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Antrag auf Erteilung eines ... - Stadt Rastatt

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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> Wohnberechtigungsscheins <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong><br />

nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)<br />

Fachbereich Sicherheit und Ordnung<br />

Die <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> Wohnberechtigungsscheins bedarf der Beantragung durch den Woh- Kundenbereich Bürgerbüro/Wohnungsbindung<br />

nungssuchenden. Diesem Zweck dient der Ihnen vorliegende Vordruck, der bei der <strong>Antrag</strong> Herrenstr. 15; Erdgeschoss<br />

stellung zu verwenden ist. Die darin erfragten Angaben sind notwendig für die Beurteilung<br />

ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung bei Ihrem Haus<br />

Zimmer E06, 76437 <strong>Rastatt</strong><br />

halt vorlliegen und welche Wohnungsgröße für diesen Haushalt in Betracht kommt. Ohne die<br />

Mitteilung dieser Informationen kann Ihnen der gewünschte Wohnberechtigungsschein nich<br />

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Helmer:<br />

erteilt werden. Das gilt auch, wenn die Verwendung dieses Vordrucks grundlos verweiger Telefon: 07222 / 972 7141<br />

wird. Angaben, die zwar hilfreich jedoch nicht erforderlich sind, sind entsprechend gekenn<br />

zeichnet und müssen daher nicht angegeben werden. Die personenbezogenen Daten wer<br />

den <strong>auf</strong> der Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes erhoben (§§ 13 f LDSG)<br />

Fax:<br />

Email:<br />

07222 / 972 7199<br />

eva-maria.helmer@rastatt.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Zu Ihrer weiteren Information empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Informations Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

schrift "Der Wohnberechtigungsschein", die das Wirtschaftsministerium heraus<br />

gegeben hat und die u. a. bei den Gemeinden erhältlich ist<br />

<strong>Antrag</strong>stellerin / <strong>Antrag</strong>steller<br />

Mittwoch 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

Familienname, ggf. Geburtsname Vorname Geburtsdatum<br />

Anschrift<br />

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort<br />

Haushaltsangehörige, die in die künftige Wohnung <strong>auf</strong>genommen werden sollen<br />

Damit neben dem <strong>Antrag</strong>steller auch die übrigen Mitglieder des Haushalts von der beantragten Wohnberechtigung mit umfasst werden sowie dem<br />

Haushalt eine angemessene Wohnungsgröße zugemessen werden kann, sollen alle Angehörige des Haushalts benannt werden. Ein Hausha<br />

liegt nur vor, wenn Personen aus dem nachfolgend bezeichneten Personenkreis miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen<br />

der <strong>Antrag</strong>steller, sein Ehegatteoder sein Partner einer sonstigen <strong>auf</strong> Dauer angelegten Lebensgemeinschaft oder sein Lebenspartner im Sinn<br />

des Lebenspartnerschaftsgesetzes, sowie deren Verwandte in gerader Linie (z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) und zweiten Grades in de<br />

Seitenlinie (Geschwister) sowie Verschwägerte in gerader Linie (z.B. Schwiegereltern, Stiefkinder) und zweiten Grades in der Seitenlinie (Schwa<br />

ger, Schwägerin), Pflegekinder und Pflegeeltern. Zum Haushalt rechnen auch Personen, die alsbald, regelmäßig innerhalb der nächsten sech<br />

Monate in den Haushalt <strong>auf</strong>genommen werden sollen sowie Personen, die nur vorübergehend von dem Haushalt abwesend sind<br />

Verhältnis zum<br />

Nr. Familienname (ggf. Geburtsname)<br />

Geburtsdatum<br />

Staatsangehörigkeit Aufenthaltsstatus*<br />

<strong>Antrag</strong>steller<br />

1 <strong>Antrag</strong>stellerin / <strong>Antrag</strong>steller - s. o. -<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

*Der Aufenthaltsstatus ist nur bei ausländischer Staatsangehörigkeit anzugeben.<br />

Haushalte mit besonderen Merkmalen (freiwillig)<br />

Ein kleiner Teil der geförderten Mietwohnungen im Land ist ausschließlich oder vorrangig bestimmten Haushalten bzw. Personengruppen vorbe<br />

halten; das ist aber nicht notwendig in jeder Gemeinde der Fall. Nachfolgend sin die häufigsten dieser insoweit privilegierten Haushalte oder Per<br />

sonengruppen bezeichnet. Erfüllt ihr Haushalt oder einer der Haushaltsangehörigen (z.B. Schwerbehinderung mit speziellen Wohnbedürfnissen<br />

die an diese Merkmale geknüpften Eigenschaften, können Sie dies anschließend eintragen und somit unter Umständen in den Genuss <strong>eines</strong> so<br />

chen Vorbehalts kommen. Das gilt auch, falls Voraussetzungen <strong>eines</strong> Vorbehalts erfüllt werden, der nicht <strong>auf</strong>geführt ist. Sie können diesen hin<br />

zufügen:<br />

a) Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung<br />

c) Alleinerziehende/r mit Kind/ern bis 18 Jahre<br />

d) Kinderreiche Familie (ab 3 Kinder bis 18 Jahre)<br />

e) Junge Familien (keiner der Ehegatten hat das 40. Lebensjahr vollendet/ mindestens 1 Kind bis 18 Jahre)<br />

f) Spätaussiedler<br />

g)<br />

Telefon (freiwillig)<br />

ehemalige Wohnsitzlose ehemalige Strafgefangene ehemalige Suchtkranke ___________________<br />

b) Schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen hinsichtlich Grundriss oder Ausstattung<br />

Name, Vorname Art des Wohnbedürfnisses<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

1


Einkommen<br />

Der soziale Ansatz, mit dem das Land den Bau von Mietwohnungen unterstützt, verlangt, dass diese Mietwohnungen nur Haushalten mit geringe<br />

rem Einkommen überlassen werden. Deshalb sind bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten, damit die Sozialmietwohnungen ihrem Förder<br />

zweck entsprechend verwendet werden. Das setzt die Ermittlung des Haushaltseinkommens voraus. Entscheidend hierfür sind die Bruttojah<br />

reseinkommen aller Haushaltsmitglieder, welche zum Gesamteinkommen des Haushalts summiert werden, sofern solche Einkommen erzielt wer<br />

den. Bei nicht selbständiger Arbeit - auch geringfügiger - Arbeit ist der Bruttojahresverdienst (Bruttolohn, Bruttoverdienst) abzüglich der zuletz<br />

steuerlich anerkannten Werbungskosten, bei selbständiger Arbeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb, de<br />

zuletzt steuerlich anerkannte Gewinn, bei Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen der Überschuss der Einnahmen über die zu<br />

letzt steuerlich anerkannten Werbungskosten, bei wiederkehrenden Bezügen sind z. B. Renten- und Pensionsbezüge abzüglich von zuletz<br />

steuerlich anerkannten Werbungskosten anzugeben<br />

Hinzu kommen bestimmte steuerfreie Einkünfte nach § 3 Nr.2, 2a, 2b des Einkommensteuergesetzes - EStG - (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbei<br />

tergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Eingliederungshilfe, Überbrückungsgeld, Leistungen nach SGB II usw.) Es ist grund<br />

sätzlich das Jahreseinkommen maßgeblich, das ab dem Monat der <strong>Antrag</strong>stellung zu erwarten ist. Sollten hierzu keine verläßlichen Angaben<br />

möglich sein, kann auch das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt werden. Bitte tragen Sie in der folgenden Tabelle die entsprechen<br />

den Einnahmen/Beträge und deren Höhe ein. Dies ist regelmäßig nachzuweisen<br />

Personen mit eigenem Einkommen<br />

Name<br />

Name Name<br />

Einkommen aus<br />

<strong>Antrag</strong>steller<br />

nicht selbständiger Arbeit<br />

selbständiger Tätigkeit<br />

Vermietung- und Verpachtung /<br />

Kapitalvermögen<br />

wiederkehrenden Bezügen<br />

steuerfreien Einkünften<br />

(§ 3 Nr.2, 2a, 2b EStG<br />

Werbungskosten<br />

Bei der Einkommensermittlung sind auch die geltend gemachten Werbungskosten zu berücksichtigen. Berücksichtigungsfähig ist zumindest die<br />

steuerliche Werbungskostenpauschale. Liegen die Werbungskosten allerdings über dem Pauschalbetrag, sind die tatsächlichen Kosten und Auf<br />

wendungen zu berücksichtigen. Solche höheren Kosten können nachfolgend angegben werden. Sie sind regelmäßig nachzuweisen<br />

Werbungskosten <strong>Antrag</strong>steller<br />

Dauerhafte Haushaltsführung<br />

Die nachfolgend erbetenen Angaben sind nur in den anschließend benannten Fällen erforderlich<br />

Ein Wohnberechtigungsschein kann nur erteilt werden, wenn der Wohnungssuchende überhaupt in der Lage ist, für sich und seine Haushaltsan<br />

gehörigen <strong>auf</strong> längere Dauer einen selbständigen Haushalt zu führen. Kann jedoch kein oder nur ein sehr geringes Einkommen ermittelt werde<br />

oder handelt es sich insbesondere um minderjährige <strong>Antrag</strong>steller oder Wohnungssuchende in Ausbildung, so können an der Fähigkeit zur eigen<br />

ständigen Haushaltsführung Zweifel bestehen. In solchen Fällen sind auch Einnahmen anzugeben und bei Verlangen nachzuweisen, die bei de<br />

Einkommensermittlung unberücksichtigt blieben (z.B. Unterhaltsleistungen, Erziehungsgeld, Elterngeld)<br />

Einnahmen aus <strong>Antrag</strong>steller<br />

Zu erwartende Einkommensänderungen<br />

Künftige Einkommensänderungen sind bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach der <strong>Antrag</strong><br />

stellung mit Sicherheit zu erwarten sind. Ist das der Fall, sind die Haushaltsangehörigen entsprechend zu bezeichnen und die nachfolgenden An<br />

gaben zu machen.<br />

Name, Vorname Datum<br />

Vorhandenes erhebliches verwertbares Vermögen<br />

Ein Wohnberechtigungsschein darf trotz Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht oder nicht in vollem beantragtem Umfang ertei<br />

werden, wenn der Haushalt über angemessenes Wohneigentum (Eigentumswohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus) oder sonst über erhebliches<br />

Vermögen (z. B. Barvermögen, Guthaben, Wertpapiere, Grundeigentum) verfügt. Verfügen Sie oder eine zu Ihrem Haushalt rechnende Person<br />

über angemessenes Wohneigentum oder erhebliches Vermögen, sind diese Werte anzugeben<br />

Art und Wert des Vermögens. Bei Wohneigentum zusätzlich auch Adresse und Größe angeben.<br />

Name Name<br />

Name<br />

Name Name Name<br />

Grund der Verringerung / der Erhöhung Neuer Betrag<br />

2


Wohnungstausch<br />

Bewohnen Sie bereits eine geförderte Wohnung, so dass diese im Falle Ihres Umzugs frei werden würde, handelt es sich um einen Wohnungs<br />

tausch. Teilen Sie bitte die nachfolgenden Informationen zu Ihrer derzeitigen Sozialmietwohnung mit. Beabsichtigen Sie stattdessen, eine be<br />

stimmte Sozialmietwohnung zu beziehen, so machen Sie bitte die nachfolgend erbetenen Angaben zu der Tauschwohnung<br />

I. Derzeitige Wohnung<br />

II. Tauschwohnung<br />

Straße, Hausnummer,<br />

PLZ, Ort, Stockwerk<br />

und Lage oder Nummer<br />

der Wohnung<br />

Angaben bei zusätzlichem Raumbedarf<br />

Die Angemessenheit der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume hängt von der Größe des Haushalts ab. Über diese feststehenden Größen<br />

hinaus kann aus bestimmten Gründen ein zusätzlicher Flächen- und Raumbedarf des Haushalts bestehen oder zukünftig erforderlich werden<br />

In Ausnahmefällen kann ein solcher zusätzlicher Bedarf anerkannt werden (z. B. zur Aufnahme von Angehörigen)<br />

Begründung für den zusätzlichen Raumbedarf<br />

Erklärung<br />

Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zur Aufhebung de<br />

Wohnberechtigungsscheins führen können und unter Umständen zur Anzeige gebracht werden<br />

Anlagen<br />

Miete mit<br />

Nebenkosten (€)<br />

Miete mit<br />

Nebenkosten (€)<br />

Ort, Datum Unterschrift (der <strong>Antrag</strong>stellerin / des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

zur Ermittlung des Einkommens sind die dort gemachten Angaben nachzuweisen. Sie sollten diese Nachweise dem <strong>Antrag</strong> als Anlagen beifügen<br />

Gleiches gilt bei geltend gemachten Werbungskosten. Nachweisbedürftig ist regelmäßig auch eine Schwerbehinderteneigenschaft, durch den<br />

Schwerbehindertenausweis oder ein Dokument mit vergleichbarem Beweiswert<br />

a) zum Nachweis des Gesamtjahreseinkommens des Haushalts<br />

b) sonstige Nachweise (z. B. Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft und <strong>eines</strong> speziellen Wohnbedürfnisse<br />

Gebühren<br />

Ab 1. Januar 2007 erheben wir für jeden ausgestellten Wohnberechtigungsschein nach der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> über die Erhe<br />

bung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 3. November 2006 Anlage 2 Nr. 5.1.6.2 eine Gebühr vo13,-- €.<br />

Diese Gebühr ist regelmäßig bei der Einreichung des <strong>Antrag</strong>es fällig<br />

AUSNAHMEN HIERVON GELTEN NUR FÜR ALG II EMPFÄNGER !!<br />

Ansprechpartner<br />

Wohnberechtigungsschein Wohnungsbindung<br />

Größe in m²<br />

Größe in m²<br />

Anzahl der<br />

Wohnräume<br />

Anzahl der<br />

Wohnräume<br />

Frau Helmer, Herrenstr. 15, 76437 <strong>Rastatt</strong> Frau Kühlmeier, Herrenstr. 15, 76437 <strong>Rastatt</strong><br />

Zimmer Nr. E 06 im Erdgeschoss Zimmer Nr. E 06a im Erdgeschoss<br />

Sprechzeit: Mo bis Fr v. 8.00 bis 12.00 Uhr Sprechzeit: Di. 8.00 bis 12.00 Uhr; Mi 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

Mittwoch v. 14.00 bis 17.00 Uhr Telefon - Nummer 07222 / 972 7140<br />

Telefon-Nummer 07222 / 972 7141; Fax -7199 Fax - Nummer 07222 / 972 7199<br />

Email eva-maria.helmer@rastatt.de Email tanja.kuehlmeier@rastatt.de<br />

3


EINKOMMENSNACHWEIS / VERDIENSTBESCHEINIGUNG<br />

als Anlage zum <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> einen Wohnberechtigungsschein<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong>, Fachbereich Sicherheit und Ordnung<br />

Kundenbereich Bürgerbüro / Wohnungsbindung<br />

Vom Arbeitgeber auszufüllen, bei dem der Arbeitnehmer zur Zeit beschäftigt ist<br />

Name und Anschrift des Arbeitgebers<br />

Name und Vorname des Arbeitnehmers<br />

Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis Handelt es sich bei dem Arbeitsverhältnis um ein<br />

unbefristetes Arbeitsverhältnis<br />

befristetes Arbeitsverhältnis, bis<br />

Arbeitsverhältnis <strong>auf</strong> Probe, bis<br />

Das Bruttoeinkommen bitte gesamt (einschl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter oder<br />

ähnliche Bezüge, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, Überstundenvergütung, Gratifikationen<br />

Prämien, Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Lohnausgleich für Krankheitstage, Winterausfallgeld usw.<br />

sowie steuerfreie Einnamen) angeben.<br />

Es ist das Jahreseinkommen maßgeblich, das ab diesem Monat zu erwarten ist. Hierzu kann auch<br />

von dem Einkommen ausgegangen werden, das in den letzten zwölf Monaten erzielt worden ist.<br />

Welcher Zeitraum wird bescheinigt von bis<br />

Bruttoeinkommen (gesamt) monatliches Brutto- Anzahl der Steuerklasse lt. Anzahl der Kinder lt.<br />

einkommen<br />

Jahresgehälter Lohnsteuerkarte Lohnsteuerkarte<br />

War der Arbeitnehmer krank ohne Lohnfortzahlung<br />

in diesem Zeitraum<br />

ohne Bezüge beurlaubt<br />

(von - bis)<br />

Falls es sich um eine Ausbildung handelt<br />

Steuerfreie Einnahmen (die im Bruttoeinkommen enthalten sind)<br />

Kindergeld<br />

andere Art<br />

andere Art<br />

Änderungen des Bruttoeinkommens<br />

Das oben <strong>auf</strong>geführte Bruttoeinkommen wird sich in den nächsten 12 Monaten<br />

verringern<br />

erhöhen<br />

gleichbleiben<br />

ab <strong>auf</strong> jährllich €<br />

Bestätigung des Arbeitgebers<br />

Es wird versichert, dass alle Angaben richtig und vollständig sind:<br />

Geburtsdatum<br />

(von - bis)<br />

(von - bis)<br />

Ort, Datum Telefon Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers<br />

Euro<br />

Euro<br />

Euro


AUFNAHME IN DIE WOHNUNGSSUCHENDENKARTEI<br />

Ich / Wir erkläre/n mich / uns damit einverstanden, dass meine / unsere persönlichen Daten wie Name, Vorname, derzeitige Anschrift, und<br />

Telefonnummer (falls im <strong>Antrag</strong> angegeben) an Vermieter öffentlich geförderter Wohnungen bekanntgegeben werden. Diese Anlage ist dem An-<br />

trag <strong>auf</strong> einen Wohnberechtigungsschein beizufügen.<br />

Ort, Datum Unterschrift (der <strong>Antrag</strong>stellerin / des <strong>Antrag</strong>stellers)<br />

Hierzu benötigen wir folgende Informationen:<br />

a) Haben Sie ein/mehrere Haustier/e, die Sie mitnehmen wollen ?<br />

Ja Nein Welche/s?<br />

b) Wie groß soll die zukünftige Wohnung sein ? Zimmer mit m²<br />

c) Wie hoch ist die monatlich zumutbare/tragbare Miete ? € Kaltmiete € Nebenkosten<br />

d) Wie soll die künftige Wohnung ausgestattet sein ?<br />

Bad Bad Lage keine Beschränkung Heizung Zentralheizung<br />

mit Dusche Erdgeschoss Etagenheizung<br />

nur Dusche 1. Obergeschoss Einzelöfen<br />

Dusche nur niederes Stockwerk Nachtstromöfen<br />

Waschgelegenheit nur oberes Stockwerk egal<br />

egal egal<br />

e) Aufzug: Ja Nein egal<br />

f) Die Wohnung soll über Balkon Terrasse oder wenigstens Loggia verfügen. egal<br />

g) Soll die Wohnung behindertengerecht ausgestattet sein ? Ja Nein<br />

h) Ich benötige einen Stellplatz TG-Stellplatz Garage für mein Kraftfahrzeug Nein<br />

monatliche tragbare Miete €<br />

i) Ich / Wir befinde/n mich / uns derzeit in folgender Situation: bevorstehende Eheschließung<br />

bevorstehende Entbindung<br />

bevorstehende oder bereits stattgefundene Trennnung vom<br />

Ehegatten / Lebenspartner<br />

Bevorstehender Zusammenzug mit Lebenspartner/in<br />

bei Eltern nicht versorgt<br />

bevorstehende Haftentlassung<br />

j) Kündigung der derzeitigen Wohnung durch mich/uns Vermieter zum<br />

k) Die Räumung der derzeitigen Wohnung ist <strong>auf</strong> den terminiert.<br />

Gründe für die Kündigung/Räumung der Wohnung: Eigenbedarf<br />

Mietrückstände<br />

Störung Hausfrieden<br />

Abbruch des Gebäudes<br />

Umwandlung in Eigentumswohnung/en<br />

Sanierung oder Modernisierung des Gebäudes<br />

Mietwidriges Verhalten<br />

Verk<strong>auf</strong> der Immobilie<br />

Die Aufnahme in unsere Wohnungssuchendenkartei entbindet Sie nicht von der Verpflichtung sich selbsttätig um geeigneten Wohnraum<br />

zu bemühen. Sollten Vermieter <strong>auf</strong> uns zukommen, erhalten Sie von uns entsprechende Informationen über die zu vermietende gegeförderte<br />

Wohnung (Miete, Nebenkosten, Größe, Ausstattung, Lage, Kaution etc.).Sie können sich dann bei Interesse bei dem jeweiligen<br />

Vermieter für diese Wohnung bewerben. Die Zuteilung geförderten Wohnraums findet in <strong>Rastatt</strong> regelmäßig nicht statt.

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