde (Münchfeld, ehemaliges Intermarkt-Gebäude).<br />
Stimmt dieser Bericht mit der Aussage des OB Pütsch<br />
überein?<br />
Welche Standorte werden dann im Bereich<br />
Röttererberg/Rheinau/Zay in Betracht gezogen?<br />
Aus den o. g. Gründen kann daher eine Zustimmung zu der<br />
derzeitigen Planung und Ausarbeitung der vorliegenden<br />
Stellungnahme des Büro Modus Consult zum Bau des<br />
Seniorenzentrum Münchfeld von unserer Seite aus nicht erfolgen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 162 von 166
19 Landratsamt<br />
<strong>Rastatt</strong>,<br />
Schreiben vom<br />
08.08.2011<br />
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum<br />
Münchfeld“, <strong>Rastatt</strong> geben wir folgende Stellungnahme ab:<br />
I. Baurecht:<br />
Die in unserer Stellungnahme vom 20. April 2011 vorgebrachten<br />
baurechtlichen Anregungen wurden berücksichtigt. Weitere<br />
Anregungen werden nicht vorgebracht.<br />
II. Naturschutz:<br />
In Abstimmung mit dem zuständigen Naturschutzbeauftragten<br />
ergeht folgende Stellungnahme:<br />
Nach Durchsicht und Prüfung der Unterlagen bleibt festzuhalten,<br />
dass durch das geplante Vorhaben keine artenschutzrechtlichen<br />
Verbotstatbestände ausgelöst werden, sofern die folgenden in der<br />
<strong>Anlage</strong> 5 dargestellten minimierungs- und landschaftspflegerischen<br />
Begleitmaßnahmen berücksichtigt werden:<br />
Fällarbeiten sind außerhalb der Vogelbrutsaison<br />
durchzuführen.<br />
Für gefällte Gehölzstrukturen ist im Umfeld gleichwertiger<br />
Einsatz zu schaffen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 163 von 166
III. Umwelt:<br />
1. Immissionsschutz<br />
Auf eine erneute Stellungnahme kann verzichtet werden. Soweit<br />
bisherige Anregungen und Hinweise nicht berücksichtigt<br />
wurden, bleiben diese aufrecht erhalten.<br />
Für Rückfragen hierzu steht Ihnen Herr Beiser von der<br />
Fachabteilung Gewerbeaufsicht unter der Telefonnummer:<br />
07222/381-4261 zur Verfügung.<br />
2. Abwasserbeseitigung<br />
Auf die Ausführungen vom 03.Mai 2011 wird verwiesen.<br />
IV. Landwirtschaft:<br />
Keine Bedenken.<br />
V. Straßenbauamt:<br />
Keine Bedenken. Klassifizierte Straßen (hier die B 3) sind nicht<br />
unmittelbar betroffen. Aufgrund der Nähe zur B 3 bleibt es<br />
unbenommen, das Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 45<br />
Straßenbetrieb und Verkehrstechnik) am Verfahren zu beteiligen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 164 von 166
20 Polizeidirektion<br />
<strong>Rastatt</strong>/Baden-<br />
Baden,<br />
Schreiben vom<br />
29.09.2011<br />
21 EnBW Regional<br />
AG, Schreiben<br />
vom 05.09.2011<br />
VI. Vermessung:<br />
Auf unserer Stellungnahme vom 03. Mai 2011 wird verwiesen.<br />
VII. Flurneuordnung:<br />
Keine Bedenken.<br />
VIII. Abfallwirtschaft:<br />
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises <strong>Rastatt</strong> stellt fest, dass<br />
die in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2011 formulierten<br />
Feststellungen und Vorschläge bestehen bleiben können.<br />
Ergänzungen sind bei diesem Planungsstand nicht erforderlich.<br />
Wir bedanken uns für die übersandten Planunterlagen zum<br />
„Seniorenzentrum Münchfeld“ in <strong>Rastatt</strong>.<br />
Aus unserer Sicht bestehen gegen eine Realisierung keine<br />
Bedenken.<br />
Den Spielplatzbereich bitten wir insbesondere zur Fahrbahn hin<br />
baulich abzusichern.<br />
Den uns vorgelegten Plan haben wir auf unsere<br />
Versorgungsbelange hin durchgesehen. Der im Bebauungsplan<br />
ausgewiesene Planbereich des liegt nicht im Versorgungsbereich<br />
des RZ Nordbaden, von uns sind keine Versorgungsanlagen<br />
vorhanden.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 165 von 166
22 GVS Netz<br />
GmbH,<br />
Schreiben vom<br />
11.08.2011<br />
Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Anregungen<br />
und Beteiligung an diesem Planverfahren.<br />
Wir bedanken uns für die Beteiligung am oben genannten<br />
Bebauungsplanverfahren.<br />
In dem bezeichneten Gebiet liegen keine <strong>Anlage</strong>n der GVS Netz<br />
GmbH, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden.<br />
Eine Beteiligung am weiteren Verfahren ist nicht erforderlich.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stand 11.05.2012<br />
Seite 166 von 166