Antrag auf Erteilung eines ... - Stadt Rastatt
Antrag auf Erteilung eines ... - Stadt Rastatt
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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> Wohnberechtigungsscheins <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />
nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)<br />
Fachbereich Sicherheit und Ordnung<br />
Die <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> Wohnberechtigungsscheins bedarf der Beantragung durch den Woh- Kundenbereich Bürgerbüro/Wohnungsbindung<br />
nungssuchenden. Diesem Zweck dient der Ihnen vorliegende Vordruck, der bei der <strong>Antrag</strong> Herrenstr. 15; Erdgeschoss<br />
stellung zu verwenden ist. Die darin erfragten Angaben sind notwendig für die Beurteilung<br />
ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung bei Ihrem Haus<br />
Zimmer E06, 76437 <strong>Rastatt</strong><br />
halt vorlliegen und welche Wohnungsgröße für diesen Haushalt in Betracht kommt. Ohne die<br />
Mitteilung dieser Informationen kann Ihnen der gewünschte Wohnberechtigungsschein nich<br />
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Helmer:<br />
erteilt werden. Das gilt auch, wenn die Verwendung dieses Vordrucks grundlos verweiger Telefon: 07222 / 972 7141<br />
wird. Angaben, die zwar hilfreich jedoch nicht erforderlich sind, sind entsprechend gekenn<br />
zeichnet und müssen daher nicht angegeben werden. Die personenbezogenen Daten wer<br />
den <strong>auf</strong> der Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes erhoben (§§ 13 f LDSG)<br />
Fax:<br />
Email:<br />
07222 / 972 7199<br />
eva-maria.helmer@rastatt.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Zu Ihrer weiteren Information empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Informations Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr<br />
schrift "Der Wohnberechtigungsschein", die das Wirtschaftsministerium heraus<br />
gegeben hat und die u. a. bei den Gemeinden erhältlich ist<br />
<strong>Antrag</strong>stellerin / <strong>Antrag</strong>steller<br />
Mittwoch 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
Familienname, ggf. Geburtsname Vorname Geburtsdatum<br />
Anschrift<br />
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort<br />
Haushaltsangehörige, die in die künftige Wohnung <strong>auf</strong>genommen werden sollen<br />
Damit neben dem <strong>Antrag</strong>steller auch die übrigen Mitglieder des Haushalts von der beantragten Wohnberechtigung mit umfasst werden sowie dem<br />
Haushalt eine angemessene Wohnungsgröße zugemessen werden kann, sollen alle Angehörige des Haushalts benannt werden. Ein Hausha<br />
liegt nur vor, wenn Personen aus dem nachfolgend bezeichneten Personenkreis miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen<br />
der <strong>Antrag</strong>steller, sein Ehegatteoder sein Partner einer sonstigen <strong>auf</strong> Dauer angelegten Lebensgemeinschaft oder sein Lebenspartner im Sinn<br />
des Lebenspartnerschaftsgesetzes, sowie deren Verwandte in gerader Linie (z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) und zweiten Grades in de<br />
Seitenlinie (Geschwister) sowie Verschwägerte in gerader Linie (z.B. Schwiegereltern, Stiefkinder) und zweiten Grades in der Seitenlinie (Schwa<br />
ger, Schwägerin), Pflegekinder und Pflegeeltern. Zum Haushalt rechnen auch Personen, die alsbald, regelmäßig innerhalb der nächsten sech<br />
Monate in den Haushalt <strong>auf</strong>genommen werden sollen sowie Personen, die nur vorübergehend von dem Haushalt abwesend sind<br />
Verhältnis zum<br />
Nr. Familienname (ggf. Geburtsname)<br />
Geburtsdatum<br />
Staatsangehörigkeit Aufenthaltsstatus*<br />
<strong>Antrag</strong>steller<br />
1 <strong>Antrag</strong>stellerin / <strong>Antrag</strong>steller - s. o. -<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
*Der Aufenthaltsstatus ist nur bei ausländischer Staatsangehörigkeit anzugeben.<br />
Haushalte mit besonderen Merkmalen (freiwillig)<br />
Ein kleiner Teil der geförderten Mietwohnungen im Land ist ausschließlich oder vorrangig bestimmten Haushalten bzw. Personengruppen vorbe<br />
halten; das ist aber nicht notwendig in jeder Gemeinde der Fall. Nachfolgend sin die häufigsten dieser insoweit privilegierten Haushalte oder Per<br />
sonengruppen bezeichnet. Erfüllt ihr Haushalt oder einer der Haushaltsangehörigen (z.B. Schwerbehinderung mit speziellen Wohnbedürfnissen<br />
die an diese Merkmale geknüpften Eigenschaften, können Sie dies anschließend eintragen und somit unter Umständen in den Genuss <strong>eines</strong> so<br />
chen Vorbehalts kommen. Das gilt auch, falls Voraussetzungen <strong>eines</strong> Vorbehalts erfüllt werden, der nicht <strong>auf</strong>geführt ist. Sie können diesen hin<br />
zufügen:<br />
a) Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung<br />
c) Alleinerziehende/r mit Kind/ern bis 18 Jahre<br />
d) Kinderreiche Familie (ab 3 Kinder bis 18 Jahre)<br />
e) Junge Familien (keiner der Ehegatten hat das 40. Lebensjahr vollendet/ mindestens 1 Kind bis 18 Jahre)<br />
f) Spätaussiedler<br />
g)<br />
Telefon (freiwillig)<br />
ehemalige Wohnsitzlose ehemalige Strafgefangene ehemalige Suchtkranke ___________________<br />
b) Schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen hinsichtlich Grundriss oder Ausstattung<br />
Name, Vorname Art des Wohnbedürfnisses<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
1
Einkommen<br />
Der soziale Ansatz, mit dem das Land den Bau von Mietwohnungen unterstützt, verlangt, dass diese Mietwohnungen nur Haushalten mit geringe<br />
rem Einkommen überlassen werden. Deshalb sind bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten, damit die Sozialmietwohnungen ihrem Förder<br />
zweck entsprechend verwendet werden. Das setzt die Ermittlung des Haushaltseinkommens voraus. Entscheidend hierfür sind die Bruttojah<br />
reseinkommen aller Haushaltsmitglieder, welche zum Gesamteinkommen des Haushalts summiert werden, sofern solche Einkommen erzielt wer<br />
den. Bei nicht selbständiger Arbeit - auch geringfügiger - Arbeit ist der Bruttojahresverdienst (Bruttolohn, Bruttoverdienst) abzüglich der zuletz<br />
steuerlich anerkannten Werbungskosten, bei selbständiger Arbeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb, de<br />
zuletzt steuerlich anerkannte Gewinn, bei Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen der Überschuss der Einnahmen über die zu<br />
letzt steuerlich anerkannten Werbungskosten, bei wiederkehrenden Bezügen sind z. B. Renten- und Pensionsbezüge abzüglich von zuletz<br />
steuerlich anerkannten Werbungskosten anzugeben<br />
Hinzu kommen bestimmte steuerfreie Einkünfte nach § 3 Nr.2, 2a, 2b des Einkommensteuergesetzes - EStG - (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbei<br />
tergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Eingliederungshilfe, Überbrückungsgeld, Leistungen nach SGB II usw.) Es ist grund<br />
sätzlich das Jahreseinkommen maßgeblich, das ab dem Monat der <strong>Antrag</strong>stellung zu erwarten ist. Sollten hierzu keine verläßlichen Angaben<br />
möglich sein, kann auch das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt werden. Bitte tragen Sie in der folgenden Tabelle die entsprechen<br />
den Einnahmen/Beträge und deren Höhe ein. Dies ist regelmäßig nachzuweisen<br />
Personen mit eigenem Einkommen<br />
Name<br />
Name Name<br />
Einkommen aus<br />
<strong>Antrag</strong>steller<br />
nicht selbständiger Arbeit<br />
selbständiger Tätigkeit<br />
Vermietung- und Verpachtung /<br />
Kapitalvermögen<br />
wiederkehrenden Bezügen<br />
steuerfreien Einkünften<br />
(§ 3 Nr.2, 2a, 2b EStG<br />
Werbungskosten<br />
Bei der Einkommensermittlung sind auch die geltend gemachten Werbungskosten zu berücksichtigen. Berücksichtigungsfähig ist zumindest die<br />
steuerliche Werbungskostenpauschale. Liegen die Werbungskosten allerdings über dem Pauschalbetrag, sind die tatsächlichen Kosten und Auf<br />
wendungen zu berücksichtigen. Solche höheren Kosten können nachfolgend angegben werden. Sie sind regelmäßig nachzuweisen<br />
Werbungskosten <strong>Antrag</strong>steller<br />
Dauerhafte Haushaltsführung<br />
Die nachfolgend erbetenen Angaben sind nur in den anschließend benannten Fällen erforderlich<br />
Ein Wohnberechtigungsschein kann nur erteilt werden, wenn der Wohnungssuchende überhaupt in der Lage ist, für sich und seine Haushaltsan<br />
gehörigen <strong>auf</strong> längere Dauer einen selbständigen Haushalt zu führen. Kann jedoch kein oder nur ein sehr geringes Einkommen ermittelt werde<br />
oder handelt es sich insbesondere um minderjährige <strong>Antrag</strong>steller oder Wohnungssuchende in Ausbildung, so können an der Fähigkeit zur eigen<br />
ständigen Haushaltsführung Zweifel bestehen. In solchen Fällen sind auch Einnahmen anzugeben und bei Verlangen nachzuweisen, die bei de<br />
Einkommensermittlung unberücksichtigt blieben (z.B. Unterhaltsleistungen, Erziehungsgeld, Elterngeld)<br />
Einnahmen aus <strong>Antrag</strong>steller<br />
Zu erwartende Einkommensänderungen<br />
Künftige Einkommensänderungen sind bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach der <strong>Antrag</strong><br />
stellung mit Sicherheit zu erwarten sind. Ist das der Fall, sind die Haushaltsangehörigen entsprechend zu bezeichnen und die nachfolgenden An<br />
gaben zu machen.<br />
Name, Vorname Datum<br />
Vorhandenes erhebliches verwertbares Vermögen<br />
Ein Wohnberechtigungsschein darf trotz Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht oder nicht in vollem beantragtem Umfang ertei<br />
werden, wenn der Haushalt über angemessenes Wohneigentum (Eigentumswohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus) oder sonst über erhebliches<br />
Vermögen (z. B. Barvermögen, Guthaben, Wertpapiere, Grundeigentum) verfügt. Verfügen Sie oder eine zu Ihrem Haushalt rechnende Person<br />
über angemessenes Wohneigentum oder erhebliches Vermögen, sind diese Werte anzugeben<br />
Art und Wert des Vermögens. Bei Wohneigentum zusätzlich auch Adresse und Größe angeben.<br />
Name Name<br />
Name<br />
Name Name Name<br />
Grund der Verringerung / der Erhöhung Neuer Betrag<br />
2
Wohnungstausch<br />
Bewohnen Sie bereits eine geförderte Wohnung, so dass diese im Falle Ihres Umzugs frei werden würde, handelt es sich um einen Wohnungs<br />
tausch. Teilen Sie bitte die nachfolgenden Informationen zu Ihrer derzeitigen Sozialmietwohnung mit. Beabsichtigen Sie stattdessen, eine be<br />
stimmte Sozialmietwohnung zu beziehen, so machen Sie bitte die nachfolgend erbetenen Angaben zu der Tauschwohnung<br />
I. Derzeitige Wohnung<br />
II. Tauschwohnung<br />
Straße, Hausnummer,<br />
PLZ, Ort, Stockwerk<br />
und Lage oder Nummer<br />
der Wohnung<br />
Angaben bei zusätzlichem Raumbedarf<br />
Die Angemessenheit der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume hängt von der Größe des Haushalts ab. Über diese feststehenden Größen<br />
hinaus kann aus bestimmten Gründen ein zusätzlicher Flächen- und Raumbedarf des Haushalts bestehen oder zukünftig erforderlich werden<br />
In Ausnahmefällen kann ein solcher zusätzlicher Bedarf anerkannt werden (z. B. zur Aufnahme von Angehörigen)<br />
Begründung für den zusätzlichen Raumbedarf<br />
Erklärung<br />
Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zur Aufhebung de<br />
Wohnberechtigungsscheins führen können und unter Umständen zur Anzeige gebracht werden<br />
Anlagen<br />
Miete mit<br />
Nebenkosten (€)<br />
Miete mit<br />
Nebenkosten (€)<br />
Ort, Datum Unterschrift (der <strong>Antrag</strong>stellerin / des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
zur Ermittlung des Einkommens sind die dort gemachten Angaben nachzuweisen. Sie sollten diese Nachweise dem <strong>Antrag</strong> als Anlagen beifügen<br />
Gleiches gilt bei geltend gemachten Werbungskosten. Nachweisbedürftig ist regelmäßig auch eine Schwerbehinderteneigenschaft, durch den<br />
Schwerbehindertenausweis oder ein Dokument mit vergleichbarem Beweiswert<br />
a) zum Nachweis des Gesamtjahreseinkommens des Haushalts<br />
b) sonstige Nachweise (z. B. Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft und <strong>eines</strong> speziellen Wohnbedürfnisse<br />
Gebühren<br />
Ab 1. Januar 2007 erheben wir für jeden ausgestellten Wohnberechtigungsschein nach der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> über die Erhe<br />
bung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 3. November 2006 Anlage 2 Nr. 5.1.6.2 eine Gebühr vo13,-- €.<br />
Diese Gebühr ist regelmäßig bei der Einreichung des <strong>Antrag</strong>es fällig<br />
AUSNAHMEN HIERVON GELTEN NUR FÜR ALG II EMPFÄNGER !!<br />
Ansprechpartner<br />
Wohnberechtigungsschein Wohnungsbindung<br />
Größe in m²<br />
Größe in m²<br />
Anzahl der<br />
Wohnräume<br />
Anzahl der<br />
Wohnräume<br />
Frau Helmer, Herrenstr. 15, 76437 <strong>Rastatt</strong> Frau Kühlmeier, Herrenstr. 15, 76437 <strong>Rastatt</strong><br />
Zimmer Nr. E 06 im Erdgeschoss Zimmer Nr. E 06a im Erdgeschoss<br />
Sprechzeit: Mo bis Fr v. 8.00 bis 12.00 Uhr Sprechzeit: Di. 8.00 bis 12.00 Uhr; Mi 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
Mittwoch v. 14.00 bis 17.00 Uhr Telefon - Nummer 07222 / 972 7140<br />
Telefon-Nummer 07222 / 972 7141; Fax -7199 Fax - Nummer 07222 / 972 7199<br />
Email eva-maria.helmer@rastatt.de Email tanja.kuehlmeier@rastatt.de<br />
3
EINKOMMENSNACHWEIS / VERDIENSTBESCHEINIGUNG<br />
als Anlage zum <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> einen Wohnberechtigungsschein<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>, Fachbereich Sicherheit und Ordnung<br />
Kundenbereich Bürgerbüro / Wohnungsbindung<br />
Vom Arbeitgeber auszufüllen, bei dem der Arbeitnehmer zur Zeit beschäftigt ist<br />
Name und Anschrift des Arbeitgebers<br />
Name und Vorname des Arbeitnehmers<br />
Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis Handelt es sich bei dem Arbeitsverhältnis um ein<br />
unbefristetes Arbeitsverhältnis<br />
befristetes Arbeitsverhältnis, bis<br />
Arbeitsverhältnis <strong>auf</strong> Probe, bis<br />
Das Bruttoeinkommen bitte gesamt (einschl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter oder<br />
ähnliche Bezüge, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, Überstundenvergütung, Gratifikationen<br />
Prämien, Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Lohnausgleich für Krankheitstage, Winterausfallgeld usw.<br />
sowie steuerfreie Einnamen) angeben.<br />
Es ist das Jahreseinkommen maßgeblich, das ab diesem Monat zu erwarten ist. Hierzu kann auch<br />
von dem Einkommen ausgegangen werden, das in den letzten zwölf Monaten erzielt worden ist.<br />
Welcher Zeitraum wird bescheinigt von bis<br />
Bruttoeinkommen (gesamt) monatliches Brutto- Anzahl der Steuerklasse lt. Anzahl der Kinder lt.<br />
einkommen<br />
Jahresgehälter Lohnsteuerkarte Lohnsteuerkarte<br />
War der Arbeitnehmer krank ohne Lohnfortzahlung<br />
in diesem Zeitraum<br />
ohne Bezüge beurlaubt<br />
(von - bis)<br />
Falls es sich um eine Ausbildung handelt<br />
Steuerfreie Einnahmen (die im Bruttoeinkommen enthalten sind)<br />
Kindergeld<br />
andere Art<br />
andere Art<br />
Änderungen des Bruttoeinkommens<br />
Das oben <strong>auf</strong>geführte Bruttoeinkommen wird sich in den nächsten 12 Monaten<br />
verringern<br />
erhöhen<br />
gleichbleiben<br />
ab <strong>auf</strong> jährllich €<br />
Bestätigung des Arbeitgebers<br />
Es wird versichert, dass alle Angaben richtig und vollständig sind:<br />
Geburtsdatum<br />
(von - bis)<br />
(von - bis)<br />
Ort, Datum Telefon Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers<br />
Euro<br />
Euro<br />
Euro
AUFNAHME IN DIE WOHNUNGSSUCHENDENKARTEI<br />
Ich / Wir erkläre/n mich / uns damit einverstanden, dass meine / unsere persönlichen Daten wie Name, Vorname, derzeitige Anschrift, und<br />
Telefonnummer (falls im <strong>Antrag</strong> angegeben) an Vermieter öffentlich geförderter Wohnungen bekanntgegeben werden. Diese Anlage ist dem An-<br />
trag <strong>auf</strong> einen Wohnberechtigungsschein beizufügen.<br />
Ort, Datum Unterschrift (der <strong>Antrag</strong>stellerin / des <strong>Antrag</strong>stellers)<br />
Hierzu benötigen wir folgende Informationen:<br />
a) Haben Sie ein/mehrere Haustier/e, die Sie mitnehmen wollen ?<br />
Ja Nein Welche/s?<br />
b) Wie groß soll die zukünftige Wohnung sein ? Zimmer mit m²<br />
c) Wie hoch ist die monatlich zumutbare/tragbare Miete ? € Kaltmiete € Nebenkosten<br />
d) Wie soll die künftige Wohnung ausgestattet sein ?<br />
Bad Bad Lage keine Beschränkung Heizung Zentralheizung<br />
mit Dusche Erdgeschoss Etagenheizung<br />
nur Dusche 1. Obergeschoss Einzelöfen<br />
Dusche nur niederes Stockwerk Nachtstromöfen<br />
Waschgelegenheit nur oberes Stockwerk egal<br />
egal egal<br />
e) Aufzug: Ja Nein egal<br />
f) Die Wohnung soll über Balkon Terrasse oder wenigstens Loggia verfügen. egal<br />
g) Soll die Wohnung behindertengerecht ausgestattet sein ? Ja Nein<br />
h) Ich benötige einen Stellplatz TG-Stellplatz Garage für mein Kraftfahrzeug Nein<br />
monatliche tragbare Miete €<br />
i) Ich / Wir befinde/n mich / uns derzeit in folgender Situation: bevorstehende Eheschließung<br />
bevorstehende Entbindung<br />
bevorstehende oder bereits stattgefundene Trennnung vom<br />
Ehegatten / Lebenspartner<br />
Bevorstehender Zusammenzug mit Lebenspartner/in<br />
bei Eltern nicht versorgt<br />
bevorstehende Haftentlassung<br />
j) Kündigung der derzeitigen Wohnung durch mich/uns Vermieter zum<br />
k) Die Räumung der derzeitigen Wohnung ist <strong>auf</strong> den terminiert.<br />
Gründe für die Kündigung/Räumung der Wohnung: Eigenbedarf<br />
Mietrückstände<br />
Störung Hausfrieden<br />
Abbruch des Gebäudes<br />
Umwandlung in Eigentumswohnung/en<br />
Sanierung oder Modernisierung des Gebäudes<br />
Mietwidriges Verhalten<br />
Verk<strong>auf</strong> der Immobilie<br />
Die Aufnahme in unsere Wohnungssuchendenkartei entbindet Sie nicht von der Verpflichtung sich selbsttätig um geeigneten Wohnraum<br />
zu bemühen. Sollten Vermieter <strong>auf</strong> uns zukommen, erhalten Sie von uns entsprechende Informationen über die zu vermietende gegeförderte<br />
Wohnung (Miete, Nebenkosten, Größe, Ausstattung, Lage, Kaution etc.).Sie können sich dann bei Interesse bei dem jeweiligen<br />
Vermieter für diese Wohnung bewerben. Die Zuteilung geförderten Wohnraums findet in <strong>Rastatt</strong> regelmäßig nicht statt.